Anlagenzaun
Umspannwerk Emden-Borssum
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Vorbemerkung Bauarbeiten Die im Folgenden beschriebenen Arbeiten dienen der Erneuerung und dem Rü ckbau des Umspannwerks Emden Borssum der TenneT TSO GmbH. Es werden Bauleistungen für die Ertüchtigung des 110-kV-Umspannwerkes so wie Rückbau des 220-kV Umspannwerkes Emden Borssum beschrieben und angef ragt. 1. Projektbeschreibung Im Wesentlichen werden folgende Maßnahmen durchgeführt: Errichten von: 2x 110-kV-Portal 1x 220-kV-Portal Temporäre Errichtung von: 110-kV-Baueinsatzkabel 110-kV-Baueinsatzkabel Rückbau: 220-kV-Anlage Emden/Borssum inkl. Riffgat Feld Errichten von: 110-kV-Schaltfeldverrohrung Portal SK bis zum SF =E04 110-kV-Schaltfeldverrohrung Portal SK bis zum SF =E09 Umbau =E04 von Trafo-SF zum Leitungs-SF Umbau =E09 von Trafo-SF zum Leitungs-SF Errichtung 2x Steuerzelle Errichtung 1x Betriebsgebäude Anpassung der Eigenbedarfsanlage Umzug/Rückbau der TenneT-Technik aus dem bestehenden Betriebsgebäude Die Erweiterung des bestehenden erfolgt gemäß den Vorgaben im technische n Handbuch Netz (THN) der TenneT TSO GmbH. Aufgrund der bestehenden Baugrundverhältnisse ist von einer Pfahlgründun g auszugehen. Grundsätzlich ist der Abschnitt 3.4 Bautechnik/Stahlbau des Handbuches B auen und Errichten für die Anlagenplanung anzuwenden. 2. Lieferabgrenzungen und Beistellungen Im beiliegenden Leistungsverzeichnis sind Beistellungen stets als solche gekennzeichnet. Das Abladen der Beistellungen am Aufstellungsort und Lagerplatz des AG g ehört zum Auftragsumfang der jeweiligen Firma, die die Beistellungen lie fert. 2. Sonstiges Stahlgerüste und Fundamente der alten Betriebsmittel werden durch die Ti efbaufirma demontiert und entsorgt. Die Schnittstelle liegt oberhalb der Kopfplatte/-traverse des jeweiligen Gerätetragstieles/-tisches. Die En tsorgung erfolgt über die Tiefbaufirma. Die Einnahmen für den Schrottwer t werden dem AG bauabschnittsweise und separiert ausbezahlt bzw. überwie sen. Es soll keine Verrechnung mit den Kosten vom AN gutgeschrieben bzw. eine Rechnun g erstellt werden. Das bestehende Umspannwerk liegt in Emden/Borssum: ######_1_ Erschwernisse und etwaige Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Weiterhin ist darauf zu achten, dass alle relevanten Verkehrssicherheitsmaßnahmen zur Sicherung des öffentlichen Straßenverkehrs durch den AN geplant und durchgeführt werden. Dieses ist in Abstimmung mit den verantwortlichen Straßenverkehrsämtern und der Straßenmeisterei auszuführen. Alle entsprechenden Unfallverhütungs- und VDE-Vorschriften sind zu beachten. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist Folge zu leisten. Alle erforderlichen Behelfe zum Materialtransport sind Sache des Auftragnehmers und werden nicht gesondert vergütet. Die Arbeitszeiten richten sich nach den Vorgaben der TenneT TSO GmbH. Eventuell organisatorisch notwendige Arbeitsunterbrechungen, die vom AN zu vertreten sind, sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Bauzeit geht über mehrere Jahreszeiten, diesbezüglich sind die jahreszeitlichen Bedingungen zu berücksichtigen. Insbesondere für das Arbeiten in den Wintermonaten sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen und in die Einheitspreise zu inkludieren. Die Positionsbeschreibungen dienen lediglich der Kalkulationshilfe. Die Ausführung erfolgt aufgrund des Leistungsverzeichnisses und der zur Verfügung gestellten freigegebenen Ausführungspläne. Die komplette Ausführung aller Leistungen ist entsprechend der aktuellen Normlage gemäß Bauteilregelliste auszuführen. Alle entsprechenden DIN- / EN-Normen, Eurocodes, Vorschriften und der Stand der Technik sind zu berücksichtigen, desweiteren TR Boden, LAGA Merkblatt 20. Alternativen zur vorgesehenen Ausführungsart sind gesondert einzureichen . Die Leistungen sind in fix und fertiger Arbeit, einschließlich aller im Leistungsverzeichnis beschriebener Materialien, Geräte und Gerüste anzubieten. Lieferscheine und Entsorgungsnachweise sind dem Auftraggeber mit der Abr echnung zu übergeben. Ebenso ist der Auftragnehmer verpflichtet Fachunte rnehmerbescheinigungen für einzelne Gewerke bei deren Teilabnahme vorzul egen. Alle für diese Baumaßnahme nicht wiederverwendbaren Stoffe gehen in das Eigentum des AN über und sind von der Baustelle zu entfernen. Aufnahme des dynamischen Verformungsmoduls als gleichwertige Anforderung, wenn nicht durch Kalibrierung andere Werte gefordert werden . Ev2 = 120 MN/m² bzw. Evd = 65 MN/m² Ev2 = 100 MN/m² bzw. Evd = 50 MN/m² Ev2 = 80 MN/m² bzw. Evd = 40 MN/m² Ev2 = 45 MN/m² bzw. Evd = 25 MN/m² Je nach Größe der auf den Boden einwirkenden Lasten ist dem Untergrund ein Verformungsmodul zuzuordnen. Dieses Verformungsmodul, auch Ev2-Wert genannt, wird durch einen Lastplatten-Druckversuch nach DIN 18134 geprüf t. Das Verhältnis von Ev1 / Ev2 muss kleiner oder gleich 2,5 sein. Eine Ver besserung des Untergrundes bzw. der Tragschicht wird nötig sein wenn des sen Ev2-Wert kleiner ist als aus nachstehender Tabelle ersichtlich ######_2_ Besonderheiten: Das Umspannwerk Emden Borssum ist eine abgeschlossene elektrische Betrie bsanlage, dies ist entsprechend zu kalkulieren. Die maximal Arbeitshöhe für alle Geräte ist grundsätzlich auf 4 m beschr änkt, entsprechende Geräte sollten mit einer mechanische /elektrische Hö henbeschränkung ausgestattet sein. Reicht die Arbeitshöhe von 4 m bei ge wissen Tätigkeiten nicht aus, ist dies mit TenneT abzustimmen. Die Arbeiten sind in 5 einzelnen Abschnitten auszuführen, zwischen den A bschnitten wird es eine Arbeitsunterbrechungen geben, diese ist mit einz ukalkulieren. Die geplanten Arbeitsunterbrechungen werden nicht gesonder t vergütet. In der Zeit der baulichen Arbeitsunterbrechungen werden durc h den E-Teil die Geräte gestellt und angeschlossen. Ein durchgängiges Ar beiten kann nicht gewährleistet werden. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in Teilabschnitten, hierbei werden d urch die E-Firma die Geräte oberhalb des Stahles demontiert. Nach Abschl uss dieser Demontagen kann durch den Bau der Fundamentkörper freigegrabe n werden, die Erdungen und Kabel müssen hierbei gesichert werden, dann k ann das Fundament mit Stahl demontiert werden. Es wird nochmals auf die bleihaltige Farbe hingewiesen. Abschnittweises Arbeiten, bei einer maximalen Arbeitshöhe von 4,0 m. Die Abschnitte werden jeweils mit Bauzaun getrennt. Bautagebuch Der Auftragnehmer hat arbeitstäglich bis Mittag ein Bautagebuch zu erste llen und ständig zu aktualisieren. Das Bautagebuch muss mindestens folgende Eintragungen enthalten: - Witterungsbedingungen - Arbeitszeit mit Arbeitsbeginn und -?ende - Namensliste des Baustellenpersonals mit Berufsbezeichnung (inkl. Subun ternehmen) - Baufortschritt einschließlich Abweichungen vom Terminplan mit Begründu ng - Unfälle / Beinaheunfälle / Unsichere Zustände - Einsatzgeräte - Koordinationspunkte - Sicherheitsrelevante Punkte - Außervertragliche Leistungen Toleranzen: Es gelten die Vorschriften der DIN 18202. Zusätzlich gelten: innerhalb des Schaltfeldes +/- 5 mm jeweils von der Längs- und Querachse Für die Ankerschablonen Toleranzen von +/- 2 mm Zulässige Toleranzen für die S49 - Fahrschienen: Höhentoleranz max. +/- 1,00 mm Spurweite max. +/- 2,00 mm Baustellenverkehr: Die Straßen sind in einem sauberen Zustand zu halten, etwaige Verschmutzungen sind zu entfernen, diese Kosten sind in die Positionen einzukalkulieren und werden nicht extra vergütet. Dies gilt auch und insbesondere für die Zufahrtsstraße. Der Winterdienst ist ja nach Bedarf von der Baufirma zu übernehmen, wenn diese vor Ort ist. Andernfalls übernimmt die E-Firma. Hierzu gehört das räumen aller Straßen sowie das Streuen von Taumittel um ein sicheres Be treten und Befahren der Straßen zu gewährleisten. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem AN. Diese Kosten sind in die Einheitspreise zu kalkulieren und werden nicht gesondert ausgeschrieben und/oder vergütet. Zu Beginn der Baumaßnahmen wird durch eine Bestandsaufnahme der aktuelle Zustand festgestellt. Nach Beendung der Baumaßnahme wieder der ursprüngliche Stand hergestellt . Alle vom AN genutzten Flächen und Zuwegungen sind vom AN in den Ursprung szustand (vor Beginn der Baumaßnahme) wiederherzustellen. Geräte: Alle eingesetzten Geräte und Baumaschinen müssen mit einer Höhenbegrenzu ng ausgestattet sein. Termine und Bauzeit: Die Ausführung der Arbeiten werden nach Vorgabe des AG geplant. Sollte im LV die Angabe "gesamte Bauzeit" angegeben sein, so ist damit die Bauzeit für die Ausführung der Leistungen aller Gewerke bis zur Inbetriebnahme zu verstehen, sofern in den Positionen nichts Anderweitiges angegeben ist. Die Bauzeit ist nicht durchgängig zu kalkulieren, Unterbrechungen sind v orhaben. Unterbrechungen sind auch innerhalb der Abschnitte vorhanden. Termine: Baustart 02.05.2023 Pönaltermine: Fertigstellung Steuerzellen bezugsbereit für E-Montage 01.09.2023 Fertigstellung 4 Stück Portalfundamente und Vormontage sowie Aufbau Port alstahl so weit möglich 01.11.2023 Fertigstellung "Bereich Betriebsgebäude": Abbruch weniger Kleinfundament e und Bau des Betriebsgebäudes auf Tiefgründung, Technik-Räume inkl Dopp elboden bezugsbereit für die E-Technik bis zum 10.11.2023 Abrechnung: Die angebotenen Einheitspreise gelten unabhängig der tatsächlich ausgeführten Menge. Mengenmehrungen und -minderungen berechtigen den AN nicht zu Nachforderungen. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage von gemeinsam mit der örtlichen Bauüberwachung des AG erstellten Aufmaßen. Entsprechende Aufmaße / Abrechnungspläne sind auch bei den Abschlagsrechnungen anzufertigen. Die Mengenermittlung ist in Abschnitten bzw. Feldweise aufzustellen, Übe rgabe in Papier und digital ist erforderlich. In Rechnung gestellte Leistungen, deren Mengenansätze nicht durch Abrechnungsunterlagen belegt sind, werden nicht anerkannt. Vergütet wird nur die tatsächlich ausgeführte Leistung. Abrechnungsregelungen zur Vereinfachung der Abrechnung sind vor der Rechnungsstellung mit dem AG abzustimmen. Vor jeder Rechnungsstellung ist die Aufstellung der Abrechnung mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Sollten in einem Bereich Positionen nicht vorhanden sein, so werden entsprechende Positionen aus anderen Bereichen zur Abrechnung herangezogen. Bei den flächigen Ab- und Auftragspositionen (Oberbodenab-, -auftrag, flächige Auffüllung innerhalb der Schaltfelder) werden vorhandene Einbauten sowie eventuelle Kleinfundamente nicht in Abzug gebracht. Sämt liche Erschwernis bei den Aushub und Verfüllarbeiten durch vorhandene Kleinfundamente wie Kabelkanäle, Kabelzugschächte sind in die entspreche nde Positionen einzukalkulieren. In Abzug gebracht werden bei den entsprechenden Positionen: Straßen und Wege, Pflasterflächen, Kabelkanäle, Fundamente, EB-Zelle, Betriebsgebäud e. Als Nachweis für den Baustoffverbrauch ist bei Schüttgütern die zeitnahe Vorlage von Lieferscheinen zur Unterschrift durch die örtliche Bauüberwachung gefordert. Die Lieferbelege sind in 2-facher Ausfertigung vorzulegen. Der Unternehmer erhält die quittierte erste Ausfertigung zurück. Diese ist der Schlussrechnung als Beleg beizufügen. Lieferscheine von Schüttgütern müssen folgende Angaben enthalten: - Standort der Waage - Datum und Uhrzeit der Wägung - Name der Baustelle - Art des Wägegutes - Wiegescheinnummer - eingedrucktes Brutto- und Taragewicht - polizeiliches Kennzeichen des Fahrzeuges Lieferscheine, die den oben aufgeführten Vorgaben nicht entsprechen, werden nicht anerkannt. Mit der Schlussrechnung ist vom AN eine Auflistung aller Lieferscheine in Abhängigkeit der Materialarten zu erstellen. Es ist ein Soll-/Ist-Vergleich mit den abgerechneten Materiallieferungen durchzuführen. Folgende Umrechnungsfaktoren wurden zugrunde gelegt, wenn kein Einzelnachweis der Proctor- Dichte durch ein anerkanntes Prüflabor vorgelegt wird: Asphaltbeton 0/11 2,50 t/m³ Asphaltbinder 0/16 2,40 t/m³ Asphalt Tragdeckschicht 0/16 2,40 t/m³ Asphalttragschicht 0/22 2,30 t/m³ Frostschutzmaterial 0/32 1,85 t/m³ Schottertragschicht 16/56 1,85 t/m³ Vorsiebmaterial 1,98 t/m³ Füllkies 1,80 t/m³ Splitt-/Sandgemisch 0/11 1,98 t/m³ Füllboden 1,6 t/m³ Sand 1,50 t/m³ Füllsand 1,50 t/m³ Gesiebter Mutterboden 1,60 t/m³ Beton-RC-Mineralgemisch 0-32 mm 1,65 t/m³ Ziegel-RC-Mineralgemisch 0-32 mm 1,50 t/m³ Mit dem Soll-/Ist-Nachweis ausgewiesene Unterschreitungen der Materiallieferungen werden von der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Umrechnungssätze Bodentransport nach LKW je cbm Oberboden/Rohboden 1,7 to je cbm Schutt/Unrat 1,8 to je cbm Geröll 1,9 to je cbm Lehm/Ton 2,1 to (Umrechnung z.B. = 8 to Schutt = 8:1,8 = 4,444 m³) Auflockerungsfaktor für Roh- und Oberboden: 1 cbm fest = 1,25 cbm lose (für Transporte) Nutzlast von Ladeflächen LKW LKW 2-Achser Nutzlast 9 to LKW 3-Achser Nutzlast 14 to LKW 4-Achser Nutzlast 18 to LKW mit Anhänger Nutzlast 26 to Sattelzug Nutzlast 26 to Abrechnungseinheiten Übersicht über verwendete Abrechnungseinheiten: h = Stunde, d = Tag, Wo = Woche, Mt = Monat, cm = Zentimeter, m = Meter, m2 = Quadratmeter, m3 = Kubikmeter, psch = pauschal, St = Stück, kg = Kilogramm, t = Tonne, m2Wo = Quadratmeter x Woche, m2Mt = Quadratmeter x Monat, Std = Stück x Tag, StWo = Stück x Woche, StMt = Stück x Monat. m2/Mt = Quadratmeter je Monat Materiallieferung: Sämtliche Materiallieferungen enthalten auch den Einbau, sofern dies nicht ausdrücklich in den Einzelpositionen ausgeschlossen ist. Eignungsnachweise und Prüfzeugnisse für Materiallieferungen sind vor Einbau unaufgefordert der örtlichen Bauleitung zu übergeben. Das anzuliefernde Auffüllmaterial muss der Einbauklasse 0 gemäß LAGA M20 entsprechen. Die entsprechende Eignung des Materials ist vor dem Einbau durch entsprechende Prüfzeugnisse zu belegen. Bieterangaben: Die Bieterangaben sind auf dem beigefügten Bieterangabenverzeichnis einzutragen und mit dem Angebot abzugeben. Planbeilagen: Sämtliche Pläne, die der Ausschreibung beigefügt sind, dienen nur als Kalkulationshilfe und stellen keine Ausführungspläne dar. Regelungen für die Ausführung: Nachfolgende ZTVen mit den zugehörigen TLen sind Vertragsbestandteil. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTV E-StB), Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau (ZTV SoB-StB), Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt (ZTV Asphalt-StB) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTV A-StB), Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTV E-StB), Technische Regeln im Rohrleitungsbau DVGW GW 315. Beispielbilder: Alle Beispielbilder sind Ausführungsbeispiele. Die dargestellte Ausführung ist eine bereits erprobte Ausführungsart des AG und soll als Grundlage dienen. Bei Widerspruch zwischen Bildern und Ausschreibung ist zwingend Rücksprache mit dem AG zu halten. Vorbemerkung Bauarbeiten Die im Folgenden beschriebenen Arbeiten dienen der Erneuerung und dem Rückbau des Umspannwerks Emden Borssum der TenneT TSO GmbH. Es werden Bauleistungen für die Ertüchtigung des 110-kV-Umspannwerkes sowie Rückbau des 220-kV Umspannwerkes Emden Borssum beschrieben und angefragt. 1. Projektbeschreibung Im Wesentlichen werden folgende Maßnahmen durchgeführt: Errichten von: 2x 110-kV-Portal 1x 220-kV-Portal Temporäre Errichtung von: 110-kV-Baueinsatzkabel 110-kV-Baueinsatzkabel Rückbau: 220-kV-Anlage Emden/Borssum inkl. Riffgat Feld Errichten von: 110-kV-Schaltfeldverrohrung Portal SK bis zum SF =E04 110-kV-Schaltfeldverrohrung Portal SK bis zum SF =E09 Umbau =E04 von Trafo-SF zum Leitungs-SF Umbau =E09 von Trafo-SF zum Leitungs-SF Errichtung 2x Steuerzelle Errichtung 1x Betriebsgebäude Anpassung der Eigenbedarfsanlage Umzug/Rückbau der TenneT-Technik aus dem bestehenden Betriebsgebäude Die Erweiterung des bestehenden erfolgt gemäß den Vorgaben im technischen Handbuch Netz (THN) der TenneT TSO GmbH. Aufgrund der bestehenden Baugrundverhältnisse ist von einer Pfahlgründung auszugehen. Grundsätzlich ist der Abschnitt 3.4 Bautechnik/Stahlbau des Handbuches Bauen und Errichten für die Anlagenplanung anzuwenden. 2. Lieferabgrenzungen und Beistellungen Im beiliegenden Leistungsverzeichnis sind Beistellungen stets als solche gekennzeichnet. Das Abladen der Beistellungen am Aufstellungsort und Lagerplatz des AG gehört zum Auftragsumfang der jeweiligen Firma, die die Beistellungen liefert. 