Los 1 - Abbruch- und Baumeisterarbeiten
Umbau Openbank, Rosenhof 10/12
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Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben 1. Angaben über Sicherheitsleistungen/Nebenkosten (Seite 3), 2. Hinweise zur Straßen-, Lage- u. Geschosserklärung (Seite 3), 3. Allg. Baubeschreibung (ab Seite 4), 4. Allg. Bauablaufplan (ab Seite 5), 5. Leistungsverzeichnis (Langtexte ab Seite 11), 6. Terminplanung (Seite 5) 7. Musterbauvertrag (als Anlage beigefügt), 8. Anlage 2 zum Musterbauvertrag - Allgemeine Hinweise des Auftraggebers (als Anlage beigefügt), 9. Anlage 4 zum Musterbauvertrag - Bestimmungen zur Bauleistungs- Versicherung für das Bauvorhaben (als Anlage beigefügt), Mit seiner Unterschrift inkl. Firmenstempel bestätigt der Bieter, die o. g. Unterlagen gelesen und verstanden zu haben sowie uneingeschränkt anzuerkennen. ......................................     den ........................ (Ort)           (Datum) ______________________________________________ Vertragsbestandteile welche mit dem Angebot einzureichen sind 1. LV-Deckblatt mit Angebotsendsumme und evtl. Nachlass/Skonto (Seite 1) , 2. Bestätigung der Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben (S. 2), 3. Terminplanung (Seite 5), 4. Angaben zur Baustellenbesetzung (Seite 5) 5. Leistungsverzeichnis (Kurzform) mit verbindlichen Angebotspreisen, 6. Anlage 3 zum Musterbauvertrag - Anerkennung der Leistungsbe- schreibung und der Vertragsbestandteile (als Anlage beigefügt), 7.  Anlage 5 zum Musterbauvertrag - Angaben der eingesetzten Nachunternehmen (als Anlage beigefügt), 8. Angebot im GAEB-Format D84 auf CD-R o.ä. Datenträger, 9. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (sofern verpflichtet),   Eintragung in die Handwerksrolle bzw. IHK, 10. Referenzliste (auf Verlangen des AG auch von Subunternehmen), 11. Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, 12. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, 13. Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes als Kopie, 14. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Alternativ kann anstelle der o.g. Dokumente Punkt 9-14, ein gültiger Präqualifikationsnachweis vorgelegt werden. Sicherheitsleistungen/Nebenkosten Bezogen auf die Bruttoabrechnungssumme: Gewährleistungsbürgschaft 0,0 % Bauleistungsversicherung   0,2 % Baustrom    0,2 % Bauwasser  0,0 % Sanitäreinrichtung 0,2 % Bezogen auf die Bruttoauftragssumme: Vertragserfüllungsbürgschaft 5,0% Straßen-, Lage- und Geschosserklärung Um Missverständnissen vorzubeugen wird festgelegt: a) Straßenkurzbeschreibung -RH 10/12 (Rosenhof 10/12) b) Bezeichnung der Wohngeschosse - KG (Kellergeschoss) - EG (Erdgeschoss) Allgemeine Baubeschreibung Die Grundstücks- und Gebäudewirtschafts- Gesellschaft m.b.H plant Ende 2026 bis Anfang Februar 2027 im Rosenhof 10/12 eine Umnutzungsmaßnahme der Gewerbeeinheit von einem Konsum zu einer Bankfiliale. Es handelt sich um eine Maßnahme in der Erdgeschosszone eines Wohnhochhauses. Es handelt sich dabei um ein 9-geschossiges, unterkellertes Gebäude mit je einem Hauptzugang zum Treppenhaus, welches die Wohnungen in den oberen Etagen erschließt. Im Erdgeschoss befinden sich die Gewerbe- einheiten, die über einen zusätzlichen Hinterausgang verfügen. Innerhalb der großen Gewerbeeinheit soll eine Anpassung an die neue Nutzung durch entfernen nichttragender Trennwände, sowie Errichtung neuer leichter Trennwände erfolgen, ohne dass Eingriffe in die Tragkonstruktion erfolgen. Die Haustechnik wird nach Erfordernis erneuert, bzw. ergänzt. Los 1 Abbruch- und Baumeisterarbeiten Vorgesehen ist: Demontage der Elektro-Altanlage in allen Räumen, einschl. den Deckenleuchten, Elt-Verteiler, Verkabelungen, sämtlicher An- und Einbauteile abgeh. Rasterdecke (253m2) / GK-Wände (20m2), Innentür und Rolltoranlage abbrechen / entsorgen Abbruch von Wand- und Sockelfliesen, sowie Eckschutzschienen vorh. 3 Bodenabläufe verschließen und Betonfußboden ausbessern, Türvergrößerung herstellen Standplatz für Klimaanlage im Außenbereich herstellen Los 2 Trockenbauarbeiten Vorgesehen ist: neue GK-Ständerwände im Bereich EDV-Anlagen und Beh.-WC Fensterbankverkleidungen sind 10-20 cm zurückzubauen GK-Decke freispannend F30 herstellen Los 3 Fliesenlegerarbeiten Vorgesehen ist: Neues Beh.