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Bill of Quantities
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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben
1. Angaben über Sicherheitsleistungen/Nebenkosten (Seite 3),
2. Hinweise zur Straßen-, Lage- u. Geschosserklärung (Seite 3),
3. Allg. Baubeschreibung (ab Seite 4),
4. Allg. Bauablaufplan (ab Seite 5),
5. Leistungsverzeichnis (Langtexte ab Seite 11),
6. Terminplanung (Seite 5)
7. Musterbauvertrag (als Anlage beigefügt),
8. Anlage 2 zum Musterbauvertrag - Allgemeine Hinweise des Auftraggebers
(als Anlage beigefügt),
9. Anlage 4 zum Musterbauvertrag - Bestimmungen zur Bauleistungs-
Versicherung für das Bauvorhaben (als Anlage beigefügt),
Mit seiner Unterschrift inkl. Firmenstempel bestätigt der Bieter, die o.
g.
Unterlagen gelesen und verstanden zu haben sowie uneingeschränkt
anzuerkennen.
...................................... den ........................
(Ort) (Datum)
______________________________________________
Vertragsbestandteile welche mit dem Angebot einzureichen sind
1. LV-Deckblatt mit Angebotsendsumme und evtl. Nachlass/Skonto (Seite 1)
,
2. Bestätigung der Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben
(S. 2),
3. Terminplanung (Seite 5),
4. Angaben zur Baustellenbesetzung (Seite 5)
5. Leistungsverzeichnis (Kurzform) mit verbindlichen Angebotspreisen,
6. Anlage 3 zum Musterbauvertrag - Anerkennung der Leistungsbe-
schreibung und der Vertragsbestandteile (als Anlage beigefügt),
7. Anlage 5 zum Musterbauvertrag - Angaben der eingesetzten
Nachunternehmen (als Anlage beigefügt),
8. Angebot im GAEB-Format D84 auf CD-R o.ä. Datenträger,
9. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (sofern verpflichtet),
Eintragung in die Handwerksrolle bzw. IHK,
10. Referenzliste (auf Verlangen des AG auch von Subunternehmen),
11. Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung,
12. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen,
13. Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes als Kopie,
14. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Alternativ kann anstelle der o.g. Dokumente Punkt 9-14, ein gültiger
Präqualifikationsnachweis vorgelegt werden.
Sicherheitsleistungen/Nebenkosten
Bezogen auf die Bruttoabrechnungssumme:
Gewährleistungsbürgschaft 0,0 %
Bauleistungsversicherung 0,2 %
Baustrom 0,2 %
Bauwasser 0,0 %
Sanitäreinrichtung 0,2 %
Bezogen auf die Bruttoauftragssumme:
Vertragserfüllungsbürgschaft 5,0%
Straßen-, Lage- und Geschosserklärung
Um Missverständnissen vorzubeugen wird festgelegt:
a) Straßenkurzbeschreibung
-RH 10/12 (Rosenhof 10/12)
b) Bezeichnung der Wohngeschosse
- KG (Kellergeschoss)
- EG (Erdgeschoss)
Allgemeine Baubeschreibung
Die Grundstücks- und Gebäudewirtschafts- Gesellschaft m.b.H plant Ende
2026 bis Anfang Februar 2027 im Rosenhof 10/12 eine Umnutzungsmaßnahme
der Gewerbeeinheit von einem Konsum zu einer Bankfiliale.
Es handelt sich um eine Maßnahme in der Erdgeschosszone eines
Wohnhochhauses. Es handelt sich dabei um ein 9-geschossiges,
unterkellertes Gebäude mit je einem Hauptzugang zum Treppenhaus, welches
die Wohnungen in den oberen Etagen erschließt. Im Erdgeschoss befinden
sich die Gewerbe- einheiten, die über einen zusätzlichen Hinterausgang
verfügen. Innerhalb der großen Gewerbeeinheit soll eine Anpassung an die
neue Nutzung durch entfernen nichttragender Trennwände, sowie Errichtung
neuer leichter Trennwände erfolgen, ohne dass Eingriffe in die
Tragkonstruktion erfolgen. Die Haustechnik wird nach Erfordernis
erneuert, bzw. ergänzt.
Los 1 Abbruch- und Baumeisterarbeiten
Vorgesehen ist:
Demontage der Elektro-Altanlage in allen Räumen, einschl. den
Deckenleuchten, Elt-Verteiler, Verkabelungen, sämtlicher An- und
Einbauteile
abgeh. Rasterdecke (253m2) / GK-Wände (20m2), Innentür und Rolltoranlage
abbrechen / entsorgen
Abbruch von Wand- und Sockelfliesen, sowie Eckschutzschienen
vorh. 3 Bodenabläufe verschließen und Betonfußboden ausbessern,
Türvergrößerung herstellen
Standplatz für Klimaanlage im Außenbereich herstellen
Los 2 Trockenbauarbeiten
Vorgesehen ist:
neue GK-Ständerwände im Bereich EDV-Anlagen und Beh.-WC
Fensterbankverkleidungen sind 10-20 cm zurückzubauen
GK-Decke freispannend F30 herstellen
Los 3 Fliesenlegerarbeiten
Vorgesehen ist:
Neues Beh.-WC: Wand- u. Bodenfliesen gemäß Vorgabe des AG.
