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23 Innenputzarbeiten
23
Innenputzarbeiten
Bauvorhaben Verwaltungsneubau Beelitz-Heilstätten
Landkreis Potsdam Mittelmark
Straße nach Fichtenwalde 10
14547 Beelitz-Heilstätten
Auftraggeber Landkreis Potsdam Mittelmark
Niemöllerstraße 1
14806 Bad Belzig
Auftraggeber
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark als Bauherr
beabsichtigt den Bau eines neuen Verwaltungszentrums
und eines Parkhauses in Beelitz-Heilstätten ab
Mitte 2025 für die ca. 700 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des L
andkreises Beelitz- Heilstätten.
Wesentliche Eckpunkte
Auf dem Grundstück soll ein Gebäude für die
Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark bestehend aus den
Funktionseinheiten Verwaltung, Kantine, Beratung und
Konferenz, separatem Parkhaus sowie
Außenparkplatzanlagen errichtet werden.
Das Bauvorhaben ist dadurch gekennzeichnet, dass es am
neuen Standort, innerhalb der denkmalgeschützten
Anlagen der ehem. Beelitzer-Heilstätten, einen
repräsentativen öffentlichen Verwaltungsstandort mit
höchsten Nachhaltigkeitsstandards vorsieht.
Entsprechend der ,Zwei-
Standortstrategie" des Landkreises werden die bisher
auf 19 Liegenschaften verteilten etwa 1000
Mitarbeitenden auf zwei Standorte konzentriert. 1/3 der
Mitarbeitenden werden in der Kreisstadt Bad Belzig
tätig sein und 2/3 in dem zu errichtenden
Verwaltungsneubau in Beelitz-Heilstätten.
Technische Daten
Länge: Rastermaß / Gesamtmaß inkl. Fassade ca.
159,92 m / 69,66 m
Höhe: ca. 16,58 m
Höhe der letzten Ebene über Gelände: ca. 12,24 m
Anzahl Geschosse: 4 Vollgeschosse 1 Untergeschoss
Geschosshöhe UG ca. 3,96 m
Geschosshöhe EG ca. 5,04 m
lichte Höhe EG ca. 3,25 m bis ca. 4,00 m
Geschosshöhe OG ca. 3,60 m
lichte Höhe OG ca. 2,50 m bis ca. 3,17 m
Standard-Achsraster: 1,35m
Standard-Ausbauraster: 2,70m
Der Bauherr beabsichtigt das Projekt nach dem Standard
der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen)
zertifizieren zu lassen. Angestrebtes
Zertifizierungsziel ist DGNB Platin auf der Grundlage
des DGNB-Kriterienhandbuches für Neubau Version 2023.
Weiterhin wird das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
(QNG) angestrebt. Die Zertifizierung bezieht sich
hierbei auf das Verwaltungsgebäude und die
Außenanlagen, nicht jedoch auf das Parkhaus.
Zur Umsetzung der hohen Qualitätsziele ist seitens des
AN ein DGNB-Auditor oder Consultant zu benennen, der
die Umsetzung der Anforderungen der DGNB/QNG im
Planungs- und Bauprozess koordiniert.
Anforderungen bezüglich Schadstofffreiheit und
Umweltverträglichkeit der Baustoffmaterialien im
Hinblick auf die DGNB-Zertifizierung (u.a. ENV1.2,
ENV1,3 und TEC1.6) sind zwingend einzuhalten.
Leistungsbestandteil des AN ist die bauliche Umsetzung
dessen sowie die Zusammenstellung und Beibringung aller
dafür geforderten Unterlagen und Nachweise.
Aufwendungen, die zur Erfüllung der DGNB- und
QNG-Anforderungen notwendig sind, werden nicht separat
vergütet.
Das Bauprojekt wird in drei wesentliche Bereiche
untergliedert, welche maßgeblich durch die
nachstehenden Kriterien geprägt sein werden:
Verwaltungsbau:
Höchste Nachhaltigkeitsstandards mit angestrebter
DNGB-Zertifizierung im Gütesiegel Platin
QNG - Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude in der
Stufe ,QNG Plus"
Kreislauffähiges Design-Prinzip (C2C)
Plusenergiehausstandard
Alternative Energien wie PV-Anlagen und Tiefen- bzw.
Erdwärme
Holzhybridbauweise
Ausbildung von flexiblen und reversiblen
Büro-Grundrissstrukturen
Hohe Anforderungen an die Barrierefreiheit
Parkhaus:
Parkhaus 6,5 geschossig
Stellplatzfläche für ca. 275 PKW sowie ca. 185
Fahrräder
Ladesäulenanschlüsse für bis zu 90 Stellplätze
PV- Anlagen auf Dachfläche (vollflächig)
Aufzugsanlage zur Barrierefreiheit
Außenanlagen / Freianlagen
Integration der Außen- und Freianlagen an die
bestehenden historischen Strukturen der Stadt
Schaffung neuer Nutzungen und Erschließungen im
Außenbereich wie Gehwege, Wirtschaftshöfe, Stellplätze
und Elektroladesäulen
Bauvorhaben Verwaltungsneubau Beelitz-Heilstätten
Vorbemerkungen DGNB 2023 / QNG
Allgemeine Vorbemerkungen DGNB-Neubau 2023 Platin/ QNG
Plus
Diese Allgemeinen Vorbemerkungen gelten
gewerkeübergreifend für Planung, Ausschreibung und
Ausführung. Sie integrieren die ökologischen
Anforderungen in die Ausschreibungsunterlagen und
inkludieren das DGNB Kriterien Handbuch Neubau 2023
(DE) 4. Auflage mit Ziel-Zertifikat ,Platin". Weiterhin
wird eine KfN-Förderung mit dem Qualitätssiegel
Nachhaltiges Gebäude (QNG) angestrebt. Dazu sind die
Anforderungen aus dem QNG-Handbuch inkl. Anlagen
einzuhalten.
