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Bill of Quantities
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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben
1. Angaben über Sicherheitsleistungen/Nebenkosten (Seite 3),
2. Hinweise zur Straßen-, Lage- u. Geschosserklärung (Seite 3),
3. Allg. Baubeschreibung (ab Seite 4),
4. Allg. Bauablaufplan (ab Seite 5),
5. Leistungsverzeichnis (Langtexte ab Seite 11),
6. Terminplanung (Seite 5)
7. Musterbauvertrag (als Anlage beigefügt),
8. Anlage 2 zum Musterbauvertrag - Allgemeine Hinweise des Auftraggebers
(als Anlage beigefügt),
9. Anlage 4 zum Musterbauvertrag - Bestimmungen zur Bauleistungs-
Versicherung für das Bauvorhaben (als Anlage beigefügt),
Mit seiner Unterschrift inkl. Firmenstempel bestätigt der Bieter, die o.
g.
Unterlagen gelesen und verstanden zu haben sowie uneingeschränkt
anzuerkennen.
...................................... den ........................
(Ort) (Datum)
______________________________________________
Vertragsbestandteile welche mit dem Angebot einzureichen sind
1. LV-Deckblatt mit Angebotsendsumme und evtl. Nachlass/Skonto (Seite 1)
,
2. Bestätigung der Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben
(S. 2),
3. Terminplanung (Seite 5),
4. Angaben zur Baustellenbesetzung (Seite 5)
5. Leistungsverzeichnis (Kurzform) mit verbindlichen Angebotspreisen,
6. Anlage 3 zum Musterbauvertrag - Anerkennung der Leistungsbe-
schreibung und der Vertragsbestandteile (als Anlage beigefügt),
7. Anlage 5 zum Musterbauvertrag - Angaben der eingesetzten
Nachunternehmen (als Anlage beigefügt),
8. Angebot im GAEB-Format D84 auf CD-R o.ä. Datenträger,
9. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (sofern verpflichtet),
Eintragung in die Handwerksrolle bzw. IHK,
10. Referenzliste (auf Verlangen des AG auch von Subunternehmen),
11. Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung,
12. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen,
13. Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes als Kopie,
14. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Alternativ kann anstelle der o.g. Dokumente Punkt 9-14, ein gültiger
Präqualifikationsnachweis vorgelegt werden.
Sicherheitsleistungen/Nebenkosten
Bezogen auf die Bruttoabrechnungssumme:
Gewährleistungsbürgschaft 0,0 %
Bauleistungsversicherung 0,2 %
Baustrom 0,2 %
Bauwasser 0,0 %
Sanitäreinrichtung 0,2 %
Bezogen auf die Bruttoauftragssumme:
Vertragserfüllungsbürgschaft 5,0%
Straßen-, Lage- und Geschosserklärung
Um Missverständnissen vorzubeugen wird festgelegt:
a) Straßenkurzbeschreibung
-RH 10/12 (Rosenhof 10/12)
b) Bezeichnung der Wohngeschosse
- KG (Kellergeschoss)
- EG (Erdgeschoss)
Allgemeine Baubeschreibung
Die Grundstücks- und Gebäudewirtschafts- Gesellschaft m.b.H plant Ende
2026 bis Anfang Februar 2027 im Rosenhof 10/12 eine Umnutzungsmaßnahme
der Gewerbeeinheit von einem Konsum zu einer Bankfiliale.
Es handelt sich um eine Maßnahme in der Erdgeschosszone eines
Wohnhochhauses. Es handelt sich dabei um ein 9-geschossiges,
unterkellertes Gebäude mit je einem Hauptzugang zum Treppenhaus, welches
die Wohnungen in den oberen Etagen erschließt. Im Erdgeschoss befinden
sich die Gewerbe- einheiten, die über einen zusätzlichen Hinterausgang
verfügen. Innerhalb der großen Gewerbeeinheit soll eine Anpassung an die
neue Nutzung durch entfernen nichttragender Trennwände, sowie Errichtung
neuer leichter Trennwände erfolgen, ohne dass Eingriffe in die
Tragkonstruktion erfolgen. Die Haustechnik wird nach Erfordernis
erneuert, bzw. ergänzt.
Los 1 Abbruch- und Baumeisterarbeiten
Vorgesehen ist:
Demontage der Elektro-Altanlage in allen Räumen, einschl. den
Deckenleuchten, Elt-Verteiler, Verkabelungen, sämtlicher An- und
Einbauteile
abgeh. Rasterdecke (253m2) / GK-Wände (20m2), Innentür und Rolltoranlage
abbrechen / entsorgen
Abbruch von Wand- und Sockelfliesen, sowie Eckschutzschienen
vorh. 3 Bodenabläufe verschließen und Betonfußboden ausbessern,
Türvergrößerung herstellen
Standplatz für Klimaanlage im Außenbereich herstellen
Los 2 Trockenbauarbeiten
Vorgesehen ist:
neue GK-Ständerwände im Bereich EDV-Anlagen und Beh.-WC
Fensterbankverkleidungen sind 10-20 cm zurückzubauen
GK-Decke freispannend F30 herstellen
Los 3 Fliesenlegerarbeiten
Vorgesehen ist:
Neues Beh.-WC: Wand- u. Bodenfliesen gemäß Vorgabe des AG.
Fliesenspiegel im Personalraum herstellen
Los 4 Tischlerarbeiten
Vorgesehen ist:
Einbau von neuen 4 Innentüren, sowie auch dichtschließend
Fensterprüfung auf Gängigkeit, ggf. Reparaturen
Los 5 Stahlbauarbeitenarbeiten
Vorgesehen ist:
Tragkonstruktion für eine mobile Glastrennwand im rechten EG-bereich zur
Abgrenzung der SB-Zone, feuerverzinkt, mit Trägern und Stützen aus
Profilstahl herstellen
Los 6 Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsinstallation
Vorgesehen ist:
Heizungs- und Lüftungsanlage sind der entsprechenden neuen Raum-ordnung
anzupassen und zu erweitern.
ein Behinderten-WC ist in den hinteren Räumen herzustellen
für den Personalraum ist ein Küchenanschluss herzustellen
Los 7 Reinigungsarbeiten
Vorgesehen ist:
Innenreinigung der gesamten Gewerbeeinheit (ca. 415m2).
Terminplanung
Gesamtbauzeit: 46. KW 2026
bis 4. KW 2027
Bauzeit für Los 5 Stahlbauarbeiten: 49.KW 2026 bis 51.KW 2026
Leistungsinhalt Termin
Angebotsabgabe / Submission bis 11.09.2026 10.
00 Uhr
Zuschlagserteilung durch die GGG bis 03.11.2026
Baubeginn Rosenhof 10/12 EG ab 09.11.2026
Bauende Rosenhof 10/12 EG bis 31.01.2027
Einzel- bzw. Zwischentermine innerhalb des vom AG aufgestellten, den
Verdingungsunterlagen beigefügten Bauablaufplan, sind möglich und in
Abstimmung mit dem AG operativ in den Gesamtablauf einzuordnen.
