Bodenbelagsarbeiten
Umbau Flughafen Köln/Bonn
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Projektinformation Ausschreibung: GU - Ausbaugewerke KG 300 + Schreinerarbeiten Bauvorhaben: Terminal 1, 3.OG Mitte Kennedystraße 51147 Köln Bauherr: Flughafen Köln / Bonn GmbH Heinrich-Steinmann-Straße 12 51147 Köln Ausführungsbeginn: 10.11.2025 Ausführungsende: 07.09.2026 Hinweis zur Planung: Der Leistungsbeschreibung liegt ein Planstand der Leistungsphase 3 als Kalkulationsgrundlage bei. Im Zuge der Leistungsphase 7 wird die Planung im Sinne der Leistungsphase 5 fortgeschrieben, sodass diese zum Baustart vorliegt.
Projektinformation
Projektbeschreibung Die geplante Maßnahme findet am Flughafen Köln/Bonn, Terminal 1, Ebene 3 Mitte, innerhalb der bestehenden Gebäudehülle statt. Die zuvor als Konferenzzentrum genutzte Fläche soll zu einer modernen, flexibel nutzbaren Bürowelt für ca. 120 Mitarbeitende des Flughafens umgestaltet werden. Der Bereich soll in offene Bürozonen, Einzelarbeitsplätze, Besprechungsräume, Projektflächen, Coffeepoints und Sanitärbereiche gegliedert werden. Bevor der Innenausbau startet, wird die Fläche komplett entkernt und die Sanitärbereiche und der Estrich erneuert.
Projektbeschreibung
1.0 Besondere Vertragsbedingungen Bau der Flughafen Köln/Bonn GmbH (BVB-Bau) Durch den AN sind die Vertragsbedingungen eigenständig unter folgendem Link abzurufen und zu sichten. Es wird davon ausgegangen, dass der AN mit Abgabe eines Angebots den Vertragsbedingungen zustimmt. https://www.koeln-bonn-airport.de/fileadmin/user_upload /pdf/Vertragsbedingung/Vertrag bedingungen/BVB_Bau.pdf 1.1 Weitere Technische Vorbemerkungen Allgemein Vor der Montage hat sich der AN mit dem Fachplaner in Verbindung zu setzen, um Einzelheiten über die Anordnung und Befestigung zu klären. Ist ein Aufmaßauftrag vereinbart, ist das Aufmaß zur Abrechnung bzw. Rechnungsstellung gemeinsam mit dem AG oder dessen Beauftragten durchzuführen. Müssen Teilaufmaße durchgeführt werden, sind diee auf einer dem Aufmaß beigefügten Zeichnung zu kennzeichnen. 1.2 Sonstiges Die Einheitspreise sind als Komplettleistungen anzubieten. In die EPs sind einzukalkulieren : Lieferung aller Materialien und Hilfsstoffe, sämtliche Lohnkosten, abnahmefertige Montage, incl. Gerüststellung wenn nicht als separate Position ausgeschrieben ist. Es wird jedem Bieter zur Pflicht gemacht, sich vor Angebotsabgabe ein klares Bild der Örtlichkeiten zu machen. Preisnachforderungen aufgrund von Unkenntnis über die örtlichen Gegebenheiten, zusätzliche Sicherungsmaßnahmen, Arbeitsverzögerungen bei den Vorleistungen, werden vorsorglich ausgeschlossen. Lagermöglichkeiten für Materialien, Hilfsstoffe, etc., sind in einem für die Baustelle geschaffenen Baufeld unterzubringen bzw. müssen auf Grund der geringen Baustelleneinrichtung Just in Time geliefert werden. Die Verwaltung erfolgt in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung. Bezüglich der Entsorgung von Abfallmaterialien hat sich der Bieter an die bestehenden gesetzlichen Vorgaben zu halten. Entsorgungsnachweise sind der Bauleitung unaufgefordert gemäß den ,Besondere Vertragsbedingungen Bau der Flughafen Köln/Bonn Vertragsbedingungen u. Informationen zur Bauabfallentsorgung" vorzulegen. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. Die im Leistungsverzeichnis beschriebnene Fabrikate und Materialien sind als Planungsgrundlagen zu werten. Durch den Bieter können gleichwertige Fabrikate und Materialien angeboten werden. Dabei ist die Gleichwertigkeit der angebotenen Materialien durch Detailzeichnungen, Muster und system-Prüfzeugnisse nachzuweisen. Unterlagen wie z.B. Technische Merkblätter müssen zur Angebotsabgabe vorliegen. 