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Description
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Deckblatt Leistungsverzeichnis
Bauvorhaben
Umstrukturierung Umspannwerk Thyrow
Bauanschrift:
50Hertz Transmission GmbH
Regionalzentrum Mitte
UW Thyrow
Am Umspannwerk
15806 Nunsdorf
Ansprechpartner der 50Hertz Transmission GmbH
Für Vorbereitung und Realisierung des Bauvorhabens
Bauliche Anlagen:
Projektleiter/-in Bau: Can Öksüz
+49 30 5150 2666
+49 151 14428022
can.oeksuez@50hertz.com
Anschrift:
50Hertz Transmission GmbH
Heidestraße 2 · 10557 Berlin
Deckblatt
Veranlassung / Leistungsumfang (Bauaufgabe) Veranlassung / Leistungsumfang (Bauaufgabe)
Die 50Hertz Transmission GmbH (50Hertz) beabsichtigt die Erweiterung des Umspannwerkes Thyrow (UW) in drei Bauabschnitten.
Es werden acht Relaishäuser Typ 4, fünf Trafostandorte und drei 40 Mvar Drosselstandorte geplant. (vgl. Übersichtsplan 20230554 01 4 FY ZUE P AU 0001 0 F).
Zum Leistungsumfang der vorliegenden Planung gehören im Wesentlichen folgende Neubaumaßnahmen:
- Geländeplanierung, Oberbodenandeckung und Begrünung
- 8 Relaishäuser Typ 4
- 5 Trafostandorte mit Anhebe-, Bereitstellungs-, Kühler- und Zugankerfundamenten
- 3 Drosselstandorte 40 Mvar
- 6 Brandschutzwände
- Schallschutzwand für Trafostandort 451 sowie Fundamente für perspektivische Schallschutzwände an den
restlichen Trafostandorten
- Portal- und Gerätefundamente
- Straßen und befestigte Flächen innerhalb des UW
- Entsorgungsleitungen (Regenwasser) inkl. Trafo-/Drosselentwässerung
mit Anschluss an das (bestehende) System
- Trafoentwässerung mit 2 Großabscheidern Typ 3, 120 m³
- Einfriedung
- Kabelkanäle, Kabelgräben
- Schutzrohre
- Abbruch/Rückbau von folgenden Bauwerken/Außenanlagen:
- Schaltwarte, altes Betriebsgebäude, Druckluftgebäude, Werkstatt- und Lagergebäude
- Brandschutzwände
- Rückbau Straßen, Wege und Kabelkanäle
- Trafofundamente der Trafoanlagen 201 und 202
- Rückbau Altanlage (220-kV)
- Geräte und Portalfundamente
- Einfriedungen (Zaunanlage)
Veranlassung / Leistungsumfang (Bauaufgabe)
Bauzeit geplante Bauzeit: 42 Monate
Bauzeit
Örtliche Verhältnisse Örtliche Verhältnisse
Die Ortschaft Thyrow liegt zwischen den Ortslagen Ludwigsfelde und Trebbin im Kreis Teltow Fläming des Landes Brandenburg.
Das vorhandene Umspannwerk befindet sich am Westrand von Nunsdorf, südlich der Landstraße nach Märkisch-Wilmersdorf. Das Umspannwerk ist von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen umgeben.
Die Anschrift lautet:
50Hertz Transmission GmbH
Regionalzentrum Mitte
UW Thyrow
Am Umspannwerk
15806 Nunsdorf
Das Umspannwerksgelände ist über die Bundesstraße B 246 und im weiteren Verlauf über die Nunsdorfer Straße bzw. über die Beton-Zufahrtsstraße „Umspannwerk" zu erreichen. Auf dem gegenständlichen Grundstück verlaufen ca. 3,5 m breite Anlagenstraßen, welche als Betonplattenstraßen (geschätzte Plattenstärke ca. 25 cm) ausgebaut sind. Bereichsweise sind größere Betonflächen vorhanden. Auf dem Umspannwerksgelände befinden sich zudem derzeit ungenutzte Grünflächen sowie zwischen den Anlagen verlaufende Kabelkanäle (Achtung: Überfahrbarkeit eingeschränkt).
Das Grundstück des Umspannwerkes Thyrow liegt nach Kartenunterlagen außerhalb von (Trink-)Wasserschutzgebieten und außerhalb der rechtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete für Hochwasserereignisse.
Unmittelbar westlich an das Umspannwerksgelände grenzt das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Nuthetal - Beelitzer Sander'. In weiterer Entfernung liegen in südöstlicher Richtung das FFH-Gebiet ‚Gadsdorfer Torfstiche und Luderbusch' (ca. 3 km Entfernung) und in nordöstlicher Richtung das LSG ‚Notte-Niederung' (ca. 5 km Entfernung) [U 7].
Als nächstgelegener relevanter Vorfluter verläuft die Nuthe in ca. 6 km Entfernung in südwestlicher Richtung. Das Umspannwerk ist von kleinen Gräben umgeben (Christinendorfer Grenzgraben, Märkisch Wilmersdorfer Graben), welche im weiteren Verlauf in die Nuthe entwässern.
