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Zusätzliche technische Vorbemerkungen Estricharbeiten Grundlage der Lieferung der Baustoffe und Bauteile sowie der Ausführung bis zur gebrauchsfertigen Leistung werden:Leistungsbeschreibung des Auftraggebers einschließlich evtl. Zeichnungen und sonstiger Unterlagen.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Estricharbeiten.Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 18299:2019-09.
Vorschriften und Normen:
DIN EN 1992-1-1:2011-01:2004+AC:2010 - Eurocode 2
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4108 - Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
DIN 4420 - Arbeits- und Schutzgerüste
DIN 18202:2019-07 - Toleranzen im Hochbau
DIN 18203-3:2018-08 - Toleranzen im Hochbau
DIN 18353:2019-09 - Estricharbeiten Besondere Technische Vorschriften.
Der Stand der Technik (Bautechnik) mit den entsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften und Richtlinien.Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der Verhütung von Unfällen, insbesondere der UVV.
Ausführung:
Für die Ausführung maßgebend ist DIN 18331:2019-09 in Verbindung mit den in der ZTV aufgeführten DIN-Vorschriften und Richtlinien.
Vom Auftraggeber übergebene Pläne sowie evtl. Angaben über Achsen, Fluchten und Höhen sind durch den Auftragnehmer zu überprüfen.Sämtliche Leistungen sind für die fertigte Arbeit erforderlichen Materialien (Baustoffe, Bauhilfsstoffe, Montagemittel, Betriebs- und Energiemittel etc.) zu berechnen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten über die im Baustellenbereich vorhandenen Leitungen, Kanäle, Kabel usw. ausführlich zu informieren. Schäden oder Haftungsansprüche Dritter, die aus der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmer.
Estrich ist lot- und fluchtgerecht in Räumen gemäß Ausführungsplan herzustellen, einschl. das Anlegen und Aussparen aller Tür- und Fensteröffnungen, Durchbrüche, Nischen usw. Toleranzen sind entsprechend der DIN 18202:2019-07 und DIN 18203-3:2018-08 einzuhalten soweit keine höheren Anforderungen in den Ausführungsplänen und in der Leistungsbeschreibung festgelegt sind. Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Toleranzen ist ohne Aufforderung und unverzüglich die Beseitigung und Neuerstellung der betreffenden Bauteile auszuführen.
Wird die Änderung vom Auftragnehmer nicht vorgenommen, so wird die Beseitigung und Neuerstellung vom Auftraggeber selbst oder einem Dritten auf Kosten des Auftragnehmers ausgeführt.
Die Ausführungspläne mit Angabe aller Dehn- und Arbeitsfugen sowie die Behandlung derselben sind abgestimmt mit der hochbaulichen Ausführungsplanung und sind dem Auftraggeber rechtzeitig zur Genehmigung und Freigabe vor Ausführungsbeginn vorzulegen.
Die Güte der Stoffe und Bauteile sind nachzuweisen. Die Prüfergebnisse sind der Bauüberwachung des Auftraggebers unaufgefordert und laufend zu übergeben. In Zweifelsfällen kann der Nachweis zusätzlich am Bauwerk selbst verlangt werden.
Kann die Qualität nicht einwandfrei nachgewiesen werden, so sind entsprechende Maßnahmen auszuführen, jedoch nur in Abstimmung und mit Genehmigung des Auftraggebers. Alle Kosten hierfür, sowie auch etwaige Folgekosten, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Zusatzmittel dürfen nur mit Genehmigung des Auftraggebers verwendet werden. Prüfzeugnisse hat der Auftragnehmer vorher zu erbringen.
Sämtliche Aussparungen in Stahlbetondecken, -wänden und Fußböden für die Technische Gebäude-Ausrüstung sind nach den Ausführungsplänen vorzusehen.
Das Anlegen aller Öffnungen, das Sichern bzw. Abdecken während der weiteren Arbeiten, auch aller Folgegewerke sowie das nachträgliche Vergießen gemäß den bauaufsichtlichen und brandschutztechnischen Vorschriften einschl. der Schalungsarbeiten sind einzukalkulieren. Für Zargeneinstand in Estrichstärke sind Türöffnungen entsprechend auszusparen.Nach Zargen-Montage ist der Estrich in diesem Bereich fachgerecht, oberflächenverzahnt zu schließen.
Alle Estrichkanten sind von der Wand abzukoppeln. Auf Rohdecke gestellte, selbstklebende Randstreifen sind stoßüberlappend so anzubringen, dass alle Bauteile wirksam getrennt sind und eine Überlänge über OK-Estrich gewährleistet ist. Der Randstreifenüberstand darf vom Estrichleger nicht abgeschnitten werden. Er wird vom Bodenleger, Fliesenleger etc. belagbündig abgeschnitten, um zu gewährleisten, dass die Kontakttrennung im Randanschluss erhalten bleibt.
Bereits fertiggestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile, Fertiglackierungen von Heizkörpern, Türen, Holzbauteilen, Treppen, Belägen etc. sind durch den Auftragnehmer gegen Beschädigung ernund Verschmutzung wirksam zu schützen.
Abläufe, Abflussrohre, Standkonsolen und Rohrleitungen aller Art dürfen keine Verbindung mit dem Estrich haben, sind solide mit dem Dämmstreifen zu ummanteln oder bei liegenden Leitungen entsprechend abzudecken.
