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Bill of Quantities
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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben
1. Angaben über Sicherheitsleistungen/Nebenkosten (Seite 3),
2. Hinweise zur Straßen-, Lage- u. Geschosserklärung (Seite 3),
3. Allg. Baubeschreibung (ab Seite 4),
4. Allg. Bauablaufplan (ab Seite 5),
5. Leistungsverzeichnis (Langtexte ab Seite 11),
6. Terminplanung (Seite 5)
7. Musterbauvertrag (als Anlage beigefügt),
8. Anlage 2 zum Musterbauvertrag - Allgemeine Hinweise des Auftraggebers
(als Anlage beigefügt),
9. Anlage 4 zum Musterbauvertrag - Bestimmungen zur Bauleistungs-
Versicherung für das Bauvorhaben (als Anlage beigefügt),
Mit seiner Unterschrift inkl. Firmenstempel bestätigt der Bieter, die o.
g.
Unterlagen gelesen und verstanden zu haben sowie uneingeschränkt
anzuerkennen.
...................................... den ........................
(Ort) (Datum)
______________________________________________
Vertragsbestandteile welche mit dem Angebot einzureichen sind
1. LV-Deckblatt mit Angebotsendsumme und evtl. Nachlass/Skonto (Seite 1)
,
2. Bestätigung der Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben
(S. 2),
3. Terminplanung (Seite 5),
4. Angaben zur Baustellenbesetzung (Seite 5)
5. Leistungsverzeichnis (Kurzform) mit verbindlichen Angebotspreisen,
6. Anlage 3 zum Musterbauvertrag - Anerkennung der Leistungsbe-
schreibung und der Vertragsbestandteile (als Anlage beigefügt),
7. Anlage 5 zum Musterbauvertrag - Angaben der eingesetzten
Nachunternehmen (als Anlage beigefügt),
8. Angebot im GAEB-Format D84 auf CD-R o.ä. Datenträger,
9. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (sofern verpflichtet),
Eintragung in die Handwerksrolle bzw. IHK,
10. Referenzliste (auf Verlangen des AG auch von Subunternehmen),
11. Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung,
12. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen,
13. Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes als Kopie,
14. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Alternativ kann anstelle der o.g. Dokumente Punkt 9-14, ein gültiger
Präqualifikationsnachweis vorgelegt werden.
Sicherheitsleistungen/Nebenkosten
Bezogen auf die Bruttoabrechnungssumme:
Gewährleistungsbürgschaft 0,0 %
Bauleistungsversicherung 0,2 %
Baustrom 0,2 %
Bauwasser 0,0 %
Sanitäreinrichtung 0,2 %
Bezogen auf die Bruttoauftragssumme:
Vertragserfüllungsbürgschaft 5,0%
Straßen-, Lage- und Geschosserklärung
Um Missverständnissen vorzubeugen wird festgelegt:
a) Straßenkurzbeschreibung
-RH 10/12 (Rosenhof 10/12)
b) Bezeichnung der Wohngeschosse
- KG (Kellergeschoss)
- EG (Erdgeschoss)
Allgemeine Baubeschreibung
Die Grundstücks- und Gebäudewirtschafts- Gesellschaft m.b.H plant Ende
2026 bis Anfang Februar 2027 im Rosenhof 10/12 eine Umnutzungsmaßnahme
der Gewerbeeinheit von einem Konsum zu einer Bankfiliale.
Es handelt sich um eine Maßnahme in der Erdgeschosszone eines
Wohnhochhauses. Es handelt sich dabei um ein 9-geschossiges,
unterkellertes Gebäude mit je einem Hauptzugang zum Treppenhaus, welches
die Wohnungen in den oberen Etagen erschließt. Im Erdgeschoss befinden
sich die Gewerbe- einheiten, die über einen zusätzlichen Hinterausgang
verfügen. Innerhalb der großen Gewerbeeinheit soll eine Anpassung an die
neue Nutzung durch entfernen nichttragender Trennwände, sowie Errichtung
neuer leichter Trennwände erfolgen, ohne dass Eingriffe in die
Tragkonstruktion erfolgen. Die Haustechnik wird nach Erfordernis
erneuert, bzw. ergänzt.
Los 1 Abbruch- und Baumeisterarbeiten
Vorgesehen ist:
Demontage der Elektro-Altanlage in allen Räumen, einschl. den
Deckenleuchten, Elt-Verteiler, Verkabelungen, sämtlicher An- und
Einbauteile
abgeh. Rasterdecke (253m2) / GK-Wände (20m2), Innentür und Rolltoranlage
abbrechen / entsorgen
Abbruch von Wand- und Sockelfliesen, sowie Eckschutzschienen
vorh. 3 Bodenabläufe verschließen und Betonfußboden ausbessern,
Türvergrößerung herstellen
Standplatz für Klimaanlage im Außenbereich herstellen
Los 2 Trockenbauarbeiten
Vorgesehen ist:
neue GK-Ständerwände im Bereich EDV-Anlagen und Beh.-WC
Fensterbankverkleidungen sind 10-20 cm zurückzubauen
GK-Decke freispannend F30 herstellen
Los 3 Fliesenlegerarbeiten
Vorgesehen ist:
Neues Beh.-WC: Wand- u. Bodenfliesen gemäß Vorgabe des AG.
