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Vorbemerkung Bauarbeiten
Die im Folgenden beschriebenen Arbeiten dienen der Erneuerung und dem Rü
ckbau des Umspannwerks Emden Borssum der TenneT TSO GmbH.
Es werden Bauleistungen für die Ertüchtigung des 110-kV-Umspannwerkes so
wie Rückbau des 220-kV Umspannwerkes Emden Borssum beschrieben und angef
ragt.
1. Projektbeschreibung
Im Wesentlichen werden folgende Maßnahmen durchgeführt:
Errichten von:
2x 110-kV-Portal
1x 220-kV-Portal
Temporäre Errichtung von:
110-kV-Baueinsatzkabel
110-kV-Baueinsatzkabel
Rückbau:
220-kV-Anlage Emden/Borssum inkl. Riffgat Feld
Errichten von:
110-kV-Schaltfeldverrohrung Portal SK bis zum SF =E04
110-kV-Schaltfeldverrohrung Portal SK bis zum SF =E09
Umbau =E04 von Trafo-SF zum Leitungs-SF
Umbau =E09 von Trafo-SF zum Leitungs-SF
Errichtung 2x Steuerzelle
Errichtung 1x Betriebsgebäude
Anpassung der Eigenbedarfsanlage
Umzug/Rückbau der TenneT-Technik aus dem bestehenden Betriebsgebäude
Die Erweiterung des bestehenden erfolgt gemäß den Vorgaben im technische
n Handbuch Netz (THN) der TenneT TSO GmbH.
Aufgrund der bestehenden Baugrundverhältnisse ist von einer Pfahlgründun
g auszugehen.
Grundsätzlich ist der Abschnitt 3.4 Bautechnik/Stahlbau des Handbuches B
auen und Errichten für die Anlagenplanung anzuwenden.
2. Lieferabgrenzungen und Beistellungen
Im beiliegenden Leistungsverzeichnis sind Beistellungen stets als solche
gekennzeichnet.
Das Abladen der Beistellungen am Aufstellungsort und Lagerplatz des AG g
ehört zum Auftragsumfang der jeweiligen Firma, die die Beistellungen lie
fert.
2. Sonstiges
Stahlgerüste und Fundamente der alten Betriebsmittel werden durch die Ti
efbaufirma demontiert und entsorgt. Die Schnittstelle liegt oberhalb der
Kopfplatte/-traverse des jeweiligen Gerätetragstieles/-tisches. Die En
tsorgung erfolgt über die Tiefbaufirma. Die Einnahmen für den Schrottwer
t werden dem AG bauabschnittsweise und separiert ausbezahlt bzw. überwie
sen. Es soll
keine Verrechnung mit den Kosten vom AN gutgeschrieben bzw. eine Rechnun
g erstellt werden.
Das bestehende Umspannwerk liegt in Emden/Borssum:
######_1_
Erschwernisse und etwaige Mehrkosten sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Weiterhin ist darauf zu achten, dass alle relevanten
Verkehrssicherheitsmaßnahmen zur Sicherung des öffentlichen
Straßenverkehrs durch den AN geplant und durchgeführt werden.
Dieses ist in Abstimmung mit den verantwortlichen Straßenverkehrsämtern
und der Straßenmeisterei auszuführen.
Alle entsprechenden Unfallverhütungs- und VDE-Vorschriften sind zu
beachten.
Den Anweisungen des Betriebspersonals ist Folge zu leisten.
Alle erforderlichen Behelfe zum Materialtransport sind Sache des
Auftragnehmers und werden nicht gesondert vergütet.
Die Arbeitszeiten richten sich nach den Vorgaben der TenneT TSO GmbH.
Eventuell organisatorisch notwendige Arbeitsunterbrechungen, die vom AN
zu vertreten sind, sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert
vergütet.
Die Bauzeit geht über mehrere Jahreszeiten, diesbezüglich sind die
jahreszeitlichen Bedingungen zu berücksichtigen. Insbesondere für
das Arbeiten in den Wintermonaten sind entsprechende Vorkehrungen
zu treffen und in die Einheitspreise zu inkludieren.
Die Positionsbeschreibungen dienen lediglich der Kalkulationshilfe.
Die Ausführung erfolgt aufgrund des Leistungsverzeichnisses und der zur
Verfügung gestellten freigegebenen Ausführungspläne.
Die komplette Ausführung aller Leistungen ist entsprechend der aktuellen
Normlage gemäß Bauteilregelliste auszuführen.
Alle entsprechenden DIN- / EN-Normen, Eurocodes, Vorschriften und der
Stand der Technik sind zu berücksichtigen, desweiteren TR Boden, LAGA
Merkblatt 20.
Alternativen zur vorgesehenen Ausführungsart sind gesondert einzureichen
.
Die Leistungen sind in fix und fertiger Arbeit, einschließlich aller im
Leistungsverzeichnis beschriebener Materialien, Geräte und Gerüste
anzubieten.
Lieferscheine und Entsorgungsnachweise sind dem Auftraggeber mit der Abr
echnung zu übergeben. Ebenso ist der Auftragnehmer verpflichtet Fachunte
rnehmerbescheinigungen für einzelne Gewerke bei deren Teilabnahme vorzul
egen.
Alle für diese Baumaßnahme nicht wiederverwendbaren Stoffe gehen in das
Eigentum des AN über und sind von der Baustelle zu entfernen.
Aufnahme des dynamischen Verformungsmoduls als gleichwertige
Anforderung, wenn nicht durch Kalibrierung andere Werte gefordert werden
.
Ev2 = 120 MN/m² bzw. Evd = 65 MN/m²
Ev2 = 100 MN/m² bzw. Evd = 50 MN/m²
Ev2 = 80 MN/m² bzw. Evd = 40 MN/m²
Ev2 = 45 MN/m² bzw. Evd = 25 MN/m²
Je nach Größe der auf den Boden einwirkenden Lasten ist dem Untergrund
ein Verformungsmodul zuzuordnen. Dieses Verformungsmodul, auch Ev2-Wert
genannt, wird durch einen Lastplatten-Druckversuch nach DIN 18134 geprüf
t.
Das Verhältnis von Ev1 / Ev2 muss kleiner oder gleich 2,5 sein. Eine Ver
besserung des Untergrundes bzw. der Tragschicht wird nötig sein wenn des
sen Ev2-Wert kleiner ist als aus nachstehender Tabelle ersichtlich
######_2_
Besonderheiten:
Das Umspannwerk Emden Borssum ist eine abgeschlossene elektrische Betrie
bsanlage, dies ist entsprechend zu kalkulieren.
Die maximal Arbeitshöhe für alle Geräte ist grundsätzlich auf 4 m beschr
änkt, entsprechende Geräte sollten mit einer mechanische /elektrische Hö
henbeschränkung ausgestattet sein. Reicht die Arbeitshöhe von 4 m bei ge
wissen Tätigkeiten nicht aus, ist dies mit TenneT abzustimmen.
Die Arbeiten sind in 5 einzelnen Abschnitten auszuführen, zwischen den A
bschnitten wird es eine Arbeitsunterbrechungen geben, diese ist mit einz
ukalkulieren. Die geplanten Arbeitsunterbrechungen werden nicht gesonder
t vergütet. In der Zeit der baulichen Arbeitsunterbrechungen werden durc
h den E-Teil die Geräte gestellt und angeschlossen. Ein durchgängiges Ar
beiten kann nicht gewährleistet werden.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in Teilabschnitten, hierbei werden d
urch die E-Firma die Geräte oberhalb des Stahles demontiert. Nach Abschl
uss dieser Demontagen kann durch den Bau der Fundamentkörper freigegrabe
n werden, die Erdungen und Kabel müssen hierbei gesichert werden, dann k
ann das Fundament mit Stahl demontiert werden. Es wird nochmals auf die
bleihaltige Farbe hingewiesen.
Abschnittweises Arbeiten, bei einer maximalen Arbeitshöhe von 4,0 m.
Die Abschnitte werden jeweils mit Bauzaun getrennt.
Bautagebuch
Der Auftragnehmer hat arbeitstäglich bis Mittag ein Bautagebuch zu erste
llen und ständig zu aktualisieren.
Das Bautagebuch muss mindestens folgende Eintragungen enthalten:
- Witterungsbedingungen
- Arbeitszeit mit Arbeitsbeginn und -?ende
- Namensliste des Baustellenpersonals mit Berufsbezeichnung (inkl. Subun
ternehmen)
- Baufortschritt einschließlich Abweichungen vom Terminplan mit Begründu
ng
- Unfälle / Beinaheunfälle / Unsichere Zustände
- Einsatzgeräte
- Koordinationspunkte
- Sicherheitsrelevante Punkte
- Außervertragliche Leistungen
Toleranzen:
Es gelten die Vorschriften der DIN 18202.
Zusätzlich gelten:
innerhalb des Schaltfeldes +/- 5 mm jeweils von der Längs- und Querachse
Für die Ankerschablonen Toleranzen von +/- 2 mm
Zulässige Toleranzen für die S49 - Fahrschienen:
Höhentoleranz max. +/- 1,00 mm
Spurweite max. +/- 2,00 mm
Baustellenverkehr:
Die Straßen sind in einem sauberen Zustand zu halten, etwaige
Verschmutzungen sind zu entfernen, diese Kosten sind in die
Positionen einzukalkulieren und werden nicht extra vergütet.
Dies gilt auch und insbesondere für die Zufahrtsstraße.
Der Winterdienst ist ja nach Bedarf von der Baufirma zu übernehmen, wenn
diese vor Ort ist. Andernfalls übernimmt die E-Firma. Hierzu gehört das
räumen aller Straßen sowie das Streuen von Taumittel um ein sicheres Be
treten und Befahren der Straßen zu gewährleisten.
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem AN.
Diese Kosten sind in die Einheitspreise zu kalkulieren und werden nicht
gesondert ausgeschrieben und/oder vergütet.
Zu Beginn der Baumaßnahmen wird durch eine Bestandsaufnahme der aktuelle
Zustand festgestellt.
Nach Beendung der Baumaßnahme wieder der ursprüngliche Stand hergestellt
.
Alle vom AN genutzten Flächen und Zuwegungen sind vom AN in den Ursprung
szustand (vor Beginn der Baumaßnahme) wiederherzustellen.
Geräte:
Alle eingesetzten Geräte und Baumaschinen müssen mit einer Höhenbegrenzu
ng ausgestattet sein.
Termine und Bauzeit:
Die Ausführung der Arbeiten werden nach Vorgabe des AG geplant.
Sollte im LV die Angabe "gesamte Bauzeit" angegeben sein, so ist damit
die Bauzeit für die Ausführung der Leistungen aller Gewerke bis zur
Inbetriebnahme zu verstehen, sofern in den Positionen nichts
Anderweitiges angegeben ist.
Die Bauzeit ist nicht durchgängig zu kalkulieren, Unterbrechungen sind v
orhaben.
Unterbrechungen sind auch innerhalb der Abschnitte vorhanden.
Termine:
Baustart 02.05.2023
Pönaltermine:
Fertigstellung Steuerzellen bezugsbereit für E-Montage 01.09.2023
Fertigstellung 4 Stück Portalfundamente und Vormontage sowie Aufbau Port
alstahl so weit möglich 01.11.2023
Fertigstellung "Bereich Betriebsgebäude": Abbruch weniger Kleinfundament
e und Bau des Betriebsgebäudes auf Tiefgründung, Technik-Räume inkl Dopp
elboden bezugsbereit für die E-Technik bis zum 10.11.2023
Abrechnung:
Die angebotenen Einheitspreise gelten unabhängig der tatsächlich
ausgeführten Menge. Mengenmehrungen und -minderungen berechtigen den AN
nicht zu Nachforderungen.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage von gemeinsam mit der örtlichen
Bauüberwachung des AG erstellten Aufmaßen.
Entsprechende Aufmaße / Abrechnungspläne sind auch bei den
Abschlagsrechnungen anzufertigen.
Die Mengenermittlung ist in Abschnitten bzw. Feldweise aufzustellen, Übe
rgabe
in Papier und digital ist erforderlich.
In Rechnung gestellte Leistungen, deren Mengenansätze nicht durch
Abrechnungsunterlagen belegt sind, werden nicht anerkannt.
Vergütet wird nur die tatsächlich ausgeführte Leistung.
Abrechnungsregelungen zur Vereinfachung der Abrechnung sind vor der
Rechnungsstellung mit dem AG abzustimmen.
Vor jeder Rechnungsstellung ist die Aufstellung der
Abrechnung mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Sollten in einem Bereich Positionen nicht vorhanden sein, so werden
entsprechende Positionen aus anderen Bereichen zur Abrechnung
herangezogen.
Bei den flächigen Ab- und Auftragspositionen (Oberbodenab-, -auftrag,
flächige Auffüllung innerhalb der Schaltfelder) werden vorhandene
Einbauten sowie eventuelle Kleinfundamente nicht in Abzug gebracht. Sämt
liche Erschwernis bei den Aushub und Verfüllarbeiten durch vorhandene
Kleinfundamente wie Kabelkanäle, Kabelzugschächte sind in die entspreche
nde
Positionen einzukalkulieren.
In Abzug gebracht werden bei den entsprechenden Positionen: Straßen und
Wege, Pflasterflächen, Kabelkanäle, Fundamente, EB-Zelle, Betriebsgebäud
e.
Als Nachweis für den Baustoffverbrauch ist bei Schüttgütern die
zeitnahe Vorlage von Lieferscheinen zur Unterschrift durch die örtliche
Bauüberwachung gefordert. Die Lieferbelege sind in 2-facher
Ausfertigung vorzulegen. Der Unternehmer erhält die quittierte erste
Ausfertigung zurück. Diese ist der Schlussrechnung als Beleg
beizufügen. Lieferscheine von Schüttgütern müssen folgende Angaben
enthalten:
- Standort der Waage
- Datum und Uhrzeit der Wägung
- Name der Baustelle
- Art des Wägegutes
- Wiegescheinnummer
- eingedrucktes Brutto- und Taragewicht
- polizeiliches Kennzeichen des Fahrzeuges
Lieferscheine, die den oben aufgeführten Vorgaben nicht entsprechen,
werden nicht anerkannt. Mit der Schlussrechnung ist vom AN eine
Auflistung aller Lieferscheine in Abhängigkeit der Materialarten zu
erstellen. Es ist ein Soll-/Ist-Vergleich mit den abgerechneten
Materiallieferungen durchzuführen. Folgende Umrechnungsfaktoren
wurden zugrunde gelegt, wenn kein Einzelnachweis der Proctor- Dichte
durch ein anerkanntes Prüflabor vorgelegt wird:
Asphaltbeton 0/11 2,50 t/m³
Asphaltbinder 0/16 2,40 t/m³
Asphalt Tragdeckschicht 0/16 2,40 t/m³
Asphalttragschicht 0/22 2,30 t/m³
Frostschutzmaterial 0/32 1,85 t/m³
Schottertragschicht 16/56 1,85 t/m³
Vorsiebmaterial 1,98 t/m³
Füllkies 1,80 t/m³
Splitt-/Sandgemisch 0/11 1,98 t/m³
Füllboden 1,6 t/m³
Sand 1,50 t/m³
Füllsand 1,50 t/m³
Gesiebter Mutterboden 1,60 t/m³
Beton-RC-Mineralgemisch 0-32 mm 1,65 t/m³
Ziegel-RC-Mineralgemisch 0-32 mm 1,50 t/m³
Mit dem Soll-/Ist-Nachweis ausgewiesene Unterschreitungen der
Materiallieferungen werden von der Schlussrechnung in Abzug
gebracht.
Umrechnungssätze Bodentransport nach LKW
je cbm Oberboden/Rohboden 1,7 to
je cbm Schutt/Unrat 1,8 to
je cbm Geröll 1,9 to
je cbm Lehm/Ton 2,1 to
(Umrechnung z.B. = 8 to Schutt = 8:1,8 = 4,444 m³)
Auflockerungsfaktor für Roh- und Oberboden:
1 cbm fest = 1,25 cbm lose (für Transporte)
Nutzlast von Ladeflächen LKW
LKW 2-Achser Nutzlast 9 to
LKW 3-Achser Nutzlast 14 to
LKW 4-Achser Nutzlast 18 to
LKW mit Anhänger Nutzlast 26 to
Sattelzug Nutzlast 26 to
Abrechnungseinheiten
Übersicht über verwendete Abrechnungseinheiten:
h = Stunde,
d = Tag,
Wo = Woche,
Mt = Monat,
cm = Zentimeter,
m = Meter,
m2 = Quadratmeter,
m3 = Kubikmeter,
psch = pauschal,
St = Stück,
kg = Kilogramm,
t = Tonne,
m2Wo = Quadratmeter x Woche,
m2Mt = Quadratmeter x Monat,
Std = Stück x Tag,
StWo = Stück x Woche,
StMt = Stück x Monat.
m2/Mt = Quadratmeter je Monat
Materiallieferung:
Sämtliche Materiallieferungen enthalten auch den Einbau, sofern dies
nicht ausdrücklich in den Einzelpositionen ausgeschlossen ist.
Eignungsnachweise und Prüfzeugnisse für Materiallieferungen sind vor
Einbau unaufgefordert der örtlichen Bauleitung zu übergeben.
Das anzuliefernde Auffüllmaterial muss der Einbauklasse 0 gemäß
LAGA M20 entsprechen.
Die entsprechende Eignung des Materials ist vor dem Einbau durch
entsprechende Prüfzeugnisse zu belegen.
Bieterangaben:
Die Bieterangaben sind auf dem beigefügten Bieterangabenverzeichnis
einzutragen und mit dem Angebot abzugeben.
Planbeilagen:
Sämtliche Pläne, die der Ausschreibung beigefügt sind, dienen nur als
Kalkulationshilfe und stellen keine Ausführungspläne dar.
Regelungen für die Ausführung:
Nachfolgende ZTVen mit den zugehörigen TLen sind Vertragsbestandteil.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für
Erdarbeiten im Straßenbau (ZTV E-StB),
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Schichten
ohne Bindemittel im Straßenbau (ZTV SoB-StB),
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau
von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt (ZTV Asphalt-StB)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für
Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTV A-StB),
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für
Erdarbeiten im Straßenbau (ZTV E-StB),
Technische Regeln im Rohrleitungsbau DVGW GW 315.
Beispielbilder:
Alle Beispielbilder sind Ausführungsbeispiele.
Die dargestellte Ausführung ist eine bereits erprobte Ausführungsart des
AG und soll als Grundlage dienen.
Bei Widerspruch zwischen Bildern und Ausschreibung ist zwingend
Rücksprache mit dem AG zu halten.
Vorbemerkung Bauarbeiten
Die im Folgenden beschriebenen Arbeiten dienen der Erneuerung und dem
Rückbau des Umspannwerks Emden Borssum der TenneT TSO GmbH.
Es werden Bauleistungen für die Ertüchtigung des 110-kV-Umspannwerkes
sowie Rückbau des 220-kV Umspannwerkes Emden Borssum beschrieben und
angefragt.
1. Projektbeschreibung
Im Wesentlichen werden folgende Maßnahmen durchgeführt:
Errichten von:
2x 110-kV-Portal
1x 220-kV-Portal
Temporäre Errichtung von:
110-kV-Baueinsatzkabel
110-kV-Baueinsatzkabel
Rückbau:
220-kV-Anlage Emden/Borssum inkl. Riffgat Feld
Errichten von:
110-kV-Schaltfeldverrohrung Portal SK bis zum SF =E04
110-kV-Schaltfeldverrohrung Portal SK bis zum SF =E09
Umbau =E04 von Trafo-SF zum Leitungs-SF
Umbau =E09 von Trafo-SF zum Leitungs-SF
Errichtung 2x Steuerzelle
Errichtung 1x Betriebsgebäude
Anpassung der Eigenbedarfsanlage
Umzug/Rückbau der TenneT-Technik aus dem bestehenden Betriebsgebäude
Die Erweiterung des bestehenden erfolgt gemäß den Vorgaben im
technischen Handbuch Netz (THN) der TenneT TSO GmbH.
Aufgrund der bestehenden Baugrundverhältnisse ist von einer
Pfahlgründung auszugehen.
Grundsätzlich ist der Abschnitt 3.4 Bautechnik/Stahlbau des Handbuches
Bauen und Errichten für die Anlagenplanung anzuwenden.
2. Lieferabgrenzungen und Beistellungen
Im beiliegenden Leistungsverzeichnis sind Beistellungen stets als solche
gekennzeichnet.
Das Abladen der Beistellungen am Aufstellungsort und Lagerplatz des AG
gehört zum Auftragsumfang der jeweiligen Firma, die die Beistellungen
liefert.
2. Sonstiges
Stahlgerüste und Fundamente der alten Betriebsmittel werden durch die
Tiefbaufirma demontiert und entsorgt. Die Schnittstelle liegt oberhalb
der Kopfplatte/-traverse des jeweiligen Gerätetragstieles/-tisches. Die
Entsorgung erfolgt über die Tiefbaufirma. Die Einnahmen für den
Schrottwert werden dem AG bauabschnittsweise und separiert ausbezahlt
bzw. überwiesen. Es soll
keine Verrechnung mit den Kosten vom AN gutgeschrieben bzw. eine
Rechnung erstellt werden.
