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01 Vorbemerkung
01
Vorbemerkung
Allgemeine Vorbemerkungen:
Durch die in dem Leistungsverzeichniss
angebotenen Einheits- und Gesamtpreise sind
sowohl die in §2(1) VOB benannten Bedingungen
und alle im LV benannten Vorbemerkungen,
Beschreibungen und Hinweise abgegolten.
Grundlage für Ausführung, Baustoffe und
Abrechnung bilden:
die allgemeinen Vertragsbedingungen für
Bauleistungen
die allgemein anerkannten Regeln der Technik,
die Leistungsbeschreibung,
die VOB Teil B+C (in ihrer neuesten Fassung).
In den Angebotspreisen sind alle Kosten für die An-
und Abfuhr, Gestellung und Vorhaltung aller
erforderlichen Geräte, Maschinen und Fahrzeuge
einzukalkulieren.
Der AN hat sich für die Kalkulation über den
Leistungsumfang anhand der
Ausführungszeichnungen und über die Baustelle
durch einen Ortstermin zu informieren.
Allgemeine Vorbemerkungen:
Auftraggeber / Bauort:
Angaben zum Auftraggeber (AG):
Bauherr und Auftraggeber ist die
ETC Deutschland
Zweigstelle Deutschland
Stetternicher Staatsforst
52428 Jülich
www.enritec.com
Angaben zur Baustelle:
Stetternicher Staatsforst
52428 Jülich
Das Bauvorhaben liegt an einer ausgebauten
Straße. Auf dem Grundstück befinden sich bereits
andere Gebäude.
Das Grundstück ist nur über das Betriebsgelände
der ETC-D zu erreichen.
Es gelten folgende Zufahrtsregelungen:
Zufahrt nur über ETC Hauptwache mit
Anmeldung.
Erste Anmeldung mit gültigem Personalausweis
und Besuchertraining ( ca. 20 Minuten ).
Danach vereinfachte Anmeldung ( ca. 5 Minuten ).
Um sich frei auf dem Gelände bewegen zu
können ist eine zusätzliche Schulung durch die
Abteilung Security notwendig ( ca. 15 Minuten ).
Ansonsten nur in Begleitung auf dem
Betriebsgelände.
Transporte über 30 Tonnen nur über das FZJ
Gelände möglich.
Mit vorheriger schriftlicher Anmeldung bei ETC
mindestens 1 Tag vorher ( Fahrzeug, Firma,
Kennzeichen, Name Fahrer ).
Es sind keine Fotohandys, Laptops, USB Stick
usw. auf dem Gelände gestattet.
Der Bieter hat sich an Ort und Stelle über die
Zufahrtsmöglichkeit zum und innerhalb des
Baugeländes zu unterrichten. Vor Einrichten der
Baustelle ist der Arbeitsablauf mit der Bauleitung
zu koordinieren.
Auftraggeber / Bauort:
Baubeschreibung:
Es sollen am Betriebsstandort der ETC-D
Umbaumaßnahmen an einem bestehenden
Gebäude durchgeführt werden.
Das Gebäude ist ca 18 Jahre alt.
Neben den Bauteilbeschreibungen dienen die
beiliegenden Planunterlagen (Grundrisse, Schnitte,
Ansichten) zur Beschreibung der Merkmale des
vereinbarten Werkes, die nicht oder nur ungenau
verbal beschreibbar sind, wie z.B. die Gestaltung
und Anordnung der Räume in den
Grundrissdarstellungen sowie das äußere
Erscheinungsbild in den Ansichtszeichnungen.
Die Pläne enthalten aussagekräftige Angaben wie
Maße der Räume und Angaben zur Raumnutzung.
Die Darstellungen in den Planunterlagen sind
Vertragsbestandteil und werden nicht unbedingt
zusätzlich in den Bauteilbeschreibungen erwähnt.
Bei Widersprüchen zwischen Bauteilbeschreibung
und Planunterlagen sind diese vor
Vergabeverhandlung zu klären und schriftlich
festzuhalten.
Baubeschreibung:
Leistungsumfang:
Angefragt sind die kompletten
Ausführungsleistungen gemäß beiliegenden
Leistungsbeschreibungen, Grundrissplänen,
zugehörigen Schnitten und Ansichten
inkl. der in der Kostengruppe genannten
Planungsleistungen.
Die Bauweisen sind vom Anbieter bei der
Angebotsabgabe zu erläutern. Nebenangebote sind
in einem separaten Angebot anzubieten.
Behördliche Auflagen zum Bauschein, die über das
beschriebene Leistungsvolumen hinausgehen, sind
gegebenenfalls konstruktiv und kalkulatorisch zu
berücksichtigen soweit vor Angebotsabgabe
bekannt.
Die nachfolgende Ausschreibung beinhaltet die
vollständige, gebrauchsfähige Erstellung der
geforderten Leistung.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN
die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen
u. Nebenleistungen, die sich bei den Positionen
zwangsläufig ergeben, auch wenn sie im LV nicht
ausdrücklich erwähnt sind. Diese sind in die
entsprechenden LV-Positionen einzukalkulieren.
Alle aufgeführten Leistungen, auch die in den textl.
Vorbemerkungen, Vertragsbedingungen und
Vereinbarungen beschriebenen sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Grundsätzlich hat die Ausführung der zu
errichtenden Bauleistungen allen gesetzlichen
Bestimmungen und Normen
(wie z. B.-DIN-Vorschriften und alle leistungsgemäß
anzuwendenden sonstigen DIN-, EN, die
Technischen und Herstellervorschriften, die
allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik VOB,
GUV, LAGA, KOK-Richtlinen usw. ) zu entsprechen.
Grundlage für Angebot, Ausführung und Abrechnung
sind die im LV genannten Leit-DIN-Vorschriften und
alle leistungsgemäß anzuwendenden sonstigen
DIN-, EN, die Technischen und
Herstellervorschriften, die allgemein annerkannten
Regeln der Bautechnik, soweit diese durch LV-Text
nicht ersetzt sind.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet für alle
beabsichtigten oder angeordneten
Leistungsänderungen oder Zusatzleistungen
schriftliche Entscheidungsvorlagen beim
Auftraggeber vorzulegen, in denen die neu
auszuführende Leistung sowie die
terminlichen und preislichen Auswirkungen detailliert
erfasst sind.
Leistungsumfang:
ZTV-Sicherheits- und Baustelleneinrichtung:
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu
beachten:
Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten
Abbau der Baustelleneinrichtung oder von
wesentlichen Teilen derselben zu informieren.
