Maler- und Trockenbauarbeiten
Umbau Heizungszentrale Fa. Wöhner
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Vorbemerkungen Allgemeine Hinweise zur Ausführung der Trockenbauarbeiten in der Heizzentrale im 4. Obergeschoss. Für die Bauphase ist ein Gerüstaufzug vorhanden der für den Transport der Baumaterialien auf die Dachzentrale verwendet werden kann. Die neue Trennwand trennt den beheizten Innenraum vom unbeheizten Außenbereich. Die Wand ist durch die vorhandene Überdachung gegen unmittelbare Bewitterung geschützt. Alle Arbeiten sind unter Berücksichtigung des laufenden bzw. eingeschränkten Betriebs der Heizungsanlage mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen Normen (u. a. DIN 18182, DIN 18183) und den Verarbeitungsrichtlinien der jeweiligen Hersteller. Alle erforderlichen Schnittarbeiten, Befestigungen und Anschlüsse an Bestandsbauteile sind, sofern nicht gesondert ausgeschrieben, in den Einheitspreisen enthalten. Abfälle und Verpackungen sind gemäß den geltenden Vorschriften zu entsorgen.
Vorbemerkungen
ZTV Trockenbauarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Trockenbauarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB, BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau, BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V., BVS: Bundesverband Systemböden e. V., DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., SAF: Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade, VdS Schadenverhütung GmbH. 2 Vorleistung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung für alle Anschlüsse, Abschlüsse und Deckenkonstruktionen zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: Prüfung und Berücksichtigung der voraussichtlichen Trocknungszeiten im Hinblick auf den Bauzeitenplan, Durchbrüche in Wänden und Decken mit Anforderungen an Brand- und Schallschutz, rechtzeitig vor Ausführungsbeginn Überprüfung der bauseitigen Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die eigene Leistung in Bezug auf Haftzugfestigkeit bei Erfordernis, Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art, Fugen, Überprüfung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem, Prüfung der AG-seitigen Planung auf Anordnung von Streiflichtquellen. Unverzüglich nach Auftragserteilung sieht der AN die TGA- und die ELT-Fachplanung sowie ggf. das BS-Konzept unaufgefordert ein. Der AN fordert von den Gewerken ELT, TGA und Innentüren unaufgefordert die Einbauanleitungen für jegliche Einbauteile, Schottungen, BS-Klappen und Türelemente an, um diese im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung zu sichten und geeignete Einbausituationen als Vorleistung für die anderen Gewerke erstellen zu können. Der AN legt unaufgefordert Montagepläne vor, die - in Abstimmung auf die von den TGA-Gewerken durchzuführenden Medien und deren Einbaubedingungen aus Brandschutzanforderungen - die genaue Lage der Tragprofile der Unterkonstruktion erkennen lassen. Sämtliche Oberwände bzw. Wandschotts oberhalb flurquerender Türen sind detailliert in ihrer Medienbelegung und Unterkonstruktionsausbildung vom AN rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten und in Abstimmung auf die TGA-Gewerke zu planen. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Ausführung 3.1.1 Allgemeine Grundlagen zur Kalkulation Der nutzungsbezogene Mindestschallschutz gemäß VDI ist einzuhalten, weiterhin prinzipiell erhöhter Schallschutz nach DIN 4109. Sind Befestigungen von Bauteilen an Vorsatzschalen erforderlich, hat der AN dafür zu sorgen, dass verdeckte Rohre und Leitungen nicht beschädigt werden. Für die Beplankung sind, soweit nicht anders beschrieben, Platten mit mindestens 12,5 mm Dicke und einer möglichst festen Oberfläche zu verwenden. Beplankungen unter Fliesen- und Plattenbelägen sind mindestens 2-lg. auszuführen. Mit dem AG ist Rücksprache zu halten, ob Türen im Endzustand eingebaut werden können. Der AN hat zu klären ob, bedingt durch den Bauablauf, eine Zwischenlagerung der Türblätter erforderlich ist bzw. das Anbringen von provisorischen Öffnungsbeschlägen mit anschließendem Gangbarmachen der Türen erforderlich ist. Sämtliche Revisionsöffnungen sind mit Aluminium-Rahmenkonstruktionen mit Gipsplatteneinlage auszuführen, soweit nicht detailliert abweichend beschrieben. 