Fliesenspiegel im Personalraum herstellen
Los 4 Tischlerarbeiten
Vorgesehen ist:
Einbau von neuen 4 Innentüren, sowie auch dichtschließend
Fensterprüfung auf Gängigkeit, ggf. Reparaturen
Los 5 Stahlbauarbeitenarbeiten
Vorgesehen ist:
Tragkonstruktion für eine mobile Glastrennwand im rechten EG-bereich zur
Abgrenzung der SB-Zone, feuerverzinkt, mit Trägern und Stützen aus
Profilstahl herstellen
Los 6 Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsinstallation
Vorgesehen ist:
Heizungs- und Lüftungsanlage sind der entsprechenden neuen Raum-ordnung
anzupassen und zu erweitern.
ein Behinderten-WC ist in den hinteren Räumen herzustellen
für den Personalraum ist ein Küchenanschluss herzustellen
Los 7 Reinigungsarbeiten
Vorgesehen ist:
Innenreinigung der gesamten Gewerbeeinheit (ca. 415m2).
Terminplanung
Gesamtbauzeit: 46. KW 2026
bis 4. KW 2027
Bauzeit für Los 1 Abbruch-/Baum.arb.: 46.KW 2026 bis 50.KW 2026
Leistungsinhalt Termin
Angebotsabgabe / Submission bis 11.09.2026 10.
00 Uhr
Zuschlagserteilung durch die GGG bis 03.11.2026
Baubeginn Rosenhof 10/12 EG ab 09.11.2026
Bauende Rosenhof 10/12 EG bis 31.01.2027
Einzel- bzw. Zwischentermine innerhalb des vom AG aufgestellten, den
Verdingungsunterlagen beigefügten Bauablaufplan, sind möglich und in
Abstimmung mit dem AG operativ in den Gesamtablauf einzuordnen.
Die Mieter sind vom AN, in Abstimmung mit dem AG, rechtzeitig (mind. 10
Werktage vorher) per Postwurf oder allgemeinem Hausaushang über alle
relevanten Fachgewerketermine (z.B. Bohrarbeiten, Kellerberäumung usw.)
zu informieren.
Angaben zur Baustellenbesetzung
Hiermit erklären wir, dass wir mit dem uns zur Zeit der Ausführung der
Leistung zur Verfügung stehenden Personal sowie einsatzfähigen
Arbeitsmitteln in der Lage sind, zeitgleich die geforderten Arbeiten
gemäß Terminplanung des AG zu realisieren.
Vorgesehene Baustellenbesetzung: ............. Arbeitskräfte
...................................... den ........................
(Ort) (Datum)
______________________________________________
(Stempel und Unterschrift)
Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Die nachfolgend aufgeführten Hinweise und Erläuterungen gelten sinngemäß
für alle in diesem Verzeichnis aufgeführten Leistungen gleichermaßen.
Die nachfolgenden Bemerkungen sind allen evtl. Nachunternehmern des
Hauptauftragnehmers für dessen Angebotsabgabe, zusätzlich zum
Leistungstext und ggf. individuellen Vorbemerkungen, komplett
auszuhändigen!
Die Abgabe des verbindlichen Angebotes erfolgt für den Auftraggeber (in
Folge auch Bauherr genannt) kostenlos und unverbindlich.
Die Baustelle muss vor Abgabe des Kostenangebotes besichtigt werden. Für
die Kalkulation sind die örtlichen Verhältnisse maßgebend!
Der Teil A der VOB kommt nicht zur Anwendung.
Alle erforderlichen Nebenleistungen nach VOB Teil C sind grundsätzlich
in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das gilt insbesondere bzw.
zusätzlich auch für:
Alle Kosten die für den Schutz von vorhandenen Bauteilen und anderen
Einrichtungen notwendig sind sowie anschließendes rückstandsloses
Entfernen und Reinigung,
das Beseitigen aller Verunreinigungen, z.B. Abfälle und Bauschutt, die
von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren,
alle Kosten welche für das Einrichten und Räumen der Baustelle notwendig
werden,
das Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschl. der Geräte, Werkzeuge
und dergleichen,
alle Kosten, die Bestandteil der nachfolgenden Leistungsbeschriebe sind,
alle Kosten, die aus den Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheits-
maßnahmen entstehen,
alle Kosten, die durch den allgemeinen Bauablauf entstehen und mit denen
normalerweise gerechnet werden muss,
Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten einschl. des
Vorhaltens der Messgeräte, Lehren und Absteckzeichen während der
Bauausführung und des Stellens der Arbeitskräfte,
das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normaler-
weise gerechnet werden muss, und seine etwa erforderliche Beseitigung,
das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen
nicht höher als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen,
das Liefern und Einbauen von Wand- und Deckendurchführungen sowie der
Verbindungsmittel und Dichtstoffe, ohne besondere Anforderungen,
die Einweisung des Bedien- und Wartungspersonals,
Beleuchten, Beheizen und Reinigen der Aufenthalts- und Sanitärräume für
die Beschäftigten des Auftragnehmers,
das Heranbringen von Wasser und Energie von den vom Auftraggeber auf der
Baustelle zur Verfügung gestellten Anschlussstellen zu den Verwend-
ungsstellen,
wenn dafür an entsprechender Stelle im Leistungsverzeichnis keine extra
Leistungsposition vorgesehen ist.
Sämtliche Leistungen sind durch den Bieter als komplette Leistung bis
zur vollständigen Funktion anzubieten. Etwaige erschwerte
Arbeitsbedingungen durch die örtliche Situation, sind grundsätzlich in
die EP einzukalkulieren und werden nicht extra vergütet.
Das Anbieten von unverhältnismäßig hohen Preisen in Eventual- oder
Alternativpositionen (gehen nicht in die Gesamtsumme ein) ist zu
unterlassen.
Stellt der Auftragnehmer Ungereimtheiten oder Mängel am Projekt bzw.
Leistungsverzeichnis fest, oder ist der Auftragnehmer von Materialsummen
und
-mengen aus Gründen von Erfahrungswerten o.ä. nicht überzeugt, dann hat
der Auftragnehmer diese Umstände spätestens bei Abgabe des Angebotes,
jedoch immer vor Beginn der Arbeiten, schriftlich dem Auftraggeber
mitzuteilen bzw. eine Bedenklichkeitserklärung nach VOB beizufügen.
