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AUSSCHREIBUNG NACHUNTERNEHMER - TEPPICH- UND BODENBELAGARBEITEN
Vorbemerkungen, Leistungsabgrenzung und projektbezogene Vertragsbedingungen
1. Beteiligte und Bauvorhaben
Auftraggeber des Nachunternehmers (AG): H.-P. Molls Bau GmbH & Co. KG, Lise-Meitner-Straße 13, 52511 Geilenkirchen, Deutschland. Ansprechpartner Angebotsbearbeitung: Thomas Molls; Telefon 02454 938378; E-Mail thomas.molls@molls-bau.de. Projektbezogener Kontakt aus der Anfrage: Dennis Benden; E-Mail dennis.benden@molls-bau.de; Mobil 01577 4784176. Weisungs- und Bestellbefugnisse werden mit dem Auftrag benannt.
Bauherr / Endkunde: Solent Übach-Palenberg GmbH & Co. KG, David-Hansemann-Straße 1-25, 52531 Übach-Palenberg, Deutschland. Ansprechpartner Bauherr: Herr Marcel Wenning, Leiter Werksvorhaben/Projekte (SOL/SOR), Telefon +49 2451 91591177, E-Mail marcel.wenning@solent-snack.com. Die vertragliche Kommunikation des Nachunternehmers erfolgt ausschließlich mit Molls.
Bauvorhaben / Ausführungsort: Modernisierung und Umbau Gebäude C2, 2. Obergeschoss, Werk Solent, David-Hansemann-Straße 1-25, 52531 Übach-Palenberg. Gesamtprojekt: Trockenfrucht-Pausenraum, Betriebsratsbüros, Verlegung Zugang, Sanitätsraum und Gebetsraum. Gegenstand dieses Loses sind ausschließlich die nachfolgend ausgeschriebenen Teppich- und Bodenbelagarbeiten.
Als Auftragnehmer (AN) wird nachfolgend der beauftragte Nachunternehmer bezeichnet.
2. Ausschreibungsunterlagen und Angebotsabgabe
Grundlagen: diese Nachunternehmerausschreibung einschließlich Vor- und Schlusstext; Titel 5 des vom Bauherrn übermittelten Leistungsverzeichnisses „Leistungsverzeichnis - Angebotserstellung (1)“; Plan „5.1 Pausenraum, Trockenfrucht_ Planungsgrundlage“, Entwurf 5.0 vom 14.02.2026; über Cosuno bereitgestellte Ergänzungen und schriftliche Antworten von Molls. Das Anschreiben des Bauherrn vom 01.10.2026 dient der Projektinformation; es begründet keinen direkten Vertrag zwischen Nachunternehmer und Bauherrn.
Der Plan ist eine Entwurfs- und Kalkulationsgrundlage; vor Ausführung werden die erforderlichen freigegebenen Detailunterlagen bereitgestellt. Verbindliche Anforderungen dürfen nicht aus unlesbaren Maßangaben geschätzt werden. Fragen und erkennbare Informationslücken sind bereits vor Angebotsabgabe an Molls zu richten. Erforderliche Annahmen, Abweichungen und angebotene Alternativen sind im Angebot ausdrücklich und positionsbezogen zu benennen. Schweigen ersetzt keine fehlende Planung und begründet keine unbegrenzte Vollständigkeitsgarantie.
Angebotsabgabe und Frist richten sich nach der Cosuno-Einladung. Einzureichen sind das vollständig bepreiste LV, eine lesbare Angebotsfassung, die in Ziffer 20 geforderten Bieterangaben und gegebenenfalls klar getrennte Nebenangebote. Die GAEB-Ordnungszahlen sind beizubehalten. Fehlende Preise und mit anderen Positionen abgegoltene Leistungen sind nachvollziehbar zu kennzeichnen. Eigene Bedingungen oder technische Abweichungen sind deutlich auszuweisen und vor Beauftragung abzustimmen. Die Ausschreibung selbst ist noch keine Beauftragung.
3. Vertragsrecht und technische Grundlagen
Für die Beauftragung wird die VOB/B, Ausgabe 2016, insgesamt vereinbart. Ergänzend gelten die einschlägigen ATV der VOB/C, insbesondere DIN 18299 und ATV DIN 18365, Ausgabe 2019-09, sowie die gesetzlichen Bestimmungen. Die VOB/B wird den Bietern auf Anforderung vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Individuelle Vereinbarungen bleiben vorrangig; für Widersprüche gilt ansonsten die Rangfolge nach § 1 Abs. 2 VOB/B. Ungeklärte Widersprüche sind vor Ausführung mitzuteilen.
Maßgeblich sind die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit, die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Anforderungen und die anerkannten Regeln der Technik. Vorstrich, Spachtelmasse, Klebstoff und Belag müssen zueinander und zum vorhandenen Untergrund passen; der AN beachtet die technischen Produktmerkblätter, Verarbeitungs-, Trocknungs- und Belastungsfreigaben. Unverträgliche Produktkombinationen sind unzulässig.
EMICODE EC1 PLUS beziehungsweise eine nachgewiesen gleichwertige sehr emissionsarme Qualität wird für die entsprechend beschriebenen Vorstrich-/Klebstoffpositionen gefordert. Nutzungs-/Beanspruchungsklasse, Stuhlrolleneignung, Brandverhalten und besondere Hygieneanforderungen des Belags sind anhand des konkreten Produkts und der vorgesehenen Raumnutzung vor Beauftragung beziehungsweise Materialfreigabe abzustimmen. Diese Eigenschaften werden nicht allein aus der Bezeichnung Nadelvlies abgeleitet.
4. Prüfung der Unterlagen, Maße und Vorleistungen
Der AN prüft die übergebenen Unterlagen im Rahmen seiner gewerkebezogenen Fachkunde und ordnungsgemäßen Vertragserfüllung auf erkennbare Unstimmigkeiten, fehlende Ausführungsangaben und Widersprüche zwischen LV, Plan und Bestand. Er nimmt die erforderlichen Anschlussmaße, Türanschlüsse, Höhen und Raumgeometrien vor Bestellung beziehungsweise Zuschnitt am Bau auf. Sichtbare Vorleistungen und Untergründe sind auf Eignung für die beauftragte Leistung zu prüfen.
Festgestellte oder vermutete Mängel, ungeeignete Untergründe, nicht ausreichende Belegreife, unzulässige Anschlusshöhen, Risse oder sonstige Bedenken sind Molls unverzüglich und möglichst vor Beginn der betroffenen Arbeiten schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung muss Arbeitsbereich, Sachverhalt, Prüfergebnis, mögliche Folgen und erforderliche Entscheidung nennen. Betroffene Bereiche dürfen nicht ohne Abstimmung eigenmächtig anders hergestellt werden. Die weitere Behandlung richtet sich nach §§ 3 und 4 VOB/B; Sicherheitsvorschriften sind stets einzuhalten.
