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Allgemeine Beschreibung Allgemeine Beschreibung
Das Tempodrom - der Verwandlungskünstler unter den Berliner Event-Locations. 1980 als Zirkuszelt auf dem Potsdamer Platz gegründet und nach verschiedenen Standortwechseln 2001 auf dem Gelände des ehemaligen Anhalter Bahnhofs in neuem Gewand erbaut, bietet das Haus heute eine kaum zu übertreffende Vielfalt an Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten - ob für öffentliche Veranstaltungen wie Konzerte, Comedy-Shows oder Musicals sowie für exklusive Firmenveranstaltungen von Gala Dinner, Tagungen bis hin zu Produktpräsentationen oder Messen.
Ein multifunktionales Raumkonzept in Verbindung mit ästhetisch beeindruckender Architektur und ökologisch durchdachter Infrastruktur schafft ideale Voraussetzungen für Veranstaltungen von 50 bis 4.200 Gästen - je nach Bedarf können 5 Räume/Flächen separat oder kombiniert bespielt werden: die Große Arena, die Kleine Arena, das Foyer, der Vorplatz und die Dachterrasse.
Wir beabsichtigen das Tempodrom umfassend umzubauen. Ziel der Maßnahme ist die Modernisierung und Anpassung der Veranstaltungsstätte an aktuelle technische und betriebliche Anforderungen.
Allgemeine Angaben
Auftraggeber des Bauvorhabens:
KPS Real Estate Möckernstraße 10 GmbH
Möckernstraße 10
10963 Berlin
Anschrift des Bauvorhabens:
Möckernstraße 10
10963 Berlin
Projektumfang:
Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen zur Optimierung der Veranstaltungsstätte
Flächen:
Foyer: 1.000 m²
Kleine Arena: Gesamtfläche 255 m², davon 115 m² in der Manage und 63 m² Foyer
Große Arena: 2.800 m² (davon 1.400 m² Manege/Szene)
Künstlergarderobe: 94 m²
Backstage Lounge ("Green Room"): 93 m²
Crew Catering: 85 m²
Restaurant: 100 m²
Leistungsbereich:
Generalunternehmerleistungen, inkl. Koordination aller Gewerke, Bauausführung, Qualitätsmanagement, Terminkontrolle und Dokumentation
Angaben zur Örtlichkeit
Lage des Grundstückes/der Liegenschaft:
Das Grundstück / die Liegenschaft des Tempodrom befindet sich im Berliner Stadtteil Kreuzberg. Das Grundstück liegt an der Möckernstraße und ist sonst von öffentlichem Flächen wie Elise-Tilse-Park und Ilse-Hennoch-Sportplatz umgeben. Es hat keine direkt angrenzenden Nachbarbebauung. Befahrbare Zugänge auf das Grundstück existieren ausschließlich von der Möckernstraße aus.
Das Grundstück/die Liegenschaft liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. VI-150g-1 vom 20.06.2006 und ist als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen.
Bestandsbebauung
Die Bebauung des Grundstücks besteht aus einem einzelnen Baukörper. Das Gebäude ist der Gebäudeklasse 5 zuzuweisen und gilt aufgrund seiner Geschossfläche als Sonderbau. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz.
Das Gebäude wurde vom Architekturbüro Gerkan, Marg und Partner geplant und 2001 fertiggestellt. Das Tempodrom hat die Struktur eines Amphitheaters mit einem zeltartigen, skulpturalen Dach aus Stahlbeton. Das Dach ist an die frühere Zirkus-Tradition angelehnt und erinnert mit seiner Form an ein riesiges Zelt, das eine große Arena überspannt. Wesentliches Gestaltungsmerkmal sind bauzeittypische Sichtbetonwände und Decken. Das Gebäude hat einen starken individuellen Charakter und die Kombination aus flachen Sockelbau und zeltartiger, weithin sichtbarer Dachform ist ein prägender Bestandteil der Berliner Baukultur.
Nutzung Bestandsbebauung
Der Sockelbau beherbergt neben der Veranstaltungsnutzung mit Großer und Kleiner Arena, das Liquidrom als Erholungs- und Solebad.
Verfahrensbeschreibung
Im Rahmen dieses Vorhabens suchen wir einen Generalunternehmer, der die baulichen Maßnahmen fachgerecht und termingerecht umsetzt.
Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten Sie die Kalkulationsgrundlagen, einschließlich Leistungsverzeichnisse, Beschreibungen und Pläne.
Im Anschluss an die Angebotsabgabe erfolgt die Anbahnung des GU-Vertrages (Pauschalfestpreis) samt Verhandlung und Angebotsrevisionen bis zum Vertragsabschluss.
Es handelt sich um eine private Vergabe. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt auf Kosten der Bieter. Es besteht kein Anspruch auf eine Vergabe der Leistungen, und der wir behalten uns das Recht vor, das Verfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen zu stoppen.
Folgende Meilensteine sind im Verfahren aktuell vorgesehen:
Versand Ausschreibungsunterlagen: 15.12.2025
Q&A-Session & Ortstermin: KW 51 2025, KW 02 2026 oder KW 03 2026
Eingabefrist Angebot: 31.01.2026
Vertragsabschluss: ca. Ende Februar 2026
Termine und Fristen
Vorgesehener Beginn der Baumaßnahme/Arbeiten: 16.07.2026
Geplante Dauer der Baumaßnahme/Arbeiten: 23.08.2026
Angaben zum Bauvorhaben
Allgemeine Beschreibung
Das Bauvorhaben umfasst die Sanierung und den Umbau hauptsächlich des Foyers, allgemeiner Empfangsbereiche, sowie Garderoben, Bars und Restaurant. Darüber hinaus sollen einzelner Flächen der Backstage-Bereiche saniert und erneuert werden. Die Große Arena und der überwiegende Teil der Back-Of-House-Flächen sind von den Maßnahmen nicht betroffen. In der Kleinen Arena finden wenige Maßnahmen statt die sich weitestgehend auf Ausstattungsthemen beschränken.
Foyer
Im Foyer findet eine umfassende Erneuerung der Abhangdecken statt bei der ein völlig neues Beleuchtungskonzept umgesetzt wird. Neben der Neugestaltung der Wandnischen in den Randbereichen, werden außerdem Türschleieranlagen, digitale Wegeführung und mobile Tresen ergänzt, bzw. erneuert.
Oberer Umlauf
Im Oberen Umlauf werden sämtliche vorhandenen Theken- und Baranlagen zurückgebaut und teilweise ersetzt. In den jeweiligen Randbereichen sollen Sitznischen und Lagerräume ergänzt werden. Auch hier kommt ein neues Wegeführungs- und Beleuchtungskonzept zum Einsatz
Unterer Umlauf
Der Untere Umlauf erfährt insbesondere eine Ergänzung von Lichtvouten im Rahmen des neuen Beleuchtungskonzepts, sowie Erneuerung der Garderoben, Theken und Baranlagen.
Crew- und Star-Dressing
Großer und Kleiner Star-Dressing Raum werden erheblich modernisiert und erhalten eine zeitgemäße Einrichtung und Ausstattung die dem Nutzen der Räume als Vorbereitungs- und Ruheraum für internationale Künstler gerecht wird. Dafür werden individuell nutzbare Bäder ergänzt und sämtliche Oberflächen überarbeitet.
Die Crew-Dressing-Bereiche erhalten im Wesentlichen eine neue Sanitär-Ausstattung.
Restaurant
Im Restaurant werden sämtliche Bestuhlungen und Theken- und Baranlagen komplett erneuert. Darüber hinaus werden Wandoberflächen überarbeitet und ein neuer innenlliegender Blendschutz ergänzt.
Lounge
In der Lounge wird im Wesentlichen die Bartheke erneuert, bzw. mit neuen Oberflächen ausgestattet.
Leistungsbild:
Im Rahmen der Generalunternehmerleistungen sind unter anderem folgende Maßnahmen umzusetzen, die detaillierte Beschreibung der Arbeiten sind den Leistungsverzeichnissen (Anlage 01-05) sowie dem Vertragsentwurf (Anlage 06) zu entnehmen:
- Erneuerung von Wand- und Deckenflächen
- Einbau von Bodenbelägen
- Ergänzung von Bodenbeschichtungen
(Hinweis: Diese Leistung wird durch einenn externen Dienstleister ausgeführt, muss aber in Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistungen durch den GU mit terminiert und korrdiniert werden.)
- Anpassung von Wandstellungen insb. Trockenbau sowie Deckenkonstruktionen
- Implementierung eines neuen Lichtkonzeptes (auch in Baukonstruktiven Einbauten) einschließlich
Erneuerung der Lichtsteuerung im gesamten Gebäude
- Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung, Erweiterung der Brandmeldeanlage
- Teilweise Erneuerung der Unterverteilungen sowie weiterer Komponenten der Stromversorgung
- Umsetzung eines neuen F&B-Konzeptes, einschließlich Austausch der Bar- und Tresenanlagen inkl.
Schank- und Kühltechnik sowie haustechnischer Erschließung (mechanisch und elektrisch)
- Diverse Einbauten
- Erneuerung von Signage & Wayfinding im Innen- und Außenbereich inkl. Installation neuer Beschilderungen
- Erschließung neuer Screen Positionen mit Strom und Daten inkl. Unterkonstruktion zur Montage der
Screens. Lieferung der Komponenten durch Auftraggeber.
- Umsetzung Komplettbäder im Backstagebereich inkl. Heizung, Sanitär, Lüftung Ausstattung und
Oberflächen
Die Maßnahmen beziehen sich auf folgende Gebäudeteile: Foyer, Kleine Arena, Künstlergarderobe, Backstage, Restaurant. In der großen Arena bzw. im großen Veranstaltungsraum ist nur die Beschilderung zu erneuern und zwei mobile Bars zu ergänzen.
Der Auftragnehmer schreibt die vorliegende Planung fort und erarbeitet mindestens die Werk- und Montageplanung und etwa von ihm weiter benötigte Unterlagen, Berechnungen und Pläne.
Im Leistungsumfang enthalten sind darüber hinaus sämtliche im Vertragsentwurf (Anlage 06) benannten Leistungen zur Koordination der Baustelle und der Gewerke, Sicherung der Baustelle, Abnahmen, etc..
Bauzeit
Neben Gestalt und Nutzung des Gebäudes, liegt die Besonderheit der geplanten Maßnahmen vor allem im Bereich der zur Verfügung stehenden Bauzeit. Das Gebäude kann nur für einen sehr begrenzten Zeitraum außer Betrieb genommen werden und geschlossen bleiben. Daher ist bereits im Angebotsverfahren unbedingt zu beachten, dass die angegebene Bauzeit nicht überschritten werden darf und insbesondere nicht verlängerbar ist. Der AN hat daher in allen anzubietenden Positionen einzukalkulieren, wenn aufgrund dieser Tatsache besondere Maßnahmen zu treffen sind. Spätere Ergänzungen und baukostenerhöhende Faktoren die sich in den hier geschilderten Umständen begründen, werden vom Auftraggeber nicht akzeptiert.
Ausdrücklich gilt dies auch für die Koordination der Gewerke und damit in Verbindung stehend, den vorgesehenen Bauablauf.
Baustelle
Da es sich bis auf sehr wenige Ausnahmen ausschließlich um Arbeiten im Innenräumen handelt, geht der Auftraggeber davon aus, dass die Maßnahmen wetterunabhängig durchgeführt werden können und entsprechend Verzögerungen aufgrund von Wetterlagen ausgeschlossen sind.