Das Gelände im Bereich des bestehenden Umspannwerkes wurde im Zuge früherer Maßnahmen planiert und liegt auf einer Höhe von ca. +40,00 m ü NHN. Außerhalb des Umspannwerkes ist das Gelände leicht wellig. Es fällt in Richtung Süden von ca. +40,70 m ü NHN auf ca. +38,21 m ü NHN sowie in Richtung Osten von ca. +38,54 m ü NHN auf ca. +38,15 m ü NHN.
Das Grundstück liegt naturräumlich in der Nuthe-Notte-Niederung. Sie schließt (mit größerer Häufung im Raum Trebbin) zahlreiche Grundmoränenflächen ein. Der Baustandort liegt innerhalb einer kleinen, nur wenig aus der Nuthe-Niederung herausragenden Hochflächeninsel. Der anstehende Baugrund ist weitestgehend homogen. Unter den anstehenden Sanden wurde teilweise Geschiebelehm erkundet, welcher von einer weiteren Sandschicht unterlagert wird.
Ausführliche Baugrundangaben sind dem Geotechnischen Bericht 24/3009 der BAUGRUND Stralsund
Ingenieurgesellschaft mbH vom 23.07.2024 und dessen Anlagen zu entnehmen.
Örtliche Verhältnisse
Vorbemerkungen Bauleistungen in Umspannwerken und Schaltanlagen
der 50Hertz Transmission GmbH Vorbemerkungen Bauleistungen in Umspannwerken und Schaltanlagen der 50Hertz Transmission GmbH
SICHERHEITSHINWEIS
Bei allen Arbeiten sind die notwendigen und festgelegten Sicherheitsabstände
durch alle Beteiligte zu kennen und zwingend einzuhalten
(vergl. „Merkheft zum sicheren Verhalten im Bereich von Freileitungen und Kabeln der
50Hertz Transmission GmbH“) !
Allgemeines
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu besichtigen und zu berücksichtigen. Bedenken gegen die Art der in der Ausschreibung vorgegebenen Ausführungen sind vor Baubeginn dem AG schriftlich mitzuteilen. Es gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) für Werk- und Entsorgungsleistungen und die Ordnung zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit beim Einsatz von Fremdfirmen im Übertragungsnetzbereich (OAFN) der 50Hertz Transmission GmbH.
Als weitere Vertragsbestandteile für AN gelten:
- Leistungsverzeichnis,
- VOB/C
- Einschlägige DIN-Vorschriften,
- Bestimmungen der Länder,
- Unfallverhütungsvorschriften,
- Gesetz über technische Arbeitsmittel,
- Arbeitsschutzvorschriften,
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen,
- Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe und Bauteile,
- Technische Merkblätter der Hersteller
Der AN steht dafür ein, dass die Leistung den zur Zeit des Beginns der Leistungserbringung geltenden bundesdeutschen Regelungen DIN-VDE oder vergleichbaren europäischen Regelungen, den anerkannten Regeln der Technik sowie den technischen Richtlinien Netz (TRN) des AGs entspricht.
Insbesondere sind folgende TRN des AG zu beachten:
TRN 03.10.01_01 Erdungsanlagen
TRN 03.10.03_1 "Lageeinordnung, Höhenbezüge, Maßtoleranzen" , sowie weitere TRN gemäß Baubeschreibung / Erläuterungsbericht.
Bei der Erstellung der Bauakte / Abschlussdokumentation sind besonders die nachfolgenden TRN zu beachten:
TRN 01.02.01 "Projektdokumentation für Umspannwerke - Umfang und Verantwortlichkeiten",
TRN 01.02.02_1 "Richtlinie zur Erstellung von Vermessungsplänen für Freiluftschaltanlagen".
Standort
50Hertz Transmission GmbH
Regionalzentrum Mitte
UW Thyrow
Am Umspannwerk
15806 Nunsdorf
Baustellenbereich
Beschädigungen an den zur Verfügung gestellten Flächen sowie vermeidbare Flurschäden (auch Spurrinnen) gehen zu Lasten des AN.
Anschlusspunkte für Baustrom und Bauwasser werden durch den AG benannt.
Die Heranführung des Baustroms und Bauwassers zur Baustelle und die Herstellung der Anschlüsse ist Sache des AN. Die Medien Strom und Wasser werden, mit Hinweis auf sparsamen Verbrauch,
kostenlos zur Verfügung gestellt.
Baustrom
Baustrom liegt innerhalb des Umspannwerkes an und wird zur Verfügung gestellt,
maximale Anschlussgröße / Übergabepunkt: 32 A am Betriebsgebäude und 400 A am Micafilanschluss vom Trafo 401 oder den Trafos 201/202/203
Die Verteilung innerhalb des Baufeldes, in Absprache mit dem AG, obliegt dem AN.
Bauwasser
Bauwasser liegt innerhalb des Umspannwerkes an und wird zur Verfügung gestellt.
Die Verteilung innerhalb des Baufeldes, in Absprache mit dem AG, obliegt dem AN.
Baustraßen
Baustraßen und bauzeitlich erhöhte Wartungs- und Kontrollwege werden durch alle am Bau beteiligten genutzt (z. B. AN ELT).
Baustellenbeleuchtung
Die Beleuchtung der Arbeitsbereiche des AN, der Baustelleneinrichtungsfläche sowie der Lager- und Vormontageflächen des AN ist Sache des AN. Die Beleuchtung während der Bauzeit ist weitestgehend auf das Baufeld zu beschränken. Lichtemission in Richtung Himmel und zu sensiblen Räumen sind zu vermeiden. Es sind insektenfreundliche Leuchtmittel und ggf. Sichtschutzvorrichtungen zu verwenden.