-WC: Wand- u. Bodenfliesen gemäß Vorgabe des AG. Fliesenspiegel im Personalraum herstellen Los 4 Tischlerarbeiten Vorgesehen ist: Einbau von neuen 4 Innentüren, sowie auch dichtschließend Fensterprüfung auf Gängigkeit, ggf. Reparaturen Los 5 Stahlbauarbeitenarbeiten Vorgesehen ist: Tragkonstruktion für eine mobile Glastrennwand im rechten EG-bereich zur Abgrenzung der SB-Zone, feuerverzinkt, mit Trägern und Stützen aus Profilstahl herstellen Los 6   Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsinstallation Vorgesehen ist: Heizungs- und Lüftungsanlage sind der entsprechenden neuen  Raum-ordnung anzupassen und zu erweitern. ein Behinderten-WC ist in den hinteren Räumen herzustellen für den Personalraum ist ein Küchenanschluss herzustellen Los 7 Reinigungsarbeiten Vorgesehen ist: Innenreinigung der gesamten Gewerbeeinheit (ca. 415m2). Terminplanung Gesamtbauzeit:                                             46. KW 2026 bis  4. KW 2027 Bauzeit für Los 1 Abbruch-/Baum.arb.:     46.KW 2026 bis 50.KW 2026 Leistungsinhalt              Termin Angebotsabgabe / Submission                           bis 11.09.2026 10. 00 Uhr Zuschlagserteilung durch die GGG                     bis 03.11.2026 Baubeginn Rosenhof 10/12  EG                          ab  09.11.2026 Bauende    Rosenhof 10/12  EG                          bis 31.01.2027 Einzel- bzw. Zwischentermine innerhalb des vom AG aufgestellten, den Verdingungsunterlagen beigefügten Bauablaufplan, sind möglich und in Abstimmung mit dem AG operativ in den Gesamtablauf einzuordnen. Die Mieter sind vom AN, in Abstimmung mit dem AG, rechtzeitig (mind. 10 Werktage vorher) per Postwurf oder allgemeinem Hausaushang über alle relevanten Fachgewerketermine (z.B. Bohrarbeiten, Kellerberäumung usw.) zu informieren. Angaben zur Baustellenbesetzung Hiermit erklären wir, dass wir mit dem uns zur Zeit der Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Personal sowie einsatzfähigen Arbeitsmitteln in der Lage sind, zeitgleich die geforderten Arbeiten gemäß Terminplanung des AG zu realisieren. Vorgesehene Baustellenbesetzung:  ............. Arbeitskräfte ......................................     den ........................ (Ort)           (Datum) ______________________________________________ (Stempel und Unterschrift) Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Die nachfolgend aufgeführten Hinweise und Erläuterungen gelten sinngemäß für alle in diesem Verzeichnis aufgeführten Leistungen gleichermaßen. Die nachfolgenden Bemerkungen sind allen evtl. Nachunternehmern des Hauptauftragnehmers für dessen Angebotsabgabe, zusätzlich zum Leistungstext und ggf. individuellen Vorbemerkungen, komplett auszuhändigen! Die Abgabe des verbindlichen Angebotes erfolgt für den Auftraggeber (in Folge auch Bauherr genannt) kostenlos und unverbindlich. Die Baustelle muss vor Abgabe des Kostenangebotes besichtigt werden. Für die Kalkulation sind die örtlichen Verhältnisse maßgebend! Der Teil A der VOB kommt nicht zur Anwendung. Alle erforderlichen Nebenleistungen nach VOB Teil C sind grundsätzlich in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das gilt insbesondere bzw. zusätzlich auch für: Alle Kosten die für den Schutz von vorhandenen Bauteilen und anderen Einrichtungen notwendig sind sowie anschließendes rückstandsloses Entfernen und Reinigung, das Beseitigen aller Verunreinigungen, z.B. Abfälle und Bauschutt, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren, alle Kosten welche für das Einrichten und Räumen der Baustelle notwendig werden, das Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschl. der Geräte, Werkzeuge und dergleichen, alle Kosten, die Bestandteil der nachfolgenden Leistungsbeschriebe sind, alle Kosten, die aus den Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheits- maßnahmen entstehen, alle Kosten, die durch den allgemeinen Bauablauf entstehen und mit denen normalerweise gerechnet werden muss, Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten einschl. des Vorhaltens der Messgeräte, Lehren und Absteckzeichen während der Bauausführung und des Stellens der Arbeitskräfte, das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normaler- weise gerechnet werden muss, und seine etwa erforderliche Beseitigung, das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen nicht höher als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen, das Liefern und Einbauen von Wand- und Deckendurchführungen sowie der Verbindungsmittel und Dichtstoffe, ohne besondere Anforderungen, die Einweisung des Bedien- und Wartungspersonals, Beleuchten, Beheizen und Reinigen der Aufenthalts- und Sanitärräume für die Beschäftigten des Auftragnehmers, das Heranbringen von Wasser und Energie von den vom Auftraggeber auf der Baustelle zur Verfügung gestellten Anschlussstellen zu den Verwend- ungsstellen, wenn dafür an entsprechender Stelle im Leistungsverzeichnis keine extra Leistungsposition vorgesehen ist. Sämtliche Leistungen sind durch den Bieter als komplette Leistung bis zur vollständigen Funktion anzubieten. Etwaige erschwerte Arbeitsbedingungen durch die örtliche Situation, sind grundsätzlich in die EP einzukalkulieren und werden nicht extra vergütet. Das Anbieten von unverhältnismäßig hohen Preisen in Eventual- oder Alternativpositionen (gehen nicht in die Gesamtsumme ein) ist zu unterlassen. Stellt der Auftragnehmer Ungereimtheiten oder Mängel am Projekt bzw. Leistungsverzeichnis fest, oder ist der Auftragnehmer von Materialsummen und -mengen aus Gründen von Erfahrungswerten o.