Erdarbeiten / Abbruch
Umbau GS Altenautal
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Allgemeine Vorbemerkungen 1)Für Ausschreibung, Vergabe, Ausführung und Abrechnung sind massgebend die Vorschriften der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VO Allgemeine Vorbemerkungen 1)Für Ausführung und Abrechnung sind massgebend die Vorschriften der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). VOB Teil B DIN 1961 VOB Teil C DIN 18300 ff, soweit einschlägig und die besonderen Vertragsbedingungen. Diese Vorschriften sind für beide Teile verbindlich, soweit im Leistungsverzeichnis nichts anderes bestimmt ist, ebenso die nachstehenden besonderen Bedingungen, die den allgemeinen Bedingungen übergeordnet sind. 2)Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Teil A der VOB kein Vertragsbestandteil wird und dem Bieter kein klagbares Recht einräumt. 3)Die Abgabe des Angebots erfolgt ohne Kosten oder sonstige Verbindlichkeiten für den Auftraggeber. 4)Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen. Nicht vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnisse können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden. Alle abzugebenden Preise sind mit Tinte, Tintenstift oder Schreibmaschine in Zahlen einzusetzen. Sämtliche Preise verstehen sich soweit im LV nicht anders angegeben - einschließlich aller notwendigen Nebenleistungen und aller Lieferungen von Materialien, um die Leistung ausführen zu können. 5)Änderungsvorschläge können, soweit sie eine technische Verbesserung, eine Verbilligung oder eine Beschleunigung des Bauvorhabens bedeuten, in einem Begleitschreiben, evtl. unter Beifügung von Zeichnungen und Muster, aufgeführt werden. 6) Eine Besichtigung vor Ort ist möglich und mit dem Bauherrn bzw. dessen Vertreter abzustimmen.
Allgemeine Vorbemerkungen 1)Für Ausschreibung, Vergabe, Ausführung und Abrechnung sind massgebend die Vorschriften der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VO
Ergänzung zu den Besonderen Vertragsbedingungen Beschreibung des Bauvorhabens ------------------------------------------------------- 1. Planungsbeteiligte Bauherr/Auftraggeber Energiestadt Lichtenau - Die Bürgermeisterin Lange Straße 39 33165... Ergänzung zu den Besonderen Vertragsbedingungen Beschreibung des Bauvorhabens ------------------------------------------------------- 1. Planungsbeteiligte Bauherr/Auftraggeber Energiestadt Lichtenau - Die Bürgermeisterin Lange Straße 39 33165 Lichtenau Tel.: 05295-89-53 Fax: 05295-89-70 Baustelle Grundschule Altenautal Zum Heiligenstock 30 33165 Lichtenau - Henglarn 2. MaßnahmenbeschreibungIm Zuge der Ganztagsoffensive werden zwei Fachräume (jeweils ca. 70m²) und ein Besprechungsraum (ca. 35m²) neben dem Haupteingang im Bereich des vorhandenen Schulhofs angebaut.3. BaustelleneinrichtungDie Zufahrt während der Bauzeit erfolgt ausschließlichüber die Straße  "Zum Heiligenstock"Im Anschluß an diese Zufahrt steht ein eigener Bereichfür diese Maßnahme mit Bauzaun abgetrennt zur Verfügung.Für die Baustelleneinrichtung steht innerhalb  des Bauzaunes, im Nahbereich des Baufelds, Platz zur Verfügung. Lagerflächen außerhalb der ausgewiesenen Bereichs sind  nicht möglich. Anlieferungen in derSchulzeit sind während der Pausenzeiten nicht zulässig.Beim Baustellenverkehr ist auf die Einhaltung derSicherheitsvorschriften strengstens gerade im Hinblick auf den laufenden Schulbetrieb und den Busverkehr im Bereich der Bushaltestellen, zu achten.Grundsätzlich ist bei diesem Schulanbau ein besonderes Maß an Lärmschutz, Staubschutz und Sicherheit zu berücksichtigen. Die Grundschule bleibt (außerhalb der Ferien) weiter in Betrieb.Bauseits wird eine entsprechende Unterverteilung für Baustrom in bzw. am Gebäude erstellt4. VersorgungDie haustechnische Versorgung für den Anbauerfolgt über das bestehende System der Bestandsgebäude, welches dementsprechend erweitert wird.5. Baustrom/BauwasserFür die Bereitstellung des gemeinsamen Baustromverteilers durch dieRohbaufirma / den Auftraggeber, einschl. der Stromlieferung und der zur Verfügungstellung von Wasser wird ein pauschaler Einbehalt von jeweils 0,20% von der Schlussrechnung vorgenommen.6. Sicherheits- und GesundheitsschutzBei der Ausführung der Arbeiten ist