Fliesenspiegel im Personalraum herstellen
Los 4 Tischlerarbeiten
Vorgesehen ist:
Einbau von neuen 4 Innentüren, sowie auch dichtschließend
Fensterprüfung auf Gängigkeit, ggf. Reparaturen
Los 5 Stahlbauarbeitenarbeiten
Vorgesehen ist:
Tragkonstruktion für eine mobile Glastrennwand im rechten EG-bereich zur
Abgrenzung der SB-Zone, feuerverzinkt, mit Trägern und Stützen aus
Profilstahl herstellen
Los 6 Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsinstallation
Vorgesehen ist:
Heizungs- und Lüftungsanlage sind der entsprechenden neuen Raum-ordnung
anzupassen und zu erweitern.
ein Behinderten-WC ist in den hinteren Räumen herzustellen
für den Personalraum ist ein Küchenanschluss herzustellen
Los 7 Reinigungsarbeiten
Vorgesehen ist:
Innenreinigung der gesamten Gewerbeeinheit (ca. 415m2).
Terminplanung
Gesamtbauzeit: 46. KW 2026
bis 04.KW 2027
Bauzeit für Los 2 Trockenbauarbeiten: 47.KW 2026 bis 50.KW 2026
Leistungsinhalt Termin
Angebotsabgabe / Submission bis 11.09.2026 10.
00 Uhr
Zuschlagserteilung durch die GGG bis 03.11.2026
Baubeginn Rosenhof 10/12 EG ab 09.11.2026
Bauende Rosenhof 10/12 EG bis 31.01.2027
Einzel- bzw. Zwischentermine innerhalb des vom AG aufgestellten, den
Verdingungsunterlagen beigefügten Bauablaufplan, sind möglich und in
Abstimmung mit dem AG operativ in den Gesamtablauf einzuordnen.
Die Mieter sind vom AN, in Abstimmung mit dem AG, rechtzeitig (mind. 10
Werktage vorher) per Postwurf oder allgemeinem Hausaushang über alle
relevanten Fachgewerketermine (z.B. Bohrarbeiten, Kellerberäumung usw.)
zu informieren.
Angaben zur Baustellenbesetzung
Hiermit erklären wir, dass wir mit dem uns zur Zeit der Ausführung der
Leistung zur Verfügung stehenden Personal sowie einsatzfähigen
Arbeitsmitteln in der Lage sind, zeitgleich die geforderten Arbeiten
gemäß Terminplanung des AG zu realisieren.
Vorgesehene Baustellenbesetzung: ............. Arbeitskräfte
...................................... den ........................
(Ort) (Datum)
______________________________________________
(Stempel und Unterschrift)
Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Die nachfolgend aufgeführten Hinweise und Erläuterungen gelten sinngemäß
für alle in diesem Verzeichnis aufgeführten Leistungen gleichermaßen.
Die nachfolgenden Bemerkungen sind allen evtl. Nachunternehmern des
Hauptauftragnehmers für dessen Angebotsabgabe, zusätzlich zum
Leistungstext und ggf. individuellen Vorbemerkungen, komplett
auszuhändigen!
Die Abgabe des verbindlichen Angebotes erfolgt für den Auftraggeber (in
Folge auch Bauherr genannt) kostenlos und unverbindlich.
Die Baustelle muss vor Abgabe des Kostenangebotes besichtigt werden. Für
die Kalkulation sind die örtlichen Verhältnisse maßgebend!
Der Teil A der VOB kommt nicht zur Anwendung.
Alle erforderlichen Nebenleistungen nach VOB Teil C sind grundsätzlich
in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das gilt insbesondere bzw.
zusätzlich auch für:
Alle Kosten die für den Schutz von vorhandenen Bauteilen und anderen
Einrichtungen notwendig sind sowie anschließendes rückstandsloses
Entfernen und Reinigung,
das Beseitigen aller Verunreinigungen, z.B. Abfälle und Bauschutt, die
von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren,
alle Kosten welche für das Einrichten und Räumen der Baustelle notwendig
werden,
das Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschl. der Geräte, Werkzeuge
und dergleichen,
alle Kosten, die Bestandteil der nachfolgenden Leistungsbeschriebe sind,
alle Kosten, die aus den Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheits-
maßnahmen entstehen,
alle Kosten, die durch den allgemeinen Bauablauf entstehen und mit denen
normalerweise gerechnet werden muss,
Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten einschl. des
Vorhaltens der Messgeräte, Lehren und Absteckzeichen während der
Bauausführung und des Stellens der Arbeitskräfte,
das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normaler-
weise gerechnet werden muss, und seine etwa erforderliche Beseitigung,
das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen
nicht höher als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen,
das Liefern und Einbauen von Wand- und Deckendurchführungen sowie der
Verbindungsmittel und Dichtstoffe, ohne besondere Anforderungen,
die Einweisung des Bedien- und Wartungspersonals,
Beleuchten, Beheizen und Reinigen der Aufenthalts- und Sanitärräume für
die Beschäftigten des Auftragnehmers,
das Heranbringen von Wasser und Energie von den vom Auftraggeber auf der
Baustelle zur Verfügung gestellten Anschlussstellen zu den Verwend-
ungsstellen,
wenn dafür an entsprechender Stelle im Leistungsverzeichnis keine extra
Leistungsposition vorgesehen ist.
Sämtliche Leistungen sind durch den Bieter als komplette Leistung bis
zur vollständigen Funktion anzubieten. Etwaige erschwerte
Arbeitsbedingungen durch die örtliche Situation, sind grundsätzlich in
die EP einzukalkulieren und werden nicht extra vergütet.
Das Anbieten von unverhältnismäßig hohen Preisen in Eventual- oder
Alternativpositionen (gehen nicht in die Gesamtsumme ein) ist zu
unterlassen.
Stellt der Auftragnehmer Ungereimtheiten oder Mängel am Projekt bzw.
