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Bill of Quantities
Code
Description
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Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Angaben zur Baustelle:
Angaben zur Baustelle
Bauvorhaben:
Kältetausch, Filialmodernisierung
Kaufland Wittenberge 3430,
Wahrenberger Str. 69, 19322 Wittenberge.
Submission:
08.06.2026
geplante technische Bietergespräche:
22.06.2026.
geplante Vergabe:
bis 17.07.2026
Marktöffnungszeiten:
Mo.-Sa. von 7:00 - 22:00,
Projektsteuerung:
n.N.
Beteiligter Planer:
Hochbauplanung:
Senator. Die Project Management Service GmbH
Büro Berlin, Treskowallee 26, 10318 Berlin
Tel. 030 9860140,
Fachplanung HLSE, Sprinkler:
GENIUS Ingenieurbüro VT GmbH
Treskowallee 26, 10318 Berlin
Tragwerksplanung/ Wärmeschutz:
Dr.-Ing. Peter A. Kugler und Franke GmbH
Pfingstweide 1, 04179 Leipzig
Tel 0341 446080.
Angaben zur Baustelle:
Ausführungszeitraum
Die Ausführungszeit beträgt voraussichtlich für die
Gesamtbaumaßnahme:
17.08.2026 - 29.01.2027.
Die weitere Untersetzung/ Optimierung der einzelnen
Bauabschnitte erfolgt im Zuge der technischen
Bietergespräche sowie in Abstimmung Vertrieb/
Projektsteuerer.
Ausführungszeitraum
Beschreibung Leistungsumfang
Beschreibung Leistungsumfang
Der Standort wird im Zuge der Erneuerung der
Kälteanlage angepasst.
In der Filiale sollen im Zuge dieses funktionalen
Umbaus u.a. folgende Maßnahmen erfolgen:
1.) Austausch des Kältemittels und damit verbundene
Erneuerung der Gewerbekälteanlage,
Einbauten, Tragkonstruktionen;
2.) Errichtung Traggerüst Kältetechnik auf Dach;
3.) Errichtung Traggerüst Lüftungtechnik auf Dach;
4.) Anpassung der Lüftung und Beheizung des Marktes
zur Nutzung der Abwärme aus der
Kälteanlage;
5.) Neubau der Bedientheke Wurst/ Käse;
6.) Verkleimnerung/ Anpassung SB-Fleisch-Kühlraum;
7.) Neubau Technikraum 3.10 und Brandmeldezentrale
3.99;
8.) Integration autom. Leergutannahme mit Lagern auf
Verkaufsfläche;
9.) Errichtung Lagererweiterung;
10.) Anpassung Wandbeläge im Verkaufsraum
11.) opt. Sanierung Kunden-WC`s und Mall
Beschreibung Leistungsumfang
Kalkulationshinweise
Kalkulations- und Ausführungshinweise
1.) Leistungspositionen, Mengen- und Ortsangaben:
-------------------------------------------------
Ortsangaben in den Leistungspositionen dienen
ausschließlich zur beispielhaften Orientierung.
Sie sind nicht vollständig und haben keinen
Raumbuchcharakter.
Grundsätzlich werden die genauen Einbau- oder
Verarbeitungsorte von der örtlichen Bauleitung und der
KBL vorgegeben.
Grundsätzlich ist über die in der Leistungsposition
angegebene Leistungsmenge, unabhängig vom angegebenen
Ausführungsort zu kalkulieren und anzubieten.
Nachträge aus Gründen unvollständiger Angaben von
Ausführungsorten werden nicht akzeptiert.
2. Ausführung, Einbaumaße:
--------------------------
Die beiliegenden Zeichnungen der Ausführungsplanung
sowie ergänzend der Statik zeigen das
Konstruktionsprinzip.
Angegebene Maßketten, insbesondere im Bereich von
Bestandseinbauten sind zwingend vor Ort zu Prüfen.