Folgende Hinweise zum nachhaltigen Bauen (DGNB) und QNG
sind Vertragsbestandteil und ohne gesonderte
Aufforderung nachzuweisen:
1. Ziel / Geltungsbereich
Zertifizierungsziele: DGNB-Neubau 2023 (DE), Ziel
,Platin", sowie QNG-PLUS (Nichtwohngebäude 2023). Für
alle relevanten Baustoffe und Baustoffgruppen wird die
Qualitätsstufe QS4 (ENV1.2) sowie die Einhaltung der
Anforderungen aus dem QNG Anhangdokument 313
vorgeschrieben, dessen Erfüllung der AN nach
Fertigstellung zusätzlich bestätigen muss.
Planung, Ausschreibung und Ausführung haben die
einschlägigen Kriterien (u. a. DGNB
ENV1.1/ENV1.2/ENV1.3, PRO2.1, TEC1.6, PRO2.3, PRO 2.5)
sowie die QNG-Mindestanforderungen (insb. ANF1-NW1,
ANF2-NW1, ANF3-1, ANF4-1) einzuhalten und nachzuweisen.
Ressourcen- und Energieverbrauch sind zu minimieren;
Umwelt und Gesundheit sind zu schützen (Produktwahl,
Verarbeitung, Nutzung, Rückbau, Baustellenprozesse).
Im Rahmen der Zertifizierung werden die
unterschiedlichsten Themenbereiche (z.B.
Schadstoffvermeidung, verantwortungsvolle
Ressourcenbeschaffung etc.) des nachhaltigen Bauens
erfasst und bewertet. Der Auftragnehmer (AN) hat an
diesem Prozess mitzuwirken und die von seiner Seite
erforderlichen Nachweisdokumente beizubringen und
Dokumentationen zu erstellen. Je nach Gewerk und
Produktverwendung können zusätzliche hier nicht
genannte Nachweise erforderlich werden. Die Umsetzung
der nachstehenden Anforderungen und Hinweise sind
verbindlich.
2. Vertragliche Pflichten des AN
Der AN hat dem Bauleiter des AG unaufgefordert und in
digitaler Form, unverzüglich nach Beauftragung,
spätestens jedoch innerhalb von 4 Wochen nach
Beauftragung bzw. 4 Wochen VOR EINBAU, Produktangaben
wie Menge, Einsatzort etc. sowie technische Daten- und
Sicherheitsdatenblätter, ggf. EPD (Environmental
Product Declaration) und Herstellererklärung /
Prüfzertifikate, etc. zur Verfügung zu stellen.
Auf die geforderte Aktualität der Nachweise ist zu
achten: Sicherheitsdatenblätter nach EG 1907/2006 und
Produktdatenblätter in der aktuellen Version.
Deklarationen von Stoffen der SVHC-Kandidatenliste in
Erzeugnissen (Herstellererklärungen) nicht älter als 1
Jahr.
Herstellererklärungen, darunter auch
Nachhaltigkeitsdatenblätter, für den Nachweis von
Stoffen, die nicht vollständig über REACH nachgewiesen
werden können (z.B. Chlorparaffine, Weichmacherfreiheit
nach Vdl Rl 01 u.a): nicht älter als 1 Jahr.
Emissionsnachweise: Maximal 5 Jahre alt.
Die Unterlagen werden dann geprüft und die Materialien
schriftlich freigegeben. Sollten Materialien nicht den
bauökologischen und schadstoffrelevanten
Materialanforderungen entsprechen, ist der AN
verpflichtet ein kostenneutrales Ersatzprodukt zur
Verfügung zu stellen. Dieses durchläuft dann nochmals
den Prüfungsprozess.
Aufgrund des Prüfvorganges muss eine Vorlaufzeit
zwischen Einreichung und Freigabe der Materialien von
mind. 3 Wochen berücksichtigt werden.
Es dürfen nur Produkte eingesetzt werden, die
freigegeben, DGNB und QNG konform sind. Andernfalls
behält sich der AG u.a. vor, die Produkte auf Kosten
des AN austauschen zu lassen.
Der AN hat für die Dokumentation der Anforderungen der
DGNB und des QNG eine verantwortliche Person zu
benennen.
3. Allgemeine Vorgaben an Bauprodukte bedingt durch die
Zertifizierung (PRO1.4)
Umwelt- und Gesundheitsverträgliche Bauprodukte und
Baustoffe: Alle vom AN eingesetzten
Baustoffe/Bauprodukte Hilfsstoffe mit einbezogen,
dürfen im eingebauten Zustand keine gesundheitlichen
Beeinträchtigungen durch das Freisetzen toxischer
Bestandteile in Gasen, Dämpfen oder Schwebstoffen
hervorrufen. Während der Verarbeitung sind die
Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) der kritischen
Inhaltsstoffe zu unterschreiten. Um die
Gesundheitsverträglichkeit zu berücksichtigen, sind
angemessene Verarbeitungszeiträume bei der
Terminplanung anzusetzen (z.B. Trocknungszeiten bei der
Verwendung von Anstrichen und Klebern beachten).
Grundsätzlich sind geruchs- und emissionsarme
Bauprodukte einzusetzen. Stoffe mit RAL-Umweltzeichen
(,Blauer Engel") oder gleichwertigen,
branchenspezifischen Umweltauszeichnungen sind
bevorzugt einzusetzen. Produkte, die Substanzen
enthalten, die in der REACH-Kandidatenliste aufgeführt
sind, dürfen auf der Baustelle nicht ohne Rücksprache
eingesetzt werden.
Im Rahmen seiner Möglichkeiten sind vom AN regionale
Baumaterialien zu nutzen und die Transportwege zur
Baustelle zu minimieren. Schadstoffarme Bauteile und
Konstruktionen vereinfachen auch die
Widerverwendbarkeit von Baustoffen und Bauteilen.
Dauerhaftigkeit und Instandhaltungsfreundlichkeit
Die Dauerhaftigkeit von Bauteilen und der daraus
folgende Instandhaltungsaufwand während der
Nutzungsphase stellt ein wichtiger Aspekt der
Ressourcenschonung dar. Wird die geplante Lebensdauer
der verbauten Produkte gewährleistet oder kann das
Produkt sogar länger als angesetzt im Gebäude
verbleiben, reduziert dies den Kostenaufwand seitens
des Eigentümers oder Betreibers. Weiterhin verringert
sich der Einsatz von Rohstoffen und Energie.
