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Description
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Net total EUR
Projektinformation
Ausschreibung:
GU - Ausbaugewerke KG 300 + Schreinerarbeiten
Bauvorhaben:
Terminal 1, 3.OG Mitte
Kennedystraße
51147 Köln
Bauherr:
Flughafen Köln / Bonn GmbH
Heinrich-Steinmann-Straße 12
51147 Köln
Ausführungsbeginn: 10.11.2025
Ausführungsende: 07.09.2026
Hinweis zur Planung:
Der Leistungsbeschreibung liegt ein Planstand der
Leistungsphase 3 als
Kalkulationsgrundlage bei. Im Zuge der Leistungsphase
7 wird die Planung im Sinne der
Leistungsphase 5 fortgeschrieben, sodass diese zum
Baustart vorliegt.
Projektinformation
Projektbeschreibung
Die geplante Maßnahme findet am Flughafen Köln/Bonn,
Terminal 1, Ebene 3 Mitte,
innerhalb der bestehenden Gebäudehülle statt. Die
zuvor als Konferenzzentrum genutzte
Fläche soll zu einer modernen, flexibel nutzbaren
Bürowelt für ca. 120 Mitarbeitende des
Flughafens umgestaltet werden. Der Bereich soll in
offene Bürozonen,
Einzelarbeitsplätze, Besprechungsräume,
Projektflächen, Coffeepoints und
Sanitärbereiche gegliedert werden. Bevor der
Innenausbau startet, wird die Fläche
komplett entkernt und die Sanitärbereiche und der
Estrich erneuert.
Projektbeschreibung
1.0 Besondere Vertragsbedingungen Bau der Flughafen
Köln/Bonn GmbH (BVB-Bau)
Durch den AN sind die Vertragsbedingungen eigenständig
unter folgendem Link
abzurufen und zu sichten. Es wird davon ausgegangen,
dass der AN mit Abgabe eines
Angebots den Vertragsbedingungen zustimmt.
https://www.koeln-bonn-airport.de/fileadmin/user_upload
/pdf/Vertragsbedingung/Vertrag
bedingungen/BVB_Bau.pdf
1.1 Weitere Technische Vorbemerkungen Allgemein
Vor der Montage hat sich der AN mit dem Fachplaner in
Verbindung zu setzen, um
Einzelheiten über die Anordnung und Befestigung zu
klären.
Ist ein Aufmaßauftrag vereinbart, ist das Aufmaß zur
Abrechnung bzw.
Rechnungsstellung gemeinsam mit dem AG oder dessen
Beauftragten durchzuführen.
Müssen Teilaufmaße durchgeführt werden, sind diee auf
einer dem Aufmaß beigefügten
Zeichnung zu kennzeichnen.
1.2 Sonstiges
Die Einheitspreise sind als Komplettleistungen
anzubieten. In die EPs sind
einzukalkulieren :
Lieferung aller Materialien und Hilfsstoffe, sämtliche
Lohnkosten, abnahmefertige
Montage, incl. Gerüststellung wenn nicht als separate
Position ausgeschrieben ist.
Es wird jedem Bieter zur Pflicht gemacht, sich vor
Angebotsabgabe ein klares Bild der
Örtlichkeiten zu machen. Preisnachforderungen aufgrund
von Unkenntnis über die
örtlichen Gegebenheiten, zusätzliche
Sicherungsmaßnahmen, Arbeitsverzögerungen bei
den Vorleistungen, werden vorsorglich ausgeschlossen.
Lagermöglichkeiten für Materialien, Hilfsstoffe, etc.,
sind in einem für die Baustelle
geschaffenen Baufeld unterzubringen bzw. müssen auf
Grund der geringen
Baustelleneinrichtung Just in Time geliefert werden.
Die Verwaltung erfolgt in Abstimmung mit der örtlichen
Bauleitung.
Bezüglich der Entsorgung von Abfallmaterialien hat
sich der Bieter an die bestehenden
gesetzlichen Vorgaben zu halten. Entsorgungsnachweise
sind
der Bauleitung unaufgefordert gemäß den ,Besondere
Vertragsbedingungen Bau der
Flughafen Köln/Bonn Vertragsbedingungen u.
Informationen zur Bauabfallentsorgung"
vorzulegen.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Details auf
Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung
für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig
erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit
einer entsprechenden Begründung
dem Angebot beizufügen.
Die im Leistungsverzeichnis beschriebnene Fabrikate
und Materialien sind als
Planungsgrundlagen zu werten. Durch den Bieter können
gleichwertige Fabrikate und
Materialien angeboten werden. Dabei ist die
Gleichwertigkeit der angebotenen Materialien
durch Detailzeichnungen, Muster und
system-Prüfzeugnisse nachzuweisen. Unterlagen
wie z.B. Technische Merkblätter müssen zur
Angebotsabgabe vorliegen.