Das bestehende Umspannwerk liegt in Emden/Borssum:
Erschwernisse und etwaige Mehrkosten sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Weiterhin ist darauf zu achten, dass alle relevanten
Verkehrssicherheitsmaßnahmen zur Sicherung des öffentlichen
Straßenverkehrs durch den AN geplant und durchgeführt werden.
Dieses ist in Abstimmung mit den verantwortlichen Straßenverkehrsämtern
und der Straßenmeisterei auszuführen.
Alle entsprechenden Unfallverhütungs- und VDE-Vorschriften sind zu
beachten.
Den Anweisungen des Betriebspersonals ist Folge zu leisten.
Alle erforderlichen Behelfe zum Materialtransport sind Sache des
Auftragnehmers und werden nicht gesondert vergütet.
Die Arbeitszeiten richten sich nach den Vorgaben der TenneT TSO GmbH.
Eventuell organisatorisch notwendige Arbeitsunterbrechungen, die vom AN
zu vertreten sind, sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert
vergütet.
Die Bauzeit geht über mehrere Jahreszeiten, diesbezüglich sind die
jahreszeitlichen Bedingungen zu berücksichtigen. Insbesondere für
das Arbeiten in den Wintermonaten sind entsprechende Vorkehrungen
zu treffen und in die Einheitspreise zu inkludieren.
Die Positionsbeschreibungen dienen lediglich der Kalkulationshilfe.
Die Ausführung erfolgt aufgrund des Leistungsverzeichnisses und der zur
Verfügung gestellten freigegebenen Ausführungspläne.
Die komplette Ausführung aller Leistungen ist entsprechend der aktuellen
Normlage gemäß Bauteilregelliste auszuführen.
Alle entsprechenden DIN- / EN-Normen, Eurocodes, Vorschriften und der
Stand der Technik sind zu berücksichtigen, desweiteren TR Boden, LAGA
Merkblatt 20.
Alternativen zur vorgesehenen Ausführungsart sind gesondert
einzureichen.
Die Leistungen sind in fix und fertiger Arbeit, einschließlich aller im
Leistungsverzeichnis beschriebener Materialien, Geräte und Gerüste
anzubieten.
Lieferscheine und Entsorgungsnachweise sind dem Auftraggeber mit der
Abrechnung zu übergeben. Ebenso ist der Auftragnehmer verpflichtet
Fachunternehmerbescheinigungen für einzelne Gewerke bei deren
Teilabnahme vorzulegen.
Alle für diese Baumaßnahme nicht wiederverwendbaren Stoffe gehen in das
Eigentum des AN über und sind von der Baustelle zu entfernen.
Aufnahme des dynamischen Verformungsmoduls als gleichwertige
Anforderung, wenn nicht durch Kalibrierung andere Werte gefordert
werden.
Ev2 = 120 MN/m² bzw. Evd = 65 MN/m²
Ev2 = 100 MN/m² bzw. Evd = 50 MN/m²
Ev2 = 80 MN/m² bzw. Evd = 40 MN/m²
Ev2 = 45 MN/m² bzw. Evd = 25 MN/m²
Je nach Größe der auf den Boden einwirkenden Lasten ist dem Untergrund
ein Verformungsmodul zuzuordnen. Dieses Verformungsmodul, auch Ev2-Wert
genannt, wird durch einen Lastplatten-Druckversuch nach DIN 18134
geprüft.
Das Verhältnis von Ev1 / Ev2 muss kleiner oder gleich 2,5 sein. Eine
Verbesserung des Untergrundes bzw. der Tragschicht wird nötig sein wenn
dessen Ev2-Wert kleiner ist als aus nachstehender Tabelle ersichtlich
Besonderheiten:
Das Umspannwerk Emden Borssum ist eine abgeschlossene elektrische
Betriebsanlage, dies ist entsprechend zu kalkulieren.
Die maximal Arbeitshöhe für alle Geräte ist grundsätzlich auf 4 m
beschränkt, entsprechende Geräte sollten mit einer mechanische
/elektrische Höhenbeschränkung ausgestattet sein. Reicht die Arbeitshöhe
von 4 m bei gewissen Tätigkeiten nicht aus, ist dies mit TenneT
abzustimmen.
Die Arbeiten sind in 5 einzelnen Abschnitten auszuführen, zwischen den
Abschnitten wird es eine Arbeitsunterbrechungen geben, diese ist mit
einzukalkulieren. Die geplanten Arbeitsunterbrechungen werden nicht
gesondert vergütet. In der Zeit der baulichen Arbeitsunterbrechungen
werden durch den E-Teil die Geräte gestellt und angeschlossen. Ein
durchgängiges Arbeiten kann nicht gewährleistet werden.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in Teilabschnitten, hierbei werden
durch die E-Firma die Geräte oberhalb des Stahles demontiert. Nach
Abschluss dieser Demontagen kann durch den Bau der Fundamentkörper
freigegraben werden, die Erdungen und Kabel müssen hierbei gesichert
werden, dann kann das Fundament mit Stahl demontiert werden. Es wird
nochmals auf die bleihaltige Farbe hingewiesen.
Abschnittweises Arbeiten, bei einer maximalen Arbeitshöhe von 4,0 m.
Die Abschnitte werden jeweils mit Bauzaun getrennt.
Bautagebuch
Der Auftragnehmer hat arbeitstäglich bis Mittag ein Bautagebuch zu
erstellen und ständig zu aktualisieren.
Das Bautagebuch muss mindestens folgende Eintragungen enthalten:
- Witterungsbedingungen
- Arbeitszeit mit Arbeitsbeginn und -ende
- Namensliste des Baustellenpersonals mit Berufsbezeichnung (inkl.
Subunternehmen)
- Baufortschritt einschließlich Abweichungen vom Terminplan mit
Begründung
- Unfälle / Beinaheunfälle / Unsichere Zustände
- Einsatzgeräte
- Koordinationspunkte
- Sicherheitsrelevante Punkte
- Außervertragliche Leistungen
Toleranzen:
Es gelten die Vorschriften der DIN 18202.
Zusätzlich gelten:
innerhalb des Schaltfeldes +/- 5 mm jeweils von der Längs- und Querachse
Für die Ankerschablonen Toleranzen von +/- 2 mm
Zulässige Toleranzen für die S49 - Fahrschienen:
Höhentoleranz max. +/- 1,00 mm
Spurweite max. +/- 2,00 mm
Baustellenverkehr:
Die Straßen sind in einem sauberen Zustand zu halten, etwaige
Verschmutzungen sind zu entfernen, diese Kosten sind in die
Positionen einzukalkulieren und werden nicht extra vergütet.
Dies gilt auch und insbesondere für die Zufahrtsstraße.
Der Winterdienst ist ja nach Bedarf von der Baufirma zu übernehmen, wenn
diese vor Ort ist. Andernfalls übernimmt die E-Firma. Hierzu gehört das
räumen aller Straßen sowie das Streuen von Taumittel um ein sicheres
Betreten und Befahren der Straßen zu gewährleisten.
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem AN.
Diese Kosten sind in die Einheitspreise zu kalkulieren und werden nicht
gesondert ausgeschrieben und/oder vergütet.
Zu Beginn der Baumaßnahmen wird durch eine Bestandsaufnahme der aktuelle
Zustand festgestellt.
Nach Beendung der Baumaßnahme wieder der ursprüngliche Stand
hergestellt.
Alle vom AN genutzten Flächen und Zuwegungen sind vom AN in den
Ursprungszustand (vor Beginn der Baumaßnahme) wiederherzustellen.
Geräte:
Alle eingesetzten Geräte und Baumaschinen müssen mit einer
Höhenbegrenzung ausgestattet sein.
Termine und Bauzeit:
Die Ausführung der Arbeiten werden nach Vorgabe des AG geplant.
Sollte im LV die Angabe "gesamte Bauzeit" angegeben sein, so ist damit
die Bauzeit für die Ausführung der Leistungen aller Gewerke bis zur
Inbetriebnahme zu verstehen, sofern in den Positionen nichts
Anderweitiges angegeben ist.
Die Bauzeit ist nicht durchgängig zu kalkulieren, Unterbrechungen sind
vorhaben.
Unterbrechungen sind auch innerhalb der Abschnitte vorhanden.
Termine:
Baustart 02.05.2023
Pönaltermine:
Fertigstellung Steuerzellen bezugsbereit für E-Montage 01.09.2023
Fertigstellung 4 Stück Portalfundamente und Vormontage sowie Aufbau
Portalstahl so weit möglich 01.11.2023
Fertigstellung "Bereich Betriebsgebäude" : Abbruch weniger
Kleinfundamente und Bau des Betriebsgebäudes auf Tiefgründung,
Technik-Räume inkl Doppelboden bezugsbereit für die E-Technik bis zum
10.11.2023
Abrechnung:
Die angebotenen Einheitspreise gelten unabhängig der tatsächlich
ausgeführten Menge. Mengenmehrungen und -minderungen berechtigen den AN
nicht zu Nachforderungen.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage von gemeinsam mit der örtlichen
Bauüberwachung des AG erstellten Aufmaßen.
Entsprechende Aufmaße / Abrechnungspläne sind auch bei den
Abschlagsrechnungen anzufertigen.
Die Mengenermittlung ist in Abschnitten bzw. Feldweise aufzustellen,
Übergabe
in Papier und digital ist erforderlich.
In Rechnung gestellte Leistungen, deren Mengenansätze nicht durch
Abrechnungsunterlagen belegt sind, werden nicht anerkannt.
Vergütet wird nur die tatsächlich ausgeführte Leistung.
Abrechnungsregelungen zur Vereinfachung der Abrechnung sind vor der
Rechnungsstellung mit dem AG abzustimmen.
Vor jeder Rechnungsstellung ist die Aufstellung der
Abrechnung mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Sollten in einem Bereich Positionen nicht vorhanden sein, so werden
entsprechende Positionen aus anderen Bereichen zur Abrechnung
herangezogen.
Bei den flächigen Ab- und Auftragspositionen (Oberbodenab-, -auftrag,
flächige Auffüllung innerhalb der Schaltfelder) werden vorhandene
Einbauten sowie eventuelle Kleinfundamente nicht in Abzug gebracht.
Sämtliche Erschwernis bei den Aushub und Verfüllarbeiten durch
vorhandene
Kleinfundamente wie Kabelkanäle, Kabelzugschächte sind in die
entsprechende
Positionen einzukalkulieren.
In Abzug gebracht werden bei den entsprechenden Positionen: Straßen und
Wege, Pflasterflächen, Kabelkanäle, Fundamente, EB-Zelle,
Betriebsgebäude.
Als Nachweis für den Baustoffverbrauch ist bei Schüttgütern die
zeitnahe Vorlage von Lieferscheinen zur Unterschrift durch die örtliche
Bauüberwachung gefordert. Die Lieferbelege sind in 2-facher
Ausfertigung vorzulegen. Der Unternehmer erhält die quittierte erste
Ausfertigung zurück. Diese ist der Schlussrechnung als Beleg
beizufügen. Lieferscheine von Schüttgütern müssen folgende Angaben
enthalten:
- Standort der Waage
- Datum und Uhrzeit der Wägung
- Name der Baustelle
- Art des Wägegutes
- Wiegescheinnummer
- eingedrucktes Brutto- und Taragewicht
- polizeiliches Kennzeichen des Fahrzeuges
Lieferscheine, die den oben aufgeführten Vorgaben nicht entsprechen,
werden nicht anerkannt. Mit der Schlussrechnung ist vom AN eine
Auflistung aller Lieferscheine in Abhängigkeit der Materialarten zu
erstellen. Es ist ein Soll-/Ist-Vergleich mit den abgerechneten
Materiallieferungen durchzuführen. Folgende Umrechnungsfaktoren
wurden zugrunde gelegt, wenn kein Einzelnachweis der Proctor- Dichte
durch ein anerkanntes Prüflabor vorgelegt wird:
Asphaltbeton 0/11 2,50 t/m³
Asphaltbinder 0/16 2,40 t/m³
Asphalt Tragdeckschicht 0/16 2,40 t/m³
Asphalttragschicht 0/22 2,30 t/m³
Frostschutzmaterial 0/32 1,85 t/m³
Schottertragschicht 16/56 1,85 t/m³
Vorsiebmaterial 1,98 t/m³
Füllkies 1,80 t/m³
Splitt-/Sandgemisch 0/11 1,98 t/m³
Füllboden 1,6 t/m³
Sand 1,50 t/m³
Füllsand 1,50 t/m³
Gesiebter Mutterboden 1,60 t/m³
Beton-RC-Mineralgemisch 0-32 mm 1,65 t/m³
Ziegel-RC-Mineralgemisch 0-32 mm 1,50 t/m³
Mit dem Soll-/Ist-Nachweis ausgewiesene Unterschreitungen der
Materiallieferungen werden von der Schlussrechnung in Abzug
gebracht.
Umrechnungssätze Bodentransport nach LKW
je cbm Oberboden/Rohboden 1,7 to
je cbm Schutt/Unrat 1,8 to
je cbm Geröll 1,9 to
je cbm Lehm/Ton 2,1 to
(Umrechnung z.B. = 8 to Schutt = 8:1,8 = 4,444 m³)
Auflockerungsfaktor für Roh- und Oberboden:
1 cbm fest = 1,25 cbm lose (für Transporte)
Nutzlast von Ladeflächen LKW
LKW 2-Achser Nutzlast 9 to
LKW 3-Achser Nutzlast 14 to
LKW 4-Achser Nutzlast 18 to
LKW mit Anhänger Nutzlast 26 to
Sattelzug Nutzlast 26 to
Abrechnungseinheiten
Übersicht über verwendete Abrechnungseinheiten:
h = Stunde,
d = Tag,
Wo = Woche,
Mt = Monat,
cm = Zentimeter,
m = Meter,
m2 = Quadratmeter,
m3 = Kubikmeter,
psch = pauschal,
St = Stück,
kg = Kilogramm,
t = Tonne,
m2Wo = Quadratmeter x Woche,
m2Mt = Quadratmeter x Monat,
Std = Stück x Tag,
StWo = Stück x Woche,
StMt = Stück x Monat.
m2/Mt = Quadratmeter je Monat
Materiallieferung:
Sämtliche Materiallieferungen enthalten auch den Einbau, sofern dies
nicht ausdrücklich in den Einzelpositionen ausgeschlossen ist.
Eignungsnachweise und Prüfzeugnisse für Materiallieferungen sind vor
Einbau unaufgefordert der örtlichen Bauleitung zu übergeben.
Das anzuliefernde Auffüllmaterial muss der Einbauklasse 0 gemäß
LAGA M20 entsprechen.
Die entsprechende Eignung des Materials ist vor dem Einbau durch
entsprechende Prüfzeugnisse zu belegen.
Bieterangaben:
Die Bieterangaben sind auf dem beigefügten Bieterangabenverzeichnis
einzutragen und mit dem Angebot abzugeben.
Planbeilagen:
Sämtliche Pläne, die der Ausschreibung beigefügt sind, dienen nur als
Kalkulationshilfe und stellen keine Ausführungspläne dar.
Regelungen für die Ausführung:
Nachfolgende ZTVen mit den zugehörigen TLen sind Vertragsbestandteil.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für
Erdarbeiten im Straßenbau (ZTV E-StB),
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Schichten
ohne Bindemittel im Straßenbau (ZTV SoB-StB),
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau
von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt (ZTV Asphalt-StB)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für
Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTV A-StB),
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für
Erdarbeiten im Straßenbau (ZTV E-StB),
Technische Regeln im Rohrleitungsbau DVGW GW 315.
Beispielbilder:
Alle Beispielbilder sind Ausführungsbeispiele.
Die dargestellte Ausführung ist eine bereits erprobte Ausführungsart des
AG und soll als Grundlage dienen.
Bei Widerspruch zwischen Bildern und Ausschreibung ist zwingend
Rücksprache mit dem AG zu halten.
Vorbemerkung Bauarbeiten
Datenaustauschphase: 81
Langtextfassung
Vergabenummer des Auftraggebers:
DV-Nr. des Auftraggebers:
OZ-Maske: 112233PPPI
Ausgabejahr GAEB: 90
Bauherr: TenneT TSO GmbH, Lehrte
Währung: Euro (EUR)
Datenaustauschphase: 81
Die Baustelleneinrichtung, die Vermessungsleistungen,
die Dokumentation und die Wasserhaltungsmaßnahmen (eins
chließlich Einholung der erforderlichen Genehmigung) si
nd für sämtliche Bauleistungen ein zu kalkulieren.
Die Baustelleneinrichtung, die Vermessungsleistungen,
Vorbemerkung für Baustraßen:
Baustraßen, Lager- und Montageflächen
Die nachfolgende Leistungen werden nur für Baustraßen
vergütet, die im beigefügten Baustelleneinrichtungsplan
dargestellt sind.
Alle weiteren notwendigen Baustraßen (z.B. im Bereich
der Felder für Bau- und Stahlbau) müssen vom AN selbst
kalkuliert und in die Einheitspreise eingerechnet
werden.
Vorbemerkung für Baustraßen:
Durch den AG werden Bezugsachsen und Höhenfestpunkte
übergeben. Sämtliche für den Bau notwendigen
Vermessungsleistungen sind auf Grundlage der
übergebenen Bezugsachsen durchzuführen.
Durch den AG werden Bezugsachsen und Höhenfestpunkte
Durch den Auftraggeber werden die Basisachsen
abgesteckt.
Dem AN werden folgende Daten übergeben.
- Koordinaten der Basisachsen
- Festpunkte
- Grenzkoordinaten, sofern notwendig
- evtl. Zwangspunkte der Planung
Zur Berechnung der Absteckwerte sind die übergebenen
Ausführungsplanungen ins Koordinatensystem der
Basisachsen zu transformieren.
Der Bauherr ist umgehend über möglicherweise
auftretende Differenzen der Transformation zwischen GK-
und UTM-Koordinatensystem zu informieren.
Durch den Auftraggeber werden die Basisachsen
Wasserhaltungsmaßnahmen sind entsprechend der
örtlichen Gegebenheiten in Abstimmung zwischen AN und
AG durchzuführen.
Die Genehmigung für die Wasserhaltung ist vom AN einzuh
olen.
Abrechnung nach gemeinsamen Aufmaß von AN und AG.
Wasserhaltungsmaßnahmen sind entsprechend der
Die Vorbemerkungen "Bauablauf" sind zu beachten.
Die Vorbemerkungen "Bauablauf" sind zu beachten.
Abrechnungsregelung:
Der Auftragnehmer übergibt einen Vorschlag zur Abrechnu
ngsvermessung,
dieser Vorschlag soll zur Angebotsabgabe vorgelegt werd
en.
Für die Ermittlung der Auffüllmenge werden Messungen
bezogen auf die Bestandspläne ausgeführt.
Durch Auswahl von repräsentativen Querprofilen wird
für den Abtrag und die Auffüllung ein Mittelwert
gebildet.
Für die Abrechnung werden die Verdrängung von
Bauwerken abgezogen.
Bei den Bauwerken wird die Verdrängung anhand der
Ausführungs- bzw. Regelpläne von Geländeoberkante bis
Bauwerksunterkante mit den Aussenabmessungen der
Bauwerke in Abzug gebracht.
Bei den Straßen- und Pflasterflächen wird der im
Regelquerschnitt angegebene frostsichere Aufbau mit den
Regelbreiten abgezogen.
Weitere Einbauteile werden übermessen, ein
Mehraufwand beim Einbau der Auffüllpositionen und
Oberbodenandeckung zwischen den Kleinfundamenten und
sonstigen Bauteilen muss mit in die Einheitspreise
kalkuliert werden.
Abrechnungsregelung:
Hindernisse:
Werden unvermutete Hindernisse, z. B. nicht angegebene
Leitungen, Kanäle, Kabel, Dräne, Bauwerksreste,
Vermarkungen usw. angetroffen, ist der Auftraggeber
unverzüglich darüber zu unterrichten.
Sollten Munition, Bomben oder ähnlich gefunden werden,
so ist als erstes die Polizei sowie die zuständige Behö
rde zu
informieren, dann erst, bzw. wahlweise zeitgleich der A
G.
Die zu treffenden Maßnahmen sind zu vereinbaren.
In unmittelbarer Nähe von Bauwerken, Leitungen, Kabeln,
Dränen und Kanälen müssen Erdarbeiten mit der
erforderlichen Vorsicht durchgeführt werden.
Gefährdete Bauteile sind zu sichern.
Hindernisse:
Konzept AN:
Durch den AN sind bei der Vergabeverhandlung ein
Konzept für den Abtrag des Oberbodens sowie für die
Auffüllung vorzustellen.
