Türen Alu-Glas / PR-Fassade
Verwaltungsgebäude Homann
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02 Pfosten-Riegel-Fassade
02
Pfosten-Riegel-Fassade
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Die Grundlage der Leistungen sind die VOB, Teile B und C in der jeweils neuesten Fassung, die anerkannten Regeln des Handwerks und der Technik einschl. der jeweiligen DIN- Vorschriften. Beim Zustandekommen eines Vertrages gelten diese Bestandteile als Vertragsgrundlage. Für die Bearbeitung und Abgabe dieses Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Einsichtnahme der Zeichnungen und Prüfung der Örtlichkeiten zu unterrichten. Für die Einhaltung der in den Zeichnungen und Ausführungsunterlagen angegebenen Maße ist der Auftragnehmer allein verantwortlich. Die dem Angebot zugrunde liegenden Ausführungen und Materialien müssen den DIN- Vorschriften und dem Stand der Technik entsprechen. In Zweifelsfällen ist, zu Lasten des Bieters, ein Zeugnis einer staatlich anerkannten Materialprüfanstalt beizubringen. Etwaige Unklarheiten bei der Ausarbeitung des Angebotes oder in der späteren Bauausführung sind unverzüglich mit der Bauleitung zu klären und richtig stellen zu lassen. Andernfalls haftet der Auftragnehmer (AN) für alle aus der Unterlassung dieser Pflicht entstandenen Mängel, Fehler und Vorkommnisse. Der Inhalt der Vorbemerkungen ergänzt und erläutert die zu beachtenden Punkte und die einzelnen Positionen, auf deren ständige Wiederholung in den einzelnen Positionen verzichtet wird. Die im Leistungsverzeichnis genannten Leistungen verstehen sich für fix und fertige Arbeit und umfassen, wenn auch nicht ausdrücklich beschrieben, Lieferung, Herstellung, Vorhaltung sowie das Ausbessern beschädigter Einbauten für die gesamte Bauzeit. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen gem. VOB/Teil C, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben und die zur vertragsmäßigen Ausführung gehören, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. Ausgeschriebene Fabrikate können durch gleichwertiges Material ersetzt werden, müssen jedoch im LV angegeben werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem AN. Sofern nicht anders beschrieben, ist die Baustelleneinrichtung in die einzelnen Positionen einzurechnen. Nebenkosten wie Fahrgelder, Trennungsentschädigungen, Zeit und Wegegelder sowie sonstige noch anfallende Nebenkosten werden nicht besonders vergütet. Während der Ausführungszeit anfallende Lohn- und Materialpreiserhöhungen werden nicht berücksichtigt. Zwischenrechnungen werden zu 90 % ausgezahlt. Die Arbeiten sind ohne Unterbrechung auszuführen; der Abzug von der Baustelle bedarf ausdrücklich der Genehmigung des AG. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig hinzuweisen. Der AN verpflichtet sich qualifiziertes Führungspersonal, dass die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht, in ausreichender Personenzahl auf der Baustelle bereitzustellen und nicht auszuwechseln. Vor Beginn der Arbeiten sind die örtlichen Verhältnisse auf Eignung für eine mängelfreie Ausführung zu prüfen. Sollten während der Ausführung Ereignisse eintreten, die eine fristgerechte und mängelfreie Fertigstellung in Frage stellen, so sind diese sofort der Bauleitung mitzuteilen. Der AN verpflichtet sich seinen Arbeitsbereich, sowie Wege und Verkehrsflächen täglich zu säubern. Die Sauberhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen ist jederzeit zu gewährleisten. Freier Zugang zur Baustelle, Ordnung, Sauberkeit und Sauberhaltung der Zu- und Abfahrten während der Arbeiten, sowie die Sicherheit der Baustelle muss für die gesamte Bauzeit gewährleistet sein. Für die Sicherung der Baustelle, während der Bauarbeiten entsprechend der behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie den Unfallverhütungsvorschriften, ist der Auftragnehmer allein verantwortlich. Die innere Zuwegung erfolgt über die Treppenhäuser, Aufzüge im Gebäude stehen nicht zur Verfügung. Der AN ist verantwortlich dafür, dass seine Leistungen allen behördlichen Genehmigungen und Auflagen entsprechen. Die Beschaffung von Wasser, Strom und sonstiger erforderlicher Betriebsstoffe