Los 4 - Tischlerarbeiten
Umbau Openbank, Rosenhof 10/12
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Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben 1. Angaben über Sicherheitsleistungen/Nebenkosten (Seite 3), 2. Hinweise zur Straßen-, Lage- u. Geschosserklärung (Seite 3), 3. Allg. Baubeschreibung (ab Seite 4), 4. Allg. Bauablaufplan (ab Seite 5), 5. Leistungsverzeichnis (Langtexte ab Seite 11), 6. Terminplanung (Seite 5) 7. Musterbauvertrag (als Anlage beigefügt), 8. Anlage 2 zum Musterbauvertrag - Allgemeine Hinweise des Auftraggebers (als Anlage beigefügt), 9. Anlage 4 zum Musterbauvertrag - Bestimmungen zur Bauleistungs- Versicherung für das Bauvorhaben (als Anlage beigefügt), Mit seiner Unterschrift inkl. Firmenstempel bestätigt der Bieter, die o. g. Unterlagen gelesen und verstanden zu haben sowie uneingeschränkt anzuerkennen. ......................................     den ........................ (Ort)           (Datum) ______________________________________________ Vertragsbestandteile welche mit dem Angebot einzureichen sind 1. LV-Deckblatt mit Angebotsendsumme und evtl. Nachlass/Skonto (Seite 1) , 2. Bestätigung der Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben (S. 2), 3. Terminplanung (Seite 5), 4. Angaben zur Baustellenbesetzung (Seite 5) 5. Leistungsverzeichnis (Kurzform) mit verbindlichen Angebotspreisen, 6. Anlage 3 zum Musterbauvertrag - Anerkennung der Leistungsbe- schreibung und der Vertragsbestandteile (als Anlage beigefügt), 7.  Anlage 5 zum Musterbauvertrag - Angaben der eingesetzten Nachunternehmen (als Anlage beigefügt), 8. Angebot im GAEB-Format D84 auf CD-R o.ä. Datenträger, 9. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (sofern verpflichtet),   Eintragung in die Handwerksrolle bzw. IHK, 10. Referenzliste (auf Verlangen des AG auch von Subunternehmen), 11. Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, 12. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, 13. Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes als Kopie, 14. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Alternativ kann anstelle der o.g. Dokumente Punkt 9-14, ein gültiger Präqualifikationsnachweis vorgelegt werden. Sicherheitsleistungen/Nebenkosten Bezogen auf die Bruttoabrechnungssumme: Gewährleistungsbürgschaft 0,0 % Bauleistungsversicherung   0,2 % Baustrom    0,2 % Bauwasser  0,0 % Sanitäreinrichtung 0,2 % Bezogen auf die Bruttoauftragssumme: Vertragserfüllungsbürgschaft 5,0% Straßen-, Lage- und Geschosserklärung Um Missverständnissen vorzubeugen wird festgelegt: a) Straßenkurzbeschreibung -RH 10/12 (Rosenhof 10/12) b) Bezeichnung der Wohngeschosse - KG (Kellergeschoss) - EG (Erdgeschoss) Allgemeine Baubeschreibung Die Grundstücks- und Gebäudewirtschafts- Gesellschaft m.b.H plant Ende 2026 bis Anfang Februar 2027 im Rosenhof 10/12 eine Umnutzungsmaßnahme der Gewerbeeinheit von einem Konsum zu einer Bankfiliale. Es handelt sich um eine Maßnahme in der Erdgeschosszone eines Wohnhochhauses. Es handelt sich dabei um ein 9-geschossiges, unterkellertes Gebäude mit je einem Hauptzugang zum Treppenhaus, welches die Wohnungen in den oberen Etagen erschließt. Im Erdgeschoss befinden sich die Gewerbe- einheiten, die über einen zusätzlichen Hinterausgang verfügen. Innerhalb der großen Gewerbeeinheit soll eine Anpassung an die neue Nutzung durch entfernen nichttragender Trennwände, sowie Errichtung neuer leichter Trennwände erfolgen, ohne dass Eingriffe in die Tragkonstruktion erfolgen. Die Haustechnik wird nach Erfordernis erneuert, bzw. ergänzt. Los 1 Abbruch- und Baumeisterarbeiten Vorgesehen ist: Demontage der Elektro-Altanlage in allen Räumen, einschl. den Deckenleuchten, Elt-Verteiler, Verkabelungen, sämtlicher An- und Einbauteile abgeh. Rasterdecke (253m2) / GK-Wände (20m2), Innentür und Rolltoranlage abbrechen / entsorgen Abbruch von Wand- und Sockelfliesen, sowie Eckschutzschienen vorh. 3 Bodenabläufe verschließen und Betonfußboden ausbessern, Türvergrößerung herstellen Standplatz für Klimaanlage im Außenbereich herstellen Los 2 Trockenbauarbeiten Vorgesehen ist: neue GK-Ständerwände im Bereich EDV-Anlagen und Beh.-WC Fensterbankverkleidungen sind 10-20 cm zurückzubauen GK-Decke freispannend F30 herstellen Los 3 Fliesenlegerarbeiten Vorgesehen ist: Neues Beh.-WC: Wand- u. Bodenfliesen gemäß Vorgabe des AG. Fliesenspiegel im Personalraum herstellen Los 4 Tischlerarbeiten Vorgesehen ist: Einbau von neuen 4 Innentüren, sowie auch dichtschließend Fensterprüfung auf Gängigkeit, ggf. Reparaturen Los 5 Stahlbauarbeitenarbeiten Vorgesehen ist: Tragkonstruktion für eine mobile Glastrennwand im rechten EG-bereich zur Abgrenzung der SB-Zone, feuerverzinkt, mit Trägern und Stützen aus Profilstahl herstellen Los 6   Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsinstallation Vorgesehen ist: Heizungs- und Lüftungsanlage sind der entsprechenden neuen  Raum-ordnung anzupassen und zu erweitern. ein Behinderten-WC ist in den hinteren Räumen herzustellen für den Personalraum ist ein Küchenanschluss herzustellen Los 7 Reinigungsarbeiten Vorgesehen ist: Innenreinigung der gesamten Gewerbeeinheit (ca. 415m2). Terminplanung Gesamtbauzeit:                                             46. KW 2026 bis  04.KW 2027 Bauzeit für Los 4 Tischlerarbeiten:            01.KW 2027 bis 02.KW 2027 Leistungsinhalt              Termin Angebotsabgabe / Submission                           bis 11.09.2026 10. 00 Uhr Zuschlagserteilung durch die GGG                     bis 03.11.2026 Baubeginn Rosenhof 10/12  EG                          ab  09.11.2026 Bauende    Rosenhof 10/12  EG                          bis 31.01.2027 Einzel- bzw. Zwischentermine innerhalb des vom AG aufgestellten, den Verdingungsunterlagen beigefügten Bauablaufplan, sind möglich und in Abstimmung mit dem AG operativ in den Gesamtablauf einzuordnen. Die Mieter sind vom AN, in Abstimmung mit dem AG, rechtzeitig (mind. 10 Werktage vorher) per Postwurf oder allgemeinem Hausaushang über alle relevanten Fachgewerketermine (z.B. Bohrarbeiten, Kellerberäumung usw.) zu informieren. Angaben zur Baustellenbesetzung Hiermit erklären wir, dass wir mit dem uns zur Zeit der Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Personal sowie einsatzfähigen Arbeitsmitteln in der Lage sind, zeitgleich die geforderten Arbeiten gemäß Terminplanung des AG zu realisieren. Vorgesehene Baustellenbesetzung:  ............. Arbeitskräfte ......................................     