Die tatsächliche Lebensdauer der Bauteile und
Bauteilschichten wird vor allem von den
Bauteileigenschaften, der Ausführungsqualität, der
konkreten Beanspruchung und der Wartung/Instandhaltung
beeinflusst.
Für einige Produktgruppen und Leistungen kann,
Anforderungen an Bauteileigenschaften und
Ausführungsbeschaffenheit betreffend, das
RAL-Gütezeichen herangezogen werden. Die
RAL-Kennzeichnung zeichnet Produkte und
Dienstleistungen aus, die nach hohen, genau
festgelegten Qualitätskriterien hergestellt oder
angeboten werden. Hersteller, Anbieter, Handel,
Verbraucher, Prüfinstitute und Behörden werden
miteinbezogen. Die Güterichtlinien beinhalten den
gesamten Prozess vom Baustoff über dessen sorgfältige
Verarbeitung bis hin zur fachgerechten Montage, mit
höchsten Anforderungen an Standsicherheit,
Dauerhaftigkeit und Gebrauchsfähigkeit der Produkte.
Das RAL-Zeichen wird von den produkt- und
leistungsspezifischen Gütegemeinschaften vergeben, die
unter dem System RAL Deutsches Institut für
Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. organisiert sind.
Es sind demnach vorrangig RAL-Zertifizierte Produkte
und Dienstleistungen anzubieten und zu verbauen.
Bieter, die nicht über ein RAL-Gütezeichen verfügen,
aber die Anforderungen der RAL-Gütesicherung erfüllen,
können anstelle des RAL-Gütezeichens ein Prüfzeugnis
über die vollständige Erfüllung der Anforderungen der
RAL-Gütesicherung einschließlich der Fremdüberwachung
vorlegen. Gleiches gilt für Bauprodukte.
Hinsichtlich der Ausführungsqualität sind die
gewerkespezifischen technischen Vorbemerkungen zu
beachten.
Anforderungen an die Reinigungsfreundlichkeit
Reinigungskosten haben einen hohen Einfluss auf die
Nutzungskosten.
Reinigungsfreundliche Produkte und Konstruktionen
können den Reinigungsaufwand und folglich die Kosten
signifikant reduzieren. Der Bieter und AN hat seine
angebotenen Leistungen auf bislang ungenutzte
Optimierungspotentiale zu überprüfen. Die zum Einsatz
kommenden Bauprodukte und Bauteile/Konstruktionen
sollen reinigungsfreundlich sein. Sollten Leistungen
ausgeschrieben sind, die dieser Anforderung
offensichtlich widersprechen, hat der AN den AG
unaufgefordert zu informieren.
Die Reinigungsfreundlichkeit hängt von folgenden
Faktoren ab:
Oberflächenbeschaffenheit
Werkstoff / Verschmutzungsverhalten
Farbgestaltung/Design
Zugänglichkeit
Unter Verschmutzungsverhalten versteht man, ob der
Baustoff selbst Verschmutzungen fördert bzw. zu
Verschmutzungen neigt. Das kann dann der Fall sein,
wenn der Baustoff bei der Nutzung beispielsweise
Schmutz in Form von Abrieb erzeugt oder durch
elektrostatische Aufladung Schmutz in Form von Staub
anzieht. An Fassaden kann eine Verschmutzung durch
mikrobiellen Befall von z.B. WDVS beispielsweise durch
biozidfreie Silikatfarben vermieden werden. Baustoffe
mit erhöhtem Verschmutzungsverhalten dürfen
grundsätzlich nicht ohne Rücksprache mit dem
Auftragnehmer verbaut werden.
Oberflächen sollten glatt und geschlossen sein. Raue,
poröse Oberflächen erschweren die Reinigung. Leicht-
oder selbstreinigende Oberflächen bzw. Beschichtungen
sind nach Möglichkeit zu bevorzugen. ausgeführt werden.
Nuten und Vertiefungen sollten, sofern möglich
vermieden werden (z.B. Fassade).
Bewitterten Bauteile sollen durch konstruktive
Maßnahmen geschützt (Tropfkante, Dachüberstand,
kontrollierte Wasserabführung usw.
Die Farbgebung und Musterung der Baustoffe sollte auf
die Schmutzart abgestimmt sein (z.B. weiße, einfarbige
Bodenbeläge in Flurbereichen vermeiden.)
Die Zugänglichkeit von Reinigungsobjekten ist ein
weiterer wichtiger Aspekt (z.B. Reinigung/ Wischen,
Saugen). Es sollte darauf geachtet werden, dass sich
keine Anschlussrohre zwischen Fußboden und Heizkörper
befinden und der Belag unter dem Heizkörper ohne
Einschränkung gewischt oder gesaugt werden kann. Stell-
oder Hängevarianten von Einbauteilen und Mobiliar sind
eine weitere Option für die einfachere Zugänglichkeit
der Reinigungsobjekte.
Anforderungen an die Rückbaufähigkeit
Das Gebäude soll eine rückbaufreundliche
Baukonstruktion aufweisen, um eine nahezu verlustfreie
Kreislaufführung von Stoffen, Bauteilen und
Bauprodukten zu fördern. Hierzu sollten die Bauteile
und Konstruktionen möglichst einfach demontierbar
hergestellt werden, um am Lebensende zerstörungsfrei
und sortenrein aus dem Gebäude entfernt werden zu
können. Eine leichte Demontierbarkeit ermöglicht eine
bessere Wiederverwendung von Bauprodukten oder ein
Recycling von Stoffen. Des Weiteren werden Reparaturen
oder Ersatzmaßnahmen während der Nutzungsphase des
Gebäudes erleichtert.
Verwendung von Sekundärmaterialien
Eine Wiederverwendung oder die Nutzung von Recycling- /
Sekundärmaterialien (post-consumer) ist ausdrücklich
erwünscht, um den Bedarf an Primärressourcen zu
minimieren. Der AN verpflichtet sich zu prüfen, ob für
die zu erbringende Leistung Sekundärmaterialien
eingesetzt werden können.
