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Bill of Quantities
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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben
1. Angaben über Sicherheitsleistungen/Nebenkosten (Seite 3),
2. Hinweise zur Straßen-, Lage- u. Geschosserklärung (Seite 3),
3. Allg. Baubeschreibung (ab Seite 4),
4. Allg. Bauablaufplan (ab Seite 5),
5. Leistungsverzeichnis (Langtexte ab Seite 11),
6. Terminplanung (Seite 5)
7. Musterbauvertrag (als Anlage beigefügt),
8. Anlage 2 zum Musterbauvertrag - Allgemeine Hinweise des Auftraggebers
(als Anlage beigefügt),
9. Anlage 4 zum Musterbauvertrag - Bestimmungen zur Bauleistungs-
Versicherung für das Bauvorhaben (als Anlage beigefügt),
Mit seiner Unterschrift inkl. Firmenstempel bestätigt der Bieter, die o.
g.
Unterlagen gelesen und verstanden zu haben sowie uneingeschränkt
anzuerkennen.
...................................... den ........................
(Ort) (Datum)
______________________________________________
Vertragsbestandteile welche mit dem Angebot einzureichen sind
1. LV-Deckblatt mit Angebotsendsumme und evtl. Nachlass/Skonto (Seite 1)
,
2. Bestätigung der Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben
(S. 2),
3. Terminplanung (Seite 5),
4. Angaben zur Baustellenbesetzung (Seite 5)
5. Leistungsverzeichnis (Kurzform) mit verbindlichen Angebotspreisen,
6. Anlage 3 zum Musterbauvertrag - Anerkennung der Leistungsbe-
schreibung und der Vertragsbestandteile (als Anlage beigefügt),
7. Anlage 5 zum Musterbauvertrag - Angaben der eingesetzten
Nachunternehmen (als Anlage beigefügt),
8. Angebot im GAEB-Format D84 auf CD-R o.ä. Datenträger,
9. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (sofern verpflichtet),
Eintragung in die Handwerksrolle bzw. IHK,
10. Referenzliste (auf Verlangen des AG auch von Subunternehmen),
11. Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung,
12. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen,
13. Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes als Kopie,
14. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Alternativ kann anstelle der o.g. Dokumente Punkt 9-14, ein gültiger
Präqualifikationsnachweis vorgelegt werden.
Sicherheitsleistungen/Nebenkosten
Bezogen auf die Bruttoabrechnungssumme:
Gewährleistungsbürgschaft 0,0 %
Bauleistungsversicherung 0,2 %
Baustrom 0,2 %
Bauwasser 0,0 %
Sanitäreinrichtung 0,2 %
Bezogen auf die Bruttoauftragssumme:
Vertragserfüllungsbürgschaft 5,0%
Straßen-, Lage- und Geschosserklärung
Um Missverständnissen vorzubeugen wird festgelegt:
a) Straßenkurzbeschreibung
-RH 10/12 (Rosenhof 10/12)
b) Bezeichnung der Wohngeschosse
- KG (Kellergeschoss)
- EG (Erdgeschoss)
Allgemeine Baubeschreibung
Die Grundstücks- und Gebäudewirtschafts- Gesellschaft m.b.H plant Ende
2026 bis Anfang Februar 2027 im Rosenhof 10/12 eine Umnutzungsmaßnahme
der Gewerbeeinheit von einem Konsum zu einer Bankfiliale.
Es handelt sich um eine Maßnahme in der Erdgeschosszone eines
Wohnhochhauses. Es handelt sich dabei um ein 9-geschossiges,
unterkellertes Gebäude mit je einem Hauptzugang zum Treppenhaus, welches
die Wohnungen in den oberen Etagen erschließt. Im Erdgeschoss befinden
sich die Gewerbe- einheiten, die über einen zusätzlichen Hinterausgang
verfügen. Innerhalb der großen Gewerbeeinheit soll eine Anpassung an die
neue Nutzung durch entfernen nichttragender Trennwände, sowie Errichtung
neuer leichter Trennwände erfolgen, ohne dass Eingriffe in die
Tragkonstruktion erfolgen. Die Haustechnik wird nach Erfordernis
erneuert, bzw. ergänzt.
Los 1 Abbruch- und Baumeisterarbeiten
Vorgesehen ist:
Demontage der Elektro-Altanlage in allen Räumen, einschl. den
Deckenleuchten, Elt-Verteiler, Verkabelungen, sämtlicher An- und
Einbauteile
abgeh. Rasterdecke (253m2) / GK-Wände (20m2), Innentür und Rolltoranlage
abbrechen / entsorgen
Abbruch von Wand- und Sockelfliesen, sowie Eckschutzschienen
vorh. 3 Bodenabläufe verschließen und Betonfußboden ausbessern,
Türvergrößerung herstellen
Standplatz für Klimaanlage im Außenbereich herstellen
Los 2 Trockenbauarbeiten
Vorgesehen ist:
neue GK-Ständerwände im Bereich EDV-Anlagen und Beh.-WC
Fensterbankverkleidungen sind 10-20 cm zurückzubauen
GK-Decke freispannend F30 herstellen
Los 3 Fliesenlegerarbeiten
Vorgesehen ist:
Neues Beh.-WC: Wand- u. Bodenfliesen gemäß Vorgabe des AG.
Fliesenspiegel im Personalraum herstellen
Los 4 Tischlerarbeiten
Vorgesehen ist:
Einbau von neuen 4 Innentüren, sowie auch dichtschließend
Fensterprüfung auf Gängigkeit, ggf. Reparaturen
Los 5 Stahlbauarbeitenarbeiten
Vorgesehen ist:
Tragkonstruktion für eine mobile Glastrennwand im rechten EG-bereich zur
Abgrenzung der SB-Zone, feuerverzinkt, mit Trägern und Stützen aus
Profilstahl herstellen
Los 6 Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsinstallation
Vorgesehen ist:
Heizungs- und Lüftungsanlage sind der entsprechenden neuen Raum-ordnung
anzupassen und zu erweitern.
ein Behinderten-WC ist in den hinteren Räumen herzustellen
für den Personalraum ist ein Küchenanschluss herzustellen
Los 7 Reinigungsarbeiten
Vorgesehen ist:
Innenreinigung der gesamten Gewerbeeinheit (ca. 415m2).
Terminplanung
Gesamtbauzeit: 46. KW 2026
bis 04.KW 2027
Bauzeit für Los 4 Tischlerarbeiten: 01.KW 2027 bis 02.KW 2027
Leistungsinhalt Termin
Angebotsabgabe / Submission bis 11.09.2026 10.
00 Uhr
Zuschlagserteilung durch die GGG bis 03.11.2026
Baubeginn Rosenhof 10/12 EG ab 09.11.2026
Bauende Rosenhof 10/12 EG bis 31.01.2027
Einzel- bzw. Zwischentermine innerhalb des vom AG aufgestellten, den
Verdingungsunterlagen beigefügten Bauablaufplan, sind möglich und in
Abstimmung mit dem AG operativ in den Gesamtablauf einzuordnen.
