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BAUKURZBESCHREIBUNG Bauvorhaben Viktoriastraße 62, 16727 Velten
Allgemeine Baubeschreibung – Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
1. Bauvorhaben
Bauherr: TAMAX Bauträger GmbH
Standort: Viktoriastraße 61, 16727 Velten (Gemarkung Velten, Flur 5, Flurstücke 245, 246 und 249) Auf dem Baugrundstück werden insgesamt 11 dreigeschossige, nicht unterkellerte Einfamilienhäuser in Reihenhausform errichtet. Die Bebauung umfasst zwei Baukörper:
• Haus 1 mit drei Reihenhäusern (Nr. 1 – 3)
• Haus 2 mit acht Reihenhäusern (Nr. 4 – 11)
Alle Wohneinheiten weisen identische Grundrisse und Abmessungen auf. Die Gebäude werden der Gebäudeklasse 2 gemäß § 2 Abs. 3 BbgBO zugeordnet.
Baurechtliche Grundlage sind die Baugenehmigungen des Landkreises Oberhavel (Az. 521010-01654/2023/sie bis 521010-01664/2023/sie sowie 521010-03856/2023/sie) vom 29.04.2025.
2. Bauliche Eckdaten
• Bauweise: Massivbauweise, tragende Außen-, Trenn- und Innenwände aus Kalksandsteinmauerwerk
• Decken EG/OG: Stahlbetonfertigteildecken; Decke über DG als abgehängte Trockenbaudecke
• Dachstuhl: Kehlbalkendach mit Studiobindern aus Konstruktionsvollholz, Steildach mit Betondachsteinen, Gauben mit zweilagiger bituminöser Flachdachabdichtung
• Fassade: Wärmedämmverbundsystem, vollflächig armiert und verputzt
• Trennfuge zwischen den Einheiten: durchgehend, schalltechnisch entkoppelt (Fugenbreite 4 cm)
• Wärmeerzeugung: dezentral je Einheit über Luft-Wasser-Wärmepumpen, Fußbodenheizung im EG, OG und DG
3. Erschließung und Außenanlagen
Die öffentliche Erschließung erfolgt über die Viktoriastraße. Innerhalb des Grundstücks werden eine private Erschließungsstraße sowie 22 Stellplätze (zwei je Wohneinheit) hergestellt. Die Außenanlagen umfassen Zufahrt, Wege, Anleiterpunkte und Bewegungsflächen für die Feuerwehr, Müllstellplätze, Stellplätze, Geländemodellierung, Einfriedungen, Sichtschutzwände sowie private Terrassen und Gärten.
4. Baustelleneinrichtung und allgemeine Vorbemerkungen
Baustellenzufahrt: Die Andienung erfolgt ausschließlich über die Zufahrt der Viktoriastraße.
Baustelleneinrichtungsfläche: Lager-, Stell- und BE-Flächen sind innerhalb des Baugrundstücks so zu organisieren, dass die parallel arbeitenden Gewerke nicht behindert werden. Die Koordination der Flächennutzung erfolgt in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung. Ein Baukran ist nach derzeitiger Planung nicht erforderlich; der Materialtransport ist durch den jeweiligen Auftragnehmer eigenverantwortlich zu organisieren.
Baustrom und Bauwasser: Die Beantragung und Bereitstellung und Bereitstellung des zentralen Baustrom- und Bauwasseranschlusses erfolgen durch den Bauherrn. Die Anschlüsse werden im Bereich des künftigen Parkplatzes an der Viktoriastraße eingerichtet. Die Verbrauchskosten werden über eine Umlage gemäß den jeweiligen Vertragsvereinbarungen anteilig auf die Auftragnehmer abgerechnet.
Gerüst: Das Außengerüst wird zentral durch den Bauherrn gestellt; die Mitbenutzung steht allen Gewerken offen. Erweiterungen, Umbauten oder darüber hinaus erforderliche Gerüststellungen sind dem Bauherrn rechtzeitig vor Bedarf schriftlich anzuzeigen. Nicht angemeldete Bedarfe gehen zulasten des Auftragnehmers.
Entsorgung: Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle sind durch das jeweilige Gewerk eigenverantwortlich, ordnungsgemäß und auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine zentrale Entsorgungslogistik wird durch den Bauherrn nicht gestellt.
Schutz und Reinigung: Bestehende und bereits fertiggestellte Bauteile sind durch den jeweiligen Auftragnehmer vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Nach Abschluss der eigenen Leistungen ist der Arbeitsbereich besenrein zu übergeben.
5. Vertragliche und technische Grundlagen
Die Ausführung sämtlicher Bauleistungen erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie auf Grundlage:
• der VOB/B sowie der einschlägigen ATV der VOB/C in der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung
• der erteilten Baugenehmigungen einschließlich ihrer Nebenbestimmungen
• der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden weiteren gesetzlichen Bestimmungen
BAUKURZBESCHREIBUNG
BESONDERE HINWEISE ZUR BAUAUSFÜHRUNG Grundsätzlich gelten für Ausführung, Aufmaß und Abrechnung die Bestimmungen der VOB, Teil B und Teil C, in den jeweils neuesten, gültigen Fassungen.
Erforderliche Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Zur Verfügung gestellt werden:
- Lagerplätze
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von der Örtlichkeit und den Baustellenverhältnissen zu informieren u. aus den Gegebenheiten resultierende Erschwernisse u. Zusatzleistungen für die gemäß Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen einzukalkulieren.
Während der Ausführungszeit der Unternehmerleistungen muss ein verantwortlicher Vertreter anwesend sein, der telefonisch auf der Baustelle zu erreichen ist. Er ist vor Arbeitsbeginn namentlich zu benennen.
Die Kosten für den Verbrauch von Strom und Wasser ab bauseitig bereitgestelltem Anschluss werden gesondert berechnet.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleibt unberührt.
Sämtliche im Leistungsverzeichnis und in den Zeichnungen angegebenen Maße müssen überprüft und an Ort u. Stelle nachgemessen werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten von der Beschaffenheit der vorgefundenen Baustelle zu überzeugen. Etwaige Beanstandungen sind vor Baubeginn schriftlich der Bauleitung zu melden.
Bevor mit den Ausführungen begonnen wird, sind in einer Besprechung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber Einzelheiten bezüglich Material und Ausführung zu klären.
