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016 Zimmer- und Holzbauarbeiten
016
Zimmer- und Holzbauarbeiten
016.01 Fassade
016.01
Fassade
016.02 Dach
016.02
Dach
016.03 Loggien
016.03
Loggien
023 Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme
023
Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) WDVS mit Außenputz bzw. Fliesenbelag ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV) Wärmedämm-Verbundsysteme mit Außenputz bzw. Fliesenbelag
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus den ATV DIN 18 345 Wärmedämm-Verbund- systeme, DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten, DIN 18351 Fassadenarbeiten, DIN 18 352 Fliesen- und Plattenarbeiten, DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten und den anerkannten Regel der Technik.
1.Mitgeltende Normen und Regeln
1.1.Allgemeines
Für jedwede Forderung oder Beschreibung im Leistungsverzeichnis gilt, dass alle Bauteile in Übereinstimmung mit den geltenden DIN- und DIN EN-Normen, amtlichen Vorschriften oder Verordnungen in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter und dem neuesten Stand der Technik zu erbringen sind.
Hierzu zählen insbesondere sämtliche eingeführten technischen Baubestimmungen, sowie die das jeweilige Gewerk betreffenden gültigen Gesetze, Normen, Richtlinien und Merkblätter.
Als vereinbart gelten weiterhin die Herstellerverarbeitungsangaben, Zulassungen und Empfehlungen der jeweiligen Fachverbände.
Zu beachten sind weiterhin die Bauordnung des zuständigen Bundeslandes, die Landesbauordnung und eventuelle Ergänzungen durch die örtlichen Genehmigungsbehörden, sowie die Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB).
Vorgeschriebene und anzubietende Materialien sowie bauseits zu liefernde Teile sind unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien und Bedingungen der Hersteller einzubauen.
Der AN versichert, alle Leistungen einschließlich aller Nebenleistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und Baukunst auszuführen.
Maßgebende nationale Normen:
DIN 267Mechanische Verbindungselemente
DIN 4108-2Wärmeschutz- und Energieeinsparung in Gebäuden, Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz
DIN 4108 Beiblatt 2Wärmeschutz- und Energieeinsparung in Gebäuden; Beiblatt 2 Wärmebrücken - Planungs- und Ausführungs- beispiele
DIN 18540Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen
DIN 18542Imprägnierte Fugendichtungsbänder aus Schaumkunststoff zur Abdichtung von Außenwandfugen - Anforderun- gen und Prüfung
DIN 18550-1Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen, Teil 1: Ergänzende Festlegungen zu DIN EN 13914-1 für Außenputze
DIN 18558Kunstharzputze; Begriffe, Anforderungen, Ausführung
DIN 18559Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung - Teil 1: Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zo-nierung und Bewertung der Energieträger
DIN 55699Anwendung und Verarbeitung von außenseitigen Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) mit Dämmstoffen aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum (EPS) oder Mineralwolle (MW)
Maßgebende internationale Normen:
DIN EN 826Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN 1991Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke - Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau
DIN EN 10088Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle
DIN EN 13162Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW) - Spezifikation
DIN EN 13163Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum (EPS) - Spezifikation
DIN EN 13165Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Polyurethan-Hartschaum (PU) - Spe- zifikation
DIN EN 13499Wärmedämmstoffe für Gebäude - Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) aus expandiertem Polystyrol - Spezifikation
DIN EN 13500Wärmedämmstoffe für Gebäude - Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) aus Mineralwolle - Spezifikation
DIN EN 13658-2Putzträger und Putzprofile aus Metall - Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren - Teil 2: Außenputze
DIN EN 13914-1Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen, Teil 1: Außenputze
DIN EN 14411Keramische Fliesen und Platten - Definitionen, Klassifizierung, Eigenschaften, Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit und Kennzeichnung
DIN EN 15824Festlegungen für Innen- und Außenputze mit organischen Bindemitteln
DIN EN ISO 4618Beschichtungsstoffe - Begriffe
DIN EN ISO 10545-1Keramische Fliesen und Platten - Teil 1: Probenahme und Grundlagen für die Annahme
DIN EN ISO 10545-4Keramische Fliesen und Platten - Teil 4: Bestimmung der Biegefestigkeit und der Bruchlast
samt den dort aufgeführten Vorschriften und allen zutreffenden, einschlägigen Richtlinien für eine fachgerechte Bauausführung (z. B. Gefahrstoffverordnung der Bundesrepublik Deutschland, Anwendungs- und Ausführungsrichtlinien der Merkblätter des Bundes- ausschusses Farbe und Sachwertschutz (BFS), den Verarbeitungsrichtlinien der Material- und Halbwerkshersteller, den UVV - Un- fallverhütungsvorschriften, Bauarbeiten sowie den Fertigungs-, Verarbeitungs- und Montagevorgaben bauaufsichtlicher Zulassun- gen. Die Verarbeitungs-Richtlinien des Herstellers und entsprechend dem Verwendbarkeitsnachweis sind in der Ausführung zwin- gend zu beachten!