Nicht mehr benötigte Teile der
Baustelleineinrichtung sind unverzüglich zu
entfernen.
Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das
dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten
baulichen Anlagen und Gebäude in den
ursprünglichen Zustand zu versetzen, falls nichts
anderes vereinbart ist.
Der AN hat die Verkehrssicherung der Baustelle zu
beaufsichtigen.
Dazu gehört auch die laufende Kontrolle der
Sicherungseinrichtungen.
Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich
nach den örtlichen Gegebenheiten.
Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet ebenfalls
den Winterdienst, den der AN durchzuführen hat.
Die Nutzung der Teile der Baustelleneinrichtung
durch einzelne Auftragnehmer wird in den
Besonderen Vertragsbedingungen
bauvorhabenbezogen festgelegt.
Baustraßen werden von allen am Bau Beteiligten für
diese kostenfrei benutzt.
Statische und gründungstechnische Berechnungen
für das Aufstellen von, Kränen, Silos u. dgl. sind in
den Preis einzurechnen.
Die Geschäftssprache auf der Baustelle ist Deutsch.
Der Vorarbeiter, Bauleiter, Fachbauleiter des AN
muss die Deutsche Sprache in Wort und Schrift
beherrschen.
Bei nicht geeigneter Qualifikation kann der AG einen
Austausch vom Personal verlangen.
Der Auftragnehmer stellt bis zur endgültigen
Fertigstellung seiner vertraglichen Leistungen den
verantwortlichen Fachbauleiter und benennt
schriftlich vor Beginn der Arbeiten eine hierfür
geeignete Person.
Ein Wechsel dieser Person ist dem Auftraggeber
rechtzeitig schriftlich anzukündigen.
ZTV-Sicherheits- und Baustelleneinrichtung:
Ausführungsunterlagen:
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer
Ausführungsunterlagen zur Verfügung.
Der Bieter hat für die Ausführung die kompletten
Unterlagen, welche auch für die Angebotserstellung
dienten jederzeit auf der Baustelle griffbereit zu
halten.
Dazu gehören das Angebot mit kompletter
Beschreibung der Leistungen, sowie alle
Zeichnungen.
Die Ausführung kann nur dann den geforderten
Maßstäben entsprechen, wenn deren Definition
jederzeit vorliegt.
Zum Nachweis der Verwendung der eingesetzten
Materialien sind Umverpackungen und Gebinde zur
Prüfung der geforderten Güten, Hersteller etc. der
Bauleitung vorzulegen.
Diese Prüfung wird protokolliert. Der Auftragnehmer
erhält eine Bestätigungskopie.
Es muss immer eine die deutsche Sprache in Wort
und Schrift beherrschende Person als
Ansprechpartner vor Ort sein.
Ausführungsunterlagen:
Preise:
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht in der
Position anders beschrieben, inkl. Lieferung und
Montage
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl
(Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einzelpreis, so ist der
Einheitspreis maßgebend.
Alle Einzelpreise sind Nettopreise. Die
Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. Sie ist
mit dem zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen
Steuersatz zu berechnen.
Alle angebotenen Einheitspreise sind Festpreise
auf die Dauer der Bauzeit.
Anmerkungen zur Preisbildung:
Strom und Wasser kann beim AG bezogen
werden. Der AN kann sich an der vorhandenen
Infrastruktur anschließen.
Kosten für Verbrauch von Strom = übernimmt der
AG ( ETC )
Kosten für Verbrauch von Wasser = übernimmt der
AG ( ETC )
In die Preise sind einzurechnen:
witterungsbedingte Erschwernisse, mit denen bei
Abgabe des Angebots während der
Ausführungszeit normalerweise gerechnet werden
muss,
Staubschutz für Füllen und Transport von
Containern u. dgl.,
normale witterungsbedingte Tagwasserhaltung
Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder
technologisch bedingte Unterbrechung der
eigenen Arbeiten,
geeignete Schutzmaßnahmen für alle Bauteile
und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausführung
erforderlich sind und nicht ausdrücklich als
Leistungsposition aufgeführt werden, (bis zur
Abnahme)
Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes
Betreten des Arbeitsbereiches,
Brandschutztechnische Maßnahmen z.B. beim
Brennschneiden. Das Brennschneiden ist vor der
Ausführung anzumelden. Im Einzelfall wird
entschieden, welche Maßnahmen (Feuerlöscher,
Feuerwache etc.) beigestellt werden muss. Eine
Feuerwache wird nicht durch den Bauherrn
gestellt und wird falls erf. Leistungsinhalt. Weitere
Maßnahmen sind vom AN beizustellen.
arbeitstäglicher Verschluss des Objekts,
Herstellen von Probeflächen und Ansetzen von
Farbproben sowie Probe- Anstriche auf Verlangen
der Bauleitung, falls das Anlegen einer
Musterfläche nicht als LV-Position ausgeführt ist.
statische Aussteifungen und deren Bemessung
für Bauteile während des Transportes, während
des Aufbaus, während der Bauzeit.
Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet
und gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen
Leistung.
Die Entsorgung aller Abbruchmaterialien ist in die
jeweilige Position bezüglich des Abbruchs
einzukalkulieren
Nachträge:
Macht der Auftragnehmer Nachtragsforderungen
geltend, sind diese substantiiert darzulegen und
gleichzeitig mit Abgabe des Angebotes zu
begründen.
Dem Nachtragsangebot ist eine Kalkulation
beizulegen, die entweder auf Basis des
Hauptangebotes oder auf Basis der Urkalkulation
nachvollziehbar sein muss.
Die Kalkulation ist mindestens in Material und
Lohnanteil aufzuteilen.
Kalkulation:
Dem Angebot ist die Urkalkulation in einem
verschlossenen Umschlag beizulegen, um im
Zweifelsfall eine Einsicht zu ermöglichen.
Abrechnung:
Alle Abrechnungen sind kumulierend aufzubauen.
Allen Abrechnungen, auch A- Kontoforderungen,
sind prüfbare Aufmaße, Zeichnungen oder andere
geeignete Nachweise beizulegen.
Andere Regelungen sind ausgeschlossen und führen
zur Zurückweisung der Rechnung!
Bei Abschluss eines Pauschalvertrages wird vor
Vertragsabschluss ein Zahlungsplan vereinbart.
A-Kontoforderungen können bis maximal 90% der
Gesamtleistung gestellt werden.
Die Schlussrechnung kann erst nach erfolgter
förmlicher Abnahme und bei Feststellung erheblicher
Mängel erst nach anerkannter Mängelbeseitigung
gestellt werden.
