Los 2 - Trockenbauarbeiten
Umbau Openbank, Rosenhof 10/12
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Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben 1. Angaben über Sicherheitsleistungen/Nebenkosten (Seite 3), 2. Hinweise zur Straßen-, Lage- u. Geschosserklärung (Seite 3), 3. Allg. Baubeschreibung (ab Seite 4), 4. Allg. Bauablaufplan (ab Seite 5), 5. Leistungsverzeichnis (Langtexte ab Seite 11), 6. Terminplanung (Seite 5) 7. Musterbauvertrag (als Anlage beigefügt), 8. Anlage 2 zum Musterbauvertrag - Allgemeine Hinweise des Auftraggebers (als Anlage beigefügt), 9. Anlage 4 zum Musterbauvertrag - Bestimmungen zur Bauleistungs- Versicherung für das Bauvorhaben (als Anlage beigefügt), Mit seiner Unterschrift inkl. Firmenstempel bestätigt der Bieter, die o. g. Unterlagen gelesen und verstanden zu haben sowie uneingeschränkt anzuerkennen. ......................................     den ........................ (Ort)           (Datum) ______________________________________________ Vertragsbestandteile welche mit dem Angebot einzureichen sind 1. LV-Deckblatt mit Angebotsendsumme und evtl. Nachlass/Skonto (Seite 1) , 2. Bestätigung der Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben (S. 2), 3. Terminplanung (Seite 5), 4. Angaben zur Baustellenbesetzung (Seite 5) 5. Leistungsverzeichnis (Kurzform) mit verbindlichen Angebotspreisen, 6. Anlage 3 zum Musterbauvertrag - Anerkennung der Leistungsbe- schreibung und der Vertragsbestandteile (als Anlage beigefügt), 7.  Anlage 5 zum Musterbauvertrag - Angaben der eingesetzten Nachunternehmen (als Anlage beigefügt), 8. Angebot im GAEB-Format D84 auf CD-R o.ä. Datenträger, 9. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (sofern verpflichtet),   Eintragung in die Handwerksrolle bzw. IHK, 10. Referenzliste (auf Verlangen des AG auch von Subunternehmen), 11. Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, 12. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, 13. Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes als Kopie, 14. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Alternativ kann anstelle der o.g. Dokumente Punkt 9-14, ein gültiger Präqualifikationsnachweis vorgelegt werden. Sicherheitsleistungen/Nebenkosten Bezogen auf die Bruttoabrechnungssumme: Gewährleistungsbürgschaft 0,0 % Bauleistungsversicherung   0,2 % Baustrom    0,2 % Bauwasser  0,0 % Sanitäreinrichtung 0,2 % Bezogen auf die Bruttoauftragssumme: Vertragserfüllungsbürgschaft 5,0% Straßen-, Lage- und Geschosserklärung Um Missverständnissen vorzubeugen wird festgelegt: a) Straßenkurzbeschreibung -RH 10/12 (Rosenhof 10/12) b) Bezeichnung der Wohngeschosse - KG (Kellergeschoss) - EG (Erdgeschoss) Allgemeine Baubeschreibung Die Grundstücks- und Gebäudewirtschafts- Gesellschaft m.b.H plant Ende 2026 bis Anfang Februar 2027 im Rosenhof 10/12 eine Umnutzungsmaßnahme der Gewerbeeinheit von einem Konsum zu einer Bankfiliale. Es handelt sich um eine Maßnahme in der Erdgeschosszone eines Wohnhochhauses. Es handelt sich dabei um ein 9-geschossiges, unterkellertes Gebäude mit je einem Hauptzugang zum Treppenhaus, welches die Wohnungen in den oberen Etagen erschließt. Im Erdgeschoss befinden sich die Gewerbe- einheiten, die über einen zusätzlichen Hinterausgang verfügen. Innerhalb der großen Gewerbeeinheit soll eine Anpassung an die neue Nutzung durch entfernen nichttragender Trennwände, sowie Errichtung neuer leichter Trennwände erfolgen, ohne dass Eingriffe in die Tragkonstruktion erfolgen. Die Haustechnik wird nach Erfordernis erneuert, bzw. ergänzt. Los 1 Abbruch- und Baumeisterarbeiten Vorgesehen ist: Demontage der Elektro-Altanlage in allen Räumen, einschl. den Deckenleuchten, Elt-Verteiler, Verkabelungen, sämtlicher An- und Einbauteile abgeh. Rasterdecke (253m2) / GK-Wände (20m2), Innentür und Rolltoranlage abbrechen / entsorgen Abbruch von Wand- und Sockelfliesen, sowie Eckschutzschienen vorh. 3 Bodenabläufe verschließen und Betonfußboden ausbessern, Türvergrößerung herstellen Standplatz für Klimaanlage im Außenbereich herstellen Los 2 Trockenbauarbeiten Vorgesehen ist: neue GK-Ständerwände im Bereich EDV-Anlagen und Beh.-WC Fensterbankverkleidungen sind 10-20 cm zurückzubauen GK-Decke freispannend F30 herstellen Los 3 Fliesenlegerarbeiten Vorgesehen ist: Neues Beh.