Merkblätter des Bundesverbandes für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e.V
Ausführung von Sockelbereichen bei WDV- und Putzsystemen
Ausbildung von Details mit Profilen und Fugendichtungsbändern bei Aussenputz und WDVS
Dübel in WDVS Hinweise zur Planung und Ausführung
Leitlinien für das Verputzen von Mauerwerk und Beton - Grundlagen für die Planung, Gestaltung und Ausführung
Weitere Merkblätter
Merkblatt Verputzen, Wärmedämmen, Spachteln, Beschichten bei hohen und niedrigen Temperaturen, Hrsg. Bundesverband Ausbau und Fassade im Zentralverband des deutschen Baugewerbes
Merkblatt für Planung und Anwendung von metallischen Putzprofilen im Außen- und Innenbereich. Hrsg. Europäischer Fachver- band der Putzprofilhersteller
Technische Systeminformation WDVS und Brandschutz, Hrsg. Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme e.V.
Praxismerkblatt Brandschutzmaßnahmen bei WDVS mit EPS-Dämmstoffen, Hrsg. Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme e.V.; Industrieverband WerkMörtel e.V.
Richtlinien - Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade, Baden-Württemberg (saf) et al., Rutesheim
Richtlinie für die fachgerechte Planung und Ausführung des Fassadensockelputzes sowie des Anschlusses der Außenanlage
Anschlüsse an Fenster und Rollläden bei Putz, WDVS und Trockenbau
Richtlinie "Strukturierte Putzoberflächen - Visuelle Anforderungen" - Bundesverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz
Richtlinie zur Beurteilung von Farbübereinstimmungen und Farbabweichungen gemäß BFS Merkblatt Nr. 25
Empfehlungen für den Einbau/Ersatz von Metall-Fensterbänken (WDVS-Fassade); Gütegemeinschaft Wärmedämmung von Fassaden, Frankfurt
2.0 Ausführung und Konstruktion
2.1 Allgemeine Hinweise
Die Leistung des AN umfasst die Herstellung, Lieferung und komplette Montage der ausgeschriebenen und auf den beigefügten Planunterlagen dargestellten Leistungen für die Herstellung der Komplettleistung Fliesenfassade geklebt, Wärmedämmverbund- system, einschließlich sämtlicher Zubehörteile, Befestigungsmittel, Wärmedämmungen, An- und Abschlussprofile, Feuchteschutz, Anstricharbeiten, etc. die zur kompletten, funktionsfähigen Fassade gehören, auch wenn Einzelheiten in den Beschreibungen nicht genannt sind. Verordnungen und baurechtliche Auflagen sind vom AN konstruktiv, formal und preislich zu berücksichtigen.
Sämtliche ausgeschriebenen Positionen sind fertige Leistungen, einschließlich aller Nebenleistungen gem. DIN 18299, DIN 18345, DIN 18350, DIN 18352 und DIN 18363, sind unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften mit dem Einzelpreis abgegolten. Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe und Arbeitsbeginn über die zu bearbeitenden Untergründe auf Tragfähigkeit, Beschaffenheit und Mängel zu prüfen.
Die Leistungen sind nach dem aktuellsten Stand der Technik und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen und es gelten alle deutschen und europäischen Normen in ihrer aktuellsten und neuesten Fassung.
Des Weiteren sind sämtliche geltenden Richtlinien und Vorschriften in der letztgültigen Fassung bei der Erstellung der Leistungen zu berücksichtigen (Landesbauordnung, Musterbauordnung, Energieeinspar-Verordnung (EnEV), Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, Arbeitsstätten-Richtlinien, Verkaufsstätten-Verordnung, bauaufsichtliche Anforderungen etc.).
Die Leistung ist als Komplettleistung anzusehen und beinhaltet alle vor genannten Komponenten. Ebenso sind alle Leistungen ab- gegolten, die erforderlich sind, eine funktionstüchtige und gestalterisch einwandfreie und ansprechende Oberfläche zu gewährleis- ten. Dazu gehören alle erforderlichen Untergrundbehandlungen, Ausgleichsputze, alle Dämmarbeiten und Versiegelungen, ferner alle Schutzmaßnahmen der eigenen und fremden Leistung.
3.0Planungsunterlagen des Auftragnehmers
Alle im Leistungsverzeichnis, entweder auf Zeichnungen oder im Leistungsbeschrieb, angegebenen Masse sind Zirka-Abmessun- gen.
Sämtliche Maßangaben in den Details und Ausschreibungsplänen verstehen sich als Richtwerte und sind in der weiteren Planung des Auftragnehmers zu konkretisieren.
Die eventuell notwendige Gerüststellung zur Montage der Leistungen über 2,50 m ist nicht Leistungsbestandteil des Auftragneh- mers und wird vom AG erbracht.
Mit zur Leistung des AN gehören jedoch Hilfsgerüste, Rollgerüste, eventuell Hebekräne, Autokräne, etc. und sämtliche erforderli- chen Montagemittel für die Ausführung der eigenen Leistungen. Der AN hat jedoch rechtzeitig darauf hinzuweisen, bis wann er das Gerüst benötigt, wie lange die Vorhaltung sowie etwaige Veränderungen am Gerüst benötigt werden und muss sich mit dem Ge- rüstbauer direkt abzustimmen.
Die kompletten geklebeten Fliesenfassaden und sämtliche Leistungen des AN sind dem AG gereinigt zu übergeben.