Leistungsverzeichnis fest, oder ist der Auftragnehmer von Materialsummen
und
-mengen aus Gründen von Erfahrungswerten o.ä. nicht überzeugt, dann hat
der Auftragnehmer diese Umstände spätestens bei Abgabe des Angebotes,
jedoch immer vor Beginn der Arbeiten, schriftlich dem Auftraggeber
mitzuteilen bzw. eine Bedenklichkeitserklärung nach VOB beizufügen.
Es sind nur an sorgfältige und gründliche Arbeiten gewöhnte Facharbeiter
unter verantwortlicher, deutschsprachiger Fachbauleitung einzusetzen.
Bei An-zeichen unsachgemäßer Arbeitsausführung ist auf Anordnung des
Auftrag-gebers der Austausch von Fachkräften vorzunehmen.
Die Anwohner/Mieter sind über die vorgesehenen Arbeiten und Zeiträume
spätestens 10 Werktage vor Baubeginn mittels Aushang im Hauseingang
- mit Angabe der Firmenbezeichung sowie
- Art und Zeitraum der vorgesehenen Arbeiten
zu informieren. Außerdem ist der Vorarbeiter bzw. ein Ansprechpartner
namentlich zu benennen.
Auf der Baustelle herrscht absolutes Alkoholverbot. Außerdem ist es
nicht gestattet, innerhalb der Wohnhäuser oder auf den Balkonen zu
rauchen.
Weiterhin ist der Betrieb von Rundfunkgeräten innerhalb geschlossener
Räume nicht gestattet.
Leistungen, welche unter "Alternativ-", oder "Eventualpositionen"
aufgelistet sind, bedürfen vor der Ausführung der schriftlichen
Zustimmung des Auftrag- gebers bzw. des von ihm eingesetzten
Bauüberwachers.
Die Ausführung solcher Leistungen, ist demzufolge durch den
Auftragnehmer beim Auftrag- geber vorher anzuzeigen, ansonsten kann u.U.
keine Leistungsvergütung stattfinden.
Der aufgestellte Bauzeitenplan ist verbindlich. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, bei Terminüberschreitungen die durch seine
Verantwortlichkeit verschul- det oder mitverschuldet sind, die
Einhaltung der Termine durch erhöhten Arbeitskräfteeinsatz sowie
Abweichungen von der Normalarbeitszeit sicherzu- stellen. Treten
Terminprobleme durch Fremdgewerke auf, für die der Auftrag- nehmer keine
Verantwortung trägt, so sind diese Behinderungen gemäß VOB dem
Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen! Verstößt der Auftrag-
nehmer gegen diese Verpflichtung, ist er für den hieraus entstehenden
Schaden verantwortlich, es sei denn, die Tatsachen welche zur
Behinderung des Auftragnehmers geführt haben, waren für den Auftraggeber
offensichtlich.
Vor Beginn aller Arbeiten, sind Abstimmungen mit dem Planer und evtl.
anderen Ausführungsfirmen zu treffen!
Für die Einhaltung und Durchführung der Belange des
Arbeitsschutzgesetzes sowie aller anderen gültigen
Unfallverhütungsvorschriften, der Baustellenver- ordnung, etc. ist jeder
Auftragnehmer selbst verantwortlich.
Auf Verlangen des AG hat der AN Zeichnungen, Ausführungsdetails, Be-
rechnungen und/ oder Beschreibungen zu liefern. Im Bedarfsfalle sind
diese, auch mehrfach, im Rahmen der technisch möglichen Grenzen zu
korrigieren bzw. abzuändern.
Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und
Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein.
Grundlage für die zu liefernden Zeichnungen und Ausführungsdetails ist
in erster Linie das Leistungsverzeichnis inkl. der dort beschriebenen
Zustände, Abmessungen und Ausführungs- sowie Qualitätsmerkmale.
Von diesen Vorgaben darf nur abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich
vom Bauherrn gewünscht und schriftlich im Rahmen der Bauprotokolle
dokumentiert wurde.
Etwaige Prüfungs- und Freigabemerkmale des Auftraggebers bzw. seines von
ihm beauftragten Bauüberwachers beziehen sich grundsätzlich nur auf
dokumentierte Details in vorgenanntem Zusammenhang. Sie entbinden den
Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht
hinsichtlich der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, der
Sächsischen Bauordnung und sonstiger Vorschriften und Regelwerke.
Maße und Abmessungen sind vom AN vor Ort abzunehmen, mit den Angaben im
Leistungsverzeichnis u.a. relevanten Vorgaben zu vergleichen und bei
Differenzen Rücksprache mit dem AG zu nehmen. Die Freigabemerkmale des
AG/ Bauüberwachers beziehen sich grundsätzlich nicht auf Abmessungen,
wenn diese nicht explizit auf Grund von dokumentierten Änderungen
freigegeben werden müssen.
Jeder Auftragnehmer ist für die sichere Lagerung von Werkzeug und
Material selbst verantwortlich, auch wenn vom Auftraggeber
Räumlichkeiten auf der Baustelle zur Verfügung gestellt werden. Sind
keine geeigneten Räumlich- keiten vorhanden bzw. werden diese vom
Auftraggeber nicht freigegeben, so ist der Auftragnehmer selbst für die
Anlieferung, Vorhaltung und Beräumung von Containern o.ä.
verantwortlich.
Es ist nicht zulässig, in Keller- und (wenn vorhanden) Bodengängen sowie
im Treppenhaus, Material und/oder Werkzeug, auch nicht kurzzeitig,
abzustellen oder einzulagern.
Der hauseingangs- oder (alternativ, falls vorhanden)
hintereingangsseitig vorhandene Wohnweg ist während der gesamten Bauzeit
freizuhalten. Es ist sicherzustellen, dass alle Haus- oder (alternativ,
falls vorhanden) Hinterein- gänge für die Mieter und evtl.