WICHTIGER HINWEIS:
Die Angebotspreise (Einheitspreise) sind Festpreise
bis zur Abrechnung der Leistungen, unabhängig von
Lohn-/Materialpreissteigerungen im Bau- und
Baunebengewerbe.
Der AN muss technisch und personell in der Lage
sein, die beschriebene Leistung in dem genannten
Zeitrahmen abzuwickeln.
Preise:
Hinweispflicht des Bieters:
Der Bieter hat die beschriebenen Leistungen auf ihre
Vollständigkeit, fachliche Richtigkeit und Eignung für
den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen
und die einzelnen Leistungen entsprechend
anzubieten. In den Positionstexten nicht aufgeführte
Einzelteile, die zur Erbringung der beschriebenen
Leistung erforderlich sind, werden nicht gesondert
vergütet, sie sind vom Bieter in die EP´s
einzurechnen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende
Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer
entsprechenden Begründung dem Angebot
beizufügen.
Bestehen seitens des Unternehmers hinsichtlich der
gewählten Konstruktionsart der Ausführung und der
vorgesehenen Materialien Bedenken, oder werden
seitens des Unternehmers andere Vorschläge,
betreffend Konstruktion bzw. des Materials gemacht,
so müssen dieselben bis spätestens
Angebotsabgabe eingereicht werden. Bedenken zu
den in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehenen
Ausführungen sind schriftlich darzustellen und zu
begründen. Werden vom Bieter einzelne Positionen
oder Abschnitte des Leistungsverzeichnisses als
technisch mangelhaft angesehen, ist er verpflichtet,
darauf in Form eines Nebenangebotes oder
anderweitig hinzuweisen.
Hinweispflicht des Bieters:
Subunternehmer:
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich verpflichtet die
Arbeiten im eigenen Betrieb und mit eigenem
Personal durchzuführen.
Mit der Abgabe des Angebotes ist ohne weitere
Erwähnung bestätigt, dass der Anbieter qualifziert ist
alle Leistungen ordnungs- und normgerecht
durchzuführen!
Subunternehmer (Nachunternehmer) sind dem AG
rechtzeitig vorher namentlich zu benennen und
durch den AG genehmigen zu lassen.
Die Nichtangabe des Einsatzes von
Nachunternehmern kann zur Vertragsauflösung
ohne Anspruch auf entgangenen Gewinn führen.
Aufgrund behördlicher Vorgaben ist ein Einsatz von
Mitarbeitern folgender Nationalitäten nicht möglich
(dies gilt auch für Personen mit doppelter
Staatsangehörigkeit.):
Afghanistan (Islamische Republik Afghanistan)
Albanien
Algerien (Demokratische Volksrepublik Algerien)
Armenien (Republik Armenien)
Aserbaidschan (Republik Aserbaidschan)
Bosnien-Herzegowina
China (Volksrepublik China), ab 01.07.1997
einschließlich Sonderverwaltungsregion (SVR)
Hongkong, ab 20.12.1999 einschließlich
Sonderverwaltungsregion (SVR) Macau
Georgien
Irak (Republik Irak)
Iran (Islamische Republik Iran)
Kasachstan (Republik Kasachstan)
Kirgisistan (Kirgisische Republik)
Korea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Kosovo
Kuba (Republik Kuba)
Laos (Demokratische Volksrepublik Laos)
Libanon (Libanesische Republik)
Libyen
Mazedonien
Moldau (Republik Moldau)
Montenegro
Pakistan (Islamische Republik Pakistan)
Russische Föderation
Serbien
Sudan (Republik Sudan)
Syrien (Arabische Republik Syrien)
Tadschikistan (Republik Tadschikistan)
Turkmenistan
Ukraine
Usbekistan (Republik Usbekistan)
Vietnam (Sozialistische Republik Vietnam)
32. Weißrussland (Republik Weißrussland)
Hinweis:
Festgelegt durch das Bundesministerium des Innern
und für Heimat. Die Schreibweise der Staatennamen
richtet sich nach dem vom Auswärtigen Amt
herausgegebenen "Verzeichnis der Staatennamen
für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik
Deutschland" in der jeweils geltenden Fassung, die
im Gemeinsamen Ministerialblatt bekanntgegeben
wird.
Anlage zur "Anleitung zum Ausfüllen der
Sicherheitserklärung".
Subunternehmer:
Gefahrenschutz:
Die Unfallverhütungsvorschriften und sonstige
Arbeitsschutzvorschriften sind einzuhalten.
Vor Arbeitsunterbrechung der Arbeiten ist dafür zu
sorgen, dass keine gefahrdrohenden Zustände (z.B.
hängende Teile, Schrägstellung von Bauteilen,
Schutz gegen Regen, Wind, Sturm) bestehen
bleiben. Die Gefahrenbereiche sind festzulegen und
gegen Betreten zu sichern.
Verkehrssicherungsmaßnahmen:
Während der gesamten Durchführung der Arbeiten
ist die Verkehrssicherheit sämtlicher Wege,
Lagerflächen, Zufahrten etc. zu gewährleisten.
Hierzu zählt auch die Baubeleuchtung.
Dies gilt sowohl für die öffentlichen Verkehrsflächen,
wie für die Baustelle und
Baustelleneinrichtungsfläche.
Die Arbeiten sind so auszuführen, dass der
öffentliche Verkehr nicht behindert oder sogar
gefährdet wird. Es ist Sache des Auftragnehmers,
alle verkehrsregelnden Maßnahmen im
Einvernehmen mit der Gemeinde und dem AG
vorzunehmen. (z.B. bei Spezialtransporten o.ä.)
Es ist Sache des Auftragnehmers alle notwendigen
Beschilderungen, Beleuchtungen usw. zur Sicherung
der Baustelle bzw. der eigenen
Baustelleneinrichtung aufzustellen.
Die Zufahrten zu den Nachbargrundstücken dürfen
nicht behindert werden.
Verschmutzungen von öffentlichen Verkehrswegen
durch Baustellenfahrzeuge sind zu vermeiden.
Gegebenenfalls müssen die Reifen der Fahrzeuge
vor dem Verlassen der Baustelle gereinigt werden.
Gefahrenschutz:
Bauprodukte, Material, Fabrikate:
Für die in den folgenden Positionen benannten
Leistungen werden Baustoffe bzw. Produkte
beschrieben und auch vorgeschlagen. Wie in den
Vorbemerkungen bereits erwähnt, handelt es sich
um Vorschläge und Leitprodukte die auch als
gleichwertige Art angeboten werden können.