2. Sonstiges Stahlgerüste und Fundamente der alten Betriebsmittel werden durch die Tiefbaufirma demontiert und entsorgt. Die Schnittstelle liegt oberhalb der Kopfplatte/-traverse des jeweiligen Gerätetragstieles/-tisches. Die Entsorgung erfolgt über die Tiefbaufirma. Die Einnahmen für den Schrottwert werden dem AG bauabschnittsweise und separiert ausbezahlt bzw. überwiesen. Es soll keine Verrechnung mit den Kosten vom AN gutgeschrieben bzw. eine Rechnung erstellt werden. Das bestehende Umspannwerk liegt in Emden/Borssum: Erschwernisse und etwaige Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Weiterhin ist darauf zu achten, dass alle relevanten Verkehrssicherheitsmaßnahmen zur Sicherung des öffentlichen Straßenverkehrs durch den AN geplant und durchgeführt werden. Dieses ist in Abstimmung mit den verantwortlichen Straßenverkehrsämtern und der Straßenmeisterei auszuführen. Alle entsprechenden Unfallverhütungs- und VDE-Vorschriften sind zu beachten. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist Folge zu leisten. Alle erforderlichen Behelfe zum Materialtransport sind Sache des Auftragnehmers und werden nicht gesondert vergütet. Die Arbeitszeiten richten sich nach den Vorgaben der TenneT TSO GmbH. Eventuell organisatorisch notwendige Arbeitsunterbrechungen, die vom AN zu vertreten sind, sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Bauzeit geht über mehrere Jahreszeiten, diesbezüglich sind die jahreszeitlichen Bedingungen zu berücksichtigen. Insbesondere für das Arbeiten in den Wintermonaten sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen und in die Einheitspreise zu inkludieren. Die Positionsbeschreibungen dienen lediglich der Kalkulationshilfe. Die Ausführung erfolgt aufgrund des Leistungsverzeichnisses und der zur Verfügung gestellten freigegebenen Ausführungspläne. Die komplette Ausführung aller Leistungen ist entsprechend der aktuellen Normlage gemäß Bauteilregelliste auszuführen. Alle entsprechenden DIN- / EN-Normen, Eurocodes, Vorschriften und der Stand der Technik sind zu berücksichtigen, desweiteren TR Boden, LAGA Merkblatt 20. Alternativen zur vorgesehenen Ausführungsart sind gesondert einzureichen. Die Leistungen sind in fix und fertiger Arbeit, einschließlich aller im Leistungsverzeichnis beschriebener Materialien, Geräte und Gerüste anzubieten. Lieferscheine und Entsorgungsnachweise sind dem Auftraggeber mit der Abrechnung zu übergeben. Ebenso ist der Auftragnehmer verpflichtet Fachunternehmerbescheinigungen für einzelne Gewerke bei deren Teilabnahme vorzulegen. Alle für diese Baumaßnahme nicht wiederverwendbaren Stoffe gehen in das Eigentum des AN über und sind von der Baustelle zu entfernen. Aufnahme des dynamischen Verformungsmoduls als gleichwertige Anforderung, wenn nicht durch Kalibrierung andere Werte gefordert werden. Ev2 = 120 MN/m² bzw. Evd = 65 MN/m² Ev2 = 100 MN/m² bzw. Evd = 50 MN/m² Ev2 = 80 MN/m² bzw. Evd = 40 MN/m² Ev2 = 45 MN/m² bzw. Evd = 25 MN/m² Je nach Größe der auf den Boden einwirkenden Lasten ist dem Untergrund ein Verformungsmodul zuzuordnen. Dieses Verformungsmodul, auch Ev2-Wert genannt, wird durch einen Lastplatten-Druckversuch nach DIN 18134 geprüft. Das Verhältnis von Ev1 / Ev2 muss kleiner oder gleich 2,5 sein. Eine Verbesserung des Untergrundes bzw. der Tragschicht wird nötig sein wenn dessen Ev2-Wert kleiner ist als aus nachstehender Tabelle ersichtlich Besonderheiten: Das Umspannwerk Emden Borssum ist eine abgeschlossene elektrische Betriebsanlage, dies ist entsprechend zu kalkulieren. Die maximal Arbeitshöhe für alle Geräte ist grundsätzlich auf 4 m beschränkt, entsprechende Geräte sollten mit einer mechanische /elektrische Höhenbeschränkung ausgestattet sein. Reicht die Arbeitshöhe von 4 m bei gewissen Tätigkeiten nicht aus, ist dies mit TenneT abzustimmen. Die Arbeiten sind in 5 einzelnen Abschnitten auszuführen, zwischen den Abschnitten wird es eine Arbeitsunterbrechungen geben, diese ist mit einzukalkulieren. Die geplanten Arbeitsunterbrechungen werden nicht gesondert vergütet. In der Zeit der baulichen Arbeitsunterbrechungen werden durch den E-Teil die Geräte gestellt und angeschlossen. Ein durchgängiges Arbeiten kann nicht gewährleistet werden. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in Teilabschnitten, hierbei werden durch die E-Firma die Geräte oberhalb des Stahles demontiert. Nach Abschluss dieser Demontagen kann durch den Bau der Fundamentkörper freigegraben werden, die Erdungen und Kabel müssen hierbei gesichert werden, dann kann das Fundament mit Stahl demontiert werden. Es wird nochmals auf die bleihaltige Farbe hingewiesen. Abschnittweises Arbeiten, bei einer maximalen Arbeitshöhe von 4,0 m. Die Abschnitte werden jeweils mit Bauzaun getrennt. Bautagebuch Der Auftragnehmer hat arbeitstäglich bis Mittag ein Bautagebuch zu erstellen und ständig zu aktualisieren. Das Bautagebuch muss mindestens folgende Eintragungen enthalten: - Witterungsbedingungen - Arbeitszeit mit Arbeitsbeginn und -ende - Namensliste des Baustellenpersonals mit Berufsbezeichnung (inkl. Subunternehmen) - Baufortschritt einschließlich Abweichungen vom Terminplan mit Begründung - Unfälle / Beinaheunfälle / Unsichere Zustände - Einsatzgeräte - Koordinationspunkte - Sicherheitsrelevante Punkte - Außervertragliche Leistungen Toleranzen: Es gelten die Vorschriften der DIN 18202. Zusätzlich gelten: innerhalb des Schaltfeldes +/- 5 mm jeweils von der Längs- und Querachse Für die Ankerschablonen Toleranzen von +/- 2 mm Zulässige Toleranzen für die S49 - Fahrschienen: Höhentoleranz max. +/- 1,00 mm Spurweite max. +/- 2,00 mm Baustellenverkehr: Die Straßen sind in einem sauberen Zustand zu halten, etwaige Verschmutzungen sind zu entfernen, diese Kosten sind in die Positionen einzukalkulieren und werden nicht extra vergütet. Dies gilt auch und insbesondere für die Zufahrtsstraße. Der Winterdienst ist ja nach Bedarf von der Baufirma zu übernehmen, wenn diese vor Ort ist. Andernfalls übernimmt die E-Firma. Hierzu gehört das räumen aller Straßen sowie das Streuen von Taumittel um ein sicheres Betreten und Befahren der Straßen zu gewährleisten. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem AN. Diese Kosten sind in die Einheitspreise zu kalkulieren und werden nicht gesondert ausgeschrieben und/oder vergütet. Zu Beginn der Baumaßnahmen wird durch eine Bestandsaufnahme der aktuelle Zustand festgestellt. Nach Beendung der Baumaßnahme wieder der ursprüngliche Stand hergestellt. Alle vom AN genutzten Flächen und Zuwegungen sind vom AN in den Ursprungszustand (vor Beginn der Baumaßnahme) wiederherzustellen. Geräte: Alle eingesetzten Geräte und Baumaschinen müssen mit einer Höhenbegrenzung ausgestattet sein. Termine und Bauzeit: Die Ausführung der Arbeiten werden nach Vorgabe des AG geplant. Sollte im LV die Angabe "gesamte Bauzeit" angegeben sein, so ist damit die Bauzeit für die Ausführung der Leistungen aller Gewerke bis zur Inbetriebnahme zu verstehen, sofern in den Positionen nichts Anderweitiges angegeben ist. Die Bauzeit ist nicht durchgängig zu kalkulieren, Unterbrechungen sind vorhaben. Unterbrechungen sind auch innerhalb der Abschnitte vorhanden. Termine: Baustart 02.05.2023 Pönaltermine: Fertigstellung Steuerzellen bezugsbereit für E-Montage 01.09.2023 Fertigstellung 4 Stück Portalfundamente und Vormontage sowie Aufbau Portalstahl so weit möglich 01.11.2023 Fertigstellung "Bereich Betriebsgebäude" : Abbruch weniger Kleinfundamente und Bau des Betriebsgebäudes auf Tiefgründung, Technik-Räume inkl Doppelboden bezugsbereit für die E-Technik bis zum 10.11.2023 Abrechnung: Die angebotenen Einheitspreise gelten unabhängig der tatsächlich ausgeführten Menge. Mengenmehrungen und -minderungen berechtigen den AN nicht zu Nachforderungen. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage von gemeinsam mit der örtlichen Bauüberwachung des AG erstellten Aufmaßen. Entsprechende Aufmaße / Abrechnungspläne sind auch bei den Abschlagsrechnungen anzufertigen. Die Mengenermittlung ist in Abschnitten bzw. Feldweise aufzustellen, Übergabe in Papier und digital ist erforderlich. In Rechnung gestellte Leistungen, deren Mengenansätze nicht durch Abrechnungsunterlagen belegt sind, werden nicht anerkannt. Vergütet wird nur die tatsächlich ausgeführte Leistung. Abrechnungsregelungen zur Vereinfachung der Abrechnung sind vor der Rechnungsstellung mit dem AG abzustimmen. Vor jeder Rechnungsstellung ist die Aufstellung der Abrechnung mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Sollten in einem Bereich Positionen nicht vorhanden sein, so werden entsprechende Positionen aus anderen Bereichen zur Abrechnung herangezogen. Bei den flächigen Ab- und Auftragspositionen (Oberbodenab-, -auftrag, flächige Auffüllung innerhalb der Schaltfelder) werden vorhandene Einbauten sowie eventuelle Kleinfundamente nicht in Abzug gebracht. Sämtliche Erschwernis bei den Aushub und Verfüllarbeiten durch vorhandene Kleinfundamente wie Kabelkanäle, Kabelzugschächte sind in die entsprechende Positionen einzukalkulieren. In Abzug gebracht werden bei den entsprechenden Positionen: Straßen und Wege, Pflasterflächen, Kabelkanäle, Fundamente, EB-Zelle, Betriebsgebäude. Als Nachweis für den Baustoffverbrauch ist bei Schüttgütern die zeitnahe Vorlage von Lieferscheinen zur Unterschrift durch die örtliche Bauüberwachung gefordert. Die Lieferbelege sind in 2-facher Ausfertigung vorzulegen. Der Unternehmer erhält die quittierte erste Ausfertigung zurück. Diese ist der Schlussrechnung als Beleg beizufügen. Lieferscheine von Schüttgütern müssen folgende Angaben enthalten: - Standort der Waage - Datum und Uhrzeit der Wägung - Name der Baustelle - Art des Wägegutes - Wiegescheinnummer - eingedrucktes Brutto- und Taragewicht - polizeiliches Kennzeichen des Fahrzeuges Lieferscheine, die den oben aufgeführten Vorgaben nicht entsprechen, werden nicht anerkannt. Mit der Schlussrechnung ist vom AN eine Auflistung aller Lieferscheine in Abhängigkeit der Materialarten zu erstellen. Es ist ein Soll-/Ist-Vergleich mit den abgerechneten Materiallieferungen durchzuführen. Folgende Umrechnungsfaktoren wurden zugrunde gelegt, wenn kein Einzelnachweis der Proctor- Dichte durch ein anerkanntes Prüflabor vorgelegt wird: Asphaltbeton 0/11 2,50 t/m³ Asphaltbinder 0/16 2,40 t/m³ Asphalt Tragdeckschicht 0/16 2,40 t/m³ Asphalttragschicht 0/22 2,30 t/m³ Frostschutzmaterial 0/32 1,85 t/m³ Schottertragschicht 16/56 1,85 t/m³ Vorsiebmaterial 1,98 t/m³ Füllkies 1,80 t/m³ Splitt-/Sandgemisch 0/11 1,98 t/m³ Füllboden 1,6 t/m³ Sand 1,50 t/m³ Füllsand 1,50 t/m³ Gesiebter Mutterboden 1,60 t/m³ Beton-RC-Mineralgemisch 0-32 mm 1,65 t/m³ Ziegel-RC-Mineralgemisch 0-32 mm 1,50 t/m³ Mit dem Soll-/Ist-Nachweis ausgewiesene Unterschreitungen der Materiallieferungen werden von der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Umrechnungssätze Bodentransport nach LKW je cbm Oberboden/Rohboden 1,7 to je cbm Schutt/Unrat 1,8 to je cbm Geröll 1,9 to je cbm Lehm/Ton 2,1 to (Umrechnung z.B. = 8 to Schutt = 8:1,8 = 4,444 m³) Auflockerungsfaktor für Roh- und Oberboden: 1 cbm fest = 1,25 cbm lose (für Transporte) Nutzlast von Ladeflächen LKW LKW 2-Achser Nutzlast 9 to LKW 3-Achser Nutzlast 14 to LKW 4-Achser Nutzlast 18 to LKW mit Anhänger Nutzlast 26 to Sattelzug Nutzlast 26 to Abrechnungseinheiten Übersicht über verwendete Abrechnungseinheiten: h = Stunde, d = Tag, Wo = Woche, Mt = Monat, cm = Zentimeter, m = Meter, m2 = Quadratmeter, m3 = Kubikmeter, psch = pauschal, St = Stück, kg = Kilogramm, t = Tonne, m2Wo = Quadratmeter x Woche, m2Mt = Quadratmeter x Monat, Std = Stück x Tag, StWo = Stück x Woche, StMt = Stück x Monat. m2/Mt = Quadratmeter je Monat Materiallieferung: Sämtliche Materiallieferungen enthalten auch den Einbau, sofern dies nicht ausdrücklich in den Einzelpositionen ausgeschlossen ist. Eignungsnachweise und Prüfzeugnisse für Materiallieferungen sind vor Einbau unaufgefordert der örtlichen Bauleitung zu übergeben. Das anzuliefernde Auffüllmaterial muss der Einbauklasse 0 gemäß LAGA M20 entsprechen. Die entsprechende Eignung des Materials ist vor dem Einbau durch entsprechende Prüfzeugnisse zu belegen. Bieterangaben: Die Bieterangaben sind auf dem beigefügten Bieterangabenverzeichnis einzutragen und mit dem Angebot abzugeben. Planbeilagen: Sämtliche Pläne, die der Ausschreibung beigefügt sind, dienen nur als Kalkulationshilfe und stellen keine Ausführungspläne dar. Regelungen für die Ausführung: Nachfolgende ZTVen mit den zugehörigen TLen sind Vertragsbestandteil. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTV E-StB), Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau (ZTV SoB-StB), Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt (ZTV Asphalt-StB) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTV A-StB), Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTV E-StB), Technische Regeln im Rohrleitungsbau DVGW GW 315. Beispielbilder: Alle Beispielbilder sind Ausführungsbeispiele. Die dargestellte Ausführung ist eine bereits erprobte Ausführungsart des AG und soll als Grundlage dienen. Bei Widerspruch zwischen Bildern und Ausschreibung ist zwingend Rücksprache mit dem AG zu halten.
Vorbemerkung Bauarbeiten
Datenaustauschphase: 81 Langtextfassung Vergabenummer des Auftraggebers: DV-Nr. des Auftraggebers: OZ-Maske: 112233PPPI Ausgabejahr GAEB: 90 Bauherr: TenneT TSO GmbH, Lehrte Währung: Euro (EUR)
Datenaustauschphase: 81
Die Baustelleneinrichtung, die Vermessungsleistungen, die Dokumentation und die Wasserhaltungsmaßnahmen (eins chließlich Einholung der erforderlichen Genehmigung) si nd für sämtliche Bauleistungen ein zu kalkulieren.
Die Baustelleneinrichtung, die Vermessungsleistungen,
Vorbemerkung für Baustraßen: Baustraßen, Lager- und Montageflächen Die nachfolgende Leistungen werden nur für Baustraßen vergütet, die im beigefügten Baustelleneinrichtungsplan dargestellt sind. Alle weiteren notwendigen Baustraßen (z.B. im Bereich der Felder für Bau- und Stahlbau) müssen vom AN selbst kalkuliert und in die Einheitspreise eingerechnet werden.
Vorbemerkung für Baustraßen:
Durch den AG werden Bezugsachsen und Höhenfestpunkte übergeben. Sämtliche für den Bau notwendigen Vermessungsleistungen sind auf Grundlage der übergebenen Bezugsachsen durchzuführen.
Durch den AG werden Bezugsachsen und Höhenfestpunkte
Durch den Auftraggeber werden die Basisachsen abgesteckt. Dem AN werden folgende Daten übergeben. - Koordinaten der Basisachsen - Festpunkte - Grenzkoordinaten, sofern notwendig - evtl. Zwangspunkte der Planung Zur Berechnung der Absteckwerte sind die übergebenen Ausführungsplanungen ins Koordinatensystem der Basisachsen zu transformieren. Der Bauherr ist umgehend über möglicherweise auftretende Differenzen der Transformation zwischen GK- und UTM-Koordinatensystem zu informieren.
Durch den Auftraggeber werden die Basisachsen
Wasserhaltungsmaßnahmen sind entsprechend der örtlichen Gegebenheiten in Abstimmung zwischen AN und AG durchzuführen. Die Genehmigung für die Wasserhaltung ist vom AN einzuh olen. Abrechnung nach gemeinsamen Aufmaß von AN und AG.
Wasserhaltungsmaßnahmen sind entsprechend der
Die Vorbemerkungen "Bauablauf" sind zu beachten.
Die Vorbemerkungen "Bauablauf" sind zu beachten.
Abrechnungsregelung: Der Auftragnehmer übergibt einen Vorschlag zur Abrechnu ngsvermessung, dieser Vorschlag soll zur Angebotsabgabe vorgelegt werd en. Für die Ermittlung der Auffüllmenge werden Messungen bezogen auf die Bestandspläne ausgeführt. Durch Auswahl von repräsentativen Querprofilen wird für den Abtrag und die Auffüllung ein Mittelwert gebildet. Für die Abrechnung werden die Verdrängung von Bauwerken abgezogen. Bei den Bauwerken wird die Verdrängung anhand der Ausführungs- bzw. Regelpläne von Geländeoberkante bis Bauwerksunterkante mit den Aussenabmessungen der Bauwerke in Abzug gebracht. Bei den Straßen- und Pflasterflächen wird der im Regelquerschnitt angegebene frostsichere Aufbau mit den Regelbreiten abgezogen. Weitere Einbauteile werden übermessen, ein Mehraufwand beim Einbau der Auffüllpositionen und Oberbodenandeckung zwischen den Kleinfundamenten und sonstigen Bauteilen muss mit in die Einheitspreise kalkuliert werden.
Abrechnungsregelung:
Hindernisse: Werden unvermutete Hindernisse, z. B. nicht angegebene Leitungen, Kanäle, Kabel, Dräne, Bauwerksreste, Vermarkungen usw. angetroffen, ist der Auftraggeber unverzüglich darüber zu unterrichten. Sollten Munition, Bomben oder ähnlich gefunden werden, so ist als erstes die Polizei sowie die zuständige Behö rde zu informieren, dann erst, bzw. wahlweise zeitgleich der A G. Die zu treffenden Maßnahmen sind zu vereinbaren. In unmittelbarer Nähe von Bauwerken, Leitungen, Kabeln, Dränen und Kanälen müssen Erdarbeiten mit der erforderlichen Vorsicht durchgeführt werden. Gefährdete Bauteile sind zu sichern.