Hervorgehoben werden zudem mineralischen
Recyclingmaterialien diese sollen ausdrücklich über
die Ausschreibung gefordert werden (Wiederverwendung
oder die Nutzung von Recycling-/Sekundärmaterialien
(post consumer)) (PRO1.4 Circular Economy Bonus)
4. Anforderungen an Bauprodukte DGNB ENV1.2 & QNG-PLUS
(Anhang 313)
Folgende Produktanforderungen des DGNB Kriteriums
ENV1.2 Risiken für die lokale Umwelt, Qualitätsstufe
QS4 gemäß DGNB-Kriterien Handbuch 2023/ 4. Auflage und
QNG Anforderung ANF3-1 Schadstoffvermeidung in
Baumaterialien müssen eingehalten werden:
Übergreifende Anforderungen
Einsatz umweltverträglicher, emissionsarmer,
langlebiger Produkte; Vermeidung/Restriktion von
Stoffen gemäß DGNB/QNG.
Innenraumrelevante Produkte: Emissionsnachweise gem.
AgBB/EN 16516 oder gleichwertige Labels (z. B. EMICODE
EC1/EC1PLUS, Blauer Engel).
REACH-SVHC < 0,1 M-%; bei ‗ 0,1 % Informationspflicht
(Erzeugnisse: Herstellererklärung; Gemische: SDB).
Nachweise: TD/SDB; ggf. EPD Typ III; anerkannte
Labels/Zertifikate (EMICODE/GISCODE/Blauer
Engel/GUT/RAL KMF). Je nach Produktklasse können
zusätzliche Nachweise erforderlich werden (z.B.
Herstellererklärungen bei Chlorparaffinausschluss)
Die weiteren Produktanforderungen sind der
gewerkeweisen Einzelaufstellung zu entnehmen.
5. DGNB ENV1.3 ,Verantwortungsvolle
Ressourcengewinnung" & QNG ANF2-WG1 ,Nachhaltige
Materialgewinnung" (QNG-PLUS)
DGNB-Mindestanforderung
Für alle Primär- und Sekundärrohstoffe der eingesetzten
Bauprodukte ist sicherzustellen und zu dokumentieren,
dass
sie frei von Kinder- und Zwangsarbeit gewonnen,
abgebaut oder hergestellt wurden und
illegaler Rohstoffabbau/-herstellung ausgeschlossen
ist.
Nachweis: Formale Hersteller-Zusicherung und/oder
lückenlose Dokumentation der Produktions-/Lieferkette
(Rohstoff- und Herkunftsdokumentation,
Verarbeitungsschritte/Standorte, Auditnachweise,
Chain-of-Custody-Belege).
Alle Unternehmen größer 1000 Mitarbeitende: Bestätigung
zur Einhaltung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LksG)
Unternehmen kleiner 1000 Mitarbeitende und größer 100
Mitarbeitende: Selbstdeklaration zur
Einhaltung, Kontrolle und Umsetzung der grundlegenden
Lieferkettensorgfaltspflichten (siehe Vorlage)
(Menschenrechte und Umweltbelange) im eigenen
Geschäftsbereich
Weitere Anforderungen (Dokumentation & anerkannte
Standards)
Das herstellende Unternehmen liefert zur transparenten
Ressourcengewinnung:
CSR-/Nachhaltigkeitsbericht bzw. gleichwertige
Erklärung zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette,
Deklaration der Primärrohstoffe inkl. Herkunft und
wesentlicher Verarbeitungsschritte,
Zertifikate/Labels, die über gesetzliche
Mindestanforderungen hinausgehen, bevorzugt mit
Chain-of-Custody (CoC). Beispiele je Werkstoffgruppe:
Holz/Holzwerkstoffe: FSCr / PEFCT (mit CoC), ggf. C2C
Certifiedr/EU-Ecolabel. (sub)tropische und boreale
Hölzer dürfen nicht ohne FSC/ oder PEFC-Zertifikat
verbaut werden.
Naturstein: z. B. anerkannte
Sozial-/Arbeitsnorm-Siegel. Hierbei sind lückenlose
Lieferkettennachweise zu dokumentieren.
Außereuropäischer Naturstein muss das
WIN-WIN-Fairstone-Label aufweisen.
Beton: anerkannte Responsible-Sourcing-Nachweise
und/oder EPD (EN 15804) mit ausgewiesenem
Sekundärrohstoffanteil. Hierbei ist der maximal
mögliche Recyclinganteil an Zuschlagsstoffen
einzusetzen. Die Verwendung von CSC-Beton ist zu
prüfen.
Metalle: anerkannte Responsible-Sourcing-Nachweise (je
nach Metall) z.B. ASI-Zertifikate für Aluminium oder
Responsible Steel
Kork / Glas: geeignete Umwelt-/Zirkularitätslabels bzw.
EPDs.
Sekundärrohstoffe (Rezyklate): Enthaltene
Sekundärrohstoffanteile sind durch den Hersteller zu
deklarieren und mengenmäßig auszuweisen (z. B. in
EPD/Herstellererklärung/Lieferscheinen); zertifizierte
Rezyklate werden bevorzugt.
Zusätzlich ist zu prüfen, ob Produkte mit einem
NaturePlus-Zertifikat verwendet werden können (z.B. bei
Schaumglas, Dämmung oder Farben)
QNG-PLUS Anforderungen (Nichtwohngebäude), ENV1.3-Ind.2
Zusätzlich gelten für QNG-PLUS:
‗ 70 % der neu eingebauten
Hölzer/Holzprodukte/Holzwerkstoffe stammen nachweislich
aus nachhaltiger Forstwirtschaft (FSC/PEFC mit
CoC-Zertifikatsnummer auf Rechnungen und Lieferschein
mit Projektbezug).
‗ 30 % der Masse für die DGNB Platin Anforderungen der
neu eingebrachten Betone, sowie der
Erdbau-/Pflanzsubstrate weisen einen erheblichen
Recyclinganteil auf. Dies ist über fremdüberwachte
Prüfzeugnisse (max. 6 Mon. Alt) nachzuweisen. Eine
Erklärung über den normgerechten Einsatz von
Recyclingbeton muss vorgelegt werden.
