To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Objektbeschreibung Der Bauherr plant u.a. die Aufstockung der Dachgeschosse der Häuser Grillparzerstraße 34, Hackländerstraße 1, 3, 5,7 sowie der Versailler Straße 17
Bauherr
Beamtenwohnungsverein München e.G
Kaulbachstraße 95,
München 80802
Architekt
twa Architektur- und Projekt GmbH
Luisenstraße 1,
80333 München
Auftraggeber
Adldinger Bauunternehmen e.K.
Ringstr. 56
85402 Kranzberg
Ansprechpartner:
Wilhelm Huber
T 08166 6898 258
wilhelm.huber.ext@adldinger.de
Baustelle:
Die betreffenden Gebäude sind in u-förmiger Anordnung an Grillparzer-, Hackländer- und Versaillerstraße angeordnet. Die Hackländerstraße ist eine Einbahnstraße, die auf die Grillparzerstraße führt. Die Grillparzerstraße ist eine stark frequentierte Straße, Versailler- und Hackländerstraße sind eher nur mit Anwohnerverkehr belastet.
Aufgrund der Innenstadtlage in München-Haidhausen kann es bei der Anlieferung mittels Tieflader und Mobilkran zu Komplikationen kommen.
Des Weiteren handelt es sich um ein bewohntes Gebäude, weshalb auf den Grundstücken und in den Gebäuden immer mit Personenverkehr durch Bewohner und Besucher zu rechnen ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Bauablaufs eine vorzeitige Lieferung des Materials für die Trockenbauarbeiten vor der Aufrichtung des Dachstuhls nötig sein kann und vom Bieter entsprechend berücksichtigt werden sollte.
Den Bietern wird dringend empfohlen, die Baustelle und die Anlieferungswege vor Angebotsabgabe persönlich in Augenschein zu nehmen und evtl. Erschwernisse in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Objektbeschreibung
ZTV Trockenbauarbeiten Allgemein:
Für die Ausführung ist die
DIN 18 340 - Trockenbauarbeiten
maßgebend sowie für die Bearbeitung und Ausführung aller Merkblätter und Richtlinien in der zurzeit gültigen Fassung, soweit im Folgenden und/oder in der Leistungsbeschreibung nichts anderes erwähnt ist.
Allgemeine Ausführungshinweise:
Wenn nichts anderes vereinbart, sind nachgenannte Mindestanforderungen zu gewährleisten und nur ungebrauchte, nicht beschädigte Stoffe und Bauteile, 1. Wahl und 1. Sortierung hergestellt in der Bundesrepublik Deutschland zu verwenden.
Verarbeitung und Ausführung der Trockenbauarbeiten nach den Angaben des Systemherstellers, wobei alle Bauteile von einem Systemhersteller zu verwenden sind.
Bei sämtlichen Bauelementen, die nicht als Standardprodukt der Hersteller gelten, oder vom AN selbst gefertigt werden, sind vom Auftragnehmer Werkstatt- und Montagepläne zu erstellen und dem Auftraggeber zur Freigabe vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat sich gegebenenfalls mit den Haustechnik-Installateuren über die detaillierte Ausführung und über die täglichen Arbeitseinsätze abzustimmen, da diese Gewerke eng ineinander greifend auszuführen sind.
Die grundsätzliche Detail- und Terminabstimmung hat mit der Bauleitung des Auftraggebers zu geschehen.
"Malerfertig" heißt, dass die Oberflächen der Leistungen des Auftragnehmers in einem Zustand sind, der keiner "Besonderen Leistungen" (VOB Teil C) des bauseits mit den Anstrich-, Lackier- und Tapezierarbeiten beauftragten Folgeunternehmers mehr bedarf.
Grundsätzlich sind Deckenunterkonstruktionen zug- und drucksteif herzustellen.
Deckenunterseiten sind horizontal herzustellen, sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben.