3. Verkaufsbetrieb:
-------------------
Die Kaufland-Filiale wird im laufenden Verkaufsbetrieb
umgebaut. Lärminensive Abbruch- und Bauarbeiten
erfolgen vorrangig zwischen 20 - 7 Uhr.
Kalkulationshinweise
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
(Allgemeine Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)
-------------------------------------------------------
----------------------
Nachfolgend beschriebene Leistungen sind im SB-
Warenhaus im Zuge der Umbaumaßnahmen auszuführen/zu
beachten.
1. Allgemeines
1.1 Der AN sollte sich vor Kalkulation durch eine
Begehung mit den örtlichen
Gegebenheiten und der Baustellensituation vertraut
machen.
Nachforderungen, die aus Unkenntnis der örtlichen
Gegebenheiten
resultieren, werden nicht anerkannt.
Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift unter
dieses Preisangebot,
dass er die Örtlichkeit kennt und alle erforderlichen
Aufwendungen mit den
angebotenen Preisen abgegolten sind.
1.2 Die dem Leistungsverzeichnis anhängenden Pläne
gelten unmittelbar
als Ergänzung der beschriebenen Leistung. Hieraus sind
z.B. Angaben zu
Geometrien, Arbeitshöhen, baulichen und
herstellungstechnischen
Zwangspunkten etc. zu entnehmen.
In den Plänen angegebene Maße sind am Bau zu
überprüfen.
Planunterlagen erhält der AN zur Ausführung
ausschließlich digitalisiert, z.B. als plotfile oder
pdf.
Die Vervielfältigung der Planunterlagen für seine
Arbeitsvorbereitung und Nachauftragnehmer obliegt dem
AN.
1.3 Der AN ist für das ordnungsgemäße Verschließen der
Baustelle
verantwortlich. Das Öffnen und Schließen des
Bauzauntores für die
Baufahrzeuge etc. ist ohne weitere Vergütung über die
eigene Bauzeit
auszuführen.
1.4 Der AN muß sich alle erforderlichen Höhen- und
Fluchtpunkte selbst
einmessen. Der AN hat für seine Leistungen und für die
Ausbaugewerke
einen Meterriß als Höhenbezugspunkt (je Gebäude, je
Geschoß) anzulegen
und bis über die Putzarbeiten hinaus zu sichern. Der
Meterriß ist im
Treppenhaus- bzw. Flurbereich in Abstimmung mit der
Bauleitung zu
erstellen.
Diese Leistung wird nicht separat vergütet und ist in
die Einheitspreise
einzurechnen.
1.5 Während der Arbeiten des AN ist die Baustelle
ganzzeitig durch einen
Bauleiter und Polier des AN zu besetzen, damit eine
Koordinierung der
einzelnen Teilleistungen gewährleistet werden kann.
Dies gilt auch für ggf.
notwendigen Schichtbetrieb. Die Besetzung der
Baustelle ist in den Einheits-
preisen entsprechend zu berücksichtigen und wird nicht
separat vergütet.
1.6. Die Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung
und dem AG rechtzeitig
vor Beginn mit einem einzureichenden BE-Plan
abzustimmen.
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse (Anlieferung,
Kundenverkehr) sind
BE-Flächen nur begrenzt vorhanden.
Elektro-Verteilerkästen sind für die Öffentlichkeit
unzugänglich einzurichten.
1.7 Die Verkehrssicherheit im Baubereich ist durch den
AN ständig zu
gewährleisten. Vorgeschriebene Fluchtwege sind
freizuhalten. Ggf. sind
dafür Provisorien und zusätzliche Leistungen innerhalb
der
Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen.
1.8 Die im Leistungsverzeichnis genannten Positionen
verstehen sich
jeweils als komplette fertige Leistungen.