Es sind nur an sorgfältige und gründliche Arbeiten gewöhnte Facharbeiter
unter verantwortlicher, deutschsprachiger Fachbauleitung einzusetzen.
Bei An-zeichen unsachgemäßer Arbeitsausführung ist auf Anordnung des
Auftrag-gebers der Austausch von Fachkräften vorzunehmen.
Die Anwohner/Mieter sind über die vorgesehenen Arbeiten und Zeiträume
spätestens 10 Werktage vor Baubeginn mittels Aushang im Hauseingang
- mit Angabe der Firmenbezeichung sowie
- Art und Zeitraum der vorgesehenen Arbeiten
zu informieren. Außerdem ist der Vorarbeiter bzw. ein Ansprechpartner
namentlich zu benennen.
Auf der Baustelle herrscht absolutes Alkoholverbot. Außerdem ist es
nicht gestattet, innerhalb der Wohnhäuser oder auf den Balkonen zu
rauchen.
Weiterhin ist der Betrieb von Rundfunkgeräten innerhalb geschlossener
Räume nicht gestattet.
Leistungen, welche unter "Alternativ-", oder "Eventualpositionen"
aufgelistet sind, bedürfen vor der Ausführung der schriftlichen
Zustimmung des Auftrag- gebers bzw. des von ihm eingesetzten
Bauüberwachers.
Die Ausführung solcher Leistungen, ist demzufolge durch den
Auftragnehmer beim Auftrag- geber vorher anzuzeigen, ansonsten kann u.U.
keine Leistungsvergütung stattfinden.
Der aufgestellte Bauzeitenplan ist verbindlich. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, bei Terminüberschreitungen die durch seine
Verantwortlichkeit verschul- det oder mitverschuldet sind, die
Einhaltung der Termine durch erhöhten Arbeitskräfteeinsatz sowie
Abweichungen von der Normalarbeitszeit sicherzu- stellen. Treten
Terminprobleme durch Fremdgewerke auf, für die der Auftrag- nehmer keine
Verantwortung trägt, so sind diese Behinderungen gemäß VOB dem
Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen! Verstößt der Auftrag-
nehmer gegen diese Verpflichtung, ist er für den hieraus entstehenden
Schaden verantwortlich, es sei denn, die Tatsachen welche zur
Behinderung des Auftragnehmers geführt haben, waren für den Auftraggeber
offensichtlich.
Vor Beginn aller Arbeiten, sind Abstimmungen mit dem Planer und evtl.
anderen Ausführungsfirmen zu treffen!
Für die Einhaltung und Durchführung der Belange des
Arbeitsschutzgesetzes sowie aller anderen gültigen
Unfallverhütungsvorschriften, der Baustellenver- ordnung, etc. ist jeder
Auftragnehmer selbst verantwortlich.
Auf Verlangen des AG hat der AN Zeichnungen, Ausführungsdetails, Be-
rechnungen und/ oder Beschreibungen zu liefern. Im Bedarfsfalle sind
diese, auch mehrfach, im Rahmen der technisch möglichen Grenzen zu
korrigieren bzw. abzuändern.
Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und
Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein.
Grundlage für die zu liefernden Zeichnungen und Ausführungsdetails ist
in erster Linie das Leistungsverzeichnis inkl. der dort beschriebenen
Zustände, Abmessungen und Ausführungs- sowie Qualitätsmerkmale.
Von diesen Vorgaben darf nur abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich
vom Bauherrn gewünscht und schriftlich im Rahmen der Bauprotokolle
dokumentiert wurde.
Etwaige Prüfungs- und Freigabemerkmale des Auftraggebers bzw. seines von
ihm beauftragten Bauüberwachers beziehen sich grundsätzlich nur auf
dokumentierte Details in vorgenanntem Zusammenhang. Sie entbinden den
Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht
hinsichtlich der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, der
Sächsischen Bauordnung und sonstiger Vorschriften und Regelwerke.
Maße und Abmessungen sind vom AN vor Ort abzunehmen, mit den Angaben im
Leistungsverzeichnis u.a. relevanten Vorgaben zu vergleichen und bei
Differenzen Rücksprache mit dem AG zu nehmen. Die Freigabemerkmale des
AG/ Bauüberwachers beziehen sich grundsätzlich nicht auf Abmessungen,
wenn diese nicht explizit auf Grund von dokumentierten Änderungen
freigegeben werden müssen.
Jeder Auftragnehmer ist für die sichere Lagerung von Werkzeug und
Material selbst verantwortlich, auch wenn vom Auftraggeber
Räumlichkeiten auf der Baustelle zur Verfügung gestellt werden. Sind
keine geeigneten Räumlich- keiten vorhanden bzw. werden diese vom
Auftraggeber nicht freigegeben, so ist der Auftragnehmer selbst für die
Anlieferung, Vorhaltung und Beräumung von Containern o.ä.
verantwortlich.
Es ist nicht zulässig, in Keller- und (wenn vorhanden) Bodengängen sowie
im Treppenhaus, Material und/oder Werkzeug, auch nicht kurzzeitig,
abzustellen oder einzulagern.
Der hauseingangs- oder (alternativ, falls vorhanden)
hintereingangsseitig vorhandene Wohnweg ist während der gesamten Bauzeit
freizuhalten. Es ist sicherzustellen, dass alle Haus- oder (alternativ,
falls vorhanden) Hinterein- gänge für die Mieter und evtl.
Rettungsfahrzeuge, Post, Dienstleistungs- unternehmen u.ä., während der
gesamten Bauzeit uneingeschränkt zugängig sind.