dieBaustellenverordnung vom 10.06.1998 über den Sicherheits- und Gesundheitsschutz aufBaustellen und alle damit im Zusammenhang stehenden Vorschriften einzuhalten.Desgleichen gelten die Erläuterungen zu der Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen vom 15.01.1999.Im Rahmen der vorgenannten Verordnung ist derAuftragnehmer verpflichtet, mit dem vom Bauherrn beauftragten Sicherheits- und Gesundheitskoordinator zusammenzuarbeiten und die erforderlichenAngaben für die Erstellung eines Sicherheits- undGesundheitsplanes bzw. der Baustellenordnung mit Auftragsvergabe beizubringen.Die gemäß Baustellenverordnung beizubringenden Unterlagen, wie z.B. Übertragung von Unternehmerpflichten, Ersthelferliste, Montage- und Demontageanweisungen, Gefährdungsbeurteilung der auszuführendenLeistungen, Prüfbücher, Nachweis Erste-Hilfe-Ausstattung, Nachweis der persönlichen Schutzausrüstung, ausführliche Betriebsanweisung und ggf. Abbruchanweisung, sind mit Auftragsvergabe vorzulegen.Es wird darauf hingewiesen, dass alle im Zusammenhang mit der Erstellung erforderlichen Unfallverhütungsmaßnahmen im jeweiligen Gewerk als Nebenleistung gemäß VOB/B bzw. den entsprechenden DIN-Normen gemäß VOB/C zu berücksichtigen sind. Sofern Sicherheitsvorkehrungen für Fremdgewerke zur Verfügung gestellt werden, sind Hinweise bzw. Positionen in den jeweiligen Leistungsverzeichnissen aufgeführt.Grundsätzliche Unfallverhütungs- und Sicherungsmaßnahmen, die bereits im Zuge der Rohbauarbeiten erforderlich werden, dienen auch gleichzeitig als Schutz der Folgegewerke. Zusätzliche Gefahrenquellen der Nachfolgegewerke sind im Rahmen der Leistungserstellung  je Gewerk entsprechend den Vorschriften auszuführen. Die seitens des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators erstellte Baustellenordnung ist strikt einzuhalten, Verstöße können zum Verweis von der Baustelle führen.7. KalkulationDie Arbeitsbedingungen, die sich ergeben aus :- terminlichen Dispositionen von einzelnen Bauabschnitten zwischen Baubeginn und Übergabe unter Berücksichtigung von unterschiedlichem Personaleinsatz und Ruhezeiten    zwischen den jeweiligen Bauabschnitten- Materialtransport in unterschiedlichen Geschossen und  Baukörpern- Unterbrechung der Montage durch notwendigeVorlaufarbeiten anderer Gewerke und paralleles Arbeiten in anderen Geschossen auch unter Berücksichtigung des Umsetzens der Arbeitsgeräte- Ausführung der jeweiligen LV-Positionsmassen inunterschiedlichen Teilmassen, unabhängig von der Teilmassengröße in verschiedenen Geschossen und Bauabschnitten- Strikter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriftenentsprechend Baustellenverordnung sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zuberücksichtigen.8. BauablaufbesprechungenFür die Ausführung und Koordination der Baumaßnahme finden unabhängig von der allgemeinen Ingenieurbauleitung regelmäßig Ablaufbesprechungen mit allen Auftragnehmern statt. Alle Auftragnehmer sind verpflichtet mit einem weisungsbefugten Vertreter an diesen Besprechungen teilzunehmen.9. MaßtoleranzenFür die Ausführung aller Gewerke  gelten bzgl. derToleranzen im Hochbau DIN 18202 die erhöhten Anforderungen. Diese Vorgabe ist in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren.10. Verkehrssprache ist DeutschDer Auftragnehmer hat zu jedem Zeitpunkt seiner örtlichen Bautätigkeit sicherzustellen, dass mindestens ein weisungsberechtigter deutschsprachiger Ansprechpartner zugegen ist, um die Anweisungen des Bauherrn oder seiner Erfüllungsgehilfen entgegenzunehmen und an denAuftragnehmer und seine Mitarbeiter weiterzugeben.11. FreistellungsbescheinigungDer Auftragnehmer hat spätestens mit seiner ersten Abschlagsrechnung eineFreistellungsbescheinigung (§48b EStG) mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten vorzulegen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderungin Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.12. ZeitplanDie Rohbaumaßnahmen sind zeitlich folgendermaßen geplant:30.03. - 30.06.2026
Ergänzung zu den Besonderen Vertragsbedingungen Beschreibung des Bauvorhabens ------------------------------------------------------- 1. Planungsbeteiligte Bauherr/Auftraggeber Energiestadt Lichtenau - Die Bürgermeisterin Lange Straße 39 33165...
