Putzarbeiten
Umbau und Erweiterung der ehem. Realschule Am Häusling
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Allgemeine Vorbemerkungen Innenputzarbeiten: Allgemeine Vorbemerkungen als ZTV - zusätzliche technische Vertragsbedingungen Sie sind als solche Bestandteil der Leistungsbeschreibung aller in diesem LV enthaltenen Titel und werden wesentlicher Vertragsbestandteil. Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die vertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers. Objektbeschreibung Die Universitätsstadt Siegen beabsichtigt die momentan leerstehende ehem. Realschule Am Häusling zu einer dreizügigen Ganztagsgrundschule um- und auszubauen. Objektanschrift Ehem. Realschule Am Häusling Dr.-Ernst-Straße 19 57074 Siegen Beschreibung des Bestandsobjektes Die Schule besteht aus mehreren Gebäudeteilen: A-Gebäude: Das A-Gebäude wurde 1912/1913 als ehemalige Wiesen- und Wegebauschule errichtet. Nach § 2 DschG NW handelt es sich bei diesem Gebäude um ein Baudenkmal (Sache), an dessen Erhaltung und Nutzung aus wissenschaftlichen, volkskundlichen und städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Mit der Eintragung in die Denkmalliste am 03.08.2015 unterliegt das Baudenkmal den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes. Daher bedürfen die Beseitigung, Veränderung und Nutzungsänderung der Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NW. In diesem Gebäude befanden sich die Verwaltungsräume inkl. Lehrer*innen-Bereiche der Schule sowie Klassenräume, eine Bibliothek und im EG Sanitäre Anlagen. Die grundlegende Nutzung und Aufteilung der Räumlichkeiten bleiben nach Abschluss der Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen im Wesentlichen erhalten (vgl. Punkt „Umbau und Sanierungsmaßnahmen im Bestand“). B-Gebäude: im Jahre 1956/57 wurde im Zuge der Nutzungsänderung der Wiesenbauschule zur Realschule ein dreigeschossiger nördlich anschließender Erweiterungsbau erstellt, der durch eine Verbindungsbrücke im 1.OG des A-Gebäudes erschlossen wird. Ebenso verfügt das Gebäude über einen ebenerdigen Eingang. Im UG des Gebäudes ist die Versorgungstechnik für die Gebäude A, B und C untergebracht sowie Stunden-WC-Anlagen und 3 Unterrichtsräume. Im EG und OG befinden sich je 4 Klassenräume - teilweise noch mit Naturwissenschaftlicher Ausstattung. Das DG wurde in den letzten Jahren als Lagerfläche genutzt. Auch bei diesem Gebäude bleibt die grundsätzliche Raumstruktur erhalten. Jedoch wird das Gebäude um einen Mensaanbau erweitert. Die Stunden-WCs im UG werden zurückgebaut und durch eine neue Sanitäranlage im EG ersetzt (vgl. Punkt „Umbau und Sanierungsmaßnahmen im Bestand“). C-Gebäude: ca. im Jahr 1970 wurde nahe des B-Gebäudes ein dreigeschossiger Beton-Fertigteil Pavillon mit Flachdach errichtet. Hier befinden sich im UG Technik- und Versorgungsräume sowie eine Lehrküche und pro Geschoss je 2 Klassenräume + 1 Nebenraum. Künftig erhält das C-Gebäude u. a. einen Anbau mit integriertem barrierefreiem Aufzug sowie eine Aufstockung zur Unterbringung weiterer Lehrräume (vgl. Punkt „Umbau und Sanierungsmaßnahmen im Bestand“). D-und E-Gebäude: zwei weitere Gebäude der Bauart des C-Gebäudes wurden ebenfalls ca. 1970 westlich und talseits der anderen Gebäude errichtet. Diese wurden im Jahr 2018 gem. aktuellen Brandschutzvorgaben umgebaut. Derzeitige Nutzung: Musikschule. Die Nutzung bleibt während der Maßnahme bestehen. Umbaumaßnahmen sind hier nicht vorgesehen. Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Bestand Die Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der vorhandenen Gebäudestrukturen und des Raumprogramms für eine dreizügige Ganztagsgrundschule umzusetzen. Sanierungsmaßnahmen im Einzelnen (Auflistung ist nicht vollständig): A-Gebäude: - Anlegen und Schließen von Öffnungen - denkmalgerechte Ertüchtigung historischer Fenster bzw. Einbau neuer Fenster - Rückbau und Neubau / Neustrukturierung Sanitäranlagen - Ertüchtigungsmaßnahmen TGA (neue Heizkörper, Handwaschbecken usw.) - denkmalgerechte Aufarbeitung historischer Türen bzw. Einbau neuer Türen (innen und außen) - neue Innentüren mit Brand-/Rauchschutzanforderungen (u. a. Flurabschlüsse) - Anpassungen Geländer + Handlauf gem. Schulbaurichtlinie - Einbau neuer akustisch wirksamer Decken - wo notwendig - Ertüchtigung vorhandener Böden bzw. Einbau neuer Böden (inkl. Estrich) - Malerarbeiten (innen und außen) B-Gebäude: - Abbruch Pausenhofüberdachung - Anlegen und Schließen von Öffnungen - Einbau neuer Fenster inkl. außenliegendem Sonnenschutz sowie Notausgänge - Rückbau und Neubau / Neustrukturierung Sanitäranlagen - Rückbau Naturwissenschaftliche Räume - Herrichtung von sog. Lernflure mit Sichtverbindungen, Lernnischen usw. - Ertüchtigungsmaßnahmen TGA (neue Heizkörper, dezentrale Lüftungsgeräte, Handwaschbecken usw.) - neue Innentüren / Verglasungen mit Brand-/Rauchschutzanforderungen (u. a. Flurabschlüsse) - Einbau neuer akustisch wirksamer Decken - wo notwendig - Einbau neuer Böden - wo notwendig - Malerarbeiten (innen und außen) C-Gebäude: - Abbruch Waschbetonfassade; neue Wärmedämmung und Fassade - Anlegen und Schließen von Öffnungen (u. a. Weiterführung Treppenhaus) - Einbau neuer Fenster inkl. außenliegendem Sonnenschutz - Rückbau und Neubau / Neustrukturierung Sanitäranlagen - Rückbau Lehrküche - Ertüchtigungsmaßnahmen TGA (neue Heizkörper, dezentrale Lüftungsgeräte, Handwaschbecken usw.) - neue Türöffnungen und Innentüren gem. Planunterlagen und Brandschutzanforderungen - Malerarbeiten (innen und außen) - neues Geländer + Handlauf gem. Schulbaurichtlinie Erweiterungsbaumaßnahmen Gebäude A: - Fluchttreppe (außenliegende Stahlkonstruktion) EG - DG - Brücke von Gebäude A nach Gebäude C in Stahlbauweise Gebäude B: - Eingeschossiger Anbau einer Mensa in Holzbauweise - Brücke von Gebäude B nach Gebäude C in Stahlbauweise Gebäude C: - Eingeschossige Aufstockung in Holzbauweise - viergeschossiger Erschließungsanbau inkl. Aufzugsschacht in Massivbauweise UG - 2.OG - Brücke von Gebäude A nach Gebäude C in Stahlbauweise - Brücke von Gebäude B nach Gebäude C in Stahlbauweise Die Planung für die Erweiterungsbauten basiert auf einer modularen Bauweise mit einer werkseitigen Vorfertigung der neuen Holzbaukörper. Die Vorfertigung ist in Holzbauweise vorgesehen und betrifft tragende Bauteile wie Fassade, Decken und Dächer der Bauabschnitte. Bodenplatte, Treppenhaus mit Aufzugsschacht werden in Beton- bzw. Mauerwerkbauweise errichtet. Auch hier ist die Verwendung von teilelementierten Bauteilen (Filigranplatten für Decken und Wände) und Fertigbetonteile (z.B. Treppen) möglich. Nettogrundflächen Gebäude A: Bestand 1.620 m² (bleibt unverändert) Gebäude B: Bestand 1.870 m² Neu 215 m² Gesamt: 2.085 m² (inkl. Mensa) Gebäude C: Bestand 580 m² Neu 330 m² Gesamt: 910 m² (inkl. Erschließungsanbau, Aufstockung, Brücken) Ausführungstermine/Bauzeit der Gesamtmaßnahme Die Arbeiten finden nicht in direkter Abfolge statt. Siehe hierzu den beiliegenden vorläufigen Bauzeitenplan. Es sind ALLE An- und Abfahrten zur Ausführung der Leistung inkl. der entsprechenden Aufmaß- und Abnahmetermine einzurechnen. Diese Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. In die Einheitspreise sind ALLE Auslösen und Unterkünfte einzurechnen. Auch diese werden nicht gesondert vergütet. Es wird EINE Baustelleneinrichtung vergütet. Es werden keine zusätzlichen An- und Abtransporte von Maschinen, Fahrzeugen, Hebezeug, Containern u. ä. vergütet. Die Aufteilung der Ausschreibung resultiert aus der energetischen Förderung. Ausführungsbeginn für die Gesamtbaumaßnahme ist 2025, die Fertigstellung ist für März 2027 geplant. Der Bezug der Schule ist für Juni 2027 geplant.. Für die Putzarbeiten werden folgende Leistungen benötigt: - Brandschutzsputz - Kalkzementputz - Beiputzarbeiten - Putzsanierungen - Wärmedämmverbundsystem Die Putzarbeiten werden in Einzelabschnitten in den drei