Mit den Preisen ist die komplette Leistung einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle abgegolten. Das gilt auch für Vermessungsleistungen, soweit sie der Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat.
Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet.
Das Herrichten des Arbeitsplatzes sowie die notwendigen Hilfsmittel für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften gehen ausschließlich zu Lasten des Auftragnehmers. Der Bauablauf ist kontinuierlich geplant, etwaige Arbeitsunterbrechungen und damit verbundene mehrfache An-/Abfahrten sowie das Einrichten des Arbeitsplatzes sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Notwendige Absperrungen und Hinweisschilder sind nach Erfordernis anzubringen, werden jedoch nicht gesondert vergütet.
Der Schutz der Anwohner ist zu jeder Zeit zu gewähren.
Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet u. gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Bei der Verarbeitung von Materialien, Bauteilen und Baustoffen sind die Hersteller-Richtlinien einzuhalten. Alle Hilfsmittel und Einrichtungen, die zur Erfüllung der angebotenen Leistungen erforderlich sind, müssen in die Preise einkalkuliert werden. Sämtliche Materialien und Arbeitsmittel müssen gesundheitlichen Vorschriften und Arbeitsrichtlinien entsprechen, Verwendung bedenklicher Materialien und Arbeitsmittel, soweit sie unvermeidlich erscheinen, sind mit der Bauleitung vorher abzustimmen. Für gleichwertig angegebene Materialien muss die Gleichwertigkeit nachgewiesen werden, es hat eine Abstimmung mit dem Architekten zu erfolgen.
Der Bieter bestätigt, dass die aufgeführten Lohnstundensätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten.
Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden. Die Stundennachweise sind täglich zu führen u. innerhalb von drei Werktagen zur Bestätigung vorzulegen. Stunden für Aufsichtspersonal (Bauführer, Polier, Hilfspolier) werden nicht vergütet.
Sämtliche bei den Demontage-, Ausbau-, Aushub- und Abbrucharbeiten usw. anfallendes Material wird Eigentum des Auftragnehmers und ist zu beseitigen. Abweichungen hiervon sind in den Positionen erwähnt. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Das Einfüllen in Arbeitsräumen ist untersagt.
Täglich zum Feierabend muss der AN sicherstellen, dass alle Türen, Fenster, Stromkästen und Wasseranschlüsse geschlossen bzw. abgeschlossen sind.
Der AN ist verpflichtet, das Bauvorhaben über die gesamte Ausführungszeit trocken zu halten.
Sauberkeit auf der Baustelle
Jeder Auftragnehmer hat den Bereich seiner Baustelleneinrichtung und seiner Arbeitsstellen in sauberem Zustand zu halten. Die Flächen sind, falls erforderlich, täglich zu reinigen. Alle Auftragnehmer haben sämtliche bei ihren Arbeiten anfallenden Verunreinigungen, den gesamten Schutt und Müll, sowie sämtliches Verpackungsmaterial usw. unmittelbar nach Beendigung der täglichen Arbeit abzufahren bzw. in eigenen geschlossenen Schuttbehältern zu lagern.
Der Schutt ist entsprechend den gültigen Richtlinien und Vorschriften zu sortieren und zu entsorgen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die bei der Ausführung seiner Leistungen anfallenden Bauschuttmengen und brennbaren Abfälle täglich bzw. nach Aufforderung der Bauleitung des AG einzusammeln und zu entsorgen.
Kommt ein AN der Schuttbeseitigung, trotz einmaliger Aufforderung der AG-Bauleitung nicht nach, so ist der AG berechtigt, auch ohne weitere Aufforderungen die entsprechenden Maßnahmen auf Kosten des AN durch Dritte durchführen zu lassen.
Bauschuttmassen mit "strittigem Verursacher" werden vom Auftraggeber entsorgt, die Kosten werden auf die tätigen Auftragnehmer umgelegt.
Alle von den Bauarbeiten betroffenen Bereiche sind besenrein zu übergeben. Besonders wird auf die DIN 18299 off. hingewiesen.
Sanitäreinrichtungen
Alle am Bau Beteiligten sind gehalten, die Sanitäreinrichtungen pfleglich zu behandeln.
Auf der gesamten Baustelle herrscht ein striktes Alkoholverbot und Rauchverbot in den Gebäuden. Die Firmenleitungen werden aufgefordert, ihre Mitarbeiter auf diese Tatsache aufmerksam zu machen. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften kann von der Bauleitung ein Baustellenverbot ausgesprochen werden.
Der Auftragnehmer haftet für die vertragsmäßige Beschaffenheit seiner Leistungen und Lieferungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Stellvertreter, nach vom Auftragnehmer schriftlich angezeigter Fertigstellungsmeldung.
Bei der Abnahme festgestellte Mängel sind innerhalb einer angemessenen Frist vom Auftragnehmer zu beseitigen, andernfalls kann der Auftraggeber einen der Wertminderung entsprechenden Betrag von der Schlussrechnung abziehen.
Werden bei der Abnahme durch das Bauordnungsamt, die unter Umständen nach Abnahme des Auftraggebers erfolgen kann, bau- und feuerpolizeiliche Mängel festgestellt, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, ist dieser verpflichtet, diese Mängel kostenlos zu beheben. Es wird ein Abnahmeprotokoll erstellt und allen Beteiligten zugestellt.
Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer selbst nicht bestätigte Gegenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß.
Für Aufmaß u. Abrechnung gelten -falls in den Abrechnungshinweisen oder im Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt- die Bestimmungen der DIN 18299 ff (VOB/C).
In der Zusammenstellung zum Angebot sind sämtliche Grund- u. Bedarfspos. aller Gewerke zu addieren.
Der Bieter hat dem Angebot eine Aufstellung der erforderlichen Nachauftragnehmer mit deren Leistungsumfang beizufügen.
Rechnungen mit komulativen Aufmaß sind in übersichtlicher prüfbarer Form in 2-facher Fertigung der Bauleitung einzureichen. Das Aufmaß stellt der Auftragnehmer ohne besondere Vergütung auf.
Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen Vertragsbestandteil werden u. erklärt, dass er sich weder im Vergleichs- od. Konkursverfahren befindet.
Die Leistung muss, sofern sie nicht aus Plänen oder dem LV quantifiziert werden kann, vor Beginn der Arbeiten aufgenommen werden.