ä. nicht überzeugt, dann hat der Auftragnehmer diese Umstände spätestens bei Abgabe des Angebotes, jedoch immer vor Beginn der Arbeiten, schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen bzw. eine Bedenklichkeitserklärung nach VOB beizufügen. Es sind nur an sorgfältige und gründliche Arbeiten gewöhnte Facharbeiter unter verantwortlicher, deutschsprachiger Fachbauleitung einzusetzen. Bei An-zeichen unsachgemäßer Arbeitsausführung ist auf Anordnung des Auftrag-gebers der Austausch von Fachkräften vorzunehmen. Die Anwohner/Mieter sind über die vorgesehenen Arbeiten und Zeiträume spätestens 10 Werktage vor Baubeginn mittels Aushang im Hauseingang - mit Angabe der Firmenbezeichung sowie - Art und Zeitraum der vorgesehenen Arbeiten zu informieren. Außerdem ist der Vorarbeiter bzw. ein Ansprechpartner namentlich zu benennen. Auf der Baustelle herrscht absolutes Alkoholverbot. Außerdem ist es nicht gestattet, innerhalb der Wohnhäuser oder auf den Balkonen zu rauchen. Weiterhin ist der Betrieb von Rundfunkgeräten innerhalb geschlossener Räume nicht gestattet. Leistungen, welche unter "Alternativ-", oder "Eventualpositionen" aufgelistet sind, bedürfen vor der Ausführung der schriftlichen Zustimmung des Auftrag- gebers bzw. des von ihm eingesetzten Bauüberwachers. Die Ausführung solcher Leistungen, ist demzufolge durch den Auftragnehmer beim Auftrag- geber vorher anzuzeigen, ansonsten kann u.U. keine Leistungsvergütung stattfinden. Der aufgestellte Bauzeitenplan ist  verbindlich. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Terminüberschreitungen die durch seine Verantwortlichkeit verschul- det oder mitverschuldet sind, die Einhaltung der Termine durch erhöhten Arbeitskräfteeinsatz sowie Abweichungen von der Normalarbeitszeit sicherzu- stellen. Treten Terminprobleme durch Fremdgewerke auf, für die der Auftrag- nehmer keine Verantwortung trägt, so sind diese Behinderungen gemäß VOB dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen! Verstößt der Auftrag- nehmer gegen diese Verpflichtung, ist er für den hieraus entstehenden Schaden verantwortlich, es sei denn, die Tatsachen welche zur Behinderung des Auftragnehmers geführt haben, waren für den Auftraggeber offensichtlich. Vor Beginn aller Arbeiten, sind Abstimmungen mit dem Planer und evtl. anderen Ausführungsfirmen zu treffen! Für die Einhaltung und Durchführung der Belange des Arbeitsschutzgesetzes sowie aller anderen gültigen Unfallverhütungsvorschriften, der Baustellenver- ordnung, etc. ist jeder Auftragnehmer selbst verantwortlich. Auf Verlangen des AG hat der AN Zeichnungen, Ausführungsdetails, Be- rechnungen und/ oder Beschreibungen zu liefern. Im Bedarfsfalle sind diese, auch mehrfach, im Rahmen der technisch möglichen Grenzen zu korrigieren bzw. abzuändern. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein. Grundlage für die zu liefernden Zeichnungen und Ausführungsdetails ist in erster Linie das Leistungsverzeichnis inkl. der dort beschriebenen Zustände, Abmessungen und Ausführungs- sowie Qualitätsmerkmale. Von diesen Vorgaben darf nur abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich vom Bauherrn gewünscht und schriftlich im Rahmen der Bauprotokolle dokumentiert wurde. Etwaige Prüfungs- und Freigabemerkmale des Auftraggebers bzw. seines von ihm beauftragten Bauüberwachers beziehen sich grundsätzlich nur auf dokumentierte Details in vorgenanntem Zusammenhang. Sie entbinden den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, der Sächsischen Bauordnung und sonstiger Vorschriften und Regelwerke. Maße und Abmessungen sind vom AN vor Ort abzunehmen, mit den Angaben im Leistungsverzeichnis u.a. relevanten Vorgaben zu vergleichen und bei Differenzen Rücksprache mit dem AG zu nehmen. Die Freigabemerkmale des AG/ Bauüberwachers beziehen sich grundsätzlich nicht auf Abmessungen, wenn diese nicht explizit auf Grund von dokumentierten Änderungen freigegeben werden müssen. Jeder Auftragnehmer ist für die sichere Lagerung von Werkzeug und Material selbst verantwortlich, auch wenn vom Auftraggeber Räumlichkeiten auf der Baustelle zur Verfügung gestellt werden. Sind keine geeigneten Räumlich- keiten vorhanden bzw. werden diese vom Auftraggeber nicht freigegeben, so ist der Auftragnehmer selbst für die Anlieferung, Vorhaltung und Beräumung von Containern o.