Bei der Auswahl der Baustoffe ist auf die
Verwendung besonders umweltfreundlicher
Materialien zu achten. Bei allen zu verwendenden
Materialien, Einbauten, Oberflächen und Baustoffen
ist ein Nachweis beizubringen, der Auskunft über
eventl. Schadstoffe und Belastungen für die Umwelt
gibt (Datenblätter). Ausdünstungen und Gerüche
sind zu vermeiden.
Sollen andere Materialien als im
Leistungsverzeichnis aufgeführt verwendet, so ist
deren Gleichwertigkeit zu den ausgeschriebenen
Produkten durch Analysewerte (Prüfberichte von
amtlich anerkannten Prüfinstituten oder gleichwertige
Werkzeugnisse) mit Abgabe des Angebotes zu
belegen bzw. durch den zuständigen Fachplaner zu
bestätigen. Die Bauleitung ist berechtigt,
Materialproben zur Analyse zu entnehmen. Die
Kosten der Analyse trägt der Auftraggeber. Es
dürfen nur die Produkte/Systeme eines
Materialherstellers angeboten werden.
Wird in der Leistungsbeschreibung ein Fabrikat mit
dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" vorgegeben, so
muss ein Fabrikat gleichwertiger Art nicht zwingend
angeboten werden; die Gleichwertigkeit ist als
Mindestforderung zu verstehen.
Über die Gleichwertigkeit entscheidet allein der AG.
Gleichwertigkeit der Art im Sinne der
Leistungsbeschreibung bedeutet, dass
Unterschreitungen der geforderten technischen
Parameter (z.B. Maße, Leistung, physikalische,
chemische und biologische Eigenschaften), der
Schadensbeständigkeit und der Nutzungsdauer
praktisch vernachlässigt werden können.
Ist ein Fabrikat nach dem Zusatz "oder
gleichwertiger Art" in den vorgesehen Freiraum für
"Angebotenes Fabrikat: '......................' " vom
Bieter
nicht eingetragen, so gilt im Falle der
Auftragserteilung das vom Auftraggeber
eingetragene Fabrikat als vereinbart. Die
Gleichwertigkeit ist auf Verlangen durch
Prüfzeugnisse, Prospekte, Muster oder anderweitig
darzulegen.
Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer
Gesamtheit erfüllt sein. Vorgeschriebene Prüfungen
nach DIN- oder EN-Normen müssen nachweisbar
sein.
Bauprodukte, Material, Fabrikate:
Schutz der Gewerke:
Der Schutz der Gewerke bis zur vollständigen
Abnahme ist in die jeweiligen Einheitspreise
einzurechnen. Hierbei sind über das Maß von
Schutzfolien und Abdeckungen hinaus auch
Schutzvorkehrungen gegen Anprall und Anstoß in
Form von Platten, Verkleidungen, Provisorien,
Balken, Gummimatten etc. entsprechend
einzukalkulieren.
Die rückstandslose Beseitigung ist ebenfalls
einzurechnen. An dieser Stelle wird nochmals ein
besonderer Hinweis auf die UV-Einwirkung auf
Folien und die damit verbundene Versprödung
hingewiesen. Es ist bekannt, dass Schutzfolien im
Außenbereich nicht geeignet sind mechanische
Beschädigungen abzuhalten und darüber hinaus bei
zu später Entfernung nicht nur unlösbare
Rückstände hinterlassen, sondern auch einen
Einfluss auf die Farboberfläche des fertigen
Produktes haben. Diese Folien sind somit rechtzeitg
zu entfernen und ggf. gegen einen geeigneten
Schutz auszutauschen.
Schutz der Gewerke:
Müllentsorgung, Baustellenreinigung:
Die an die Baustelle angrenzenden öffentlichen
Straßen, Wege und Flächen sind täglich von, durch
die Bodebeschichtungsarbeiten verursachten,.
Verschmutzungen zu reinigen.
Die hierfür anfallenden Kosten sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Sämtliche geltende Umweltschutzbestimmungen zu
Wasserschutz, Luftreinhaltung, Lärmemissionen und
Abfallbeseitigung sind einzuhalten:
Die Entsorgung des Mülls ist arbeitstäglich
auszuführen. Das heißt, dass Müll aus
Verpackungen, Paletten, Materialresten usw. täglich
von der Baustelle entfernt werden müssen. Aufgrund
der zeitlichen und räumlichen Gegebenheit besteht
keine Möglichkeit, Müll auf der Baustelle zu lagern.
Müllentsorgung, Baustellenreinigung:
Toleranzen:
Für diesen Leistungsbereich gilt die DIN 18202.
Toleranzen werden nach DIN 18202 bewertet.
Anzusetzen sind die erhöhten Toleranzen.
Stellt der AN im Rahmen der Ausführung seiner
Leistungen hiervon abweichende Toleranzen fest, so
ist der AG hierüber inkl. der daraus resultierenden
Konsequenzen (z.B. Änderung der Konstruktion;
Kosten etc.) unverzüglich schriftlich zu informieren.
Toleranzen:
Schallschutz:
Beim Schallschutz sind grundsätzlich die erhöhten
Anforderungen gem. Beiblatt 2 zur DIN 4109
(aktuelle Fassung) zu beachten
Schallschutz:
Qualitätssicherung:
Gemäß Landesbauordnung bedürfen Bauprodukte
einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den
technischen Regeln, den allgemeinen
bauaufsichtlichen Zulassungen, den allgemeinen
bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder den
Zustimmungen im Einzelfall.
Die Bestätigung der Übereinstimmung gehört zum
Leistungsumfang des AN und hat unaufgefordert
schriftlich zu erfolgen.
Wartung und Pflege:
Vom AN sind über alle von ihm gelieferten Produkte,
die zur Sicherstellung einer dauerhaften
Funktionstüchtigkeit und Lebensdauer einer
regelmäßigen Wartung bedürfen,
Benutzerinformationen für den AG zu erstellen, die
aus Produktinformation, Bedienungsanleitung und
Wartungsanleitung bestehen müssen.
Insbesondere müssen die Benutzerinformationen
Angaben zu folgenden Themen beinhalten:
Produktinformationen
Bedienungsanleitung (Angaben zu
bestimmungsgemäßer Verwendung und
Fehlgebrauch)
Wartungsanleitung
Reinigung und Pflege
Instandhaltung
Die Benutzerinformationen sind dem AG in
schriftlicher Form nach Abschluss der vertraglichen
Leistungen zu übergeben.
Qualitätssicherung:
Termine:
Die beiden Bereiche die zu beschichten sind, sollen
zu verschiedenen Zeiten in zwei Bauabschnitten
ausgeführt werden.