Eine vollständige Prüfung fremder Fachplanungen, Untersuchung verdeckter Bauteile oder Übernahme des gesamten Bodenaufbaus wird nicht verlangt. Der AN bleibt für seine eigenen gewerkeüblichen Prüfungen, die geeignete Produktauswahl und die fachgerechte Verarbeitung verantwortlich. Weitergehende Untersuchungen und Sanierungsleistungen bedürfen einer gesonderten Festlegung.
5. Projektleiter und entscheidungsbefugte Vertretung
Der AN benennt mit dem Angebot einen vorgesehenen Projektleiter und spätestens vor Beginn verbindlich den verantwortlichen Projektleiter sowie einen gleichwertigen Stellvertreter, jeweils mit Mobilnummer und E-Mail. Beide müssen fachkundig sein und in deutscher Sprache ausreichend sicher technische und vertragliche Sachverhalte abstimmen können.
Der Projektleiter ist für dieses Projekt intern so zu bevollmächtigen, dass er verbindliche Entscheidungen zur vertragsgemäßen Ausführung, Personal- und Materialbereitstellung, Terminorganisation, Mängelbeseitigung und gewerkebezogenen Koordination treffen und Erklärungen entgegennehmen kann. Für Erklärungen über zusätzliche Vergütung oder Vertragsänderungen benennt der AN einen tatsächlich entscheidungsbefugten Ansprechpartner mit offengelegter Vollmacht; dies kann derselbe Projektleiter sein. Ein bloßer Bote ohne Entscheidungsmöglichkeit genügt nicht.
Während eigener Arbeiten ist eine fachkundige verantwortliche Führungskraft des AN vor Ort; der Projektleiter bleibt werktäglich erreichbar. Wechsel werden Molls vorab mitgeteilt und ohne Unterbrechung der Verantwortung organisiert. Die fachliche, arbeitsrechtliche und sicherheitsbezogene Leitung der Beschäftigten verbleibt beim AN.
6. Wöchentliche Baubesprechung und Koordination
Während der eigenen Leistungsausführung nimmt der Projektleiter oder sein gleichwertig bevollmächtigter Vertreter an einer wöchentlichen Baubesprechung mit Molls teil. Kalkulationsansatz: eine Besprechung je Kalenderwoche mit bis zu 60 Minuten im Werk oder, wenn Molls dies vorgibt, digital. Die übliche Teilnahme ist mit den Angebotspreisen abgegolten. Zusätzliche besondere Workshops werden bei Bedarf gesondert abgestimmt.
Mitgebracht beziehungsweise vorab übermittelt werden aktueller Leistungsstand, Personalstärke, Materiallieferungen, Vorschau für die nächsten zwei Wochen, benötigte Freigaben, Schnittstellen, Behinderungen und offene Nachträge. Der AN prüft Protokolle zeitnah und meldet erkannte sachliche Fehler unverzüglich; allein fehlender Widerspruch gilt weder als Anerkennung eines Nachtrags noch als Änderung des Vertrags.
Die Abstimmung mit anderen Gewerken erfolgt über Molls. Behinderungen anderer Unternehmen sind zu vermeiden; notwendige Schnittstellenabstimmungen gehören zur eigenen Leistung. Ein behinderungsfreier Gesamtbauablauf wird vom AN nicht garantiert.
7. Anordnungen, Ausführung und Kommunikationsweg
Der AN führt ausschließlich den beauftragten Umfang nach den freigegebenen Unterlagen und den vertraglich zulässigen Anordnungen der hierzu benannten Molls-Bauleitung aus. Eigenmächtige Plan-, Material-, System- und Mengenänderungen sind unzulässig. Beabsichtigte Abweichungen sind vorab mit ihren Auswirkungen anzuzeigen und vor Umsetzung freizugeben.
Änderungs- oder Zusatzwünsche von Bauherrn, Nutzern, Planern oder anderen Gewerken sind unverzüglich an Molls weiterzuleiten. Diese Personen sind gegenüber dem AN ohne ausdrückliche Vollmacht von Molls nicht zur Änderung des NU-Auftrags berechtigt. Allgemeine Werks- und Sicherheitsanweisungen sowie Maßnahmen zur Abwehr akuter Gefahren bleiben zu beachten; Molls ist unverzüglich zu informieren.
Koordinationsanweisungen werden an die Projektleitung des AN gerichtet. Der AN bestimmt den Personaleinsatz und die Ausführung seiner vertraglichen Leistung in eigener Verantwortung. Die Überwachung oder Freigabe durch Molls nimmt ihm diese Verantwortung nicht ab; Molls bleibt für eigene Angaben und Anordnungen verantwortlich.
8. Ausführungsbeginn innerhalb von 14 Kalendertagen
Als Vertragsfrist wird vereinbart: Beginn der beauftragten Arbeiten auf der Baustelle spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Beauftragung, sofern der Auftrag keinen ausdrücklich vereinbarten späteren Beginn festlegt. Maßgeblich ist die tatsächliche Aufnahme der Arbeiten mit einer dem vereinbarten Ablauf angemessenen Kolonne; eine bloße Besichtigung oder Materialanlieferung genügt nicht.
Vorausgesetzt sind rechtzeitig bereitgestellte ausführungsreife Unterlagen, die erforderlichen Freigaben, zugängliche Arbeitsflächen und die notwendigen Vorleistungen einschließlich eines für die jeweils anstehenden Arbeitsschritte geeigneten Untergrundes und der erforderlichen Raumklimabedingungen. Fehlende Voraussetzungen und deren konkrete Auswirkungen zeigt der AN unverzüglich an. Ansprüche und Fristfolgen aus Behinderungen nach § 6 VOB/B bleiben unberührt.
Der Bieter prüft die geforderte Anlaufzeit vor Abgabe und benennt Lieferfristen, Kapazitätsengpässe sowie eine etwaige Abweichung ausdrücklich. Ohne anderweitige Vereinbarung ist der 14-Tage-Beginn bei der Beauftragung zugrunde zu legen. Innerhalb von fünf Werktagen nach Auftrag, spätestens jedoch vor eigenem Ausführungsbeginn, legt der AN einen gewerkebezogenen Ablauf- und Personalplan einschließlich der erforderlichen Trocknungs- und Sperrzeiten vor. Ausführungsdauer, Endtermin und gegebenenfalls verbindliche Zwischenfristen werden im Auftrag beziehungsweise im ausdrücklich vereinbarten Bauzeitenplan festgelegt; reine Koordinationsangaben sind keine zusätzlichen Vertragsfristen.