ä. verantwortlich. Es ist nicht zulässig, in Keller- und (wenn vorhanden) Bodengängen sowie im Treppenhaus, Material und/oder Werkzeug, auch nicht kurzzeitig, abzustellen oder einzulagern. Der hauseingangs- oder (alternativ, falls vorhanden) hintereingangsseitig vorhandene Wohnweg ist während der gesamten Bauzeit freizuhalten. Es ist sicherzustellen, dass alle Haus- oder (alternativ, falls vorhanden) Hinterein- gänge für die Mieter und evtl. Rettungsfahrzeuge, Post, Dienstleistungs- unternehmen u.ä., während der gesamten Bauzeit uneingeschränkt zugängig sind. Rettungswege, ggf. auch für benachbarte, nicht zum BV gehörende Wohn- anlagen u.ä. Einrichtungen, sind in Abstimmung mit den zuständigen Behörden einzurichten, frei zu halten bzw. nach Arbeitsschluss zu beräumen. Transport- und Montagetechnik, Stellflächen für Container und Material, etc. sowie andere Aufwendungen, wie bspw. Mehraufwendungen für längere Transportwege im Baustellenbereich, spezielle technische Ausrüstung sowie Schutzmaßnahmen u.ä., müssen auf der Grundlage der vorher genannten Einschränkungen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten ausgewählt werden und sind in die jeweiligen EP einzukalkulieren. Spätere Nach- forderungen in vorgenannten Zusammenhängen werden abgelehnt! Baufahrzeuge dürfen die für den allgemeinen Verkehr bestimmten Fahrbahnen nicht verschmutzen bzw. sind die Fahrbahnen sofort gründlich zu reinigen. Beschädigungen am Eigentum des Bauherrn/Mieters, wie etwa die Zerstörung von Wegen und Bordsteinen durch Baufahrzeuge, Transportschäden an Wänden und Decken, Türen, Treppengeländern, Fußböden u.ä. sind auf Kosten des Verursachers zu beseitigen. Evtl. Vorschäden sind im Rahmen der Baustelleneinrichtung vor Beginn der Arbeiten zu dokumentieren (ggf. Foto). Später festgestellte, nicht vorher dokumentierte Schäden, gehen zu Lasten des Auftragnehmers, es sei denn, es handelt sich um verdeckte Schäden, deren Feststellung bzw. Dokumen- tation dem AN nicht möglich war. Sämtliche Koordinationsaufgaben mit Mietern benachbarter Häuser während der Baumaßnahme sind durch den AN im Rahmen seiner Fachbauleitung, in Abstimmung mit dem AG bzw. der Oberbauleitung, abzusichern und in die EP einzukalkulieren. Bei der Durchführung von z.B. Abbruch-, Maurer-, Putz und anderen schmutzintensiven Arbeiten in den Wohnungen sowie auch im Allgemein- bereich (Treppenhaus, Keller, etc.) und ebenso im Außenbereich (Fassade [Strahlarbeiten], Wege, etc.) ist darauf zu achten, dass das Eigentum des betreffenden Mieters bzw. des Bauherrn nicht beschädigt oder verunreinigt wird. Grundsätzlich sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen (Planen, Absaugvorrichtungen, etc.). Sollten trotz größtmöglicher Sorgfalt evtl. doch Verschmutzungen oder Beschädigungen verursacht werden, so sind diese auf eigene Kosten zu beseitigen. Die allgemein zugänglichen Bereiche in und um die Häuser sind sauber zu halten und täglich besenrein zu reinigen. Die Ablagerung von Baumaterial in diesen Zonen ist nicht gestattet. Die Kosten für Reinigungsgeräte bzw. -maschinen sind in die EP einzukalkulieren. Das Einrichten und Räumen der Baustelle entsprechend separater Position gilt auch für die Herstellung, Unterhaltung sowie Beseitigung von Baustraßen bzw. Zufahrten und die Versetzung der in Anspruch genommenen Flächen in ihren Urzustand, insoweit diese für die Ausführung der in diesem Leistungsver- zeichnis und evtl. Unterverzeichnissen aufgeführten Leistungen notwendig und nicht extra im jeweiligen Gewerk ausgeschrieben bzw. einzukalkulieren sind. Jeder Auftragnehmer hat sich vor Ausführung von Arbeiten aller Art, über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. zu unterrichten. Evtl. notwendige Untersuchungen im Zusammenhang oder die Beschaffung von Bestandsplänen o.ä. sind einzukalkulieren. Technische Parameter, Fabrikate bzw. Hersteller und dgl. sind durch den Bieter an den im Leistungsverzeichnis dafür vorgesehenen Stellen einzutragen! Im Leistungsverzeichnis dargestellte Skizzen und Zeichnungen dienen lediglich der Unterstützung bei der Kalkulation des Angebotes und sind hinsichtlich konstruktiver Details und Abmessungen o.ä. absolut unverbindlich. Sämtliche Maße sind am Bau zu prüfen und mit den im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen und Größen vor der Herstellung/ Bestellung bzw. Montage zu vergleichen. Betrifft dieser Punkt ein Produkt, welches nicht lagermäßig geführt ist, d.h. extra angefertigt oder angeliefert werden muss, ist vor einer Bestellung dieses Artikels, mit dem Bauherrn bzw. Planungsbüro zu klären, ob der ursprüngliche Zweck und die tatsächliche Funktion erreicht werden. Die vorliegende Ausschreibung darf nicht als Materialbestellliste angesehen werden! Sämtliche Produkte sind vor einer Bestellung mit dem Auftraggeber bzw. Planer abzustimmen. Einbauten gemäß der vom AG übergebenen Bemusterungsliste, sind zur Bemusterung vorzulegen. Das gilt auch für solche Produkte, welche vom Bieter im Zuge der Angebotsabgabe