Das Konzept wird im Auftragsfall mit dem AG abgestimmt
bzw. angepasst und dient als Abrechnungsgrundlage.
Weiter ist durch den AN ein Abrechnungskonzept
vorzustellen, sofern dies von der geplanten Abrechnung
wie unter den Vorbemerkungen "Abrechnungsregelung" des
Titels: Erdbau: Oberboden, Auffüllung abweicht.
Konzept AN:
Bausteine für Positionen
Sollte für eine Positionsnummer kein Baustein vorhanden
sein, so sind die entsprechenden Pläne aus anderen
Bausteinen zu verwenden.
Positionsnummern entsprechend den Fundamentlageplänen.
Bausteine für Positionen
Portalfundamente
Die Portalfundamente werden derzeit für die örtlichen
Gegebenheiten berechnet.
Voraussichtliche Abmessungen der zu erstellenden
Portalfundamente:
Fundamentplatte L x B x H: 10,00 x 6,50 x 1,20
Beton C35/45 XC4 XF1 XA2 ca. 100,00 m³/Fundament
Expositionsklasse für Beton: XA2
Portalfundamente
Sämtliche Geräte für die auszuführenden Bauleistungen
sind an die örtlichen Gegebenheiten der Bestandsanlage
(Elektrobauteile, Freileitungen etc.) anzupassen und
entsprechend zu kalkulieren.
Sämtliche Geräte für die auszuführenden Bauleistungen
Die Erdungskabel werden im Zuge des großräumigen
Erdbaus mitverlegt.
Der AN stellt dazu das Sandplanum bis -80 cm unter GOK
her und verfüllt nach dem Setzen der Einzelfundamente
und dem Verlegen der Erdungs- und Steuerkabel die
Zwischenbereich bis -15 cm unter GOK bevor Oberboden
angedeckt wird.
Die Kabelgräben für Steuerkabel in der
Erweiterungsfläche werden parallel zur E-Technik und
nach dem Stahlbau hergestellt.
Bei abweichendem Bauablauf hat der AN die Herstellung
der Kabelgräben einzukalkulieren.
Die Erdungskabel werden im Zuge des großräumigen
Die Zufahrtsmöglichkeiten und Bewegungsfreiheiten auf d
em Gelände sind vorab vom Bieter zu prüfen. 15 Arbeitst
age vor dem Transporttermin ist mit dem AN, dem Transpo
rteur und dem AG bzw. der örtlichen Bauüberwachung ein
Ortstermin durchzuführen. Die Kosten für diesen Termin
sind einzukalkulieren.
Alle Fugen sind mit bauaufsichtlich zugelassenen, dauer
elastischen und witterungsbeständigen Dichtstoffen zu v
erschließen.
Alle Stahlteile sind verzinkt bzw. nicht rostend auszuf
ühren. Die Metallteile sind E6/EV1 eloxiert auszuführen
.
Alle sichtbaren Betonkanten sind mit Dreikantleisten zu
brechen.
Die Bewehrung und alle Metalleinbauteile sind elektrisc
h leitend untereinander zu verbinden, so dass ein Samme
lerdanschluss aus der Station geführt und ein Kurzschlu
ssstrom übertragen werden kann.
Vor Auslieferung der Steuerzellen ist eine Werkabnahme
beim Auftraggeber bzw. der Bauüberwachung mit einem Vor
lauf von 10 Arbeitstagen anzumelden.
Für die Montage ist ein 160 to Kran zu kalkulieren. Sol
lte ein größerer Kran notwendig werden, ist der Nachwei
s vom AN zu erbringen.
Die Steuerzellen sind besenrein zu übergeben.
Ausführung der Steuerzellen (Tür und Lüftungsgitter) in
RC 4.
Die Zufahrtsmöglichkeiten und Bewegungsfreiheiten auf d
Kabelschutzrohre
Kabelschutzrohre
Flächenentwässerung Anlage
Das Spülen der RW- und SW-Leitungen nach Verlegung ist
mit auszuführen
und mit einzukalkulieren.
Flächenentwässerung Anlage
Gebäude- und Fundamententwässerung
Gebäude- und Fundamententwässerung
Die Arbeiten sind in Abstimmung mit den Stahl- und
Elektromontagearbeiten durchzuführen, analog zu den
einzelnen Bauabschnitten.
Sämtliche Leistungen des Titels Grünanlagen können ggf.
erst nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen.
Die daraus entstehenden Erschwernisse, Arbeiten mit
Kleingeräten, Handarbeit, Behinderung durch Einbauteile
etc. sind in die EP einzurechnen.
Landschaftsgerechte Einbindung des Bauwerks in das
Landschaftsbild über Gelände des Umspannwerkes. Die
folgenden Arbeiten sind hierzu auszuführen:
- Nachplanierung und Verdichtung des anstehenden
Mineralbodens
- Andecken von Mutterboden
- Auflockern des Mutterbodens bis 10 cm Tiefe, durch
den Einsatz einer Fräse
- Beseitigung von Steinen (> 5 cm), Fremdkörpern,
Unkräutern und schwer zersetzbaren Pflanzenteilen (z.
B.:
Wurzeln,Äste)
- Feinplanum des angedeckten Mutter Sollhöhe )
- Herstellung der Geländeanschlüsse
- Einsaat mit RSM (nach Rücksprache mit dem AG)
ohne Kräuter, Saatgutmenge 20 g/m²
Die Arbeiten sind in Abstimmung mit den Stahl- und
Anlagenzaun Systemskizze_380-kV Anlage_THN
Demontierbares Zaunfeld
Toranlage
Erdung gem. Handbuch Bauen und Errichten Pos. 4.1.9 Pot
entialausgleich / Erdung Zaunanlage.
Anlagenzaun Systemskizze_380-kV Anlage_THN
Baustelleneinrichtung und Sicherheitseinrichtungen
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Grundlage der Lieferung der Baustoffe und Bauteile sowi
e
der Ausführung bis zur fertigen Leistung werden:
Leistungsbeschreibung des Auftraggebers einschl. ev
tl.
Zeichnungen und sonstiger Unterlagen.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
Baustelleneinrichtung und Gerüstarbeiten.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen DIN 18299.
VORSCHRIFTEN und NORMEN:
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
DIN 18451 Gerüstarbeiten
DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten
DIN EN 4102 Brandschutz im Hochbau
DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste (alle Teile)
DIN EN 18201 Toleranzen im Bauwesen
DIN EN 18202 Toleranzen im Hochbau
DIN EN 18203 Toleranzen im Hochbau
DIN 18302 Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen
DIN 18303 Verbauarbeiten
DIN 18304 Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten
DIN 18305 Wasserhaltungsarbeiten
DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten
DIN 18308 Drän- und Versickerungsarbeiten
DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten
Der Stand der Technik (Bautechnik) mit den
entsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften und
Richtlinien.
Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der
Verhütung von Unfällen, insbesondere der UVV.
Ausführung
Für die Ausführung maßgebend ist DIN 18299 in
Verbindung mit den in der ZTV aufgeführten DIN-
Vorschriften und Richtlinien.
Vom Auftraggeber übergebene Pläne sowie evtl.
Angaben über Achsen, Fluchten und Höhen sind
eigenverantwortlich durch den AN zu überprüfen, auch in
Bezug auf Überprüfung aller Maße an der Baustell
e vor
Ort.
Zusätzliche Auflagen und Forderungen der zuständig
en
Baubehörde und deren ausführenden Organe sowie des
Prüfingenieurs in Bezug auf die Baustelleneinricht
ung
müssen erfüllt werden.
Die Ausführung umfasst die Einrichtung der Baustelle fü
r
Leistungen des Auftragnehmers während der gesamten
Bauzeit, zusätzliche Baustelleneinrichtung, die vom
Auftraggeber (AG) gefordert werden und sonstige
Leistungen.
Der Auftragnehmer (AN) hat die
Baustelleneinrichtungsarbeiten unter eigener
Verantwortung auszuführen. Er hat dabei die anerkannten
Regeln der Baukunst, der Technik und die behördl
ichen
Vorschriften und Auflagen zu beachten, sowie die gemäß
Freiflächenplan zur Erhaltung vorgesehenen Bäume z
u
schützen.
Auf Einhaltung der Lärmschutzbestimmungen wird in
diesem Zusammenhang besonders hingewiesen. Dies
betrifft die Baumaßnahmen und die Qualität der
verwendeten Geräte.
Die Baustelleneinrichtung beinhaltet somit unter andere
m
Abfuhr, Aufbau, Umbau, Vorhaltung und Betrieb sow
ie
Abbau und Transport entsprechend dem Baufortschrit
t
aller erforderlichen Mittel und Hilfsmittel wie Unterkü
nfte,
Büros, Lager, Geräte, Werkzeuge, Transportmittel,
Zäune, Kräne, Hebezeuge, Bauaufzüge, Absperrungen,
Schrammborde, Abdeckungen, Arbeits- und
Schutzgerüste, Schutzbeläge, Baustraßen, etc..
Bauzäune, Absperrungen, Auffangnetze, Schutzgeländer
und Schutzgerüste, Abdeckungen von
Deckendurchbrüchen, Sicherung der Treppenanlagen,
etc. sind zu liefern, aufzubauen / montieren, während d
er
gesamten Bauzeit vorzuhalten, ggf. umzusetzen und
zu
warten.
Zur Vorhaltung gehört auch die Beleuchtung der
Baustelle, Beschilderung der Bauzäune und Fluchtwe
ge
in Abstimmung mit den Behörden und Sicherung während
der Dunkelheit. Die Herstellung, Unterhaltung und späte
re
Entfernung von geeigneten Zuwegungen und Straßen für
den Baustellenverkehr gehört zu vertraglichen Leis
tung
und ist mit einzukalkulieren.
Nach Beendigung der Bautätigkeit sind die öffentl
ichen
Straße und Wege sowie die Flächen für die
Baustelleneinrichtung in den Zustand zu versetzen,
in
dem sie sich vor Beginn der Baumaßnahmen befanden.
Der AN hat für die Reinigung der Straßen und W
ege
(Baustraßen und öffentliche Wege/Straßen) im Berei
ch
der Baustelle vor Beginn bis zur Beendigung sein
er
Leistung auf seine Kosten zu sorgen.
Zur Leistung des AN gehört außerdem die Schnee-
und
Eisbeseitigung auf allen bauinternen Wegen,
insbesondere der Fluchtwege. Der AN haftet für a
lle
Schäden und Kosten, die sich aus der Nichteinhaltung de
r
vorstehenden Verpflichtung ergeben (Streupflicht).
Der AN verpflichtet sich, entsprechend den
Erfordernissen des Bauablaufes und auf Verlangen
der
Objektüberwachung des AG von ihm gestellte Container,
Geräte oder sonstige Anlagen umzusetzen oder Material
umzulagern. Eine besondere Vergütung hierfür erfol
gt
nicht.
Sicherheitseinrichtungen, die zum Schutz der auf
der
Baustelle tätigen Personen oder zum Schutz von
Bauwerksteilen hergestellt wurden, sind, wenn sie
zur
Ausführung vorrübergehend entfernt wurden,
anschließend sofort wiederherzustellen.
Der AN haftet während der gesamten Bauarbeiten für den
Unfallschutz und die Einhaltung der
Unfallverhütungsvorschriften (UVV).
Die Planung und Einholung von Genehmigungen für
die
Erstellung der Ver- und Entsorgungsanschlüsse erfo
lgt
durch den AN. Die Kosten für die Ver- und Ents
orgung
trägt der AN.
Der AN hat eigenverantwortlich das
Baustromversorgungsnetz für die gesamte
Baumaßnahme, einschließlich der Baustromverteiler, der
Sicherheitsbeleuchtung innerhalb und außerhalb der
Gebäude, der Versorgung und Installation der
Unterkünfte, der Aufenthalts-, Sanitär-, Wasch- un
d
Duschräume, der Lager und Magazine, den gesetzlichen
Vorschriften entsprechend zu erstellen, ggf. dem
Baufortschritt entsprechend zu ändern oder zu ergänzen
und abschnittsweise zu demontieren und abzufahren.
Der AN hat für sämtliche Transporte von und zur
Baustelle ein Konzept zu entwickeln, in dem Anga
ben
über An- und Abfahrten, Lager- und ähnlichen Flä
chen
auf öffentlichem Gelände, Bauzeiten,
Entsorgungskonzepte sowie alle hiermit im
Zusammenhang stehende Aufgaben einzuarbeiten sind,
und dieses mit dem AG abzustimmen .
Mit Abgabe des Angebotes für das hier vorliegend
e
Leitungsverzeichnis bestätigt der Bieter, dass er
die
Baustelle eingesehen und alle erkennbaren
Erschwernisse berücksichtigt hat. Dies gilt für a
lle
Positionen des LVs und wird entsprechend in den
Pauschalpositionen mit einkalkuliert.
Nebenleistungen
Sollten sich aus den vorangegangenen Vorbemerkungen,
Vorschriften und Richtlinien Leistungen ergeben, d
ie in
den folgenden Leistungsbeschreibungen nicht explizi
t
aufgeführt sind, auch nicht in der jeweiligen VO
B
Vorschrift Teil C der jeweiligen DIN Norm, so s
ind auch
diese Leistungen als Nebenleistungen in die
Angebotspreise mit einzurechnen. Da es sich um e
ine
funktionale Leistungsbeschreibung handelt, sind weiterh
in
alle in der jeweiligen VOB Vorschrift Teil C der jeweil
igen
DIN Norm aufgeführten besonderen Leistungen ebenfalls
in die Angebotspreise mit einzurechnen. Es wird
hierbei
nochmals darauf hingewiesen, dass alle Leistungen
gebrauchsfertig an den AG übergeben werden müssen
und dementsprechend vom AN kalkuliert werden müssen.
Abrechnung
Alle Leistungen werden in Form einer Pauschale vergütet
.
Die Pauschalvergütung beinhaltet alle die zur
Fertigstellung des Standard-Betriebsgebäudes
notwendigen Leistungen. Der Auftragnehmer ist eige
ns
dafür verantwortlich, alle notwendigen Leistungen für d
ie
schlüsselfertige Fertigstellung zu ermitteln. Die Posit
ionen
werden nach Baufortschritt bzw. Fertigstellung
abgerechnet.
Ausführung Gebäude, Fenster, Türen, Toren, Lüftungsgitt
er,
etc. in RC 4.
Baustelleneinrichtung und Sicherheitseinrichtungen
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Grundlage der Lieferung der Baustoffe und Bauteile sowi
e
der Ausführung bis zur fertigen Leistung werden:
Leistungsbeschreibung des Auftraggebers einschl. evtl.
Zeichnungen und sonstiger Unterlagen.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Erdarbeiten.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen DIN 18299.
VORSCHRIFTEN und NORMEN:
DIN 18300 Erdarbeiten
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten
DIN 4124 Baugruben und Gräben
DIN 18302 Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen
DIN 18303 Verbauarbeiten
DIN 18304 Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten
DIN 18305 Wasserhaltungsarbeiten
DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten
DIN 18308 Drän- und Versickerungsarbeiten
DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten
ZTV Rohrgraben
Der Stand der Technik (Bautechnik) mit den
entsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften und
Richtlinien.
Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der
Verhütung von Unfällen, insbesondere der UVV.
Ausführung
Für die Ausführung maßgebend ist DIN 18300 in
Verbindung mit den in der ZTV aufgeführten DIN-
Vorschriften und Richtlinien.
Vom Auftraggeber übergebene Pläne sowie evtl.
Angaben über Achsen, Fluchten und Höhen sind
eigenverantwortlich durch den AN zu überprüfen, auch in
Bezug auf Überprüfung aller Maße an der Baustell
e vor
Ort.
Zusätzliche Auflagen und Forderungen des zuständig
en
Baugrundgutachters und deren ausführende Organe
müssen erfüllt werden.
Auszuführende Oberflächenschutzarbeiten sind in Art
,
Stärke und Dauer dem Auftraggeber nachzuweisen. Evtl.
hierfür notwendige Prüfungen gehen zu Lasten des
Auftragnehmers. Materialreste sind sofort zu samme
ln
und zu entsorgen. Verunreinigte Flächen auf dem
Grundstück oder angrenzenden Flächen werden durch
den AN gereinigt.
Werden beim Abtrag-Aushub von der
Leitungsbeschreibung abweichende Bodenverhältnisse
angetroffen, so ist deren Klassifizierung unverzüglich
und
zusammen mit der Bauleitung des Auftraggebers
vorzunehmen.
Anomalien im Boden (Aufweichungen, Auflockerungen,
Gefügestörungen) die der AN zu verschulden hat,
sind
sauber abzutragen und durch geeignetes
verdichtungsfähiges Verfüllmaterial zu ersetzen. Di
e
erforderliche Tragfähigkeit gem. Statik und
Baugrundgutachten muss hierbei sichergestellt werden.
Alle Böschungen, Gruben, Schacht- und Grabenwände
sind nach DIN 18303, den gültigen UVV und der
örtl.
Bauüberwachung/ Baugrundgutachten entsprechend vom
AN für die gesamte Baumaßname herzustellen,
vorzuhalten und abschließend abzubauen. Der AN muss
jederzeit die Standsicherheit von Verbauten und anderen
Sicherungsmaßnahmen dem AG nachweisen können.
Einflüsse aus dem Grundwasserstand sind entsprechend
Baugrundgutachten zu berücksichtigen. Der AN hat
alle
hierfür notwendigen Maßnahmen für die Trockenhaltu
ng
vorzusehen.
Nebenleistungen
Im Zuge der Erdarbeiten / Aushubarbeiten sind
Schnurgerüste und Absteckungen für die gesamte
Baumaßnahme herzustellen, vorzuhalten und am Ende
zu beseitigen. Dies gilt für das gesamte Gebäude sowie
für die Anschlussachsen zum restlichen Anlagenrast
er
(Einmessung). Das hierfür benötige Personal und d
ie
Materialkosten für die Herstellung der Hilfsgerüst
e sind
einzurechnen. Schnur- und Hilfsgerüste nach Wahl
AN,
stabile/ standsichere Konstruktionen sind gefordert.
Durch den Vermesser abgesteckten Punkte sind während
der gesamten Baumaßnahme zu sichern.
Auf- und Abbauen sowie Vorhalten aller erforderlichen
Arbeits- und Schutzgerüste, Arbeitsbühnen, geeignete
Hebewerkszeuge usw.
Sämtliche Maßnahmen für die Weiterarbeit bei
Schlechtwetter, Frost und Schnee.
Abgetreppte, geböschte und genneigte Grundflächen sind
zu sichern.
Sollten sich aus den vorangegangenen Vorbemerkungen,
Vorschriften und Richtlinien Leistungen ergeben, d
ie in
den folgenden Leistungsbeschreibungen nicht explizi
t
aufgeführt sind, auch nicht in der jeweiligen VO
B
Vorschrift Teil C der jeweiligen DIN Norm, so s
ind auch
diese Leistungen als Nebenleistungen in die
Angebotspreise mit einzurechnen. Da es sich um e
ine
funktionale Leistungsbeschreibung handelt, sind weiterh
in
alle in der jeweiligen VOB Vorschrift Teil C der jeweil
igen
DIN Norm aufgeführten besonderen Leistungen ebenfalls
in die Angebotspreise mit einzurechnen. Es wird
hierbei
nochmals darauf hingewiesen, dass alle Leistungen
gebrauchsfertig an den AG übergeben werden müssen
und dementsprechend vom AN kalkuliert werden müssen.
Abrechnung
Alle Leistungen werden in Form einer Pauschale vergütet
.
Die Pauschalvergütung beinhaltet alle die zur
Fertigstellung des Standard-Betriebsgebäudes
notwendigen Leistungen. Der Auftragnehmer ist eige
ns
dafür verantwortlich, alle notwendigen Leistungen für d
ie
schlüsselfertige Fertigstellung zu ermitteln. Die Posit
ionen
werden nach Baufortschritt bzw. Fertigstellung
abgerechnet.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Entwässerungsarbeiten
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Grundlage der Lieferung der Baustoffe und Bauteile sowi
e
der Ausführung bis zur fertigen Leistung werden:
Leistungsbeschreibung des Auftraggebers einschl. ev
tl.
Zeichnungen und sonstiger Unterlagen.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
Entwässerungsarbeiten.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen DIN 18299.
VORSCHRIFTEN und NORMEN:
DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten
DIN 18300 Erdarbeiten
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
DIN 4124 Baugruben und Gräben
DIN 18303 Verbauarbeiten
DIN 18304 Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten
DIN 18305 Wasserhaltungsarbeiten
DIN 18308 Drän- und Versickerungsarbeiten
DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten
ZTV Rohrgraben
Der Stand der Technik (Bautechnik) mit den
entsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften und
Richtlinien.
Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der
Verhütung von Unfällen, insbesondere der UVV.
Ausführung
Für die Ausführung maßgebend ist DIN 18306 in
Verbindung mit den in der ZTV aufgeführten DIN-
Vorschriften und Richtlinien.
