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Bill of Quantities
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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
PROJEKTBESCHREIBUNG
Objektbeschreibung
Name und Anschrift des Auftraggebers:
Ferox GmbH & Co.KG
Am Buschhäuschen 19
42115 Wuppertal
Beschreibung des Bauvorhabens:
Lage
Das Bauvorhaben befindet sich in der Neanderstraße 2–4 in 40699 Erkrath.
Gebäude
Bei dem Bestandsgebäude (7 Geschosse) handelt es sich um ein ehemaliges Hotel, welches im Rahmen der Baumaßnahme umfassend zu einem Wohngebäude umgenutzt wird.
Im Zuge der Nutzungsänderung werden die bestehenden Hotelzimmer zu Wohnungen umgebaut. Darüber hinaus entstehen im Erdgeschoss drei Gewerbeeinheiten.
Die bestehende Elektroinstallation wird im Zuge der Umbaumaßnahme weitestgehend zurückgebaut und entsprechend der neuen Nutzung vollständig neu errichtet.
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
Demontage der nicht weiter zu verwendenden Elektroinstallation Errichtung der Zähleranlage und der Hauptverteilungen Neuinstallation der Steigleitungen Errichtung der Wohnungsunterverteilungen Komplette Elektroinstallation der Wohnungen Allgemeinstromanlagen Beleuchtungsanlagen Türkommunikationsanlage Sicherheits- und Brandschutzinstallationen gemäß Planung Messung, Prüfung und betriebsfertige Übergabe der gesamten Elektroanlage Sämtliche Anlagen sind nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen DIN-, VDE- und VOB-Vorschriften auszuführen
Bauseitige Leistungen
Folgende Leistungen werden bauseits erbracht und sind nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses:
Verschließen sämtlicher Kernbohrungen und Bauteilöffnungen nach Abschluss der Installationsarbeiten. Öffnen und Schließen von Trockenbauwänden sowie erforderliche Wiederherstellungsarbeiten. Herstellung und Erneuerung von Trockenbaukonstruktionen einschließlich Spachtel- und Malerarbeiten. Sämtliche Maurer-, Putz- und Malerarbeiten im Zusammenhang mit den Elektroinstallationen.
Beginn der Arbeiten an dem Bauvorhaben:
14 Tage nach Autragserteilung. Der Beginn des Bauvorhabens ist mind. 5 Werktage vorher
der Bauleitung oder dem AG mitzuteilen.
Parken:
Im Bereich des Bauvorhabens stehen Parkplätze zur
Verfügung.
Das Parken mit KFZ/Transportfahrzeug ist möglich.
Verbrauch von Wasser und Energie:
Kosten für den Verbrauch von Wasser und Energie und den
Zähler / Messer trägt der AG.
Produktvorgabe
Nachfolgend werden Leitprodukte
benannt, diese sind mindestens mit Nachweis
gleichwertig anzubieten.
Anlieferung/Beschickung der Baustelle:
Siehe Lagebild und Punkt Zugang.
Werbung, Veröffentlichungen
1. Das Anbringen von Firmenschildern an der Baustelle
ist nicht gestattet.
2. Veröffentlichungen über die Bauleistungen sind nur
mit schriftlicher
Einwilligung des AG zulässig. Als Veröffentlichung
gilt auch die
Bekanntgabe der Beschreibung, der Bauausführung,
der Bekanntgabe
von Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen
Unterlagen, ferner
Lichtbild-, Film-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen.
3. Die Verwendung des Projekts zur Werbung bzw.
Akquirierung weiterer
Projekte ist nur nach schriftlicher Zustimmung
durch den AG gestellt.
Angaben zur Ausführung
1. Gültige Normen und Vorschriften
Es gelten alle zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses anwendbaren
gültigen Vorschriften in der vom Bauherrn
aufgeführten Reihenfolge,
insbesondere die Vorschriften der VOB Teil C,
sofern in den einzelnen
Leistungsbeschreibungen nicht anders bestimmt.
