Bodenbeschichtungsarbeiten
Umbau und Nutzungsänderung Gebäude 9b
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01
Vorbemerkung
Allgemeine Vorbemerkungen: Durch die in dem Leistungsverzeichniss angebotenen Einheits- und Gesamtpreise sind sowohl die in §2(1) VOB benannten Bedingungen und alle im LV benannten Vorbemerkungen, Beschreibungen und Hinweise abgegolten. Grundlage für Ausführung, Baustoffe und Abrechnung bilden: die allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die Leistungsbeschreibung, die VOB Teil B+C (in ihrer neuesten Fassung). In den Angebotspreisen sind alle Kosten für die An- und Abfuhr, Gestellung und Vorhaltung aller erforderlichen Geräte, Maschinen und Fahrzeuge einzukalkulieren. Der AN hat sich für die Kalkulation über den Leistungsumfang anhand der Ausführungszeichnungen und über die Baustelle durch einen Ortstermin zu informieren.
Allgemeine Vorbemerkungen:
Auftraggeber / Bauort: Angaben zum Auftraggeber (AG): Bauherr und Auftraggeber ist die ETC Deutschland Zweigstelle Deutschland Stetternicher Staatsforst 52428 Jülich www.enritec.com Angaben zur Baustelle: Stetternicher Staatsforst 52428 Jülich Das Bauvorhaben liegt an einer ausgebauten Straße. Auf dem Grundstück befinden sich bereits andere Gebäude. Das Grundstück ist nur über das Betriebsgelände der ETC-D zu erreichen. Es gelten folgende Zufahrtsregelungen: Zufahrt nur über ETC Hauptwache mit Anmeldung. Erste Anmeldung mit gültigem Personalausweis und Besuchertraining ( ca. 20 Minuten ). Danach vereinfachte Anmeldung ( ca. 5 Minuten ). Um sich frei auf dem Gelände bewegen zu können ist eine zusätzliche Schulung durch die Abteilung Security notwendig ( ca. 15 Minuten ). Ansonsten nur in Begleitung auf dem Betriebsgelände. Transporte über 30 Tonnen nur über das FZJ Gelände möglich. Mit vorheriger schriftlicher Anmeldung bei ETC mindestens 1 Tag vorher ( Fahrzeug, Firma, Kennzeichen, Name Fahrer ). Es sind keine Fotohandys, Laptops, USB Stick usw. auf dem Gelände gestattet. Der Bieter hat sich an Ort und Stelle über die Zufahrtsmöglichkeit zum und innerhalb des Baugeländes zu unterrichten. Vor Einrichten der Baustelle ist der Arbeitsablauf mit der Bauleitung zu koordinieren.
Auftraggeber / Bauort:
Baubeschreibung: Es sollen am Betriebsstandort der ETC-D Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude durchgeführt werden. Das Gebäude ist ca 18 Jahre alt. Neben den Bauteilbeschreibungen dienen die beiliegenden Planunterlagen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) zur Beschreibung der Merkmale des vereinbarten Werkes, die nicht oder nur ungenau verbal beschreibbar sind, wie z.B. die Gestaltung und Anordnung der Räume in den Grundrissdarstellungen sowie das äußere Erscheinungsbild in den Ansichtszeichnungen. Die Pläne enthalten aussagekräftige Angaben wie Maße der Räume und Angaben zur Raumnutzung. Die Darstellungen in den Planunterlagen sind Vertragsbestandteil und werden nicht unbedingt zusätzlich in den Bauteilbeschreibungen erwähnt. Bei Widersprüchen zwischen Bauteilbeschreibung und Planunterlagen sind diese vor Vergabeverhandlung zu klären und schriftlich festzuhalten.
Baubeschreibung:
Leistungsumfang: Angefragt sind die kompletten Ausführungsleistungen gemäß beiliegenden Leistungsbeschreibungen, Grundrissplänen, zugehörigen Schnitten und Ansichten inkl. der in der Kostengruppe genannten Planungsleistungen. Die Bauweisen sind vom Anbieter bei der Angebotsabgabe zu erläutern. Nebenangebote sind in einem separaten Angebot anzubieten. Behördliche Auflagen zum Bauschein, die über das beschriebene Leistungsvolumen hinausgehen, sind gegebenenfalls konstruktiv und kalkulatorisch zu berücksichtigen soweit vor Angebotsabgabe bekannt. Die nachfolgende Ausschreibung beinhaltet die vollständige, gebrauchsfähige Erstellung der geforderten Leistung. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen u. Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. Diese sind in die entsprechenden LV-Positionen einzukalkulieren. Alle aufgeführten Leistungen, auch die in den textl. Vorbemerkungen, Vertragsbedingungen und Vereinbarungen beschriebenen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Grundsätzlich hat die Ausführung der zu errichtenden Bauleistungen allen gesetzlichen Bestimmungen und Normen (wie z. B.-DIN-Vorschriften und alle leistungsgemäß anzuwendenden sonstigen DIN-, EN, die Technischen und Herstellervorschriften, die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik VOB, GUV, LAGA, KOK-Richtlinen usw. ) zu entsprechen. Grundlage für Angebot, Ausführung und Abrechnung sind die im LV genannten Leit-DIN-Vorschriften und alle leistungsgemäß anzuwendenden sonstigen DIN-, EN, die Technischen und Herstellervorschriften, die allgemein annerkannten Regeln der Bautechnik, soweit diese durch LV-Text nicht ersetzt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet für alle beabsichtigten oder angeordneten Leistungsänderungen oder Zusatzleistungen schriftliche Entscheidungsvorlagen beim Auftraggeber vorzulegen, in denen die neu auszuführende Leistung sowie die terminlichen und preislichen Auswirkungen detailliert erfasst sind.