Hindernisse:
Konzept AN: Durch den AN sind bei der Vergabeverhandlung ein Konzept für den Abtrag des Oberbodens sowie für die Auffüllung vorzustellen. Das Konzept wird im Auftragsfall mit dem AG abgestimmt bzw. angepasst und dient als Abrechnungsgrundlage. Weiter ist durch den AN ein Abrechnungskonzept vorzustellen, sofern dies von der geplanten Abrechnung wie unter den Vorbemerkungen "Abrechnungsregelung" des Titels: Erdbau: Oberboden, Auffüllung abweicht.
Konzept AN:
Bausteine für Positionen Sollte für eine Positionsnummer kein Baustein vorhanden sein, so sind die entsprechenden Pläne aus anderen Bausteinen zu verwenden. Positionsnummern entsprechend den Fundamentlageplänen.
Bausteine für Positionen
Portalfundamente Die Portalfundamente werden derzeit für die örtlichen Gegebenheiten berechnet. Voraussichtliche Abmessungen der zu erstellenden Portalfundamente: Fundamentplatte L x B x H: 10,00 x 6,50 x 1,20 Beton C35/45 XC4 XF1 XA2 ca. 100,00 m³/Fundament Expositionsklasse für Beton: XA2
Portalfundamente
Sämtliche Geräte für die auszuführenden Bauleistungen sind an die örtlichen Gegebenheiten der Bestandsanlage (Elektrobauteile, Freileitungen etc.) anzupassen und entsprechend zu kalkulieren.
Sämtliche Geräte für die auszuführenden Bauleistungen
Die Erdungskabel werden im Zuge des großräumigen Erdbaus mitverlegt. Der AN stellt dazu das Sandplanum bis -80 cm unter GOK her und verfüllt nach dem Setzen der Einzelfundamente und dem Verlegen der Erdungs- und Steuerkabel die Zwischenbereich bis -15 cm unter GOK bevor Oberboden angedeckt wird. Die Kabelgräben für Steuerkabel in der Erweiterungsfläche werden parallel zur E-Technik und nach dem Stahlbau hergestellt. Bei abweichendem Bauablauf hat der AN die Herstellung der Kabelgräben einzukalkulieren.
Die Erdungskabel werden im Zuge des großräumigen
Die Zufahrtsmöglichkeiten und Bewegungsfreiheiten auf d em Gelände sind vorab vom Bieter zu prüfen. 15 Arbeitst age vor dem Transporttermin ist mit dem AN, dem Transpo rteur und dem AG bzw. der örtlichen Bauüberwachung ein Ortstermin durchzuführen. Die Kosten für diesen Termin sind einzukalkulieren. Alle Fugen sind mit bauaufsichtlich zugelassenen, dauer elastischen und witterungsbeständigen Dichtstoffen zu v erschließen. Alle Stahlteile sind verzinkt bzw. nicht rostend auszuf ühren. Die Metallteile sind E6/EV1 eloxiert auszuführen . Alle sichtbaren Betonkanten sind mit Dreikantleisten zu brechen. Die Bewehrung und alle Metalleinbauteile sind elektrisc h leitend untereinander zu verbinden, so dass ein Samme lerdanschluss aus der Station geführt und ein Kurzschlu ssstrom übertragen werden kann. Vor Auslieferung der Steuerzellen ist eine Werkabnahme beim Auftraggeber bzw. der Bauüberwachung mit einem Vor lauf von 10 Arbeitstagen anzumelden. Für die Montage ist ein 160 to Kran zu kalkulieren. Sol lte ein größerer Kran notwendig werden, ist der Nachwei s vom AN zu erbringen. Die Steuerzellen sind besenrein zu übergeben. Ausführung der Steuerzellen (Tür und Lüftungsgitter) in RC 4.
Die Zufahrtsmöglichkeiten und Bewegungsfreiheiten auf d
Kabelschutzrohre
Kabelschutzrohre
Flächenentwässerung Anlage Das Spülen der RW- und SW-Leitungen nach Verlegung ist mit auszuführen und mit einzukalkulieren.
Flächenentwässerung Anlage
Gebäude- und Fundamententwässerung
Gebäude- und Fundamententwässerung
Die Arbeiten sind in Abstimmung mit den Stahl- und Elektromontagearbeiten durchzuführen, analog zu den einzelnen Bauabschnitten. Sämtliche Leistungen des Titels Grünanlagen können ggf. erst nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen. Die daraus entstehenden Erschwernisse, Arbeiten mit Kleingeräten, Handarbeit, Behinderung durch Einbauteile etc. sind in die EP einzurechnen. Landschaftsgerechte Einbindung des Bauwerks in das Landschaftsbild über Gelände des Umspannwerkes. Die folgenden Arbeiten sind hierzu auszuführen: - Nachplanierung und Verdichtung des anstehenden Mineralbodens - Andecken von Mutterboden - Auflockern des Mutterbodens bis 10 cm Tiefe, durch den Einsatz einer Fräse - Beseitigung von Steinen (> 5 cm), Fremdkörpern, Unkräutern und schwer zersetzbaren Pflanzenteilen (z. B.: Wurzeln,Äste) - Feinplanum des angedeckten Mutter Sollhöhe ) - Herstellung der Geländeanschlüsse - Einsaat mit RSM (nach Rücksprache mit dem AG) ohne Kräuter, Saatgutmenge 20 g/m²
Die Arbeiten sind in Abstimmung mit den Stahl- und
Anlagenzaun Systemskizze_380-kV Anlage_THN Demontierbares Zaunfeld Toranlage Erdung gem. Handbuch Bauen und Errichten Pos. 4.1.9 Pot entialausgleich / Erdung Zaunanlage.
Anlagenzaun Systemskizze_380-kV Anlage_THN
Baustelleneinrichtung und Sicherheitseinrichtungen Zusätzliche technische Vorbemerkungen Grundlage der Lieferung der Baustoffe und Bauteile sowi e der Ausführung bis zur fertigen Leistung werden: Leistungsbeschreibung des Auftraggebers einschl. ev tl. Zeichnungen und sonstiger Unterlagen. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung und Gerüstarbeiten. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 18299. VORSCHRIFTEN und NORMEN: DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten DIN 18451 Gerüstarbeiten DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten DIN EN 4102 Brandschutz im Hochbau DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste (alle Teile) DIN EN 18201 Toleranzen im Bauwesen DIN EN 18202 Toleranzen im Hochbau DIN EN 18203 Toleranzen im Hochbau DIN 18302 Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen DIN 18303 Verbauarbeiten DIN 18304 Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten DIN 18305 Wasserhaltungsarbeiten DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten DIN 18308 Drän- und Versickerungsarbeiten DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten Der Stand der Technik (Bautechnik) mit den entsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften und Richtlinien. Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der Verhütung von Unfällen, insbesondere der UVV. Ausführung Für die Ausführung maßgebend ist DIN 18299 in Verbindung mit den in der ZTV aufgeführten DIN- Vorschriften und Richtlinien. Vom Auftraggeber übergebene Pläne sowie evtl. Angaben über Achsen, Fluchten und Höhen sind eigenverantwortlich durch den AN zu überprüfen, auch in Bezug auf Überprüfung aller Maße an der Baustell e vor Ort. Zusätzliche Auflagen und Forderungen der zuständig en Baubehörde und deren ausführenden Organe sowie des Prüfingenieurs in Bezug auf die Baustelleneinricht ung müssen erfüllt werden. Die Ausführung umfasst die Einrichtung der Baustelle fü r Leistungen des Auftragnehmers während der gesamten Bauzeit, zusätzliche Baustelleneinrichtung, die vom Auftraggeber (AG) gefordert werden und sonstige Leistungen. Der Auftragnehmer (AN) hat die Baustelleneinrichtungsarbeiten unter eigener Verantwortung auszuführen. Er hat dabei die anerkannten Regeln der Baukunst, der Technik und die behördl ichen Vorschriften und Auflagen zu beachten, sowie die gemäß Freiflächenplan zur Erhaltung vorgesehenen Bäume z u schützen. Auf Einhaltung der Lärmschutzbestimmungen wird in diesem Zusammenhang besonders hingewiesen. Dies betrifft die Baumaßnahmen und die Qualität der verwendeten Geräte. Die Baustelleneinrichtung beinhaltet somit unter andere m Abfuhr, Aufbau, Umbau, Vorhaltung und Betrieb sow ie Abbau und Transport entsprechend dem Baufortschrit t aller erforderlichen Mittel und Hilfsmittel wie Unterkü nfte, Büros, Lager, Geräte, Werkzeuge, Transportmittel, Zäune, Kräne, Hebezeuge, Bauaufzüge, Absperrungen, Schrammborde, Abdeckungen, Arbeits- und Schutzgerüste, Schutzbeläge, Baustraßen, etc.. Bauzäune, Absperrungen, Auffangnetze, Schutzgeländer und Schutzgerüste, Abdeckungen von Deckendurchbrüchen, Sicherung der Treppenanlagen, etc. sind zu liefern, aufzubauen / montieren, während d er gesamten Bauzeit vorzuhalten, ggf. umzusetzen und zu warten. Zur Vorhaltung gehört auch die Beleuchtung der Baustelle, Beschilderung der Bauzäune und Fluchtwe ge in Abstimmung mit den Behörden und Sicherung während der Dunkelheit. Die Herstellung, Unterhaltung und späte re Entfernung von geeigneten Zuwegungen und Straßen für den Baustellenverkehr gehört zu vertraglichen Leis tung und ist mit einzukalkulieren. Nach Beendigung der Bautätigkeit sind die öffentl ichen Straße und Wege sowie die Flächen für die Baustelleneinrichtung in den Zustand zu versetzen, in dem sie sich vor Beginn der Baumaßnahmen befanden. Der AN hat für die Reinigung der Straßen und W ege (Baustraßen und öffentliche Wege/Straßen) im Berei ch der Baustelle vor Beginn bis zur Beendigung sein er Leistung auf seine Kosten zu sorgen. Zur Leistung des AN gehört außerdem die Schnee- und Eisbeseitigung auf allen bauinternen Wegen, insbesondere der Fluchtwege. Der AN haftet für a lle Schäden und Kosten, die sich aus der Nichteinhaltung de r vorstehenden Verpflichtung ergeben (Streupflicht). Der AN verpflichtet sich, entsprechend den Erfordernissen des Bauablaufes und auf Verlangen der Objektüberwachung des AG von ihm gestellte Container, Geräte oder sonstige Anlagen umzusetzen oder Material umzulagern. Eine besondere Vergütung hierfür erfol gt nicht. Sicherheitseinrichtungen, die zum Schutz der auf der Baustelle tätigen Personen oder zum Schutz von Bauwerksteilen hergestellt wurden, sind, wenn sie zur Ausführung vorrübergehend entfernt wurden, anschließend sofort wiederherzustellen. Der AN haftet während der gesamten Bauarbeiten für den Unfallschutz und die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Die Planung und Einholung von Genehmigungen für die Erstellung der Ver- und Entsorgungsanschlüsse erfo lgt durch den AN. Die Kosten für die Ver- und Ents orgung trägt der AN. Der AN hat eigenverantwortlich das Baustromversorgungsnetz für die gesamte Baumaßnahme, einschließlich der Baustromverteiler, der Sicherheitsbeleuchtung innerhalb und außerhalb der Gebäude, der Versorgung und Installation der Unterkünfte, der Aufenthalts-, Sanitär-, Wasch- un d Duschräume, der Lager und Magazine, den gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu erstellen, ggf. dem Baufortschritt entsprechend zu ändern oder zu ergänzen und abschnittsweise zu demontieren und abzufahren. Der AN hat für sämtliche Transporte von und zur Baustelle ein Konzept zu entwickeln, in dem Anga ben über An- und Abfahrten, Lager- und ähnlichen Flä chen auf öffentlichem Gelände, Bauzeiten, Entsorgungskonzepte sowie alle hiermit im Zusammenhang stehende Aufgaben einzuarbeiten sind, und dieses mit dem AG abzustimmen . Mit Abgabe des Angebotes für das hier vorliegend e Leitungsverzeichnis bestätigt der Bieter, dass er die Baustelle eingesehen und alle erkennbaren Erschwernisse berücksichtigt hat. Dies gilt für a lle Positionen des LVs und wird entsprechend in den Pauschalpositionen mit einkalkuliert. Nebenleistungen Sollten sich aus den vorangegangenen Vorbemerkungen, Vorschriften und Richtlinien Leistungen ergeben, d ie in den folgenden Leistungsbeschreibungen nicht explizi t aufgeführt sind, auch nicht in der jeweiligen VO B Vorschrift Teil C der jeweiligen DIN Norm, so s ind auch diese Leistungen als Nebenleistungen in die Angebotspreise mit einzurechnen. Da es sich um e ine funktionale Leistungsbeschreibung handelt, sind weiterh in alle in der jeweiligen VOB Vorschrift Teil C der jeweil igen DIN Norm aufgeführten besonderen Leistungen ebenfalls in die Angebotspreise mit einzurechnen. Es wird hierbei nochmals darauf hingewiesen, dass alle Leistungen gebrauchsfertig an den AG übergeben werden müssen und dementsprechend vom AN kalkuliert werden müssen. Abrechnung Alle Leistungen werden in Form einer Pauschale vergütet . Die Pauschalvergütung beinhaltet alle die zur Fertigstellung des Standard-Betriebsgebäudes notwendigen Leistungen. Der Auftragnehmer ist eige ns dafür verantwortlich, alle notwendigen Leistungen für d ie schlüsselfertige Fertigstellung zu ermitteln. Die Posit ionen werden nach Baufortschritt bzw. Fertigstellung abgerechnet. Ausführung Gebäude, Fenster, Türen, Toren, Lüftungsgitt er, etc. in RC 4.
Baustelleneinrichtung und Sicherheitseinrichtungen
Zusätzliche technische Vorbemerkungen Grundlage der Lieferung der Baustoffe und Bauteile sowi e der Ausführung bis zur fertigen Leistung werden: Leistungsbeschreibung des Auftraggebers einschl. evtl. Zeichnungen und sonstiger Unterlagen. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Erdarbeiten. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 18299. VORSCHRIFTEN und NORMEN: DIN 18300 Erdarbeiten DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten DIN 4124 Baugruben und Gräben DIN 18302 Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen DIN 18303 Verbauarbeiten DIN 18304 Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten DIN 18305 Wasserhaltungsarbeiten DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten DIN 18308 Drän- und Versickerungsarbeiten DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten ZTV Rohrgraben Der Stand der Technik (Bautechnik) mit den entsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften und Richtlinien. Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der Verhütung von Unfällen, insbesondere der UVV. Ausführung Für die Ausführung maßgebend ist DIN 18300 in Verbindung mit den in der ZTV aufgeführten DIN- Vorschriften und Richtlinien. Vom Auftraggeber übergebene Pläne sowie evtl. Angaben über Achsen, Fluchten und Höhen sind eigenverantwortlich durch den AN zu überprüfen, auch in Bezug auf Überprüfung aller Maße an der Baustell e vor Ort. Zusätzliche Auflagen und Forderungen des zuständig en Baugrundgutachters und deren ausführende Organe müssen erfüllt werden. Auszuführende Oberflächenschutzarbeiten sind in Art , Stärke und Dauer dem Auftraggeber nachzuweisen. Evtl. hierfür notwendige Prüfungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Materialreste sind sofort zu samme ln und zu entsorgen. Verunreinigte Flächen auf dem Grundstück oder angrenzenden Flächen werden durch den AN gereinigt. Werden beim Abtrag-Aushub von der Leitungsbeschreibung abweichende Bodenverhältnisse angetroffen, so ist deren Klassifizierung unverzüglich und zusammen mit der Bauleitung des Auftraggebers vorzunehmen. Anomalien im Boden (Aufweichungen, Auflockerungen, Gefügestörungen) die der AN zu verschulden hat, sind sauber abzutragen und durch geeignetes verdichtungsfähiges Verfüllmaterial zu ersetzen. Di e erforderliche Tragfähigkeit gem. Statik und Baugrundgutachten muss hierbei sichergestellt werden. Alle Böschungen, Gruben, Schacht- und Grabenwände sind nach DIN 18303, den gültigen UVV und der örtl. Bauüberwachung/ Baugrundgutachten entsprechend vom AN für die gesamte Baumaßname herzustellen, vorzuhalten und abschließend abzubauen. Der AN muss jederzeit die Standsicherheit von Verbauten und anderen Sicherungsmaßnahmen dem AG nachweisen können. Einflüsse aus dem Grundwasserstand sind entsprechend Baugrundgutachten zu berücksichtigen. Der AN hat alle hierfür notwendigen Maßnahmen für die Trockenhaltu ng vorzusehen. Nebenleistungen Im Zuge der Erdarbeiten / Aushubarbeiten sind Schnurgerüste und Absteckungen für die gesamte Baumaßnahme herzustellen, vorzuhalten und am Ende zu beseitigen. Dies gilt für das gesamte Gebäude sowie für die Anschlussachsen zum restlichen Anlagenrast er (Einmessung). Das hierfür benötige Personal und d ie Materialkosten für die Herstellung der Hilfsgerüst e sind einzurechnen. Schnur- und Hilfsgerüste nach Wahl AN, stabile/ standsichere Konstruktionen sind gefordert. Durch den Vermesser abgesteckten Punkte sind während der gesamten Baumaßnahme zu sichern. Auf- und Abbauen sowie Vorhalten aller erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste, Arbeitsbühnen, geeignete Hebewerkszeuge usw. Sämtliche Maßnahmen für die Weiterarbeit bei Schlechtwetter, Frost und Schnee. Abgetreppte, geböschte und genneigte Grundflächen sind zu sichern. Sollten sich aus den vorangegangenen Vorbemerkungen, Vorschriften und Richtlinien Leistungen ergeben, d ie in den folgenden Leistungsbeschreibungen nicht explizi t aufgeführt sind, auch nicht in der jeweiligen VO B Vorschrift Teil C der jeweiligen DIN Norm, so s ind auch diese Leistungen als Nebenleistungen in die Angebotspreise mit einzurechnen. Da es sich um e ine funktionale Leistungsbeschreibung handelt, sind weiterh in alle in der jeweiligen VOB Vorschrift Teil C der jeweil igen DIN Norm aufgeführten besonderen Leistungen ebenfalls in die Angebotspreise mit einzurechnen. Es wird hierbei nochmals darauf hingewiesen, dass alle Leistungen gebrauchsfertig an den AG übergeben werden müssen und dementsprechend vom AN kalkuliert werden müssen. Abrechnung Alle Leistungen werden in Form einer Pauschale vergütet . Die Pauschalvergütung beinhaltet alle die zur Fertigstellung des Standard-Betriebsgebäudes notwendigen Leistungen. Der Auftragnehmer ist eige ns dafür verantwortlich, alle notwendigen Leistungen für d ie schlüsselfertige Fertigstellung zu ermitteln. Die Posit ionen werden nach Baufortschritt bzw. Fertigstellung abgerechnet.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Entwässerungsarbeiten Zusätzliche technische Vorbemerkungen Grundlage der Lieferung der Baustoffe und Bauteile sowi e der Ausführung bis zur fertigen Leistung werden: Leistungsbeschreibung des Auftraggebers einschl. ev tl. Zeichnungen und sonstiger Unterlagen. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Entwässerungsarbeiten. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 18299. VORSCHRIFTEN und NORMEN: DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten DIN 18300 Erdarbeiten DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten DIN 4124 Baugruben und Gräben DIN 18303 Verbauarbeiten DIN 18304 Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten DIN 18305 Wasserhaltungsarbeiten DIN 18308 Drän- und Versickerungsarbeiten DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten ZTV Rohrgraben Der Stand der Technik (Bautechnik) mit den entsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften und Richtlinien. Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der Verhütung von Unfällen, insbesondere der UVV. Ausführung Für die Ausführung maßgebend ist DIN 18306 in Verbindung mit den in der ZTV aufgeführten DIN- Vorschriften und Richtlinien. Vom Auftraggeber übergebene Pläne sowie evtl. Angaben über Achsen, Fluchten und Höhen sind eigenverantwortlich durch den AN zu überprüfen, auch in Bezug auf Überprüfung aller Maße an der Baustell e vor Ort. Zusätzliche Auflagen und Forderungen der zuständig en Baubehörde und deren ausführende Organe sowie des Prüfingenieurs in Bezug auf den statischen Nachwe is müssen erfüllt werden. Vor Einbau der Abwasserleitungen sind entsprechend e Prüfzeugnisse vorzulegen für die Eignung. Bei Verlegung der Rohrleitungen ist darauf zu ac hten, dass die vorgeschriebenen Überdeckungen sowie Sandeinbettungen eingehalten werden. Vor Rohrgrabenverfüllung müssen die genaue Lage d er Rohre dokumentiert werden. Die Dokumentation muss mittels Fotos und Verlegeskizzen dem AG nachgewiesen werden. Leitungen außerhalb der Bodenplatte müssen zusätzlich zur Lagebestimmung mittels GPS eingemessen werden. Die Vermessungsarbeiten sind einzukalkulieren und die Daten sind dem AG zu übergeben. Nebenleistungen Sollten sich aus den vorangegangenen Vorbemerkungen, Vorschriften und Richtlinien Leistungen ergeben, d ie in den folgenden Leistungsbeschreibungen nicht explizi t aufgeführt sind, auch nicht in der jeweiligen VO B Vorschrift Teil C der jeweiligen DIN Norm, so s ind auch diese Leistungen als Nebenleistungen in die Angebotspreise mit einzurechnen. Da es sich um e ine funktionale Leistungsbeschreibung handelt, sind weiterh in alle in der jeweiligen VOB Vorschrift Teil C der jeweil igen DIN Norm aufgeführten besonderen Leistungen ebenfalls in die Angebotspreise mit einzurechnen. Es wird hierbei nochmals darauf hingewiesen, dass alle Leistungen gebrauchsfertig an den AG übergeben werden müssen und dementsprechend vom AN kalkuliert werden müssen. Abrechnung Alle Leistungen werden in Form einer Pauschale vergütet . Die Pauschalvergütung beinhaltet alle die zur Fertigstellung des Standard-Betriebsgebäudes notwendigen Leistungen. Der Auftragnehmer ist eige ns dafür verantwortlich, alle notwendigen Leistungen für d ie schlüsselfertige Fertigstellung zu ermitteln. Die Posit ionen werden nach Baufortschritt bzw. Fertigstellung abgerechnet.