Der Bauherr erwartet - nicht allein aus Gründen der
Gewährleistung - fertige
Leistungen, d.h. daß der AN auch solche Arbeiten zu
verrichten hat, die zu
einer in sich geschlossenen Leistung führen, auch wenn
dies nicht in jedem
Einzelfall gesondert aufgeführt worden ist.
1.9 Die Oberflächen sind - sofern nicht
oberflächenvergütet bzw.
oberflächenfertig - grundsätzlich malerfertig
herzustellen, einschl.
mehrmaligem Spachteln und Schleifen. Bei
Gipskartonwänden sind die
notwendigen Baukörperanschlüsse einschl. DE-Fugen in
den jeweiligen
Positionen zu berücksichtigen.
1.10 Die aus den Leistungen hervorgehenden
Abbruchmaterialien und
Bauschutt gehen ins Eigentum des AN über und sind
sofort beim Entstehen
sorgfältig zu beseitigen. Durch Staub oder Bauschutt
in Mitleidenschaft
gezogene Bauteile sind umgehend zu reinigen.
1.11 Aufwendungen für Gerüste, Schutz- und
Absperrmaßnahmen, Deponie-
und Entsorgungskosten sowie Maschinen- und
Transportkosten sind mit in
die Einheitspreise einzukalkulieren, Sie werden nicht
gesondert vergütet.
Dies gilt nicht für separat erfaßte Positionen, z.B.
Fassadengerüst.
1.12 Der Schutz vorhandener Bauteile, wie Fußböden,
Wände, Decken etc.
ist durch den AN zu gewährleisten. Dies gilt
insbesondere für den Schutz von
Verkaufsraum, Regalierungen und allen
Sanitärbereichen.
Bei staubintensiven Arbeiten, die außerhalb der durch
Staubwände
abgeschotteten Bereiche durchzuführen sind, sind die
Regale und Waren mit
Folien staubdicht abzudecken. Nach Beendigung der
Arbeiten sind die Folien
zu entfernen und die Böden und event. betroffene
Bauteile sind zu reinigen.
Alle zu bearbeitenden Warenbereiche, die für den
Kundenverkehr weiterhin
zugänglich sind, sind vor Verkaufsbeginn gründlich zu
reinigen.
Maßnahmen dieser Art sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren und
werden nicht gesondert vergütet.
1.13 Das Herstellen der Baukörperanschlüsse von
Einbauteilen bzw. von
Beschichtungen, auch die dafür notwendigen DE-Fugen,
wird nicht separat
vergütet und ist jeweils in den Preisen zu
berücksichtigen.
1.14 Bei Arbeiten mit starker Hitzeentwicklung, z.B.
Schweißen, Löten,
Trennen sind geeignete Maßnahmen zur Sicherung des
Brandschutzes
einzuplanen, wie z.B. das Stellen einer Brandwache.
1.15 Maßangaben in der Ausschreibung verstehen sich
mit den zulässigen
Toleranzen gemäß DIN . Sofern eine über die
entsprechende DIN
hinausgehende Einhaltung der angegebenen Maße
notwendig ist,
wird dies in den Positionen gesondert vermerkt.
1.16 Sind Anlagenteile abnahmepflichtig, ist dieser
Termin
vom AN herbeizuführen und die BÜ rechtzeitig zu
informieren.
Alle sicherheitsrelevanten und abnahmepflichtigen
Anlagen bzw. Anlagenteile
sind vor Baubeginn anhand der Montageplanung mit dem
abnehmenden
Sachverständigen abzustimmen.
Empfindliche Anlagenteile sind bis zur Abnahme
abzudecken oder durch andere
Maßnahmen zu schützen. Schäden an Anstrichen sind
auszubessern.
2. Bauausführung
2.1 Die Arbeiten werden während laufendem
Verkaufsbetrieb sowie einer 6-wöchigen Schließung der
Kaufland-Filiale durchgeführt. Konzessionäre bleiben
weiter in Betrieb.