Die Mieter sind vom AN, in Abstimmung mit dem AG, rechtzeitig (mind. 10
Werktage vorher) per Postwurf oder allgemeinem Hausaushang über alle
relevanten Fachgewerketermine (z.B. Bohrarbeiten, Kellerberäumung usw.)
zu informieren.
Angaben zur Baustellenbesetzung
Hiermit erklären wir, dass wir mit dem uns zur Zeit der Ausführung der
Leistung zur Verfügung stehenden Personal sowie einsatzfähigen
Arbeitsmitteln in der Lage sind, zeitgleich die geforderten Arbeiten
gemäß Terminplanung des AG zu realisieren.
Vorgesehene Baustellenbesetzung: ............. Arbeitskräfte
...................................... den ........................
(Ort) (Datum)
______________________________________________
(Stempel und Unterschrift)
Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Die nachfolgend aufgeführten Hinweise und Erläuterungen gelten sinngemäß
für alle in diesem Verzeichnis aufgeführten Leistungen gleichermaßen.
Die nachfolgenden Bemerkungen sind allen evtl. Nachunternehmern des
Hauptauftragnehmers für dessen Angebotsabgabe, zusätzlich zum
Leistungstext und ggf. individuellen Vorbemerkungen, komplett
auszuhändigen!
Die Abgabe des verbindlichen Angebotes erfolgt für den Auftraggeber (in
Folge auch Bauherr genannt) kostenlos und unverbindlich.
Die Baustelle muss vor Abgabe des Kostenangebotes besichtigt werden. Für
die Kalkulation sind die örtlichen Verhältnisse maßgebend!
Der Teil A der VOB kommt nicht zur Anwendung.
Alle erforderlichen Nebenleistungen nach VOB Teil C sind grundsätzlich
in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das gilt insbesondere bzw.
zusätzlich auch für:
Alle Kosten die für den Schutz von vorhandenen Bauteilen und anderen
Einrichtungen notwendig sind sowie anschließendes rückstandsloses
Entfernen und Reinigung,
das Beseitigen aller Verunreinigungen, z.B. Abfälle und Bauschutt, die
von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren,
alle Kosten welche für das Einrichten und Räumen der Baustelle notwendig
werden,
das Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschl. der Geräte, Werkzeuge
und dergleichen,
alle Kosten, die Bestandteil der nachfolgenden Leistungsbeschriebe sind,
alle Kosten, die aus den Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheits-
maßnahmen entstehen,
alle Kosten, die durch den allgemeinen Bauablauf entstehen und mit denen
normalerweise gerechnet werden muss,
Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten einschl. des
Vorhaltens der Messgeräte, Lehren und Absteckzeichen während der
Bauausführung und des Stellens der Arbeitskräfte,
das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normaler-
weise gerechnet werden muss, und seine etwa erforderliche Beseitigung,
das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen
nicht höher als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen,
das Liefern und Einbauen von Wand- und Deckendurchführungen sowie der
Verbindungsmittel und Dichtstoffe, ohne besondere Anforderungen,
die Einweisung des Bedien- und Wartungspersonals,
Beleuchten, Beheizen und Reinigen der Aufenthalts- und Sanitärräume für
die Beschäftigten des Auftragnehmers,
das Heranbringen von Wasser und Energie von den vom Auftraggeber auf der
Baustelle zur Verfügung gestellten Anschlussstellen zu den Verwend-
ungsstellen,
wenn dafür an entsprechender Stelle im Leistungsverzeichnis keine extra
Leistungsposition vorgesehen ist.
Sämtliche Leistungen sind durch den Bieter als komplette Leistung bis
zur vollständigen Funktion anzubieten. Etwaige erschwerte
Arbeitsbedingungen durch die örtliche Situation, sind grundsätzlich in
die EP einzukalkulieren und werden nicht extra vergütet.
Das Anbieten von unverhältnismäßig hohen Preisen in Eventual- oder
Alternativpositionen (gehen nicht in die Gesamtsumme ein) ist zu
unterlassen.
Stellt der Auftragnehmer Ungereimtheiten oder Mängel am Projekt bzw.
Leistungsverzeichnis fest, oder ist der Auftragnehmer von Materialsummen
und
-mengen aus Gründen von Erfahrungswerten o.ä. nicht überzeugt, dann hat
der Auftragnehmer diese Umstände spätestens bei Abgabe des Angebotes,
jedoch immer vor Beginn der Arbeiten, schriftlich dem Auftraggeber
mitzuteilen bzw. eine Bedenklichkeitserklärung nach VOB beizufügen.
Es sind nur an sorgfältige und gründliche Arbeiten gewöhnte Facharbeiter
unter verantwortlicher, deutschsprachiger Fachbauleitung einzusetzen.
Bei An-zeichen unsachgemäßer Arbeitsausführung ist auf Anordnung des
Auftrag-gebers der Austausch von Fachkräften vorzunehmen.
Die Anwohner/Mieter sind über die vorgesehenen Arbeiten und Zeiträume
spätestens 10 Werktage vor Baubeginn mittels Aushang im Hauseingang
- mit Angabe der Firmenbezeichung sowie
- Art und Zeitraum der vorgesehenen Arbeiten
zu informieren. Außerdem ist der Vorarbeiter bzw. ein Ansprechpartner
namentlich zu benennen.
Auf der Baustelle herrscht absolutes Alkoholverbot. Außerdem ist es
nicht gestattet, innerhalb der Wohnhäuser oder auf den Balkonen zu
rauchen.
Weiterhin ist der Betrieb von Rundfunkgeräten innerhalb geschlossener
Räume nicht gestattet.
Leistungen, welche unter "Alternativ-", oder "Eventualpositionen"
aufgelistet sind, bedürfen vor der Ausführung der schriftlichen
Zustimmung des Auftrag- gebers bzw. des von ihm eingesetzten
Bauüberwachers.
Die Ausführung solcher Leistungen, ist demzufolge durch den
Auftragnehmer beim Auftrag- geber vorher anzuzeigen, ansonsten kann u.U.
keine Leistungsvergütung stattfinden.
Der aufgestellte Bauzeitenplan ist verbindlich. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, bei Terminüberschreitungen die durch seine
Verantwortlichkeit verschul- det oder mitverschuldet sind, die
Einhaltung der Termine durch erhöhten Arbeitskräfteeinsatz sowie
Abweichungen von der Normalarbeitszeit sicherzu- stellen. Treten
Terminprobleme durch Fremdgewerke auf, für die der Auftrag- nehmer keine
Verantwortung trägt, so sind diese Behinderungen gemäß VOB dem
Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen! Verstößt der Auftrag-
nehmer gegen diese Verpflichtung, ist er für den hieraus entstehenden
Schaden verantwortlich, es sei denn, die Tatsachen welche zur
Behinderung des Auftragnehmers geführt haben, waren für den Auftraggeber
offensichtlich.
Vor Beginn aller Arbeiten, sind Abstimmungen mit dem Planer und evtl.
anderen Ausführungsfirmen zu treffen!
Für die Einhaltung und Durchführung der Belange des
Arbeitsschutzgesetzes sowie aller anderen gültigen
Unfallverhütungsvorschriften, der Baustellenver- ordnung, etc. ist jeder
Auftragnehmer selbst verantwortlich.
