Demontage Elektro
Umbau Kaufhof Witten
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
01 Schaltarbeiten
01
Schaltarbeiten
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den aktuell gültigen DIN-Normen, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen der Baubehörden, Brandschutzkonzept, Baugenehmigungen, sowie den Hinweisen der Werkstofflieferanten und allen rechtskräftigen Regeln und Vorschriften zu erfolgen. Sie gelten vollinhaltlich neben den baupolizeilichen Bestimmungen, sowie den Unfallverhütungsvorschriften in der zum Ausführungszeitraum gültigen Fassung als Ergänzung der Leistungsbeschreibungen. Das verwendete Material muss der DIN-EN entsprechen. Mangelhafte Leistungen und Installationen sind auf Verlangen der Bauleitung durch vorschriftsmäßige umgehend zu ersetzen. Sämtliche abgefragten Leistungen verstehen sich grundsätzlich als Komplettleistung inklusive Lieferung, Abladen und Lagern auf der Baustelle, Montage, Anschluss und Inbetriebnahme, vollumfänglicher Funktionstests sowie sämtlicher notwendiger Nebenleistungen, Prüfungen. Der Auftragnehmer erklärt, dass er über alle Materialien, die zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung benötigt werden, verfügt. Der Auftraggeber ist dringend darauf angewiesen, dass die Bauzeitenpläne eingehalten werden, da er hierauf basierend seine Warendispositionen, Werbemaßnahmen, Einrichtungen und Personalvorhaltungen plant. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Lose, Titel, Positionen, oder Teile der nachbeschriebenen Leistungen aus dem Leistungsumfang zu nehmen, ohne dass der Auftragnehmer hierdurch Ansprüche ableiten kann, wie beispielsweise auf entgangenen Gewinn. Der endgültige Umfang der Leistung kann variieren. Stoffe und Bauteile, die seitens des AG bereitgestellt werden, hat der AN rechtzeitig und schriftlich beim AG anzufordern. Sämtliche Stoffe und Bauteile müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet und aufeinander abgestimmt sein. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, europäische technische Zulassungen, internationale Normen, etc. Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Wartungsverträge für mechanisch oder elektrisch betätigte Anlagen sind mit Übergabe an den Bauherren ebenfalls als Angebot einzureichen. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe von den örtlichen Verhältnissen des Objektes, von Baukonstruktion und Ausführung der bestehenden Bauteile, sowie seiner Umgebung zu überzeugen. Auf Wunsch können nach Absprache gemeinsame Ortstermine und Vorgespräche mit der Bauherrenvertretung durchgeführt werden. Ein offizieller Termin zur Besichtigung des Objektes sowie zum technischen Vorgespräch kann bei Bedarf im Vorfeld durchgeführt werden. Die Terminabstimmung ist in dem Fall mit dem zuständigen Architekten oder Fachplaner im Vorfeld durchzuführen. Die übergebenen Ausschreibungs- und Planunterlagen sind durch den AN auf Plausibilität und Vollständigkeit zu prüfen. Etwaige Bedenken sind der Bauherrenvertretung umgehend, vor Abgabe des Angebotes, schriftlich anzuzeigen. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der AN, dass er die Leistungen vollständig und funktionsgerecht im vorgegebenen Zeitrahmen der durch den AG vorgegebenen Zeitschiene erbringen kann. Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden, das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zugelassen. Das vom Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich. Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend. Nebenangebote sind zulässig, müssen aber auf besonderer Anlage angefertigt und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Im Auftragsfall übernimmt der AN für die Dauer seiner Beauftragung auf der Baustelle im Rahmen der ihm übertragenen Leistungsfelder die Stellung eines Fachbauleiters für eigene und seine Subunternehmerleistungen eigenverantwortlich und ohne gesonderte Vergütung. Die Baustelle ist zu den üblichen Werkzeiten dauerhaft durch die Bauleitung des AN zu besetzen. Er untersteht der Koordinationspflicht auch mit Fremdgewerken und hat sämtliche notwendigen Terminabstimmungen eigenverantwortlich unter Einbeziehung des AGs und seiner Vertreter durchzuführen. Folgende Nebenleistungen sind laut VOB durch den AN zu erbringen, sowie Vertragsbestandteil und Kalkulationsgrundlage im Angebot des AN: Frachten, Verpackung und Transport der Materialien Werkzeuge und Montagegeräte frei Baustelle Vorhalten und Rücktransport der Werkzeuge und Montagegeräte Vorhaltung und Rücktransport von Rüst- und Hebezeugen Baustellenreinigung bzgl. Vertragsleistungen Bereitstellung eines Projektleiters / Fachbauleitung entsprechend der LBO inkl. Teilnahme an allen von der AG-Seite mitgeteilten Terminen bzgl. Baubesprechungen Koordination und Abstimmung während der Bauzeit auf der Baustelle mit den vom Bauherrn zusätzlich beauftragten Fachfirmen Teilnahme an den Begehungen sofern für das Gewerk erforderlich Die notwendigen Gerüste, Hubbühnen, Fahrkörbe etc. und sonstige Montageeinrichtungen werden nicht gesondert vergütet und sind vom Auftragnehmer zu erbringen und einzukalkulieren Baustelleneinrichtung / Container in der Anzahl wie vom Auftragnehmer benötigt sind für die Bauzeit einzukalkulieren Bautagesberichte sind jeweils 1x wöchentlich am Freitag per Mail im PDF-Format an das den zuständigen Architekten zu übermitteln Unterbrechungen der Arbeiten sowie das Räumen der Baustelle und die anschließende Wiederaufnahme der Arbeiten bei bauseits bedingten Baustellenunterbrechungen
Allgemeine Vorbemerkungen
Vorbemerkungen Vorbemerkungen Normen und Richtlinien Für die Planung und Ausführung der Anlage sind folgende Normen, Richtlinien und Vorschriften in der jeweiligen gültigen Fassung zu beachten: Allgemein Bauordnungen der Länder (Landesbauordnungen) DIN 183842-12 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV). Blitzschutzanlagen Ausgabe Dezember 2000 DIN EN 62305-1, DIN VDE 0185-305-1 Allgemeine Grundsätze DIN EN 62305-2, DIN VDE 0185-305-2 Risiko-Management DIN EN 62305-3, DIN VDE 0185-305-3 Schutz von baulichen Anlagen und Personen DIN EN 62305-4, DIN VDE 0185-305-4 Schutz elektrischer und elektronischer Systeme in baulichen Anlagen DIN V VDE V 0100-534 Elektrische Anlagen von Gebäuden - Teil 534: Auswahl und Errichtung von Betriebsmitteln Überspannungs- Schutzeinrichtungen DIN VDE 0100-443 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4: Schutzmaßnahmen Hauptabschnitt 443: Schutz bei Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen DIN VDE 0110 Isolationskoordination für elektrische Betriebsmittel in Niederspannungsanlagen Teil 1: Grundsätze, Anforderungen und Prüfungen VDN Technische Richtlinie Überspannungs-Schutzeinrichtung Typ 12004 Einsatz von Überspannungs-Schutzeinrichtung (ÜSE) Typ 1 (bisher Anforderungsklasse B) in Hauptstromversorgungssystemen.
Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen (je Gewerk spezifisch) Grundlagen dieser Ausarbeitung sind die gültigen Normen und anerkannten Regeln der Technik. Alle Stoffe und Bauteile, die der Auftragnehmer liefert und einbaut, müssen ungebraucht sein. Stoffe und Bauteile, die nach den behördlichen Vorschriften einer Zulassung bedürfen, müssen amtlich zugelassen sein und den Zulassungsbedingungen entsprechen. Stoffe und Bauteile, für die weder DIN-Normen bestehen noch eine amtliche Zulassung vorgeschrieben ist, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers verwendet werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, entsprechend den Bestimmungen der Bauordnung, geeignete Fachbauleiter für die Überwachung seiner Arbeitskräfte und die Überprüfung der einzelnen zu erbringenden Leistungen heranzuziehen. Sämtliche Schutz-, Absperr- und Sicherheitsmaßnahmen für das von ihm zu erbringende Gewerk hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich entsprechend den einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu treffen, ohne dafür eine besondere Vergütung verlangen zu können. Soweit diese Maßnahmen auch dem Schutz Dritter auf der Baustelle verkehrender Personen dienen, darf der Auftragnehmer die entsprechenden Sicherungseinrichtungen auch nach Beendigung der von ihm selbst zu erbringenden Arbeiten erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers entfernen. Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, die in § 5 und § 6 der Baustellenverordnung geregelten Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu treffen und die Hinweise des Koordinators nach § 3 der Baustellenverordnung sowie den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu berücksichtigen. Soweit der Auftragnehmer Flächen des Baugrundstücks für die Lagerung von Baumaterialien, die Errichtung von Unterkünften, das Aufstellen von Baumaschinen oder für sonstige Zwecke benötigt, hat er eine entsprechende Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Sobald der Baufortschritt es gestattet, sind die dem Auftragnehmer überlassenen Flächen freizumachen und in den früheren Zustand zurückzuversetzen. Die Baustelle ist nach der Fertigstellung der Arbeiten des Auftragnehmers von ihm zu räumen. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Hydranten, Sperrschieber, Entwässerungs- oder sonstigen Abdeckungen und Zugänge freigehalten werden. Die von den zuständigen Betrieben und Verwaltungen zum Schutz ihrer Leitungen und sonstigen Einrichtungen getroffenen Bestimmungen sind zu beachten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, allen anderen am Bau beteiligten Unternehmen das Recht zur Mitbenutzung der von ihm eingerichteten baubezogenen Anschlüsse für Wasser und Energie einzuräumen.Werden Nebenleistungen erforderlich, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist, so hat der Auftragnehmer die zur Ausführung dieser Leistungen erforderliche Einschaltung eines Nachunternehmers dem Auftraggeber anzuzeigen. Im Übrigen verbleibt es bei § 4 Nr. 8 VOB Teil B. Alle sichtbaren Bauteile (z. B. Objekte, Beschläge, Armaturen usw.) sind vor dem Einbau unaufgefordert dem Bauherren oder dem Architekten zur Genehmigung vorzulegen. Auftragnehmer des Baunebengewerbes sind verpflichtet, die Ausführungsmaße am Bau zu nehmen. Wenn Differenzen gegenüber den Zeichnungen, die über die zulässigen Werte hinausgehen, festgestellt werden, sind sie vor Ausführung der Arbeiten sofort dem Auftraggeber zu melden. Ebenso ist dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, wenn Maße und Ausführungsvorschriften sich widersprechen oder Maße und Leistungserfolg nicht übereinstimmen können. Stützen sich eventuelle Bedenken des Auftragnehmers gegen die vorgesehene Art der Bauausführung auf den Inhalt der Angebotsunterlagen, sind diese Bedenken bereits bei Vertragsschluss geltend zu machen. Bis zur Fertigstellung der Leistung hat der Auftragnehmer jede Änderung in seiner Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Auf Verlagen des Auftraggebers hat er jederzeit den Mitgliedsschein der Berufsgenossenschaft vorzulegen und einen Nachweis dafür, dass er seiner Beitrags- und Vorschusspflicht nachgekommen ist. Bei Auftragserteilung hat der Auftragnehmer den verantwortlichen Bauleiter oder Fachbauleiter schriftlich zu benennen. Der verantwortliche Bauleiter/Fachbauleiter darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ausgewechselt werden. Die Zustimmung darf der Auftraggeber nur aus wichtigem Grund verweigern. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in der Person des Bauleiters / Fachbauleiters ist dieser nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber unverzüglich abzulösen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und davon dem Auftraggeber arbeitstäglich eine Durchschrift zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen die Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z.B. über Wetter, Temperatur, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende der Leistungen größeren Umfangs, Betonierungszeiten oder dergleichen), bestimmte Arten der Ausführungen der Abrechnung, Unterbrechung der Ausführung einschließlich kürzerer Unterbrechungen der Arbeitszeit mit Angabe der Gründe, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse. Die Leistungen des Auftraggebers nach § 4 Nr. 1 VOB Teil B entbinden den Auftragnehmer nicht davon, seine Leistungen mit den ihn betreffenden anderen Gewerken abzustimmen und seine Arbeiten selbständig auch mit allen sonstigen Arbeiten zu koordinieren, die seine Leistungen technisch und zeitlich beeinflussen oder die von seinen Leistungen entsprechend beeinflusst werden. Bewachung und Verwahrung der Unterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen auch während der Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist hierfür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden. Im Einzelfall muss der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Vorschriften nachweisen. Gleichfalls sind die erforderlichen Inbetriebnahmen in Zusammenarbeit mit dem Gewerk MSR zu koordinieren. .  Die Betriebssicherheit und Wirksamkeit der Anlagen müssen ohne Einschränkungen bescheinigt werden! Die Anlagenteile sind in sich komplett anzubieten. Der Bieter ist verpflichtet, Zweifelsfälle zur Ausarbeitung seines Angebotes zu klären. Bedenken gegen die nachbeschriebene Ausführung sind in einem Begleitschreiben geltend zu machen. Zumindest vor der Vergabe sind Widersprüche schriftlich aufzuzeigen. Spätere Nachträge zur Komplettierung der Anlage bzw. dessen Teile werden nicht anerkannt. Der Bieter hat alle Preise einzusetzen und kenntlich gemachte Leerstellen im Angebot auszufüllen. Sollte der Bieter Alternativlösungen aufzeigen wollen, die für den Bauherren preisgünstiger, technisch besser und wirtschaftlicher sind, so kann er diese, in einem, dem Hauptangebot beigefügten Alternativangebot, tun. Das Alternativangebot ist entsprechend dem Hauptangebot zu gliedern, die darin enthaltenen Anlagenteile eindeutig zu beschreiben und sämtliche Leistungen des Hauptangebotes beinhalten. Die Bedingungen der Ausschreibung gelten auch für Alternativangebote. Der Bauherr hat das Recht, zwischen dem Hauptangebot und dem Alternativangebot auch teilweise zu wählen. Hierunter fällt auch die komplette technische Bearbeitung nach den Unterlagen, die der Anbieter durch den Bauherrn zur Verfügung gestellt bekommt, sowie die Beaufsichtigung der Arbeiten durch einen verantwortlichen Fachingenieur. Die Montage der Anlagen dürfen nur nach genehmigten Montageplänen erfolgen. Die Vorschriften kommunaler und übergeordneter Behörden sind zu beachten Sind aus Transport- und Montagegründen Anlagen geteilt anzuliefern und vor Ort wieder zusammenzufügen, so sind diese Maßnahmen in die Einheitspreise einzukalkulieren und damit abgegolten. Geräuschverursachende Geräte sind geräusch- und wartungsarm auszulegen, anzuordnen und durch geeignete Maßnahmen ist der Übertragung von Körperschall entgegenzuwirken. Das ausführende Unternehmen kann im Mehrschichtenbetrieb Arbeiten durchführen. Die amtlichen Genehmigungen hierzu sind vom Unternehmer selbst einzuholen. Eine besondere Vergütung für diese Arbeiten erfolgt nur, wenn dem Auftragnehmer an der Ausführung solcher Arbeiten keine Schuld trifft. Die Einhaltung der gemeinsam festgelegten Fertigstellungstermine ist zwingend. Erforderliche Überstunden, die der Unternehmer zur Einhaltung von Terminen anordnen muss, gehen zu dessen Lasten und sind bei der örtlichen Bauleitung anzumelden. Bei Arbeiten mit offener Flamme oder bei Funkenbildung sind Brandwachen zu stellen. Sand, Wasser oder Branddecken sind bereitzuhalten. Das Rauchen auf der Baustelle und den angrenzenden Räumlichkeiten ist nicht erlaubt. Die Aufmaßblätter sind fortlaufend zu nummerieren und nach den Positionen des Angebotes aufzuführen. Zu den Abrechnungen sind die Aufmaße und Aufmaß Zusammenstellungen zu liefern. Anlagenschemata sind hinter Glas in den Technikräumen vom Auftragnehmer zu liefern und dauerhaft aufzuhängen.