während der gesamten Bauzeit unterliegt dem Unternehmer. Gleiches gilt bei Stellung einer Unterkunft der Arbeiter für das Auf- und Abstellen von Baubuden sowie WC- und Waschcontainern. Die Unterbringung von Mannschaften innerhalb des Bauvorhabens ist grundsätzlich nicht gestattet, die Materiallagerung nur nach besonderer Genehmigung. Bauseits wird ein Fassadengerüst erstellt. Das zur Benutzung überlassene Gerüst darf nicht eigenmächtig umgebaut werden. Verschmutzungen des Gerüstes durch Bauschutt und Abfälle sind, sofern diese auftreten, vor Verlassen der Baustelle zu entfernen. Zusätzliche Arbeits- und Schutzgerüste für Wände, Decken und Treppenhäuser sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die jeweiligen Raumhöhen sind zu beachten. Die laufende Schuttbeseitigung einschl. deren Abfuhr ist Sache des Auftragnehmers. Solle der Auftragnehmer dieser Auflage nicht nachkommen, ist der Auftraggeber berechtigt, nach einmaliger erfolgloser schriftlicher Aufforderung den Schutt auf Kosten des Auftragnehmers durch Dritte entfernen zu lassen. Die Gewährleistungsansprüche verjähren in 5 Jahren und 6 Monaten nach Schlussabnahme. Der Sicherheitsbetrag wird auf die Dauer der Gewährleistungsfrist einbehalten und kann gegen eine unbefristete Bankbürgschaft abgelöst werden. Eine eigene, dem Angebot des Bieters oder der Auftragsbestätigung, beigefügte Vertragsbedingung wird nicht Bestandteil des Vertrages. Nach Beendigung der Arbeiten, spätestens jedoch mit der Schlussrechnung, ist die Dokumentation in 3-facher Ausführung sowie Digital einzureichen. Die Dokumentation beinhaltet alle notwendigen Prüfzeugnisse, bauaufsichtliche Zulassungen, Übereinstimmungserklärungen, Pflege- und Reinigungsvorschriften, Datenblätter der verwendeten Materialien und Produkte sowie Werks- und Montagepläne. Der AG behält sich vor Leistungen aus dem LV nicht zur Ausführung kommen zu lassen, ohne Änderung sämtlicher Einheitspreise. Bauleistungen, die in Art und Umfang über die im Auftragsschreiben festgelegten Summen hinausgehen, bedürfen einer zusätzlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber. Die Aufmaße für die Rechnungsstellung sind eindeutig und nachvollziehbar zu erstellen. Positionen die unklar oder nicht leserlich sind, können in der Rechnungsprüfung nicht berücksichtigt werden. Auf den Aufmassblättern ist die ausführende Firma anzugeben, die Blätter sind fortlaufend zu nummerieren. Folgende Lohnsätze sind für evtl. notwendig werdende zusätzliche Arbeiten verbindlich. Stundenlohnarbeiten sind nur in Absprache mit der Bauleitung auszuführen. Die Stundenlohnzettel sind vollständig unter Angabe der ausgeführten Arbeiten und des verwendeten Materials auszufüllen. Die Stundenlohnzettel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Ausführung der Arbeiten der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Nicht unterschriebene Stundenlohnzettel werden nicht vergütet. Meister und Vorarbeiter______________ € / Stunde Facharbeiter               ______________ € / Stunde Helfer                                            ______________ € / Stunde Sollen Teile der Leistung an Subunternehmer vergeben werden, hat der Bieter mit seinem Angebot Art und Umfang der durch die Subunternehmer auszuführenden Leistungen anzugeben. Der Bieter versichert, 1. dass er sich über die Baustelle, ihre Zugänglichkeit, die Möglichkeit der Materiallagerung, Versorgung mit Wasser und elektrischer Energie sowie aller besonderen örtl. Verhältnisse, die die Preisbildung beeinflussen, unterrichtet hat. Nachforderungen aus Unkenntnis der örtlichen Situation werden nicht anerkannt. 2. dass im LV keine Unklarheiten sind, 3. dass er über die zur fach- und fristgerechten Baudurchführung erforderlichen Arbeitskräfte und Betriebsmittel verfügt und dass ihre fristgerechte Bereitstellung gesichert ist. 4. er sich für 4 Monate nach Ablauf des im Anschreiben genannten Abgabedatums an sein Angebot gebunden hält. Bei einer Beauftragung der angebotenen Leistung wird ein gesonderter Nachunternehmervertrag abgeschlossen