Sonstige Besondere Maßnahmen die sich in der besonderen Gestalt und Struktur des Gebäudes begründen sind ebenfalls bereits in die Positionen des Angebots einzukalkulieren.
Anlieferung, Parkraum und Gebäudebetrieb während der Bauphase
Das Anlagenpaket "07 Bestand" enthält das Dokument "Tempodrom_Exterior_Anfahrt_BE" dort ist die LKW Zufahrt zum Vorplatz sowie zum Ladetor (Zugang große Arena) dargestellt. Die Große Arena ist für LKW bis 40 t befahrbar. Die Zufahrt erfolgt über eine Rampe (Breite 3,25 m, Höhe 4,4 m, Steigung 12,5 %) von der Möckernstraße aus. Es kann direkt im Bereich hinter der Bühne be- und entladen werden (kein Parkraum). Für LKW ist die Zufahrt nur rückwärts erlaubt. Alle weiteren Bereiche sind über den Haupteingang oder den Eingang "Catering Backstage West" anfahrbahr. Innerhalb der Feuerwehrbewegungsflächen dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden.
Im Bereich vor dem Haupteingang stehen ca. 500 m² als Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Die Flächen A und B in der Möckernstraße sind bei Bedarf im Zeitraum 06-22 Uhr als Ladezonen nutzbar. Die Flächen C, D und E auf dem Gelände des Tempodrom sind als Parkplätze nutzbar. Die Nutzung und ggf. weiterer Bedarf ist mit der technischen Projektleitung abzustimmen.
Über den Lastenfahrstuhl können die Ebenen UG, EG und oberer Umlauf im Foyer erreicht werden. (Maße: 1,3 x 2,3 x 2,0 m (BxTxH), Maximalkapazität: 1.600 kg).
Der Spielbetrieb wird während der gesamten Bauphase eingestellt. Die Büroflächen der Mitarbeiter befinden sich weiterhin in Nutzung (diese liegen außerhalb des Arbeitsbereichs).
Baustelleneinrichtung
Eine weitere Besonderheit des Projektes besteht darin, dass die Baustelleneinrichtung im Wesentlichen komplett innerhalb des Gebäudes errichtet werden kann. Für Lagerflächen, Aufenthaltsbereiche und Baustellenbüro stehen in der Großen Arena ca. 700qm während der gesamten Bauzeit zur Verfügung. Daran direkt angrenzend können die vorhandenen Crew-Backstage Bereiche mit ihren Sanitäreinrichtungen benutzt werden. Insofern bietet sich an, auf die sonst üblichen Abzäunungen und Baucontainer im Außenbereich für diese Nutzungen zu verzichten.
Der Auftragnehmer hat sich aber in jedem Fall vor Abgabe des Angebots mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut zu machen, ob dieses Konzept für ihn schlüssig ist und funktioniert.
Für die Anlieferung von Baustoffen und -geräten kann die vorhandene Bühnenzufahrt genutzt werden. Diese ist für mehr-achsige LKW und Sattelauflieger bis 40 Tonnen befahrbar.
Die gesamte Foyerfläche inkl. Oberer und Unterer Umlauf haben im Sommer 2025, mit Ausnahme der später im LV benannten Flächen, eine neue Bodenbeschichtung erhalten. Dies gilt auch für Große und Kleine Arena. Es ist in jedem Fall und ausnahmslos darauf zu achten, dass sämtliche Bodenflächen einen ausreichenden und wirksamen Schutz während der gesamten Bauzeit erhalten. Sämtliche Beschädigungen wie Kratzer, Abschürfungen, etc. sind absolut zu vermeiden!
Sonstige Baustelleneinrichtung
Ver- und Entsorgungsleitungsanschlüsse für:
Strom: Vorhanden
Wasser: Vorhanden
Abwasser: Vorhanden
Gas: Nicht Vorhanden
Weitere Angaben zu Anschlüssen: Daten
Art/Lage der Lagerplätze: Große Arena
Regelung Baustrom und Bauwasser: Verbrauchskosten trägt AG, lediglich zusätzlich erforderliche Unterverteilungen sind durch den AN zu stellen.
Entsorgung von Abfall nach DIN 18299
In lagernde Behälter des Auftragnehmers. Entsorgung zu Lasten AG.
Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen.
Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer selber dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter füllen.
Anforderungen an das Angebot
Mit dem Angebot sind mindestens einzureichen:
- Bepreistes Leistungsverzeichnis "Bauwerk- Baukonstruktion"
- Bepreistes Leistungsverzeichnis "Bauwerk - Technische Anlagen, Lampen und Leuchten"
- Bepreistes Leistungsverzeichnis "Bauwerk - Technische Anlagen, Elektrotechnik"
- Bepreistes Leistungsverzeichnis "Bauwerk - Technische Anlagen, Verschiedenes""
- Bepreistes Leistungsverzeichnis "Ausstattung / Fest und Lose Möblierung"
- Letztgültige Kommentierung des Vertrages als offene Datei (Pauschale Streichungen sind nicht akzeptabel)
- Grober Bauzeitenplan
- Grobes BE-Konzept
- Projektorganigramm inkl. angedachter Subunternehmer
Sowie folgende Unternehmensbezogene Dokumente:
- Darstellung relevanter Erfahrungen in vergleichbaren Projekten der letzten fünf Jahre inkl. Kontaktdaten der
Auftraggeberschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen (z. B. Finanzamt, Sozialkassen, Berufsgenossenschaft)
- Nachweis über bestehende Versicherungen (z. B. Bauherrenhaftpflicht, Betriebshaftpflicht)
- Erklärungen zur Einhaltung von Arbeitsschutz- und Umweltstandards
Zur Verfügung gestellte Grundlagen
- 00 Angebotsdeckblatt blanko
- 01 Leistungsverzeichnis "Bauwerk- Baukonstruktion"
- 02 Bepreistes Leistungsverzeichnis "Bauwerk - Technische Anlagen"
- 03 Leistungsverzeichnis "Ausstattung / Fest und Lose Möblierung"
- 04 Vertragsentwurf
- 05 Genehmigungslage / Bestandsunterlagen
- 06 Architektenplanung
- 07 Interior Design Paket
- 08 Planung Food & Beverage
- 09 Beleuchtungsplanung
- 10 Elektroplanung (wird nachgereicht)
Ortsbesichtigungen
Eine Ortsbesichtigungen inkl. der Möglichkeit zur Klärung von Fragen zur Angebotskalkulationsind für die 02. und 03. Kalenderwoche vorgesehen. Die terminliche Abstimmung erfolgt über Frau Kunze.
Zudem steht unter folgendem Link ein 3D Rundgang des Tempodroms zur Verfügung in dem alle Bereiche bis auf die Künstlergarderoben und das Crew Catering einsehbar sind (Lounge = Green Room). Virtueller Rundgang (www.tempodrom.de/location/virtueller-rundgang/)
Sonstiges
Alle Angebotsunterlagen sind in elektronischer Form bis zum 31.01.2026 an folgende Adresse zu senden:
karolin.seemann-gramsch@tempodrom.de
lisa.kunze@eventim.de
Für Rückfragen steht Ihnen Lisa Kunze unter 0174 3451688 zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und danken für Ihr Interesse am Umbau des Tempodroms in Berlin.
Allgemeine Beschreibung
03 Bauwerk - Technische Anlagen, Elektrotechnik
03
Bauwerk - Technische Anlagen, Elektrotechnik
1. Allgemeine Projektbeschreibung 1. Allgemeine Projektbeschreibung
Im Rahmen des Projekts müssen auch die Elektrotechnik, dei Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung erneuert werden. Hierzu sind zunächst Anlagenteile wie die Beleuchtung außer Betrieb zu nehmen und zu demontieren. In den Umbaubereichen werden bis zum Beginn der Maßnahme oder auch parallel die Unterverteilungen erneuert. Diese Leistungen sind bereits bei der Fa. Elektro Jahn GmbH & Co. KG, Otto-Hahn-Straße 22,15236 Frankfurt (Oder) beauftragt. Im Rahmen einer Vorabmaßnahme wurden im Jahr 2025 bereits die Zuleitungssysteme zu den Unterverteilung erneuert und div. Endstromkreise und Netzwerkleitungen verlegt.
Zukünftig werden die Allgemeinbeleuchtung sowie die Sicherheitsbeleuchtung in den umgebauten Bereichen getrennt betrieben. Für die Sicherheitsbeleuchtung werden separate Leuchten vorgesehen. Die vorhandene Infrastruktur der Sicherheitsbeleuchtung bestehend aus der Zentralbatterieanlage, den Unterstationen sowie den Endstromkreisen bis zur ersten Leuchte soll weitergenutzt werden.
Die Beleuchtungssteuerung erfolgt grundsätzlich in den Bereichen außerhalb der Veranstaltungsflächen über KNX. Teilwiese sind Schnittstellen zwischen der KNX-Welt und den DMX-Systemen der Veranstaltungstechnik erforderlich. Diese sind in dcen neuen Unterverteilungen bereits enthalten.
1.1 Struktur Leistungsverzeichnis
Das Leistungsverzeichnis ist in folgender Struktur aufgebaut:
Leistungsverzeichnis
=>Los
=>Titel
=>Position
Diese Struktur ist bei der Aufmaßerstellung usw. zwingend beizubehalten, so dass ein Kostencontrolling je Los möglich ist. Da es sich um einen Pauschalfestpreisvertrag handelt, liegt das Massenrisiko beim Anbieter bzw. Auftragnehmer bzw. "AN". Auf Verlangen hat er jedoch ein Aufmaß zu erstellen, um seine Abrechnungssummen und den dort aufgeführten Leistungsstand zu plausibilisieren.
1.2. Allgemeine Projektbeschreibung Gewerk Elektrotechnik
Die Elektrotechnik in den Teilflächen des Tempodroms wird im Projektverlauf teilweise saniert. Hierzu muss zunächst die vorhandene Technik demontiert und entsorgt werden.
Folgende Arbeitsschritte sind erforderlich:
Aufbau einer Baustromversorgung, Baubeleuchtung sowie Bausicherheitsbeleuchtung sowie dem Rückbau nach Fertigstellung
Inbetriebnahme der Baustromversorgung, Baubeleuchtung sowie Bausicherheitsbeleuchtung
Geregelte Außerbetrieb der KNX-Beleuchtungsteuerungen in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister und/oder dem Gebäudebetrieb
Freischalten der vorhandenen Endstromkreise in den Unterverteilungen (alt oder neu).
Abklemmen der nicht mehr benötigten und zu demontierenden Endstromkreise
Demontage und Entsorgung der vorhandenen Beleuchtung (Allgemein- und Sicherheitsbeleuchtung)
Demontage nicht mehr benötigter Zuleitungen, Endstromkreise, Beleuchtungs- und KNX-Leitungen sowie Installationsmaterialien in den Zwischendecken, Theken, Technikräumen usw.
Neumontage neuer Endstromkreise, Beleuchtungs- und KNX-Leitungen inkl. Kabeltrag- und Verlegesysteme sowie Installationsmaterialien in den Zwischendecken, Theken, Technikräumen usw.
Prüfung und Wartung vorhandene Zentralbatterieanlage und Unterstationen
Ergänzung Datennetz für Kassen, Screens, Kameras usw.