-WC: Wand- u. Bodenfliesen gemäß Vorgabe des AG. Fliesenspiegel im Personalraum herstellen Los 4 Tischlerarbeiten Vorgesehen ist: Einbau von neuen 4 Innentüren, sowie auch dichtschließend Fensterprüfung auf Gängigkeit, ggf. Reparaturen Los 5 Stahlbauarbeitenarbeiten Vorgesehen ist: Tragkonstruktion für eine mobile Glastrennwand im rechten EG-bereich zur Abgrenzung der SB-Zone, feuerverzinkt, mit Trägern und Stützen aus Profilstahl herstellen Los 6   Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsinstallation Vorgesehen ist: Heizungs- und Lüftungsanlage sind der entsprechenden neuen  Raum-ordnung anzupassen und zu erweitern. ein Behinderten-WC ist in den hinteren Räumen herzustellen für den Personalraum ist ein Küchenanschluss herzustellen Los 7 Reinigungsarbeiten Vorgesehen ist: Innenreinigung der gesamten Gewerbeeinheit (ca. 415m2). Terminplanung Gesamtbauzeit:                                             46. KW 2026 bis 04.KW 2027 Bauzeit für Los 2 Trockenbauarbeiten:     47.KW 2026 bis 50.KW 2026 Leistungsinhalt              Termin Angebotsabgabe / Submission                           bis 11.09.2026 10. 00 Uhr Zuschlagserteilung durch die GGG                     bis 03.11.2026 Baubeginn Rosenhof 10/12  EG                          ab  09.11.2026 Bauende    Rosenhof 10/12  EG                          bis 31.01.2027 Einzel- bzw. Zwischentermine innerhalb des vom AG aufgestellten, den Verdingungsunterlagen beigefügten Bauablaufplan, sind möglich und in Abstimmung mit dem AG operativ in den Gesamtablauf einzuordnen. Die Mieter sind vom AN, in Abstimmung mit dem AG, rechtzeitig (mind. 10 Werktage vorher) per Postwurf oder allgemeinem Hausaushang über alle relevanten Fachgewerketermine (z.B. Bohrarbeiten, Kellerberäumung usw.) zu informieren. Angaben zur Baustellenbesetzung Hiermit erklären wir, dass wir mit dem uns zur Zeit der Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Personal sowie einsatzfähigen Arbeitsmitteln in der Lage sind, zeitgleich die geforderten Arbeiten gemäß Terminplanung des AG zu realisieren. Vorgesehene Baustellenbesetzung:  ............. Arbeitskräfte ......................................     den ........................ (Ort)           (Datum) ______________________________________________ (Stempel und Unterschrift) Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Die nachfolgend aufgeführten Hinweise und Erläuterungen gelten sinngemäß für alle in diesem Verzeichnis aufgeführten Leistungen gleichermaßen. Die nachfolgenden Bemerkungen sind allen evtl. Nachunternehmern des Hauptauftragnehmers für dessen Angebotsabgabe, zusätzlich zum Leistungstext und ggf. individuellen Vorbemerkungen, komplett auszuhändigen! Die Abgabe des verbindlichen Angebotes erfolgt für den Auftraggeber (in Folge auch Bauherr genannt) kostenlos und unverbindlich. Die Baustelle muss vor Abgabe des Kostenangebotes besichtigt werden. Für die Kalkulation sind die örtlichen Verhältnisse maßgebend! Der Teil A der VOB kommt nicht zur Anwendung. Alle erforderlichen Nebenleistungen nach VOB Teil C sind grundsätzlich in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das gilt insbesondere bzw. zusätzlich auch für: Alle Kosten die für den Schutz von vorhandenen Bauteilen und anderen Einrichtungen notwendig sind sowie anschließendes rückstandsloses Entfernen und Reinigung, das Beseitigen aller Verunreinigungen, z.B. Abfälle und Bauschutt, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren, alle Kosten welche für das Einrichten und Räumen der Baustelle notwendig werden, das Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschl. der Geräte, Werkzeuge und dergleichen, alle Kosten, die Bestandteil der nachfolgenden Leistungsbeschriebe sind, alle Kosten, die aus den Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheits- maßnahmen entstehen, alle Kosten, die durch den allgemeinen Bauablauf entstehen und mit denen normalerweise gerechnet werden muss, Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten einschl. des Vorhaltens der Messgeräte, Lehren und Absteckzeichen während der Bauausführung und des Stellens der Arbeitskräfte, das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normaler- weise gerechnet werden muss, und seine etwa erforderliche Beseitigung, das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen nicht höher als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen, das Liefern und Einbauen von Wand- und Deckendurchführungen sowie der Verbindungsmittel und Dichtstoffe, ohne besondere Anforderungen, die Einweisung des Bedien- und Wartungspersonals, Beleuchten, Beheizen und Reinigen der Aufenthalts- und Sanitärräume für die Beschäftigten des Auftragnehmers, das Heranbringen von Wasser und Energie von den vom Auftraggeber auf der Baustelle zur Verfügung gestellten Anschlussstellen zu den Verwend- ungsstellen, wenn dafür an entsprechender Stelle im Leistungsverzeichnis keine extra Leistungsposition vorgesehen ist. Sämtliche Leistungen sind durch den Bieter als komplette Leistung bis zur vollständigen Funktion anzubieten. Etwaige erschwerte Arbeitsbedingungen durch die örtliche Situation, sind grundsätzlich in die EP einzukalkulieren und werden nicht extra vergütet. Das Anbieten von unverhältnismäßig hohen Preisen in Eventual- oder Alternativpositionen (gehen nicht in die Gesamtsumme ein) ist zu unterlassen. Stellt der Auftragnehmer Ungereimtheiten oder Mängel am Projekt bzw. Leistungsverzeichnis fest, oder ist der Auftragnehmer von Materialsummen und -mengen aus Gründen von Erfahrungswerten o.