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Deckblatt Leistungsverzeichnis
Bauvorhaben: Pandion VERDE II
Vergabeeinheit: 30460
Gewerk: Parkettarbeiten
Deckblatt
BAUBESCHREIBUNG BAUBESCHREIBUNG
Im Projekt „PANDION VERDE II“ werden in München-Perlach 135 Eigentumswohnungen in einer sechsgeschossigen Wohnbebauung mit 7 Treppenhäusern (Häuser 1-7) errichtet.
Die Anlage entsteht im Rahmen der Entwicklung eines neuen Stadtquartiers am östlichen Münchner Stadtrand und wird umgeben von der Zenzl-Mühsam- Straße, der Hans-A. -Engelhardt un der benachbarten Wohnbebauung (=Grundstück Baufeld WA8).
Die Erschließung der eingeschossigen Tiefgarage mit insgesamt 108 KFZ-Stellplätzen erfolgt über die Hans-A.-Engelhardt-Straße. Von den 108 KFZ-Stellplätzen werden 60 Stück als Einzelstellplätze und 48 Stück in 24 Doppelparkeranlagen ausgeführt.
BAUBESCHREIBUNG
HINWEISE SIGEKO HINWEISE SIGEKO
Sämtliche gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Bestimmungen sind einzuhalten und dabei die gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu beachten.
Bauleitung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie Erst- und Brandschutzhelfer müssen die deutsche Sprache angemessen verstehen und sprechen können.
Die vorgenannten Personen der AN sind dem SiGeKo vor Baubeginn per Fax bzw. E-Mail zu benennen. Außerdem sind dem SiGeKo auf Anforderung die Gefährdungsbeurteilungen, die Untersuchungsnachweise und Nachweise der Qualifikation einzelner Beschäftigter sowie die Nachweise von Betriebsmittel-Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung bzw. Regeln der Berufsgenossenschaften vorzulegen.
Der SiGeKo wird in unregelmäßigen Zeitabständen – jedoch im Durchschnitt einmal wöchentlich – Begehungen durchführen. Nach Vereinbarung, erfahrungsgemäß etwa 1 x im Monat, werden auch BG- bzw./und Gewerbeaufsichtsvertreter daran teilnehmen. Der Termin wird jeweils vorher bekannt gegeben. Zu diesen Begehungen werden auch die Bauleitungen der AN und bei Bedarf die Fachkräfte für Arbeitssicherheit der AN eingeladen. Diese sind verpflichtet, auf Einladung an diesen Begehungen teilzunehmen.
Bei besonderen Anlässen kann der SiGeKo auch außer der Reihe jederzeit Bauleitung bzw. Fachkraft für Arbeitssicherheit der AN zu Begehungen und Besprechungen einladen. Diese sind auch hier verpflichtet, auf Einladung teilzunehmen.
Sämtliche Vorgaben der SARS-CoV2-Arbeitsschutzregel und der SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung sind einzuhalten.
HINWEISE SIGEKO
HINWEIS KALKULATION LEISTUNGSUMFANG HINWEIS KALKULATION LEISTUNGSUMFANG
Für sämtliche Positionen des nachfolgenden Leistungsverzeichnisses ist die fix und fertige Leistung mit Herstellung, Lieferung und Montage zu kalkulieren, auch wenn nicht in jeder Positionsbeschreibung explizit beschrieben.
Auf Abweichungen von dieser Grundregel (zum Beispiel Einbau bauseits gestellter Bauteile) wird in den betroffenen Positionen entsprechend hingewiesen.
Verschnitt ist grundsätzlich in die Einheitspreise mit einzurechnen.
HINWEIS KALKULATION LEISTUNGSUMFANG
HINWEIS KALKULATION WITTERUNGSEINFLÜSSE HINWEIS KALKULATION WITTERUNGSEINFLÜSSE
Sämtliche Kosten für Maßnahmen, die aus Witterungseinflüssen während der Ausführungszeit resultieren, mit denen bei Abgabe des Angebots normalerweise gerechnet werden muss, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
HINWEIS KALKULATION WITTERUNGSEINFLÜSSE
HINWEIS TECHNISCHE REGELWERKE HINWEIS TECHNISCHE REGELWERKE
Es gelten alle einschlägigen, gültigen DIN-Normen, Technischen Richtlinien, VOB Teil C und Regelwerke in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.