Rettungsfahrzeuge, Post, Dienstleistungs- unternehmen u.ä., während der
gesamten Bauzeit uneingeschränkt zugängig sind.
Rettungswege, ggf. auch für benachbarte, nicht zum BV gehörende Wohn-
anlagen u.ä. Einrichtungen, sind in Abstimmung mit den zuständigen
Behörden einzurichten, frei zu halten bzw. nach Arbeitsschluss zu
beräumen.
Transport- und Montagetechnik, Stellflächen für Container und Material,
etc. sowie andere Aufwendungen, wie bspw. Mehraufwendungen für längere
Transportwege im Baustellenbereich, spezielle technische Ausrüstung
sowie Schutzmaßnahmen u.ä., müssen auf der Grundlage der vorher
genannten Einschränkungen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten
ausgewählt werden und sind in die jeweiligen EP einzukalkulieren.
Spätere Nach-
forderungen in vorgenannten Zusammenhängen werden abgelehnt!
Baufahrzeuge dürfen die für den allgemeinen Verkehr bestimmten
Fahrbahnen nicht verschmutzen bzw. sind die Fahrbahnen sofort gründlich
zu reinigen.
Beschädigungen am Eigentum des Bauherrn/Mieters, wie etwa die Zerstörung
von Wegen und Bordsteinen durch Baufahrzeuge, Transportschäden an Wänden
und Decken, Türen, Treppengeländern, Fußböden u.ä. sind auf Kosten des
Verursachers zu beseitigen.
Evtl. Vorschäden sind im Rahmen der Baustelleneinrichtung vor Beginn der
Arbeiten zu dokumentieren (ggf. Foto). Später festgestellte, nicht
vorher dokumentierte Schäden, gehen zu Lasten des Auftragnehmers, es sei
denn,
es handelt sich um verdeckte Schäden, deren Feststellung bzw. Dokumen-
tation dem AN nicht möglich war.
Sämtliche Koordinationsaufgaben mit Mietern benachbarter Häuser während
der Baumaßnahme sind durch den AN im Rahmen seiner Fachbauleitung, in
Abstimmung mit dem AG bzw. der Oberbauleitung, abzusichern und in die EP
einzukalkulieren.
Bei der Durchführung von z.B. Abbruch-, Maurer-, Putz und anderen
schmutzintensiven Arbeiten in den Wohnungen sowie auch im Allgemein-
bereich (Treppenhaus, Keller, etc.) und ebenso im Außenbereich (Fassade
[Strahlarbeiten], Wege, etc.) ist darauf zu achten, dass das Eigentum
des betreffenden Mieters bzw. des Bauherrn nicht beschädigt oder
verunreinigt
wird. Grundsätzlich sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen
(Planen,
Absaugvorrichtungen, etc.). Sollten trotz größtmöglicher Sorgfalt evtl.
doch
Verschmutzungen oder Beschädigungen verursacht werden, so sind diese auf
eigene Kosten zu beseitigen.
Die allgemein zugänglichen Bereiche in und um die Häuser sind sauber zu
halten und täglich besenrein zu reinigen. Die Ablagerung von Baumaterial
in diesen Zonen ist nicht gestattet. Die Kosten für Reinigungsgeräte
bzw.
-maschinen sind in die EP einzukalkulieren.
Das Einrichten und Räumen der Baustelle entsprechend separater Position
gilt auch für die Herstellung, Unterhaltung sowie Beseitigung von
Baustraßen bzw.
Zufahrten und die Versetzung der in Anspruch genommenen Flächen in ihren
Urzustand, insoweit diese für die Ausführung der in diesem Leistungsver-
zeichnis und evtl. Unterverzeichnissen aufgeführten Leistungen notwendig
und nicht extra im jeweiligen Gewerk ausgeschrieben bzw.
einzukalkulieren sind.
Jeder Auftragnehmer hat sich vor Ausführung von Arbeiten aller Art, über
die
Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. zu unterrichten.
Evtl. notwendige Untersuchungen im Zusammenhang oder die Beschaffung von
Bestandsplänen o.ä. sind einzukalkulieren.
Technische Parameter, Fabrikate bzw. Hersteller und dgl. sind durch den
Bieter an den im Leistungsverzeichnis dafür vorgesehenen Stellen
einzutragen!
Im Leistungsverzeichnis dargestellte Skizzen und Zeichnungen dienen
lediglich der Unterstützung bei der Kalkulation des Angebotes und sind
hinsichtlich konstruktiver Details und Abmessungen o.ä. absolut
unverbindlich.
Sämtliche Maße sind am Bau zu prüfen und mit den im Leistungsverzeichnis
angegebenen Mengen und Größen vor der Herstellung/ Bestellung bzw.
Montage zu vergleichen. Betrifft dieser Punkt ein Produkt, welches nicht
lagermäßig geführt ist, d.h. extra angefertigt oder angeliefert werden
muss, ist vor einer Bestellung dieses Artikels, mit dem Bauherrn bzw.
Planungsbüro zu klären, ob der ursprüngliche Zweck und die tatsächliche
Funktion erreicht werden.
Die vorliegende Ausschreibung darf nicht als Materialbestellliste
angesehen werden! Sämtliche Produkte sind vor einer Bestellung mit dem
Auftraggeber bzw. Planer abzustimmen.
Einbauten gemäß der vom AG übergebenen Bemusterungsliste, sind zur
Bemusterung vorzulegen. Das gilt auch für solche Produkte, welche vom
Bieter im Zuge der Angebotsabgabe benannt und vom AG im Zuge der
Angebots- prüfung bestätigt wurden. Mit dem AG ist in jedem Fall eine
Nachbemusterung für sämtliche vom AN zu liefernden Einbauteile, vor der
Bestellung bzw. ggf. Herstellung durchzuführen!