benannt und vom AG im Zuge der Angebots- prüfung bestätigt wurden. Mit dem AG ist in jedem Fall eine Nachbemusterung für sämtliche vom AN zu liefernden Einbauteile, vor der Bestellung bzw. ggf. Herstellung durchzuführen! Leistungspositionen mit Fabrikatsvorgaben ohne den Zusatz "oder gleichwertig" bzw. "oder glw.", sind in jedem Fall entsprechend dem vom AG vorgegebenen Produkt anzubieten. Es sind für diese Pos. keine Alternativen zugelassen bzw. gewünscht! Die Einheitspreise gelten immer für Lieferung, Montage bzw. Einbau sowie Nutzungsfertigstellung inkl. aller notwendigen Nebenleistungen und Nebenarbeiten sowie für die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile inkl. das Abladen, Lagern und ggf. Transportieren auf der Baustelle. Entfällt eine oder mehrere dieser Leistungen, so ist dies extra im Leistungstext kenntlich gemacht (z.B. nur montieren, Material wird vom Auftraggeber gestellt)! Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bauteile, Leistungsbereiche oder Ausschreibungseinheiten teilweise oder auch komplett aus dem Leistungs- umfang herauszulösen oder anderweitig zu vergeben! Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die durch ihn erbrachten Leistungen vor Frosteinwirkungen zu schützen. Stoffe und Bauteile die der Auftragnehmer zu liefern und einzubauen hat, die also in das Bauwerk eingehen, müssen ungebraucht sein sowie der DIN/ EN- Güte und Massenbestimmung entsprechen. Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass der jeweilige Auftragnehmer für jede seiner Leistungen selbst verantwortlich ist, dass er die ihm vorgelegten Planungsunterlagen sorgfältig zu prüfen hat, insbesondere bzgl. der Abmessungen der verschiedenen Ausrüstungen und deren Einsetzbarkeit am jeweiligen Bauvorhaben. Die übergebenen Ausführungsunterlagen sowie das Leistungsverzeichnis spiegeln die Vorstellungen des Bauherrn über das gewünschte Endprodukt wieder, entbinden den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Kontroll- und Sorgfaltspflicht bei der Prüfung aller ihm zur Verfügung gestellten Dokumente sowie der örtlichen Situation. Verwendete Abkürzungen:  Verwendete Abkürzungen: AN = Auftragnehmer  bzw. = beziehungsweise AG = Auftraggeber   z.B. = zum Beispiel WE = Wohnungseinheit  usw. = und so weiter EP = Einheitspreis   usf. = und so fort LV = Leistungsverzeichnis  inkl. = inklusive o.ä. = oder ähnlich (e)  etc. = et cetera u.a. = und andere (s)  dgl. = dergleichen ggf. = gegebenenfalls  d.h. = das heißt i.d.R. = in der Regel   bzgl. = bezüglich u.U. = unter Umständen  einschl. = einschließlich evtl. = eventuell
Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben
Allg. Hinweise Abbrucharbeiten Für die Ausführung ist maßgebend: VOB Teil B und C - DIN 18459 Allgemeine Vertragsbedingungen Baupolizeiliche Bestimmungen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Alle auf die Gewerke anzuwendenden DIN-Normen und Fachregeln Der AN hat vor Beginn der Arbeiten den Abbruch- bzw. Rückbauort zu prüfen und ggf. Bedenken schriftlich mitzuteilen. Bei Unterlassung ist der AN voll verantwortlich für die evtl. auftretenden Schäden oder Gewährleistungen. Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt gemäß den allgemeinen Vertragsbedingungen und VOB, Teil C. Alle Angaben verstehen sich komplett für Abbruch, Transport, Laden, Entsorgung und Reinigung der Baustelle. Folgende Leistungen sind mit in die Einheitspreise einzukalkulieren: Abbruchmaterialien in Container laden, abfahren und nach Vorschrift entsorgen, einschl. Kippgebühren. Container sind staubdicht mit Planen abzudecken. Schutz aller angrenzenden Bauteile, Flächen, etc. vor Beschädigung und Verschmutzung. Wasser und Strom werden gegen Kostenbeteiligung zur Verfügung gestellt. Baufahrzeuge dürfen die für den allgemeinen Verkehr bestimmten Fahrbahnen nicht verschmutzen bzw. sind die Fahrbahnen sofort gründlich zu reinigen. Kosten die sich aus der Benutzung öffentlicher Flächen, Absperrmaßnahmen, amtlichen Genehmigungen und Sondernutzungsgebühren ergeben, sind vom AN zu tragen.
Allg. Hinweise Abbrucharbeiten
1 Abbrucharbeiten
1
Abbrucharbeiten
Kurzbeschreibung Abbrucharbeiten Folgendes ist vorgesehen: Demontage der Elektro-Altanlage in allen Räumen, einschl. den Deckenleuchten, Elt-Verteiler, Verkabelungen, sämtlicher An- und Einbauteile ... Demontage vorh. abgeh. Rasterdecke, Innentüren und Rolltoranlage Trockenbauwände in den Nebenraum (zukünftiger Personalraum) abbrechen und entsorgen Abbruch von Wandfliesen und sichtbaren Kantenschutz Türvergrößerung in Betonwand (Beh.-WC) herstellen
Kurzbeschreibung Abbrucharbeiten
Hinweis zur Baustelleneinrichtung Die Pos. Baustelle einrichten und räumen gilt gleicher- maßen für alle nachfolgenden Titel/Untertitel und ist entsprechend auskömmlich zu kalkulieren.