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen Die in der Ausschreibung, dem Leistungsverzeichnis, den Planungs- und Kalkulationsunterlagen des Auftraggebers angegebenen und geforderten Produkte, Systeme und Konstruktionen in entsprechenden Qualitäten sind unbedingt einzusetzen. Alle statischen Fragen, Konstruktionsvorschläge wie Mauerwerksanschlüsse, Glasmaße, Angaben über größtmögliche Flügelgrößen und zulässige Gewichte bzw. Fenster-/ Türhöhen und dergleichen, sind vom Bieter alleinverantwortlich zu ermitteln. Der Bieter ist für das Verladen und Verräumen der Elemente selbstverantwortlich. Die Nutzung des Baustellenkranes ist nicht vorgesehen. Bei auftretenden Zweifel und in allen Fällen außergewöhnlicher Belastung ist es erforderlich, zusätzliche Details, Anschlüsse usw. durch Zeichnungen darzulegen und ggf. statische Berechnungen durch den Statiker prüfen zu lassen. Hat der Auftragsnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe und Bauteile oder die Leistungen anderer Unternehmer, so hat er sie der Bauleitung unverzüglich (vor Beginn der Arbeiten) schriftlich mitzuteilen. Ausführungszeichnungen sind vor Arbeitsbeginn in zweifacher Ausfertigung zur Genehmigung vorzulegen. Die Fertigung kann erst nach Prüfung und Freigabe erfolgen. Für die eingetragenen Maße ist der Lieferer voll verantwortlich. Sollten andere Systeme eingesetzt werden, so muss durch objektbezogenen Zeichnungen, Muster, Berechnungen und Systemprüfzeugnisse die Gleichwertigkeit nachgewiesen werden. Statische Anforderungen Die Fenster- u. Fassadenkonstruktion, einschließlich der Verbindungselemente, muss alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des Baukörpers abgeben können. Wärmeschutz Für die Anforderungen an den Wärmeschutz gelten die neuesten DIN Normen für Wärmeschutz im Hochbau, sowie die Energieeinsparverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Einhaltung der geforderten Werte ist auf Verlangen nachzuweisen. Schlagregendichtheit und Fugendurchlässigkeit Die Schlagregendichtheit und Fugendurchlässigkeit muss entsprechend den Forderungen der aktuellen DIN-Normen gewährleistet sein. Die Einhaltung der Schlagregendichtheit und Fugendurchlässigkeit in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe bzw. Windlastzone und Geländekategorie ist durch ein Prüfzeugnis nachzuweisen. Für die Einbruchhemmung gilt DIN V ENV 1627. Die Einstufung in die Widerstandsklassen ist auf Verlangen durch ein gültiges Prüfzeugnis und einer Werksbescheinigung des AN nachzuweisen. Eckausbildungen Bei Eckausbildungen um 90° sind alle erforderlichen Befestigungsmittel und Bleche/Eckprofile mit einzurechnen. Stahl Alle Stahlprofile müssen korrosionsgeschützt sein. Die Zinkauflage muss für innenliegende Stahlprofile mindestens 100 g/m², für außenliegende Stahlprofile mindestens 275 g/m² betragen. Außenliegende Verstärkungen sind auch an den Schnittstellen dauerhaft gegen Korrosion zu schützen. Stahlprofile und Bleche als Anker oder Unterkonstruktionen mit Wandstärken über 4 mm müssen feuerverzinkt sein. Etwaige Schweißstellen sind in jedem Fall gegen Korrosion zu schützen. Dichtprofile Dichtungen, die atmosphärischen Einflüssen ausgesetzt sind, müssen hiergegen widerstandsfähig sein. Sie müssen nach den aktuellen DIN-Normen mit angrenzenden Stoffen verträglich sein. Es sind grundsätzlich nur Dichtprofile aus EPDM, Silikon, RAU-PREN oder gleichwertig einzusetzen. Dichtstoffe Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften dem Verwendungszweck entsprechen. Sie müssen nach den aktuellen DIN-Normen mit angrenzenden Stoffen verträglich sein. Sie müssen alterungsbeständig und, soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, gegen diese beständig sein. Bauwerksabdichtungsfolien Bauwerksabdichtungsfolien, soweit erforderlich, müssen in ihrer Eigenschaft dem Verwendungszweck und den aktuellen DIN-Normen entsprechen. Sie dürfen keine aggressiven Bestandteile beinhalten und müssen mit angrenzenden Baustoffen verträglich sein. Bauabdichtungsfolien müssen alterungsbeständig und, soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, gegen diese beständig sein. Verglasung Die Verglasung erfolgt als Trockenverglasung mit Dichtungen wie unter "Dichtprofile" beschrieben. Die