Entwässerungsarbeiten
Beton- und Stahlbetonarbeiten Zusätzliche technische Vorbemerkungen Grundlage der Lieferung der Baustoffe und Bauteile sowi e der Ausführung bis zur fertigen Leistung werden: Leistungsbeschreibung des Auftraggebers einschl. ev tl. Zeichnungen und sonstiger Unterlagen. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Beton- und Stahlbetonarbeiten. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 18299. VORSCHRIFTEN und NORMEN: DIN 18331 Betonarbeiten EUROCODE 2 Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken EUROCODE 1 Einwirkungen auf Tragwerke DIN 18451 Gerüstarbeiten DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste DIN 4124 Baugruben und Gräben DIN EN 4102 Brandschutz im Hochbau DIN EN 18201 Toleranzen im Bauwesen DIN EN 18202 Toleranzen im Hochbau DIN EN 18203 Toleranzen im Hochbau Der Stand der Technik (Bautechnik) mit den entsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften und Richtlinien. Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der Verhütung von Unfällen, insbesondere der UVV. Ausführung Für die Ausführung maßgebend ist DIN 18331 in Verbindung mit den in der ZTV aufgeführten DIN- Vorschriften und Richtlinien. Vom Auftraggeber übergebene Pläne sowie evtl. Angaben über Achsen, Fluchten und Höhen sind eigenverantwortlich durch den AN zu überprüfen, auch in Bezug auf Überprüfung aller Maße an der Baustell e vor Ort. Zusätzliche Auflagen und Forderungen der zuständig en Baubehörde und deren ausführende Organe sowie des Prüfingenieurs in Bezug auf den statischen Nachwe is müssen erfüllt werden. Beton ist lot- und fluchtgerecht in allen Gescho ssen der Baumaßnahme herzustellen, einschließlich das Anlege n und Aussparen aller Tür- und Fensteröffnungen, Durchbrüche, Schlitze, Ankerlöcher, Nischen usw. Die Ausführung, Menge und Art der Bewehrung ist den Schal- und Bewehrungsplänen (inkl. Stahlliste) zu entnehmen. Für die Einhaltung sämtlicher Maße für Breite, Länge und Höhe einschließlich der Höhenko ten auf der Baustelle haftet alleinverantwortlich der Auftragnehmer. Maßtoleranzen sind nach den DIN-Vorschriften bzw. den Planangaben zu entnehmen und einzuhalten. Werden die Toleranzen bei der Ausführung überschritten, ist ohne Aufforderung und unverzüglich die Beseitigung / Neuerstellung der betreffenden Bauteile auszuführen . Wird die Änderung vom Auftragnehmer nicht vorgenommen, so wird die Beseitigung und Neuerstellung vom Auftraggeber selbst oder einem Dritten auf K osten des Auftragnehmers ausgeführt. Bei Fertigteilen sind die Werkstattpläne (Leistung AN), insbesondere die Schal- und Bewehrungspläne und a lle Fertigteilpläne mit Angabe aller Dehn- und Arbeit sfugen sowie die Behandlung derselben mit der hochbaulic hen Ausführungsplanung abzustimmen und dem Auftraggeber rechtzeitig zur Genehmigung und Freigabe vor Ausführungsbeginn vorzulegen. Für die Ausführung, insbesondere für die Stahlbewehrung und Betongüten, gelten die Angaben des zuständige n Tragwerkplaners / Prüfingenieurs bzw. der Planunterlagen. Vor Beginn der Betonierarbeiten jedes Betonierabschnittes und vor Anbringen der letzten Wandschalung und sonstiger verdeckenden Schalungen ist die Bewehrungsabnahme von der zuständigen Behörde bzw. dem Prüfingenieur oder Statiker durchzuführen. Für die rechtzeitige Anmeldung und Durchführung der Abnahme trägt der Auftragnehmer die alleinige Verantwortung. Der Abnahmetermin ist dem Auftraggeber 5 Werktage im Voraus mitzuteilen. Werden Teile betoniert, die nicht abgenommen sind , so trägt der Auftragnehmer hierfür die volle Verantw ortung, einschl. der daraus resultierenden Folgen. Die Güte der Stoffe und Bauteile, insbesondere d ie vorgeschriebenen Betongüten, sind laufend durch Probewürfelserien gemäß EC 2 DIN EN 1992-1-1:2004 + AC:2010 und den Bestimmungen des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton nachzuweisen. Die Prüfergebnisse sind der Bauüberwachung des Auftraggebers unaufgefordert und laufend zu übergeben. In Zweifelsfällen kann der Nachweis zusätzlich am Bauwerk selbst verlangt werden. Können die vorgeschriebenen Betongüten nicht einwandfrei nachgewiesen werden, so sind entsprechende Maßnahmen auszuführen, jedoch nur in Abstimmung und mit Genehmigung des Auftraggebers. Alle Kosten hierfür, sowie auch etwaige Folgekost en, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Zusatzmittel nach EC 2 DIN EN 1992-1-1:2004 + AC:2010 dürfen nur mit Genehmigung des Auftraggebers verwendet werden. Prüfzeugnisse hat der Auftragnehmer vorher zu erbringen. Sämtliche Aussparungen in Stahlbetondecken, -wänden und -unterzügen etc. für die technische Gebäudeausrüstung sind nach den Ausführungsplänen vorzusehen. Das Anlegen aller Öffnungen, das Sichern bzw. Abdecken während der weiteren Arbeiten, auch aller Folgegewerke sowie das nachträgliche Vergießen gemäß den bauaufsichtlichen und brandschutztechnischen Vorschriften einschl. der Schalungsarbeiten sind einzukalkulieren. Sämtliche Schalungen für Sichtbetonflächen sind vo r Beginn der Betonierarbeiten gemeinsam mit dem Auftraggeber abzunehmen. Die Abnahme entbindet den Auftragnehmer nicht von der Haftung der Einhaltun g sämtlicher Maße. An allen Betonkanten sowie Arbeitsfugen und Betonabschnitten sind Dreikantleisten (d = 1,5 cm ) einzulegen; das Einlegen der Leisten ist einzurec hnen. Alle Dreikantleisten und Leistenstöße, ob im rech ten, spitzen oder stumpfen Winkel, sind auf Gehrung z u schneiden und anzupassen. Alle sichtbaren Betontei le sind sauber zu entgraten. Alle Anschlüsse zu neuen Betonierabschnitten sind vor dem Betonieren gründlich mit Wasser zu reinigen, ggf., falls nicht mehr zugänglich, sind die Holzstücke, Sägespäne, Bewehrungsschnittreste, Bindedrahtreste mit Pressluft restlos zu entfernen. Sämtliche Aussparungen sind bis zur Montage der Einbauteile bzw. zum Zeitpunkt des Vergusses gegen das Eindringen von Wasser, Mörtel und anderen Verunreinigungen zu schützen. Die Maßnahme soll besonders die Zerstörung von Bauteilen durch Frosteinwirkung verhindern. Durchbiegungen der Stahlbetonkonstruktionen aus ständiger Last und Kriechen des Betons sind durch eine entsprechende Überhöhung auszugleichen. Unabhängig von der Prüfung und Freigabe sind für alle Sichtbetonflächen Betonplan-Schaltafeln in neuwertig er und ausgesuchter Qualität zu verwenden. Eine Belegung der Tafeln kann nur in Absprache mit dem Auftraggeber vorgenommen werden. Für Stahlbetonbauteile mit sichtbaren Betonflächen, gleich ob als Fertigteil oder in Ortbeton, wird eine einheitliche, geschlossene, ebene und glatte Oberf läche aller Seiten und sämtlicher Teile verlangt (Klasse SB 2 ). Hierzu ist die strengste Überwachung der Mischungszusammensetzung, ständige Kontrolle des Wasser-Zement-Faktors sowie der Verdichtung und Nachverdichtung unerlässlich. Vollständige Verdichtung des Betons sowie sorgfält ige Nachbehandlung (mind. 7 Tage feucht halten) nach EC 2 und deren ergänzende Bestimmungen sowie nach der Richtlinie zur Nachbehandlung von Beton bzw. DBV- Merkblatt ist unbedingt vorzusehen. Der Beton ist so in die Schalung einzubringen u nd zu transportieren, dass jede Entmischung ausgeschlosse n ist. Eventuell beim Einbringen des Betons noch höherstehende Sichtbetonschalungsflächen sind gegen Verschmutzung abzudecken. Die Schichthöhe beim Betonieren soll gleichmäßig mitlaufend max. 30 cm nicht überschreiten, Schüttkegel sind auszuschließen. Der Beton ist sofort nach dem Einbringen mit Innenrüttlern gleichmäßig zu verdichten. An den Sichtflächen der eingebrachten Schichten dürfen ke ine Schichtansätze sichtbar werden. Gefangene Luft an den Schalungsflächen muss durch sachgerechtes Rütteln vermieden werden. An den oberen Rändern von Bauteilen soll sich kein Wasser absetzen, damit sie ohn e Nachbehandlung sichtbar bleiben können und sie ni cht abgestrichen bzw. abgerieben werden müssen. Die Decken sind einwandfrei abzuziehen und eben herzustellen. Sie sind von Frischbeton, der durch die Schalung der darüberliegenden Decken läuft, vor d em Erhärten einwandfrei und ohne Aufforderung zu rei nigen oder davor zu schützen. Bei Anschluss an vorhand ene Betonteile sind dieselben gründlich zu reinigen, aufzurauen und mit Zementbrühe einzuschlämmen (siehe EC 2). Indirekte Verbindungsmittel und sonstige Montagehil fen, z.B. Betonfertigteile, werden nicht besonders verg ütet. Die Öffnungen von Transporthülsen etc., sind nach dem Einbau der Teile zu schließen; die Oberfläche is t der benachbarten Oberfläche anzupassen. Die Grundwassereigenschaft ist auf betonangreifende Stoffe zu untersuchen (siehe hierzu auch Angaben in der Baugrunduntersuchung). Der wasserundurchlässige Stahlbeton gemäß (EC 2) und DAfStb-Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" muss unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Grundwasseruntersuchung nach einer entsprechenden Rezeptur hergestellt werden. Nebenleistungen Sollten sich aus den vorangegangenen Vorbemerkungen, Vorschriften und Richtlinien Leistungen ergeben, d ie in den folgenden Leistungsbeschreibungen nicht explizi t aufgeführt sind, auch nicht in der jeweiligen VO B Vorschrift Teil C der jeweiligen DIN-Norm, so si nd auch diese Leistungen als Nebenleistungen in die Angebotspreise mit einzurechnen. Da es sich um e ine funktionale Leistungsbeschreibung handelt, sind weiterh in alle in der jeweiligen VOB Vorschrift Teil C der jeweil igen DIN-Norm aufgeführten besonderen Leistungen ebenfalls in die Angebotspreise mit einzurechnen. Es wird hierbei nochmals darauf hingewiesen, dass alle Leistungen gebrauchsfertig an den AG übergeben werden müssen und dementsprechend vom AN kalkuliert werden müssen. Abrechnung Alle Leistungen werden in Form einer Pauschale vergütet . Die Pauschalvergütung beinhaltet alle die zur Fertigstellung des Standard-Betriebsgebäudes notwendigen Leistungen. Der Auftragnehmer ist eige ns dafür verantwortlich, alle notwendigen Leistungen für d ie schlüsselfertige Fertigstellung zu ermitteln. Die Posit ionen werden nach Baufortschritt bzw. Fertigstellung abgerechnet.
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Zusätzliche technische Vorschriften: Die Außenwände sind als zweischaliges Mauerwerk nach DIN 1053 mit d = 43,5 cm herzustellen. Aufbau: Verblender 11,5 cm Wärmedämmung 8,0 cm Hintermauerung 24,0 cm Für das Innenmauerwerk und die Hintermauerung sind Kalksandsteine KS-Design 4 DF bzw. 8 DF (248x248x113mm) zu verwenden. z. B. Emsländer KS-Design Wegen des geforderten Sichtmauerwerks mit Fugenglattstrich sind nur palettierte KS-Steine in bester Qualität zu verwenden. In Verblendmauerwerk müssen im oberen und unteren Berei ch Fugenlüftungselemente (unvermörtelte Stoßfugen) als Lüftungsöffnungen nach DIN gleich beim Herstellen des Mauerwerks eingebaut werden. Diese sind im Zuge der Verblendarbeiten mit luftdurchlässigen Insektensichere n Abdeckungen zu versehen.
Zusätzliche technische Vorschriften:
Im Verblendmauerwerk müssen im oberen und unteren Bereich Fugenlüftungselemente (unvermörtelte Stoßfugen) als Lüftungsöffnungen nach DIN gleich beim Herstellen des Mauerwerks eingebaut werden. Diese sind im Zuge der Verblendarbeiten mit insektensicheren Abdeckungen zu versehen.
