To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen Die folgende Ausschreibung beinhaltet die Umbauarbeiten in Gebäude 9b, auf dem Gelände der ETC-D in Jülich.
hier: Abbrucharbeiten
Die Angaben in den Vorbemerkungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Durch die in dem Leistungsverzeichnis angebotenen Einheits- und Gesamtpreise sind sowohl die in §2(1) VOB benannten Bedingungen und alle im LV benannten Vorbemerkungen, Beschreibungen und Hinweise abgegolten.
Grundlage für Ausführung, Baustoffe und Abrechnung bilden:
1. die allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen
2. die allgemein anerkannten Regeln der Technik,
3. die Leistungsbeschreibung,
4. die VOB Teil B+C (in ihrer neuesten Fassung).
In den Angebotspreisen sind alle Kosten für die An- und Abfuhr, Gestellung und Vorhaltung aller erforderlichen Geräte, Maschinen und Fahrzeuge einzukalkulieren.
Der AN hat sich für die Kalkulation über den Leistungsumfang anhand der Ausführungszeichnungen und über die Baustelle durch einen Ortstermin zu informieren.
Allgemeine Vorbemerkungen
Auftraggeber / Bauort Angaben zum Auftraggeber (AG):
Bauherr und Auftraggeber ist die
Enrichment Technology Company Limited, Zweigniederlassung Deutschland, Stetternicher Staatsforst, 52428 Jülich
www.enritec.com
Angaben zur Baustelle:
Stetternicher Staatsforst
52428 Jülich
Das Bauvorhaben liegt an einer ausgebauten Straße. Auf dem Grundstück befinden sich bereits andere Gebäude.
Das Grundstück ist nur über das Betriebsgelände der ETC-D zu erreichen.
Es gelten folgende Zufahrtsregelungen:
Zufahrt ist nur über die ETC-D Hauptwache mit Anmeldung möglich.
Erste Anmeldung mit gültigem Personalausweis und
Besuchertraining ( ca. 20 Minuten ).
Danach vereinfachte Anmeldung ( ca. 5 Minuten ).
Um sich frei auf dem Gelände bewegen zu können ist eine zusätzliche Schulung durch die Abteilung Security notwendig ( ca. 15 Minuten ).
Ansonsten nur in Begleitung auf dem Betriebsgelände.
Transporte über 30 Tonnen sind nur über das benachbarte FZJ Gelände möglich mit vorheriger schriftlicher Anmeldung bei ETC-D
mind. 1 Tag vorher ( Fahrzeug, Firma, Kennzeichen, Name Fahrer ).
Es sind keine Fotohandys, Laptops, Tablets, USB Stick usw. auf dem Gelände gestattet.
Das Baufeld grenzt an Sicherheitsbereiche. Es ist darauf zu achten, dass bei Einsatz eines mobilen Krans oder einer Teleskoparbeitsbühne eine Vorabstimmung mit dem AG erfolgt.
Der Bieter hat sich an Ort und Stelle über die Zufahrtsmöglichkeit zum und innerhalb des Baugeländes zu unterrichten. Vor Einrichten der Baustelle ist der Arbeitsablauf mit der Bauleitung zu koordinieren.
Auftraggeber / Bauort
Preise, Nachträge PREISE:
Alle Einzelpreise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. Sie ist mit dem zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen Steuersatz zu berechnen.
-Kosten für Verbrauch von Strom = übernimmt der AG ( ETC )
-Kosten für Verbrauch von Wasser = übernimmt der AG ( ETC )
Strom und Wasser kann beim AG bezogen werden.
Der AN kann sich an der vorhandenen Infrastruktur anschließen.