Leistungsumfang Entsorgungsleistungen
Der AN stellt die ordnungsgemäße Entsorgung der vertragsgegenständlichen Stoffe oder Gegenstände unter Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sicher.
Sämtliches Abbruch- bzw. Rückbaugut, entstehende Materialien sind inkl. Entsorgungsgebühren zu entsorgen / zu verwerten.
Der AN ist verpflichtet, zu prüfen, ob spezielle Anforderungen für die zu entsorgenden Stoffe oder Gegenstände durch die zuständigen Behörden, Zweckverbände oder andere bestehen (z. B. Andienungspflicht für gefährliche Abfälle an Sonderabfallgesellschaften).
Ferner übernimmt der AN Gewähr dafür, dass alle von ihm veranlassten Entsorgungsmaßnahmen unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und sonstigen Vorschriften des Arbeits- und Umweltschutzes, der Unfallverhütung sowie der allgemein anerkannten, sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln, der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht sowie etwaiger bau-, Gewerbe-, und verkehrsrechtlichen Bestimmungen erfolgen, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gelten.
Bei Nutzung, Sanierung, Stilllegung bzw. Räumung von Örtlichkeiten sichert der AN dem AG zu, dass durch die Nutzung insbesondere keine schädliche Bodenveränderung im Sinne des Bundesbodenschutzgesetztes oder nachteilige Änderung der Wasserbeschaffenheit im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes erfolgt ist. Sollte es dennoch zu Boden- und/oder Gewässerverunreinigungen kommen, sind diese umgehend dem AG anzuzeigen und in Abstimmung mit ihm zu Lasten des AN zu beseitigen.
Zur Angebotsabgabe sind die geplanten Entsorgungswege für jede Abfallart zu ergänzen und deren Zuverlässigkeit durch aussagekräftige Dokumente, wie u.a. Sammelentsorgungsnachweis, Beförderungserlaubnis, Anzeige gemäß § 53 KrWG, Erlaubnis gemäß § 54 KrWG, Entsorgungsfachbetriebszertifikat oder Entsorgungsanlagengenehmigung zu belegen.
Die Entsorgungsleistungen erfolgen erst nach Prüfung aller geplanten Entsorgungswege durch den AG sowie der zuständigen Behörden. Der zuständige Abfallbeauftragte des AG gibt das Entsorgungskonzept nach Prüfung schriftlich frei. Es wird dann Vertragsbestandteil und ist für den AN verbindlich. Änderungen von Entsorgungswegen sind dem AG schriftlich anzuzeigen und bedürfen der erneuten schriftlichen Genehmigung des AG.
Für die fristgerechte Einholung neuer Entsorgungsnachweise ist der AN in Absprache mit dem AG verantwortlich. Die erforderlichen Angaben und Signaturen des AG als Abfallerzeuger sind in Abstimmung mit dem zuständigen Abfallbeauftragten des AG zu realisieren.
Die Parteien vereinbaren, dass die Bestätigung der Übernahme von Abfällen durch den Abfallbeförderer zeitlich auch nach der Übernahme der Abfälle durch den Abfallbeförderer, spätestens aber vor der Übergabe der Abfälle an den Abfallentsorger erfolgen kann, da an den Standorten des AG teilweise nicht signiert werden kann. Der AN ist verpflichtet, dies mit dem Beförderer in gleicher Weise zu vereinbaren.
Dem AG ist jederzeit umfassend Auskunft und Einsicht in die Nachweisunterlagen für die geplante und durchgeführte Abfallentsorgung zu gewähren. Während der Baudurchführung ist das Entsorgungsnachweisbuch auf der Baustelle zu führen.
Bei der Beförderung von Abfällen, welche dem Gefahrgutrecht unterliegen, ist der AN verpflichtet, nur Personal mit ausreichenden Gefahrgutkenntnissen, Schulungen bzw. Nachweisen einzusetzen und dies dem AG auf Verlangen nachzuweisen. Transportgenehmigungen für gefährlichen Abfall, Anlagengenehmigungen des Entsorgers, die Fachbetriebszertifikate und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister sind zu übergeben.
Lager- und Arbeitsplätze, keine Boden- und Gewässerveränderungen
Der AN wird die von ihm in Anspruch genommenen Lager- und Arbeitsplätze, Bau- und Montagestellen sowie sämtlichen sonstigen von ihm betretenen und/oder anderweitig in Anspruch genommenen Grund und Boden Dritter sauber halten und sorgfältig behandeln. Kommt er dieser Verpflichtung trotz Aufforderung nicht nach, kann der AG unbeschadet einer weiteren Schadensersatzpflicht im Übrigen diese Arbeiten auf Kosten des AN durchführen oder durchführen lassen.
Arbeitssicherheit, Arbeitszeit und Personal
Geräte und Anlagen und deren Benutzung haben insbesondere den rechtlichen Anforderungen zur Arbeitssicherheit (Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung) und den zur Zeit der Lieferung geltenden anwendbaren Unfallverhütungsvorschriften zu entsprechen.
Sämtliche Arbeiten sind dem Betriebsregime des AG unterzuordnen (Arbeitszeit, Koordinierung,
Technikeinsatz, Arbeitsschutz etc.).
