01 Gerüstbauarbeiten
01.__.0010 Gerüstverwendung: leichte Abbrucharbeiten, maschinengestützt oder leichter Handabbruch Gerüstklasse 2, Breite 100cm Leistungsbeschreibung:
Fassadengerüst für Abbrucharbeiten, Gerüstklasse 2, Breitenklasse W06 (100 cm)
Lieferung, fachgerechtes Aufstellen und standsicherer Aufbau eines Arbeits- und Schutzgerüsts gemäß DIN EN 12811 und den Vorgaben der DGUV für leichte maschinengestützte oder manuelle Abbrucharbeiten an der Fassade.
Gerüstklasse 2 (zulässige Belastung 1,50 kN/m²)
Breitenklasse W06: nutzbare Arbeitsbreite mind. 100 cm
Inklusive aller notwendigen Gerüstbauteile (z. B. Rahmen, Beläge, Diagonalen, Stirnseitenabschlüsse, Bordbretter, Ausspindelung, Verankerungen, Gerüstabdeckungen, Aufstiege etc.)
Gerüsthöhe entsprechend dem vorhandenen Baukörper (genaue Höhenangabe folgt bauseits)
Gerüststandzeit: 4 Wochen
Im Leistungsumfang enthalten: Auf- und Abbau, Vorhaltung für den genannten Zeitraum
Demontage und Abtransport nach Ablauf der Standzeit
Alle erforderlichen statischen Nachweise, Verankerungspläne sowie Sicherheitsmaßnahmen (z. B. gegen Umsturz, Unterfangungen bei Geländeunterschieden) sind einzukalkulieren
Gerüst darf während der gesamten Standzeit für leichte Abbrucharbeiten mit Handwerkzeugen oder kleinen Maschinen genutzt werden
Hinweis:
Etwaige zusätzliche Maßnahmen zur Standsicherheit bei Teilabbruch oder besonderen Belastungssituationen sind vom Bieter einzukalkulieren.
Gerüstverwendung: leichte Abbrucharbeiten, maschinengestützt oder leichter Handabbruch Gerüstklasse 2, Breite 100cm
01.__.0020 Verlängerte Vorhaltung Leistungsbeschreibung:
Verlängerte Vorhaltung des Fassadengerüsts gemäß Hauptposition, je weitere angefangene Woche
Vorhaltung des in der Hauptposition beschriebenen Arbeits- und Schutzgerüsts (Gerüstklasse 2, Breitenklasse W06 – 100 cm) über die Grundlaufzeit von 4 Wochen hinaus
Je angefangene zusätzliche Woche
Einschließlich aller Nebenkosten für Miete, Wartung, Sicherung und Haftung gemäß DIN EN 12811 und den einschlägigen Regelwerken
Die verlängerte Vorhaltung beginnt ab dem 1. Werktag nach Ablauf der vereinbarten Grundstandzeit
Die Abrechnung erfolgt wochenweise nach tatsächlicher Inanspruchnahme
Eine schriftliche Freigabe zur Demontage durch die Bauleitung gilt als Voraussetzung für das Ende der Vorhaltung
Einheit: Woche
Abrechnung: nach tatsächlichem Bedarf