Konsolen Produktion
Veilchenstraße 4-5, Hyazinthenstraße 2 in 12203 Berlin
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Beschreibung Baukörper Energetische Sanierung der Gebäude Veilchenstraße 4, 5 und Hyazinthenstraße 2 in 12203 Berlin Flurstück: 3396/87 u. 3371/87 Effizienzhaus KfW 55 1.1 Kurzbeschreibung Objekt Die untersuchten Objekte sind zwei Mehrfamilienhäuser der Gebäudeklassen 4 mit jeweils drei Vollgeschossen und insgesamt 21 Wohneinheiten mit 20 Balkonen. Das Gebäude in der Veilchenstraße 4,5 hat je Hausnummer sechs Wohneinheiten. Das Gebäude in der Hyazinthenstraße 2 hat je Hausnummer 9 Wohneinheiten. Das Baujahr aller Gebäude wird auf Grundlage der Bestandsunterlagen auf 1954 geschätzt. Die drei Gebäude sind vollständig unterkellert und haben jeweils mehrere Außenzugänge zum Kellerbereich an den Gebäuderückseiten. Die Dachkonstruktion ist als Flachdach ausgeführt mich einer Bitumendacheindeckung. 1.2 Lage des Objekts Der Gebäuderiegel in der Veilchenstraße besitzt mit Bezug auf den überwiegenden Fensterflächenanteil eine Nordwest- / Südost-Ausrichtung und verläuft parallel zur Straße, der Gebäuderiegel in der Hyazinthenstraße eine Nordost- / Südwest-Ausrichtung und verläuft ebenfalls parallel zur Straße. Hierdurch sind die beiden Gebäuderiegel L-förmig angeordnet und es besteht eine ca. 2 m breite Verbundstelle der Gebäudefassaden. Auf der Gebäuderückseite befindet sich Grünfläche sowie befestigte Flächen zum erreichen der im Bestand vorhanden Garagen. Diese werden im Zuge der Sanierung zu Lagerräumen umgebaut.
Beschreibung Baukörper
Ausführungstermine Ausführungszeitraum @Michel bitte die aktuellen Ausführungszeiten benennen Ein Detailterminplan mit Zwischenterminen wird im Zuge der Vergabegespräche definiert und als Vertragsanlage ergänzt.
Ausführungstermine
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Arbeitsumfang Ist es dem Anbieter aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht möglich alle ausgeschriebenen Positionen oder Titel auszuführen, ist ein Teilangebot über Einzelpositionen oder Einzeltitel zulässig und erwünscht. Grundlagen Der Auftragnehmer (fortan AN genannt) führt zur Angebotsabgabe keine Ortsbegehung durch. Forderungen jeglicher Art, die durch Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse oder der Planunterlagen von Seiten des AN entstehen sollten, werden nicht anerkannt. Dies gilt insbesondere für die logistische Aspekte der Anlieferung. Die eingesetzten Massen wurden aufgrund der vorhandenen Planunterlagen unter Berücksichtigung evtl. erfolgter Änderungen ermittelt. Mehrungen, Minderungen oder der Fortfall einzelner Positionen bedingen keine Änderung der Einheitspreise. Eine losweise Vergabe behält sich der Auftraggeber (fortan AG genannt) ebenso vor, wie einzelne Positionen zu streichen. Vorgaben und Prüfpflicht Auf fehlende oder widersprüchliche Angaben bzw. Unklarheiten hat der AN schriftlich im Vorfeld hinzuweisen. Eventuell fehlende Angaben, Unterlagen sind anzufordern, sofern sie nicht Leistungsbestandteil des AN sind (wie z.B. Fachplanungen, Gutachten, Prüfungen, etc.). Hat der Unternehmer Bedenken jeglicher Art gegen die geplante Ausführung hinsichtlich Konstruktion, Art, Sicherheits- oder Schutzvorkehrungen, so sind diese schriftlich mit Angebotsabgabe anzumelden. Des weiteren hat er einen entsprechenden, begründeten, technisch möglichen Alternativvorschlag kostenneutral aufzuzeigen. Wird dies unterlassen, hat der Auftragnehmer die folgenden Konsequenzen oder eventuell daraus entstehenden Kosten zu tragen. Nimmt der Bieter keine Eintragungen bei Fabrikatsabfragen vor, gilt das Richtfabrikat der Leistungsbeschreibung als akzeptiert. Sollten Produkte unterschiedlicher Hersteller verwendet werden, so müssen sie in allen Punkten miteinander verträglich