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Unit price EUR
Net total EUR
Allgemeine Hinweise Allgemeine Hinweise
1. Bautageberichte - Rapporte
Der Auftragnehmer ist auf Aufforderung verpflichtet,
Bautageberichte (Rapporte) zu führen und dem Auf-
traggeber eine Durchschrift zu übergeben. Einzel-
heiten sind besonders zu vereinbaren.
2. Baustellenräumung
1. Die Baustelle ist sobald wie möglich zu räumen.
Befolgt der Auftragnehmer eine dahingehende
Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist,
so kann der Auftraggeber die Baustelle auf Kos-
ten des Auftragnehmers räumen lassen.
2. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lager-
plätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind bei
der Räumung in früheren Zustand zurückzuge-
ben soweit dies möglich ist und die spätere Ver-
wendung dies erfordert.
3. Kenntnis der Bauleistung, der örtlichen Arbeits-
bedingungen und der bauseitigen Ausführungs-
unterlagen an Zeichnungen und Berechnungen
werden für die Kalkulation vorausgesetzt. Unter-
lagen können beim bauleitenden Büro eingese-
hen werden.
4. Bezüglich Gerüsten, Schutzgerüsten, Absper-
rungen und dergleichen sind die Bestimmungen
und Vorschriften der Berufsgenossenschaft zu
beachten. Kosten trägt der Unternehmer.
5. Aufmaße und Abrechnungen erfolgen in der Re-
gel mit der Bauleitung.
6. Sämtlicher anfallender Bauschutt ist laufend zu
entfernen. Eventuell anfallende Gebühren und
Kosten für die Beseitigung sind in die EPs mit
einzukalkulieren. Unternehmen, die einer diesbe-
züglichen Aufforderung nicht nachkommen, wer-
den die anfallenden Kosten, die durch die Reini-
gung Dritter anfallen, in Abzug gebracht.
7. Für das Bauvorhaben ist eine Bauwesenversi-
cherung abzuschließen. Die Kosten werden an-
teilig umgelegt.
8. Alle Bohr- und Stemmarbeiten werden mit einer
Absaugung durchgeführt.
9. Alle Räume müssen tadellos gereinigt sein.
10. Der Unternehmer hat die Pflicht, sämtliche Ma-
ße der Zeichnungen, vor Ausführung der Arbeit,
auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Etwaig
festgestellte Differenzen sind kurzfristig mit
der Bauleitung zu klären.
Es gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik
Allgemeine Hinweise
01 Erdungsanlage
01
Erdungsanlage
Ausführungsbeschreibung:
Für das gesamte Gebäude soll eine Erdungsanlage
nach DIN 18014 und eine Blitzschutzanlage gemäß
DIN VDE 0185-305/ DIN EN 62305-3 errichtet werden.
Bestandteil dieser Ausschreibung ist nur die Erdungs-
anlage gemäß beiliegender Planung
Blitzschutz-
klasse : III
Ein Ringerder mit einer Maschenweite von 10 x 10 m
soll für das gesamte Gebäude unterhalb der Boden-
platte erstellt werden.
Zudem wird ein Fundamenterder mit einer
Maschenweite von 10 x 10 m innerhalb der
Bodenplatte errichtet.
Die Kosten für An- und Abfahrten sowie sämt-
liche Klemm,- und Nebenarbeiten sind mit in
die Einzelpreise einzukalkulieren und werden
nicht gesondert vergütet.
Notwendige Maßnahmen zur Absturzsiche-
rung sind in die entsprechenden Positionen
einzukalkulieren.
Mit den Einheitspreisen ist die Lieferung so-
wie eine betriebsfertige Montage und der An-
schluss der genannten Materialien abgegolten.
Ausführungsbeschreibung:
01.01 Erder
01.01
Erder
01.02 Klemmen und Kleinmaterial
01.02
Klemmen und Kleinmaterial
01.03 Allgemeinkosten
01.03
Allgemeinkosten