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Projektbeschreibung Projektbeschreibung
Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser mit 40 Wohneinheiten und gemeinsamer Tiefgarage mit 25 Stellplätzen in Hürth-Kalscheuren, Ursulastraße 136-138
und einer Carportanlage mit 20 Stellplätzen
Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben
- Hürth-Kalscheuren, Ursulastraße 136-138
- 40 Wohneinheiten
- 25 Tiefgaragenstellplätze
- Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus
- Vorderhaus mit 4 Vollgeschossen und Staffelgeschoss
- Hinterhaus mit 3 Vollgeschossen und Staffelgeschoss
- Flachdach mit Dachbegrünung und PV-Anlage
- Gesamtwohnfläche: 3.195,66 m²
- Kubatur: 15.959 m³ (davon 4.459 m³ Tiefgarage und Keller)
Planungsstand
- Baugenehmigung liegt vor
- Ausführungsplanung ist abgeschlossen
Bauablauf
Beginn Rohbau: ca. Mitte September 2025
Beginn Ausbau: ca. Februar 2026
Beginn Ihrer Leistung: ca. Februar 2026
Projektbeschreibung
Bieterabfrage, Zeiten, Personal, Umlagen ______ Arbeitstage nach Auftragserteilung Montage Zähleranschlusssäule mit Stromzähler und Baustrom für
Hinweis: Arbeitstage bezogen auf das Vorder- bzw. Hinterhaus.
Die Dauern beziehen sich auf ein Haus.
Die Häuser werden zeitgleich erstellt.
______ Arbeitstage Installation der Steigestränge und Hauptverteilung
______ Arbeitstage Rohinstallation je Geschoss
______ Arbeitstage Feininstallation je Geschoss mit Unterverteilungen
______ Arbeitstage Endmontage und Prüfung je Geschoss
______ Arbeitstage Treppenhaus/RWA/Klingelanlage
______ Arbeitstage Gesamtdauer
PV-Anlage
______ Arbeitstage Lieferzeit PV-Anlage mit allen Bauteilen u.a. Wechselrichter
______ Arbeitstage Anmeldung der PV-Anlage nach Montage inkl. Meldung im Register durch AN für AG
______ Arbeitstage Inbetriebnahme nach Montage PV-Anlage
Vorgesehene Anzahl Mitarbeiter_____ Anzahl
Die Montage erfolgt mit_____ eigenen Mitarbeitern______ Subunternehmern
Samstagsarbeit ist_____ möglich______ nicht möglich
Erhöhung der Mitarbeiteranzahl um___ Mitarbeiter mit einem Vorlauf von ___ Wochen möglich.
Wie viel Arbeitstage nach Auftragsvergabe kann mit den Arbeiten begonnen werden?______ Arbeitstage
Alle angefragten Angaben sind zwingend vom Bieter per Mail mitzuteilen:
ausschreibung@terra-colonia.de
Die Teilnahme an wöchentlichen Baubesprechungen ist verpflichtend.
__________________________________________________________________
Umlagen:
- Sicherheitseinbehalt: 10,00 %
- Gewährleistungseinbehalt 5,00 %
- Bauleistungsversicherung 0,70 %
- Baustrom 0,15 %
- Bauwasser durch AN
Anlagen zum Leistungsverzeichnis
siehe anliegende Anlagenliste
Der Bieter bestätigt vor der Angebotsausarbeitung die zusätzlichen Vertragsbedingungen vollständig erhalten zu haben und soweit zu Kalkulationszwecken erforderlich gewissenhaft eingesehen und mit der textlichen Beschreibung im Leistungsverzeichnis auf Übereinstimmung geprüft zu haben.
_____________________________
Unterschrift Bieter
Bieterabfrage, Zeiten, Personal, Umlagen
Vorbemerkungen Terra 1. Vertragsbestandteile
1.1 Dem Angebot sowie der Übernahme und Ausführung der Arbeiten liegen in nachstehender
Reihenfolge zugrunde:
- das Auftragsschreiben bzw. der Bauvertrag
- das Angebot des Auftragnehmers
- das Leistungsverzeichnis einschließlich den allgemeinen und technischen Vorbemerkungen
- die allgemeinen technischen Vorbemerkungen für Bauleistungen VOB/C
- die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB/B
- die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL)
- die Bestimmungen des BGB, insbesondere die über das Werkvertragsrecht
- sonstige einschlägige DIN-Güte-Maßbestimmungen für die am Bauwerk verarbeitenden Stoffe
und Bauteile
- die einschlägigen technischen Vorschriften, baupolizeilichen Bestimmungen und ministeriellen
Richtlinien, für die jeweiligen Gewerke
- die jeweils gültige Baupreisverordnung
- die zeichnerischen Unterlagen einschließlich der Angaben und Hinweise, Baubeschreibung,
Massenberechnung etc.