Im Verblendmauerwerk müssen im oberen und unteren
Zusätzliche technische Vorbemerkungen Grundlage der Lieferung der Baustoffe und Bauteile sowi e der Ausführung bis zur fertigen Leistung werden: Leistungsbeschreibung des Auftraggebers einschl. ev tl. Zeichnungen und sonstiger Unterlagen. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Zimmererarbeiten. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 18299. VORSCHRIFTEN und NORMEN: DIN 18334 Zimmer- und Holzarbeiten EUROCODE 5 Bemessung und Konstruktion von Holzbauten EUROCODE 1 Einwirkungen auf Tragwerke DIN EN 1991 Einwirkungen auf Tragwerke DIN EN 13956 Abdichtungsbahnen DIN EN 13501 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücken DIN 18195 Bauwerksabdichtungen DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau DIN EN 18202 Toleranzen am Bau DIN EN 12053 Abläufe für Gebäude DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste DIN 18451 Gerüstarbeiten Der Stand der Technik (Bautechnik) mit den entsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften und Richtlinien. Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der Verhütung von Unfällen, insbesondere der UVV. Ausführung Für die Ausführung maßgebend ist DIN 18334 in Verbindung mit den in der ZTV aufgeführten DIN- Vorschriften und Richtlinien. Vom Auftraggeber übergebene Pläne sowie evtl. Angaben über Achsen, Fluchten und Höhen sind eigenverantwortlich durch den AN zu überprüfen, auch in Bezug auf Überprüfung aller Maße an der Baustell e vor Ort. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind einzuhalten. Die Bauteilabmessung sind nach den statischen Erfordernissen vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber, den zuständigen Baubehörden und deren ausführende Organe verantwortlich vorzunehmen und nachzuweisen. Zusätzliche Auflagen und Forderungen der zuständig en Baubehörde und deren ausführende Organe sowie des Prüfingenieurs in Bezug auf den statischen Nachwe is müssen erfüllt werden. Auszuführende Oberflächenschutzarbeiten sind in Art , Stärke und Dauer dem Auftraggeber nachzuweisen. Evtl. hierfür notwendige Prüfungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Materialreste sind sofort zu samme ln und zu entsorgen. Verunreinigte Flächen auf dem Grundstück oder angrenzenden Flächen werden durch den AN gereinigt. Vor Erstellung von Werkstattplänen / bzw. dem Abbinden des Dachstuhls sind ein Aufmaß vor Ort zu erste llen sowie die baulichen Verhältnisse durch den AN zu prüfen . Produkte aus Holz sind in trockenem Zustand einzubauen. Ggf. einzusetzender chemischer Schutz von Bauholz ist nach DIN 68800/Teil 3 "Holzschutz im Hochbau; Vorbeugender chemischer Holzschutz" und der chemische Schutz von Holzwerkstoffen nach DIN 68800/Teil 5 "Holzschutz im Hochbau; Vorbeugender chemischer Schutz von Holzwerkstoffen" auszuführen. Das Verfahren der Verarbeitung der Holzschutzmittel bleibt dem Auftragnehmer überlasse n. Die Holzschutzmittel sind so auszuwählen, dass si e mit den in Berührung kommenden anderen Baustoffen verträglich sind. Ausführung des Holzschutzes nach Anweisung AG bzw. Angaben in den Planunterlagen. Nebenleistungen Sollten sich aus den vorangegangenen Vorbemerkungen, Vorschriften und Richtlinien Leistungen ergeben, d ie in den folgenden Leistungsbeschreibungen nicht explizi t aufgeführt sind, auch nicht in der jeweiligen VO B Vorschrift Teil C der jeweiligen DIN Norm, so s ind auch diese Leistungen als Nebenleistungen in die Angebotspreise mit einzurechnen. Da es sich um e ine funktionale Leistungsbeschreibung handelt, sind weiterh in alle in der jeweiligen VOB Vorschrift Teil C der jeweil igen DIN Norm aufgeführten besonderen Leistungen ebenfalls in die Angebotspreise mit einzurechnen. Es wird hierbei nochmals darauf hingewiesen, dass alle Leistungen gebrauchsfertig an den AG übergeben werden müssen und dementsprechend vom AN kalkuliert werden müssen. Abrechnung Alle Leistungen werden in Form einer Pauschale vergütet . Die Pauschalvergütung beinhaltet alle die zur Fertigstellung des Standard-Betriebsgebäudes notwendigen Leistungen. Der Auftragnehmer ist eige ns dafür verantwortlich, alle notwendigen Leistungen für d ie schlüsselfertige Fertigstellung zu ermitteln. Die Posit ionen werden nach Baufortschritt bzw. Fertigstellung abgerechnet.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vorbemerkungen Grundlage der Lieferung der Baustoffe und Bauteile sowi e der Ausführung bis zur fertigen Leistung werden: Leistungsbeschreibung des Auftraggebers einschl. ev tl. Zeichnungen und sonstiger Unterlagen. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Dachdecker- und Klempnerarbeiten. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 18299. VORSCHRIFTEN und NORMEN: DIN 18338 Dachdeckungsarbeiten DIN 18339 Klempnerarbeiten EUROCODE 5 Bemessung und Konstruktion von Holzbauten EUROCODE 1 Einwirkungen auf Tragwerke DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten DIN EN 490 Dach- und Formsteine aus Beton DIN EN 1304 Dach- und Formziegel DIN EN 13707 Abdichtungsbahnen ZVDH Produktdatenblatt für Unterspann- und Unterdeckbahnen DIN EN 13970 Abdichtungsbahnen DIN EN 13984 Abdichtungsbahnen DIN EN 13164 Wärmedämmstoffe für Gebäude DIN EN 14081-1 Holzbauwerke Teil 1: Allgemeine Anforderungen DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste DIN 18451 Gerüstarbeiten Der Stand der Technik (Bautechnik) mit den entsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften und Richtlinien. Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der Verhütung von Unfällen, insbesondere der UVV. Für die Ausführung der Dachdeckung gilt das Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerkes, bestehend aus Grundregeln, Fachregeln, Hinweisen, Merkblättern un d Produktdatenblättern, Ausführung gemäß Zeichnung und Einzelbeschreibung. Ausführung Für die Ausführung maßgebend ist DIN 18338 in Verbindung mit den in der ZTV aufgeführten DIN- Vorschriften und Richtlinien. Vom Auftraggeber übergebene Pläne sowie evtl. Angaben über Achsen, Fluchten und Höhen sind eigenverantwortlich durch den AN zu überprüfen, auch in Bezug auf Überprüfung aller Maße an der Baustell e vor Ort. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller s ind einzuhalten. Die Bauteilabmessung sind nach den statischen Erfordernissen vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber, den zuständigen Baubehörden und deren ausführende Organe verantwortlich vorzunehmen und nachzuweisen. Zusätzliche Auflagen und Forderungen der zuständig en Baubehörde und deren ausführende Organe sowie des Prüfingenieurs in Bezug auf den statischen Nachwe is müssen erfüllt werden. Auszuführende Oberflächenschutzarbeiten sind in Art , Stärke und Dauer dem Auftraggeber nachzuweisen. Evtl. hierfür notwendige Prüfungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Materialreste sind sofort zu samme ln und zu entsorgen. Verunreinigte Flächen auf dem Grundstück oder angrenzenden Flächen werden durch den AN gereinigt. Produkte aus Holz sind in trockenem Zustand einzubauen. Ggf. einzusetzender chemischer Schutz von Bauholz ist nach DIN 68800/Teil 3 "Holzschutz im Hochbau; Vorbeugender chemischer Holzschutz" und der chemische Schutz von Holzwerkstoffen nach DIN 68800/Teil 5 "Holzschutz im Hochbau; Vorbeugender chemischer Schutz von Holzwerkstoffen" auszuführen. Das Verfahren der Verarbeitung der Holzschutzmittel bleibt dem Auftragnehmer überlasse n. Die Holzschutzmittel sind so auszuwählen, dass si e mit den in Berührung kommenden anderen Baustoffen verträglich sind. Ausführung des Holzschutzes nach Anweisung AG bzw. Angaben in den Planunterlagen. Nebenleistungen Sollten sich aus den vorangegangenen Vorbemerkungen, Vorschriften und Richtlinien Leistungen ergeben, d ie in den folgenden Leistungsbeschreibungen nicht explizi t aufgeführt sind, auch nicht in der jeweiligen VO B Vorschrift Teil C der jeweiligen DIN Norm, so s ind auch diese Leistungen als Nebenleistungen in die Angebotspreise mit einzurechnen. Da es sich um e ine funktionale Leistungsbeschreibung handelt, sind weiterh in alle in der jeweiligen VOB Vorschrift Teil C der jeweil igen DIN Norm aufgeführten besonderen Leistungen ebenfalls in die Angebotspreise mit einzurechnen. Es wird hierbei nochmals darauf hingewiesen, dass alle Leistungen gebrauchsfertig an den AG übergeben werden müssen und dementsprechend vom AN kalkuliert werden müssen. Abrechnung Für die Gesamtleistung werden Teilpauschalvergütungen vereinbart. Die Pauschalvergütungen beinhalten die kompletten Leistungen bis zum gebrauchsfertigen Zustand (für AG und evtl. Nachunternehmer). Die Leistungen sind v on dem Auftragnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Allgemeiner Hinweis Elektroarbeiten In diesem Leistungsverzeichnis sind lediglich die Leistungen für die Erdung des Gebäudes enthalten. Alle anderen Leistungen, wie Kabelwege, Elektroinstallat ion und Objektschutzmaßnahmen sind in einem gesonderten Leistungsverzeichnis LOS 3 Elektrotechnik enthalten. Der nachfolgende LV-Abschnitt beinhaltet: - Fundament- und Ringerder - Äußerer Blitzschutz Die Verlegung der Erdung erfolgt nach den Ausführungsplänen bzw. den Angaben des AG. Zusätzliche technische Vorbemerkungen Grundlage der Lieferung der Baustoffe und Bauteile sowi e der Ausführung bis zur fertigen Leistung werden: Leistungsbeschreibung des Auftraggebers einschl. ev tl. Zeichnungen und sonstiger Unterlagen. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Erdung. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 18299. VORSCHRIFTEN und NORMEN: DIN 18382 Elektrotechnische Anlagen DIN 18386 Blitzschutz- und Erdungsanlagen DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten DIN 18451 Gerüstarbeiten DIN 18014 Fundamenterder sämtliche VDE Richtlinien Der Stand der Technik (Bautechnik) mit den entsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften und VDE Richtlinien. Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der Verhütung von Unfällen, insbesondere der UVV. Ausführung Für die Ausführung maßgebend ist DIN 18384/18382 in Verbindung mit den in der ZTV aufgeführten DIN- Vorschriften und Richtlinien. Vom Auftraggeber übergebene Pläne sowie evtl. Angaben über Achsen, Fluchten und Höhen sind eigenverantwortlich durch den AN zu überprüfen, auch in Bezug auf Überprüfung aller Maße an der Baustell e vor Ort. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller s ind einzuhalten. Für die Ausführung der Anlage sind die geltenden DIN/VDE-Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung z u beachten. Bei der Kalkulation sind alle Nebenenleistungen und Kleinmaterialien mit einzubeziehen auch wenn diese im LV nicht gesond ert zur Komplettierung der Anlage aufgeführt sind. Di e Dehnungsbänder werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise der Anlage einzukalkulieren. Alle metallischen und leitenden Gegenstände müssen an das Erdungsnetz angeschlossen werden. Dies gilt für all e Anbauteile und Einbauteile und ist mit einzukalku lieren. Entsprechende Erdungsanschlüsse sind an den Bauteilen vorzusehen. Nebenleistungen Sollten sich aus den vorangegangenen Vorbemerkungen, Vorschriften und Richtlinien Leistungen ergeben, d ie in den folgenden Leistungsbeschreibungen nicht explizi t aufgeführt sind, auch nicht in der jeweiligen VO B Vorschrift Teil C der jeweiligen DIN Norm, so s ind auch diese Leistungen als Nebenleistungen in die Angebotspreise mit einzurechnen. Da es sich um e ine funktionale Leistungsbeschreibung handelt, sind weiterh in alle in der jeweiligen VOB Vorschrift Teil C der jeweil igen DIN Norm aufgeführten besonderen Leistungen ebenfalls in die Angebotspreise mit einzurechnen. Es wird hierbei nochmals darauf hingewiesen, dass alle Leistungen gebrauchsfertig an den AG übergeben werden müssen und dementsprechend vom AN kalkuliert werden müssen. Abrechnung Für die Gesamtleistung werden Teilpauschalvergütungen vereinbart. Die Pauschalvergütungen beinhalten die kompletten Leistungen bis zum gebrauchsfertigen Zustand (für AG und evtl. Nachunternehmer). Die Leistungen sind von dem Auftragnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln.
Allgemeiner Hinweis Elektroarbeiten
Zusätzliche technische Vorbemerkungen Grundlage der Lieferung der Baustoffe und Bauteile sowi e der Ausführung bis zur fertigen Leistung werden: Leistungsbeschreibung des Auftraggebers einschl. ev tl. Zeichnungen und sonstiger Unterlagen. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Putz- und Stuckarbeiten. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 18299. VORSCHRIFTEN und NORMEN: DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten DIN EN 4102 Brandschutz im Hochbau DIN EN 4108 Wärmeschutz im Hochbau DIN EN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN EN 18201 Toleranzen im Bauwesen DIN EN 18202 Toleranzen im Hochbau DIN EN 18203 Toleranzen im Hochbau DIN 18550 (alle Teile) Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen Der Stand der Technik (Bautechnik) mit den entsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften und Richtlinien. Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der Verhütung von Unfällen, insbesondere der UVV. Ausführung Für die Ausführung maßgebend ist DIN 18350 in Verbindung mit den in der ZTV aufgeführten DIN- Vorschriften und Richtlinien. Vom Auftraggeber übergebene Pläne sowie evtl. Angaben über Achsen, Fluchten und Höhen sind eigenverantwortlich durch den AN zu überprüfen, auch in Bezug auf Überprüfung aller Maße an der Baustell e vor Ort. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind einzuhalten. Die Bauteilabmessung sind nach den statischen Erfordernissen vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber, den zuständigen Baubehörden und deren ausführende Organe verantwortlich vorzunehmen und nachzuweisen. Zusätzliche Auflagen und Forderungen der zuständig en Baubehörde und deren ausführende Organe sowie des Prüfingenieurs in Bezug auf den statischen Nachwe is müssen erfüllt werden. Auszuführende Oberflächenschutzarbeiten sind in Art , Stärke und Dauer dem Auftraggeber nachzuweisen. Evtl. hierfür notwendige Prüfungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Materialreste sind sofort zu samme ln und zu entsorgen. Verunreinigte Flächen auf dem Grundstück oder angrenzenden Flächen werden durch den AN gereinigt. Alle Verputzarbeiten im Innenbereich werden erst nach den Elektromontagen ausgeführt. Dies ist in den Positionen mit einzukalkulieren. Auf- und Abbauen sowie vorhalten aller erforderli chen Arbeits- und Schutzgerüste, Arbeitsbühnen, geeignet e Hebewerkszeuge usw. Sämtliche Maßnahmen für die Weiterarbeit bei Schlechtwetter, Frost und Schnee. Nebenleistungen Sollten sich aus den vorangegangenen Vorbemerkungen, Vorschriften und Richtlinien Leistungen ergeben, d ie in den folgenden Leistungsbeschreibungen nicht explizi t aufgeführt sind, auch nicht in der jeweiligen VO B Vorschrift Teil C der jeweiligen DIN Norm, so s ind auch diese Leistungen als Nebenleistungen in die Angebotspreise mit einzurechnen. Da es sich um e ine funktionale Leistungsbeschreibung handelt sind weiterhi n alle in der jeweiligen VOB Vorschrift Teil C der jeweil igen DIN Norm aufgeführten besonderen Leistungen ebenfalls in die Angebotspreise mit einzurechnen. Es wird hierbei nochmals darauf hingewiesen, dass alle Leistungen gebrauchsfertig an den AG übergeben werden müssen und dementsprechend vom AN kalkuliert werden müssen. Abrechnung Für die Gesamtleistung werden Teilpauschalvergütungen vereinbart. Die Pauschalvergütungen beinhalten die kompletten Leistungen bis zum gebrauchsfertigen Zustand (für AG und evtl. Nachunternehmer). Die Leistungen sind v on dem Auftragnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vorbemerkungen Grundlage der Lieferung der Baustoffe und Bauteile sowi e der Ausführung bis zur fertigen Leistung werden: Leistungsbeschreibung des Auftraggebers einschl. ev tl. Zeichnungen und sonstiger Unterlagen. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Estricharbeiten. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 18299. VORSCHRIFTEN und NORMEN: DIN 18353 Estricharbeiten EUROCODE 2 Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten DIN EN 4102 Brandschutz im Hochbau DIN EN 4108 Wärmeschutz im Hochbau DIN EN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN EN 18201 Toleranzen im Bauwesen DIN EN 18202 Toleranzen im Hochbau DIN EN 18203 Toleranzen im Hochbau DIN 18560 (alle Teile) Estriche im Bauwesen Der Stand der Technik (Bautechnik) mit den entsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften und Richtlinien. Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der Verhütung von Unfällen, insbesondere der UVV. Ausführung Für die Ausführung maßgebend ist DIN 18353 in Verbindung mit den in der ZTV aufgeführten DIN- Vorschriften und Richtlinien. Vom Auftraggeber übergebene Pläne sowie evtl. Angaben über Achsen, Fluchten und Höhen sind eigenverantwortlich durch den AN zu überprüfen, auch in Bezug auf Überprüfung aller Maße an der Baustell e vor Ort. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind einzuhalten. Die Bauteilabmessung sind nach den statischen Erfordernissen vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber, den zuständigen Baubehörden und deren ausführende Organe verantwortlich vorzunehmen und nachzuweisen. Zusätzliche Auflagen und Forderungen der zuständig en Baubehörde und deren ausführende Organe sowie des Prüfingenieurs in Bezug auf den statischen Nachwe is müssen erfüllt werden. Auszuführende Oberflächenschutzarbeiten sind in Art , Stärke und Dauer dem Auftraggeber nachzuweisen. Evtl. hierfür notwendige Prüfungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Materialreste sind sofort zu samme ln und zu entsorgen. Verunreinigte Flächen auf dem Grundstück oder angrenzenden Flächen werden durch den AN gereinigt. Estrich ist lot- und fluchtgerecht in Räumen gem äß Ausführungsplan herzustellen, einschl. das Anlegen und Aussparen aller Tür- und Fensteröffnungen, Durchbrüche, Nischen usw. Toleranzen sind entsprechend der DIN 18202 und D IN 18303 einzuhalten soweit keine höheren Anforderung en in den Ausführungsplänen und in der Leistungsbeschreibung festgelegt sind. Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Toleranzen ist ohne Aufforderung und unverzüglich die Beseitigung und Neuerstellung der betreffenden Bauteile auszuführen. Wird die Änderung vom Auftragnehmer nicht vorgenommen, so wird die Beseitigung und Neuerstellung vom Auftraggeber selbst oder einem Dritten auf K osten des Auftragnehmers ausgeführt. Sämtliche Aussparungen in Fußböden für die Technische Gebäude-Ausrüstung sind nach den Ausführungsplänen vorzusehen. Das Anlegen aller Öffnungen, das Sichern bzw. Abdecken während der weiteren Arbeiten, auch aller Folgegewerke sowie das nachträgliche Vergießen gemäß den bauaufsichtlichen und brandschutztechnischen Vorschriften einschl. der Schalungsarbeiten sind einzukalkulieren. Für Zargeneinstand in Estrichstärke s ind Türöffnungen entsprechend auszusparen. Nach Zargen- Montage ist der Estrich in diesem Bereich fachge recht, oberflächenverzahnt zu schließen. Alle Estrichkanten sind von der Wand abzukoppeln. Auf Rohdecke gestellte, selbstklebende Randstreifen sin d stoßüberlappend so anzubringen, dass alle Bauteile wirksam getrennt sind und eine Überlänge über OK - Estrich gewährleistet ist. Der Randstreifenüberstan d darf vom Estrichleger nicht abgeschnitten werden. Er wird vo m Bodenleger, Fliesenleger etc. belagbündig abgeschnitten , um zu gewährleisten, dass die Kontakttrennung im Randanschluss erhalten bleibt. Bereits fertiggestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile, Fertiglackierungen von Heizkörpe rn, Türen, Holzbauteilen, Treppen, Belägen etc. sind durch den Auftragnehmer gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. Abläufe, Abflussrohre, Standkonsolen und Rohrleitun gen aller Art dürfen keine Verbindung mit dem Estrich haben , sind solide mit dem Dämmstreifen zu ummanteln oder bei liegenden Leitungen entsprechend abzudecken. Estriche sind gleichmäßig dick und ebenflächig herzustellen. Sie sind waagerecht auszuführen, wen n in der Leistungsbeschreibung keine Verlegung im Gefäl le vorgeschrieben ist. Die Estrichoberfläche ist so auszuführen, dass Nutzbeläge üblicher Art, wie Fliesen etc. ohne w eitere Vorarbeiten der Nachfolgehandwerker aufgebracht werden können. Somit sind Estrichoberkanten genau einzuhalten. Garagenestriche müssen den Bestimmungen der einzelnen Bauordnungen der Bundesländer mit Durchführungsverordnungen entsprechen und beständig gegen Öl, Benzin und Tausalz sein. Die mit frisch ausgeführtem Estrich fertiggestellt en Räume sind ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe abzusperren, einschließlich des benötigten Absperrmaterials und, soweit erforderlich, gegen rasche s ungleichmäßiges Austrocknen zu schützen. Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie d en normal üblichen Handwerkerverkehr ohne Schaden bis zur Verlegung des Oberbodens aufnehmen kann. Vor dem Verlegen der Oberbeläge sind Fugen, die sich evtl. gebildet haben, fachgerecht mit Kunstharz z u verdübeln und auszugießen. Vorhandene Dehnungsfugen sind entsprechend zu berücksichtigen. Scheinfugen eventuell mit entsprechenden Fugenprofilen auszuführen. Dehn- und Arbeitsfugen sind in Garagenböden mit öl-, benzin-, tausalzbeständigem, befahrbarem dauerelastischem Material zu verschließen. Heizgerät zum Trocknen des Estrichs, ortsveränderl ich, zum Beheizen, Energie elektrischer Strom, Aufstell ort innen, mit Versorgungsinstallation, Messeinrichtung und Energieanschlüssen, vorhalten, betreiben und n ach Trocknung des Innenputzes räumen, einschl. aller benötigten Betriebsstoffe. Ausführung erfolgt auf Verlangen durch den AG. Kondensationstrockner, zum Entfeuchten und Trocknen, Energie elektrischer Strom, Luftdurchsatz bis 200 m³/h, Aufstellort innen, mit Versorgungsinstallation, Messeinrichtung und Energieanschlüssen, vorhalten betreiben und nach Trocknungszeit räumen, einschl. aller benötigten Betriebsstoffe. Ausführung erfolgt auf Verlangen d urch den AG. Heizgerät und Kondensationstrockner beinhalten das benötigte Bedienpersonal z. B. für Kontrolle und Leerun g des Kondensationsbehälters sowie sämtliche damit verbundene Aufwendungen hierfür. Nebenleistungen Sollten sich aus den vorangegangenen Vorbemerkungen, Vorschriften und Richtlinien Leistungen ergeben, d ie in den folgenden Leistungsbeschreibungen nicht explizi t aufgeführt sind, auch nicht in der jeweiligen VO B Vorschrift Teil C der jeweiligen DIN Norm, so s ind auch diese Leistungen als Nebenleistungen in die Angebotspreise mit einzurechnen. Da es sich um e ine funktionale Leistungsbeschreibung handelt, sind weiterh in alle in der jeweiligen VOB Vorschrift Teil C der jeweil igen DIN Norm aufgeführten besonderen Leistungen ebenfalls in die Angebotspreise mit einzurechnen. Es wird hierbei nochmals darauf hingewiesen, dass alle Leistungen gebrauchsfertig an den AG übergeben werden müssen und dementsprechend vom AN kalkuliert werden müssen. Abrechnung Für die Gesamtleistung werden Teilpauschalvergütungen vereinbart. Böden in Räumen gleicher Art werden zusammenfasst. Die Pauschalvergütungen beinhalten die kompletten Leistungen bis zum gebrauchsfertigen Zustand (für AG und evtl. Nachunternehmer). Die Leistungen sind v on dem Auftragnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vorbemerkungen Grundlage der Lieferung der Baustoffe und Bauteile sowi e der Ausführung bis zur fertigen Leistung werden: Leistungsbeschreibung des Auftraggebers einschl. ev tl. Zeichnungen und sonstiger Unterlagen. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Sanitärinstallationen. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 18299. VORSCHRIFTEN und NORMEN: DIN 18381 Gas- Wasser- und Entwässerungsanlagen DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasser- Installationen DIN EN 12056 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden DIN EN 4102 Brandschutz im Hochbau DIN EN 4108 Wärmeschutz im Hochbau DIN EN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN EN 18201 Toleranzen im Bauwesen DIN EN 18202 Toleranzen im Hochbau DIN EN 18203 Toleranzen im Hochbau Der Stand der Technik (Bautechnik) mit den entsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften und Richtlinien. Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der Verhütung von Unfällen, insbesondere der UVV. Ausführung Für die Ausführung maßgebend ist DIN 18381 in Verbindung mit den in der ZTV aufgeführten DIN- Vorschriften und Richtlinien. Vom Auftraggeber übergebene Pläne sowie evtl. Angaben über Achsen, Fluchten und Höhen sind eigenverantwortlich durch den AN zu überprüfen, auch in Bezug auf Überprüfung aller Maße an der Baustell e vor Ort. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller s ind einzuhalten. Die Bauteilabmessung sind nach den statischen Erfordernissen vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber, den zuständigen Baubehörden und deren ausführende Organe verantwortlich vorzunehmen und nachzuweisen. Zusätzliche Auflagen und Forderungen der zuständig en Baubehörde und deren ausführende Organe sowie des Prüfingenieurs in Bezug auf den statischen Nachwe is müssen erfüllt werden. Auszuführende Oberflächenschutzarbeiten sind in Art , Stärke und Dauer dem Auftraggeber nachzuweisen. Evtl. hierfür notwendige Prüfungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Materialreste sind sofort zu samme ln und zu entsorgen. Verunreinigte Flächen auf dem Grundstück oder angrenzenden Flächen werden durch den AN gereinigt. Änderungsvorschläge bezüglich der Ausführung sind zugelassen. Die vom Auftragnehmer anzufertigenden Verlege- bzw. Montagepläne sind vor Beginn der Arbeiten dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Teile aus Metall oder Kunststoff sowie deren Verbindungen und Befestigungen sind so auszuführen , dass sich die Teile bei Wärmeeinflüssen ungehinde rt ausdehnen, zusammenziehen oder verschieben können, insbesondere in Längsrichtung, ohne Undichtigkeiten hervorzurufen. Die Koordination mit anderen haustechnischen Anlag en und Gewerken bzw. betriebstechnischen Anlagen in Abstimmung mit dem Auftraggeber, hat in allen Planungs- u. Ausführungsphasen durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Eigenmächtig verlegte Leitungen und Tras sen sind bei Behinderung anderer Installationen auf K osten des AN umzubauen. Die zu installierende Anlage ist aus Gewährleistungsgründen komplett mit dem dazugehörigen elektischen Anschluss, inkl. dem Einführen der Kabel in die Geräte, abmanteln, anklemmen und Inbetriebnahme anzubieten. Das Verlegen der Kabel zwischen den Geräten sowie Einspeiseleitungen erfolgt, nach Angabe des Auftragnehmers bzw. gem. zu liefernder Kabelliste, bauseits durch die beauftragte Elektrofirma. Nebenleistungen Sollten sich aus den vorangegangenen Vorbemerkungen, Vorschriften und Richtlinien Leistungen ergeben, d ie in den folgenden Leistungsbeschreibungen nicht explizi t aufgeführt sind, auch nicht in der jeweiligen VO B Vorschrift Teil C der jeweiligen DIN Norm, so s ind auch diese Leistungen als Nebenleistungen in die Angebotspreise mit einzurechnen. Da es sich um e ine funktionale Leistungsbeschreibung handelt, sind weiterh in alle in der jeweiligen VOB Vorschrift Teil C der jeweil igen DIN Norm aufgeführten besonderen Leistungen ebenfalls in die Angebotspreise mit einzurechnen. Es wird hierbei nochmals darauf hingewiesen, dass alle Leistungen gebrauchsfertig an den AG übergeben werden müssen und dementsprechend vom AN kalkuliert werden müssen. Abrechnung Für die Gesamtleistung werden Teilpauschalvergütungen vereinbart. Böden in Räumen gleicher Art werden zusammenfasst. Die Pauschalvergütungen beinhalten die kompletten Leistungen bis zum gebrauchsfertigen Zustand (für AG und evtl. Nachunternehmer). Die Leistungen sind v on dem Auftragnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vorbemerkungen Grundlage der Lieferung der Baustoffe und Bauteile sowi e der Ausführung bis zur fertigen Leistung werden: Leistungsbeschreibung des Auftraggebers einschl. evtl. Zeichnungen und sonstiger Unterlagen. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Raumlufttechnische Anlagen. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 18299. VORSCHRIFTEN und NORMEN: DIN 18379 Raumlufttechnische Anlagen DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten DIN EN 4102 Brandschutz im Hochbau DIN EN 4108 Wärmeschutz im Hochbau DIN EN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN EN 18201 Toleranzen im Bauwesen DIN EN 18202 Toleranzen im Hochbau DIN EN 18203 Toleranzen im Hochbau Der Stand der Technik (Bautechnik) mit den entsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften und Richtlinien. Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der Verhütung von Unfällen, insbesondere der UVV. Ausführung Für die Ausführung maßgebend ist DIN 18379 in Verbindung mit den in der ZTV aufgeführten DIN- Vorschriften und Richtlinien. Vom Auftraggeber übergebene Pläne sowie evtl. Angaben über Achsen, Fluchten und Höhen sind eigenverantwortlich durch den AN zu überprüfen, auch in Bezug auf Überprüfung aller Maße an der Baustell e vor Ort. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller s ind einzuhalten. Die Bauteilabmessung sind nach den statischen Erfordernissen vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber, den zuständigen Baubehörden und deren ausführende Organe verantwortlich vorzunehmen und nachzuweisen. Zusätzliche Auflagen und Forderungen der zuständig en Baubehörde und deren ausführende Organe sowie des Prüfingenieurs in Bezug auf den statischen Nachwe is müssen erfüllt werden. Auszuführende Oberflächenschutzarbeiten sind in Art , Stärke und Dauer dem Auftraggeber nachzuweisen. Evtl. hierfür notwendige Prüfungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Materialreste sind sofort zu samme ln und zu entsorgen. Verunreinigte Flächen auf dem Grundstück oder angrenzenden Flächen werden durch den AN gereinigt. Vor Montagebeginn sind Bezugachsen und daraus resultierende Sonderscharen mit dem Auftraggeber festzulegen. Die zugehörigen Verlegepläne sind dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bei der Verwendung von Zink-Titanblech ist grundsätzli ch vorbewittertes Material anzubieten. Teile aus Metall oder Kunststoff sowie deren Verbindungen und Befestigungen sind so auszuführen , dass sich die Teile bei Wärmeeinflüssen ungehinde rt ausdehnen, zusammenziehen oder verschieben können, insbesondere in Längsrichtung, ohne Undichtigkeiten hervorzurufen. Art und Durchführung der erforderlichen Schiebenäh te und dergleichen sind in ausreichenden Abständen v om Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber vorzunehmen. Die Koordination mit anderen haustechnischen Anlag en und Gewerken bzw. betriebstechnischen Anlagen in Abstimmung mit dem Auftraggeber, hat in allen Planungs- u. Ausführungsphasen durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Eigenmächtig verlegte Leitungen und Tras sen sind bei Behinderung anderer Installationen auf K osten des AN umzubauen. Die zu installierende Anlage ist aus Gewährleistungsgründen komplett mit dem dazugehörigen elektischen Anschluss, inkl. dem Einführen der Kabel in die Geräte, abmanteln, anklemmen und Inbetriebnahme anzubieten. Das Verlegen der Kabel zwischen den Geräten sowie Einspeiseleitungen erfolgt, nach Angabe des Auftragnehmers bzw. gem. zu liefernder Kabelliste, bauseits durch die beauftragte Elektrofirma. Auf den Schutz bereits verlegter Bodenbeläge, Wan d- und Deckenverkleidungen ist im besoderen Maße Wert zu legen. Erforderliche Schutzmaßnahmen (z.B. Abdeckfolien o.Ä.) sind vom Auftragnehmer und auf dessen Rechnung einzurichten und wieder zu beseitigen. Alle metallischen und leitenden Gegenstände müssen an das Erdungsnetz angeschlossen werden. Dies gilt für all e Anbauteile und Einbauteile und ist mit einzukalku lieren. Entsprechende Erdungsanschlüsse sind an den Bauteilen vorzusehen. Nebenleistungen Sollten sich aus den vorangegangenen Vorbemerkungen, Vorschriften und Richtlinien Leistungen ergeben, d ie in den folgenden Leistungsbeschreibungen nicht explizi t aufgeführt sind, auch nicht in der jeweiligen VO B Vorschrift Teil C der jeweiligen DIN Norm, so s ind auch diese Leistungen als Nebenleistungen in die Angebotspreise mit einzurechnen. Da es sich um e ine funktionale Leistungsbeschreibung handelt, sind weiterh in alle in der jeweiligen VOB Vorschrift Teil C der jeweil igen DIN Norm aufgeführten besonderen Leistungen ebenfalls in die Angebotspreise mit einzurechnen. Es wird hierbei nochmals darauf hingewiesen, dass alle Leistungen gebrauchsfertig an den AG übergeben werden müssen und dementsprechend vom AN kalkuliert werden müssen. Abrechnung Für die Gesamtleistung werden Teilpauschalvergütungen vereinbart. Böden in Räumen gleicher Art werden zusammenfasst. Die Pauschalvergütungen beinhalten die kompletten Leistungen bis zum gebrauchsfertigen Zustand (für AG und evtl. Nachunternehmer). Die Leistungen sind v on dem Auftragnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vorbemerkungen Grundlage der Lieferung der Baustoffe und Bauteile sowi e der Ausführung bis zur fertigen Leistung werden: Leistungsbeschreibung des Auftraggebers einschl. ev tl. Zeichnungen und sonstiger Unterlagen. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Trockenbau / Doppelboden. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 18299. VORSCHRIFTEN und NORMEN: DIN 18340 Trockenbauarbeiten DIN EN 12825 Doppelböden DIN EN 13213 Hohlböden DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten DIN EN 4102 Brandschutz im Hochbau DIN EN 4108 Wärmeschutz im Hochbau DIN EN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN EN 18201 Toleranzen im Bauwesen DIN EN 18202 Toleranzen im Hochbau DIN EN 18203 Toleranzen im Hochbau Der Stand der Technik (Bautechnik) mit den entsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften und Richtlinien. Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der Verhütung von Unfällen, insbesondere der UVV. Ausführung Für die Ausführung maßgebend ist DIN 18340 und DIN EN 12825 in Verbindung mit den in der ZTV aufgeführten DIN-Vorschriften und Richtlinien. Vom Auftraggeber übergebene Pläne sowie evtl. Angaben über Achsen, Fluchten und Höhen sind eigenverantwortlich durch den AN zu überprüfen, auch in Bezug auf Überprüfung aller Maße an der Baustell e vor Ort. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind einzuhalten. Die Bauteilabmessung sind nach den statischen Erfordernissen vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber, den zuständigen Baubehörden und deren ausführende Organe verantwortlich vorzunehmen und nachzuweisen. Zusätzliche Auflagen und Forderungen der zuständig en Baubehörde und deren ausführende Organe sowie des Prüfingenieurs in Bezug auf den statischen Nachweismüssen erfüllt werden. Auszuführende Oberflächenschutzarbeiten sind in Art , Stärke und Dauer dem Auftraggeber nachzuweisen. Evtl. hierfür notwendige Prüfungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Materialreste sind sofort zu sam meln und zu entsorgen. Verunreinigte Flächen auf dem Grundstück oder angrenzenden Flächen werden durch den AN gereinigt. Bei Montage der Trockenbauwände sowie der Doppelböden ist das Brandschutzgutachten sowie die Planunterlagen zu beachten. Mehraufwendungen hieraus sind mit einzukalkulieren. Nachweise für Feuerwiderstandsfähigkeiten sind dem AG vorzulegen. Nebenleistungen Sollten sich aus den vorangegangenen Vorbemerkungen, Vorschriften und Richtlinien Leistungen ergeben, d ie in den folgenden Leistungsbeschreibungen nicht explizi t aufgeführt sind, auch nicht in der jeweiligen VO B Vorschrift Teil C der jeweiligen DIN Norm, so s ind auch diese Leistungen als Nebenleistungen in die Angebotspreise mit einzurechnen. Da es sich um e ine funktionale Leistungsbeschreibung handelt, sind weiterh in alle in der jeweiligen VOB Vorschrift Teil C der jeweil igen DIN Norm aufgeführten besonderen Leistungen ebenfalls in die Angebotspreise mit einzurechnen. Es wird hierbei nochmals darauf hingewiesen, dass alle Leistungen gebrauchsfertig an den AG übergeben werden müssen und dementsprechend vom AN kalkuliert werden müssen. Abrechnung Für die Gesamtleistung werden Teilpauschalvergütungen vereinbart. Die Pauschalvergütungen beinhalten die kompletten Leistungen bis zum gebrauchsfertigen Zustand (für AG und evtl. Nachunternehmer). Die Leistungen sind v on dem Auftragnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vorbemerkungen Grundlage der Lieferung der Baustoffe und Bauteile sowi e der Ausführung bis zur fertigen Leistung werden: Leistungsbeschreibung des Auftraggebers einschl. ev tl. Zeichnungen und sonstiger Unterlagen. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Malerarbeiten. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 18299. VORSCHRIFTEN und NORMEN: DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten DIN EN 4102 Brandschutz im Hochbau DIN EN 4108 Wärmeschutz im Hochbau DIN EN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN EN 18201 Toleranzen im Bauwesen DIN EN 18202 Toleranzen im Hochbau DIN EN 18203 Toleranzen im Hochbau DIN EN 18350 Putz- und Stuckarbeiten DIN EN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten DIN EN 18366 Tapezierarbeiten DIN 18540 Fugendichtstoffe Der Stand der Technik (Bautechnik) mit den entsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften und Richtlinien. Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der Verhütung von Unfällen, insbesondere der UVV. Ausführung Für die Ausführung maßgebend ist DIN 18263 in Verbindung mit den in der ZTV aufgeführten DIN- Vorschriften und Richtlinien. Vom Auftraggeber übergebene Pläne sowie evtl. Angaben über Achsen, Fluchten und Höhen sind eigenverantwortlich durch den AN zu überprüfen, auch in Bezug auf Überprüfung aller Maße an der Baustell e vor Ort. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind einzuhalten. Anstriche unterschiedlicher Art oder Farbe sind exakt z u trennen und ggf. z.B. mit der Herstellung von klebenden Malerbändern zu realisieren. Es ist darauf zu ac hten, dass die Malerbänder rückstandslos entfernt werden können. Es sind ausschließlich fabrikfertige Marken-Erzeugn isse zu verwenden. Entsprechende Qualitätsnachweise sind dem AG vorzulegen. Alle Anstriche, Lackierungen und Beschichtungen müssen fest haften und als gleichmäßige Fläche o hne Ansätze und Streifen herzustellen. Oberflächen müs sen glatt sein sofern nichts anderes in den Leistungsbeschreibungen erwähnt wird. Fugen zwischen Bauteilen, di sich aus den Bauteiltoleranzen ergeben, sind vor dem Anstrich dauerelastisch zu schließen. Materialien die für den gleichen Verwendungszweck bestimmt sind, dürfen für die gesamte Bauleistung nur von einem Hersteller/Produktlinie bezogen werden. Alle zu bearbeitenden Flächen jeglicher Ausrichtung sin d vor den Arbeiten einwandfrei zu säubern. Kleine Oberflächen- und Putzschäden sind sauber und ansatzlos beizuarbeiten. Vor Ausführung der Arbeiten ist de r Untergrund, soweit erforderlich, zu neutralisieren. Vor Ausführung der Beschichtungsarbeiten sind Farbprobeflächen in den vom AG geforderten Größen kostenlos (Musterfläche) herzustellen. Farbvergaben sin d gem. Raumbuch bzw. Angabe AG zu wählen. Beschichtungsarbeiten an Innentüren (Blatt, Zarge, Futter) sind allseitig einschließlich aller Vor- und Nebenarbeiten auszuführen. Verzinkte Bauteilflächen durch eine Schaumwäsche entfetten und gründlich nachwaschen. Schadhafte Stellen sind zu entrosten und mit einer Korrosionsschütze nden Farbe nachzustreichen. Anschließend Grundierung, Grundanstrich, Voranstrich und Schlussbeschichtung gem. Hersteller bzw. Angabe AG herstellen. Generell sind Beschichtungen von Oberflächen, sofe rn nicht anders angegeben, immer bis zur vollen Dec kkraft auszuführen. Alle bearbeitenden Flächen sind bis zur vollständigen Trocknung vor äußeren Einwirkungen entsprechend zu schützen. Material- und Farbreste sind sofort zu sammeln und zu entsorgen und dürfen n icht über die Kanalisation entsorgt werden. Verunreinig te Flächen auf dem Grundstück oder angrenzenden Flächen werden durch den AN gereinigt. Auf- und Abbauen sowie vorhalten aller erforderli chen Arbeits- und Schutzgerüste, Arbeitsbühnen, geeignet e Hebewerkszeuge usw. Sämtliche Maßnahmen für die Weiterarbeit bei Schlechtwetter, Frost und Schnee. Alle Maler- und Beschichtungsarbeiten werden erst nach den Elektromontagen (Kabel, Leitungen, etc.) ausgeführt . Dies ist in den Positionen mit einzukalkulieren. Nebenleistungen Sollten sich aus den vorangegangenen Vorbemerkungen, Vorschriften und Richtlinien Leistungen ergeben, d ie in den folgenden Leistungsbeschreibungen nicht explizi t aufgeführt sind, auch nicht in der jeweiligen VO B Vorschrift Teil C der jeweiligen DIN Norm, so s ind auch diese Leistungen als Nebenleistungen in die Angebotspreise mit einzurechnen. Da es sich um e ine funktionale Leistungsbeschreibung handelt, sind weiterh in alle in der jeweiligen VOB Vorschrift Teil C der jeweil igen DIN Norm aufgeführten besonderen Leistungen ebenfalls in die Angebotspreise mit einzurechnen. Es wird hierbei nochmals darauf hingewiesen, dass alle Leistungen gebrauchsfertig an den AG übergeben werden müssen und dementsprechend vom AN kalkuliert werden müssen. Abrechnung Für die Gesamtleistung werden Teilpauschalvergütungen vereinbart. Die Pauschalvergütungen beinhalten die kompletten Leistungen bis zum gebrauchsfertigen Zustand (für AG und evtl. Nachunternehmer). Die Leistungen sind v on dem Auftragnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vorbemerkungen Grundlage der Lieferung der Baustoffe und Bauteile sowi e der Ausführung bis zur fertigen Leistung werden: Leistungsbeschreibung des Auftraggebers einschl. ev tl. Zeichnungen und sonstiger Unterlagen. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Brand- und Sicherheitseinrichtungen. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 18299. VORSCHRIFTEN und NORMEN: DIN 4102 (alle Teile) Brandschutz im Hochbau DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten Der Stand der Technik (Bautechnik) mit den entsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften und Richtlinien. Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der Verhütung von Unfällen, insbesondere der UVV. Ausführung konstruktiver Brandschutz Konstruktiver Brandschutz Grundlage für die notwendigen Maßnahmen zum konstruktiven Brandschutz ist das gültige Brandschutzkonzept der TenneT. Alle dort angegebenen Maßnahmen für den konstruktiven Brandschutz sind baulich, mit entsprechender fachlicher Qualifikatio n, umzusetzen. Abrechnung Für die Gesamtleistung werden Teilpauschalvergütungen vereinbart. Die Pauschalvergütungen beinhalten die kompletten Leistungen bis zum gebrauchsfertigen Zustand (für AG und evtl. Nachunternehmer). Die Leistungen sind v on dem Auftragnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vorbemerkungen Grundlage der Lieferung der Baustoffe und Bauteile sowi e der Ausführung bis zur fertigen Leistung werden: Leistungsbeschreibung des Auftraggebers einschl. ev tl. Zeichnungen und sonstiger Unterlagen. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Fliesen- und Bodenarbeiten. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 18299. VORSCHRIFTEN und NORMEN: DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten DIN EN 4102 Brandschutz im Hochbau DIN EN 4108 Wärmeschutz im Hochbau DIN EN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN EN 18201 Toleranzen im Bauwesen DIN EN 18202 Toleranzen im Hochbau DIN EN 18203 Toleranzen im Hochbau DIN EN 18158 Bodenklinkerplatten DIN EN 14411 Keramische Fliesen und Platten DIN EN 1081 Bodenbeläge, Bestimmung des elektrischen Widerstandes Merkblatt T 033 / DGUV Information 213-060 Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen AGI-Arbeitsblatt S 30 Elektrisch ableitfähige Bodenbelä ge Der Stand der Technik (Bautechnik) mit den entsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften und Richtlinien. Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der Verhütung von Unfällen, insbesondere der UVV. Für die Ausführung von ableitfähigen Böden ist e in entsprechender Nachweis zu führen. Ausführung Für die Ausführung maßgebend ist DIN 18352 in Verbindung mit den in der ZTV aufgeführten DIN- Vorschriften und Richtlinien. Vom Auftraggeber übergebene Pläne sowie evtl. Angaben über Achsen, Fluchten und Höhen sind eigenverantwortlich durch den AN zu überprüfen, auch in Bezug auf Überprüfung aller Maße an der Baustell e vor Ort. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind einzuhalten. Die Bauteilabmessung sind nach den statischen Erfordernissen vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber, den zuständigen Baubehörden und deren ausführende Organe verantwortlich vorzunehmen und nachzuweisen. Zusätzliche Auflagen und Forderungen der zuständig en Baubehörde und deren ausführende Organe sowie des Prüfingenieurs in Bezug auf den statischen Nachwe is müssen erfüllt werden. Auszuführende Oberflächenschutzarbeiten sind in Art , Stärke und Dauer dem Auftraggeber nachzuweisen. Evtl. hierfür notwendige Prüfungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Materialreste sind sofort zu samme ln und zu entsorgen. Verunreinigte Flächen auf dem Grundstück oder angrenzenden Flächen werden durch den AN gereinigt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Begi nn der Arbeiten über die im Baustellenbereich vorhandenen Leitungen, Kanäle, Kabel usw. ausführlich zu informiere n. Schäden oder Haftungsansprüche Dritter, die aus d er Herstellung des Gewerkes vorgehen, sind zu ersetz en. Die jeweiligen Herstellerrichtlinien sind einzuhalten. Toleranzen sind entsprechend der DIN 18202 und D IN 18303 einzuhalten soweit keine höheren Anforderung en in den Ausführungsplänen und in der Leistungsbeschreibung festgelegt sind. Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Toleranzen ist ohne Aufforderung und unverzüglich die Beseitigung und Neuerstellung der betreffenden Bauteile auszuführen. Wird die Änderung vom Auftragnehmer nicht vorgenommen, so wird die Beseitigung und Neuerstellung vom Auftraggeber selbst oder einem Dritten auf K osten des Auftragnehmers ausgeführt. Die Ausführungspläne mit Angabe aller Dehn- und Arbeitsfugen sowie die Behandlung derselben sind abgestimmt mit der hochbaulichen Ausführungsplanung und sind dem Auftraggeber rechtzeitig zur Genehmigung und Freigabe vor Ausführungsbeginn vorzulegen. Enthält das Leistungsverzeichnis keine Angaben, is t darauf zu achten, dass aus Gründen des Schallschutzes Fugen zu den Wandflächen und Türschwellen nicht hart verfugt sind bzw. für die dauerelastische Verfugu ng sauber gereinigt werden. Bei Ausführung der Wandbeläge ist auf Fliesenschn itt hinsichtlich der Lage sanitärer Einrichtungsgegenst ände zu Armaturen zu achten. Dies gilt insbesondere f ür Installationsblöcke. Die Verlegung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Während der Arbeiten ist darauf zu achten, dass alle Abflüsse bis zur Abnahme dauerhaft geschlossen werden. Rohrdurchführungen, Stützen, Entwässerungseinläufe, Schalterdosen, Konsolen und dergleichen sind sorgfältig einzufassen. Das Schlagen von Löchern für Armaturen, Stopfen usw. wird nicht als gesonderte Position abgerechnet und ist in den Pauschalpreis einzukalkulieren. Der Auftragnehmer hat den Untergrund zu prüfen und bei Bedenken, diese der örtlichen Bauüberwachung sofor t schriftlich mitzuteilen. Alle Dehnungsfugen sind mit Runddichtschnüren zu unterlegen. Fliesen und sonstige Objekte sind nach Fertigstel lung sorgfältig von Zementresten zu reinigen. Teilweise sind Fabrikate vorgeschrieben, über die Gleichwertigkeit anderer Fabrikate entscheidet die örtl iche Bauleitung. Nebenleistungen Sollten sich aus den vorangegangenen Vorbemerkungen, Vorschriften und Richtlinien Leistungen ergeben, d ie in den folgenden Leistungsbeschreibungen nicht explizi t aufgeführt sind, auch nicht in der jeweiligen VO B Vorschrift Teil C der jeweiligen DIN Norm, so s ind auch diese Leistungen als Nebenleistungen in die Angebotspreise mit einzurechnen. Da es sich um e ine funktionale Leistungsbeschreibung handelt, sind weiterh in alle in der jeweiligen VOB Vorschrift Teil C der jeweil igen DIN Norm aufgeführten besonderen Leistungen ebenfalls in die Angebotspreise mit einzurechnen. Es wird hierbei nochmals darauf hingewiesen, dass alle Leistungen gebrauchsfertig an den AG übergeben werden müssen und dementsprechend vom AN kalkuliert werden müssen. Abrechnung Für die Gesamtleistung werden Teilpauschalvergütungen vereinbart. Aufgrund unterschiedlicher Bodenaufbaute n, werden die Bodenbelagsarbeiten in Räumen gleicher Art zusammenfasst. Die Pauschalvergütungen beinhalten die kompletten Leistungen bis zum gebrauchsfertigen Zustand (für AG und evtl. Nachunternehmer). Die Leistungen sind v on dem Auftragnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Zusätzliche technische VorbemerkungenGrundlage der Lief erung der Baustoffe und Bauteile sowieder Ausführung bi s zur fertigen Leistung werden:Leistungsbeschreibung d es Auftraggebers einschl. evtl.Zeichnungen und sonst iger Unterlagen.Allgemeine Technische Vertragsbedingu ngen fürBauleistungen DIN 18299. VORSCHRIFTEN und NORM EN:DIN 18299 Allgemeine Regelungen für BauarbeitenDIN E N 1627 Widerstandsklassen EinbruchhemmungDIN EN 18251 Schlösser - Einsteckschlösser undMehrfachverriegel ungDIN EN 179 und DIN EN 1125 FluchttürfunktionVDS 2227 ÖffnungsmelderEN 356 Klassifizierung von angriffhemmen der Verglasung Der Stand der Technik (Bautechnik) mit denentsprechenden Fachnormen, DIN-Vorschriften undRichtlinien.Die Vorschriften zur Sicherung des Baube triebes und derVerhütung von Unfällen, insbesondere der UVV. Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Türen/ ToreDie Türelemente sollen als Stahltürkonstruktion inSandwichbauweise angeboten werden. Sie sindunab hängig von ihrem Anforderungsprofil jedoch, soweit möglich, optisch und technisch in gleicher Bauart , inmöglichst gleicher Konstruktionstiefe, mitsyste meinheitlichen Beschlägen sowie identischenZargenfor men auszuführen. Für die Einbruch- undBrandschutza nforderung sind Prüfzeugnisse demAngebot zwingend be izufügen. Die Türen müssen auch inKombination mehrerer Sicherheitseigenschaften deneinzelnen Zertifikaten e ntsprechen.Bereits bei der Angebotslegung muss der Nachweiserbracht werden, dass die Produktion von einbruchhemmenden Bauteilen von einer unabhängigen, notifizierten Prüfstelle mittels regelmäßig stattfi ndenderKontrollüberwachungen (Fremdüberwachung)unterli egen.Es ist zwingend erforderlich, dass der Biete r imHerstellerverzeichnis der "?Kommission Polizeil icheKriminalprävention"? (KPK-Liste) gelistet ist.Berei ts bei der Angebotsabgabe sind die für einefachg erechte Montage notwendigen Mindestanforderungsämtli cher Wände aus Mauerwerk bzw. Beton zu prüfen.Bei der Angebotsabgabe sind die geplantenWandausführung ei genverantwortlich nochmals mit denherstellerspezifis chen Montagerichtlinien abzugleichen.Für die Türen s ind vom Auftragnehmer aussagekräftigeWerkstatt- und Montagepläne zu erstellen und demAuftraggeber un aufgefordert und vollständig; mindestens2 Wochen v or Ausführungsbeginn zur Freigabevorzulegen. Die U nterlagen haben alle Angaben zuenthalten, die zur fachtechnischen Prüfung undBeurteilung erforderlic h sind. Sind die vom AN erstelltenUnterlagen unzu reichend, so sind diese ggf. in mehrerenDurchgängen zu korrigieren und zu ergänzen. DieUnterlagen sind r echtzeitig abzustimmen und dürfen nichtunabgestimmt zu r Freigabe eingereicht werden.Sämtliche Kosten für Planung und Projektierung sind inbei den jeweil igen Positions-/Pauschalpreisen oderEinzelpreisen zu berücksichtigen. Zum Leistungsinhalt zählt die Hers tellung der Elementepassend zur gemessenem Rohbauöffn ung, die Lieferungund die fachgerechte Montage mit anschließendemvollsatten Zargenverguss (Zargenmörtel Ausführungnichtbrennbar A1 nach DIN 4102). Aufgr und derToleranzen im Rohbau, muss davon ausgegang enwerden, dass die Fertigung der Elemente individ uell inSondermaßen vorzunehmen ist und die angege benenTürabmessungen nur als Kalkulationsgrundlage f ür dasAngebot verwendet werden können.Bei Türen mit Brandschutzanforderung ist die allgemeinbaubehördli che Zulassung Voraussetzung für eineAngebotsabgabe. Sofern ggf. wegenGrößenüberschreitungen oder z.B. S onderanforderungeneine Zustimmung im Einzelfall erforde rlich wird, muss imVorfeld sichergestellt sein, dass die ausgeführteKonstruktion die ZiE auch erhält.Ausf ührungFür die Ausführung maßgebend sind die in d er ZTVaufgeführten DIN-Vorschriften und Richtlinien. D ie Türelemente sollen als Stahltürkonstruktion inS andwichbauweise angeboten werden. Sie sindunabhängi g von ihrem Anforderungsprofil jedoch, soweitmögli ch, optisch und technisch in gleicher Bauart, in möglichst gleicher Konstruktionstiefe, mitsystemeinh eitlichen Beschlägen sowie identischenZargenformen a uszuführen. Für die Einbruchhemmung gilt DIN EN 1 627. DieEinstufung in die Widerstandsklasse (RC) ist aufVerlangen durch ein gültiges Prüfzeugnis u nd einerWerkbescheinigung des AN nachzuweisen. Die Türenmüssen auch in Kombination mehrererSicherhei tseigenschaften (auchBrandschutzanforderungen) den e inzelnen Zertifikatenentsprechen.Bereits bei der An gebotslegung muss der Nachweiserbracht werden, das s die Produktion voneinbruchhemmenden Bauteilen vo n einer unabhängigen,notifizierten Prüfstelle mitte ls regelmäßig stattfindenderKontrollüberwachungen (F remdüberwachung)unterliegen.Es ist zwingend erforder lich, dass der Bieter imHerstellerverzeichnis der "?Kommission PolizeilicheKriminalprävention"? (KPK-Li ste) gelistet ist.Bereits bei der Angebotsabgabe si nd die für einefachgerechte Montage notwendigen M indestanforderungsämtlicher Wände aus Mauerwerk bzw. Be ton zu prüfen.Bei der Angebotsabgabe sind die gepl antenWandausführung eigenverantwortlich nochmals mit denherstellerspezifischen Montagerichtlinien abzuglei chen. Für die Türen/Tore/Fenster sind vom Auftragn ehmeraussagekräftige Werkstatt- und Montagepläne (2-fac h) zuerstellen und dem Auftraggeber unaufgefordert undvollständig; mindestens 2 Wochen vor Ausführungsbeg innzur Freigabe vorzulegen. Die Unterlagen haben alleAngaben zu enthalten, die zur fachtechnischen Prüfungund Beurteilung erforderlich sind. Sind di e vom ANerstellten Unterlagen unzureichend, so sind d iese ggf. inmehreren Durchgängen zu korrigieren und zu ergänzen.Die Unterlagen sind rechtzeitig abzu stimmen und dürfennicht unabgestimmt zur Freigabe eingereicht werden.Sämtliche Kosten für Planung u nd Projektierung sind inbei den jeweiligen Positi ons-/ Pauschalpreisen oderEinzelpreisen zu berücksich tigen. Zum Leistungsinhalt zählt das Bauaufmaß, di eHerstellung der Elemente passend zur gemessenemRo hbauöffnung, die Lieferung und die fachgerechteMon tage mit anschließendem vollsatten Zargenverguss(Za rgenmörtel Ausführung nichtbrennbar A1 nach DIN410 2). Aufgrund der Toleranzen im Rohbau, muss davonausgeg angen werden, dass die Fertigung der Elementeindi viduell in Sondermaßen vorzunehmen ist und dieang egebenen Türabmessungen nur alsKalkulationsgrundlage für das Angebot verwendet werdenkönnen.Es wird darau f hingewiesen, dass die lichtenDurchgangsmaße der Türen und Tore unterBerücksichtigung von mind. 2 x 55 mm Zargenbreiteeingehalten werden müssen.Bei T üren mit Brandschutzanforderung ist die allgemeinb aubehördliche Zulassung Voraussetzung für eineAngeb otsabgabe. Sofern ggf. wegenGrößenüberschreitungen o der z.B. Sonderanforderungeneine Zustimmung im Einzelfa ll erforderlich wird, muss imVorfeld sichergestellt s ein, dass die ausgeführteKonstruktion die ZiE auch e rhält. Alle Türen/Tore/Fenster müssen für ein elek trischesZylinderschloss vorgerichtet sein (z.B. ASS A ABLOYeCliq). Das Ende der Verbindungsleitungen derÜberwchungskontakte führt außerhalb des Elemente s ineine Aufputzdose (im EP zu Berücksichtigen). Diese wirdanschlißend durch eine Fachkraft für Elektrot echnik aufdas interne Überwachungssystem aufgeschlosse n. An allen Türen/Toren/Fenstern ist ein beweglich erErdungsanschluss an Blatt und Rahmen zum Anschl ussan den bauseitigen Potentialausgleich desBetrieb sgebäudes vorzusehen. Der Erdungsanschluss istaus nich trostendem Stahl inkl. Befestigungsmittel undMontag e in die nachfolgenden Positionen einzurechnen.Auf- un d Abbauen sowie vorhalten aller erforderlichenArbe its- und Schutzgerüste, Arbeitsbühnen, geeigneteHeb ewerkszeuge usw..Sämtliche Maßnahmen für die Weiter arbeit beiSchlechtwetter, Frost und Schnee.AbrechnungF ür die Gesamtleistung werden Teilpauschalvergütungenver einbart.Die Pauschalvergütungen beinhalten die komp lettenLeistungen bis zum gebrauchsfertigen Zustand (für AGund evtl. Nachunternehmer). Die Leistungen sind vondem Auftragnehmer eigenverantwortlich zu erm itteln.Standortspezifische Angaben für Türe, Tore undFe nsterDie nachfolgenden Angaben sind Standort spezifisch undauf alle folgenden Positionen anzuwenden undei nzukalkulieren. Die maßgegebendeKorrosivitätskategori e ist mit dem AG im Vorfeldabzustimmen. Außenober flächen:In Anlehnung an die DIN EN ISO 12944 (Teil 1 bi s Teil 9)in der aktuellen Fassung 2018 ist die B eschichtungmindestens in der Korrosivitätskategorie C4-H* / C5-H**auszuführen. (nicht Zutreffendes bitte streichen!) *Die Korrosivitätskategorie C4 eignet sich für denVerwendungsbereich mit Industrie und Küst enatmosphäremit mäßiger Salzbelastung. Die Korrosiv itätsschutzdauer(H high) beträgt ca. 15 bis 25 J ahre. DieGesamtfarbschichtstärke beträgt mindestens 240 µm.Decklackierung frei wählbar nach Standard- RAL-Farbkarte Innenoberflächen:In Anlehnung an die DIN EN ISO 12944 (Teil 1 bis Teil 9)in der aktuellen Fas sung 2018 ist die Beschichtungmindestens in der Korrosivitätskategorie C1-M*auszuführen. *Die Korrosi vitätskategorie C1 eignet sich für denVerwendungsb ereich in Innenräumen von gedämmtenGebäuden mit e iner relativen Luftfeuchtigkeit von bis zu60% Die Korrosivitätsschutzdauer (M medium) beträgt ca.7 bis 15 Jahre. Zarge und Flügel sind mit einer 2K Epoxid-Grund beschichtung und einer Deckbeschichtung mit 2K-Dec klack auf PUR-Basis nach freier RAL-Farbfestlegungdes AG auszuführen. Die Gesamtschichtstärke beträgtmind estens 80 µm.Planausschnitt Türen und ToreNachfolgende Grafik dient zur groben Übersicht derTüren, Tore und Fenster. Weitere Angaben sind denPlanunterla gen zu entnehmen.