3.1.2 Produkte Für die Konstruktion sind die Zulassungen und Prüfbescheide sowie die Richt- und Systemzeichnungen des jeweilig gewählten Herstellers maßgebend. Dabei ist das System zu bevorzugen, welches bei gleicher Wanddicke die höchsten Schalldämmwerte erreicht und die anderen bauphysikalischen Anforderungen ausreichend abdeckt. Für das vom AN zur Ausführung vorgesehene Herstellersystem ist rechtzeitig vor Ausführung die Zustimmung vom AG einzuholen. In Feucht- und Kellerräumen sind mindestens feuchtraumgeeignete hydrophobierte Gipsplatten (GKBI) einzubauen. Dies gilt auch für die untere Lage bei doppellagigen Beplankungen. Geschnittene Kanten imprägnierter Platten sind nachzuimprägnieren. Der Einbau von Gips- oder Gipskartonbauplatten (Gewerbebereiche, Schwimmbad- und Sporthallenduschen etc.) - auch hydrophobierter Platten - in feuchtigkeitsgefährdeten, hochbeanspruchten Bereichen ist untersagt. Gegebenenfalls weist der AN den AG hierauf gesondert hin, wenn der AG für solche Bereiche gipshaltige Werkstoffe vorgesehen hat. 3.1.3 Anschlüsse, Durchdringungen, Fugen Anschlüsse an thermisch beanspruchte Bauteile bzw. Einbauteile sind beweglich auszubilden. Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind, sofern in den Unterlagen nicht anders beschrieben oder angegeben, stumpf auszuführen. Haarfugen sind zulässig. Werden Flächendichtungen in Ausnahmefällen von Befestigungselementen durchdrungen, sind diese ebenfalls abzudichten. Hierfür sind Formteile aus dem verwendeten Abdichtungssystem zu verwenden, die geeignet sind für die Verwendung zusammen mit der Flächendichtung. Querschnittsschwächungen bzw. -veränderungen von Bauteilen (Dehnfugen, unterschnittene Sockel etc.) sind stets mit der gleichen Anzahl von Beplankungslagen auszuführen wie nebenliegende Wandflächen. Im Übergang von verschiedenen Flächen (z. B. Dach-Wand), beim Anschluss an andere Bauteile oder -elemente sowie bei Wandanschlüssen sind stets Trennfugen mit Abschlussprofilen zu erstellen. Diese sind anschließend dauerelastisch, abreißsicher und überstreichfähig zu verfugen. Alle Deckenanschlüsse (an Stützen, Außen- und Innenwände sowie Trennwände) sind so auszuführen, dass alle Bauteilanforderungen gewährleistet werden. Die zu erwartenden Bewegungen der Wände und der Decken müssen ohne Beeinträchtigung möglich sein. Plastisch verschlossene Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. Anschlüsse zwischen Unterkante Rohbaukonstruktion und Oberkante Wand sind entsprechend den möglichen Verformungen unter Berücksichtigung der bauphysikalischen Anforderungen als Gleitanschlüsse gemäß Herstellerangaben auszubilden. Bei Rohr-/Kanaldurchführungen etc. durch Wände im unmittelbaren Bereich von Gleitanschlüssen sind mittels vierseitiger Auswechslungen die gleitenden Deckenanschlüsse um den Durchbruch herumzuführen. 3.1.4 Unterkonstruktion - allgemein Für Nassraumbereiche mit hoher Feuchtigkeitsbeanspruchung sind als Metallunterkonstruktion verzinkte und korrosionsgeschützte Stahlblechprofile sowie korrosionsgeschützte Befestigungsmittel zu verwenden. Zargenaussteifungsprofile müssen so ausgeführt werden, dass die Bauwerksbewegungen bei größeren Deckendurchbiegungen aufgenommen werden können (z. B. durch Teleskopanschlüsse oder Anschlusswinkel mit ausreichender Federwirkung). Die Unterkonstruktionen für demontable Systeme müssen in jeder Lage gegen seitliches Verschieben gesichert sein. Auch beim Entfernen einer ganzen Plattenreihe darf sich die Unterkonstruktion nicht verschieben. Dabei darf die Zugänglichkeit, soweit es erforderlich ist, zum Deckenhohlraum und der darin liegenden technischen Teile nicht beeinträchtigt werden. Im Bereich von Türen oder ähnlichen Teilen, durch die die Decke seitlich in horizontaler oder anderer Richtung beansprucht werden könnte, sind zusätzliche Diagonalaussteifungen einzubauen. Wasserführende Rohrleitungen in Trockenbauschächten benötigen im Allgemeinen spezielle Unterkonstruktionen für mehrfache Befestigung über die Geschosshöhe, Befestigungen lediglich an Standard-Trockenbauprofielen sind in der Regel nicht ausreichend. Der Unternehmer meldet beim AG Bedenken an, wenn er feststellt, dass Installationstrassen zur Lastabtragung an von ihm errichteten Trockenbaukonstruktionen befestigt werden. 3.1.5 Spachtelung, Oberflächen Der AN prüft vor Ausführung von oberflächensichtig verbleibenden Arbeiten, ob in der späteren Nutzung Streiflicht entstehen kann oder künstliche Beleuchtung geplant ist. In diesem Fall sind Oberflächen nach Q4 streiflichttauglich herzustellen. Die Versorgung der Streiflichtquellen während der Ausführung erfolgt durch den AN. Ist für einen Raum Gussasphalt als Bodenaufbau vorgesehen, dürfen Spachtelarbeiten erst im Anschluss daran durchgeführt werden. Es ist zu vermeiden, dass gespachtelte Flächen mit Warmluft beaufschlagt werden. Sichtbare Stoßfugen umlaufender Bekleidungen sind auf Gehrung herzustellen, soweit nicht produktspezifisch eine andere Ausführung vor­gesehen ist. Plastische Verfugungen sind grundsätzlich mit überstreichbarem Material auszuführen. Die Ausführung der Innenecken von Wänden, die erkennbar nur vliesarmiert und/oder gestrichen werden, erfolgt stets mit Inneneckformteilen. Der AN erkundet unaufgefordert, welche Wandoberflächen vom Folgegewerk mit Fliesen belegt werden, und spachtelt in diesen Bereichen die Oberfläche lediglich in Qualität Q1 mit 10 cm breit verspachtelten Fugen zur späteren Aufnahme von Fliesenbelägen. 