ä. nicht überzeugt, dann hat der Auftragnehmer diese Umstände spätestens bei Abgabe des Angebotes, jedoch immer vor Beginn der Arbeiten, schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen bzw. eine Bedenklichkeitserklärung nach VOB beizufügen. Es sind nur an sorgfältige und gründliche Arbeiten gewöhnte Facharbeiter unter verantwortlicher, deutschsprachiger Fachbauleitung einzusetzen. Bei An-zeichen unsachgemäßer Arbeitsausführung ist auf Anordnung des Auftrag-gebers der Austausch von Fachkräften vorzunehmen. Die Anwohner/Mieter sind über die vorgesehenen Arbeiten und Zeiträume spätestens 10 Werktage vor Baubeginn mittels Aushang im Hauseingang - mit Angabe der Firmenbezeichung sowie - Art und Zeitraum der vorgesehenen Arbeiten zu informieren. Außerdem ist der Vorarbeiter bzw. ein Ansprechpartner namentlich zu benennen. Auf der Baustelle herrscht absolutes Alkoholverbot. Außerdem ist es nicht gestattet, innerhalb der Wohnhäuser oder auf den Balkonen zu rauchen. Weiterhin ist der Betrieb von Rundfunkgeräten innerhalb geschlossener Räume nicht gestattet. Leistungen, welche unter "Alternativ-", oder "Eventualpositionen" aufgelistet sind, bedürfen vor der Ausführung der schriftlichen Zustimmung des Auftrag- gebers bzw. des von ihm eingesetzten Bauüberwachers. Die Ausführung solcher Leistungen, ist demzufolge durch den Auftragnehmer beim Auftrag- geber vorher anzuzeigen, ansonsten kann u.U. keine Leistungsvergütung stattfinden. Der aufgestellte Bauzeitenplan ist  verbindlich. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Terminüberschreitungen die durch seine Verantwortlichkeit verschul- det oder mitverschuldet sind, die Einhaltung der Termine durch erhöhten Arbeitskräfteeinsatz sowie Abweichungen von der Normalarbeitszeit sicherzu- stellen. Treten Terminprobleme durch Fremdgewerke auf, für die der Auftrag- nehmer keine Verantwortung trägt, so sind diese Behinderungen gemäß VOB dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen! Verstößt der Auftrag- nehmer gegen diese Verpflichtung, ist er für den hieraus entstehenden Schaden verantwortlich, es sei denn, die Tatsachen welche zur Behinderung des Auftragnehmers geführt haben, waren für den Auftraggeber offensichtlich. Vor Beginn aller Arbeiten, sind Abstimmungen mit dem Planer und evtl. anderen Ausführungsfirmen zu treffen! Für die Einhaltung und Durchführung der Belange des Arbeitsschutzgesetzes sowie aller anderen gültigen Unfallverhütungsvorschriften, der Baustellenver- ordnung, etc. ist jeder Auftragnehmer selbst verantwortlich. Auf Verlangen des AG hat der AN Zeichnungen, Ausführungsdetails, Be- rechnungen und/ oder Beschreibungen zu liefern. Im Bedarfsfalle sind diese, auch mehrfach, im Rahmen der technisch möglichen Grenzen zu korrigieren bzw. abzuändern. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein. Grundlage für die zu liefernden Zeichnungen und Ausführungsdetails ist in erster Linie das Leistungsverzeichnis inkl. der dort beschriebenen Zustände, Abmessungen und Ausführungs- sowie Qualitätsmerkmale. Von diesen Vorgaben darf nur abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich vom Bauherrn gewünscht und schriftlich im Rahmen der Bauprotokolle dokumentiert wurde. Etwaige Prüfungs- und Freigabemerkmale des Auftraggebers bzw. seines von ihm beauftragten Bauüberwachers beziehen sich grundsätzlich nur auf dokumentierte Details in vorgenanntem Zusammenhang. Sie entbinden den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, der Sächsischen Bauordnung und sonstiger Vorschriften und Regelwerke. Maße und Abmessungen sind vom AN vor Ort abzunehmen, mit den Angaben im Leistungsverzeichnis u.a. relevanten Vorgaben zu vergleichen und bei Differenzen Rücksprache mit dem AG zu nehmen. Die Freigabemerkmale des AG/ Bauüberwachers beziehen sich grundsätzlich nicht auf Abmessungen, wenn diese nicht explizit auf Grund von dokumentierten Änderungen freigegeben werden müssen. Jeder Auftragnehmer ist für die sichere Lagerung von Werkzeug und Material selbst verantwortlich, auch wenn vom Auftraggeber Räumlichkeiten auf der Baustelle zur Verfügung gestellt werden. Sind keine geeigneten Räumlich- keiten vorhanden bzw. werden diese vom Auftraggeber nicht freigegeben, so ist der Auftragnehmer selbst für die Anlieferung, Vorhaltung und Beräumung von Containern o.