Beim Reinigen ist die vorhandene Fassade zu schützen (Leistungsumfang AN).
ANGEBOTSUNTERLAGEN
Folgende Leistungen hat der AN in sein Angebot zusätzlich mit einzukalkulieren:
Die Werk- und Montageplanung ist als eigene Position ausgeschrieben.
Planungsleistungen
Werk- und Montagepläne (Detailpläne nach Erfordernis)
Für alle Fassadenleistungen (Fliesen, Wärmedämmverbundsystem, Putzträgerplatten, Putzan- und -abschlüsse, Tropfkanten- profile, Kantenschutzprofile, Übergänge, etc.) ist vom AN eine Ausführungsplanung in Form von Entwurfs-, Übersichts- und Detailzeichnungen zu erbringen. Die W+M-Planung erfolgt auf Basis der Architektenpläne nach theoretischen Maßen.
Aufmaße als Kontrollmaße vor Ort und auf Aufmaß zu fertigende Anschlussbleche, Anschlusswinkel, etc. sind jedoch in die Leistung des AN einzukalkulieren.
Die Übersichtspläne sind im M 1:20 oder M 1:50 inkl. Schnitteintragungen zu zeichnen, alle Details im M 1:1, 1:2
Alle Unterlagen, Pläne, Berechnungen und Nachweise des AN sind dem AG so rechtzeitig vor der Umsetzung der Bauausfüh- rung vorzulegen, dass eventuelle Ergänzungen und Nachbesserungen sowie Korrekturen ohne hinderlichen Einfluss auf den Bauablauf möglich bleiben.
Als Zeitraum für die Prüfung und Freigabe sind dem Objektplaner / Fachplaner 12 Werktage einzuräumen.
Diese Termine sind vom AN bei der Erstellung und Einreichung seiner Zeichnungen zur Freigabe zu beachten.
Übermittlung der Prüfexemplare digital zur Prüfung an den Objektplaner / Fachplaner. Der AN erhält das geprüfte Exemplar vom Architekten und/oder vom Fachplaner zurück. Eventuell darin vermerkte Korrekturen sind in die Ausführungspläne ein- zuarbeiten und dann wieder dem Objektplaner / Fachplaner zur Freigabe vorzulegen.
Bei Planungsunterlagen ohne Vermerk "zur Ausführung freigegeben" sind die eingetragenen Korrekturen vorzunehmen und erneut zur Prüfung vorzulegen.
Auf Anforderung sind die Pläne (Zeichnungen) als CAD-Datei, DXF-, DWG oder PDF-Datei vorzulegen.
Bestandspläne (Erstellung nach Abstimmung mit dem AG entweder auf CAD und / oder auf Papier).
Erstellung von Bestandsplänen für alle vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen der einzelnen Gewerke.
Stellung des verantwortlichen deutschsprachigen Fachbauleiters für den Zeitraum der Leistungserfüllung.
Rechtzeitiges Beibringen sämtlicher behördlicher und sonstiger Genehmigungen (ausser Baugenehmigung) und privatrechtli- chen und öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Zulassungen.
Anfertigen bzw. Beibringung und Übergabe der behördlich geforderten Nachweise zur Bauausführung (z.B. Zustimmungen im Einzelfall, bauaufsichtliche Zulassungen, u.ä.)
Prüfzeugnisse und Nachweise aller Konstruktionen
Die Montage der Fliesenfassaden geklebt und des Wärmedämmverbundsystems erfolgt überwiegend auf ein Holzständertragwerk. Ausgenommen davon ist das Untergeschoss, das Treppenhaus, sowie einzelne Sockelbereiche, welche in Stahlbeton hergestellt werden.
Sämtliche Befestigungsmaterialien, Befestigungsmittel, Unterkonstruktionen, etc. sind auf das Holzständertragwerk abzustimmen und vom AN im Angebot zu berücksichtigen.
4.0. Bauphysik
4.1 Wärmeschutz
Die Fassaden sind nach dem aktuell gültigen GEG (Gebäudeenergiegesetz) 2023 auszuführen.
DIN 4108 (Wärmeschutz im Hochbau), in allen Teilen in letztgültiger Ausgabe.
Außenwände:
Außenwand Speedlamelle (AW01):U = 0,15 W/m2K
Außenwand mit Fliesen (AW01b):U = 0,17 W/m2K
Außenwand TRH (AW03):U = 0,17 W/m2K
Fassade Erdgeschoss straßenseitig (Achsen C-E):ca. 120 mm i.M. WDVS (WLG 035)
Fassade Regelgeschoss straßenseitig (Achsen C-E):ca. 200 mm i.M. WDVS (WLG 035)
Fassade Erdgeschoss straßenseitig (Achsen E-H):ca. 50 mm WDVS (WLG 041)
Fassade Regelgeschoss straßenseitig (Achsen A-C, E-H):ca. 50 mm WDVS (WLG 041)
Fassade Regelgeschoss hofseitig (Achsen B-H):ca. 50 mm WDVS (WLG 041)
Fassade Regelgeschoss zur Gneusenstraße (Achsen 1-5):ca. 50 mm WDVS (WLG 041)
Die beiliegenden GEG-Nachweise sind zwingend zu beachten!