Auf Verlangen des AG hat der AN Zeichnungen, Ausführungsdetails, Be-
rechnungen und/ oder Beschreibungen zu liefern. Im Bedarfsfalle sind
diese, auch mehrfach, im Rahmen der technisch möglichen Grenzen zu
korrigieren bzw. abzuändern.
Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und
Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein.
Grundlage für die zu liefernden Zeichnungen und Ausführungsdetails ist
in erster Linie das Leistungsverzeichnis inkl. der dort beschriebenen
Zustände, Abmessungen und Ausführungs- sowie Qualitätsmerkmale.
Von diesen Vorgaben darf nur abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich
vom Bauherrn gewünscht und schriftlich im Rahmen der Bauprotokolle
dokumentiert wurde.
Etwaige Prüfungs- und Freigabemerkmale des Auftraggebers bzw. seines von
ihm beauftragten Bauüberwachers beziehen sich grundsätzlich nur auf
dokumentierte Details in vorgenanntem Zusammenhang. Sie entbinden den
Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht
hinsichtlich der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, der
Sächsischen Bauordnung und sonstiger Vorschriften und Regelwerke.
Maße und Abmessungen sind vom AN vor Ort abzunehmen, mit den Angaben im
Leistungsverzeichnis u.a. relevanten Vorgaben zu vergleichen und bei
Differenzen Rücksprache mit dem AG zu nehmen. Die Freigabemerkmale des
AG/ Bauüberwachers beziehen sich grundsätzlich nicht auf Abmessungen,
wenn diese nicht explizit auf Grund von dokumentierten Änderungen
freigegeben werden müssen.
Jeder Auftragnehmer ist für die sichere Lagerung von Werkzeug und
Material selbst verantwortlich, auch wenn vom Auftraggeber
Räumlichkeiten auf der Baustelle zur Verfügung gestellt werden. Sind
keine geeigneten Räumlich- keiten vorhanden bzw. werden diese vom
Auftraggeber nicht freigegeben, so ist der Auftragnehmer selbst für die
Anlieferung, Vorhaltung und Beräumung von Containern o.ä.
verantwortlich.
Es ist nicht zulässig, in Keller- und (wenn vorhanden) Bodengängen sowie
im Treppenhaus, Material und/oder Werkzeug, auch nicht kurzzeitig,
abzustellen oder einzulagern.
Der hauseingangs- oder (alternativ, falls vorhanden)
hintereingangsseitig vorhandene Wohnweg ist während der gesamten Bauzeit
freizuhalten. Es ist sicherzustellen, dass alle Haus- oder (alternativ,
falls vorhanden) Hinterein- gänge für die Mieter und evtl.
Rettungsfahrzeuge, Post, Dienstleistungs- unternehmen u.ä., während der
gesamten Bauzeit uneingeschränkt zugängig sind.
Rettungswege, ggf. auch für benachbarte, nicht zum BV gehörende Wohn-
anlagen u.ä. Einrichtungen, sind in Abstimmung mit den zuständigen
Behörden einzurichten, frei zu halten bzw. nach Arbeitsschluss zu
beräumen.
Transport- und Montagetechnik, Stellflächen für Container und Material,
etc. sowie andere Aufwendungen, wie bspw. Mehraufwendungen für längere
Transportwege im Baustellenbereich, spezielle technische Ausrüstung
sowie Schutzmaßnahmen u.ä., müssen auf der Grundlage der vorher
genannten Einschränkungen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten
ausgewählt werden und sind in die jeweiligen EP einzukalkulieren.
Spätere Nach-
forderungen in vorgenannten Zusammenhängen werden abgelehnt!
Baufahrzeuge dürfen die für den allgemeinen Verkehr bestimmten
Fahrbahnen nicht verschmutzen bzw. sind die Fahrbahnen sofort gründlich
zu reinigen.
Beschädigungen am Eigentum des Bauherrn/Mieters, wie etwa die Zerstörung
von Wegen und Bordsteinen durch Baufahrzeuge, Transportschäden an Wänden
und Decken, Türen, Treppengeländern, Fußböden u.ä. sind auf Kosten des
Verursachers zu beseitigen.
Evtl. Vorschäden sind im Rahmen der Baustelleneinrichtung vor Beginn der
Arbeiten zu dokumentieren (ggf. Foto). Später festgestellte, nicht
vorher dokumentierte Schäden, gehen zu Lasten des Auftragnehmers, es sei
denn,
es handelt sich um verdeckte Schäden, deren Feststellung bzw. Dokumen-
tation dem AN nicht möglich war.
Sämtliche Koordinationsaufgaben mit Mietern benachbarter Häuser während
der Baumaßnahme sind durch den AN im Rahmen seiner Fachbauleitung, in
Abstimmung mit dem AG bzw. der Oberbauleitung, abzusichern und in die EP
einzukalkulieren.
Bei der Durchführung von z.B. Abbruch-, Maurer-, Putz und anderen
schmutzintensiven Arbeiten in den Wohnungen sowie auch im Allgemein-
bereich (Treppenhaus, Keller, etc.) und ebenso im Außenbereich (Fassade
[Strahlarbeiten], Wege, etc.) ist darauf zu achten, dass das Eigentum
des betreffenden Mieters bzw. des Bauherrn nicht beschädigt oder
verunreinigt
wird. Grundsätzlich sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen
(Planen,
Absaugvorrichtungen, etc.). Sollten trotz größtmöglicher Sorgfalt evtl.
doch
Verschmutzungen oder Beschädigungen verursacht werden, so sind diese auf
eigene Kosten zu beseitigen.
Die allgemein zugänglichen Bereiche in und um die Häuser sind sauber zu
halten und täglich besenrein zu reinigen. Die Ablagerung von Baumaterial
in diesen Zonen ist nicht gestattet. Die Kosten für Reinigungsgeräte
bzw.
-maschinen sind in die EP einzukalkulieren.
Das Einrichten und Räumen der Baustelle entsprechend separater Position
gilt auch für die Herstellung, Unterhaltung sowie Beseitigung von
Baustraßen bzw.
Zufahrten und die Versetzung der in Anspruch genommenen Flächen in ihren
Urzustand, insoweit diese für die Ausführung der in diesem Leistungsver-
zeichnis und evtl. Unterverzeichnissen aufgeführten Leistungen notwendig
und nicht extra im jeweiligen Gewerk ausgeschrieben bzw.
einzukalkulieren sind.
Jeder Auftragnehmer hat sich vor Ausführung von Arbeiten aller Art, über
die
Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. zu unterrichten.
Evtl. notwendige Untersuchungen im Zusammenhang oder die Beschaffung von
Bestandsplänen o.ä. sind einzukalkulieren.
Technische Parameter, Fabrikate bzw. Hersteller und dgl. sind durch den
Bieter an den im Leistungsverzeichnis dafür vorgesehenen Stellen
einzutragen!
Im Leistungsverzeichnis dargestellte Skizzen und Zeichnungen dienen
lediglich der Unterstützung bei der Kalkulation des Angebotes und sind
hinsichtlich konstruktiver Details und Abmessungen o.ä. absolut
unverbindlich.