Leistungsumfang:
ZTV-Sicherheits- und Baustelleneinrichtung: Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren. Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleineinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, falls nichts anderes vereinbart ist. Der AN hat die Verkehrssicherung der Baustelle zu beaufsichtigen. Dazu gehört auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet ebenfalls den Winterdienst, den der AN durchzuführen hat. Die Nutzung der Teile der Baustelleneinrichtung durch einzelne Auftragnehmer wird in den Besonderen Vertragsbedingungen bauvorhabenbezogen festgelegt. Baustraßen werden von allen am Bau Beteiligten für diese kostenfrei benutzt. Statische und gründungstechnische Berechnungen für das Aufstellen von, Kränen, Silos u. dgl. sind in den Preis einzurechnen. Die Geschäftssprache auf der Baustelle ist Deutsch. Der Vorarbeiter, Bauleiter, Fachbauleiter des AN muss die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Bei nicht geeigneter Qualifikation kann der AG einen Austausch vom Personal verlangen. Der Auftragnehmer stellt bis zur endgültigen Fertigstellung seiner vertraglichen Leistungen den verantwortlichen Fachbauleiter und benennt schriftlich vor Beginn der Arbeiten eine hierfür geeignete Person. Ein Wechsel dieser Person ist dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich anzukündigen.
ZTV-Sicherheits- und Baustelleneinrichtung:
Ausführungsunterlagen: Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer Ausführungsunterlagen zur Verfügung. Der Bieter hat für die Ausführung die kompletten Unterlagen, welche auch für die Angebotserstellung dienten jederzeit auf der Baustelle griffbereit zu halten. Dazu gehören das Angebot mit kompletter Beschreibung der Leistungen, sowie alle Zeichnungen. Die Ausführung kann nur dann den geforderten Maßstäben entsprechen, wenn deren Definition jederzeit vorliegt. Zum Nachweis der Verwendung der eingesetzten Materialien sind Umverpackungen und Gebinde zur Prüfung der geforderten Güten, Hersteller etc. der Bauleitung vorzulegen. Diese Prüfung wird protokolliert. Der Auftragnehmer erhält eine Bestätigungskopie. Es muss immer eine die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschende Person als Ansprechpartner vor Ort sein.
Ausführungsunterlagen:
Preise: Alle Preise verstehen sich, soweit nicht in der Position anders beschrieben, inkl. Lieferung und Montage Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einzelpreis, so ist der Einheitspreis maßgebend. Alle Einzelpreise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. Sie ist mit dem zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen Steuersatz zu berechnen. Alle angebotenen Einheitspreise sind Festpreise auf die Dauer der Bauzeit. Anmerkungen zur Preisbildung: Strom und Wasser kann beim AG bezogen werden. Der AN kann sich an der vorhandenen Infrastruktur anschließen. Kosten für Verbrauch von Strom = übernimmt der AG ( ETC ) Kosten für Verbrauch von Wasser = übernimmt der AG ( ETC ) In die Preise sind einzurechnen: witterungsbedingte Erschwernisse, mit denen bei Abgabe des Angebots während der Ausführungszeit normalerweise gerechnet werden muss, Staubschutz für Füllen und Transport von Containern u. dgl., normale witterungsbedingte Tagwasserhaltung Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechung der eigenen Arbeiten, geeignete Schutzmaßnahmen für alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausführung erforderlich sind und nicht ausdrücklich als Leistungsposition aufgeführt werden, (bis zur Abnahme) Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten des Arbeitsbereiches, Brandschutztechnische Maßnahmen z.B. beim Brennschneiden. Das Brennschneiden ist vor der Ausführung anzumelden.  Im Einzelfall wird entschieden, welche Maßnahmen (Feuerlöscher, Feuerwache etc.) beigestellt werden muss. Eine Feuerwache wird nicht durch den Bauherrn gestellt und wird falls erf. Leistungsinhalt. Weitere Maßnahmen sind vom AN beizustellen. arbeitstäglicher Verschluss des Objekts, Herstellen von Probeflächen und Ansetzen von Farbproben sowie Probe- Anstriche auf Verlangen der Bauleitung, falls das Anlegen einer Musterfläche nicht als LV-Position ausgeführt ist. statische Aussteifungen und deren Bemessung für Bauteile während des Transportes, während des Aufbaus, während der Bauzeit. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Die Entsorgung aller Abbruchmaterialien ist in die jeweilige Position bezüglich des Abbruchs einzukalkulieren Nachträge: Macht der Auftragnehmer Nachtragsforderungen geltend, sind diese substantiiert darzulegen und gleichzeitig mit Abgabe des Angebotes zu begründen. Dem Nachtragsangebot ist eine Kalkulation beizulegen, die entweder auf Basis des Hauptangebotes oder auf Basis der Urkalkulation nachvollziehbar sein muss. Die Kalkulation ist mindestens in Material und Lohnanteil aufzuteilen. Kalkulation: Dem Angebot ist die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag beizulegen, um im Zweifelsfall eine Einsicht zu ermöglichen. Abrechnung: Alle Abrechnungen sind kumulierend aufzubauen. Allen Abrechnungen, auch A- Kontoforderungen, sind prüfbare Aufmaße, Zeichnungen oder andere geeignete Nachweise beizulegen. Andere Regelungen sind ausgeschlossen und führen zur Zurückweisung der Rechnung! Bei Abschluss eines Pauschalvertrages wird vor Vertragsabschluss ein Zahlungsplan vereinbart. A-Kontoforderungen können bis maximal 90% der Gesamtleistung gestellt werden. Die Schlussrechnung kann erst nach erfolgter förmlicher Abnahme und bei Feststellung erheblicher Mängel erst nach anerkannter Mängelbeseitigung gestellt werden. WICHTIGER HINWEIS: Die Angebotspreise (Einheitspreise) sind Festpreise bis zur Abrechnung der Leistungen, unabhängig von Lohn-/Materialpreissteigerungen im Bau- und Baunebengewerbe. Der AN muss technisch und personell in der Lage sein, die beschriebene Leistung in dem genannten Zeitrahmen abzuwickeln.