sein. Mit den Leistungen kann erst nach einer Einigung über die Ausführung unter Verantwortung des AN begonnen werden. Alternativen und Nebenangebote Sieht der Bieter in der ausgeschriebenen Form aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen eine günstigere Ausführung als möglich an, so ist diese separat mit aufzuführen und die Gleichwertigkeit durch Produktblätter bzw. Prüfzeugnisse nachzuweisen. Hierdurch darf jedoch kein zeitlicher, genehmigungsrechtlicher oder wirtschaftlicher Nachteil bei Nutzung und Betrieb entstehen. Gestalterische Absichten gem. Architektenplanung müssen im Wesentlichen erhalten bleiben. Abweichungen zum Hauptangebot sind ausführlich zu beschreiben und kostenmäßig dem Hauptangebot gegenüberzustellen. Die Zustimmung für die Verwendung muss vom AG freigegeben werden. Prüfungen / Zulassungen Auf Wunsch sind kostenlos Prüfzeugnisse bzw. Nachweise der geforderten Eigenschaften der ausgeschriebenen Leistungen und Materialien vorzulegen. Behördliche Prüfungen, Abnahmeprotokolle, Erstinbetriebnahmen und Prüfzertifikate von Bauteilen sind vom AN durch den Bieter rechtzeitig und eigenverantwortlich zu veranlassen. Eventuell hieraus anfallende Kosten sind im Angebotspreis einzurechnen. Vor der Verwendung anderer Materialien als den Vorgesehenen müssen deren Eigenschaften und Qualität nachgewiesen werden. Umweltschutz Umweltschutzbedingungen, insbesondere den Gewässerschutz, den Lärmschutz und die Luftreinhaltung sind einzuhalten. Es sind ausschließlich amtlich zugelassene, gesundheits- und umweltverträgliche Baustoffe zu verwenden. Bauablauf und Bauausführung Jeder AN hat vor Beginn der Arbeiten eine ständig anwesende Aufsichts- und Ansprechperson zu benennen, welche weisungsberechtigt ist. Die Weitervergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer darf nur mit Zustimmung des AG erfolgen. Es ist möglich, dass die Arbeiten bzw. Lieferungen in mehreren Einzelabschnitten zeitlich versetzt, als in sich abgeschlossene Leistungen bereichsweise auszuführen sind. Eine gesonderte Vergütung dafür erfolgt nicht. Sollten Mängel festgestellt werden, sind diese ohne Behinderung des laufenden Betriebes unverzüglich zu beheben. Umfang und Reihenfolge der zu liefernden Module und Elemente sind mit der Bauleitung abzustimmen. SIGEKO und Unfallverhütung Alle Unfallverhütungsvorschriften sowie bau-, orts- und sicherheitspolizeiliche Vorschriften sind gewissenhaft und eigenverantwortlich einzuhalten. Schutzvorrichtungen, die der AN erbringt sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Dies schließt Schäden und Folgeschäden an Personen oder Sachen des AG oder Dritter ein, es sei denn, der AN weist nach, dass der Schaden nicht durch Nichtbefolgung der vorstehenden Bestimmungen, oder durch seine oder seiner Mitarbeiter Schuld entstanden ist. Dies gilt insbesondere für Schutzvorrichtungen des Materialtransports. Des weiteren wird vereinbart, dass nur die Aluminium-Fensterbänke foliert zu liefern sind. Werbung Gewerbliche Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Absprache mit dem AG zulässig. Verschmutzung und Beschädigungen Der AN ist dazu verpflichtet alle Bauteile jeder Art, sowie die erbrachten Leistungen anderer Unternehmer vor Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Insbesondere bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk und anderen oberflächenfertigen Flächen ist umsichtig vorzugehen. Der Auftragnehmer haftet für alle, gegen den AG erhobenen Ansprüche, die durch sein Unternehmen verschuldet oder durch Fahrlässigkeit entstanden sind. Die Bestimmungen der allgemeinen Abfallbeseitigung sind einzuhalten Der aus der eigenen Leistung verursachte Schutt- und Abfall hat der AN selbst zu tragen. Für Bauschutt, dessen Ursache nicht feststellbar ist, wird der AN anteilig beteiligt.