Rettungswege, ggf. auch für benachbarte, nicht zum BV gehörende Wohn-
anlagen u.ä. Einrichtungen, sind in Abstimmung mit den zuständigen
Behörden einzurichten, frei zu halten bzw. nach Arbeitsschluss zu
beräumen.
Transport- und Montagetechnik, Stellflächen für Container und Material,
etc. sowie andere Aufwendungen, wie bspw. Mehraufwendungen für längere
Transportwege im Baustellenbereich, spezielle technische Ausrüstung
sowie Schutzmaßnahmen u.ä., müssen auf der Grundlage der vorher
genannten Einschränkungen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten
ausgewählt werden und sind in die jeweiligen EP einzukalkulieren.
Spätere Nach-
forderungen in vorgenannten Zusammenhängen werden abgelehnt!
Baufahrzeuge dürfen die für den allgemeinen Verkehr bestimmten
Fahrbahnen nicht verschmutzen bzw. sind die Fahrbahnen sofort gründlich
zu reinigen.
Beschädigungen am Eigentum des Bauherrn/Mieters, wie etwa die Zerstörung
von Wegen und Bordsteinen durch Baufahrzeuge, Transportschäden an Wänden
und Decken, Türen, Treppengeländern, Fußböden u.ä. sind auf Kosten des
Verursachers zu beseitigen.
Evtl. Vorschäden sind im Rahmen der Baustelleneinrichtung vor Beginn der
Arbeiten zu dokumentieren (ggf. Foto). Später festgestellte, nicht
vorher dokumentierte Schäden, gehen zu Lasten des Auftragnehmers, es sei
denn,
es handelt sich um verdeckte Schäden, deren Feststellung bzw. Dokumen-
tation dem AN nicht möglich war.
Sämtliche Koordinationsaufgaben mit Mietern benachbarter Häuser während
der Baumaßnahme sind durch den AN im Rahmen seiner Fachbauleitung, in
Abstimmung mit dem AG bzw. der Oberbauleitung, abzusichern und in die EP
einzukalkulieren.
Bei der Durchführung von z.B. Abbruch-, Maurer-, Putz und anderen
schmutzintensiven Arbeiten in den Wohnungen sowie auch im Allgemein-
bereich (Treppenhaus, Keller, etc.) und ebenso im Außenbereich (Fassade
[Strahlarbeiten], Wege, etc.) ist darauf zu achten, dass das Eigentum
des betreffenden Mieters bzw. des Bauherrn nicht beschädigt oder
verunreinigt
wird. Grundsätzlich sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen
(Planen,
Absaugvorrichtungen, etc.). Sollten trotz größtmöglicher Sorgfalt evtl.
doch
Verschmutzungen oder Beschädigungen verursacht werden, so sind diese auf
eigene Kosten zu beseitigen.
Die allgemein zugänglichen Bereiche in und um die Häuser sind sauber zu
halten und täglich besenrein zu reinigen. Die Ablagerung von Baumaterial
in diesen Zonen ist nicht gestattet. Die Kosten für Reinigungsgeräte
bzw.
-maschinen sind in die EP einzukalkulieren.
Das Einrichten und Räumen der Baustelle entsprechend separater Position
gilt auch für die Herstellung, Unterhaltung sowie Beseitigung von
Baustraßen bzw.
Zufahrten und die Versetzung der in Anspruch genommenen Flächen in ihren
Urzustand, insoweit diese für die Ausführung der in diesem Leistungsver-
zeichnis und evtl. Unterverzeichnissen aufgeführten Leistungen notwendig
und nicht extra im jeweiligen Gewerk ausgeschrieben bzw.
einzukalkulieren sind.
Jeder Auftragnehmer hat sich vor Ausführung von Arbeiten aller Art, über
die
Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. zu unterrichten.
Evtl. notwendige Untersuchungen im Zusammenhang oder die Beschaffung von
Bestandsplänen o.ä. sind einzukalkulieren.
Technische Parameter, Fabrikate bzw. Hersteller und dgl. sind durch den
Bieter an den im Leistungsverzeichnis dafür vorgesehenen Stellen
einzutragen!
Im Leistungsverzeichnis dargestellte Skizzen und Zeichnungen dienen
lediglich der Unterstützung bei der Kalkulation des Angebotes und sind
hinsichtlich konstruktiver Details und Abmessungen o.ä. absolut
unverbindlich.
Sämtliche Maße sind am Bau zu prüfen und mit den im Leistungsverzeichnis
angegebenen Mengen und Größen vor der Herstellung/ Bestellung bzw.
Montage zu vergleichen. Betrifft dieser Punkt ein Produkt, welches nicht
lagermäßig geführt ist, d.h. extra angefertigt oder angeliefert werden
muss, ist vor einer Bestellung dieses Artikels, mit dem Bauherrn bzw.
Planungsbüro zu klären, ob der ursprüngliche Zweck und die tatsächliche
Funktion erreicht werden.
Die vorliegende Ausschreibung darf nicht als Materialbestellliste
angesehen werden! Sämtliche Produkte sind vor einer Bestellung mit dem
Auftraggeber bzw. Planer abzustimmen.
Einbauten gemäß der vom AG übergebenen Bemusterungsliste, sind zur
Bemusterung vorzulegen. Das gilt auch für solche Produkte, welche vom
Bieter im Zuge der Angebotsabgabe benannt und vom AG im Zuge der
Angebots- prüfung bestätigt wurden. Mit dem AG ist in jedem Fall eine
Nachbemusterung für sämtliche vom AN zu liefernden Einbauteile, vor der
Bestellung bzw. ggf. Herstellung durchzuführen!