Eingesetztes Personal
Jeder Auftragnehmer hat geeignete Fachkräfte sowie einen Firmenbauleiter und seinen ständigen Vertreter (beide deutschkundig in Sprache und Schrift) für die Arbeitssicherheit spätestens 14 Tage nach schriftlicher Auftragserteilung unaufgefordert der Bauleitung schriftlich zu benennen. Der Firmenbauleiter des AN oder ein von ihm bestellter weisungsberechtigter Vertreter muss auf der Baustelle anwesend sein.
Baubesprechungen
Zu den turnusmäßigen wöchentlichen Baubesprechungen hat der AN, während der Ausführung seiner Arbeiten, mindestens einen weisungsberechtigten Vertreter zu entsenden. Von der örtlichen Bauleitung wird jeweils über die Baubesprechung ein Protokoll gefertigt, das ab 2 Tage später verteilt wird. Dieses Protokoll dient nur als Anhaltspunkt und Erinnerung. Jeder Teilnehmer an der Baubesprechung hat die ihn betreffenden Punkte eigenverantwortlich zu notieren und umzusetzen.
Bautageberichte
Der AN ist verpflichtet, kontinuierlich ab Ausführungsbeginn bis Ausführungsende Bautagesberichte über die eigenen Leistungen zu führen und der Bauleitung des AG wöchentlich zu übergeben.
Bauzeit
Der Bieter benötigt für die Ausführung der im Leistungverzeichnis beschriebenen Arbeiten voraussichtlich:
................................ Arbeitstage
( Vom Bieter unbedingt ausfüllen ! )
BESONDERE HINWEISE ZUR BAUAUSFÜHRUNG
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN (ZTV) DACHDECKUNGS- UND DACHABDICHTUNGSARBEITEN DIN 18338 KLEMPNERARBEITEN DIN 18339 Diese Bedingungen gelten für sämtliche Dachabdichtungsarbeiten aller Bereiche.
1. Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten:
DIN EN 1172 - Kupfer- und Kupferlegierungen - Bleche und Bänder für das Bauwesen
DIN EN 1396 - Aluminium und Aluminiumlegierungen - Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine Anwendungen
DIN EN 10326 - Kontinuierlich schmelztauchveredeltes Band und Blech aus Baustählen - Technische Lieferbedingungen
DIN EN 10327 - Kontinuierlich schmelztauchveredeltes Band und Blech aus weichen Stählen zum Kaltumformen - Technische Lieferbedingungen
DIN EN 12588 - Blei und Bleilegierungen - Gewalzte Bleche aus Blei für das Bauwesen
DIN EN 10088-1 - Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nicht rostenden Stähle
DIN EN 10088-3 - Nichtrostende Stähle - Teil 3: Technische Lieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung
DIN EN ISO 4042 - Verbindungselemente - Galvanische Überzüge
Zusätzlich zu beachtende technische Regeln:
Zentralverband Sanitär Heizung Klima, St. Augustin:
- Richtlinien für die Ausführung von Metall-Dächern,
- Außenwandbekleidungen und Bauklempner-Arbeiten (Fachregeln des Klempner-Handwerks)
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. (ZVDH):
- Grundregeln für Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen
- Fachregeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk
- Flachdachrichtlinien
Es gilt jeweils die bei Auftragserteilung aktuelle Fassung, bei Widersprüchen haben diese Vorrang vor den DIN-Vorschriften.
2. Jede Vorleistung ist - auch arbeitstäglich - zu überprüfen. Die Abdeckung der Dichtungen und der Dachhaut mit Arbeitsbühnen, die Ablage von Werkzeugen und Hilfsmitteln hat so zu erfolgen, dass der Schutz fremder Arbeiten garantiert ist.
3. Es gehört zu den Aufgaben des Auftragnehmers, Stöße, Verbindungen, Befestigungen, toleranzaufnehmende Anschlüsse u. dgl. in Abstimmung mit dem AG herzustellen. Insbesondere bei Stehfalzdeckungen ist zur Erzielung eines harmonischen Bildes gemeinsam die Scharenbreite festzulegen.
4. Bei Verwendung von Kupferblech muss zur Vermeidung von Ablaufspuren der Überstand gegenüber Nr. 3.4.3 DIN 18339 mindestens 40 mm betragen.
5. Bei Blenden sind die Einzelgrößen von Blechtafeln in Abhängigkeit von der Dicke so zu wählen, dass Beulenbildung vermieden wird. Sollen deshalb Sicken ausgebildet werden, ist zuvor der Architekt zu konsultieren.
6. Wandanschluss- oder Überhangstreifen sind in Sichtmauerwerk mindestens 2 cm einzulassen und elastisch zu verfugen. In anderen Fällen sind Überhangstreifen mit Dichtschnur und elastischer Verfugung anzubringen.
7. Bei vorgehängten Dachrinnen ist darauf zu achten, das der Falz zwischen Rinnenblech und Einhangblech stets höher als der Rinnenwulst liegt.
8. Bei Ziegeldächern ohne Schneefanggitter sind Rinnenhalter der Tragfähigkeitsklasse H zu verwenden.
9. Die Befestigungen erfolgen grundsätzlich indirekt, durch Schiebehafte, Hafte, Haftstreifen. Diese sind auf Porenbeton und Mauerwerk mit Dübel und Schrauben, auf Blech mit Hohlnieten, auf Dämmungen mit Spezialdübeln und korrosionsgeschützten Schrauben zu befestigen. Haftnägel sind nur dort zu verwenden, wo ein Lockern ausgeschlossen ist. Klebeverbindungen mit Kleber auf Bitumenbasis sind als Verbindung von Abdeckungen aus Blech mit glattflächiger Unterkonstruktion für Fensterbank und Gesimsabdeckungen gestattet.
10.Bei Lötverbindungen ist zu beachten: Die Überlappung der Bleche soll mindestens 10 mm betragen. Die gebundene Lötnahtbreite muss im waagerechten und leicht geneigten Bereich 10 mm, im senkrechten Bereich, sowie bei größeren Neigungen 5 mm betragen. Der Lötspalt darf nicht mehr als 0,5 mm weit sein, um eine ausreichende Kapillarwirkung für das Lot zu erreichen. Bei Kupferlötungen sind Flussmittel sofort zu beseitigen. Die ggf. erforderliche zusätzliche Abdichtung der Längsfalze bei Dachdeckungen ist mit einzulegenden Dichtungsbändern auszuführen, welche ohne Stöße zu verlegen sind.