3.1.6 Beplankung An Türen ist die Beplankung im Sturzbereich mit ausgeklinktem Anschnitt auszuführen (Beplankungsfuge verläuft nicht in einer Flucht mit der Türzarge). Alle sichtbaren Innen- und Außenecken sind, sofern nicht anders beschrieben, mit GK-Formteilen auszuführen. Bereiche mit hoher Feuchtebeanspruchung müssen mit feuchtigkeitsunempfindlichen, zementgebundenen Platten in allen Beplankungslagen beplankt werden. Dies betrifft insbesondere alle nicht häuslichen Nassbereiche und gewerblichen Nassbereiche. Die Stöße dieser Platten sind zu verkleben, um die Anforderungen an feuchtigkeitsunempfindliche Untergründe zu erfüllen. 3.1.7 Brandschutz Die Einbauanleitungen aller von Drittgewerken verbauten Produkte, die in Trockenbaukonstruktionen liegen oder diese tangieren, sind vom AN selbsttätig bei dem AG abzufordern, um die für diese Produkte erforderlichen Einbausituationen erstellen zu können (so beispielsweise die Einbauanleitungen von Brandschutzklappen, damit der AN die verstärkten Profile, die Laibung und den umlaufenden Spalt um die Klappen maßhaltig und zulassungsgerecht herstellen kann). Trockenbauwände mit Schall- oder Brandschutzanforderungen sind in mindestens 150 mm Wandstärke auszuführen, sofern Lichtschalter und Steckdosen in der Wand vorgesehen sind, um die erforderlichen Brand- und Schallschutzanforderungen auch im Bodenbereich hinter Hohlwanddosen herstellen zu können. Sind in der Planung des AG Wände mit Brand- oder Schallschutzanforderungen in geringer Wandstärke als 150 mm vorgesehen, so meldet der AN hiergegen Bedenken an. Öffnungen für Schalter- und Abzweigdosen sind entsprechend den Elektroinstallationsplänen bzw. nach Angabe des Elektrikers herzustellen. Bei Trennwandkonstruktionen mit Brandbeanspruchungen sind die Elektrodosen in Gips einzubetten oder rückseitig abgekoffert oder mittels zugelassener Hohlwanddosen auszuführen. Keinesfalls sind sich gegenüberliegende Elektrodosen zulässig ohne Hinterfüllung mit Mineralwolle oder Gipsmörtel. Durchführungen durch brand- oder schallschutzqualifzierte Trockenbauwände sind stets mit Auslaibung aus Blech und Beplankung entsprechend dem Hauptbauteil im Laibungsbereich auszuführen. Werden Brandschutzklappen in Trockenbauwände eingebaut, so hat der AN nach Ausführung der ersten BS-Klappe die Zustimmung des RLT-Prüfingenieurs zur getätigten Ausführung einzuholen. Erst nach dessen Zustimmung sind weitere BS-Klappen im Trockenbau einzubauen. Dem AN obliegt eine hohe Verantwortung durch das Verschliessen/ Verdecken von Brandschottungen. Demzufolge dard der AN Trockenbaukonstruktionen mit horizontalen Brandschottungen in Geschossdecken, unabhängig von jeglicher AG-seitiger Freigabe zum Schliessen von Schächten und Vorwänden, nur dann erfolgen, wenn die Geschossdeckendurchtritte brandschutztechnisch qualifiziert verschlossen wurden. Ist dies trotz Aufforderung an den AN, die entsprechenden Trockenbaukonstruktionen zu schliessen nicht erfolgt, so meldet der AN Bedenken beim AG gegen die Bauausführung an und stellt die diesbezüglichen Leistungen bis zur Klärung zurück. 3.1.8 Türen Türöffnungen sind unabhängig vom Türblattgewicht stets mit eingestellten UA-Verstärkungsprofilen auszuführen. Soweit Rohrrahmentüren, auch von Drittgewerken, an oder zwischen Trockenbauwänden zum Einbau vorgesehen sind, sind die Einbauanleitungen der Türen zu beachten. In solchen Situationen sind in der Regel mindestens Quadratrohre von 50 x 50 x 4 mm mit teleskopierbaren Deckenanschlüssen vorzusehen. Sind solche Unterkonstruktionen nicht vorhanden, meldet der AN rechtzeitig vor dem Schleifen der zweiten Wandseite Bedenken gegen den Türeinbau an. 3.2 Bauphysik Soweit außenseitig keine oder nur eine Dämmung geringer Stärke (< 6 cm im Laibungsbereich) aufgebracht wird, soll eine zusätzliche Laibungsinnendämmung vorgesehen werden. Als Material hierfür sind Kalziumsilikatplatten zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes beschrieben ist. Der AN weist den AG ggf. auf das Erfordernis der vorbeschriebenen Laibungsinnendämmung hin.