Zur Bemusterung des gewählten Systems sind die entsprechenden Nachweise, etc. aller verwendeter Komponenten und Oberflä- chenbehandlungen vorzulegen. Dazu gehören auch die Allgemein bauaufsichtliche Zulassung des DIBt, der Nachweis der Bau- stoffklasse nach DIN 4102. Bei der Detailausführung bezüglich des Brandschutzes ist die "Technische Systeminfo 6" des Fachverbandes WDVS zu beachten!
Die Befestigung des WDVS und der Fliesen muss entsprechend der Ausführung gemäß der Zulassung erfolgen.
5.0 Fliesen geklebt (keramisch) :
Für die Fliesen sind folgende Prüf- und Gütezeugnisse vorzulegen:
Prüfzeugnis der Biegezugfestigkeit
Prüfzeugnis der Frostbeständigkeit
Prüfzeungis der Verwitterungsbeständigkeit
Prüfzeugnis der Wasseraufnahme
Prüfzeugnis der Rohdichte
Prüfzeugnis der Druckfestigkeit
Die Prüfzeugnisse dürfen nicht älter als 3 Jahre sein und müssen von einer amtlichen Materialprüfanstalt stammen.
Die geklebeten Fliesenbekleidungen der Fassadenflächen sind in senkrechter und waagrechter Fluchtlinie zu versetzen.
Die Plattengrößen und Fugenteilungen sind gemäß Architektenplanung auszuführen.
Der AN hat sich vorab vom Zustand des Befestigungs-Untergrundes (des Rohbaus) zu informieren. Der Rohbau ist zu überprüfen, einschließlich der horizontalen und vertikalen Höhenrisse. Abweichungen sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen. Bei größe- ren Abweichungen, vor allem jedoch bei eventuellen Ausbauchungen, muss mit der Bauleitung geklärt werden, ob örtlich das Mate- rial abgespitzt werden kann oder ob die Dicke der Wärmedämmung an diesen Stellen reduziert werden muss - beide Varianten sind im Angebotspreis enthalten.
Auf den Flächen mit einer verklebten Fliesenbekleidung ist eine erhöhte Anforderung an die Ebenheitstoleranz der Armierungs- und Ausgleichsschicht gefordert.
Alle Fassadensysteme bestehen aus geprüften, zugelassenen oder normenkonformen Systemkomponenten, die in Bezug auf bau- physikalische und technische Eigenschaften optimal aufeinander abgestimmt sind. Um die Verträglichkeit der einzelnen System- komponenten zu gewährleisten, müssen daher alle verwendeten Komponenten vom Systemanbieter stammen.
Dem Leistungsverzeichnis liegen die entsprechenden DIN-Normen, die VOB (neueste Fassung), die entsprechenden Zulassungen des DIBt Berlin sowie die Produktdatenblätter der Systemkomponenten, die Detailzeichnungen und die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zugrunde.
Bei Abweichung von der Systemzulassung ist vom AN auf seine Kosten frühzeitig eine Zustimmung im Einzelfall einzuholen. Sämtliche Kosten dafür sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Für Überkopfanwendungen ist in jedem Fall eine Zustimmung im Einzelfall zu beantragen. Die Einholung der Zustimmungen im Einzelfall dürfen die Termine nicht beeinträchtigen.
Bei der Verarbeitung und Trocknung der Baustoffe darf die in den entsprechenden Produktdatenblättern angegebene Mindestverar- beitungstemperatur nicht unterschritten werden. Während der gesamten Fassadenarbeiten sind angrenzende und umliegende Bau- teile und vorhandene Außenanlagen vor Beschädigung zu schützen.
Windlastberechnung:
Ermittlung der Einwirkungen aus Windsoglasten durch Erstellen eines prüffähigen statischen Nachweises nach der gültigen DIN EN 1991.
Im gesamten Sockelbereich muss zusätzlich ein Feuchteschutz (z. B. Waterflex oder glw.) ausgeführt werden.
Im Anschlussbereich zu anderen Bauteilen sind dauerelastische Anschlussfugen auszubilden.
Die kompletten Wärmedämmarbeiten gehören ebenfalls mit zum Leistungsumfang des AN.
Ein Ausschäumen von Anschlussfugen und konstruktiven Hohlräumen ist nicht zugelassen.
In den Sockelbereichen ist bis zu einer Höhe von ca. 30 cm über der wasserführenden Ebene (Gelände) eine extrudierte Hart- schaumdämmung, XPS-Dämmung, auszuführen.
Sämtliche Dämmplattenanschlüsse an angrenzende Bauteile, Einbauteile, Durchdringungen, o.ä. sind absolut hohlraumfrei her- zustellen.
6.0 Wärmedämmverbundsystem (WDVS):
1) Systemaufbau:
Wärmedämm-Verbundsystem für außen mit
- Steinwolle- oder Steinlamellendämmstoff
- mineralischer Oberputz bzw.