11.Oberhalb von Durchdringungen der Dachhaut sind die Querfalze nicht rechtwinkelig, sondern schräg zu den Längsfalzen anzuordnen. Bei flachen Dächern (<12 %) sind im Bereich von Durchdringungen die Blechverbindungen (senkrecht zum Gefälle angeordnet) nicht zu falzen, sondern zu löten; gleiches gilt analog für Verwahrungen. Falzarbeiten sind bei Temperaturen unter 10 Grad Celsius nur mit Vorwärmung durchzuführen.
12.Freie Kanten der Bleche sind zu entgraten; bei Blechdicken bis 1 mm sind sie umzubördeln.
13.Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
14.Bei Arbeiten mit Schussapparaten gilt die UVV (BGV D9 - Arbeiten mit Schussapparaten) uneingeschränkt. Die Arbeiten dürfen während der regulären Arbeitszeiten ausgeführt werden.
15.Wird bei Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ein anderes als das ausgeschriebene Erzeugnis angeboten, so müssen die wirksamen Lüftungsquerschnitte eingehalten werden. Das gilt auch dann, wenn in der Ausschreibung lediglich die Rahmengröße vorgegeben ist. Der Nachweis für Brandabschottungen muss sich auf das gesamte System, nicht nur auf einzelne Bauteile beziehen.
16.Der Auftragnehmer hat während der Arbeitszeit und bei technologisch bzw. arbeitszeitlich bedingter Unterbrechung der Arbeiten bei Erfordernis vorsorglich für eine ausreichende provisorische Abdichtung gemäß Abschnitt 4.1.10 ATV DIN 18299 zu sorgen. Ansprüche des Auftragnehmers gemäß Nr. 4.2.6 DIN 18299 bzw. Nr. 4.2.1 DIN 18339 werden davon nicht berührt.
17.Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist.
18.Das Nachverzinken von Schnittstellen und Anschlüssen (Kaltverzinkung) auf der Baustelle ist eine Nebenleistung.
19.In die Einzelpreise ist einzukalkulieren:
a) Konstruktions- und Ausführungspläne, wenn sie nur für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat erforderlich sind.
b) In allen Positionen, auch Unter- und Zulagepositionen, ist mit Material gleicher Qualität wie der in der Hauptposition beschriebenen zu rechnen. So sind z.B. bei als vorbewittert ausgeschriebenen Rinne und Fallrohren auch die dazugehörigen Kessel, Bögen etc. in vorbewitterter Ausführung zu liefern.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN (ZTV) DACHDECKUNGS- UND DACHABDICHTUNGSARBEITEN DIN 18338 KLEMPNERARBEITEN DIN 18339
Vorbemerkung Dachdecker- und Klempnerarbeiten gem. DIN 18338 und DIN 18339.
Der Dachaufbau des Dachsystems erfolgt auf Grundlage der bautechnischen Anforderungen der genehmigten Baupläne, der Ausführungsplanung sowie der Statik und der bauphysikalischen Nachweise.
Die Leistung beinhaltet sämtliche Leistungen, die zur endgültigen Fertigstellung der Dachflächen notwendig sind. Dazu gehört u.a. die Eindeckung inklusive aller erforderlichen Teilleistungen, wie Dachdeckungsart, Verblechungen, Wärmedämmungen, Dachdurchdringungen und Entlüftungsanschlüsse, Herrichten von Dachausstiegen, Laufbrettanlagen, Schneefanggittern, Regenrinnen und Fallrohren etc. Die Arbeiten werden gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Fachregeln für das Dachdecker- und Klempnerhandwerk, den DIN-Vorschriften und begleitenden technischen Normen ausgeführt. Die am Gebäude angebrachten Entwässerungen und Abdichtungen aus Blech werden bis auf die verzinkten Standrohre, aus Titanzink hergestellt. Dies umfasst alle Regenfallrohre, Fallrohrbefestigungen, Fallrohrbögen, liegende und hängende Dachrinnen etc. Die Entsorgung des Regenwassers erfolgt entweder zur Versickerung auf dem Gelände oder über ein extra rohrgeführtes System in die Kanalisation. Die Dachflächen erhalten eine bituminöse Abdichtung gem. Flachdachrichtlinien, bzw Steildachflächen mit Ziegeldeckeung.
Die Ableitung des anfallenden Regenwassers erfolgt über Regenrinnen, gem. Dimensionierung durch den AN. Alle Metallbauteile der Klempnerarbeiten werden in Titanzink montiert. Anzahl und Größe richten sich nach den erforderlichen Berechnungen. Die Dachentwässerung gem. Bemessungsnormen, durch Rinnen mit entsprechender Traufausbildung, keine Innenentwässerung. Die Abwasser - Regenwasserinstallationen erfolgen gem. DIN 1986 / DIN EN 12056 inklusive einer Druckprüfung, die Anschlussleitung erfolgt in HT-Rohr und die Sammel- und Fallleitung in SML-Rohr. Die Ausführungen erfolgen gem. Entwässerungsgesuch bzw. B-Planvorgabe, sowie Entwässerungsplanung. Liegen diese Vorgaben nicht vor, obliegt die Bemessung zur Dimensionierung der erf. Leitungs- und Ablaufgrößen auf max. mögliche Niederschlagsmengen (Starkregenfälle) dem AN. Der AN hat diese dem AG unaufgefordert vor Ausführung der Arbeiten vorzulegen.
Die Dachklempnerarbeiten werden wie folgt ausgeführt:
Regenfallrohre gem. DIN 18461, kreisförmig und mit einem gem. Dimensionierungsberechnung erf. Nennmaß. Standrohre erhalten eine Reinigungsöffnung. Attiken und obere Wandabschlüsse erhalten eine Abdeckung aus legiertem Zink (Titanzink).
Ausführung von Abdichtungen:
DIN 18915 Bauwerksabdichtungen, Teil 1 bis 10.
DIN 18513 Dachabdichtungen: Begriffe, Anforderungen, Planungsgrundsätze.
Vorbemerkung Dachdecker- und Klempnerarbeiten gem. DIN 18338 und DIN 18339.