Die Mieter sind vom AN, in Abstimmung mit dem AG, rechtzeitig (mind. 10
Werktage vorher) per Postwurf oder allgemeinem Hausaushang über alle
relevanten Fachgewerketermine (z.B. Bohrarbeiten, Kellerberäumung usw.)
zu informieren.
Angaben zur Baustellenbesetzung
Hiermit erklären wir, dass wir mit dem uns zur Zeit der Ausführung der
Leistung zur Verfügung stehenden Personal sowie einsatzfähigen
Arbeitsmitteln in der Lage sind, zeitgleich die geforderten Arbeiten
gemäß Terminplanung des AG zu realisieren.
Vorgesehene Baustellenbesetzung: ............. Arbeitskräfte
...................................... den ........................
(Ort) (Datum)
______________________________________________
(Stempel und Unterschrift)
Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Die nachfolgend aufgeführten Hinweise und Erläuterungen gelten sinngemäß
für alle in diesem Verzeichnis aufgeführten Leistungen gleichermaßen.
Die nachfolgenden Bemerkungen sind allen evtl. Nachunternehmern des
Hauptauftragnehmers für dessen Angebotsabgabe, zusätzlich zum
Leistungstext und ggf. individuellen Vorbemerkungen, komplett
auszuhändigen!
Die Abgabe des verbindlichen Angebotes erfolgt für den Auftraggeber (in
Folge auch Bauherr genannt) kostenlos und unverbindlich.
Die Baustelle muss vor Abgabe des Kostenangebotes besichtigt werden. Für
die Kalkulation sind die örtlichen Verhältnisse maßgebend!
Der Teil A der VOB kommt nicht zur Anwendung.
Alle erforderlichen Nebenleistungen nach VOB Teil C sind grundsätzlich
in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das gilt insbesondere bzw.
zusätzlich auch für:
Alle Kosten die für den Schutz von vorhandenen Bauteilen und anderen
Einrichtungen notwendig sind sowie anschließendes rückstandsloses
Entfernen und Reinigung,
das Beseitigen aller Verunreinigungen, z.B. Abfälle und Bauschutt, die
von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren,
alle Kosten welche für das Einrichten und Räumen der Baustelle notwendig
werden,
das Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschl. der Geräte, Werkzeuge
und dergleichen,
alle Kosten, die Bestandteil der nachfolgenden Leistungsbeschriebe sind,
alle Kosten, die aus den Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheits-
maßnahmen entstehen,
alle Kosten, die durch den allgemeinen Bauablauf entstehen und mit denen
normalerweise gerechnet werden muss,
Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten einschl. des
Vorhaltens der Messgeräte, Lehren und Absteckzeichen während der
Bauausführung und des Stellens der Arbeitskräfte,
das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normaler-
weise gerechnet werden muss, und seine etwa erforderliche Beseitigung,
das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen
nicht höher als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen,
das Liefern und Einbauen von Wand- und Deckendurchführungen sowie der
Verbindungsmittel und Dichtstoffe, ohne besondere Anforderungen,
die Einweisung des Bedien- und Wartungspersonals,
Beleuchten, Beheizen und Reinigen der Aufenthalts- und Sanitärräume für
die Beschäftigten des Auftragnehmers,
das Heranbringen von Wasser und Energie von den vom Auftraggeber auf der
Baustelle zur Verfügung gestellten Anschlussstellen zu den Verwend-
ungsstellen,
wenn dafür an entsprechender Stelle im Leistungsverzeichnis keine extra
Leistungsposition vorgesehen ist.
Sämtliche Leistungen sind durch den Bieter als komplette Leistung bis
zur vollständigen Funktion anzubieten. Etwaige erschwerte
Arbeitsbedingungen durch die örtliche Situation, sind grundsätzlich in
die EP einzukalkulieren und werden nicht extra vergütet.
Das Anbieten von unverhältnismäßig hohen Preisen in Eventual- oder
Alternativpositionen (gehen nicht in die Gesamtsumme ein) ist zu
unterlassen.
Stellt der Auftragnehmer Ungereimtheiten oder Mängel am Projekt bzw.
Leistungsverzeichnis fest, oder ist der Auftragnehmer von Materialsummen
und
-mengen aus Gründen von Erfahrungswerten o.ä. nicht überzeugt, dann hat
der Auftragnehmer diese Umstände spätestens bei Abgabe des Angebotes,
jedoch immer vor Beginn der Arbeiten, schriftlich dem Auftraggeber
mitzuteilen bzw. eine Bedenklichkeitserklärung nach VOB beizufügen.
Es sind nur an sorgfältige und gründliche Arbeiten gewöhnte Facharbeiter
unter verantwortlicher, deutschsprachiger Fachbauleitung einzusetzen.
Bei An-zeichen unsachgemäßer Arbeitsausführung ist auf Anordnung des
Auftrag-gebers der Austausch von Fachkräften vorzunehmen.
Die Anwohner/Mieter sind über die vorgesehenen Arbeiten und Zeiträume
spätestens 10 Werktage vor Baubeginn mittels Aushang im Hauseingang
- mit Angabe der Firmenbezeichung sowie
- Art und Zeitraum der vorgesehenen Arbeiten
zu informieren. Außerdem ist der Vorarbeiter bzw. ein Ansprechpartner
namentlich zu benennen.
Auf der Baustelle herrscht absolutes Alkoholverbot. Außerdem ist es
nicht gestattet, innerhalb der Wohnhäuser oder auf den Balkonen zu
rauchen.
Weiterhin ist der Betrieb von Rundfunkgeräten innerhalb geschlossener
Räume nicht gestattet.
Leistungen, welche unter "Alternativ-", oder "Eventualpositionen"
aufgelistet sind, bedürfen vor der Ausführung der schriftlichen
Zustimmung des Auftrag- gebers bzw. des von ihm eingesetzten
Bauüberwachers.
Die Ausführung solcher Leistungen, ist demzufolge durch den
Auftragnehmer beim Auftrag- geber vorher anzuzeigen, ansonsten kann u.U.
keine Leistungsvergütung stattfinden.
Der aufgestellte Bauzeitenplan ist verbindlich. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, bei Terminüberschreitungen die durch seine
Verantwortlichkeit verschul- det oder mitverschuldet sind, die
Einhaltung der Termine durch erhöhten Arbeitskräfteeinsatz sowie
Abweichungen von der Normalarbeitszeit sicherzu- stellen. Treten
Terminprobleme durch Fremdgewerke auf, für die der Auftrag- nehmer keine
Verantwortung trägt, so sind diese Behinderungen gemäß VOB dem
Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen! Verstößt der Auftrag-
nehmer gegen diese Verpflichtung, ist er für den hieraus entstehenden
Schaden verantwortlich, es sei denn, die Tatsachen welche zur
Behinderung des Auftragnehmers geführt haben, waren für den Auftraggeber
offensichtlich.