Zusätzliche technische VorbemerkungenGrundlage der Lief
Pflichten des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, anfallende Abfälle als Abfallerzeuger ordnungsgemäß im eigenen Namen zu entsorgen. Der vorgesehene Entsorgungsweg für alle Abfälle ist mit der Angebotsabgabe aufzuzeigen, vorgesehene Entsorgungsunternehmen sind zu benennen. Den Nachweis der Erfüllung der Entsorgungsverpflichtung für gefährliche Abfälle hat der Auftragnehmer durch Vo rlage des entsprechenden Entsorgungsnachweises /Sammelentsorgungsnachweises zu erbringen. Eine Kopie der Abfallbegleit- / -übernahmescheine ist dem Auftraggeber nach Auftragsabwicklung zu übergeben. Für nicht gefährliche Abfälle ist die ordnungsgemäße Entsorgung durch Übergabe von Wiegescheinen in Kopie nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung und Genehmigung der Entsorgungswege sowie der Entsorgungsnachweise vor Auftragsvergabe vor. Die Entsorgung gefährlicher Abfälle darf erst nach Zustimmung durch den Auftraggeber erfolgen. Der Auftragnehmer sichert zu, hinsichtlich der Entsorgung der anfallenden Abfälle fach- und sachkundig zu sein sowie die Erfüllung der übertragenen Entsorgungsverpflichtung gemäß der einschlägigen Bestimmungen sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der umweltschutz- und gefahrgutrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Der Betonabbruch beinhaltet sämtliche Festigkeitsklassen des Betons. Ebenso sind in den EP die Deponiekosten und aller sonstige Entsorgungsaufwand enthalten. Der Abbruch wird nach den Bestandsplänen abgerechnet. Sollte es Abweichungen geben, so sind diese zum Zeitpunkt des Ausbaues zusammen mit der Bauaufsicht des AG geltend zu machen. Sollte ein Fundament oder Stahlteile mit anderen Abmessungen vorgefunden werden, so wird der Minder- oder Mehrpreis entsprechend dem geänderten Volumen (Beton) bzw. Gewicht (Stahl) vereinbart. Alle Stahlteile sind mit einem Korrossionsschutzanstrich versehen. Der Anstricht enthä lt Blei. Die Fundamente sind mit Bitumen gestrichen, hier verwei sen wir nochmals auf das Schadstoffgutachten. Beschreibung des Leistungsumfangs: Das Gebäude sowie die Fundamente soll vollständig inklu sive aller Fundamente und Grundleitungen abgebrochen werden. Im Rahmen der Rückba uarbeiten innerhalb der Gebäude angetroffene Ver- und E ntsorgungsleitungen sind ersatzlos rückzubauen. Leitungen, die aus den Gebäuden herausführen, sollen nu r innerhalb des Gebäudeumrisses abgebrochen werden, wei terführende Leitungen sollen ordnungsgemäß getrennt, ve rschlossen werden und im Untergrund bestehen bleiben. D as anfallende Bauschuttmaterial ist zu laden abzufahren und fachgerecht zu entsorgen einschl. Deponiegebühr. D er Abbruch und Entsorgung von Asbest bzw. Asbesthaltige n Stoffen hat nach den geltenden Richtlinien unter den vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen zu erfolgen. B ei der Entsorgung von Materialien hat der AN alle Koste n, die im Zusammenhang mit der Entsorgung entstehen, in den Einheitspreis einzukalkulieren. Hierzu gehört u.a. auch das entsorgungsgerechte Verpack en (inkl. der Gestellung von zugelassenen Behältnissen) ,Laden und Transportieren des Abfalls zu der vom Bieter zu benennenden Annahme- / Entsorgungsstelle, Erstellen und Einholen der erforderlichen Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Übernahmescheine, Transportgenehmigunge n etc., je nach Einstufung der Gefährlichkeit nach Abfa llschlüsselnummern der im Gutachten benannten Schadstof fen für die jeweils aufgeführten zu entsorgenden Materi alien. Einzurechnen sind alle erforderliche Gerüste Wer kzeuge und Maschinen und die Sicherung der Baugrube. Alle zum Eins atz kommenden Geräte, Maschinen, Aggregate, Werkzeuge u nd sonstigen Betriebsmittel müssen den geltenden Vorsch riften entsprechen und über ihrem Verwendungszweck ents prechende Zulassungen verfügen. Grundlegende Vorgehensweise: Die für den Rückbau vorgesehenen Gebäude ist ein selekt iver Rückbau durchzuführen. Vor dem Abbruch eines Gebäu des ist dieses grundsätzlich vollständig zu entkernen. Es sind alle nichtmineralischen Materialien (Einbauten, Dämmungen innen und außen, Hölzer, Kunststoffe etc.) f achgerecht und sortenrein auszubauen. Ebenso sind Gebäu deschadstoffe (gefahrstoffhaltige Baumaterialien wie z. B. Asbestzementprodukte, KMF, PAK und Gusasphalt fachge recht und sortenrein unter Einhaltung der erforderlichen Arbe itsschutzmaßnahmen auszubauen. Mineralische Bausubstanz en, die einen Einsatz des Abbruchmaterials als Recyclin gbaustoff einschränken Pflichten des Auftragnehmers Unterlagen, Genehmigungen etc.: Der AN hat insbesondere vor Aufnahme der Arbeiten die S pannungsfreiheit der Leitungen mit dem AG abzustimmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seiner Mitteilungs - und Anzeigepflicht rechtzeitig bei den zuständigen Be hörden und Verbänden nachzukommen sowie alle erforderli chen Genehmigungen einschließlich Transportgenehmigunge n einzuholen. Alle eventuell anfallenden Gebühren für b ehördliche Genehmigungen sind in den E.P. einzukalkulie ren. Die Genehmigungen / Mitteilungen / Anzeigen sind dem Ba uherrn / Vertreter des Bauherrn bei Auftragserteilung k urzfristig zu übergeben. Der Unternehmer hat bei der Au ftragserteilung folgende Unterlagen vorzulegen (die Unt erlagen sind entsprechend den deutschen Vorschriften un d in deutscher Sprache abzufassen): 1) Sach- und Fachkundenachweis gem. TRGS 519 (Asbest) 2) Zertifikat Entsorgung schadstoffbelasteter Baurestma ssen 3) Versicherungserklärung mit Angabe der Deckungssummen 4) Vorsorgeuntersuchungsbestätigungen der auf der Baust elle tätigen Arbeiter (G 1.2 und G 26) 5) Transportgenehmigung für gefährliche Abfälle, insbes ondere Asbest-PAK und KMF-Abfälle Die vorgenannten Unterlagen sind ständig auf der Bauste lle zu belassen bzw. mitzuführen. Ebenso die Mitteilung bei der Bezirksregierung und die Anzeige bei der Beruf sgenossenschaft. Vor der Ausführung der Schadstoffentfr achtung sind folgende Unterlagen vorzulegen: 1. Arbeitsplan gemäß Gefahrstoffverordnung, TRGS 519, T RGS 521, BGR 128 inkl. Gefährdungsbeurteilungen und Schottungsplä nen. 2. Schriftliche Betriebsanweisung gut sichtbar auf der Baustelle in jedem Sanierungsbereich. 3. Notfallplan mit Adressen und Telefonnummern von Notd iensten und Krankenhäusern bzw. Ärzten in nächster Um-gebung - aushängend in der Schleusenvorkammer und im Baucontainer. 4. Nachweis der Unterweisung der Arbeitnehmer, sowohl a llgemein über den Umgang mit Asbest, KMF und PAK als auch baustel lenbezogen anhand des Arbeitsplans und der Leistungsbeschreibu ng durch Unterschrift der Belehrten.Die Unterweisung hat in der jeweiligen Landessprache der Beschäftigten zu erfolgen. 5. Detaillierter Ablauf- und Bauzeitenplan
Pflichten des Auftragnehmers:
Bei der Demontage der Stahlbauteile darf derAbbruch der Stahlbauteile nur durch spanloseVerfahren ( z. B. Hydr aulikscheren) erfolgen.Für die Stahldemontage ist die T RGS 505 zu beachten unddie entsprechenden Vorschriften einzuhalten.Das Schadstoffgutachten ist zwingend zu bea chten und liegt derAusschreibung bei.Befund Anstrichmat erial:Die grünlich-bläulichen Schutzanstriche zeigen in allen Proben deutlich erhöhte Gehalte der Schw ermetall-Parameter Blei (1.600 mg/kg -? 2.100 mg/kg) un d Zink (42.000 mg/kg -? 53.000 mg/kg). Die erfassten Zi nkkonzentrationen liegen in Größenordnungen, die nach R ichtlinie 2008/98/EG die gefahrenrelevante Eigenschaft HP 14 -? '?ökotoxisch'? erreichen. Hinweise auf Zinkchr omate liegen nicht vor, die Chromgehalte erreichen max. 63 mg/kg. PCB werden nicht nachgewiesen.Die schwarzen Anstriche an der Stützenbasis sind teerhaltig (Probe An -MPC2). Die ? PAK erreicht 4.500 mg/kg. Der Geha lt des kanzerogenen Einzelstoffes Benzo(a)pyren lieg t bei 290 mg/kg und überschreitet den Grenzwert der Gef ahrenrelevanz (HP7 -? krebserzeugend). PCB und Asb est werden im dunklen Anstrich nicht festgestellt. Die Befunde unterscheiden sich in der Größenordnung der Einzelstoffe nicht von den im Jahr 2015 aus dem Feld C 22 entnommenen Proben. In den Feldern liegen vergleich bare Anstriche vor, die sich in einen zinkhaltigen Schu tzanstrich mit einem teerhaltigen Unteranstrich im Basi sbereich der Stützen unterscheiden lassen. Die Entsorgu ng /Rückbau hat durch geeignetes Personal /Material und ggf. Subunternehmer zu erfolgen.Die Schutzanstriche zeigen erhöhte Schadstoffgehalte, die bei einer B ehandlung/Entsorgung des Stahls zu berücksichtigen sind . Werden die Stahlkonstruktionen gestrahlt, sind die anfallenden Strahlmittelabfälle mit dem Abfallsch lüssel 12 01 16* (Strahlmittelabfälle, die gefährli che Stoffe enthalten) einzustufen. Bei Strahl- ode r Schneidarbeiten sind geeignete Arbeits- und Ges undheitsschutzmaßnahmen (Strahlgeräte, persönliche S chutzausrüstung) gemäß der einschlägigen Vorschrifte n und Regelwerke (u.a. TRGS 500) vorzusehen. Gesondert sind die schwarzen Schutzanstriche am Fuß der Portalmas ten zu behandeln. Aufgrund der erhöhten Benzo(a)pyrenwe rte ist der Anstrich im Basisbereich der Stahlstützen z u entfernen und separat als teerhaltiges Produkt zu ent sorgen (Abfallschlüssel 17 03 03*). Beton Die Proben au s dem Betonmaterial der Sockelfundamente der Felder 24- 25 (Probe MP-Bt2) und 28 -29 (Probe MP-Bt3) sind vergle ichbar: - Proben MP-Bt2 und MP-Bt53: In der Ori ginalsubstanz liegen leicht erhöhte Zinkkonzentrat ionen vor (max. 230 mg/kg). Im Eluat ist der Phenolindex (0,07 mg/l) erhöht. Charakteristisch für eine frische Betonprobe zeigen der pH-Wert (12 ,7 bzw. 12,8) und damit verbunden die elektris che Leitfähigkeit (5.130 bzw. 5080 µS/cm) Auffälligkei ten. - Das untersuchte Betonmaterial (Fundamente) ist aufgrund der Leitfähigkeit in den LAGA-Zuordn ungswert > Z 2 einzustufen (Abfallschlüssel 17 01 0 1). Der Einsatz als RC-Material ist prinzipiell mögli ch. Zu berücksichtigen ist der erfasste Phenolgehalt im Wertebereich der LAGA-Zuordnung Z 2. Die Betonmisch probe aus Feld C 20 unterscheidet sich von den o.g. P roben: - Probe MP-Bt1: In der Betonmischprobe aus dem Feld C20 und der östlich verlaufenden Stützenreihe ( s. Anlage 2) werden keine erhöhten Schadstoffgehalte ermittelt. Für die Leitfähigkeit werden 1.910 µS/cm g emessen. Der pH-Wert liegt bei 12,2. - Die Fundamente in Feld C 20 sind aufgrund der Leitfähigkeit in den L AGA-Zuordnungswert 1.2 einzustufen (Abfallschlüssel 17 01 01).
Bei der Demontage der Stahlbauteile darf derAbbruch der
Vorbemerkungen Das anfallende Bauschuttmaterial ist zu laden abzufahre n und fachgerecht zu entsorgen einschl. Deponiegebühr. Bei der Entsorgung von Materialien hat der AN alle Kost en, die im Zusammenhang mit der Entsorgung entstehen, i n den Einheitspreis einzukalkulieren. Hierzu gehört u.a. auch das entsorgungsgerechte Verpack en (inkl. der Gestellung von zugelassenen Behältnissen) ,Laden und Transportieren des Abfalls zu der vom Bieter zu benennenden Annahme- / Entsorgungsstelle, Erstellen und Einholen der erforderlichen Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Übernahmescheine, Transportgenehmigunge n etc., je nach Einstufung der Gefährlichkeit nach Abfa llschlüsselnummern der im Gutachten benannten Schadstof fen für die jeweils aufgeführten zu entsorgenden Materi alien. Einzurechnen sind alle erforderliche Gerüste Wer kzeuge und Maschinen und die Sicherung der Baugrube. Al le zum Einsatz kommenden Geräte, Maschinen, Aggregate, Werkzeuge und sonstigen Betriebsmittel müssen den gelte nden Vorschriften entsprechen und über ihrem Verwendung szweck entsprechende Zulassungen verfügen. Pflichten des Auftragnehmers Unterlagen, Genehmigungen etc. Der AN hat insbesondere vor Aufnahme der Arbeiten die S pannungsfreiheit der Leitungen mit dem AG abzustimmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seiner Mitteilungs - und Anzeigepflicht rechtzeitig bei den zuständigen Be hörden und Verbänden nachzukommen sowie alle erforderli chen Genehmigungen einschließlich Transportgenehmigunge n einzuholen. Alle eventuell anfallenden Gebühren für b ehördliche Genehmigungen sind in den E.P. einzukalkulie ren. Die Genehmigungen / Mitteilungen / Anzeigen sind dem Ba uherrn / Vertreter des Bauherrn bei Auftragserteilung k urzfristig zu übergeben. Der Unternehmer hat bei der Au ftragserteilung folgende Unterlagen vorzulegen (die Unt erlagen sind entsprechend den deutschen Vorschriften un d in deutscher Sprache abzufassen): 1) Sach- und Fachkundenachweis gem. TRGS 519 (Asbest) 2) Zertifikat Entsorgung schadstoffbelasteter Baurestma ssen 3) Versicherungserklärung mit Angabe der Deckungssummen 4) Vorsorgeuntersuchungsbestätigungen der auf der Baust elle tätigen Arbeiter (G 1.2 und G 26) 5) Transportgenehmigung für gefährliche Abfälle, insbes ondere Asbest-PAK und KMF-Abfälle Die vorgenannten Unterlagen sind ständig auf der Bauste lle zu belassen bzw. mitzuführen. Ebenso die Mitteilung beider Bezirksregierung und die Anzeige bei der Berufs genossenschaft. Vor der Ausführung der Schadstoffentfra chtungsind folgende Unterlagen vorzulegen: 1. Arbeitsplan gemäß Gefahrstoffverordnung, TRGS 519, T RGS 521, BGR 128 inkl. Gefährdungsbeurteilungen und Schottungsplänen 2. Schriftliche Betriebsanweisung gut sichtbar auf der Baustelle in jedem Sanierungsbereich 3. Notfallplan mit Adressen und Telefonnummern von Notd iensten und Krankenhäusern bzw. Ärzten in nächster U mgebung - aushängend in der Schleusenvorkammer und im B aucontainer 4. Nachweis der Unterweisung der Arbeitnehmer, sowohl a llgemein über den Umgang mit Asbest, KMF und PAK als au ch baustellenbezogen anhand des Arbeitsplans und der Le istungsbeschreibung durch Unterschrift der Belehrten.Di e Unterweisung hat in der jeweiligen Landessprache der Beschäftigten zu erfolgen 5. Detaillierter Ablauf- und Bauzeitenplan
Vorbemerkungen
Allgemeine Bedingungen Abbruch in der Bestandsanlage Pflichten des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, anfallende Abfälle als Abfallerzeuger ordnungsgemäß im eigenen Namen zu en tsorgen. Der vorgesehene Entsorgungsweg für alle Abfäll e ist mit der Angebotsabgabe aufzuzeigen, vorgesehene E ntsorgungsunternehmen sind zu benennen. Den Nachweis de r Erfüllung der Entsorgungsverpflichtung für gefährlich e Abfälle (gemäß NachwV/01.02.2007) hat der Auftragnehmer durch Vorlage des entsprechenden Ents orgungsnachweises/Sammelentsorgungsnachweises zu erbrin gen. Eine Kopie der Abfallbegleit- /-übernahmescheine i st dem Auftraggeber nach Auftragsabwicklung zu übergebe n. Für nicht gefährliche Abfälle ist die ordnungsgemäße En tsorgung durch Übergabe von Wiegescheinen in Kopie nach zuweisen. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung und Genehmigun g der Entsorgungswege sowie der Entsorgungsnachweise vo r Auftragsvergabe vor. Die Entsorgung gefährlicher Abfä lle darf erst nach Zustimmung durch den Auftraggeber er folgen. Der Auftragnehmer sichert zu, hinsichtlich der Entsorgung der anfallenden Abfälle fach- und sachkundig zu sein sowie die Erfüllung der übertragenen Entsorgun gsverpflichtung gemäß der einschlägigen Bestimmungen si cherzustellen. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der umweltschutz- und gefahrgutrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Aller Betonabbruch beinhaltet sämtliche Festigkeitsklas sen des Betons. Ebenso sind in den EP die Deponiekosten und aller sonst ige Entsorgungsaufwand enthalten. Der Abbruch wird nach den Bestandsplänen abgerechnet. S ollte es Abweichungen geben, so sind diese zum Zeitpunk t des Ausbaues zusammen mit der Bauaufsicht des AG gelt end zu machen. Sollte ein Fundament oder Stahlteile mit anderen Abmessungen vorgefunden werden, so wird der Mi nder- oder Mehrpreis entsprechend dem geänderten Volume n (Beton) bzw. Gewicht (Stahl) vereinbart. Alle Stahlteile sind mit einem Korrossionsschutzanstric h versehen. Ausführung erschütterungsfrei DIN 4150, der Einsatz von Geräten ist möglich.
Allgemeine Bedingungen Abbruch in der Bestandsanlage
Stundenlohnarbeiten zum Nachweis auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen. Ein Anspruch auf Ausführung von Stundenlohnarbeiten besteht nicht. Zu den nachgeordneten Kostensätzen sind, zwischenzeitlicher Erhöhungen, während der Dauer der vorgesehenen Bauarbeiten alle vom Auftraggeber oder dessen Vertreter nachweislich angeordneten Stundenlohnarbeiten durchzuführen. Die nachgenannten Verrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten beinhalten sämtliche gesetzlichen und tariflichen Lohnzulagen, Nebenkosten, wie Sozialabgaben, Vermögensbildung, Lohnnebenkosten (Wegegeld, Auslösung), Unternehmerzuschlag usw. Stundenzettel müssen eindeutig erkennen lassen: Vor- und Zunahme, Beruf, Arbeitsleistung nach Zeit, Ort und Dauer, Verbrauch an Baustoffen, Benutzung von Maschinen mit genauer Leistungsangabe nach Zeit, Ort und Dauer. Stundenzettel müssen täglich dem AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Nicht angeordnete Regieleistungen werden nicht vergütet. Gerätekosten: wie sie bei der Kalkulation zugrundeliegen und bei Stundenlohn- sowie Zusatz- und Nachtragsarbeiten während der Bau- und Bauhilfezeit in Ansatz gebracht werden, einschl. aller Wartungs- und Bedienungskosten samt Schiermittel, Kraftstoffe und Unternehmenszuschläge.
Stundenlohnarbeiten zum Nachweis auf besondere
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