1.3 Qualitätssicherung Der Bauleitung ist als Unternehmerbescheinigung ein Übereinstimmungs- und Verwendbarkeitsnachweis über die eingebauten Produkte in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Der Bieter muss prüfbare Unterlagen vorlegen, aus denen die Eignung zur Ausführung obiger Leistungen hervorgeht (Fachfirmen-Nachweis). Mit der Annahme des Auftrags verpflichtet sich der AN zur Übernahme der Fachbauleitung. Als Qualifikation müssen alle betreffenden Monteure des Bieters über den Sachkundenachweis verfügen. 1.4 Zugangsberechtigung zur Baustelle, Lager und Arbeitsplätze, Unterkünfte / Baustelleneinrichtung Die Baustelle befindet sich nicht im Sicherheitsbereich Bereich des Flughafens im 3. Obergeschoss des Terminal. Ein Lastenaufzug im Kern 3 steht neben einer Treppenanlage für den Materialtransport zur Verfügung. Treppenhaus und Lastenaufzug enden auf der Ebene -1. Auf dieser Ebene erfolgt die Anlieferung und dort ist Baustelleneinrichtung vorzusehen. Lastenaufzug Grundfläche des Förderkorbes: 1,80 x 1,20m Türhöhe 2,00m Auf der Ebene -1 wird eine Fläche für die Baustelleneinrichtung inkl. Containern zur Verfügung gestellt. Siehe Plan: 2342_03_0001_BEFL. Ein Einrichten der Baustelleneinrichtungsfläche ist im Vorfeld mit dem AG sowie der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Es bestehen Parkmöglichkeiten und Anliefermöglichkeiten im Parkhaus P1A. Parktberechtigungen werden zur Verfügung gestellt. Der Transfer von Materialanlieferungen, Werkzeug, Kleinmaterialien und Mitarbeitern des Auftragnehmers erfolgt über Aufzüge/Treppenräume aus dem Untergeschoss bis in die Ebenen. Die Baustelleneinrichtungsfläche sowie die entsprechenden Zuwegungen sind durch den AN sauber zu halten. Eine entsprechende Reinigung ist durch den AN im Zuge der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. 1.5 Anschlüsse für Wasser und Energie Wasser: Für die Wasserentnahme wird eine Zapfstelle vom Flughafen Köln/Bonn zur Verfügung gestellt (ca. 2 Zoll). Alle notwendigen Verteiler und Leitungen sind Sache des Auftragnehmers (für alle Bereiche der Baustelle). Die Verbraucherkosten trägt der AG. Baustromversorgung: Die Baustromversorgung für die Baustelle erfolgt an einem vom Auftraggeber freigestellten Übergabepunkt. Die Unternehmer erhalten hier einen Anschluss bis 16 A auf der Etage. Dieser Anschluss wird für alle Gewerke bis Bauende vorhalten. Von diesem Übergabepunkt sollen alle Unternehmen eine Stromversorgung für den Eigenbedarf aufbauen. Die Aufwendungen für die Einrichtung der geeigneten Stromversorgung inkl. aller Verteileranlagen, Kupplungen, Leitungen, etc., die der Auftragnehmer für den Eigenbedarf benötigt, inklusive aller Anschlüsse zur Unterhaltung und Wartung sowie den Rückbau nach Beendigung der Baumaßnahme, ist Sache des Auftragnehmers. Die dafür anfallenden Kosten sind in das Angebot einzukalkulieren, sofern in der Ausschreibung nichts anderes vorgesehen wird. Sämtliche Energiekosten trägt der Bauherr. Aus diesem Grund sind sie vom Auftragnehmer nicht bei der Erstellung des Angebotes zu berücksichtigen. 1.6 Achs- und Höhenpunkte Dem Auftragnehmer werden zu Baubeginn zwei Achsen in Y- und X-Richtung, sowie ein Höhenpunkt (NN-bezogen) zur Verfügung gestellt. Alle weiteren, für die Ausführung der beauftragten Leistungen notwendigen Einmesspunkte, Messungen und Vermessungsarbeiten sind Sache des Auftragnehmers. 1.7 Telefonanschluss Der Auftragnehmer soll mobile Telefone benutzen. Ein gesonderter Anschluss wird beim Umbau / Erweiterung der Gebäude nicht zur Verfügung gestellt. 1.8 Lärmschutz Lärmintensive Arbeiten an den bestehenden Bauteilen sind auf Grund der Aufrechterhaltung des Flughafenbetriebes mit dem AG oder der Örtlichen Bauleitung frühzeitig abzustimmen. 