Verglasung ist nach den "Technischen Richtlinien des Institutes des Glaserhandwerkes für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar", vorzunehmen. Der Einbau von Paneelen erfolgt sinngemäß, die Randzone der Paneele ist dampfdicht und druckfest auszuführen. Die Glasdicken sind nach den geltenden technischen Regeln zu ermitteln. Falls zusätzliche Belastungen anzusetzen sind, wird in den einzelnen Positionen darauf hingewiesen. Bei der Verglasung sind die Vorschriften der Isolierglas- und Dichtungsmittelhersteller zu beachten. Scheibendicken sind nach Statik zu wählen. Es ist die gültige Energieeinsparverordnung anzuwenden. Scheiben aus ESG, bei denen die Gefahr besteht, dass sie einer besonderen Temperaturbeanspruchung unterliegen können (z B. einer Aufheizung aufgrund unmittelbar dahinterliegender Dämmung) oder die eine Energieabsorption von mehr als 65% aufweisen (z B. aufgrund von Einfärbung oder Beschichtung oder die nicht auf allen Seiten durchgehend eingefasst sind, sind durch Heißlagerung zu prüfen. Diese Prüfung ist vom Hersteller durch Werksbescheinigung zu bestätigen. Befestigung am Baukörper Die Befestigung der Elemente hat genau nach den Konstruktionsdetails zu erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass die Befestigungsmittel - die auf das Fenster / Fassaden einwirkenden Kräfte einwandfrei auf das Bauwerk übertragen können und - die Bewegung sowohl durch die Wärmeausdehnung  der Elemente als auch durch die Formänderung des Bauwerkes aufnehmen können. Der Abstand der Befestigungspunkte der Fenster darf maximal 70 cm nicht überschreiten. Von den Ecken sowie Unterteilungspunkten der Fenster ist der Befestigungspunkt im Abstand von mindestens 15 cm von der Innenkante Profil anzubringen. Alle Befestigungsmittel müssen korrosionsgeschützt sein. Außerdem sind die Montagerichtlinien (z.B. Achs- und Randabstände, Ankergrund, etc.) des Systemherstellers zu beachten. Abdichtung und Dämmung zum Baukörper Die Hohlräume in der Baufuge zwischen Baukörper und Elementen sind mit isolierenden Dämmmaterial auszufüllen. Abweichend vom Regelfall in der ATV DIN 18355 ist eine Dämmung mit Montageschaum ebenfalls zulässig. Bei der Festlegung der Fugenbreite sind die auftretenden Längenausdehnungen der Elemente, die Bewegung des Baukörpers und die zulässige Dehnungsaufnahme der Dichtstoffe zu berücksichtigen. Außerdem darf kein bitumenhaltiger Dichtstoff verwendet werden. An der Bewitterungsseite sind die Fugen schlagregendicht dauerelastisch abzudichten. Raumseitig sind die Fugen winddicht und dauerelastisch abzudichten. Es ist zu beachten, dass die Innenseite der Fuge dichter als die Außenseite der Fuge auszuführen ist. Das Abdichtungs- und Dämmsystem ist vom AG vorzugeben und auf den Wandaufbau und die vorhandenen Gegebenheiten abzustimmen. Schwellenanschlüsse Schwellenanschlüsse müssen dauerhaft gegen Wasser und aufsteigende Feuchte abgedichtet sein. Sie sind so auszubilden, dass Wasser jederzeit von der Konstruktion nach außen abgeleitet werden kann. Die Begehbarkeit muss gewährleistet sein. Sonderregelungen, wie die barrierefreie Schwellenausbildung, sind zu vereinbaren und deren Funktionstüchtigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen. Ebenso sind die Schwellen wärmegedämmt auszuführen. Äußere Fensterbänke Die äußeren Fensterbänke sind spannungsfrei einzubauen und müssen zur Außenseite hin mindestens ein Gefälle von 5° aufweisen. Stoßverbindungen sind dauerhaft dicht auszuführen. Die Fensterbankenden sind aufzukanten oder mit geeigneten Endstücken dicht abzuschließen. Zur Minderung von Trommelgeräuschen sind geeignete Entdröhnungsmaßnahmen auf der Unterseite von Fensterbänken und sonstigen Verkleidungen zu vereinbaren. Die Tiefe der Fensterbänke muss mindestens Laibungstiefe zzgl. 30 mm Fassadenüberstand betragen. Der Überstand muss bei sämtlichen Fenstern etwa gleich groß sein. Oberflächen aller Fensterbankteile pulverbeschichtet im Farbton der Fenster. Genaue Angaben folgen in der jeweiligen Positionsbeschreibung. Schuttbeseitigung und Reinigung Die neuen Fenster sind dem AG bei der Abnahme im sauberen Zustand zu übergeben. Die Kosten für die