Putzarbeiten
Umbau und Sanierung Feuerwehrhaus Stäbelow - Bauhaupt
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5 Putzarbeiten Innenputz
5
Putzarbeiten Innenputz
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN PU ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN PUTZ- UND STUCKARBEITEN ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN für das Gewerk: Putz- und Stuckarbeiten Bei der Ausführung sind die nachfolgenden Hinweise zu beachten. Leistungen, die sich aus den Forderungen der Vorbemerkungen ergeben und in der Leistungsbeschreibung nicht gesondert vermerkt sind, müssen in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Die technische Ausführung erfolgt grundsätzlich gemäß VOB Teil C, DIN 18350: Putz- und Stuckarbeiten sowie DIN 18299 und DIN 18363 Maler- und Lackiererarbeiten. Die Leistungen umfassen die Lieferung aller Baustoffe und Bauteile einschließlich Abladen und Lagerung auf der Baustelle sowie den Transport zur Einbaustelle. Der Auftragnehmer hat den Untergrund und die baulichen Voraussetzungen eigenverantwortlich zu prüfen. Bestehen Bedenken gegen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Arbeitsschritte und Vorgaben, so sind diese unverzüglich schriftlich mitzuteilen (siehe VOB, Teil B). Zusätzlich gelten folgende Vorschriften und Richtlinien: - Unfallverhütungsvorschriften und Merkblätter der Bau-Berufsgenossenschaften - LBO des Landes Mecklenburg/Vorpommern einschl. der Durchführungsverordnung - die gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen - Planungs- und Verarbeitungsrichtlinien des/ der Systemhersteller(s) Besonderheiten zur Ausführung: 1. Die Putzarbeiten sind mit ausreichend Personalstärke und Maschineneinsatz auszuführen. 2. Das Aufstellen von ausreichenden Silos je nach Bautenstand und örtlichem Bedarf der Putzarbeiten ist gewissenhaft und eigenverantwortlich vom AN zu organisieren. 3. Alle angrenzenden Bauteile sind vor Verschmutzungen und Beschädigungen durch die Putzarbeiten zu schützen. Nach abschnittsweiser Fertigstellung der Arbeiten sind die Schutzmaterialien und alle Restverschmutzungen rückstandslos zu beseitigen. Die hierfür entstehenden Kosten sind in die entsprechenden Einheitspreise mit einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. 4. Nach abschnittsweiser Fertigstellung der Arbeiten ist aller bei den Arbeiten angefallene Schutt aufzunehmen und abzufahren. Der jeweilige Bereich ist besenrein zu übergeben. Bei nicht einwandfreier Beseitigung des Schuttes bzw. Reinigung durch den AN behält sich der AG vor, ohne weitere Aufforderung an den AN eine Fremdfirma mit den Reinigungsarbeiten zu beauftragen. In diesem Fall wird der AN mit den Kosten belastet. 5. Die bauseits gestellten Meterpunkte in den Geschossen sind insbesondere in Bezug auf die Höhenjustierung von abschlussfugenbildenden Putzkanten zwingend einzuhalten. Die Höhen sind rechtzeitig vor Arbeitsbeginn zu überprüfen. Bei Verlust oder Unstimmigkeit bezüglich der Meterpunkte ist die örtliche Bauleitung unverzüglich schriftlich zu informieren. 6. Die Putzarbeiten sind so auszuführen, dass eine gegenseitige Behinderung im Hinblick auf die zeitlich verzahnt laufenden Ausbaugewerke ausgeschlossen ist. Der Arbeitseinsatz ist unbedingt mit der Bauleitung abzustimmen. Zeitliche Unterbrechungen, das wiederholte Einrichten der Baustelle sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. 7. Grundsätzlich ist ein geschlossenes System anzubieten und auszuführen. 8. Der AN hat alle für seine Arbeiten erforderlichen Leitern, Gerüste, auch über 3,50 m, und Hebezeuge usw. selbständig beizubringen. Der AN haftet selbst für fehlende Gerüstteile. Die Betriebssicherheit der Arbeitsgerüste ist durch den AN zu jeder Zeit sicherzustellen. 9. Putzmehrstärken bis 5 mm sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten. 10. Bei abgehängten Decken ist der Wandputz ca. 20 cm über UK abgehängte Decken zu ziehen. 11. Die Kosten für das Überputzen der Elektro-Schlitze bis 50 mm Breite im Mauerwerk bzw. Stahlbeton sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 12. Notwendig werdende Mehrputzstärken sind vor Ausführung von der örtlichen Bauleitung freizugeben und die Massen gemeinsam zu nehmen und zu protokollieren. 13. Die max. Höhe der zu bekleidenden Flächen beträgt ca. 3,50 m über Oberkante Rohboden.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN PU
5.1 Innenputz-Vorbereitung/Profile/Sonstiges
5.1
Innenputz-Vorbereitung/Profile/Sonstiges
5.2 Innenputz als Untergrund für Vliesbeschichtung mit Anstrich
5.2
Innenputz als Untergrund für Vliesbeschichtung mit Anstrich
5.3 Innenputz als Untergrund für Fliesenbelag
5.3
Innenputz als Untergrund für Fliesenbelag