Vom Auftraggeber übergebene Pläne sowie evtl.
Angaben über Achsen, Fluchten und Höhen sind
eigenverantwortlich durch den AN zu überprüfen, auch in
Bezug auf Überprüfung aller Maße an der Baustell
e vor
Ort.
Zusätzliche Auflagen und Forderungen der zuständig
en
Baubehörde und deren ausführende Organe sowie des
Prüfingenieurs in Bezug auf den statischen Nachwe
is
müssen erfüllt werden.
Vor Einbau der Abwasserleitungen sind entsprechend
e
Prüfzeugnisse vorzulegen für die Eignung.
Bei Verlegung der Rohrleitungen ist darauf zu ac
hten,
dass die vorgeschriebenen Überdeckungen sowie
Sandeinbettungen eingehalten werden.
Vor Rohrgrabenverfüllung müssen die genaue Lage d
er
Rohre dokumentiert werden. Die Dokumentation muss
mittels Fotos und Verlegeskizzen dem AG nachgewiesen
werden. Leitungen außerhalb der Bodenplatte müssen
zusätzlich zur Lagebestimmung mittels GPS
eingemessen werden. Die Vermessungsarbeiten sind
einzukalkulieren und die Daten sind dem AG zu
übergeben.
Nebenleistungen
Sollten sich aus den vorangegangenen Vorbemerkungen,
Vorschriften und Richtlinien Leistungen ergeben, d
ie in
den folgenden Leistungsbeschreibungen nicht explizi
t
aufgeführt sind, auch nicht in der jeweiligen VO
B
Vorschrift Teil C der jeweiligen DIN Norm, so s
ind auch
diese Leistungen als Nebenleistungen in die
Angebotspreise mit einzurechnen. Da es sich um e
ine
funktionale Leistungsbeschreibung handelt, sind weiterh
in
alle in der jeweiligen VOB Vorschrift Teil C der jeweil
igen
DIN Norm aufgeführten besonderen Leistungen ebenfalls
in die Angebotspreise mit einzurechnen.
Es wird hierbei nochmals darauf hingewiesen, dass
alle
Leistungen gebrauchsfertig an den AG übergeben werden
müssen und dementsprechend vom AN kalkuliert werden
müssen.
Abrechnung
Alle Leistungen werden in Form einer Pauschale vergütet
.
Die Pauschalvergütung beinhaltet alle die zur
Fertigstellung des Standard-Betriebsgebäudes
notwendigen Leistungen. Der Auftragnehmer ist eige
ns
dafür verantwortlich, alle notwendigen Leistungen für d
ie
schlüsselfertige Fertigstellung zu ermitteln. Die Posit
ionen
werden nach Baufortschritt bzw. Fertigstellung
abgerechnet.
Entwässerungsarbeiten
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Grundlage der Lieferung der Baustoffe und Bauteile sowi
e
der Ausführung bis zur fertigen Leistung werden:
Leistungsbeschreibung des Auftraggebers einschl. ev
tl.
Zeichnungen und sonstiger Unterlagen.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Beton- und
Stahlbetonarbeiten.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen DIN 18299.
VORSCHRIFTEN und NORMEN:
DIN 18331 Betonarbeiten
EUROCODE 2 Bemessung und Konstruktion von
Stahlbeton- und Spannbetontragwerken
EUROCODE 1 Einwirkungen auf Tragwerke
DIN 18451 Gerüstarbeiten
DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste
DIN 4124 Baugruben und Gräben
DIN EN 4102 Brandschutz im Hochbau
DIN EN 18201 Toleranzen im Bauwesen
DIN EN 18202 Toleranzen im Hochbau
DIN EN 18203 Toleranzen im Hochbau
Der Stand der Technik (Bautechnik) mit den
entsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften und
Richtlinien.
Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der
Verhütung von Unfällen, insbesondere der UVV.
Ausführung
Für die Ausführung maßgebend ist DIN 18331 in
Verbindung mit den in der ZTV aufgeführten DIN-
Vorschriften und Richtlinien.
Vom Auftraggeber übergebene Pläne sowie evtl.
Angaben über Achsen, Fluchten und Höhen sind
eigenverantwortlich durch den AN zu überprüfen, auch in
Bezug auf Überprüfung aller Maße an der Baustell
e vor
Ort.
Zusätzliche Auflagen und Forderungen der zuständig
en
Baubehörde und deren ausführende Organe sowie des
Prüfingenieurs in Bezug auf den statischen Nachwe
is
müssen erfüllt werden.
Beton ist lot- und fluchtgerecht in allen Gescho
ssen der
Baumaßnahme herzustellen, einschließlich das Anlege
n
und Aussparen aller Tür- und Fensteröffnungen,
Durchbrüche, Schlitze, Ankerlöcher, Nischen usw.
Die Ausführung, Menge und Art der Bewehrung ist
den
Schal- und Bewehrungsplänen (inkl. Stahlliste) zu
entnehmen. Für die Einhaltung sämtlicher Maße für
Breite, Länge und Höhe einschließlich der Höhenko
ten
auf der Baustelle haftet alleinverantwortlich der
Auftragnehmer.
Maßtoleranzen sind nach den DIN-Vorschriften bzw. den
Planangaben zu entnehmen und einzuhalten. Werden die
Toleranzen bei der Ausführung überschritten, ist
ohne
Aufforderung und unverzüglich die Beseitigung /
Neuerstellung der betreffenden Bauteile auszuführen
.
Wird die Änderung vom Auftragnehmer nicht
vorgenommen, so wird die Beseitigung und Neuerstellung
vom Auftraggeber selbst oder einem Dritten auf K
osten
des Auftragnehmers ausgeführt.
Bei Fertigteilen sind die Werkstattpläne (Leistung
AN),
insbesondere die Schal- und Bewehrungspläne und a
lle
Fertigteilpläne mit Angabe aller Dehn- und Arbeit
sfugen
sowie die Behandlung derselben mit der hochbaulic
hen
Ausführungsplanung abzustimmen und dem Auftraggeber
rechtzeitig zur Genehmigung und Freigabe vor
Ausführungsbeginn vorzulegen.
Für die Ausführung, insbesondere für die Stahlbewehrung
und Betongüten, gelten die Angaben des zuständige
n
Tragwerkplaners / Prüfingenieurs bzw. der
Planunterlagen.
Vor Beginn der Betonierarbeiten jedes
Betonierabschnittes und vor Anbringen der letzten
Wandschalung und sonstiger verdeckenden Schalungen
ist die Bewehrungsabnahme von der zuständigen
Behörde bzw. dem Prüfingenieur oder Statiker
durchzuführen. Für die rechtzeitige Anmeldung und
Durchführung der Abnahme trägt der Auftragnehmer
die
alleinige Verantwortung. Der Abnahmetermin ist dem
Auftraggeber 5 Werktage im Voraus mitzuteilen.
Werden Teile betoniert, die nicht abgenommen sind
, so
trägt der Auftragnehmer hierfür die volle Verantw
ortung,
einschl. der daraus resultierenden Folgen.
Die Güte der Stoffe und Bauteile, insbesondere d
ie
vorgeschriebenen Betongüten, sind laufend durch
Probewürfelserien gemäß EC 2 DIN EN 1992-1-1:2004 +
AC:2010 und den Bestimmungen des Deutschen
Ausschusses für Stahlbeton nachzuweisen. Die
Prüfergebnisse sind der Bauüberwachung des
Auftraggebers unaufgefordert und laufend zu übergeben.
In Zweifelsfällen kann der Nachweis zusätzlich am
Bauwerk selbst verlangt werden.
Können die vorgeschriebenen Betongüten nicht
einwandfrei nachgewiesen werden, so sind
entsprechende Maßnahmen auszuführen, jedoch nur in
Abstimmung und mit Genehmigung des Auftraggebers.
Alle Kosten hierfür, sowie auch etwaige Folgekost
en,
gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Zusatzmittel nach EC 2 DIN EN 1992-1-1:2004 +
AC:2010 dürfen nur mit Genehmigung des Auftraggebers
verwendet werden. Prüfzeugnisse hat der Auftragnehmer
vorher zu erbringen.
Sämtliche Aussparungen in Stahlbetondecken, -wänden
und -unterzügen etc. für die technische
Gebäudeausrüstung sind nach den Ausführungsplänen
vorzusehen.
Das Anlegen aller Öffnungen, das Sichern bzw. Abdecken
während der weiteren Arbeiten, auch aller Folgegewerke
sowie das nachträgliche Vergießen gemäß den
bauaufsichtlichen und brandschutztechnischen
Vorschriften einschl. der Schalungsarbeiten sind
einzukalkulieren.
Sämtliche Schalungen für Sichtbetonflächen sind vo
r
Beginn der Betonierarbeiten gemeinsam mit dem
Auftraggeber abzunehmen. Die Abnahme entbindet den
Auftragnehmer nicht von der Haftung der Einhaltun
g
sämtlicher Maße.
An allen Betonkanten sowie Arbeitsfugen und
Betonabschnitten sind Dreikantleisten (d = 1,5 cm
)
einzulegen; das Einlegen der Leisten ist einzurec
hnen.
Alle Dreikantleisten und Leistenstöße, ob im rech
ten,
spitzen oder stumpfen Winkel, sind auf Gehrung z
u
schneiden und anzupassen. Alle sichtbaren Betontei
le
sind sauber zu entgraten.
Alle Anschlüsse zu neuen Betonierabschnitten sind
vor
dem Betonieren gründlich mit Wasser zu reinigen,
ggf.,
falls nicht mehr zugänglich, sind die Holzstücke,
Sägespäne, Bewehrungsschnittreste, Bindedrahtreste mit
Pressluft restlos zu entfernen.
Sämtliche Aussparungen sind bis zur Montage der
Einbauteile bzw. zum Zeitpunkt des Vergusses gegen das
Eindringen von Wasser, Mörtel und anderen
Verunreinigungen zu schützen. Die Maßnahme soll
besonders die Zerstörung von Bauteilen durch
Frosteinwirkung verhindern.
Durchbiegungen der Stahlbetonkonstruktionen aus
ständiger Last und Kriechen des Betons sind durch eine
entsprechende Überhöhung auszugleichen.
Unabhängig von der Prüfung und Freigabe sind für
alle
Sichtbetonflächen Betonplan-Schaltafeln in neuwertig
er
und ausgesuchter Qualität zu verwenden. Eine Belegung
der Tafeln kann nur in Absprache mit dem Auftraggeber
vorgenommen werden.
Für Stahlbetonbauteile mit sichtbaren Betonflächen,
gleich ob als Fertigteil oder in Ortbeton, wird
eine
einheitliche, geschlossene, ebene und glatte Oberf
läche
aller Seiten und sämtlicher Teile verlangt (Klasse SB 2
).
Hierzu ist die strengste Überwachung der
Mischungszusammensetzung, ständige Kontrolle des
Wasser-Zement-Faktors sowie der Verdichtung und
Nachverdichtung unerlässlich.
Vollständige Verdichtung des Betons sowie sorgfält
ige
Nachbehandlung (mind. 7 Tage feucht halten) nach EC 2
und deren ergänzende Bestimmungen sowie nach der
Richtlinie zur Nachbehandlung von Beton bzw. DBV-
Merkblatt ist unbedingt vorzusehen.
Der Beton ist so in die Schalung einzubringen u
nd zu
transportieren, dass jede Entmischung ausgeschlosse
n
ist. Eventuell beim Einbringen des Betons noch
höherstehende Sichtbetonschalungsflächen sind gegen
Verschmutzung abzudecken. Die Schichthöhe beim
Betonieren soll gleichmäßig mitlaufend max. 30 cm nicht
überschreiten, Schüttkegel sind auszuschließen.
Der Beton ist sofort nach dem Einbringen mit
Innenrüttlern gleichmäßig zu verdichten. An den
Sichtflächen der eingebrachten Schichten dürfen ke
ine
Schichtansätze sichtbar werden. Gefangene Luft an
den
Schalungsflächen muss durch sachgerechtes Rütteln
vermieden werden. An den oberen Rändern von
Bauteilen soll sich kein Wasser absetzen, damit sie ohn
e
Nachbehandlung sichtbar bleiben können und sie ni
cht
abgestrichen bzw. abgerieben werden müssen.
Die Decken sind einwandfrei abzuziehen und eben
herzustellen. Sie sind von Frischbeton, der durch
die
Schalung der darüberliegenden Decken läuft, vor d
em
Erhärten einwandfrei und ohne Aufforderung zu rei
nigen
oder davor zu schützen. Bei Anschluss an vorhand
ene
Betonteile sind dieselben gründlich zu reinigen,
aufzurauen und mit Zementbrühe einzuschlämmen (siehe
EC 2).
Indirekte Verbindungsmittel und sonstige Montagehil
fen,
z.B. Betonfertigteile, werden nicht besonders verg
ütet.
Die Öffnungen von Transporthülsen etc., sind nach dem
Einbau der Teile zu schließen; die Oberfläche is
t der
benachbarten Oberfläche anzupassen.
Die Grundwassereigenschaft ist auf betonangreifende
Stoffe zu untersuchen (siehe hierzu auch Angaben in der
Baugrunduntersuchung).
Der wasserundurchlässige Stahlbeton gemäß (EC 2) und
DAfStb-Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus
Beton" muss unter Berücksichtigung der Ergebnisse
der
Grundwasseruntersuchung nach einer entsprechenden
Rezeptur hergestellt werden.
Nebenleistungen
Sollten sich aus den vorangegangenen Vorbemerkungen,
Vorschriften und Richtlinien Leistungen ergeben, d
ie in
den folgenden Leistungsbeschreibungen nicht explizi
t
aufgeführt sind, auch nicht in der jeweiligen VO
B
Vorschrift Teil C der jeweiligen DIN-Norm, so si
nd auch
diese Leistungen als Nebenleistungen in die
Angebotspreise mit einzurechnen. Da es sich um e
ine
funktionale Leistungsbeschreibung handelt, sind weiterh
in
alle in der jeweiligen VOB Vorschrift Teil C der jeweil
igen
DIN-Norm aufgeführten besonderen Leistungen ebenfalls
in die Angebotspreise mit einzurechnen. Es wird
hierbei
nochmals darauf hingewiesen, dass alle Leistungen
gebrauchsfertig an den AG übergeben werden müssen
und dementsprechend vom AN kalkuliert werden müssen.
Abrechnung
Alle Leistungen werden in Form einer Pauschale vergütet
.
Die Pauschalvergütung beinhaltet alle die zur
Fertigstellung des Standard-Betriebsgebäudes
notwendigen Leistungen. Der Auftragnehmer ist eige
ns
dafür verantwortlich, alle notwendigen Leistungen für d
ie
schlüsselfertige Fertigstellung zu ermitteln. Die Posit
ionen
werden nach Baufortschritt bzw. Fertigstellung
abgerechnet.
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Zusätzliche technische Vorschriften:
Die Außenwände sind als zweischaliges Mauerwerk nach
DIN 1053 mit d = 43,5 cm herzustellen.
Aufbau:
Verblender 11,5 cm
Wärmedämmung 8,0 cm
Hintermauerung 24,0 cm
Für das Innenmauerwerk und die Hintermauerung sind
Kalksandsteine KS-Design 4 DF bzw. 8 DF (248x248x113mm)
zu verwenden.
z. B. Emsländer KS-Design
Wegen des geforderten Sichtmauerwerks mit
Fugenglattstrich sind nur palettierte KS-Steine in
bester Qualität zu verwenden.
In Verblendmauerwerk müssen im oberen und unteren Berei
ch Fugenlüftungselemente (unvermörtelte Stoßfugen)
als Lüftungsöffnungen nach DIN gleich beim Herstellen
des Mauerwerks eingebaut werden. Diese sind im Zuge der
Verblendarbeiten mit luftdurchlässigen Insektensichere
n Abdeckungen zu versehen.
Zusätzliche technische Vorschriften:
Im Verblendmauerwerk müssen im oberen und unteren
Bereich Fugenlüftungselemente (unvermörtelte Stoßfugen)
als Lüftungsöffnungen nach DIN gleich beim Herstellen
des Mauerwerks eingebaut werden. Diese sind im Zuge der
Verblendarbeiten mit insektensicheren Abdeckungen zu
versehen.
Im Verblendmauerwerk müssen im oberen und unteren
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Grundlage der Lieferung der Baustoffe und Bauteile sowi
e
der Ausführung bis zur fertigen Leistung werden:
Leistungsbeschreibung des Auftraggebers einschl. ev
tl.
Zeichnungen und sonstiger Unterlagen.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
Zimmererarbeiten.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen DIN 18299.
VORSCHRIFTEN und NORMEN:
DIN 18334 Zimmer- und Holzarbeiten
EUROCODE 5 Bemessung und Konstruktion von
Holzbauten
EUROCODE 1 Einwirkungen auf Tragwerke
DIN EN 1991 Einwirkungen auf Tragwerke
DIN EN 13956 Abdichtungsbahnen
DIN EN 13501 Klassifizierung von Bauprodukten und
Bauarten zu ihrem Brandverhalten
DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Gebäude und
Grundstücken
DIN 18195 Bauwerksabdichtungen
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN EN 18202 Toleranzen am Bau
DIN EN 12053 Abläufe für Gebäude
DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste
DIN 18451 Gerüstarbeiten
Der Stand der Technik (Bautechnik) mit den
entsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften und
Richtlinien.
Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der
Verhütung von Unfällen, insbesondere der UVV.
Ausführung
Für die Ausführung maßgebend ist DIN 18334 in
Verbindung mit den in der ZTV aufgeführten DIN-
Vorschriften und Richtlinien.
Vom Auftraggeber übergebene Pläne sowie evtl.
Angaben über Achsen, Fluchten und Höhen sind
eigenverantwortlich durch den AN zu überprüfen, auch in
Bezug auf Überprüfung aller Maße an der Baustell
e vor
Ort.
Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind
einzuhalten.
Die Bauteilabmessung sind nach den statischen
Erfordernissen vom Auftragnehmer in Abstimmung mit
dem Auftraggeber, den zuständigen Baubehörden und
deren ausführende Organe verantwortlich vorzunehmen
und nachzuweisen.
Zusätzliche Auflagen und Forderungen der zuständig
en
Baubehörde und deren ausführende Organe sowie des
Prüfingenieurs in Bezug auf den statischen Nachwe
is
müssen erfüllt werden.
Auszuführende Oberflächenschutzarbeiten sind in Art
,
Stärke und Dauer dem Auftraggeber nachzuweisen. Evtl.
hierfür notwendige Prüfungen gehen zu Lasten des
Auftragnehmers. Materialreste sind sofort zu samme
ln
und zu entsorgen. Verunreinigte Flächen auf dem
Grundstück oder angrenzenden Flächen werden durch
den AN gereinigt.
Vor Erstellung von Werkstattplänen / bzw. dem Abbinden
des Dachstuhls sind ein Aufmaß vor Ort zu erste
llen
sowie die baulichen Verhältnisse durch den AN zu prüfen
.
Produkte aus Holz sind in trockenem Zustand
einzubauen. Ggf. einzusetzender chemischer Schutz von
Bauholz ist nach DIN 68800/Teil 3 "Holzschutz
im Hochbau; Vorbeugender chemischer Holzschutz" und
der chemische Schutz von Holzwerkstoffen nach DIN
68800/Teil 5 "Holzschutz im Hochbau; Vorbeugender
chemischer Schutz von Holzwerkstoffen"
auszuführen. Das Verfahren der Verarbeitung der
Holzschutzmittel bleibt dem Auftragnehmer überlasse
n.
Die Holzschutzmittel sind so auszuwählen, dass si
e mit
den in Berührung kommenden anderen Baustoffen
verträglich sind. Ausführung des Holzschutzes nach
Anweisung AG bzw. Angaben in den Planunterlagen.
Nebenleistungen
Sollten sich aus den vorangegangenen Vorbemerkungen,
Vorschriften und Richtlinien Leistungen ergeben, d
ie in
den folgenden Leistungsbeschreibungen nicht explizi
t
aufgeführt sind, auch nicht in der jeweiligen VO
B
Vorschrift Teil C der jeweiligen DIN Norm, so s
ind auch
diese Leistungen als Nebenleistungen in die
Angebotspreise mit einzurechnen. Da es sich um e
ine
funktionale Leistungsbeschreibung handelt, sind weiterh
in
alle in der jeweiligen VOB Vorschrift Teil C der jeweil
igen
DIN Norm aufgeführten besonderen Leistungen ebenfalls
in die Angebotspreise mit einzurechnen. Es wird
hierbei
nochmals darauf hingewiesen, dass alle Leistungen
gebrauchsfertig an den AG übergeben werden müssen
und dementsprechend vom AN kalkuliert werden müssen.
Abrechnung
Alle Leistungen werden in Form einer Pauschale vergütet
.