den ........................ (Ort)           (Datum) ______________________________________________ (Stempel und Unterschrift) Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Die nachfolgend aufgeführten Hinweise und Erläuterungen gelten sinngemäß für alle in diesem Verzeichnis aufgeführten Leistungen gleichermaßen. Die nachfolgenden Bemerkungen sind allen evtl. Nachunternehmern des Hauptauftragnehmers für dessen Angebotsabgabe, zusätzlich zum Leistungstext und ggf. individuellen Vorbemerkungen, komplett auszuhändigen! Die Abgabe des verbindlichen Angebotes erfolgt für den Auftraggeber (in Folge auch Bauherr genannt) kostenlos und unverbindlich. Die Baustelle muss vor Abgabe des Kostenangebotes besichtigt werden. Für die Kalkulation sind die örtlichen Verhältnisse maßgebend! Der Teil A der VOB kommt nicht zur Anwendung. Alle erforderlichen Nebenleistungen nach VOB Teil C sind grundsätzlich in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das gilt insbesondere bzw. zusätzlich auch für: Alle Kosten die für den Schutz von vorhandenen Bauteilen und anderen Einrichtungen notwendig sind sowie anschließendes rückstandsloses Entfernen und Reinigung, das Beseitigen aller Verunreinigungen, z.B. Abfälle und Bauschutt, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren, alle Kosten welche für das Einrichten und Räumen der Baustelle notwendig werden, das Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschl. der Geräte, Werkzeuge und dergleichen, alle Kosten, die Bestandteil der nachfolgenden Leistungsbeschriebe sind, alle Kosten, die aus den Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheits- maßnahmen entstehen, alle Kosten, die durch den allgemeinen Bauablauf entstehen und mit denen normalerweise gerechnet werden muss, Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten einschl. des Vorhaltens der Messgeräte, Lehren und Absteckzeichen während der Bauausführung und des Stellens der Arbeitskräfte, das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normaler- weise gerechnet werden muss, und seine etwa erforderliche Beseitigung, das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen nicht höher als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen, das Liefern und Einbauen von Wand- und Deckendurchführungen sowie der Verbindungsmittel und Dichtstoffe, ohne besondere Anforderungen, die Einweisung des Bedien- und Wartungspersonals, Beleuchten, Beheizen und Reinigen der Aufenthalts- und Sanitärräume für die Beschäftigten des Auftragnehmers, das Heranbringen von Wasser und Energie von den vom Auftraggeber auf der Baustelle zur Verfügung gestellten Anschlussstellen zu den Verwend- ungsstellen, wenn dafür an entsprechender Stelle im Leistungsverzeichnis keine extra Leistungsposition vorgesehen ist. Sämtliche Leistungen sind durch den Bieter als komplette Leistung bis zur vollständigen Funktion anzubieten. Etwaige erschwerte Arbeitsbedingungen durch die örtliche Situation, sind grundsätzlich in die EP einzukalkulieren und werden nicht extra vergütet. Das Anbieten von unverhältnismäßig hohen Preisen in Eventual- oder Alternativpositionen (gehen nicht in die Gesamtsumme ein) ist zu unterlassen. Stellt der Auftragnehmer Ungereimtheiten oder Mängel am Projekt bzw. Leistungsverzeichnis fest, oder ist der Auftragnehmer von Materialsummen und -mengen aus Gründen von Erfahrungswerten o.ä. nicht überzeugt, dann hat der Auftragnehmer diese Umstände spätestens bei Abgabe des Angebotes, jedoch immer vor Beginn der Arbeiten, schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen bzw. eine Bedenklichkeitserklärung nach VOB beizufügen. Es sind nur an sorgfältige und gründliche Arbeiten gewöhnte Facharbeiter unter verantwortlicher, deutschsprachiger Fachbauleitung einzusetzen. Bei An-zeichen unsachgemäßer Arbeitsausführung ist auf Anordnung des Auftrag-gebers der Austausch von Fachkräften vorzunehmen. Die Anwohner/Mieter sind über die vorgesehenen Arbeiten und Zeiträume spätestens 10 Werktage vor Baubeginn mittels Aushang im Hauseingang - mit Angabe der Firmenbezeichung sowie - Art und Zeitraum der vorgesehenen Arbeiten zu informieren. Außerdem ist der Vorarbeiter bzw. ein Ansprechpartner namentlich zu benennen. Auf der Baustelle herrscht absolutes Alkoholverbot. Außerdem ist es nicht gestattet, innerhalb der Wohnhäuser oder auf den Balkonen zu rauchen. Weiterhin ist der Betrieb von Rundfunkgeräten innerhalb geschlossener Räume nicht gestattet. Leistungen, welche unter "Alternativ-", oder "Eventualpositionen" aufgelistet sind, bedürfen vor der Ausführung der schriftlichen Zustimmung des Auftrag- gebers bzw. des von ihm eingesetzten Bauüberwachers. Die Ausführung solcher Leistungen, ist demzufolge durch den Auftragnehmer beim Auftrag- geber vorher anzuzeigen, ansonsten kann u.U. keine Leistungsvergütung stattfinden. Der aufgestellte Bauzeitenplan ist  verbindlich. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Terminüberschreitungen die durch seine Verantwortlichkeit verschul- det oder mitverschuldet sind, die Einhaltung der Termine durch erhöhten Arbeitskräfteeinsatz sowie Abweichungen von der Normalarbeitszeit sicherzu- stellen. Treten Terminprobleme durch Fremdgewerke auf, für die der Auftrag- nehmer keine Verantwortung trägt, so sind diese Behinderungen gemäß VOB dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen! Verstößt der Auftrag- nehmer gegen diese Verpflichtung, ist er für den hieraus entstehenden Schaden verantwortlich, es sei denn, die Tatsachen welche zur Behinderung des Auftragnehmers geführt haben, waren für den Auftraggeber offensichtlich. Vor Beginn aller Arbeiten, sind Abstimmungen mit dem Planer und evtl. anderen Ausführungsfirmen zu treffen! Für die Einhaltung und Durchführung der Belange des Arbeitsschutzgesetzes sowie aller anderen gültigen Unfallverhütungsvorschriften, der Baustellenver- ordnung, etc. ist jeder Auftragnehmer selbst verantwortlich. Auf Verlangen des AG hat der AN Zeichnungen, Ausführungsdetails, Be- rechnungen und/ oder Beschreibungen zu liefern. Im Bedarfsfalle sind diese, auch mehrfach, im Rahmen der technisch möglichen Grenzen zu korrigieren bzw. abzuändern. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein. Grundlage für die zu liefernden Zeichnungen und Ausführungsdetails ist in erster Linie das Leistungsverzeichnis inkl. der dort beschriebenen Zustände, Abmessungen und Ausführungs- sowie Qualitätsmerkmale. Von diesen Vorgaben darf nur abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich vom Bauherrn gewünscht und schriftlich im Rahmen der Bauprotokolle dokumentiert wurde. Etwaige Prüfungs- und Freigabemerkmale des Auftraggebers bzw. seines von ihm beauftragten Bauüberwachers beziehen sich grundsätzlich nur auf dokumentierte Details in vorgenanntem Zusammenhang. Sie entbinden den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, der Sächsischen Bauordnung und sonstiger Vorschriften und Regelwerke. Maße und Abmessungen sind vom AN vor Ort abzunehmen, mit den Angaben im Leistungsverzeichnis u.a. relevanten Vorgaben zu vergleichen und bei Differenzen Rücksprache mit dem AG zu nehmen. Die Freigabemerkmale des AG/ Bauüberwachers beziehen sich grundsätzlich nicht auf Abmessungen, wenn diese nicht explizit auf Grund von dokumentierten Änderungen freigegeben werden müssen. Jeder Auftragnehmer ist für die sichere Lagerung von Werkzeug und Material selbst verantwortlich, auch wenn vom Auftraggeber Räumlichkeiten auf der Baustelle zur Verfügung gestellt werden. Sind keine geeigneten Räumlich- keiten vorhanden bzw. werden diese vom Auftraggeber nicht freigegeben, so ist der Auftragnehmer selbst für die Anlieferung, Vorhaltung und Beräumung von Containern o.ä. verantwortlich. Es ist nicht zulässig, in Keller- und (wenn vorhanden) Bodengängen sowie im Treppenhaus, Material und/oder Werkzeug, auch nicht kurzzeitig, abzustellen oder einzulagern. Der hauseingangs- oder (alternativ, falls vorhanden) hintereingangsseitig vorhandene Wohnweg ist während der gesamten Bauzeit freizuhalten. Es ist sicherzustellen, dass alle Haus- oder (alternativ, falls vorhanden) Hinterein- gänge für die Mieter und evtl. Rettungsfahrzeuge, Post, Dienstleistungs- unternehmen u.ä., während der gesamten Bauzeit uneingeschränkt zugängig sind. Rettungswege, ggf. auch für benachbarte, nicht zum BV gehörende Wohn- anlagen u.ä. Einrichtungen, sind in Abstimmung mit den zuständigen Behörden einzurichten, frei zu halten bzw. nach Arbeitsschluss zu beräumen. Transport- und Montagetechnik, Stellflächen für Container und Material, etc. sowie andere Aufwendungen, wie bspw. Mehraufwendungen für längere Transportwege im Baustellenbereich, spezielle technische Ausrüstung sowie Schutzmaßnahmen u.ä., müssen auf der Grundlage der vorher genannten Einschränkungen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten ausgewählt werden und sind in die jeweiligen EP einzukalkulieren. Spätere Nach- forderungen in vorgenannten Zusammenhängen werden abgelehnt! Baufahrzeuge dürfen die für den allgemeinen Verkehr bestimmten Fahrbahnen nicht verschmutzen bzw. sind die Fahrbahnen sofort gründlich zu reinigen. Beschädigungen am Eigentum des Bauherrn/Mieters, wie etwa die Zerstörung von Wegen und Bordsteinen durch Baufahrzeuge, Transportschäden an Wänden und Decken, Türen, Treppengeländern, Fußböden u.ä. sind auf Kosten des Verursachers zu beseitigen. Evtl. Vorschäden sind im Rahmen der Baustelleneinrichtung vor Beginn der Arbeiten zu dokumentieren (ggf. Foto). Später festgestellte, nicht vorher dokumentierte Schäden, gehen zu Lasten des Auftragnehmers, es sei denn, es handelt sich um verdeckte Schäden, deren Feststellung bzw. Dokumen- tation dem AN nicht möglich war. Sämtliche Koordinationsaufgaben mit Mietern benachbarter Häuser während der Baumaßnahme sind durch den AN im Rahmen seiner Fachbauleitung, in Abstimmung mit dem AG bzw. der Oberbauleitung, abzusichern und in die EP einzukalkulieren. Bei der Durchführung von z.B. Abbruch-, Maurer-, Putz und anderen schmutzintensiven Arbeiten in den Wohnungen sowie auch im Allgemein- bereich (Treppenhaus, Keller, etc.) und ebenso im Außenbereich (Fassade [Strahlarbeiten], Wege, etc.) ist darauf zu achten, dass das Eigentum des betreffenden Mieters bzw. des Bauherrn nicht beschädigt oder verunreinigt wird. Grundsätzlich sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen (Planen, Absaugvorrichtungen, etc.). Sollten trotz größtmöglicher Sorgfalt evtl. doch Verschmutzungen oder Beschädigungen verursacht werden, so sind diese auf eigene Kosten zu beseitigen. Die allgemein zugänglichen Bereiche in und um die Häuser sind sauber zu halten und täglich besenrein zu reinigen. Die Ablagerung von Baumaterial in diesen Zonen ist nicht gestattet. Die Kosten für Reinigungsgeräte bzw. -maschinen sind in die EP einzukalkulieren. Das Einrichten und Räumen der Baustelle entsprechend separater Position gilt auch für die Herstellung, Unterhaltung sowie Beseitigung von Baustraßen bzw. Zufahrten und die Versetzung der in Anspruch genommenen Flächen in ihren Urzustand, insoweit diese für die Ausführung der in diesem Leistungsver- zeichnis und evtl. Unterverzeichnissen aufgeführten Leistungen notwendig und nicht extra im jeweiligen Gewerk ausgeschrieben bzw. einzukalkulieren sind. Jeder Auftragnehmer hat sich vor Ausführung von Arbeiten aller Art, über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. zu unterrichten. Evtl. notwendige Untersuchungen im Zusammenhang oder die Beschaffung von Bestandsplänen o.ä. sind einzukalkulieren. Technische Parameter, Fabrikate bzw. Hersteller und dgl. sind durch den Bieter an den im Leistungsverzeichnis dafür vorgesehenen Stellen einzutragen! Im Leistungsverzeichnis dargestellte Skizzen und Zeichnungen dienen lediglich der Unterstützung bei der Kalkulation des Angebotes und sind hinsichtlich konstruktiver Details und Abmessungen o.