Leistungspositionen mit Fabrikatsvorgaben ohne den Zusatz "oder
gleichwertig" bzw. "oder glw.", sind in jedem Fall entsprechend dem
vom AG vorgegebenen Produkt anzubieten. Es sind für diese Pos.
keine Alternativen zugelassen bzw. gewünscht!
Die Einheitspreise gelten immer für Lieferung, Montage bzw. Einbau sowie
Nutzungsfertigstellung inkl. aller notwendigen Nebenleistungen und
Nebenarbeiten sowie für die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und
Bauteile inkl. das Abladen, Lagern und ggf. Transportieren auf der
Baustelle. Entfällt eine oder mehrere dieser Leistungen, so ist dies
extra im Leistungstext kenntlich gemacht (z.B. nur montieren, Material
wird vom Auftraggeber gestellt)!
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bauteile, Leistungsbereiche
oder Ausschreibungseinheiten teilweise oder auch komplett aus dem
Leistungs-
umfang herauszulösen oder anderweitig zu vergeben!
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die durch ihn erbrachten Leistungen
vor Frosteinwirkungen zu schützen.
Stoffe und Bauteile die der Auftragnehmer zu liefern und einzubauen hat,
die also in das Bauwerk eingehen, müssen ungebraucht sein sowie der DIN/
EN- Güte und Massenbestimmung entsprechen.
Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass der jeweilige Auftragnehmer
für jede seiner Leistungen selbst verantwortlich ist, dass er die ihm
vorgelegten Planungsunterlagen sorgfältig zu prüfen hat, insbesondere
bzgl. der Abmessungen der verschiedenen Ausrüstungen und deren
Einsetzbarkeit am jeweiligen Bauvorhaben.
Die übergebenen Ausführungsunterlagen sowie das Leistungsverzeichnis
spiegeln die Vorstellungen des Bauherrn über das gewünschte Endprodukt
wieder, entbinden den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Kontroll-
und Sorgfaltspflicht bei der Prüfung aller ihm zur Verfügung gestellten
Dokumente sowie der örtlichen Situation.
Verwendete Abkürzungen: Verwendete Abkürzungen:
AN = Auftragnehmer bzw. = beziehungsweise
AG = Auftraggeber z.B. = zum Beispiel
WE = Wohnungseinheit usw. = und so weiter
EP = Einheitspreis usf. = und so fort
LV = Leistungsverzeichnis inkl. = inklusive
o.ä. = oder ähnlich (e) etc. = et cetera
u.a. = und andere (s) dgl. = dergleichen
ggf. = gegebenenfalls d.h. = das heißt
i.d.R. = in der Regel bzgl. = bezüglich
u.U. = unter Umständen einschl. = einschließlich
evtl. = eventuell
Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben
Allg. Hinweise Abbrucharbeiten
Für die Ausführung ist maßgebend:
VOB Teil B und C - DIN 18459
Allgemeine Vertragsbedingungen
Baupolizeiliche Bestimmungen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft
Alle auf die Gewerke anzuwendenden DIN-Normen und
Fachregeln
Der AN hat vor Beginn der Arbeiten den Abbruch- bzw.
Rückbauort zu prüfen und ggf. Bedenken schriftlich
mitzuteilen. Bei Unterlassung ist der AN voll
verantwortlich für die evtl. auftretenden Schäden oder
Gewährleistungen.
Abrechnung:
Die Abrechnung erfolgt gemäß den allgemeinen
Vertragsbedingungen und VOB, Teil C. Alle Angaben
verstehen sich komplett für Abbruch, Transport,
Laden, Entsorgung und Reinigung der Baustelle.
Folgende Leistungen sind mit in die Einheitspreise
einzukalkulieren:
Abbruchmaterialien in Container laden, abfahren und
nach Vorschrift entsorgen, einschl. Kippgebühren.
Container sind staubdicht mit Planen abzudecken.
Schutz aller angrenzenden Bauteile, Flächen, etc. vor
Beschädigung und Verschmutzung.
Wasser und Strom werden gegen Kostenbeteiligung zur
Verfügung gestellt.
Baufahrzeuge dürfen die für den allgemeinen Verkehr
bestimmten Fahrbahnen nicht verschmutzen bzw. sind die
Fahrbahnen sofort gründlich zu reinigen.
Kosten die sich aus der Benutzung öffentlicher Flächen,
Absperrmaßnahmen, amtlichen Genehmigungen und
Sondernutzungsgebühren ergeben, sind vom AN zu tragen.
Allg. Hinweise Abbrucharbeiten
1 Abbrucharbeiten
1
Abbrucharbeiten
Kurzbeschreibung Abbrucharbeiten
Folgendes ist vorgesehen:
Demontage der Elektro-Altanlage in allen Räumen,
einschl. den Deckenleuchten, Elt-Verteiler,
Verkabelungen, sämtlicher An- und Einbauteile ...
Demontage vorh. abgeh. Rasterdecke, Innentüren und
Rolltoranlage
Trockenbauwände in den Nebenraum (zukünftiger
Personalraum) abbrechen und entsorgen
Abbruch von Wandfliesen und sichtbaren Kantenschutz
Türvergrößerung in Betonwand (Beh.-WC) herstellen
Kurzbeschreibung Abbrucharbeiten
Hinweis zur Baustelleneinrichtung
Die Pos. Baustelle einrichten und räumen gilt gleicher-
maßen für alle nachfolgenden Titel/Untertitel und ist
entsprechend auskömmlich zu kalkulieren.
Hinweis zur Baustelleneinrichtung
1. 1 Baustelle einrichten und räumen Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur
vertragsgemäßen Erfüllung der Bauleistungen
erforderlich
sind und soweit sie nicht in die Einheitspreise
einkalkuliert
werden, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und
soweit
der Geräteeinsatz nicht gesondert berechnet wird,
betriebs-
fertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen
Arbeiten.