Sämtliche Maße sind am Bau zu prüfen und mit den im Leistungsverzeichnis
angegebenen Mengen und Größen vor der Herstellung/ Bestellung bzw.
Montage zu vergleichen. Betrifft dieser Punkt ein Produkt, welches nicht
lagermäßig geführt ist, d.h. extra angefertigt oder angeliefert werden
muss, ist vor einer Bestellung dieses Artikels, mit dem Bauherrn bzw.
Planungsbüro zu klären, ob der ursprüngliche Zweck und die tatsächliche
Funktion erreicht werden.
Die vorliegende Ausschreibung darf nicht als Materialbestellliste
angesehen werden! Sämtliche Produkte sind vor einer Bestellung mit dem
Auftraggeber bzw. Planer abzustimmen.
Einbauten gemäß der vom AG übergebenen Bemusterungsliste, sind zur
Bemusterung vorzulegen. Das gilt auch für solche Produkte, welche vom
Bieter im Zuge der Angebotsabgabe benannt und vom AG im Zuge der
Angebots- prüfung bestätigt wurden. Mit dem AG ist in jedem Fall eine
Nachbemusterung für sämtliche vom AN zu liefernden Einbauteile, vor der
Bestellung bzw. ggf. Herstellung durchzuführen!
Leistungspositionen mit Fabrikatsvorgaben ohne den Zusatz "oder
gleichwertig" bzw. "oder glw.", sind in jedem Fall entsprechend dem
vom AG vorgegebenen Produkt anzubieten. Es sind für diese Pos.
keine Alternativen zugelassen bzw. gewünscht!
Die Einheitspreise gelten immer für Lieferung, Montage bzw. Einbau sowie
Nutzungsfertigstellung inkl. aller notwendigen Nebenleistungen und
Nebenarbeiten sowie für die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und
Bauteile inkl. das Abladen, Lagern und ggf. Transportieren auf der
Baustelle. Entfällt eine oder mehrere dieser Leistungen, so ist dies
extra im Leistungstext kenntlich gemacht (z.B. nur montieren, Material
wird vom Auftraggeber gestellt)!
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bauteile, Leistungsbereiche
oder Ausschreibungseinheiten teilweise oder auch komplett aus dem
Leistungs-
umfang herauszulösen oder anderweitig zu vergeben!
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die durch ihn erbrachten Leistungen
vor Frosteinwirkungen zu schützen.
Stoffe und Bauteile die der Auftragnehmer zu liefern und einzubauen hat,
die also in das Bauwerk eingehen, müssen ungebraucht sein sowie der DIN/
EN- Güte und Massenbestimmung entsprechen.
Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass der jeweilige Auftragnehmer
für jede seiner Leistungen selbst verantwortlich ist, dass er die ihm
vorgelegten Planungsunterlagen sorgfältig zu prüfen hat, insbesondere
bzgl. der Abmessungen der verschiedenen Ausrüstungen und deren
Einsetzbarkeit am jeweiligen Bauvorhaben.
Die übergebenen Ausführungsunterlagen sowie das Leistungsverzeichnis
spiegeln die Vorstellungen des Bauherrn über das gewünschte Endprodukt
wieder, entbinden den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Kontroll-
und Sorgfaltspflicht bei der Prüfung aller ihm zur Verfügung gestellten
Dokumente sowie der örtlichen Situation.
Verwendete Abkürzungen: Verwendete Abkürzungen:
AN = Auftragnehmer bzw. = beziehungsweise
AG = Auftraggeber z.B. = zum Beispiel
WE = Wohnungseinheit usw. = und so weiter
EP = Einheitspreis usf. = und so fort
LV = Leistungsverzeichnis inkl. = inklusive
o.ä. = oder ähnlich (e) etc. = et cetera
u.a. = und andere (s) dgl. = dergleichen
ggf. = gegebenenfalls d.h. = das heißt
i.d.R. = in der Regel bzgl. = bezüglich
u.U. = unter Umständen einschl. = einschließlich
evtl. = eventuell
Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben
Allg. Hinweise Tischlerarbeiten
Für die Ausführung ist maßgebend:
VOB Teil B und C - DIN 18355
Allgemeine Vertragsbedingungen
Baupolizeiliche Bestimmungen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft
Alle auf die Gewerke anzuwendenden DIN-Normen und
Fachregeln
Einbaurichtlinie des Instituts für Fenstertechnik
Rosenheim
Stoffe und Bauteile:
Gemäß VOB neueste Fassung, sowie der mit der Leistung
verbundenen DIN Vorschriften.
Stoffe, Bauteile, die der AN zu liefern und einzubauen
hat, müssen für den jeweiligen Verwendungszweck
geeignet sein und den DIN-Güte- und Maßbestimmungen,
Qualitätsanforderungen bzw. den amtlichen Zulassungs-
bestimmungen entsprechen.
Ausführung:
Der AN hat vor Beginn der Arbeiten den Einbauort zu
prüfen und ggf. Bedenken schriftlich der Oberbauleitung
mitzuteilen. Bei Unterlassung ist der AN voll
verantwortlich für die evtl. auftretenden Schäden oder
Gewährleistungen. Die angegebenen Maße sind vor der
Materialbestellung örtlich zu prüfen.
Der Einbau der Fenster hat ausschließlich von
Fachfirmen zu erfolgen, welche die entsprechenden
Qualitätsgütenachweise vorlegen können (RAL-Güte-
zeichen und Montage, Nachweis der Eigen- und
Fremdüberwachung).
Abdichtung der Fenster zum angrenzenden Baukörper:
Um Tauwasserschäden zu vermeiden muss die Abdichtung
nach dem Prinzip erfolgen: "Innen dichter als außen"
Die äußere Abdichtung muss wind- und schlagregendicht
ausgeführt werden, soll aber diffusionsoffen sein,
damit sie als Wasserschutzebene dient. Die innere
Abdichtung muss dampfdicht ausgeführt werden, damit
Feuchtigkeit nicht über diesen Bereich entweichen kann.
Die Ausführung der Fenstermontage nach RAL ist
zwingend, um auch die Forderungen der EnEV bezüglich
der Wärmeverluste, erfüllen zu können. Die RAL-Montage
sieht in ihrer Ausführung eine dementsprechende
Abdichtung vor.
Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen
müssen in betriebsfertiger Ausführung, einschl. allem
erforderlichen Zubehör angeboten werden, auch wenn dies
nicht besonders genannt wird.
Abrechnung:
Die Abrechnung erfolgt gemäß den allgemeinen
Vertragsbedingungen und VOB, Teil C. Alle Angaben
verstehen sich komplett für Herstellung, Lieferung und
Montage.