In die Preise sind einzurechnen:
- witterungsbedingte Erschwernisse, mit denen bei Abgabe des Angebots während der Ausführungszeit normalerweise gerechnet werden muss,
- Staubschutz für Füllen und Transport von Containern u. dgl.,
- normale witterungsbedingte Tagwasserhaltung
- Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechung der eigenen Arbeiten,
- geeignete Schutzmaßnahmen für alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausführung erforderlich sind und nicht ausdrücklich als Leistungsposition aufgeführt werden, (bis zur Abnahme)
- Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten des Arbeitsbereiches,
- Brandschutztechnische Maßnahmen z.B. beim Brennschneiden. Das Brennschneiden ist vor der Ausführung anzumelden. Im Einzelfall wird entschieden, welche Maßnahmen (Feuerlöscher, Feuerwache etc.) beigestellt werden muss. Eine Feuerwache wird nicht durch den Bauherrn gestellt und wird falls erf. Leistungsinhalt. Weitere Maßnahmen sind vom AN beizustellen.
- arbeitstäglicher Verschluss des Objekts,
- statische Aussteifungen und deren Bemessung für Bauteile während des Transportes, während des Aufbaus, Abbruchs, während der Bauzeit.
Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung.
Wichtiger Hinweis:
Die Angebotspreise (Einheitspreise) sind Festpreise bis zur Abrechnung der Leistungen, unabhängig von Lohn-/Materialpreissteigerungen im Bau- und Baunebengewerbe.
Der AN muss technisch und personell in der Lage sein, die beschriebene Leistung in dem genannten Zeitrahmen abzuwickeln.
Preise, Nachträge
Subunternehmer Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich verpflichtet die Arbeiten im eigenen Betrieb und mit eigenem Personal durchzuführen.
Mit der Abgabe des Angebotes ist ohne weitere Erwähnung bestätigt, dass der Anbieter qualifziert ist alle Leistungen ordnungs- und normgerecht durchzuführen!
Subunternehmer (Nachunternehmer) sind dem AG rechtzeitig vorher namentlich zu benennen und durch den AG genehmigen zu lassen.
Die Nichtangabe des Einsatzes von Nachunternehmern kann zur Vertragsauflösung ohne Anspruch auf entgangenen Gewinn führen.
Aufgrund behördlicher Vorgaben ist ein Einsatz von Mitarbeitern folgender Nationalitäten nicht möglich (dies gilt auch für Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit.
1. Afghanistan (Islamische Republik Afghanistan)
2. Albanien
3. Algerien (Demokratische Volksrepublik Algerien)
4. Armenien (Republik Armenien)
5. Aserbaidschan (Republik Aserbaidschan)
6. Bosnien-Herzegowina
7. China (Volksrepublik China), ab 01.07.1997 einschließlich Sonderverwaltungsregion (SVR) Hongkong, ab 20.12.1999 einschließlich Sonderverwaltungsregion (SVR) Macau
8. Georgien
9. Irak (Republik Irak)
10. Iran (Islamische Republik Iran)
11. Kasachstan (Republik Kasachstan)
12. Kirgisistan (Kirgisische Republik)
13. Korea (Demokratische Volksrepublik Korea)
14. Kosovo
15. Kuba (Republik Kuba)
16. Laos (Demokratische Volksrepublik Laos)
17. Libanon (Libanesische Republik)
18. Libyen
19. Mazedonien
20. Moldau (Republik Moldau)
21. Montenegro
22. Pakistan (Islamische Republik Pakistan)
23. Russische Föderation
24. Serbien
25. Sudan (Republik Sudan)
26. Syrien (Arabische Republik Syrien)
27. Tadschikistan (Republik Tadschikistan)
28. Turkmenistan
29. Ukraine
30. Usbekistan (Republik Usbekistan)
31. Vietnam (Sozialistische Republik Vietnam)
32. Weißrussland (Republik Weißrussland)
Subunternehmer
Gefahrenschutz Gefahrenschutz, Gewerkeschutz
Die Unfallverhütungsvorschriften und sonstige Arbeitsschutzvorschriften sind einzuhalten.
Vor Arbeitsunterbrechung der Arbeiten ist dafür zu sorgen, dass keine gefahrdrohenden Zustände (z.B. hängende Teile, Schrägstellung von Bauteilen, Schutz gegen Regen, Wind, Sturm) bestehen bleiben. Die Gefahrenbereiche sind festzulegen und gegen Betreten zu sichern.
Verkehrssicherungsmaßnahmen:
Während der gesamten Durchführung der Arbeiten ist die Verkehrssicherheit sämtlicher Wege, Lagerflächen, Zufahrten etc. zu gewährleisten. Hierzu zählt auch die Baubeleuchtung.