Der notwendige Umfang ist durch den AN im Rahmen der
Angebotserstellung auf der Grundlage des Leistungs-
verzeichnisses, der durchgeführten Ortsbegehung sowie
eigenen Erfahrungen aus vergleichbaren Bauvorhaben
einzuschätzen. Abgegolten sind außerdem alle Kosten als
fix und fertige Leistung, soweit erforderlich, aus:
Staubschutzmaßnahmen,
Koordinierung der Baumaßnahme mit Mietern und sonstigen
Beteiligten,
Allg. Maßnahmen zum Schutz von vorhandenen Bau-teilen
und Einrichtungen, sofern dafür keine besonderen
Maßnahmen extra ausgeschrieben sind bzw. über deren Maß
hinausgehen oder für andere Arbeiten weiter vorzuhalten
sind,
Bestandsaufnahme/Dokumentation z. Beweissicherung,
Tägliches, besenreines Reinigen des Arbeitsplatzes,
Unfallverhütungsmaßnahmen,
Transportmitteln.
Nach Abschluss der Arbeiten ist die Baustelle von allen
Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dergleichen zu
räumen.
1. 1
Baustelle einrichten und räumen
1.00
Psch
Hinweise zum Titel Demontage (Elektro)
Zur realen Einschätzung des Demontage- und Entsorgungs-
aufwandes, sollte eine Ortsbegehung stattfinden!
Alle nicht mehr in Funktion befindliche Kabel-und
Leitungsanlagen, Befestigungen aller Art, in allen
Räumen des EG sind zu demontieren.
Alle entstandenen Öffnungen, Durchbrüche, Schlitze
aller Art usw. sind fach- und brandschutzgerecht zu
schließen und in malergerechter Oberflächenqualität zu
verputzen.
Hinweise zum Titel Demontage (Elektro)
1. 2 Komplette Demontage Elektro-Anlage Komplette Demontage der Elektroanlage in dem zu
bearbeitenden Teil des Gebäudes im Erdgeschoss.
Das betrifft den großen Filialbereich (253m2) und die
Nebenräume (190m2)
Im Filialbereich ist besonders sorgsames Entfernen der
Elektroinstallation erforderlich, da der größte Teil
der Lüftung- und Heizungsanlage (oberhalb der
abgehangenen Rasterdecke) bestehen bleibt und nur
ergänzt / angepasst wird. Dabei ist zu beachten, dass
die elektrischen Anschlüsse für die Deckenlüftungs- und
Heizgeräte nicht abgebaut werden sollen.
Es sind abzubauen:
- ca. 130 m Deckenleuchten
- ca. 15 St. Deckenspots
- ca. 150 m Kabelkanäle 15/15 bis 60/110 mm
- 1 St. Brüstungskanal (8 m) mit 15 Steck-/Mediendosen
- 4 St. Elt-Verteiler veschiedene Größen
- 20 m Kabelpritsche als Kabelrinne, aus Stahl, bis
30cm Breite
Bei Unklarheiten sind vor Ausführungsbeginn die Details
mit dem Auftraggeber abzusprechen.
Entstehende Öffnungen, Durchbrüche und Löcher sind
sauber zu verschließen, einschl. der fachgerechten
Sortierung und umweltgerechte Entsorgung des
demontierten Materials, einschl. Kosten für
Leihcontainer für folgende Anlagenteile:
- diverse Kabel, Rohre, Kanäle, Schalter und
Steckdosen,etc.
Über die umweltgerechte und schadensfreie Entsorgung
ist der Bauherrenschaft nach Abschluss der Baumaß-
nahme ein Nachweis zu übergeben.
1. 2
Komplette Demontage Elektro-Anlage
1.00
Psch
1. 3 abgehangene Decke im Filialbereich dem. und entsorgen abgehangene Rasterdecke demontieren und entsorgen,
einschl. der Unterkonstruktion und den Befestigungen.
Heizungs- und Lüftungseinbauteile werden belassen.
Es ist auf Sorgsamkeit beim Abbauen zu achten.
Ort: Filialbereich
1. 3
abgehangene Decke im Filialbereich dem. und entsorgen
260.00
m²
1. 4 Demontage von Sanitäreinrichtungen Demontage Ausgußbecken, einschl. allen Befestigungen
zur Wiedermontage zwischenlagern
Haustechnische Intsallationen (Heizung, Sanitär,
Elektro) sind nur nach ausdrücklicher Freigabe durch
den AG und in Abstimmung mit den Haustechnikgewerken zu
trennen!
1. 4
Demontage von Sanitäreinrichtungen
2.00
St
1. 5 Demontage von Innentüren Demontage von Innentür, einschl. allen Befestigungen
und entsorgen
Haustechnische Intsallationen (Heizung, Sanitär,
Elektro) sind nur nach ausdrücklicher Freigabe durch
den AG und in Abstimmung mit den Haustechnikgewerken zu
trennen!
1. 5
Demontage von Innentüren
2.00
St
1. 6 vorhandene Rolltoranlage 1,75 x 2,05 m dem. / ents. Demontage der vorh. Rolltoranlage 1,75 x 2,05 m,
einschl. aller Befestigungen und Zubehörteile
demontieren und entsorgen.
Hersteller: Seuster AG
Typ: Super MS 12 (2017)
Haustechnische Elt-Installationen sind nur nach
ausdrücklicher Freigabe durch den AG und in Abstimmung
mit den Haustechnikgewerken zu trennen!
1. 6
vorhandene Rolltoranlage 1,75 x 2,05 m dem. / ents.