01 Allgemeine Leistungen
01
Allgemeine Leistungen
01.001 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder entfernen. Einzukalkulieren ist die Bereitstellung und Lieferung aller erforderlichen Geräte, Kleingeräte, Werkzeuge, Rollrüstungen, Kabel und Kabeltrommeln, Hilfsmittel aller Art und Zubehör wie Meißel, Schweißgeräte, Trennscheiben etc. sowie deren Vor- und Unterhaltung und spätere Abfuhr für die Dauer der Bauzeit des AN. Wasser und elektr. Strom werden ohne Leitungsführung, ab vorhandener Entnahmestelle, zur Verwendungsstelle, für den Auftragnehmer, zur Verfügung gestellt. Baurüstungen, wenn nicht gesondert ausgeschrieben, werden bis auf eine Höhe von 3,00 m nicht gesondert vergütet und sind mit einzukalkulieren.
Sollte der Einsatz eines Baukranes oder Bauaufzuges zur Verwendung kommen, so sind diese Kosten ebenfalls in die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung ist nicht vorgesehen.
Baustrom und Bauwasser werden vom AG kostenfrei zur verfügung gestellt.
Die Baustelle besitzt keine Räumlichkeiten für Aufenthaltsräume und sanitäre Einrichtungen.
Wasch-, Umkleide- und Aufenthaltsräume sind nach Bedarf aufzustellen und zu warten, einschließlich Chemietoiletten.
Dazu gehört auch die Einholung von Lagerungsgenehmigungen, Straßenraumnutzungsgenehmigungen und sämtliche Gebühren, die Sicherung der Baustelle mit Parkverbots- und Warnschildern und ggf. die Vorhaltung eines Bauwagens.
Für die Dauer der Bauzeit pauschal, liefern, aufstellen für die Dauer der Bauzeit vorhalten und warten, und nach Abschluss der Arbeiten vollständig beräumen.
01.001
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Bauleitung ausgeführt werden. Die Verrechnung erfolgt zu den Stundenvergütungen, die der Ausbildungsvoraussetzung der jeweiligen Handwerker für deren Einsatz entsprechen, d.h. Leistungen, die durch Helfer erbracht werden könnten, werden auch nur zu den Stundensätzen eines Helfers vergütet.
Die folgenden Stundenlohnarbeiten sind in der vorgesehenen Zahl der Stunden geschätzt und unverbindlich. Vergütet wird jeweils nur der tatsächlich am Ausführungsort geleistete Zeitaufwand, d. h. An- und Abfahrzeiten sowie die Fahrkosten werden nicht berücksichtigt und sind in die Stundensätze einzukalkulieren. Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten, Maschinen und Werkzeugen (einschließlich Zubehör und der Verbrauch sowie Schärfen im normalen Rahmen) werden nicht vergütet. Eine Vergütung setzt voraus, daß diese Leistungen durch die örtliche Bauleitung angeordnet sind und Rapporte mit genauer Beschreibung der Leistung/Ort/Zeit und Namensnennung der Ausführenden fristgerecht innerhalb einer Woche vorgelegt werden. Der Auftragnehmer hat entsprechend der erforderlichen Qualifikation für die zu erbringende Leistung abzurechnen.
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Bauleitung ausgeführt werden. Die Verrechnung erfolgt zu den Stundenvergütungen, die der Ausbildungsvoraussetzung der jeweiligen Handwerker für deren Einsatz entsprechen, d.h. Leistungen, die durch Helfer erbracht werden könnten, werden auch nur zu den Stundensätzen eines Helfers vergütet.
01.002 Stundenlohn eines Facharbeiters, Stundenlohn eines Facharbeiters,
für zusätzlich erforderliche Arbeiten,
gesondert angewiesen durch die Bauleitung,
während normaler Arbeitszeiten
werktags 6:00-20:00 Uhr.
01.002
Stundenlohn eines Facharbeiters,
O
5.00
h
01.003 Stundenlohn Helfer Stundenlohn Helfer
für zusätzlich erforderliche Arbeiten,
gesondert angewiesen durch die Bauleitung,
während normaler Arbeitszeiten
werktags 6:00-20:00 Uhr.
01.003
Stundenlohn Helfer
O
5.00
h
01.004 Stundenlohn Auszubildender Stundenlohn Auszubildender
für zusätzlich erforderliche Arbeiten,
gesondert angewiesen durch die Bauleitung,
während normaler Arbeitszeiten
werktags 6:00-20:00 Uhr.
01.004
Stundenlohn Auszubildender
O
5.00
h
02 Vorbereitende Arbeiten / Unterkonstruktion
02
Vorbereitende Arbeiten / Unterkonstruktion
02.001 Dämmung der Giebelwände - Innenseitig Lieferung und Anbringung mineralischer Dämmung (WLG 035), d=10 cm, auf den innenseitigen Giebelwänden zur Ausführung der Wärmebrücken.
Gem. Positionsplan und Energiebedarfsberechnung ist die Dämmung ab h = 50 cm über Oberkante Untergurt als mineralischer Dämmung (WLG 035) mit
mit geeignetem Klebemörtel inkl. sämtlicher Einpassarbeiten und Eckausbildungen einzubauen.
WLG 035
Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/m*K,
Dicke: 10 cm,
Vor der Montage sind sämtliche Untergründe gründlich zu reinigen und mit einem geeigneten Tiefengrund zu beschichten.
02.001
Dämmung der Giebelwände - Innenseitig
19.00
m²
02.002 Unterspannbahn, diffusionsoffen Dachflächen des Satteldaches (37°) mit einer wasserdichten, diffusionsoffenen Unterspannbahn decken; inkl. Herstellung einer Überlappung von mind. 10 cm sowie der fachgerechten Verklebung im Bereich aufgehender und anderweitig anschließender Bauteile in den Randbereichen. Die Bahnen sind bis an die Traufränder zu führen. Durchbrüche/-führungen und Aufkantungen sind fachgerecht anzuschließen.
Einschl. Befestigungsmittel und Kleinteile.
Angebotenes Fabrikat:
02.002
Unterspannbahn, diffusionsoffen
780.00
m2
02.003 Konterlattung, 30 x 50 mm Konterlattung 30 x 50 mm
Größe ca 30 x 50 mm,
technisch getrocknet,
Sortierklasse S10,
Sparrenabstand ca. 0,615 m,
liefern und auf den Sparren mit Unterspannbahn,
einpassen und einbauen.