Die Pauschalvergütung beinhaltet alle die zur
Fertigstellung des Standard-Betriebsgebäudes
notwendigen Leistungen. Der Auftragnehmer ist eige
ns
dafür verantwortlich, alle notwendigen Leistungen für d
ie
schlüsselfertige Fertigstellung zu ermitteln. Die Posit
ionen
werden nach Baufortschritt bzw. Fertigstellung
abgerechnet.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Grundlage der Lieferung der Baustoffe und Bauteile sowi
e
der Ausführung bis zur fertigen Leistung werden:
Leistungsbeschreibung des Auftraggebers einschl. ev
tl.
Zeichnungen und sonstiger Unterlagen.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Dachdecker-
und Klempnerarbeiten.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen DIN 18299.
VORSCHRIFTEN und NORMEN:
DIN 18338 Dachdeckungsarbeiten
DIN 18339 Klempnerarbeiten
EUROCODE 5 Bemessung und Konstruktion von
Holzbauten
EUROCODE 1 Einwirkungen auf Tragwerke
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
DIN EN 490 Dach- und Formsteine aus Beton
DIN EN 1304 Dach- und Formziegel
DIN EN 13707 Abdichtungsbahnen
ZVDH Produktdatenblatt für Unterspann- und
Unterdeckbahnen
DIN EN 13970 Abdichtungsbahnen
DIN EN 13984 Abdichtungsbahnen
DIN EN 13164 Wärmedämmstoffe für Gebäude
DIN EN 14081-1 Holzbauwerke Teil 1: Allgemeine
Anforderungen
DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste
DIN 18451 Gerüstarbeiten
Der Stand der Technik (Bautechnik) mit den
entsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften und
Richtlinien.
Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der
Verhütung von Unfällen, insbesondere der UVV.
Für die Ausführung der Dachdeckung gilt das Regelwerk
des Deutschen Dachdeckerhandwerkes, bestehend aus
Grundregeln, Fachregeln, Hinweisen, Merkblättern un
d
Produktdatenblättern, Ausführung gemäß Zeichnung und
Einzelbeschreibung.
Ausführung
Für die Ausführung maßgebend ist DIN 18338 in
Verbindung mit den in der ZTV aufgeführten DIN-
Vorschriften und Richtlinien.
Vom Auftraggeber übergebene Pläne sowie evtl.
Angaben über Achsen, Fluchten und Höhen sind
eigenverantwortlich durch den AN zu überprüfen, auch in
Bezug auf Überprüfung aller Maße an der Baustell
e vor
Ort. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller s
ind
einzuhalten. Die Bauteilabmessung sind nach den
statischen Erfordernissen vom Auftragnehmer in
Abstimmung mit dem Auftraggeber, den zuständigen
Baubehörden und deren ausführende Organe
verantwortlich vorzunehmen und nachzuweisen.
Zusätzliche Auflagen und Forderungen der zuständig
en
Baubehörde und deren ausführende Organe sowie des
Prüfingenieurs in Bezug auf den statischen Nachwe
is
müssen erfüllt werden.
Auszuführende Oberflächenschutzarbeiten sind in Art
,
Stärke und Dauer dem Auftraggeber nachzuweisen. Evtl.
hierfür notwendige Prüfungen gehen zu Lasten des
Auftragnehmers. Materialreste sind sofort zu samme
ln
und zu entsorgen. Verunreinigte Flächen auf dem
Grundstück oder angrenzenden Flächen werden durch
den AN gereinigt.
Produkte aus Holz sind in trockenem Zustand
einzubauen. Ggf. einzusetzender chemischer Schutz von
Bauholz ist nach DIN 68800/Teil 3 "Holzschutz
im Hochbau; Vorbeugender chemischer Holzschutz" und
der chemische Schutz von Holzwerkstoffen nach DIN
68800/Teil 5 "Holzschutz im Hochbau; Vorbeugender
chemischer Schutz von Holzwerkstoffen"
auszuführen. Das Verfahren der Verarbeitung der
Holzschutzmittel bleibt dem Auftragnehmer überlasse
n.
Die Holzschutzmittel sind so auszuwählen, dass si
e mit
den in Berührung kommenden anderen Baustoffen
verträglich sind. Ausführung des Holzschutzes nach
Anweisung AG bzw. Angaben in den Planunterlagen.
Nebenleistungen
Sollten sich aus den vorangegangenen Vorbemerkungen,
Vorschriften und Richtlinien Leistungen ergeben, d
ie in
den folgenden Leistungsbeschreibungen nicht explizi
t
aufgeführt sind, auch nicht in der jeweiligen VO
B
Vorschrift Teil C der jeweiligen DIN Norm, so s
ind auch
diese Leistungen als Nebenleistungen in die
Angebotspreise mit einzurechnen. Da es sich um e
ine
funktionale Leistungsbeschreibung handelt, sind weiterh
in
alle in der jeweiligen VOB Vorschrift Teil C der jeweil
igen
DIN Norm aufgeführten besonderen Leistungen ebenfalls
in die Angebotspreise mit einzurechnen. Es wird
hierbei
nochmals darauf hingewiesen, dass alle Leistungen
gebrauchsfertig an den AG übergeben werden müssen
und dementsprechend vom AN kalkuliert werden müssen.
Abrechnung
Für die Gesamtleistung werden Teilpauschalvergütungen
vereinbart.
Die Pauschalvergütungen beinhalten die kompletten
Leistungen bis zum gebrauchsfertigen Zustand (für
AG
und evtl. Nachunternehmer). Die Leistungen sind v
on
dem Auftragnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Allgemeiner Hinweis Elektroarbeiten
In diesem Leistungsverzeichnis sind lediglich die
Leistungen für die Erdung des Gebäudes enthalten. Alle
anderen Leistungen, wie Kabelwege, Elektroinstallat
ion
und Objektschutzmaßnahmen sind in einem gesonderten
Leistungsverzeichnis LOS 3 Elektrotechnik enthalten.
Der nachfolgende LV-Abschnitt beinhaltet:
- Fundament- und Ringerder
- Äußerer Blitzschutz
Die Verlegung der Erdung erfolgt nach den
Ausführungsplänen bzw. den Angaben des AG.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Grundlage der Lieferung der Baustoffe und Bauteile sowi
e
der Ausführung bis zur fertigen Leistung werden:
Leistungsbeschreibung des Auftraggebers einschl. ev
tl.
Zeichnungen und sonstiger Unterlagen.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Erdung.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen DIN 18299.
VORSCHRIFTEN und NORMEN:
DIN 18382 Elektrotechnische Anlagen
DIN 18386 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
DIN 18451 Gerüstarbeiten
DIN 18014 Fundamenterder
sämtliche VDE Richtlinien
Der Stand der Technik (Bautechnik) mit den
entsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften und VDE
Richtlinien.
Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der
Verhütung von Unfällen, insbesondere der UVV.
Ausführung
Für die Ausführung maßgebend ist DIN 18384/18382
in
Verbindung mit den in der ZTV aufgeführten DIN-
Vorschriften und Richtlinien.
Vom Auftraggeber übergebene Pläne sowie evtl.
Angaben über Achsen, Fluchten und Höhen sind
eigenverantwortlich durch den AN zu überprüfen, auch in
Bezug auf Überprüfung aller Maße an der Baustell
e vor
Ort. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller s
ind
einzuhalten.
Für die Ausführung der Anlage sind die geltenden
DIN/VDE-Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung z
u
beachten. Bei der Kalkulation sind alle
Nebenenleistungen und Kleinmaterialien mit
einzubeziehen auch wenn diese im LV nicht gesond
ert
zur Komplettierung der Anlage aufgeführt sind. Di
e
Dehnungsbänder werden nicht gesondert vergütet und
sind in die Einheitspreise der Anlage einzukalkulieren.
Alle metallischen und leitenden Gegenstände müssen an
das Erdungsnetz angeschlossen werden. Dies gilt für all
e
Anbauteile und Einbauteile und ist mit einzukalku
lieren.
Entsprechende Erdungsanschlüsse sind an den Bauteilen
vorzusehen.
Nebenleistungen
Sollten sich aus den vorangegangenen Vorbemerkungen,
Vorschriften und Richtlinien Leistungen ergeben, d
ie in
den folgenden Leistungsbeschreibungen nicht explizi
t
aufgeführt sind, auch nicht in der jeweiligen VO
B
Vorschrift Teil C der jeweiligen DIN Norm, so s
ind auch
diese Leistungen als Nebenleistungen in die
Angebotspreise mit einzurechnen. Da es sich um e
ine
funktionale Leistungsbeschreibung handelt, sind weiterh
in
alle in der jeweiligen VOB Vorschrift Teil C der jeweil
igen
DIN Norm aufgeführten besonderen Leistungen ebenfalls
in die Angebotspreise mit einzurechnen. Es wird
hierbei
nochmals darauf hingewiesen, dass alle Leistungen
gebrauchsfertig an den AG übergeben werden müssen
und dementsprechend vom AN kalkuliert werden müssen.
Abrechnung
Für die Gesamtleistung werden Teilpauschalvergütungen
vereinbart. Die Pauschalvergütungen beinhalten die
kompletten Leistungen bis zum gebrauchsfertigen
Zustand (für AG und evtl. Nachunternehmer). Die
Leistungen sind von dem Auftragnehmer
eigenverantwortlich zu ermitteln.
Allgemeiner Hinweis Elektroarbeiten
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Grundlage der Lieferung der Baustoffe und Bauteile sowi
e
der Ausführung bis zur fertigen Leistung werden:
Leistungsbeschreibung des Auftraggebers einschl. ev
tl.
Zeichnungen und sonstiger Unterlagen.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Putz- und
Stuckarbeiten.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen DIN 18299.
VORSCHRIFTEN und NORMEN:
DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
DIN EN 4102 Brandschutz im Hochbau
DIN EN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN EN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN EN 18201 Toleranzen im Bauwesen
DIN EN 18202 Toleranzen im Hochbau
DIN EN 18203 Toleranzen im Hochbau
DIN 18550 (alle Teile) Planung, Zubereitung und
Ausführung von Innen- und Außenputzen
Der Stand der Technik (Bautechnik) mit den
entsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften und
Richtlinien.
Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der
Verhütung von Unfällen, insbesondere der UVV.
Ausführung
Für die Ausführung maßgebend ist DIN 18350 in
Verbindung mit den in der ZTV aufgeführten DIN-
Vorschriften und Richtlinien.
Vom Auftraggeber übergebene Pläne sowie evtl.
Angaben über Achsen, Fluchten und Höhen sind
eigenverantwortlich durch den AN zu überprüfen, auch in
Bezug auf Überprüfung aller Maße an der Baustell
e vor
Ort.
Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind
einzuhalten.
Die Bauteilabmessung sind nach den statischen
Erfordernissen vom Auftragnehmer in Abstimmung mit
dem Auftraggeber, den zuständigen Baubehörden und
deren ausführende Organe verantwortlich vorzunehmen
und nachzuweisen.
Zusätzliche Auflagen und Forderungen der zuständig
en
Baubehörde und deren ausführende Organe sowie des
Prüfingenieurs in Bezug auf den statischen Nachwe
is
müssen erfüllt werden.
Auszuführende Oberflächenschutzarbeiten sind in Art
,
Stärke und Dauer dem Auftraggeber nachzuweisen. Evtl.
hierfür notwendige Prüfungen gehen zu Lasten des
Auftragnehmers. Materialreste sind sofort zu samme
ln
und zu entsorgen. Verunreinigte Flächen auf dem
Grundstück oder angrenzenden Flächen werden durch
den AN gereinigt.
Alle Verputzarbeiten im
Innenbereich werden erst nach den Elektromontagen
ausgeführt. Dies ist in den Positionen mit
einzukalkulieren.
Auf- und Abbauen sowie vorhalten aller erforderli
chen
Arbeits- und Schutzgerüste, Arbeitsbühnen, geeignet
e
Hebewerkszeuge usw. Sämtliche Maßnahmen für die
Weiterarbeit bei Schlechtwetter, Frost und Schnee.
Nebenleistungen
Sollten sich aus den vorangegangenen Vorbemerkungen,
Vorschriften und Richtlinien Leistungen ergeben, d
ie in
den folgenden Leistungsbeschreibungen nicht explizi
t
aufgeführt sind, auch nicht in der jeweiligen VO
B
Vorschrift Teil C der jeweiligen DIN Norm, so s
ind auch
diese Leistungen als Nebenleistungen in die
Angebotspreise mit einzurechnen. Da es sich um e
ine
funktionale Leistungsbeschreibung handelt sind weiterhi
n
alle in der jeweiligen VOB Vorschrift Teil C der jeweil
igen
DIN Norm aufgeführten besonderen Leistungen ebenfalls
in die Angebotspreise mit einzurechnen. Es wird
hierbei
nochmals darauf hingewiesen, dass alle Leistungen
gebrauchsfertig an den AG übergeben werden müssen
und dementsprechend vom AN kalkuliert werden müssen.
Abrechnung
Für die Gesamtleistung werden Teilpauschalvergütungen
vereinbart.
Die Pauschalvergütungen beinhalten die kompletten
Leistungen bis zum gebrauchsfertigen Zustand (für
AG
und evtl. Nachunternehmer). Die Leistungen sind v
on
dem Auftragnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Grundlage der Lieferung der Baustoffe und Bauteile sowi
e
der Ausführung bis zur fertigen Leistung werden:
Leistungsbeschreibung des Auftraggebers einschl. ev
tl.
Zeichnungen und sonstiger Unterlagen.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Estricharbeiten.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen DIN 18299.
VORSCHRIFTEN und NORMEN:
DIN 18353 Estricharbeiten
EUROCODE 2 Bemessung und Konstruktion von
Stahlbeton- und Spannbetontragwerken
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
DIN EN 4102 Brandschutz im Hochbau
DIN EN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN EN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN EN 18201 Toleranzen im Bauwesen
DIN EN 18202 Toleranzen im Hochbau
DIN EN 18203 Toleranzen im Hochbau
DIN 18560 (alle Teile) Estriche im Bauwesen
Der Stand der Technik (Bautechnik) mit den
entsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften und
Richtlinien.
Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der
Verhütung von Unfällen, insbesondere der UVV.
Ausführung
Für die Ausführung maßgebend ist DIN 18353 in
Verbindung mit den in der ZTV aufgeführten DIN-
Vorschriften und Richtlinien.
Vom Auftraggeber übergebene Pläne sowie evtl.
Angaben über Achsen, Fluchten und Höhen sind
eigenverantwortlich durch den AN zu überprüfen, auch in
Bezug auf Überprüfung aller Maße an der Baustell
e vor
Ort.
Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind
einzuhalten. Die Bauteilabmessung sind nach den
statischen Erfordernissen vom Auftragnehmer in
Abstimmung mit dem Auftraggeber, den zuständigen
Baubehörden und deren ausführende Organe
verantwortlich vorzunehmen und nachzuweisen.
Zusätzliche Auflagen und Forderungen der zuständig
en
Baubehörde und deren ausführende Organe sowie des
Prüfingenieurs in Bezug auf den statischen Nachwe
is
müssen erfüllt werden.
Auszuführende Oberflächenschutzarbeiten sind in Art
,
Stärke und Dauer dem Auftraggeber nachzuweisen. Evtl.
hierfür notwendige Prüfungen gehen zu Lasten des
Auftragnehmers. Materialreste sind sofort zu samme
ln
und zu entsorgen. Verunreinigte Flächen auf dem
Grundstück oder angrenzenden Flächen werden durch
den AN gereinigt.
Estrich ist lot- und fluchtgerecht in Räumen gem
äß
Ausführungsplan herzustellen, einschl. das Anlegen
und
Aussparen aller Tür- und Fensteröffnungen, Durchbrüche,
Nischen usw.
Toleranzen sind entsprechend der DIN 18202 und D
IN
18303 einzuhalten soweit keine höheren Anforderung
en
in den Ausführungsplänen und in der
Leistungsbeschreibung festgelegt sind.
Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Toleranzen ist
ohne Aufforderung und unverzüglich die Beseitigung und
Neuerstellung der betreffenden Bauteile auszuführen.
Wird die Änderung vom Auftragnehmer nicht
vorgenommen, so wird die Beseitigung und Neuerstellung
vom Auftraggeber selbst oder einem Dritten auf K
osten
des Auftragnehmers ausgeführt.
Sämtliche Aussparungen in Fußböden für die Technische
Gebäude-Ausrüstung sind nach den Ausführungsplänen
vorzusehen.
Das Anlegen aller Öffnungen, das Sichern bzw. Abdecken
während der weiteren Arbeiten, auch aller Folgegewerke
sowie das nachträgliche Vergießen gemäß den
bauaufsichtlichen und brandschutztechnischen
Vorschriften einschl. der Schalungsarbeiten sind
einzukalkulieren. Für Zargeneinstand in Estrichstärke s
ind
Türöffnungen entsprechend auszusparen. Nach Zargen-
Montage ist der Estrich in diesem Bereich fachge
recht,
oberflächenverzahnt zu schließen.
Alle Estrichkanten sind von der Wand abzukoppeln.
Auf
Rohdecke gestellte, selbstklebende Randstreifen sin
d
stoßüberlappend so anzubringen, dass alle Bauteile
wirksam getrennt sind und eine Überlänge über OK
-
Estrich gewährleistet ist. Der Randstreifenüberstan
d darf
vom Estrichleger nicht abgeschnitten werden. Er wird vo
m
Bodenleger, Fliesenleger etc. belagbündig abgeschnitten
,
um zu gewährleisten, dass die Kontakttrennung im
Randanschluss erhalten bleibt.
Bereits fertiggestellte Leistungen Dritter, wie
Sichtbetonbauteile, Fertiglackierungen von Heizkörpe
rn,
Türen, Holzbauteilen, Treppen, Belägen etc. sind
durch
den Auftragnehmer gegen Beschädigung und
Verschmutzung wirksam zu schützen.
Abläufe, Abflussrohre, Standkonsolen und Rohrleitun
gen
aller Art dürfen keine Verbindung mit dem Estrich haben
,
sind solide mit dem Dämmstreifen zu ummanteln oder bei
liegenden Leitungen entsprechend abzudecken.
Estriche sind gleichmäßig dick und ebenflächig
herzustellen. Sie sind waagerecht auszuführen, wen
n in
der Leistungsbeschreibung keine Verlegung im Gefäl
le
vorgeschrieben ist.
Die Estrichoberfläche ist so auszuführen, dass
Nutzbeläge üblicher Art, wie Fliesen etc. ohne w
eitere
Vorarbeiten der Nachfolgehandwerker aufgebracht
werden können. Somit sind Estrichoberkanten genau
einzuhalten.
Garagenestriche müssen den Bestimmungen der
einzelnen Bauordnungen der Bundesländer mit
Durchführungsverordnungen entsprechen und beständig
gegen Öl, Benzin und Tausalz sein.
Die mit frisch ausgeführtem Estrich fertiggestellt
en
Räume sind ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe
abzusperren, einschließlich des benötigten
Absperrmaterials und, soweit erforderlich, gegen rasche
s
ungleichmäßiges Austrocknen zu schützen.
Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur
Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie d
en
normal üblichen Handwerkerverkehr ohne Schaden bis
zur Verlegung des Oberbodens aufnehmen kann.
Vor dem Verlegen der Oberbeläge sind Fugen, die
sich
evtl. gebildet haben, fachgerecht mit Kunstharz z
u
verdübeln und auszugießen. Vorhandene Dehnungsfugen
sind entsprechend zu berücksichtigen.
Scheinfugen eventuell mit entsprechenden Fugenprofilen
auszuführen. Dehn- und Arbeitsfugen sind in
Garagenböden mit öl-, benzin-, tausalzbeständigem,
befahrbarem dauerelastischem Material zu verschließen.
Heizgerät zum Trocknen des Estrichs, ortsveränderl
ich,
zum Beheizen, Energie elektrischer Strom, Aufstell
ort
innen, mit Versorgungsinstallation, Messeinrichtung
und Energieanschlüssen, vorhalten, betreiben und n
ach
Trocknung des Innenputzes räumen, einschl. aller
benötigten Betriebsstoffe.
Ausführung erfolgt auf Verlangen durch den AG.
Kondensationstrockner, zum Entfeuchten und
Trocknen, Energie elektrischer Strom, Luftdurchsatz
bis
200 m³/h, Aufstellort innen, mit
Versorgungsinstallation, Messeinrichtung und
Energieanschlüssen, vorhalten betreiben und nach
Trocknungszeit räumen, einschl. aller benötigten
Betriebsstoffe. Ausführung erfolgt auf Verlangen d
urch
den AG.
Heizgerät und Kondensationstrockner beinhalten das
benötigte Bedienpersonal z. B. für Kontrolle und Leerun
g
des Kondensationsbehälters sowie sämtliche damit
verbundene Aufwendungen hierfür.