1.00
St
1. 7 Innenwände, Leichtbauweise (mit Bekleidung) demontieren und entsorgen Innenwände in Leichtbauweise komplett inkl.
Wandbekleidungen (Tapeten, Fliesen), Ständerwerk und
allem Zubehör demontieren und entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen entsorgen.
Funktion: Trennwand, nicht tragend
Wanddicke: 100 bis 150 mm
Material: Gipskarton, Spanplatten, o.ä.
Ort: zukünftiger Personalraum
Vorgefundene haustechnische Intsallationen (Heizung,
Sanitär, Elektro) sind nur nach ausdrücklicher Freigabe
durch den AG und in Abstimmung mit den
Haustechnikgewerken zu trennen!
1. 7
Innenwände, Leichtbauweise (mit Bekleidung) demontieren und entsorgen
20.00
m²
1. 8 Schutzmaßnahmen Fenster / Böden mit Malervlies, Randbereiche Schutzmaßnahmen für Fenster / Böden mit Folie, bzw.
Malervlies, Randbereiche verklebt, sowie Beseitigung
nach Abschluß der Arbeiten
1. 8
Schutzmaßnahmen Fenster / Böden mit Malervlies, Randbereiche
200.00
m2
1. 9 Wandfliesen abschlagen, Untergrund schleifen Vorhandene Wandfliesen einschl. Fliesenbett abschlagen
und entsorgen. Kleberrückstände sind vollflächig abzu-
schleifen.
Bauteil: Wandflächen
Untergrund: Betonwand
Etagen: Erdgeschoss
Ort: Flurbereich (Personalraum),
Bereich zukünftiges Beh.-WC
1. 9
Wandfliesen abschlagen, Untergrund schleifen
60.00
m²
1.10 Bodenfliesen abbrechen, Untergrund schleifen Vorhandene Bodenfliesen oder Natursteinplatten,
einschl.
Bettung abschlagen und entsorgen. Abstoßen bzw.
Abschleifen von Kleberesten u.ä. sowie die
Grundreinigung
der Bodenflächen, als Vorbereitung für bauseits
ausgeführte
Grundierung und Spachtelarbeiten ist zu
berücksichtigen.
Der Abbruch evtl. vorhandener Sockelfliesen ist
einzukal-
kulieren.
Bauteil: Bodenflächen
Untergrund: Estrich
Etagen: EG
Ort: Beh.-WC
Stärke: bis ca. 4 cm
1.10
Bodenfliesen abbrechen, Untergrund schleifen
15.00
m²
1.11 Sockelfliesen abbrechen, Untergrund schleifen Vorhandene Sockelfliesen, einschl.Bettung abschlagen
und entsorgen. Abstoßen bzw. Abschleifen von
Kleberesten u.ä. sowie die Bereiche reinigen.
Untergrund: Beton / Trockenbau
Etagen: EG
Ort: gesamter großer Filialraum
1.11
Sockelfliesen abbrechen, Untergrund schleifen
100.00
m
1.12 Eckschutzschienen 50/50 mm entfernen und entsorgen Vorhandene Eckschutzschienen entfernen und entsorgen.
Befestigungslöcher und Ausbruchkanten ausfüllen und die
Fläche/Kanten glatt spachteln.
Maße: 50/50mm
Untergrund: Beton
Etagen: EG
Ort: in den Nebenräumen
1.12
Eckschutzschienen 50/50 mm entfernen und entsorgen
50.00
m
1.13 Sauberlaufmatte 2,0x2,0 m entfernen und entsorgen Einsatz: Eingang in Achse 16
1.13
Sauberlaufmatte 2,0x2,0 m entfernen und entsorgen
1.00
St
2 Baumeisterarbeiten
2
Baumeisterarbeiten
Allg. Hinweise Maurer-, Beton-, Estricharbeiten
1. Für die Ausführung der Beton-, Maurer-, Putz-u.
Estricharbeiten sind maßgebend:
+ DIN 18560, VOB Teil B und C
+ DIN 18353; 18330; 18331; 18349; 18350
+ Allgemeine Vertragsbedingungen
+ Baupolizeiliche Bestimmungen
+ Unfallverhütungsvorschr. der Berufsgenossenschaft
+ Verarbeitungsvorschriften der Herstellerfirma
2. Ausführung:
Der AN hat vor Beginn aller Arbeiten den Untergrund zu
prüfen und ggf. Bedenken schriftlich dem AG
mitzuteilen. Bei Unterlassung ist der AN voll
verantwortlich für die evtl. auftretenden Schäden oder
Gewährleistungen. Vor Ausführung dieser Arbeiten sind
die betreffenden Flächen zu reinigen. Mörtelreste und
Schutt sind zu beseitigen. An den Eingangstüren
zwischen den Leibungen, sowie bei großflächig verlegten
Estrichen innerhalb der Räume sind Trennfugen entspr.
VOB herzustellen. Schutz vor Witterungseinflüssen u.
Beschädigungen sämtlicher Bauteile vor Beschädigungen/
Verunreinigungen. Diese Leistungen werden nicht
gesondert vergütet.
3. Abrechnung:
Die Abrechnung erfolgt nach einem auf der Grundlage
der Zeichnung zu erstellendem Aufmaß.
Ergänzend zu den in VOB/C DIN 18330 genannten
Leistungen gelten als Nebenleistungen:
Kosten, die für den Schutz von vorhandenen Bauteilen
und anderen Einrichtungen notwendig sind, wie z.B.
Abdecken und Abkleben von Möbelstücken, Auslegen von
Folien o.ä. zum Schutz der Fußböden, etc. sowie
anschließendes rückstandsloses Entfernen und Reinigung.
Saugarbeiten während und nach den Arbeiten.