1.9 Sicherheitskräfte Der Auftragnehmer benennt schriftlich nach den Bauberufsgenossenschaftlichen Vorschriften eine Sicherheitsfachkraft. Die Person ist mindestens 10 Werktage vor Ausführungsbeginn der Vertraglichen Leistungen der Objektüberwachung/Bauleitung vorzustellen. Die Sicherheitsfachkraft hat von Beginn der Vertragsleistung bis zum Ende der Leistungen verantwortlich dafür zu sorgen, dass sämtliche Unfallverhütungsvorschriften strikt eingehalten werden. Die Sicherheitsfachkraft ist in allen Belangen des Unfallschutzes den Mitarbeitern des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer weisungsbefugt. Die Sicherheitsfachkraft hat zusammen mit allen verantwortlichen am Projekt beteiligten Bauleitern des Auftragnehmers an allen, vom Bauherrn oder seinen Vertretern einberufenen Sicherheitstechnischen Besprechungen, teilzunehmen. 2.0 Sonstiges Innerhalb des gesamten Terminals gilt absolutes Rauchverbot ! Die Baustelle findet im Bestand statt, d. h. es werden Bauteile und Teilbereiche von Bauteilen auf der Baustelle verbleiben. Alle Arbeiten sind so durchzuführen, dass die verbleibenden Bauteile nicht beschädigt werden. Bei fahrlässigen Beschädigungen wird der Auftragnehmer mit den Beseitigungskosten belastet. Vom Auftraggeber werden nur Flucht und Rettungswege ausgeleuchtet. Die Erstellung der Arbeitsplatzbeleuchtung ist Sache des Auftragnehmers. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Die eigene Arbeitsplatzbeleuchtung darf nur so aufgestellt / eingerichtet werden, dass keine Blendwirkung in Richtung Start- und Landebahn bzw. Vorfeld oder Himmel entsteht. Auf Grund der Passagierverkehres ist besonders darauf zu achten, dass keine leichtflüchtigen Materialien, wie zum Beispiel Verpackungsmaterialien etc. die Baustelle unkontrolliert verlassen. Wegen des sensiblen Umfeldes ist die Baustelle täglich nach Arbeitsende, besenrein aufzuräumen. Anfallender Müll und Restmaterialien sind zu entsorgen. Wird dieser vertraglichen Verpflichtung vom Auftragnehmer nicht nachgekommen, so behält sich der Auftragnehmer vor, ohne weiter Ankündigung oder Abmahnung durch ein anderes Unternehmen die Baustelle besenrein aufzuräumen. Die dafür anfallenden Kosten trägt der verursachende Auftragnehmer. Es wird auf die sicherheitstechnische Baustellenordnung des Flughafen Köln/Bonn verwiesen.
1.0 Besondere Vertragsbedingungen Bau der Flughafen
00 Vorbereitende Maßnahmen
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Vorbereitende Maßnahmen
00.01 Baustelleneinrichtung
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Baustelleneinrichtung
00.02 Dokumentation
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Dokumentation
02 Bodenbelagsarbeiten
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Bodenbelagsarbeiten
ZusätzlicheTechnischeVertragsbedingungen (ZTV) Bodenbelagsarbeiten 1.  Normen, Richtlinien, Vorschriften, Verordnungen Der Ausschreibung liegen  "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)" zugrunde. Im besonderen: - DIN 18365 - Bodenbelagarbeiten - DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - Merkblätter der Technischen Kommission Bauklebstoffe (TKB) - Die jeweils gültigen TRGS - Sämtliche Unfallverhütungsvorschriften und die Regeln der Bauberufsgenossenschaften - Die jeweils gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen - Einbau- und Verlegeanweisungen der Hersteller Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den DIN-Normen, Fachregeln der Verbände, Verordnungen der Baubehörden, allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie Hinweisen des Werkstofflieferanten zu erfolgen. Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung der Leistungsbeschreibung. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen)  Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
ZusätzlicheTechnischeVertragsbedingungen (ZTV)
02.01 Vorbereitende Maßnahmen
02.01
Vorbereitende Maßnahmen
02.02 Teppich
02.02
Teppich
02.03 Polyurethan
02.03
Polyurethan
02.04 Sockelleisten
02.04
Sockelleisten
08 Stundenlohnarbeiten
08
Stundenlohnarbeiten
08.01 Stundenlohnarbeiten
08.01
Stundenlohnarbeiten