Hinweis zur Baustelleneinrichtung
1. 1 Baustelle einrichten und räumen Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Erfüllung der Bauleistungen erforderlich sind und soweit sie nicht in die Einheitspreise einkalkuliert werden, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert berechnet wird, betriebs- fertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten. Der notwendige Umfang ist durch den AN im Rahmen der Angebotserstellung auf der Grundlage des Leistungs- verzeichnisses, der durchgeführten Ortsbegehung sowie eigenen Erfahrungen aus vergleichbaren Bauvorhaben einzuschätzen. Abgegolten sind außerdem alle Kosten als fix und fertige Leistung, soweit erforderlich, aus: Staubschutzmaßnahmen, Koordinierung der Baumaßnahme mit Mietern und sonstigen Beteiligten, Allg. Maßnahmen  zum Schutz von vorhandenen Bau-teilen und Einrichtungen, sofern dafür keine besonderen Maßnahmen extra ausgeschrieben sind bzw. über deren Maß hinausgehen oder für andere Arbeiten weiter vorzuhalten sind, Bestandsaufnahme/Dokumentation z. Beweissicherung, Tägliches, besenreines Reinigen des Arbeitsplatzes, Unfallverhütungsmaßnahmen, Transportmitteln. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dergleichen zu räumen.
1. 1
Baustelle einrichten und räumen
1.00
Psch
Hinweise zum Titel Demontage (Elektro) Zur realen Einschätzung des Demontage- und Entsorgungs- aufwandes, sollte eine Ortsbegehung stattfinden! Alle nicht mehr in Funktion befindliche Kabel-und Leitungsanlagen, Befestigungen aller Art, in allen Räumen des EG sind zu demontieren. Alle entstandenen Öffnungen, Durchbrüche, Schlitze aller Art usw. sind fach- und brandschutzgerecht zu schließen und in malergerechter Oberflächenqualität zu verputzen.
Hinweise zum Titel Demontage (Elektro)
1. 2 Komplette Demontage Elektro-Anlage Komplette Demontage der Elektroanlage in dem zu bearbeitenden Teil des Gebäudes im Erdgeschoss. Das betrifft den großen Filialbereich (253m2) und die Nebenräume (190m2) Im Filialbereich ist besonders sorgsames Entfernen der Elektroinstallation erforderlich, da der größte Teil der Lüftung- und Heizungsanlage (oberhalb der abgehangenen Rasterdecke) bestehen bleibt und nur ergänzt / angepasst wird. Dabei ist zu beachten, dass die elektrischen Anschlüsse für die Deckenlüftungs- und Heizgeräte nicht abgebaut werden sollen. Es sind abzubauen: - ca. 130 m Deckenleuchten - ca. 15 St. Deckenspots - ca. 150 m Kabelkanäle 15/15 bis 60/110 mm - 1 St. Brüstungskanal (8 m) mit 15 Steck-/Mediendosen - 4 St. Elt-Verteiler veschiedene Größen - 20 m  Kabelpritsche als Kabelrinne, aus Stahl, bis 30cm  Breite Bei Unklarheiten sind vor Ausführungsbeginn die Details mit dem Auftraggeber abzusprechen. Entstehende Öffnungen, Durchbrüche und Löcher sind sauber zu verschließen, einschl. der fachgerechten Sortierung und umweltgerechte Entsorgung des demontierten Materials, einschl. Kosten für Leihcontainer für folgende Anlagenteile: - diverse Kabel, Rohre, Kanäle, Schalter und Steckdosen,etc. Über die umweltgerechte und schadensfreie Entsorgung ist der Bauherrenschaft nach Abschluss der Baumaß- nahme ein Nachweis zu übergeben.
1. 2
Komplette Demontage Elektro-Anlage
1.00
Psch
1. 3 abgehangene Decke im Filialbereich dem. und entsorgen abgehangene Rasterdecke demontieren und entsorgen, einschl. der Unterkonstruktion und den Befestigungen. Heizungs- und Lüftungseinbauteile werden belassen. Es ist auf Sorgsamkeit beim Abbauen zu achten. Ort: Filialbereich
1. 3
abgehangene Decke im Filialbereich dem. und entsorgen
260.00
1. 4 Demontage von Sanitäreinrichtungen Demontage Ausgußbecken, einschl. allen Befestigungen zur Wiedermontage zwischenlagern Haustechnische Intsallationen (Heizung, Sanitär, Elektro) sind nur nach ausdrücklicher Freigabe durch den AG und in Abstimmung mit den Haustechnikgewerken zu trennen!
1. 4
Demontage von Sanitäreinrichtungen
2.00
St
1. 5 Demontage von Innentüren Demontage von Innentür, einschl. allen Befestigungen und entsorgen Haustechnische Intsallationen (Heizung, Sanitär, Elektro) sind nur nach ausdrücklicher Freigabe durch den AG und in Abstimmung mit den Haustechnikgewerken zu trennen!
1. 5
Demontage von Innentüren
2.00
St
1. 6 vorhandene Rolltoranlage 1,75 x 2,05 m dem. / ents. Demontage der vorh.  Rolltoranlage 1,75 x 2,05 m, einschl. aller Befestigungen und Zubehörteile demontieren und entsorgen. Hersteller: Seuster AG Typ: Super MS 12 (2017) Haustechnische Elt-Installationen sind nur nach ausdrücklicher Freigabe durch den AG und in Abstimmung mit den Haustechnikgewerken zu trennen!
1. 6
vorhandene Rolltoranlage 1,75 x 2,05 m dem. / ents.