02.003
Konterlattung, 30 x 50 mm
780.00
m2
02.004 Traglattung, 40 x 60 mm für Betondachsteineindeckung, Größe ca 40 x 60 mm,
technisch getrocknet, Sortierlkalsse S10, Abstand ca. 30 bis 35 cm,
entsprechend dem gewählten Ziegel, liefern und entsprechend dem vorhandenen
Dachsteinmaterial fachgerecht einbauen.
02.004
Traglattung, 40 x 60 mm
780.00
m2
02.005 Zulage zu Pos. 02.004 - Aluminiumlattung im Brandwandbereich im Brandwandbereich sind an Stelle der Traglattunn, nicht brennbare Latten, aus z.B. Aluminiumrechteckrohr, 40 x 60 mm, als Zulage zur Traglattung, entsprechend des gewählten Dachziegelmaterials einzubauen. Die Traglattung ist in diesem Bereich zu unterbrechen.
02.005
Zulage zu Pos. 02.004 - Aluminiumlattung im Brandwandbereich
60.00
m2
02.006 Zulage zu Pos. 02.005 - Traufausbildung mittels Traufbohle die Traufausbildung der Dachlattung als Zulage zur Dachlattung,
einschl. eventuell notwendiger Traufbohle,
als Abschluss zur Dachrinne.
02.006
Zulage zu Pos. 02.005 - Traufausbildung mittels Traufbohle
95.00
m
02.007 Ortgangbohle auf Ringbalken, Endhaus, 60 x 90 mm liefern und verlegen einer Ortgangbohle auf dem Ringanker der Endhäuser;
Querschnitt: 60 x 90 mm;
einschl. Imprägnierung nach DIN 68 800 sowie Fixierung mittels Winkelverbindern.
02.007
Ortgangbohle auf Ringbalken, Endhaus, 60 x 90 mm
32.00
m
02.008 Dachkastenausbildung / Traufbekleidung, Dreischichtplatten, 19 mm Leistung umfasst das Bekleiden der Traufblenden und Traufunterseiten mit Holzwerkstoffplatten
Blendenbreite Traufunterseite: ca. 14 cm;
Blendbreite Traufstirnseite: ca. 11 cm
Dreischichtplatten, Holzart: Fichte/Kiefer;
Sortierung: A;
Befestigung: Korrosionsgeschützte Senkkopfschrauben, Köpfe versenkt.
Befestigungspunkte an den Sparrenköpfen (e= 24 - 100 cm)
02.008
Dachkastenausbildung / Traufbekleidung, Dreischichtplatten, 19 mm
95.00
m
02.009 Dachkastenausbildung / Traufbekleidung, Rauspund, 19 mm Leistung wie vor, jedoch Ausführung mit Rauspund
02.009
Dachkastenausbildung / Traufbekleidung, Rauspund, 19 mm
O
95.00
m
02.010 Zulage zu Vorposition - seitliche Dachkastenausbildung / Traufbekleidung Leistung umfasst die seitliche Bekleidung als Traufblende aus Holzwerkstoffplatten im Bereich der Zwerchhäuser und Giebelseiten;
Abmessungen / Kantenlängen: ca. 22,0 x 14,0 cm
einschl. oberseitiger Schrägschnitt mit 37 ° Neigung;
Dreischichtplatten, Holzart: Fichte/Kiefer;
Sortierung: A;
Befestigung: Korrosionsgeschützte Senkkopfschrauben, Köpfe versenkt
Inkl. Herstellung der notwendigen Unterkonstruktion zur Aufnahme der seitlichen Schalung.
02.010
Zulage zu Vorposition - seitliche Dachkastenausbildung / Traufbekleidung
22.00
St
02.011 Vertikale Schalung der Gauben, sägerauh, d=24 mm seitliche / vertikale, umlaufende Schalung der Gaubenwände aus Rauhspundbrettern, sägerauh, liefern und mittels geeigneter Befestigungsmittel auf den Stielen der Gaubenwände montieren. Die Schalung dient als Einbaugrund für die spätere Aufnahme des WDVS der Gaubenwände.
Holzart : Fichte / Kiefer / Tanne
Sortierklasse : S 10
Holzfeuchte : trocken (um <= 20%)
Brettdicke : 24 mm
Anforderungen: vertikal verlegt, geeignet als Untergrund für Aufnahme des WDVS an den Gaubenwänden
02.011
Vertikale Schalung der Gauben, sägerauh, d=24 mm
209.00
m2
02.012 Unterkonstruktion für horizontale Schalung der Gauben Unterkonstruktion für zuvor beschriebene Überkopfschalung des Zwerchhauses liefern und montieren; Lattenquerschnitt: 60 x 60 mm; Verlegeabstand 50 cm
einschl. Imprägnierung nach DIN 68 800 sowie sämtlicher Befestigungsmittel;
02.012
Unterkonstruktion für horizontale Schalung der Gauben
110.00
m2
02.013 Dachschalung Gauben, horizontal, sägerauh, d=24 mm obere Schalung der Gaubendächer aus Rauhspundbrettern, sägerauh, liefern und auf der Unterkonstruktion der Vorposition mittels geeigneter Befestigungsmittel montieren. Die Schalung dient als Einbaugrund für die nachfolgende Bitumenabdichtung der Gaubendächer.
Holzart : Fichte / Kiefer / Tanne
Sortierklasse : S 10
Holzfeuchte : trocken (um <= 20%)
Brettdicke : 24 mm
Anforderungen: horizontal verlegt geeignet als Untergrund für Bitumenabdichtung, begehbar (Mannlast)
02.013
Dachschalung Gauben, horizontal, sägerauh, d=24 mm
110.00
m²
03 Steil- und Flachdacheindeckung
03
Steil- und Flachdacheindeckung
03.001 Dacheindeckung - Betondachstein, Neigung ca. 37 ° Dacheindeckung des Satteldachs (Neigungswinkel 37 °) mit Betondachsteinen
als geneigtes Ziegeldach.
Fabrikat: BRAAS - Frankfurter Pfanne , oder gleichwertig.
Abmessungen: Länge x Breite x Tiefe = ca. 420 x 334 x 50 mm
Deckbreite: ca. 300 mm
Typ: Classic Novo
Farbton: klassisch Rot
Oberfläche: matt
Baustoffklasse: A1
liefern und fachgerecht, einschließlich sämtlicher Anpass- und Schnittarbeiten sowie ggf. erforderlicher Sturmklammern, einbauen.