Nach Beginn werden die Leistungen entsprechend dem vereinbarten Ablauf mit ausreichendem qualifiziertem Personal fortgeführt. Erkennbare Verzögerungen sind unverzüglich mit Ursache, betroffenen Arbeiten und möglichen Gegenmaßnahmen mitzuteilen. Eigenmächtige Arbeitsunterbrechungen sind unzulässig, soweit kein vertragliches oder gesetzliches Recht besteht.
9. Mengen, Aufmaß und prüfbare Abrechnung
Die Mengen des LV sind Vordersätze und keine garantierten Mindestabnahmemengen. Einheitspreisleistungen werden ausschließlich nach tatsächlich vertragsgemäß ausgeführten Mengen auf Grundlage eines prüfbaren Aufmaßes abgerechnet. Aufmaß- und Übermessungsregeln der vereinbarten ATV DIN 18365 bleiben maßgeblich; sie werden durch „tatsächlich ausgeführt“ nicht aufgehoben.
Bodenflächen werden positions- und raumbezogen in m², Randstreifen, Sockelleisten und Übergangsprofile in m erfasst. Verschnitt, Liefer-/Bestellmengen, Verpackungseinheiten und Bahnenreste sind bei der Preisbildung zu berücksichtigen und nicht zusätzlich als verlegte Bodenfläche abzurechnen. Kleben und Belaglieferung/-verlegung sind getrennte Leistungsanteile auf derselben Fläche, keine doppelt zu berechnende Gesamtverlegeleistung.
Aufmaße sind mit Raum-/Bauteilzuordnung, Planstand, Einzelmaßen, nachvollziehbaren Rechenansätzen und erforderlichen Skizzen beziehungsweise Fotos vorzulegen. Planmengen allein ersetzen kein Ausführungsaufmaß. Gemeinsame Feststellungen mit Molls sind rechtzeitig abzustimmen. Später verdeckte beziehungsweise nicht mehr messbare Leistungen, insbesondere zusätzliche Spachteldicken, sind vor dem Überarbeiten zur gemeinsamen Feststellung anzumelden und zu dokumentieren. § 14 VOB/B bleibt maßgeblich; fehlende Unterschrift allein schließt anderweitig belegbare Ansprüche nicht aus.
Rechnungen müssen LV-Ordnungszahlen, Mengen, Einheitspreise, vereinbarte Nachträge und vorherige Abschläge nachvollziehbar darstellen. Keine pauschale Flächenabrechnung ohne Aufmaß. Gegenzeichnung eines Aufmaßes bestätigt grundsätzlich die Mengenfeststellung, nicht automatisch einen zusätzlichen Auftrag oder Preis. Die NU-Abrechnung wird unabhängig von Aufmaßanerkennung oder Zahlung durch Solent geprüft.
10. Mehrkosten, Nachträge und Regie
Erkennbare geänderte oder zusätzliche Leistungen und daraus entstehende Mehrkosten sind Molls unverzüglich, möglichst vor Ausführung, gesondert anzuzeigen. Bei zusätzlichen Leistungen ist ein Vergütungsanspruch entsprechend § 2 Abs. 6 VOB/B vor Ausführung anzukündigen. Ein prüfbares Nachtragsangebot benennt Anlass, Anordnung, Abgrenzung zur Hauptleistung, Mengen, Lohn-, Stoff- und Geräteansätze sowie Terminfolgen. Unstreitige Minderleistungen sind offenzulegen.
Leistungsumfang und Vergütung sollen vor Ausführung in Textform vereinbart werden. Ohne Klärung keine eigenmächtigen Änderungen. Die Ausführung berechtigt angeordneter Leistungen und deren Vergütung richten sich nach dem Vertrag; Rechte aus § 2 VOB/B bleiben unberührt. Ein pauschaler Anspruchsverlust allein wegen fehlender schriftlicher Preisfreigabe wird nicht vereinbart.
Dieses Los enthält keine vorab freigegebenen Stundenlohnmengen oder offenen Materialbudgets. Erforderliche Stundenlohnarbeiten sind vor Beginn ausdrücklich als solche samt Preis und Umfang zu vereinbaren und durch die benannte Molls-Bauleitung abzurufen. Tätigkeits-, Personal-, Zeit-, Geräte- und Materialnachweise sind täglich zu führen und werktäglich oder wöchentlich zur Prüfung vorzulegen. Die Behandlung richtet sich im Übrigen nach § 15 VOB/B.
In Einheitspreisen bereits enthaltene Leistungen, Geräte und Materialien dürfen nicht nochmals über Regie berechnet werden. Zusätzliche Spachteldicken werden nur nach vorheriger Feststellung und Abruf sowie Nachweis über die gesonderte Bedarfsposition 5.010 erfasst. Etwaige weitere vertragliche oder gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt; kein doppelter Ansatz desselben Aufwandes.
11. Qualität, Ebenheit, Höhen und Fugen
Die vertraglich vereinbarten Anschlusshöhen, Türübergänge, Raumgrenzen und Sollmaße sind einzuhalten. Maß- und Ebenheitstoleranzen richten sich nach DIN 18202, Ausgabe 2019-07, soweit für die konkrete Leistung einschlägig, sowie den Anforderungen der ATV DIN 18365. Ein Norm-Entwurf wird nicht allein durch Erscheinen Vertragsbestandteil. Engere Toleranzen bedürfen ausdrücklicher bauteilbezogener Vereinbarung; keine pauschale Nulltoleranz.
Kalkulationsdicke für 5.004 sind etwa 3 mm. Diese Schichtdicke ist kein pauschales Versprechen, beliebige Bestandsunebenheiten oder Fehlhöhen vollständig auszugleichen. Erkennbar erforderliche Mehrdicken sind vor Ausführung mit Höhenbezug und betroffenen Flächen zu dokumentieren, anzuzeigen und gesondert abzustimmen. Umgekehrt rechtfertigt allein die geschuldete Ebenheit keinen eigenmächtigen Material- oder Mengenmehransatz.
Bewegungs- und Gebäudetrennfugen dürfen nicht starr überarbeitet werden. Erforderliche besondere Fugen-/Profilanschlüsse sind vor Beginn zu klären. Der fertige Belag ist fachgerecht mit sauber ausgebildeten Nähten und Anschlüssen, ohne vermeidbare Falten, Blasen, Klebstoffrückstände oder störende Verlegefehler herzustellen. Glanz-/Farb-/Struktureffekte aus der üblichen Strich- oder Bahnenrichtung werden anhand der vereinbarten Verlegeplanung und Bemusterung beurteilt.