ä. verantwortlich. Es ist nicht zulässig, in Keller- und (wenn vorhanden) Bodengängen sowie im Treppenhaus, Material und/oder Werkzeug, auch nicht kurzzeitig, abzustellen oder einzulagern. Der hauseingangs- oder (alternativ, falls vorhanden) hintereingangsseitig vorhandene Wohnweg ist während der gesamten Bauzeit freizuhalten. Es ist sicherzustellen, dass alle Haus- oder (alternativ, falls vorhanden) Hinterein- gänge für die Mieter und evtl. Rettungsfahrzeuge, Post, Dienstleistungs- unternehmen u.ä., während der gesamten Bauzeit uneingeschränkt zugängig sind. Rettungswege, ggf. auch für benachbarte, nicht zum BV gehörende Wohn- anlagen u.ä. Einrichtungen, sind in Abstimmung mit den zuständigen Behörden einzurichten, frei zu halten bzw. nach Arbeitsschluss zu beräumen. Transport- und Montagetechnik, Stellflächen für Container und Material, etc. sowie andere Aufwendungen, wie bspw. Mehraufwendungen für längere Transportwege im Baustellenbereich, spezielle technische Ausrüstung sowie Schutzmaßnahmen u.ä., müssen auf der Grundlage der vorher genannten Einschränkungen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten ausgewählt werden und sind in die jeweiligen EP einzukalkulieren. Spätere Nach- forderungen in vorgenannten Zusammenhängen werden abgelehnt! Baufahrzeuge dürfen die für den allgemeinen Verkehr bestimmten Fahrbahnen nicht verschmutzen bzw. sind die Fahrbahnen sofort gründlich zu reinigen. Beschädigungen am Eigentum des Bauherrn/Mieters, wie etwa die Zerstörung von Wegen und Bordsteinen durch Baufahrzeuge, Transportschäden an Wänden und Decken, Türen, Treppengeländern, Fußböden u.ä. sind auf Kosten des Verursachers zu beseitigen. Evtl. Vorschäden sind im Rahmen der Baustelleneinrichtung vor Beginn der Arbeiten zu dokumentieren (ggf. Foto). Später festgestellte, nicht vorher dokumentierte Schäden, gehen zu Lasten des Auftragnehmers, es sei denn, es handelt sich um verdeckte Schäden, deren Feststellung bzw. Dokumen- tation dem AN nicht möglich war. Sämtliche Koordinationsaufgaben mit Mietern benachbarter Häuser während der Baumaßnahme sind durch den AN im Rahmen seiner Fachbauleitung, in Abstimmung mit dem AG bzw. der Oberbauleitung, abzusichern und in die EP einzukalkulieren. Bei der Durchführung von z.B. Abbruch-, Maurer-, Putz und anderen schmutzintensiven Arbeiten in den Wohnungen sowie auch im Allgemein- bereich (Treppenhaus, Keller, etc.) und ebenso im Außenbereich (Fassade [Strahlarbeiten], Wege, etc.) ist darauf zu achten, dass das Eigentum des betreffenden Mieters bzw. des Bauherrn nicht beschädigt oder verunreinigt wird. Grundsätzlich sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen (Planen, Absaugvorrichtungen, etc.). Sollten trotz größtmöglicher Sorgfalt evtl. doch Verschmutzungen oder Beschädigungen verursacht werden, so sind diese auf eigene Kosten zu beseitigen. Die allgemein zugänglichen Bereiche in und um die Häuser sind sauber zu halten und täglich besenrein zu reinigen. Die Ablagerung von Baumaterial in diesen Zonen ist nicht gestattet. Die Kosten für Reinigungsgeräte bzw. -maschinen sind in die EP einzukalkulieren. Das Einrichten und Räumen der Baustelle entsprechend separater Position gilt auch für die Herstellung, Unterhaltung sowie Beseitigung von Baustraßen bzw. Zufahrten und die Versetzung der in Anspruch genommenen Flächen in ihren Urzustand, insoweit diese für die Ausführung der in diesem Leistungsver- zeichnis und evtl. Unterverzeichnissen aufgeführten Leistungen notwendig und nicht extra im jeweiligen Gewerk ausgeschrieben bzw. einzukalkulieren sind. Jeder Auftragnehmer hat sich vor Ausführung von Arbeiten aller Art, über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. zu unterrichten. Evtl. notwendige Untersuchungen im Zusammenhang oder die Beschaffung von Bestandsplänen o.ä. sind einzukalkulieren. Technische Parameter, Fabrikate bzw. Hersteller und dgl. sind durch den Bieter an den im Leistungsverzeichnis dafür vorgesehenen Stellen einzutragen! Im Leistungsverzeichnis dargestellte Skizzen und Zeichnungen dienen lediglich der Unterstützung bei der Kalkulation des Angebotes und sind hinsichtlich konstruktiver Details und Abmessungen o.