Tiefbauarbeiten Tiefbauarbeiten
Tiefbauarbeiten
1 Tiefbauarbeiten
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Tiefbauarbeiten
ABBRUCHARBEITEN Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Abbrucharbeiten Vor Aufnahme der Arbeiten ist die Standsicherheit der abzubrechenden baulichen Anlage und der daran angrenzenden Baukörper zu untersuchen, Beweissicherungsmaßnahmen sind zu ABBRUCHARBEITEN Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Abbrucharbeiten Vor Aufnahme der Arbeiten ist die Standsicherheit der abzubrechenden baulichen Anlage und der daran angrenzenden Baukörper zu untersuchen, Beweissicherungsmaßnahmen sind zu empfehlen. Der AN hat sich vor Arbeitsbeginn bei den Versorgungsunternehmen oder bei den zuständigen Fachingenieuren danach zu erkundingen und bestätigen zu lassen, dass alle Leitungen vom Netz (z.B. Strom, Gas, Wasser, Wärme) getrennt und, soweit erforderlich, verschlossen wurden. Die Abbrucharbeiten müssen von einem fachlich geeigneten Vorgesetzten geleitet werden, der sich auf deutsch mit dem bauleitenden Architekten/Bauherrn verständigen kann. Während der Abbrucharbeiten muss diese Person ständig auf der Baustelle anwesend sein oder einen entsprechend qualifizierten Vertreter bestimmen. Die Gefahrenbereiche sind festzulegen und gegen Betreten zu sichern. Für die Abbrucharbeiten muss auf der Baustelle eine schriftliche Abbruchanweisung vorliegen; die Arbeiten sind entsprechend den darin enthaltenen Festlegungen durchzuführen. Vor Arbeitsunterbrechung der Abbrucharbeiten ist dafür zu sorgen, dass keine gefahrdrohenden Zustände (z.B.hängende Teile, Schrägstellung von Bauteilen u.ä.) bestehen bleiben. Werden gesundheitsgefährdende mineralische Stäube (Asbestfeinstaub, Quarzfeinstaub o.ä.) oder andere Gefahrstoffe freigesetzt, sind besondere Maßnahme festzulegen, die in der Unfallverhütungsvorschrift "Gesundheitsgefährlicher mineralischer Staub" (VBG 119), der Technischen Regel Gefahrstoffe TRGS 519 " Asbest; Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" oder der Gefahrstoffverordnung festgelegt sind. Angrenzende Bauteile müssen VOR Beginn der Abbrucharbeiten so geschützt werden, dass diese nicht beschädigt werden. Diese Leistung ist in die E.P. einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. In den abzubrechenden Wänden vorhandene Leitungen (Sanitär/Wasser/Elt) werden nicht separat erfasst, sondern sind mit dem E.P. für den Abbruch der jeweiligen Wand (Ständer-/Mauerwerk) abgegolten. Das gesamte Abbruchmaterial wird Eigentum des AN und ist zu entsorgen; die Transport-, Entsorgungs- und Deponiegebühren sind daher in alle Positionen einzurechnen, auch hierauf nicht bei jeder einzelnen Position verwiesen wird!
ABBRUCHARBEITEN Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Abbrucharbeiten Vor Aufnahme der Arbeiten ist die Standsicherheit der abzubrechenden baulichen Anlage und der daran angrenzenden Baukörper zu untersuchen, Beweissicherungsmaßnahmen sind zu
1.2 ABBRUCHARBEITEN Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Abbrucharbeiten Vor Aufnahme der Arbeiten ist die Standsicherheit der abzubrechenden baulichen Anlage und der daran angrenzenden Baukörper zu untersuchen, Beweissicherungsmaßnahmen sind zu
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ABBRUCHARBEITEN Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Abbrucharbeiten Vor Aufnahme der Arbeiten ist die Standsicherheit der abzubrechenden baulichen Anlage und der daran angrenzenden Baukörper zu untersuchen, Beweissicherungsmaßnahmen sind zu
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ENTWÄSSERUNGSARBEITEN ENTWÄSSERUNGSARBEITEN
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