12. Untergrundprüfung, Feuchte und Materialfreigabe
Vor mechanischer Bearbeitung und Verlegung prüft der AN den zugänglichen Untergrund im gewerkeüblichen Umfang auf Sauberkeit, Festigkeit, Feuchte, Ebenheit, Risse, erkennbare Altmaterialien und Eignung für den angebotenen Aufbau. Erforderliche fachübliche Feuchteprüfungen und die Prüfung der Belegreife sind zu dokumentieren. Messmethode, Messstellen und Beurteilungswerte richten sich nach Untergrundart, Heizsituation, vereinbartem Aufbau und einschlägigen technischen Vorgaben; es wird kein pauschaler Feuchtegrenzwert für sämtliche Estriche vorgegeben.
Nicht belegreife, unzureichend feste oder geschädigte Untergründe sind Molls vor Überarbeitung mitzuteilen. Unbekannte Kleber-/Spachtelschichten sind nicht ohne Prüfung als unbedenklich zu behandeln. Bei erkennbarem Schadstoffverdacht erfolgt keine eigenmächtige stauberzeugende Bearbeitung; Vorgehen und gegebenenfalls weitere Erkundung sind abzustimmen. Laboranalysen, Schadstoffsanierungen, Feuchtesperren, tiefe Estrichsanierung und statische Risssanierung werden nicht pauschal übertragen.
Der Bieter nennt Hersteller und Produkte für Vorstrich, Spachtelmasse, Klebstoff und Belag sowie die vorgesehene Kombination. Der im Ausgangs-LV beispielhaft genannte Belag ist Conpart Nelda, Bahnenbreite 200 cm, oder gleichwertig. Ein konkret angebotenes gleichwertiges Produkt ist anhand seiner technischen Eigenschaften nachvollziehbar zu benennen. Vor Bestellung sind Farbton, Struktur, erforderliche Nutzungsklasse, Brandverhalten und gegebenenfalls Stuhlrolleneignung abzustimmen und anhand der Produktunterlagen zu belegen. Keine unbelegte Ableitung dieser Eigenschaften aus dem Produktnamen.
Übliche Belag- und Sockelmuster sind vorzulegen. Der Bieter gibt die angebotene Sockelleistenhöhe, Profilform, Farbe und Eignung des einzuklebenden Teppichstreifens an; diese Angaben fehlen im Ausgangs-LV. Die endgültige Auswahl wird vor Bestellung freigegeben. Eine Materialfreigabe entbindet den AN nicht von der fachgerechten Ausführung; Molls bleibt für eigene Angaben verantwortlich.
13. Baustellenorganisation und Zugänglichkeit
Kalkulationsgrundlage ist ein zusammenhängender, abgestimmter Ausführungsbereich im 2. Obergeschoss mit üblichen werktäglichen Tagesarbeitszeiten. Die eigene gewerkebezogene Einrichtung und Räumung, übliche An- und Abfahrten, interne Koordination und der Transport eigener Materialien innerhalb der vorab geklärten Wege sind in die betreffenden Preise einzurechnen, soweit keine gesonderte Position besteht. Eine unbegrenzte Zahl nicht vorhersehbarer Teilabschnitte oder Wiederanfahrten ist nicht pauschal enthalten.
Die Werkszufahrt, Lieferzeiten, Lagerflächen, Transportwege und ein gegebenenfalls nutzbarer Lastenaufzug sind vor Angebotsabgabe durch Rückfrage beziehungsweise abgestimmte Besichtigung zu klären. Tragfähigkeit, lichte Abmessungen und Verfügbarkeit sind zu prüfen. Ohne mitgeteilte Logistikdaten darf keine kostenfreie Bereitstellung von Kran oder Bauaufzug unterstellt werden. Erforderliche Sonderlogistik ist im Angebot gesondert auszuweisen und vor Beauftragung zu vereinbaren.
Molls koordiniert die vorhandenen Baustrom-/Bauwasseranschlüsse, Flächen und Sanitäreinrichtungen. Eine Gewährung nicht vorhandener Einrichtungen darf nicht unterstellt werden. Gesonderte Umlagen werden nur bei vorab ausdrücklicher Vereinbarung erhoben; ansonsten gelten die vertraglichen Regelungen einschließlich § 4 Abs. 4 VOB/B.
14. Schutz, Sperrzeiten und Werksbetrieb
Der AN schützt unmittelbar angrenzende Bauteile gegen von ihm zu verantwortende Verschmutzung und Beschädigung und wählt geeignete staubarme Bearbeitungsverfahren mit Absaugung. Die gewöhnlichen gewerkebezogenen Schutzmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Größere gesonderte Produktionsschutzanlagen, Staubwände und Sonderabschottungen sind nicht Gegenstand dieses Loses und bei Erfordernis separat festzulegen.
Es handelt sich um Arbeiten im bestehenden Lebensmittelwerk. Bekannte Werks-, Hygiene-, Zutritts- und Sicherheitsvorgaben sind vor Angebotsabgabe über Molls anzufordern und zu berücksichtigen. Besondere Reinraum-, Unterdruck-, Desinfektions- oder Produktionsschutzanforderungen sind in der Vorlage nicht konkret beschrieben und vor ihrer Beauftragung gesondert festzulegen. Eine pauschale Garantie für einen staubfreien laufenden Produktionsbetrieb wird nicht verlangt.
Molls koordiniert die notwendigen Freigaben und die Sperrung der Arbeitsflächen; der AN meldet hierzu rechtzeitig Verarbeitungs-, Trocknungs-, Abbinde- und Belastungsfreigabezeiten seines angebotenen Systems. Verkehrswege und Fluchtwege sind abzustimmen. Frische Spachtelungen und Verklebungen dürfen nicht vor zulässiger Freigabe belastet oder durch fremde Arbeiten beschädigt werden. Notwendige Nutzungsunterbrechungen sind vor Ausführung festzulegen.
15. Leistungsumfang und eindeutige Schnittstellen
Dieses Los umfasst 55 m² mechanische Untergrundreinigung/-vorbehandlung, 55 m² Dispersionsvorstrich, 60 m Nivellierrandstreifen, 55 m² Ausgleichs-/Spachtelmasse bei etwa 3 mm Schichtdicke, 55 m² Anschleifen der neuen Spachtelfläche, 55 m² vollflächige Verklebung, 55 m² Nadelvlieslieferung/-verlegung, 2 m Aluminium-Übergangsprofil und 60 m Kunststoffsockelleisten mit eingeklebtem Teppichstreifen.
5.006 erfasst den Dispersionsklebstoff und die vollständige Verklebungsleistung einschließlich Klebstoffauftrag und klebetechnischem Andrücken beziehungsweise Anwalzen. 5.007 erfasst Belaglieferung, Materialdisposition, Akklimatisierung, Zuschnitt, Bahnenanordnung, Einpassen und Nahtausbildung. Die Gesamtverlegeleistung darf durch die getrennte Ausschreibung nicht doppelt kalkuliert oder abgerechnet werden.