Dies ist in die Preisgestaltung, insbesondere für die
Baustelleneinrichtung einzukalkulieren
Baubeginn KW 11/2026
Fertigstellung KW 17/2026
Die Einteilung der Halle erfolgt in Abstimmung mit
den gleichzeitig arbeitenden TGA-Gewerken.
Die Halle wird für ein gleichzeitiges Arbeiten in zwei
Bereiche aufgeteilt, damit die Arbeiten parallel in je
einem Bereich der Halle ablaufen können.
Die Grenzziehung zwischen den Bereichen erfolgt in
Abstimmung mit der Bauleitung und den anderen
Gewerken.
Gesamtfläche der Halle: 1700m³
Vertragsbauzeitenplan:
Der Auftraggeber behält sich vor, das Ende der
Ausführungsfrist und etwaiger Einzelfristen
datumsmäßig im Vertrag festzulegen. Bei
Sonderkonstruktionen sind die Lieferfristen mit dem
Bauherrn abzustimmen.
Soweit bei Vertragsabschluss nichts anderes
vereinbart wird, gelten die Termine aus dem
Bauzeitenplan.
Gemäß VOB/B §5 (2) hat der Auftragnehmer binnen
12 Tagen nach Abruf der Leistungen durch den
Auftraggeber mit den Arbeiten zu beginnen.
Der Leistungsabruf nach VOB/B ist dem
Bauzeitenplan übergeordnet!
Dem Angebot ist ein Grobterminplan beizulegen.
Abnahme:
-Produktdatenblätter
-bauaufsichtliche Zulassung/ Zertifikate
-Konfomitätsbescheinigung
-Fachunternehmerbescheinigung
-Abnahmebescheinigung
Termine:
Anmerkungen zu der verwendeten
Bodenbeschichtung und zum Hersteller:
Alle in diesem Leistungsverzeichnis aufgeführten
Spezifikationen verstehen sich als
Ergänzung der jeweils relevanten Werksvorschriften
und Normen. Als Grundlage für
Angebot und Ausführung gelten zuerst die
jeweiligen Technischen Merkblätter des
Materialherstellers.
Grundlage dieser Leistungsbeschreibung sind
Produkte
der StoCretec GmbH, Kriftel,
zuständiger Systemberater:
Martin Kunze
Telefon: 0170/4571630
Werden andere Materialien als im
Leistungsverzeichnis
aufgeführt verwendet, so ist deren Gleichwertigkeit
zu
den ausgeschriebenen durch Analysewerte
(Prüfberichte von amtlich anerkannten Prüfinstituten
oder gleichwertige Werkzeugnisse) zu belegen bzw.
durch den zuständigen Fachplaner zu bestätigen.
Die Bauleitung ist berechtigt, Materialproben zur
Analyse zu entnehmen. Die Kosten der Analyse trägt
der Auftraggeber. Es dürfen nur die
Produkte/Systeme eines Materialherstellers
angeboten werden.
Anmerkungen zu der verwendeten
02 Rutschhemmende (R 10) elektrisch
ableitfähige Beschichtung mit StoPox KU
614
02
Rutschhemmende (R 10) elektrisch
ableitfähige Beschichtung mit StoPox KU
614
Systembeschreibung:
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen
umfassen die Überarbeitung des bestehenden
Epoxidharzbodens (System StoPox KU 611).
Das hier ausgeschriebene System besteht aus einer
Epoxidharzgrundierung, ggf. einer Egalisierung,
Erdungsanschlüssen, einer Epoxidharzleitschicht
und einer pigmentierten, volumenleitfähigen
Epoxidharz-Deckbeschichtung.
Die Oberfläche ist durch Einblasen eines
Mattierungsmittels rutschhemmend
(Rutschhemmklasse R 10); und besitzt eine gute
Abriebfestigkeit.
Das System ist ableitfähig und geeignet für den
Einsatz als ESD-Bodenbeschichtung, bei mittlerer
mechanischer Belastung, auszuführen.
Die Systemschichtdicke beträgt 1,5 bis 2,5 mm.
Eigenschaften:
Erfüllt die Anforderungen nach DIN EN IEC
61340-5-1 (VDE 0300-5-1) (2025-06).
Zusätzlich beträgt der Gesamtwiderstand des
Systems (Person-Schuhwerk- Boden) weniger als
3,5 x 107 Ohm.
Frei von ionischen Flüssigkeiten zur Sicherstellung
der Leitfähigkeit.
Auch für Räume mit niedriger Luftfeuchte geeignet.
Frei von lackbenetzungsstörenden Substanzen.
Brandverhalten (DIN EN 13501-1): Bfl-s1
schwerentflammbar
Druckfestigkeit (DIN EN 12190): mind. 70 N/mm²
Systembeschreibung:
02.__. 1 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung:
Baustelleneinrichtung gemäss vorgenannter ZTV,
Inhalt und Hinweise.
Alle zur vertragsgemäßen Ausführung der
Bauleistungen erforderlichen Geräte, Werkzeuge
und sonstigen Betriebsmittel sind auf die Baustelle
zu verbringen, bereitzustellen und soweit der
Geräteeinsatz nicht gesondert vergütet wird
betriebsfertig aufzustellen. Dies umfasst sämtliche
für die Inbetriebnahme und Nutzung dieser
Betriebsmittel notwendigen Nebenleistungen.
Baubüros, Aufenthaltsräume, Unterkünfte,
Werkstätten, Lager- und Geräteschuppen sowie
vergleichbare Einrichtungen sind, soweit erforderlich,
anzuliefern, aufzubauen, einzurichten und nach
Abschluss der Arbeiten ordnungsgemäß wieder zu
entfernen.
02.__. 1
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
02.__. 2 Bauschutt-Container Bauschutt-Container:
Abfallcontainer für Baumischabfälle.
An- und Abtransport sowie Bereitstellung von
mindestens einem befüllbaren Bauschutt-Container
auf der Baustelle zur Aufnahme des anfallenden
Bauschutts.
Einschließlich aller Nebenleistungen wie Vorhaltung,
Entleerung, Kipp- und Deponiegebühren sowie der
ordnungsgemäßen Entsorgung gemäß den
geltenden Vorschriften.
Fassungsvolumen: 7m³
02.__. 2
Bauschutt-Container
2.00
Stk
02.__. 3 Bodenflächen abklopfen, Schadstellen kennzeichnen Bodenflächen abklopfen, Schadstellen
kennzeichnen:
Abklopfen der gesamten Bodenflächen mit
einem Hammer sowie visuelles
Untersuchen auf Schadstellen. Markieren
dieser Stellen mit wetterfester Farbe.