Vor Beginn aller Arbeiten, sind Abstimmungen mit dem Planer und evtl.
anderen Ausführungsfirmen zu treffen!
Für die Einhaltung und Durchführung der Belange des
Arbeitsschutzgesetzes sowie aller anderen gültigen
Unfallverhütungsvorschriften, der Baustellenver- ordnung, etc. ist jeder
Auftragnehmer selbst verantwortlich.
Auf Verlangen des AG hat der AN Zeichnungen, Ausführungsdetails, Be-
rechnungen und/ oder Beschreibungen zu liefern. Im Bedarfsfalle sind
diese, auch mehrfach, im Rahmen der technisch möglichen Grenzen zu
korrigieren bzw. abzuändern.
Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und
Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein.
Grundlage für die zu liefernden Zeichnungen und Ausführungsdetails ist
in erster Linie das Leistungsverzeichnis inkl. der dort beschriebenen
Zustände, Abmessungen und Ausführungs- sowie Qualitätsmerkmale.
Von diesen Vorgaben darf nur abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich
vom Bauherrn gewünscht und schriftlich im Rahmen der Bauprotokolle
dokumentiert wurde.
Etwaige Prüfungs- und Freigabemerkmale des Auftraggebers bzw. seines von
ihm beauftragten Bauüberwachers beziehen sich grundsätzlich nur auf
dokumentierte Details in vorgenanntem Zusammenhang. Sie entbinden den
Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht
hinsichtlich der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, der
Sächsischen Bauordnung und sonstiger Vorschriften und Regelwerke.
Maße und Abmessungen sind vom AN vor Ort abzunehmen, mit den Angaben im
Leistungsverzeichnis u.a. relevanten Vorgaben zu vergleichen und bei
Differenzen Rücksprache mit dem AG zu nehmen. Die Freigabemerkmale des
AG/ Bauüberwachers beziehen sich grundsätzlich nicht auf Abmessungen,
wenn diese nicht explizit auf Grund von dokumentierten Änderungen
freigegeben werden müssen.
Jeder Auftragnehmer ist für die sichere Lagerung von Werkzeug und
Material selbst verantwortlich, auch wenn vom Auftraggeber
Räumlichkeiten auf der Baustelle zur Verfügung gestellt werden. Sind
keine geeigneten Räumlich- keiten vorhanden bzw. werden diese vom
Auftraggeber nicht freigegeben, so ist der Auftragnehmer selbst für die
Anlieferung, Vorhaltung und Beräumung von Containern o.ä.
verantwortlich.
Es ist nicht zulässig, in Keller- und (wenn vorhanden) Bodengängen sowie
im Treppenhaus, Material und/oder Werkzeug, auch nicht kurzzeitig,
abzustellen oder einzulagern.
Der hauseingangs- oder (alternativ, falls vorhanden)
hintereingangsseitig vorhandene Wohnweg ist während der gesamten Bauzeit
freizuhalten. Es ist sicherzustellen, dass alle Haus- oder (alternativ,
falls vorhanden) Hinterein- gänge für die Mieter und evtl.
Rettungsfahrzeuge, Post, Dienstleistungs- unternehmen u.ä., während der
gesamten Bauzeit uneingeschränkt zugängig sind.
Rettungswege, ggf. auch für benachbarte, nicht zum BV gehörende Wohn-
anlagen u.ä. Einrichtungen, sind in Abstimmung mit den zuständigen
Behörden einzurichten, frei zu halten bzw. nach Arbeitsschluss zu
beräumen.
Transport- und Montagetechnik, Stellflächen für Container und Material,
etc. sowie andere Aufwendungen, wie bspw. Mehraufwendungen für längere
Transportwege im Baustellenbereich, spezielle technische Ausrüstung
sowie Schutzmaßnahmen u.ä., müssen auf der Grundlage der vorher
genannten Einschränkungen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten
ausgewählt werden und sind in die jeweiligen EP einzukalkulieren.
Spätere Nach-
forderungen in vorgenannten Zusammenhängen werden abgelehnt!
Baufahrzeuge dürfen die für den allgemeinen Verkehr bestimmten
Fahrbahnen nicht verschmutzen bzw. sind die Fahrbahnen sofort gründlich
zu reinigen.
Beschädigungen am Eigentum des Bauherrn/Mieters, wie etwa die Zerstörung
von Wegen und Bordsteinen durch Baufahrzeuge, Transportschäden an Wänden
und Decken, Türen, Treppengeländern, Fußböden u.ä. sind auf Kosten des
Verursachers zu beseitigen.
Evtl. Vorschäden sind im Rahmen der Baustelleneinrichtung vor Beginn der
Arbeiten zu dokumentieren (ggf. Foto). Später festgestellte, nicht
vorher dokumentierte Schäden, gehen zu Lasten des Auftragnehmers, es sei
denn,
es handelt sich um verdeckte Schäden, deren Feststellung bzw. Dokumen-
tation dem AN nicht möglich war.
Sämtliche Koordinationsaufgaben mit Mietern benachbarter Häuser während
der Baumaßnahme sind durch den AN im Rahmen seiner Fachbauleitung, in
Abstimmung mit dem AG bzw. der Oberbauleitung, abzusichern und in die EP
einzukalkulieren.
Bei der Durchführung von z.B. Abbruch-, Maurer-, Putz und anderen
schmutzintensiven Arbeiten in den Wohnungen sowie auch im Allgemein-
bereich (Treppenhaus, Keller, etc.) und ebenso im Außenbereich (Fassade
[Strahlarbeiten], Wege, etc.) ist darauf zu achten, dass das Eigentum
des betreffenden Mieters bzw. des Bauherrn nicht beschädigt oder
verunreinigt
wird. Grundsätzlich sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen
(Planen,
Absaugvorrichtungen, etc.). Sollten trotz größtmöglicher Sorgfalt evtl.
doch
Verschmutzungen oder Beschädigungen verursacht werden, so sind diese auf
eigene Kosten zu beseitigen.
Die allgemein zugänglichen Bereiche in und um die Häuser sind sauber zu
halten und täglich besenrein zu reinigen. Die Ablagerung von Baumaterial
in diesen Zonen ist nicht gestattet. Die Kosten für Reinigungsgeräte
bzw.
-maschinen sind in die EP einzukalkulieren.
Das Einrichten und Räumen der Baustelle entsprechend separater Position
gilt auch für die Herstellung, Unterhaltung sowie Beseitigung von
Baustraßen bzw.
Zufahrten und die Versetzung der in Anspruch genommenen Flächen in ihren
Urzustand, insoweit diese für die Ausführung der in diesem Leistungsver-
zeichnis und evtl. Unterverzeichnissen aufgeführten Leistungen notwendig
und nicht extra im jeweiligen Gewerk ausgeschrieben bzw.
einzukalkulieren sind.
Jeder Auftragnehmer hat sich vor Ausführung von Arbeiten aller Art, über
die
Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. zu unterrichten.