Die Untergrundreinigung nach 5.001 ist von der gesonderten Schleifbearbeitung der neuen Spachtelung nach 5.005 zu unterscheiden. Einbringen, Material und normale Verarbeitung der Ausgleichsschicht sind über 5.004 abgegolten; zusätzliche freigegebene Dicke nur über 5.010 ohne erneuten Ansatz der enthaltenen 3 mm. Vorstrich sowie Randstreifen werden über ihre gesonderten Positionen erfasst.
Ausbau vorhandener Bodenbeläge, vollständige Entfernung unbekannter dicker Kleber-/Spachtelaufbauten, tiefgehende Estrichinstandsetzung, Rissverharzung/-verklammerung und besondere Abdichtungen/Feuchtesperren sind im Ausgangs-Titel 5 nicht beschrieben und nicht pauschal enthalten. Die oberflächliche mechanische Reinigung gemäß 5.001 bleibt hiervon unberührt. Erkennbar erforderliche zusätzliche Bestandsmaßnahmen sind vor Angebotsabgabe beziehungsweise Ausführung anzuzeigen und eindeutig zu vereinbaren. Maßnahmen aus Titel 2 anderer Gewerke dürfen nicht erneut als identische Leistung abgerechnet werden.
Übergangsprofilbreite 38 mm, Farbe Silber, selbstklebende Ausführung gemäß Vorlage. Erforderliche Anschlusshöhen und Untergrundhaftung sind vor Montage zu prüfen. Nicht passende Übergänge dürfen nicht eigenmächtig durch andere Profile ersetzt werden. Sockelleisten einschließlich eigener Teppichstreifen, Kleber und üblicher Befestigungen vollständig anbieten.
16. Ordnung, Reinigung und Dokumentation
Der AN hält seine Arbeitsbereiche und zugehörigen Verkehrswege täglich geordnet. Eigene Schleif-/Frässtäube, Kleberreste, Verpackungen, Schnittreste und sonstige eigene Arbeitsabfälle sind fachgerecht zu erfassen und zu entsorgen, soweit keine ausdrückliche bauseitige Entsorgungsmöglichkeit vereinbart wird. Fremder Abbruch und Sonderabfälle sind hiervon nicht umfasst. Kleber- und Reinigungsreste nicht in Entwässerung oder Boden einleiten.
Nach Abschluss sind eigene Rückstände materialschonend zu entfernen; der Belag ist nach Herstellervorgaben sauber und nutzungsbereit im Umfang einer gewerkeüblichen Fertigstellungsreinigung zu übergeben. Eine besondere hygienische Betriebsreinigung des Werkes oder allgemeine Feinreinigung anderer Gewerke ist nicht enthalten.
Zur Abnahme werden Produkt- und Systemangaben, erforderliche Eignungs-/Emissionsnachweise, dokumentierte Untergrund-/Feuchteprüfungen, Belag-/Farbbezeichnungen, Pflege- und Reinigungshinweise, gegebenenfalls vereinbarte besondere Nachweise und prüfbare Aufmaßunterlagen digital geordnet übergeben. Zusätzliche Spachteldicken und abgestimmte Bestandsbefunde sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Unvermeidbare verwertbare Belagreste sind nach Abstimmung an Molls zu übergeben; sie werden nicht als zusätzliche Verlegefläche berechnet.
17. Personal, Nachunternehmer und Nachweise
Der AN setzt geeignetes, qualifiziertes Personal ein und erfüllt die ihn treffenden arbeits-, sozialversicherungs-, steuer- und arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen. Ein weiterer Nachunternehmereinsatz ist vor Beginn nach den vertraglichen Vorgaben und § 4 Abs. 8 VOB/B offenzulegen und gegebenenfalls genehmigen zu lassen. Verantwortlichkeit und Weisungsorganisation bleiben beim AN.
Vor Beginn sind Ansprechpartner, eingesetzte Unternehmen und bestehender Betriebshaftpflichtschutz nachzuweisen. Erforderliche gesetzliche Bescheinigungen sind auf begründetes Verlangen vorzulegen. Eine gültige Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsteuer ist rechtzeitig vor der ersten Zahlung vorzulegen; gesetzliche Steuerpflichten bleiben unberührt. Angaben über Einzelpersonen sind auf das für Zugang und gesetzliche Nachweise erforderliche Maß zu beschränken.
18. Abnahme, Mängel und Zahlungen
Der AN meldet seine fertiggestellte Leistung bei Molls zur gemeinsamen förmlichen Abnahme an; diese wird hiermit als Abnahmeform vereinbart. Molls ist Gelegenheit zur Prüfung zu geben. Eine Besprechung, technische Zwischenkontrolle oder bloße Mengenfeststellung ersetzt keine Abnahme. Gesetzliche beziehungsweise vertragliche Abnahmewirkungen und die Fälligkeitsregeln bleiben unberührt; die Abnahme wird nicht bis zu einer Abnahme des Gesamtwerks durch den Bauherrn hinausgeschoben.
Mängel und von eigenen Leistungen ausgehende Schäden sind nach den vertraglichen Regelungen innerhalb angemessener gesetzter Fristen zu beseitigen. Für Mängelrechte gelten die vereinbarte VOB/B und ergänzend das Gesetz; es werden hier weder verlängerte pauschale Verjährungsfristen noch unbestimmte Haftungsübernahmen festgelegt.
Abschläge und Schlusszahlung richten sich nach § 16 VOB/B. Die prüfbare Abrechnung erfolgt nach Ziffer 9. Zahlungen an den AN sind nicht vom Zahlungseingang bei Molls oder der Anerkennung durch den Bauherrn abhängig. Skonto, Sicherheiten, Vertragsstrafen und besondere Umlagen bedürfen einer ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung; sie werden mit diesem LV nicht pauschal eingeführt.
19. Vertraulichkeit und Bauherrenkontakt
Projektunterlagen und bekannt werdende Betriebsinformationen dürfen nur zur Angebotsbearbeitung und Ausführung dieses Projekts verwendet und nur erforderlichen beteiligten Personen zugänglich gemacht werden. Veröffentlichungen, Werksfotos und Referenzwerbung bedürfen vorheriger Zustimmung der hierzu Berechtigten. Technische Rückfragen, Nachträge, Aufmaße und Terminabstimmungen sind an Molls zu richten; Abstimmungen mit Solent erfolgen koordiniert über Molls.