Nebenleistungen
Sollten sich aus den vorangegangenen Vorbemerkungen,
Vorschriften und Richtlinien Leistungen ergeben, d
ie in
den folgenden Leistungsbeschreibungen nicht explizi
t
aufgeführt sind, auch nicht in der jeweiligen VO
B
Vorschrift Teil C der jeweiligen DIN Norm, so s
ind auch
diese Leistungen als Nebenleistungen in die
Angebotspreise mit einzurechnen. Da es sich um e
ine
funktionale Leistungsbeschreibung handelt, sind weiterh
in
alle in der jeweiligen VOB Vorschrift Teil C der jeweil
igen
DIN Norm aufgeführten besonderen Leistungen ebenfalls
in die Angebotspreise mit einzurechnen. Es wird
hierbei
nochmals darauf hingewiesen, dass alle Leistungen
gebrauchsfertig an den AG übergeben werden müssen
und dementsprechend vom AN kalkuliert werden müssen.
Abrechnung
Für die Gesamtleistung werden Teilpauschalvergütungen
vereinbart. Böden in Räumen gleicher Art werden
zusammenfasst.
Die Pauschalvergütungen beinhalten die kompletten
Leistungen bis zum gebrauchsfertigen Zustand (für
AG
und evtl. Nachunternehmer). Die Leistungen sind v
on
dem Auftragnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Grundlage der Lieferung der Baustoffe und Bauteile sowi
e
der Ausführung bis zur fertigen Leistung werden:
Leistungsbeschreibung des Auftraggebers einschl. ev
tl.
Zeichnungen und sonstiger Unterlagen.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
Sanitärinstallationen.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen DIN 18299.
VORSCHRIFTEN und NORMEN:
DIN 18381 Gas- Wasser- und Entwässerungsanlagen
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Gebäude und
Grundstücke
DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasser-
Installationen
DIN EN 12056 Schwerkraftentwässerungsanlagen
innerhalb von Gebäuden
DIN EN 4102 Brandschutz im Hochbau
DIN EN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN EN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN EN 18201 Toleranzen im Bauwesen
DIN EN 18202 Toleranzen im Hochbau
DIN EN 18203 Toleranzen im Hochbau
Der Stand der Technik (Bautechnik) mit den
entsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften und
Richtlinien.
Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der
Verhütung von Unfällen, insbesondere der UVV.
Ausführung
Für die Ausführung maßgebend ist DIN 18381 in
Verbindung mit den in der ZTV aufgeführten DIN-
Vorschriften und Richtlinien.
Vom Auftraggeber übergebene Pläne sowie evtl.
Angaben über Achsen, Fluchten und Höhen sind
eigenverantwortlich durch den AN zu überprüfen, auch in
Bezug auf Überprüfung aller Maße an der Baustell
e vor
Ort. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller s
ind
einzuhalten. Die Bauteilabmessung sind nach den
statischen Erfordernissen vom Auftragnehmer in
Abstimmung mit dem Auftraggeber, den zuständigen
Baubehörden und deren ausführende Organe
verantwortlich vorzunehmen und nachzuweisen.
Zusätzliche Auflagen und Forderungen der zuständig
en
Baubehörde und deren ausführende Organe sowie des
Prüfingenieurs in Bezug auf den statischen Nachwe
is
müssen erfüllt werden.
Auszuführende Oberflächenschutzarbeiten sind in Art
,
Stärke und Dauer dem Auftraggeber nachzuweisen. Evtl.
hierfür notwendige Prüfungen gehen zu Lasten des
Auftragnehmers. Materialreste sind sofort zu samme
ln
und zu entsorgen. Verunreinigte Flächen auf dem
Grundstück oder angrenzenden Flächen werden durch
den AN gereinigt.
Änderungsvorschläge bezüglich der Ausführung sind
zugelassen. Die vom Auftragnehmer anzufertigenden
Verlege- bzw. Montagepläne sind vor Beginn der Arbeiten
dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Teile aus Metall oder Kunststoff sowie deren
Verbindungen und Befestigungen sind so auszuführen
,
dass sich die Teile bei Wärmeeinflüssen ungehinde
rt
ausdehnen, zusammenziehen oder verschieben können,
insbesondere in Längsrichtung, ohne Undichtigkeiten
hervorzurufen.
Die Koordination mit anderen haustechnischen Anlag
en
und Gewerken bzw. betriebstechnischen Anlagen in
Abstimmung mit dem Auftraggeber, hat in allen Planungs-
u. Ausführungsphasen durch den Auftragnehmer zu
erfolgen. Eigenmächtig verlegte Leitungen und Tras
sen
sind bei Behinderung anderer Installationen auf K
osten
des AN umzubauen.
Die zu installierende Anlage ist aus
Gewährleistungsgründen komplett mit dem
dazugehörigen elektischen Anschluss, inkl. dem
Einführen der Kabel in die Geräte, abmanteln,
anklemmen und Inbetriebnahme anzubieten. Das
Verlegen der Kabel zwischen den Geräten sowie
Einspeiseleitungen erfolgt, nach Angabe des
Auftragnehmers bzw. gem. zu liefernder Kabelliste,
bauseits durch die beauftragte Elektrofirma.
Nebenleistungen
Sollten sich aus den vorangegangenen Vorbemerkungen,
Vorschriften und Richtlinien Leistungen ergeben, d
ie in
den folgenden Leistungsbeschreibungen nicht explizi
t
aufgeführt sind, auch nicht in der jeweiligen VO
B
Vorschrift Teil C der jeweiligen DIN Norm, so s
ind auch
diese Leistungen als Nebenleistungen in die
Angebotspreise mit einzurechnen. Da es sich um e
ine
funktionale Leistungsbeschreibung handelt, sind weiterh
in
alle in der jeweiligen VOB Vorschrift Teil C der jeweil
igen
DIN Norm aufgeführten besonderen Leistungen ebenfalls
in die Angebotspreise mit einzurechnen. Es wird
hierbei
nochmals darauf hingewiesen, dass alle Leistungen
gebrauchsfertig an den AG übergeben werden müssen
und dementsprechend vom AN kalkuliert werden müssen.
Abrechnung
Für die Gesamtleistung werden Teilpauschalvergütungen
vereinbart. Böden in Räumen gleicher Art werden
zusammenfasst.
Die Pauschalvergütungen beinhalten die kompletten
Leistungen bis zum gebrauchsfertigen Zustand (für
AG
und evtl. Nachunternehmer). Die Leistungen sind v
on
dem Auftragnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Grundlage der Lieferung der Baustoffe und Bauteile sowi
e
der Ausführung bis zur fertigen Leistung werden:
Leistungsbeschreibung des Auftraggebers einschl. evtl.
Zeichnungen und sonstiger Unterlagen.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
Raumlufttechnische Anlagen.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen DIN 18299.
VORSCHRIFTEN und NORMEN:
DIN 18379 Raumlufttechnische Anlagen
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
DIN EN 4102 Brandschutz im Hochbau
DIN EN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN EN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN EN 18201 Toleranzen im Bauwesen
DIN EN 18202 Toleranzen im Hochbau
DIN EN 18203 Toleranzen im Hochbau
Der Stand der Technik (Bautechnik) mit den
entsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften und
Richtlinien.
Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der
Verhütung von Unfällen, insbesondere der UVV.
Ausführung
Für die Ausführung maßgebend ist DIN 18379 in
Verbindung mit den in der ZTV aufgeführten DIN-
Vorschriften und Richtlinien.
Vom Auftraggeber übergebene Pläne sowie evtl.
Angaben über Achsen, Fluchten und Höhen sind
eigenverantwortlich durch den AN zu überprüfen, auch in
Bezug auf Überprüfung aller Maße an der Baustell
e vor
Ort. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller s
ind
einzuhalten.
Die Bauteilabmessung sind nach den statischen
Erfordernissen vom Auftragnehmer in Abstimmung mit
dem Auftraggeber, den zuständigen Baubehörden und
deren ausführende Organe verantwortlich vorzunehmen
und nachzuweisen.
Zusätzliche Auflagen und Forderungen der zuständig
en
Baubehörde und deren ausführende Organe sowie des
Prüfingenieurs in Bezug auf den statischen Nachwe
is
müssen erfüllt werden.
Auszuführende Oberflächenschutzarbeiten sind in Art
,
Stärke und Dauer dem Auftraggeber nachzuweisen. Evtl.
hierfür notwendige Prüfungen gehen zu Lasten des
Auftragnehmers. Materialreste sind sofort zu samme
ln
und zu entsorgen. Verunreinigte Flächen auf dem
Grundstück oder angrenzenden Flächen werden durch
den AN gereinigt.
Vor Montagebeginn sind Bezugachsen und daraus
resultierende Sonderscharen mit dem Auftraggeber
festzulegen. Die zugehörigen Verlegepläne sind dem
Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Bei
der Verwendung von Zink-Titanblech ist grundsätzli
ch
vorbewittertes Material anzubieten.
Teile aus Metall oder Kunststoff sowie deren
Verbindungen und Befestigungen sind so auszuführen
,
dass sich die Teile bei Wärmeeinflüssen ungehinde
rt
ausdehnen, zusammenziehen oder verschieben können,
insbesondere in Längsrichtung, ohne Undichtigkeiten
hervorzurufen.
Art und Durchführung der erforderlichen Schiebenäh
te
und dergleichen sind in ausreichenden Abständen v
om
Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber
vorzunehmen.
Die Koordination mit anderen haustechnischen Anlag
en
und Gewerken bzw. betriebstechnischen Anlagen in
Abstimmung mit dem Auftraggeber, hat in allen Planungs-
u. Ausführungsphasen durch den Auftragnehmer zu
erfolgen. Eigenmächtig verlegte Leitungen und Tras
sen
sind bei Behinderung anderer Installationen auf K
osten
des AN umzubauen.
Die zu installierende Anlage ist aus
Gewährleistungsgründen komplett mit dem
dazugehörigen elektischen Anschluss, inkl. dem
Einführen der Kabel in die Geräte, abmanteln,
anklemmen und Inbetriebnahme anzubieten. Das
Verlegen der Kabel zwischen den Geräten sowie
Einspeiseleitungen erfolgt, nach Angabe des
Auftragnehmers bzw. gem. zu liefernder Kabelliste,
bauseits durch die beauftragte Elektrofirma.
Auf den Schutz bereits verlegter Bodenbeläge, Wan
d-
und Deckenverkleidungen ist im besoderen Maße Wert zu
legen. Erforderliche Schutzmaßnahmen (z.B.
Abdeckfolien o.Ä.) sind vom Auftragnehmer und auf
dessen Rechnung einzurichten und wieder zu beseitigen.
Alle metallischen und leitenden Gegenstände müssen an
das Erdungsnetz angeschlossen werden. Dies gilt für all
e
Anbauteile und Einbauteile und ist mit einzukalku
lieren.
Entsprechende Erdungsanschlüsse sind an den Bauteilen
vorzusehen.
Nebenleistungen
Sollten sich aus den vorangegangenen Vorbemerkungen,
Vorschriften und Richtlinien Leistungen ergeben, d
ie in
den folgenden Leistungsbeschreibungen nicht explizi
t
aufgeführt sind, auch nicht in der jeweiligen VO
B
Vorschrift Teil C der jeweiligen DIN Norm, so s
ind auch
diese Leistungen als Nebenleistungen in die
Angebotspreise mit einzurechnen. Da es sich um e
ine
funktionale Leistungsbeschreibung handelt, sind weiterh
in
alle in der jeweiligen VOB Vorschrift Teil C der jeweil
igen
DIN Norm aufgeführten besonderen Leistungen ebenfalls
in die Angebotspreise mit einzurechnen. Es wird
hierbei
nochmals darauf hingewiesen, dass alle Leistungen
gebrauchsfertig an den AG übergeben werden müssen
und dementsprechend vom AN kalkuliert werden müssen.
Abrechnung
Für die Gesamtleistung werden Teilpauschalvergütungen
vereinbart. Böden in Räumen gleicher Art werden
zusammenfasst.
Die Pauschalvergütungen beinhalten die kompletten
Leistungen bis zum gebrauchsfertigen Zustand (für
AG
und evtl. Nachunternehmer). Die Leistungen sind v
on
dem Auftragnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Grundlage der Lieferung der Baustoffe und Bauteile sowi
e
der Ausführung bis zur fertigen Leistung werden:
Leistungsbeschreibung des Auftraggebers einschl. ev
tl.
Zeichnungen und sonstiger Unterlagen.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Trockenbau /
Doppelboden.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen DIN 18299.
VORSCHRIFTEN und NORMEN:
DIN 18340 Trockenbauarbeiten
DIN EN 12825 Doppelböden
DIN EN 13213 Hohlböden
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
DIN EN 4102 Brandschutz im Hochbau
DIN EN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN EN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN EN 18201 Toleranzen im Bauwesen
DIN EN 18202 Toleranzen im Hochbau
DIN EN 18203 Toleranzen im Hochbau
Der Stand der Technik (Bautechnik) mit den
entsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften und
Richtlinien.
Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der
Verhütung von Unfällen, insbesondere der UVV.
Ausführung
Für die Ausführung maßgebend ist DIN 18340 und
DIN
EN 12825 in Verbindung mit den in der ZTV aufgeführten
DIN-Vorschriften und Richtlinien.
Vom Auftraggeber übergebene Pläne sowie evtl.
Angaben über Achsen, Fluchten und Höhen sind
eigenverantwortlich durch den AN zu überprüfen, auch in
Bezug auf Überprüfung aller Maße an der Baustell
e vor
Ort.
Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind
einzuhalten.
Die Bauteilabmessung sind nach den statischen
Erfordernissen vom Auftragnehmer in Abstimmung mit
dem Auftraggeber, den zuständigen Baubehörden und
deren ausführende Organe verantwortlich vorzunehmen
und nachzuweisen.
Zusätzliche Auflagen und Forderungen der zuständig
en
Baubehörde und deren ausführende Organe sowie des
Prüfingenieurs in Bezug auf den statischen
Nachweismüssen erfüllt werden.
Auszuführende Oberflächenschutzarbeiten sind in Art
,
Stärke und Dauer dem Auftraggeber nachzuweisen. Evtl.
hierfür notwendige Prüfungen gehen zu Lasten des
Auftragnehmers. Materialreste sind sofort zu sam
meln
und zu entsorgen. Verunreinigte Flächen auf dem
Grundstück oder angrenzenden Flächen werden durch
den AN gereinigt.
Bei Montage der Trockenbauwände sowie der
Doppelböden ist das Brandschutzgutachten sowie die
Planunterlagen zu beachten. Mehraufwendungen hieraus
sind mit einzukalkulieren. Nachweise für
Feuerwiderstandsfähigkeiten sind dem AG vorzulegen.
Nebenleistungen
Sollten sich aus den vorangegangenen Vorbemerkungen,
Vorschriften und Richtlinien Leistungen ergeben, d
ie in
den folgenden Leistungsbeschreibungen nicht explizi
t
aufgeführt sind, auch nicht in der jeweiligen VO
B
Vorschrift Teil C der jeweiligen DIN Norm, so s
ind auch
diese Leistungen als Nebenleistungen in die
Angebotspreise mit einzurechnen. Da es sich um e
ine
funktionale Leistungsbeschreibung handelt, sind weiterh
in
alle in der jeweiligen VOB Vorschrift Teil C der jeweil
igen
DIN Norm aufgeführten besonderen Leistungen ebenfalls
in die Angebotspreise mit einzurechnen. Es wird
hierbei
nochmals darauf hingewiesen, dass alle Leistungen
gebrauchsfertig an den AG übergeben werden müssen
und dementsprechend vom AN kalkuliert werden müssen.
Abrechnung
Für die Gesamtleistung werden Teilpauschalvergütungen
vereinbart.
Die Pauschalvergütungen beinhalten die kompletten
Leistungen bis zum gebrauchsfertigen Zustand (für
AG
und evtl. Nachunternehmer). Die Leistungen sind v
on
dem Auftragnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Grundlage der Lieferung der Baustoffe und Bauteile sowi
e
der Ausführung bis zur fertigen Leistung werden:
Leistungsbeschreibung des Auftraggebers einschl. ev
tl.
Zeichnungen und sonstiger Unterlagen.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Malerarbeiten.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen DIN 18299.
VORSCHRIFTEN und NORMEN:
DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
DIN EN 4102 Brandschutz im Hochbau
DIN EN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN EN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN EN 18201 Toleranzen im Bauwesen
DIN EN 18202 Toleranzen im Hochbau
DIN EN 18203 Toleranzen im Hochbau
DIN EN 18350 Putz- und Stuckarbeiten
DIN EN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
DIN EN 18366 Tapezierarbeiten
DIN 18540 Fugendichtstoffe
Der Stand der Technik (Bautechnik) mit den
entsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften und
Richtlinien.
Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der
Verhütung von Unfällen, insbesondere der UVV.
Ausführung
Für die Ausführung maßgebend ist DIN 18263 in
Verbindung mit den in der ZTV aufgeführten DIN-
Vorschriften und Richtlinien.
Vom Auftraggeber übergebene Pläne sowie evtl.
Angaben über Achsen, Fluchten und Höhen sind
eigenverantwortlich durch den AN zu überprüfen, auch in
Bezug auf Überprüfung aller Maße an der Baustell
e vor
Ort.
Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind
einzuhalten.
Anstriche unterschiedlicher Art oder Farbe sind exakt z
u
trennen und ggf. z.B. mit der Herstellung von klebenden
Malerbändern zu realisieren. Es ist darauf zu ac
hten,
dass die Malerbänder rückstandslos entfernt werden
können.
Es sind ausschließlich fabrikfertige Marken-Erzeugn
isse
zu verwenden. Entsprechende Qualitätsnachweise sind
dem AG vorzulegen.
Alle Anstriche, Lackierungen und Beschichtungen
müssen fest haften und als gleichmäßige Fläche o
hne
Ansätze und Streifen herzustellen. Oberflächen müs
sen
glatt sein sofern nichts anderes in den
Leistungsbeschreibungen erwähnt wird.
Fugen zwischen Bauteilen, di sich aus den
Bauteiltoleranzen ergeben, sind vor dem Anstrich
dauerelastisch zu schließen.
Materialien die für den gleichen Verwendungszweck
bestimmt sind, dürfen für die gesamte Bauleistung
nur
von einem Hersteller/Produktlinie bezogen werden.
Alle zu bearbeitenden Flächen jeglicher Ausrichtung sin
d
vor den Arbeiten einwandfrei zu säubern. Kleine
Oberflächen- und Putzschäden sind sauber und ansatzlos
beizuarbeiten. Vor Ausführung der Arbeiten ist de
r
Untergrund, soweit erforderlich, zu neutralisieren.
Vor
Ausführung der Beschichtungsarbeiten sind
Farbprobeflächen in den vom AG geforderten Größen
kostenlos (Musterfläche) herzustellen. Farbvergaben sin
d
gem. Raumbuch bzw. Angabe AG zu wählen.
Beschichtungsarbeiten an Innentüren (Blatt, Zarge,
Futter) sind allseitig einschließlich aller Vor-
und
Nebenarbeiten auszuführen.
Verzinkte Bauteilflächen durch eine Schaumwäsche
entfetten und gründlich nachwaschen. Schadhafte Stellen
sind zu entrosten und mit einer Korrosionsschütze
nden
Farbe nachzustreichen. Anschließend Grundierung,
Grundanstrich, Voranstrich und Schlussbeschichtung
gem. Hersteller bzw. Angabe AG herstellen.
Generell sind Beschichtungen von Oberflächen, sofe
rn
nicht anders angegeben, immer bis zur vollen Dec
kkraft
auszuführen. Alle bearbeitenden Flächen sind bis
zur
vollständigen Trocknung vor äußeren Einwirkungen
entsprechend zu schützen. Material- und Farbreste
sind
sofort zu sammeln und zu entsorgen und dürfen n
icht
über die Kanalisation entsorgt werden. Verunreinig
te
Flächen auf dem Grundstück oder angrenzenden Flächen
werden durch den AN gereinigt.
Auf- und Abbauen sowie vorhalten aller erforderli
chen
Arbeits- und Schutzgerüste, Arbeitsbühnen, geeignet
e
Hebewerkszeuge usw. Sämtliche Maßnahmen für die
Weiterarbeit bei Schlechtwetter, Frost und Schnee.
Alle Maler- und Beschichtungsarbeiten werden erst nach
den Elektromontagen (Kabel, Leitungen, etc.) ausgeführt
.
Dies ist in den Positionen mit einzukalkulieren.
Nebenleistungen
Sollten sich aus den vorangegangenen Vorbemerkungen,
Vorschriften und Richtlinien Leistungen ergeben, d
ie in
den folgenden Leistungsbeschreibungen nicht explizi
t
aufgeführt sind, auch nicht in der jeweiligen VO
B
Vorschrift Teil C der jeweiligen DIN Norm, so s
ind auch
diese Leistungen als Nebenleistungen in die
Angebotspreise mit einzurechnen. Da es sich um e
ine
funktionale Leistungsbeschreibung handelt, sind weiterh
in
alle in der jeweiligen VOB Vorschrift Teil C der jeweil
igen
DIN Norm aufgeführten besonderen Leistungen ebenfalls
in die Angebotspreise mit einzurechnen. Es wird
hierbei
nochmals darauf hingewiesen, dass alle Leistungen
gebrauchsfertig an den AG übergeben werden müssen
und dementsprechend vom AN kalkuliert werden müssen.
