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Vorbemerkungen Gegenstand der Ausschreibung sind die Fenster- und Türarbeiten für den Umbau einer bestehenden Einzelhandelsfläche zu einem Kompetenz-Center.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis, den Vertragszeichnungen, der Fensterliste, den beigefügten Nachweisen und den sonstigen Vertragsunterlagen.
Ausschreibungs- und Planungsstand
Die Ausschreibung erfolgt auf Grundlage der derzeit vorliegenden Bestands-, Genehmigungs- und Ausschreibungsplanung. Eine vollständige Ausführungs- und Detailplanung liegt zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht vor.
Erkennbare Widersprüche, Unvollständigkeiten oder Unklarheiten der Vertragsunterlagen sind vor Angebotsabgabe schriftlich anzuzeigen. Änderungen des ausgeschriebenen Leistungsumfangs dürfen nur nach schriftlicher Anordnung ausgeführt werden.
Vertragsgrundlagen
Der Auftraggeber ist ein privater Auftraggeber. Die Vergabe erfolgt in Anlehnung an die Grundsätze der VOB/A.
Für den später abzuschließenden Bauvertrag gelten, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird:
die VOB/B,
die einschlägigen Regelungen der VOB/C,
die Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen,
das Leistungsverzeichnis einschließlich Vorbemerkungen,
die Vertragszeichnungen, Berechnungen und Anlagen,
ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
Technische Grundlagen
Sämtliche Leistungen sind nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Vorschriften, den einschlägigen DIN- und EN-Normen, den bauaufsichtlichen Bestimmungen, den Herstellervorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Die in den Ausschreibungsunterlagen genannten Regelwerke und technischen Anforderungen sind nicht abschließend. Der Auftragnehmer hat sämtliche für seine Leistungen einschlägigen Vorschriften eigenverantwortlich zu beachten.
Prüfung der Unterlagen und örtliches Aufmaß
Der Auftragnehmer hat die für seine Leistungen maßgebenden Unterlagen und die örtlichen Ausführungsbedingungen vor Beginn der Arbeiten zu prüfen.
Sämtliche Maße sind vor der Fertigung am Bestand zu kontrollieren. Maße aus Zeichnungen dürfen nicht ungeprüft übernommen werden.
Festgestellte Abweichungen oder ungeeignete Ausführungsbedingungen sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Fertigung darf erst nach Abschluss des Aufmaßes und Freigabe der erforderlichen Werkstattzeichnungen begonnen werden.
Werkstatt- und Montageplanung
Der Auftragnehmer hat die zur Ausführung seiner Leistungen erforderliche Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen.
Die Planung ist mit den angrenzenden Bauteilen und den Leistungen anderer Gewerke abzustimmen. Die Prüfung oder Freigabe durch den Auftraggeber entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für Maße, Konstruktion und fachgerechte Ausführung.
Eine darüber hinausgehende Objekt-, Tragwerks- oder Fachplanung ist nur geschuldet, soweit sie in einer Position ausdrücklich beschrieben ist.
Schnittstellen zu anderen Gewerken
Die Rohbauöffnungen und die für den Fenstereinbau erforderlichen Anschlussflächen werden durch das Rohbaugewerk vorbereitet.
Der Auftragnehmer hat die Vorleistungen anderer Gewerke vor Beginn seiner Arbeiten zu prüfen. Bedenken gegen Art, Beschaffenheit oder Maßhaltigkeit der Vorleistungen sind vor Ausführung schriftlich anzumelden.
Der Ausbau der provisorischen Fassadenverschlüsse ist zeitlich mit der Bauleitung und den beteiligten Gewerken abzustimmen. Geöffnete Fassadenbereiche sind bis zur Herstellung des endgültigen Verschlusses gegen Witterung und unbefugten Zutritt zu sichern.
Beschädigungen an vorhandenen oder bereits fertiggestellten Bauteilen, die durch die Arbeiten des Auftragnehmers entstehen, sind auf dessen Kosten fachgerecht zu beseitigen.