ZTV Trockenbauarbeiten
ZTV Maler-/Lackiererarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Maler-/Lackiererarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18363: Maler-/Lackiererarbeiten, ATV DIN 18364: Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten, ATV DIN 18366: Tapezierarbeiten und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB, BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau, bauforumstahl e. V., BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, Bundesverband Korrosionsschutz e. V., Deutsche Bauchemie e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., ift Rosenheim GmbH, Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband Feuerverzinken e. V., IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. 2 Vorbereitung und Planung Der AN hat den AG auf die für die ange­botenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig hinzuweisen. Vor Beginn der Arbeiten sind vom AN folgende Themen zu prüfen und ggf. zu planen: Überprüfung der Materialverträglichkeit und Eignung der Beschichtungssysteme für die beschriebenen Untergründe, Überprüfung der Beschichtungssysteme hinsichtlich der Verwendbarkeit an den jeweiligen Einbauorten, Abstimmen eines Farbkonzeptes zur Berücksichtigung bei der Auswahl der Beschichtungssysteme, Abstimmung verschiedener Beschichtungssysteme hinsichtlich der Aufbringreihenfolge, Überprüfung aller Untergründe auf Trag- und Haftzugfestigkeit sowie auf Eignung gemäß DIN 18363, Außenanstriche unter Einhaltung von Wasserfestigkeit, bleibender Schutz gegen Schlagregen und sonstige Bewässerung, Wasserdampf-Diffusionsanforderung und Farbechtheit, Schützen der Flächen gegen Veränderung durch Abdeckungen oder Flüssigfolien sowie eine fotografische Dokumentation. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Ausführung 3.1.1 Allgemeine Hinweise Der AN soll für den Beschichtungsaufbau einschließlich Haftgrund, Abtönstoffen und dergleichen Produkte desselben Herstellers und derselben Produktlinie verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten. Bei nicht eindeutigen Produktbezeichnungen ist auf Verlangen die Bindemittelbasis nachzuweisen. Sämtliche erforderlichen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Maler- und Lackierarbeiten für Bauteile und Einrichtungen werden nicht gesondert vergütet. Dies gilt auch für das Abkleben von Fenstern, Fassaden, Türen, Bodenbelägen usw. Die Abdeckungen von Steckdosen, Schaltern, Gurtwicklern usw. sowie sämtliche Türdrücker, Rosetten und eingelegten Dichtungen sind vom AN im Rahmen seiner Leistungen vor Arbeitsausführung zu entfernen und nach Arbeitsende wieder zu montieren. Selbes gilt im Außenbereich für vorhandene Hausnummern, Außenleuchten usw. Bei Lackarbeiten an Türen sind deren Beschläge vor Ausführung der Arbeiten vollständig zu entfernen. Beim Aus- und Einbau von Dichtungen ist (z. B. durch Nummerierung) zu gewährleisten, dass sie am Herkunftsort wieder eingebaut werden. Glas- und Aluminiumflächen sind bei Verwendung silikat- bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Ab­kleben zu schützen. Flexible Dichtungen dürfen nicht mit Lösungsmitteln auf Nitrozellulosebasis in Verbindung kommen. Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen. Fassadenbeschichtungen dürfen nicht bei starker Sonneneinstrahlung durchgeführt werden. Erforderlichenfalls ist in Absprache mit der Bauleitung eine Verschattung durch Planen o. Ä. vorzunehmen. Zur Ausbesserung von kleinen Schäden, die beim Abrüsten ent­stehen, sowie zum Schließen von Befestigungslöchern - diese Arbeiten werden wegen der Geringfügigkeit vom Gerüstbauer durchgeführt - hat der AN Kleinstmengen des verwendeten Materials in der Originalfarbe der Bau­leitung zu überlassen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nur, wenn die Menge 20 % eines Gebindes oder - bei Siloware - 10 kg übersteigt. Strahlmittelrückstände sind so aufzunehmen, zu sammeln und nach landesrechtlichen Bestimmungen abzufahren, dass keine schädliche Belastung der Umwelt entsteht. Zeigt sich, dass die Rückstände als gefährlicher Abfall einzustufen sind, ist zur Abstimmung des weiteren Vorgehens der AG einzubeziehen. Ein Verteilen der Strahlmittelrückstände im umliegenden Verkehrsraum, in Poren, Fugen und dergleichen sowie auf dem Gerüst ist aus diesem Grund durch geeignete Schutzmaßnahmen zu vermeiden. Einbauteile, die korrosionsgefährdet und nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, sind vorlaufend zu beschichten. Einzelteile aus Holz, wie Scheuerleisten, Ortbretter u. A., erhalten den Deckanstrich grundsätzlich erst nach ihrer Befestigung, damit auch die Befestigungsmittel beschichtet sind. Für die Fassadenreinigung muss der Bieter in der Lage sein, kurzfristig eine Probefläche nach dem ausgeschriebenen Verfahren zu reinigen bzw. vorzubehandeln. 