ä. absolut unverbindlich. Sämtliche Maße sind am Bau zu prüfen und mit den im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen und Größen vor der Herstellung/ Bestellung bzw. Montage zu vergleichen. Betrifft dieser Punkt ein Produkt, welches nicht lagermäßig geführt ist, d.h. extra angefertigt oder angeliefert werden muss, ist vor einer Bestellung dieses Artikels, mit dem Bauherrn bzw. Planungsbüro zu klären, ob der ursprüngliche Zweck und die tatsächliche Funktion erreicht werden. Die vorliegende Ausschreibung darf nicht als Materialbestellliste angesehen werden! Sämtliche Produkte sind vor einer Bestellung mit dem Auftraggeber bzw. Planer abzustimmen. Einbauten gemäß der vom AG übergebenen Bemusterungsliste, sind zur Bemusterung vorzulegen. Das gilt auch für solche Produkte, welche vom Bieter im Zuge der Angebotsabgabe benannt und vom AG im Zuge der Angebots- prüfung bestätigt wurden. Mit dem AG ist in jedem Fall eine Nachbemusterung für sämtliche vom AN zu liefernden Einbauteile, vor der Bestellung bzw. ggf. Herstellung durchzuführen! Leistungspositionen mit Fabrikatsvorgaben ohne den Zusatz "oder gleichwertig" bzw. "oder glw.", sind in jedem Fall entsprechend dem vom AG vorgegebenen Produkt anzubieten. Es sind für diese Pos. keine Alternativen zugelassen bzw. gewünscht! Die Einheitspreise gelten immer für Lieferung, Montage bzw. Einbau sowie Nutzungsfertigstellung inkl. aller notwendigen Nebenleistungen und Nebenarbeiten sowie für die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile inkl. das Abladen, Lagern und ggf. Transportieren auf der Baustelle. Entfällt eine oder mehrere dieser Leistungen, so ist dies extra im Leistungstext kenntlich gemacht (z.B. nur montieren, Material wird vom Auftraggeber gestellt)! Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bauteile, Leistungsbereiche oder Ausschreibungseinheiten teilweise oder auch komplett aus dem Leistungs- umfang herauszulösen oder anderweitig zu vergeben! Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die durch ihn erbrachten Leistungen vor Frosteinwirkungen zu schützen. Stoffe und Bauteile die der Auftragnehmer zu liefern und einzubauen hat, die also in das Bauwerk eingehen, müssen ungebraucht sein sowie der DIN/ EN- Güte und Massenbestimmung entsprechen. Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass der jeweilige Auftragnehmer für jede seiner Leistungen selbst verantwortlich ist, dass er die ihm vorgelegten Planungsunterlagen sorgfältig zu prüfen hat, insbesondere bzgl. der Abmessungen der verschiedenen Ausrüstungen und deren Einsetzbarkeit am jeweiligen Bauvorhaben. Die übergebenen Ausführungsunterlagen sowie das Leistungsverzeichnis spiegeln die Vorstellungen des Bauherrn über das gewünschte Endprodukt wieder, entbinden den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Kontroll- und Sorgfaltspflicht bei der Prüfung aller ihm zur Verfügung gestellten Dokumente sowie der örtlichen Situation. Verwendete Abkürzungen:  Verwendete Abkürzungen: AN = Auftragnehmer  bzw. = beziehungsweise AG = Auftraggeber   z.B. = zum Beispiel WE = Wohnungseinheit  usw. = und so weiter EP = Einheitspreis   usf. = und so fort LV = Leistungsverzeichnis  inkl. = inklusive o.ä. = oder ähnlich (e)  etc. = et cetera u.a. = und andere (s)  dgl. = dergleichen ggf. = gegebenenfalls  d.h. = das heißt i.d.R. = in der Regel   bzgl. = bezüglich u.U. = unter Umständen  einschl. = einschließlich evtl. = eventuell
Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben
Allg. Hinweise Tischlerarbeiten Für die Ausführung ist maßgebend: VOB Teil B und C - DIN 18355 Allgemeine Vertragsbedingungen Baupolizeiliche Bestimmungen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Alle auf die Gewerke anzuwendenden DIN-Normen und Fachregeln Einbaurichtlinie des Instituts für Fenstertechnik Rosenheim Stoffe und Bauteile: Gemäß VOB neueste Fassung, sowie der mit der Leistung verbundenen DIN Vorschriften. Stoffe, Bauteile, die der AN zu liefern und einzubauen hat, müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein und den DIN-Güte- und Maßbestimmungen, Qualitätsanforderungen bzw. den amtlichen Zulassungs- bestimmungen entsprechen. Ausführung: Der AN hat vor Beginn der Arbeiten den Einbauort zu prüfen und ggf. Bedenken schriftlich der Oberbauleitung mitzuteilen. Bei Unterlassung ist der AN voll verantwortlich für die evtl. auftretenden Schäden oder Gewährleistungen. Die angegebenen Maße sind vor der Materialbestellung örtlich zu prüfen. Der Einbau der Fenster hat ausschließlich von Fachfirmen zu erfolgen, welche die entsprechenden Qualitätsgütenachweise vorlegen können (RAL-Güte- zeichen und Montage, Nachweis der Eigen- und Fremdüberwachung). Abdichtung der Fenster zum angrenzenden Baukörper: Um Tauwasserschäden zu vermeiden muss die Abdichtung nach dem Prinzip erfolgen: "Innen dichter als außen" Die äußere Abdichtung muss wind- und schlagregendicht ausgeführt werden, soll aber diffusionsoffen sein, damit sie als Wasserschutzebene dient. Die innere Abdichtung muss dampfdicht ausgeführt werden, damit Feuchtigkeit nicht über diesen Bereich entweichen kann. Die Ausführung der Fenstermontage nach RAL ist zwingend, um auch die Forderungen der EnEV bezüglich der Wärmeverluste, erfüllen zu können. Die RAL-Montage sieht in ihrer Ausführung eine dementsprechende Abdichtung vor. Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen müssen in betriebsfertiger  Ausführung, einschl. allem erforderlichen Zubehör angeboten werden, auch wenn dies nicht besonders genannt wird. Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt gemäß den allgemeinen Vertragsbedingungen und VOB, Teil C. Alle Angaben verstehen sich komplett für Herstellung, Lieferung und Montage. Als Bestandteile des Vertrages gelten: Das nachstehende Leistungsverzeichnis Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961 Die technischen Vorschriften für Bauleistungen: - DIN 18355 Tischlerarbeiten - DIN 18357 Beschlagsarbeiten - DIN 18360 Metallbauarbeiten - DIN 18361 Verglasungsarbeiten Sämtliche sonstigen für die auszuführenden Arbeiten entsprechenden Vorschriften und Richtlinien Die technischen und baupolizeilichen Bestimmungen sowie die Unfallverhütungsvorschriften Die vom Bauherrn oder Architekten evtl. besonders geforderten     Bedingungen Der Wärmeschutznachweis (falls vorhanden) Die Kenntnis der Baustelle ist für die Ausarbeitung und Preisgestaltung des Angebotes erforderlich Der Bieter hat die Durchführung seiner Arbeiten mit den anderen am Bau tätigen Unternehmern so abzusprechen, dass ein reibungsloser Ablauf der Arbeiten gewährleistet ist. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit. Bei Nichteinhaltung der Vorbemerkung und der Vertragsbestandteile werden hierauf zurückzuführende spätere Preisnachforderungen auf keinen Fall anerkannt. Anforderungen an die Fensterkonstruktion: 1.1  Allgemeine Anforderung Das angebotene System muss einen gültigen Eignungsnachweis besitzen. 1.2  Statische Anforderung Die Fensterkonstruktion, einschließlich der Verbindungselemente muss alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des Baukörpers abgeben können. Unter den angenommenen Beanspruchungen darf sich Rahmen und Scheibenrand zwischen zwei Auflagern nicht mehr als 1/300 der Länge durchbiegen, bei Verwendung von Mehrscheiben-Isolierglas die Durchbiegung des Scheibenrandes zwischen gegenüberliegenden Scheibenkanten 8 mm nicht überschreiten. Die Beanspruchungen sind anzunehmen nach DIN 1055 Teil 4 für Windlasten DIN 1055 Teil 3 für Horizontallasten (Seitenkräfte) an Verglasungen und Riegeln bis Brüstungshöhe DIN 18056 für Vertikallasten auf Riegel bei zu öffnenden Fenstern. Falls zusätzliche Belastungen angegeben sind, so sind sie in der Bemessung zu berücksichtigen. Fensterflügel müssen den Anforderungen nach DIN 18055 entsprechen. 1.3    Bauphysikalische Anforderungen 1.3.1 Schlagregendichtheit und Fugendurchlässigkeit Die Winddichtigkeit, Schlagregendichtheit und die Fugendurchlässigkeit müssen entsprechend den Forderungen der EnEV, EN 12210 und 12207 gewährleistet sein. 1.3.2 Wärme- und Feuchtigkeitsschutz Für die Anforderungen an den Wärmeschutz gilt DIN 4108 und die EnEV 2014. Gesamt-Uw-Wert des Fensters max. 1,30 W/m²k, Ug-Wert der Verglasung 1,0 W/m²k. Für den Nachweiß sind die Rechenwerte der DIN 4108 Teil 4 anzunehmen. Für nicht transparente Füllungen (Paneele) in Fenstern und in Fensterwänden gelten die Anforderungen nach DIN 4108 Teil 2 an leichte Bauteile. Die Einwirkung von Schlagregen und Tauwasser ist so zu begrenzen, dass Schäden (z.B. unzulässige Minderung des Wärmeschutzes) vermieden werden. Für die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz gelten die Empfehlungen der DIN 4108 Teil 1. Für den Feuchteschutz gilt DIN 1946 Teil 6. 1.3.3 Schallschutz Für den Schallschutz gilt DIN 4109, die Ergänzenden Bestimmungen zu DIN 4109 (9.75) und die VDI-Richtlinie 2719 "Schalldämmung von Fenstern". Die Anschlüsse zwischen Fenstern und Baukörper sind unter Beachtung der Anforderungen an die Schalldämmung der Fenster auszubilden. Bei der Entdröhnung von Blechflächen (z.B. vorgehängte Bleche und Fensterbänke) ist DIN 18360 (Ziff. 3.1.22) zu beachten. Fenstereinbau: 2.1  Allgemeines Die Bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima sind zu berücksichtigen. Für den Einbau der Fenster gelten die allg. anerkannten Regeln der Technik sowie die Einbaurichtlinie des Instituts für Fenstertechnik Rosenheim. Der Einbau der Fenster und Fenstertüren hat ausschließlich von Fachfirmen zu erfolgen, welche die entsprechenden Qualitätsgütenachweise vorlegen können (RAL-Gütezeichen und Montage, Nachweis der Eigen- und Fremdüberwachung). 2.2  Befestigung Die Verankerung muss - die Kräfte aus Fenstern und Fensterwänden einwandfrei   auf das Bauwerk übertragen - die Bewegungen, sowohl aus der Wärmedehnung der   Fenster und Fensterwände als auch aus zu erwartenden   Formänderungen am Bauwerk, aufnehmen können. Die Befestigungsstellen müssen auf die Lage der Beschläge und die Anordnung der Verklotzung bei Festfeldern abgestimmt werden. Der Abstand der Befestigungselemente untereinander darf 80 cm nicht überschreiten. Für die Verankerung von Fensterwänden gilt sinngemäß DIN 18056 "Fensterwände: Bemessung und Ausführung". 2.3   Abdichtung zum Baukörper Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden, d.h. Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu beachten. Das Anschlusssystem auf der Witterungsseite ist als zweistufige Abdichtung entsprechend der Fugendichtheit, des Wärmeschutzes, des Schallschutzes, der Fugenbewegung und der Schlagregendichtheit so abzustimmen, dass die Anforderungen der DIN 4108, DIN 4109, DIN 18055, der EnEV und den Bestimmungen des Instituts für Fenstertechnik Rosenheim entsprechen. Die raumseitige Anschlussausbildung ist unter Beachtung der Beanspruchung aus dem Raumklima entsprechend auszubilden. Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen müssen die Vorschriften der Hersteller berücksichtigt werden. Bei der Festlegung der Fugenbreite ist die zulässige Gesamtverformung des Dichtstoffes zu beachten. Bei der Abdichtung der Fenster und Fensterelemente zum Baukörper mit Bauabdichtungsfolien ist DIN 18195 zu beachten. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Lufteinschlüsse an den Klebeflächen müssen vermieden werden. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten. Technische Vorbemerkungen Sämtliche nachfolgend beschriebenen Kunststoff-Fenster- und Türelemente werden isolierverglast. Abstandhalter zwischen den Glasscheiben bestehen aus Materialien mit geringer Wärmeleitfähigkeit (warme Kante). Die Verglasung ist in den Fenster- bzw. Türpreis einzukalkulieren. Für die Anforderungen an den Wärmeschutz gilt DIN 4108 und die EnEV. Gesamt-Uw-Wert des Fensters max. 1,30 W/ m²k, Ug-Wert der Verglasung 1,0 W/m²k. Verglasung: Sonderglas mit Prüfzeugnis Schallschutzklasse 2: R'w = 30-34 dB gemäß DIN 52210 Schallschutzklasse 3: R'w = 35-39 dB gemäß DIN 52210 Schallschutzklasse 4: R'w = 40-44 dB gemäß DIN 52210 Nachfolgende Leistungen sind u.a. in die entsprechenden EP einzurechnen: Kosten, die für den Schutz von vorhandenen Bauteilen und anderen Einrichtungen notwendig sind, insbesondere auch für den Schutz von Mietereigentum während aller Bauarbeiten innerhalb der Wohnungen, wie z.B. Abdecken und Abkleben von Möbelstücken, Auslegen von Folien o.