Aufwendungen für daraus resultierende besondere
Schutzmaßnahmen,
Logistik etc. werden nicht separat vergütet und sind
in den Preisen bzw.
in der Baustelleneinrichtung entsprechend zu
berücksichtigen.
Arbeitsbereiche und frisch bearbeitete Flächen /
Bereiche sind ausreichend sicher abzusperren / sichern
/ markieren.
2.2 Lärm- und staubintensive Arbeiten (Abbruch-,
Schleif-, Stemm-, Bohr-, Schneidarbeiten usw.) sowie
Arbeiten die den Verkaufsbetrieb beeinträchtigen sind
während der Schließzeit bzw. während der
Öffnungszeiten (Mo - Sa von 7.00 bis 22.00 Uhr)
auszuführen. Für die ca. 20% der Arbeiten im Zeitraum
von 20-7 Uhr sowie an an Sonn- und Feiertagen, erfolgt
keine gesonderte Vergütung.
Alle anderen Arbeiten sind in Abstimmung und unter
Zustimmung des AG sowie der örtlichen Bauleitung
während der Marktöffnungszeiten durchzuführen. Die
letzte Entscheidung liegt immer beim AG und dessen
Bauleitung.
Die Arbeiten sind so auszuführen und zeitlich
einzutakten, dass der Marktbetrieb ohne größere
Einschränkungen und Beeinträchtigungen während der
Arbeiten durchgeführt werden kann.
2.3 Alle zusätzlichen Aufwendungen und Lohnzuschläge
für Nacht-,
Wochenend- und Feiertagsarbeit sind in die
Angebotspreise
mit einzukalkulieren. Eine besondere Vergütung erfolgt
dafür nicht.
Dies gilt auch für ggf. gemäß Bauablauf notwendigen
Schichtbetrieb.
2.4 Genehmigungen, die aufgrund notwendigen
Schichtbetriebes,
Wochenend- und Feiertagsarbeit erforderlich werden,
hat der AN rechtzeitig
einzuholen.
2.5 Der Auftragnehmer stellt als Generalunternehmer
den Bauleiter
nach Landesbauordnung, auch wenn nicht alle
Teilleistungen übertragen
werden (Haustechnik / Kältetechnik).
2.6 Die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten
Ecktermine des
Bauablaufes werden Vertragsbestandteil und sind im
Angebot enstprechend
zu berücksichtigen. (siehe Baubeschreibung/Eckdaten)
Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach
Auftragserteilung einen
Detailterminplan auf den Termineckdaten des Auftrages
auszuarbeiten und in
diesem Plan Kapazitätsübersichten des erforderlichen
Personaleinsatzes
darzustellen.
Die Kapazitätsübersichten sind in Form einer
Wochenvorschau für den
Zeitraum von 2 Wochen einzureichen und ständig zu
aktualisieren.
Die Arbeitsvorbereitung und insbesondere die
Materialbeschaffung ist
anhand der vorgegebenen Termineckdaten zu organisieren.
2.7 Hinweis:
Die Binder und Unterzüge dürfen nur seitlich angebohrt
werden
(ab ca. 10 cm über UK Binder/Unterzug).
Es darf nicht in die Unterseite der Stege gebohrt
werden.
Lage der Bohrungen sollte vor Ausführung mit dem
Tragwerksplaner
abgestimmt werden.
2.8 Die Lagerung von Baustoffen / -materialien auf
Fahrstraßen und
Stellplätzen ist außerhalb der BE-Fläche nicht
zulässig.
2.9 Maßgebend für die Ausführung ist die
Baubeschreibung des Auftraggebers KaBa
"Filialmaßnahmen" in Verbindung mit der KaBa "Neubau",
jeweils aktuelle Fassung.
Zugelassen sind nur Fabrikate gemäß geltender
Fabrikatsliste der Baubeschreibung. Falls es zu
Produkten keine Vorgaben in der Fabrikatsliste gibt,
sind die angebotenen Produkte im Angebot zu vermerken.