Auf allen Bau- und Montagestellen des AGs haben die dort zum Einsatz kommenden Mitarbeiter des Auftragnehmers einen Sicherheitspass nach BVEG e.V. (vormals WEG), DGMK oder einen als gleichwertig vom AG anerkannten Sicherheitspass mitzuführen, in den jeweils die aktuellen Angaben zur Befähigung, zu Unterweisungen, arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchungen sowie die aktuellen persönlichen Daten einzutragen sind. Dies gilt ebenso für die Mitarbeiter von Subunternehmern des AN. Zur Überprüfung der vertraglich vereinbarten Arbeitsschutz- und Sicherheitsanforderungen ist der Sicherheitspass den vom AG mit der Überprüfung Beauftragten jederzeit auf Verlangen vorzulegen.
Werden Mitarbeiter des AN oder dessen Subunternehmern ohne entsprechenden Sicherheitspass bei der Ausführung von Arbeiten angetroffen, für die bestimmte, im Sicherheitspass zu dokumentierende Anforderungen gelten, kann der vom AG Beauftragte die betroffenen Arbeiten bis zum Nachweis der Einhaltung der geltenden Anforderungen unterbrechen. Etwaige dadurch entstehende Verzögerungen etc. gehen zu Lasten des AN.
Der AN ist verpflichtet, Listen über die auf den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer (einschließlich der Arbeitnehmer seiner Subunternehmer) zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen vorgelegt werden können.
Der Austausch des Personals durch den AN, insbesondere der vom AN benannten fachlichen Ansprechpartner, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG. Über einen beabsichtigten Personalaustausch ist der AG unverzüglich vom AN zu informieren.
Der AG ist berechtigt, aus wichtigem Grund die Ablösung des Personals zu verlangen.
In jedem Fall ist der AN verpflichtet, unverzüglich für entsprechenden qualifizierten adäquaten Austausch bzw. Ersatz des Personals zu sorgen (insbesondere einschließlich dessen umgehende umfassende Einarbeitung auf eigene Kosten zu gewährleisten), welcher die Anforderungen des AG vollumfänglich erfüllt. Insbesondere hat der AN sicherzustellen, dass bei Personaländerungen die Qualifikation des Personals erhalten bzw. aufgebaut wird.
Die vereinbarten Termine bleiben hiervon unberührt. Alle mit Personaländerungen verbundenen Kosten trägt der AN.
Die in Auftrag gegebenen Arbeiten stehen unter der verantwortlichen Leitung einer qualifizierten Aufsichtsperson, die der AN dem AG rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten benennt.
Das Leitungspersonal ist dem AG schriftlich zu benennen. Es muss, wenn es vor Ort zum Einsatz kommt, die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Der AN sichert zu, dass bei Erfordernis vorgenanntes Leitungspersonal jederzeit zur Verfügung steht.
Auf den Baustellen sind generell Schutzhelme, Arbeitsschuhe S3 und Warnwesten zu tragen.
Subunternehmer, Ausschluss der Übertragung der Gesamtleistung
Der AN ist verpflichtet, Subunternehmer vor deren Einsatz schriftlich zu benennen und durch den AG schriftlich genehmigen zu lassen. Der AG behält sich vor, in begründeten Fällen Subunternehmer abzulehnen.
Sofern Subunternehmer eingesetzt werden, hat der AN mit dem Subunternehmer zu vereinbaren, dass dieser gleichfalls sämtliche Verpflichtungen einhält, die dem AN gegenüber dem AG obliegen.
Abnahme
Nach vertragsgemäßer Fertigstellung der Arbeiten ist dem AG die Abnahmefähigkeit anzuzeigen. Die Abnahme hat schriftlich unter Verwendung des AG-Formblattes "Abnahmeprotokoll" zu erfolgen.
Soweit ein von beiden Parteien anerkanntes Aufmaß vereinbart ist, muss dieses spätestens bei der Abnahme vorliegen. Teilabnahmen sind in der Regel ausgeschlossen.
Angebotsabgabe
Mit der Angebotsabgabe erkennt der Bieter an, dass er über den gesamten Umfang der geplanten Leistungen unterrichtet ist, und deshalb Unklarheiten im Angebotstext, die zu Mehrforderungen führen könnten, nicht gegeben sind.
Das Angebot ist in Langtext (pdf) sowie als DA84 bzw. P84-Datei (Angebotsdatei) abzugeben.
Bei dem Datenaustausch ist die Richtlinie des "Gemeinsamen Ausschusses Elektronik/Bauwesen" unbedingt einzuhalten. Der AG verwendet die Bausoftware "iTWO".
Vorbemerkungen Bauleistungen in Umspannwerken und Schaltanlagen
der 50Hertz Transmission GmbH
Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Die gesamte Baumaßnahme ist vom AN durch einen kompetenten Bauleiter bzw. Polier vor Ort mit der Bauoberleitung / örtlichen Bauüberwachung bzw. dem örtlichen Baukoordinator des AG zu koordinieren und abzustimmen. Es sind regelmäßig Bauberatungen durchzuführen. Die Belange des AG hinsichtlich der Zugänglichkeit sowie der sicherheitstechnischen und organisatorischen Vorgaben sind baubegleitend abzustimmen und zu berücksichtigen.