2. Eignungs- und Gütenachweise
Alle die Leistungen des AN betreffenden
zusätzlichen Genehmigungen,
Zulassungen, Prüfzeugnisse,
Übereinstimmungserklärungen,
Übereinstimmungszertifikate, Zeugnisse und
Aufzeichnungen über die
Prüfung von Bauprodukten, Herstellernachweise und
Produktunterlagen
usw. sind rechtzeitig von der Bauausführung seitens
des AN
vorzulegen, auf der Baustelle vorzuhalten und
jederzeit zur Einsicht zu
gewähren. Sämtliche Kosten hierfür trägt der AN.
3. Zur Technischen Begehung
(zur Vorbereitung der förmlichen Abnahme) sind
Unterlagen im Original
und digital seitens des AN dem AG zu übergeben
soweit sie nicht
ohnehin gemäß VOB zu liefern sind:
- Aufführung der eingebauten Materialien und
Hersteller
- Alle Messprotokolle gemäß Leistungsbeschreibung
und den
Festlegungen gem. DIN18202
- Behördenabnahmeprotokoll
4. Termine und Terminplan
Den Angebots- / Ausschreibungsunterlagen liegt der für alle Gewerke gültige und nach den einzelnen Gewerken gegliederte grobe Terminplan
zum Bauablauf bei. Aus diesem ergeben sich die
vertraglich relevanten Termine der einzelnen Gewerke. Der Terminplan wird zur Auftragserteilung nachgereicht.
Der Auftragnehmer bestätigt mit der Abgabe des
Angebotes, dass er
die benötigten Personal- und Materialkapazitäten
zur Verfügung stellt,
um die im groben Terminplan zum Bauablauf
aufgeführte Reihenfolge
und Dauer der einzelnen Vorgänge, die seinen
Auftrag / Gewerk
betreffen, einzuhalten. Stellt der Auftragnehmer
bei der Prüfung der
Unterlagen (Angebot und Ausschreibungsunterlagen
mit Anlagen,
Plänen und dem groben Terminplan zum Bauablauf
fest, dass sich aus
seiner Sicht berechtigte Gründe ergeben,
die sich zeitlich auf die Reihenfolge und / oder
die Dauer einzelner
Vorgänge in vorgenanntem Terminplan auswirken, so
ist er verpflichtet
diese im Zuge des Angebotsverfahrens bis zur
Submission detailliert
schriftlich nachvollziehbar und prüffähig zu
benennen (Begründung,
zeitliche Auswirkungen, etc.), damit der
Auftraggeber diese prüfen und
gegebenenfalls in den vorgenannten Terminplan
einarbeiten kann.
5. Koordinationspflicht
Der AN hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass
andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden. Etwaige bauübliche gegenseitige Störungen müssen in Kauf genommen werden.
Darüber hinaus hat der AN die aktive,
behinderungsfreie Koordinierung
aller seiner Leistung mit den Auftragnehmern der anderen Gewerke zu leisten. Bei Ausstattungs- und Umzugstätigkeiten
gelten die entsprechenden Koordinationspflichten.
6. Bautagebuch
Der AN ist verpflichtet ein aussagekräftiges Bautagebuch zu führen und wöchentlich der Bauleitung vorzulegen. Die Bauleitung wird vor Beginn der
Arbeiten durch den AG schriftlich benannt.
7. Technische Dokumentation / Planunterlagen
Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage der
letztgültigen Ausführungsplanung, der erstellten und
freigegebenen Werkstatt- und Montageplanung, der neuesten Architektenwerkpläne und der
ausgeführten Leistung erforderlichenfalls mit
zusätzlichen Informationen für den gesamten im vorliegenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungsumfang eine technische Bestandsdokumentation anzufertigen und ggf. mit dem AG abzustimmen. Die technische Dokumentation ist die Sammlung,
der vom AN zu erstellenden und zu übergebenden
Revisions- und Bestandsunterlagen. Der Nutzer sieht aus diesen Unterlagen eindeutig und unmissverständlich den Aufbau, die Funktion und Bedienung aller Systeme.