Evtl. Widersprüche zwischen Baubeschreibung und
Planunterlagen / Leistungsbeschreibung sind vor Beginn
der Arbeiten zweifelsfrei mit der Bauleitung zu klären.
3. Leistungseinschluss
In den allgemeinen und technischen Vorbemerkungen
aufgeführte Leistungen sowie sich aus den allgemeinen
und technischen Vorbemerkungen ergebende Leistungen
sind zu erbringen (Leistungsbestandsteil) und bei der
Kalkulation zu berücksichtigen / einzukalkulieren.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
33 Baureinigungsarbeiten
33
Baureinigungsarbeiten
@@
Technische Vorbemerkungen - Reinigungsarbeiten
Technische Vorbemerkungen - Reinigungsarbeiten
Die Arbeitshöhen betragen bis ca. 5,70 m.
Dafür erforderliche Rüstungen sind
entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und
Erfordernissen durch den AN bereitzustellen,
aufzubauen, vorzuhalten und wieder abzubauen, einschl.
Transport und aller erforderlichen Umsetzungen.
Ankerpunkte sind wieder analog Bestand fachgerecht,
vollvolumig und oberflächenbündig ohne sichtbaren
Übergang zu schließen.
Ausführungsgrundlage:
- RAL-GZ 902 - Gebäudereinigung; Gütesicherung
Ausführung:
Wasserverunreinigende Substanzen dürfen weder innerhalb
noch außerhalb des Gebäudes über Einläufe entsorgt
werden.
Grundsätzlich verpflichtet sich der Auftragnehmer, nur
zugelassene Reinigungsmittel zu verwenden, die keine
Rückstände hinterlassen oder zu Schäden auf den
Materialoberflächen führen, Reinigungsmittel müssen mit
den zu reinigenden Untergründen (Materialien)
verträglich sein.
Vom Auftraggeber werden folgende Qualitätsanforderungen
gestellt:
- staubfrei
- schlierenfrei
- fleckenfrei
- Verunreinigungen und Verschmutzungen jeglicher Art
sind zu entfernen
- es sind einwandfreie und saubere Oberflächen
herzustellen
Glasfassaden und andere Glasflächen: Sachgemäße
Reinigung einschl. abledern. Farbreste und starke
Verschmutzungen sind abzukratzen.
Eloxierte Alu-Bleche und Profile:
Zement-, Kalk-, und Mörtelrückstände sind nur mit
Wasser abzuwaschen, sie sind keinesfalls mit
Metallschabern abzukratzen.
Einbrennlackierte Alu-Bleche und Profile:
Reinigung mit warmen Wasser mit Zusatz von waschaktiven
Substanzen oder gleichwertig neutral reagierenden
Zusätzen. Die Reinigung erfolgt zweckmäßigerweise mit
Schwamm, bzw. Bürste oder durchrotierende Bürste.
Der entstehende Schaum ist durch Abziehen mit
entsprechenden Hilfsgeräten zu beseitigen. Besonders
stark verschmutzte Flächen sind durch Nachreinigung mit
einem Spezial-Lackreiniger zu behandeln. Dieser
Lackreiniger ist auf der trockenen Fassade mit weichem
Lappen anzuwenden, wobei besonders hartnäckig
verschmutzte Stellen durch mehrmaliges Reiben zu
säubern sind.
Der AN hat sich über die örtlichen Verhältnisse,
Zustände, Geometrien und Lage der zu reinigenden
Gegenstände / Bereich / Flächen / Einrichtungen usw. im
Vorfeld zu informieren und seine Reinigungsverfahren
danach zu wählen und abzustimmen
Nachbehandlungsmittel, wie z.B. konservierende oder
hydrophobierende Mittel dürfen nur verwendet werden,
wenn sie in der Leistungsbeschreibung vorgeschrieben
sind.