Dies gilt sowohl für die öffentlichen Verkehrsflächen, wie für die Baustelle und Baustelleneinrichtungsfläche.
Die Arbeiten sind so auszuführen, dass der öffentliche Verkehr nicht behindert oder sogar gefährdet wird. Es ist Sache des Auftragnehmers, alle verkehrsregelnden Maßnahmen im Einvernehmen mit der Gemeinde und dem AG vorzunehmen. (z.B. bei Spezialtransporten o.ä.)
Es ist Sache des Auftragnehmers alle notwendigen Beschilderungen, Beleuchtungen usw. zur Sicherung der Baustelle bzw. der eigenen Baustelleneinrichtung aufzustellen.
Die Zufahrten zu den Nachbargrundstücken dürfen nicht behindert werden.
Verschmutzungen von öffentlichen Verkehrswegen durch Baustellenfahrzeuge sind zu vermeiden. Gegebenenfalls müssen die Reifen der Fahrzeuge vor dem Verlassen der Baustelle gereinigt werden.
Gefahrenschutz
Entsorgung Alle im Zuge der Ausführung der Arbeiten anfallenden Abfälle, Rückstände und Verpackungsmaterialien sind gemäß den geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften (KrWG, GewAbfV, LAGA-Richtlinien, DepV, NachwV, AVV, GefStoffV und BBodSchV) fachgerecht zu trennen, zu lagern, abzutransportieren und zu entsorgen.
Bei einer bestehenden Notwenidgkeit ist die Entsorgung durch entsprechend zugelassene Fachbetriebe vorzunehmen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind geeignete Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung (z. B. Entsorgungsnachweise, Wiegescheine, Übergabeprotokolle oder vergleichbare Dokumentationen) vorzulegen.
Die Kosten für Sammlung, Transport, Entsorgung und Dokumentation sämtlicher Abfälle sind in die Position einzukalkulieren.
Entsorgung
Termine, Ausführungsfristen, Abnahme Termine, Ausführungsfristen, Abnahme
Angebotsabgabe bis 12.11.2025
Auftragsvergabe bis19.11.2025
Ausführung Abbruch24.11.2025
Fertigstellung Abbruch12.12.2025
Vertragsbauzeitenplan:
Der Auftraggeber behält sich vor, das Ende der Ausführungsfrist und etwaiger Einzelfristen datumsmäßig im Vertrag festzulegen. Bei Sonderkonstruktionen sind die Lieferfristen mit dem Bauherrn abzustimmen.
Soweit bei Vertragsabschluss nichts anderes vereinbart wird, gelten die Termine aus dem Bauzeitenplan.
Gemäß VOB/B §5 (2) hat der Auftragnehmer binnen 12 Tagen nach Abruf der Leistungen durch den Auftraggeber mit den Arbeiten zu beginnen.
Der Leistungsabruf nach VOB/B ist dem Bauzeitenplan übergeordnet!
Dem Angebot ist ein Grobterminplan beizulegen.
Termine, Ausführungsfristen, Abnahme
02 Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
02
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
ZTV - Sicherheits- und
Baustelleneinrichtung Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
- Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren.
- Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleineinrichtung sind unverzüglich zu entfernen.
- Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, falls nichts anderes vereinbart ist.
Der AN hat die Verkehrssicherung der Baustelle zu beaufsichtigen.
Dazu gehört auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen.
Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet ebenfalls den Winterdienst, den der AN durchzuführen hat.
Die Nutzung der Teile der Baustelleneinrichtung durch einzelne Auftragnehmer wird in den Besonderen Vertragsbedingungen bauvorhabenbezogen festgelegt.
Baustraßen werden von allen am Bau Beteiligten für diese kostenfrei benutzt.
Statische und gründungstechnische Berechnungen für das Aufstellen von, Kränen, Silos u. dgl. sind in den Preis einzurechnen.
Die Geschäftssprache auf der Baustelle ist Deutsch.