ä. absolut unverbindlich. Sämtliche Maße sind am Bau zu prüfen und mit den im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen und Größen vor der Herstellung/ Bestellung bzw. Montage zu vergleichen. Betrifft dieser Punkt ein Produkt, welches nicht lagermäßig geführt ist, d.h. extra angefertigt oder angeliefert werden muss, ist vor einer Bestellung dieses Artikels, mit dem Bauherrn bzw. Planungsbüro zu klären, ob der ursprüngliche Zweck und die tatsächliche Funktion erreicht werden. Die vorliegende Ausschreibung darf nicht als Materialbestellliste angesehen werden! Sämtliche Produkte sind vor einer Bestellung mit dem Auftraggeber bzw. Planer abzustimmen. Einbauten gemäß der vom AG übergebenen Bemusterungsliste, sind zur Bemusterung vorzulegen. Das gilt auch für solche Produkte, welche vom Bieter im Zuge der Angebotsabgabe benannt und vom AG im Zuge der Angebots- prüfung bestätigt wurden. Mit dem AG ist in jedem Fall eine Nachbemusterung für sämtliche vom AN zu liefernden Einbauteile, vor der Bestellung bzw. ggf. Herstellung durchzuführen! Leistungspositionen mit Fabrikatsvorgaben ohne den Zusatz "oder gleichwertig" bzw. "oder glw.", sind in jedem Fall entsprechend dem vom AG vorgegebenen Produkt anzubieten. Es sind für diese Pos. keine Alternativen zugelassen bzw. gewünscht! Die Einheitspreise gelten immer für Lieferung, Montage bzw. Einbau sowie Nutzungsfertigstellung inkl. aller notwendigen Nebenleistungen und Nebenarbeiten sowie für die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile inkl. das Abladen, Lagern und ggf. Transportieren auf der Baustelle. Entfällt eine oder mehrere dieser Leistungen, so ist dies extra im Leistungstext kenntlich gemacht (z.B. nur montieren, Material wird vom Auftraggeber gestellt)! Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bauteile, Leistungsbereiche oder Ausschreibungseinheiten teilweise oder auch komplett aus dem Leistungs- umfang herauszulösen oder anderweitig zu vergeben! Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die durch ihn erbrachten Leistungen vor Frosteinwirkungen zu schützen. Stoffe und Bauteile die der Auftragnehmer zu liefern und einzubauen hat, die also in das Bauwerk eingehen, müssen ungebraucht sein sowie der DIN/ EN- Güte und Massenbestimmung entsprechen. Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass der jeweilige Auftragnehmer für jede seiner Leistungen selbst verantwortlich ist, dass er die ihm vorgelegten Planungsunterlagen sorgfältig zu prüfen hat, insbesondere bzgl. der Abmessungen der verschiedenen Ausrüstungen und deren Einsetzbarkeit am jeweiligen Bauvorhaben. Die übergebenen Ausführungsunterlagen sowie das Leistungsverzeichnis spiegeln die Vorstellungen des Bauherrn über das gewünschte Endprodukt wieder, entbinden den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Kontroll- und Sorgfaltspflicht bei der Prüfung aller ihm zur Verfügung gestellten Dokumente sowie der örtlichen Situation. Verwendete Abkürzungen:  Verwendete Abkürzungen: AN = Auftragnehmer  bzw. = beziehungsweise AG = Auftraggeber   z.B. = zum Beispiel WE = Wohnungseinheit  usw. = und so weiter EP = Einheitspreis   usf. = und so fort LV = Leistungsverzeichnis  inkl. = inklusive o.ä. = oder ähnlich (e)  etc. = et cetera u.a. = und andere (s)  dgl. = dergleichen ggf. = gegebenenfalls  d.h. = das heißt i.d.R. = in der Regel   bzgl. = bezüglich u.U. = unter Umständen  einschl. = einschließlich evtl. = eventuell
Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben
Allg. Hinweise Abbrucharbeiten Für die Ausführung ist maßgebend: VOB Teil B und C - DIN 18459 Allgemeine Vertragsbedingungen Baupolizeiliche Bestimmungen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Alle auf die Gewerke anzuwendenden DIN-Normen und Fachregeln Der AN hat vor Beginn der Arbeiten den Abbruch- bzw. Rückbauort zu prüfen und ggf. Bedenken schriftlich mitzuteilen. Bei Unterlassung ist der AN voll verantwortlich für die evtl. auftretenden Schäden oder Gewährleistungen. Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt gemäß den allgemeinen Vertragsbedingungen und VOB, Teil C. Alle Angaben verstehen sich komplett für Abbruch, Transport, Laden, Entsorgung und Reinigung der Baustelle. Folgende Leistungen sind mit in die Einheitspreise einzukalkulieren: Abbruchmaterialien in Container laden, abfahren und nach Vorschrift entsorgen, einschl. Kippgebühren. Container sind staubdicht mit Planen abzudecken. Schutz aller angrenzenden Bauteile, Flächen, etc. vor Beschädigung und Verschmutzung. Wasser und Strom werden gegen Kostenbeteiligung zur Verfügung gestellt. Baufahrzeuge dürfen die für den allgemeinen Verkehr bestimmten Fahrbahnen nicht verschmutzen bzw. sind die Fahrbahnen sofort gründlich zu reinigen. Kosten die sich aus der Benutzung öffentlicher Flächen, Absperrmaßnahmen, amtlichen Genehmigungen und Sondernutzungsgebühren ergeben, sind vom AN zu tragen.
Allg. Hinweise Abbrucharbeiten
Hinweis zur Baustelleneinrichtung Die Pos. Baustelle einrichten und räumen gilt gleicher- maßen für alle nachfolgenden Titel/Untertitel ist entsprechend auskömmlich zu kalkulieren.