- Klinker-Riemchen
2) Befestigung:
Steinlamelle auf tragfähigen Untergrund kleben und zusätzlich konstruktiv verdübeln bei erhöhter Windlast. (Windsog >1,6 kN/m²)
Steinlamelle auf Untergrund mit nicht ausreichender Tragfähigkeit: kleben und dübeln
Steinwolle: kleben und dübeln
bei Klinker-Riemchen: Kleben und dübeln durch das Gewebe
3) Brandschutz:
Nichtbrennbar, Baustoffklasse A2 nach DIN 4102.
4) Zulassungen:
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-33.43-61 für Wärmedämm-Verbundsysteme mit angedübeltem und angeklebtem Wärmedämmstoff
"StoTherm Classic"
"StoTherm Vario"
"StoTherm Mineral"
"StoTherm Mineral L"
"StoTherm Classic L".
"StoTherm Classic MW"
"StoTherm Classic S1"
"StoTherm AimS"
Deutsches Institut für Bautechnik in Berlin.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-33.44-134 für Wärmedämm-Verbundsysteme mit angeklebten Mineralfaser Lamellendämmplatten.
"StoTherm Mineral L"
"StoTherm Classic L"
"StoTherm Classic S1"
Deutsches Institut für Bautechnik in Berlin.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-33.46-422 für Wärmedämm-Verbundsysteme mit angeklebter keramischer und Naturstein-Bekleidung.
"StoTherm Classic mit angeklebter Bekleidung"
"StoTherm Vario mit angeklebter Bekleidung"
"StoTherm Mineral mit angeklebter Bekleidung"
"StoTherm Mineral L mit angeklebter Bekleidung"
Deutsches Institut für Bautechnik in Berlin.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-33.49-1505 für Wärmedämm-Verbundsysteme nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zu- lassung Nr. Z-33.43-61 zur Aufdoppelung auf bestehende Wärmedämmsysteme oder Holzwolle-Leichtbauplatten.
Deutsches Institut für Bautechnik in Berlin.
Leistungsumfang
Die Leistung umfasst das Liefern und gebrauchsfertige Montieren des Wärmedämmverbundsystems (WDVS) in sämtlichen auf den Planunterlagen dargestellten Bereichen, inkl. sämtlichen erforderlichen Nebenarbeiten und Baukörper- bzw. Drittgewerkan- schlüssen laut Architektenplanung.
Die Fassaden der Obergeschosse sind vollständig mit WDVS gedämmt, einschließlich einzelner Bereiche im Erdgeschoss stra- ßen- und hofseitig.
Zur Leistung des AN gehören auch alle für die betriebsfertige Erbringung der Gesamtleistung notwendigen Bauteile, Befestigungs- mittel, Abdeckungen, Materialien, Geräte und dergleichen, einschließlich etwaiger örtlicher Anpass- und Ausrichtarbeiten, Lai- bungsausbildungen, Putzanschlussprofile, Kantenschutz, Dichtprofile, Laibungsanschlussprofile, Versiegelungen, Sockelabschlüs- se, Untersichten, Loggien- und Balkonverkleidungen, etc.
Diese Nebenleistungen müssen in die Einheitspreise der Hauptpositionen eingerechnet werden, falls hierfür keine eigenen Positio- nen vorgesehen sind.
Der Luftschallschutz der Außenwand darf sich durch das angebotene WDVS-System nicht verringern.
Die beigefügten Planunterlagen, die Bauphysik, Statik und Forderungen des Prüfstatikers, die Schall-, Wärme- und Brandschutz- vorschriften sind zu berücksichtigen.
Unterputz mit Armierung und notwendigen rissüberbrückenden Bändern.
Es kann ein nach DiBt bauaufsichtlich zugelassenes Wärmedämm-Verbundsystem jedes anerkannten Herstellers angeboten wer- den. Alle Werkstoffe müssen von einem Hersteller stammen. Mischsysteme sind nicht zulässig.
Vor Ausführung der Fassadenarbeiten müssen die Restbetonfeuchten überprüft werden.
Die Restfeuchtigkeit des Betons darf max. 20% über der Ausgleichsfeuchte betragen.
Alle Anschlüsse an die Fenster, Holzzargen, LM-Jalousiekästen, Rollladenkästen etc. sowie alle übrigen Ab- und Anschlüsse sind systemkonform schlagregendicht und elastisch herzustellen.
Sämtliche Fensterfolienanschlüsse müssen absolut luftdicht, blasen- und hohlraumfrei mit dem Holzständerwerk bzw. der Beton- wand vom Fensterbauer verklebt werden können.
Die Voraussetzungen dafür sind vom AN zu erfüllen.
Sämtliche Dämmplattenanschlüsse an angrenzende Bauteile, Einbauteile, Durchdringungen, o.ä. sind absolut hohlraumfrei herzu- stellen.
Das Anarbeiten und Einarbeiten aller sonstigen notwendigen Putzprofile, z. B. Sockelanschluss, Kantenschutz, Fensteranschluss- profile für Türen und Fenster, Tropfkantenausbildung, Anschluss- und Dehnfugenprofile, etc. als auch das Einbringen von Kompri- bändern, Gewebe und Panzergewebe ist in den entsprechenden Bereichen auszuführen.
