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VORSCHRIFTEN VORSCHRIFTEN
Die vorliegenden Technischen Vorbemerkungen gelten für
alle Erd- und Bodenarbeiten.
Über die der Ausschreibung zugrundeliegenden Normen
hinaus gelten die anerkannten Regeln der Technik, die
VOB Teil B und C sowie die nachfolgend aufgeführte
Vorschriften (keine abschließende Auflistung):
ZTV E-StB 17
ZTV SoB StB
DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau
DIN 1986-100Entwässerungsanlagen für Gebäude und
Grundstücke
DIN 12056 Schwerkraftentwässerung innerhalb von
Gebäuden
DIN EN 752 Entwässerungssysteme außerhalb von
Gebäuden
Sowie die jeweiligen systembezogenen, technischen
Planungs- und Verarbeitungsanleitungen des Herstellers.
Der vorliegende geotechnische Bericht, die
Tragwerksplanung sowie die Auflagen und
Nebenbestimmungen der Baugenehmigung sind bei der
Preisfindung und Ausführung zu berücksichtigen.
ALLGEMEINES
Alle Leistungen des Auftragnehmers umfassen den
Transport aller erforderlichen Materialien bis zum
Montageort, die Transporteinrichtungen, Hebezeuge,
Gerüste bis 2,00 m Arbeitsbühnen über Gelände bzw.
Fußboden, die Lieferung und den betriebsfertigen
Einbau, sowie Kosten für Vorkehrungen bei zu
erkennender Gefahr, auch dritten gegenüber. Eine
gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Die Leistung beinhaltet die Prüfung der Vorleistung.
Der AN hat vor Herstellung die Baumaße an Ort und
Stelle zu nehmen. Geringfügige Maßabweichungen sind von
ihm zu berücksichtigen. Geringfügige Maßabweichungen
sind in den von ihm herzustellenden Konstruktionsteilen
zu berücksichtigen. Werden größere Maßabweichungen
festgestellt, hat er umgehend den Auftraggeber von dem
Sachverhalt zu unterrichten, der dann die
erforderlichen Maßnahmen veranlasst.
Gegen Verschmutzung und Beschädigung anderer Bauteile
sowie zur Vermeidung der Gefährdung von Personen sind
vom AN der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare
Vorkehrungen zu treffen. (Abdeckungen, Hinweisschilder,
Absperrungen, etc.)
AUSFÜHRUNG
Vorleistungen, die mit Mängeln behaftet sind, sowie
zusätzlich notwendige Besondere Leistungen sind dem AG
sofort bei Erkennen und rechtzeitig vor Ausführung der
Arbeiten schriftlich mitzuteilen.
Für die Erdarbeiten wird die ZTV E-StB 17 vertraglich
vereinbart.
Als Prüfmethode wird die Methode M1 gewählt. Sich
hieraus ergebende Leistungen oder Erschwernisse (so
z.B. auch Art und Umfang der
Eigenüberwachungsprüfungen) sind in die entsprechenden
Positionen einzurechnen.
Boden-, Auffüllungseinbau: maximale Schichtstärke pro
Einbaulage 0,30 m
Hinsichtlich der Anforderungen an die Erdarbeiten,
Homogenbereiche und Bodenzusammensetzung, Inhaltsstoffe
und Zuordnungswerte wird grundsätzlich auf das
beiliegende Baugrundgutachten und auf aktuell geltende
Verordnungen (EBV, DepV etc.) verwiesen. Angaben die
sich hieraus ergeben sind zu beachten und in die
entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren.
Die auf dem Bereitstellungslager für den Anbau
gebildeten Mieten dürfen gesamt maximal 500m³ umfassen.
Werden organoleptische Auffälligkeiten im ausgehobenen
Auffüllungs- / Bodenmaterial aufgefunden, ist der AG
unverzüglich zu benachrichtigen, die Erdarbeiten sind
in diesem Bereich einzustellen. Der vom AN beauftragte
Baugrundgutachter zur fachgutachterlichen Überwachung
entscheidet dann über das weitere Vorgehen.
Auf dem Gelände sind zahlreiche unterirdische in
Betrieb befindliche Leitungen wie z.B.
Wasserversorgungsleitungen, Abwasserleitungen,
stromführende Kabel oder auch z.B. Steuerleitungen
vorhanden. Siehe hierzu auch den als Anlage beigefügten
Leitungsplan. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der
Bestandsunterlagen kann nicht garantiert werden.
In den Arbeitsbereichen sind hierfür im Zuge der
Arbeiten vom AN Suchschlitze und Kopflöcher
auszuführen. Die Vergütung hierfür erfolgt in separaten
Positionen. Hierbei findet eine baubegleitende
Begutachtung durch den AG statt.
Die Sohlen von Baugruben und Arbeitsebenen sind
fluchtgerecht, und mit der vorgegebenen Höhenlage
störungsfrei herzustellen und nach Erfordernis
nachzuverdichten.
Für alle Bodenaustauschmaterialien, welche als Trag-
oder Dränschichten ausgeführt werden, wird die ZTV SoB
StB vertraglich vereinbart.
Sofern nicht in den nachfolgenden Positionen
beschrieben, sind die folgenden Leistungen im
Angebotspreis einzukalkulieren:
- Herstellung von Übergängen
- Notwendige Schutzmaßnahmen gegen Witterungseinflüsse,
auch bei Arbeitsunterbrechung
- alle Hilfsmittel wie Rollgerüste, Leitern etc.
MATERIALIEN
Die nachfolgenden Leistungsbeschreibung dient der
Preisfindung. Für Ausführung und Anwendung der
jeweiligen freigegebenen Materialien gelten die neusten
technischen Richtlinien und Herstellervorschriften.
Vorgaben des geotechnischen Berichts und der
Tragwerksplanung sind einzuhalten.
Kommen Materialien zum Einsatz, für die Gütenachweise
in Form von Zulassungen, Prüfzeugnisse o.ä.
erforderlich sind, so sind diese vom AN unaufgefordert
rechtzeitig, jedoch min. 2 Wochen, vor Ausführung dem
Auftraggeber zu übergeben.
Der AG behält sich vor, von allen zur Anwendung
kommenden Materialien Proben zu entnehmen und auf
Qualität und Eignung untersuchen zu lassen.
MANTELVERORDNUNG:
Die neue Mantelverordnung regelt die Stoffströme von
Aushub, Bodenmaterial und Baggergut (novellierte
BBodSchV), Ersatzbaustoffen (neue EBV) und Abfall
(novellierte DepV) neu. Die neue Mantelverordnung
verzahnt sich mit dem weiterhin gültigen KrWG.
Wesentlich ist die Weichenstellung bzw. die Zuordnung
zu einer Regimeeinordnung (BBodSchV, EBV, oder DepV)
gemäß des Zieles der Verwendung, Verwertung oder
Entledigung. Somit muss das Ziel vorher definiert sein,
um ein regelkonformes Boden-/Materialmanagement
betreiben zu können.