Preise:
Hinweispflicht des Bieters: Der Bieter hat die beschriebenen Leistungen auf ihre Vollständigkeit, fachliche Richtigkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen und die einzelnen Leistungen entsprechend anzubieten. In den Positionstexten nicht aufgeführte Einzelteile, die zur Erbringung der beschriebenen Leistung erforderlich sind, werden nicht gesondert vergütet, sie sind vom Bieter in die EP´s einzurechnen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. Bestehen seitens des Unternehmers hinsichtlich der gewählten Konstruktionsart der Ausführung und der vorgesehenen Materialien Bedenken, oder werden seitens des Unternehmers andere Vorschläge, betreffend Konstruktion bzw. des Materials gemacht, so müssen dieselben bis spätestens Angebotsabgabe eingereicht werden. Bedenken zu den in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehenen Ausführungen sind schriftlich darzustellen und zu begründen. Werden vom Bieter einzelne Positionen oder Abschnitte des Leistungsverzeichnisses als technisch mangelhaft angesehen, ist er verpflichtet, darauf in Form eines Nebenangebotes oder anderweitig hinzuweisen.
Hinweispflicht des Bieters:
Subunternehmer: Der Auftragnehmer ist grundsätzlich verpflichtet die Arbeiten im eigenen Betrieb und mit eigenem Personal durchzuführen. Mit der Abgabe des Angebotes ist ohne weitere Erwähnung bestätigt, dass der Anbieter qualifziert ist alle Leistungen ordnungs- und normgerecht durchzuführen! Subunternehmer (Nachunternehmer) sind dem AG rechtzeitig vorher namentlich zu benennen und durch den AG genehmigen zu lassen. Die Nichtangabe des Einsatzes von Nachunternehmern kann zur Vertragsauflösung ohne Anspruch auf entgangenen Gewinn führen. Aufgrund behördlicher Vorgaben ist ein Einsatz von Mitarbeitern folgender Nationalitäten nicht möglich (dies gilt auch für Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit.): Afghanistan (Islamische Republik Afghanistan) Albanien Algerien (Demokratische Volksrepublik Algerien) Armenien (Republik Armenien) Aserbaidschan (Republik Aserbaidschan) Bosnien-Herzegowina China (Volksrepublik China), ab 01.07.1997 einschließlich Sonderverwaltungsregion (SVR) Hongkong, ab 20.12.1999 einschließlich Sonderverwaltungsregion (SVR) Macau Georgien Irak (Republik Irak) Iran (Islamische Republik Iran) Kasachstan (Republik Kasachstan) Kirgisistan (Kirgisische Republik) Korea (Demokratische Volksrepublik Korea) Kosovo Kuba (Republik Kuba) Laos (Demokratische Volksrepublik Laos) Libanon (Libanesische Republik) Libyen Mazedonien Moldau (Republik Moldau) Montenegro Pakistan (Islamische Republik Pakistan) Russische Föderation Serbien Sudan (Republik Sudan) Syrien (Arabische Republik Syrien) Tadschikistan (Republik Tadschikistan) Turkmenistan Ukraine Usbekistan (Republik Usbekistan) Vietnam (Sozialistische Republik Vietnam) 32. Weißrussland (Republik Weißrussland) Hinweis: Festgelegt durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Die Schreibweise der Staatennamen richtet sich nach dem vom Auswärtigen Amt herausgegebenen "Verzeichnis der Staatennamen für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland" in der jeweils geltenden Fassung, die im Gemeinsamen Ministerialblatt bekanntgegeben wird. Anlage zur "Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung".
Subunternehmer:
Gefahrenschutz: Die Unfallverhütungsvorschriften und sonstige Arbeitsschutzvorschriften sind einzuhalten. Vor Arbeitsunterbrechung der Arbeiten ist dafür zu sorgen, dass keine gefahrdrohenden Zustände (z.B. hängende Teile, Schrägstellung von Bauteilen, Schutz gegen Regen, Wind, Sturm) bestehen bleiben. Die Gefahrenbereiche sind festzulegen und gegen Betreten zu sichern. Verkehrssicherungsmaßnahmen: Während der gesamten Durchführung der Arbeiten ist die Verkehrssicherheit sämtlicher Wege, Lagerflächen, Zufahrten etc. zu gewährleisten. Hierzu zählt auch die Baubeleuchtung. Dies gilt sowohl für die öffentlichen Verkehrsflächen, wie für die Baustelle und Baustelleneinrichtungsfläche. Die Arbeiten sind so auszuführen, dass der öffentliche Verkehr nicht behindert oder sogar gefährdet wird. Es ist Sache des Auftragnehmers, alle verkehrsregelnden Maßnahmen im Einvernehmen mit der Gemeinde und dem AG vorzunehmen. (z.B. bei Spezialtransporten o.ä.) Es ist Sache des Auftragnehmers alle notwendigen Beschilderungen, Beleuchtungen usw. zur Sicherung der Baustelle bzw. der eigenen Baustelleneinrichtung aufzustellen. Die Zufahrten zu den Nachbargrundstücken dürfen nicht behindert werden. Verschmutzungen von öffentlichen Verkehrswegen durch Baustellenfahrzeuge sind zu vermeiden. Gegebenenfalls müssen die Reifen der Fahrzeuge vor dem Verlassen der Baustelle gereinigt werden.