Der AN hat sich baubegleitend vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen zu informieren, bei Bedarf sind Schachtgenehmigungen einzuholen und die dazu ergangenen Anweisungen zu beachten.
Vermessung
Durch den AG werden dem AN Hauptbezugsachsen und Höhenpunkte zur Verfügung gestellt.
Diese sind durch den AN zu sichern.
Alle weiteren Achsen und Höhen sind eigenverantwortlich herzustellen.
Sämtliche Vermessungsarbeiten die beim AN notwendig werden, um seine Bauleistungen auszuführen, sind in den Angebotspreisen zu berücksichtigen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht.
Abfälle/ Entsorgung
Die bei den Arbeiten des AN anfallenden Abfälle sind zu sammeln und ordnungsgemäß zu verwerten.
Die Kosten für diese Entsorgung werden nicht gesondert vergütet.
Bei allen Leistungspositionen, in denen eine „ordnungsgemäße Entsorgung“ verlangt wird, versteht sich der vom Bieter einzutragende Angebotspreis einschließlich der eventuell anfallenden Entsorgungs- und Kippgebühren. Dem AG sind für diese Positionen mit der Schlussrechnung alle entsprechenden Entsorgungsnachweise im Original zu übergeben.
Bauzäune und Abgrenzungen
Die Vorgaben zur Abgrenzung von Arbeitsbereichen und zum Aufstellen von Bauzäunen obliegen dem AG.
Baustellenbereiche sind, falls erforderlich, in Abstimmung mit der Bauüberwachung des AG durch Bauzäune bzw. Halteketten abzugrenzen.
Das gesamte Baufeld ist einzuzäunen.
Der AN hat seine Arbeitsbereiche abzugrenzen und zu sichern (Bauzäune, Absperrketten usw.)
Diese Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Beschädigungen
Flurschäden außerhalb des Baufeldes sind zu vermeiden und gehen zu Lasten des AN.
Freileitungen vor Ort sind zu beachten!
Lieferung/ Beistellung von Materialien
Wenn nicht ausdrücklich erwähnt "vom AG bereitgestellt" oder "Wiedereinbau vorhandener Materialien" sind alle in den Positionen des LV aufgeführten Stoffe und Materialien vom AN zu liefern und einzubauen.
Bei allen Leistungspositionen, in denen eine „ordnungsgemäße Entsorgung“ verlangt wird, versteht sich der vom Bieter einzutragende Angebotspreis einschließlich der eventuell anfallenden Entsorgungs- und Kippgebühren. Dem AG sind für diese Positionen mit der Schlussrechnung alle entsprechenden Entsorgungsnachweise im Original zu übergeben.
Witterungsbedingte Ausfälle
Die Baustelle unterliegt witterungsbedingten Einwirkungen. Die normalen, der Jahreszeit entsprechenden Auswirkungen dieser Einflüsse, wie Niederschläge, Nebel, Wind, Frost und Schnee, sind, soweit diese die 20-jährigen Spitzenwerte nicht überschreiten, in den Bauzeitenplan einzurechnen und der Kalkulation zugrunde zu legen.
Zeitliche Unterbrechungen der Bauarbeiten durch Witterungseinflüsse (z. B. Anhaltende Regenfälle) sind einzukalkulieren, sie berechtigen bei längeren Unterbrechungen, in Abstimmung mit dem AG, zu entsprechenden Bauzeitverlängerungen, aber nicht zu Ansprüchen auf zusätzliche Vergütung!
Eine Ausnahme bilden lediglich außergewöhnliche Witterungseinflüsse, die als „Höhere Gewalt“ nach den Regeln der Bauberufsgenossenschaft einzustufen sind.
Treten Schäden oder Verluste ein, für deren Beseitigung oder Ersatz eine besondere Vergütung beansprucht wird, so ist innerhalb von 24 Stunden nach Schadenseintritt schriftlich Mitteilung zu machen.
In jedem Fall ist eine ordnungsgemäße vorherige Sicherung des Bauwerks, Bauwerkteils, der Maschinen und Geräte und des Materials nachzuweisen. Für Schäden und Verluste an Maschinen, Geräten oder Material übernimmt der AG generell keine Haftung.
Ansprüche des Auftragnehmers entfallen, wenn die Schäden in einem Zeitraum schuldhafter Terminüberschreitung eintreten bzw. durch mangelhafte oder unsachgemäße Absicherung entstanden.
Geltung
Diese Vorbemerkungen gelten für alle Titel und Gewerke.
Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Zusätzliche Festlegungen zu den Betonarbeiten Zusätzliche Festlegungen zu den Betonarbeiten
Betonarbeiten:
Grundlagen:
?1? DIN EN 206-1: Beton
Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität, deutsche Fassung
EN 206-1, 2001-07
?2? DIN 1045-2: Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton
Teil 2: Beton-Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität;
Anwendungsregeln zur DIN 206-1, 2008-08
?3? DAfStb: Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktionen im Beton (Alkali- Richtlinie) , Ausgabe Oktober 2013
Festlegungen:
1. Fundamente in Freiluftschaltanlagen sind der Feuchtigkeitsklasse WF nach ?3? zuzuordnen, Fundamente
im Spritzwasserbereich der Straßen sowie Straßen- und Aufbeton im Trafobereich (Anhebefundament)
sind der Feuchtigkeitsklasse WA nach ?3? zuzuordnen.