Sämtliche Bodenschürfungen zur Entnahme von Bodenproben
(Deklaration der Bodenklasse) sind unter Begleitung des
vom AN beauftragten Bodengutachters zur
fachgutachterlichen Überwachung durchzuführen.
Die Entnahme der Bodenproben erfolgt durch die
fachkundliche Überwachung.
Die Deklarationsanalyse erfolgt durch Laborauswertungen
des Bodengutachters.
VORSCHRIFTEN
01 Baufeldvorbereitung / allgemeine Erdarbeiten
01
Baufeldvorbereitung / allgemeine Erdarbeiten
01.__.0010 Sträucher, Hecken roden und entsorgen Baufeldfreimachung durch Rodung von Sträuchern, Hecken,
Kleinbäumen u.ä. einschließlich Wurzelwerk, in
Einzelflächen sowie Entsorgung nach AVV-Schlüssel.
Leistungsbestandteil:
Rodung
Wurzelfreimachung bis ca. 50 cm tief
Zerkleinern
Laden und Verbringen auf eine Verwertungs- und
Entsorgungsanlage
Stammdurchmesser: bis 10 cm (gemessen 1,00m über GOK)
Höhe: bis 2,00 m
Anwendungsort: Baufeld
Abrechnung erfolgt nach m2 Abtragsfläche.
01.__.0010
Sträucher, Hecken roden und entsorgen
562.00
m2
01.__.0020 Rieselstreifen aufnehmen Den im Mittel ca. 0,50m breiten und im Mittel ca. 10 -
30cm tiefen Kiesstreifen am Gebäude einschl.
Randeinfassung und Unterbau aus Schotter- bzw.
Mineralbeton in verschiedenen Stärken aufnehmen und
gemäß den gesetzlichen Vorschriften entsorgen, einschl.
Transport und Entsorgungsgebühr.
Evtl. erforderliches Sortieren ist einzukalkulieren.
01.__.0020
Rieselstreifen aufnehmen
41.00
m
01.__.0030 Plattenbeläge aufnehmen Befestigung aus Gehwegplatten und Pflastersteinen aus
Beton, Naturstein, Rasengittersteine etc. einschl.
Randeinfassung und Unterbau aus Schotter- bzw.
Mineralbeton in verschiedenen Stärken aufnehmen und
gemäß den gesetzlichen Vorschriften entsorgen, einschl.
Transport und Entsorgungsgebühr.
Evtl. erforderliches Sortieren ist einzukalkulieren.
01.__.0030
Plattenbeläge aufnehmen
187.00
m2
01.__.0040 Hochbord / Tiefbord abbrechen und entsorgen Hochboard / Tiefboard inkl. Rückenstütze abbrechen,
aufnehmen und entsorgen.
Inkl. im Allgemeinen aller hierfür erforderlichen
Erdarbeiten
01.__.0040
Hochbord / Tiefbord abbrechen und entsorgen
30.00
m
01.__.0050 Sockel- und Fundamentflächen freilegen Sockel- und Fundamentflächen unter Geländeoberkante
freilegen und vor nachrieselndem Erdreich schützen,
Fläche säubern und ausreichend trocknen lassen.
Handaushub ist einzukalkulieren. Aushub sortenrein
sortieren, laden und in Mieten zur Beprobung durch den
Fachgutachter des AN lagern. Leistung einschließlich
Verbau.
Aushubtiefe: bis ca. 1,40 m
Sohlenbreite:ca. 0,60 m
01.__.0050
Sockel- und Fundamentflächen freilegen
41.00
m
01.__.0060 Geotextil als Unterlage Oberboden-/ Aushubmieten Verlegung eines Geotextils, unterhalb der Oberboden-
/Aushubmieten aus den, entsprechend den nachfolgenden
technischen Angaben:
Geotextil mit einem Flächengewicht von mind. 250 g/m²,
mechanisch verfestigt, Geotextil-Robustheitsklasse 4
für Vliesstoffe nach dem Merkblatt für Anwendung von
Geotextil und Geogitter im Erdbau des Straßenbaus.
Überlappung 20 cm.
Abgerechnet wird die belegte Grundfläche. Überlappungen
sind in den Einheitspreis dieser Position einzurechnen
und werden nicht gesondert vergütet.
01.__.0060
Geotextil als Unterlage Oberboden-/ Aushubmieten
1,780.00
m2
01.__.0070 Abdecken Mieten von Aushubmaterial Mieten mit witterungsempfindlichem Boden mittels Planen
ordnungsgemäß abdecken. Die Planen sind gegen Abheben
zu sichern. Später wieder abplanen und Planen
entsorgen.
LDPE Baufolie Dicke mindestens 170 my.
Überlappung: 20 cm .
Der Zustand der Abdeckung ist regelmäßig zu
kontrollieren, zu erneuern und ggf. neu herzustellen.
Abgerechnet wird die abgeplante Oberfläche.
Überlappungen sind in den Einheitspreis dieser Position
einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
01.__.0070
Abdecken Mieten von Aushubmaterial
2,780.00
m2
01.__.0080 Oberboden abtragen und lagern Oberboden inkl. Vegetationsdecke abtragen und im
Baustellenbereich in Mieten locker aufsetzen, eine
Bodengruppe. Die Oberbodenmieten sind gegen
Durchfeuchtung zu schu¨tzen. Bewuchs, Baumstu¨mpfe,
Wurzeln und sa¨mtliche anderen organischen Substanzen
sind restlos zu entfernen.
Abtragsdicke:ca. 50 - 70 cm
Förderweg: max. 120 m
Vor Beginn und nach vollsta¨ndigem Oberbodenaushub sind
als Abrechnungsgrundlage Fla¨chenivellements im Beisein
des Auftraggebers aufzunehmen.
01.__.0080
Oberboden abtragen und lagern
410.00
m3
02 Arbeitsschutz
02
Arbeitsschutz
Die erforderlichen Leistungen des Arbeitsschutzes sind Die erforderlichen Leistungen des Arbeitsschutzes sind
im beiliegenden Arbeits- und Sicherheitsplan
beschrieben. Die jeweiligen technischen,
organisatorischen und persönlichen Schutzausrüstungen
sind hierin zusammengefasst und vom AN vorzuhalten
sowie auf Anweisung der öBÜ einzusetzen.
Der AN hat alle Arbeitsschutzvorkehrungen gemäß
Arbeits- und Sicherheitsplan sowohl zum Schutz seiner
eigene Mitarbeiter als auch seiner Nachauftragnehmer zu
treffen und in den nachfolgenden Positionen zu
kalkulieren.
Der AN hat alle notwendigen Anzeigen, Mitteilungen,
etc. im Zusammenhang mit den Arbeiten im kontaminierten
Bereich selbstständig und fristgerecht auszuführen. Die
Anzeigen sind im Baustellenordner in Kopie vorzuhalten
und dem AG/öBÜ vor Beginn der Arbeiten vorzulegen.