Gefahrenschutz:
Bauprodukte, Material, Fabrikate: Für die in den folgenden Positionen benannten Leistungen werden Baustoffe bzw. Produkte beschrieben und auch vorgeschlagen. Wie in den Vorbemerkungen bereits erwähnt, handelt es sich um Vorschläge und Leitprodukte die auch als gleichwertige Art angeboten werden können. Bei der Auswahl der Baustoffe ist auf die Verwendung besonders umweltfreundlicher Materialien zu achten. Bei allen zu verwendenden Materialien, Einbauten, Oberflächen und Baustoffen ist ein Nachweis beizubringen, der Auskunft über eventl. Schadstoffe und Belastungen für die Umwelt gibt (Datenblätter). Ausdünstungen und Gerüche sind zu vermeiden. Sollen andere Materialien als im Leistungsverzeichnis aufgeführt verwendet, so ist deren Gleichwertigkeit zu den ausgeschriebenen Produkten durch Analysewerte (Prüfberichte von amtlich anerkannten Prüfinstituten oder gleichwertige Werkzeugnisse) mit Abgabe des Angebotes zu belegen bzw. durch den zuständigen Fachplaner zu bestätigen. Die Bauleitung ist berechtigt, Materialproben zur Analyse zu entnehmen. Die Kosten der Analyse trägt der Auftraggeber. Es dürfen nur die Produkte/Systeme eines Materialherstellers angeboten werden. Wird in der Leistungsbeschreibung ein Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" vorgegeben, so muss ein Fabrikat gleichwertiger Art nicht zwingend angeboten werden; die Gleichwertigkeit ist als Mindestforderung zu verstehen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet allein der AG. Gleichwertigkeit der Art im Sinne der Leistungsbeschreibung bedeutet, dass Unterschreitungen der geforderten technischen Parameter (z.B. Maße, Leistung, physikalische, chemische und biologische Eigenschaften), der Schadensbeständigkeit und der Nutzungsdauer praktisch vernachlässigt werden können. Ist ein Fabrikat nach dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" in den vorgesehen Freiraum für "Angebotenes Fabrikat: '......................' " vom Bieter nicht eingetragen, so gilt im Falle der Auftragserteilung das vom Auftraggeber eingetragene Fabrikat als vereinbart. Die Gleichwertigkeit ist auf Verlangen durch Prüfzeugnisse, Prospekte, Muster oder anderweitig darzulegen. Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein. Vorgeschriebene Prüfungen nach DIN- oder EN-Normen müssen nachweisbar sein.
Bauprodukte, Material, Fabrikate:
Schutz der Gewerke: Der Schutz der Gewerke bis zur vollständigen Abnahme ist in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen. Hierbei sind über das Maß von Schutzfolien und Abdeckungen hinaus auch Schutzvorkehrungen gegen Anprall und Anstoß in Form von Platten, Verkleidungen, Provisorien, Balken, Gummimatten etc. entsprechend einzukalkulieren. Die rückstandslose Beseitigung ist ebenfalls einzurechnen. An dieser Stelle wird nochmals ein besonderer Hinweis auf die UV-Einwirkung auf Folien und die damit verbundene Versprödung hingewiesen. Es ist bekannt, dass Schutzfolien im Außenbereich nicht geeignet sind mechanische Beschädigungen abzuhalten und darüber hinaus bei zu später Entfernung nicht nur unlösbare Rückstände hinterlassen, sondern auch einen Einfluss auf die Farboberfläche des fertigen Produktes haben. Diese Folien sind somit rechtzeitg zu entfernen und ggf. gegen einen geeigneten Schutz auszutauschen.
Schutz der Gewerke:
Müllentsorgung, Baustellenreinigung: Die an die Baustelle angrenzenden öffentlichen Straßen, Wege und Flächen sind täglich von, durch die Bodebeschichtungsarbeiten verursachten,. Verschmutzungen zu reinigen. Die hierfür anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Sämtliche geltende Umweltschutzbestimmungen zu Wasserschutz, Luftreinhaltung, Lärmemissionen und Abfallbeseitigung sind einzuhalten: Die Entsorgung des Mülls ist arbeitstäglich auszuführen. Das heißt, dass Müll aus Verpackungen, Paletten, Materialresten usw. täglich von der Baustelle entfernt werden müssen. Aufgrund der zeitlichen und räumlichen Gegebenheit besteht keine Möglichkeit, Müll auf der Baustelle zu lagern.
Müllentsorgung, Baustellenreinigung:
Toleranzen: Für diesen Leistungsbereich gilt die DIN 18202. Toleranzen werden nach DIN 18202 bewertet. Anzusetzen sind die erhöhten Toleranzen. Stellt der AN im Rahmen der Ausführung seiner Leistungen hiervon abweichende Toleranzen fest, so ist der AG hierüber inkl. der daraus resultierenden Konsequenzen (z.B. Änderung der Konstruktion; Kosten etc.) unverzüglich schriftlich zu informieren.
Toleranzen:
Schallschutz: Beim Schallschutz sind grundsätzlich die erhöhten Anforderungen gem. Beiblatt 2 zur DIN 4109 (aktuelle Fassung) zu beachten
Schallschutz:
Qualitätssicherung: Gemäß Landesbauordnung bedürfen Bauprodukte einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den technischen Regeln, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen im Einzelfall. Die Bestätigung der Übereinstimmung gehört zum Leistungsumfang des AN und hat unaufgefordert schriftlich zu erfolgen. Wartung und Pflege: Vom AN sind über alle von ihm gelieferten Produkte, die zur Sicherstellung einer dauerhaften Funktionstüchtigkeit und Lebensdauer einer regelmäßigen Wartung bedürfen, Benutzerinformationen für den AG zu erstellen, die aus Produktinformation, Bedienungsanleitung und Wartungsanleitung bestehen müssen. Insbesondere müssen die Benutzerinformationen Angaben zu folgenden Themen beinhalten: Produktinformationen Bedienungsanleitung (Angaben zu bestimmungsgemäßer Verwendung und Fehlgebrauch) Wartungsanleitung Reinigung und Pflege Instandhaltung Die Benutzerinformationen sind dem AG in schriftlicher Form nach Abschluss der vertraglichen Leistungen zu übergeben.