gebäuden (A - C) ausgeführt. Um das geplante Volumen umsetzen zu können, ist eine ausreichende Personalbesetzung an der Baustelle ist zu gewährleisten. SIGEKO Die Koordination der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes auf Baustellen nach der Baustellenverordnung vom 10.06.1998 wird durch den SiGeKo durchgeführt. Die einschlägigen Gesetze, Vorschriften und Regeln sind bei den Arbeiten auf der Baustelle einzuhalten. Im Besonderen wird auf folgende Gesetze und Schriften hingewiesen: Staatliches Recht - Gesetze, Verordnung und Richtlinien BG-Vorschriften - BGV BG-Regeln - BGR BG-Grundsätze - BGG BG-Information - BGI Hinweise zur Baustelle Die von Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen betroffenen Gebäude A, B und C stehen leer. Die Bestandsgebäude D+E werden hingegen während der Bauzeit genutzt (Musikschule). Als Zufahrt und Lagerfläche gelten die im Lageplan dargestellten Bereiche. Der Bieter ist gehalten, sich selbst ein Bild von der Örtlichkeit zu machen. Einen gemeinsamen Besichtigungstermin mit der Bauleitung wird empfohlen. Evtl. Nachforderungen aus Unkenntnis der Baustelle sind ausgeschlossen. Die Einfahrt und Ausfahrt zur Baustelle erfolgt über die Dr.-Ernst-Straße und wird ausschließlich den Fahrzeugen der notwendigen Baustellenandienung und den Fahrzeugen der Entsorgung gewährt. Teilbereiche des Grundstücks können mit LKW nicht befahren / angedient werden. Diese Bereiche sind im Lageplan dargestellt. Parkflächen für PKW des Baustellenpersonals im Baustellenbereich sind in den jeweils ausgewiesenen Bereichen vorhanden. Parkflächen für die Nutzer der Musikschule stehen in ausreichender Anzahl auf dem Nachbargrundstück zur Verfügung. Die Baustelleneinrichtung ist Gegenstand der Rohbaugewerke. Die Ausbaugewerke nutzen die Bauwasser- und Baustromeinrichtung sowie die sanitären Einrichtungen mit. Die Baustelleneinrichtung und Arbeitsabläufe sind in Absprache mit der Bauleitung so herzurichten bzw. zu planen, dass der Betrieb in den Gebäuden D+E nicht gestört wird. Hinweise auf Baustellenplan/ SiGeKo-Plan insbesondere wegen Lärmemissionen usw. sind zu beachten. Bauschild/Firmenschilder Das Anbringen firmeneigener Bauschilder ist nur nach Rücksprache mit der Bauherrin möglich. Baustellensauberkeit Die Baustelle ist nach Beendigung der Arbeiten arbeitstäglich besenrein zu verlassen. Dies trifft auch für den Abschluss der Arbeiten in einem bestimmten Bereich zu. Mindestens zum Ende einer Woche ist die Baustelle aufzuräumen und zu säubern. Sollte der schriftlichen Aufforderung zur Baustellenreinigung nicht innerhalb von 2 Tagen nachgekommen werden, wird automatisch ein Reinigungsunternehmen mit den Arbeiten beauftragt und die angefallenen Kosten bei der Endabrechnung in Abzug gebracht. Allgemeine Hinweise Die Verkehrssicherheit auf der Baustelle im Bereich der Zu- und Abfahrten und der öffentlichen Straßen und Wege ist durch den Auftragnehmer (AN) herzustellen und aufrecht zu erhalten. Auf die sichere Nutzung der Gebäude D+E (durch Kinder im Grundschulalter) sowie des angrenzenden Wohnhauses ist verschärft zu achten. Zudem sind alle behördlichen Forderungen sind zu berücksichtigen und vor Ausführungsbeginn mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Kosten, die aufgrund von behördlichen Auflagen entstehen, sind durch den Auftragnehmer zu tragen und Bestandteil der Baustelleneinrichtung. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen sämtliche Leistungen, die zur Erstellung der betriebsfähigen Anlage und zur Erfüllung der behördlichen Auflagen erforderlich sind. Ausgenommen davon sind die bauseitigen Leistungen. Bauelemente sind frei Baustelle einschließlich Verpackung, allen Materialien entsprechend den Bauzeichnungen und Beschreibungen, Montage und Inbetriebsetzung durch Fachmonteure anzubieten. Kosten für Unterkunft, Auslösung sowie Wege- und Fahrgelder sind in die Angebotspreise einzurechnen. Der AN hat den bei seinen Arbeiten anfallenden Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial, sonstige Abfälle) ständig in entsprechenden Schuttbehältern zu sammeln, regelmäßig zu einer genehmigten Deponie abzufahren und sachgemäß zu entsorgen. Die Entsorgung sämtlicher von der Baustelle abzufahrender Stoffe erfolgt über die aktuelle Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Siegen. Bei Verwendung von schadstoffhaltigen/belasteten Materialien sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Der Baustellenbetrieb und die Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen sind so zu gestalten, dass Belästigungen, wie Lärm und Staubentwicklung, durch geeignete Maßnahmen minimiert werden (z.B. Anfeuchten, Abdecken, lärmgedämpfte Maschinen, etc.). Die Leistung ist in den betreffenden Positionen des LVs mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Der AN hat im Rahmen seines Auftrages während der Ausführung der Arbeiten für alle Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen Bestimmungen zu sorgen. Diese Leistungen sind in die entsprechenden LV-Positionen einzukalkulieren. Dies gilt ebenfalls für den Schutz des Baustellengeländes und Lagerflächen sowie von Maschinen, Werkzeugen und sonstigen Baustelleneinrichtungen des AN gegen Diebstahl, Beschädigung, Störung und Missbrauch. Notwendige Flächen für die Baustelleneinrichtung werden dem AN in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) auf dem Baustellengelände zugewiesen. Diese sind widerruflich. Eine Entschädigung kann hieraus nicht abgeleitet werden. Der AN hat sofort nach Auftragserteilung evtl. benötigte Lagerflächen beim AG anzumelden. Gebäude A und B sind über eine Brücke verbunden. Die max. Durchfahrtshöhe beträgt hier ~ 3,35 m. Für Anlieferungen und Abfuhren ist dieses unbedingt zu beachten. Eine alternative Zuwegung zu dem Baugelände „Mensa“ und der Rückseite von Gebäude B für große LKW/Fahrzeuge ist nicht vorhanden/möglich. Der AN hat sich über den Stand der bauseitigen Vorleistungen zu informieren, um bei Beginn und der Ausführung seiner Leistungen keine Verzögerungen auftreten zu lassen. Alle Maßnahmen und Eintragungen in den Planungsunterlagen sind vor Beginn der Ausführung sowie im Verlauf der Bauausführung zu überprüfen. Übernommene Festpunkte, wie Meterrisse etc., sind örtlich zu überprüfen und festgestellte Abweichungen oder Bedenken vor Ausführung der weiteren Arbeiten schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen. Ein Exemplar des Leistungsverzeichnisses ist durch den AN auf der Baustelle vorzuhalten. Besondere Hinweise Der Auftragnehmer hat sich über den Baufortschritt zu informieren, um bei Beginn und der Ausführung seiner Leistungen keine Verzögerungen auftreten zu lassen. Besichtigungen können nach Terminabsprache vereinbart werden. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben. Hierbei bedeutet „Bauart“ das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. Grundlage für das Angebot ist das Leistungsverzeichnis und die den Verdingungsunterlagen beiliegenden Zeichnungen/Pläne/Dokumente. Die im Leistungsverzeichnis und den zugehörigen Unterlagen angegebenen Maße sind Richtmaße. Ausführungsmaße sind vor Ort zu nehmen. Der Ausführung und Abrechnung der auszuführenden Leistungen liegen die VOB und die entsprechenden DIN-Vorschriften zugrunde: - Unfallverhütungsvorschriften UVV - Vorschriften der Berufsgenossenschaften - Herstellervorschriften - Alle in diesen Normen aufgeführten Zusatznormen, Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien in aktueller Fassung Abrechnungshinweise Für die Kalkulation des LVs und den darin beschriebenen Positionen sind sämtliche Anlagen zu berücksichtigen. Der AN bestätigt, dass die in den LV-Positionen aufgeführten Stundenlohnsätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt sind und die üblichen Berechnungsmerkmale bereits vollständig beinhalten. Zuschläge oder Zulagen können daher nicht zusätzlich berechnet werden. Dies