Die erforderlichen Leistungen des Arbeitsschutzes sind
02.__.0010 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gem. AS-Plan Durchführung der arbeitsmedizinischen Untersuchungen
als Pflicht- und Angebotsvorsorge für alle auf der
Baustelle und mit dem jeweiligen Gefahrstoff
Beschäftigten.
Das Untersuchungsprogramm für die Beschäftigten ist im
Ausgang der Gefährdungsbeurteilung des ausführenden
Unternehmens auf Grundlage des §5 ArbSchG i. V. m. §6
GefStoffV eigenverantwortlich festzulegen, Abgleich mit
Asi-Plan zu dokumentieren und gem. ArbMedVV durch den
Unternehmer durchführen und protokollieren zu lassen.
Die Nachweise sind auf der Baustelle vorzuhalten und
Kopien sind gemeinsam mit dem Beleg der Unterweisung zu
übergeben.
02.__.0010
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gem. AS-Plan
L
1.00
psch
02.__.0020 Erstellen Betriebsanweisungen, Belehrungen Erstellen der Betriebsanweisungen nach
berufsgenossenschaftlichen Richtlinien (TRGS 555) auf
Grundlage des Arbeits- und Sicherheitsplan nach DGUV
101-004 / TRGS 524 erarbeiten. Abstimmung mit den
Projektbeteiligten, der zuständigen Aufsichtsbehörde
und zuständigen Berufsgenossenschaft, einschl.
Anpassung im Verlauf der Sanierung.
Durchführung und aktenkundige Belehrung / Unterweisung
aller auf der Baustelle Beschäftigten, einschließlich
aller Nachauftragnehmer.
Unterschriebene Nachweise der Unterweisung sind vor
Aufnahme der Arbeiten an den AG und die öBÜ zu
übergeben.
Die Betriebsanweisungen werden Bestandteil der
Sanierungsenddokumentation.
02.__.0020
Erstellen Betriebsanweisungen, Belehrungen
L
1.00
psch
02.__.0030 Schwarz-Weiß-Anlage liefern, aufstellen, beräumen Schwarz-Weiß-Anlage (SWA) für alle Arbeitnehmer, die
auf der Baustelle tätig (Feststellung Anzahl durch AN)
sind zzgl. 2 AN für AG/BL einzubeziehen, einschließlich
Abwasserbehälter für den Sanitärbereich.
Der Umkleide-Bereich ist vom Sanitärteil eindeutig zu
trennen.
Ausstattung des Containers wie folgt:
Umkleidebereich Schwarz:
verschließbare Umkleidespinde für Arbeitskleidung / PSA
entsprechend der Anzahl der Beschäftigten aller Gewerke
zzgl. 2 Platz für AG,
1 Stück Heizkörper
Sanitärbereich:
1 Stück WC-Becken
1 Stück Urinal
2 Stück Handwaschbecken
1 Stück Duschanlage
1 Stück Heizkörper
1 Warmwasserboiler ausreichend dimensioniert für
Warmwasserversorgung der Dusche und 1 Handwaschbecken
Umkleidebereich Weiß:
verschließbare Umkleidespinde für Straßenkleidung
entsprechend der Anzahl der Beschäftigten aller Gewerke
zzgl. 2 Platz für AG,
1 Stück Heizkörper
Die Ausstattung des Containers muss der
Arbeitsstättenverordnung § 47 und
Arbeitsstättenrichtlinie 47/1-3, 5 entsprechen;
einschließlich der notwendigen Anzahl an
Toilettenpapierhaltern, Seifenspendern,
Papierhandtuchhaltern
und Papierkörben im Sanitärbereich.
Einschließlich ausreichender Beleuchtung und Beheizung.
An den Eingängen der SWA ist jeweils ein Windfang sowie
ein Abtrittrost erforderlich.
Die Leistung umfasst die Anlieferung, die Aufstellung,
ggf. Herrichtung von Fundamenten, den Abbau nach Ende
der Baumaßnahme und den Rücktransport, einschl. der
erforderlichen Anschlussarbeiten für die Medienver- und
-entsorgung.
02.__.0030
Schwarz-Weiß-Anlage liefern, aufstellen, beräumen
L
1.00
psch
02.__.0040 Schwarz-Weiß-Anlage vorhalten und betreiben Schwarz-Weiß-Anlage Vorhalten und Betreiben über die
gesamte Dauer der Arbeiten im kontaminierten Bereich.
Einschließlich Reinigung 2 x wöchentlich und Ersatz von
Verbrauchsmitteln.
Medienverbrauch ist in den EP mit einzurechnen.
02.__.0040
Schwarz-Weiß-Anlage vorhalten und betreiben
16.00
Wo
02.__.0050 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung Beschilderung der gesamten Baustelle gemäß DGUV
Vorschrift 9 entsprechend der bestehenden Gefährdung
durch Sicherheitszeichen entsprechend der
Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz".
02.__.0050
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
L
1.00
psch
02.__.0060 Stiefelwaschanlage liefern und beräumen manuelle Stiefelwaschanlage, auch zur Reinigung von
Hand- und Kleingeräten geeignet, mit Auffangwanne und
Bürsten einrichten und beräumen nach Maßnahmenende.
Täglicher Wasseraustausch mit Ableitung des
Schmutzwassers in die Wasservorlage der
Reifenreinigungsanlage.
Aufstellung am Ausgang zum Schwarzbereich an der SWA.
02.__.0060
Stiefelwaschanlage liefern und beräumen
L
1.00
psch
02.__.0070 Stiefelwaschanlage vorhalten und betreiben manuelle Stiefelwaschanlag vorhalten und betreiben über
die gesamte Bauzeit.
Tägliches Reinigen und nach Bedarf im Baufortschritt.
Während der gesamten Baumaßnahme ist anfallendes
Schmutzwasser regelmäßig auszutauschen, zu sammeln und
zur Tagwasserreinigungsanlage zu verbringen.
02.__.0070
Stiefelwaschanlage vorhalten und betreiben
23.00
Wo
02.__.0080 Persönliche Schutzausrüstung für Beschäftigte /ITB Persönliche Schutzausrüstung für Beschäftigte Liefern,
Bereitstellen, Vorhalten und Einsetzen von
Grundausrüstung und persönliche Schutzausrüstungen
gemäß DGUV 101-004 und ASP für alle Beschäftigten die
im Schwarzbereich tätig sind, liefern, für die gesamte
Dauer der Leistungen vorhalten und einsetzen.