Als Bestandteile des Vertrages gelten:
Das nachstehende Leistungsverzeichnis
Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Bauleistungen DIN 1961
Die technischen Vorschriften für Bauleistungen:
- DIN 18355 Tischlerarbeiten
- DIN 18357 Beschlagsarbeiten
- DIN 18360 Metallbauarbeiten
- DIN 18361 Verglasungsarbeiten
Sämtliche sonstigen für die auszuführenden Arbeiten
entsprechenden Vorschriften und Richtlinien
Die technischen und baupolizeilichen Bestimmungen sowie
die Unfallverhütungsvorschriften
Die vom Bauherrn oder Architekten evtl. besonders
geforderten Bedingungen
Der Wärmeschutznachweis (falls vorhanden)
Die Kenntnis der Baustelle ist für die Ausarbeitung und
Preisgestaltung des Angebotes erforderlich
Der Bieter hat die Durchführung seiner Arbeiten mit den
anderen am Bau tätigen Unternehmern so abzusprechen,
dass ein reibungsloser Ablauf der Arbeiten
gewährleistet ist.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die
Verpflichtung der Vollständigkeit.
Bei Nichteinhaltung der Vorbemerkung und der
Vertragsbestandteile werden hierauf zurückzuführende
spätere Preisnachforderungen auf keinen Fall anerkannt.
Anforderungen an die Fensterkonstruktion:
1.1 Allgemeine Anforderung
Das angebotene System muss einen gültigen
Eignungsnachweis besitzen.
1.2 Statische Anforderung
Die Fensterkonstruktion, einschließlich der
Verbindungselemente muss alle planmäßig auf sie
einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des
Baukörpers abgeben können. Unter den angenommenen
Beanspruchungen darf
sich Rahmen und Scheibenrand zwischen zwei Auflagern
nicht mehr als 1/300 der Länge durchbiegen,
bei Verwendung von Mehrscheiben-Isolierglas die
Durchbiegung des Scheibenrandes zwischen
gegenüberliegenden Scheibenkanten 8 mm nicht
überschreiten.
Die Beanspruchungen sind anzunehmen nach
DIN 1055 Teil 4 für Windlasten
DIN 1055 Teil 3 für Horizontallasten (Seitenkräfte) an
Verglasungen und Riegeln bis Brüstungshöhe
DIN 18056 für Vertikallasten auf Riegel bei zu
öffnenden Fenstern.
Falls zusätzliche Belastungen angegeben sind, so sind
sie in der Bemessung zu berücksichtigen. Fensterflügel
müssen den Anforderungen nach DIN 18055 entsprechen.
1.3 Bauphysikalische Anforderungen
1.3.1 Schlagregendichtheit und Fugendurchlässigkeit
Die Winddichtigkeit, Schlagregendichtheit und die
Fugendurchlässigkeit müssen entsprechend den
Forderungen der EnEV, EN 12210 und 12207 gewährleistet
sein.
1.3.2 Wärme- und Feuchtigkeitsschutz
Für die Anforderungen an den Wärmeschutz gilt DIN 4108
und die EnEV 2014.
Gesamt-Uw-Wert des Fensters max. 1,30 W/m²k, Ug-Wert
der Verglasung 1,0 W/m²k. Für den Nachweiß sind die
Rechenwerte der DIN 4108 Teil 4 anzunehmen.
Für nicht transparente Füllungen (Paneele) in Fenstern
und in Fensterwänden gelten die Anforderungen nach DIN
4108 Teil 2 an leichte Bauteile.
Die Einwirkung von Schlagregen und Tauwasser ist so zu
begrenzen, dass Schäden (z.B. unzulässige Minderung des
Wärmeschutzes) vermieden werden.
Für die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz
gelten die Empfehlungen der DIN 4108 Teil 1.
Für den Feuchteschutz gilt DIN 1946 Teil 6.
1.3.3 Schallschutz
Für den Schallschutz gilt DIN 4109, die Ergänzenden
Bestimmungen zu DIN 4109 (9.75) und die VDI-Richtlinie
2719 "Schalldämmung von Fenstern".
Die Anschlüsse zwischen Fenstern und Baukörper sind
unter Beachtung der Anforderungen an die Schalldämmung
der Fenster auszubilden. Bei der Entdröhnung von
Blechflächen (z.B. vorgehängte Bleche und Fensterbänke)
ist DIN 18360 (Ziff. 3.1.22) zu beachten.
Fenstereinbau:
2.1 Allgemeines
Die Bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima
und das Außenklima sind zu berücksichtigen. Für den
Einbau der Fenster gelten die allg. anerkannten Regeln
der Technik sowie die Einbaurichtlinie des Instituts
für Fenstertechnik Rosenheim. Der Einbau der Fenster
und Fenstertüren hat ausschließlich von Fachfirmen zu
erfolgen, welche die entsprechenden
Qualitätsgütenachweise vorlegen können (RAL-Gütezeichen
und Montage, Nachweis der Eigen- und Fremdüberwachung).
2.2 Befestigung
Die Verankerung muss
- die Kräfte aus Fenstern und Fensterwänden einwandfrei
auf das Bauwerk übertragen
- die Bewegungen, sowohl aus der Wärmedehnung der
Fenster und Fensterwände als auch aus zu erwartenden
Formänderungen am Bauwerk, aufnehmen können.
Die Befestigungsstellen müssen auf die Lage der
Beschläge und die Anordnung der Verklotzung bei
Festfeldern abgestimmt werden. Der Abstand der
Befestigungselemente untereinander darf 80 cm nicht
überschreiten. Für die Verankerung von Fensterwänden
gilt sinngemäß DIN 18056 "Fensterwände: Bemessung und
Ausführung".
2.3 Abdichtung zum Baukörper
Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den
bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden, d.h.
Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz,
Schallschutz und Fugenbewegung sind zu beachten. Das
Anschlusssystem auf der Witterungsseite ist als
zweistufige Abdichtung entsprechend der Fugendichtheit,
des Wärmeschutzes, des Schallschutzes, der
Fugenbewegung und der Schlagregendichtheit so
abzustimmen, dass die Anforderungen der DIN 4108, DIN
4109, DIN 18055, der EnEV und den Bestimmungen des
Instituts für Fenstertechnik Rosenheim entsprechen.
Die raumseitige Anschlussausbildung ist unter Beachtung
der Beanspruchung aus dem Raumklima entsprechend
auszubilden.
Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen
Dichtstoffen müssen die Vorschriften der Hersteller
berücksichtigt werden. Bei der Festlegung der
Fugenbreite ist die zulässige Gesamtverformung des
Dichtstoffes zu beachten.
Bei der Abdichtung der Fenster und Fensterelemente zum
Baukörper mit Bauabdichtungsfolien ist DIN 18195 zu
beachten. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so
müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und
Fremdstoffen sein. Lufteinschlüsse an den Klebeflächen
müssen vermieden werden. Die Angaben des Herstellers
sind zu beachten.
Technische Vorbemerkungen
Sämtliche nachfolgend beschriebenen Kunststoff-Fenster-
und Türelemente werden isolierverglast. Abstandhalter
zwischen den Glasscheiben bestehen aus Materialien mit
geringer Wärmeleitfähigkeit (warme Kante).
Die Verglasung ist in den Fenster- bzw. Türpreis
einzukalkulieren.
Für die Anforderungen an den Wärmeschutz gilt DIN 4108
und die EnEV. Gesamt-Uw-Wert des Fensters max. 1,30 W/
m²k, Ug-Wert der Verglasung 1,0 W/m²k.