Evtl. notwendige Untersuchungen im Zusammenhang oder die Beschaffung von
Bestandsplänen o.ä. sind einzukalkulieren.
Technische Parameter, Fabrikate bzw. Hersteller und dgl. sind durch den
Bieter an den im Leistungsverzeichnis dafür vorgesehenen Stellen
einzutragen!
Im Leistungsverzeichnis dargestellte Skizzen und Zeichnungen dienen
lediglich der Unterstützung bei der Kalkulation des Angebotes und sind
hinsichtlich konstruktiver Details und Abmessungen o.ä. absolut
unverbindlich.
Sämtliche Maße sind am Bau zu prüfen und mit den im Leistungsverzeichnis
angegebenen Mengen und Größen vor der Herstellung/ Bestellung bzw.
Montage zu vergleichen. Betrifft dieser Punkt ein Produkt, welches nicht
lagermäßig geführt ist, d.h. extra angefertigt oder angeliefert werden
muss, ist vor einer Bestellung dieses Artikels, mit dem Bauherrn bzw.
Planungsbüro zu klären, ob der ursprüngliche Zweck und die tatsächliche
Funktion erreicht werden.
Die vorliegende Ausschreibung darf nicht als Materialbestellliste
angesehen werden! Sämtliche Produkte sind vor einer Bestellung mit dem
Auftraggeber bzw. Planer abzustimmen.
Einbauten gemäß der vom AG übergebenen Bemusterungsliste, sind zur
Bemusterung vorzulegen. Das gilt auch für solche Produkte, welche vom
Bieter im Zuge der Angebotsabgabe benannt und vom AG im Zuge der
Angebots- prüfung bestätigt wurden. Mit dem AG ist in jedem Fall eine
Nachbemusterung für sämtliche vom AN zu liefernden Einbauteile, vor der
Bestellung bzw. ggf. Herstellung durchzuführen!
Leistungspositionen mit Fabrikatsvorgaben ohne den Zusatz "oder
gleichwertig" bzw. "oder glw.", sind in jedem Fall entsprechend dem
vom AG vorgegebenen Produkt anzubieten. Es sind für diese Pos.
keine Alternativen zugelassen bzw. gewünscht!
Die Einheitspreise gelten immer für Lieferung, Montage bzw. Einbau sowie
Nutzungsfertigstellung inkl. aller notwendigen Nebenleistungen und
Nebenarbeiten sowie für die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und
Bauteile inkl. das Abladen, Lagern und ggf. Transportieren auf der
Baustelle. Entfällt eine oder mehrere dieser Leistungen, so ist dies
extra im Leistungstext kenntlich gemacht (z.B. nur montieren, Material
wird vom Auftraggeber gestellt)!
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bauteile, Leistungsbereiche
oder Ausschreibungseinheiten teilweise oder auch komplett aus dem
Leistungs-
umfang herauszulösen oder anderweitig zu vergeben!
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die durch ihn erbrachten Leistungen
vor Frosteinwirkungen zu schützen.
Stoffe und Bauteile die der Auftragnehmer zu liefern und einzubauen hat,
die also in das Bauwerk eingehen, müssen ungebraucht sein sowie der DIN/
EN- Güte und Massenbestimmung entsprechen.
Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass der jeweilige Auftragnehmer
für jede seiner Leistungen selbst verantwortlich ist, dass er die ihm
vorgelegten Planungsunterlagen sorgfältig zu prüfen hat, insbesondere
bzgl. der Abmessungen der verschiedenen Ausrüstungen und deren
Einsetzbarkeit am jeweiligen Bauvorhaben.
Die übergebenen Ausführungsunterlagen sowie das Leistungsverzeichnis
spiegeln die Vorstellungen des Bauherrn über das gewünschte Endprodukt
wieder, entbinden den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Kontroll-
und Sorgfaltspflicht bei der Prüfung aller ihm zur Verfügung gestellten
Dokumente sowie der örtlichen Situation.
Verwendete Abkürzungen: Verwendete Abkürzungen:
AN = Auftragnehmer bzw. = beziehungsweise
AG = Auftraggeber z.B. = zum Beispiel
WE = Wohnungseinheit usw. = und so weiter
EP = Einheitspreis usf. = und so fort
LV = Leistungsverzeichnis inkl. = inklusive
o.ä. = oder ähnlich (e) etc. = et cetera
u.a. = und andere (s) dgl. = dergleichen
ggf. = gegebenenfalls d.h. = das heißt
i.d.R. = in der Regel bzgl. = bezüglich
u.U. = unter Umständen einschl. = einschließlich
evtl. = eventuell
Technische Vorbemerkungen
Schlosser- / Metall- und Stahlbauauarbeiten
Technische Vorbemerkungen
Grundlage der Ausführungen ist die VOB, Teil B+C,neueste Fassung unter
Berücksichtigung DIN 18299 - ATV DIN 18360 - Metallbau- und
Schlosserarbeiten
Ergänzend gilt:
Stahl DIN 1623 Teil 2 Flacherzeugnisse aus Stahl;
kaltgewalztes Band und Blech;
Technische Lieferbedingungen;
Allgemeine Baustähle
DIN 1199 Drahtgeflecht mit viereckigen Maschen
DIN 1200 Drahtgeflecht mit sechseckigen Maschen
DIN EN 10 025 Warmgewalzte Erzeugnisse aus unlegierten Baustählen;
Technische Lieferbedingungen; Deutsche Fassung
EN 10 025:1990 DIN EN 10 130 Kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus weichen
Stählen zum Kaltumformen;
Technische Lieferbedingungen; Deutsche Fassung
EN 10 130:1991 Nichtrostende Stähle DIN 17 440 Nichtrostende Stähle ;
Technische Lieferbedingungen für Blech, Warmband, Walzdraht, gezogenen
Draht, Stabstahl, Schmiedestücke und Halbzeug Trenntechniken
Laserschneiden - nach Anlage 1 -
Kriterien zum Laserschneiden
Zu verwendende Edelstahlsorten Austenitische Edelstähle Qualitätsgruppe
V2A, V4A, Nirosta z.B. Werkstoff-Nr. 1.4301, X5CrNil 8/9, Cr 17-20%, Ni
8,5-10% V2A-Stahl Edelstahl rostfrei - nach Anlage 2 - Produktdatenblatt
Stahlsorte 1.4301 V4A-Stahl Edelstahl rostfrei - nach Anlage 3 -
Produktdatenblatt Stahlsorte 1.4571 Oberflächenqualität und Behandlung
Schliff in Korn 320
Sämtliche Bauteile (Profile, Rahmen, Bleche, Verschweißungen) mit
Ausnahme der verwendeten Verbindungsmittel (Schraubenbolzen,etc.)
Beizen sämtlicher Verschweißungen, zur Beseitigung von Verfärbungen und
zur Verbesserung des Korrosionsschutzes durch Bildung einer Inertschicht
Kunststoffe
Kunststoffe müssen in ihrer Zusammensetzung, ihrer Festigkeit und
Widerstandsfähigkeit dem Verwendungszweck entsprechen.