3.1.2 Untergrund, Vorleistungen, Vorbereitung Sämtliche Lackierungs-, Tapezier- und Malerarbeiten schließen die jeweils nötige Untergrundvorbehandlung (Schleifen, Grundieren usw.) ein, soweit die Untergründe aus den Unterlagen erkennbar sind. Bei Lackerneuerungsarbeiten sind das Entfernen loser Altanstriche, ggf. durch Abbrennen, sowie der Anschliff enthalten. Sind Untergründe zu entkalken, so ist dazu die Verwendung eines speziellen Kalk-Entfernungsmittels vorgeschrieben; Salzsäure - auch verdünnt - ist grundsätzlich nicht zugelassen. Es ist ausreichend nachzuwaschen. Sind Beschichtungen durch Abbeizen, Abbrennen oder Abschleifen zu entfernen, so erfolgt dies stets bis auf den unbeschichteten Untergrund. Bei dunklen Tönungen ist ein Zwischenanstrich grundsätzlich im Farbton der Schlussbeschichtung auszuführen. Werden im Leistungsverzeichnis Stärken der Tönungen angegeben, so gelten folgende Unterteilungen, wobei ein fließender Übergang möglich ist, für deckende Beschichtungen (als Orientierung): helle Tönung: RAL 1004-1015; Hellbezugswert > 80 mittlere Tönung: RAL 2002-3000; 20 < Hellbezugswert < 80 dunkle Tönung: RAL 3003-8003; Hellbezugswert < 20 Der AN prüft vor Ausführung von oberflächensichtig verbleibenden Arbeiten, ob in der späteren Nutzung Streiflicht entstehen kann oder als künstliche Beleuchtung geplant ist. In diesem Fall sind Oberflächen streiflichttauglich herzustellen. Im Innenbereich sind bei Holzuntergründen und nachfolgenden deckenden Lackierungen Löcher und Risse mit einem für den Untergrund geeigneten Holzkitt in passendem Farbton auszufüllen; bei lasierenden Anstrichen ist zuvor eine Absprache mit dem AG erforderlich. Letzteres gilt auch bei festgestellten Rissen im Außenbereich. Schleifarbeiten auf Hölzern sind nur in Holzfaserrichtung zulässig, Farbabtrag mit Winkelschleifern, rotierenden Bürsten etc. ist unzulässig. Furnierte Flächen dürfen vor dem Beizen nicht gewässert werden. Sieht der AN Abbeizen durch Flammstrahlen vor, so ist eine ausdrückliche Genehmigung des AG einzuholen. Können Gegenstände nicht in Strahlräumen gestrahlt werden, so ist vom AN zu gewährleisten, dass unbeteiligte Personen nicht gefährdet werden. Bei allen mechanischen Entrostungsverfahren ist das Nachreinigen mit trockener, ölfreier Druckluft oder Absaugen einzukalkulieren. Bei maschineller mechanischer Entrostung ist zu sichern, dass die Oberflächen nicht beschädigt und nicht poliert werden. Für konstruktive Stahlbauten sind keine Roststabilisatoren oder Penetriermittel zu verwenden. Bei Stahlblech, Walzprofilen u. Ä. umfasst das Reinigen auch das Entfernen einer etwa vorhandenen Walzhaut sowie von Öl, Fett oder Staub. Strahlverfahren, auch Flammstrahlen, dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch den AG angewendet werden. 3.1.3 Material, Güte, Nutzungsqualität, Oberfläche Die Materialien müssen umweltfreundlich sein. Alle Anstriche und Beschichtungen sind entsprechend dem für die Nutzung vorgesehenen Systemaufbau des Herstellers auszuführen. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des AG. Als "ölbeständig" ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung besitzen. Sämtliche Metallanstriche und Holzanstriche werden, soweit nicht anders beschrieben, in seidenglänzender Ausführung hergestellt. Rohrleitungen innerhalb von Deckendurchbrüchen und später nicht mehr zugänglichen Stellen erhalten einen entsprechenden Anstrich, besonders unter dem Gesichtspunkt des Korrosionsschutzes. Dies gilt auch, wenn die Leitungen mit einer Isolierung aus Armaflex o. Ä. versehen werden. Hartmetallisolierungen erhalten einen weißen, waschfesten Anstrich. Blechmantelisolierungen in verzinkter Ausführung erhalten keinen Anstrich, ebenso Alukaschierte Isolierungen wie auch Folienabdeckungen von Isolierungen. Sämtliche Schaltschränke, auch wenn sie andersfarbig serienmäßig geliefert werden, erhalten einen einheitlichen Schlussanstrich bzw. sind in einer einheitlichen Farbe, die mit dem AG abzustimmen ist, zu liefern. 3.1.4 Rutschhemmung von Oberflächen Die Vorgaben der DGUV-108-003 zur Rutschhemmung sind auch für nicht gewerbliche Bereiche mindestens einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter Bereiche dürfen sich um nicht mehr als eine Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum benachbarten Bereich unterscheiden. Außer in planmäßig dauerhaft im Wasser liegenden Bereichen sind für alle Bereiche, die sowohl nass als auch trocken begangen werden, beide Rutschhemmungsanforderungen (trocken nach DGUV 108-003 und nass nach DGUV 207-006) zu berücksichtigen. Soweit die Bodenbeschichtungsauswahl des AG die erforderlichen Rutschhemmungen nicht berücksichtigt, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Materialbestellung unaufgefordert mit. Soweit keine abweichende Rutschhemmungsanforderung im Positionstext beschrieben ist, gilt R10 als mindestens geschuldete Anforderung. Soweit Nassräume als Einsatzzweck erwähnt sind, gilt R10-B als Mindestanforderung. 