1.2.1 Herstellen Spannungsfreiheit
Die Spannungsversorgung der Unterverteilungen erfolgt aus der Niederspannungshauptverteilung bzw. Abgangskästen an der Stromschiene 2.000 A.
Der AN erhält vom Anlagenverantwortlichen die Arbeitserlaubnis und Freigabe alle Abgänge in den Unterverteilungen freizuschalten und abzuklemmen.
1.2.2 Außerbetriebnahmen
Nur nach Abstimmung mit dem jeweiligen Gewerk sowie dem Gebäudebetrieb dürfen Abgänge zu Gewerkeschaltschränken (z.B. BMA, SAA, Video, Datennetz usw.) freigeschaltet, werden.
1.2.3 Demontagearbeiten
Die Altinstallation (Leitungen, Installationsgeräte usw.) wird außer Betrieb genommen und in den Bereichen demontiert und fachgerecht entsorgt. Die Demontagen von Leitungsanlagen innerhalb geschlossener Wände, Decken usw. können jedoch erst nach Freigabe durch den Auftraggeber und parallel zu den Abbrucharbeiten erfolgen. Sollten die betreffenden Wände nicht abgebrochen oder verändert werden, sind die Leitungen so weit wie möglich abzuschneiden.
1.2.4 Demontagearbeiten noch vorhandener KNX-Komponenten
Noch vorhandene KNX-Komponenten in der Fläche sind zerstörungsfrei abzuklemmen und auszubauen, zu sammeln und dem Dienstleister zur Ausprogrammierung aus der KNX-Datenbank zu übergeben.
1.2.5 Demontagearbeiten Kabel und Leitungen
Sämtliche nicht mehr benötigte Beleuchtungs- und Kabelanlagen sowie Kabeltragsysteme werden, soweit wirtschaftlich vertretbar, demontiert und dem Recycling zugeführt.
1.2.6 Gerüste
Das Foyer wird für die Arbeiten an der Decke komplett eingerüstet. Für Installationsarbeiten in Bereichen, die bauseits nicht komplett eingerüstet werden, sind für Arbeiten oberhalb von Montagehöhen von 4 m mobile Arbeitsgerüste einzusetzen.
1.2.7 Sicherungsmaßnahmen
Für Installationsarbeiten und Demontagearbeiten in allgemein zugänglichen Bereichen und Verkehrswegen des Gebäudes sind entsprechend der anstehenden Gefährdungen geeignete Maßnahmen zur Sicherung der jeweiligen Bauabschnitte durchgeführt. Eingeschaltete Unterverteilungen, die in Lagerräumen usw. stehen, sind grundsätzlich beim Verlassen des Raumes zu verschließen!
1.2.8 Baustromversorgung, Baubeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung:
Für die Baumaßnahme wird eine Baustromversorgung bestehend aus Baustromverteilern und prov. Leitungen installiert. Die Baustromversorgung und Baustromverteiler entsprechen den derzeit geltenden Vorschriften (z.B. DIN VDE 0100-704, DIN EN 60 439-4A1/DIN VDE 0660501 A1) und den berufsgenossenschaftlichen Richtlinien zu
1.3. Umfang Lieferung und Leistungen sowie Nebenarbeiten
Folgende Tätigkeiten sind im Rahmen dieses Leistungsverzeichnisses grundsätzlich mit auszuführen und daher in die Einheitspreise einzukalkulieren:
- Koordination des arbeitstäglichen Ab- und Wiederzuschaltens der BMA in den zu bearbeitenden Räumen.
- Beantragung von Schweiß- und Flex-Genehmigungen beim Gebäudebetrieb.
- Koordination von Anschlussarbeiten an in Betrieb befindliche Bestandsschaltanlagen bzw. Freischaltungen von Anlagen mit dem Gebäudebetrieb
- Koordination von staub- und/oder lärmintensiven Arbeiten mit dem Gebäudebetrieb/Bauleitung.
Alle im LV beschriebenen Leistungen sind anhand der Einheitspreise auf Verlangen des AG zwecks Rechnungsprüfung zu plausibilisieren. Das Massenrisiko verbleibt davon unbenommen beim AN.
1.4. Preisfindung
Es wird dem Anbieter empfohlen, sich vor Angebotsabgabe über den genauen Umfang der auszuführenden Arbeiten im Rahmen einer Ortsbegehung zu informieren.
Nachforderungen aus Unkenntnis der örtlichen bzw. technischen Gegebenheiten sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Neben den in den Positionen aufgeführten Leistungen sind die folgenden Erläuterungen zu berücksichtigen und daher in die Einheitspreise einzukalkulieren:
1.4.1 Arbeitsabläufe
Die Arbeiten erfolgen während des laufenden Betriebes des Gebäudes sowie der parallelen Außerbetriebnahmen anderer Gewerke. Dieses bedeutet eventuelle Einschränkungen der Arbeitsfreiheit. Die Anweisungen des Gebäudebetriebs, der Bauleitung sowie des SiGeKos sind unbedingt zu befolgen.
Auf die Sicherheit der Mitarbeiter des Tempodroms und Besucher, die nicht in der Baustelle tätig sind, ist dabei in besonderer Weise Rücksicht zu nehmen. Geräte, Maschinen, Gerüste, Baumaterialien usw. dürfen nur im gesicherten Arbeitsbereich gelagert werden. Der Transport jeglicher Materialien bis zu ihrem Verwendungsort ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich und unter Beachtung der jeweiligen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu organisieren.
Der Ablauf der Arbeiten ist in Abstimmung mit dem Gebäudebetrieb und/oder der Objektüberwachung Elektrotechnik so zu koordinieren, dass für den laufenden Bürobetrieb und Baustellenbetrieb keine, erforderlichenfalls nur zumutbare Störungen anfallen und die Arbeiten der anderen Gewerke nicht behindert werden. Die Ausführung lärmintensiver Arbeiten ist mit der Bauleitung abzustimmen. Jegliche Art von Staubentwicklung ist auf ein Mindestmaß zu begrenzen (Absaugung bei Bohrarbeiten ist verpflichtend einzuhalten!).
Eine Koordination mit den anderen vor Ort tätigen Gewerken hat grundsätzlich auch außerhalb von Baubesprechungen eigenverantwortlich zu erfolgen.
1.4.2. Zufahrt zum Gebäude und Erreichbarkeit der Montagestellen; Materialanlieferung, -transport und -lagerung
Eine Zufahrt zur Liegenschaft besteht von der Möckernstraße. An- und Abtransporte können nach Zustimmung durch den Gebäudebetrieb hier ebenfalls erfolgen.
1.4.3 Parkplätze
Vor dem Tempodrom kann während der Bauzeit nach Zustimmung durch den Gebäudebetrieb geparkt werden.
1.4.4 Materialtransport
Der horizontale Materialtransport erfolgt mittels Hubwagen. Für den vertikalen Transport stehen keine Hilfsmittel wie Lastenaufzüge für den Auftragnehmer zur Verfügung. In den Geschossen erfolgt der weitere Transport ebenerdig. Die Kosten für den Transport sind in die Kalkulation aufzunehmen.
1.4.5 Materiallagerung
Werkzeuge können nach Absprache mit dem Gebäudebetrieb in den Technikzentralen/-räumen zwischengelagert werden. In den Büroflächen können keine Materialien und Werkzeuge gelagert werden! Es ist der ungestörte Ablauf der Arbeiten anderer Gewerke zu berücksichtigen. Werkzeuge und Materialien sind daher im Rahmen der Arbeiten notfalls arbeitstäglich aus den Arbeitsbereichen abzutransportieren. Für die Sicherung der Materialien und Werkzeuge ist der AN eigenverantwortlich.
1.4.6 Brandschutz während der Bauzeit
Geöffnete Brandschotts und erstellte Durchbrüche in Wänden /Decken mit Anforderungen an den Feuerwiderstand sind grundsätzlich arbeitstäglich mit geeigneten bauaufsichtlich zugelassenen Schottmaterialien brandschutztechnisch wieder zu verschließen (mindestens provisorisch mit Brandschutzkissen bei noch ausstehenden Nachinstallationen). Besondere Auflagen gelten für Arbeiten mit offener Flamme und funkenverursachenden Schleif- und Trennwerkzeugen, deren Nutzung zuvor in jedem Fall schriftlich angemeldet werden muss. Ohne einen freigegebenen Erlaubnisschein dürfen die Arbeiten nicht begonnen werden.
Vor Beginn von stauberzeugenden Arbeiten in Räumen, die durch die Brandmeldeanlage überwacht werden, hat der AN die Deaktivierung der Rauchmelder durch die Mitarbeiter der Gebäudetechnik zu veranlassen und deren Zustimmung einzuholen.
1.4.7 Sicherheitsmaßnahmen
Da die Nutzung des Gebäudes auch während der Bauzeit in Teilen aufrecht gehalten wird (Bürobetrieb), sind die Zugänge zum Gebäude bewacht und es sind besondere Sicherheitsauflagen zu berücksichtigen. Der Zugang zu den Montagestellen ist ausschließlich Personen mit einer Zutrittsberechtigung erlaubt, die nach einer Sicherheitsunterweisung mit Ausstellung eines Ausweises erteilt wird. Der Zugang zum Baustellenbereich erfolgt grundsätzlich nur über den Baustellenzugang an der Möckernstraße.
Der Zugang zu den Montagestellen in den genannten Räumen ist ausschließlich nur unterwiesenen Personen erlaubt.
Der AG behält sich eine Anpassung der Zugangsregelung vor!
1.4.8 Baustellenunterweisung
Für die Baustelle selber wird es eine weitere Unterweisung durch einen Baustellen-SiGeKo, den der AN stellt, geben (Dauer ca. 0,75 h je Mitarbeiter).
Die Baustellenordnung wird durch den SiGeKo nachgereicht.
Die notwendigen Unterweisungen und schriftlichen Freigaben für den Zutritt zu abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten erfolgen durch den Gebäudebetrieb.
1.4.9: Sonstiges
Bei der Angebotserstellung ist zu berücksichtigen, dass sämtliche Bestandsschaltanlagen in denen Abklemm-, Umschwenk- und Anschlussarbeiten vorgenommen werden, eingeschaltet sind.
Arbeiten, die das Abschalten erforderlich machen, dürfen auf keinen Fall eigenmächtig durchgeführt werden, sondern sind im Vorfeld mit einer ausreichenden Vorlaufzeit mit dem Gebäudebetrieb und der Objektüberwachung Elektrotechnik abzustimmen.
1.5. Organisation Elektrotechnik
Für den Betrieb der elektrischen Anlagen des Gebäudes der Tempodrom Betriebsgesellschaft mbH & Co existiert eine Organisation Elektrotechnik gemäß DIN VDE 1000-10 bestehend aus einer verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK), Anlagenverantwortlichen (ANLV) und Arbeitsverantwortlichen (AV). Die Funktion des Anlagenbetreibers gemäß DIN VDE 0105-100 Abschnitt 3.2.1 übernimmt die VEFK. Die Definitionen der jeweiligen Funktionen der ANLV entsprechen der DIN VDE 0105-100 Abschnitt 3.2.2.