DIN 16 901 Kunststoff-Formteile;
Toleranzen und Abnahmebedingungen für Längenmaße DIN 16 927 Tafeln aus
weichmacherfreiem Polyvinylchlorid;
Technische Lieferbedingungen
Verbindungsmittel und Zusatzwerkstoffe
Verbindungsmittel, z.B. Schrauben, Nieten, Klebstoffe und
Zusatzwerkstoffe zum Schweißen und Löten müssen den Beanspruchungen
genügen und auf die Verarbeitungsverfahren abgestimmt sein.
Normen der Reihe DIN 267 Mechanische Verbindungselemente;
Technische Lieferbedingungen DIN EN20898 Teil 1 Mechanische
Eigenschaften von Verbindungselementen; Teil 1: Schrauben (ISO 898-1:
1988); Deutsche Fassung EN 20 898-1:1991 DIN ISO 898 Teil 2 Mechanische
Eigenschaften von Verbindungselementen; Muttern mit festgelegten
Prüfkräften
Dicht-, Trenn- und Beschichtungsstoffe
Dicht-, Trenn- und Beschichtungsstoffe müssen witterungs- und
alterungsbeständig und je nach Beanspruchung plastisch bleibend oder
elastisch bleibend sein und dürfen keine schädigenden Bestandteile
enthalten.
Ergänzend zur ATV DIN 18 299, Abschnitt 3, gilt: Der Auftragnehmer hat
bei seiner Prüfung Bedenken (sieheVOB B § 4 Nr.3) insbesondere geltend
zu machen bei:
I. Unzweckmäßiger Beschaffenheit der vorgeschriebenen Bauteile, z.B. in
Bezug auf Stoffart, Profil, Maße, Befestigungsmöglichkeit, statische
Festigkeit der Bauteile im ganzen, auch im Hinblick auf einzusetzende
Scheiben, Füllelemente und in Bezug auf Dröhnen,
II. Unzweckmäßiger Verbindung mit dem Bauwerk, z.B. bei
Verbindungselementen, Nichteignung von Bauwerksteilen für die Aufnahme
der durch die Bauteile entsprechenden Belastungen,
III. Fehlenden oder nicht ausreichenden Befestigungsmöglichkeiten am
Bauwerk, dabei hat der Auftragnehmer die Eigengewichte seiner Bauteile
und die zu übertragenden Windlasten anzugeben,
IV. Fehlender Möglichkeit zu gefahrloser Reinigung und Bedienung im
Gebrauch,
V. Abweichungen der Öffnungen am Bau, die bei fachgerechten Fugen keine
einheitlichen Rahmenaußenmaße zulassen,
VI. Größeren Abweichungen, als in den nachstehend genannten Normen
zugelassen sind:DIN 18 201 Toleranzen im Bauwesen; Begriffe,
Grundsätze, Anwendung, Prüfung DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau;
Bauwerke DIN 18 203 Teil 1 Toleranzen im Hochbau; Vorgefertigte Teile
aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton. Vom Auftragnehmer gelieferte,
zeichnerische und beschreibende Darstellungen, aus denen Konstruktion,
Maße, Einbau und Befestigung der Bauteile zu ersehen sind, bedürfen der
Genehmigung des Auftraggebers. Für Metallbauarbeiten hat der
Auftragnehmer rechtzeitig Konstruktionszeichnungen zu liefern.
Abweichungen der Fertigungsmaße von den in der Leistungsbeschreibung
oder Zeichnung angegebenen Breiten und Höhen der Fenster, Türen und
Tore oder von entsprechenden Maßen anderer Bauteile hat der
Auftragnehmer bis zu 5 % jedes dieser Maße, höchstens jedoch bis 100
mm, unter folgenden Voraussetzungen ohne Anspruch auf besondere
Vergütung zu berücksichtigen:
I. Die Notwendigkeit, die Abweichung zu berücksichtigen, wird vor Beginn
der Fertigung festgestellt oder sie hätte vom Auftragnehmer vor Beginn
der Fertigung festgestellt werden müssen;
II. Trotz Berücksichtigung der Abweichung bleibt das Rahmenaußenmaß
innerhalb der einzelnen Positionen einheitlich;
III. Die Berücksichtigung der Abweichung macht eine
Konstruktionsänderung aus statischen Gründen nicht notwendig.
IV. Beim Zusammentreffen verschiedener Stoffe sowie bei Beanspruchung
durch Bewitterung muss gesichert sein, dass schädigende Korrosion und
andere ungünstige Beeinflussungen nicht entstehen können. Beim
Zusammenbau verschiedener Stoffe sind Verbindungsmittel aus
korrosionsbeständigen Stoffen zu verwenden. Verbindungen und
Befestigungen sind so auszuführen, daß sich die Bauteile bei
Temperaturänderungen ungehindert ausdehnen, zusammenziehen und
verschieben können. Dabei müssen Stellen, die dicht sein müssen, dicht
bleiben. Wenn Flächen von Bauteilen eines Korrosionsschutzes bedürfen,
nach dem Einbau jedoch nicht mehr zugänglich sind, hat sie der
Auftragnehmer vorher mit einem dauerhaften Korrosionsschutz zu
versehen. Bei verzinkten und verbleitem Stahlblechen und Stahlteilen
muss die Zink - oder Bleischicht ausreichend dick, gut deckend, gut
haftend, porenfrei und ohne Blasen sein; die Zink- oder Bleischicht darf
auch bei notwendigem Biegen nicht reissen en oder abblättern. Bei
abgekanteten Stahlteilen dürfen die Biegehalbmesser die Werte nach
Beiblatt 2 zu DIN 6935 "Kaltbiegen von Flacherzeugnissen aus Stahl;
gerechnete Ausgleichswerte nicht unterschreiten. Auf
flammspritzverzinkte Flächen hat der Auftragnehm er unmittelbar nach
dem Flammspritzverzinken einen porenfüllenden, abdeckenden, quellfest
en und gut haftenden Schutzanstrich aufzubringen, der sich mit der
Metallschicht verträgt und auf den ein weiterer Anstrich aufgebracht
werden kann. Der verwendete Schutzanstrich ist dem Auftraggeber auf
Verlangen mitzuteilen. Müssen verzinkte Teile geschweißt werden, so ist
der Zink in der Schweißzone zu entfernen. Die Güte der Schweißung muss
sichergestellt sein. Der geschweißte Bereich ist zu reinigen und
zweimal gut deckend mit Zinkstaubfarbe zu streichen. Dabei sind die
Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller der Zinkstaubfarbe zu beachten.
Bauteile aus Stahl sind an Flächen, die nach dem Einbau zugänglich
bleiben, gegen Korrosion zu schützen. Dieser Schutz ist ein Grundschutz
mit einer Wirksamkeit von mindestens drei Monaten ab vereinbartem
Liefertermin. Das Schaffen der erforderlichen Meterrisse und Messpunkte
sowie deren Erhaltung bis zur Abnahme der davon abhängigen Arbeiten
erfolgt durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit Bauherr und
Architekt.