Beseitigung des evtl. anfallenden Abbruchmaterials und die Reinigung der neuen Fenster sind mit den Einheitspreisen des Angebots abgegolten. Maße Sämtliche im LV angegebenen Maße sind Richtmaße. Für die Ausführung ist ein genaues Aufmaß am Objekt vorzunehmen. Unstimmigkeiten sind vor Beginn der Arbeiten aufzuzeigen. Die angegebenen Fenster-/Türmaße sind die Außenmaße des WDVS. Allgemeine Beschlagsanforderungen Die Beschläge müssen nach den aktuellen DIN-Normen und den zu erwartenden Belastungen entsprechend ausgebildet; die verwendeten Werkstoffe müssen gegen Korrosion geschützt sein. Die Möglichkeit zur Wartung und Instandhaltung der Beschläge muss gegeben sein. Der Einbau hat nach den vorgegebenen Anwendungsbereichen und den Richtlinien der Beschlaghersteller zu entsprechen. Aufgrund der größeren Ausdehnung ist bei farbigen Fensterprofilen für den Beschlageinbau das größtmögliche Kammermaß einzuhalten. Eine dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlag- und Verbindungsteilen muss gewährleistet sein. Dreh-/ Kippflügelbeschlag Drehgriffe müssen an allen Flügeln in Form und Oberfläche identisch sein, wenn es in der Position nicht anders beschrieben ist. Entwässerung Blendrahmenentwässerung und Dampfdruckausgleich im Glasfalz sind entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien des Profilherstellers vorzunehmen. Der Wasserablauf muss über eine separate Entwässerungskammer nach außen erfolgen. Der Dampfdruckausgleich des Glasfalzes ist unbedingt vorzunehmen. Auch hier sind Systeme mit einer separaten Vorkammer vorzuziehen. Wasseraustrittsöffnungen sind grundsätzlich vor direktem Windeinfall durch Kunststoffabdeckkappen zu schützen. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass der Wasseraustritt nicht durch Fensterbänke, Bodenplatten oder dergleichen behindert wird. Eine kontrollierte Wasserabführung muss gewährleistet sein. Oberfläche/ Farbgebung Die Deckschicht muss farb- und lichtecht sowie witterungs- und alterungsbeständig sein. Die Oberfläche muss aus farbstabiler, strukturierter Acrylfolie mit PVC-Trägerschicht bestehen, die homogen mit dem Grundkörper aus modifiziertem PVC- hart nach aktuellen DIN-Normen verbunden sind, ohne die Schweißfestigkeit zu mindern. Sie muss erhöhten Schutz gegen Abrieb und mechanische Beschädigungen sowie eine hohe Kratzfestigkeit bieten. Es wird ein Blower-Door-Test bauseits durchgeführt.
Technische Vorbemerkungen
Leitbeschreibung Pfosten-Riegel-Fassade Leitbeschreibung Pfosten-Riegel-Fassade Bei bodentiefen Elementen ist der Bodeneinstand zu berücksichtigen. Der Profilaufbau gemäß den erforderlichen statischen Anforderungen, die Profilansichten, Eckprofile, Basispunkte usw. gemäß den Architektenplänen. Die Anforderungen an den Schall-, Brand- und Wärmeschutz sind zu beachten. Sämtliche Anschlüsse sind gemäß dem Stand der Technik herzustellen. Die Montage erfolgt gemäß dem RAL-Gütezeichen, Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren. Die Anschlussdetails der Ausführungsplanung sind zu beachten. Gemäß der DIN 18055 sind Fenster-, Fenstertür- und Haustürelemente mindestens entsprechend der Einsatzempfehlungen und durch eine CE-Kennzeichnung nachzuweisen. Widerstand gegen Windlast nach EN 12210: B3 (B5) Schlagregendichtigkeit nach EN 12208: 6A Luftdurchlässigkeit nach EN 12207: 3. Das angebotene Profilsystem muss der RAL-GZ 716 und / der EN 14351-1 entsprechen. Die bodentiefen Elemente erhalten eine Verglasung mit bruchsicherem Verhalten gemäß DIN 18008. Sämtliche Fensterelemente erhalten eine äußere, schlagregendichte Fensterbank aus Aluminium, inkl. Antidröhnbeschichtung, Fensterbankendstücken, sowie Fensterbankhaltern. Oberfläche: Pulverbeschichtung einschl. Voranodisation, Farbton: nach RAL-Classic-Farbkarte. Der Anschluss der Fensterbankendstücke an die seitliche Leibung erfolgt mit einer dauerelastischen Versiegelung, Oberfläche. Die Anschlussdetails der Ausführungsplanung sind zu beachten.  Ausladung: ca. 23 cm. Die Außenfensterbank ist im Positionstext ausgewiesen Die Anschlussdetails der Ausführungsplanung sind zu beachten. Die im LV angegebenen Maße sind Rohbaumaße der Außenfassade (WDVS).