Hinweis zur Baustelleneinrichtung
1 Trockenbauarbeiten
1
Trockenbauarbeiten
1.1 Baustelle einrichten und räumen Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Erfüllung der Bauleistungen erforderlich sind und soweit sie nicht in die Einheitspreise einkalkuliert werden, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert berechnet wird, betriebs- fertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten. Der notwendige Umfang ist durch den AN im Rahmen der Angebotserstellung auf der Grundlage des Leistungs- verzeichnisses, der durchgeführten Ortsbegehung sowie eigenen Erfahrungen aus vergleichbaren Bauvorhaben einzuschätzen. Abgegolten sind außerdem alle Kosten als fix und fertige Leistung, soweit erforderlich, aus: Staubschutzmaßnahmen, Koordinierung der Baumaßnahme mit dem Bauherren und sonstigen Beteiligten, Allg. Maßnahmen  zum Schutz von vorhandenen Bau-teilen und Einrichtungen, sofern dafür keine besonderen Maßnahmen extra ausgeschrieben sind bzw. über deren Maß hinausgehen oder für andere Arbeiten weiter vorzuhalten sind, Bestandsaufnahme/Dokumentation z. Beweissicherung, Tägliches, besenreines Reinigen des Arbeitsplatzes, Unfallverhütungsmaßnahmen, Transportmitteln. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dergleichen zu räumen.
1.1
Baustelle einrichten und räumen
1.00
Psch
Allg. Hinweise Trockenbauarbeiten 1. Allgemeines und Geltungsbereich Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18340 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr. 2. Stoffe und Bauteile Materialien sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Typen oder Fabrikate anzubieten. Verwendete Holzwerkstoffplatten dürfen kein Formaldehyd enthalten. Soweit in der Leistungs-beschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. 3. Korrosionsschutz verwendeter Bauteile Die verwendeten Bauteile müssen ihrem Verwendungszweck entsprechend dauerhaft und korrosionsgeschützt sein. Dies gilt insbesondere für Unterkonstruktionen, Schienen und Profile. 4. Allg. Ausführungshinweise Als Grundlage für die Ausführung hat der Auftragnehmer vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen, die für den reibungslosen    Einbau erforderlich sind. Unterdecken Unterdecken sind anhand eines Verlegeplanes zu verlegen. Dabei sind alle Einbauteile, wie z.B. Leuchten, Vorhangschienen, Luftauslässe, usw. sowie die Rohrführungspläne zu berücksichtigen. Ungeklärte Detailpunkte sind vor Verlegebeginn mit dem Auftraggeber abzusprechen. Anschlüsse Decke-Wand/Stütze Anschlüsse der Decken an Wänden und Stützen sind so auszubilden, dass alle an die Unterdecke gestellten Forderungen erhalten bleiben. Dehnungsfugen an Wänden Sofern nicht anders beschrieben sind Dehnungsfugen im Abstand von </= 15 m anzuordnen. Doppelböden Das fertig gestellte Doppelbodensystem muss mindestens der vom Bundesverband Systemboden herausgegebenen Sicherheitsrichtlinie für Doppel-böden entsprechen. Doppelbodenstützen müssen aus nicht brennbarem Material bestehen. Vor der Ausführung der Arbeiten sind die geforderten Höhen und die Maßgenauigkeit des Rohfußbodens durch den Auftragnehmer zu prüfen. Fußböden Falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen im Fußbodenaufbau festgestellt werden, sind die tatsächlichen Einbauhöhen vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber abzusprechen. Unterböden sind prinzipiell mit Fugenversatz zu verlegen. Alle Stöße, auch bei Nut- und Federverbindungen, sind, sofern im LV nicht anders beschrieben, mit geeignetem Kleber zu verkleben. Bei Verlegung auf Trockenschüttungen sind in Türbereichen oder bei Anschlüssen an massiven Bauteilen geeignete Maßnahmen zur Unterfangung vorzunehmen. Wärmedämmarbeiten Beim Ein- und Ausbau von Mineralfaserdämmstoffen ist für eine gute Durchlüftung der Räume zu sorgen. Beim Trennen ist keine Säge zu verwenden. Dämmstoffe im Dachgeschoss müssen konvektionsdicht eingebaut werden. Die Fugen, Fußpunkte und Knickpunkte sind mit selbstklebenden und dampfdichten Fugenbändern abzukleben, falls nicht die Art oder Form des Dämmstoffes die Luftdichtigkeit gewährleistet. Schleifarbeiten im Trockenverfahren Schleifarbeiten mit Schleifgeräten im Trockenverfahren sind grundsätzlich mit Absaugung auszuführen. Hinweise zu Befestigungen Holzverbindungen sind grundsätzlich zu verschrauben. Klammergeräte dürfen nur mit Druckbegrenzer verwendet werden. Dampfsperren sind grundsätzlich zu verkleben. Bohr- und Dübelarbeiten an sichtbar bleibenden Wand- und Deckenflächen sind sorgfältig auszuführen, sodass keine Beschädigung der Bauelemente auftritt. Befestigungspunkte an vorhandenen Wänden, Fußböden und Decken sind unter Berücksichtigung etwaiger vorhandener Kabel und Rohrleitungen zu wählen. In zweifelhaften Fällen sind die Befestigungsstellen gemeinsam mit dem Auftraggeber festzulegen. 5. Nebenleistungen Ergänzend zu den in VOB/C DIN 18340 genannten Leistungen gelten als Nebenleistungen: Einrichtung und Räumung der Baustelle (falls nicht separat ausgeschrieben). Abschleifen von Spachtelgraten. Lüften der Räume und Staubsaugen während und nach dem Ein- und Ausbau von Mineralfasererzeugnissen. Kosten, die für den Schutz von vorhandenen Bauteilen und anderen Einrichtungen notwendig sind, wie z.B. Auslegen von Folien o.ä. zum Schutz der Fußböden, etc. sowie anschließendes rückstandsloses Entfernen und Reinigung. Abtransport und Entsorgung aller Reststoffe. Wasser und Strom werden gegen Kostenbeteiligung zur Verfügung   gestellt.