Der Vorarbeiter, Bauleiter, Fachbauleiter des AN muss die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Bei nicht geeigneter Qualifikation kann der AG einen Austausch vom Personal verlangen.
Der Auftragnehmer stellt bis zur endgültigen Fertigstellung seiner vertraglichen Leistungen den verantwortlichen Fachbauleiter und benennt schriftlich vor Beginn der Arbeiten eine hierfür geeignete Person.
Ein Wechsel dieser Person ist dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich anzukündigen.
ZTV - Sicherheits- und
Baustelleneinrichtung
02.__.0001 Baustelleneinrichtung einrichten, vorhalten, räumen Baustelleneinrichtung gemäss vorgenannter ZTV, Inhalt und Hinweise.
Baustelleneinrichtung, die zur Erbringung sämtlicher,
in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen,
die für die Dauer aller Bauphasen erforderlich sind
Zu keinem Zeitpunkt wird die Gefährdung durch
Krantransporte für Leib und Leben durch den AG, der örtlichen Bauleitung und dem SiGeKo akzeptiert.
- einrichten,
- vorhalten,
- unterhalten,
- abbauen (Rückbau)
Vorhaltedauer: für die gesamte Vertragslaufzeit
02.__.0001
Baustelleneinrichtung einrichten, vorhalten, räumen
1.00
PAU
03 Gerüste, Bühnen
03
Gerüste, Bühnen
03.__.0001 Einrüstung Baugerüst Einrüstung der Abbruchflächen
Arbeitsgerüst für Abbrucharbeiten als längenorientiertes Standgerüst, oberste Gerüstlage höhengerecht erstellen, gemäß DIN EN 12811-1 und DIN EN 12810-1.
Inkl. innenliegende Leitergänge
Einzurüstende Fläche:senkrecht
Höhe der obersten Arbeitslage ca. : 9,00 m
Aufstellung auf der Bodenplatte innerhalt der
vorhandenen Halle
Standfläche : eben, normal belastbar
Höhenklasse : H2
Breitenklasse : W09
Lastklasse: 3 (bis 2 kN/m²)
einzukalkulieren ist:
Einrüsten
Abrüsten
Vorhalten für die gesamte Vertragslaufzeit der
betreffenden Gewerke
-Grundstandzeit / Vorhaltezeit
(gemäß ATV DIN 18451 keine Unterscheidung mehr
zw. Grundstandzeit und Vorhaltezeit)
03.__.0001
Einrüstung Baugerüst
300.00
m²
03.__.0002 Bühnen innen Zur Ausführung der Abbrucharbeiten im Innenbereich.
Dabei ist in diese Position pauschal die Ausführung aller Bühnen einzurechnen.
Die Wahl der Arbeitsbühne richtet sich nach der Erfordernis
-Hubarbeitsbühnen
-Scherenbühnen
-Teleskopbühnen
-Gelenkbühnen
Die Abrechnung erfolgt pauschal, d.h. in dieser Position sind die Anzahl und die Vorhaltung über die gesamte Vertragslaufzeit für die Bühnen vom Auftragnehmer eigenständig einzukalkulieren.
Weiterhin einzukalkulieren sind:
- Anfuhr
- Abfuhr
- Mietgebühr
- Einweisung
- Pers. Schutzausrüstung für jeden Benutzer
- Wartung und Zulassung
- Rückhaltevorrichtung
Beim Einsatz von Arbeitsbühnen ist jederzeit ein zweiter, qualifizierter Mitarbeiter anwesend, der in der Notablassfunktion sowie in der Notfallbedienung der jeweiligen Arbeitsbühne geschult ist.
Vor Beginn der Arbeiten ist sicherzustellen, dass jeder Bediener der Arbeitsbühne über einen gültigen Führerschein oder eine entsprechende Berechtigung für das jeweilige Gerät verfügt. Auf Verlangen der zuständigen Bauaufsicht sind die Nachweise über die Berechtigung vor Ort vorzulegen.