Alle zur Verwendung kommenden Bauteile und Stoffe sowie sämtliche Befestigungsmittel etc. bedürfen der bauaufsichtlichen Zulassung. Falls für die angebotenen Konstruktionen keine allgemeine amtliche Zulassung vorhanden ist, so gehört es zu den Aufgaben des AN, Einzelzulassungen unter Beachtung der Auflagen, ggf. Durch zusätzliche Prüfungen, zu bewirken. Das gilt entsprechend für dazu erforderliche Gutachten und Prüfversuche. Die Kosten für die Genehmigungsfähigkeit sind einzukalkulieren.
Gipsplatten und Dämmstoffe sind feuchtigkeitsgeschützt anzuliefern und sofort in das Gebäude zu transportieren. Feuchte Platten sind abzufahren.
Alle Montagewände und Vorsatzschalen sind aus schalltechnischen Gründen mit Mineralwollestoffen an Boden und Decken o.ä. angrenzende Bauteile anzuschließen. Der Streifen (s > 8 mm) ist erst nach der Beplankung auf Außenkante Wand abzuschneiden, so dass ebenso eine Schalltrennung zwischen der GK-Beplankung und den angrenzenden Bauteilen gewährleistet ist. Das Merkblatt 3 "Fugen und Anschlüsse bei Gipsplatten- und Gipsfaserplattenkonstruktionen" des Bundesverbands der Gipsindistrie ist zu beachten.
Der Deckenhohlraum bei Abhängdecken muss frei von überschüssigem Material, Schutt und Unrat sein.
Umweltverträglichkeit:
Bei Verwendung von Erzeugnissen aus Mineralfasern dürfen nur solche eingesetzt werden, die gemäß Technischer Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 905 entweder einen Kanzerogenitätsindex (Ki) von mindestens 40 oder eine Halbwertzeit der Biobeständigkeit von höchstens 40 Tagen aufweisen. Dies muss aus dem Kennzeichnungsetikett eindeutig hervorgehen und ist dem Auftraggeber zur Vorlage bei der Bauaufsichtsbehörde schriftlich zu bestätigen.
Bei Verwendung von Erzeugnissen auf Basis von Polystyrol (insbesondere expandiertes Polystyrol EPS und extrudiertes Polystyrol XPS) dürfen nur solche eingesetzt werden, die frei vom Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododecan) sind bzw. gemäß Anhang IV der POP-Verordnung ((EG) Nr. 850/2004) als nicht-POP-haltig (persistente organische Schadstoffe) eingestuft werden, wenn der Grenzwert von 1.000 mg/kg nicht überschritten wird.
Für Wärmedämmungen aus Polystyrol dürfen nur umweltschonende, ohne Verwendung von FCKW/HFCKW hergestellte Materialien verwendet werden.
Für die verwendeten Materialien und Bauteile sind Nachweise, Zulassungen oder Prüfbescheide vorzulegen, die belegen, dass die verwendeten Baustoffe den Anforderungen entsprechen. Dies betrifft die verwendeten Baustoffe wie, z.B. Klebstoffe, Mörtel, die einzubauenden Profile, dauerelastisches Verfugungsmaterial etc.
Kostenabgrenzung:
Mit den Preisen ist die komplette Leistung in funktionsfähiger Ausführung abgegolten, falls in den ZTV oder den Leistungsbeschreibungen nichts anderes zum Ausdruck kommt. Die anzubietenden Preise erhalten alle erforderlichen Nebenleistungen für Anschlüsse, Befestigungen, Verbindungen, Verankerungen und dergleichen, Lieferung der Materialien und Hilfsmaterialien, Gestellung und Vorhaltung von Geräten, Maschinen etc. Und die Kosten für den Energieverbrauch. Das gilt auch für Vermessungsleistungen, soweit sie der Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat.
Der AN hat die Vereinbarung von Preisen für nicht im Vertrag vorgesehene Leistungen vor der Ausführung anzubieten.
Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind, sind die Kosten für die nicht vom Auftraggeber gestellte Baustelleneinrichtung in die Preise einzurechnen. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Dies gilt auch für das Herstellen, Unterhalten, Vorhalten und Beseitigen von Baubeleuchtung, Lager- und Vormontageplätzen sowie der Maßnahmen für Umwelt- und Gewässerschutz. Der ursprüngliche Zustand der Baustelleneinrichtungsflächen ist nach dem Räumen der Baustelleneinrichtung wieder herzustellen (Nebenleistung).