Qualitätssicherung:
Termine: Die beiden Bereiche die zu beschichten sind, sollen zu verschiedenen Zeiten in zwei Bauabschnitten ausgeführt werden. Dies ist in die Preisgestaltung, insbesondere für die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren Baubeginn  KW 11/2026 Fertigstellung  KW 17/2026 Die Einteilung der Halle erfolgt in Abstimmung mit den gleichzeitig arbeitenden TGA-Gewerken. Die Halle wird für ein gleichzeitiges Arbeiten in zwei Bereiche aufgeteilt, damit die Arbeiten parallel in je einem Bereich der Halle ablaufen können. Die Grenzziehung zwischen den Bereichen erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung und den anderen Gewerken. Gesamtfläche der Halle: 1700m³ Vertragsbauzeitenplan: Der Auftraggeber behält sich vor, das Ende der Ausführungsfrist und etwaiger Einzelfristen datumsmäßig im Vertrag festzulegen. Bei Sonderkonstruktionen sind die Lieferfristen mit dem Bauherrn abzustimmen. Soweit bei Vertragsabschluss nichts anderes vereinbart wird, gelten die Termine aus dem Bauzeitenplan. Gemäß VOB/B §5 (2) hat der Auftragnehmer binnen 12 Tagen nach Abruf der Leistungen durch den Auftraggeber mit den Arbeiten zu beginnen. Der Leistungsabruf nach VOB/B ist dem Bauzeitenplan übergeordnet! Dem Angebot ist ein Grobterminplan beizulegen. Abnahme: -Produktdatenblätter -bauaufsichtliche Zulassung/ Zertifikate -Konfomitätsbescheinigung -Fachunternehmerbescheinigung -Abnahmebescheinigung
Termine:
Anmerkungen zu der verwendeten Bodenbeschichtung und zum Hersteller: Alle in diesem Leistungsverzeichnis aufgeführten Spezifikationen verstehen sich als Ergänzung der jeweils relevanten Werksvorschriften und Normen. Als Grundlage für Angebot und Ausführung gelten zuerst die jeweiligen Technischen Merkblätter des Materialherstellers. Grundlage dieser Leistungsbeschreibung sind Produkte der StoCretec GmbH, Kriftel, zuständiger Systemberater: Martin Kunze Telefon: 0170/4571630 Werden andere Materialien als im Leistungsverzeichnis aufgeführt verwendet, so ist deren Gleichwertigkeit zu den ausgeschriebenen durch Analysewerte (Prüfberichte von amtlich anerkannten Prüfinstituten oder gleichwertige Werkzeugnisse) zu belegen bzw. durch den zuständigen Fachplaner zu bestätigen. Die Bauleitung ist berechtigt, Materialproben zur Analyse zu entnehmen. Die Kosten der Analyse trägt der Auftraggeber. Es dürfen nur die Produkte/Systeme eines Materialherstellers angeboten werden.
Anmerkungen zu der verwendeten
02 Rutschhemmende (R 10) elektrisch ableitfähige Beschichtung mit StoPox KU 614
02
Rutschhemmende (R 10) elektrisch ableitfähige Beschichtung mit StoPox KU 614
Systembeschreibung: Die nachfolgend beschriebenen Leistungen umfassen die Überarbeitung des bestehenden Epoxidharzbodens (System StoPox KU 611). Das hier ausgeschriebene System besteht aus einer Epoxidharzgrundierung, ggf. einer Egalisierung, Erdungsanschlüssen, einer Epoxidharzleitschicht und einer pigmentierten, volumenleitfähigen Epoxidharz-Deckbeschichtung. Die Oberfläche ist durch Einblasen eines Mattierungsmittels rutschhemmend (Rutschhemmklasse R 10); und besitzt eine gute Abriebfestigkeit. Das System ist ableitfähig und geeignet für den Einsatz als ESD-Bodenbeschichtung, bei mittlerer mechanischer Belastung, auszuführen. Die Systemschichtdicke beträgt 1,5 bis 2,5 mm. Eigenschaften: Erfüllt die Anforderungen nach DIN EN IEC 61340-5-1 (VDE 0300-5-1) (2025-06). Zusätzlich beträgt der Gesamtwiderstand des Systems (Person-Schuhwerk- Boden) weniger als 3,5 x 107 Ohm. Frei von ionischen Flüssigkeiten zur Sicherstellung der Leitfähigkeit. Auch für Räume mit niedriger Luftfeuchte geeignet. Frei von lackbenetzungsstörenden Substanzen. Brandverhalten (DIN EN 13501-1): Bfl-s1 schwerentflammbar Druckfestigkeit (DIN EN 12190): mind. 70 N/mm²
Systembeschreibung:
02.__. 1 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung: Baustelleneinrichtung gemäss vorgenannter ZTV, Inhalt und Hinweise. Alle zur vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistungen erforderlichen Geräte, Werkzeuge und sonstigen Betriebsmittel sind auf die Baustelle zu verbringen, bereitzustellen und  soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert vergütet wird betriebsfertig aufzustellen. Dies umfasst sämtliche für die Inbetriebnahme und Nutzung dieser Betriebsmittel notwendigen Nebenleistungen. Baubüros, Aufenthaltsräume, Unterkünfte, Werkstätten, Lager- und Geräteschuppen sowie vergleichbare Einrichtungen sind, soweit erforderlich, anzuliefern, aufzubauen, einzurichten und nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgemäß wieder zu entfernen.
02.__. 1
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
02.__. 2 Bauschutt-Container Bauschutt-Container: Abfallcontainer für Baumischabfälle. An- und Abtransport sowie Bereitstellung von mindestens einem befüllbaren Bauschutt-Container auf der Baustelle zur Aufnahme des anfallenden Bauschutts. Einschließlich aller Nebenleistungen wie Vorhaltung, Entleerung, Kipp- und Deponiegebühren sowie der ordnungsgemäßen Entsorgung gemäß den geltenden Vorschriften. Fassungsvolumen: 7m³
02.__. 2
Bauschutt-Container
2.00
Stk
02.__. 3 Bodenflächen abklopfen, Schadstellen kennzeichnen Bodenflächen abklopfen, Schadstellen kennzeichnen: Abklopfen der gesamten Bodenflächen mit einem Hammer sowie visuelles Untersuchen auf Schadstellen. Markieren dieser Stellen mit wetterfester Farbe. Bauteil: Betonbodenplatte Es handelt sich um eine ca. 18 Jahre alte Bodenplatte.