1.2 Es gelten die Vorschriften und Bestimmungen, Anordnungen und Richtlinien aller in Betracht
kommenden Behörden, der Berufsgenossenschaften, des TÜV, der örtlichen
Versorgungsbetriebe, des Gewerbeaufsichtsamtes usw., die anerkannten Regeln der
Technik, die DIN-Normen und andere technischen Vorschriften und Richtlinien sowie die
Bestimmungen, Empfehlungen und Vorschriften der Hersteller und Lieferanten.
1.3 Lieferungs-, Zahlungs- und sonstige Bedingungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn sie
vom Auftraggeber schriftlich anerkannt sind.
2. Preisermittlung und Anmerkungen zum Leistungsverzeichnis
2.1 Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit,
d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig
ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht
besonders erwähnt sind. Alle angegebenen Einheitspreise sind Festpreise und beinhalten
die fix- und fertige Leistung, einschl. aller Lieferungen und Nebenarbeiten.
2.2 Alle im Leistungsbeschrieb aufgeführten Massen sind überschläglich ermittelt. Mehr- und
Minderleistungen berechtigen nicht zur Änderung der Einheitspreise. Es bleibt dem
Auftraggeber vorbehalten, Positionen aus dem Auftrag zu nehmen, ohne dass dem
Auftragnehmer ein Anspruch auf entgangenen Gewinn, Ersatzarbeiten oder dergleichen
zusteht. §2 Nr.3 VOB/B findet keine Anwendung.
2.3 Auch die Alternativ- und Eventualpositionen sind genau zu kalkulieren und anzubieten.
Alternativ- und Eventualpositionen kommen nur nach schriftlicher Beauftragung des AG zur
Ausführung.
2.4 Werden gleichwertige Materialien bzw. Ausführungen angeboten, dann ist bei
Angebotsabgabe der Nachweis der Gleichwertigkeit hinsichtlich Qualität und Eigenschaften
mittels Zertifikaten und Zulassungen, ggf. Muster zu erbringen. Alternativvorschläge müssen
die durch die Änderung teilweise notwendige technische Bearbeitung inkl. Prüfgebühr
enthalten. Sie dürfen keine verzögerte Wirkung haben, z.B. Lieferzeit. Über die
Gleichwertigkeit entscheidet der AG. Es dürfen durch Alternativen keine zusätzlichen Kosten
in anderen Gewerken oder auch im eigenen Gewerk entstehen.
2.5 Sofern Positionen als „Zulage bzw. Mehrpreis“ ausgeschrieben werden, ist der Grundpreis
bereits in einer anderen Position enthalten. Die Zulageposition beinhaltet entweder eine im
Aufmaß übermessene Leistung (meist in einer anderen Einheit) oder stellt eine
Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen anderen Leistung (meist mit gleicher Einheit)
dar.
2.6 Zum Zwecke einer sorgfältigen Preisermittlung und Terminplanung hat sich der Bieter vor
Angebotsabgabe eingehend über die Lage und Beschaffenheit des Grundstücks, sowie der
Anfahrts- und Lagermöglichkeiten für die Baustelle und die Baustelleneinrichtung zu
unterrichten und sich von allen erforderlichen Einzelheiten des Angebotes und seinen
Grundlagen Kenntnis zu schaffen. Spätere Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum
werden nicht anerkannt.
2.7 Bei eventuellen Unklarheiten bezüglich des Leistungsverzeichnisses, der Ausführung oder
der Örtlichkeit ist vor Angebotsabgabe mit dem Auftraggeber nach vorheriger telefonischer
Vereinbarung Rücksprache zu nehmen bzw. sind die vorhandenen Planunterlagen
einzusehen.
2.8 Vor Durchführung von Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, sind
Nachtrags-Einheitspreise vor Ort oder telefonisch mit der Bauleitung des AG abzustimmen
und anschließend sofort schriftlich einzureichen. Die Nachtragspreise müssen der
Kalkulation des Hauptangebotes entsprechen.