Verglasung: Sonderglas mit Prüfzeugnis
Schallschutzklasse 2: R'w = 30-34 dB gemäß DIN 52210
Schallschutzklasse 3: R'w = 35-39 dB gemäß DIN 52210
Schallschutzklasse 4: R'w = 40-44 dB gemäß DIN 52210
Nachfolgende Leistungen sind u.a. in die entsprechenden
EP einzurechnen:
Kosten, die für den Schutz von vorhandenen Bauteilen
und anderen Einrichtungen notwendig sind, insbesondere
auch für den Schutz von Mietereigentum während aller
Bauarbeiten innerhalb der Wohnungen, wie z.B. Abdecken
und Abkleben von Möbelstücken, Auslegen von Folien o.ä.
zum Schutz der Fußböden, etc. sowie anschließendes
rückstandsloses Entfernen und Reinigung.
Bei Ersatz des jeweiligen Elements Ausbau der
vorhandenen Fenster- und Türelemente inkl. allem
Zubehör sowie Abtransport und Entsorgung aller
Materialien und Reststoffe.
Abdichten der Fenster auf der bewitterten Seite mit
vorkomprimierten, imprägnierten, dampfdiffusionsoffenen
Fugenbändern oder gleichwertiges Verfahren.
Dampfdichtes Abdichten der Fenster auf der Raumseite
mit einer Kunststoff-Aluverbundfolie, selbstklebend,
oder gleichwertiges Verfahren.
Dreiseitige Verleistung der Fenster auf der Raumseite
zwischen Leibung und Rahmen, Farbe passend zu Fenstern.
Versiegeln der Fenster umlaufend an angrenzende
Bauteile (Sturz, Leibung, Fensterbank) mit geeigneten
dauerelastischem Material.
Verfüllen der Fugen zwischen Rahmen und Bauwerk mit
Mineralwolle (eingestopft).
Das Anschlagen der Fenster und Türen rechts oder links
ist vor der Fertigung der Elemente mit der Bauleitung
festzulegen. Die Blendrahmenbreiten und Beschläge sind
so zu wählen, dass eine einwandfreie Bedienung möglich
ist.
Gewünschter, sichtbarer Blendrahmenüberstand umlaufend
über der Laibungsdämmung 1,5 bis 2,0 cm.
Es wird ausdrücklich nochmals darauf hingewiesen, dass
der Unternehmer vor der Fenster- und Türenfertigung
sämtliche Maße auf der Baustelle zu nehmen hat. Vor der
Herstellung oder Bestellung der Fenster- und
Türenelemente sind auf der Grundlage des vom AN
hergestellten Aufmaßes Werks- bzw. Detailpläne
herzustellen und vom AG bestätigen zu lassen.
Sämtliche in den Ausschreibungstexten angegebenen Maße
sind ohne Gewähr.
Allg. Hinweise Tischlerarbeiten
1 Türen
1
Türen
1. 1 Baustelle einrichten und räumen Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur
vertragsgemäßen Erfüllung der Bauleistungen
erforderlich
sind und soweit sie nicht in die Einheitspreise
einkalkuliert
werden, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und
soweit
der Geräteeinsatz nicht gesondert berechnet wird,
betriebs-
fertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen
Arbeiten.
Der notwendige Umfang ist durch den AN im Rahmen der
Angebotserstellung auf der Grundlage des Leistungs-
verzeichnisses, der durchgeführten Ortsbegehung sowie
eigenen Erfahrungen aus vergleichbaren Bauvorhaben
einzuschätzen. Abgegolten sind außerdem alle Kosten als
fix und fertige Leistung, soweit erforderlich, aus:
Staubschutzmaßnahmen,
Koordinierung der Baumaßnahme mit Mietern und sonstigen
Beteiligten,
Allg. Maßnahmen zum Schutz von vorhandenen Bau-teilen
und Einrichtungen, sofern dafür keine besonderen
Maßnahmen extra ausgeschrieben sind bzw. über deren Maß
hinausgehen oder für andere Arbeiten weiter vorzuhalten
sind,
Bestandsaufnahme/Dokumentation z. Beweissicherung,
Tägliches, besenreines Reinigen des Arbeitsplatzes,
Unfallverhütungsmaßnahmen,
Transportmitteln.
Nach Abschluss der Arbeiten ist die Baustelle von allen
Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dergleichen zu
räumen.
1. 1
Baustelle einrichten und räumen
1.00
Psch
1. 2 Innen-Tür 860 mm, RC2, KK II, SK I, Blendr., Leibungsverkl. Holz-Wohnungseingangstür mit massiver Holz-Blendrahmen-
konstruktion und Leibungsverkleidung, als
Schallschutztür
(Schalldämmwert 32 dB, Prüfwert), Türelement RC2,
geprüft
nach DIN EN 1627 als einbruchhemmendes Türelement, mit
gültigem Prüfzeugnis, liefern und fachgerecht
montieren.
DIN 4109 beachten, Schallschutz, einschl. komplettem,
für nachfolgende Malerarbeiten oberflächenfertigen
Beiputz- bzw. -spachtel.
Oberflächen:
CPL- Laminatplatten-Auflage, Dicke 0,15 mm.
Einlage und Deckplatten:
Vollspanplatteneinlage, Emissionsklasse E1,
Hartfaserdeckplatten, beidseitig 3 mm, Türdicke
ca. 43 mm. Beanspruchungsgruppe S.
Kantenausbildung/ Rahmen:
Normfalz 13 x 25,5 mm. 3-seitige, farblich passende
Folienkantenbeschichtung.
Blendrahmen:
Blendrahmen aus Massivholz, Oberfläche wie Türblatt an
allen Sichtseiten, als Blendrahmen 80x48 mm, auf
Gehrung
gearbeitet, vorbereitet für Schnellmontage mit allen
not-
wendigen Verbindungsbeschlägen, Schließblech, farblich
passendes, 3-seitig eingezogenes Dichtungsprofil,
verdeckte
Dübelmontage. Leibungsverkleidung mit Melaminharz-
beschichtung, farblich passend zur Tür- und Rahmenober-
fläche, auf Gehrung gearbeitet, Verkleidungsplatte 4 mm
stark, Gegenbekleidung 22x80 mm. Die
Leibungsverkleidung
wird nutgeführt mit dem Blendrahmen bzw. der Gegenbe-
kleidung verleimt.
Bänder, Schlösser, Zubehör:
2 eingebaute Bänder, vernickelt, Bandtyp für gefälzte
Türen.
PZ-Einsteckschloss K3 und Sicherheitsschließzylinder ES
1,
passend zur Tür (Drückergarnitur mit
Zylinderziehschutz),
mit 3 Stück Schlüssel, mit Not- und Gefahrenfunktion
(beidseitig gleichzeitig schließbar, auch wenn innen
der
Schlüssel steckt),
Hohlräume sind satt mit Mineralwolle auszustopfen.
Hohl-räume hinter der Leibungsverkleidung sind
vollvolumig mit
formstabilem, nicht schrumpfenden oder nachdrückenden
Spezial-Montageschaum zu hinterfüllen.