3.2 Besondere Ausführung 3.2.1 Brand- und Korrosionsschutzbeschichtung Der AN hat zusammen mit der Angebotsabgabe seine Qualifikation für Korrosionsschutzarbeiten gemäß Abschnitt 3.1 DIN EN ISO 12944-7 (KOR-Schein) vorzulegen. Die Korrosionsschutzbeschichtung muss mit den nachfolgenden Beschichtungsstoffen verträglich sein und darf bei Wärmeeinwirkung nicht ablaufen. Werden andere Beschichtungsstoffe als Grundbeschichtung verwendet oder liegt bereits eine Altbeschichtung vor, so sind die Verträglichkeit und Eignung anhand entsprechender Prüfungen nachzuweisen. Hier ist zu beachten: Die Grundbeschichtung muss den Korrosionsschutzanforderungen entsprechen; es gelten die für den Stahlbau gültigen Richtlinien und Normen. Die vorhandene Schichtdicke darf 250 µm nicht überschreiten (einschließlich eventuell vorhandener Verzinkung). Die vorhandene Beschichtung muss eine gute Haftung zum Untergrund haben; ein Gitterschnitt nach EN ISO 2409 ist durchzuführen. Die Beflammungsprobe mit einem Bunsenbrenner muss über ca. 5 Minuten er­geben, dass die vorhandene Beschichtung sich nicht vom Untergrund löst oder durch Wärmeeinwirkung abläuft. Es muss sichergestellt sein, dass der Brandschutz auch unter höchsten Temperaturbelastungen funktionsfähig bleibt. Für Brandschutzbeschichtungen ist zu beachten: Es ist Sache des AN, die erforderlichen Schichtdicken je nach Untergrund, Dicke des zu beschichtenden Bauteils, dem U/A-Verhältnis gemäß Herstellervorschrift und Zulassung zu ermitteln. Dies gilt auch für die Untergrundvorbereitung, Anzahl und Art der einzelnen Beschichtungen, U/A-Werte müssen vor Arbeitsbeginn ermittelt sein, damit der Aus­führende weiß, welche Trockenschichtdicken erfüllt werden müssen, Die Einhaltung der Prüfungsanforderungen der Brandschutzbeschichtungen ist vom Hersteller durch regelmäßige Eigen- und Fremdüberwachung nachzuweisen. Beschichtete Bauteile dürfen nach der Beschichtung keine weiteren Bekleidungen erhalten, die das Auf­schäumen des Dämmschichtbildners im Brandfall behindern. Der Mindest­abstand sollte 40 mm betragen. Vom AN ist als Nebenleistung an der beschichteten Konstruktion (ggf. mehrfach) ein Schild an auf­fälliger Stelle anzubringen, welches aufweist: Zulassungsnummer und Aussteller, Ausführungsdatum, Name und Anschrift der Firma des AN, Anzahl der Schichten, Gesamtdicke der Trockenschicht, Art der Schlussbeschichtung, Datum der nächsten Prüfung, Warnungshinweis vor Aufbringen artfremder Beschichtungen. 3.2.2 Renovierungsarbeiten Leim- und Kaseinfarben sind zu entfernen. Ein Überstreichen dieser Untergründe ist absolut untersagt. Saugende, aber überstreichbare Altanstriche sind stets vor der weiteren Behandlung zu grundieren. Kreiden­de Untergründe sind gründlich zu reinigen; Anschleifen ist zulässig. Schleifstaub von Holz- und Metallanstrichen ist vor Anstrichsausführung abzusaugen. Sofern im Innenbereich auf Holzuntergründen Risse zu verspachteln sind, sind diese vor Auftragen des Grundanstriches nach ausreichender Trocknung abzuschleifen. Vor dem Verspachteln breiter Risse ist der Auftraggeber zu verständigen, um zu klären, ob eventuell darauf verzichtet wird. Im Außenbereich sind vollflächige Spachtelungen auf Holz unzulässig; vor Fleckspachteln ist Rücksprache mit dem Auftraggeber erforderlich. Das Abbrennen von Altanstrichen bedarf der ausdrücklichen Erlaubnis durch die Bauleitung. Mögliche Einlassstellen für Regen- oder Kondenswasser - auch in Kittfalzen - sind vor der Beschichtung mit geeigneter Spachtelmasse zu schließen. 3.2.3 Tapezierarbeiten Falls aus der Sicht des AN alte Tapeten überklebt werden können, ist der AG darauf hinzuweisen und seine Zustimmung einzuholen. Der AN haftet für die Tragfähigkeit des bauseitigen Untergrundes, wenn Bestandstapeten verbleiben. Stöße von Bauplatten (Gipskarton, Hartfaser u. Ä.) mit anderen Bauteilen (Putz, Beton) dürfen nicht überklebt werden, sie sind durch Fugenschnitt zu entkoppeln. Das gilt entsprechend für das Überkleben elastischer Fugen. Für die Verarbeitung der Tapeten sind die Angaben des Herstellers zu beachten; sie sind zur Einsichtnahme bereitzuhalten. Soll danach auf Stoß geklebt werden, sind Überlappungen nicht zulässig. Stöße, Überlappungen und Doppelnahtschnitte sind unmittelbar an einspringenden Ecken anzuordnen, ein großflächiges Überkleben ist dort zu vermeiden. Anstrichstoffe für Textilien dürfen diese nicht anlösen und sind so dünn aufzutragen, dass die Faserstrukturen bzw. -poren nicht verklebt werden. Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen. 3.2.4 Fenster-Renovierungsanstriche Die gesamte Ausführung erfolgt mindestens in Umfang und Qualität gemäß BFS-Merkblatt Nr. 18. Im unteren Höhendrittel des Fensters sind alle Altanstriche außenseitig  zustandsunabhängig bis auf das rohe Holz vollständig zu entfernen, der Beschichtungsaufbau ist ab dem Schutzgrund neu aufzubauen. Vorhandene Fügefugen sind keilförmig aufzuweiten und mit Fugenfüllmasse beschichtungssystemimmanent zu verfüllen. Alle annähernd horizontalen Holzkanten sind vom AN mit einer Schräge > 15° im Zuge der Schleifarbeiten auszuarbeiten, sodass eine zuverlässige Entwässerung gewährleistet ist. Soweit Farbabtrag durch Schleifen erfolgt, sind lediglich Bandschleifgeräte mit Schliffrichtung in Holzfaserrichtung zulässig; nur in Eckbereichen dürfen Exzenterschleifer zum Einsatz gelangen. Der AN prüft sämtliche Glasversiegelungen auf Ablösung, Versprödung und Funktionsfähigkeit. Nicht intakte Glasversiegelungen sind vollständig zu entfernen und mit überstreichfähiger Dichtstoffmasse zu erneuern. 3.3 Sonstiges Soweit nicht anders beschrieben, sind sonstige kleinere Flächen nach Angabe des AG im Rahmen der schlüsselfertigen Gesamterstellung entsprechend mit einem Anstrich bzw. Anstrichsystem zu versehen. Von angemischten Farbtönen ist dem AN je Objekt jeweils 1 Liter Orginalgebinde für Ausbesserungsarbeiten unaufgefordert zu überlassen. Von Tapeten ist mindestens eine Rolle je Muster zu übergeben.