Baustiefel bzw. Arbeitsschuhe nach DIN EN ISO 20347 mit
der Kennzeichnung S3 oder Sicherheitsstiefel S5D (mit
durchtrittsicheren Sohlen und Stahlkappe) nach EN 345
gem. DGUV-R 112-189 für die auf der Baustelle
Beschäftigten des AN
Sicherheitshandschuhe der Kat. III gem. DIN EN 374 und
EN 388, chemikalienbeständig, mit textilem Innenfutter
oder unterzuziehenden Baumwollhandschuhen entsprechend
den Anforderungen der DGUV-R 112-195 sowie des
Arbeitssicherheitsplans,
Einwegschutzanzug (z.B. TYVEK 800J, Tychem C2 oder
gleichwertig) gem. CE-Kat. III Typ 3,4,5,6; (gem. DGUV
112-189) (sprühdicht, nicht thermisch isoliert)
Atemschutzmaske mit Kombinationsfilter gem. den
Anforderungen an Filtergeräte nach den "Regeln für die
Benutzung von Atemschutzgeräten - DGUV-R 112-190" und
entsprechend den Anforderungen der Fortschreibung des
Arbeitssicherheitsplans, Seiten 24 und 25.
Die Pflege und Reinigung der Atemschutzmasken
(arbeitstäglich nach Einsatz) ist in den Preis
einzukalkulieren.
02.__.0080
Persönliche Schutzausrüstung für Beschäftigte /ITB
L
1.00
psch
02.__.0090 Filteranlagen für Baumaschinen liefern und einbauen Maschinen (z.B. Bagger, LKW, Radlader etc.) für
Tätigkeiten im Schwarzbereich Staub-Filteranlage zur
Atemluftversorgung einschl. der notwendigen
Kabinenfilter betriebsbereit in ausreichender Anzahl
für die Dauer des Bodenaushubs liefern und einbauen.
02.__.0090
Filteranlagen für Baumaschinen liefern und einbauen
L
1.00
psch
02.__.0100 Filteranlagen für Baumaschinen vorhalten und betreiben Maschinen (z.B. Bagger, LKW, Radlader etc.)
Staubfilteranlage zur Atemluftversorgung einschl. der
notwendigen Kabinenfilter betriebsbereit vorhalten und
einsetzen.
Kosten für Wartung und arbeitstägliche Reinigung der
Fahrerkabine sind im Preis enthalten.
Die fachgerechte Entsorgung von gebrauchten Filtern ist
einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
02.__.0100
Filteranlagen für Baumaschinen vorhalten und betreiben
16.00
St
02.__.0110 Kabinenfilter aller Baumaschinen Kabinenfilter für die Filteranlage der vorgenannten
Position 03.02.0090 liefern und ständig in
ausreichender Anzahl vorhalten und bei Bedarf wechseln.
02.__.0110
Kabinenfilter aller Baumaschinen
16.00
St
02.__.0120 Verschließbarer Behälter Gestellung und Vorhalten eines verschließbaren
Behälters zum Sammeln verbrauchter
Arbeitsschutzausrüstung incl. Entsorgung mit Nachweis.
02.__.0120
Verschließbarer Behälter
2.00
St
Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass im Bereich des gesamten Baufeldes
Freisetzungen von Methan (CH4) und von Kohlendioxid
(CO2) aus dem Unter- bzw. Baugrund erfolgen können und
auch bereichsweise in hohen Konzentrationen
nachgewiesen ist. Korrespondierend dazu ist der
Sauerstoffgehalt im Gasgemisch gering.
Sämtliche Arbeitsschutz- und Sicherungsmaßnahmen,
sofern nicht in den Positionen des Untertitels
aufgeführt, sind mit in die Einheitspreise
einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet.
Entstehende Mehrkosten für Behinderungen, Abstimmungen,
Verzögerungen etc., die durch die genannten
Einschränkungen entstehen, sowie sämtliche daraus
entstehenden Baubehelfe, werden nicht gesondert
vergütet und sind in die Einheitspreise mit
einzukalkulieren.
Zur Bestimmung der Gaszusammensetzung werden
Mehrkomponentengaswarngeräte eingesetzt. Die tragbaren
Gasmessgeräte müssen mindestens die Gehalte an Methan
(CH4) von 0 bis 4,4 Vol.-% bzw. von 0 bis100 % UEG, an
Kohlendioxid (CO2) von 0 bis 5 Vol.-% und Sauerstoff
(O2) von 0 bis 25 Vol.-% anzeigen und bei Verletzung
der Grenzwerte optischen und akustischen Alarm
ausgeben.
Die Messgeräte müssen von einem anerkannten
Prüfinstitut auf Funktionsfähigkeit geprüft und für
explosionsgefährdete Bereiche zugelassen sein
(ATEX-Zulassung). Die Handhabung derartiger
Messeinrichtungen setzt die genaue Kenntnis und
Beachtung der jeweiligen Betriebs- und
Wartungsanleitung voraus. Darüber hinaus müssen die
Geräte in Anlehnung an das Merkblatt T023 (BGI 518)
"Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz -
Einsatz und Betrieb" der BG Chemie geprüft und
betrieben werden. Die T 021 "Gaswarneinrichtungen und
-geräte für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff -
Einsatz und Betrieb" ist entsprechend zu beachten.
Als technische Schutzmaßnahme ist der Einsatz einer
technischen Belüftungseinrichtung (Querbewetterung)
möglich. Die Sonderbewetterung besteht aus Ventilator
und elektrisch leitfähigen Spiral oder -Blaslutten
(Bergbauqualität, d.h. Ausführung el), die frei in die
Baugruben bzw. die Brunnenfundamente geführt werden.
Die Lüftungseinrichtung ist so zu installieren und zu
betreiben, dass die oben beschriebenen Grenzwerte
eingehalten werden. Der Mindestvolumenstrom beträgt für
den vorliegenden Fall 2 m3/s am Auslass. Die
Luttenleitungen haben einen Mindestdurchmesser von 300
mm und eine Gesamtlänge von mindestens 20 m. Die
Ansaugung erfolgt im Frischwetterbereich.
Eine Gefährdung würde im vorliegenden Fall durch über
den Baugrund aufsteigendes Methan entstehen können,
welches in Verbindung mit Luft eine gefährliche
explosionsfähige Atmosphäre (g.e.A.) bildet. Mögliche
Zündquellen wären dann z.B. durch herabfallendes
Material erzeugte Funken, herabfallende Schweißfunken,
Rauchen, etc. Eine weitere direkte Gefährdung für die
Beschäftigten besteht durch Sauerstoffarmut und erhöhte
Kohlendioxidgehalte.
Methan (CH4) kann in Verbindung mit Luftsauerstoff ein
zündfähiges Gasgemisch bilden. Dazu muss im Gasgemisch
Methan in Konzentrationen zwischen 4,4 und 16,5 Vol.-%
und ein Sauerstoffgehalt von mindestens 9,9 Vol.-%
vorhanden sein. Der Grenzwert von Methan am
Arbeitsplatz beträgt 1,0 Vol.-%.