ä. zum Schutz der Fußböden, etc. sowie anschließendes rückstandsloses Entfernen und Reinigung. Bei Ersatz des jeweiligen Elements Ausbau der vorhandenen Fenster- und Türelemente inkl. allem Zubehör sowie Abtransport und Entsorgung aller Materialien und Reststoffe. Abdichten der Fenster auf der bewitterten Seite mit vorkomprimierten, imprägnierten, dampfdiffusionsoffenen Fugenbändern oder gleichwertiges Verfahren. Dampfdichtes Abdichten der Fenster auf der Raumseite mit einer Kunststoff-Aluverbundfolie, selbstklebend, oder gleichwertiges Verfahren. Dreiseitige Verleistung der Fenster auf der Raumseite zwischen Leibung und Rahmen, Farbe passend zu Fenstern. Versiegeln der Fenster umlaufend an angrenzende Bauteile  (Sturz, Leibung, Fensterbank) mit geeigneten dauerelastischem    Material. Verfüllen der Fugen zwischen Rahmen und Bauwerk mit Mineralwolle (eingestopft). Das Anschlagen der Fenster und Türen rechts oder links ist vor der Fertigung der Elemente mit der Bauleitung festzulegen. Die Blendrahmenbreiten und Beschläge sind so zu wählen, dass eine einwandfreie Bedienung möglich ist. Gewünschter, sichtbarer Blendrahmenüberstand umlaufend über der Laibungsdämmung 1,5 bis 2,0 cm. Es wird ausdrücklich nochmals darauf hingewiesen, dass der Unternehmer vor der Fenster- und Türenfertigung sämtliche Maße auf der Baustelle zu nehmen hat. Vor der Herstellung oder Bestellung der Fenster- und Türenelemente sind auf der Grundlage des vom AN hergestellten Aufmaßes Werks- bzw. Detailpläne herzustellen und vom AG bestätigen zu lassen. Sämtliche in den Ausschreibungstexten angegebenen Maße sind ohne Gewähr.
Allg. Hinweise Tischlerarbeiten
1 Türen
1
Türen
1. 1 Baustelle einrichten und räumen Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Erfüllung der Bauleistungen erforderlich sind und soweit sie nicht in die Einheitspreise einkalkuliert werden, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert berechnet wird, betriebs- fertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten. Der notwendige Umfang ist durch den AN im Rahmen der Angebotserstellung auf der Grundlage des Leistungs- verzeichnisses, der durchgeführten Ortsbegehung sowie eigenen Erfahrungen aus vergleichbaren Bauvorhaben einzuschätzen. Abgegolten sind außerdem alle Kosten als fix und fertige Leistung, soweit erforderlich, aus: Staubschutzmaßnahmen, Koordinierung der Baumaßnahme mit Mietern und sonstigen Beteiligten, Allg. Maßnahmen  zum Schutz von vorhandenen Bau-teilen und Einrichtungen, sofern dafür keine besonderen Maßnahmen extra ausgeschrieben sind bzw. über deren Maß hinausgehen oder für andere Arbeiten weiter vorzuhalten sind, Bestandsaufnahme/Dokumentation z. Beweissicherung, Tägliches, besenreines Reinigen des Arbeitsplatzes, Unfallverhütungsmaßnahmen, Transportmitteln. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dergleichen zu räumen.
1. 1
Baustelle einrichten und räumen
1.00
Psch
1. 2 Innen-Tür 860 mm, RC2, KK II, SK I, Blendr., Leibungsverkl. Holz-Wohnungseingangstür mit massiver Holz-Blendrahmen- konstruktion und Leibungsverkleidung, als Schallschutztür (Schalldämmwert 32 dB, Prüfwert), Türelement RC2, geprüft nach DIN EN 1627 als einbruchhemmendes Türelement, mit gültigem Prüfzeugnis, liefern und fachgerecht montieren. DIN 4109 beachten, Schallschutz, einschl. komplettem, für nachfolgende Malerarbeiten oberflächenfertigen Beiputz- bzw. -spachtel. Oberflächen: CPL- Laminatplatten-Auflage, Dicke 0,15 mm. Einlage und Deckplatten: Vollspanplatteneinlage, Emissionsklasse E1, Hartfaserdeckplatten, beidseitig 3 mm, Türdicke ca. 43 mm. Beanspruchungsgruppe S. Kantenausbildung/ Rahmen: Normfalz 13 x 25,5 mm. 3-seitige, farblich passende Folienkantenbeschichtung. Blendrahmen: Blendrahmen aus Massivholz, Oberfläche wie Türblatt an allen Sichtseiten, als Blendrahmen 80x48 mm, auf Gehrung gearbeitet, vorbereitet für Schnellmontage mit allen not- wendigen Verbindungsbeschlägen, Schließblech, farblich passendes, 3-seitig eingezogenes Dichtungsprofil, verdeckte Dübelmontage. Leibungsverkleidung mit Melaminharz- beschichtung, farblich passend zur Tür- und Rahmenober- fläche, auf Gehrung gearbeitet, Verkleidungsplatte 4 mm stark, Gegenbekleidung 22x80 mm. Die Leibungsverkleidung wird nutgeführt mit dem Blendrahmen bzw. der Gegenbe- kleidung verleimt. Bänder, Schlösser, Zubehör: 2 eingebaute Bänder, vernickelt, Bandtyp für gefälzte Türen. PZ-Einsteckschloss K3 und Sicherheitsschließzylinder ES 1, passend zur Tür (Drückergarnitur mit Zylinderziehschutz), mit 3 Stück Schlüssel, mit Not- und Gefahrenfunktion (beidseitig gleichzeitig schließbar, auch wenn innen der Schlüssel steckt), Hohlräume sind satt mit Mineralwolle auszustopfen. Hohl-räume hinter der Leibungsverkleidung sind vollvolumig mit formstabilem, nicht schrumpfenden oder nachdrückenden Spezial-Montageschaum zu hinterfüllen. Am Anschluss Blendrahmen/ Gegenbekleidung zur Wand und zur Schwelle ist eine saubere Acrylfuge zu ziehen. Wanddicke:  ca. 240 mm Widerstandsklasse: RC2 Klimaklasse:  II Schallschutzklasse: I Anschlagsrichtg.: gemäß Werkplan Öffnungsrichtg.:  gemäß Werkplan Türblattaußenmaß: Breite 860 mm Durchgangsmaß: Breite ca. 813 Wandöffnung:  Breite ca. 940 mm i.L.    Höhe ca. 1900-2010 mm. Design:   Decora Landbuche vertikal oder    glw. nach Wahl des AG Kanten:   rund Griffachse:  1050 mm über OK FFB max. Moment:  5 Nm (Klasse 2 DIN EN 13115) Einbauort:  2.OG Mitte, A215, A215a Das fachgerechte Kürzen der Türblätter entsprechend dem vorhandenen Fußbodenaufbau/Belag ist in den EP einzu- kalkulieren. Bei Erfordernis sind in diesem Zusammen- hang Füllhölzer einzuleimen. Das erforderliche Ausklinken der Bauteile im Schwellen- bereich ist in den EP einzukalkulieren. Die inneren und äußeren Rahmen (innen Blendrahmen/ außen Gegen- bekleidung) müssen auf dem Fertigfußboden aufsitze.n Fabrikat: Herholz oder glw. Angebotenes Fabrikat: '....................'