10. Normen, Richtlinien, Vorschriften, Verordnungen:
Der Ausschreibung liegt die VOB, Teil C (neueste
Ausgabe) mit den dort aufgeführten "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV)" zugrunde. Die Ausführung
der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den DIN-Normen, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen derBaubehörden sowie
den Hinweisen des Werkstofflieferanten zu
erfolgen. Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung der
Leistungsbeschreibung. Soweit in der
Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen (z.B.nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
11. Leistungen, die in die Einheitspreise
einzukalkulieren sind:
Auf-, Abbau, Vorhaltung Gerüste: Sämtliche
Arbeits-, Flächen- und Schutzgerüste, auch über 2,00 m
Arbeitsbühnenhöhe, sowie spezielle Hebegeräte, die für die Ausführung der einzelnen Leistungen
notwendig sind, sind vom Auftragnehmer zu stellen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Mehrfaches
Umsetzen ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
12. Zeichnungen:
Nach Auftragserteilung sind vom Auftragnehmer
prüffähige Werkzeichnungen der Bauleitung
zur Prüfung vorzulegen. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Mit der Fertigung
darf erst nach Vorliegen der genehmigten und freigegebenen Zeichnungen begonnen
werden. Planänderungen des AG bzw. seiner
Bevollmächtigten sind nachzutragen und
berechtigen nicht zu Nachforderungen.
13. Abrechnung:
Die Abrechnung erfolgt analog DIN 18 350, Abschnitt 5, sofern in den Einzelpositionen und nachfolgend nichts anderes angegeben ist.
14 Bemusterung:
Auf Verlangen der Fachbauleitung müssen
ggfs.Anlagen-Komponenten vor Baubeginn bemustert und freigegeben werden.
Die Massen werden über die LV Positionen abgerechnet. Zulagen aufgrund einer
vorgezogenen Lieferung / Ausführungszeit werden nicht gewährt.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Die allgemeinen Vorbemerkungen sind Bestandteil des
Leistungsverzeichnisses und gelten als Ergänzung der
allgemeinen Vertragsbedingungen.
Der Bieter hat sich an Ort und Stelle über die
Möglichkeiten der Baustelleneinrichtung zu
unterrichten. Vor Einrichten der Baustelle ist der
Arbeitsablauf mit der Bauleitung zu koordinieren.
Der AN hat alle Arbeiten durchzuführen, die für den
sicheren und funktionstüchtigen Betrieb der
Leitungsanlagen nötig sind.
1. Beschreibung des Bauvorhabens, Gewerk
Technische Gebäudeausrüstung (Elektro)
Sanierung eines Altenzentrums nach Brandschaden
Es handelt sich bei dem Gebäude um ein in teilen in Betrieb
befindliches
Gebäude. Die Fortführung des Pflegebetriebs ist zu gewährleisten
Die Installationsarbeiten der Gewerke
der technischen Gebäudeausrüstung sind in folgende
Teilbereiche untergliedert:
1. Demontage & Entsorgung der Bestandsanlage
2. Neumontage der Strangleitungen
3. Neumontage der Wohnungsverteilungen
4. Fertigmontage
Arbeiten an der Zentraltechnik (z.b. NSHV) werden paralell zu den vorgenannten teilereichen in Bauteil A errichtet. Arbeiten werden in enger Absprache mit der
Bauleitung abschnittsweise koordiniert, um etwaige
Folgegewerke nicht zu behindern.
Demontage:
Bis zu einem, durch die Bauleitung vorgegebenen, Übergabepunkt werden alle Strangleitungen demontiert.
Entsorgung:
Die demontierten Anlagenteile werden durch den AN fachgerecht entsorgt.
Installationsarbeiten:
Werden in den Etagen UG bis DG stattfinden.