gilt nicht, sofern der Auftraggeber Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sowie Überstunden vor deren Ausführung ausdrücklich beauftragt. Die Höhe der in Ansatz zu bringenden Zuschläge richtet sich in diesem Fall nach den geltenden, jeweils einschlägigen Tarifbestimmungen. Sämtliche Preise sind Nettopreise unter Berücksichtigung aller erforderlichen Leistungen, wie Geräte, Gerüste, Handwerkzeuge, Materialien, Transportkosten, Löhne, Auslösungen, Nebenkosten für Eigenleistungen, Prüfzeugnisse und Abnahmeprüfungen. Die zum Zeitpunkt der Beauftragung jeweils gültige Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Soweit keine gesonderten Vereinbarungen getroffen werden, sind alle in den ZTV geforderten Leistungen vom AN auszuführende Nebenleistungen und sind in die EP der LV-Positionen einzukalkulieren. Die folgenden besonderen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen: - Die in der ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1 aufgeführten Nebenleistungen. - Gebühren für bauaufsichtliche Genehmigungen und Abnahme von Arbeitsgeräten. - Beseitigung von Mängeln der Untergründe (siehe VOB-C Abschnitt 3.2). - Maßnahmen zum Schutz gegen Beschädigungen von Bauwerken, Gebäudeteilen, Anlagen und deren Zugänge beim Gebrauch der Gerüste. - Herstellen und Entfernen von Hilfsgründungen, Schließen, Verputzen und Spachteln von Aussparungen, Ankerlöchern o. ä. Die Abrechnung muss nach Maßnahmen entsprechend den Haushaltstiteln erfolgen. Die Rechnungen müssen entsprechend Zwischensummen aufweisen. Containerbereitstellungs- und Entsorgungskosten Kosten für die Bereitstellung von Container (inkl. An- und Abfahrten) und zur Entsorgung des in den nachfolgenden Positionen anfallenden Bauschuttmaterials sind in die Einzelpositionen mit einzukalkulieren. Stundenlohnsätze, Material- und Gerätepreise Tagelohnzettel müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen der Bauleitung vorgelegt werden. Später eingereichte Tagelohnzettel können bei der Abrechnung nicht mehr berücksichtigt werden. Poliere und sonstiges Aufsichtspersonal werden bei der Ausführung von Stundenlohnarbeiten nicht gesondert vergütet. Stundenlohn-, Geräte-Stunden- und Materialsätze sind anzugeben. Nachtragsangebote Nachtragsangebote sind auf der Basis des Hauptangebotes zu kalkulieren. Auf Verlangen des Auftraggebers ist dies zu belegen. Nachtragsangebote dürfen nur nach ausdrücklicher Beauftragung des Bauherrn und / oder der Bauleitung, mit täglich zu erbringendem Nachweis der erbrachten Leistungen ausgeführt werden. Plananlagen
Allgemeine Vorbemerkungen
Vorbemerkungen Putz- und Stuckarbeiten Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. BFS Merkblatt Nr. 20.1 Beurteilung des Untergrundes für Putzarbeiten, Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden BFS Merkblatt Nr. 21 Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) Lehmbau Regeln Merkblatt 2 Verspachtelung von Gipsplatten Oberflächengüten Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt 2.1 Verspachtelung von Gipsfaserplatten Oberflächengüten Merkblatt 4 Regeldetails zum Wärmeschutz gemäß EnEV 2009 Modernisierung mit Trockenbausystemen Anhang zum Merkblatt 4 Regeldetails zum Wärmeschutz gem. EnEV 2009 mit Trockenbausystemen in der Modernisierung -Bauteilkatalog- Merkblatt 5 Bäder, Feucht- und Nassräume im Holz- und Trockenbau - Innenraumabdichtung nach DIN 18534 Merkblatt Einbau und Verputzen von Platten aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS-R) mit rauer oder gewaffelter Oberfläche Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) Merkblatt Strukturierte Putzoberflächen - Visuelle Anforderungen Herausgeber: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V. (VDPM) Merkblatt Sockelausführung im Übergang zu Wärmedämm-Verbundsystemen und Putzsystemen Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) Merkblatt Leitlinien für das Verputzen von Mauerwerk und Beton Grundlagen