Allg. Hinweise Trockenbauarbeiten
Kurzbeschreibung Trockenbauarbeiten Folgendes ist vorgesehen: neue GK-Ständerwände im Bereich EDV-Anlagen und Beh.-WC Fensterbankverkleidungen sind 10-20 cm zurückzubauen abgehangene Decke abbrechen und entsorgen Zwischendecke freispannend  im Flurbereich herstellen
Kurzbeschreibung Trockenbauarbeiten
1.2 GK-Ständerwand, d=125 mm herstellen Im Bereich der herzustellenden Trockenbauwand ist eine Metallunterdecke installiert. Die Elememte sind entsprechend anzupassen bzw. auszuschneiden, um die Uw-Profile an der Rohdecke zu befestigen. Gipskartonplatten-Ständerwand, bestehend aus: einfachem Ständerwerk aus verzinkten CW- und UW- Profilen, einschließlich Anschlussdichtung an Massivdecke und Fußboden, beidseitiger Beplankung mit Gipskartonplatten, Schraubenköpfe und Fugen verspachteln, als Grundlage für Maler- bzw. Tapezierarbeiten inkl. Kantenschutz an vorspringenden Kanten. plattenförmiger Dämmschicht aus Mineralfaser, dicht und abgleitsicher im Zwischenraum  eingebaut, liefern und nach den Herstellervorschriften einbauen, Anschlüsse zu den Wand- und Deckenflächen abrisssicher mit Glasfaserstreifen o.ä. überspannen und Oberfläche planeben verspachteln und Acrylfuge an allen sichtbaren Wand- und Deckenanschlüssen. Das Herstellen, Anarbeiten bzw. Anpassen und Schließen von Aussparungen für Nischen und Rohrleitungen ist in den EP einzukalkulieren. Profile:   75 x 0,6 mm Beplankung je Seite: 2x12,5 mm Dämmdicke:  50 mm WLG035 Mindestrohdichte: 40 kg/m³ Wanddicke:  125 mm Einsatz:   Raumtrennwand Ort:   gemäß Plan Angebotenes Fabrikat: '....................'
1.2
GK-Ständerwand, d=125 mm herstellen
49.00
1.3 GK-Vorsatzschale, freistehend, teilhoch Gipskartonplatten-Vorsatzschale, freistehend, raumhoch, bestehend aus: einfachem Ständerwerk aus verzinkten CW- und UW- Profilen, einschließlich Anschlussdichtung an Massiv- decke, Seitenwände und Fußboden, oberer Abschluss gemäß Plan, seitlicher Beplankung mit Gipskarton-platten, Schraubenköpfe und Fugen verspachteln, als Grundlage für Maler- bzw. Tapezier- und/oder Fliesen-arbeiten, plattenförmiger Dämmschicht aus Mineralfaser, dicht und abgleitsicher im Zwischenraum  eingebaut, liefern und nach den Herstellervorschriften einbauen, einschl. Wandanschlüssen und Acrylfuge an allen sichtbaren Wand- und Deckenanschlüssen. Das Herstellen, Anarbeiten bzw. Anpassen und Schließen von Aussparungen für Nischen und Rohrleitungen ist in den EP einzukalkulieren. Fabrikat: Knauf oder gleichwertig Profile:  50 x 0,6 mm Bauhöhe: teilhoch gemäß Plan Beplankung: 2x12,5 mm, feuchtraumgeeignet Dämmdicke: 50 mm WLG035 Mindestroh- dichte:  40 kg/m³ Einbauort: Beh.-WC Angebotenes Fabrikat: '"...................."'