Abtransport und Entsorgung aller Reststoffe.
Wasser und Strom werden gegen Kostenbeteiligung zur
Verfügung gestellt.
Allg. Hinweise Maurer-, Beton-, Estricharbeiten
Kurzbeschreibung Baumeisterarbeiten
- Herstellen einer Türvergrößerung im EG zum Beh.-WC
- Diverse Putz- und Estricharbeiten im EG,
- Verschließen von Bodeneinläufe
- Herstellung Aussparung für Sauberlaufmatte
Kurzbeschreibung Baumeisterarbeiten
2. 1 Sauberlaufbereich mit Estrich verschließen Ausgleichen des Untergrundes aus Beton/Estrich durch
eine selbstverlaufende, emissionsarme (EMICODE EC 1),
hydraulisch schnell erhärtende Bodenausgleichsmasse
(CT-C35-F7-A2fl -s1) gem. DIN EN 13813 inkl. Vor-
reinigung und Grundierung der Bodenflächen gemäß
Herstellerangaben.
Schichtdicke: bis 40 mm
begehbar: nach ca. 3 h
Untergrund: Beton
Einsatz: Sauberlaufbereich in Achse 16 und
nach Wandabbrüchen o.ä.
Angebotenes Fabrikat: '....................'
2. 1
Sauberlaufbereich mit Estrich verschließen
4.00
m²
2. 2 Aussparung für Sauberlaufmatte herstellen Aussparung im Estrich für Sauberlaufmatte herstellen,
durch einschneiden und ausstemmen. Material auf-
laden, abfahren und umweltgerecht entsorgen.
Größe: ca. 2,0 x 2,0 m
Tiefe: bis 60 mm
Material: Bodenfliesen auf Estrich
2. 2
Aussparung für Sauberlaufmatte herstellen
1.00
St
2. 3 Bodenablauf geruchsdicht verschließen Bodeneinlauf geruchsdicht mit einem Gummi verschließen
und durcheine selbstverlaufende, emissionsarme (EMICODE
EC 1), hydraulisch schnell erhärtende Bodenausgleichs-
masse (CT-C35-F7-A2fl -s1) gem. DIN EN 13813 auffüllen.
Einsatz: großer Filialraum und Nebenräume
Angebotenes Fabrikat: '....................'
2. 3
Bodenablauf geruchsdicht verschließen
4.00
St
2. 4 Bodenausgleichsmasse schnell, D bis 40 mm, B bis 150 mm, Länge Ausgleichen des Untergrundes aus Beton/Estrich durch
eine selbstverlaufende, emissionsarme (EMICODE EC 1),
hydraulisch schnell erhärtende Bodenausgleichsmasse
(CT-C35-F7-A2fl -s1) gem. DIN EN 13813 inkl. Vor-
reinigung und Grundierung der Bodenflächen gemäß
Herstellerangaben.
Schichtdicke: bis 40 mm
Wanddicke: bis 150 mm zzgl. Ausbruchkanten
begehbar: nach ca. 3 h
Untergrund: Beton
Einsatz: nach Wandabbrüchen o.ä.
Angebotenes Fabrikat: '....................'
2. 4
Bodenausgleichsmasse schnell, D bis 40 mm, B bis 150 mm, Länge
6.00
m
2. 5 Teilbereiche von Betonfußböden ausbessern Teilbereiche von Betonfußböden ausbessern durch
Reprofilierung mit SM-Mörtel als PCC-Betonersatz.
Verarbeitung gemäß Herstellerrichtlinie
Mindestauftrag: 0,6 cm
Ausbruchtiefe: bis 2 cm
Ort: EG ; stark geschädigte Fußböden nach Festlegung
durch den AG.
2. 5
Teilbereiche von Betonfußböden ausbessern
O
2.00
m²
2. 6 Türverrößerung 100x213mm in trag. Innenwand herst. (Statik ...) Türöffnung vergrößern von ca. 0,90x 2,01m in tragenden
Innenwänden (B bis 250 mm) auf 1,01 x 2,13m
herstellen.
Konstruktiver Sturzträger 1 St. HEA 120, L=1,08m,
Auflager MG III, einbauen
Fugen [2] kraftschlüssig mit Unterstopfmörtel aus-
pressen.
Aussparung im Stützenbereich ausbetonieren.
Wanddicke: 25 cm
Ort: Mittelwand tragend
Achtung: Abstützung bei Ausführung der Öffnungsver-
größerung beachten.
2. 6
Türverrößerung 100x213mm in trag. Innenwand herst. (Statik ...)
1.00
St
Standplatz für Klimaanlage außen herstellen
Standplatz für Klimaanlage außen herstellen
2. 7 Bodenplatte ca. 20 cm dick für Zaunanlage und Klimagerät Bodenplatte aus Beton C20/25 ca. 20 cm dick mit den
Maßen 2,50 x 2,00 m, einschließlich dazugehörige
Erdarbeiten herstellen
Ort: Bereich Hintereingang unter Treppenanlag außen
ebenerdig, als Schutz für das Klimaaußengerät
2. 7
Bodenplatte ca. 20 cm dick für Zaunanlage und Klimagerät
5.00
m²
2. 8 verschließbare Zaunanlage H=2,00 m hoch um das Klimaaußengerät verschließbare Zaunanlage H=1,50m hoch, bestehend aus
gleichmäßigen Zaunfeldern (1,0m breit) Doppelstabmatte
verzinkt, einschl. einer einflügligen, verschließbaren
Tür liefern und montieren
Ort: Bereich Hintereingang unter Treppenanlag außen
ebenerdig, als Schutz für das Klimaaußengerät
2. 8
verschließbare Zaunanlage H=2,00 m hoch um das Klimaaußengerät
6.00
m