03.__.0002
Bühnen innen
L
1.00
psch
04 Abbrucharbeiten
04
Abbrucharbeiten
04.__.0001 Abbruch und Entsorgung - Vorraum Schleuse Diese Position umfasst den Abbruch sowie die fachgerechte Entsorgung des Vorraums der Schleuse in der Fertigungshalle. Die Kabine besteht an zwei Seiten aus Trockenbauwänden, verfügt über eine Überdachung und ist mit einem Vinylboden ausgestattet.
Inklusive herausstemmen der vorhanden Schraubenköpfe im Bereich der entfernten Trockenbauwänden.
Die vorhandenenen Befestigungselemente sind freizustemmen und 5mm unterhalb der OK Bodenplatte abzutrennen.
Durchmesser 8-10mm
Alle Arbeiten sind sorgfältig auszuführen, angrenzende Bauteile zu schützen und anfallende Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Entsorgungsnachweise sind auf Wunsch des Auftraggebers vorzulegen.
Siehe beigefügte Fotos zur Veranschaulichung.
Trockenbauwände:
Wanddicke: 12,5cm
3,25m x 2,78m = 9,04m²
4,87m x 2,78m = 13,54m²
Überdachung:
Deckendicke: 28cm
4,87m x 3,825m = 18,63m²
Vinylbelag innerhalb der Kabine:
4,77m x 3,70m = 17,65m²
04.__.0001
Abbruch und Entsorgung - Vorraum Schleuse
1.00
Stk
04.__.0002 Abbruch Wandverkleidung aus geriffelten Stahlplatten Die Leistung umfasst den fachgerechten Abbruch und die Entsorgung aller an den Wänden befestigten Riffelbleche einschließlich aller Befestigungselemente wie Schrauben, Dübel oder Halterungen.
Material: Stahl
Höhe der Platten ab OK Fuußbodenbelag: 2,00m
Sämtliche anfallenden Abfälle sind fachgerecht zu entsorgen.
04.__.0002
Abbruch Wandverkleidung aus geriffelten Stahlplatten
65.00
m²
04.__.0003 Bodenbelag PVC Platten entfernen Info: Diese Position muss nur angeboten werden, wenn der Betrieb darauf eingestellt ist.
Bodenbelag in einer Industriehalle abbrechen und fachgerecht entsorgen.
Die PVC Platten sind verklebt auf einer Epoxidharzbeschichtung Die Fugen- und Randbereiche sind mit einer 5mm PVC Schweißschnur thermisch verschweißt.
Entfernen der vorhandenen Platten und Kleber durch
Schleif- und Schältechnik, wie z.B. durch Stripper/
Schleifmaschine mit Mehrscheibentechnik.
Der Kleber ist vollständig von der Beschichtung zu
entfernen (Schichtstärke Kleber/Platten ca. 8-10 mm),größere Rauigkeiten sind zu vermeiden.
Typ: BOFLOOR PVC Stufenfalzfliese
Material: 100% recycling PVC
Gewicht: 14.3 kg/m² (10mm)
04.__.0003
Bodenbelag PVC Platten entfernen
800.00
m²
04.__.0004 Abbruch, Rückbau, Entsorgung Toranlage Abbruch, Rückbau, Entsorgung
Toranlage T30
Hersteller: Jansen Tore
Typ: Rolltor Aquiso
Rolltor mit Brandschutzlamellen T30
Laufschienen
Rollpanzer
Welle
Motor
Abmessungen der Öffnung BxH
4,50m x 4,50m
Siehe beiliegendes Foto
Die Lamellen des Tores sind mit Wasser gefüllt. Etwaig auslaufende Flüssigkeiten sind ordnungsgemäß aufzufangen, zu sammeln und fachgerecht zu entsorgen.
Toranlage demontieren und rückstandslos entsorgen
Arbeitsbereich kehren und sauber verlassen.