für die Planung, Gestaltung und Ausführung Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) und andere Merkblatt Praxismerkblatt Brandschutzmaßnahmen bei WDVS mit EPS-Dämmstoffen Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) und andere Porenbetonbericht 7 Oberflächenbehandlung Putze Beschichtungen Bekleidungen Herausgeber: Bundesverband Porenbeton WTA-Merkblatt 2-4-14/D Beurteilung und Instandsetzung gerissener Putze an Fassaden Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 2-7-01/D Kalkputze in der Denkmalpflege WTA-Merkblatt 2-12-13/D Fassadenanstriche für mineralische Untergründe in der Bauwerkserhaltung und Baudenkmalpflege WTA-Merkblatt 2-13-15/D Wärmedämm-Verbundsysteme - Wartung, Instandsetzung, Verbesserung WTA-Merkblatt 3-17-10/D Hydrophobierende Imprägnierung von mineralischen Baustoffen Angaben zu Stoffen und Bauteilen Die Zulassung des Wärmedämm-Verbundsystems nach den Abschnitten 2 und 3.2.1 DIN 18345 muss auf der Baustelle vorliegen. Dem Auftraggeber oder Bauleiter ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Die Anlieferung aller Stoffe und Bauteile des Wärmedämm-Verbundsystems muss in der Originalverpackung erfolgen. Angaben zur Ausführung Allgemeines Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen. Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen. Fenster, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile und sonstige unmittelbar angrenzende Bauteile sind abzukleben. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen und müssen sich rückstandfrei entfernen lassen. Vor dem Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten. Ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen. Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu vermeiden. Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Zum Nachweis ist ein Hygrometer aufzustellen. Innenputz, Trockenbauoberflächen Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anders angegeben ist, sind die Oberflächen von Innenputzen in der Qualitätsstufe Q1 (oder) Q3 (oder) Q4 (nicht zutreffendes bitte löschen) auszuführen. (Erläuterung: Regelausführung nach ATV DIN 18350 ist Q2, deshalb ist nur eine abweichende Anforderung anzugeben.) Höhenbezugspunkte (Meterrisse) dürfen nicht überputzt werden und sind ggf. auszusparen, sofern nicht spezielle, überputzbare Markierungsplaketten vorhanden sind. Alle Elektrodosen, Auslässe und später freizulegenden Einbauteile sind zu kennzeichnen oder es ist zu veranlassen, dass sie vor dem Putzen gekennzeichnet werden. Sie sind nach dem Putzen freizulegen; die Dosen sind sauber anzuarbeiten und von Mörtel zu reinigen. Wandputz darf keine unmittelbare Verbindung zu Treppenläufen und Treppenpodesten haben, wenn Maßnahmen zum Trittschallschutz vorgesehen sind. Rohre, Einbauten u. dgl. sind durch Ausbildung elastischer Fugen, z.B. durch Ummantelung, vom Putz zu trennen, wenn mit Bewegungen oder thermischen Längenänderungen zu rechnen ist. Innenputz ist bis auf die Rohdecke zu führen. Mörtelreste sind unbedingt von der Rohdecke vor der Erhärtung zu entfernen. Bei Abnahme der Putzarbeiten sind die geputzten Räume besenrein zu übergeben.
Vorbemerkungen
23 PUTZARBEITEN
23
PUTZARBEITEN
23.01 Innenputze Gebäude C
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Innenputze Gebäude C
23.02 Innenputze Gebäude B
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Innenputze Gebäude B
23.03 Innenputze Gebäude A
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Innenputze Gebäude A
23.04 Brandschutzputz Gebäude C
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Brandschutzputz Gebäude C
24 Aussenputz/Wärmedämmverbundsystem Gebäude C
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Aussenputz/Wärmedämmverbundsystem Gebäude C
24.01 Außenputz
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Außenputz
24.02 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten

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