Kohlendioxid (CO2) kann bei Konzentrationen größer 2
Vol.-% zu einer Lähmung des Atemzentrums und daraus
resultierend zu Bewusstlosigkeit und Tod durch
Ersticken führen. Der an Arbeitsplätzen maximal
zulässige Grenzwert (AGW-Wert) von Kohlendioxid beträgt
0,5 Vol.-%.
Niedrige Sauerstoffgehalte (O2-Gehalte) führen zu
Atembeschwerden, Bewusstlosigkeit und Tod durch
Ersticken. An Arbeitsplätzen darf ein O2-Gehalt von 19
Vol.-% nicht unterschritten werden.
Folgende ausgasungstechnische Überwachung ist
mindestens durchzuführen:
Messung von CH4, CO2 und O2 in den betroffenen
Bereichen vor Arbeitsaufnahme, während der Arbeitszeit
und nach Beendigung der Arbeiten mit Hilfe tragbarer
Gasmessgeräte. Das Erreichen oder Überschreiten von
1,0 Vol.-% CH4 oder
0,5 Vol.-% CO2 bzw.
das Unterschreiten von 19 Vol.-% O2
sind durch optischen und akustischen Alarm zu
signalisieren.
Wichtig:
die Messgeräte müssen mit Zusatzpumpe und Meßschläuchen
oder Sonden ausgestattet sein, sodass immer von
gefahrloser Stelle freigemessen werden kann.
Arbeiten sind nur zulässig, wenn
der CO2-Gehalt kleiner als 0,5 Vol.-%,
der O2-Gehalt größer als 19 Vol.-% und
der CH4-Gehalt kleiner als 1,0 Vol.-% ist.
Im Alarmfall ist der betroffene Bereich zu räumen und
ggf. eine Belüftung des Bereichs mit Ventilatoren und
Luttenleitungen vorzunehmen.
Für Brenn- und Schweißarbeiten müssen gesonderte
Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Brennarbeiten
und alle funkenreißenden Arbeiten dürfen grundsätzlich
nur ausgeführt werden, wenn zuvor durch Messungen
nachgewiesen worden ist, dass der CH4-Gehalt an allen
Stellen, auf die Funken fallen können, kleiner ist als
der Grenzwert von 0,3 Vol.-% Methan.
Nach Schweiß- und Brennarbeiten ist eine Brandwache von
mind. 2 Stunden durchzuführen. Dies ist in die
Einheitspreise einzurechnen.
Eine Unterweisung und Bestellung verantwortlicher
Personen wird empfohlen.
Rauchen, Feuer, offenes Licht etc. sind im
Gefahrenbereich grundsätzlich verboten.
Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf
02.__.0130 Gaswarngerät mit Messgaspumpe Vorhalten und Betreiben eines tragbaren Gaswarngerätes
mit Messgaspumpe während der gesamten Bauzeit. Das
Gaswarngerät muss mindestens die Gehalte an Methan
(CH4) von 0-5 Vol.-% bzw. von 0-100 % UEG,an
Kohlendioxid (CO2) von 0-25 Vol.-% und Sauerstoff (O2)
von 0-25 Vol.-% anzeigen und bei Verletzung der
Grenzwerte optischen und akustischen Alarm ausgeben.
Zusätzlich sind Messschläuche und Messsonden (Stahl-,
Messing- oder el. leitfähige Kunststoffsonden)
vorzuhalten.
Das tragbare Gaswarngerät muss als
explosionsgeschütztes elektrisches Betriebsmittel
ausgeführt sein und eine ATEX-Zertifizierung haben.
Die Kosten für die regelmäßigen Kalibrierungen,
Prüfungen und Wartungen sowie die dafür notwendigen
Einrichtungen und Materialien sind in den Einheitspreis
einzurechnen.
Bei mehreren parallelen Betriebsstellen empfiehlt sich
der Einsatz mehrerer Messgeräte oder es ist durch
Organisation dafür zu sorgen, dass eine ausreichende
messtechnische Überwachung vorliegt.
02.__.0130
Gaswarngerät mit Messgaspumpe
L
1.00
psch
02.__.0140 Gaswarngerät (Diffusionsbetrieb) Tragbare Gaswarngeräte (Diffusionsbetrieb) als
Personenschutz für das gesamte auf der Baustelle
eingesetzte Personal liefern und während der gesamten
Bauzeit Vorhalten und Betreiben.
Die Gaswarngeräte mmüssen mindestens die Gehalte an
Methan (CH4) von 0-5 Vol.-% bzw. von 0-100 % UEG, an
Kohlendioxid (CO2) von 0-25 Vol.-% und Sauerstoff (O2)
von 0-25 Vol.-% anzeigen und bei Verletzung der
Grenzwerte optischen und akustischen Alarm ausgeben.
Die tragbaren Gaswarngeräte müssen als
explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel
ausgeführt sein und eine ATEX-Zertifizierung haben.
Die Kosten für die regelmäßigen Kalibrierungen,
Prüfungen und Wartungen sowie die dafür notwendigen
Einrichtungen und Materialien sind in den Einheitspreis
einzurechnen.
02.__.0140
Gaswarngerät (Diffusionsbetrieb)
L
1.00
psch
02.__.0150 Technische Lüftung Liefern, vorhalten, einrichten, umsetzen und Abräumen
einer Belüftungseinrichtung, bestehend aus einem
Ventilator und elektrisch leitfähigen Spiral- oder
Blaslutten-Luttenleitungen. Der Mindestvolumenstrom
beträgt 2 m3/s. Die Luttenleitungen haben einen
Mindestdurchmesser von 300 mm und eine Gesamtlänge von
mindestens 20 m.
Inkl. aller Nebenleistungen, Erdung, Stromversorgung
etc.
02.__.0150
Technische Lüftung
1.00
St
02.__.0160 Lüftung Lüftung mit der technischen Lüftung aus 03.02.0150
Vergütet wird die tatsächliche Betriebsdauer auf von
der örtlichen Bauleitung schriftlich anerkannten
Nachweis gemäß Einheitspreis.
Abgerechnet wird nach Stundenaufwand.
Es ist ein Wetterbuch zu führen. Die Kosten sind in den
Einheitspreis einzukalkulieren.
02.__.0160
Lüftung
20.00
h
03 Wasserhaltung
03
Wasserhaltung
03.__.0010 Tagwasserhaltung Innenliegende Tagwasserhaltung während der Dauer der
Bauzeit bis zur Fertigstellung der Wiederverfüllung der
Baugruben/ Gräben/ Brunnenfundamente. Komponenten für
das Abpumpen des innerhalb der Baugruben/ Gräben/
Brunnenfundamente anfallende bzw . in die Baugrube
eindringende Regenwetter, Schicht - und
Sickerwassermengen, nach Wahl des AN, komplett
herstellen, vorhalten, betreiben und beseitigen;
Abmessung der trocken zu haltenden Grundrissfläche:
ca. 36,00 x 12,00 m.