Am Anschluss Blendrahmen/ Gegenbekleidung zur Wand
und zur Schwelle ist eine saubere Acrylfuge zu ziehen.
Wanddicke: ca. 240 mm
Widerstandsklasse: RC2
Klimaklasse: II
Schallschutzklasse: I
Anschlagsrichtg.: gemäß Werkplan
Öffnungsrichtg.: gemäß Werkplan
Türblattaußenmaß: Breite 860 mm
Durchgangsmaß: Breite ca. 813
Wandöffnung: Breite ca. 940 mm i.L.
Höhe ca. 1900-2010 mm.
Design: Decora Landbuche vertikal oder
glw. nach Wahl des AG
Kanten: rund
Griffachse: 1050 mm über OK FFB
max. Moment: 5 Nm (Klasse 2 DIN EN 13115)
Einbauort: 2.OG Mitte, A215, A215a
Das fachgerechte Kürzen der Türblätter entsprechend dem
vorhandenen Fußbodenaufbau/Belag ist in den EP einzu-
kalkulieren. Bei Erfordernis sind in diesem Zusammen-
hang Füllhölzer einzuleimen.
Das erforderliche Ausklinken der Bauteile im Schwellen-
bereich ist in den EP einzukalkulieren. Die inneren und
äußeren Rahmen (innen Blendrahmen/ außen Gegen-
bekleidung) müssen auf dem Fertigfußboden aufsitze.n
Fabrikat: Herholz oder glw.
Angebotenes Fabrikat: '....................'
1. 2
Innen-Tür 860 mm, RC2, KK II, SK I, Blendr., Leibungsverkl.
2.00
St
1. 3 Innen-Tür 1000 mm, RC2, KK II, SK I, Blendr., Leibungsverkl. Innentür mit massiver Holz-Blendrahmenkonstruktion und
Leibungsverkleidung, als Schallschutztür
(Schalldämmwert 32 dB, Prüfwert), Türelement RC2,
geprüft nach DIN EN 1627 als einbruchhemmendes
Türelement, mit gültigem Prüfzeugnis, liefern und
fachgerecht montieren.
DIN 4109 beachten, Schallschutz, einschl. komplettem,
für nachfolgende Malerarbeiten oberflächenfertigen
Beiputz- bzw. -spachtel.
Oberflächen:
CPL- Laminatplatten-Auflage, Dicke 0,15 mm.
Einlage und Deckplatten:
Vollspanplatteneinlage, Emissionsklasse E1,
Hartfaserdeckplatten, beidseitig 3 mm, Türdicke
ca. 43 mm. Beanspruchungsgruppe S.
Kantenausbildung/ Rahmen:
Normfalz 13 x 25,5 mm. 3-seitige, farblich passende
Folienkantenbeschichtung.
Blendrahmen:
Blendrahmen aus Massivholz, Oberfläche wie Türblatt an
allen Sichtseiten, als Blendrahmen 80x48 mm, auf
Gehrung
gearbeitet, vorbereitet für Schnellmontage mit allen
not-
wendigen Verbindungsbeschlägen, Schließblech, farblich
passendes, 3-seitig eingezogenes Dichtungsprofil,
verdeckte
Dübelmontage. Leibungsverkleidung mit Melaminharz-
beschichtung, farblich passend zur Tür- und Rahmenober-
fläche, auf Gehrung gearbeitet, Verkleidungsplatte 4 mm
stark, Gegenbekleidung 22x80 mm. Die
Leibungsverkleidung
wird nutgeführt mit dem Blendrahmen bzw. der Gegenbe-
kleidung verleimt.
Bänder, Schlösser, Zubehör:
2 eingebaute Bänder, vernickelt, Bandtyp für gefälzte
Türen.
PZ-Einsteckschloss K3 und Sicherheitsschließzylinder ES
1,
passend zur Tür (Drückergarnitur mit
Zylinderziehschutz),
mit 3 Stück Schlüssel, mit Not- und Gefahrenfunktion
(beidseitig gleichzeitig schließbar, auch wenn innen
der
Schlüssel steckt), Weitwinkelspion 200° mit Abdeckung,
verchromt.
Hohlräume sind satt mit Mineralwolle auszustopfen.
Hohl-räume hinter der Leibungsverkleidung sind
vollvolumig mit
formstabilem, nicht schrumpfenden oder nachdrückenden
Spezial-Montageschaum zu hinterfüllen.
Am Anschluss Blendrahmen/ Gegenbekleidung zur Wand
und zur Schwelle ist eine saubere Acrylfuge zu ziehen.
Wanddicke: ca. 240 mm
Widerstandsklasse: RC2
Klimaklasse: II
Schallschutzklasse: I
Anschlagsrichtg.: gemäß Werkplan
Öffnungsrichtg.: gemäß Werkplan
Türblattaußenmaß: Breite 1140 mm
Durchgangsmaß: Breite ca. 1000 mm
Wandöffnung: Breite ca. 1140 mm i.L.
Höhe ca. 2130 mm i.L.
Design: Decora Landbuche vertikal oder
glw. nach Wahl des AG
Kanten: rund
Griffachse: 850 mm über OK FFB
max. Moment: 5 Nm (Klasse 2 DIN EN 13115)
Einbauort: EG Beh.-WC links gehangen
Das fachgerechte Kürzen der Türblätter entsprechend dem
vorhandenen Fußbodenaufbau/Belag ist in den EP einzu-
kalkulieren. Bei Erfordernis sind in diesem Zusammen-
hang Füllhölzer einzuleimen.
Das erforderliche Ausklinken der Bauteile im Schwellen-
bereich ist in den EP einzukalkulieren. Die inneren und
äußeren Rahmen (innen Blendrahmen/ außen Gegen-
bekleidung) müssen auf dem Fertigfußboden aufsitzen
Fabrikat: Herholz oder glw.
Angebotenes Fabrikat: '....................'
1. 3
Innen-Tür 1000 mm, RC2, KK II, SK I, Blendr., Leibungsverkl.
1.00
St
1. 4 Zulage: Ausführung dicht schließend Bestandstüren nachrüsten mit einer absenkbaren
Bodendichtung
1. 4
Zulage: Ausführung dicht schließend
2.00
St
1. 5 Türstange außen nachrüsten Türstange (rund) aus Edelstahl an der Tür zum SB-
Bereich nachrüsten.
Maße: 480 mm
1. 5
Türstange außen nachrüsten
1.00
St
1. 6 Innentüren rauchdicht nachrüsten bestehende Türen mit einem geprüften Nachrüst-
Rauchschutzsystem rauchdicht nach DIN 18095 und nach EN
1634-3 ausstatten.