1.3 Qualitätssicherung
Der Bauleitung ist als Unternehmerbescheinigung ein
Übereinstimmungs- und
Verwendbarkeitsnachweis über die eingebauten Produkte
in zweifacher Ausfertigung
vorzulegen.
Der Bieter muss prüfbare Unterlagen vorlegen, aus
denen die Eignung zur Ausführung
obiger Leistungen hervorgeht (Fachfirmen-Nachweis).
Mit der Annahme des Auftrags
verpflichtet sich der AN zur Übernahme der
Fachbauleitung.
Als Qualifikation müssen alle betreffenden Monteure
des Bieters über den
Sachkundenachweis verfügen.
1.4 Zugangsberechtigung zur Baustelle, Lager und
Arbeitsplätze, Unterkünfte /
Baustelleneinrichtung
Die Baustelle befindet sich nicht im
Sicherheitsbereich Bereich des Flughafens im 3.
Obergeschoss des Terminal. Ein Lastenaufzug im Kern 3
steht neben einer
Treppenanlage für den Materialtransport zur Verfügung.
Treppenhaus und Lastenaufzug
enden auf der Ebene -1. Auf dieser Ebene erfolgt die
Anlieferung und dort ist
Baustelleneinrichtung vorzusehen.
Lastenaufzug
Grundfläche des Förderkorbes: 1,80 x 1,20m
Türhöhe 2,00m
Auf der Ebene -1 wird eine Fläche für die
Baustelleneinrichtung inkl. Containern zur
Verfügung gestellt. Siehe Plan: 2342_03_0001_BEFL. Ein
Einrichten der
Baustelleneinrichtungsfläche ist im Vorfeld mit dem AG
sowie der örtlichen Bauleitung
abzustimmen.
Es bestehen Parkmöglichkeiten und
Anliefermöglichkeiten im Parkhaus P1A.
Parktberechtigungen werden zur Verfügung gestellt.
Der Transfer von Materialanlieferungen, Werkzeug,
Kleinmaterialien und Mitarbeitern des
Auftragnehmers erfolgt über Aufzüge/Treppenräume aus
dem Untergeschoss bis in die
Ebenen.
Die Baustelleneinrichtungsfläche sowie die
entsprechenden Zuwegungen sind durch den
AN sauber zu halten. Eine entsprechende Reinigung ist
durch den AN im Zuge der
Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
1.5 Anschlüsse für Wasser und Energie
Wasser:
Für die Wasserentnahme wird eine Zapfstelle vom
Flughafen Köln/Bonn zur Verfügung
gestellt (ca. 2 Zoll). Alle notwendigen Verteiler und
Leitungen sind Sache des
Auftragnehmers (für alle Bereiche der Baustelle). Die
Verbraucherkosten trägt der AG.
Baustromversorgung:
Die Baustromversorgung für die Baustelle erfolgt an
einem vom Auftraggeber
freigestellten Übergabepunkt. Die Unternehmer erhalten
hier einen Anschluss bis 16 A
auf der Etage. Dieser Anschluss wird für alle Gewerke
bis Bauende vorhalten. Von
diesem Übergabepunkt sollen alle Unternehmen eine
Stromversorgung für den
Eigenbedarf aufbauen. Die Aufwendungen für die
Einrichtung der geeigneten
Stromversorgung inkl. aller Verteileranlagen,
Kupplungen, Leitungen, etc., die der
Auftragnehmer für den Eigenbedarf benötigt, inklusive
aller Anschlüsse zur Unterhaltung
und Wartung sowie den Rückbau nach Beendigung der
Baumaßnahme,
ist Sache des Auftragnehmers. Die dafür anfallenden
Kosten sind in das Angebot
einzukalkulieren, sofern in der Ausschreibung nichts
anderes vorgesehen wird.
Sämtliche Energiekosten trägt der Bauherr. Aus diesem
Grund sind sie vom
Auftragnehmer nicht bei der Erstellung des Angebotes
zu berücksichtigen.
1.6 Achs- und Höhenpunkte
Dem Auftragnehmer werden zu Baubeginn zwei Achsen in
Y- und X-Richtung, sowie ein
Höhenpunkt (NN-bezogen) zur Verfügung gestellt.
Alle weiteren, für die Ausführung der beauftragten
Leistungen notwendigen
Einmesspunkte, Messungen und Vermessungsarbeiten sind
Sache des Auftragnehmers.
1.7 Telefonanschluss
Der Auftragnehmer soll mobile Telefone benutzen. Ein
gesonderter Anschluss wird beim
Umbau / Erweiterung der Gebäude nicht zur Verfügung
gestellt.
1.8 Lärmschutz
Lärmintensive Arbeiten an den bestehenden Bauteilen
sind auf Grund der
Aufrechterhaltung des Flughafenbetriebes mit dem AG
oder der Örtlichen Bauleitung
frühzeitig abzustimmen.