03.001
Dacheindeckung - Betondachstein, Neigung ca. 37 °
780.00
m2
03.002 Zulage zu Pos. 03.003 - Ortgangziegel / Giebelsteine Ortgangziegel ( Giebelsteine ) entsprechend gewähltem Material, Abdeckhöhe ca. 85 mm, fachgerecht, einschließlich Sturmklammern, einbauen. Dachneigung ca. 37°, für rechte und linke Ortgänge, liefern und fachgerecht einbauen, einschließlich sämtlicher Einpassarbeiten. In Farbe der jeweiligen Ziegeldachsteine,
siehe Pos. 02...0009.
03.002
Zulage zu Pos. 03.003 - Ortgangziegel / Giebelsteine
38.00
m
03.003 Zulage zu Pos. 03.003 - Dachfirste mit Firststeinen Zulage zu vorbeschriebener Dacheindeckung des Satteldaches für das fachgerechte Herstellen des Firstpunktes; Formsteintyp passend zum gewählten Fabrikat der Dacheindeckung.
03.003
Zulage zu Pos. 03.003 - Dachfirste mit Firststeinen
61.00
m
03.004 Zulage zu Pos. 03.003 - Formstein, Lüfterstein Zulage zu vorbeschriebener Dacheindeckung des Satteldaches für das Liefern und Eindecken mit Formsteinen im Firstbereich; Formsteintyp: Lüfterstein passend zum gewählten Fabrikat der Dacheindeckung;
03.004
Zulage zu Pos. 03.003 - Formstein, Lüfterstein
O
33.00
St
03.005 Zulage zu Pos. 03.003 - Leitungsdurchführungen, Entlüftung Zulage zu vorbeschriebenen Dachaufbau für das fachgerechte Anarbeiten an Anschlussleitungen der Fall- bzw. Abluftleitungen;
Umfang der Leistung:
- Durchgangspfanne mit Dunstrohraufsatz, DN 100, flexibler Anschlussschlauch;
- fachgerechte Abdichtung an vorbeschriebener Unterspannbahn;
- Liefern und Montieren passender Entlüftungsteine passend zum gewählten Fabrikat der Dacheindeckung
03.005
Zulage zu Pos. 03.003 - Leitungsdurchführungen, Entlüftung
33.00
St
03.006 Zulage Insektenschutzgitter, Traufe u. Ortgang Endhäuser Zulage zu vorbeschriebener Dacheindeckung für Lieferung und Einbau eines Insektenschutzgitters im Bereich der Traufe bzw. Ortgang; geeignet als Auflager für die erste Ziegelreihe; einschl. notwendiger Befestigungsmittel.
03.006
Zulage Insektenschutzgitter, Traufe u. Ortgang Endhäuser
127.00
m
03.007 Bitumendachabdichtung - Gaubendächer Bitumendachabdichtung - komplett, bestehend aus Polymerbitumenbahnen,
2-lagige Abdichtung PYE G200 S4 und eine Decklage PYE PYV 200 S5, beschiefert,
mit Zulassung als harte Bedachung. Ausführung entsprechend den technischen Regeln und der DIN, auf Flachdachflächen, Neigung 2 - 9°, Untergrund entsprechend der Pos. 02.013, einschließlich sämtlicher Grat-, Kehl- und Eckausbildungen
Gewähltes Fabrikat:
03.007
Bitumendachabdichtung - Gaubendächer
165.00
m2
03.008 Wandanschluss der Ziegeldachfläche Wandanschluss der Ziegeldachfläche an aufsteigenden Gaubenwänden, mittels Zinblechverwahrung, mindestens 15 cm über die Ziegelfläche geführt und an
der Wand mit korrosionsgeschützten Schrauben und Dübeln,
im Abstand e <= 20 cm befestigen und verwahren.
Der Wandanschluss erfolgt an einer WDVS-Bekleidung mit Putzoberfläche.
Die Fuge zwischen Profil und aufgehendem Bauteil, i. M. ca. 10/10 mm
dick, mit dauerelastischem, witterungsbeständigem Fugendichtstoff,
entsprechend DIN 18 540 abdichten.
Das Titanzinkblech ist bis unter die Ziegelebene zu führen, wo eine Rinne auszubilden ist, die bis unter die Ziegel hochgeführt wird. Einschließlich sämtlicher Anschlüsse und Eckausbildungen.
03.008
Wandanschluss der Ziegeldachfläche
76.80
m
04 Montage Dachflächenfenster
04
Montage Dachflächenfenster
04.001 Montage bauseits gestellter Dachflächenfenster Die Leistung umfasst, die Warenannahme auf der Baustelle, den Transport zum entsprechenden Einbauort sowie die fachgerechte Montage der bauseits gestellten Dachflächenfenster der Fa. Velux.
Verbaut werden folgende Einzelkomponenten
GPU MK08 0069, VELUX Klapp-Schwingfenster GPU, inkl. Eindeckrahmen und dessen Verlängerungsstücken, 780 mm x 1398 mm
GIU MK34 0066, Feststehendes VELUX Zusatzelement, 780 mm x 920 mm
MHL MK00 5060, VELUX Hitzeschutz-Markise MHL, solarbetrieben
04.001
Montage bauseits gestellter Dachflächenfenster
11.00
St
05 Klempner- / Spenglerarbeiten
05
Klempner- / Spenglerarbeiten
05.001 Rinneneinhangblech - Traufe Tropfkantenblech als Rinneneinhangblech kanten, liefern und im Bereich der Traufe montieren; Material: TiZn, d = 0,7 mm;
Abwicklungslänge: 200 mm; einschl. Anarbeiten der zuvor beschriebenen Unterspannbahn; einschl. Kleinteile und Befestigungsmittel;
05.001
Rinneneinhangblech - Traufe
95.00
m
05.002 Rinneneinhang - Bitumendachdeckung Rinneneinhang für Bitumendachdeckung, einschließlich Anschluss an die Bitumendachdichtung passend zur nachfolgend beschriebenen Rinne,
Material Titanzinkblech 0,7 mm.