Abrechnung
Für die Gesamtleistung werden Teilpauschalvergütungen
vereinbart.
Die Pauschalvergütungen beinhalten die kompletten
Leistungen bis zum gebrauchsfertigen Zustand (für
AG
und evtl. Nachunternehmer). Die Leistungen sind v
on
dem Auftragnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Grundlage der Lieferung der Baustoffe und Bauteile sowi
e
der Ausführung bis zur fertigen Leistung werden:
Leistungsbeschreibung des Auftraggebers einschl. ev
tl.
Zeichnungen und sonstiger Unterlagen.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Brand- und
Sicherheitseinrichtungen.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen DIN 18299.
VORSCHRIFTEN und NORMEN:
DIN 4102 (alle Teile) Brandschutz im Hochbau
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
Der Stand der Technik (Bautechnik) mit den
entsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften und
Richtlinien.
Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der
Verhütung von Unfällen, insbesondere der UVV.
Ausführung konstruktiver Brandschutz
Konstruktiver Brandschutz
Grundlage für die notwendigen Maßnahmen zum
konstruktiven Brandschutz ist das gültige
Brandschutzkonzept der TenneT. Alle dort angegebenen
Maßnahmen für den konstruktiven Brandschutz sind
baulich, mit entsprechender fachlicher Qualifikatio
n,
umzusetzen.
Abrechnung
Für die Gesamtleistung werden Teilpauschalvergütungen
vereinbart.
Die Pauschalvergütungen beinhalten die kompletten
Leistungen bis zum gebrauchsfertigen Zustand (für
AG
und evtl. Nachunternehmer). Die Leistungen sind v
on
dem Auftragnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Grundlage der Lieferung der Baustoffe und Bauteile sowi
e
der Ausführung bis zur fertigen Leistung werden:
Leistungsbeschreibung des Auftraggebers einschl. ev
tl.
Zeichnungen und sonstiger Unterlagen.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Fliesen- und
Bodenarbeiten.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen DIN 18299.
VORSCHRIFTEN und NORMEN:
DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten
DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
DIN EN 4102 Brandschutz im Hochbau
DIN EN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN EN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN EN 18201 Toleranzen im Bauwesen
DIN EN 18202 Toleranzen im Hochbau
DIN EN 18203 Toleranzen im Hochbau
DIN EN 18158 Bodenklinkerplatten
DIN EN 14411 Keramische Fliesen und Platten
DIN EN 1081 Bodenbeläge, Bestimmung des elektrischen
Widerstandes
Merkblatt T 033 / DGUV Information 213-060 Vermeidung
von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen
AGI-Arbeitsblatt S 30 Elektrisch ableitfähige Bodenbelä
ge
Der Stand der Technik (Bautechnik) mit den
entsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften und
Richtlinien.
Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der
Verhütung von Unfällen, insbesondere der UVV.
Für die Ausführung von ableitfähigen Böden ist e
in
entsprechender Nachweis zu führen.
Ausführung
Für die Ausführung maßgebend ist DIN 18352 in
Verbindung mit den in der ZTV aufgeführten DIN-
Vorschriften und Richtlinien.
Vom Auftraggeber übergebene Pläne sowie evtl.
Angaben über Achsen, Fluchten und Höhen sind
eigenverantwortlich durch den AN zu überprüfen, auch in
Bezug auf Überprüfung aller Maße an der Baustell
e vor
Ort.
Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind
einzuhalten.
Die Bauteilabmessung sind nach den statischen
Erfordernissen vom Auftragnehmer in Abstimmung mit
dem Auftraggeber, den zuständigen Baubehörden und
deren ausführende Organe verantwortlich vorzunehmen
und nachzuweisen.
Zusätzliche Auflagen und Forderungen der zuständig
en
Baubehörde und deren ausführende Organe sowie des
Prüfingenieurs in Bezug auf den statischen Nachwe
is
müssen erfüllt werden.
Auszuführende Oberflächenschutzarbeiten sind in Art
,
Stärke und Dauer dem Auftraggeber nachzuweisen. Evtl.
hierfür notwendige Prüfungen gehen zu Lasten des
Auftragnehmers. Materialreste sind sofort zu samme
ln
und zu entsorgen. Verunreinigte Flächen auf dem
Grundstück oder angrenzenden Flächen werden durch
den AN gereinigt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Begi
nn der
Arbeiten über die im Baustellenbereich vorhandenen
Leitungen, Kanäle, Kabel usw. ausführlich zu informiere
n.
Schäden oder Haftungsansprüche Dritter, die aus d
er
Herstellung des Gewerkes vorgehen, sind zu ersetz
en.
Die jeweiligen Herstellerrichtlinien sind einzuhalten.
Toleranzen sind entsprechend der DIN 18202 und D
IN
18303 einzuhalten soweit keine höheren Anforderung
en
in den Ausführungsplänen und in der
Leistungsbeschreibung festgelegt sind.
Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Toleranzen ist
ohne Aufforderung und unverzüglich die Beseitigung und
Neuerstellung der betreffenden Bauteile auszuführen.
Wird die Änderung vom Auftragnehmer nicht
vorgenommen, so wird die Beseitigung und Neuerstellung
vom Auftraggeber selbst oder einem Dritten auf K
osten
des Auftragnehmers ausgeführt.
Die Ausführungspläne mit Angabe aller Dehn- und
Arbeitsfugen sowie die Behandlung derselben sind
abgestimmt mit der hochbaulichen Ausführungsplanung
und sind dem Auftraggeber rechtzeitig zur Genehmigung
und Freigabe vor Ausführungsbeginn vorzulegen.
Enthält das Leistungsverzeichnis keine Angaben, is
t
darauf zu achten, dass aus Gründen des Schallschutzes
Fugen zu den Wandflächen und Türschwellen nicht
hart
verfugt sind bzw. für die dauerelastische Verfugu
ng
sauber gereinigt werden.
Bei Ausführung der Wandbeläge ist auf Fliesenschn
itt
hinsichtlich der Lage sanitärer Einrichtungsgegenst
ände
zu Armaturen zu achten. Dies gilt insbesondere f
ür
Installationsblöcke. Die Verlegung ist mit dem
Auftraggeber abzustimmen.
Während der Arbeiten ist darauf zu achten, dass
alle
Abflüsse bis zur Abnahme dauerhaft geschlossen
werden. Rohrdurchführungen, Stützen,
Entwässerungseinläufe, Schalterdosen, Konsolen und
dergleichen sind sorgfältig einzufassen.
Das Schlagen von Löchern für Armaturen, Stopfen
usw.
wird nicht als gesonderte Position abgerechnet und ist
in
den Pauschalpreis einzukalkulieren.
Der Auftragnehmer hat den Untergrund zu prüfen und bei
Bedenken, diese der örtlichen Bauüberwachung sofor
t
schriftlich mitzuteilen.
Alle Dehnungsfugen sind mit Runddichtschnüren zu
unterlegen.
Fliesen und sonstige Objekte sind nach Fertigstel
lung
sorgfältig von
Zementresten zu reinigen.
Teilweise sind Fabrikate vorgeschrieben, über die
Gleichwertigkeit anderer Fabrikate entscheidet die örtl
iche
Bauleitung.
Nebenleistungen
Sollten sich aus den vorangegangenen Vorbemerkungen,
Vorschriften und Richtlinien Leistungen ergeben, d
ie in
den folgenden Leistungsbeschreibungen nicht explizi
t
aufgeführt sind, auch nicht in der jeweiligen VO
B
Vorschrift Teil C der jeweiligen DIN Norm, so s
ind auch
diese Leistungen als Nebenleistungen in die
Angebotspreise mit einzurechnen. Da es sich um e
ine
funktionale Leistungsbeschreibung handelt, sind weiterh
in
alle in der jeweiligen VOB Vorschrift Teil C der jeweil
igen
DIN Norm aufgeführten besonderen Leistungen ebenfalls
in die Angebotspreise mit einzurechnen. Es wird
hierbei
nochmals darauf hingewiesen, dass alle Leistungen
gebrauchsfertig an den AG übergeben werden müssen
und dementsprechend vom AN kalkuliert werden müssen.
Abrechnung
Für die Gesamtleistung werden Teilpauschalvergütungen
vereinbart. Aufgrund unterschiedlicher Bodenaufbaute
n,
werden die Bodenbelagsarbeiten in Räumen gleicher Art
zusammenfasst.
Die Pauschalvergütungen beinhalten die kompletten
Leistungen bis zum gebrauchsfertigen Zustand (für
AG
und evtl. Nachunternehmer). Die Leistungen sind v
on
dem Auftragnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Zusätzliche technische VorbemerkungenGrundlage der Lief
erung der Baustoffe und Bauteile sowieder Ausführung bi
s zur fertigen Leistung werden:Leistungsbeschreibung d
es Auftraggebers einschl. evtl.Zeichnungen und sonst
iger Unterlagen.Allgemeine Technische Vertragsbedingu
ngen fürBauleistungen DIN 18299. VORSCHRIFTEN und NORM
EN:DIN 18299 Allgemeine Regelungen für BauarbeitenDIN E
N 1627 Widerstandsklassen EinbruchhemmungDIN EN 18251
Schlösser - Einsteckschlösser undMehrfachverriegel
ungDIN EN 179 und DIN EN 1125 FluchttürfunktionVDS 2227
ÖffnungsmelderEN 356 Klassifizierung von angriffhemmen
der Verglasung Der Stand der Technik (Bautechnik)
mit denentsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften
undRichtlinien.Die Vorschriften zur Sicherung des Baube
triebes und derVerhütung von Unfällen, insbesondere der
UVV. Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Türen/
ToreDie Türelemente sollen als Stahltürkonstruktion
inSandwichbauweise angeboten werden. Sie sindunab
hängig von ihrem Anforderungsprofil jedoch, soweit
möglich, optisch und technisch in gleicher Bauart
, inmöglichst gleicher Konstruktionstiefe, mitsyste
meinheitlichen Beschlägen sowie identischenZargenfor
men auszuführen. Für die Einbruch- undBrandschutza
nforderung sind Prüfzeugnisse demAngebot zwingend be
izufügen. Die Türen müssen auch inKombination mehrerer
Sicherheitseigenschaften deneinzelnen Zertifikaten e
ntsprechen.Bereits bei der Angebotslegung muss der
Nachweiserbracht werden, dass die Produktion von
einbruchhemmenden Bauteilen von einer unabhängigen,
notifizierten Prüfstelle mittels regelmäßig stattfi
ndenderKontrollüberwachungen (Fremdüberwachung)unterli
egen.Es ist zwingend erforderlich, dass der Biete
r imHerstellerverzeichnis der "?Kommission Polizeil
icheKriminalprävention"? (KPK-Liste) gelistet ist.Berei
ts bei der Angebotsabgabe sind die für einefachg
erechte Montage notwendigen Mindestanforderungsämtli
cher Wände aus Mauerwerk bzw. Beton zu prüfen.Bei der
Angebotsabgabe sind die geplantenWandausführung ei
genverantwortlich nochmals mit denherstellerspezifis
chen Montagerichtlinien abzugleichen.Für die Türen s
ind vom Auftragnehmer aussagekräftigeWerkstatt- und
Montagepläne zu erstellen und demAuftraggeber un
aufgefordert und vollständig; mindestens2 Wochen v
or Ausführungsbeginn zur Freigabevorzulegen. Die U
nterlagen haben alle Angaben zuenthalten, die zur
fachtechnischen Prüfung undBeurteilung erforderlic
h sind. Sind die vom AN erstelltenUnterlagen unzu
reichend, so sind diese ggf. in mehrerenDurchgängen zu
korrigieren und zu ergänzen. DieUnterlagen sind r
echtzeitig abzustimmen und dürfen nichtunabgestimmt zu
r Freigabe eingereicht werden.Sämtliche Kosten für
Planung und Projektierung sind inbei den jeweil
igen Positions-/Pauschalpreisen oderEinzelpreisen zu
berücksichtigen. Zum Leistungsinhalt zählt die Hers
tellung der Elementepassend zur gemessenem Rohbauöffn
ung, die Lieferungund die fachgerechte Montage mit
anschließendemvollsatten Zargenverguss (Zargenmörtel
Ausführungnichtbrennbar A1 nach DIN 4102). Aufgr
und derToleranzen im Rohbau, muss davon ausgegang
enwerden, dass die Fertigung der Elemente individ
uell inSondermaßen vorzunehmen ist und die angege
benenTürabmessungen nur als Kalkulationsgrundlage f
ür dasAngebot verwendet werden können.Bei Türen mit
Brandschutzanforderung ist die allgemeinbaubehördli
che Zulassung Voraussetzung für eineAngebotsabgabe.
Sofern ggf. wegenGrößenüberschreitungen oder z.B. S
onderanforderungeneine Zustimmung im Einzelfall erforde
rlich wird, muss imVorfeld sichergestellt sein, dass
die ausgeführteKonstruktion die ZiE auch erhält.Ausf
ührungFür die Ausführung maßgebend sind die in d
er ZTVaufgeführten DIN-Vorschriften und Richtlinien. D
ie Türelemente sollen als Stahltürkonstruktion inS
andwichbauweise angeboten werden. Sie sindunabhängi
g von ihrem Anforderungsprofil jedoch, soweitmögli
ch, optisch und technisch in gleicher Bauart, in
möglichst gleicher Konstruktionstiefe, mitsystemeinh
eitlichen Beschlägen sowie identischenZargenformen a
uszuführen. Für die Einbruchhemmung gilt DIN EN 1
627. DieEinstufung in die Widerstandsklasse (RC)
ist aufVerlangen durch ein gültiges Prüfzeugnis u
nd einerWerkbescheinigung des AN nachzuweisen. Die
Türenmüssen auch in Kombination mehrererSicherhei
tseigenschaften (auchBrandschutzanforderungen) den e
inzelnen Zertifikatenentsprechen.Bereits bei der An
gebotslegung muss der Nachweiserbracht werden, das
s die Produktion voneinbruchhemmenden Bauteilen vo
n einer unabhängigen,notifizierten Prüfstelle mitte
ls regelmäßig stattfindenderKontrollüberwachungen (F
remdüberwachung)unterliegen.Es ist zwingend erforder
lich, dass der Bieter imHerstellerverzeichnis der
"?Kommission PolizeilicheKriminalprävention"? (KPK-Li
ste) gelistet ist.Bereits bei der Angebotsabgabe si
nd die für einefachgerechte Montage notwendigen M
indestanforderungsämtlicher Wände aus Mauerwerk bzw. Be
ton zu prüfen.Bei der Angebotsabgabe sind die gepl
antenWandausführung eigenverantwortlich nochmals mit
denherstellerspezifischen Montagerichtlinien abzuglei
chen. Für die Türen/Tore/Fenster sind vom Auftragn
ehmeraussagekräftige Werkstatt- und Montagepläne (2-fac
h) zuerstellen und dem Auftraggeber unaufgefordert
undvollständig; mindestens 2 Wochen vor Ausführungsbeg
innzur Freigabe vorzulegen. Die Unterlagen haben
alleAngaben zu enthalten, die zur fachtechnischen
Prüfungund Beurteilung erforderlich sind. Sind di
e vom ANerstellten Unterlagen unzureichend, so sind d
iese ggf. inmehreren Durchgängen zu korrigieren und
zu ergänzen.Die Unterlagen sind rechtzeitig abzu
stimmen und dürfennicht unabgestimmt zur Freigabe
eingereicht werden.Sämtliche Kosten für Planung u
nd Projektierung sind inbei den jeweiligen Positi
ons-/ Pauschalpreisen oderEinzelpreisen zu berücksich
tigen. Zum Leistungsinhalt zählt das Bauaufmaß, di
eHerstellung der Elemente passend zur gemessenemRo
hbauöffnung, die Lieferung und die fachgerechteMon
tage mit anschließendem vollsatten Zargenverguss(Za
rgenmörtel Ausführung nichtbrennbar A1 nach DIN410
2). Aufgrund der Toleranzen im Rohbau, muss davonausgeg
angen werden, dass die Fertigung der Elementeindi
viduell in Sondermaßen vorzunehmen ist und dieang
egebenen Türabmessungen nur alsKalkulationsgrundlage
für das Angebot verwendet werdenkönnen.Es wird darau
f hingewiesen, dass die lichtenDurchgangsmaße der
Türen und Tore unterBerücksichtigung von mind. 2
x 55 mm Zargenbreiteeingehalten werden müssen.Bei T
üren mit Brandschutzanforderung ist die allgemeinb
aubehördliche Zulassung Voraussetzung für eineAngeb
otsabgabe. Sofern ggf. wegenGrößenüberschreitungen o
der z.B. Sonderanforderungeneine Zustimmung im Einzelfa
ll erforderlich wird, muss imVorfeld sichergestellt s
ein, dass die ausgeführteKonstruktion die ZiE auch e
rhält. Alle Türen/Tore/Fenster müssen für ein elek
trischesZylinderschloss vorgerichtet sein (z.B. ASS
A ABLOYeCliq). Das Ende der Verbindungsleitungen
derÜberwchungskontakte führt außerhalb des Elemente
s ineine Aufputzdose (im EP zu Berücksichtigen). Diese
wirdanschlißend durch eine Fachkraft für Elektrot
echnik aufdas interne Überwachungssystem aufgeschlosse
n. An allen Türen/Toren/Fenstern ist ein beweglich
erErdungsanschluss an Blatt und Rahmen zum Anschl
ussan den bauseitigen Potentialausgleich desBetrieb
sgebäudes vorzusehen. Der Erdungsanschluss istaus nich
trostendem Stahl inkl. Befestigungsmittel undMontag
e in die nachfolgenden Positionen einzurechnen.Auf- un
d Abbauen sowie vorhalten aller erforderlichenArbe
its- und Schutzgerüste, Arbeitsbühnen, geeigneteHeb
ewerkszeuge usw..Sämtliche Maßnahmen für die Weiter
arbeit beiSchlechtwetter, Frost und Schnee.AbrechnungF
ür die Gesamtleistung werden Teilpauschalvergütungenver
einbart.Die Pauschalvergütungen beinhalten die komp
lettenLeistungen bis zum gebrauchsfertigen Zustand
(für AGund evtl. Nachunternehmer). Die Leistungen
sind vondem Auftragnehmer eigenverantwortlich zu erm
itteln.Standortspezifische Angaben für Türe, Tore undFe
nsterDie nachfolgenden Angaben sind Standort spezifisch
undauf alle folgenden Positionen anzuwenden undei
nzukalkulieren. Die maßgegebendeKorrosivitätskategori
e ist mit dem AG im Vorfeldabzustimmen. Außenober
flächen:In Anlehnung an die DIN EN ISO 12944 (Teil 1 bi
s Teil 9)in der aktuellen Fassung 2018 ist die B
eschichtungmindestens in der Korrosivitätskategorie
C4-H* / C5-H**auszuführen. (nicht Zutreffendes bitte
streichen!) *Die Korrosivitätskategorie C4 eignet
sich für denVerwendungsbereich mit Industrie und Küst
enatmosphäremit mäßiger Salzbelastung. Die Korrosiv
itätsschutzdauer(H high) beträgt ca. 15 bis 25 J
ahre. DieGesamtfarbschichtstärke beträgt mindestens
240 µm.Decklackierung frei wählbar nach Standard-
RAL-Farbkarte Innenoberflächen:In Anlehnung an die DIN
EN ISO 12944 (Teil 1 bis Teil 9)in der aktuellen Fas
sung 2018 ist die Beschichtungmindestens in der
Korrosivitätskategorie C1-M*auszuführen. *Die Korrosi
vitätskategorie C1 eignet sich für denVerwendungsb
ereich in Innenräumen von gedämmtenGebäuden mit e
iner relativen Luftfeuchtigkeit von bis zu60% Die
Korrosivitätsschutzdauer (M medium) beträgt ca.7 bis 15
Jahre. Zarge und Flügel sind mit einer 2K Epoxid-Grund
beschichtung und einer Deckbeschichtung mit 2K-Dec
klack auf PUR-Basis nach freier RAL-Farbfestlegungdes
AG auszuführen. Die Gesamtschichtstärke beträgtmind
estens 80 µm.Planausschnitt Türen und ToreNachfolgende
Grafik dient zur groben Übersicht derTüren, Tore
und Fenster. Weitere Angaben sind denPlanunterla
gen zu entnehmen.
Zusätzliche technische VorbemerkungenGrundlage der Lief
Pflichten des Auftragnehmers:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, anfallende Abfälle
als Abfallerzeuger ordnungsgemäß im eigenen Namen zu
entsorgen. Der vorgesehene Entsorgungsweg für alle
Abfälle ist mit der Angebotsabgabe aufzuzeigen,
vorgesehene Entsorgungsunternehmen sind zu benennen.