1.9 Sicherheitskräfte
Der Auftragnehmer benennt schriftlich nach den
Bauberufsgenossenschaftlichen
Vorschriften eine Sicherheitsfachkraft. Die Person ist
mindestens 10 Werktage vor
Ausführungsbeginn der Vertraglichen Leistungen der
Objektüberwachung/Bauleitung
vorzustellen. Die Sicherheitsfachkraft hat von Beginn
der Vertragsleistung bis zum Ende
der Leistungen verantwortlich dafür zu sorgen, dass
sämtliche
Unfallverhütungsvorschriften strikt eingehalten
werden. Die Sicherheitsfachkraft ist in
allen Belangen des Unfallschutzes den Mitarbeitern des
Auftragnehmers und seiner
Nachunternehmer weisungsbefugt. Die
Sicherheitsfachkraft hat zusammen mit allen
verantwortlichen am Projekt beteiligten Bauleitern des
Auftragnehmers an allen, vom
Bauherrn oder seinen Vertretern einberufenen
Sicherheitstechnischen Besprechungen,
teilzunehmen.
2.0 Sonstiges
Innerhalb des gesamten Terminals gilt absolutes
Rauchverbot !
Die Baustelle findet im Bestand statt, d. h. es werden
Bauteile und Teilbereiche von
Bauteilen auf der Baustelle verbleiben. Alle Arbeiten
sind so durchzuführen, dass die
verbleibenden Bauteile nicht beschädigt werden. Bei
fahrlässigen Beschädigungen wird
der Auftragnehmer mit den Beseitigungskosten belastet.
Vom Auftraggeber werden nur Flucht und Rettungswege
ausgeleuchtet. Die Erstellung
der Arbeitsplatzbeleuchtung ist Sache des
Auftragnehmers. Eine gesonderte Vergütung
erfolgt nicht. Die eigene Arbeitsplatzbeleuchtung darf
nur so aufgestellt / eingerichtet
werden, dass keine Blendwirkung in Richtung Start- und
Landebahn bzw. Vorfeld oder
Himmel entsteht.
Auf Grund der Passagierverkehres ist besonders darauf
zu achten, dass keine
leichtflüchtigen Materialien, wie zum Beispiel
Verpackungsmaterialien etc. die Baustelle
unkontrolliert verlassen.
Wegen des sensiblen Umfeldes ist die Baustelle täglich
nach Arbeitsende, besenrein
aufzuräumen. Anfallender Müll und Restmaterialien sind
zu entsorgen. Wird dieser
vertraglichen Verpflichtung vom Auftragnehmer nicht
nachgekommen, so behält sich der
Auftragnehmer vor, ohne weiter Ankündigung oder
Abmahnung durch ein anderes Unternehmen die Baustelle
besenrein aufzuräumen. Die
dafür anfallenden Kosten trägt der verursachende
Auftragnehmer.
Es wird auf die sicherheitstechnische
Baustellenordnung des Flughafen Köln/Bonn
verwiesen.
1.0 Besondere Vertragsbedingungen Bau der Flughafen
00 Vorbereitende Maßnahmen
00
Vorbereitende Maßnahmen
00.01 Baustelleneinrichtung
00.01
Baustelleneinrichtung
00.02 Dokumentation
00.02
Dokumentation
02 Bodenbelagsarbeiten
02
Bodenbelagsarbeiten
ZusätzlicheTechnischeVertragsbedingungen (ZTV)
Bodenbelagsarbeiten
1. Normen, Richtlinien, Vorschriften, Verordnungen
Der Ausschreibung liegen "Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen
(ATV)" zugrunde.
Im besonderen:
- DIN 18365 - Bodenbelagarbeiten
- DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
jeder Art
- Merkblätter der Technischen Kommission Bauklebstoffe
(TKB)
- Die jeweils gültigen TRGS
- Sämtliche Unfallverhütungsvorschriften und die
Regeln der Bauberufsgenossenschaften
- Die jeweils gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen
- Einbau- und Verlegeanweisungen der Hersteller
Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in
Übereinstimmung mit den
DIN-Normen, Fachregeln der Verbände, Verordnungen der
Baubehörden, allgemein
anerkannten Regeln der Technik sowie
Hinweisen des Werkstofflieferanten zu erfolgen.
Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung der
Leistungsbeschreibung. Soweit in der
Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen
(z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen
umgesetzt werden,
europäische technische Zulassungen, gemeinsame
technische Spezifikationen,
internationale Normen) Bezug genommen wird, werden
auch ohne den
ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer
gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
ZusätzlicheTechnischeVertragsbedingungen (ZTV)
02.01 Vorbereitende Maßnahmen
02.01
Vorbereitende Maßnahmen
02.02 Teppich
02.02
Teppich
02.03 Polyurethan
02.03
Polyurethan
02.04 Sockelleisten
02.04
Sockelleisten
08 Stundenlohnarbeiten
08
Stundenlohnarbeiten
08.01 Stundenlohnarbeiten
08.01
Stundenlohnarbeiten