05.002
Rinneneinhang - Bitumendachdeckung
28.00
m
05.003 Einhangrinne, TiZn, 333 mm Einhangrinne kanten, liefern und montieren;
Einbauort: vorgehängt an Dachrand,
Zuschnittbreite 333 mm, nach DIN EN 612 aus TiZn-Blech, d= 0,8 mm;
einschl. notwendiger Rinneisen;
05.003
Einhangrinne, TiZn, 333 mm
123.00
m
05.004 Rinnenendstück, TiZn, 333 mm Rinnenendstücke zu vorbeschriebener Einhangrinne liefern und montieren;
05.004
Rinnenendstück, TiZn, 333 mm
30.00
St
05.005 Ablaufstutzen, TiZn, 333 mm/DN 100 Ablaufstutzen für Dachrinne liefern und einbauen;
Für Fallrohrquerschnitt: DN 100;
05.005
Ablaufstutzen, TiZn, 333 mm/DN 100
44.00
St
05.006 Regenfallrohr, Durchmesser 100 mm, an WDVS Regenfallrohr, Durchmesser 100 mm, aus Titanzinkblech,
Stärke 0,7 mm, Durchmesser 100 mm,
entsprechend DIN EN 612, einschl. der erforderlichen Rohrschellen und Wandhalter, nach DIN, Halbwülste und Lötmaterial, befestigt an Wärmeverbundsystem
Max. Schellenabstand 2,00 m.
05.006
Regenfallrohr, Durchmesser 100 mm, an WDVS
163.00
m
05.007 Zulage Formteile, Bögen, 45° Zulage zu vorbeschriebenen Fallrohren für das Liefern und Montieren von Bögen, 45°;
05.007
Zulage Formteile, Bögen, 45°
99.00
St
05.008 Standrohr mit Reinigungsdeckel Standrohr mit Reinigungsdeckel entsprechend dem Fabrikat der gem. Pos. 04.005 angebotenen Fallrohre.
Länge: 1,0 m
NW: 100 mm
mit Befestigungsschelle und Dichtelement, inkl. Grundleitungsanschluss
05.008
Standrohr mit Reinigungsdeckel
33.00
St
05.009 Schneefanggitter Schneefanggitter liegern und im Bereich der Traufe montieren;
Art/System: Lattenhalterung und Leiterprofll als Gitter
Farbton: Silber, nach Wahl des AG;
Hersteller: _____________________________
Fabrikat:_______________________________
Die Verarbeitungs- und Einbauvorschriften des jeweiligen Herstellers sind zu befolgen.
05.009
Schneefanggitter
O
91.00
m
05.010 Kehlblech Übergang Hauptdach/Zwerchhausdach Kehlblech zu vorstehend beschriebener Flachdachabdichtung liefern, kanten und montieren;
Untergrund: Holzwerkstoffplatten verschraubt;
Material: TiZn, d = 2 mm, 3-fach gekantet,
Abwicklungslänge: 500 mm;
einschl. der Stoßlaschen sowie sonstige Kleinteile und Befestigungsmittel;
05.010
Kehlblech Übergang Hauptdach/Zwerchhausdach
31.00
m
05.011 Kehlblech aufgehende Wand Hauptdach/Zwerchhauswand Wandanschluss der Ziegeldachfläche an aufsteigenden Gaubenwänden, mittels Zinblechverwahrung, mindestens 15 cm über die Ziegelfläche geführt und an
der Wand mit korrosionsgeschützten Schrauben und Dübeln,
im Abstand e <= 20 cm befestigen und verwahren.
Der Wandanschluss erfolgt an einer WDVS-Bekleidung mit Putzoberfläche.
Die Fuge zwischen Profil und aufgehendem Bauteil, i. M. ca. 10/10 mm
dick, mit dauerelastischem, witterungsbeständigem Fugendichtstoff,
entsprechend DIN 18 540 abdichten.
Das Titanzinkblech ist bis unter die Ziegelebene zu führen, wo eine Rinne auszubilden ist, die bis unter die Ziegel hochgeführt wird. Einschließlich sämtlicher Anschlüsse und Eckausbildungen.
05.011
Kehlblech aufgehende Wand Hauptdach/Zwerchhauswand
110.00
m
05.012 Ortgangblech, Bitumeneindeckung Ortgangblech zu vorstehend beschriebener Flachdachabdichtung liefern, kanten und montieren;
Untergrund: Holzwerkstoffplatten verschraubt;
Material: TiZn, d = 2 mm, 3-fach gekantet,
Abwicklungslänge: 333 mm;
einschl. Gegenprofil
Material: TiZn, d = 2 mm, 2-fach gekantet, 200 mm;
einschl. der Stoßlaschen sowie sonstige Kleinteile und Befestigungsmittel;
05.012
Ortgangblech, Bitumeneindeckung
126.00
m
06 Abdichtungsarbeiten Bodenplatten
06
Abdichtungsarbeiten Bodenplatten
06.001 Untergründe vorbereiten, Voranstrich Untergrund: Stahlbeton, gründlich reinigen und mit einem geeigneten
Bitumenvoranstrich satt beschichten, der Boden- und Wandaufkantungsflächen,
aus Elastomerbitumen-Voranstrich mit aromatischem Lösungsmittel im Streich-, Roll- oder Spritzverfahren gut deckend auf den sauberen und trockenen Untergrund aufbringen.
Verbrauch:
Saugende Untergründe
ca. 0,25 - 0,35 l/m²
Nicht saugende Untergründe
ca. 0,10 - 0,20 l/m²
Verarbeitungstemperatur: > + 5 °C
Trockenzeit: ca. 2 Std. (je nach Untergrund und Temperatur)
Der Voranstrich soll, vor dem Aufbringen der nächsten Lage, ausreichend ablüften.
Untergrund: neue Stahlbetondecke, die Betonfläche ist zuvor gründlich zu reinigen und abzusaugen.
Gewähltes Fabrikat: '..........'
06.001
Untergründe vorbereiten, Voranstrich
615.00
m2
06.002 Schweißbahnabdichtung der Sohle Schweißbahnabdichtung der Sohle, aus einlagiger Bitumenschweißbahn G200 S4 auf Rohbeton. 2 cm an Wandbereichen hochziehen.
Gewähltes Fabrikat: '..........'
06.002
Schweißbahnabdichtung der Sohle
615.00
m2
06.003 Abdichtung Grundleitungsdurchführung An- und Abdichtung der Grundleitungen und Hauseinführungen mit 1K Bitumen - Dickbeschichtung einschließlich der erforderlichen Vorarbeiten (z.B. Reinigen).
06.003
Abdichtung Grundleitungsdurchführung
77.00
St