Leistungspositionen mit Fabrikatsvorgaben ohne den Zusatz "oder
gleichwertig" bzw. "oder glw.", sind in jedem Fall entsprechend dem
vom AG vorgegebenen Produkt anzubieten. Es sind für diese Pos.
keine Alternativen zugelassen bzw. gewünscht!
Die Einheitspreise gelten immer für Lieferung, Montage bzw. Einbau sowie
Nutzungsfertigstellung inkl. aller notwendigen Nebenleistungen und
Nebenarbeiten sowie für die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und
Bauteile inkl. das Abladen, Lagern und ggf. Transportieren auf der
Baustelle. Entfällt eine oder mehrere dieser Leistungen, so ist dies
extra im Leistungstext kenntlich gemacht (z.B. nur montieren, Material
wird vom Auftraggeber gestellt)!
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bauteile, Leistungsbereiche
oder Ausschreibungseinheiten teilweise oder auch komplett aus dem
Leistungs-
umfang herauszulösen oder anderweitig zu vergeben!
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die durch ihn erbrachten Leistungen
vor Frosteinwirkungen zu schützen.
Stoffe und Bauteile die der Auftragnehmer zu liefern und einzubauen hat,
die also in das Bauwerk eingehen, müssen ungebraucht sein sowie der DIN/
EN- Güte und Massenbestimmung entsprechen.
Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass der jeweilige Auftragnehmer
für jede seiner Leistungen selbst verantwortlich ist, dass er die ihm
vorgelegten Planungsunterlagen sorgfältig zu prüfen hat, insbesondere
bzgl. der Abmessungen der verschiedenen Ausrüstungen und deren
Einsetzbarkeit am jeweiligen Bauvorhaben.
Die übergebenen Ausführungsunterlagen sowie das Leistungsverzeichnis
spiegeln die Vorstellungen des Bauherrn über das gewünschte Endprodukt
wieder, entbinden den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Kontroll-
und Sorgfaltspflicht bei der Prüfung aller ihm zur Verfügung gestellten
Dokumente sowie der örtlichen Situation.
Verwendete Abkürzungen: Verwendete Abkürzungen:
AN = Auftragnehmer bzw. = beziehungsweise
AG = Auftraggeber z.B. = zum Beispiel
WE = Wohnungseinheit usw. = und so weiter
EP = Einheitspreis usf. = und so fort
LV = Leistungsverzeichnis inkl. = inklusive
o.ä. = oder ähnlich (e) etc. = et cetera
u.a. = und andere (s) dgl. = dergleichen
ggf. = gegebenenfalls d.h. = das heißt
i.d.R. = in der Regel bzgl. = bezüglich
u.U. = unter Umständen einschl. = einschließlich
evtl. = eventuell
Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben
Allg. Hinweise Abbrucharbeiten
Für die Ausführung ist maßgebend:
VOB Teil B und C - DIN 18459
Allgemeine Vertragsbedingungen
Baupolizeiliche Bestimmungen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft
Alle auf die Gewerke anzuwendenden DIN-Normen und
Fachregeln
Der AN hat vor Beginn der Arbeiten den Abbruch- bzw.
Rückbauort zu prüfen und ggf. Bedenken schriftlich
mitzuteilen. Bei Unterlassung ist der AN voll
verantwortlich für die evtl. auftretenden Schäden oder
Gewährleistungen.
Abrechnung:
Die Abrechnung erfolgt gemäß den allgemeinen
Vertragsbedingungen und VOB, Teil C. Alle Angaben
verstehen sich komplett für Abbruch, Transport,
Laden, Entsorgung und Reinigung der Baustelle.
Folgende Leistungen sind mit in die Einheitspreise
einzukalkulieren:
Abbruchmaterialien in Container laden, abfahren und
nach Vorschrift entsorgen, einschl. Kippgebühren.
Container sind staubdicht mit Planen abzudecken.
Schutz aller angrenzenden Bauteile, Flächen, etc. vor
Beschädigung und Verschmutzung.
Wasser und Strom werden gegen Kostenbeteiligung zur
Verfügung gestellt.
Baufahrzeuge dürfen die für den allgemeinen Verkehr
bestimmten Fahrbahnen nicht verschmutzen bzw. sind die
Fahrbahnen sofort gründlich zu reinigen.
Kosten die sich aus der Benutzung öffentlicher Flächen,
Absperrmaßnahmen, amtlichen Genehmigungen und
Sondernutzungsgebühren ergeben, sind vom AN zu tragen.
Allg. Hinweise Abbrucharbeiten
Hinweis zur Baustelleneinrichtung
Die Pos. Baustelle einrichten und räumen gilt gleicher-
maßen für alle nachfolgenden Titel/Untertitel ist
entsprechend auskömmlich zu kalkulieren.
Hinweis zur Baustelleneinrichtung
1 Trockenbauarbeiten
1
Trockenbauarbeiten
1.1 Baustelle einrichten und räumen Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur
vertragsgemäßen Erfüllung der Bauleistungen
erforderlich
sind und soweit sie nicht in die Einheitspreise
einkalkuliert
werden, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und
soweit
der Geräteeinsatz nicht gesondert berechnet wird,
betriebs-
fertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen
Arbeiten.