20. Verbindliche Angaben des Bieters
Mit dem Angebot anzugeben: Firmenanschrift und Ansprechpartner; vorgesehener Projektleiter und Vertreter mit Kontakten und Entscheidungsbefugnis; Bestätigung beziehungsweise Abweichung zum Beginn binnen 14 Kalendertagen; vorgesehene Ausführungsdauer, Kolonnenstärke und Lieferzeiten; Raumklima-, Belegreife-, Trocknungs- und Sperrzeitvoraussetzungen; Hersteller und Produkte für Vorstrich, Spachtelmasse, Klebstoff und Nadelvlies; Farbe, Struktur, Bahnenbreite und technische Belageigenschaften; erforderliche beziehungsweise angebotene Nutzungsklasse, Brandverhalten und gegebenenfalls Stuhlrolleneignung; angebotene Sockelhöhe, Profil und Farbe; offene Bestands-/Planungsfragen; erforderliche Sonderlogistik und sämtliche technischen/kaufmännischen Abweichungen. Bindefrist 30 Kalendertage ab Angebotsabgabe, soweit die Cosuno-Einladung keine andere vereinbarte Frist enthält.
Vortext Nachunternehmerausschreibung Teppicharbeiten
5 Teppich- und Bodenbelagarbeiten
5
Teppich- und Bodenbelagarbeiten
5.001 Untergrund reinigen, mechanisch fräsen/schleifen Untergrund reinigen, mechanisch fräsen/schleifen
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Vorhandenen Untergrund im vorgesehenen Verlegebereich mechanisch reinigen beziehungsweise bei starker Verschmutzung durch geeignete Fräs-/Schleifbearbeitung oberflächlich vorbereiten. Oberflächliche Verunreinigungen und störende oberflächliche Rückstände im beschriebenen Reinigungsumfang entfernen; Fläche anschließend gründlich absaugen. Einschließlich erforderlicher Maschinen mit geeigneter Staubabsaugung und fachgerechter Entsorgung der eigenen nicht gefährlichen Bearbeitungsrückstände.
Ansatz 55 m². Untergrundart, vorhandene Schichten und Umfang der erforderlichen Bearbeitung vor Angebot anhand der Unterlagen beziehungsweise abgestimmter Besichtigung klären. Kein pauschaler Rückbau vorhandener Bodenbeläge, vollständiger unbekannter dicker Kleber-/Spachtelaufbauten oder tiefer Estrichschichten. Bei Schadstoffverdacht vor stauberzeugender Bearbeitung Molls informieren und weiteres Vorgehen abstimmen. Eine technische Mindestabtragstiefe ist in der Vorlage nicht angegeben und wird nicht erfunden. Abschleifen der später neu eingebrachten Spachtelung ausschließlich nach 5.005. Abrechnung nach Aufmaß und ATV DIN 18365.
5.001
Untergrund reinigen, mechanisch fräsen/schleifen
55.00
m²
5.002 Haftgrund/Dispersionsvorstrich, sehr emissionsarm Haftgrund/Dispersionsvorstrich, sehr emissionsarm
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Sehr emissionsarmen Dispersionsvorstrich auf dem geeigneten gereinigten Untergrund liefern und systemgerecht aufbringen, zum vorgesehenen Verfestigungs-/Haftverbesserungszweck passend zum nachfolgenden Spachtel-/Klebesystem. Qualität EMICODE EC1 PLUS oder nachgewiesen gleichwertig. Hersteller und Produkt mit dem Angebot angeben.
Einschließlich Vorstrichmaterial, erforderlicher gewöhnlicher Verdünnung beziehungsweise Verarbeitung, üblicher Geräte, Einhaltung von Trocknungs-/Überarbeitungszeiten und vollständiger vertragsgemäßer Bearbeitung. Kein doppelter Materialansatz über weitere Positionen. Vorstrich ist keine Zusage zur Sanierung eines unzureichend tragfähigen Untergrundes und keine Feuchtesperre; ungeeignete Bestandsverhältnisse vorab anzeigen.
Ansatz 55 m²; Abrechnung der tatsächlich vereinbarungsgemäß bearbeiteten Fläche nach Aufmaß und ATV. Erforderliche Arbeitsgänge desselben vereinbarten Vorstrichaufbaus nicht als zusätzliche Flächenmenge abrechnen.
5.002
Haftgrund/Dispersionsvorstrich, sehr emissionsarm
55.00
m²
5.003 Nivellierrandstreifen an aufgehenden Bauteilen Nivellierrandstreifen an aufgehenden Bauteilen
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Geeignete Nivellierrandstreifen an den angrenzenden aufgehenden Bauteilen im Spachtelbereich liefern und fachgerecht anbringen, passend zum vereinbarten Bodenaufbau und zur vorgesehenen Spachtelschicht. Einschließlich Befestigung, üblicher Anschlüsse und Zuschnitte sowie nach dem System erforderlichem bündigem Kürzen überstehender Randstreifen nach Abschluss der zugehörigen Arbeiten.
Vorhandene Bewegungs-/Trennfugen nicht starr schließen. Besonderer Ersatz geschädigter Estrichrandfugen ist nicht Bestandteil dieser Position. Ansatz 60 m; Abrechnung nach tatsächlich eingebauter Länge und vereinbarten ATV-Regeln, ohne doppelte Erfassung der gleichen Randstrecke.
5.003
Nivellierrandstreifen an aufgehenden Bauteilen
60.00
m
5.004 Ausgleichs-/Spachtelmasse, Schichtdicke ca. 3 mm Ausgleichs-/Spachtelmasse, Schichtdicke ca. 3 mm
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Systemgeeignete selbstverlaufende, schnellabbindende und spannungsarme Ausgleichs-/Spachtelmasse auf geeignetem vorbereitetem Untergrund liefern und fachgerecht in einer Kalkulationsschichtdicke von etwa 3 mm einbauen. Einschließlich Material, Anmischen, Auftragen/Verteilen, erforderlicher gewöhnlicher Bearbeitung, Geräteeinsatz und Einhaltung der Verarbeitungs-, Trocknungs- und Belastungszeiten nach Hersteller.
Ansatz 55 m². Vorstrich und Nivellierrandstreifen werden über 5.002 beziehungsweise 5.003, gesondertes Anschleifen der neuen Spachtelfläche über 5.005 erfasst. Keine nochmalige Material- oder Geräteberechnung für die in diesem Einheitspreis enthaltene Ausgleichsleistung.
Die 3-mm-Schicht ersetzt keine unbekannte großflächige Estrich-/Gefällesanierung oder einen unbeschränkten Höhenausgleich. Erkennbar erforderliche Mehrdicken mit betroffenen Flächen und Höhenbezug vor Einbau anzeigen und gesondert abstimmen; zusätzliche freigegebene Dicke ausschließlich über 5.010 ohne erneuten Ansatz der enthaltenen 3 mm. Tatsächliche Ausführungsfläche nach Aufmaß und ATV DIN 18365.