ZTV Maler-/Lackiererarbeiten
01 Baustelleneinrichtung und Nebenleistungen
01
Baustelleneinrichtung und Nebenleistungen
01.__.0010 Baustelleneinrichtung und Baustellenräumung Einrichten der Baustelle einschließlich Vorhaltung aller erforderlichen Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel sowie Lagerung der Baumaterialien im Objekt. Am Ende der Maßnahme vollständiges Abräumen und Reinigen des Arbeitsbereichs. Entsorgung anfallender Baustellenabfälle (Verpackungen, Schnittabfälle u.ä.) gemäß geltenden Vorschriften. Einschließlich vertikaler und horizontaler Materialtransporte zur Einbaustelle.
01.__.0010
Baustelleneinrichtung und Baustellenräumung
1.00
psch
02 Trockenbauarbeiten
02
Trockenbauarbeiten
Vorbemerkung Bitte nach Möglichkeit die Trockenbauwand inkl. der Holzständer anbieten. Sollte dies nicht möglich sein bitte um Hinweis, dann könnte die Unterkonstuktion durch einen Zimmermann bauseits gestellt werden.
Vorbemerkung
02.__.0010 Trockenbauwand, Aussen/Innen, Holzständer 60x160mm Trockenbauwand mit Unterkonstruktion aus Holzständern. nichttragende Außenwand nach §28 (2) MBO, KVH, C24 Wanddicke: 195 mm, Wandhöhe: 3700 m, Befestigungsuntergrund: Stahlbeton/Mauerwerk/Stahlblechkassetten, umlaufende Anschlüsse starr Unterkonstruktion Einfachständerwerk aus Holzständern 60/160, Ständerabstand 625 mm, mit Rigips Glasroc X Anschlussdichtung Dampfbremse mit Vario XtraSafe fachgerecht, lückenlos und dicht an den Rigips Wandprofilen sowie in den Anschlussbereichen anbringen Dämmstoff mit 160 mm Ultimate HBF-034, Baustoffklasse A, lückenlos und abrutschsicher verlegen Beplankung Innenseite: mit 15,0 mm, Rigips Die Harte imprägniert (Typ DFH2IR, DIN EN 520 bzw. Typ GKFI, DIN 18180), mit mit hohem Widerstand gegen mechanische Belastungen, mit Prüfsiegel "geprüft und empfohlen vom IBR" mit Rigips HartFix Schnellbauschrauben (DIN EN 14566) befestigen, Außenseite: mit 12,5 mm, Rigips Glasroc X (Typ GM-FH1, DIN EN 15283-1 ), A1 nichtbrennbar (DIN EN 13501-1), mit hoher Beständigkeit gegen Feuchtigkeit und Schimmel, mit Prüfsiegel "geprüft und empfohlen vom IBR", mit Rigips GOLD Schnellbauschrauben TN (DIN EN 14566) befestigen Verspachtelung Innenseite: mit Rigips VARIO Fugenspachtel (Typ 4B gem. DIN EN 13963), mit Prüfsiegel "geprüft und empfohlen vom IBR",, Qualitätsstufe Q2 als Standardverspachtelung (IGG-Merkblatt 2), Außenseite: mit Rigips Glasroc X Fugenband und Rigips Glasroc X Anschlussband lückenlos und dicht abkleben Eine alternative Ausführung mit gleichwertigen Produkten ist möglich.
02.__.0010
Trockenbauwand, Aussen/Innen, Holzständer 60x160mm
38.00
02.__.0020 Ausschnitte in GK-Beplankung für Rohrdurchführungen Herstellen von Ausschnitten in der Gipskartonbeplankung für die Durchführung von Heizungs-, Lüftungs- und sonstigen Medienrohren und -leitungen. Einschließlich exakter Anpassung an den jeweiligen Rohraußendurchmesser und Säuberung der Schnittkanten. Lage und Abmessungen gemäß Planung bzw. Angabe der zuständigen Fachgewerke.