Einschl. aller für die Einrichtung und für das
Betreiben der Tagwasserhaltung und Entleerung
erforderlichen Pumpensümpfe, Drainageleitungen,
Maschinen, Pumpen, und Materialien (z. B.
Notstromaggregat) einschl. der Anschlussleitungen zur
Einleitung in das Gewässer (Teich). Horizontale
Entfernung ca. 50 m. Hinweis: mögliche Straßenquerungen
sind zu beachten und in den Einheitspreis einzurechnen.
Der Betrieb der vorbeschriebenen
Wasserhaltungseinrichtung ist mit einem
Notstromaggregat gegen Stromausfall abzusichern. Für
alle Schäden, die dem AN oder dem AG durch den Ausfall
der Wasserhaltungsanlage entstehen, ist der AN haftbar.
Die Kosten zur Absicherung der Wasserhaltungsanlage
gegen Stromausfall ist im Einheitspreis einzurechnen.
03.__.0010
Tagwasserhaltung
L
1.00
psch
04 Bewetterung
04
Bewetterung
04.__.0010 Bewetterungsanlage liefern, aufstellen und abfahren Bewetterungsanlage inklusive ca. 20 m Ansauglutte und
30m Belüftungslutte, beide aus fliegend verlegten
flexiblen Leitungen zum Ansaugen und Ableiten des
Luftstroms zur blasenden Belüftung der
Sanierungsbaugrube liefern, und betriebsbereit
aufstellen und nach Ende der Arbeiten wieder von der
Baustelle entfernen. Beide Leitungen im Boden mittels
Erdnägeln und Gurten befestigen.
Die Ansauglutte befindet sich außerhalb der
Baustellenumzäunung, Lüftungsaggregat und
Belüftungslutte innerhalb.
Die Zuführung von elektrischem Strom ist
einzukalkuliere.
Leistung: bis 5 m3/s,
bei mehrstufigem oder stufenlos geregeltem
Lüftungsaggregat
Leitungsdurchmesser unter Berücksichtigung einer
ausreichenden Strömungsgeschwindigkeit zur Verwirbelung
der Luft am Austritt und der Geräuschbildung beim
Betrieb nach Wahl und Bemessung des AN.
04.__.0010
Bewetterungsanlage liefern, aufstellen und abfahren
1.00
St
04.__.0020 Bewetterungsanlage vorhalten Bewetterungsanlagen der Vorpositionen über die Dauer
der maßgebenden Bearbeitungszeit vorhalten.
Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand, der sich aus
dem Produkt der vorgehaltenen Arbeitstage und der
Anzahl der eingesetzten Geräte berechnet.
04.__.0020
Bewetterungsanlage vorhalten
50.00
d
04.__.0030 Bewetterungsanlage betreiben und umsetzen Das Betreiben der Bewetterungsanlage wird als Zulage
zur Vorhalteposition nach Stunden berechnet.
Die Position umfasst das Umsetzen der Anlage und der
Belüftungsleitung gegebenenfalls mehrmals täglich zur
Belüftung der aktuellen Aushubstelle sowohl während der
Schurfbeprobung als auch während der Sanierungs- und
Verladearbeiten.
Zur Abrechnung sind von der örtlichen Bauüberwachung
abgezeichnete arbeitstägliche Stundenzettel vorzulegen.
Die Zeiteinheit Stunden bezieht sich auf den Einsatz
einer Bewetterungsanlage.
04.__.0030
Bewetterungsanlage betreiben und umsetzen
400.00
h
05 Erdbau und Baugrube
05
Erdbau und Baugrube
05.__.0010 Fachgutachterliche Begleitung Fachgutachterliche Überwachung der Aushubmaßnahmen ,
Beauftragung eines Bodengutachters durch den AN,mit
Sachkunde nach TRGS 524 aufgehaldetes Aushubmaterial
ist nach den Regeln des LAGA Merkblatt PN 9 8 zu
beproben. Verdichtungskontrollen sind an jeder
Brunnensohle auszuführen.
05.__.0010
Fachgutachterliche Begleitung
L
1.00
psch
Unbenannt
Unbenannt
05.__.0020 Deklarationsanalyse gem. Ersatzbaustoffverordnung Boden BM / BG 0* Deklarationsanalyse gem. Ersatzbaustoffverordnung Boden
Analyse nach Ersatzbaustoffverordnung, EBV vom
09.07.2021 Materialwerte für Boden/Baggergut BM/BG-0*
gem. Anlage 1 Tab. 3 (TOC konv.) inkl. Elotion nach DIN
19529
05.__.0020
Deklarationsanalyse gem. Ersatzbaustoffverordnung Boden BM / BG 0*
1.00
St
05.__.0030 Deklarationsanalyse gem. Ersatzbaustoffverordnung Boden BM / BG F0*,
F1, F2 od. F3 Deklarationsanalyse gem. Ersatzbaustoffverordnung Boden
EBV vom 09.07.2021 Materialwerte für Boden/Baggergut
BM/BG-F0*, F1, F2, F3 gem. Anlage 1 Tab. 3 (TOC konv.)
inkl. Elution DIN 19529
05.__.0030
Deklarationsanalyse gem. Ersatzbaustoffverordnung Boden BM / BG F0*,
F1, F2 od. F3
1.00
St
05.__.0040 Deklarationsanalyse gem. Ersatzbaustoffverordnung Bauschutt Analyse nach Ersatzbaustoffverordnung, Anlage 1,
Tabelle 1, Materialwerte Recyclingbaustoffe RC 1-3,
inkl. Eluat nach DIN 19529
05.__.0040
Deklarationsanalyse gem. Ersatzbaustoffverordnung Bauschutt
1.00
St
05.__.0050 Untersuchung gem. Deponieverordnung, DK 0 Untersuchung gem. Deponieverordnung Zuordnungswerte
gem. DEP V Anhang 3, Tab. 2, Spalte 5 (DK 0)
05.__.0050
Untersuchung gem. Deponieverordnung, DK 0
1.00
St
05.__.0060 Untersuchung gem. Deponieverordnung, DK I -III Untersuchung gem. Deponieverordnung Zuordnungswerte
gem. Anhang 3, Tab. 2, Spalte 6-8 (DK I-III)
05.__.0060
Untersuchung gem. Deponieverordnung, DK I -III
1.00
St
05.__.0070 Untersuchung gem. Deponieverordnung AT 4 Untersuchung gem. Deponieverordnung AT 4
Atmungsaktivität nach 4 Tagen,
05.__.0070
Untersuchung gem. Deponieverordnung AT 4
1.00
St
05.__.0080 Untersuchung gem. Deponieverordnung GB 21 Untersuchung gem. Deponieverordnung GB 21
Gasbildungsrate nach 21 Tagen, GB21
05.__.0080
Untersuchung gem. Deponieverordnung GB 21
1.00
St
05.__.0090 statatische Plattendruckversuche, n. DIN 18134 Durchführung eines stat. Plattendruckversuches, n. DIN
18134, inkl. Ergebnisprotokoll inkl. Gestellung
Gestellung des Gegengewichtes (mind. 5 t Achsgewicht),
d = 300 mm
Vergütet wrid der bestandene Versuch.