2.9 Der Auftraggeber hat das Recht, den Auftrag ganz oder teilweise zu kündigen. Der
Auftragnehmer hat in diesem Fall nur Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen;
weitere Ansprüche ausgeschlossen.
3. Tagelohnarbeiten
3.1 Tagelohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Rücksprache und Auftragserteilung durch die
Bauleitung durchgeführt werden.
3.2 Die entsprechenden Tagelohnzettel sind spätestens am nächsten Tage nach Durchführung
der jeweiligen Leistungen der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Die ausgeführten
Arbeiten sind auf dem Tagelohnzettel aufzuführen. Andernfalls kann eine Vergütung nicht
erfolgen.
4. Baustelleneinrichtung
4.1 Die gesamte Baustelleneinrichtung, mit Aufbau, Vorhalten und späteren Abbau,
einschließlich Aufräumen der Baustelle, Vorhalten der erforderlichen Geräte, Baumaschinen
für den Aufbau, Unterkünfte, Hygieneräume, für Straßenreinigung durch Verschmutzung, für
entsprechende Verkehrs-, Verbots -und Hinweisschilder, sowie für Baubeleuchtung, sind die
Einzelpreise des Angebotes einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet.
4.2 Die Versorgung mit Bauwasser für seine Leistungen obliegt dem AN in eigener Regie. Das
Bauwasser kann der AN in Abstimmung mit dem AN Rohbau über einen Hydranten
beziehen.
4.3 Die Mitbenutzung (im Sinne der Rüsthilfe) von Teilen der Baustelleneinrichtung ist während
der gesamten Bauzeit den anderen am Bau beschäftigen Unternehmen zu gestatten.
4.4 Der Auftragnehmer stellt, wenn er die Funktion nicht selbst wahrnimmt, einen für die
Durchführung und Abrechnung der Maßnahme nach den Vorschriften der BauO NW
Sachverständigen und gegenüber dem Bauherrn bevollmächtigten Fachbauleiter.
Name: _____________________
4.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen seines Auftrages, anfallenden Schutt,
Verpackungsmaterial und Ähnliches, fortlaufend zu entfernen und abzufahren. Freitags ist
die Baustelle von überschüssigem Material zu räumen. Bei Nichteinhaltung dieser
Verpflichtung veranlasst die Bauleitung die Beseitigung des Bauschutts auf Kosten des
betreffenden Unternehmers.
4.6 Zeitweilig, bauseitig bedingte Behinderungen oder Unterbrechungen der Arbeiten
rechtfertigen keine Mehrforderungen oder Ersatzansprüche des Auftragnehmers.
4.7 Die Durchführung und Einhaltung aller polizeilichen, gewerbeaufsichtlichen, bau- und
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und ähnliches, sowie die Einhaltung der
einschlägigen Vorschriften der Unfallverhütung, sind besonders zu beachten.
5. Ausführungen
5.1 Dem Auftragnehmer obliegt unter Freistellung des Auftraggebers von Ansprüchen Dritter die
Verkehrssicherungspflicht für seinen Arbeitsbereich.
5.2 Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung gem. § 4Nr.7 VOB/B nach Ablauf einer
gesetzlichen Nachfrist nicht nach, kann der Auftraggeber anstelle der Kündigung des
Vertrages den Mangel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen, oder Minderung
verlangen.
5.3 Einer vorherigen Aufforderung und Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die sofortige
Beseitigung des Mangels im öffentlichen Interesse liegt, Gefahr im Verzuge ist oder zur
Vermeidung von größeren, sofort eintretenden Folgeschäden geboten ist.
5.4 Subunternehmerleistungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Auftraggebers.
Sofern Auftragnehmer demzufolge beabsichtigt, das Gewerk ganz oder teilweise mit
Subunternehmern auszuführen, hat er diese namentlich dem Auftraggeber bekannt zu
geben. Die Auftragnehmer haben bei der Weitergabe von Arbeiten an andere Unternehmen
ihrer Abstimmungspflicht gemäß § 8 ArbSchG sowie § 6 BGV A1 nachzukommen.