Jedes Gewerk hat für seine durchgeführten Arbeiten
die tägliche Reinigung durchzuführen. Jeder Unternehmer hat für die Schuttbeseitigung selbst zu sorgen!
Sollten während der Ausführung Punkte auftauchen,
die bis dahin nicht erfasst und beschrieben waren (Planung und LV), so sind diese
unverzüglich der Bauleitung mitzuteilen!
Der AN ist verpflichtet seine Leistungen in enger
Koordination mit der Bauleitung und den anderen Gewerken auszuführen.
2. Umfang der vom AN vorzusehenden Arbeiten im Bereich
technische Gebäudeausrüstung
Die in dieser Leistungsbeschreibung enthaltenen
Leistungen umfassen sämtliche Arbeiten für die
Ertüchtigung einer Leitungsanlage, die Demontage
und Neuinstallation sowie die Mängelfrei-Herstellung der Leitungsanlage
für diese Baumaßnahme, einschl. sämtlicher Arbeitslöhne und Materiallieferungen. Alle Geräte und
Ausrüstungsgegenstände sind nach den Anweisungen des Herstellers einzubauen und
betriebsmäßig anzuschließen. Der Auftragnehmer kann
sich nach Auftragserteilung nicht darauf berufen,
dass er einzelne Teile der Arbeiten nicht erkannt
und / oder in seiner Massenermittlung und / oder seinem Angebot nicht erfasst hat, umhieraus Nachforderungen zu stellen.
Mit Abgabe des Angebotes bestätigt der Bieter, dass
keine Unklarheiten über die geforderten Leistungen
bestehen und alle für die Kalkulation
ausschlaggebenden Gesichtspunkte berücksichtigt sind.
3. Maßgebende Vorschriften
Maßgebende Vorschriften sind die "Allgemeinen
Technischen Vorschriften für Bauleistungen" (VOB, jeweils neueste Fassung) mit
allen darin enthaltenen Normen, Richtlinien und
Vorschriften, alle gesetzlichen, insbesondere:
DIN 1961 Allgemeine Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen VOB, Teil B DIN 18 380 Allgemeine technische Vorschriften und die Vertragsordnung für Bauleistungen VOB, Teil C.
Dem Auftraggeber wird hierzu ein
detaillierter Terminplan mit den Montagezeiten und
den Schnittpunkten der übrigen Ausbaugewerke vorgelegt.
Dem Auftragnehmer bzw. dessen Projektanten obliegt
die Führung und Vorlage eines wöchentlichen Tätigkeitsberichtes der Montagefirmen, sowie die Anfertigung und Verteilung der Baustellen-Besprechungsprotokolle.
Der Bauschein;
Die letztgültige Fassung der Bauordnung des Landes;
Die Vorschriften des zuständigen
Gewerbeaufsichtsamtes;
Die Vorschriften der zuständigen
Berufsgenossenschaft;
Die Arbeitsstättenrichtlinien;
Die VDE-Vorschriften
Die LAR/ MLAR
Die Vorschriften des zuständigen TÜV und TÜA;
VDI-Richtlinien;
KOK-Richtlinie;
DIN 14406 Blatt 3-Brandklassen und
Anwendungsbereiche;
VDI 19226 Mess- und Regelungstechnik;
EnEG Energieeinsparungsgesetz;
Wärmeschutz V Wärmeschutzverordnung;
Die anerkannten Regeln der Technik;
Bei unterschiedlich vorgeschriebenen
Ausführungsrichtlinien der
gleichen Leistung ist die höherwertige auszuführen.
4. Technische Spezifikationen
Die Baustelleneinrichtung umfasst die Einrichtung,
Vorhaltung über die gesamte Bauzeit und Räumung sämtlicher für die Erstellung des Auftragnehmers erforderlichen Maßnahmen. Zum
Leistungsumfang gehört außerdem:
- alle Hebe- und Rüstzeuge, sämtliche Gerüste, die
zur Montage und
Lieferung erforderlich sind;
- die Mannschaftsunterkünfte und sonstige Anlagen,
die für die
ordnungsgemäße Abwicklung des
Bauvorhabens notwendig sind;
- Lieferung, Montage, Vorhaltung und Abbau von
Schutzgerüsten,
Sicherungseinrichtungen und Notgeländer;
- das gründliche Aufräumen und Reinigen der
Baustelle bzw.