1.00
St
1. 7 Innenwände, Leichtbauweise (mit Bekleidung) demontieren und entsorgen Innenwände in Leichtbauweise komplett inkl. Wandbekleidungen (Tapeten, Fliesen), Ständerwerk und allem Zubehör demontieren und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entsorgen. Funktion:  Trennwand, nicht tragend Wanddicke:  100 bis 150 mm Material:  Gipskarton, Spanplatten, o.ä. Ort:   zukünftiger Personalraum Vorgefundene haustechnische Intsallationen (Heizung, Sanitär, Elektro) sind nur nach ausdrücklicher Freigabe durch den AG und in Abstimmung mit den Haustechnikgewerken zu trennen!
1. 7
Innenwände, Leichtbauweise (mit Bekleidung) demontieren und entsorgen
20.00
1. 8 Schutzmaßnahmen Fenster / Böden mit Malervlies, Randbereiche Schutzmaßnahmen für Fenster / Böden mit Folie, bzw. Malervlies, Randbereiche verklebt, sowie Beseitigung nach Abschluß der Arbeiten
1. 8
Schutzmaßnahmen Fenster / Böden mit Malervlies, Randbereiche
200.00
m2
1. 9 Wandfliesen abschlagen, Untergrund schleifen Vorhandene Wandfliesen einschl. Fliesenbett abschlagen und entsorgen. Kleberrückstände sind vollflächig abzu- schleifen. Bauteil:  Wandflächen Untergrund: Betonwand Etagen:  Erdgeschoss Ort:  Flurbereich (Personalraum),   Bereich zukünftiges Beh.-WC
1. 9
Wandfliesen abschlagen, Untergrund schleifen
60.00
1.10 Bodenfliesen abbrechen, Untergrund schleifen Vorhandene Bodenfliesen oder Natursteinplatten, einschl. Bettung abschlagen und entsorgen. Abstoßen bzw. Abschleifen von Kleberesten u.ä. sowie die Grundreinigung der Bodenflächen, als Vorbereitung für bauseits ausgeführte Grundierung und Spachtelarbeiten ist zu berücksichtigen. Der Abbruch evtl. vorhandener Sockelfliesen ist einzukal- kulieren. Bauteil:  Bodenflächen Untergrund: Estrich Etagen:  EG Ort:  Beh.-WC Stärke:              bis ca. 4 cm
1.10
Bodenfliesen abbrechen, Untergrund schleifen
15.00
1.11 Sockelfliesen abbrechen, Untergrund schleifen Vorhandene Sockelfliesen, einschl.Bettung abschlagen und entsorgen. Abstoßen bzw. Abschleifen von Kleberesten u.ä. sowie die Bereiche reinigen. Untergrund: Beton / Trockenbau Etagen:  EG Ort:  gesamter großer Filialraum
1.11
Sockelfliesen abbrechen, Untergrund schleifen
100.00
m
1.12 Eckschutzschienen 50/50 mm entfernen und entsorgen Vorhandene Eckschutzschienen entfernen und entsorgen. Befestigungslöcher und Ausbruchkanten ausfüllen und die Fläche/Kanten glatt spachteln. Maße:  50/50mm Untergrund: Beton Etagen:  EG Ort:  in den Nebenräumen
1.12
Eckschutzschienen 50/50 mm entfernen und entsorgen
50.00
m
1.13 Sauberlaufmatte 2,0x2,0 m entfernen und entsorgen Einsatz:              Eingang in Achse 16
1.13
Sauberlaufmatte 2,0x2,0 m entfernen und entsorgen
1.00
St
2 Baumeisterarbeiten
2
Baumeisterarbeiten
Allg. Hinweise Maurer-, Beton-, Estricharbeiten 1. Für die Ausführung der Beton-, Maurer-, Putz-u.    Estricharbeiten sind maßgebend:   + DIN 18560, VOB Teil B und C   + DIN 18353; 18330; 18331; 18349; 18350   + Allgemeine Vertragsbedingungen   + Baupolizeiliche Bestimmungen   + Unfallverhütungsvorschr. der Berufsgenossenschaft   + Verarbeitungsvorschriften der Herstellerfirma 2. Ausführung: Der AN hat vor Beginn aller Arbeiten den Untergrund zu prüfen und ggf. Bedenken schriftlich dem AG mitzuteilen. Bei Unterlassung ist der AN voll verantwortlich für die evtl. auftretenden Schäden oder Gewährleistungen. Vor Ausführung dieser Arbeiten sind die betreffenden Flächen zu reinigen. Mörtelreste und Schutt sind zu beseitigen. An den Eingangstüren zwischen den Leibungen, sowie bei großflächig verlegten Estrichen innerhalb der Räume sind Trennfugen entspr. VOB herzustellen. Schutz vor Witterungseinflüssen u. Beschädigungen sämtlicher Bauteile vor Beschädigungen/ Verunreinigungen. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet. 3. Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt nach einem auf der Grundlage der Zeichnung zu erstellendem Aufmaß. Ergänzend zu den in VOB/C DIN 18330 genannten Leistungen gelten als Nebenleistungen: Kosten, die für den Schutz von vorhandenen Bauteilen und anderen Einrichtungen notwendig sind,  wie z.B. Abdecken und Abkleben von Möbelstücken, Auslegen von Folien o.ä. zum Schutz der Fußböden, etc. sowie anschließendes rückstandsloses Entfernen und Reinigung. Saugarbeiten während und nach den Arbeiten. Abtransport und Entsorgung aller Reststoffe. Wasser und Strom werden gegen Kostenbeteiligung zur Verfügung gestellt.