Es ist ein Arbeitsverantwortlicher gemäß
DIN VDE 0105-100 Abschnitt 3.2.3 schriftlich zu benennen. Der Arbeitsverantwortliche muss den Anlagenverantwortlichen des Auftraggebers über Art und Ort der vorgesehenen Arbeiten informieren. Vor Beginn sowie während der Arbeit muss der Arbeitsverantwortliche dafür sorgen, dass alle einschlägigen Anforderungen, Vorschriften und Anweisungen eingehalten werden. Der Arbeitsverantwortliche muss alle an der Arbeit beteiligten Personen über alle Gefahren unterrichten, die für diese nicht ohne weiteres erkennbar sind.
An die Personensicherheit werden hohe Anforderungen gestellt. Dieses gilt nicht nur für die eingesetzte Technik, sondern auch für die Sicherheit des Montagepersonals während der Ausführung der Arbeiten. Eventuell im Leistungsverzeichnis nicht erwähnte Sicherheitsmaßnahmen, die nach DIN VDE 0105-100 und den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften erforderlich sind, sind mit in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Anschlussarbeiten an Bestandsschaltanlagen, die nicht abgeschaltet werden können und bei denen nach Demontage der inneren Abdeckungen kein Berührungsschutz gewährleistet ist, sind als Arbeiten unter Spannung (AuS) zu betrachten! Eigene, zugelassene PSA, Gefährdungsbeurteilungen und AuS-Pass sind zwingend erforderlich!!! Als Begleitperson ist grundsätzlich eine EFK mit Ersthelfernachweis vorzusehen.
1.6. Rauchverbot
In dem Gebäude gilt ein generelles Rauchverbot. Das ausführende Unternehmen verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiter des AN, Mitarbeiter von Nachunternehmen oder von weiteren Erfüllungsgehilfen ein striktes und vollumfängliches Rauchverbot im ausgewiesenen Baustellenbereich, insbesondere im Gebäude, einhalten.
1.7. Baustelleneinrichtung
Die freigegebene Baustelleneinrichtungsfläche, die Zu- und Abfahrtsregelungen sowie der Baustellenzugang für Personen und Materialtransporte und die Lagerhaltung werden per Baustellenlogistikplan des Generalunternehmers geregelt, bzw. werden von der örtlichen Bauleitung bekannt gegeben. Die Anlieferung erfolgt über die im Logistikkonzept festgelegten Baustelleneinrichtungsbereiche. Eventuelle Wendekreise, Schleppkurven, beschränkte Höhe etc. sind vom Auftragnehmer von seinem Fuhrpark eigenverantwortlich zu prüfen.
1.8. Abfallbeseitigung und Reinigung
Bei den Arbeiten anfallende Abfälle, Bauschutt, brennbare Abfallstoffe, Verpackungsmaterialien, Pappen, Kisten, Kabelreste, Isoliermaterial etc. gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über und sind durch diesen bzw. seinen Nachunternehmern auf eigene Kosten täglich aus dem Gebäude zu entfernen und zu entsorgen. Die Baustelle ist arbeitstäglich besenrein zu hinterlassen!
Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, im Falle
- von Verschmutzungen der Zufahrtswege durch Fahrzeuge des Unternehmers/seines Lieferanten
- von Verschmutzungen, resultierend aus dem Vertragen
von Materialen durch sein Personal/seines Nachunternehmers auf dem Grundstück der Tempodrom Betriebsgesellschaft mbH & Co, diese unverzüglich rückstandslos reinigen zu lassen.
1.9. Montagebedingungen
Die Arbeiten sind in Höhen bis 6m auszuführen. Das Foyer wird komplett einegerüstet, so dass hier alle Arbeiten von der oberen Gerüsteebene aus auszuführen sind.
Aufwendungen für den Transport auf der Baustelle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle Angebotspreise verstehen sich frei Verwendungsstelle.
Sofern in der Positionsbeschreibung ausdrücklich nicht anders erwähnt sind alle Leistungen inklusive Lieferung, Montage, Anschlussarbeiten und Inbetriebnahme anzubieten. Eventuell auftretende Nebenkosten sind in die entsprechenden LV-Positionen einzurechnen.
1.11. Terminübersicht
Die bautechnische Umsetzung der Maßnahme (Montage vor Ort) läuft von Mitte Juli 2026 bis Ende August 2026. Der detaillierte Terminplan wird noch abgestimmt.
Los 1 - Baustrom/-beleuchtung:
Beginn der Arbeiten:16.07.2025
Arbeiten, die bereits im Vorfeld ausgeführt werden können, sind noch mit dem AG abzustimmen. Hierzu zählen u.a. Bereitstellung der Baustromverteiler, der Kabel und der Baubeleuchtung ab ca. Anfang Juli.2026. Kabelverlegungen der Zuleitungen zu den Baustromverteilern sollten bis zum 16.07.206 erfolgt sein. Dieses muss ebenfalls mit dem Gebäudebetrieb abgestimmt werden.
Rückbau bis spätestens:23.08.2026
Los 2 - Elektroinstallation:
Beginn der
Montageplanung:sofort nach Auftragserteilung jedoch spätestens am 02.03.2026
Vorlage der
Montageplanung:15.04.2026
Materialbestellung:ab Anfang Mai 2026
Außerbetriebnahmen,
Demontage- und
Montagebeginn:16.07.2026
Montage- und Inbetrieb-
nahmeende:23.08.2026
Die detaillierten Termine sind aktuell noch in Abstimmung und werden von der Projektleitung des AN (s. Detailterminplan gem. GU-Vertrag) noch benannt.
1. Allgemeine Projektbeschreibung
2. Allgemeine Vorbemerkungen Baustromversorgung 2. Baustromversorgung
Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen.
Die Baustromversorgung und Baustromverteiler müssen den derzeit geltenden Vorschriften (z.B. DIN VDE 0100-704:2018-10, DIN EN 61439-4/DIN VDE 0660600-4), DGUV Vorschrift 3 ("Elektrische Anlagen und Betriebsmittel", früher BGV A3) und der berufsgenossenschaftlichen Information DGUV Information 203-006 ("Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen", früher BGI 608) entsprechen.
Die Materialien können gebraucht sein. Diese sind jedoch vor Inbetriebnahme entsprechend zu prüfen.
Der Anschluß des Baustromhauptverteiler erfolgt niederspannungsseitig an das vorhandene Versorgungsnetz des Tempodroms.
Die Aufstellung der Baustromverteiler ist mit dem Generalunternehmer abzustimmen und dem Gebäudebetrieb sowie der Objektüberwachung mitzuteilen.
Die Zuleitungen zu den Verteilern dürfen nicht durch Fenster und Türen, sondern nur durch Durchbrüche verlegt werden. Die Durchbrüche sind entweder durch provisorische Kissenschotts oder durch Wiederherstellung von geöffneten Schotts brandschutztechnisch zu verschließen.
Alle Baustromverteiler einschl. der Zuleitungskabel müssen während der Bauzeit unterhalten und nach Abschluss der Bauarbeiten wieder demontiert werden. Die Kosten hierfür sind in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren.
Zusätzlich zu den bereits oben aufgeführten Punkten ist bei der Bildung der Einheitspreise zu berücksichtigen:
Grundsätzlich sind die Kosten für die Erstmontage, die Instandhaltung während der Bauzeit sowie der Demontage und den Abtransport der Baustromverteiler als wöchentliche Kosten je Bauteil und Woche anzubieten.
Beispiel:
2 Baustromverteiler x 6 Wochen Nutzungsdauer = 12 Wo
Abgerechnet wird nur der Zeitraum der tatsächlichen Nutzung der Baustromverteiler (hier 5 Wochen).
Die Anzahl der tatsächlich benötigten Baustromverteiler ist im Langtext der jeweiligen Position angegeben.
Die De- bzw. Montagehöhen betragen bis ca. 4m Höhe OKFF.
2. Allgemeine Vorbemerkungen Baustromversorgung
3. Allgemeine Vorbemerkungen Demontagearbeiten Kabel und Leitungen 3. Demontagearbeiten Kabel und Leitungen
Die allgemeine technische Beschreibung gilt für das gesamte Leistungsverzeichnis!
Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen.
Die zu demontierenden Kabel/Leitungen sind vor Beginn der Arbeiten auf Spannungsfreiheit zu überprüfen. Nach Freigabe der Kabel/Leitungen sind die evt. vorhandene Befestigungsmaterialien (Bügelschellen, Kabelbinder usw.) zu lösen und zu entfernen. Die Kabel/Leitungen sind aus den Bündeln herauszuziehen bzw. herauszuschneiden. Kabel/Leitungen mit größeren Querschnitten sind zum Transport in Teilstücke von ca. 2 m zu schneiden.
Um die anderen Gewerke in der Baustelle nicht durch Zwischenlagerungen zu behindern, sind die Kabel/Leitungen arbeitstäglich innerhalb des Gebäudes bis in das Erdgeschoss zu vertragen und für den Abtransport vorzubereiten.
Die demontierten Kabel/Leitungen sind arbeitstäglich aufzumessen. Die demontierten Kabel/Leitungen sind aus dem Gebäude zu transportieren, auf LKWs bzw. in Transporter zu verladen und zur Entsorgung abzutransportieren. Interne Lagerflächen existieren aktuell nicht.
Die Sicherung und Bewachung der Wertstoffe ist Aufgabe des Auftragnehmers.
Die Kabel und Leitungen sowie Befestigungsmaterialien sind dem Recycling zuzuführen bzw. unter Beachtung des Abfallentsorgungsgesetzes fachgerecht zu entsorgen.
Die Entsorgungsnachweise werden Bestandteile der
Revisionsunterlagen.
Die Kabel und Leitungen sind Eigentum der Tempodrom Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG. Die demontierten Kabel und Leitungen gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über. Die Rückvergütung der in den Kabeln und Leitungen enthaltenen Wertstoffe (hier Kupfer) ist separat anzubieten.
Die Abrechnung der demontierten Kabel und Leitungen erfolgt nach Aufmaß Das Aufmaß bildet die Grundlage für das zu ermittelnde Kupfergewicht und somit die Grundlage für die Rückvergütung.
Die De- bzw. Montagehöhen betragen bis ca. 6m Höhe OKFF.
3. Allgemeine Vorbemerkungen Demontagearbeiten Kabel und Leitungen
4. Allgemeine Vorbemerkungen Demontagearbeiten Kabeltragsysteme 4. Demontagearbeiten Kabeltragsysteme
Die allgemeine technische Beschreibung gilt für das gesamte Leistungsverzeichnis!
Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen.
Die zu demontierenden Kabeltragsysteme, Befestigungsmaterialien, Ankerschienen und Profileisenkonstruktionen sind nach Freigabe durch die Objektüberwachung oder dem technischen Betrieb der Tempodrom Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG zu lösen (schrauben, sägen, trennen bzw. flexen) und zu entfernen. Die Kabeltragsysteme usw. sind zum Transport in Teilstücke von ca. 2m zu schneiden.
Die Kabeltragsysteme usw. sind arbeitstäglich aus dem Gebäude abzutransportieren.
Die Kabeltragsysteme, Befestigungsmaterialien, Ankerschienen und Profileisenkonstruktionen sind dem Recycling zuzuführen bzw. unter Beachtung des Abfallentsorgungsgesetzes fachgerecht zu entsorgen.
Die Entsorgungsnachweise werden Bestandteile der
Revisionsunterlagen.
Dübel, Bolzen usw. sind so zu demontieren, dass die nicht mehr benötigten Bohrlöcher verspachtelt werden können.