Technische Vorbemerkungen
Allgemeine Projektspezifische Hinweise Allgemeine projektspezifische Hinweise Es handelt sich um einen geschlossenen Galeria Kaufhof in Witten, welcher umgebaut wird. Das Gebäude wird baulich kernsaniert. Die technische Gebäudeausrüstung wird kernsaniert. Im Tiefkeller befindet sich die Gebäudetechnik wie z.B eine der beiden Mittelspannungsanlage, 2 Trafoboxen, NSHV,. Sprinkleranlage, Heizungsanlage usw. Im Kellergeschoss befindet sich die Anlieferung sowie hauptsächlich Lagerräume. Im Basement bis zum 2. Obergeschoss befinden sich neben den Verkaufsräumen auch die zugehörigen Lagerräume sowie Mietereigene Technikräume. Im 3. Obergeschoss befindet sich neben der Verkaufs/Mietfläche die Lüftungszentrale, die zweite Mittelspannungsanlage inklusive einer weiteren NSHV, die 2 weiteren Trafos sowie eine ELA-Anlage. Auf der Dachfläche befinden sich hauptsächlich die Zuleitungen der Technikgeräte sowie des Funkmastes. Über den folgenden Link erhalten Sie einen Einblick in die Örtlichkeiten: https://my.mpskin.com/de/tour/cgcmq7925x Die hier ausgeschriebenen Schaltungsarbeiten dürfen nur durch geschulte elektrotechnische Fachkräfte oder durch unterwiesene Personen unter Aufsicht einer Fachkraft durchgeführt werden. Arbeiten an der Mittelspannungsanlage dürfen nur durch Schaltberechtigte Fachkräfte erfolgen. Die Höhenlage Basement - 3.Obergeschoss ist etwa  4,25m je Geschoss. Projektadresse: Kaufhof Witten Bahnhofstraße 5 58452 Witten Bauablauf Der geplante Ausführungszeitraum ist derzeit unter Vorbehalt für folgenden Zeitraum anvisiert: Baubeginn: ab Anfang 2026 nach Abstimmung Bauende: bis Anfang 2027 nach Abstimmung Die vorgenannte Terminschiene ist durch das Bauteam noch final abzustimmen.
Allgemeine Projektspezifische Hinweise
Vorbemerkung Schaltarbeiten Die angebotene Leistung umfasst: -Schaltungsarbeiten an NSHV/MSP, Spannungsfreischaltung, Erdung, Kurzschließung und schriftlicher Freigabe- sowie Dokumentation von beiden NSHV/MSP und den zugehörigen Trafos -Spannungsfreischaltung von verschiedenen Bauteilen (Kabel, Installationsgeräte, Beleuchtung, Verteiler). -Jegliche Arbeiten um eine sichere Demontage der elektrischen Bauteile zu gewährleisten Die Demontage der Kabel, Kabeltrassen, Beleuchtung o.ä. wird separat aufgeführt und ist nicht Teil dieses Leistungsverzeichnis. Um sichere Rückbauarbeiten zu gewährleisten, ist die NSHV/MSP sowie 2 Transformatoren inklusive der Zuleitungen im 3.OG vor jeglicher Demontage freizuschalten, zu erden und kurzzuschließen. Ebenfalls sind sämtliche Abgänge der NSHV im Tiefkeller, ausgenommen derer die den Baustrom dienen, einzeln auf Spannungsfreiheit zu prüfen. Erst nachdem eine Spannungsfreiheit sämtlicher zu demontierenden Zuleitungen beider NSHV/MSP festgestellt und dokumentiert ist (ausgenommen des Baustroms) ist ein Rückbau der verschiedenen Verteilern mit den zugehörigen Kabel sowie Verbrauchern möglich. In der Umbauphase wird ein Bauaufzug mit einer max. Last von 2000kg zur Verfügung stehen. Die Kabel sind Spannungsfrei zuschalten, aus der alten NSHV abzuklemmen und zu prüfen. Es ist dringends darauf zu achten, soweit möglich, die Zuleitungen der Vorort stehenden Baustromverteiler zu belassen. Die Baustromverteiler werden durch die Bestandszuleitungen gespeist. Ebenfalls sind die restlichen Kabel des Baustroms- und der Baubeleuchtung  zu erhalten Dem Bauherrn sind die zu dem Zeitpunkt gültigen Kupferpreise zu vergüten. Dazu sind Wiegescheine vorzulegen. Es ist sicherzustellen, dass die alte NSHV- sowie MSP im Tiefkeller in der Umbauphase weiter in Betrieb bleibt, da diese den Baustrom speist. Hiervon sind ebenfalls die Verteilungen in der Tiefgarage betroffen, da diese die Beleuchtung dort aufrecht erhält Die Mittelspannungsanlage und NSHV im 3.OG soll demontiert werden. Hier sind die Anlagen Spannungsfrei zuschalten, um eine sichere Demontage zu gewährleisten. Aus der NSHV im 3.OG werden 4 Zähler zu den zugehörigen Funkmästen auf der Dachfläche gespeist. Hier sind die jeweiligen Zuleitungen soweit möglich zu erhalten und anschließend umzuschließen. Alle Schaltungsarbeiten an der MSP- sowie NSHV haben von schaltberechtigten Personen zu erfolgen.