Bauteil: Betonbodenplatte
Es handelt sich um eine ca. 18 Jahre alte
Bodenplatte.
02.__. 3
Bodenflächen abklopfen, Schadstellen kennzeichnen
1,700.00
m²
02.__. 4 Vorhandene Risse schließen Vorhandene Risse in der Betonbodenplatte in
nachfolgenden Arbeitsschritten kraftschlüssig
schließen.
Aufweiten des Risses durch Einschneiden
Einschneiden des Estrichs quer zum Riss mit
Winkelschleifer. Im Abstand von ca. 30cm.
Sorgfältiges Aussaugen der Einschnitte.
Fachgerechtes Einbauen von, für die
Betonreparatur geeigneten, Wellenverbindern.
Primern der Flanken mit Haftgrund
Vergießen der Fuge (oberflächenbündig) mit
2-Komponenten Epoxidharz
Abstreuen der nassen Harzfuge mit
feuergetrocknetem Quarzsand
02.__. 4
Vorhandene Risse schließen
60.00
m
02.__. 5 Schadstellen entfernen Schadstellen entfernen
Ausbauen von vorhandenem defekten Bodenbeläg.
Vor der Demontage ist die Schadstelle
einzuschneiden .
Auszubauende Schichtdicke bis 20 mm.
Untergrund nach dem Stemmen durch geeignetes
Verfahren vorbeahndeln
Stemmen erfolgt nach Angabe der örtlichen
Bauleitung
Abbruchgut geht in das Eigentum des AN über
und ist umweltgerecht nach den Bestimmungen
des Gesetzgebers zu entsorgen.
Dicke bis zu 30 mm
Fläche bis ca. 20 x 20 cm
02.__. 5
Schadstellen entfernen
150.00
Stk
02.__. 6 Schadstellen schließen Schadstellen schließen:
Aufbringen einer Haftbrücke aus einem
zweikomponentigen, zementhaltigen Epoxidharz, auf
den vorbereiteten Untergrund.
Fabrikat: StoPox KSH thix
In die noch frische Haftbrücke:
Einbringen eines zweikomponentigen
Epoxidharzmörtels.
Fabrikat: StoPox Mörtel standfest
Schichtdicke bis 20 mm
Verbrauch: 17,0 kg/m²/cm
02.__. 6
Schadstellen schließen
150.00
Stk
02.__. 7 Bohr- und Dübellöcher verfüllen Bohr- und Dübellöcher verfüllen:
Im Bereich der vorhandenen Bodenplatte waren
Maschinen und Anlagenteile mit Schrauben und
Gewindestangen befestigt.
Im Zuge der Demontagen wurden diese
bodenbündig abgeflext.
Die Bohr- und Dübellöcher sind zu grundieren und
mit einer Spachtelung systemkonform zu schließen.
Diese Position gilt auch für, die bei der Entfernung
der Gewindestangen, entstehenden Löcher.
Durchmesser bis 20mm und einer tiefe bis zu 2 cm.
02.__. 7
Bohr- und Dübellöcher verfüllen
500.00
Stk
02.__. 8 Gewindenstangen entfernen Gewindenstangen entfernen
Im Bereich der vorhandenen Bodenplatte waren
Maschinen und Anlagenteile mit Schrauben und
Gewindestangen befestigt.
Im Zuge der Demontagen wurden diese
bodenbündig abgeflext.
Die Gewindestangen sind freizustemmen und 5mm
unterhalb der OK Bodenplatte abzutrennen.
Durchmesser 8-10mm.
Durchmesser bis 20mm und einer tiefe bis zu 2 cm.
02.__. 8
Gewindenstangen entfernen
500.00
Stk
02.__. 9 Untergrundvorbereitung Schleifen der Altbeschichtung Untergrundvorbereitung Schleifen der
Altbeschichtung:
Vorbereiten der Altbeschichtung durch Schleifen
mit Flächenschleifgerät, so dass dieser tragfähig ist
(weißes Bruchbild) .
Anschließendes Absaugen mit Industriestaubsauger.
Die Abreißfestigkeit muss im Mittel 1,5 N/mm²
betragen, der kleinste Einzelwert darf 1,0 N/mm²
nicht unterschreiten.
Das abgetragene Material wird Eigentum des AN
und ist umweltgerecht nach den Bestimmungen
des Gesetzgebers zu entsorgen. Die örtlich
geltenden Imissionsschutzbestimmungen sind zu
beachten.
02.__. 9
Untergrundvorbereitung Schleifen der Altbeschichtung
1,700.00
m²
02.__. 10 Wie vorangegangene Position jedoch je lfdm Randbearbeitung Wie vorangegangene Position jedoch je lfdm
Randbearbeitung ca. 20 cm und die Vorbehandlung
der Hohlkehle ca. 5 cm hoch.
Bei den Schleifarbeiten im Randbereich ist darauf zu
achten das die vorhandenen Hohlkehle nicht
beschädigt wird
02.__. 10
Wie vorangegangene Position jedoch je lfdm Randbearbeitung
H
220.00
m
02.__. 11 Oberflächenzugfestigkeit prüfen Oberflächenzugfestigkeit prüfen:
Prüfen der Oberflächenzugfestigkeit
gemäß DIN EN 1542:1999-07 in ihrer aktuell gültigen
Fassung.
Die Ergebnisse sind zu protokollieren.
Die Meßprotokolle sind dem AG vorzulegen.
02.__. 11
Oberflächenzugfestigkeit prüfen
12.00
Stk
02.__. 12 Bedarfsposition: Vorhandene Bodenbeschichtung entfernen Bedarfsposition: Vorhandene
Bodenbeschichtung entfernen
Entfernen der vorhandenen Beschichtung mit
Schleif- und Schältechnik, wie z.B. durch
Schleifmaschine mit Mehrscheibentechnik.
Die Beschichtung ist vollständig zu entfernen (
Schichtstärkebis 3 mm, größere Rauigkeiten sind zu
vermeiden.
Anschließendes Kugelstrahlen wird mit gesonderter
Position abgerechnet.
Das abgetragene Material wird Eigentum des AN
und ist umweltgerecht nach den Bestimmungen
des Gesetzgebers zu entsorgen. Die örtlich
geltenden Imissionsschutzbestimmungen sind zu
beachten.
02.__. 12
Bedarfsposition: Vorhandene Bodenbeschichtung entfernen
O
1,700.00
m²
02.__. 13 Bedarfsposition: Untergrundvorbereitung durch Kugelstrahlen Bedarfsposition: Untergrundvorbereitung durch
Kugelstrahlen
Untergrundvorbereitung durch Kugelstrahlen mit
Absaugung.