Die Kabeltragsysteme, Befestigungsmaterialien, Ankerschienen und Profileisenkonstruktionen sind Eigentum der Tempodrom Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG. Die Kabeltragsysteme, Befestigungsmaterialien, Ankerschienen und Profileisenkonstruktionen gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über. Die Rückvergütung der Wertstoffe (hier Stahl) ist mit dem Einheitspreis für den Demontagelohn und sonstigen Kosten zu verrechnen. Die Kalkulation des Demontagelohns und die Verrechnung des Wertstoffanteils ist bei Angebotsabgabe offen zu legen.
Die Abrechnung der zu demontierenden Kabeltragsysteme erfolgt nach laufendem Meter.
Die Abrechnung der demontierten Ankerschienen und Profileisenkonstruktionen erfolgt nach berechnetem Gewicht.
Die De- bzw. Montagehöhen betragen bis ca. 6m Höhe OKFF.
4. Allgemeine Vorbemerkungen Demontagearbeiten Kabeltragsysteme
5. Allgemeine Vorbemerkungen Demontagearbeiten Verlegesysteme 5. Demontagearbeiten Verlegesysteme
Die allgemeine technische Beschreibung gilt für das gesamte Leistungsverzeichnis!
Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen.
Die zu demontierenden Verlegesysteme inkl. Befestigungsmaterialien sind nach Freigabe durch die Objektüberwachung oder dem technischen Betrieb der Tempodrom Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG zu lösen (schrauben, sägen, trennen bzw. flexen) und zu entfernen. Die Verlegesysteme usw. sind zum Transport in Teilstücke von ca. 2m zu schneiden.
Die Verlegesysteme usw. sind arbeitstäglich aus dem Gebäude abzutransportieren.
Die Verlegesysteme inkl. Befestigungsmaterialien sind dem Recycling zuzuführen bzw. unter Beachtung des Abfallentsorgungsgesetzes fachgerecht zu entsorgen.
Die Entsorgungsnachweise werden Bestandteile der
Revisionsunterlagen.
Dübel, Bolzen usw. sind so zu demontieren, dass die nicht mehr benötigten Bohrlöcher verspachtelt werden können.
Die Verlegesysteme inkl. Befestigungsmaterialien sind Eigentum der Tempodrom Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG. Die Verlegesysteme und Befestigungsmaterialien gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über. Die Rückvergütung der Wertstoffe (hier Stahl) bzw. Entsorgungskosten für Kunststoffe usw. ist mit dem Einheitspreis für den Demontagelohn und sonstigen Kosten zu verrechnen.
Die Abrechnung der zu demontierenden Verlegesysteme erfolgt nach laufendem Meter.
Die De- bzw. Montagehöhen betragen bis ca. 6m Höhe OKFF.
5. Allgemeine Vorbemerkungen Demontagearbeiten Verlegesysteme
6. Allgemeine Vorbemerkungen Demontagearbeiten
Installationsmaterial und -geräte 6. Demontagearbeiten Installationsmaterial und -geräte
Die allgemeine technische Beschreibung gilt für das gesamte Leistungsverzeichnis!
Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen.
Die zu demontierenden Installationsmaterialien und -geräte inkl. Befestigungsmaterialien sind nach Freigabe durch die Bauleitung zu lösen (schrauben bzw. flexen) und zu entfernen.
Die Installationsmaterialien und -geräte usw. sind arbeitstäglich aus dem Gebäude abzutransportieren.
Die Installationsmaterialien und -geräte sind dem Recycling zuzuführen bzw. unter Beachtung des Abfallentsorgungsgesetzes fachgerecht zu entsorgen.
Die Entsorgungsnachweise werden Bestandteile der
Revisionsunterlagen.
Dübel, Bolzen usw. sind so zu demontieren, dass die nicht mehr benötigten Bohrlöcher verspachtelt werden können.
Die Installationsmaterialien inkl. Befestigungsmaterialien sind Eigentum der Tempodrom Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG. Diese gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über. Die Entsorgungskosten sind in dem Einheitspreis für den Demontagelohn und sonstigen Kosten einzurechnen. Die Kalkulation des Demontagelohns und die Berechnung der Entsorgung ist bei Angebotsabgabe offen zu legen.
Die Abrechnung der zu demontierenden Installationsmaterialien und -geräte erfolgt nach Stückzahlen.
Die De- bzw. Montagehöhen betragen bis ca. 6m Höhe OKFF.
6. Allgemeine Vorbemerkungen Demontagearbeiten
Installationsmaterial und -geräte
7. Allgemeine Vorbemerkungen Demontagearbeiten Schalt-,
Netzwerkschränke und Verteiler (optional) 7. Demontagearbeiten Schalt-, Netzwerkschränke und Verteiler
Die allgemeine technische Beschreibung gilt für das gesamte Leistungsverzeichnis!
Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen.
Die zu demontierenden Schalt-, Netzwerkschränke und Verteiler sind vor Beginn der Arbeiten auf Spannungsfreiheit zu überprüfen. Nach Freigabe durch den Gebäudebetrieb und die Objektüberwachung sind die Zuleitungskabel, bei Schaltanlagen, die aus mehreren Feldern bestehen, die internen Kabel-Verbindungen sowie sämtliche internen Steuerleitungen, Netzwerkleitungen usw. abzuklemmen und herauszuziehen. Die Endstromkreise, die weiter genutzt werden, sind ordentlich abzuklemmen, herauszuziehen, zu beschriften und durch Aufrollen und prov. Aufhängen zu sichern. Ein Abschneiden der Kabel darf nur in Abstimmung mit der Objektüberwachung erfolgen.
Die Sammelschienenverbindungen der Schaltfelder (Stromschienen oder flexible Leitungsverbindungen) in Schaltanlagen, die aus mehreren Feldern bestehen, sind zu demontieren und die Schaltfelder aus dem Verbund herauszuziehen.
Für Netzwerkschränke sind die Arbeiten analog durchzuführen.
Die Verteilungen/Netzwerkschränke sind innerhalb des Gebäudes zu den Verladepunkten zu transportieren.
Nach Aufmasserstellung der demontierten Verteilungen/Netzwerkschränke, sind diese aus dem Gebäude zu transportieren, auf LKWs zu verladen und zur Entsorgung abzutransportieren.
Die Sicherung und Bewachung der Wertstoffe ist Aufgabe des Auftragnehmers.
Sämtliche vom AG benötigten Ersatzteile wie Leitungsschutzschalter, RCDs, FI/LS Sicherungselemente, Taster, Stromwandler, Messgeräte, KNX-Betriebsmittel usw. sind aus den Schaltfeldern zu demontieren und an einen vom AG zu benennenden Lagerplatz zu bringen.
Nicht mehr benötigte Anlagenteile sind zu entsorgen.
Die Verteilungen/Netzwerkschränke sowie Befestigungsmaterialien sind dem Recycling zuzuführen bzw. unter Beachtung des Abfallentsorgungsgesetzes fachgerecht zu entsorgen.
Die Entsorgungsnachweise werden Bestandteile der
Revisionsunterlagen.
Die Verteilungen sind Eigentum der Tempodrom Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG. Die demontierten Verteilungen gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über. Die Rückvergütung der in den Verteilungen enthaltenen Wertstoffe (hier Kupfer, Stahl usw.) ist mit dem Einheitspreis für den Demontagelohn und sonstigen Kosten zu verrechnen. Evt. Entsorgungskosten sind ebenfalls in den Einheitspreis einzurechnen. Die Kalkulation des Demontagelohns und die Verrechnung des Wertstoffanteils und der Entsorgungskosten ist bei Angebotsabgabe offen zu legen.
Die Abrechnung der zu demontierenden Verteilungen/Netzwerkschränke erfolgt nach Stückzahlen.
Ist eine Zwischenlagerung der demontierten Materialien durch den Auftragnehmer angedacht, da eine tägliche Abfuhr nicht realisierbar ist, so sind sämtliche Kosten für die Bereitstellung sowie den An- und Abtransport von entsprechenden Containern in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
7. Allgemeine Vorbemerkungen Demontagearbeiten Schalt-,
Netzwerkschränke und Verteiler (optional)
8. Allgemeine Vorbemerkungen Demontagearbeiten Netzwerkverkabelung 8. Demontagearbeiten Netzwerkverkabelung
Die allgemeine technische Beschreibung gilt für das gesamte Leistungsverzeichnis!
Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen.
Das vorhandene Netzwerk, bestehend aus Glasfaser- und Fernmeldeverkabelung, ist in Zwischendecken, Fußbodenkanälen, Rohren, auf Kabelbühnen usw. verlegt und durchläuft verschiedenen Brandschutzbereiche.
Für den Rückbau/Umbau der Datenverkabelung sind Brandschotts durch den Auftragnehmer zu öffnen.
Der Rückbau/Umbau erfolgt grundsätzlich zunächst ausgehend vom Datenverteiler für alle Datenkabel, die nicht mit aktiven Komponenten belegt sind. Aktive Kabel sind i.d.R. am Abschluß der Datenkabel auf einem aktiven Netzwerkendgerät zu erkennen.
Zu diesen aktiven Komponenten gehören Kassensysteme, Elemente der DMX-/KNX-Steuerung, sowie ggf. Teile der Gebäudeabsicherung (Videokameras, etc.). Kabel, die von solchen Anlagenteilen ausgehen, werden ausdrücklich nicht zurückgebaut und sollen weitergenutzt werden.
Im Zweifelsfall ist vor Entfernen einer Kabelverbindung genauer zu prüfen und eine Klärung mit dem Gebäudebetrieb bzw. der Objektüberwachung herbeizuführen.
Für die Demontage der Leitungen sind die evt. vorhandenen Befestigungsmaterialien (Bügelschellen, Kabelbinder usw.) zu lösen und zu entfernen. Die Leitungen sind aus den Bündeln herauszuziehen bzw. herauszuschneiden. Die Leitungen sind zum Transport aufzurollen oder in Teilstücke von ca. 2 m zu schneiden.
Die demontierten Leitungen sind aus dem Gebäude zu transportieren, auf LKWs bzw. in Transporter zu verladen und zur Entsorgung abzutransportieren. Interne Lagerflächen existieren aktuell nicht. F
Die Sicherung und Bewachung der Wertstoffe ist Aufgabe des Auftragnehmers.
Die Leitungen sowie Befestigungsmaterialien sind dem Recycling zuzuführen bzw. unter Beachtung des Abfallentsorgungsgesetzes fachgerecht zu entsorgen.
Die Entsorgungsnachweise werden Bestandteile der
Revisionsunterlagen.
Die Leitungen sind Eigentum der Tempodrom Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG. Die demontierten Leitungen gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über. Die Rückvergütung der in den Leitungen enthaltenen Wertstoffe (hier Kupfer) ist separat anzubieten.
Die Abrechnung der demontierten Leitungen erfolgt nach Aufmaß Das Aufmaß bildet die Grundlage für das zu ermittelnde Kupfergewicht und somit die Grundlage für die Rückvergütung. Das Aufmaß wird durch das Messen der demontierten Kabel und Leitungen ermittelt.
Die De- bzw. Montagehöhen betragen bis ca. 6m Höhe OKFF.
8. Allgemeine Vorbemerkungen Demontagearbeiten Netzwerkverkabelung
9. Allgemeine Vorbemerkungen Demontagearbeiten Beleuchtung 9. Demontagearbeiten Beleuchtung
Die allgemeine technische Beschreibung gilt für das gesamte Leistungsverzeichnis!
Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen.