Den Nachweis der Erfüllung der Entsorgungsverpflichtung
für gefährliche Abfälle hat der Auftragnehmer durch Vo
rlage
des entsprechenden Entsorgungsnachweises
/Sammelentsorgungsnachweises zu
erbringen. Eine Kopie der Abfallbegleit- /
-übernahmescheine ist dem Auftraggeber nach
Auftragsabwicklung zu übergeben. Für nicht gefährliche
Abfälle ist die ordnungsgemäße Entsorgung durch
Übergabe von Wiegescheinen in Kopie nachzuweisen.
Der Auftraggeber behält sich die Prüfung und
Genehmigung der Entsorgungswege sowie der
Entsorgungsnachweise vor Auftragsvergabe vor.
Die Entsorgung gefährlicher Abfälle darf erst nach
Zustimmung durch den Auftraggeber erfolgen.
Der Auftragnehmer sichert zu, hinsichtlich der
Entsorgung der anfallenden Abfälle fach- und
sachkundig zu sein sowie die Erfüllung der übertragenen
Entsorgungsverpflichtung gemäß der einschlägigen
Bestimmungen sicherzustellen.
Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der umweltschutz-
und gefahrgutrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten.
Der Betonabbruch beinhaltet sämtliche
Festigkeitsklassen des Betons.
Ebenso sind in den EP die Deponiekosten und aller
sonstige Entsorgungsaufwand enthalten.
Der Abbruch wird nach den Bestandsplänen abgerechnet.
Sollte es Abweichungen geben, so sind diese zum
Zeitpunkt des Ausbaues zusammen mit der Bauaufsicht
des AG geltend zu machen.
Sollte ein Fundament oder Stahlteile mit anderen
Abmessungen vorgefunden werden, so wird der Minder-
oder Mehrpreis entsprechend dem geänderten Volumen
(Beton) bzw. Gewicht (Stahl) vereinbart.
Alle Stahlteile sind mit einem
Korrossionsschutzanstrich versehen. Der Anstricht enthä
lt Blei.
Die Fundamente sind mit Bitumen gestrichen, hier verwei
sen
wir nochmals auf das Schadstoffgutachten.
Beschreibung des Leistungsumfangs:
Das Gebäude sowie die Fundamente soll vollständig inklu
sive aller Fundamente und
Grundleitungen abgebrochen werden. Im Rahmen der Rückba
uarbeiten innerhalb der Gebäude angetroffene Ver- und E
ntsorgungsleitungen sind ersatzlos rückzubauen.
Leitungen, die aus den Gebäuden herausführen, sollen nu
r innerhalb des Gebäudeumrisses abgebrochen werden, wei
terführende Leitungen sollen ordnungsgemäß getrennt, ve
rschlossen werden und im Untergrund bestehen bleiben. D
as anfallende Bauschuttmaterial ist zu laden abzufahren
und fachgerecht zu entsorgen einschl. Deponiegebühr. D
er Abbruch und Entsorgung von Asbest bzw. Asbesthaltige
n Stoffen hat nach den geltenden Richtlinien unter den
vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen zu erfolgen. B
ei der Entsorgung von Materialien hat der AN alle Koste
n, die im Zusammenhang mit der Entsorgung entstehen, in
den Einheitspreis einzukalkulieren.
Hierzu gehört u.a. auch das entsorgungsgerechte Verpack
en (inkl. der Gestellung von zugelassenen Behältnissen)
,Laden und Transportieren des Abfalls zu der vom Bieter
zu benennenden Annahme- / Entsorgungsstelle, Erstellen
und Einholen der erforderlichen Entsorgungsnachweise,
Begleitscheine, Übernahmescheine, Transportgenehmigunge
n etc., je nach Einstufung der Gefährlichkeit nach Abfa
llschlüsselnummern der im Gutachten benannten Schadstof
fen für die jeweils aufgeführten zu entsorgenden Materi
alien. Einzurechnen sind alle erforderliche Gerüste Wer
kzeuge und
Maschinen und die Sicherung der Baugrube. Alle zum Eins
atz kommenden Geräte, Maschinen, Aggregate, Werkzeuge u
nd sonstigen Betriebsmittel müssen den geltenden Vorsch
riften entsprechen und über ihrem Verwendungszweck ents
prechende Zulassungen verfügen.
Grundlegende Vorgehensweise:
Die für den Rückbau vorgesehenen Gebäude ist ein selekt
iver Rückbau durchzuführen. Vor dem Abbruch eines Gebäu
des ist dieses grundsätzlich vollständig zu entkernen.
Es sind alle nichtmineralischen Materialien (Einbauten,
Dämmungen innen und außen, Hölzer, Kunststoffe etc.) f
achgerecht und sortenrein auszubauen. Ebenso sind Gebäu
deschadstoffe (gefahrstoffhaltige Baumaterialien wie z.
B. Asbestzementprodukte, KMF, PAK und Gusasphalt fachge
recht
und sortenrein unter Einhaltung der erforderlichen Arbe
itsschutzmaßnahmen auszubauen. Mineralische Bausubstanz
en, die einen Einsatz des Abbruchmaterials als Recyclin
gbaustoff einschränken
Pflichten des Auftragnehmers Unterlagen, Genehmigungen
etc.:
Der AN hat insbesondere vor Aufnahme der Arbeiten die S
pannungsfreiheit der Leitungen mit dem AG abzustimmen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seiner Mitteilungs
- und Anzeigepflicht rechtzeitig bei den zuständigen Be
hörden und Verbänden nachzukommen sowie alle erforderli
chen Genehmigungen einschließlich Transportgenehmigunge
n einzuholen. Alle eventuell anfallenden Gebühren für b
ehördliche Genehmigungen sind in den E.P. einzukalkulie
ren.
Die Genehmigungen / Mitteilungen / Anzeigen sind dem Ba
uherrn / Vertreter des Bauherrn bei Auftragserteilung k
urzfristig zu übergeben. Der Unternehmer hat bei der Au
ftragserteilung folgende Unterlagen vorzulegen (die Unt
erlagen sind entsprechend den deutschen Vorschriften un
d in deutscher Sprache abzufassen):
1) Sach- und Fachkundenachweis gem. TRGS 519 (Asbest)
2) Zertifikat Entsorgung schadstoffbelasteter Baurestma
ssen
3) Versicherungserklärung mit Angabe der Deckungssummen
4) Vorsorgeuntersuchungsbestätigungen der auf der Baust
elle
tätigen Arbeiter (G 1.2 und G 26)
5) Transportgenehmigung für gefährliche Abfälle, insbes
ondere
Asbest-PAK und KMF-Abfälle
Die vorgenannten Unterlagen sind ständig auf der Bauste
lle zu belassen bzw. mitzuführen. Ebenso die Mitteilung
bei der Bezirksregierung und die Anzeige bei der Beruf
sgenossenschaft. Vor der Ausführung der Schadstoffentfr
achtung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Arbeitsplan gemäß Gefahrstoffverordnung, TRGS 519, T
RGS 521, BGR
128 inkl. Gefährdungsbeurteilungen und Schottungsplä
nen.
2. Schriftliche Betriebsanweisung gut sichtbar auf der
Baustelle in jedem
Sanierungsbereich.
3. Notfallplan mit Adressen und Telefonnummern von Notd
iensten und
Krankenhäusern bzw. Ärzten in nächster Um-gebung -
aushängend
in der Schleusenvorkammer und im Baucontainer.
4. Nachweis der Unterweisung der Arbeitnehmer, sowohl a
llgemein über
den Umgang mit Asbest, KMF und PAK als auch baustel
lenbezogen
anhand des Arbeitsplans und der Leistungsbeschreibu
ng durch
Unterschrift der Belehrten.Die Unterweisung hat in
der jeweiligen
Landessprache der Beschäftigten zu erfolgen.
5. Detaillierter Ablauf- und Bauzeitenplan
Pflichten des Auftragnehmers:
Bei der Demontage der Stahlbauteile darf derAbbruch der
Stahlbauteile nur durch spanloseVerfahren ( z. B. Hydr
aulikscheren) erfolgen.Für die Stahldemontage ist die T
RGS 505 zu beachten unddie entsprechenden Vorschriften
einzuhalten.Das Schadstoffgutachten ist zwingend zu bea
chten und liegt derAusschreibung bei.Befund Anstrichmat
erial:Die grünlich-bläulichen Schutzanstriche zeigen
in allen Proben deutlich erhöhte Gehalte der Schw
ermetall-Parameter Blei (1.600 mg/kg -? 2.100 mg/kg) un
d Zink (42.000 mg/kg -? 53.000 mg/kg). Die erfassten Zi
nkkonzentrationen liegen in Größenordnungen, die nach R
ichtlinie 2008/98/EG die gefahrenrelevante Eigenschaft
HP 14 -? '?ökotoxisch'? erreichen. Hinweise auf Zinkchr
omate liegen nicht vor, die Chromgehalte erreichen max.
63 mg/kg. PCB werden nicht nachgewiesen.Die schwarzen
Anstriche an der Stützenbasis sind teerhaltig (Probe An
-MPC2). Die ? PAK erreicht 4.500 mg/kg. Der Geha
lt des kanzerogenen Einzelstoffes Benzo(a)pyren lieg
t bei 290 mg/kg und überschreitet den Grenzwert der Gef
ahrenrelevanz (HP7 -? krebserzeugend). PCB und Asb
est werden im dunklen Anstrich nicht festgestellt.
Die Befunde unterscheiden sich in der Größenordnung der
Einzelstoffe nicht von den im Jahr 2015 aus dem Feld C
22 entnommenen Proben. In den Feldern liegen vergleich
bare Anstriche vor, die sich in einen zinkhaltigen Schu
tzanstrich mit einem teerhaltigen Unteranstrich im Basi
sbereich der Stützen unterscheiden lassen. Die Entsorgu
ng /Rückbau hat durch geeignetes Personal /Material und
ggf. Subunternehmer zu erfolgen.Die Schutzanstriche
zeigen erhöhte Schadstoffgehalte, die bei einer B
ehandlung/Entsorgung des Stahls zu berücksichtigen sind
. Werden die Stahlkonstruktionen gestrahlt, sind die
anfallenden Strahlmittelabfälle mit dem Abfallsch
lüssel 12 01 16* (Strahlmittelabfälle, die gefährli
che Stoffe enthalten) einzustufen. Bei Strahl- ode
r Schneidarbeiten sind geeignete Arbeits- und Ges
undheitsschutzmaßnahmen (Strahlgeräte, persönliche S
chutzausrüstung) gemäß der einschlägigen Vorschrifte
n und Regelwerke (u.a. TRGS 500) vorzusehen. Gesondert
sind die schwarzen Schutzanstriche am Fuß der Portalmas
ten zu behandeln. Aufgrund der erhöhten Benzo(a)pyrenwe
rte ist der Anstrich im Basisbereich der Stahlstützen z
u entfernen und separat als teerhaltiges Produkt zu ent
sorgen (Abfallschlüssel 17 03 03*). Beton Die Proben au
s dem Betonmaterial der Sockelfundamente der Felder 24-
25 (Probe MP-Bt2) und 28 -29 (Probe MP-Bt3) sind vergle
ichbar: - Proben MP-Bt2 und MP-Bt53: In der Ori
ginalsubstanz liegen leicht erhöhte Zinkkonzentrat
ionen vor (max. 230 mg/kg). Im Eluat ist der
Phenolindex (0,07 mg/l) erhöht. Charakteristisch für
eine frische Betonprobe zeigen der pH-Wert (12
,7 bzw. 12,8) und damit verbunden die elektris
che Leitfähigkeit (5.130 bzw. 5080 µS/cm) Auffälligkei
ten. - Das untersuchte Betonmaterial (Fundamente)
ist aufgrund der Leitfähigkeit in den LAGA-Zuordn
ungswert > Z 2 einzustufen (Abfallschlüssel 17 01 0
1). Der Einsatz als RC-Material ist prinzipiell mögli
ch. Zu berücksichtigen ist der erfasste Phenolgehalt im
Wertebereich der LAGA-Zuordnung Z 2. Die Betonmisch
probe aus Feld C 20 unterscheidet sich von den o.g. P
roben: - Probe MP-Bt1: In der Betonmischprobe aus dem
Feld C20 und der östlich verlaufenden Stützenreihe (
s. Anlage 2) werden keine erhöhten Schadstoffgehalte
ermittelt. Für die Leitfähigkeit werden 1.910 µS/cm g
emessen. Der pH-Wert liegt bei 12,2. - Die Fundamente
in Feld C 20 sind aufgrund der Leitfähigkeit in den L
AGA-Zuordnungswert 1.2 einzustufen (Abfallschlüssel 17
01 01).
Bei der Demontage der Stahlbauteile darf derAbbruch der
Vorbemerkungen
Das anfallende Bauschuttmaterial ist zu laden abzufahre
n und fachgerecht zu entsorgen einschl. Deponiegebühr.
Bei der Entsorgung von Materialien hat der AN alle Kost
en, die im Zusammenhang mit der Entsorgung entstehen, i
n den Einheitspreis einzukalkulieren.
Hierzu gehört u.a. auch das entsorgungsgerechte Verpack
en (inkl. der Gestellung von zugelassenen Behältnissen)
,Laden und Transportieren des Abfalls zu der vom Bieter
zu benennenden Annahme- / Entsorgungsstelle, Erstellen
und Einholen der erforderlichen Entsorgungsnachweise,
Begleitscheine, Übernahmescheine, Transportgenehmigunge
n etc., je nach Einstufung der Gefährlichkeit nach Abfa
llschlüsselnummern der im Gutachten benannten Schadstof
fen für die jeweils aufgeführten zu entsorgenden Materi
alien. Einzurechnen sind alle erforderliche Gerüste Wer
kzeuge und Maschinen und die Sicherung der Baugrube. Al
le zum Einsatz kommenden Geräte, Maschinen, Aggregate,
Werkzeuge und sonstigen Betriebsmittel müssen den gelte
nden Vorschriften entsprechen und über ihrem Verwendung
szweck entsprechende Zulassungen verfügen.
Pflichten des Auftragnehmers Unterlagen, Genehmigungen
etc.
Der AN hat insbesondere vor Aufnahme der Arbeiten die S
pannungsfreiheit der Leitungen mit dem AG abzustimmen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seiner Mitteilungs
- und Anzeigepflicht rechtzeitig bei den zuständigen Be
hörden und Verbänden nachzukommen sowie alle erforderli
chen Genehmigungen einschließlich Transportgenehmigunge
n einzuholen. Alle eventuell anfallenden Gebühren für b
ehördliche Genehmigungen sind in den E.P. einzukalkulie
ren.
Die Genehmigungen / Mitteilungen / Anzeigen sind dem Ba
uherrn / Vertreter des Bauherrn bei Auftragserteilung k
urzfristig zu übergeben. Der Unternehmer hat bei der Au
ftragserteilung folgende Unterlagen vorzulegen (die Unt
erlagen sind entsprechend den deutschen Vorschriften un
d in deutscher Sprache abzufassen):
1) Sach- und Fachkundenachweis gem. TRGS 519 (Asbest)
2) Zertifikat Entsorgung schadstoffbelasteter Baurestma
ssen
3) Versicherungserklärung mit Angabe der Deckungssummen
4) Vorsorgeuntersuchungsbestätigungen der auf der Baust
elle tätigen Arbeiter (G 1.2 und G 26)
5) Transportgenehmigung für gefährliche Abfälle, insbes
ondere Asbest-PAK und KMF-Abfälle
Die vorgenannten Unterlagen sind ständig auf der Bauste
lle zu belassen bzw. mitzuführen. Ebenso die Mitteilung
beider Bezirksregierung und die Anzeige bei der Berufs
genossenschaft. Vor der Ausführung der Schadstoffentfra
chtungsind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Arbeitsplan gemäß Gefahrstoffverordnung, TRGS 519, T
RGS 521, BGR 128
inkl. Gefährdungsbeurteilungen und Schottungsplänen
2. Schriftliche Betriebsanweisung gut sichtbar auf der
Baustelle in jedem Sanierungsbereich
3. Notfallplan mit Adressen und Telefonnummern von Notd
iensten und Krankenhäusern bzw. Ärzten in nächster U
mgebung - aushängend in der Schleusenvorkammer und im B
aucontainer
4. Nachweis der Unterweisung der Arbeitnehmer, sowohl a
llgemein über den Umgang mit Asbest, KMF und PAK als au
ch baustellenbezogen anhand des Arbeitsplans und der Le
istungsbeschreibung durch Unterschrift der Belehrten.Di
e Unterweisung hat in der jeweiligen Landessprache der
Beschäftigten zu erfolgen
5. Detaillierter Ablauf- und Bauzeitenplan
Vorbemerkungen
Allgemeine Bedingungen Abbruch in der Bestandsanlage
Pflichten des Auftragnehmers:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, anfallende Abfälle
als Abfallerzeuger ordnungsgemäß im eigenen Namen zu en
tsorgen. Der vorgesehene Entsorgungsweg für alle Abfäll
e ist mit der Angebotsabgabe aufzuzeigen, vorgesehene E
ntsorgungsunternehmen sind zu benennen. Den Nachweis de
r Erfüllung der Entsorgungsverpflichtung für gefährlich
e Abfälle (gemäß NachwV/01.02.2007) hat
der Auftragnehmer durch Vorlage des entsprechenden Ents
orgungsnachweises/Sammelentsorgungsnachweises zu erbrin
gen. Eine Kopie der Abfallbegleit- /-übernahmescheine i
st dem Auftraggeber nach Auftragsabwicklung zu übergebe
n.
Für nicht gefährliche Abfälle ist die ordnungsgemäße En
tsorgung durch Übergabe von Wiegescheinen in Kopie nach
zuweisen.
Der Auftraggeber behält sich die Prüfung und Genehmigun
g der Entsorgungswege sowie der Entsorgungsnachweise vo
r Auftragsvergabe vor. Die Entsorgung gefährlicher Abfä
lle darf erst nach Zustimmung durch den Auftraggeber er
folgen. Der Auftragnehmer sichert zu, hinsichtlich der
Entsorgung der anfallenden Abfälle fach- und sachkundig
zu sein sowie die Erfüllung der übertragenen Entsorgun
gsverpflichtung gemäß der einschlägigen Bestimmungen si
cherzustellen.
Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der umweltschutz-
und gefahrgutrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten.
Aller Betonabbruch beinhaltet sämtliche Festigkeitsklas
sen des Betons.
Ebenso sind in den EP die Deponiekosten und aller sonst
ige Entsorgungsaufwand enthalten.
Der Abbruch wird nach den Bestandsplänen abgerechnet. S
ollte es Abweichungen geben, so sind diese zum Zeitpunk
t des Ausbaues zusammen mit der Bauaufsicht des AG gelt
end zu machen. Sollte ein Fundament oder Stahlteile mit
anderen Abmessungen vorgefunden werden, so wird der Mi
nder- oder Mehrpreis entsprechend dem geänderten Volume
n (Beton) bzw. Gewicht (Stahl) vereinbart.
Alle Stahlteile sind mit einem Korrossionsschutzanstric
h versehen.
Ausführung erschütterungsfrei DIN 4150, der Einsatz von
Geräten ist möglich.
Allgemeine Bedingungen Abbruch in der Bestandsanlage
Stundenlohnarbeiten zum Nachweis auf besondere
Anordnung des Auftraggebers ausführen. Ein Anspruch
auf Ausführung von Stundenlohnarbeiten besteht nicht.
Zu den nachgeordneten Kostensätzen sind,
zwischenzeitlicher Erhöhungen, während der Dauer der
vorgesehenen Bauarbeiten alle vom Auftraggeber oder
dessen Vertreter nachweislich angeordneten
Stundenlohnarbeiten durchzuführen.
Die nachgenannten Verrechnungssätze für
Stundenlohnarbeiten beinhalten sämtliche gesetzlichen
und tariflichen Lohnzulagen, Nebenkosten, wie
Sozialabgaben, Vermögensbildung, Lohnnebenkosten
(Wegegeld, Auslösung), Unternehmerzuschlag usw.
Stundenzettel müssen eindeutig erkennen lassen:
Vor- und Zunahme, Beruf, Arbeitsleistung nach Zeit,
Ort und Dauer, Verbrauch an Baustoffen, Benutzung von
Maschinen mit genauer Leistungsangabe nach Zeit, Ort
und Dauer. Stundenzettel müssen täglich dem AG zur
Anerkennung vorgelegt werden.
Nicht angeordnete Regieleistungen werden nicht
vergütet.
Gerätekosten:
wie sie bei der Kalkulation zugrundeliegen und bei
Stundenlohn- sowie Zusatz- und Nachtragsarbeiten
während der Bau- und Bauhilfezeit in Ansatz gebracht
werden, einschl. aller Wartungs- und Bedienungskosten
samt Schiermittel, Kraftstoffe und
Unternehmenszuschläge.
Stundenlohnarbeiten zum Nachweis auf besondere
01
01
01.02
01.02
Your bid details
Your documents
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