Vorbereiten des Betonuntergrundes durch
Kugelstrahlen in einem Arbeitsgang gemäß
Technische Regel "Instandhaltung von
Betonbauwerken", Ausgabe Mai 2020.
Die in der Tabelle 7 angegebene Anforderung an die
Oberflächenzugfestigkeit (Mittelwert mind. 1,5 MPa,
kleinster Einzelwert mind. 1,0 MPa)
und die in den Tabellen 8 und 9 angegebenen
Anforderungen an die Rauheit des
Betonuntergrundes (Rautiefeklasse RT0,3)
müssen erreicht werden.
Anschließendes Absaugen mit Industriestaubsauger
und vor erneuter Verschmutzung schützen.
Mit einzurechnen ist die Randbearbeitung in
Bereichen, die vom Kugelstrahlgerät nicht erreicht
werden.
Das abgetragene Material / Strahlgut wird Eigentum
des AN und ist umweltgerecht nach den
Bestimmungen des Gesetzgebers zu entsorgen.
Die örtlich geltenden Imissionsschutzbestimmungen
sind zu beachten.
02.__. 13
Bedarfsposition: Untergrundvorbereitung durch Kugelstrahlen
O
1,700.00
m²
02.__. 14 Bedarfsposition: Ausführung bei der vollständigen Demontage der
vorhandenen Beschichtung. Bedarfsposition: Ausführung bei der
vollständigen Demontage der vorhandenen
Beschichtung.
Ausführung bei der vollständigen Demontage der
vorhandenen Beschichtung.
Bodenausgleich bis zu 3 mm.
Grundierung
Aufbringen einer Grundierung aus einer
Acrylatdispersion, Fabrikat: StoCryl EH 100,
auf den vorbereiteten Untergrund
Anzahl der Lagen: 1
Verbrauch 0,15 - 0,3 kg/m²
EP Hybrid Verlaufbeschichtung StoCrete EH 200
Aufbringen einer zweikomponentigen
EP Hybrid Verlaufbeschichtung,
Fabrikat: StoCrete EH 200, auf die grundierten
Flächen.
Schichtdicke: 3 mm
Verbrauch ca. 1,9 kg/m²
je mm Schichtdicke
Anforderungen an das Produkt:
H2O-Durchlässigkeit nach DIN EN ISO 7783-1,
Klasse I Sd = 5 m
Überarbeitbar mit Epoxidharzen nach 4 h (23° C)
geeignet für mattfeuchte Untergründe
geeignet bei rückseitiger Feuchtebeanspruchung
Druckfestigkeit nach EN 12190: mind. 55 MPa
(28d)
Nichtbrennbar, Baustoffklasse A2fl-s1 gem. EN
13501-1
02.__. 14
Bedarfsposition: Ausführung bei der vollständigen Demontage der
vorhandenen Beschichtung.
O
1,700.00
m²
02.__. 15 Beiarbeiten der Hohlkehle Beiarbeiten der Hohlkehle
Die Schadstellen in der Hohlkehle mit einem 2 K
Epoxidharzmörtel fachgerecht ergänzen.
Die Abrechnung erfolgt über den eingebauten
Epoxidharzmörtel je KG einschl. Lohnanteil.
Einzurechnen in diese Position sind alle, zur
Anpassung der Hohlkehle, benötigten Materialien
wie beispielsweise Grundierungen, Beschichtungen,
Versiegelungen, etc. .
Genaue Menge ist mit der Bauleitung vor Ort
abzustimmen.
02.__. 15
Beiarbeiten der Hohlkehle
150.00
kg
02.__. 16 Spezial-Haftvermittler Spezial-Haftvermittler
Aufbringen eines Haftvermittlers aus
einem wässrigen, nicht pigmentierten,
zweikomponentigen Epoxidharz,
Fabrikat: StoPox WG 100,
auf dem vorbereiteten Untergrund.
Verbrauch 0,2 - 0,3 kg/m²
02.__. 16
Spezial-Haftvermittler
1,700.00
m²
02.__. 17 Grundierung StoPox GH 205, abgestreut Grundierung StoPox GH 205, abgestreut
Aufbringen einer Grundierung aus einem nicht
pigmentierten, zweikomponentigen total solid
Epoxidharz, Fabrikat: StoPox GH 205,
auf den vorbereiteten Untergrund.
Abstreuen mit feuergetrocknetem Quarzsand
Fabrikat: StoQuarz 0,3 - 0,8 mm
Verbrauch 0,3 - 0,5 kg/m²
Abstreukorn ca. 1,0 kg/m²
02.__. 17
Grundierung StoPox GH 205, abgestreut
1,700.00
m²
02.__. 18 Egalisierung bis 1mm Rautiefe mit StoPox GH 205 Egalisierung bis 1 mm Rautiefe mit
Stopox GH 205:
Aufbringen einer Kratzspachtelung auf die
grundierten Flächen,
bestehend aus einem nicht pigmentierten,
zweikomponentigen total solid Epoxidharz,
Fabrikat: StoPox GH 205,
und Quarzsand gemäß Herstellervorschrift.
Vor Ausführungsbeginn sind die Flächen mit
der Bauleitung aufzumessen.
02.__. 18
Egalisierung bis 1mm Rautiefe mit StoPox GH 205
1,450.00
m²
02.__. 19 Egalisierung größer 1 mm StoPox GH 205 Egalisierung je weiteren 1 mm mit StoPox GH
205:
Aufbringen einer Kratzspachtelung auf die
grundierten Flächen,
bestehend aus einem nicht pigmentierten,
zweikomponentigen total solid Epoxidharz,
Fabrikat: StoPox GH 205,
und Quarzsand gemäß Herstellervorschrift.
Vor Ausführungsbeginn sind die Flächen mit
der Bauleitung aufzumessen.
02.__. 19
Egalisierung größer 1 mm StoPox GH 205
250.00
m²
02.__. 20 Erdungsanschluss StoDivers Leitset Erdungsanschluss StoDivers Leitset
Liefern und Einbauen eines Erdungsanschlusses
mit einem Leitset, in Verbindung mit der leitfähigen
Bodenbeschichtung,
Fabrikat: StoDivers Leitset,
nach Herstellervorschrift (Siehe Detailzeichnung
StoCretec-HQ-DE-SFI 3220).
Pro 100 m² Fläche ist ein Erdungsanschluß
herzustellen.