02.__. 3
Bodenflächen abklopfen, Schadstellen kennzeichnen
1,700.00
02.__. 4 Vorhandene Risse schließen Vorhandene Risse in der Betonbodenplatte in nachfolgenden Arbeitsschritten kraftschlüssig schließen. Aufweiten des Risses durch Einschneiden Einschneiden des Estrichs quer zum Riss mit Winkelschleifer. Im Abstand von ca. 30cm. Sorgfältiges Aussaugen der Einschnitte. Fachgerechtes Einbauen von, für die Betonreparatur geeigneten, Wellenverbindern. Primern der Flanken mit Haftgrund Vergießen der Fuge (oberflächenbündig) mit 2-Komponenten Epoxidharz Abstreuen der nassen Harzfuge mit feuergetrocknetem Quarzsand
02.__. 4
Vorhandene Risse schließen
60.00
m
02.__. 5 Schadstellen entfernen Schadstellen entfernen Ausbauen von vorhandenem defekten Bodenbeläg. Vor der Demontage ist die Schadstelle einzuschneiden . Auszubauende Schichtdicke bis 20 mm. Untergrund nach dem Stemmen durch geeignetes Verfahren vorbeahndeln Stemmen erfolgt nach Angabe der örtlichen Bauleitung Abbruchgut geht in das Eigentum des AN über und ist umweltgerecht nach den Bestimmungen des Gesetzgebers zu entsorgen. Dicke bis zu 30 mm Fläche bis ca. 20 x 20 cm
02.__. 5
Schadstellen entfernen
150.00
Stk
02.__. 6 Schadstellen schließen Schadstellen schließen: Aufbringen einer Haftbrücke aus einem zweikomponentigen, zementhaltigen Epoxidharz, auf den vorbereiteten Untergrund. Fabrikat: StoPox KSH thix In die noch frische Haftbrücke: Einbringen eines zweikomponentigen Epoxidharzmörtels. Fabrikat: StoPox Mörtel standfest Schichtdicke bis 20 mm Verbrauch: 17,0 kg/m²/cm
02.__. 6
Schadstellen schließen
150.00
Stk
02.__. 7 Bohr- und Dübellöcher verfüllen Bohr- und Dübellöcher verfüllen: Im Bereich der vorhandenen Bodenplatte waren Maschinen und Anlagenteile mit Schrauben und Gewindestangen befestigt. Im Zuge der Demontagen wurden diese bodenbündig abgeflext. Die Bohr- und Dübellöcher sind zu grundieren und mit einer Spachtelung systemkonform zu schließen. Diese Position gilt auch für, die bei der Entfernung der Gewindestangen, entstehenden Löcher. Durchmesser bis 20mm und einer tiefe bis zu 2 cm.
02.__. 7
Bohr- und Dübellöcher verfüllen
500.00
Stk
02.__. 8 Gewindenstangen entfernen Gewindenstangen entfernen Im Bereich der vorhandenen Bodenplatte waren Maschinen und Anlagenteile mit Schrauben und Gewindestangen befestigt. Im Zuge der Demontagen wurden diese bodenbündig abgeflext. Die Gewindestangen sind freizustemmen und 5mm unterhalb der OK Bodenplatte abzutrennen. Durchmesser 8-10mm. Durchmesser bis 20mm und einer tiefe bis zu 2 cm.
02.__. 8
Gewindenstangen entfernen
500.00
Stk
02.__. 9 Untergrundvorbereitung Schleifen der Altbeschichtung Untergrundvorbereitung Schleifen der Altbeschichtung: Vorbereiten der Altbeschichtung durch Schleifen mit Flächenschleifgerät, so dass dieser tragfähig ist (weißes Bruchbild) . Anschließendes Absaugen mit Industriestaubsauger. Die Abreißfestigkeit muss im Mittel 1,5 N/mm² betragen, der kleinste Einzelwert darf 1,0 N/mm² nicht unterschreiten. Das abgetragene Material wird Eigentum des AN und ist umweltgerecht nach den Bestimmungen des Gesetzgebers zu entsorgen. Die örtlich geltenden Imissionsschutzbestimmungen sind zu beachten.
02.__. 9
Untergrundvorbereitung Schleifen der Altbeschichtung
1,700.00
02.__. 10 Wie vorangegangene Position jedoch je lfdm Randbearbeitung Wie vorangegangene Position jedoch je lfdm Randbearbeitung ca. 20 cm und die Vorbehandlung der Hohlkehle ca. 5 cm hoch. Bei den Schleifarbeiten im Randbereich ist darauf zu achten das die vorhandenen Hohlkehle nicht beschädigt wird
02.__. 10
Wie vorangegangene Position jedoch je lfdm Randbearbeitung
H
220.00
m
02.__. 11 Oberflächenzugfestigkeit prüfen Oberflächenzugfestigkeit prüfen: Prüfen der Oberflächenzugfestigkeit gemäß DIN EN 1542:1999-07 in ihrer aktuell gültigen Fassung. Die Ergebnisse sind zu protokollieren. Die Meßprotokolle sind dem AG vorzulegen.
02.__. 11
Oberflächenzugfestigkeit prüfen
12.00
Stk
02.__. 12 Bedarfsposition: Vorhandene Bodenbeschichtung entfernen Bedarfsposition: Vorhandene Bodenbeschichtung entfernen Entfernen der vorhandenen Beschichtung mit Schleif- und Schältechnik, wie z.B. durch Schleifmaschine mit Mehrscheibentechnik. Die Beschichtung ist vollständig zu entfernen ( Schichtstärkebis 3 mm, größere Rauigkeiten sind zu vermeiden. Anschließendes Kugelstrahlen wird mit gesonderter Position abgerechnet. Das abgetragene Material wird Eigentum des AN und ist umweltgerecht nach den Bestimmungen des Gesetzgebers zu entsorgen. Die örtlich geltenden Imissionsschutzbestimmungen sind zu beachten.