05.__.0090
statatische Plattendruckversuche, n. DIN 18134
1.00
St
05.__.0100 Durchführung dyn. Plattendruckversuche Durchführung dyn. Plattendruckversuche n.TP BF-StB Teil
B 8.3 inkl. Ergebnisprotokoll
Vergütet wrid der bestandene Versuch.
05.__.0100
Durchführung dyn. Plattendruckversuche
21.00
St
Unbenannt
Unbenannt
Folgende Leistungen werden bauseits erbracht: Folgende Leistungen werden bauseits erbracht:
statische Nachweise der Tiefergründung
Die Einbringung der Brunnengru¨ndungen ist in
Abstimmung mit dem Statiker abschnittsweise, mo¨glichst
achsversetzt hintereinander einzubauen.
Ausfu¨hrung der Abbrucharbeiten erschu¨tterungsarm nach
DIN 4150.
Der Abbruch ist so durchzufu¨hren, dass sich mo¨glichst
keine Erschu¨tterungen auf angrenzende Geba¨udeteile
u¨bertragen ko¨nnen.
Betonverfüllung der Brunnengründungen gem. gesonderter
Position in Titel "Beton- und Stahlbetonarbeiten.
Folgende Leistungen werden bauseits erbracht:
05.__.0110 Brunnengru¨ndungen einmessen nach Lage, Ho¨he Einmessen der Achsen und Ho¨hen der Brunnengru¨ndungen,
auf Grundlage der vom AG u¨bergebenen Achs- und
Ho¨henmesspunkte, einschließlich Abstecken und Sichern
der Hauptachsen und Ho¨henfestpunkte fu¨r die Dauer der
anstehenden Arbeiten.
Die Vermessungsleistungen sind nach Abschluss der
eigenen Leistungen vom AN in Form von Aufmaßpla¨nen,
aus denen die genaue Lage der Brunnengru¨ndungen etc.
zu ersehen ist, zu dokumentieren.(siehe sep. Pos.)
05.__.0110
Brunnengru¨ndungen einmessen nach Lage, Ho¨he
L
1.00
psch
05.__.0120 Brunnengru¨ndungen d=2,0 m, l= 3,10 m Brunnengru¨ndungen im Absenkverfahren mittels
vorgefertigten Schachtringen/ Betonringen
(StB-Schachtringe) in unterschiedlichen La¨ngen bis auf
gru¨ndungsfa¨higem Boden (siehe hierzu
Baugrundgutachten und statische Berechnungen) in
aufgeschu¨ttetem Boden erstellen.
Die Gru¨ndungssohlen sind vom Bodengutachter frei zu
geben.
Inkl. fortlaufendem Erdaushub und Trockenlegung. Aushub
nach Wahl des AN mit Kleingera¨t oder als Handaushub.
Hohlra¨ume zum Betonring sind im Zuge der Einbringung
sofort zu verfu¨llen und zu verdichten.
Die Brunnen werden gem. Statik unbewehrt ausgefu¨hrt.
Brunnengru¨ndungen: d = 2,00 m Außendurchmesser
Brunnenla¨nge:l bis ca. 3,10 m ab 49,50 üNN bis 46,40
üNN
Schachtringdicke: d = 9 cm, gem. statischer Erfordernis
Einwirkungen auf Brunnen:
charakteristische Sohlpressung 500,0 N/mm
Bodenschichten gem. Baugrundgutachten:
Schicht 1: Auffüllungen Sand, bis ca. 48,70 / 48,40
üNN (Homogenbereich B1)
Schicht 2: Tonabdichtung ca. 30-40 cm; bis ca. 48,00
üNN (Homogenbereich B2)
Schicht 3: gewachsener Boden Sand / Kies, ca. 46,00 üNN
(Homogenbereich B3)
Das Material in dieser Baugrube erfüllt nach
Voreinschätzung die Zuordnungskriterien gemäß LAGA wie
folgt:
Schicht 1 : Z0
Schicht 2: Z1.2 (Sulfat)
Schicht 3: n.b.
Der Bodenaushub ist in Abhängigkeit von der weiteren
Verwendung / Verwertung, den geotechnischen und
umwelttechnischen Eigenschaften schichtweise getrennt
vorzunehmen, zu transportieren und in Mieten zur
Beprobung durch den Fachgutachter des AN zu lagern. Der
hierdurch entstehende Mehraufwand wird nicht gesondert
vergütet und ist einzukalkulieren.
Vom AN hat eine Bodenseparierung nach der stofflichen
und chemischen Zusammensetzung des Aushubmaterials
sowie nach den Lagerungsverhältnissen und der
bautechnischen Beurteilung der Aushubmaterialien zu
erfolgen. Es ist durch den AN sicherzustellen, dass
gewachsene, unbelastete und zur Wiederverfüllung
geeignete Böden nicht durch andere Bodenschichten
verunreinigt werden.
Abrechnung nach Stu¨ck (1 Stu¨ck = 1 Brunnengru¨ndung).
Beseitigen des anfallenden Aushubs, wie laden und
transportieren einschl. fachgerechte Entsorgung wird
u¨ber die nachfolgende Entsorgungspositionen
abgerechnet.
Betonverfu¨llung der Brunnengru¨ndung wird gesondert
vergu¨tet (Titel Beton- und Stahlbetonarbeiten).
05.__.0120
Brunnengru¨ndungen d=2,0 m, l= 3,10 m
15.00
St
05.__.0130 d = 2,50 m, l = 3,10 m d = 2,50 m, l = 3,10 m
05.__.0130
d = 2,50 m, l = 3,10 m
H
6.00
St
05.__.0140 Brunnensohle verdichten Sohle der Brunnengründungen verdichten, die
Nachverdichtung der Sohle erfolgt mittels Anbaugerät
vom Bagger.
Auf Lastplattendruckversuche auf der Sohle kann
verzichtet werden, wenn die Einbindetiefe gem. Planung
und Rücksprache mit dem Bodengutachter gewährleistet
ist.
05.__.0140
Brunnensohle verdichten
77.00
m2
Unbenannt
Unbenannt
05.__.0150 Bodenaushub - Brunnendämmer Bodenaushub an den Brunnenfundamenten zum Einbau des
Brunnendämmers ausheben und sortenrein sortieren, laden
und in Mieten zur Beprobung durch den Fachgutachter des
AN lagern.