An Bauteilen, die als Raumabschluss dienen, z.B. Fenster,
Fensterwände, Türen, sind in den Fugen zwischen Bauwerk und Bauteil
Dichtstoffe einzubringen. Die Anschlussstellen zum Bauwerk müssen dicht
sein. Für das Abdichten von Außenwandfugen sind die Bestimmungen nach
DIN 18 540 "Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit
Fugendichtungsmassen" sinngemäß anzuwenden. Die Maßangaben der Tabelle
dieser DIN- Norm sind zu beachten. Ist darauf eine Versiegelung
anzubringen, so muss die verbleibende Restfuge für diese Versiegelung
geeignet sein und sie voll aufnehmen können. Zum Befestigen von
Bauteilen in Stein, Mauerwerk oder Beton dürfen keine Stoffe, die
Metalle schädigen können, verwendet werden.Die Befestigung von
Bauteilen am Baukörper durch Dübel setzen oder Bolzen setzen ist
zulässig, wenn dem keine anderen Vorschriften entgegenstehen. In
geeigneten Fällen kann geklebt werden. In Feuchträumen sind
nichtrostende Stoffe für die Befestigung zu verwenden. Befestigungen
durch Schweißen oder Schrauben an tragenden Bauteilen dürfen nur
erfolgen, wenn der Auftraggeber zugestimmt hat. Bauteile dürfen in den
Falzen keine unebenen behindernden Stellen haben. Die Oberflächen
müssen glatt sein.Füllelemente, z.B. Glas, Platten, müssen sicher und
dauerhaft befestigt werden. Beim Einbetten in aushärtende Dichtstoffe
ist für festen Sitz bis zur Aushärtung zu sorgen. Die Schichtdicke von
Entdröhnungsstoffen muss mindestens die Hälfte der Materialdicke des zu
entdröhnenden Bauteils betragen. Biegungen und Kröpfungen müssen frei
von Rissen und frei von nicht fachgerechten Querschnittsveränderungen
sein.
Bei tragenden Bauteilen gelten:
DIN 18 801 Stahlhochbau; Bemessung; Konstruktion, Herstellung
DIN 18 808 Stahlbauten; Tragwerke aus Hohlprofilen unter vorwiegend
ruhender Beanspruchung Überstehende Teile von Schweißnähten müssen an
sichtbar bleibenden Flächen beseitigt werden, wenn sie statisch nicht
notwendig sind. Bei Löt- und Klebverbindungen sind die
Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller der Hilfsstoffe zu beachten.
Schlacken, Fluß- und Lösungsmittel sind zu beseitigen.
Für Schweißnahtvorbereitungen gelten:
DIN 8551 Teil 1 Schweißnahtvorbereitung; Fugenformen an Stahl;
Gasschweißen, Lichtbogenhandschweißen und
Schutzgasschweißen DIN 8551 Teil 4 Schweißnahtvorbereitung;
Fugenformen an Stahl; Unter-Pulver-Schweißen Gegossene Werkstücke
müssen frei von Formsandrückständen und sauber entgratet sein. Gußteile
mit Lunkerstellen dürfen nicht eingebaut werden. Alle sichtbaren
Schnittkanten sind sorgfältig zu entgraten. Der Einbau der Bauteile muss
eben und fluchtrecht erfolgen. Der Einbau von Bauteilen darf erst
erfolgen, wenn die Bauwerksteile belastbar sind. Die Verankerungen der
Bauteile im Baukörper sind so an zubringen, daß das sichere Übertragen
der Kräfte in den Baukörper sichergestellt ist. Die Bauteile sind bis
zum Abbinden der Bindemittel gegen Verrücken zu sichern. Das Einbringen
der Verglasung und anderer Füllelemente darf erst erfolgen, wenn die
Bindemittel abgebunden haben oder wenn die Bauteile auf andere Art
unverrückbar und belastbar am Baukörper befestigt sind. Falze und
Kammern, in die Niederschlagwasser ein dringen kann oder in denen die
Bildung von Kondenswasser möglich ist, sind zu entwässern. Für
Schlosserarbeiten gilt im einzelnen:
1. Stahltore, Stahlabschlüsse, Klappen
- Die Flügel von Stahltoren, Stahlabschlüssen und Klappen müssen in
geschlossenem Zustand gut anliegen. Spätere berflächenbehandlung ist
zu berücksichtigen. Die Flügel müssen ausreichend verwindungs- und
biegesteif sein. Verschlußstangen müssen die Flügel in geschlossenem
Zustand oben und unten oder beidseitig verriegeln sowie in Führung
laufen. Flügel von Falttoren müssen in geöffnetem Zustand parallel
aufeinander liegen.
- Für Sektional- und Gliedertore gelten die Best immungen von ATV
DIN 18 358 "Rolladenarbeiten" sinngemäß.
- Handbetätigte Rauchklappen müssen leichtgängig sein. Die
Betätigungskraft soll nicht mehr als 300 N betragen.
2. Abdeckungen, Roste, Bühnen, Stege
- Einlegbare Abdeckplatten und Roste in Zargen müssen bündig und
verwindungsfrei einliegen.
- Zargen an Schächten müssen an ihrer freitragenden Seite entsprechend
der vorgesehenen Belastung bemessen oder verstärkt sein.
- Griffe und Bänder eines klappbaren Teiles, die im Gehwegbereich
liegen, müssen versenkt oder einge lassen sein.
- Im Gehwegbereich sind Abdeckungen, Roste, Bühnen und Stege durch
eine entsprechende Oberflächengestaltung rutschfest und trittsicher
auszubilden.
3. Treppen, Leitertreppen und ortsfeste Leitern
- Treppen sind nach DIN 10 064 Treppen; Begriffe DIN 18 065
Gebäudetreppen; Hauptmaße auszuführen.
- Trittstufen müssen rutschsicher sein und sind nach DIN 24 531
"Trittstufen aus Gitterrost für Treppen aus Stahl" auszuführen.
- Festmontierte Leitertreppen und Leitern sind nach DIN 24 532
"Senkrechte ortsfeste Leitern aus Stahl" auszuführen.
- Die obere Befestigung von Leitern an Schornsteinköpfen, Gesimsen u.ä.
ist so auszuführen, daß die Haltbarkeit auf Dauer nicht durch
Auswitterung gefährdet ist.
4. Handläufe, Geländer, Umwehrungen, Einfriedungen, Gitter
- Handläufe sind allseitig zu entgraten und an gesch weißten
Stoßstellen bündig zu verschleifen. Handläufe dürfen an dem oberen
Handlaufprofil nicht von oben verschraubt werden .
- Handläufe an Geländern müssen eine horizontale Kraft von 500 N/m
aufnehmen. Bei Rettungswegen ist der Gedrängedruck von DIN 18 056 zu
beachten.