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Verpackungsmaterial u. dergl. ist vom Auftragnehmer täglich kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll sind streng einzuhalten.
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften, dass das Rohbau-Aufmaß zur Anfertigung der Auftragnehmer-Konstruktionszeichnungen vom Auftragnehmer durchzuführen ist und mit den Einheitspreisen abgegolten ist.
In den Einheitspreisen sind weiterhin enthalten:
Allgemein:
• Die Übernahme der Verantwortung im Sinne der Landesbauordnung.
• Die Kosten für den Verbrauch von Strom, Wärmeenergie und Wasser.
• Kosten für evtl. Zwischenlagerungen.
• Die Kosten für alle Hebezeuge für das Einbringen von Material; die Nutzung des evtl. vorhandenen Baukrans kann nicht zugesichert werden.
• Der statische, brand- und schallschutztechnische Nachweis zur Vorlage bei der Bauaufsichtsbehörde für die Leistungen des Auftragnehmers.
• Das Herstellen sämtlicher Kleinflächen, auch unter 5 m².
Bei Montagewände:
• Die Ausbildung starrer Boden-, Wand- und Deckenanschlüsse an flankierenden Bauteilen mit Trennstreifen und das Verschließen der Anschlussfugen mit elastischer Dichtmasse.
• Das Entfernen von überstehenden Trennstreifen.
• Das Herstellen rechtwinkeliger Wandecken einschl. der erforderlichen Eckprofile und Kantenschutzwinkel.
• Das Herstellen freier Wandenden einschl. der erforderlichen Profile und Kantenschutzwinkel.
• Das Herstellen von Durchdringungen für Installationen bzw. das Anarbeiten an dieselben.
• Das Verfüllen der Fugen sämtlicher Plattenlagen mit einem gipsgebundenen Fugenmaterial.
• Das Stellen von Ständerprofilen und unteren Gipskartonlagen vorab für das bauseitige Anarbeiten von Fremdgewerken (z.B. Haustechnik-, Putz-, Maler-, Estricharbeiten etc.)
• Das nachträgliche Beplanken nach Abschluss von Arbeiten Drittgewerke (z.B. Elektroarbeiten, Rohrleitungsverlegungen etc. in Trockenbauteilen)
Bei Montagedecken:
• Der Einsatz eines Hochbau-Lasers für die Einmessung der Abhängdecken.
• Herstellen von Aussparungen / Bohrungen bis 20 mm Durchmesser, z. B. für Leuchten, Kabel.
• Das Herstellen von Durchdringungen für Installationen bzw. das Anarbeiten an dieselben.
• Das Öffnen und Schließen zur Durchführung von Nachrüst- und Revisionsarbeiten der Haustechnik-Installateure, soweit die Ausführung der übrigen Leistungen des Auftragnehmers auf der Baustelle noch andauert.
Bei Gipskartondecken und Kassettendecken aus Gipsplatten:
• Das Anschließen an die Wände mit Trennstreifen und das Verschließen der Fuge mittels elastischer Dichtmasse.
• Das Entfernen von überstehenden Trennstreifen.
ZTV Trockenbauarbeiten
04 Trockenbau Bauabschnitt II (Häuser H5, H7, V17)
04
Trockenbau Bauabschnitt II (Häuser H5, H7, V17)
04.04 Wände und Vorsatzschalen
04.04
Wände und Vorsatzschalen
04.05 Deckenbekleidungen und abgehängte Decken
04.05
Deckenbekleidungen und abgehängte Decken
04.06 Dämmarbeiten
04.06
Dämmarbeiten
04.07 Dampfsperre
04.07
Dampfsperre
04.08 Arbeiten auf Nachweis
04.08
Arbeiten auf Nachweis
Your bid details
Your documents
Drag and drop files or folders to this area to upload.