HINWEIS TECHNISCHE REGELWERKE
HINWEIS BAUABLAUF HINWEIS BAUABLAUF
Die in diesem Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Leistungen betreffen das Baufeld WA 7.
Wie dem Lageplan zu entnehmen ist, gibt es für die Baufelder WA 7 und WA 8 gemeinsame Baustelleneinrichtungs- und Logistikflächen (Zufahrten / Ausfahrten).
Die Zufahrten zum WA8 auf der Südseite sind über die gesamte Bauzeit aufrecht zu halten.
Aus ablauftechnischen Gründen wird mit allen Arbeiten an den Häusern 1,2,6 und 7 begonnen.
Aus weiteren terminlichen Gründen sollte auch mit den hier beschriebenen Arbeiten an einer zweiten Stelle begonnen werden, wenn dies aus Sicht des Bieters möglich und sinnvoll ist. Um dies gemeinsam bewerten zu können wird im Folgenden um Vorlage eines Ablaufplans als Terminkonzept des Bieters gebeten.
Aufgrund der zahlreichen bauablauftechnischen Schnittstellen mit anderen Gewerken ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die nachfolgend beschriebenen Leistungen nicht in einem Zuge hergestellt werden können. Dies ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Es ist vorgesehen, dass auch beim Projekt Verde II eine Lean-Terminplanung zum Einsatz kommt, siehe auch Hinweise im Verhandlungsprotokoll.
HINWEIS BAUABLAUF
HINWEIS ZUR BAUSTELLENEINRICHTUNG HINWEIS ZUR BAUSTELLENEINRICHTUNG
Allgemeine Vorgaben:
Die Baustelleneinrichtung muss der Größe des Bauvorhabens angepasst sein und eine termingerechte und bauablaufoptimierte Abwicklung des Bauvorhabens ermöglichen. Aufbau, Vorhaltung, evtl. erforderliche Umsetzung, schrittweise Erweiterung bzw. Reduzierung sowie der Abbau nach Beendigung der Baumaßnahme ist Leistung des AN.
Für die Baustelleneinrichtung und Gerätestellflächen stehen in Abstimmung mit den weiteren beteiligten Gewerken und der örtlichen Objektüberwachung nur begrenzt Flächen innerhalb des Bauzauns zur Verfügung. Sollten für die AN-seitige Baustelleneinrichtung Flächen außerhalb des Baufeldes benötigt werden, so sind sämtliche Kosten hierfür mit einzukalkulieren.
Das Parken innerhalb des Baugeländes ist untersagt (ausgenommen Kurzhalte zu Be- und Entladezwecken), die im Umkreis der Baustelle vorhandenen privaten Stellflächen von Anwohnern dürfen nicht mitbenutzt werden.
Innerhalb des Gebäudes stehen keine Lager- und Aufenthaltsflächen zur Verfügung. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass im Gebäude keine Tagesunterkünfte und auch eine Lagerflächen eingerichtet werden dürfen.
Bauseits stehen zur Verfügung:
- Fassadengerüst, Lastklasse 3, Breitenklasse W09
- Baustromversorgung/ Endverteilerschränke
- Bauwasseranschluss im EG
- Zentraler Wertstoffhof zur Entsorgung gewerkeüblicher Abfälle
Der AN beteiligt sich an den vom AG bereitgestellten Leistungen; die Umlagen sind den separat beiliegenden Zusätzlichen Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Baustelleneinrichtungsplan:
10 Tage nach der Auftragserteilung hat der AN einen detaillierten Baustelleneinrichtungsplan in Abstimmung mit den Auflagen der Behörden zur Abstimmung und Genehmigung durch die vom AG beauftragte Bauüberwachung vorzulegen.
Der Baustelleinrichtungsplan hat alle Angaben über die AN-seitigen Einrichtungen wie Büros, Aufenthaltsräume, Arbeitsplätze, Verkehrswege, Ver- und Entsorgung etc. zu enthalten. Der Baustelleneinrichtungsplan ist bei Änderungen jeweils zu aktualisieren.