02.__.0020
Ausschnitte in GK-Beplankung für Rohrdurchführungen
10.00
Stk
02.__.0030 gleitender Deckenanschluss, Trapezblech, F0 Ausführung eines gleitenden Deckenanschlusses, ohne optische Anforderung, für den Anschluss quer/längs an Trapezblechdächern/-decken mittels direkt befestigten Plattenstreifen, ohne Brandschutzanforderung einschl. dauerelastischer Anschlussverfugung zwischen Blech und Beplanung. Zweck:zulassungskonformer Anschluss der Wände an Trapezblechdach/-decke Vorleistung (baus.):Trapezblechdach/-decke Profil T140 Brandschutz:F0 Schallschutz:keine Anforderung Ausführung:Streifen als Direktbeplankung an Trapezblechdach/-decke Beplankung:GKB, 2x20 mm Oberfläche:Q1-Spachtelung Streifenbreite:50 cm, beidseitig, von Außenkante GK-Wand Gesamtstreifenbreite:0 ,20 m Sickenfüller:Untersicken mit Mineralwolle Baustoffklasse A ausgefüllen Sickenabschluss:mit GK-Platten zwischen Tiefensicken Einbauort: Trennwand zum Trapezblechdach
02.__.0030
gleitender Deckenanschluss, Trapezblech, F0
11.00
lfm
02.__.0040 Türöffnung anlegen, 2flg Anlegen von Türöffnungen, für 2-flg. Türen, in Trockenbauwänden mit Unterkonstruktion aus Holzständern 60s160mm Öffnungsgröße: 2,00 x 2,25m
02.__.0040
Türöffnung anlegen, 2flg
1.00
St
02.__.0050 Wandanschluss, Übergang TB-Massiv Wandanschluss flächenbündig an Massivwände Abschluss von Putz-/Spachtelflächen einschl. eingespachteltem Kantenschutzprofil der Wandbeplankung sowie dauerelastischer Acrylversiegelung einschl. Anspachtelung an bauseitige Putzabschlussschienen massiver Bauteile. Leistungsumfang Abschlussprofile Putzbündige Verspachtelung Dauerelastische Versiegelung der Fuge Zweck: Rissfreier Anschluss Trockenbau an Massiv Ausführung: flächenbündig
02.__.0050
Wandanschluss, Übergang TB-Massiv
4.00
m
02.__.0060 Wandanschluss, Übergang TB-Stahlblechkassette Wandanschluss flächenbündig an Stahlblechkassette Abschluss von Putz-/Spachtelflächen einschl. eingespachteltem Kantenschutzprofil der Wandbeplankung sowie dauerelastischer Acrylversiegelung einschl. Anspachtelung an bauseitige Stahlblechkasette Leistungsumfang Abschlussprofile Putzbündige Verspachtelung Dauerelastische Versiegelung der Fuge Zweck:Rissfreier Anschluss Trockenbau an Massiv Ausführung:flächenbündig
02.__.0060
Wandanschluss, Übergang TB-Stahlblechkassette
4.00
m
02.__.0070 Aussparung anlegen, bis 0,50m2 Anlegen von Aussparung in Trockenbauwänden mit Unterkonstruktion aus Holzständern Zweck: Aussparung für Rohrdurchführungen, Stahlträger und Stahlrohre Aussparungsform: rund (2 Stk. ø340mm + 3 Stk. ø100mm + 1 Stk. DN 110) und rechteckig (3 Stk. je 100 x 100mm) Öffnungsgröße:bis 0,50 m2 Einbauort:Trennwand Trockenbauwand
02.__.0070
Aussparung anlegen, bis 0,50m2
12.00
St
03 Maler- und Putzerarbeiten
03
Maler- und Putzerarbeiten
03.__.0010 Bodenschutz, Filzvlies Schutzmaßnahme an Bodenflächen mit PE-beschichtetem Filzvlies einschl. Beseitigung nach Abschluss der Arbeiten. Einbauort: Trockenbauwand Innen- und Außenseite ca. 2,00 m tief
03.__.0010
Bodenschutz, Filzvlies
44.00
m2
03.__.0020 Fläche armieren Armierungsputz aus Klebe- u. Armierungsmörtel und einer Putzbewehrung aus Armierungsgewebe herstellen auf Wandflächen, Stürzen, Pfeilern etc.; Armierungsputzdicke 5-8 mm. Produkte: - weber.therm 300 / 301 / 302 oder glw. - weber.therm 310 Armierungsgewebe grob 8x8 mm oder glw. Einbauort: Trockenbauwand Außenseite
03.__.0020
Fläche armieren
38.00
03.__.0030 Silikonharzputz ohne biozide Filmkonservierung Silikonharzputz ohne biozide Filmkonservierung als Scheibenputz herstellen. Körnung 1 mm, Farb-Nr. 0016-HBZ:84-FG:2-Status:A (weiß) verarbeitungsfertiger Silikonharzputz, schlagregendicht, lösemittelfrei, mit hydrophilem Wirkprinzip für langfristig hohen Schutz gegen Algen- und Pilzbewuchs ohne auswaschbare Biozide. Wasserdurchlässigkeit (DIN EN 15824) W2 Wasseraufnahmekoeffizient w < 0,3 kg/m2h0,5 Austrocknung (18h-Wert) = 450 g/m² (20°C, 65 % rel. Luftfeuchte) Produkte: -weber.pas 481 AquaBalance Silikonharz-Scheibenputz oder glw. Einbauort: Trockenbauwand Außenseite
03.__.0030
Silikonharzputz ohne biozide Filmkonservierung
38.00
03.__.0040 Grundierung, Tiefgrund Grundierung von Wand-/Deckenflächen mit Tiefgrund. Zweck:Verfestigung der Oberfläche und Einschränkung der Saugfähigkeit Vorleistung:gereinigte mineralische Untergründe Folgeleistung:Beschichtungsaufbau, Tapete Einbauort: Trockenbauwand Innenwandseite
03.__.0040
Grundierung, Tiefgrund
38.00
m2
03.__.0050 Dispersionsbeschichtung, Wand, NAK2 Wandbeschichtung, innen, mit Kunststoff-Dispersionsfarbe. Vorleistung:Putz/GK, mit Tiefgrund oder Raufasertapete Folgeleistung:endfertig Beschichtungsstoff:Dispersionsfarbe, fungizidfrei "Blauer Engel" Nassabrieb:Klasse 2, nach DIN EN 13300 Standardnutzung:Räume mit erhöhten Anforderungen an Strapazier-/Reinigungsfähigkeit Einbauort: Trockenbauwand Innenseite
03.__.0050
Dispersionsbeschichtung, Wand, NAK2
38.00
m2