Nachweise: CoC-Zertifikate (Holz), Lieferscheine und
Rechnungen mit Zert-Nr.,
Massenbilanzen/Mischungsnachweise, EPDs.
6. Folgende Anforderungen des DGNB Kriteriums TEC1.6
Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit müssen eingehalten
und dokumentiert werden:
Anforderungen DGNB:
Bauteile und -produkte sind leicht demontierbar und
ermöglichen somit eine bessere Wieder- oder
Weiterverwendung oder Recycling durch z.B. sortenreine
Trennung
Baustoffe sind recyclingfreundlich
Baustoffe / Produkte sind idealerweise C2C zertifiziert
es sind Produkte von Herstellern zu bevorzugen, die
sich zur Rücknahme verpflichten oder Geschäftsmodelle
wie z.B. zeitweise Überlassung von Produkten zur
Funktionserfüllung im Gebäude vorsehen (z.B.
Leasing/Mietbarkeit von Produkten ,as a Service")
7. Anforderungen nach DGNB Kriterium PRO2.1
Baustelle/Bauprozess
Abfallarme Baustelle:
ein Konzept für die Abfallvermeidung auf Baustellen
liegt vor und ist einzuhalten.
Abfall wird grundsätzlich vermieden
Die gesetzlichen Mindestvorschriften des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) werden erfüllt.
Die Baustoffe werden mindestens in mineralische
Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle,
Problemabfälle und gefährliche Abfälle (z. B.
asbesthaltige Materialien) getrennt. Darüber hinaus
werden die
am Bauprozess Beteiligten gezielt auf die
Abfalltrennung geschult. Die Bauleitung kontrolliert
die
Materialtrennung und die korrekte Nutzung der
Sammelstellen und dokumentiert den Prozess.
Lärmarme Baustelle:
32. BImSchV in Verbindung mit der EU-Richtlinie
2000/14/EG, den anerkannten Regeln der
Baukunst/Technik, TÜV-Vorschriften, allen gewerblichen
Vorschriften und Gesetze
nur lärmarme Baumaschinen gemäß RAL-UZ 53 àà
Dokumentation über Auflistung der Maschinen
alle vereinbarten Schutzzeiten und Lärmschutzmaßnahmen
werden eingehalten
entsprechend dem Gewerk sind projektspezifische
Maßnahmen in einem Konzept zusammenzufassen und
spätestens zum Baustartgespräch bei der AG-Bauleitung
zur Prüfung und Abstimmung vorzulegen
Die Bauleitung kontrolliert die Einhaltung der
Lärmschutzmaßnahmen und dokumentiert den Prozess
Das Lärmvermeidungskonzept der Baustelle ist zu
berücksichtigen.
Staubarme Baustelle:
Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung
versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle
möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu
entsorgen.
Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete
Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit dies technisch
möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur
Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder
saugende Verfahren durchgeführt.
Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben
entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Die
Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft.
Einsatz von Staubschutzmasken gem. TRGS 500
Einsatz von Lüftungsanlagen soweit erforderlich
entsprechend dem Gewerk sind projektspezifische
Maßnahmen in einem Konzept zusammenzufassen und
spätestens zum Baustartgespräch bei der AG-Bauleitung
zur Prüfung und Abstimmung vorzulegen
Die Bauleitung kontrolliert die Einhaltung der
Maßnahmen zum Staubschutz und dokumentiert den Prozess.
Das Staubvermeidungskonzept der Baustelle ist zu
berücksichtigen.
Boden- und Gewässerschutz
Keine Kontaminierung durch chemische Verunreinigungen
Kontaminierte Böden werden getrennt behandelt/gelagert
und fachgerecht entsorgt.
Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung sind
einzuhalten
Stoffe, die als umweltgefährlich gemäß H400, H410,
H411, H412, H413 gekennzeichnet sind, dürfen nicht in
Kontakt mit der Umwelt gelangen
Bewahrung des schützenswerten Bodens auch vor
schädlichen mechanischen Einflüssen
Stetiges Sauberhalten der Baustelle, um
Bodenverunreinigungen und das Verwehen von Schuttresten
zu vermeiden
Gesicherte Lagerung von boden- und gewässerschädigenden
Betriebsmitteln und Baustoffen
Die Bauleitung kontrolliert Einhaltung der Maßnahmen
zum Bodenschutz und dokumentiert den Prozess.
Das Boden- und Grundwasserschutzkonzept der Baustelle
ist zu berücksichtigen.
Konzept zum Ressourcenschutz: Reduzierung von Wasser-
und Energieverbrauch
Maßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs
Einbau ausschließlich wassersparender Sanitärobjekte
und Armaturen gemäß Planung.
Spül- und Prüfprozesse sind bedarfsgerecht
durchzuführen Dauerläufe sind zu vermeiden.
Trinkwasser darf nicht für Reinigungs- oder
Bewässerungszwecke verwendet werden, sofern Betriebs-
oder Regenwasser bereitgestellt ist.
Leckagen und Tropfstellen sind sofort zu melden und
provisorisch zu sichern.
Das Ressourcenkonzept der Baustelle ist zu
berücksichtigen.
Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs
Verwendung von energieeffizienten Geräten und
Komponenten gemäß Planung.
Maschinen und Geräte sind nicht im Leerlauf zu
betreiben bei Nichtnutzung abschalten.
Temporäre Heiz- oder Trocknungsgeräte dürfen nur nach
Freigabe der Bauleitung eingesetzt werden.
Beleuchtung in Arbeitsbereichen ist bedarfsgerecht und
mit LED-Technik auszuführen.
Bei Montage technischer Systeme sind alle
Schnittstellen für Monitoring und Steuerung gemäß
Planung vorzubereiten.