Die zu demontierenden Leuchten sind nach Freigabe sorgfältig abzuklemmen, zu lösen und zu entfernen.
Evt. vom Bauherrn noch benötigte Leuchten sind an einen vom AG zu benennenden Lagerplatz zu bringen.
Nicht mehr benötigte Leuchten sind zu entsorgen.
Die Leuchten und Leuchtmittel usw. sind in geeigneten Behältnissen zu sammeln. Die Sicherung der Leuchten ist Aufgabe des Auftragnehmers.
Die Zwischenlagerung und der Transport von Leuchtstoffröhren darf nur in einer dafür zugelassenen Leuchtstoffröhren-Sammelbox erfolgen. Diese ist durch den AN zu stellen und vorzuhalten.
Die Leuchten und Leuchtmittel sind dem Recycling zuzuführen bzw. unter Beachtung des Abfallentsorgungsgesetzes fachgerecht zu entsorgen.
Die Entsorgungsnachweise werden Bestandteile der
Revisionsunterlagen.
Die Entsorgungskosten sind in dem Einheitspreis für den Demontagelohn und sonstigen Kosten einzurechnen. Die Kalkulation des Demontagelohns und die Berechnung der Entsorgung ist bei Angebotsabgabe offen zu legen.
Die Abrechnung der zu demontierenden Leuchten und Leuchtmittel erfolgt nach Stückzahlen. Das Aufmaß wird gemeinsam nach der Entscheidung, welche Komponenten einzulagern bzw. zu entsorgen sind, ermittelt.
Die De- bzw. Montagehöhen betragen bis ca. 6m Höhe OKFF.
9. Allgemeine Vorbemerkungen Demontagearbeiten Beleuchtung
10. Allgemeine Vorbemerkungen Kabel/Leitungen 10. Allgemeine Vorbemerkungen Kabel/Leitungen
Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie
nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen.
Bauproduktenverordnung
Strom-, Steuer- und Kommunikationskabel, die dauerhaft in Bauwerke eingebaut werden fallen unter die EU-Verordnung 305/2011 (Bauproduktenverordnung). Ausgenommen davon sind: Liftkabel, Kabel innerhalb von Maschinen und Kabel zur Verwendung in industriellen Anlagen.
Die gelieferten bzw. verlegten Leitungen und Kabel müssen mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden und einen Leistungserklärung des Herstellers über die folgenden aus den Schutzzielen abgeleiteten wesentlichen Produktmerkmale: die Brandsicherheit (Flammenausbreitung, Wärmeentwicklung, Rauchentwicklung, Säurebildung, brennende Tropfen) und die Abwesenheit gefährlicher Inhaltsstoffe.
Der AN verpflichtet sich die die Leitungs-bzw. Kabelauswahl gemäß der MBO-Gebäudeklassen und unter Berücksichtigung der Mindestanforderung der Euroklasse zu veranlassen.
Eine eindeutige Klassifizierung für das betreffende Gebäude ist unbekannt. Es wird daher, um auch für die Zukunft zu planen, festgelegt, dass die Kabel- und Leitungen der Euroklasse Ccas1d2a1 bzw. in Fluchtwegen B2cas1d1a1 entsprechen sollen.
Kabel mit Isolations- und Funktionserhalt
Kabel mit Isolations- und Funktionserhalt (resistance to fire) sind nicht Gegenstand der derzeitigen Umsetzung der Bauproduktenverordnung.
Kabellängen
Angaben des Auftraggebers über Kabellängen dienen lediglich als Orientierungswerte. Die genauen Kabel und Leitungslängen sind vom Auftragnehmer vor der Bestellung an Ort und Stelle auszumessen. Bei der Dimensionierung sind die zutreffenden Verminderungsfaktoren für Häufung, erhöhte Umgebungstemperatur usw. entsprechend VDE 0271 zu
berücksichtigen.
Alle Kabel und Leitungen sind sowohl auf den Kabelträgersystemen als auch in Kanälen, an Decken oder Wänden ordnungsgemäß ausgerichtet nebeneinander zu verlegen, eine ausreichende Belüftung muss gewährleistet sein.
Für die Befestigung von Kabeln, Leitungen und Schutzrohren sind Kabelbinder, Bindedrähte o. ä. nicht zugelassen. Ausnahme: Befestigung in Hohlwänden sowie Verwendung von Kabelbindern als Montagehilfe.
Die elektrischen Leitungsanlagen von bauaufsichtlich vorgeschriebenen notwendigen Sicherheitseinrichtungen sind mit Sicherheitskabeln E30 bzw. E90 nach DIN 4102 Teil 12 zu errichten.
Vom Unternehmer, der die Maßnahme zum Funktionserhalt der Kabelanlage herstellt, muss für jedes Bauvorhaben eine Übereinstimmungserklärung (Vorgabe der Bauregelliste A Teil 3, Ausgabe 98/1) ausgestellt werden. Mit dieser bestätigt er, daß die von ihm ausgeführte Maßnahme den Bestimmungen des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses entspricht.
Die Kabelanlage ist vom Unternehmer mit einem Schild dauerhaft zu kennzeichnen, das an der Kabelanlage anzubringen ist und folgende Angaben enthalten muß:
Name des Unternehmers, der die Kabelanlage hergestellt hat
Bezeichnung der Kabelanlage laut allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis
Funktionserhaltsklasse
Inhaber des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses
Herstellungsjahr
Es sind grundsätzlich nur Sicherheitskabel eines Herstellers zu verlegen.
Bei Angeboten gleichwertiger Anlagen sind die Angaben Hersteller, Typ, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr., VdS Zulassung dem Angebot beizufügen. Im Auftragsfall gehen Mehraufwendungen aufgrund nicht gleichwertiger Anlagen bzw. Anlagenteile zu Lasten des Auftragnehmers.
Alle vom AN montierten Kabel und Leitungen sind am Start und Zielort, bei längeren Strecken auch in Abständen von ca. 30 m, sowie an den Abzweigungen mit Bezeichnungsschildern oder -streifen aus halogenfreiem Kunststoff oder Metall zu versehen und zu beschriften. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise der Kabel und Leitungen mit einzurechnen.
Die Beschriftung muss Auskunft geben über Kabelquerschnitt, Start- und Zielort. Die Beschriftung ist vor Beginn der Arbeiten mit dem AG abzustimmen.
Die Einheitspreise der nachstehend aufgeführten Leistungen verstehen sich für die Lieferung von Kabeln, deren Verlegung in Teillängen einschl. systemgebundenem Zubehör und erforderlichen Befestigungsmaterial entsprechend der angegebenen Verlegeart und Kennzeichnung der Kabel-Leitungsanlage wie vorstehend beschrieben.
Kosten für alle zur ordnungsgemäßen Kabelverlegung erforderlichen Werkzeuge, Gerüste und Hilfsmittel wie Kabelzugmaschinen, etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Montagehöhen betragen bis ca. 6m Höhe OKFF.
Anschlussarbeiten
Bei den ausgeschriebenen Betriebsmitteln sind die Anschlussarbeiten bereits Bestandteil des jeweils anzugebenen Einheitspreises und werden daher nicht noch einmal vergütet.
Die anzugebenen Einheitspreise für Anschlussarbeiten verstehen sich ausschließlich für den betriebsfertigen elektr. Anschluss von Kabel/Leitungen an Verteilungen bzw. an bauseits beigestellten Betriebsmitteln (hier Leuchten bzw. LED-Treibern). Die Einheitspreise für Anschlussarbeiten haben die nachfolgend aufgeführten Leistungen zu beinhalten:
- Absetzen und Einführen
- Verschraubungen, Kabelschuhen, Aderendhülsen, Spiralschläuche, Befestigungs- und Isoliermaterial
- Prüfung auf Funktionsfähigkeit sowie Messungen gemäß DIN VDE 0100 Teill 600 und Inbetriebnahme ggf. in Zusammenarbeit mit der Lieferfirma des betreffenden Gerätes bzw. mit der Bauleitung
10. Allgemeine Vorbemerkungen Kabel/Leitungen
11. Allgemeine Vorbemerkungen Kabeltragsysteme 11. Allgemeine Vorbemerkungen Kabeltragsysteme
Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen.
Die Kabeltragsysteme sind verwindungs- und biegefest auf folgende Belastungskennwerte auszulegen:
max. Belastung: mindestens das 1,5-fache der möglichen Kabellast gemäß Herstellerangabe
Stützabstand Kabelrinnen:max. 1,5 m
Stützabstand Weitspann-Kabelrinnen:max. 6,0 m
Stielbelastung:einseitig
Alle Teile der Kabeltragsysteme müssen gegen Korrosion geschützt sein. Die Kabeltrassen und deren Zubehör sind deshalb mindestens sendzimir-bandverzinkt entsprechend EN 10 142 auszuführen. In Räumen mit aggressiver Atmosphäre sowie im Freien darf nur tauchfeuerverzinktes Material entspr. EN ISO 1461 eingesetzt werden.
Schrauben, Muttern, Dübel, Unterlagsmaterial oder dgl.müssen chromatisiert oder galvanisch verzinkt sein.
Schnittkanten sind mit Kaltverzinker zu behandeln.
Trennstege sind aus verzinktem Stahlblech zu liefern und leitend mit dem Kabeltragsystem zu verbinden. Die Trennsteghöhe hat der seitlichen Rinnenaufkantung zu entsprechen.
Als Dübel sind nur die für den betreffenden Zweck vom Institut für Bautechnik Berlin zugelassenen Dübel zu verwenden.
Hervorstehende Teile des Kabelträgersystems, die in betriebsmäßig zu begehende Wege (auch in Zwischendecken) hineinreichen, sind mit Kunststoff-Schutzkappen (Farbe gelb oder orange) zu versehen.
Hängestiele sind grundsätzlich mit Kunststoffschutzkappen vorzusehen.
Kantenschutz durch Gummitüllen o.ä. ist vorzusehen.
Sämtliche metallischen Teile des Kabelträgersystems müssen in den zusätzlichen Schutzpotentialausgleich einbezogen werden. An Kreuzungen, parallel verlaufenden Systemen und an Steigetrassen ist der Potentialausgleich außerdem zwischen den Kabeltragsystemen zu realisieren. Bei nicht mechanisch miteinander verbundenen Systemen ist eine Verbindung mit gelb-grün gekennzeichneter
Einzelader 16 mm² herzustellen.
Leitende Verbindungen für den Potentialausgleich sind an den Kabelbahnstößen mit Zahnscheiben und Unterlegscheibe auszuführen, eine alleinige Klemmverbindung ist nicht zugelassen.
Abzweigungen, Steigungen usw. sind nur mit Systemformteilen zu erstellen.
Die Kabelrinnensysteme sind mit Längslochung als offenes System auszuführen. Stoßstellen sind ausschließlich mit verschraubbaren Systemverbinderteilen mit großflächiger, umfassender Kontaktierung zu überbrücken.
Kabelträgerabschlüsse sind grundsätzlich mit Kantenschutzblechen herzustellen.
Bei Kabel- oder Gitterrinnen, die mit Wandausleger befestigt werden, ist generell ein 100 mm längerer Wandausleger, als für die Bühne erforderlich ist, einzusetzen, damit eine entsprechende Rangierung der Kabel möglich ist.
Auf den Trassensystemen ist generell eine 30-%ige Platzreserve vorzusehen.