Allgemeine Vorbemerkungen
Mit der Angebotsabgabe werden anerkannt Mit der Angebotsabgabe werden anerkannt: Der im Auftragsfalle gültige NU- VertragDas Leistungsverzeichnis einschließlich Vorbemerkungen und Baubeschreibung sowie die vorhandenen ZeichnungenVOB Teil B und C, neueste FassungDie Ausarbeitung des Angebotes erfolgt für uns kostenlosDie angebotenen Einheitspreise sind Festpreise für die Dauer der Bauzeit und beinhalten sowohl sämtliche Lohnnebenkosten, evtl. Lohn- und Materialpreiserhöhungen, als auch die für die Ausführung notwendigen Nebenleistungen.Der Bieter erklärt durch seine rechtsverbindliche Unterschrift, Vorbemerkungen und Leistungsbeschreibung mit den eingesetzten Preisen anzuerkennen, sich vom Umfang der Lieferung und Leistung überzeugt und Fragen, die im Zusammenhang mit diesem Angebot stehen, geklärt zu haben. Angaben des Bieters Betriebshaftpflichtversicherung bei: Versicherungs - Nr.: gegen Personenschäden: gegen Sachschäden: gegen Vermögensschäden: Handwerksrolle eingetragen bei Handwerkskammer: unter Nr: Mitglied bei der Berufsgenossenschaft: Mitgliedsnummer: .......................................................... Ort und Datum, Stempel u. Unterschrift des Bieters
Mit der Angebotsabgabe werden anerkannt
Umbau / Sanierung Umbau / Sanierung Die Ausführung der Arbeiten erfolgt im bewohnten und laufendem Betrieb. Zusätzlicher Aufwand, erforderlichen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sind mit einzurechnen. Alle Arbeiten sind im Vorfeld eng mit der Bauleitung abzustimmen. Alle Arbeiten sind so zu planen, dass die Bewohner möglichst keine Einschränkung haben. Auf die Mieter ist maximale Rücksicht zu nehmen.
Umbau / Sanierung
Normen Normen A) DIN/EN-Normen in der jeweils aktuellsten Fassung B) Regeln und Richtlinien in der jeweils aktuellsten Fassung C) Gütebestimmungen in der jeweils aktuellsten Fassung
Normen
Planunterlagen Planunterlagen Grundlage der Angebote sin die folgenden Planungsunterlagen: 223_LP4_PRS_XX_TWP_FA_AN_XX_200_02_P_Ansicht Straßenseitig223_LP4_PRS_XX_TWP_FA_AN_XX_201_02_P_Ansicht Hofseitig223_LP4_PRS_XX_TWP_FA_DT_XX_400_01_P_Details Horizontal- und Vertikalanker223_LP4_PRS_XX_TWP_FA_DT_XX_401_01_P_Details Stahlträger223_LP4_PRS_XX_TWP_FA_SC_XX_300_02_P_Schnitte Horizontal- und Vertikalanker223_LP4_PRS_XX_TWP_FA_SC_XX_300_03_P_Schnitte Horizontal- und Vertikalanker223_LP5_PRS_XX_TWP_FA_AN_XX_203_00_P_Ansicht Straßenseitig223_LP5_PRS_XX_TWP_FA_AN_XX_204_00_P_Ansicht Hofseitig Teil 1223_LP5_PRS_XX_TWP_FA_AN_XX_204_00_P_Ansicht Hofseitig Teil 2
Planunterlagen
Technische Spezifikation allgemein Technische Spezifikationen, allgemein: Bei den im weiteren beschriebenen Leistungen, Positionsbeschreibungen und Bauteilen ist die Angebotsgrundlage die Planung, Bestellung, Fertigung und Lieferung der genannten Holzwandelemente mit integrierter Lüftung, Fenster, Fensterbänke und Sonnenschutzanlagen. Die Vorgaben aus dem GEG, Brandschutzgutachten bzw. Stellungnahme, der DIN und DIN EN, sowie der relevanten Regelwerke, der Bauregelliste und der technischen Richtlinien insbesondere der MHolzBauRL sind zu beachten. Ausführungen, welche Zulassungen / Zustimmungen im Einzelfall erfordern, sind nicht Bestandteil des Rahmenvertrags Alle Planunterlagen sind als .dwg und .pdf zu erstellen und zur Prüfung und Freigabe einzureichen. Alle angrenzenden Gewerke sind in die Zeichnungen einzutragen. Der AN ist verpflichtet im Zuge seiner konstruktiven