Der notwendige Umfang ist durch den AN im Rahmen der
Angebotserstellung auf der Grundlage des Leistungs-
verzeichnisses, der durchgeführten Ortsbegehung sowie
eigenen Erfahrungen aus vergleichbaren Bauvorhaben
einzuschätzen. Abgegolten sind außerdem alle Kosten als
fix und fertige Leistung, soweit erforderlich, aus:
Staubschutzmaßnahmen,
Koordinierung der Baumaßnahme mit dem Bauherren und
sonstigen Beteiligten,
Allg. Maßnahmen zum Schutz von vorhandenen Bau-teilen
und Einrichtungen, sofern dafür keine besonderen
Maßnahmen extra ausgeschrieben sind bzw. über deren Maß
hinausgehen oder für andere Arbeiten weiter vorzuhalten
sind,
Bestandsaufnahme/Dokumentation z. Beweissicherung,
Tägliches, besenreines Reinigen des Arbeitsplatzes,
Unfallverhütungsmaßnahmen,
Transportmitteln.
Nach Abschluss der Arbeiten ist die Baustelle von allen
Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dergleichen zu
räumen.
1.1
Baustelle einrichten und räumen
1.00
Psch
Allg. Hinweise Trockenbauarbeiten
1. Allgemeines und Geltungsbereich
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299
(ATV) sowie DIN 18340 gültigen Regeln zu beachten.
Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt
gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitstättenrichtlinien,
Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und
Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und
Auflagen der Feuerwehr.
2. Stoffe und Bauteile
Materialien sind entsprechend den im
Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und
Anforderungen bzw. Typen oder Fabrikate anzubieten.
Verwendete Holzwerkstoffplatten dürfen kein Formaldehyd
enthalten. Soweit in der Leistungs-beschreibung auf
technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit
denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch den ausdrücklichen Zusatz "oder
gleichwertig", immer gleichwertige technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
3. Korrosionsschutz verwendeter Bauteile
Die verwendeten Bauteile müssen ihrem Verwendungszweck
entsprechend dauerhaft und korrosionsgeschützt sein.
Dies gilt insbesondere für Unterkonstruktionen,
Schienen und Profile.
4. Allg. Ausführungshinweise
Als Grundlage für die Ausführung hat der Auftragnehmer
vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen,
die für den reibungslosen
Einbau erforderlich sind.
Unterdecken
Unterdecken sind anhand eines Verlegeplanes zu
verlegen. Dabei sind alle Einbauteile, wie z.B.
Leuchten, Vorhangschienen, Luftauslässe, usw. sowie die
Rohrführungspläne zu berücksichtigen. Ungeklärte
Detailpunkte sind vor Verlegebeginn mit dem
Auftraggeber abzusprechen.
Anschlüsse Decke-Wand/Stütze
Anschlüsse der Decken an Wänden und Stützen sind so
auszubilden, dass alle an die Unterdecke gestellten
Forderungen erhalten bleiben.
Dehnungsfugen an Wänden
Sofern nicht anders beschrieben sind Dehnungsfugen im
Abstand von
</= 15 m anzuordnen.
Doppelböden
Das fertig gestellte Doppelbodensystem muss mindestens
der vom Bundesverband Systemboden herausgegebenen
Sicherheitsrichtlinie für Doppel-böden entsprechen.
Doppelbodenstützen müssen aus nicht brennbarem Material
bestehen. Vor der Ausführung der Arbeiten sind die
geforderten Höhen und die Maßgenauigkeit des
Rohfußbodens durch den Auftragnehmer zu prüfen.
Fußböden
Falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen im
Fußbodenaufbau festgestellt werden, sind die
tatsächlichen Einbauhöhen vor Beginn der Arbeiten mit
dem Auftraggeber abzusprechen.
Unterböden sind prinzipiell mit Fugenversatz zu
verlegen. Alle Stöße, auch bei Nut- und
Federverbindungen, sind, sofern im LV nicht anders
beschrieben, mit geeignetem Kleber zu verkleben.
Bei Verlegung auf Trockenschüttungen sind in
Türbereichen oder bei Anschlüssen an massiven Bauteilen
geeignete Maßnahmen zur Unterfangung vorzunehmen.
Wärmedämmarbeiten
Beim Ein- und Ausbau von Mineralfaserdämmstoffen ist
für eine gute Durchlüftung der Räume zu sorgen. Beim
Trennen ist keine Säge zu verwenden. Dämmstoffe im
Dachgeschoss müssen konvektionsdicht eingebaut werden.
Die Fugen, Fußpunkte und Knickpunkte sind mit
selbstklebenden und dampfdichten Fugenbändern
abzukleben, falls nicht die Art oder Form des
Dämmstoffes die Luftdichtigkeit gewährleistet.
Schleifarbeiten im Trockenverfahren
Schleifarbeiten mit Schleifgeräten im Trockenverfahren
sind grundsätzlich mit Absaugung auszuführen.
Hinweise zu Befestigungen
Holzverbindungen sind grundsätzlich zu verschrauben.
Klammergeräte dürfen nur mit Druckbegrenzer verwendet
werden.
Dampfsperren sind grundsätzlich zu verkleben.
Bohr- und Dübelarbeiten an sichtbar bleibenden Wand-
und Deckenflächen sind sorgfältig auszuführen, sodass
keine Beschädigung der Bauelemente auftritt.
Befestigungspunkte an vorhandenen Wänden, Fußböden und
Decken sind unter Berücksichtigung etwaiger vorhandener
Kabel und Rohrleitungen zu wählen. In zweifelhaften
Fällen sind die Befestigungsstellen gemeinsam mit dem
Auftraggeber festzulegen.
5. Nebenleistungen
Ergänzend zu den in VOB/C DIN 18340 genannten
Leistungen gelten als Nebenleistungen:
Einrichtung und Räumung der Baustelle (falls nicht
separat ausgeschrieben).
Abschleifen von Spachtelgraten.