Montagezonen, einschl. der Beseitigung und des
Abfahrens von
Bauschutt sowie aller Verpackungsmaterialien.
Alle oben genannten Punkte sind als Gemeinkosten
in die EP's einzurechnen.
14 Tage vor Montagebeginn stellt der Bieter dem
Auftraggeber folgende
Unterlagen in 3-facher Ausfertigung zur Verfügung.
Alle erforderlichen
Berechnungsunterlagen Grundrisspläne,
Stücklisten
Schaltschemata und Abwicklungen Strangschemata
Übersichtspläne.
5. Verpackungsmaterialien
Verpackungsmaterialien sind Eigentum des AN und
sind gem. Verpackungsverordnung rücknahmepflichtig.
6. Örtliche Bauleitung / Schrift- und Zeichnungsverkehr
Durch einen fachlich versierten und mit dem Projekt
vertrauten Bauleiter. Der Bauleiter hat an den
wöchentlichen Baubesprechungen sowie an allen fachlichenBesprechungen ohne
Vergütungsanspruch teilzunehmen. Der örtliche
Bauleiter ist namentlich zu benennen und darf ohne Genehmigung des Bauherrn nicht gewechselt werden.
7. Gerüste
Auf- und Abbau sowie Vorhalten der Gerüste mit
Arbeitsbühnen unabhängig von der Höhe.
8. Befestigungen
Stemm-, Bohr- und Fräsarbeiten für die Befestigung aller Art, das Nachstemmen zu Schlitzen und Durchbrüchen sowie das
Einsetzen von Halterungen.
PROJEKTBESCHREIBUNG
Vorbemerkung / Vertragstext 1 Allgemeine Vorbemerkungen/Maßnahmenbeschreibung
2 Leistungsverzeichnis
3 Anlagen LV
---Ende Übersicht---
Vorbemerkung / Vertragstext
Leistungsverzeichnis
für die
Lieferung und Montage elektrotechnischer Anlagen
Gebäude: Neanderstraße 2–4 in 40699 Erkrath
Gewerk: Elektrotechnik
Bauherr: Ferox GmbH & Co.KG. Am Buschhäuschen 19, 42115 Wuppertal
Leistungsverzeichnis
Vorbemerkung / Vertragstext 2. Leistungsverzeichnis
Vorbemerkung / Vertragstext
01 Niederspannungsanlagen
01
Niederspannungsanlagen
01.01 Demontagearbeiten
01.01
Demontagearbeiten
01.02 Kabel und Leitungen
01.02
Kabel und Leitungen
01.03 Installationsgeräte
01.03
Installationsgeräte
01.04 Verlegesysteme
01.04
Verlegesysteme
01.05 Musterwohnung TYP A inkl. UV
01.05
Musterwohnung TYP A inkl. UV
01.06 Musterwohnung TYP B inkl. UV
01.06
Musterwohnung TYP B inkl. UV
01.07 Musterwohnung TYP C inkl. UV
01.07
Musterwohnung TYP C inkl. UV
01.08 Zählerverteilung
01.08
Zählerverteilung
01.09 Verteilungen
01.09
Verteilungen
01.10 Messung VDE 0100
01.10
Messung VDE 0100
01.11 Beleuchtungsanlagen
01.11
Beleuchtungsanlagen
01.12 Brandschutz
01.12
Brandschutz
01.13 Sprechanlage
01.13
Sprechanlage
01.14 sonstige Bauleistungen
01.14
sonstige Bauleistungen
01.15 Stundenlohnarbeiten
01.15
Stundenlohnarbeiten
01.16 LWL-Technik
01.16
LWL-Technik