Leitbeschreibung Pfosten-Riegel-Fassade
02.01 Pfosten-Riegel-Elemente Außenbereich
02.01
Pfosten-Riegel-Elemente Außenbereich
02.03 Fensterbänke, Bleche, etc.
02.03
Fensterbänke, Bleche, etc.
02.04 Zusatzausstattung
02.04
Zusatzausstattung
06 Innentüren
06
Innentüren
06.05 Alu-Glas - Innentüren
06.05
Alu-Glas - Innentüren
07 Außentüren
07
Außentüren
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Die Grundlage der Leistungen sind die VOB, Teile B und C in der jeweils neuesten Fassung, die anerkannten Regeln des Handwerks und der Technik einschl. der jeweiligen DIN- Vorschriften. Beim Zustandekommen eines Vertrages gelten diese Bestandteile als Vertragsgrundlage. Für die Bearbeitung und Abgabe dieses Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Einsichtnahme der Zeichnungen und Prüfung der Örtlichkeiten zu unterrichten. Für die Einhaltung der in den Zeichnungen und Ausführungsunterlagen angegebenen Maße ist der Auftragnehmer allein verantwortlich. Die dem Angebot zugrunde liegenden Ausführungen und Materialien müssen den DIN- Vorschriften und dem Stand der Technik entsprechen. In Zweifelsfällen ist, zu Lasten des Bieters, ein Zeugnis einer staatlich anerkannten Materialprüfanstalt beizubringen. Etwaige Unklarheiten bei der Ausarbeitung des Angebotes oder in der späteren Bauausführung sind unverzüglich mit der Bauleitung zu klären und richtig stellen zu lassen. Andernfalls haftet der Auftragnehmer (AN) für alle aus der Unterlassung dieser Pflicht entstandenen Mängel, Fehler und Vorkommnisse. Der Inhalt der Vorbemerkungen ergänzt und erläutert die zu beachtenden Punkte und die einzelnen Positionen, auf deren ständige Wiederholung in den einzelnen Positionen verzichtet wird. Die im Leistungsverzeichnis genannten Leistungen verstehen sich für fix und fertige Arbeit und umfassen, wenn auch nicht ausdrücklich beschrieben, Lieferung, Herstellung, Vorhaltung sowie das Ausbessern beschädigter Einbauten für die gesamte Bauzeit. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen gem. VOB/Teil C, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben und die zur vertragsmäßigen Ausführung gehören, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. Ausgeschriebene Fabrikate können durch gleichwertiges Material ersetzt werden, müssen jedoch im LV angegeben werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem AN. Sofern nicht anders beschrieben, ist die Baustelleneinrichtung in die einzelnen Positionen einzurechnen. Nebenkosten wie Fahrgelder, Trennungsentschädigungen, Zeit und Wegegelder sowie sonstige noch anfallende Nebenkosten werden nicht besonders vergütet. Während der Ausführungszeit anfallende Lohn- und Materialpreiserhöhungen werden nicht berücksichtigt. Zwischenrechnungen werden zu 90 % ausgezahlt. Die Arbeiten sind ohne Unterbrechung auszuführen; der Abzug von der Baustelle bedarf ausdrücklich der Genehmigung des AG. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig hinzuweisen. Der AN verpflichtet sich qualifiziertes Führungspersonal, dass die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht, in ausreichender Personenzahl auf der Baustelle bereitzustellen und nicht auszuwechseln. Vor Beginn der Arbeiten sind die örtlichen Verhältnisse auf Eignung für eine mängelfreie Ausführung zu prüfen. Sollten während der Ausführung Ereignisse eintreten, die eine fristgerechte und mängelfreie Fertigstellung in Frage stellen, so sind diese sofort der Bauleitung mitzuteilen. Der AN verpflichtet sich seinen Arbeitsbereich, sowie Wege und Verkehrsflächen täglich zu säubern. Die Sauberhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen ist jederzeit zu gewährleisten. Freier Zugang zur