1. 2
Innen-Tür 860 mm, RC2, KK II, SK I, Blendr., Leibungsverkl.
2.00
St
1. 3 Innen-Tür 1000 mm, RC2, KK II, SK I, Blendr., Leibungsverkl. Innentür mit massiver Holz-Blendrahmenkonstruktion und Leibungsverkleidung, als Schallschutztür (Schalldämmwert 32 dB, Prüfwert), Türelement RC2, geprüft nach DIN EN 1627 als einbruchhemmendes Türelement, mit gültigem Prüfzeugnis, liefern und fachgerecht montieren. DIN 4109 beachten, Schallschutz, einschl. komplettem, für nachfolgende Malerarbeiten oberflächenfertigen Beiputz- bzw. -spachtel. Oberflächen: CPL- Laminatplatten-Auflage, Dicke 0,15 mm. Einlage und Deckplatten: Vollspanplatteneinlage, Emissionsklasse E1, Hartfaserdeckplatten, beidseitig 3 mm, Türdicke ca. 43 mm. Beanspruchungsgruppe S. Kantenausbildung/ Rahmen: Normfalz 13 x 25,5 mm. 3-seitige, farblich passende Folienkantenbeschichtung. Blendrahmen: Blendrahmen aus Massivholz, Oberfläche wie Türblatt an allen Sichtseiten, als Blendrahmen 80x48 mm, auf Gehrung gearbeitet, vorbereitet für Schnellmontage mit allen not- wendigen Verbindungsbeschlägen, Schließblech, farblich passendes, 3-seitig eingezogenes Dichtungsprofil, verdeckte Dübelmontage. Leibungsverkleidung mit Melaminharz- beschichtung, farblich passend zur Tür- und Rahmenober- fläche, auf Gehrung gearbeitet, Verkleidungsplatte 4 mm stark, Gegenbekleidung 22x80 mm. Die Leibungsverkleidung wird nutgeführt mit dem Blendrahmen bzw. der Gegenbe- kleidung verleimt. Bänder, Schlösser, Zubehör: 2 eingebaute Bänder, vernickelt, Bandtyp für gefälzte Türen. PZ-Einsteckschloss K3 und Sicherheitsschließzylinder ES 1, passend zur Tür (Drückergarnitur mit Zylinderziehschutz), mit 3 Stück Schlüssel, mit Not- und Gefahrenfunktion (beidseitig gleichzeitig schließbar, auch wenn innen der Schlüssel steckt), Weitwinkelspion 200° mit Abdeckung, verchromt. Hohlräume sind satt mit Mineralwolle auszustopfen. Hohl-räume hinter der Leibungsverkleidung sind vollvolumig mit formstabilem, nicht schrumpfenden oder nachdrückenden Spezial-Montageschaum zu hinterfüllen. Am Anschluss Blendrahmen/ Gegenbekleidung zur Wand und zur Schwelle ist eine saubere Acrylfuge zu ziehen. Wanddicke:  ca. 240 mm Widerstandsklasse: RC2 Klimaklasse:  II Schallschutzklasse: I Anschlagsrichtg.: gemäß Werkplan Öffnungsrichtg.:  gemäß Werkplan Türblattaußenmaß: Breite 1140 mm Durchgangsmaß: Breite ca. 1000 mm Wandöffnung:  Breite ca. 1140 mm i.L.    Höhe ca. 2130 mm i.L. Design:   Decora Landbuche vertikal oder    glw. nach Wahl des AG Kanten:   rund Griffachse:  850 mm über OK FFB max. Moment:  5 Nm (Klasse 2 DIN EN 13115) Einbauort:  EG Beh.-WC links gehangen Das fachgerechte Kürzen der Türblätter entsprechend dem vorhandenen Fußbodenaufbau/Belag ist in den EP einzu- kalkulieren. Bei Erfordernis sind in diesem Zusammen- hang Füllhölzer einzuleimen. Das erforderliche Ausklinken der Bauteile im Schwellen- bereich ist in den EP einzukalkulieren. Die inneren und äußeren Rahmen (innen Blendrahmen/ außen Gegen- bekleidung) müssen auf dem Fertigfußboden aufsitzen Fabrikat: Herholz oder glw. Angebotenes Fabrikat: '....................'
1. 3
Innen-Tür 1000 mm, RC2, KK II, SK I, Blendr., Leibungsverkl.