Vorbemerkung Schaltarbeiten
01.01 NSHV/MSP Tiefkeller
01.01
NSHV/MSP Tiefkeller
01.02 NSHV/MSP/Trafos 3.OG
01.02
NSHV/MSP/Trafos 3.OG
01.03 Sonstiges
01.03
Sonstiges
02 Demontage ELT
02
Demontage ELT
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den aktuell gültigen DIN-Normen, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen der Baubehörden, Brandschutzkonzept, Baugenehmigungen, sowie den Hinweisen der Werkstofflieferanten und allen rechtskräftigen Regeln und Vorschriften zu erfolgen. Sie gelten vollinhaltlich neben den baupolizeilichen Bestimmungen, sowie den Unfallverhütungsvorschriften in der zum Ausführungszeitraum gültigen Fassung als Ergänzung der Leistungsbeschreibungen. Das verwendete Material muss der DIN-EN entsprechen. Mangelhafte Leistungen und Installationen sind auf Verlangen der Bauleitung durch vorschriftsmäßige umgehend zu ersetzen. Sämtliche abgefragten Leistungen verstehen sich grundsätzlich als Komplettleistung inklusive Lieferung, Abladen und Lagern auf der Baustelle, Montage, Anschluss und Inbetriebnahme, vollumfänglicher Funktionstests sowie sämtlicher notwendiger Nebenleistungen, Prüfungen. Der Auftragnehmer erklärt, dass er über alle Materialien, die zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung benötigt werden, verfügt. Der Auftraggeber ist dringend darauf angewiesen, dass die Bauzeitenpläne eingehalten werden, da er hierauf basierend seine Warendispositionen, Werbemaßnahmen, Einrichtungen und Personalvorhaltungen plant. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Lose, Titel, Positionen, oder Teile der nachbeschriebenen Leistungen aus dem Leistungsumfang zu nehmen, ohne dass der Auftragnehmer hierdurch Ansprüche ableiten kann, wie beispielsweise auf entgangenen Gewinn. Der endgültige Umfang der Leistung kann variieren. Stoffe und Bauteile, die seitens des AG bereitgestellt werden, hat der AN rechtzeitig und schriftlich beim AG anzufordern. Sämtliche Stoffe und Bauteile müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet und aufeinander abgestimmt sein. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, europäische technische Zulassungen, internationale Normen, etc. Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Wartungsverträge für mechanisch oder elektrisch betätigte Anlagen sind mit Übergabe an den Bauherren ebenfalls als Angebot einzureichen. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe von den örtlichen Verhältnissen des Objektes, von Baukonstruktion und Ausführung der bestehenden Bauteile, sowie seiner Umgebung zu überzeugen. Auf Wunsch können nach Absprache gemeinsame Ortstermine und Vorgespräche mit der Bauherrenvertretung durchgeführt werden. Ein offizieller Termin zur Besichtigung des Objektes sowie zum technischen Vorgespräch kann bei Bedarf im Vorfeld durchgeführt werden. Die Terminabstimmung ist in dem Fall mit dem zuständigen Architekten oder Fachplaner im Vorfeld durchzuführen. Die übergebenen Ausschreibungs- und Planunterlagen sind durch den AN auf Plausibilität und Vollständigkeit zu prüfen. Etwaige Bedenken sind der Bauherrenvertretung umgehend, vor Abgabe des Angebotes, schriftlich anzuzeigen. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der AN, dass er die Leistungen vollständig und funktionsgerecht im vorgegebenen Zeitrahmen der durch den AG vorgegebenen Zeitschiene erbringen kann. Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden, das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zugelassen. Das vom Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich. Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend. Nebenangebote sind zulässig, müssen aber auf besonderer Anlage angefertigt und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Im Auftragsfall übernimmt der AN für die Dauer seiner Beauftragung auf der Baustelle im Rahmen der ihm übertragenen Leistungsfelder die Stellung eines Fachbauleiters für eigene und seine Subunternehmerleistungen eigenverantwortlich und ohne gesonderte Vergütung. Die Baustelle ist zu den üblichen Werkzeiten dauerhaft durch die Bauleitung des AN zu besetzen. Er untersteht der Koordinationspflicht auch mit Fremdgewerken und hat sämtliche notwendigen Terminabstimmungen eigenverantwortlich unter Einbeziehung des AGs und seiner Vertreter durchzuführen. Folgende Nebenleistungen sind laut VOB durch den AN zu erbringen, sowie Vertragsbestandteil und Kalkulationsgrundlage im Angebot des AN: Frachten, Verpackung und Transport der Materialien Werkzeuge und Montagegeräte frei Baustelle Vorhalten und Rücktransport der Werkzeuge und Montagegeräte Vorhaltung und Rücktransport von Rüst- und Hebezeugen Baustellenreinigung bzgl. Vertragsleistungen Bereitstellung eines Projektleiters / Fachbauleitung entsprechend der LBO inkl. Teilnahme an allen von der AG-Seite mitgeteilten Terminen bzgl. Baubesprechungen Koordination und Abstimmung während der Bauzeit auf der Baustelle mit den vom Bauherrn zusätzlich beauftragten Fachfirmen Teilnahme an den Begehungen sofern für das Gewerk erforderlich Die notwendigen Gerüste, Hubbühnen, Fahrkörbe etc. und sonstige Montageeinrichtungen werden nicht gesondert vergütet und sind vom Auftragnehmer zu erbringen und einzukalkulieren Baustelleneinrichtung / Container in der Anzahl wie vom Auftragnehmer benötigt sind für die Bauzeit einzukalkulieren Bautagesberichte sind jeweils 1x wöchentlich am Freitag per Mail im PDF-Format an das den zuständigen Architekten zu übermitteln Unterbrechungen der Arbeiten sowie das Räumen der Baustelle und die anschließende Wiederaufnahme der Arbeiten bei bauseits bedingten Baustellenunterbrechungen
Allgemeine Vorbemerkungen
Vorbemerkungen Vorbemerkungen Normen und Richtlinien Für die Planung und Ausführung der Anlage sind folgende Normen, Richtlinien und Vorschriften in der jeweiligen gültigen Fassung zu beachten: Allgemein Bauordnungen der Länder (Landesbauordnungen) DIN 183842-12 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV). Blitzschutzanlagen Ausgabe Dezember 2000 DIN EN 62305-1, DIN VDE 0185-305-1 Allgemeine Grundsätze DIN EN 62305-2, DIN VDE 0185-305-2 Risiko-Management DIN EN 62305-3, DIN VDE 0185-305-3 Schutz von baulichen Anlagen und Personen DIN EN 62305-4, DIN VDE 0185-305-4 Schutz elektrischer und elektronischer Systeme in baulichen Anlagen DIN V VDE V 0100-534 Elektrische Anlagen von Gebäuden - Teil 534: Auswahl und Errichtung von Betriebsmitteln Überspannungs- Schutzeinrichtungen DIN VDE 0100-443 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4: Schutzmaßnahmen Hauptabschnitt 443: Schutz bei Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen DIN VDE 0110 Isolationskoordination für elektrische Betriebsmittel in Niederspannungsanlagen Teil 1: Grundsätze, Anforderungen und Prüfungen VDN Technische Richtlinie Überspannungs-Schutzeinrichtung Typ 12004 Einsatz von Überspannungs-Schutzeinrichtung (ÜSE) Typ 1 (bisher Anforderungsklasse B) in Hauptstromversorgungssystemen.
Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen (je Gewerk spezifisch) Grundlagen dieser Ausarbeitung sind die gültigen Normen und anerkannten Regeln der Technik. Alle Stoffe und Bauteile, die der Auftragnehmer liefert und einbaut, müssen ungebraucht sein. Stoffe und Bauteile, die nach den behördlichen Vorschriften einer Zulassung bedürfen, müssen amtlich zugelassen sein und den Zulassungsbedingungen entsprechen. Stoffe und Bauteile, für die weder DIN-Normen bestehen noch eine amtliche Zulassung vorgeschrieben ist, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers verwendet werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, entsprechend den Bestimmungen der Bauordnung, geeignete Fachbauleiter für die Überwachung seiner Arbeitskräfte und die Überprüfung der einzelnen zu erbringenden Leistungen heranzuziehen. Sämtliche Schutz-, Absperr- und Sicherheitsmaßnahmen für das von ihm zu erbringende Gewerk hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich entsprechend den einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu treffen, ohne dafür eine besondere Vergütung verlangen zu können. Soweit diese Maßnahmen auch dem Schutz Dritter auf der Baustelle verkehrender Personen dienen, darf der Auftragnehmer die entsprechenden Sicherungseinrichtungen auch nach Beendigung der von ihm selbst zu erbringenden Arbeiten erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers entfernen. Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, die in § 5 und § 6 der Baustellenverordnung geregelten Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu treffen und die Hinweise des Koordinators nach § 3 der Baustellenverordnung sowie den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu berücksichtigen. Soweit der Auftragnehmer Flächen des Baugrundstücks für die Lagerung von Baumaterialien, die Errichtung von Unterkünften, das Aufstellen von Baumaschinen oder für sonstige Zwecke benötigt, hat er eine entsprechende Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Sobald der Baufortschritt es gestattet, sind die dem Auftragnehmer überlassenen Flächen freizumachen und in den früheren Zustand zurückzuversetzen. Die Baustelle ist nach der Fertigstellung der Arbeiten des Auftragnehmers von ihm zu räumen. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Hydranten, Sperrschieber, Entwässerungs- oder sonstigen Abdeckungen und Zugänge freigehalten werden. Die von den zuständigen Betrieben und Verwaltungen zum Schutz ihrer Leitungen und sonstigen Einrichtungen getroffenen Bestimmungen sind zu beachten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, allen anderen am Bau beteiligten Unternehmen das Recht zur Mitbenutzung der von ihm eingerichteten baubezogenen Anschlüsse für Wasser und Energie einzuräumen.Werden Nebenleistungen erforderlich, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist, so hat der Auftragnehmer die zur Ausführung dieser Leistungen erforderliche Einschaltung eines Nachunternehmers dem Auftraggeber anzuzeigen. Im Übrigen verbleibt es bei § 4 Nr. 8 VOB Teil B. Alle sichtbaren Bauteile (z. B. Objekte, Beschläge, Armaturen usw.) sind vor dem Einbau unaufgefordert dem Bauherren oder dem Architekten zur Genehmigung vorzulegen. Auftragnehmer des Baunebengewerbes sind verpflichtet, die Ausführungsmaße am Bau zu nehmen. Wenn Differenzen gegenüber den Zeichnungen, die über die zulässigen Werte hinausgehen, festgestellt werden, sind sie vor Ausführung der Arbeiten sofort dem Auftraggeber zu melden. Ebenso ist dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, wenn Maße und Ausführungsvorschriften sich widersprechen oder Maße und Leistungserfolg nicht übereinstimmen können. Stützen sich eventuelle Bedenken des Auftragnehmers gegen die vorgesehene Art der Bauausführung auf den Inhalt der Angebotsunterlagen, sind diese Bedenken bereits bei Vertragsschluss geltend zu machen. Bis zur Fertigstellung der Leistung hat der Auftragnehmer jede Änderung in seiner Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Auf Verlagen des Auftraggebers hat er jederzeit den Mitgliedsschein der Berufsgenossenschaft vorzulegen und einen Nachweis dafür, dass er seiner Beitrags- und Vorschusspflicht nachgekommen ist. Bei Auftragserteilung hat der Auftragnehmer den verantwortlichen Bauleiter oder Fachbauleiter schriftlich zu benennen. Der verantwortliche Bauleiter/Fachbauleiter darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ausgewechselt werden. Die Zustimmung darf der Auftraggeber nur aus wichtigem Grund verweigern. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in der Person des Bauleiters / Fachbauleiters ist dieser nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber unverzüglich abzulösen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und davon dem Auftraggeber arbeitstäglich eine Durchschrift zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen die Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z.B. über Wetter, Temperatur, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende der Leistungen größeren Umfangs, Betonierungszeiten oder dergleichen), bestimmte Arten der Ausführungen der Abrechnung, Unterbrechung der Ausführung einschließlich kürzerer Unterbrechungen der Arbeitszeit mit Angabe der Gründe, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse. Die Leistungen des Auftraggebers nach § 4 Nr. 1 VOB Teil B entbinden den Auftragnehmer nicht davon, seine Leistungen mit den ihn betreffenden anderen Gewerken abzustimmen und seine Arbeiten selbständig auch mit allen sonstigen Arbeiten zu koordinieren, die seine Leistungen technisch und zeitlich beeinflussen oder die von seinen Leistungen entsprechend beeinflusst werden. Bewachung und Verwahrung der Unterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen auch während der Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist hierfür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden. Im Einzelfall muss der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Vorschriften nachweisen. Gleichfalls sind die erforderlichen Inbetriebnahmen in Zusammenarbeit mit dem Gewerk MSR zu koordinieren. .  Die Betriebssicherheit und Wirksamkeit der Anlagen müssen ohne Einschränkungen bescheinigt werden! Die Anlagenteile sind in sich komplett anzubieten. Der Bieter ist verpflichtet, Zweifelsfälle zur Ausarbeitung seines Angebotes zu klären. Bedenken gegen die nachbeschriebene Ausführung sind in einem Begleitschreiben geltend zu machen. Zumindest vor der Vergabe sind Widersprüche schriftlich aufzuzeigen. Spätere Nachträge zur Komplettierung der Anlage bzw. dessen Teile werden nicht anerkannt. Der Bieter hat alle Preise einzusetzen und kenntlich gemachte Leerstellen im Angebot auszufüllen. Sollte der Bieter Alternativlösungen aufzeigen wollen, die für den Bauherren preisgünstiger, technisch besser und wirtschaftlicher sind, so kann er diese, in einem, dem Hauptangebot beigefügten Alternativangebot, tun. Das Alternativangebot ist entsprechend dem Hauptangebot zu gliedern, die darin enthaltenen Anlagenteile eindeutig zu beschreiben und sämtliche Leistungen des Hauptangebotes beinhalten. Die Bedingungen der Ausschreibung gelten auch für Alternativangebote. Der Bauherr hat das Recht, zwischen dem Hauptangebot und dem Alternativangebot auch teilweise zu wählen. Hierunter fällt auch die komplette technische Bearbeitung nach den Unterlagen, die der Anbieter durch den Bauherrn zur Verfügung gestellt bekommt, sowie die Beaufsichtigung der Arbeiten durch einen verantwortlichen Fachingenieur. Die Montage der Anlagen dürfen nur nach genehmigten Montageplänen erfolgen. Die Vorschriften kommunaler und übergeordneter Behörden sind zu beachten Sind aus Transport- und Montagegründen Anlagen geteilt anzuliefern und vor Ort wieder zusammenzufügen, so sind diese Maßnahmen in die Einheitspreise einzukalkulieren und damit abgegolten. Geräuschverursachende Geräte sind geräusch- und wartungsarm auszulegen, anzuordnen und durch geeignete Maßnahmen ist der Übertragung von Körperschall entgegenzuwirken. Das ausführende Unternehmen kann im Mehrschichtenbetrieb Arbeiten durchführen. Die amtlichen Genehmigungen hierzu sind vom Unternehmer selbst einzuholen. Eine besondere Vergütung für diese Arbeiten erfolgt nur, wenn dem Auftragnehmer an der Ausführung solcher Arbeiten keine Schuld trifft. Die Einhaltung der gemeinsam festgelegten Fertigstellungstermine ist zwingend. Erforderliche Überstunden, die der Unternehmer zur Einhaltung von Terminen anordnen muss, gehen zu dessen Lasten und sind bei der örtlichen Bauleitung anzumelden. Bei Arbeiten mit offener Flamme oder bei Funkenbildung sind Brandwachen zu stellen. Sand, Wasser oder Branddecken sind bereitzuhalten. Das Rauchen auf der Baustelle und den angrenzenden Räumlichkeiten ist nicht erlaubt. Die Aufmaßblätter sind fortlaufend zu nummerieren und nach den Positionen des Angebotes aufzuführen. Zu den Abrechnungen sind die Aufmaße und Aufmaß Zusammenstellungen zu liefern. Anlagenschemata sind hinter Glas in den Technikräumen vom Auftragnehmer zu liefern und dauerhaft aufzuhängen.