Baustelle, Ordnung, Sauberkeit und Sauberhaltung der Zu- und Abfahrten während der Arbeiten, sowie die Sicherheit der Baustelle muss für die gesamte Bauzeit gewährleistet sein. Für die Sicherung der Baustelle, während der Bauarbeiten entsprechend der behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie den Unfallverhütungsvorschriften, ist der Auftragnehmer allein verantwortlich. Die innere Zuwegung erfolgt über die Treppenhäuser, Aufzüge im Gebäude stehen nicht zur Verfügung. Der AN ist verantwortlich dafür, dass seine Leistungen allen behördlichen Genehmigungen und Auflagen entsprechen. Die Beschaffung von Wasser, Strom und sonstiger erforderlicher Betriebsstoffe während der gesamten Bauzeit unterliegt dem Unternehmer. Gleiches gilt bei Stellung einer Unterkunft der Arbeiter für das Auf- und Abstellen von Baubuden sowie WC- und Waschcontainern. Die Unterbringung von Mannschaften innerhalb des Bauvorhabens ist grundsätzlich nicht gestattet, die Materiallagerung nur nach besonderer Genehmigung. Bauseits wird ein Fassadengerüst erstellt. Das zur Benutzung überlassene Gerüst darf nicht eigenmächtig umgebaut werden. Verschmutzungen des Gerüstes durch Bauschutt und Abfälle sind, sofern diese auftreten, vor Verlassen der Baustelle zu entfernen. Zusätzliche Arbeits- und Schutzgerüste für Wände, Decken und Treppenhäuser sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die jeweiligen Raumhöhen sind zu beachten. Die laufende Schuttbeseitigung einschl. deren Abfuhr ist Sache des Auftragnehmers. Solle der Auftragnehmer dieser Auflage nicht nachkommen, ist der Auftraggeber berechtigt, nach einmaliger erfolgloser schriftlicher Aufforderung den Schutt auf Kosten des Auftragnehmers durch Dritte entfernen zu lassen. Die Gewährleistungsansprüche verjähren in 5 Jahren und 6 Monaten nach Schlussabnahme. Der Sicherheitsbetrag wird auf die Dauer der Gewährleistungsfrist einbehalten und kann gegen eine unbefristete Bankbürgschaft abgelöst werden. Eine eigene, dem Angebot des Bieters oder der Auftragsbestätigung, beigefügte Vertragsbedingung wird nicht Bestandteil des Vertrages. Nach Beendigung der Arbeiten, spätestens jedoch mit der Schlussrechnung, ist die Dokumentation in 3-facher Ausführung sowie Digital einzureichen. Die Dokumentation beinhaltet alle notwendigen Prüfzeugnisse, bauaufsichtliche Zulassungen, Übereinstimmungserklärungen, Pflege- und Reinigungsvorschriften, Datenblätter der verwendeten Materialien und Produkte sowie Werks- und Montagepläne. Der AG behält sich vor Leistungen aus dem LV nicht zur Ausführung kommen zu lassen, ohne Änderung sämtlicher Einheitspreise. Bauleistungen, die in Art und Umfang über die im Auftragsschreiben festgelegten Summen hinausgehen, bedürfen einer zusätzlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber. Die Aufmaße für die Rechnungsstellung sind eindeutig und nachvollziehbar zu erstellen. Positionen die unklar oder nicht leserlich sind, können in der Rechnungsprüfung nicht berücksichtigt werden. Auf den Aufmassblättern ist die ausführende Firma anzugeben, die Blätter sind fortlaufend zu nummerieren. Folgende Lohnsätze sind für evtl. notwendig werdende zusätzliche Arbeiten verbindlich. Stundenlohnarbeiten sind nur in Absprache mit der Bauleitung auszuführen. Die Stundenlohnzettel sind vollständig unter Angabe der ausgeführten Arbeiten und des verwendeten Materials auszufüllen. Die Stundenlohnzettel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Ausführung der Arbeiten der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Nicht unterschriebene Stundenlohnzettel werden nicht vergütet. Meister und Vorarbeiter______________ € / Stunde Facharbeiter               ______________ € / Stunde Helfer                                            ______________ € / Stunde Sollen Teile der Leistung an Subunternehmer vergeben werden, hat der Bieter mit seinem Angebot Art und Umfang der durch die Subunternehmer auszuführenden Leistungen anzugeben. Der Bieter versichert, 1. dass er sich über die Baustelle, ihre Zugänglichkeit, die Möglichkeit der Materiallagerung, Versorgung mit Wasser und elektrischer Energie sowie aller besonderen örtl. Verhältnisse, die die Preisbildung beeinflussen, unterrichtet hat. Nachforderungen aus Unkenntnis der örtlichen Situation werden nicht anerkannt. 2. dass im LV keine Unklarheiten sind, 3. dass er über die zur fach- und fristgerechten Baudurchführung erforderlichen Arbeitskräfte und Betriebsmittel verfügt und dass ihre fristgerechte Bereitstellung gesichert ist. 4. er sich für 4 Monate nach Ablauf des im Anschreiben genannten Abgabedatums an sein Angebot gebunden hält. Bei einer Beauftragung der angebotenen Leistung wird ein gesonderter Nachunternehmervertrag abgeschlossen
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen Die Innen- und Brandschutztüren sowie die Holz- und Stahlzargen sind nach den einschlägigen Richtlinien, gesetzlichen Vorschriften, der VOB Teil B + C sowie der DIN-Normen zu liefern und fachgerecht inklusiv aller erforderlichen Nebenleistungen komplett herzustellen. In den jeweiligen Positionen wird auf das Liefern u. Einbauen nicht immer ausdrücklich hingewiesen, die Leistungen sind dennoch gemäß Vorbemerkung vollständig zu erbringen. Die erf.  Leitern, Gerüste und Werkzeuge sind mit in die Hauptposition einzukalkulieren. Tagelohnarbeiten sind nur auf Anweisung der  Bauleitung auszuführen. Das Gang- und Schließbarmachen der Türen hat in zwei Arbeitsgängen zu erfolgen: a) nach dem Einbau b) vor der Übergabe an den Nutzer Mängel an Türen und Zargen, die zwischen den beiden Arbeitsgängen auftreten und die Funktion beeinträchtigen, sind sofort und laufend auf Kosten des AN zu beseitigen. Zur Abnahme sind die erforderlichen Dokumentationsunterlagen und Fachunternehmererklärungen zu übergeben. Die Unterlagen sind mit Inhaltsverzeichnis in Papierform und zusätzlich in digitaler Form auf Datenträger zu übergeben. Der geforderte Schallschutz ist vom AN durch Vorlage von Prüfzeugnissen anerkannter Prüfinstitute nachzuweisen. Alle Maße sind vor Ort gemeinsam mit der Bauleitungaufzumessen und alle Bedenken gegenüber den Rohbaumaßen sind sofort der Bauleitung mitzuteilen. Vorfertigung: Alle beschriebenen Türkonstruktionen sind in der Werkstatt weitestgehend herzustellen. Dies gilt insbesondere auch für die Oberflächenbehandlung. Auf der Baustelle soll nur die eigentliche Montage erfolgen. Furnieroberflächen: Abgestimmtes Furnierbild, das Furnier ist zu bemustern. Alle Oberflächen sind mit demselben Furnier zu belegen, ein Chargen-Wechsel ist nicht zulässig. Gerüststellung: Alle Gerüste, die zur Ausführung der Leistungen erforderlich sind, auch Gerüste über 2,00 m, sind zu berücksichtigen. Das LV soll im Auftragsfall nicht ohne Überprüfung mit den Ausführungsunterlagen für Bestellungen, z.B. für Stahlzargen, Türblätter, etc., genutzt werden. Der Bieter ist verpflichtet, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Dies gilt auch im Hinblick auf die vorgesehene Verbindung mit dem Bauwerk und die zu erwartenden Beanspruchungen. Der Bieter ist für das Verladen und Verräumen der Elemente selbstverantwortlich. Die Nutzung des Baustellenkranes ist nicht vorgesehen. Das Einhalten der UVV - Vorschriften ist Sache des AN.
Technische Vorbemerkungen
07.01 Alu-Glas - Außentüren
07.01
Alu-Glas - Außentüren
07.02 Zusatzleistungen
07.02
Zusatzleistungen