1.00
St
1. 4 Zulage: Ausführung dicht schließend Bestandstüren nachrüsten mit einer absenkbaren Bodendichtung
1. 4
Zulage: Ausführung dicht schließend
2.00
St
1. 5 Türstange außen nachrüsten Türstange (rund) aus Edelstahl an der Tür zum SB- Bereich nachrüsten. Maße: 480 mm
1. 5
Türstange außen nachrüsten
1.00
St
1. 6 Innentüren rauchdicht nachrüsten bestehende Türen mit einem geprüften Nachrüst- Rauchschutzsystem rauchdicht nach DIN 18095 und nach EN 1634-3 ausstatten. Ort: Archiv-Tür
1. 6
Innentüren rauchdicht nachrüsten
1.00
St
1. 7 Tür T 30, rauchdicht mit OTS, 1,00 x 2,01 m Tür als feuerhemmende, rauchdichte 1-flüglige Stahltür T 30, mit Spezial-Eckzarge, entsprechend DIN 4102 mit amtlichem Zulassungsschild an der Tür, Türblatt doppelwandig, 45 mm dick, 3-seitig gefälzt, Spezial- Eckzarge mit verdeckt liegender Diagonalbefestigungt, 2 mm dick, Alu-Abschlussprofil mit Dichtung, Zarge mit Auflaufschwelle, mit EPDM-Spezialdichtung, Einsteckschloss für PZ-Schloss vorgerichtet, Rundgriff- Drückergarnitur schwarz für Profilzylinder verwendbar, mit Obentürschließer, verzinkt und grundiert, liefern und entsprechend amtlicher Zulassung in Mauerwerk oder Beton fertig einbauen. Vorhandene Wandöffnung:   Breite ca. 1010 mm i.L.                       Höhe ca. 2010 mm i.L. Oberfläche: verzinkt und grundiert pulverbeschichtet Farbton: weiß Feuerschutz: T30 Rauchschutz: ja Türschließer: ja, als Obentürschließer mit GS Einbauort: EG Flurbereich Erforderliche Anpassungsarbeiten am Bauwerk sowie der komplette malerfertige Beiputz/-spachtel im Leibungs- bereich sind in den EP einzukalkulieren. Angebotenes Fabrikat: '....................'
1. 7
Tür T 30, rauchdicht mit OTS, 1,00 x 2,01 m
W
1.00
St
1. 8 Selbstverriegelndes Antipanik-Schloss, Verschlusskombination bestehend aus PZ-Sicherheits- Einsteckschloss mit Schutzgarnitur als selbstverriegelndes Antipanik-Schloss geprüft und zugelassen nach DIN EN 179 und EN 1125 liefern und entsprechend Herstellervorgaben montieren. Sicherheitsschloss: geschlossener und korrosionsgeschützter Stahl- Schlosskasten in DIN-Abmessungen integrierte Anti-Panikfunktion über den Innendrücker mechanische Selbstverriegelung mit Kreuzfalle und Riegel mechanische Ablaufsicherung zwischen Kreuzfalle und Steuerfalle Wechselfunktion zur Entriegelung über Schlüssel von außen Schließbartstellung des Profilzylinders: max. 45 Grad Einstellmöglichkeiten: Panikseite, DIN-Richtung Riegelausschluss: 20 mm Funktion: permanente Selbstverriegelung beim schließen der Tür integrierte Panikfunktion bei Betätigung des Innentür- drückers Wechselfunktion zur Entriegelung über Schlüssel oder Transponder von außen Verschlusskombination universell einsetzbar für Türen DIN links oder DIN rechts, für Rohrrahmentüren oder Vollblatt- türen mit Dornmaßen zwischen 30 mm und 100 mm. Panikfunktion für Wechselgarnitur gem. DIN EN 179 Tür:  Alu (1-flüglig) Einsatz:  Vordereingangstür, Nebeneingangstür hinten Angebotenes Fabrikat: '....................'
1. 8
Selbstverriegelndes Antipanik-Schloss,
6.00
St
1. 9 Sicherheits-Wechselgarnitur f. Bürotüren ES 1 Schutzbeschlag (Wechsel-Garnitur) für Bürotüren, aus Aluminium, mit Stahl-Unterkonstruktion im Innen- und Außenschild, PZ-gelocht, hochfeste verdeckte Verschraubung. Sicherheitsklasse ES 1/SK 2 geprüft nach DIN 18257, liefern und montieren. Außen:  Langschild mit gekröpftem,   feststehendem Knopf Innen:  Drücker mit Langschild Lochung: PZ Abstand: 72 mm Farbe:  natur Einbauort: Büro Angebotenes Fabrikat: '....................'
1. 9
Sicherheits-Wechselgarnitur f. Bürotüren ES 1
O
4.00
St
1.10 Zulage für Zylinderabdeckung Zulage für Zylinderabdeckung der Schlüsselrosette und Ziehschutz.
1.10
Zulage für Zylinderabdeckung
O
4.00
St
1.11 Obentürschließer mit Gleitschiene Obentürschließer für die Montage an vorhandenen Türen liefern und montieren. Universal-Gleitschienen-Türschließer mit Linearantrieb und stark abfallendem Öffnungsmoment, einstellbarer Schließgeschwindigkeit in zwei voneinander unabhängigen Bereichen. DIN-links und DIN-rechts verwendbar. Geprüft nach EN 1154. Fabrikat: GEZE oder gleichwertig Typ:  TS 3000 Schließkraft: Größe EN 3/4 Farbe:  silberfarbig Abmessung: 246/46/57 mm Einbauort: gemäß Plan Angebotenes Fabrikat: '....................'
1.11
Obentürschließer mit Gleitschiene
4.00
St
1.12 Bodentürstopper, Edelstahl mit Gummipuffer liefern und montieren Türstopper zur Bodenmontage aus Edelstahl, mit Gummipuffer, liefern und am Boden mittels Dübeln und Schrauben montieren. Durchmesser: ca. 40 mm Untergrund: Beton mit Fliesenbelag, Holzbalken mit   Bretterverschalung Einsatz:  WE-Türen im Treppenhaus Ort:  nach Vorgabe des AG
1.12
Bodentürstopper, Edelstahl mit Gummipuffer liefern und montieren
W
4.00
St
1.13 Schutzmaßnahmen Bodenbelag Besondere Maßnahmen zum Schutz vorhandener Boden- beläge gegen Verschmutzung in fertiggestellten Büro's. Dazu sind die Flächen mit strapazierfähigen Pappen (keine Folie o.ä.) abzukleben. Nach Fertigstellung sind die Schutzmaßnahmen rückstandslos zu entfernen. Vorh. Bodenbelag: Textil/PVC
1.13
Schutzmaßnahmen Bodenbelag
W
3.00
2 Fenster
2
Fenster
2. 1 Fensterfunktionsprüfung /-reparaturen Alle Fenster sind auf ihre Gängigkeit und Funktion zu überprüfen und ggf. nach örtlicher Abstimmung Instand zu setzen, in Bezug auf Dichtungen, Auf- und Zuschließung.
2. 1
Fensterfunktionsprüfung /-reparaturen
1.00
Psch
3 Stundenlohnarbeiten
3
Stundenlohnarbeiten
3. 1 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Stundensatz Facharbeiter Verrechnungssatz für Arbeitskraft für evtl. unvorhergesehene Arbeiten. Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft ein Verrechnungssatz, der alle Aufwendungen enthält, insbes. den Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozial- kassenbeiträge, usw., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Der Verrechnungssatz ist unter Beachtung der preisrecht- lichen Vorschriften ermittelt. Er gilt unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden. Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber vor der Ausführung schriftlich genehmigt werden!
3. 1
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
W
2.00
St
3. 2 Helferstunden desgl. nur Helferstunden
3. 2
Helferstunden
W
1.00
St