Die Betongüte einschließlich Expositions- und Feuchtigkeitsklassen sind durch den Hersteller schriftlich
anzugeben.
2. Zusätzlich zu den Forderungen in ?3? sind im Bereich der 50Hertz Transmission GmbH ungebrochene Gesteinskörnungen > 2 mm sowie daraus hergestellte gebrochene Gesteinskörnungen aus dem mitteldeutschen Raum als alkaliempfindliche Gesteinskörnung E III-S zu behandeln, sofern nicht deren Unbedenklichkeit hinsichtlich Alkali- Kieselsäure-Reaktion durch Gutachten (siehe ?3? Tabelle 6) nachgewiesen ist.
3. Somit sind alle zur Anwendung kommenden Gesteinskörnungen in regelmäßigen Abständen einer
Alkaliempfindlichkeitsklasse zuzuordnen. Diese Zuordnung ist mit dem Nachweis der Betongüte schriftlich
anzugeben.
4. In Abhängigkeit von Alkaliempfindlichkeitsklasse und Zementgehalt sind dementsprechend gemäß ?3?
Tabelle 6 folgende Bedingungen einzuhalten:
Alkaliempfindlich- Zementgehalt Maßnahmen
keitsklasse kg/m3 WF WA
E I - keine keine
E I-O - keine keine
E I-OF - keine keine
E I-S - keine keine
E II-O ? 330 keine NA-Zement
E II-OF > 330 NA-Zement NA-Zement
E III-O ? 330 NA-Zement Austausch der Gesteinskörnung
E III-OF > 330 NA-Zement Austausch der Gesteinskörnung
E III-S ? 300 keine keine
E III-S > 300 - ? 350 keine NA-Zement oder (1)
E III-S > 350 NA-Zement Austausch der Gesteinskörnung oder (1)
(1) gutachterliche Stellungnahme durch besonders fachkundige Personen
NA-Zement: Zemente mit niedrigem wirksamen Alkaligehalt
*Performance Prüfungen sind nicht zulässig
5. Die Gewährleistung für AKR-Schäden beträgt 10 Jahre.
6. Die Betonoberflächen der in den Umspannwerken herzustellenden Bauwerken sind Sichtbeton 2 auszuführen. Bei Bauteilen mit Sichtbeton SB 2 und mehr sollten Gesteinskörnungen keine Verunreinigungen in solchen Mengen enthalten, dass die Qualität oder Dauerhaftigkeit der Oberfläche beeinträchtigt wird. Es sollen folgende Werte gemäß DIN 1744-1 eingehalten werden:
0,25% Massenanteil für feine Gesteinskörnung oder
0,05% Massenanteil für grobe Gesteinskörnungen
Die Massenanteile gelten auch für Pyrith, Eisenkonkretionen sowie sämtliche die Oberfläche optisch beeinträchtigende Zuschläge. Der Nachweis der Einhaltung der zulässigen Massenanteile ist vor Baubeginn sowie jährlich bei mehrjährigen Bauvorhaben durch Petrographische Beurteilungen nachzuweisen.
Zusätzliche Festlegungen zu den Betonarbeiten
Zusätzliche Festlegungen zur Wasserhaltung und Grundwasserabsenkung Zusätzliche Festlegungen zur Wasserhaltung und Grundwasserabsenkung
Die normalen Aufwendungen für eine offene Wasserhaltung zur Sicherung der Baugruben und Gräben im Bauprozess vor eventuellen Niederschlägen und zur Ableitung von zulaufendem Niederschlagswasser bzw. Schichtenwasser (Anschnitt von Schichtenwasser und Staunässe innerhalb niederschlagsreicher Perioden ist möglich), mit dem Ziel trockener Baugrubensohlen, ist in die Positionen der Erdarbeiten einzukalkulieren, ebenso wie die Vorhaltung der dazu erforderlichen Geräte und Aggregate über die gesamte Bauzeit.
Die in Einheitspreise Erdbau einzurechnenden Aufwendungen umfassen:
- Notwendige Pumpensümpfe innerhalb von Baugruben und Gräben fachgerecht herstellen, vorhalten und
beseitigen, über die gesamte Bauzeit,
- notwendige elektrische Tauchkörperpumpen (durchschnittlich ca. 2 Stück) mit automatischer Schaltung für Pumpensümpfe einschl. Aller notwendigen Armaturen, Form- und Passstücke sowie ca. 500 m Anschlussleitungen bis zur vorh. Vorfluteinrichtungen liefern, montieren, vorhalten, betreiben (einschl. Der elektrischen Anschlüsse) und wieder entfernen, über die gesamte Bauzeit.
Dem Auftragnehmer wird angeraten, sich vor Angebotsabgabe, ausreichend über die örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich Boden- u. Wasserverhältnissen zu informieren. Eine detaillierte Abstimmung mit den Verantwortlichen des AGs wird ausdrücklich empfohlen.
Nachforderungen, die aus Unkenntnis dieser örtlichen Gegebenheiten resultieren, werden nicht anerkannt.
Achtung:
Grundwasserabsenkungsmaßnahmen sind nach den Wasserhaushaltsgesetz erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis ist rechtzeitig durch den AN bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen.