5.5 Es wird daher davon ausgegangen, dass sich der Auftragnehmer ausreichend über die
örtlichen Verhältnisse, auch über den Zugang zur Baustelle, sowie die Gegebenheiten für
die Handhabung von Materialien und Bauteilen unterrichtet hat. Eine unterbliebene
Ortsbesichtigung ist dem Auftraggeber nicht anzulasten.
5.6 Die im Rahmen seiner Leistungen anfallenden demontierten Teile, Montage Abfälle und
Verpackungen hat der Auftragnehmer zu seinen Lasten ordnungsgemäß und im Rahmen
der geltenden Umweltschutzrichtlinien zu entsorgen.
6. Gewährleistung
6.1 Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt grundsätzlich fünf Jahre, für
Dichtungsarbeiten gem. DIN 18336, 18337, 18338 10 Jahre und bei beweglichen Teilen,
die dem Verschleiß unterliegen, 2 Jahre, bei Leuchtmitteln sechs Monate. § 640 Abs.2 BGB
(Abnahme) findet keine Anwendung.
6.2 Ist ein vom Auftragnehmer erstelltes Gewerk mit einem Mangel behaftet, so stehen dem
Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Dies gilt auch im Falle des
Fehlens zugesicherter Eigenschaften.
7. Haftung
7.1 Der Auftragnehmer haftet alleine für die Sicherheit der Baustelle nach den rechtlichen
Vorschriften und stellt den Bauherrn von allen Ansprüchen frei.
7.2 Der Auftragnehmer haftet aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen für
jeden (fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich) bei der Ausführung des Auftrages
verursachten Schadens.
7.3 Schädigt der Auftragnehmer Dritte, so stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen
Ansprüchen Dritter auf Ersatz von Schäden - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund - frei.
7.4 Der Auftragnehmer bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er für die Dauer seiner
auszuführenden Arbeiten durch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme
von mindestens 500.000,00 € für Personenschäden und 500.000,00€ für Sachschäden
versichert ist und wird dies dem Auftraggeber in geeigneter Form unaufgefordert
nachweisen.
7.5 Der Auftragnehmer hat die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
sowie bautechnischen Bestimmungen zu beachten.
8. Vertragsstrafen
Wenn im Bauvertrag nichts anderes vereinbart wurde, hat der Unternehmer bei
Überschreitung der einzelnen Vertragsfristen für jeden Werktag des Verzuges 0,2 % der
Vertragssumme, mit maximal 5 % der Auftragssumme, zu zahlen. Die Geltendmachung
weiterer Schäden ist nicht ausgeschlossen, auch wenn diese Schäden nur mittelbar den
Auftraggeber treffen.
9. Ausführungsfristen
9.1 Die Baustelle ist während der Ausführung mit einem deutschsprachigen Vorarbeiter und
einer gleichbleibenden Kolonne zu besetzen. Erforderliche Personalaufstockungen, um den
Terminablauf zu gewährleisten, sind eigenverantwortlich durchzuführen bzw. haben nach
Aufforderung durch die Bauleitung spätestens nach zwei Tagen zu erfolgen.
9.2 Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er in der Lage ist, die Fristen
verbindlich einzuhalten, gerechnet vom Tage der Auftragserteilung bzw. vom Tage der
Aufforderung zum Arbeitsbeginn durch die Bauleitung.
10. Abnahme
Abnahmen, die von Behörden oder dem Verband für Sachversicherer verlangt werden, sind
vom Auftragnehmer zu veranlassen. Liegen die entsprechenden Bescheinigungen nicht vor,
gilt die Abnahme als nicht erfolgt. § 12 Nr. 5 VOB/B findet in diesem Fall keine Anwendung.
11. Rechnung und Zahlung
11.1 Soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen zwischen Auftragnehmer und
Auftraggeber vereinbart wurden, erfolgt die Zahlung nach mängelfreier Abnahme innerhalb
von 14 Tagen.
11.2 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Schlussrechnungslegung ein
entsprechendes Abnahmeprotokoll vorzulegen.
11.3 Vor Stellung der Schlussrechnung sind alle erforderlichen Revisionsunterlagen,
bauaufsichtlichen Zulassungen und Nachweise der Bauleitung digital vorzulegen.
11.4 Für die Dauer der Gewährleistungszeit wird ein unverzinslicher Sicherheitseinbehalt in
Höhe von 5 % der Bruttorechnungssumme an der Schlussrechnung vorgenommen. Dieser
Sicherheitseinbehalt kann vom Auftragnehmer durch eine Bankbürgschaft abgelöst
werden.