5.004
Ausgleichs-/Spachtelmasse, Schichtdicke ca. 3 mm
55.00
m²
5.005 Neue Spachtelfläche anschleifen und absaugen Neue Spachtelfläche anschleifen und absaugen
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Ausreichend erhärtete neu gespachtelte Fläche nach 5.004 mit geeignetem Tellerschleifgerät fachgerecht anschleifen, zur Herstellung einer geeigneten Oberfläche für die anschließende Verklebung. Einschließlich erforderlicher Schleifmittel, Geräteeinsatz, geeigneter Staubabsaugung und abschließendem gründlichem Absaugen der Schleifrückstände.
Ansatz 55 m². Keine nochmalige Vergütung der ursprünglichen mechanischen Untergrundreinigung nach 5.001. Kein eigenmächtiges Abschleifen unter die für das System erforderliche Schichtdicke. Abrechnung der tatsächlich bearbeiteten neuen Spachtelfläche nach Aufmaß und ATV.
5.005
Neue Spachtelfläche anschleifen und absaugen
55.00
m²
5.006 Nadelvlies vollflächig verkleben, Klebstoff inklusive Nadelvlies vollflächig verkleben, Klebstoff inklusive
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Vollflächige Verklebung des Nadelvlies-Bodenbelags auf dem geeigneten vorbereiteten Untergrund herstellen. Sehr emissionsarmen zum Belag und Untergrund passenden Dispersionsklebstoff, Qualität EMICODE EC1 PLUS oder nachgewiesen gleichwertig, liefern und nach Herstellervorgaben mit geeigneter Zahnung gleichmäßig auftragen. Einschließlich erforderlicher Ablüfte-/Einlegezeiten und des zur Verklebung gehörenden Andrückens beziehungsweise Anwalzens für eine fachgerechte Verbindung.
Ansatz 55 m². Diese Position enthält den Klebstoff und ausschließlich den zugehörigen klebetechnischen Leistungsanteil. Belaglieferung, Zuschnitt, Bahnenanordnung, Einpassen und Nahtausbildung nach 5.007. Keine doppelte Berechnung einer vollständigen Verlegeleistung in beiden Positionen. Hersteller/Produkt sowie vorgesehene Belastungsfreigabezeiten mit dem Angebot angeben. Abrechnung nach tatsächlich verklebter Fläche und vereinbarten ATV-Regeln.
5.006
Nadelvlies vollflächig verkleben, Klebstoff inklusive
55.00
m²
5.007 Nadelvlies-Bodenbelag 200 cm liefern und verlegen Nadelvlies-Bodenbelag 200 cm liefern und verlegen
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Nadelvlies-Bodenbelag als Bahnenware, Bahnenbreite 200 cm, liefern und fachgerecht verlegen. Beispiel gemäß Ausgangs-LV: Conpart Nelda oder nachgewiesen technisch gleichwertig. Der Bieter benennt konkret Hersteller, Produkt, Farbe, Struktur und technische Qualität. Auswahl und Bemusterung sowie erforderliche Nutzungsklasse, Brandverhalten und gegebenenfalls Stuhlrolleneignung vor Bestellung mit Molls abstimmen; keine unbelegte Eigenschaftszusage allein aus dem Produktnamen.
Enthalten sind Materialdisposition, übliche Akklimatisierung, wirtschaftliche Bahnenaufteilung, Verschnitt, Zuschnitt, Einpassen an vorhandene Raumgeometrien und fachgerechte Nahtausbildung entsprechend Produktvorgaben. Die vollflächige Verklebung einschließlich Klebstoffauftrag und klebetechnischem Andrücken/Anwalzen ist separat ausschließlich nach 5.006 zu kalkulieren. Keine doppelte Vergütung derselben Verlegearbeiten.
Ansatz 55 m². Abrechnung der tatsächlich vertragsgemäß belegten Fläche nach Aufmaß und ATV DIN 18365, nicht nach Rollen-/Bestellmenge. Verschnitt und Bahnenreste werden im Einheitspreis berücksichtigt. Vorhandene Bodenbeläge ausbauen, unbekannte Bestandskleber sanieren oder zusätzliche technische Fußbodenaufbauten sind nicht Bestandteil dieser Position.
5.007
Nadelvlies-Bodenbelag 200 cm liefern und verlegen
55.00
m²
5.008 Aluminium-Übergangsprofil 38 mm, Silber, selbstklebend Aluminium-Übergangsprofil 38 mm, Silber, selbstklebend
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Aluminium-Übergangsprofil, Breite 38 mm, Farbe Silber, selbstklebende Ausführung, liefern und fachgerecht im vorgesehenen Übergangsbereich montieren. Einschließlich Aufmaß, üblicher Zuschnitte, Bearbeitung der Enden und geeigneter Vorbereitung der Klebefläche.
Anschlusshöhen, Überdeckung und Eignung des vorhandenen Untergrundes vor Montage prüfen. Bei nicht geeigneter Haftung oder nicht passender Höhendifferenz Bedenken und erforderliche Profiländerung vorab an Molls melden; keine eigenmächtige Abweichung. Besondere barrierefreie oder für abweichende Aufbauhöhen nötige Sonderprofile sind vor Beauftragung eindeutig zu klären. Ansatz 2 m; Abrechnung nach tatsächlich montierter Profillänge.
5.008
Aluminium-Übergangsprofil 38 mm, Silber, selbstklebend
2.00
m
5.009 Kunststoffsockelleisten mit eingeklebtem Teppichstreifen Kunststoffsockelleisten mit eingeklebtem Teppichstreifen
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Kunststofffuß-/Sockelleisten zur Aufnahme eines Teppichstreifens liefern und anbringen. Einschließlich passendem Streifen aus dem angebotenen Nadelvlies-Belag, notwendigem Kleber, üblicher geeigneter Befestigung, Zuschnitten, sauberen Innen-/Außenecken und Anschlussausbildungen. Streifenmaterial, eigener Verschnitt und gewöhnliche Montagehilfsmittel sind im Einheitspreis enthalten, nicht nochmals als Bodenfläche abrechnen.
Sockelhöhe, Profilform und Farbe sind im Ausgangs-LV nicht benannt; der Bieter gibt seine Kalkulationsausführung mit Produkt, Höhe und Farbe ausdrücklich im Angebot an. Vor Bestellung bemustern und mit Molls freigeben lassen. Änderungen dieses konkret angebotenen Umfangs separat abstimmen. Ansatz 60 m; Abrechnung der tatsächlich montierten Sockellänge nach Aufmaß und vereinbarten ATV-Regeln.