WDVS - Flächen in Bereichen mit starker Frequentierung sind an gefährdeten Ecken mit besonders stabilen Kantenschutzprofilen zu versehen. Diese Leistung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren, da hierfür keine eigene Position vorgesehen ist.
In sämtlichen Sockel- und Terrassenbereichen ist ein zusätzlicher Feuchteschutz, z. B. Waterflex Carbon oder glw. auszuführen.
Bei Balkon-, Sockel- und Dachbereichen sowie Fensterbänken muss im Spritzwasserbereich eine Feuchtigkeitsisolierung entspre- chend der DIN 18531 bis DIN 18534 hochgezogen werden. Als Dämmschicht ist eine Perimeterdämmung XPS einzusetzen und mit wasserdichtem Kleber zu verkleben.
Zusätzlich zum Feuchtigkeitsschutz auf der Armierungsschicht ist ein zweimaliger Sockelanstrich aufzubringen.
Als Schutz vor mechanischer Beschädigung der Dämmung sind Schutzmatten bzw. Noppenprofile einzusetzen.
Anputzleisten Bereich Fenster und Türen:
Die im Bereich der Fenster und Türen notwendigen Anputzleisten (APU-Leisten) sind in die Einheitspreise des Fassadenputzes einzukalkulieren, falls hierfür keine eigene Position ausgeschrieben ist.
Die Bereiche ersehen Sie aus den beiliegenden Ansichts- und Detailplänen.
Die Abstimmung und Koordination mit den Drittgewerken gehört mit zum Leistungsumfang des AN und ist in die Einheitspreise ein- zurechnen. Sollten Bedenken hinsichtlich der geplanten Ausführung bestehen sind diese bereits jetzt im Angebotsstadium bekannt zu geben. Es ist ausschließlich ein bauaufsichtlich geprüfter und zugelassener Systemaufbau eines Herstellers zu verwenden.
Die Fassadenkonstruktionen müssen alle auf sie planmäßig einwirkenden Kräfte aufnehmen und an das Tragwerk des Baukörpers abgeben können.
Die Niederschlagsableitung muss nach außen (vorne) bzw. unten, ohne Bildung von Staunässe erfolgen. Es dürfen keine Auswa- schungen, Wasserlauflinien oder Ausblühungen infolge Niederschlags- oder Kondesatfeuchte sichtbar werden. Putze im Sockel- und Spritzwasserbereich sind wasserabweisend zu behandeln.
Alle Untergründe für Dämmungen, Putze, Anstriche und Beschichtungen sind vom AN rechtzeitig auf Eignung, ausreichende Trag- fähigkeit und maximalen Feuchtgehalt zu untersuchen. Der Feuchtgehalt von mineralischem Untergrund darf die zulässigen Werte gemäß DIN- DIN EN bzw. Herstellerangaben nicht überschreiten.
Mängel am Untergrund hat der AN vor Beginn der Arbeiten rechtzeitig anzuzeigen bzw. zu beheben.
Verunreinigungen sind zu entfernen. Grate, Untergrundbeschädigungen, Vertiefungen etc. sind durch geeignete Spachtel- oder Füllmassen zu egalisieren.
Alle erforderlichen Vorbereitungen des Untergrundes sind im Angebotspreis enthalten, sofern keine eigene Pos. ausgeschrieben ist
Mögliche Verunreinigungen von Drittgewerken sind vom AN durch geeignete Maßnahmen wie Abdeckungen, Abklebungen, Folien- bekleidungen und dergleichen zu verhindern. Sollten Verunreinigungen an angrenzenden Bauteilen entstehen, so sind diese auf Kosten des AN sofort zu entfernen.
Etwaige Fugen in der Dämmlage dürfen keinesfalls mit Kleber oder Mörtel verschlossen werden. Sie sind mit systemabgestimm- tem Ortschaum oberflächenbündig zu verfüllen.
Dämmstoffoberflächen sind eben und absatzfrei auszuführen. Alle Dämmplatten sind planeben und absolut press gestoßen im Kle- beverfahren anzubringen. Bei ebenem Untergrund sind diese vollflächig verklebt und bei unebenem Untergrund mit zusätzlicher Dübelung nach Herstellervorgabe mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln anzubringen. Es ist ein mineralischer, schwindarmer, wasserfester Systemkleber zu verwenden.
Überkopf anzubringende Dämmplatten sind mit Tellerdübeln zu befestigen.
Anarbeiten an ein- und durchdringende Bauteile, Einbauten mit runden und eckigen Querschnittsflächen sind schlagregendicht mit geeignetem Dichtfugenband und zusätzlicher Dichtstoffversiegelung mit Schlussbeschichtung überdeckt auszuführen.
Sämtliche Bauwerksfugen sind im WDVS zu übernehmen und durch geeignete Ausbildungen wie entsprechende Fugenprofile auf- zunehmen und geradlinig ohne Versatz herzustellen.
Prinzipiell sind jegliche Fugen im WDVS zu vermeiden.
Anschlüsse an bewegliche Bauteile sind vom AN so zu beschneiden bzw. mit entsprechenden WDVS-Fugenprofilen auszuführen, dass keine späteren Abplatzungen möglich werden.