11.5 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus diesem Werkvertrag ganz
oder teilweise ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggeber abzutreten.
12. Vorbemerkungen SiGe-Koordinator
12.1 Vom Bauherrn ist gem. BaustellB ein SiGeKo eingesetzt. Der Auftragnehmer hat dem
SiGeKo vor Beginn der Arbeiten die unternehmer bezogene Gefährdungsbeurteilung gem.
§§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz sowie § 3 BGV A1 vorzulegen. Ebenfalls vorzulegen sind
Nachweise zur Unterweisung der Beschäftigten gem. § 4 BGV A1.
12.2 Der SiGeKo kontrolliert stichprobenartig die Einhaltung des Sicherheits- und
Gesundheitsschutz-Plan (SiGe-Plan) sowie der staatlichen und
berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften und schreitet in Abstimmung mit der
Bauleitung des Auftraggebers bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Die Auftragnehmer
sind zur unverzüglichen Mängelbeseitigung verpflichtet. Der SiGeKo besitzt gemäß der
Baustellenverordnung keine Weisungsbefugnisse auf der Baustelle.
12.3 Der SiGeKo führt über seine Aktivitäten Protokoll und erstattet der Baustellenleitung des
Auftraggebers sowie dem Bauherrn gegenüber Bericht. Die Tätigkeit des SiGeKo befreien
die Auftragnehmer nicht von ihren Abstimmungspflichten mit anderen Unternehmen
hinsichtlich § 8 Arbeitsschutzgesetz und § 6 BGV A1. Die Verantwortlichkeiten der
Auftragnehmer für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflicht gegenüber seinen Beschäftigten
bleibt unberührt.
12.4 Das eingesetzte Personal der Auftragnehmer muss für die ihm übertragenen Arbeiten
geeignet sein. Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
verstoßen oder den Anweisungen des Bauherrn bzw. der Bauleitung des Auftraggebers
nicht folgen, sind abzuberufen und zu ersetzen.
13. Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln vereinbart.
Vorstehende Bedingungen werden uneingeschränkt anerkannt.
_______________________, den ______________________
Ort Datum
____________________________________________
Firmenstempel und Unterschrift Bieter
Vorbemerkungen Terra
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkung – Allgemeine Ausführungsbedingungen
1. Vertragsgrundlagen
a. Die Grundlage für Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung sind:
b. Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen (BVB, ZVB)
c. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Bauleistungen
d. Leistungsbeschreibung inkl. zusätzlicher technischer Vorbemerkungen
e. VOB Teile A, B, C (DIN 1960, 1961, aktuelle ATV)
f. Gültige DIN-, VDE-, VDI-Normen sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik
g. Landesbauordnung, Ortssatzungen und behördliche Auflagen
h. Technische Anschlussbedingungen (TAB) des zuständigen Netzbetreibers (EVU)
i. Richtlinien Telekom / Gemeinschaftsantennenanlagen (RGA)
j. Planunterlagen
2. Ausführung und Koordination
Vor Beginn der Arbeiten ist mit der Bauleitung eine Baustellenbesprechung zur Festlegung des Bauablaufs durchzuführen.
Änderungen zur Werkplanung dürfen nur im Einvernehmen mit der Bauleitung erfolgen.
Materialien sind vor Einbau abzustimmen. Prospekte und Zulassungen können verlangt werden.
Montagepersonal ist mit vollständigen Ausführungsunterlagen auszustatten.
Änderungen in der Bauleitung sind schriftlich mitzuteilen und bedürfen der Zustimmung.
Die Koordination mit anderen Gewerken und die Abstimmung der Leitungsführung obliegen dem Auftragnehmer (AN).
Alle erforderlichen Genehmigungen (z. B. EVU, Telekom, Behörden) sind durch den AN einzuholen und rechtzeitig zur Unterschrift vorzulegen.
Ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers dürfen keine Subunternehmer beauftragt werden.
3. Aufmaß
Das Leistungsverzeichnis (LV) ist keine Bestellliste. Für Mengenabweichungen trägt der AN die Verantwortung.
Die zur Abrechnung nötigen Geräte, Unterlagen und Personal stellt der AN kostenfrei bereit.