Ort: Archiv-Tür
1. 6
Innentüren rauchdicht nachrüsten
1.00
St
1. 7 Tür T 30, rauchdicht mit OTS, 1,00 x 2,01 m Tür als feuerhemmende, rauchdichte 1-flüglige
Stahltür T 30, mit Spezial-Eckzarge, entsprechend DIN
4102 mit amtlichem Zulassungsschild an der Tür,
Türblatt
doppelwandig, 45 mm dick, 3-seitig gefälzt, Spezial-
Eckzarge mit verdeckt liegender Diagonalbefestigungt, 2
mm dick, Alu-Abschlussprofil mit Dichtung, Zarge mit
Auflaufschwelle, mit EPDM-Spezialdichtung,
Einsteckschloss für PZ-Schloss vorgerichtet, Rundgriff-
Drückergarnitur schwarz für Profilzylinder verwendbar,
mit Obentürschließer, verzinkt und grundiert, liefern
und entsprechend amtlicher Zulassung in Mauerwerk oder
Beton fertig einbauen.
Vorhandene Wandöffnung: Breite ca. 1010 mm i.L.
Höhe ca. 2010 mm i.L.
Oberfläche: verzinkt und grundiert pulverbeschichtet
Farbton: weiß
Feuerschutz: T30
Rauchschutz: ja
Türschließer: ja, als Obentürschließer mit GS
Einbauort: EG Flurbereich
Erforderliche Anpassungsarbeiten am Bauwerk sowie
der komplette malerfertige Beiputz/-spachtel im
Leibungs-
bereich sind in den EP einzukalkulieren.
Angebotenes Fabrikat: '....................'
1. 7
Tür T 30, rauchdicht mit OTS, 1,00 x 2,01 m
W
1.00
St
1. 8 Selbstverriegelndes Antipanik-Schloss, Verschlusskombination bestehend aus PZ-Sicherheits-
Einsteckschloss mit Schutzgarnitur als
selbstverriegelndes Antipanik-Schloss geprüft und
zugelassen nach DIN EN 179 und EN 1125 liefern und
entsprechend Herstellervorgaben montieren.
Sicherheitsschloss:
geschlossener und korrosionsgeschützter Stahl-
Schlosskasten in DIN-Abmessungen
integrierte Anti-Panikfunktion über den Innendrücker
mechanische Selbstverriegelung mit Kreuzfalle und
Riegel
mechanische Ablaufsicherung zwischen Kreuzfalle und
Steuerfalle
Wechselfunktion zur Entriegelung über Schlüssel von
außen
Schließbartstellung des Profilzylinders: max. 45 Grad
Einstellmöglichkeiten: Panikseite, DIN-Richtung
Riegelausschluss: 20 mm
Funktion:
permanente Selbstverriegelung beim schließen der Tür
integrierte Panikfunktion bei Betätigung des Innentür-
drückers
Wechselfunktion zur Entriegelung über Schlüssel oder
Transponder von außen
Verschlusskombination universell einsetzbar für Türen
DIN links oder DIN rechts, für Rohrrahmentüren oder
Vollblatt-
türen mit Dornmaßen zwischen 30 mm und 100 mm.
Panikfunktion für Wechselgarnitur gem. DIN EN 179
Tür: Alu (1-flüglig)
Einsatz: Vordereingangstür, Nebeneingangstür hinten
Angebotenes Fabrikat: '....................'
1. 8
Selbstverriegelndes Antipanik-Schloss,
6.00
St
1. 9 Sicherheits-Wechselgarnitur f. Bürotüren ES 1 Schutzbeschlag (Wechsel-Garnitur) für Bürotüren, aus
Aluminium, mit Stahl-Unterkonstruktion
im Innen- und Außenschild, PZ-gelocht, hochfeste
verdeckte Verschraubung. Sicherheitsklasse ES 1/SK 2
geprüft nach DIN 18257, liefern und montieren.
Außen: Langschild mit gekröpftem,
feststehendem Knopf
Innen: Drücker mit Langschild
Lochung: PZ
Abstand: 72 mm
Farbe: natur
Einbauort: Büro
Angebotenes Fabrikat: '....................'
1. 9
Sicherheits-Wechselgarnitur f. Bürotüren ES 1
O
4.00
St
1.10 Zulage für Zylinderabdeckung Zulage für Zylinderabdeckung der Schlüsselrosette und
Ziehschutz.
1.10
Zulage für Zylinderabdeckung
O
4.00
St
1.11 Obentürschließer mit Gleitschiene Obentürschließer für die Montage an vorhandenen Türen
liefern und montieren.
Universal-Gleitschienen-Türschließer mit Linearantrieb
und stark abfallendem Öffnungsmoment, einstellbarer
Schließgeschwindigkeit in zwei voneinander unabhängigen
Bereichen. DIN-links und DIN-rechts verwendbar. Geprüft
nach EN 1154.
Fabrikat: GEZE oder gleichwertig
Typ: TS 3000
Schließkraft: Größe EN 3/4
Farbe: silberfarbig
Abmessung: 246/46/57 mm
Einbauort: gemäß Plan
Angebotenes Fabrikat: '....................'
1.11
Obentürschließer mit Gleitschiene
4.00
St
1.12 Bodentürstopper, Edelstahl mit Gummipuffer liefern und montieren Türstopper zur Bodenmontage aus Edelstahl, mit
Gummipuffer, liefern und am Boden mittels Dübeln und
Schrauben montieren.
Durchmesser: ca. 40 mm
Untergrund: Beton mit Fliesenbelag, Holzbalken mit
Bretterverschalung
Einsatz: WE-Türen im Treppenhaus
Ort: nach Vorgabe des AG
1.12
Bodentürstopper, Edelstahl mit Gummipuffer liefern und montieren
W
4.00
St
1.13 Schutzmaßnahmen Bodenbelag Besondere Maßnahmen zum Schutz vorhandener Boden-
beläge gegen Verschmutzung in fertiggestellten Büro's.
Dazu sind die Flächen mit strapazierfähigen Pappen
(keine Folie o.ä.) abzukleben.
Nach Fertigstellung sind die Schutzmaßnahmen
rückstandslos zu entfernen.
Vorh. Bodenbelag: Textil/PVC
1.13
Schutzmaßnahmen Bodenbelag
W
3.00
m²
2 Fenster
2
Fenster
2. 1 Fensterfunktionsprüfung /-reparaturen Alle Fenster sind auf ihre Gängigkeit und Funktion zu
überprüfen und ggf. nach örtlicher Abstimmung Instand
zu setzen, in Bezug auf Dichtungen, Auf- und
Zuschließung.
2. 1
Fensterfunktionsprüfung /-reparaturen
1.00
Psch
3 Stundenlohnarbeiten
3
Stundenlohnarbeiten
3. 1 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Stundensatz Facharbeiter
Verrechnungssatz für Arbeitskraft für evtl.
unvorhergesehene
Arbeiten. Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft
ein
Verrechnungssatz, der alle Aufwendungen enthält,
insbes.
den Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozial-
kassenbeiträge, usw., sowie Lohn- und
Gehaltsnebenkosten.
Der Verrechnungssatz ist unter Beachtung der
preisrecht-
lichen Vorschriften ermittelt.
Er gilt unabhängig von der Anzahl der abgerechneten
Stunden.
Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber vor der
Ausführung schriftlich genehmigt werden!
3. 1
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
W
2.00
St
3. 2 Helferstunden desgl. nur Helferstunden
3. 2
Helferstunden
W
1.00
St