Projektbearbeitung lückenlos alle Bereiche mit Fassaden-Anschlussausbildungen durchzugehen und die zu erwartenden Baukörperverformungen, wie beispielsweise Verformungen infolge von Verkehrs- und Nutzlasten, Stauchungen, Kriechen und Schwinden sowie Langenausdehnungen jeglicher Art verbindlich festzulegen und diese zu beachten. Maßgebend hierbei ist die den Planunterlagen beigefügte Statik. Nach diesen verbindlichen Festlegungen sind vom AN die Fassaden-Anschlussausbildungen entsprechend gleitfähig sowie absolut zwängungsfrei auszubilden. Die Architekten- und Tragwerksplanung ist zu beachten. Erst nach eindeutiger Festlegung / Abstimmung aller zu erwartenden Rohbauverformungen darf der AN mit der Erstellung der Werk- und Montageplanung der Fassade beginnen. Die anzunehmenden Verformungen können bei dem Tragwerksplaner angefordert werden. Nachweise, Unterlagen zur Prüfung: Hersteller- und Verwendbarkeitsnachweise zu den eingesetzten Materialien sind auf Verlangen zur Prüfung und Freigabe einzureichen. Insbesondere die Herstellerrichtlinien der Fassadenbekleidung sind bei der Angebotsabgabe zu beachten. Durch das ausführende Fachunternehmen wird ein Nachweis für die fachgerechte und zulassungskonforme Ausführung der Außenwände erbracht. Die Kosten sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Kontaktbeschädigung, Kontaktkorrosion: Alle Bauteile sind gegen Kontaktkorrosion zu schützen, d.h. galvanische Elemente sind mit Trennlagen zu versehen Gleitpunkte sind mit entsprechenden Trennlagern/Trennlagen zu versehen, um die Verschiebung gem. Statik zu ermöglichen Fertigung: Die Fertigung erfolgt auf der AN-seitigen Werkstattplanung, die wiederum auf dem übergebenen 3D Modell sowie der Ausführungsplanung basiert und auf stichpunktartiger Überprüfung der relevanten Messpunkte. Der AN ist jedoch verpflichtet stichpunktartige Maßaufnahmen durchzuführen, sobald es der Bauzustand zulässt und die Fertigung ist darauf abzustimmen. Zusätzlich ist für die nach theoretischen Maßen herzustellenden bzw. zu fertigenden Fassadenbestandteile ein Kontrollaufmaß zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erstellen. Lieferung von Befestigungs- und Montagemitteln: Der Bieter erstellt eine vollumfängliche und bepreiste Liste sämtlicher für die bauseitige Montage erforderlicher Befestigungs- und Montagemittel. Die Abrechnung erfolgt nach Freigabe der Werkstattplanung. Reinigung: Alle Elemente sind werksseitig in einem sauberen und fachgerechten Zustand auszuliefern. Bei Teilen, die mit besonderen Schutzvorrichtungen versehen sind, dürfen die Schutzteile erst nach Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung entfernt werden. Die Reinigung der montierten Teile innen und außen hat nach Aufforderung durch die AG-Bauleitung nach den einschlägigen Vorschriften zu erfolgen. Oberfläche Aluminium: Pulverbeschichtet mit Konvergenzschicht in Form einer Voranodisierung oder Cr(VI)-freie Chromatierung, Farbe in NCS nach Wahl des AG. Schnittkanten sind nicht zusätzlich zu behandeln.
Technische Spezifikation allgemein
01 Veilchenstraße 4 - 5 | 320.09. - Konsolen Produktion
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Veilchenstraße 4 - 5 | 320.09. - Konsolen Produktion
01.01 320.09 I Konsolen und Stahlbauteile
01.01
320.09 I Konsolen und Stahlbauteile
01.02 320.09 | Konsolen Montage
01.02
320.09 | Konsolen Montage
01.03 320.09 | Stundenlohnarbeiten
01.03
320.09 | Stundenlohnarbeiten