Zusätzliche Festlegungen zur Wasserhaltung und Grundwasserabsenkung
Zusätzliche Festlegungen zu den Erdarbeiten Zusätzliche Festlegungen zu den Erdarbeiten
Erdarbeiten:
Stark witterungsabhängige Arbeiten wie Erdarbeiten u. ä. Sind möglichst nur bei anhaltend trockenem Wetter auszuführen.
Trockenhaltung der Baugruben bei Niederschlagswasser und Schichtenwasser ist in die Einheitspreise Erdbau einzukalkulieren. Der Umfang der einzukalkulierenden Leistungen zur offenen Wasserhaltung ist in den "Zusätzlichen Festlegungen Wasserhaltung und Grundwasserabsenkung" beschrieben.
Zum Wiedereinbau vorgesehener Bodenaushub ist, sofern in einzelnen LV-Positionen nichts anderes angegeben, auf dem Gelände des AG zwischenzulagern. Die Fläche wird vom AG zugewiesen. In die betreffenden LV-Positionen sind für Hin- bzw. Rücktransport jeweils Entfernungen bis 1 km einzukalkulieren.
Der Transport und die Weiterverwertung der Verdrängungsmassen aus Aushub, für auf der Baustelle keine Weiterverwendung besteht, wird in entsprechenden Positionen vergütet.
Das Bodenmanagement obliegt dem AN. Zum Wiedereinbau geeignete Verdrängungsmassen des Aushubs können bei Bedarf zur Ergänzung der Geländeplanie bzw. Nivellierung des Rohplanums verwendet werden.
Alle Kosten bzw. Aufwendungen für Bodenaufbereitung von Aushubmassen zum Wiedereinbau bzw. zur Zwischenlagerung sind in die betreffenden LV-Positionen einzurechnen, ohne dass eine gesonderte Vergütung erfolgt.
Alle Aushubmassen sind zum späteren Wiedereinbau in Hinterfüllräume auf dem Gelände zwischenzulagern bzw. sind auf dem Gelände nach der Baumaßnahme endgültig zu lagern. Eine Verwertung außerhalb des Geländes ist nicht zulässig.
Die geforderten Verdichtungsgrade Dpr und Verformungsmodule (Ev2) sind vom AN mit unterschriebenen Messprotokollen nachzuweisen, mit zeitnaher Übergabe der Protokolle an den AG.
Vom AN ist eine Erdmassenbilanz während der Bauausführung aufzustellen und fortzuschreiben.
In Abstimmung mit den AG sind Veränderungen der Massenbilanz zu protokollieren und nach Beendigung der Baumaßnahme an den AG zu übergeben.
Jede Baugrube bzw. jedes Planum für die Geräte-, Portal-, Trafofundamente etc. ist im Zuge der Eigenüberwachung durch einen Nachweis der Verdichtung (Ev2 ? 45 MPa) nachzuweisen
(z.B. Durch kleine Fallplatte) und zu dokumentieren.
Homogenbereiche:
Im Zuge der Auswertung hinsichtlich der Einteilung von Homogenbereichen wurden mehrere Bodenklassen und -arten zu verschiedenen Homogenbereichen zusammengefasst.
Ausführliche Baugrundangaben sind dem Geotechnischen Bericht 24/3009 der BAUGRUND Stralsund
Ingenieurgesellschaft mbH vom 23.07.2024 und dessen Anlagen zu entnehmen.
Zusätzliche Festlegungen zu den Erdarbeiten
Kalkulationshinweise zu Positionen Erdbau Kalkulationshinweise zu Positionen Erdbau
Kalkulation für Erdarbeiten:
Schritt 1: Bodenaushub ist innerhalb der Baustelle als Haufwerk sortiert zu lagern.
Schritt 2: Es erfolgt eine Beprobung des Aushubes.
Schritt 3: Geeigneter Boden kann wieder eingebaut werden.
Schritt 4: Fehlender Füllboden ist zu liefern
Schritt 5: Fehlender Füllboden ist einzubauen.
Position:
Aushub von Baugruben und Geländeprofilierungen
- Baugrube herstellen in Hand- und Maschinenarbeit
- Aushub laden und zum Haufwerk transportieren
- Aushub auf Haufwerk lagern
Nicht Bestandteil der Position enthalten und gesondert vergütet:
- Verwertung von Boden
- Verwertung von Aushub
- siehe Position Verwertung
Position:
Verfüllen von Baugruben und Geländeprofilierungen
- Laden und Transportieren von Verfüllmaterial
(Geeigneter Aushub vom Haufwerk bzw.
Innerhalb der Baustelle gelagertes neues geliefertes Material innerhalb der Baustelle)
- Einbau in Hand- und Maschinenarbeit
Erdstoff lagenweise einbringen und verdichten DPR>97 %
Nicht Bestandteil der Position enthalten und gesondert vergütet:
- Lieferung von Verfüllmaterial
- siehe Position Liefern von Verfüllmaterial
Position:
Liefern von Verfüllmaterial
- geeigneten Boden liefern und zentral bzw.