Technische Vorbemerkungen
Allgemeine Projektspezifische Hinweise Allgemeine projektspezifische Hinweise Es handelt sich um einen geschlossenen Galeria Kaufhof in Witten, welcher umgebaut wird. Das Gebäude wird baulich kernsaniert. Die technische Gebäudeausrüstung wird kernsaniert. Im Tiefkeller befindet sich die Gebäudetechnik wie z.B eine der beiden Mittelspannungsanlage, 2 Trafoboxen, NSHV,. Sprinkleranlage, Heizungsanlage usw. Im Kellergeschoss befindet sich die Anlieferung sowie hauptsächlich Lagerräume. Im Basement bis zum 2. Obergeschoss befinden sich neben den Verkaufsräumen auch die zugehörigen Lagerräume sowie Mietereigene Technikräume. Im 3. Obergeschoss befindet sich neben der Verkaufs/Mietfläche die Lüftungszentrale, die zweite Mittelspannungsanlage inklusive einer weiteren NSHV, die 2 weiteren Trafos sowie eine ELA-Anlage. Auf der Dachfläche befinden sich hauptsächlich die Zuleitungen der Technikgeräte sowie des Funkmastes. Über den folgenden Link erhalten Sie einen Einblick in die Örtlichkeiten: https://my.mpskin.com/de/tour/cgcmq7925x Die hier ausgeschriebene Demontage wird an bereits freigeschalteten Kabeln, Verteilern- sowie anderen Installationsgeräten erfolgen. Die Spannungsfreiheit jeglicher zu Demontierenden Geräten/Kabel ist Vorort eigenverantwortlich zu prüfen. Die Höhenlage Basement - 3.Obergeschoss ist etwa  4,25m je Geschoss. Projektadresse: Kaufhof Witten Bahnhofstraße 5 58452 Witten Bauablauf Der geplante Ausführungszeitraum ist derzeit unter Vorbehalt für folgenden Zeitraum anvisiert: Baubeginn: ab Anfang 2026 nach Abstimmung Bauende: bis Ende 2026 nach Abstimmung Die vorgenannte Terminschiene ist durch das Bauteam noch final abzustimmen.
Allgemeine Projektspezifische Hinweise
Vorbemerkung Demontage Die nachfolgend aufgeführten Demontagearbeiten sind auszuführen, ohne dabei andere Gewerke zu beschädigen. Die angebotene Leistung umfasst die Demontage sowie die fachgerechte Entsorgung sämtlicher zu demontierenden Bauteile und den dabei anfallenden Schmutz. Jegliche Demontage ist erst nach ausdrücklicher Festlegung und schriftlicher Protokollierung durch die Bauleitung durchzuführen. Die Decken dürfen nur nach Abstimmung mit der Bauleitung mit leichten Geräten befahren werden. Die in der Decke befestigten Abhänger sind deckenbündig abzutrennen. Die Demontage darf nur nach schriftlicher Freigabe durch die Elektrofachkraft/Bauleitung erfolgen. Die Spannungsfreiheit muss festgestellt werden. Die Demontage von Mittelspannungszuleitungen (z. B. N2XSY 3x1x150/16 mm²) erfolgt ausschließlich nach vorheriger Freischaltung, Erdung, Kurzschließung und schriftlicher Freigabe durch eine schaltberechtigte Elektrofachkraft. Die aufgeführten Arbeiten beziehen sich nur auf die Entfernung und Entsorgung der freigegebenen Leitungen. Die Demontage von NSHV und zugehöriger Mittelspannungsanlage erfolgt ausschließlich nach vorheriger Freischaltung, Erdung, Kurzschließung und schriftlicher Freigabe durch eine schaltberechtigte Elektrofachkraft. Die aufgeführten Arbeiten beziehen sich nur auf die Entfernung und Entsorgung der freigegebenen Anlagenteile In der Umbauphase wird ein Bauaufzug mit einer max. Last von 2000kg zur Verfügung stehen. Die zu demontierenden Kabel sind bereits freigeschalten. Die Spannungsfreiheit der Geräte/Kabel ist vor Demontage nochmals eigenverantwortlich mittels z.B Schraubendrehers mit Spannungsanzeige zu prüfen. Die Kabel sind zu demontieren und anschließend fachgerecht zu entsorgen. Es ist dringends darauf zu achten, soweit möglich, die Zuleitungen der Vorort stehenden Baustromverteiler zu belassen. Die Baustromverteiler werden durch die Bestandszuleitungen gespeist. Ebenfalls sind die restlichen Kabel des Baustroms- und der Baubeleuchtung  zu erhalten Dem Bauherrn sind die zu dem Zeitpunkt gültigen Kupferpreise zu vergüten. Dazu sind Wiegescheine vorzulegen. Es ist sicherzustellen, dass die alte NSHV- sowie MSP im Tiefkeller in der Umbauphase weiter in Betrieb bleibt, da diese den Baustrom speist. Hiervon sind ebenfalls die Verteilungen in der Tiefgarage betroffen, da diese die Beleuchtung dort aufrecht erhält Die Mittelspannungsanlage und NSHV im 3.OG wird demontiert. Die Spannungsfreiheit der Anlage ist vor Demontage eigenverantwortlich zu prüfen. Aus der NSHV im 3.OG werden 4 Zähler zu den zugehörigen Funkmästen auf der Dachfläche gespeist. Hier sind die jeweiligen Zuleitungen soweit möglich zu erhalten. Alle Schaltungsarbeiten an der MSP- sowie NSHV haben von schaltberechtigten Personen zu erfolgen.
Vorbemerkung Demontage
02.01 Kabel
02.01
Kabel
02.02 Kabeltrasse
02.02
Kabeltrasse
02.03 Installationsgeräte
02.03
Installationsgeräte
02.04 Beleuchtung
02.04
Beleuchtung
02.05 Verteilung
02.05
Verteilung
02.06 NSHV/MSP/Trafos 3.OG
02.06
NSHV/MSP/Trafos 3.OG
02.07 Sonstiges
02.07
Sonstiges

Your bid details

Net total
Discount
0.00
Statutory VAT
%
0.00
Gross total
0.00
Cash discount
%
Deadline is
days
0.00
Gross total (cash discount applied)
0.00
Net total incl. discount
0.00

Your documents

Remarks