Allg. Hinweise Maurer-, Beton-, Estricharbeiten
Kurzbeschreibung Baumeisterarbeiten -  Herstellen einer Türvergrößerung im EG zum Beh.-WC -  Diverse Putz- und Estricharbeiten im EG, - Verschließen von Bodeneinläufe - Herstellung Aussparung für Sauberlaufmatte
Kurzbeschreibung Baumeisterarbeiten
2. 1 Sauberlaufbereich mit Estrich verschließen Ausgleichen des Untergrundes aus Beton/Estrich durch eine selbstverlaufende, emissionsarme (EMICODE EC 1), hydraulisch schnell erhärtende Bodenausgleichsmasse (CT-C35-F7-A2fl -s1) gem. DIN EN 13813 inkl. Vor- reinigung und Grundierung der Bodenflächen gemäß Herstellerangaben. Schichtdicke: bis 40 mm begehbar: nach ca. 3 h Untergrund: Beton Einsatz:              Sauberlaufbereich in Achse 16 und                           nach Wandabbrüchen o.ä. Angebotenes Fabrikat: '....................'
2. 1
Sauberlaufbereich mit Estrich verschließen
4.00
2. 2 Aussparung für Sauberlaufmatte herstellen Aussparung im Estrich für Sauberlaufmatte herstellen, durch einschneiden und ausstemmen. Material auf- laden, abfahren und umweltgerecht entsorgen. Größe:  ca. 2,0 x 2,0 m Tiefe:  bis 60 mm Material: Bodenfliesen auf Estrich
2. 2
Aussparung für Sauberlaufmatte herstellen
1.00
St
2. 3 Bodenablauf geruchsdicht verschließen Bodeneinlauf geruchsdicht mit einem Gummi verschließen und durcheine selbstverlaufende, emissionsarme (EMICODE EC 1), hydraulisch schnell erhärtende Bodenausgleichs- masse (CT-C35-F7-A2fl -s1) gem. DIN EN 13813 auffüllen. Einsatz:              großer Filialraum und Nebenräume Angebotenes Fabrikat: '....................'
2. 3
Bodenablauf geruchsdicht verschließen
4.00
St
2. 4 Bodenausgleichsmasse schnell, D bis 40 mm, B bis 150 mm, Länge Ausgleichen des Untergrundes aus Beton/Estrich durch eine selbstverlaufende, emissionsarme (EMICODE EC 1), hydraulisch schnell erhärtende Bodenausgleichsmasse (CT-C35-F7-A2fl -s1) gem. DIN EN 13813 inkl. Vor- reinigung und Grundierung der Bodenflächen gemäß Herstellerangaben. Schichtdicke: bis 40 mm Wanddicke: bis 150 mm zzgl. Ausbruchkanten begehbar: nach ca. 3 h Untergrund: Beton Einsatz:              nach Wandabbrüchen o.ä. Angebotenes Fabrikat: '....................'
2. 4
Bodenausgleichsmasse schnell, D bis 40 mm, B bis 150 mm, Länge
6.00
m
2. 5 Teilbereiche von Betonfußböden ausbessern Teilbereiche von Betonfußböden ausbessern durch Reprofilierung mit SM-Mörtel als PCC-Betonersatz. Verarbeitung gemäß Herstellerrichtlinie Mindestauftrag: 0,6 cm Ausbruchtiefe: bis 2 cm Ort: EG ; stark geschädigte Fußböden nach Festlegung durch den AG.
2. 5
Teilbereiche von Betonfußböden ausbessern
O
2.00
2. 6 Türverrößerung 100x213mm in trag. Innenwand herst. (Statik ...) Türöffnung vergrößern von ca. 0,90x 2,01m in tragenden Innenwänden (B bis 250 mm)  auf 1,01 x 2,13m herstellen. Konstruktiver Sturzträger 1 St. HEA 120, L=1,08m, Auflager MG III, einbauen Fugen [2] kraftschlüssig mit Unterstopfmörtel aus- pressen. Aussparung im Stützenbereich ausbetonieren. Wanddicke: 25 cm Ort:  Mittelwand tragend Achtung: Abstützung bei Ausführung der Öffnungsver- größerung beachten.
2. 6
Türverrößerung 100x213mm in trag. Innenwand herst. (Statik ...)
1.00
St
Standplatz für Klimaanlage außen herstellen
Standplatz für Klimaanlage außen herstellen
2. 7 Bodenplatte ca. 20 cm dick für Zaunanlage und Klimagerät Bodenplatte aus Beton C20/25 ca. 20 cm dick mit den Maßen 2,50 x 2,00 m, einschließlich dazugehörige Erdarbeiten herstellen Ort:   Bereich Hintereingang unter Treppenanlag außen           ebenerdig, als Schutz für das Klimaaußengerät
2. 7
Bodenplatte ca. 20 cm dick für Zaunanlage und Klimagerät
5.00
2. 8 verschließbare Zaunanlage H=2,00 m hoch um das Klimaaußengerät verschließbare Zaunanlage H=1,50m hoch, bestehend aus gleichmäßigen Zaunfeldern (1,0m breit) Doppelstabmatte verzinkt, einschl. einer einflügligen, verschließbaren Tür liefern und montieren Ort:   Bereich Hintereingang unter Treppenanlag außen           ebenerdig, als Schutz für das Klimaaußengerät
2. 8
verschließbare Zaunanlage H=2,00 m hoch um das Klimaaußengerät
6.00
m