Sämtliche Anschlüsse und Übergänge sind ohne Wärmebrücken absolut dicht und dauerhaft herzustellen.
In den stoßgefährdeten Bereichen und statisch notwendigen Bereichen (Bereiche mit im WDVS integrierten Regenfallrohren, etc.) sind geeignete Putz-Trägerplatten, Faserzement-/Dämmstoff-Verbundplatten nach Hersteller-Richtlinie vorzusehen und einzuarbei- ten.
An allen freien Ecken ist zusätzlich (unter der normalen Armierung) eine Diagonalarmierung aus 20 bis 40 cm breiten Streifen Armierungsgewebe einzubetten.
Das hochreiß- und wasserfeste Armierungsgewebe ist von der zementgebundenen Armierungsmasse vollständig zu überdecken. Ecken von Öffnungen sind mit zweilagigen Armierungsgeweben, an stoßgefährdeten Kanten und Flächen mit Panzergewebe zu versehen.
Die elastische Oberputzbeschichtung als Witterungsschutz muss bei geringer Wasseraufnahmefähigkeit eine hohe Wasserdampf- diffussionsfähigkeit aufweisen.
Auftretende Feuchtigkeit darf bei Frost-Tauwechsel auf Dauer zu keinerlei Schäden führen.
Gemäß den Angaben des Dichtstoff- und WDVS-Herstellers ist der Fugenuntergrund zu reinigen, vorzubehandeln und mit geeigne- ten, elastischen Dichtstoffen mit hoher Rückstellfähigkeit geradlinig, falls freihändig nicht möglich durch zusätzliches Abkleben der Fugenränder, ein- bzw. aufzubringen. Dichtstoffgefüllte Fugen sind mit geschlossenzelligem, oberflächenglattem PE-Rundprofil bzw. Kompriband zu hinterfüllen.
Gerüstanker - Verschließen der Gerüstankerlöcher:
Die Gerüstanker werden nur für die Gerüste während der Montage der Leistungen des AN sowie nachfolgender Drittgewerke benö- tigt.
Nach dem Abrüsten bzw. im Zuge der Abrüstung sind daher vom AN die Gerüstankerlöcher fachgerecht zu verschließen und mit einem 2-maligen Fassadenanstrich zu versehen.
Der Anstrich erfolgt als 2-maliger Silikatanstrich mit vorbeugender Wirkung gegen Algen- und Pilzbefall.
Alle Farbtöne und Farben müssen vor der Ausführung als Fassadenmuster vor Ort auf der Baustelle bemustert und vom AG bzw. Architekten freigegeben werden.
Der AN hat auf Basis der Architektenplanung und Leitdetails eine eigene Werkplanung anzufertigen und diese zur Freigabe vorzulegen. Ohne freigegebene Werkplanung darf keine Fertigung erfolgen.
Angebotene Materialien
Haftverbesserung als Tiefgrundierung:ǀ__________ǀ
Eine systemgeeigente Tiefengrundierung ist bei zu glatten und nicht tragfähigen Untergründen vollflächig aufzubringen.
Wärmedämmschicht:ǀ__________ǀ
Armierungsputz:ǀ__________ǀ
Putzgrundierung:ǀ__________ǀ
Systemgrundputz:ǀ__________ǀ
Oberputz:ǀ__________ǀ
Egalisierungsanstrich:ǀ__________ǀ
WDVS-Verstärkung:ǀ__________ǀ
5. Baustelleneinrichtung:
Dem AN wird empfohlen, sich vor Angebotsabgabe mit den örtlichen und baulichen Gegebenheiten vertraut zu machen und diese in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Die engen Platzverhältnisse auf der Baustelle sind zu berücksichtigen.
Die Container- und Lagerplätze sind nach Erfordernis im Zuge des Baufortschrittes auf Kosten des AN umzusetzen.
Die notwendige Baustelleneinrichtung wie Material- und Mannschaftscontainer sowie die erforderlichen Montagemittel und -geräte sind einzukalkulieren.
Weiterhin ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen:
der mehrmalige An- und Abtransport von Mannschaft und Material
Lieferung, Lagerung und Beförderung aller Materialien und Baustoffe bis zur Verwendungsstelle.
7.0 Schutz der Leistungen:
7.1 Schutz der eigenen und fremden Leistungen
Der sachgemäße Schutz aller eigenen Fassadenleistungen ist gemäß VOB/C Leistung des Auftragnehmers und bis zur Abnahme durch den Bauherrn oder dessen Gehilfen zu erfüllen. Sämtliche notwendigen Schutzmaßnahmen sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Des Weiteren gehören die notwendigen Schutzmaßnahmen der Drittgewerke, vor allem der Fenster und Türen, LM-Verkleidungen etc. zur Leistung des AN. Vor Durchführung der Arbeiten sind die Drittleistungen mittels Folieneinhausung komplett zu schützen.
8.0 Verunreinigungen / Entsorgung
Alle von Seitens des AN verursachten Verunreinigungen und Rückstände (Verpackungsmaterialien, etc.) auf der Baustelle müssen vom AN ordnungsgemäß abgeführt und entsorgt werden.