Im Marktbereich zur Anwendung kommende Reinigungsmittel
müssen den Anforderungen der Lebensmittelhygiene
entsprechend und dementsprechend zugelassen sein.
Toiletten, Bade- und Waschräume einschl. der
Einrichtungsgegenstände sind mit desinfizierenden
Mitteln zu reinigen.
Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, für die
Verarbeitungsvorschriften des Herstellers bestehen,
sind auch nach diesen Vorschriften zu verarbeiten.
Durch den Einsatz von Reinigungsmitteln dürfen am
Arbeitsplatz grundsätzlich die nach TRGS 900
festgelegten Grenzwerte in der Luft - MAK- und TAK-
Werte - nicht - auch nicht kurzzeitig - überschritten
werden. Im Ausnahmefall muß die Exposition Dritter
ausgeschlossen sein. Der Einsatz der in der TRGS 905
aufgeführten stark gesundheitsschädlichen Stoffe ist
absolut verboten.
Bäder mit sanitären Einrichtungsgegenständen sind von
Resten, wie Schutzfolien, Aufklebern etc. frei zu
machen und schlierenfrei mit geeignetem
Reinigungsmittel zu wischen; einschl. Nachtrocknung in
einem zweiten Arbeitsgang. Sanitär-Porzellan ist
gründlich naß zu reinigen. Armaturen sind zu polieren.
Rutschhemmend ausgebildete Natursteinbeläge der
Rutschsicherheitsgruppe R9 dürfen nur mit
rückstandsfreien, für Naturstein geeigneten Reinigern
behandelt werden; anderenfalls wird die rutschhemmende
Wirkung aufgehoben.
Bauelemente aus Holz wie Türfutter,
Türblattoberflächen, feste Einbauten,
Parkettoberflächen etc. sind mit besonderer Sorgfalt zu
reinigen und es ist im besonderen darauf zu achten, daß
keinerlei Wasserflecken zurückbleiben. Das Reinigen
beinhaltet auch das Reinigen der Beschläge und
Beschilderungen.
Glasflächen jeglicher Art sind bei grober Verschmutzung
mit einem Spezialglashobel zu bearbeiten, wobei dieser
so einzusetzen ist, dass ein Verkratzen und sonstige
Kratzspuren in jeder Form auszuschließen sind.
Zum Reinigen gehört das Säubern der Fensterstöcke mit
Fensterflügeln innen und außen sowie der
Paneelkonstruk- tionen und der Zwischenräume. Beim
Reinigen von Fenstern und Fassaden ist im besonderen
darauf zu achten, dass Dichtungen und Glaskitt
unverletzt bleiben.
Kunststoffbeschichtete Flächen sind unter Zusatz
antistatischer Mittel feucht zu reinigen. Lackierte
Flächen sind grundsätzlich feucht zu reinigen. Decken-
und Wandflächen sind trocken zu entstauben. Größere
Verschmutzungen sind zunächst mechanisch zu entfernen.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht gesondert
beschrieben, gilt beim Reinigen von Kücheneinrichtungen
auch das Säubern der inneren Korpusteile,
einschließlich Fachunterteilungen und sonstiger
Kücheneinbauten.
Heizkörper sind mit geeignetem Gerät zu reinigen, dabei
entdeckte Undichtigkeiten sind unverzüglich dem
Auftraggeber zu melden. Ventile dürfen dabei nicht
anders eingestellt werden.
Vordächer und Wintergärten mit verglasten Flächen sind
zunächst abzukehren, dann naß zu reinigen.
Haustechnische Leitungen, Kanäle (Lüftung, Kälte usw.)
und Einbauten sind gründlichst (Staub, Ablagerungen und
Verunreinigungen jeglicher Art sind zu entfernen)
entsprechend Erfordernissen zu reinigen. Regler und
deren Einstellungen dürfen dabei nicht verändert
werden.