5.009
Kunststoffsockelleisten mit eingeklebtem Teppichstreifen
60.00
m
5.010 Spachtelmehrdicke je zusätzlichem 1 mm - Bedarf ohne GB Spachtelmehrdicke je zusätzlichem 1 mm - Bedarf ohne GB
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Ergänzende Bedarfsposition ohne Gesamtbetrag: zusätzliche Schichtdicke der zu 5.004 angebotenen Ausgleichs-/Spachtelmasse über die dort enthaltene Kalkulationsdicke von 3 mm hinaus, ausschließlich nach vorheriger Feststellung der erforderlichen Flächen und Höhen und gesondertem Abruf durch Molls. Gilt nur innerhalb der vom Hersteller für das angebotene System zulässigen Gesamtschichtdicke und auf dafür geeignetem Untergrund.
Preis je m² Fläche und je zusätzlichem 1 mm Schichtdicke, einschließlich zusätzlichem Material und zugehörigem gewöhnlichem Einbauaufwand. Mengenansatz 55 m² als Vergleichsansatz für einen zusätzlich beauftragten Millimeter auf der gesamten 55-m²-Fläche, keine garantierte Menge. Abrechnungsmenge = tatsächlich freigegebene betroffene Fläche in m² multipliziert mit nachgewiesener zusätzlicher mittlerer Dicke in mm geteilt durch 1 mm; nachvollziehbare Teilflächen-/Höhenaufstellung vorlegen. Die enthaltenen 3 mm nicht nochmals ansetzen; keine pauschale Aufrundung auf volle zusätzliche Millimeter.
Die Position erteilt keinen Auftrag zur Bestandsinstandsetzung, zu einem Systemwechsel oder einem über die Produktzulassung hinausgehenden Mehrschichtaufbau. Technisch abweichende Aufbauten vorab gesondert anbieten und vereinbaren. Keine zusätzliche Vergütung von lediglich eigenem Materialmehrverbrauch oder vom AN zu vertretender Nacharbeit. Kein Mindestabruf; nicht in die Grundangebotssumme einrechnen.
5.010
Spachtelmehrdicke je zusätzlichem 1 mm - Bedarf ohne GB
O
55.00
m²
Schlusstext Nachunternehmerausschreibung Teppicharbeiten Schlusstext Nachunternehmerausschreibung Teppicharbeiten
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SCHLUSSTEXT - ANGEBOT UND BEAUFTRAGUNG TEPPICHARBEITEN
Das Angebot ist ausschließlich an H.-P. Molls Bau GmbH & Co. KG zu richten. Solent ist Bauherr, aber nicht Vertragspartner des Nachunternehmers. Die Anfrage umfasst ausschließlich die beschriebenen Teppich-/Bodenbelagarbeiten mit zugehöriger Untergrundvorbereitung, Sockeln und Profilen. Vorbemerkungen und Positionsbeschreibungen sind bei der Preisbildung zu berücksichtigen; Abweichungen vor Vertragsschluss ausdrücklich abstimmen.
Die Positionen 5.001 bis 5.009 entsprechen in Ordnungszahlen, Ansatzmengen und Einheiten dem Teppich-Titel des Bauherren-LV. Die Beschreibungen sind für die NU-Anfrage präzisiert. Die ergänzte Position 5.010 ist eine Bedarfsposition ohne Gesamtbetrag für zusätzlich angeordnete Spachtelmehrdicke. Sie ist zu bepreisen, nicht in die Grundangebotssumme einzurechnen und nur nach gesonderter Feststellung und Abruf auszuführen. Kein Mindestabruf.
Die neun Grundpositionen sind vollständig einschließlich der jeweils beschriebenen Materialien, Ausführung und gewerkeüblichen Nebenleistungen anzubieten. Verklebung nach 5.006 und Belaglieferung/-verlegung nach 5.007 sind getrennte Leistungsanteile; keine doppelte Vergütung der vollständigen Verlegeleistung. Die Grundspachteldicke von etwa 3 mm ist in 5.004 enthalten. Erforderliche zusätzliche Dicke und Bestandsinstandsetzungen sind vor Ausführung anzuzeigen und abzustimmen; keine eigenmächtige Mengen-/Systemänderung.
Abrechnung ausschließlich nach prüfbarem Aufmaß und den vereinbarten Regeln der ATV DIN 18365. Verlegeverschnitt und Bestellmengen sind Preisbestandteile, keine zusätzlichen Einbauflächen. Zusatzarbeiten und Regie nur nach vorheriger Vereinbarung und Nachweis. Wöchentliche Baubesprechung, entscheidungsbefugte Projektvertretung, fachbezogene Unterlagen-/Untergrundprüfung, unverzügliche Bedenken-/Mehrkostenanzeigen und Ausführung nach freigegebenen Molls-Vorgaben gelten gemäß Vortext. Vertragliche und gesetzliche Rechte bleiben gewahrt.
Beginn der tatsächlichen Arbeiten spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Beauftragung unter den in Ziffer 8 genannten Voraussetzungen. Endtermin und Ausführungsdauer werden im Auftrag festgelegt. Die Abhängigkeiten aus Belegreife, Raumklima, Abbinde-, Trocknungs- und Belastungsfreigabezeiten sind mit dem Angebot anzugeben und vor Ausführung zu koordinieren. Keine Verlegung auf erkennbar ungeeignetem oder nicht belegreifem Untergrund ohne vorherige Klärung nach Vertrag.
Belag, Farbe, Nutzungseignung, erforderliches Brandverhalten, gegebenenfalls Stuhlrolleneignung sowie Sockelleistenhöhe/-farbe sind vor Bestellung verbindlich abzustimmen. Die übliche Musterbereitstellung bleibt hiervon möglich. Die beispielhafte Belagbezeichnung allein ersetzt keine technische Produktbeschreibung.
Alle Preise netto in Euro. Steuerliche Behandlung einschließlich eines gegebenenfalls einschlägigen Übergangs der Umsatzsteuerschuld richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Nachlässe und Skonto getrennt erklären. Aufmaßanerkennung oder Zahlung des Bauherrn sind keine Voraussetzung für die eigenständige Prüfung und Fälligkeit der NU-Abrechnung.
Angebotsabgabe über Cosuno gemäß Einladung. Diese Anfrage erteilt keinen Ausführungsauftrag. Eine Beauftragung soll das bepreiste LV einschließlich Vor-/Schlusstext, abgestimmte Antworten/Abweichungen, Termine und bevollmächtigte Ansprechpartner ausdrücklich benennen.
H.-P. Molls Bau GmbH & Co. KG
Lise-Meitner-Straße 13, 52511 Geilenkirchen
Thomas Molls | thomas.molls@molls-bau.de | Telefon 02454 938378
Schlusstext Nachunternehmerausschreibung Teppicharbeiten