8. Anforderungen nach DGNB Kriterium PRO2.2
Qualitätssicherung
Qualitätssicherung der verwendeten Baustoffe:
Einweisung der Bauleitung auf Basis der erstellten
Anforderungslisten der zu verwendenden Bauprodukte auf
Grundlage der Kriterien ENV1.2, ENV1.3, ANF2-NW1,
ANF3-1
sowie
Durchführung eines kontinuierlichen Soll-Ist-Abgleichs
der verwendeten Materialien (nach Bedarf)
und entsprechende Dokumentation in den
Begehungsprotokollen durch die Bauleitung
(Materialdeklarationsliste)
Schimmelpilzprävention:
Erstellung und Umsetzung eines der Bausituation
angepassten Lüftungsprogramms, um die ausreichende
Austrocknung der Bauteile sicherzustellen.
Das Schimmelpräventionskonzept der Baustelle ist zu
berücksichtigen.
9. Geordnete Inbetriebnahme & Technisches Monitoring
DGNB PRO2.3
In allen LVs der technischen Gewerke sind die
Anforderungen der geordneten Inbetriebnahme
implementiert (Funktionsprüfungen, Messungen,
Protokolle).
Das Inbetriebnahmekonzept und die Prüflisten sind vor
Umsetzung mit dem verantwortlichen Bauleiter
abzustimmen und nach Abschluss zu dokumentieren
Vorgaben des Technischen Monitorings (TM) sind
umzusetzen (Datenpunkte, Schnittstellen,
Export/Archivierung).
Probebetrieb vor Abnahme mit Protokollierung; Zielwerte
aus dem Monitoring sind zu erreichen.
Wiederholung des Probebetriebs bei nicht erreichten
Vorgabewerten.
10. Dokumentation DGNB PRO2.5
Vollständige Übergabe der Nachweisdokumentation
(strukturierte, digitale Ablage Dateinamenkonvention).
Betriebs-/Wartungshandbücher, Monitoring-Datenexporte,
Abnahme- und Prüfprotokolle, Fotodokumentation.
Der AN hat nach Fertigstellung eine
QNG-Erfüllungserklärung je Gewerk mit
Anlagenverzeichnis vorzulegen. Diese umfasst alle
relevanten Produktnachweise (TD, SDB, EPD, Zertifikate,
Prüfnachweise) und ist Bestandteil der
Schlussdokumentation.
11. Kommunikation / Auditor-Review
Bieterfragen/Abweichungen sind frühzeitig schriftlich
zu adressieren; Nachweise sind digital in den
vorgegebenen Strukturen abzulegen.
Die Bauleitung führt regelmäßige Baustellenkontrollen
durch und dokumentiert diese. Der DGNB-Auditor
überprüft stichprobenartig die Umsetzung und
Nachweisführung. Abweichungen sind durch den AN
unverzüglich zu beheben
Hinweis: Diese Vorbemerkungen gelten zusammen mit den
gewerkespezifischen Vorbemerkungen, den
Materialdeklarationslisten und den projektspezifischen
DGNB-/QNG-Anforderungen. Sie sind integraler
Vertragsbestandteil der Leistungsbeschreibung.
Die Kriterienmatix ENV1.2 DGNB (Auflage 4) und das
Anlagedokument 313 des QNG-Handbuches sind Bestandteil
der Ausschreibungsunterlagen und liegen bei.
Vorbemerkungen DGNB 2023 / QNG
Vorbemerkungen DGNB 2023 / QNG
Gewerk: Innenputzarbeiten
1. Zielsetzung und Geltungsbereich
Diese Vorbemerkungen ergänzen die allgemeinen
DGNB-/QNG-Vorgaben des Projekts und gelten für
sämtliche Leistungen des Gewerks Innenputz.
Der Geltungsbereich umfasst insbesondere:
mineralische Innenputze auf Mauerwerk, Beton und
sonstigen mineralischen Untergründen,
Gips-, Gipskalk-, Kalk-, Kalkzement- und Zementputze,
Lehmputze, soweit vorgesehen,
Unterputze, Oberputze und Dünnlagenputze,
Haftbrücken, Haftvermittler, Betonkontakt und
Aufbrennsperren,
Grundierungen, Tiefengründe und Sperrgründe,
Armierungs- und Ausgleichslagen,
Armierungsgewebe und Putzträger,
Spachtel-, Glätt- und Ausbesserungsmassen,
Eckschutz-, Abschluss-, Anschluss- und
Bewegungsfugenprofile,
Fugendichtstoffe und Anschlussabdichtungen,
systemzugehörige Zusatzmittel und Hilfsstoffe,
Ausbesserungs-, Ergänzungs- und Nacharbeiten.
Die allgemeinen Vorbemerkungen DGNB und QNG, die
projektspezifischen Baustellen- und
Nachhaltigkeitskonzepte sowie die Anlagen DGNB ENV 1.2
Kriterienmatrix (Auflage 4, Qualitätsstufe 4) und
QNG-Handbuch Anlage 3 / Anhang 313 sind
Vertragsbestandteil.
Ziel ist die Einhaltung der Anforderungen aus:
DGNB-System Neubau Version 2023 (4. Auflage), Ziel
Platin
QNG PLUS (Nichtwohngebäude)
unter besonderer Berücksichtigung der Kriterien ENV1.2,
ENV1.3, PRO1.4, PRO2.1, ECO2.7 sowie QNG ANF2 und
ANF3-1.
2. Baustellenmanagement und Bauprozess
Der Auftragnehmer hat die projektspezifischen Konzepte
zur staub-, abfall- und emissionsarmen (z.B. Lärmarmen
Baustelle, zum Ressourcenschutz, zum Boden- und
Grundwasserschutz sowie zur Schimmelprävention
verbindlich einzuhalten.
Insbesondere sind:
Insbesondere sind folgende Vorgaben einzuhalten:
staubarme Verarbeitung und geeignete Absaugmaßnahmen,
Verwendung geeigneter Mischplätze,
Schutz angrenzender Bauteile und bereits
fertiggestellter Oberflächen,
keine Einleitung von Putz-, Gips-, Zement- oder
Reinigungsrückständen in Boden, Regenwasser- oder
Schmutzwassersysteme,
keine Reinigung von Werkzeugen und Maschinen außerhalb
der hierfür vorgesehenen Waschplätze,
getrennte Sammlung von mineralischen Reststoffen,
Verpackungen, Kunststoffen und Metallprofilen,
Vermeidung unnötiger Materialanmischungen,
Bestellung bedarfsgerechter Gebinde- und Liefermengen,
fachgerechte und trockene Lagerung der Produkte,
Schutz feuchteempfindlicher Gips-, Lehm- und
Trockenmörtelprodukte,
Einhaltung des projektspezifischen Abfall-, Staub-,
Lärm-, Boden-, Grundwasser- und
Schimmelpräventionskonzepts.