02.__. 12
Bedarfsposition: Vorhandene Bodenbeschichtung entfernen
O
1,700.00
02.__. 13 Bedarfsposition: Untergrundvorbereitung durch Kugelstrahlen Bedarfsposition: Untergrundvorbereitung durch Kugelstrahlen Untergrundvorbereitung durch Kugelstrahlen mit Absaugung. Vorbereiten des Betonuntergrundes durch Kugelstrahlen in einem Arbeitsgang gemäß Technische Regel "Instandhaltung von Betonbauwerken", Ausgabe Mai 2020. Die in der Tabelle 7 angegebene Anforderung an die Oberflächenzugfestigkeit (Mittelwert mind. 1,5 MPa, kleinster Einzelwert mind. 1,0 MPa) und die in den Tabellen 8 und 9 angegebenen Anforderungen an die Rauheit des Betonuntergrundes (Rautiefeklasse RT0,3) müssen erreicht werden. Anschließendes Absaugen mit Industriestaubsauger und vor erneuter Verschmutzung schützen. Mit einzurechnen ist die Randbearbeitung in Bereichen, die vom Kugelstrahlgerät nicht erreicht werden. Das abgetragene Material / Strahlgut wird Eigentum des AN und ist umweltgerecht nach den Bestimmungen des Gesetzgebers zu entsorgen. Die örtlich geltenden Imissionsschutzbestimmungen sind zu beachten.
02.__. 13
Bedarfsposition: Untergrundvorbereitung durch Kugelstrahlen
O
1,700.00
02.__. 14 Bedarfsposition: Ausführung bei der vollständigen Demontage der vorhandenen Beschichtung. Bedarfsposition: Ausführung bei der vollständigen Demontage der vorhandenen Beschichtung. Ausführung bei der vollständigen Demontage der vorhandenen Beschichtung. Bodenausgleich bis zu 3 mm. Grundierung Aufbringen einer Grundierung aus einer Acrylatdispersion, Fabrikat: StoCryl EH 100, auf den vorbereiteten Untergrund Anzahl der Lagen: 1 Verbrauch 0,15 - 0,3 kg/m² EP Hybrid Verlaufbeschichtung StoCrete EH 200 Aufbringen einer zweikomponentigen EP Hybrid Verlaufbeschichtung, Fabrikat: StoCrete EH 200, auf die grundierten Flächen. Schichtdicke: 3 mm Verbrauch ca. 1,9 kg/m² je mm Schichtdicke Anforderungen an das Produkt: H2O-Durchlässigkeit nach DIN EN ISO 7783-1, Klasse I Sd = 5 m Überarbeitbar mit Epoxidharzen nach 4 h (23° C) geeignet für mattfeuchte Untergründe geeignet bei rückseitiger Feuchtebeanspruchung Druckfestigkeit nach EN 12190: mind. 55 MPa (28d) Nichtbrennbar, Baustoffklasse A2fl-s1 gem. EN 13501-1
02.__. 14
Bedarfsposition: Ausführung bei der vollständigen Demontage der vorhandenen Beschichtung.
O
1,700.00
02.__. 15 Beiarbeiten der Hohlkehle Beiarbeiten der Hohlkehle Die Schadstellen in der Hohlkehle mit einem 2 K Epoxidharzmörtel fachgerecht ergänzen. Die Abrechnung erfolgt über den eingebauten Epoxidharzmörtel je KG einschl. Lohnanteil. Einzurechnen in diese Position sind alle, zur Anpassung der Hohlkehle, benötigten Materialien wie beispielsweise Grundierungen, Beschichtungen, Versiegelungen, etc. . Genaue Menge ist mit der Bauleitung vor Ort abzustimmen.
02.__. 15
Beiarbeiten der Hohlkehle
150.00
kg
02.__. 16 Spezial-Haftvermittler Spezial-Haftvermittler Aufbringen eines Haftvermittlers aus einem wässrigen, nicht pigmentierten, zweikomponentigen Epoxidharz, Fabrikat: StoPox WG 100, auf dem vorbereiteten Untergrund. Verbrauch 0,2 - 0,3 kg/m²
02.__. 16
Spezial-Haftvermittler
1,700.00
02.__. 17 Grundierung StoPox GH 205, abgestreut Grundierung StoPox GH 205, abgestreut Aufbringen einer Grundierung aus einem nicht pigmentierten, zweikomponentigen total solid Epoxidharz, Fabrikat: StoPox GH 205, auf den vorbereiteten Untergrund. Abstreuen mit feuergetrocknetem Quarzsand Fabrikat: StoQuarz 0,3 - 0,8 mm Verbrauch 0,3 - 0,5 kg/m² Abstreukorn ca. 1,0 kg/m²
02.__. 17
Grundierung StoPox GH 205, abgestreut
1,700.00
02.__. 18 Egalisierung bis 1mm Rautiefe mit StoPox GH 205 Egalisierung bis 1 mm Rautiefe mit Stopox GH 205: Aufbringen einer Kratzspachtelung auf die grundierten Flächen, bestehend aus einem nicht pigmentierten, zweikomponentigen total solid Epoxidharz, Fabrikat: StoPox GH 205, und Quarzsand gemäß Herstellervorschrift. Vor Ausführungsbeginn sind die Flächen mit der Bauleitung aufzumessen.
02.__. 18
Egalisierung bis 1mm Rautiefe mit StoPox GH 205
1,450.00
02.__. 19 Egalisierung größer 1 mm StoPox GH 205 Egalisierung je weiteren 1 mm mit StoPox GH 205: Aufbringen einer Kratzspachtelung auf die grundierten Flächen, bestehend aus einem nicht pigmentierten, zweikomponentigen total solid Epoxidharz, Fabrikat: StoPox GH 205, und Quarzsand gemäß Herstellervorschrift. Vor Ausführungsbeginn sind die Flächen mit der Bauleitung aufzumessen.
02.__. 19
Egalisierung größer 1 mm StoPox GH 205
250.00
02.__. 20 Erdungsanschluss StoDivers Leitset Erdungsanschluss StoDivers Leitset Liefern und Einbauen eines Erdungsanschlusses mit einem Leitset, in Verbindung mit der leitfähigen Bodenbeschichtung, Fabrikat: StoDivers Leitset, nach Herstellervorschrift (Siehe Detailzeichnung StoCretec-HQ-DE-SFI 3220). Pro 100 m² Fläche ist ein Erdungsanschluß herzustellen. Der Anschluß an die Erdung erfolgt bauseits durch einen Elektroinstallateur.