- Füllstäbe von Geländern müssen bei verschraubter Konstruktion an
jedem Stabende mit einem Mindest-Schraubendurchmesser von 6 mm
verschraubt sein. Bei geschweißter Ausführung ist die Schweiß naht
allseitig am Stab anzulegen.
- Wenn bei Geländern Flächenfüllungen in Rahmen zu fassen sind, so
sind diese Rahmen entsprechend der Norm auszuführen. Die Flächen
füllungen sind mit Halteleisten zu befestigen.
- Gitter, die dem Einbruchschutz dienen, müssen einen umlaufenden
Rahmen oder tragende Querstäbe haben; sie sind zu verschweißen und mit
entsprechenden Ankern zu versehen.
5. Bauteile aus Blech
- Bleche im Rahmen müssen spannungsfrei eingesetzt werden.
- Offenliegende Schnittkanten sind zu entgraten, bei Blechen unter 1 mm
Dicke sind sie umzubördeln.
- Niete sind so weit von den Materialkanten zu setzen, dass sich der
Werkstoff beim Nieten nicht auswölbt.
- Nietelöcher sind vor dem Einziehen der Niete zu entgraten.
- Einnietungen müssen gratfreie Schließköpfe haben.
- Einsteck-, Einlege- und Einschiebeteile sind sicher zu befestigen.
- Türen und Klappen mit verdeckt liegenden Bändern müssen mindestens
um 90° zu öffnen sein.
6. Kleinteile
(Anker, Ankerplatten, Konsolen, Steigeisen, Anschlagund Eckschienen,
Radabweiser, Mattenrahmen, Rolladenschutzschienen u.ä.) Maueranker sind
zu spreizen, zu kerben oder zu biegen. Sie dürfen nicht grundiert oder
mit Farbe gestrichen sein. Anker an Schienen dürfen von den Enden
höchstens 200 mm, voneinander höchstens 800 mm entfernt sein. Bei
Verwendung von Schrauben und Dübeln als Befestigungsmittel gilt
Abschnitt 3.311.2 sinngemäß. In Feuchträumen ist hierfür nichtrostender
Werkstoff zu verwenden. Handgeschmiedete Teile müssen in allen Teilen
handgeschmiedet oder von Hand getrieben und dürfen nicht maschinell
oder mit der Feile bearbeitet sein.
7. Sicherheitshinweise für die Verarbeitung von Edelstahl
- Edelstahl darf mit anderen Metallen nicht in Berührung kommen.
- Keine Lagerung mit Fremdmetallen (z.B. Lagerbühnen, Gerüste oder
Werkzeug )
- Edelstahlprodukte sind nicht mit unedlen (z.B. verzinkten) Schrauben
zu befestigen.
- Edelstahl darf nicht dauerhaft mit anderen Metallen (z.B. in
Rohrleitungen ) verbunden werden.
- Edelstahl darf nicht unsachgemäß bearbeitet werden.
- Edelstahl nie mit ferritischen Stahlbürsten reinigen
- Kontakt von Edelstahl mit hohen Chlorkonzentrationen ist zu
vermeiden. - Bauteile aus Edelstahl dürfen nicht mit glühenden
Flexfontänen bespritzt werden.
- Es sind bei der Bearbeitung keine Flexscheiben mit ferritischen
Anteilen zu verwenden.
- Keine thermische oder mechanische Bearbeitung ohne Nachbeizen
Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.1 Baustelle einrichten und räumen, inkl. Bauaufzug / Hebebühne Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur
vertragsgemäßen Erfüllung der Bauleistungen
erforderlich
sind und soweit sie nicht in die Einheitspreise
einkalkuliert
werden, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und
soweit
der Geräteeinsatz nicht gesondert berechnet wird,
betriebs-
fertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen
Arbeiten.
Der notwendige Umfang ist durch den AN im Rahmen der
Angebotserstellung auf der Grundlage des Leistungs-
verzeichnisses, der durchgeführten Ortsbegehung sowie
eigenen Erfahrungen aus vergleichbaren Bauvorhaben
einzuschätzen. Abgegolten sind außerdem alle Kosten als
fix und fertige Leistung, soweit erforderlich, aus:
Lieferung, Vorhaltung, Inbetriebnahme, Umsetzung und
Abtransport eines Bauaufzugs zum Transport der
Betonteile für nachfolgend beschriebene Außenwand-
durchbrüche vom bauseits gestellten Fassadengerüst nach
unten,
Staubschutzmaßnahmen,
Koordinierung der Baumaßnahme mit Mietern und Anwohnern
sowie sonstigen Beteiligten,
Allg. Maßnahmen zum Schutz von vorhandenen Bau-teilen
und Einrichtungen in den Wohnungen, Treppen-häusern,
Kellerräumen u.a., sofern dafür keine beson-deren
Maßnahmen extra ausgeschrieben sind bzw. über deren Maß
hinausgehen oder für andere Arbeiten weiter vorzuhalten
sind,
Bestandsaufnahme/Dokumentation z. Beweissicherung,
Tägliches, besenreines Reinigen der Arbeitsplätze,
Unfallverhütungsmaßnahmen,
Transportmitteln,
Kommunikationseinrichtungen.
Nach Abschluss der Arbeiten ist die Baustelle von allen
Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dergleichen zu
räumen.
1.1
Baustelle einrichten und räumen, inkl. Bauaufzug / Hebebühne
1.00
Psch
2 Stahlkonstruktion für mobile
Glastrennwand
2
Stahlkonstruktion für mobile
Glastrennwand
2.1 Werkplanung und prüffähige Statik Erstellen der prüffähigen Statik sowie der Werkstatt-
zeichnungen der gesamten Stahlkonstruktion
inkl. allem Zubehör sowie relevanten Nebenleistungen
wie Decken-/Wand- und Fußbodenanbindung usw. zur
Vorlage beim vom AG bestimmten Prüfingenieur für
Baustatik (mind. 3-fach).
Die Unterlagen sind vor Montagebeginn vom Bauherrn/
Architekten zur Ausführung freizugeben.
Dazu sind 2 Papiersätze zur Prüfung zu übergeben.
Prüfzeit 5 Arbeitstage.
Korrigierte Pläne sind neu einzureichen.
Nach Freigabe durch den Prüfingenieur sind sämtliche,
eventuell durch Prüfeintragungen ergänzte Unterlagen zu
Dokumentationszwecke dem Bauherrn/Architekten zur
Verfügung zu stellen. Im Zuge der Revision ist der
IST - ZUSTAND in kompletter Form zu Übergeben.
2.1
Werkplanung und prüffähige Statik
1.00
Psch
2.2 Tragkonstruktion für mobile Glastrennwand Tragkonstruktion (ca. 470 kg) für eine mobile
Glastrennwand im rechten EG-bereich zur Abgrenzung der
SB-Zone, feuerverzinkt, mit Trägern und Stützen aus
Profilstahl,
Geprüfte Statik und Zeichnungen beachten.