Die Beschäftigten sind vor Beginn der Arbeiten zu den
projektspezifischen Nachhaltigkeits- und
Baustellenanforderungen einzuweisen. Die Einweisung ist
zu dokumentieren.
Die Bauleitung überwacht und dokumentiert die
Einhaltung der Maßnahmen.
3. Produktdeklaration und Nachweisführung
(DGNB ENV 1.2 Qualitätsstufe 4 / QNG Anlage 3)
3.1 Zielsetzung
Zur Erreichung der Qualitätsstufe 4 (Platin) nach DGNB
ENV 1.2 und zur Erfüllung der Anforderungen aus
QNG-Anlage 3 (Anhang 313 Schadstoffvermeidung in
Baumaterialien) müssen alle im Gewerk eingesetzten
Bauprodukte die höchsten Standards an Emissionsarmut,
Schadstofffreiheit und Umweltverträglichkeit erfüllen.
3.2 Einreichung
Frist: spätestens 4 Wochen nach Auftragserteilung oder
vor Beginn der jeweiligen Bauleistungen
Form: digital (PDF / XLSX)
Inhalt: aktuelle Datenblätter: TM, SDB (aktuelle
Version zum Zeitpunkt
der Datenbeschaffung), EPD, GISCODE/EMICODE,
Labelnachweise, Nachhaltigkeitsdatenblätter,
Emissionsnachweise (max. 5 Jahre alt), Deklarationen
von Stoffen der SVHC-Kandidatenliste in Erzeugnissen
und Herstellererklärungen nicht älter als 1
Jahr zum Zeitpunkt der Datenbeschaffung.
je nach Produkttyp sind weitere Nachweise erforderlich
Freigabe: durch Auftraggeber / DGNB-/QNG-Koordination
Produkte dürfen nicht ohne Freigabe eingebaut werden.
3.3 Produktaufgliederung
Alle eingesetzten Materialien sind in der vom
Auftraggeber bereitgestellten Tabelle
,Produktaufgliederung.xlsx" aufzuführen.
Diese Tabelle enthält u. a.:
Produktbezeichnung / Hersteller
Bauteil / Anwendung
Zugehörige DGNB- / QNG-Kriterien
Zertifikate / Nachweise
VOC- / Schadstoffangaben
Prüfstatus (eingereicht / freigegeben / abgelehnt)
Die Produktaufgliederung bildet die Grundlage der
As-Built-Dokumentation (ECO 2.7).
3.4 Gewerkeübliche Produktgruppen
Für das Gewerk Innenputz sind insbesondere folgende
Produktgruppen deklarationspflichtig:
Die Tabelle ist nicht abschließend. Auch nicht
aufgeführte Produkte sind anzumelden, wenn sie im
Rahmen der Leistung geliefert, verarbeitet oder
eingebaut werden
4. Produktdeklaration und Freigabe
Alle im Gewerk eingesetzten Produkte sind vor Einbau
über die projektspezifische Produktaufgliederung zu
deklarieren und zur Freigabe einzureichen.
Frist: spätestens 4 Wochen nach Auftragserteilung bzw.
mindestens 4 Wochen vor Einbau.
Nicht freigegebene Produkte dürfen nicht eingebaut
werden.
Es dürfen nur Produkte eingesetzt werden, die
freigegeben und DGNB und QNG konform sind. Andernfalls
behält sich der AG u.a. vor, die Produkte auf Kosten
des AN austauschen zu lassen.
5. Gleichwertigkeit und Abweichungen
Abweichungen von freigegebenen Produkten oder Systemen
sind vor Ausführung schriftlich zu beantragen. Die
DGNB- und QNG-Konformität ist nachzuweisen.
Nichtkonforme Leistungen sind auf Kosten des
Auftragnehmers zu ersetzen.
6. Verweise und Regelwerke
DGNB-System 2023 (Platin): ENV 1.11.3, ENV 2.3, ECO
2.7, TEC 1.6, SOC 1.2
QNG PLUS Nichtwohngebäude (Anhang 313 Schadstoffe)
DIN EN 206, DIN 1045-2, DIN EN 12620, DIN 18920, DIN
19639, DIN 4108
REACH-, CLP-, POP-, KrWG-, WHG-, BBodSchG-,
ErsatzbaustoffV
RAL-GZ 501/902, GISCODE, EMICODE, AgBB-Schema 2024
Vorbemerkungen DGNB 2023 / QNG
VORBEMERKUNGEN ZU DEN LEISTUNGSPOSITIONEN
ALLGEMEINES
Für die Ausführung gelten sämtliche zutreffenden
zur Zeit gültigen DIN-Vorschriften und Richtlinien,
sowie die anerkannten Regel der Technik,
insbesondere:
- ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für
Bauleistungen
- ATV DIN 18350 - Putz- und Stuckarbeiten
- DIN 18550 - Planung, Zubereitung und Ausführung von
Außen- und Innenputzen
- DIN EN 13914 - Planung, Zubereitung und Ausführung
von
Außen- und Innenputzen
- DIN EN 15824 - Festlegungen für Außen- und Innenputze
mit organischen Bindemitteln
- DIN EN 998-1 Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau
Teil 1: Putzmörtel
- DIN EN 13279-1 Gipsbinder und Gips-Trockenmörtel
Teil 1: Begriffe und Anforderungen
- DIN EN 13658 Putzträger und Putzprofile aus Metall
- DIN EN 131/62 bis /71 Wärmedämmstoffe für Gebäude
Für Silikat- und Silikonharzputze gelten ausschließlich
die
Herstellervorschriften.
Stoffe, Bauteile
Die Verarbeitungsrichtlinien der Werkmörtelhersteller
sollen eingehalten werden, auf Verlangen ist dem
Auftraggeber Einsicht in diese zu gewähren.