Auf gereinigtem Untergrund sind Tritt-, Wärme-, Ausgleichsdämmung im Verband dichtgestoßen zu verlegen. Es darf nur Dämmmaterial verwendet werden, welches das Gütezeichen "RAL Güteschutz Hartschaum mit "Ü" (wie Dämmschichten unter Estrichaufbau sind mit geeignetem Abdeckmaterial abzudecken. Die Verlegerichtung ist entgegengesetzt der Dämmschichtverlegung auszuführen. An den Stößen überlappt sich das Abdeckmaterial um 10 cm und ist an allen seitlichen, senkrechten Abschlüssen hochzuführen, sofern keine Randstreifen mit Folienlappen verwendet werden. "überwacht") trägt.
Estriche sind gleichmäßig dick und ebenflächig herzustellen. Sie sind waagerecht auszuführen, wenn in der Leistungsbeschreibung keine Verlegung im Gefälle vorgeschrieben ist.
Die Estrichoberfläche ist so auszuführen, dass Nutzbeläge üblicher Art, wie Fliesen etc. ohne weitere Vorarbeiten der Nachfolgehandwerker aufgebracht werden können. Somit sind Estrichoberkanten genau einzuhalten.
Garagenestriche müssen den Bestimmungen der einzelnen Bauordnungen der Bundesländer mit Durchführungsverordnungen entsprechen und beständig gegen Öl, Benzin und Tausalz sein.
Die mit frisch ausgeführtem Estrich fertiggestellten Räume sind ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe abzusperren, einschließlich des benötigten Absperrmaterials und, soweit erforderlich, gegen rasches ungleichmäßiges Austrocknen zu schützen.
Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie den normal üblichen Handwerkerverkehr ohne Schaden bis zur Verlegung des Oberbodens aufnehmen kann.Vor dem Verlegen der Oberbeläge sind Fugen, die sich evtl. gebildet haben, fachgerecht mit Kunstharz zu verdübeln und auszugießen. Vorhandene Dehnungsfugen sind entsprechend zu berücksichtigen.Scheinfugen eventuell mit entsprechenden Fugenprofilen auszuführen. Dehn- und Arbeitsfugen sind in Garagenböden mit öl-, benzin-, tausalzbeständigem, befahrbarem dauerelastischem Material zu verschließen.
Nebenleistungen:
Ergeben sich aus den nachfolgenden Vorschriften Leistungen, die in der Leistungsbeschreibung nicht gesondert aufgeführt sind, so sind auch diese Leistungen als Nebenleistungen in die Angebotspreise einzurechnen.
Auf- und Abbau, sowie Vorhalten aller erforderlichen Arbeits-, Trag-, und Schutzgeräte, Arbeitsbühnen, geeignete Hebewerkzeuge usw.
Herstellen und Schließen von Aussparungen, Durchbrüchen, Löchern, Schlitzen u. ä. nach Zeichnung und Angabe des Auftraggebers und den Anforderungen des Brandschutzgutachtens . Hierbei ist zu beachten, dass Installationsleitungen nicht mit Beton in Verbindung kommen dürfen. Nachträgliches Einbringen von Beton als Vergussmasse oder Ergänzung bei Fundamenten, Bodenplatten, Decken, Wänden und sonstigen Betonteilen.
Schutzmaßnahmen für die auf der Schalung verlegten Elektroleerrohre, Kabeln, Abzweigdosen, Schalterdosen, sowie sonstigen Installationsleitungen gegen Beschädigung und Verschieben.
Vorsorge- und Schutzmaßnahmen für das Betonieren unter + 5° C Lufttemperatur, sowie zusätzlich erforderliche Maßnahmen für die Weiterarbeit bei Schlechtwetter, Frost und Schnee (siehe Definition Schlechtwetter).
Zusätzliche technische Vorbemerkungen Estricharbeiten
01.__.0010 Untergrundvorbereitung fachgerechte Untergrundvorbereitung für den Verbundestrich nach Wahl des AN (z.B. fegen/saugen), sodass eine tragfähige, haftfähige und staubfreie Oberfläche entsteht.
01.__.0010
Untergrundvorbereitung
183.00
m²
01.__.0020 Zementestrich Zementestrich zur Aufnahme von Belägen aus Fliesen geeignet liefern und einbauen.
Einbauort:
Garage, Aktenraum, Vorraum Aktenraum, Flur, WC und Batterieraum
Güteklasse: CT-C25-F5
Estrichdicke:: 55 bis 70 mm
Achtung! Die Oberfläche ist entsprechend den erhöhten Toleranzanforderungen der entsprechenden DIN auszubilden und für die Verklebung von Bodenbelag vorzubereiten.
Inklusivleistung:
Wandanschlüsse an bestehende Bauteile, Bodenbeläge oder Einbauten herstellen
01.__.0020
Zementestrich
183.00
m²
01.__.0030 Aussparung Sauberlaufzone Herstellen von maßgenauen Aussparungen, Absenkungen im Estrich als Vorbereitung für das Einlegen der Sauberlaufzone
Absenkung gem. Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung
01.__.0030
Aussparung Sauberlaufzone
2.00
Stk
01.__.0040 Ausbildung von Bewegungsfugen Planung und Herstellung der Bewegungsfugen gemäß DIN. Der AN legt die Fugenplanung vor; diese ist durch den AG frezugeben.
Inklusive Lieferung und Einbau von Abschluss-/Trenn-/und Fugenprofilen
01.__.0040
Ausbildung von Bewegungsfugen
4.00
lfm
01.__.0050 Abstellwinkel Lieferung und Montage von Abstellwinkeln zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abschlusskante
01.__.0050
Abstellwinkel
8.20
lfm