Der Unternehmer ist verpflichtet, auch Leistungen und Lieferungen gegen Entgelt auszuführen, die im Angebot nicht vorgesehen sind.
4. Abnahme und Inbetriebnahme
Die VDE-Messungen nach DIN VDE 0100-600 sind vor Inbetriebnahme durchzuführen und zu protokollieren.
Abnahmen (auch Teilabnahmen) sind frühzeitig schriftlich zu beantragen.
Mängel sind unverzüglich und auf eigene Kosten zu beheben, inkl. Folgeprüfungen und möglicher externer Kosten.
Die Funktion der Anlage ist im Rahmen einer Funktionsprüfung nachzuweisen.
Mängel während der Gewährleistungszeit sind kostenfrei zu beseitigen.
5. Revisionsunterlagen
Sämtliche Revisionsunterlagen (Pläne, Bedienungs-, Wartungs- und Betriebsanleitungen) sind 1-fach in beständiger (Papier) Ausführung, farbig sowie zusätzlich digital im auf USB-Datenträger zu übergeben.
Revisionspläne sind während der Bauausführung aktuell zu halten.
Zwei kostenfreie Einweisungen in die Anlage sind einzuplanen.
6. Kalkulation und Angebotsabgabe
Alle Einheitspreise sind Festpreise inkl. aller Nebenleistungen.
Mehr- oder Minderleistungen berechtigen nicht zur Preisänderung.
§2 Nr. 3 VOB/B findet keine Anwendung.
Das Angebot ist vollständig zu kalkulieren – auch Leistungen, die sich logisch aus den Positionen ergeben, gelten als mit angeboten.
Eine vorherige Ortsbesichtigung durch den Bieter ist obligatorisch.
Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe mit dem Fachplaner/Bauleitung zu klären.
Nachträge sind vor Ausführung abzustimmen und schriftlich zu bestätigen.
Eine Bemusterung der ausgeschriebenen Produkte kann verlangt werden.
7. Behördliche und technische Koordination
Der AN übernimmt eigenverantwortlich die Koordination und Abstimmung mit:
Netzbetreiber (EVU): Zählerfreigabe, Zählerbeantragung, Hausanschlusskoordination
Telekommunikations- und Multimediadienstleistern
Feuerwehr und zuständigen Behörden (z. B. Brandschutz)
Ausbaugewerken (Rohbau, HLS, Trockenbau, etc.)
Alle Terminierungen sind rechtzeitig zu organisieren und mit der Bauleitung abzustimmen. Der AN sorgt für eine reibungslose Integration der elektrotechnischenGewerke in den Gesamtbauablauf.
Technische Vorbemerkungen
Vergabehinweis zu weiterem Projekt Es wird das Projekt Heidestraße 140 in Köln-Porz ausgeschrieben. Die Ausstattung und Bauweise des Projekts Heidestraße ist ähnlich zu dieser Ausschreibung. Die Projektdaten zu dem Projekt Heidestraße finden Sie unten.
Es wird eineDoppelvergabe beider Projekte angestrebt! Es ist aber kein Muss.
Projektdaten Heidestraße 140 in Köln-Porz:
- 18 Wohneinheiten
- 3 Vollgeschosse + 1-geschossiges Dachgeschoss, das Gebäude ist unterkellert und hat eine Tiefgarage
- Satteldach
- Gesamtwohnfläche: ca. 1.413 m²
- Kubatur: 8.100 m³ (davon 2.880 m³ Tiefgarage und Keller)
Vergabehinweis zu weiterem Projekt
1 Elektroinstallation
1
Elektroinstallation
1.01 Zähleranlagen und Verteilungen
1.01
Zähleranlagen und Verteilungen
1.02 Potentialausgleich
1.02
Potentialausgleich
1.03 Kabel und Leitungen
1.03
Kabel und Leitungen
1.04 Installationsdosen und Geräte
1.04
Installationsdosen und Geräte
1.05 Verlegesysteme
1.05
Verlegesysteme
1.06 Vorbeugender Brandschutz
1.06
Vorbeugender Brandschutz
1.07 Leuchten
1.07
Leuchten
1.08 Schwachstrom
1.08
Schwachstrom
1.09 PV-Anlage
1.09
PV-Anlage
1.10 Lohnstunden / Sonstiges
1.10
Lohnstunden / Sonstiges
1.11 Sonderwünsche
1.11
Sonderwünsche
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