HINWEIS ZUR BAUSTELLENEINRICHTUNG
HINWEIS ZU MATERIALLAGERUNG UND SAUBERKEIT HINWEIS ZU MATERIALLAGERUNG UND SAUBERKEIT
Um einen für alle Gewerke geregelten Bauablauf zu ermöglichen sind allseits organisatorische Maßnahmen umzusetzen. Das Projektziel ist auch eine Abwicklung mit gegenseitigem Respekt und mit Anerkenntnis von Leistungen Dritter. Entsprechend sind Lagerflächen zu planen und mit der Bauüberwachung abzustimmen.
Die Baustelle ist werktäglich zum Feierabend zu beräumen.
Restmaterialien und Abfälle sind werktäglich im Wertstoffhof abzugeben und in die zur Verfügung gestellten Container zu verbringen.
Nach Abstimmung und nach örtlichen Gegebenheiten können in Abstimmung mit der Bauüberwachung bei größeren Mengen gewerkespezifische Entsorgungscontainer zur Verfügung gestellt werden. Der AN hat diesbezüglich jedoch keinen Anspruch.
Sollten Materialien ungeordnet und im Gegensatz zu einer sauberen Baustelle gelagert werden, so behält sich der Bauherr vor, nach einmaliger Fristsetzung (max. 2 Tage) eine Ersatzvornahme zu Lasten des AN durchzuführen.
Gleiches gilt, wenn Abfälle nicht zeitnah entsorgt werden und Arbeitsbereiche nicht in sauberem Zustand gehalten werden.
Dies wird als Nebenleistung verstanden und ist entsprechend zu kalkulieren. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.
HINWEIS ZU MATERIALLAGERUNG UND SAUBERKEIT
HINWEIS TERMINPLAN HINWEIS TERMINPLAN
Der AN hat mit Abgabe seines Angebots einen Terminplan auf Basis der nachfolgenden Rahmentermine einzureichen, aus denen der grob geplante Bauablauf sowie die seitens AN kalkulierten Vorhaltedauern zu den Baustellengemeinkosten und den Baustelleneinrichtungskosten ersichtlich sind:
Termine
Los 2 (Häuser 1, 2, 6, 7): ab Ende August 2025
Los 1 (Häuser 3, 4, 5): ab Mitte Januar 2026
Details werden im Vergabegespräch geklärt und im Verhandlungsprotokoll dokumentiert.
Es ist vorgesehen, dass beim Projekt Verde II eine Lean-Terminplanung zum Einsatz kommt, siehe auch Hinweise im Verhandlungsprotokoll.
HINWEIS TERMINPLAN
01 Los 1 (Häuser 3,4,5)
01
Los 1 (Häuser 3,4,5)
Hinweis Zertifizierung QNG PLUS Hinweis Zertifizierung QNG PLUS
In Bezug auf die eingesetzten Baumaterialien stellt der AG konkrete Anforderungen gem. Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), die nachgewiesen und dokumentiert sein müssen. Hierfür anfallende Kosten werden in einer separaten Position beschrieben.
Die Unterlagen zu den Anforderungen / QNG-PLUS Nachweisen sind in den Ausschreibungsunterlagen unter Punkt 11 zu finden:
- Anlage 1_QNG_Anforderungen_V1.4
- Anlage 2 - 313_Schadstoffliste_V1.3
- Anlage 3- 3.3 Sonderberechnungsvorschrift_F-Gase_V1.4
- Handout Materialdokumentation_BiRN V2--QNG-WG23, V1.4
Der Bieter ist zur Einhaltung und Vorlage der vorstehenden Unterlagen/QNG-PLUS Nachweise verpflichtet.
Die Unterlagen der QNG-Nachweise werden technischer Vertragsbestandteil.
Hinweis Zertifizierung QNG PLUS
01.01 Baustellengemeinkosten Los 1
01.01
Baustellengemeinkosten Los 1
01.02 Bemusterung und Dokumentation Los 1
01.02
Bemusterung und Dokumentation Los 1
01.03 Parkettarbeiten Los 1
01.03
Parkettarbeiten Los 1
02 Los 2 (Häuser 1,2,6,7)
02
Los 2 (Häuser 1,2,6,7)
02.01 Baustellengemeinkosten Los 2
02.01
Baustellengemeinkosten Los 2
02.02 Bemusterung und Dokumentation Los 2
02.02
Bemusterung und Dokumentation Los 2
02.03 Parkettarbeiten Los 2
02.03
Parkettarbeiten Los 2
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