9.0 Diverses
Die bauaufsichtlichen Zulassungen der verwendeten Materialien, Befestigungsmittel sowie sämtliche Zertifikate müssen ohne Aufforderung vor Montagebeginn der örtlichen Bauleitung vorgelegt werden.
10.0 Muster - Musterfassade:
Rechtzeitig vor Fertigung und Ausführung sind Details und Muster für die gewählte Ausführung zur Prüfung und Freigabe durch den Architekt und AG vorzulegen (mehrere Handmuster mit unterschiedlicher Oberflächenstruktur und Farbtöne zur Bestimmung und als Grundlage zur Fassadenbemusterung. Der AG behält sich vor, bei vor genannter Bemusterung unterschiedliche Ausführungs- varianten und -qualitäten abzuverlangen. Die Kosten für die Musterfassade und die Bemusterung sind in einer eigenen Position ausgeschrieben.
11.0 Lüftungskonzept:
Zur Gewährleistung des Feuchteschutzes in den Wohnungen werden im Bereich der geklebten Fliesenfassden und des Wärme- dämmverbundsystems Rohbaulüfter ausgeführt.
Die Lüfter werden vom Gewerk Fenster eingebaut. Hier ist lediglich das Anarbeiten an die Lüfter ausgeschrieben. Die Anzahl der Lüfter ersehen Sie aus der Fensterliste.
12.0 Dokumentation - Bestandsunterlagen:
Der AN hat die Erstellung der kompletten Bestandsunterlagen als Darstellung des Endzustandes der ausgeführten Vertragsleistung zu übernehmen. Die Bestandsunterlagen sind spätestens mit dem Abnahmeverlangen an den AG zu übergeben.
Die Kosten für die Bestandsdokumentation sind in das Angebot einzukalkulieren.
Alle Pläne und sonstige Planungsunterlagen und Berechnungen sind digital zu erstellen.
Hierzu gehören insgesamt folgende Unterlagen:
Inhaltsverzeichnis
1.) Firmenanschrift
2.) Produktbeschreibungen
3.) Reinigungsrichtlinien
4.) Technische Unterlagen
4.1) Zustimmungen im Einzelfall bzw. bauaufsichtiche Zulassungen
4.2) Prüfzeugnisse, Nachweise, CE-Zertifizierungen, etc.
5.) Liste inkl. Pläne
6.) Schlagregendichtigkeit
7.) Unfallverhütungshinweise
8.) Beschreibungen und Daten
9.) Verzeichnis Gewährleistungsfristen
10.) Materialdatenblätter
11.) Bescheinigungen und Protokolle
etc.
- Produktdatenblätter und -beschreibungen
- Nutzungs-, Wartungs- und Pflegeanleitungen sind für alle relevanten Produkte zu erstellen und zu dokumentieren.
Sämtliche Unterlagen sind gesammelt, strukturiert mit Deckblatt und Inhaltsverzeichnis, spätestens 2 Wochen vor der Schlußab- nahme dem AG zu übergeben.
Aufbau Deckblatt mit Projektbezeichnung und Adresse, Gewerkebezeichnung, Name und Anschrift ausführende Firma, Name und Anschrift Fachplaner.
13.0 Reinigung:
Ausführung der Reinigungsarbeiten für alle vom AN gelieferten und montierten Konstruktionen als Zwischen-, Fein- und Endreini- gung.
Zwischenreinigungen sind nach Erfordernis auszuführen und in den Bereichen, bei denen eine Zwischenreinigung erforderlich ist.
Vor der Abnahme und nach Aufforderung der örtlichen Bauüberwachung ist eine Fein- und Endreinigung auszuführen.
Zur Reinigung gehören sämtliche vom AN ausgeführten Leistungen.
Die Reinigung gehört zum Leistungsumfang des AN und ist ins Angebot einzukalkulieren.
Die Reinigung ist nach den gültigen Richtlinien und Normen auszuführen.
14.0 Vermessungsarbeiten:
Ausführung der notwendigen zusätzlichen Vermessungsarbeiten für die Montage aller Leistungen des AN über die bereits am Rohbau vorgegebenen Hauptachsen durch den Rohbauer und über die bereits enthaltenen Leistungen nach VOB/C.
Die Kosten zur Auslotung des Rohbaus, die Prüfung der vorgegebenen Meterrisse durch den Rohbauer (nur die Hauptachsen kommen vom Rohbauer), die Anbringung von Mess- und Fixierpunkten und das Einmessen der Achsen, etc. gehört zum Leis- tungsumfang des AN. Die WDVS-Fassaden und die geklebten Fliesen müssen vom AN lot- und fluchtgerecht montiert werden. Bindend hierbei sind die markierten Meterrisse und die markierten Bauachsen je Geschoss.
Aufmaße vor Ort und Kontrollmaße am Bau sind vom AN nach Erfordernis auszuführen.
Die Vermessungsarbeiten sind ins Angebot einzukalkulieren.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) WDVS mit Außenputz bzw. Fliesenbelag
023.01 vorbereitende Arbeiten
023.01
vorbereitende Arbeiten
023.02 WDVS auf Stahlbeton
023.02
WDVS auf Stahlbeton
023.03 WDVS auf Holzrahmenelement
023.03
WDVS auf Holzrahmenelement