Lüften der Räume und Staubsaugen während und nach dem
Ein- und Ausbau von Mineralfasererzeugnissen.
Kosten, die für den Schutz von vorhandenen Bauteilen
und anderen Einrichtungen notwendig sind, wie z.B.
Auslegen von Folien o.ä. zum Schutz der Fußböden, etc.
sowie anschließendes rückstandsloses Entfernen und
Reinigung.
Abtransport und Entsorgung aller Reststoffe.
Wasser und Strom werden gegen Kostenbeteiligung zur
Verfügung gestellt.
Allg. Hinweise Trockenbauarbeiten
Kurzbeschreibung Trockenbauarbeiten
Folgendes ist vorgesehen:
neue GK-Ständerwände im Bereich EDV-Anlagen und Beh.-WC
Fensterbankverkleidungen sind 10-20 cm zurückzubauen
abgehangene Decke abbrechen und entsorgen
Zwischendecke freispannend im Flurbereich herstellen
Kurzbeschreibung Trockenbauarbeiten
1.2 GK-Ständerwand, d=125 mm herstellen Im Bereich der herzustellenden Trockenbauwand ist eine
Metallunterdecke installiert.
Die Elememte sind entsprechend anzupassen bzw.
auszuschneiden, um die Uw-Profile an der Rohdecke zu
befestigen.
Gipskartonplatten-Ständerwand, bestehend aus:
einfachem Ständerwerk aus verzinkten CW- und UW-
Profilen, einschließlich Anschlussdichtung an
Massivdecke und Fußboden,
beidseitiger Beplankung mit Gipskartonplatten,
Schraubenköpfe und Fugen verspachteln, als Grundlage
für Maler- bzw. Tapezierarbeiten
inkl. Kantenschutz an vorspringenden Kanten.
plattenförmiger Dämmschicht aus Mineralfaser, dicht und
abgleitsicher im Zwischenraum eingebaut,
liefern und nach den Herstellervorschriften einbauen,
Anschlüsse zu den Wand- und Deckenflächen abrisssicher
mit Glasfaserstreifen o.ä. überspannen und Oberfläche
planeben verspachteln und Acrylfuge an allen sichtbaren
Wand- und Deckenanschlüssen. Das Herstellen, Anarbeiten
bzw. Anpassen und Schließen von Aussparungen für
Nischen
und Rohrleitungen ist in den EP einzukalkulieren.
Profile: 75 x 0,6 mm
Beplankung je Seite: 2x12,5 mm
Dämmdicke: 50 mm WLG035
Mindestrohdichte: 40 kg/m³
Wanddicke: 125 mm
Einsatz: Raumtrennwand
Ort: gemäß Plan
Angebotenes Fabrikat: '....................'
1.2
GK-Ständerwand, d=125 mm herstellen
49.00
m²
1.3 GK-Vorsatzschale, freistehend, teilhoch Gipskartonplatten-Vorsatzschale, freistehend, raumhoch,
bestehend aus:
einfachem Ständerwerk aus verzinkten CW- und UW-
Profilen, einschließlich Anschlussdichtung an Massiv-
decke, Seitenwände und Fußboden,
oberer Abschluss gemäß Plan,
seitlicher Beplankung mit Gipskarton-platten,
Schraubenköpfe und Fugen verspachteln, als Grundlage
für Maler- bzw. Tapezier- und/oder Fliesen-arbeiten,
plattenförmiger Dämmschicht aus Mineralfaser, dicht und
abgleitsicher im Zwischenraum eingebaut,
liefern und nach den Herstellervorschriften einbauen,
einschl.
Wandanschlüssen und Acrylfuge an allen sichtbaren Wand-
und Deckenanschlüssen. Das Herstellen, Anarbeiten bzw.
Anpassen und Schließen von Aussparungen für Nischen
und Rohrleitungen ist in den EP einzukalkulieren.
Fabrikat: Knauf oder gleichwertig
Profile: 50 x 0,6 mm
Bauhöhe: teilhoch gemäß Plan
Beplankung: 2x12,5 mm, feuchtraumgeeignet
Dämmdicke: 50 mm WLG035
Mindestroh-
dichte: 40 kg/m³
Einbauort: Beh.-WC
Angebotenes Fabrikat: '"...................."'
1.3
GK-Vorsatzschale, freistehend, teilhoch
12.00
m²
1.4 Türöffnungen vergrößern, Ständerwände Die vorhandene Türöffnungen (0,90 x 2,0m) ist bis zu
einer lichten Öffnungsgröße von 1,0 x 2,13m in
Gipskarton-Ständerwand mit Türpfosten aus C- bzw. UA-
Ständerprofilen, incl. aller erforderlichen
Verstärkungsprofile sowie Kopfstück und Fußplatte zu
vergrößern.
Die tragende Betonwand in Achse C ist filialraumseitig
mit Trockenbau verkleidet und hat eine Innenleibung von
mind. 300mm
Bauöffnungsmaße: B: 1000 / H: 2130
Fertigwanddicke: ca. 300 mm
1.4
Türöffnungen vergrößern, Ständerwände
1.00
St
1.5 Metallständerwand F30, Einfachständerwerk, zweilagig beplankt Metallständerwand F30, Einfachständerwerk, zweilagig
beplankt als nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1
als Montagewand, El 30-A
Brandschutztechnische Anforderungen an die Bekleidung,
Feuerwiderstandsklasse 30 Minuten nach DIN 4102-2.
