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Allgemeine Anmerkungen Demontage der Gastherme ALDI Süd.
Es handelt sich um ein Muster-Leistungsverzeichnis für den Rückbau einer Gastherme in einer ALDI Süd Filiale.
Es sind projektspezifische Besonderheiten direkt mit den zuständigen Vertretern von ALDI Süd abzustimmen.
Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem Leistungsverzeichnis beigefügten Entwurf des Bauvertrages inklusive seiner Anlagen zugrunde zu legen.
Allgemeine Anmerkungen
Besondere Hinweise Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern.
Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen.
Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG.
Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z. Bsp. Fertigtreppen, Stahlbaudetails, Pläne für Verbau, Pläne und Detail-Pläne zu Entwässerungsrinnen o.dgl.).
Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit.
Vergütung:
Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetter-zulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart.
Ausführungsunterlagen:
Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt.
Ausführung:
Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen.
Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben.
Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers.
Haftung:
Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht eingeschränkt.
Schriftverkehr:
Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen.
Besondere Hinweise
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Baustelleneinrichtung bis 50 km Einrichten der Baustelle, Vorhalten und Betreiben der Baustelleneinrichtung von Ausführungsbeginn bis zur erfolgreichen Abnahme und Räumen der Baustelle.
Die Position beinhaltet die Fahrtkosten für alle erforderlichen An- und Abfahrten bis 50 km einfache und kürzeste Fahrstrecke gemäß Google-Maps vom nächstliegenden Firmensitz AN bis zum Einsatzort maßgebend. Als Ausgangspunkt der Fahrt wird grundsätzlich der zum Einsatzort nächstliegende Firmensitz des AN angesetzt. Andere Ausgangspunkte werden nicht berücksichtigt.
Umwege aufgrund besserer/schnellerer Verkehrsführungen oder die direkte Luftlinie werden bei der Festlegung der Entfernungspauschale nicht berücksichtigt.
Die Einrichtung der Baustelle und insbesondere die Nutzung der verfügbaren Flächen auf dem Baugrundstück muss mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter abgestimmt werden und bedarf deren Zustimmung.
Die Baustelleneinrichtung beinhaltet im einzelnen folgende Leistungen:
Alle Nebenleistungen gem. VOB, Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299.
Aufstellen, Vorhalten, Betreiben und Beseitigen von Einrichtungen zur Sicherung und Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der Baustelle, z.B. Bauzäune, Sichtschutzmaßnahmen, Schutzgerüste, Hilfsbauwerke, Beleuchtungen, Leitereinrichtungen.
Leistungen zum Schutz der im Rahmen der Baustelleneinrichtung und Materiallagerung genutzten Flächen vor Verschmutzung (u. a. Folie unter Materiallagerflächen) bzw. die Kosten für die spätere Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Flächen.
Der Kosten für den Verbrauch von Wasser und Strom übernimmt der Auftraggeber. Eine Rückvergütung ist nicht erforderlich!
01.__.0001
Baustelleneinrichtung bis 50 km
1.00
Psch.
01.__.0002 Zulage Entfernungspauschale 51 bis 100 km Zulage zur Position zuvor, jedoch
Entfernung zwischen nächstliegender Firmensitz und Einsatzort zwischen 51 bis 100 km.
Die Vergütung erfolgt pauschal pro Bauvorhaben.
01.__.0002
Zulage Entfernungspauschale 51 bis 100 km
W
1.00
Psch.
01.__.0003 Zulage Entfernungspauschale 101 bis 150 km Zulage zur Position zuvor, jedoch
Entfernung zwischen nächstliegender Firmensitz und Einsatzort zwischen 51 bis 100 km.
Die Vergütung erfolgt pauschal pro Bauvorhaben.
01.__.0003
Zulage Entfernungspauschale 101 bis 150 km
W
1.00
Psch.
01.__.0004 Zulage Entfernungspauschale > 151 km Zulage zur Position zuvor, jedoch
Entfernung zwischen nächstliegender Firmensitz und Einsatzort über 151 km.
Es sind hier die Filialen des Regionalgebiets Adelsdorf zu berücksichtigen.
Das Regionalgebiet umfasst innerhalb Frankens folgende Großräume:
Hof-Nürnberg-Würzburg-Neustadt Saale-Hof.
Die Vergütung erfolgt pauschal pro Bauvorhaben.
01.__.0004
Zulage Entfernungspauschale > 151 km
W
1.00
Psch.
02 Demontage Heizung
02
Demontage Heizung
Demontage Demontageleistungen
Die Durchführung der Arbeiten hat unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und in Abstimmung mit den anderen Gewerken und der örtlichen Bauleitung zu erfolgen.