Am Einbauort lagern oder dem Einbau zuführen
- Transportwege sind zu minimieren
Nicht Bestandteil der Position enthalten und gesondert vergütet:
- Einbau von Verfüllmaterial
- siehe Position Einbau von Verfüllmaterial
Position:
Verwerten von Aushub
- Stoffe vom Haufwerk aufnehmen und transportieren
- Stoffe gem. EBV verwerten
- Transportwege sind zu minimieren
Kalkulationshinweise zu Positionen Erdbau
Hinweis Wiedereinbaubarkeit von Boden Hinweis Wiedereinbaubarkeit von Boden
Gemäß dem Geotechnischen Bericht 24/3009 der BAUGRUND Stralsund Ingenieurgesellschaft mbH
Vom 23.07.2024 und dessen Anlagen ergeben sich folgende Einbaubedingungen:
Aushub ist wiedereinbaubar:
- im Gelände
- als Verfüllung von Baugruben
Bei Wiedereinbau ist, darauf zu achten, dass die entsprechenden Verdichtungsanforderungen erfüllt werden.
Aushub ist nicht wiedereinbaubar:
- unterhalb von Fundamenten
- unterhalb von Trafos und Drosseln
- unterhalb von Verkehrsanlagen
Das Bodenmanagement ist durch den AN durchzuführen und der Bauablauf so zu organisieren, dass möglichst viel Aushub wieder eingebaut wird.
Es ist zu beachten, dass die Aushubböden wasserempfindlich und somit in dem Zustand schlecht verdichtbar sind. Wiedereinbau sollte möglichst schnell nach dem Aushub erfolgen und die Verweildauer auf dem Haufwerk minimiert werden.
Hinweis Wiedereinbaubarkeit von Boden
Hinweis Herstellungsebenen Erdbau Hinweis Herstellungsebenen
Das Baugelände fällt erheblich in Richtung Süden ab, so dass hier Auftragungen notwendig werden. Im nördlichen Bereich sind dagegen Abträge vorzunehmen.
Die spätere Endhöhe einschl. Oberbodenauftrag ist auf 40,00 m ü. NHN festgelegt.
Der Oberbodenauftrag ist mit 20 cm Dicke definiert, so dass Mineralboden bis 39,80 m ü. NHN anstehen muss.
Die Gründungsebene der meisten Bauwerke erfolgt im Wesentlichen auf 38,65 m ü. NHN (1,35 m unter OK Fertiggelände)
Für die Massenermittlung im LV im Bereich der Baugruben von wird folgende Technologie angenommen:
nach Abtrag Oberboden 20 cm
Abtragsbereich Nord:
- flächiger Abtrag bis 39,80 m ü. NHN (0,20 m unter OK Fertiggelände)
- abgetragenen Boden zum Wiedereinbau auf Haufwerk lagern bzw. unmittelbar im Auffüllungsbereich Süd
einbauen (bis max. Auffüllhöhe 39,30 m NHN)
- Herstellen/ Schließen von Baugruben von 39,80 m bis 38,65 m ü. NHN (1,35 m unter OK Fertiggelände)
- Verdrängungsmengen auf Haufwerk lagern
Auffüllungsbereich Süd:
- Einbau von Abtragsmengen aus Abtragsbereich Nord
- flächige Auffüllung bis 39,30 m ü. NHN (0,70 m unter OK Fertiggelände)
- Herstellen/ Schließen von Baugruben von 39,30 m bis 38,65 m ü. NHN (1,35 m unter OK Fertiggelände)
- Verdrängungsmengen auf Haufwerk lagern
- Einbau der Verdrängungsmengen Nord/ Süd vom Haufwerk in die Auffüllebene
von 39,30 m bis 39,80 m ü. NHN
- vollständige Auffüllung bis 39,80 m ü NHN
Eventuelle auftretende lokale Vertiefungen (unterhalb 39,80 m ü. NHN) im Abtragsbereich sind mit dem anstehenden Boden zu verfüllen und werden in der Position Geländeplanie herstellen vergütet.
Die Technologie soll den Bodenaushub sowie die Bodenbewegung minimieren.
Es kann der anstehende Boden weitestgehend eingebaut werden.
Abrechnung Baugruben
Die Herstellung der Baugruben mit unterschiedlichen Tiefen ist in den entsprechenden Positionen abzurechnen.
Hinweis Herstellungsebenen Erdbau
02 Bauabschnitt 1
02
Bauabschnitt 1
02.04 Kabelgräben und Schutzrohre
02.04
Kabelgräben und Schutzrohre
02.05 Gerätefundamente
02.05
Gerätefundamente
02.07 Trafostandort; 412
02.07
Trafostandort; 412
02.08 Trafostandort; 413
02.08
Trafostandort; 413
02.09 Trafostandort; 414
02.09
Trafostandort; 414
02.10 Trafostandort; Reserve
02.10
Trafostandort; Reserve
02.11 Drossel, 32
02.11
Drossel, 32
02.12 Drossel; 33
02.12
Drossel; 33
02.13 Drossel; 34
02.13
Drossel; 34
02.14 Brandwände
02.14
Brandwände
03 Bauabschnitt 2
03
Bauabschnitt 2
03.02 Kabelgräben und Schutzrohre
03.02
Kabelgräben und Schutzrohre
03.03 Gerätefundamente
03.03
Gerätefundamente
03.04 Portalfundamente
03.04
Portalfundamente
04 Bauabschnitt 3
04
Bauabschnitt 3
04.04 Kabelgräben und Schutzrohre
04.04
Kabelgräben und Schutzrohre
04.05 Gerätefundamente
04.05
Gerätefundamente
04.06 Trafostandort 415
04.06
Trafostandort 415
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