Ab einer Häufung von 10 parallelen Kabeln/Leitungen sind Kabelbühnen an Stelle von Rohren vorzusehen.
Die Belegung ist nur bis zur Holmhöhe zulässig.
PREISFINDUNG
Die nachstehend genannten Einheitspreise verstehen sich für die komplette Lieferung der Kabelträgersysteme, wie zuvor beschrieben, und die betriebsfertige Montage an Decken, Böden oder Wänden bzw. Stahlkonstruktionen. Rinnenendbleche, Eck-, Gelenk-, Längs-, Winkel- und Trennstegverbinder sowie Schutzkappen, usw. und systembedingtes Klein-, Verbindungs- und Befestigungsmaterial werden nicht gesondert vergütet und sind deshalb in die Einheitspreise einzurechnen.
Ausmessen der Montagepositionen ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren.
Die Montagehöhen für die Kabeltragsysteme betragen bis
ca. 6,0 m Höhe oberhalb der Standfläche.
Die Montagen oberhalb von 4,0 m sind auf vom AN zu stellenden Arbeitsgerüsten auszuführen.
Hersteller/Typ OBO Bettermann /
oder gleichwertiger Art
Hersteller/Typ
vom Bieter einzutragen.
11. Allgemeine Vorbemerkungen Kabeltragsysteme
12. Allgemeine Vorbemerkungen Verlegesysteme 13. Allgemeine Vorbemerkungen Verlegesysteme
Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen.
Schrauben, Muttern, Dübel, Unterlegmaterial oder dgl. müssen chromatisiert oder galvanisch verzinkt sein. Sämtliche Schnittkanten an Rohren sind außen und innen zu entgraten. Sämtliche Teilstücke von Rohren sind mit Kunststoffendkappen zu versehen. .
Für die Befestigung von Installationssystemen sind Kabelbinder, Bindedrähte oder ähnliches nicht zugelassen.
Die exakten Längen und Abmessungen der Verlegesysteme sind durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich auf der Baustelle zu ermitteln. Die Längenanpassungen der Verlegesysteme erfolgen durch den
Auftragnehmer vor Ort.
Soweit nicht anders vermerkt sind alle Zuschnittaufwendungen mit in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Die nachstehend genannten Einheitspreise verstehen sich für die komplette Lieferung der Verlegesysteme, wie beschrieben und die betriebsfertige Montage entweder Aufputz an Decken oder Wänden.
Befestigungsmaterialien werden nicht gesondert vergütet und sind deshalb in die Einheitspreise einzurechnen.
Alle Verlegesysteme (Rohre, Leitungsführungskanäle, Sammelhalter usw.) sowie Befestigungsmaterialien sind grundsätzlich in halogenfreier Ausführung zu liefern.
Die Montagehöhen für die Verlegesysteme betragen bis
ca. 6,0 m Höhe oberhalb der Standfläche.
Die Montagen oberhalb von 4,0 m sind auf vom AN zu stellenden Arbeitsgerüsten auszuführen.
12. Allgemeine Vorbemerkungen Verlegesysteme
13. Allgemeine Vorbemerkungen Installationsmaterial und
Installationsgeräte 13. Allgemeine Vorbemerkungen Installationsmaterial und Installationsgeräte
Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie
nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen.
Die anzugebenen Einheitspreise für die im LV aufgeführten Installationsmaterialien und Installationsgeräte verstehen sich für die Lieferung und betriebsfertige Montage einschl. Anzeichnen und Erstellen von Bohrlöchern, systemgebundenen Zubehör (Verbindungsklemmen, M-Verschraubungen, etc.) und erforderlichen Befestigungsmaterial (Schrauben, Dübel, etc.), bei UP-Montage einschl. der Stemm- und Fräsarbeiten.
Alle Installationsmaterialien und Installationsgeräte sind grundsätzlich in halogenfreier Ausführung zu liefern.
Bei der Bildung der Einheitspreise ist zu berücksichtigen:
- ausmessen, anzeichnen, erstellen der notwendigen Bohrungen, montieren des Installationsgerätes incl. des systemgebundenem Klein- und Befestigungsmaterials
- das Absetzen und Einführen aller Leitungen
- das Verdrahten und Anklemmen aller Leitungen
- die gleichartige Stromkreiskennzeichnung außen
und innen, außen mit Kabelbezeichnungsschilder
- betriebsfertige Montage, incl. öffnen und wieder schließen des Installationsgerätes
- Inbetriebnahme
13. Allgemeine Vorbemerkungen Installationsmaterial und
Installationsgeräte
14. Allgemeine Vorbemerkungen Beleuchtung 14. Allgemeine Vorbemerkungen Beleuchtung
Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen.
Die Leuchten und Lichtsysteme werden inkl. der notwendigen Treiber beigestellt und sind entsprechend der Lichtplanung zu montieren.
Die Leuchtenlieferungen sind in Empfang zu nehmen. Die Leuchten sind an die Montageorte zu transportieren und auszupacken. Das Verpackungsmaterial ist zu entsorgen.
Für alle Leuchten ist das notwendige Befestigungsmaterial und nicht leuchtenspezifische Montagezubehör zu liefern.
Die Leuchtenpositionen sind vor Ort gemäß des vermassten Deckenspiegels auszumessen, zu montieren, auszurichten, anzuschließen sowie in Betrieb zu nehmen.
Die Befestigung darf nur mit zugelassenem Befestigungsmaterial erfolgen.
Mit den Einheitspreisen abgegolten sind außerdem:
- das Absetzen und Einführen und anschließen aller Leitungen
- Kennzeichnung der Stromkreise und Adressen (DMX und /oder KNX)
14. Allgemeine Vorbemerkungen Beleuchtung
15. Allgemeine Vorbemerkungen KNX 15. Allgemeine Vorbemerkungen KNX
Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen.
Zweck der KNX-Anlage ist der ganzheitliche Gebäudebetrieb (hier ibsbesondere die Beleuchtungssteuerung der Allgemeinflächen) über ein einziges System.
Für die KNX-Installationsgeräte gelten die gleichen Vorgaben wie für die Installationsgeräte.
Die Verlegung und die Anschlüsse der Busleitungen und der Anwendungsgeräte müssen gemäß dem KNX-Handbuch des ZVEI/ZVEH durchgeführt werden. Alle eingesetzten Busgeräte müssen durch die EIBA freigegeben, bzw. zertifiziert sein. Zur Installation von KNX-Geräten und zugehörigen Komponenten ist eine KNX-Zertifizierung des Installateurs erforderlich. Alternativ kann auch die Unterstützung eines externen Dienstleisters für die KNX-Programmierung usw. genutzt werden.
Basis für die Programmierung ist eine neu zu erstellende ETS-Projektdatenbank. Nach Fertigstellung, Inbetrieb- und Abnahme wird die ETS-Datenbank dem AG übergeben.
Die KNX-Komponenten müssen durch den AN in eine neue KNX-Datenbank (ETS Version 6) einprogrammiert werden.
Die anzugebenden Einheitspreise für die aufgeführten KNX-Geräte und KNX-Betriebsmittel verstehen sich für deren Lieferung, Montage und betriebsfertigen Anschluss sowie inkl. anteiliger Parametrierung und Inbetriebnahme des Busteilnehmers mit der ETS6 Professional (EIBA Tool Software) mit folgendem Umfang:
- Vergabe der physikalischen Adresse
- Vergabe der Gruppenadressen
- Einstellen der Parameter und Szenen
- Applikation auf Busteilnehmer übertragen
- Beschriften des Busteilnehmers
- Funktionsprüfung des KNX-Gerätes
Aufgrund der Komplexität und des Vernetzungsgrades der Anlage wird vom Auftraggeber besonderer Wert auf eine neutrale und qualitativ einwandfreie Auslegung und Programmierung der Anlage gelegt. Daher sind die Programmiertätigkeiten grundsätztlich nur durch einen Dienstleister erstellt.
Da hier bereits zum Projektbeginn Vorleistungen im Rahmen des Austausch der Unterverteilungen erbracht wurden, sind die Leistungen (Tagessatz KNX-Programmierer) wie folgt anzufragen:
Elektro Jahn GmbH & Co. KG
Frank Söllner
Otto-Hahn-Straße 22
15236 Frankfurt (Oder)
Tel.: 0335 - 521 867-72
Mobil: 0151 - 74785-006
Mail: f.soellner@elektro-jahn.de
15. Allgemeine Vorbemerkungen KNX
16. Allgemeine Vorbemerkungen Potenzialausgleich 16. Allgemeine Vorbemerkungen Potenzialausgleich
Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen.
Die Erstellung des zusätzliche Schutzpotentialausgleichs muss alle gleichzeitig berührbaren Körper fest angebrachter Betriebsmittel und fremden leitfähigen Teile, einschließlich soweit praktikabel die metallene Hauptbewehrung von Stahlbeton, einschließen.
Die Schutzpotentialausgleichsanlage muss mit den Schutzleitern aller Betriebsmittel, eingeschlossen die Schutzleiter der Steckdosen, verbunden werden.
Die nachfolgenden neuen Anlagenteile sind einzubeziehen
- Kabelträgersysteme, die im Rahmen des Projektes neu errichtet werden
- Unterverteilungen und Netzwerkschränke, die im Rahmen des Projektes neu errichtet werden (optional)
Die Kennzeichnung von Kabeln und Leitungen für den Potenzialausgleich hat entsprechend den Allgemeinen Vorbemerkungen Kabel/Leitungen zu erfolgen.
Die ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich jeweils für die komplette Lieferung und Montage inkl. dem betriebsfertigen Anschluss sowie allem erforderlichen systembedingten Zubehör.
Die Überprüfung und Dokumentation der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, systembedingtes Klein- Verbindungs- und Befestigungsmaterial sowie Kennzeichnungsschilder an Kabeln, Leitungen und PA-Schienen werden nicht
gesondert vergütet und sind deshalb in die Einheitspreise einzurechnen.
16. Allgemeine Vorbemerkungen Potenzialausgleich
17. Allgemeine Vorbemerkungen Bohr- und Stemmarbeiten 17. Allgemeine Vorbemerkungen Bohr- und Stemmarbeiten
Die allgemeine technische Beschreibung gilt für das gesamte Leistungsverzeichnis!
Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen.
Das Gewerk Elektrotechnik erstellt alle Durchbrüche und Kernbohrungen, die in Wänden zu abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten, die in Betrieb sind.
Da die Mitarbeiter der Kernbohrunternehmen fast ausnahmslos elektrotechnische Laien sind, sind die Arbeiten in und zu den abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten durch Elektrofachkräfte dauernd zu beaufsichtigen. Diese Elektrofachkräfte sind als Arbeitverantwortliche gemäß DIN VDE 0105-100 Abschnitt 3.2.1 schriftlich zu benennen. Der Arbeitsverantwortliche muss alle an der Arbeit beteiligten Personen über alle Gefahren unterrichten, die für diese nicht ohne weiteres erkennbar sind.
Das Herstellen von Bohrungen und Durchbrüchen ist
nur nach vorheriger positiver Absprache mit dem
Architekten bzw.der Bauleitung gestattet.
Bohrungen bis zu einem Durchmesser von 30 mm sind
Bestandteil der Installationsarbeiten und werden nicht
gesondert vergütet.
Das Freimachen der Durchbrüche / Kernbohrungen von Schutt, das sofortige Beseitigen von anfallendem Schutt sowie das besenreine Hinterlassen der Bohrstelle ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Das Anbohren bzw. Auffräsen von Stützen und Unter-
zügen ist verboten bzw. ist im Vorfeld mit einem Statiker zu klären.