Baustellenbedingungen
Die Arbeiten erfolgen in einem Bestandsgebäude mit angrenzenden Nutzungen.
Auf dem Grundstück stehen drei Stellplätze als Baustelleneinrichtungs-, Arbeits- und Lagerfläche zur Verfügung. Darüber hinaus benötigte Flächen sind durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich zu beschaffen.
Flucht- und Rettungswege, Verkehrsflächen und Zugänge sind freizuhalten. Sanitäreinrichtungen sind bauseits vorhanden.
Die Lagerung, der Transport und die Montage sind rechtzeitig mit der Bauleitung und den beteiligten Gewerken abzustimmen.
Baustrom und Bauwasser
Baustrom und Bauwasser werden durch den Auftraggeber an zentralen Übergabestellen bereitgestellt.
Für Bereitstellung und Vorhaltung werden dem Auftragnehmer Umlagen in Höhe von jeweils 0,3 % der endgültigen Netto-Auftragssumme einschließlich beauftragter Nachträge berechnet.
Die gewerkespezifische Verteilung ab den zentralen Übergabestellen ist Sache des Auftragnehmers.
Baucombi-Versicherung
Für die Baumaßnahme ist der Abschluss einer Baucombi-Versicherung durch den Auftraggeber vorgesehen.
Die hierfür anfallenden Kosten werden auf alle beteiligten Gewerke einschließlich der Fachplaner proportional zum jeweiligen Auftragsvolumen umgelegt. Die endgültige Höhe der Umlage wird nach Abschluss der Versicherung mitgeteilt.
Abfälle und Reinigung
Der Auftragnehmer ist für die laufende Beseitigung und fachgerechte Entsorgung der durch seine Leistungen anfallenden Abfälle und Verpackungsmaterialien verantwortlich.
Aufgestellte Container müssen abschließbar sein. Die Arbeitsbereiche sind regelmäßig zu reinigen und nach Abschluss der Arbeiten besenrein zu übergeben.
Ausführungszeiten
Die Werkstattzeichnungen sind bis zum 23.10.2026 vorzulegen.
Die Fertigung soll bis zum 31.12.2026 und der Einbau bis zum 15.01.2027 abgeschlossen sein.
Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Auftragserteilung einen mit dem Gesamtterminplan abgestimmten Werkstatt-, Fertigungs- und Montageablauf vorzulegen. Erkennbare Terminrisiken sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Nebenleistungen und Dokumentation
Sämtliche zur vollständigen, funktionsfähigen und mangelfreien Ausführung erforderlichen Nebenleistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen, soweit hierfür keine gesonderte Position vorgesehen ist.
Vor der Abnahme sind die ausgeführten Leistungen zu reinigen, einzustellen und auf vollständige Funktion zu prüfen.
Die nach den Vertragsunterlagen, technischen Regeln und Einzelpositionen erforderlichen Werkstattzeichnungen, Produktunterlagen, Nachweise, Zulassungen sowie Bedienungs- und Wartungsunterlagen sind geordnet zu übergeben.
Vorbemerkungen
01 FENSTER- UND TÜRARBEITEN
01
FENSTER- UND TÜRARBEITEN
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Aufmaß, Planung und Bemusterung
01.02
Aufmaß, Planung und Bemusterung
01.03 Provisorische Fassadenverschlüsse
01.03
Provisorische Fassadenverschlüsse
01.04 Aluminium-Fenster und Fenstertüren
01.04
Aluminium-Fenster und Fenstertüren
01.05 Montage und Baukörperanschlüsse
01.05
Montage und Baukörperanschlüsse
01.06 Äußere Fenstereinfassungen und Fensterbänke
01.06
Äußere Fenstereinfassungen und Fensterbänke
01.07 Innenfensterbänke
01.07
Innenfensterbänke
01.08 Fassadenrost
01.08
Fassadenrost
01.09 Brandschutztüren
01.09
Brandschutztüren
01.10 Kunststofffenster – Alternativpositionen
01.10
Kunststofffenster – Alternativpositionen
01.11 Stundenlohnarbeiten
01.11
Stundenlohnarbeiten