Teppichbeläge sind ihrer Qualität entsprechend mit
geeignetem Gerät zu reinigen. Sollten dabei Mängel in
der Teppichoberfläche festgestellt werden, sind diese
unverzüglich dem Auftraggeber zu melden.
Naßreinigungen bedürfen einer besonderen Absprache. In
diesem Fall ist besonders festzulegen, ob eine
Trocknung maschinell erfolgen soll. Die Pflegehinweise
des Belagherstellers sind zu beachten, ggf. sind sie
vom Auftraggeber anzufordern.
Es ist dem Reinigungspersonal untersagt, im Gebäude zu
rauchen. Der Auftragnehmer hat darauf zu achten, dass
das Rauchverbot eingehalten wird.
Die Weitergabe von Schlüsseln an Dritte ist untersagt.
Für Schlüsselübergabe an Mitarbeiter ist ein
schriftlicher Nachweis zu führen.
Vor Arbeitsaufnahme sind die zu reingenden Flächen und
Bauteile vom Auftragnehmer auf Beschädigung oder auf
herkömmliche Art nicht zu beseitigende Verunreinigungen
zu untersuchen. Beanstandungen sind dem Auftraggeber
unverzüglich mitzuteilen.
Preisinhalte:
Dürfen Räume während der Reinigungsarbeiten oder nach
deren Durchführung zeitweise nicht durch Dritte
betreten werden, so gelten die Absperrmaßnahmen bzw.
Lüftungsarbeiten als Nebenleistung.
Rüstungen, Leitern und Zugangsmöglichkeiten sind
entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und
Erfordernissen (für Arbeitshöhen bis 6,00 m über OK
Gelände / Fertig- fußboden) durch den AN
bereitzustellen, liefern, umzusetzen, anzupassen,
vorzuhalten, zu betreiben und nach Beendigung der
arbeiten wieder abzutransportieren.
Wasser und Energie für die Reinigungsarbeiten werden
dem AN an den vorhandenen Anschlußstellen unentgeltlich
zur Verfügung gestellt.
Weiterhin gelten als Nebenleistung:
-Heranbringen von Wasser und Energie von dem AG zur
Verfügung gestellten Anschlußstellen
zu den Verwendungsstellen.
-Vorhalten der Geräte und Werkzeuge.
-Liefern der Reinigungs-, Pflege- und
Behandlungsmittel
-Befördern aller Stoffe und Geräte, auch wenn sie
vom Auftraggeber beigestellt sind, von den
Lagerstellen des zu bearbeitenden Objektes zu den
Verwendungsstellen und etwaiges
Rückbefördern.
-Reinigen der Abstellräume und Abstellschränke für
Reinigungsmittel und Reinigungsgeräte.
-Herstellen von höchstens 5 Probeflächen in
Einzelgrößen bis zu 2m², insgesamt je Reinigungsart
höchstens bis zu 1% der zu bearbeitenden Fläche.
-Schutz der für die Ausführung übergebenen Stoffe und
Geräte vor Beschädigung und Diebstahl
bis zur Rückgabe.
-Das Abschließen der Türen nach Beendigung der
Reinigung der Räume und das Abgeben der
Schlüssel bei der angegebenen Stelle.
-Herstellernachweis über die Eignung der Reinigungs-,
Pflege- und Behandlungsmittel.
-Reinigen von Beschlägen bei Reinigung von Fenstern,
Türen und Einrichtungsgegenständen.
-Beseitigen aller Verunreinigungen, die von den
Arbeiten des Auftragnehmers herrühren.
In den technischen Vorbemerkungen aufgeführte
Leistungen sowie sich aus den technischen
Vorbemerkungen ergebende Leistungen sind zu erbringen
(Leistungsbestandsteil) und bei der Kalkulation zu
berücksichtigen / einzukalkulieren.
@@
33.02 Innenwände
33.02
Innenwände
33.03 Boden
33.03
Boden
33.07 sonstige Baureinigungsarbeiten
33.07
sonstige Baureinigungsarbeiten