Alle beschriebenen Anlagenteile sind komplett mit allen zugehörigen Armaturen, Leitungsanschlüssen und Wärmedämmung zu demontieren, aus dem Haus zu transportieren und zu entsorgen.
Alle Leistungen verstehen sich einschl. stromlos schalten und sichern nach VDE, Demontage der Elektroanschlußleitung, Entleeren und Füllen der Anlage, Verschließen der Anschlüsse, Kennzeichnen der getrennten Leitungen, Demontage der Befestigungen, Schmutzbeseitigung und alle Nebenleistungen.
Ferner sind alle Schutzvorkehrungen zu treffen, um Beschädigungen zu vermeiden und den Brandschutz einzuhalten.
Die Baustelle ist täglich besenrein zu verlassen. Behinderungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von den Demontageleistungen zu überzeugen.
Komplette Heizungs-Demontage einschl. Transport aus dem Haus und Entsorgung
Demontage
02.__.0001 Absperren und Entleeren wie vor, Komplette Entleerung des Heizungssystems
02.__.0001
Absperren und Entleeren
1.00
Psch.
02.__.0002 Demontage Gaskessel wie vor, Gaskessel , komplett einschließlich aller Zubehör- und Anschlussteile wie Anschlussrohrleitung, Kesselkreispumpe, Sicherheitsausrüstung
02.__.0002
Demontage Gaskessel
1.00
Psch.
02.__.0003 Demontage Heizkreisverteiler wie vor, kompletter Heizungsverteiler bis 8 Heizkreisabgänge komplett mit Zubehör wie Anschlußrohrleitungen, Armaturen,
02.__.0003
Demontage Heizkreisverteiler
1.00
Psch.
02.__.0004 Demontage Heizungspumpen wie vor, Heizungspumpen einschließlich Zubehör
02.__.0004
Demontage Heizungspumpen
5.00
Stk.
02.__.0005 Demontage Gasleitung wie vor, Gasleitung einschließlich Absperrarmaturen, einschließlich spülen der Leitung vor der Demontage bis zum Übergabepunkt.
Inkl. Gas Sicherheitsstopfen DVGW geprüft Edelstahl zum sicheren verschließen der
Gasanschlussleitung.
02.__.0005
Demontage Gasleitung
5.00
m
02.__.0006 Demontage technsiche Einrichtungen Demontage der im Technikraum positionierten technischen Einrichtungen wie Ausdehungsgefäß / Druckhaltung / Steuerung
02.__.0006
Demontage technsiche Einrichtungen
1.00
Psch.
02.__.0007 Demontage von Heizungsrohr bis DN 32 Demontage von Heizungsrohr inkl. Isolierung, Ummantelung und Befestigungen.
Dimension: bis DN 32
inkl. Abtransport und fachgerechte Entsorgung
02.__.0007
Demontage von Heizungsrohr bis DN 32
25.00
m
02.__.0008 Demontage von Heizungsrohr DN 40-65 Demontage von Heizungsrohr inkl. Isolierung, 12,52 -eventual- Ummantelung und Befestigungen.
Dimension: DN 40-65
inkl. Abtransport und fachgerechte Entsorgung
02.__.0008
Demontage von Heizungsrohr DN 40-65
25.00
m
02.__.0009 Rohrleitungsenden verschließen bis DN 32 Rohrleitungsenden verschließen bis DN 32
02.__.0009
Rohrleitungsenden verschließen bis DN 32
10.00
Stk.
02.__.0010 Rohrleitungsenden verschließen bis DN 40-65 Rohrleitungsenden verschließen bis DN 40-65
02.__.0010
Rohrleitungsenden verschließen bis DN 40-65
5.00
Stk.
02.__.0011 Demontage Heizkörper Demontage Heizkörper
02.__.0011
Demontage Heizkörper
4.00
Stk.
02.__.0012 Demontage Lufterhitzer Demontage Lufterhitzer Deckengerät im Lager
02.__.0012
Demontage Lufterhitzer
2.00
Stk.
03 Regiearbeiten
03
Regiearbeiten
03.__.0001 Meister/Techniker Für eventuell erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für: Geselle/Facharbeiter
03.__.0001
Meister/Techniker
W
1.00
Std.
03.__.0002 Geselle/Facharbeiter Für eventuell erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Geselle/Facharbeiter
03.__.0002
Geselle/Facharbeiter
W
1.00
Std.
03.__.0003 Helfer Für eventuell erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Helfer
03.__.0003
Helfer
W
1.00
Std.
03.__.0004 Auszubildender Für eventuell erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für: Auszubildender
03.__.0004
Auszubildender
W
1.00
Std.
03.__.0005 Kilometerkosten Kilometerkosten für zusätzliche An-/Abfahrt.
03.__.0005
Kilometerkosten
W
1.00
Km