04.__.0004
Abbruch, Rückbau, Entsorgung Toranlage
1.00
St
04.__.0005 Abbruch, Rückbau, Entsorgung Stahltür Abbruch, Rückbau, Entsorgung
Stahltür T30
Stahlumfassungszarge 200mm
Abmessungen der Öffnung BxH
1,01m x 2,135m
Siehe beiliegendes Foto
Tür demontieren und rückstandslos entsorgen
Arbeitsbereich kehren und sauber verlassen
04.__.0005
Abbruch, Rückbau, Entsorgung Stahltür
3.00
St
04.__.0006 Abbruch, Rückbau, Entsorgung Stahltür Doppelflügel Abbruch, Rückbau, Entsorgung
Stahltür T30
Stahlumfassungszarge 200mm
Abmessungen der Öffnung BxH
2,26m x 2,135m
Siehe beiliegendes Foto
Tür demontieren und rückstandslos entsorgen
Arbeitsbereich kehren und sauber verlassen
04.__.0006
Abbruch, Rückbau, Entsorgung Stahltür Doppelflügel
1.00
Stk
04.__.0007 Abbruch, Rückbau, Entsorgung Trockenbauwand Abbruch, Rückbau, Entsorgung
Trockenbauwand F30
Abmessungen der Öffnung BxH
ca. 29,40m x 10,00m
Wandstärke 175mm
beidseitig dreifach beplankt
Tragwerk aus Metallständerwerk
CW, UA Profile
Unterer Anschluß auf Bodenplatte 29,4m
Entfernen aller Nageldübel
Oberer Anschluß an Leimholzbinder 29,4m
Entfernen aller Nageldübel
Seitlicher Anschluß an Stahlbetonstütze 20m
Entfernen aller Nageldübel
Siehe beiliegendes Foto
Wand demontieren und rückstandslos entsorgen
Arbeitsbereich kehren und sauber verlassen
04.__.0007
Abbruch, Rückbau, Entsorgung Trockenbauwand
300.00
m²
99 Einheitspreisabfrage
99
Einheitspreisabfrage
Gewerkespezifische Vorbemerkungen Die Ausschreibung beinhaltet alle Leistungen, die zur vollständigen, gebrauchsfähigen Erstellung der geforderten Leistung benötigt werden.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen u. Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. Diese sind in die entsprechenden LV-Positionen einzukalkulieren.
Alle aufgeführten Leistungen, auch die in den textl. Vorbemerkungen, Vertragsbedingungen und Vereinbarungen beschriebenen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Sollten darüber hinaus Leistungen anfallen, die
- nicht über ein Nachtragsangebot abgedeckt werden
können
- zusätzl. zum Hauptangebot Leistungen erforderlich
machen
sind hierüber der Bauherr und der Planer vor Ausführung zu informieren.
Diese Leistungen sollen gem. nachfolgend genannter Einheitspreisliste abgerechnet werden, soweit sie nicht über Preise der Hauptpositionen abgedeckt sind.
Ein Anspruch auf die Ausführung der Leistungen seitens des AN besteht nicht.
Gewerkespezifische Vorbemerkungen
99.__.0001 Stundenlohn 1 nur auf besondere Anweisung der Bauleitung
einschl. aller Zuschläge, Auslösung usw.
für Planungsleistungen
99.__.0001
Stundenlohn 1
16.00
Std.
99.__.0002 Stundenlohn 2 nur auf besondere Anweisung der Bauleitung
einschl. aller Zuschläge, Auslösung usw.
für Meister
99.__.0002
Stundenlohn 2
16.00
Std.
99.__.0003 Stundenlohn 3 nur auf besondere Anweisung der Bauleitung
einschl. aller Zuschläge, Auslösung usw.
für Facharbeiter
99.__.0003
Stundenlohn 3
16.00
Std.
99.__.0004 Stundenlohn 4 wie vor, für Bauhelfer
99.__.0004
Stundenlohn 4
16.00
Std.
99.__.0005 Überstunden, Zulage Überstunden für unvorhersehbare Arbeiten, die nicht unterbrochen werden können, auf ausdrückliche Anforderung der Bauleitung, als Zulage.
99.__.0005
Überstunden, Zulage
1.00
Std.
99.__.0006 Nachtarbeit, Zulage Nachtarbeitsstunden, auf ausdrückliche Anforderung der Bauleitung, als Zulage.
99.__.0006
Nachtarbeit, Zulage
1.00
Std.
99.__.0007 Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, Zulage Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, auf ausdrückliche Anforderung der Bauleitung, als Zulage.
99.__.0007
Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, Zulage
1.00
Std.