Stahl S 235 nach DIN EN 1993-1-1;2010-12 bestehend aus
Einzeldimensionen für Normprofile nach Werkstattplänen.
Werkstoffe zuschneiden und auf Baustelle
transportieren. Herstellen und Montage der
Tragkonstruktion mittels Schraub- und
Schweißkonstruktionen in verzinkter Form
(Korrosionsschutz: Feuerverzinkung für F30).
Stahlstütze (C101) 1 St. HQ 80-4, L=4,00m, 8x8 cm
auf Fußplatte 140/160/8 mm anschweißen, Bohrungen für
Verbolzung; Anstrich
Stahlträger (B102) 1 St.HEB 120, L=6,30m, Anstrich;
einschl. Auflager in Außenwand in Achse 28
herstellen und in Achse 26 auf Stütze C101
anschweißen
Stahlträger (B101) 2 St. HEB 120, L=5,55m, Anstrich;
einschl. Auflager in Zwischenwand in Achse C auf Träger
B102
Fugen kraftschlüssig mit Unterstopfmörtel auspressen.
Fußboden im Stützbereich bis Rohdecke aufnehmen und mit
Unterstpopfmörtel vollflächig unterfüttern
Tragkonstruktion komplett liefern und entsprechend mit
dem mobilen Trennwandbauer abgestimmt montieren.
Alle nötigen Gerüste, Fahrbühnen oder notwendige
Materialien, die der Montage und Sicherheit dienen,
sind mit einzukalkulieren.
Entsprechend Statik Nr. 666 2026 (Anlage zum LV) sind
die Hinweise zur Auflagereignung (S.23) zu beachten.
.
2.2
Tragkonstruktion für mobile Glastrennwand
1.00
St
2.3 wie vor, jedoch Auflager des Stahlträgers B102 als Stahlträger B104 das Auflager des Stahlträgers B102 als Stahlträger B104
Tragkonstruktion (ca. 625 kg) für eine mobile
Glastrennwand im rechten EG-bereich zur Abgrenzung der
SB-Zone, feuerverzinkt, mit Trägern und Stützen aus
Profilstahl,
Geprüfte Statik und Zeichnungen beachten.
Stahl S 235 nach DIN EN 1993-1-1;2010-12 bestehend aus
Einzeldimensionen für Normprofile nach Werkstattplänen.
Werkstoffe zuschneiden und auf Baustelle
transportieren. Herstellen und Montage der
Tragkonstruktion mittels Schraub- und
Schweißkonstruktionen in verzinkter Form
(Korrosionsschutz: Feuerverzinkung für F30).
Stahlträger (B104) 1 St. U200, L=7,71m, Anstrich
einschl. Auflager in Zwischenwand in Achse C und
B vor der Außenstütze hersztellen in Höhe 3,09 m
Stahlträger (B102) 1 St.HEB 120, L=6,30m, Anstrich;
einschl. Auflager in Außenwand in Achse 28
herstellen und in Achse 26 auf Stütze C101
anschweißen
Stahlträger (B101) 2 St. HEB 120, L=5,55m, Anstrich;
einschl. Auflager in Zwischenwand in Achse C
Fugen kraftschlüssig mit Unterstopfmörtel auspressen.
Fußboden im Stützbereich bis Rohdecke aufgnehmen und
mit Unterstpopfmörtel vollflächig unterfüttern
Tragkonstruktion komplett liefern und entsprechend mit
dem mobilen Trennwandbauer abgestimmt montieren.
Alle nötigen Gerüste, Fahrbühnen oder notwendige
Materialien, die der Montage und Sicherheit dienen,
sind mit einzukalkulieren.
Entsprechend Statik Nr. 666 2026 (Anlage zum LV) sind
die Hinweise zur Auflagereignung (S.23) zu beachten.
2.3
wie vor, jedoch Auflager des Stahlträgers B102 als Stahlträger B104
O
1.00
St
2.4 Formstücke Flachstahl Formstücke als Flachstähle in Form von Fußplatten,
Kopfplatten, Ankerplatten und Anschluss- und
Verankerungs-
blechen zur Aufnahme und Montage von
- Trägern untereinander
- Verbindungen Stütze-Unterkonstruktion
liefern und in verzinkter Form im Zuge der
Stahlmontage-
arbeiten montieren und verschrauben.
2.4
Formstücke Flachstahl
300.00
kg
2.5 Stahlträger HEB 120 für die Befestigung Deckenlufterhitzer Zur Umverlegung des Deckenlufterhitzers vom Bereich der
mobilen Glastrennwand (Achse 26-28) zum Innenbereich
(Achse 23-26) sind 2 Stahlträger HEB 120 L=5,75m in
einer Höhe von 3,50 - 3,90m zu montieren.
Die Montagehöhe richtet sich nach der vorhandenen Höhe
im Bereich Achse 26-28, sodass die Befestigungen
wiederverwendet werden können.
Stahlträger HEB 120 L=5,75m, Anstrich
an Anschlussplatte 200/200/8 mm anschweißen;
Bohrungen für Verschaubungen (M16) an der Wand
Fugen kraftschlüssig mit Unterstopfmörtel aus-pressen.
2.5
Stahlträger HEB 120 für die Befestigung Deckenlufterhitzer
2.00
St
2.6 vorh. Stahlträger HEB 120 für die Befestigung Deckenlufterhitzer Zur Umverlegung des Deckenlufterhitzers vom Bereich der
mobilen Glastrennwand (Achse 26-28) zum Innenbereich
(Achse 23-26) sind vorhandene Stahlträger HEB 120 L=5,
75m in Achse 26-28 in einer Höhe von 3,50 - 3,90m
abzumontieren und im Bereich Achse 23-26 in
entsprechender Höhe wieder zu montieren.
Die Montagehöhe richtet sich nach der vorhandenen Höhe
im Bereich Achse 26-28, sodass die Befestigungen
wiederverwendet werden können.
Befestigung an der neuen Stelle ist entsprechend der
vorhandenen Ausführung herzustellen.
Fugen kraftschlüssig mit Unterstopfmörtel aus-pressen.
2.6
vorh. Stahlträger HEB 120 für die Befestigung Deckenlufterhitzer
O
2.00
St
3 Stundenlohnarbeiten
3
Stundenlohnarbeiten
3.1 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Stundensatz Facharbeiter
Verrechnungssatz für Arbeitskraft für evtl.
unvorhergesehene
Arbeiten. Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft
ein
Verrechnungssatz, der alle Aufwendungen enthält,
insbes.
den Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozial-
kassenbeiträge, usw., sowie Lohn- und
Gehaltsnebenkosten.
Der Verrechnungssatz ist unter Beachtung der
preisrecht-
lichen Vorschriften ermittelt.
Er gilt unabhängig von der Anzahl der abgerechneten
Stunden.
Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber vor der
Ausführung schriftlich genehmigt werden!
3.1
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
W
5.00
St
3.2 Helferstunden desgl. nur
Helferstunden
3.2
Helferstunden
W
5.00
St