Bewertetes Schalldämm-Maß Rw = 55,9 dB
Wandhöhe: 3,10 m
(max. zul. Wandhöhe: 5,00 m)
Wanddicke: 125 mm
Umlaufende Anschlüsse starr,
vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton/
Mauerwerk Ausführung mit Unterkonstruktion aus
verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1,
Metallständer CW 75, Achsabstand 625 mm, Boden und
Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 75/40,
Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen
Befestigungsmitteln.
Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162,
Dicke 60 mm,
Brandverhalten nach DIN EN 13501-1: A1,
Wärmeleitfähigkeit ? = 0,040 W/(mK),
längenbezogener Strömungswiderstand nach DIN EN 29053:
AFr = 5 kPa·s/m²,
einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen,
Produkt: Knauf Insulation Trennwand-Dämmplatte TP 115
(Hergestellt mit Ecose® Technology, einem
formaldehydfreien Bindemittel auf Basis vorwiegend
natürlich-organischer Grundstoffe ohne Zusatz von
künstlichen Farben oder Färbemitteln)
oder gleichwertig.
Beplankung beidseitig aus Gipsplatten GKF DIN 18180
bzw. Typ DF EN 520: Knauf Bauplatten, zweilagig,
Platten- dicke 2x 12,5 mm,
Verarbeitung gemäß DIN 18181.
Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2
des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V.
Qualitätsstufe Q2 Standardverspachtelung,
Verarbeitung gemäß DIN 18181. Die Ausführung erfolgt
unter Verwendung von DIN EN 13963, Spachtelmaterial
Uniflott Typ 4B oder alternativ Fügenfüller Typ 3B.
System: Knauf Metallständerwand W112.de
Ort: notwendiger Flur zu EDV-Anlagen
Angebotenes Fabrikat: '....................'
1.5
Metallständerwand F30, Einfachständerwerk, zweilagig beplankt
15.00
m²
1.6 GK-Zwischendecke, freispannend, F30, Raumbreite max. 2,4 m Unterdecke nach DIN 18168-1 als freispannende Decke
unter Heizungsgerät / - Rohren und Abhangkonstruktion
in der Feuerwiderstandsklasse F30 nach DIN 4102-2.
Ausführung der Unterkonstruktion aus verzinkten
Stahlblechprofilen gem. DIN 18182-1, Tragprofile als
CW-Doppelprofile und Randbefestigung mit UW-Profilen,
jeweils mit Abdeckstreifen aus feuchtraumgeeigneten
Feuerschutzplatten, Befestigung mit bauaufsichtlich
zugelassenen Befestigungsmitteln. Anordnung und
Achsabstände entsprechend den Vorgaben des
Systemherstellers. Abdeckung auf freitragender Decke
aus einer Lage Feuerschutzplatten, vollflächig verlegt,
lose aufgelegt, Längsstoßüberlappung = 50 mm,
Verarbeitung gemäß DIN 18181. Dämmschicht aus
Mineralwolle nach DIN EN 13162, Baustoffklasse A,
durchgängig zwischen den Tragprofilen verlegt.
Decklage/Bekleidung aus Feuerschutz-
platten GKF gem. DIN 18180 zweilagig, Verarbeitung
gemäß DIN 18181.
Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2
des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V.
Qualitätsstufe Q2 Standardverspachtelung. Verarbeitung
gemäß DIN 18181.
Profile: CW 75 als Doppelprofil, UW 75
Abdeckstreifen: GKFI-Platten 1x 25 mm, b = 120 / 50 mm
Abdeckung: GKF-Platten 1x 12,5 mm
Beplankung: GKF-Platten 2 x12,5 mm
Dämmschichtdicke: 80 mm
Wärmeleitfähigkeit ?: = 0,040 W/(mK)
Achsabstand: = 500 mm
Raumbreite: = 3,20 m
Einbauhöhe: < 3,00 m
Befestigungsuntergrund: Beton-Innenwand
System: Knauf Freitragende Decke F30 D131.de
oder gleichwertig
Einsatz: Flur im Bereich des zweigeschossigen
Luftraums
Angebotenes Fabrikat: '"...................."'
1.6
GK-Zwischendecke, freispannend, F30, Raumbreite max. 2,4 m
20.00
m²
1.7 TB-Verkleidung im Fenterbankbereich zurücksetzen einseitige GK-Verkleidung im Fensterbankbereich des
großen Filialraumes demontieren und entsorgen, ggf.
senkrechte Verkleidung prüfen zur Wiederverwendung.
Die Verkleidung der Fensterbankbereiche um mindestens
ca. 20 cm zurückgesetzt wieder herstellen.
Genaue Festlegung des Rücksetzungsmaß nach Öffnung der
Verkleidung und Abstimmung mit dem Bauherrn.
Profile: 50 x 0,6 mm
Beplankung: 2x 12,5 mm, einlagig
Abmessung: Höhe ca. 40 cm
Ort: Verkleidung im Fensterbankbereich
(in Achse B)
1.7
TB-Verkleidung im Fenterbankbereich zurücksetzen
10.00
m
2 Stundenlohnarbeiten
2
Stundenlohnarbeiten
2.1 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Stundensatz Facharbeiter
Verrechnungssatz für Arbeitskraft für evtl.
unvorhergesehene
Arbeiten. Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft
ein
Verrechnungssatz, der alle Aufwendungen enthält,
insbes.
den Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozial-
kassenbeiträge, usw., sowie Lohn- und
Gehaltsnebenkosten.
Der Verrechnungssatz ist unter Beachtung der
preisrecht-
lichen Vorschriften ermittelt.
Er gilt unabhängig von der Anzahl der abgerechneten
Stunden.
Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber vor der
Ausführung schriftlich genehmigt werden!
2.1
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
W
2.00
St
2.2 Helferstunden desgl. nur Helferstunden
2.2
Helferstunden
W
1.00
St