1.3
GK-Vorsatzschale, freistehend, teilhoch
12.00
1.4 Türöffnungen vergrößern, Ständerwände Die vorhandene Türöffnungen (0,90 x 2,0m) ist bis zu einer lichten Öffnungsgröße von 1,0 x 2,13m in Gipskarton-Ständerwand mit Türpfosten aus C- bzw. UA- Ständerprofilen, incl. aller erforderlichen Verstärkungsprofile sowie Kopfstück und Fußplatte zu vergrößern. Die tragende Betonwand in Achse C ist filialraumseitig mit Trockenbau verkleidet und hat eine Innenleibung von mind. 300mm Bauöffnungsmaße: B: 1000 / H: 2130 Fertigwanddicke: ca. 300 mm
1.4
Türöffnungen vergrößern, Ständerwände
1.00
St
1.5 Metallständerwand F30, Einfachständerwerk, zweilagig beplankt Metallständerwand F30, Einfachständerwerk, zweilagig beplankt als nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand, El 30-A Brandschutztechnische Anforderungen an die Bekleidung, Feuerwiderstandsklasse 30 Minuten nach DIN 4102-2. Bewertetes Schalldämm-Maß Rw = 55,9 dB Wandhöhe: 3,10 m (max. zul. Wandhöhe: 5,00 m) Wanddicke: 125 mm Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton/ Mauerwerk Ausführung mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, Metallständer CW 75, Achsabstand 625 mm, Boden und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 75/40, Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln. Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke 60 mm, Brandverhalten nach DIN EN 13501-1: A1, Wärmeleitfähigkeit ? = 0,040 W/(mK), längenbezogener Strömungswiderstand nach DIN EN 29053: AFr = 5 kPa·s/m², einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen, Produkt: Knauf Insulation Trennwand-Dämmplatte TP 115 (Hergestellt mit Ecose® Technology, einem formaldehydfreien Bindemittel auf Basis vorwiegend natürlich-organischer Grundstoffe ohne Zusatz von künstlichen Farben oder Färbemitteln) oder gleichwertig. Beplankung beidseitig aus Gipsplatten GKF DIN 18180 bzw. Typ DF EN 520: Knauf Bauplatten, zweilagig, Platten-       dicke 2x 12,5 mm, Verarbeitung gemäß DIN 18181. Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q2 Standardverspachtelung, Verarbeitung gemäß DIN 18181. Die Ausführung erfolgt unter Verwendung von DIN EN 13963, Spachtelmaterial Uniflott Typ 4B oder alternativ Fügenfüller Typ 3B. System: Knauf Metallständerwand W112.de Ort: notwendiger Flur zu EDV-Anlagen Angebotenes Fabrikat: '....................'
1.5
Metallständerwand F30, Einfachständerwerk, zweilagig beplankt
15.00
1.6 GK-Zwischendecke, freispannend, F30, Raumbreite max. 2,4 m Unterdecke nach DIN 18168-1 als freispannende Decke unter Heizungsgerät / - Rohren und Abhangkonstruktion in der Feuerwiderstandsklasse F30 nach DIN 4102-2. Ausführung der Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen gem. DIN 18182-1, Tragprofile als CW-Doppelprofile und Randbefestigung mit UW-Profilen, jeweils mit Abdeckstreifen aus feuchtraumgeeigneten Feuerschutzplatten, Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln. Anordnung und Achsabstände entsprechend den Vorgaben des Systemherstellers. Abdeckung auf freitragender Decke aus einer Lage Feuerschutzplatten, vollflächig verlegt, lose aufgelegt, Längsstoßüberlappung = 50 mm, Verarbeitung gemäß DIN 18181. Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Baustoffklasse A, durchgängig zwischen den Tragprofilen verlegt. Decklage/Bekleidung aus Feuerschutz- platten GKF gem. DIN 18180 zweilagig, Verarbeitung gemäß DIN 18181. Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q2 Standardverspachtelung. Verarbeitung gemäß DIN 18181. Profile:  CW 75 als Doppelprofil, UW 75 Abdeckstreifen: GKFI-Platten 1x 25 mm, b = 120 / 50 mm Abdeckung: GKF-Platten 1x 12,5 mm Beplankung: GKF-Platten 2 x12,5 mm Dämmschichtdicke: 80 mm Wärmeleitfähigkeit ?:  = 0,040 W/(mK) Achsabstand:  = 500 mm Raumbreite:  = 3,20 m Einbauhöhe:  < 3,00 m Befestigungsuntergrund: Beton-Innenwand System:  Knauf Freitragende Decke F30 D131.de   oder gleichwertig Einsatz:  Flur im Bereich des zweigeschossigen                           Luftraums Angebotenes Fabrikat: '"...................."'
1.6
GK-Zwischendecke, freispannend, F30, Raumbreite max. 2,4 m
20.00
1.7 TB-Verkleidung im Fenterbankbereich zurücksetzen einseitige GK-Verkleidung im Fensterbankbereich des großen Filialraumes demontieren und entsorgen, ggf. senkrechte Verkleidung prüfen zur Wiederverwendung. Die Verkleidung der Fensterbankbereiche um mindestens ca. 20 cm zurückgesetzt wieder herstellen. Genaue Festlegung des Rücksetzungsmaß nach Öffnung der Verkleidung und Abstimmung mit dem Bauherrn. Profile:  50 x 0,6 mm Beplankung:  2x 12,5 mm, einlagig Abmessung: Höhe ca. 40 cm Ort:  Verkleidung im Fensterbankbereich   (in Achse B)
1.7
TB-Verkleidung im Fenterbankbereich zurücksetzen
10.00
m
2 Stundenlohnarbeiten
2
Stundenlohnarbeiten
2.1 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Stundensatz Facharbeiter Verrechnungssatz für Arbeitskraft für evtl. unvorhergesehene Arbeiten. Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft ein Verrechnungssatz, der alle Aufwendungen enthält, insbes. den Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozial- kassenbeiträge, usw., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Der Verrechnungssatz ist unter Beachtung der preisrecht- lichen Vorschriften ermittelt. Er gilt unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden. Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber vor der Ausführung schriftlich genehmigt werden!
2.1
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
W
2.00
St
2.2 Helferstunden desgl. nur Helferstunden
2.2
Helferstunden
W
1.00
St