Der Anschluß an die Erdung erfolgt bauseits durch
einen Elektroinstallateur.
02.__. 20
Erdungsanschluss StoDivers Leitset
17.00
Stk
02.__. 21 Leitschicht StoPox WL 110 Leitschicht StoPox WL 110:
Aufbringen einer Leitschicht aus einem
wässrigen, zweikomponentigen Epoxidharz,
Fabrikat: StoPox WL 110,
auf die grundierten Flächen.
Verbrauch ca. 0,12 kg/m²
02.__. 21
Leitschicht StoPox WL 110
1,700.00
m²
02.__. 22 Rutschhemmende (R 10) elektrisch ableitfähigen
Beschichtung mit StoPox KU 614 Rutschhemmende (R 10) elektrisch ableitfähigen
Beschichtung mit StoPox KU 614
Aufbringen einer Deckschicht mit einem
pigmentierten, volumenleitfähigen,
zweikomponentigen total solid Epoxidharz,
Fabrikat: StoPox KU 614.
Einblasen eines Mattierungsmittels,
Fabrikat: StoDivers Mattierungsmittel,
mit Chironpistole in die noch frische Oberfläche.
Verbrauch StoPox KU 614: ca. 2 - 2,5 kg/m²
Verbrauch Mattierungsmittel: ca. 10 g/m²
Rutschhemmklasse: R 10
Farbton: Standardfarbton gemäß StoCretec
Farbtonkonzept
Anforderung an das System:
Die maximale erzeugte Körperspannung muss
gemäß DIN EN IEC 61340-5-1 (VDE 0300-5-1)
(2025-06) kleiner 30 V sein und der
Gesamtwiderstand des Systems
(Person-Schuhwerk-Boden) muss kleiner als 109
sein.
Zusätzlich zu den Anforderungen der DIN EN IEC
61340-5-1 (VDE 0300-5-1) (2025-06) muss der
Gesamtwiderstand des Systems
(Person-Schuhwerk-Boden) weniger als 3,5 x 107
betragen.
Frei von ionischen Flüssigkeiten zur Sicherstellung
der Leitfähigkeit.
Brandverhalten (DIN EN 13501-1): Bfl-s1
schwerentflammbar
Druckfestigkeit (DIN EN 12190): mind. 70 N/mm²
Muss die Kriterien für nachhaltiges Bauen nach
DGNB (Qualitätsstufe 4), LEED® und BREEAM®
erfüllen.
Die Messungen erfolgen nach DIN EN 61340-4-1
bzw. DIN EN 61340-4-5 und werden mit gesonderter
Position vergütet.
02.__. 22
Rutschhemmende (R 10) elektrisch ableitfähigen
Beschichtung mit StoPox KU 614
1,700.00
m²
02.__. 23 Zulage Beschichtung auf Hohlkehle herstellen Zulage Beschichtung auf Hohlkehle herstellen:
Die Beschichtung auf der Hohlkehle herstellen nach
beschriebenem Beschichtungsaufbau
02.__. 23
Zulage Beschichtung auf Hohlkehle herstellen
200.00
m
02.__. 24 Verwahrungsschnitt an allen Einbauteilen herstellen Verwahrungsschnitt an allen EInbauteilen
herstellen
An allen Toren, Türen, Abläufen, Fugenbereichen
und Einbauteilen einen 5mm tiefen
Verwahrungsschnitt herstellen in der Beshcichtung
herstellen, und anschließend absaugen.
Nach Vorgaben des Herstellers.
02.__. 24
Verwahrungsschnitt an allen Einbauteilen herstellen
30.00
m
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
Die Ausschreibung beinhaltet alle Leistungen, die
zur vollständigen, gebrauchsfähigen Erstellung der
geforderten Leistung benötigt werden.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN
die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen
u. Nebenleistungen, die sich bei den Positionen
zwangsläufig ergeben, auch wenn sie im LV nicht
ausdrücklich erwähnt sind.
Diese sind in die entsprechenden LV-Positionen
einzukalkulieren.
Alle aufgeführten Leistungen, auch die in den textl.
Vorbemerkungen, Vertragsbedingungen und
Vereinbarungen beschriebenen sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Sollten darüber hinaus Leistungen anfallen, die:
nicht über ein Nachtragsangebot abgedeckt
werden können oder
zusätzl. zum Hauptangebot Leistungen
erforderlich machen
sind hierüber der Bauherr und der Planer, vor
Ausführung, zu informieren.
Diese Leistungen sollen gem. nachfolgend
genannter Einheitspreisliste abgerechnet werden,
soweit sie nicht über Preise der Hauptpositionen
abgedeckt sind.
Ein Anspruch auf die Ausführung der Leistungen
seitens des AN besteht nicht.
Die Ausschreibung beinhaltet alle Leistungen, die
03.__. 1 Stundenlohnarbeiten Meister Stundenlohn Meister:
Einsatz erfolgt nur auf Anweisung der Bauleitung.
Nachweis erfolgt über Stundenzettel und unter
strikter Einhaltung der Regeln gemäß
VOB / B §15, ansonst keine Anerkennung.
03.__. 1
Stundenlohnarbeiten Meister
16.00
Std
03.__. 2 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn Facharbeiter:
Einsatz erfolgt nur auf Anweisung der Bauleitung.
Nachweis erfolgt über Stundenzettel und unter
strikter Einhaltung der Regeln gemäß
VOB / B §15, ansonst keine Anerkennung.
03.__. 2
Stundenlohn Facharbeiter
16.00
Std
03.__. 3 Stundenlohn Helfer Stundenlohn Helfer:
Einsatz erfolgt nur auf Anweisung der Bauleitung.
Nachweis erfolgt über Stundenzettel und unter
strikter Einhaltung der Regeln gemäß
VOB / B §15, ansonst keine Anerkennung.
03.__. 3
Stundenlohn Helfer
16.00
Std
03.__. 4 Überstunden, Zulage Überstunden, Zulage:
Überstunden für unvorhersehbare Arbeiten, die nicht
unterbrochen werden können, auf ausdrückliche
Anforderung der Bauleitung, als Zulage.
03.__. 4
Überstunden, Zulage
1.00
Std.
03.__. 5 Nachtarbeit, Zulage Nachtarbeit, Zulage:
Nachtarbeitsstunden, auf ausdrückliche Anforderung
der Bauleitung, als Zulage.
03.__. 5
Nachtarbeit, Zulage
1.00
Std.
03.__. 6 Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, Zulage Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, Zulage:
Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, auf ausdrückliche
Anforderung der Bauleitung, als Zulage.
03.__. 6
Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, Zulage
1.00
Std.