02.__. 20
Erdungsanschluss StoDivers Leitset
17.00
Stk
02.__. 21 Leitschicht StoPox WL 110 Leitschicht StoPox WL 110: Aufbringen einer Leitschicht aus einem wässrigen, zweikomponentigen Epoxidharz, Fabrikat: StoPox WL 110, auf die grundierten Flächen. Verbrauch ca. 0,12 kg/m²
02.__. 21
Leitschicht StoPox WL 110
1,700.00
02.__. 22 Rutschhemmende (R 10) elektrisch ableitfähigen Beschichtung mit StoPox KU 614 Rutschhemmende (R 10) elektrisch ableitfähigen Beschichtung mit StoPox KU 614 Aufbringen einer Deckschicht mit einem pigmentierten, volumenleitfähigen, zweikomponentigen total solid Epoxidharz, Fabrikat: StoPox KU 614. Einblasen eines Mattierungsmittels, Fabrikat: StoDivers Mattierungsmittel, mit Chironpistole in die noch frische Oberfläche. Verbrauch StoPox KU 614: ca. 2 - 2,5 kg/m² Verbrauch Mattierungsmittel: ca. 10 g/m² Rutschhemmklasse: R 10 Farbton: Standardfarbton gemäß StoCretec Farbtonkonzept Anforderung an das System: Die maximale erzeugte Körperspannung muss gemäß DIN EN IEC 61340-5-1 (VDE 0300-5-1) (2025-06) kleiner 30 V sein und der Gesamtwiderstand des Systems (Person-Schuhwerk-Boden) muss kleiner als 109 sein. Zusätzlich zu den Anforderungen der DIN EN IEC 61340-5-1 (VDE 0300-5-1) (2025-06) muss der Gesamtwiderstand des Systems (Person-Schuhwerk-Boden) weniger als 3,5 x 107 betragen. Frei von ionischen Flüssigkeiten zur Sicherstellung der Leitfähigkeit. Brandverhalten (DIN EN 13501-1): Bfl-s1 schwerentflammbar Druckfestigkeit (DIN EN 12190): mind. 70 N/mm² Muss die Kriterien für nachhaltiges Bauen nach DGNB (Qualitätsstufe 4), LEED® und BREEAM® erfüllen. Die Messungen erfolgen nach DIN EN 61340-4-1 bzw. DIN EN 61340-4-5 und werden mit gesonderter Position vergütet.
02.__. 22
Rutschhemmende (R 10) elektrisch ableitfähigen Beschichtung mit StoPox KU 614
1,700.00
02.__. 23 Zulage Beschichtung auf Hohlkehle herstellen Zulage Beschichtung auf Hohlkehle herstellen: Die Beschichtung auf der Hohlkehle herstellen nach beschriebenem Beschichtungsaufbau
02.__. 23
Zulage Beschichtung auf Hohlkehle herstellen
200.00
m
02.__. 24 Verwahrungsschnitt an allen Einbauteilen herstellen Verwahrungsschnitt an allen EInbauteilen herstellen An allen Toren, Türen, Abläufen, Fugenbereichen und Einbauteilen einen 5mm tiefen Verwahrungsschnitt herstellen in der Beshcichtung herstellen, und anschließend absaugen. Nach Vorgaben des Herstellers.
02.__. 24
Verwahrungsschnitt an allen Einbauteilen herstellen
30.00
m
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
Die Ausschreibung beinhaltet alle Leistungen, die zur vollständigen, gebrauchsfähigen Erstellung der geforderten Leistung benötigt werden. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen u. Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. Diese sind in die entsprechenden LV-Positionen einzukalkulieren. Alle aufgeführten Leistungen, auch die in den textl. Vorbemerkungen, Vertragsbedingungen und Vereinbarungen beschriebenen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Sollten darüber hinaus Leistungen anfallen, die: nicht über ein Nachtragsangebot abgedeckt werden können oder zusätzl. zum Hauptangebot Leistungen erforderlich machen sind hierüber der Bauherr und der Planer, vor Ausführung, zu informieren. Diese Leistungen sollen gem. nachfolgend genannter Einheitspreisliste abgerechnet werden, soweit sie nicht über Preise der Hauptpositionen abgedeckt sind. Ein Anspruch auf die Ausführung der Leistungen seitens des AN besteht nicht.
Die Ausschreibung beinhaltet alle Leistungen, die
03.__. 1 Stundenlohnarbeiten Meister Stundenlohn Meister: Einsatz erfolgt nur auf Anweisung der Bauleitung. Nachweis erfolgt über Stundenzettel und unter strikter Einhaltung der Regeln gemäß VOB / B §15, ansonst keine Anerkennung.
03.__. 1
Stundenlohnarbeiten Meister
16.00
Std
03.__. 2 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn Facharbeiter: Einsatz erfolgt nur auf Anweisung der Bauleitung. Nachweis erfolgt über Stundenzettel und unter strikter Einhaltung der Regeln gemäß VOB / B §15, ansonst keine Anerkennung.
03.__. 2
Stundenlohn Facharbeiter
16.00
Std
03.__. 3 Stundenlohn Helfer Stundenlohn Helfer: Einsatz erfolgt nur auf Anweisung der Bauleitung. Nachweis erfolgt über Stundenzettel und unter strikter Einhaltung der Regeln gemäß VOB / B §15, ansonst keine Anerkennung.
03.__. 3
Stundenlohn Helfer
16.00
Std
03.__. 4 Überstunden, Zulage Überstunden, Zulage: Überstunden für unvorhersehbare Arbeiten, die nicht unterbrochen werden können, auf ausdrückliche Anforderung der Bauleitung, als Zulage.
03.__. 4
Überstunden, Zulage
1.00
Std.
03.__. 5 Nachtarbeit, Zulage Nachtarbeit, Zulage: Nachtarbeitsstunden, auf ausdrückliche Anforderung der Bauleitung, als Zulage.
03.__. 5
Nachtarbeit, Zulage
1.00
Std.
03.__. 6 Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, Zulage Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, Zulage: Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, auf ausdrückliche Anforderung der Bauleitung, als Zulage.
03.__. 6
Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, Zulage
1.00
Std.