Ausführung
Für alle Putzarbeiten sind folgende Bemerkungen
zu beachten bzw. einzukalkulieren:
- Für alle auszuführenden Arbeiten sind nur bauauf-
sichtlich genehmigte und zugelassene Materialien
und Konstruktionen zu verwenden.
- Der AN hat sich über die örtlichen Gegebenheiten
zu informieren, insbesondere sind die Transportent-
fernungen, der Einsatz von Geräten, Hilfsmitteln
etc.
im Umfang, wie es für die Leistungserbringung not-
wendig ist, bei der Preisbildung zu berücksichtigen.
- Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber den
in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Fabri-
katen, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese
mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer
Begründung anzumelden.
- Die erforderlichen Gerüste, Hilfsrüstungen, Abdeck-
ungen, Geländer und Absturzsicherungen für die
beschriebenen Leistungen sind, mit Ausnahme des
Fassadengerüstes, in die jeweiligen Positionen ein-
zukalkulieren.
- Alle Putz- und Spachtelarbeiten sind inkl.
Untergrundvorbehandlung und Schutzmaßnahmen
für angrenzende Bauteile einzukalkulieren,
z.B. Abkleben von Fenstern und Türen, von eloxierten
Teilen
u.ä. einschl. liefern der hierfür erforderlichen
Stoffe
und entfernen/entsorgen nach Abschluss der Arbeiten.
Materialübergänge und rissgefährdete Bereiche
sind mit geeigneten Putzträgergeweben zu überspannen.
- Fachgerechte Ausführung von sämtlichen
Bei- und Einputzarbeiten an Einbauteilen,
Wand- und Deckendurchbrüchen,
Installationsschlitzen etc. sind in die EP
einzukalkulieren
- Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der
Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die
laufende
Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen
Abstände der Kontrollen richten sich nach den
örtlichen
Gegebenheiten.
- Alle Stellen, an denen Risse im Putzgrund sichtbar
sind
oder wo Risse erwartet werden müssen, sind vor
Beginn mit dem Auftraggeber zu besichtigen und
festzulegen. Die erforderlichen Maßnahmen zur
Risseverhinderung sind vor Beginn der Arbeiten
mit dem Auftraggeber abzusprechen und deren
Vergütung zu regeln.
Das gilt besonders für Stoßstellen unterschiedlicher
Materialien (Mauerwerk, Beton, Dämmmaterial)
als Putzgrund und dabei vor allem an
unterschiedlichen
Bauteilen (z. B. Decke/Unterzug).
Putzträger über Holzfachwerk sollen keine Verbindung
mit dem Holzwerk haben.
- Fehlstellen, zu tiefe oder zu breite Fugen sind mit
besonderen Maßnahmen auszugleichen; sie dürfen
nicht im Zusammenhang mit der ersten Putzlage
ausgeglichen werden. Ebenso dürfen mit Mörtel
geschlossene Fugen und Aussparungen auf keinen Fall
"nass-in-nass" überputzt werden.
- Fenster, Fensterstöcke, Türen, Türfutter, Türrahmen,
Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile,
angrenzende Bauteile etc. sind sorgfältig abzudecken.
Beim Entfernen von Putzschichten sind Geräte,
Einrichtungen u. ä. staubsicher abzudecken.
Das Klammern, die Verwendung von Reißzwecken
oder ähnlichen Befestigungsmitteln, die die
abzudeckende Oberfläche verletzen oder Rost
verursachen, ist ausdrücklich untersagt. Bei
Nichtbeachtung gehen auch Folgeschäden zu Lasten
des Auftragnehmers.
- Klebebänder dürfen die Beschichtungen der
Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen.
Im Zweifel sind Proben an unsichtbarer Stelle
vorzunehmen.
- Eingebaute Teile, die durch Mörtel verschmutzt
werden, sind sofort ohne Beschädigung zu reinigen.
Vor Einputzen von Metallteilen ist die Material-
verträglichkeit zu beachten; ungeschützte Stahlteile
dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile
nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen.
Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu
vermeiden.
- Alle Kanten, Ecken, Abschlüsse etc. sind mit
entsprechenden
Putzprofilen auszuführen. Hierzu sind an allen Ecken,
auch an Leibungen von Fenstern, Durchgängen,
Öffnungen etc.
Einputz-Eckschienen, Anputzleisten vorzusehen.
Bei Putzabschlüssen zu anderen Materialien sind
entsprechende Endprofile auszuführen. Bewegungsfugen
sind mit geeigneten Fugenprofilen, oder alternativ
mit 2
aneinander gesetzten Endprofilen entsprechend den
nachfolgenden Beschreibung der Qualitäten
auszubilden.
In den Nassräumen sind grundsätzlich alle Metall-
Putzprofile aus Edelstahl vorzusehen.
- Alle Elektrodosen, Auslässe und später freizulegenden
Einbauteile sind zu kennzeichnen oder es ist zu
veranlassen, dass sie vor dem Putzen gekennzeichnet
werden. Sie sind nach dem Putzen freizulegen;
die Dosen sind sauber anzuarbeiten und von Mörtel
zu reinigen.
- Innenputz ist stets bis auf die Unterkante der
Rohdecke/
Oberkante vom Rohboden zu führen.
Mörtelreste sind unbedingt von der Rohdecke/
Rohboden vor der Erhärtung zu entfernen.
Sichtbar bleibende Deckenunterseiten von
Stahlbetondecken müssen durch geeignete Abklebungen
mit Schutzfolien vor Verschmutzung geschützt werden.
- Nachträgliches Einputzen von Einbauteilen, das nicht
im Zuge der Putzarbeiten ausgeführt werden konnte
(inkl. der Angleichung an die vorhandenen
Oberflächenstruktur und Putzgrundvorbehandlung) wird
nicht gesondert vergütet und ist entsprechend der
individuellen Bauablaufplanung des Bieters/ AN
in die Angebotspreise einzurechnen.
VORBEMERKUNGEN ZU DEN LEISTUNGSPOSITIONEN
23.01 Innenputz UG
23.01
Innenputz UG
23.02 Innendämmung (WDVS) UG
23.02
Innendämmung (WDVS) UG