Wand- bzw. Deckendurchbrüche in Betonwänden bzw. -wänden sind durch ineinander erstellte Kernbohrungen zu erstellen und entsprechend zu kalkulieren.
Die Schnittflächen von Kernbohrungen sind nachträglich zu konservieren.
Die anzugebenen Einheitspreise für die nachstehend auf-
geführten Positionen verstehen sich einschl. der Kosten
für die Vorhaltung von Geräten, Gerüsten, Wasser und
Stromanschlüssen.
Beim Bohren mit Wasser ist dieses in geeigneter Form
aufzufangen. Anfallender Schutt und Wasser werden
Eigentum des AN und sind durch diesen zu beseitigen
und zu entsorgen.
Montagehöhen 0m bis 6m OKFF
17. Allgemeine Vorbemerkungen Bohr- und Stemmarbeiten
18. Allgemeine Vorbemerkungen Vorbeugender Brandschutz 18. Allgemeine Vorbemerkungen Vorbeugender Brandschutz
Die allgemeine technische Beschreibung gilt für das gesamte Leistungsverzeichnis!
Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen.
Im Bestand existieren diverse Brandschotts unterschiedlicher Ausführungsarten. Diese müssen zwangsläufig für die Demontage der Bestandsleitungen und Verlegung neuer Leitungssysteme genutzt werden.
Es ist folgende Vorgehensweise vorgesehen:
1. Durch den AN neu erstellte Durchbrüche und Kernbohrungen werden durch diesen brandschutztechnisch gemäß den Leistungsbeschreibungen verschlossen. Gleiches gilt für Durchbrüche, die durch ein externes Unternehmen erstellt wurden, aber für die Kabelverlegung erforderlich ist.
2. Durch den AN geöffnete Mörtelschotts werden durch diesen brandschutztechnisch gemäß den Leistungsbeschreibungen wieder verschlossen.
3. Vorhandene Weichschotts, durch die Nachbelegungen erfolgt sind, werden komplett erneuert.
Alle Schotts sind mit Fotos zu dokumentieren und in die Grundrisse einzutragen. Die Dokumentation ist Bestandteil der Gesamtdokumentation.
Die Schottung der durch den Auftragnehmer erstellten Durchbrüche und Kernbohrungen muss der Feuerwiderstandsklasse S 90 nach DIN 4102 Teil 9 entsprechen und vom Institut für Bautechnik, Berlin zugelassen sein. Die Materialien der Mörtel - und Plattenschotts müssen für die Schottung von Öffnungen bis zu einer Größe von 200cm (Höhe) x 100cm (Breite) in Wänden und bis zu einer Breite von 100cm mit unbegrenzter Länge in Decken zugelassen sein.
Durch alle ausgeschriebenen Abschottungen dürfen Elektrokabel und -leitungen aller Art und Durchmesser (auch Lichtwellenleiter) hindurchgeführt werden. Auch Kabeltragkonstruktion (Kabelrinnen, -pritschen, -leitern) aus Stahl-, Aluminium- oder Kunststoffprofilen können durch die Abschottungen geführt werden. Durch Platten- und Mörtelschott dürfen auch einzelne Leitungen aus Stahl- oder Kunststoffrohren (D = 15 cm) hindurchgeführt werden, sofern in ihnen kein brennbares Medium enthalten ist. Beim Mörtelschott bestehen bzgl. Gesamtleiterquerschnitt einzelner Kabel keine Einschränkungen.
Nicht brennbare Leerrohre (zulässiger Maximaldurchmesser 15 mm) die Abschottungen durchdringen, müssen nach dem Einziehen von Leitungen oder, wenn sie nicht benutzt werden, dicht mit nicht brennbaren Baustoffen (Klasse A) ausgestopft werden. Die Feuerwiderstandsklasse S 90 ist einzuhalten.
Durchbrüche, die vom AN größer als für die Verlegung der Leitungen (unter Berücksichtigung möglicher Nachinstallation) und die Montage der Schotts erforderlich angefertigt wurden, sind vom AN vor Montage der Schotts bis auf die für das Schott erforderlichen Größe zuzumauern. (Keine Vergütung für übergroße Schotts!)
Beidseitige Stützkonstruktionen für Kabelanlagen bei Plattenschotts werden auf Grundlage der Leistungsposition Profileisenkonstruktion abgerechnet.
Jede Kabelschottung ist durch ein Schild dauerhaft zu kennzeichnen, das neben der Schottung an der Wand zu befestigen ist und folgende Angaben enthalten muss:
- Name des Herstellers der Abschottung
- Bezeichnung der Schottung
- Fabrikat und Type der verwendeten Materialien
- Zulassungsnummer des Institutes für Bautechnik
- Feuerwiderstandsklasse
- Herstellungsjahr
Gemäß Verwendbarkeitsnachweis muss für jede eingebaute Abschottung eine Übereinstimmungserklärung ausgefüllt werden. Mit dieser Bescheinigung wird bestätigt, dass das eingebaute System den Bestimmungen der Zulassung entspricht und der Errichter alle Vorgaben eingehalten hat. Die Übereinstimmungserklärung werden Bestandteil der Dokumentationsunterlagen.
Die ausgeschriebenen Positionen beinhalten Lieferung, Transport zur und auf der Baustelle, Montage in fertiger, fach- und sachgerechter, dem Stand der Technik entsprechenden Ausführung inkl. aller benötigten Arbeitsmittel.
Bei Ausführungen, die von den Hersteller-Konstruktionen abweichen, muss vor Montagebeginn die Zustimmung für den Einzelfall von der zuständigen Behörde eingeholt werden.
Geöffnete Brandschotts und erstellte Durchbrüche in Wänden /Decken mit Anforderungen an den Feuerwiderstand sind grundsätzlich arbeitstäglich mit geeigneten bauaufsichtlich zugelassenen Schottmaterialien brandschutztechnisch wieder zu verschließen (mindestens provisorisch mit Brandschutzkissen bei noch ausstehenden Nachinstallationen).
18. Allgemeine Vorbemerkungen Vorbeugender Brandschutz
19. Allgemeine Vorbemerkungen Einweisungen/Schulungen 19. Allgemeine Vorbemerkungen Einweisungen/Schulungen
Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen.
Das Bedienpersonal des AG ist ausführlich in die eingebauten Systeme einzuweisen. Ziel ist es, dem Bedienpersonal die nötigen Kompetenzen zu vermitteln das Gesamt und Einzelsystem zu verstehen, zu bedienen, parametrieren und programmieren zu können und Fehlersuchen selbständig durchführen zu können.
Jedem Teilnehmer ist ein Hand-Out mit den, in der Einweisung/Schulung vermittelten Inhalten, vor Beginn der Eiweisung/Schulung zu übergeben.
Die Einweisungs-/Schulungsinhalte sind sowohl in theoretischer Form, als auch praktisch durch Anwendung des Lehrinhaltes an konkreten Anlagen und Systemen zu vermitteln und zu festigen. Einweisungen finden spätestens zwei Wochen nach den Inbetriebnahmen statt. In dieser Zwischenzeit soll dem Betreibenden Personal die Chance gegeben werden, sich selbständig mit dem System vertraut zu machen.
Die Einweisungen finden vor Ort im Tempodrom statt. Die Einweisungen haben vor Übergabe der Anlagen an den AG stattzufinden. Die konkreten Termine sind rechtzeitig mit dem AG abzustimmen. Die Schulungsinhalte sind durch Einreichen des Hand-Out, mindestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn beim AG zur Prüfung einzureichen. Die in den Einweisungen zu vermittelnden Inhalte sind in den jeweiligen Positionen beschrieben.
19. Allgemeine Vorbemerkungen Einweisungen/Schulungen
20. Allgemeine Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten 20. Allgemeine Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten
Die allgemeine technische Beschreibung gilt für das gesamte Leistungsverzeichnis!
Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen.
Stundenlohnarbeiten
ARBEITEN AUF BESONDERE ANWEISUNG
Für Arbeiten, die im Rahmen der Baumaßnahme notwendig sind, jedoch heute in ihrem Umfang noch nicht übersehen werden können, werden nachfolgende Stundenlohnarbeiten in das Leistungsverzeichnis aufgenommen.
Die Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anordnung der Fachbauleitung ausgeführt werden. Ein Anspruch auf die hier aufgeführte unverbindliche Anzahl von Lohnstunden besteht nicht.
Auf Verlangen des Bauherrn kann an Stelle von Stundenlohnarbeiten die Abgabe eines Nachtragsangebotes verlangt werden.
Anfallende Stundenlohnnachweise sind entweder in 3-facher Ausfertigung oder digital als pdf-Datei spätestens am 5. Arbeitstag nach der Ausführung der Objektüberwachung mit ausführlicher Angabe von
a) Art der ausgeführten Arbeit
b) Zeitpunkt der ausgeführten Arbeit
c) Anzahl der dafür Beschäftigten
d) Qualifikation der eingesetzten Beschäftigten mit Namensnennung
e) Anzahl der täglich aufgewendeten Stunden
f) Vertragsnummer
zur Abzeichnung vorzulegen.
Geschieht dies nicht, so kann der Bauherr anstelle einer an sich genehmigten Stundenlohnabrechnung eine Abrechnung im Leistungslohn verlangen.
Die vom Gebäudebetrieb bzw. von der Objektüberwachung unterschriebenen Stundenlohnzettel gelten nur als Bescheinigung, dass die Leistungen erbracht sind. Ein Anspruch auf Vergütung kann aus der Bescheinigung nicht abgeleitet werden, wenn vertragliche Vereinbarungen im Gegensatz dazu stehen.
Es werden grundsätzlich nur die tatsächlichen Arbeitszeiten anerkannt, welche für die auszuführende Arbeit aufgewendet wurden. Die Stunden des Aufsichtspersonals sowie Wegezeiten und Wegegelder werden nicht besonders vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Erklärung des Bieters:
Der Verrechnungssatz ist unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden und gilt unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden.
(Stempel und Unterschrift des Bieters)
20. Allgemeine Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten
03.01 Baustromversorgung
03.01
Baustromversorgung
03.02 Elektrotechnik
03.02
Elektrotechnik
04 Bauwerk - Technische Anlagen, Verschiedenes
04
Bauwerk - Technische Anlagen, Verschiedenes
04.01 Rückbauarbeiten KG 400
04.01
Rückbauarbeiten KG 400
04.02 Türluftschleieranlagen
04.02
Türluftschleieranlagen
04.03 Catering-Stationen
04.03
Catering-Stationen
04.04 Sanitärinstallation Badezimmer Dressing Room 1/1b und Damen/Herren Nassbereich Dressing Rooms West
04.04
Sanitärinstallation Badezimmer Dressing Room 1/1b und Damen/Herren Nassbereich Dressing Rooms West
04.05 Accessoires Badezimmer Dressing Room 1/1b und Damen/Herren Nassbereich Dressing Rooms West
04.05
Accessoires Badezimmer Dressing Room 1/1b und Damen/Herren Nassbereich Dressing Rooms West
04.06 Sprinkleranlage
04.06
Sprinkleranlage
04.07 Lüftung Sanitärbereiche
04.07
Lüftung Sanitärbereiche
04.10 Budgetleistungen KG 400
04.10
Budgetleistungen KG 400