Aushubtiefe: bis ca. 1,00 m ab OK
mineralische Abdichtung (Schicht 2)
Aushubbreite: 30-60 cm, umlaufend
Böschungsneigung: ca. 60°
Bodenschichten gem. Baugrundgutachten:
Schicht 1: Auffüllungen Sand, bis ca. 48,70 / 48,40
üNN (Homogenbereich B1)
Schicht 2: Tonabdichtung ca. 30-40 cm; bis ca. 48,00
üNN (Homogenbereich B2)
Schicht 3: gewachsener Boden Sand / Kies, ca. 46,00 üNN
(Homogenbereich B3)
Das Material in dieser Baugrube erfüllt nach
Voreinschätzung die Zuordnungskriterien gemäß LAGA wie
folgt:
Schicht 1 : Z0
Schicht 2: Z1.2 (Sulfat)
Schicht 3: n.b.
Der Bodenaushub ist in Abhängigkeit von der weiteren
Verwendung / Verwertung, den geotechnischen und
umwelttechnischen Eigenschaften schichtweise getrennt
vorzunehmen, zu transportieren und in Mieten zur
Beprobung durch den Fachgutachter des AN zu lagern. Der
hierdurch entstehende Mehraufwand wird nicht gesondert
vergütet und ist einzukalkulieren.
Vom AN hat eine Bodenseparierung nach der stofflichen
und chemischen Zusammensetzung des Aushubmaterials
sowie nach den Lagerungsverhältnissen und der
bautechnischen Beurteilung der Aushubmaterialien zu
erfolgen. Es ist durch den AN sicherzustellen, dass
gewachsene, unbelastete und zur Wiederverfüllung
geeignete Böden nicht durch andere Bodenschichten
verunreinigt werden.
Vor Beginn und nach vollsta¨ndigem Bodenaushub sind als
Abrechnungsgrundlage Fla¨chennivellements im Beisein
des Auftraggebers aufzunehmen.
Abgerechnet wird nach Aushubprofil gem. VOB/C
05.__.0150
Bodenaushub - Brunnendämmer
50.00
m3
Gegenstand der Nachfolgepositionen ist die Lieferung Gegenstand der Nachfolgepositionen ist die Lieferung
und der fachgerechte Einbau von Brunnendämmermaterial
zur dauerhaften und dichten Verfüllung des Ringraums
der mineralischen Abdichtung um die Brunnenfundamente.
Zielstellung ist, die Brunnenfundamente im Bereich der
mineralischen Abdichtung dauerhaft gasdicht
abzudichten.
Gegenstand der Nachfolgepositionen ist die Lieferung
05.__.0160 Brunnendämmer Lieferung und fachgerechter Einbau von
Brunnendämmermaterial gemäß den aktuellen technischen
Regeln und Vorschriften des DVGW Arbeitsblattes W 121.
Sicherstellung einer vollständigen und hohlraumfreien
Verfüllung des Ringraums umlaufend um die
Brunnenfundamente.
Dokumentation der ausgeführten Arbeiten, einschließlich
der verwendeten Materialmengen und gegebenenfalls der
Einbauparameter.
Wasserzementwert (W/Z-Wert): Der Wasserzementwert des
verwendeten Zementmörtels/Suspension darf einen
maximalen Wert von =0,6 nicht überschreiten, um die
geforderte Durchlässigkeit von kf < 10-9 m/s und die
Mindestdruckfestigkeit von p =5N/mm² (nach 28 Tagen)
einzuhalten.
Der eingesetzte Brunnendämmer muss quellfähig sein, um
eine gute Anbindung an das umgebende Erdreich und die
Brunnenfundamente zu gewährleisten.
Es dürfen keine umweltgefährdenden Stoffe freigesetzt
werden die das Grundwasser beeinträchtigen könnten.
Der Bieter hat eine Woche nach Auftragserteilung die
Nachweise (z.B. Produktdatenblätter, Prüfzeugnisse) für
die Einhaltung der genannten Anforderungen vorzulegen.
Einbaumenge pro Brunnenfundament ca. 0,9 m³
05.__.0160
Brunnendämmer
43.00
m3
05.__.0170 Einbau kornabgestufter bindiger Boden Liefern und Profilgerechtes lagenweises Einbauen von
unbelastetem, gemischtkörnigem Boden BM/BG 0 gem. EBV
frei Baustelle, profilgerechte Herstellung der
umlaufenden Abdeckung des Brunnendämmers an den
Brunnenfundamenten.
Mengenermittlung nach Aufmaß an der Einbaustelle.
Ausführung unter fachgutachterlicher Aufsicht.
Ausführung in Teilmengen, Verzögerungen aufgrund
gutachterlicher Kontrolle, Probennahme und
Dokumentation der Eigen- und Fremdüberwachung sind
einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Anforderungen an den Boden:
Durchlässigkeitsbeiwert:kf = 10-7 m/s,
Feinkornanteil:25%, reine wasserempfindliche
Schluffböden oder plastische Tone sind
nicht zugelassen
Glühverlust: < 2%
Wassergehalt des gelieferten Bodens
und beim Einbau:w = 95%DPr
Einbau: lagenweise
unverdichtete Lage:30cm dick
Verdichtungsnachweise 5 Stck, durch
Stechzylinderentnahme,
mind. Dpr>=95 %.
05.__.0170
Einbau kornabgestufter bindiger Boden
34.00
m3
05.__.0180 Eignungsprüfung kornabgestufter bindiger Boden Eignungsprüfung des zu liefernden kornabgestuften
bindigen Bodenmaterials auf Anordnung des AG
durchführen.
Die Eignungsprüfung umfasst:
Angaben zur Herkunft des Materials,
Ermittlung der Körnungslinie mit einer kombinierten
Sieb- und Schlämmanalyse nach DIN 18123, inkl.,
grafischer Darstellung,
Bestimmung der Konsistenzzahlen DIN 18122,
Bestimmung des Wasserbindungsvermögens nach DIN 18132,
Bestimmung des organischen Gehaltes DIN 18128,
Bestimmung des Kalkgehalts, DIN 18129,
Bestimmung der Korndichte nach DIN 18124,
Bestimmung der Proctordichte und des optimalen
Wassergehalts von fein- bis gemischtkörnigen
Bodenproben nach DIN 18127 inkl. grafischer
Darstellungdes Versuchsergebnisses,
Durchführung von Durchlässigkeitsversuchen und
Bestimmung des Durchlässigkeitsbeiwertes k von
ungestört entnommenen fein- bis gemischtkörnigen
Bodenproben (Stechzylinder) nach DIN 18130 inkl.
grafischer Darstellung des Versuchsablaufs,
Prüftopfdurchmesser 100 mm, Forderung kf <=10-7 m/s.
Die Ergebnisse der Eignungsprüfung sind dem AG
mindestens 2 Wochen vor Einbau des Materials zu
übergeben.
Die Eignungsprüfung ist je Entnahmestelle bzw.
Lieferant vorzulegen.
05.__.0180
Eignungsprüfung kornabgestufter bindiger Boden
L
1.00
psch
05.__.0190 Einbau Bentonitpulver, Brunnenring d=2,0m Lieferung und fachgerechter Einbau von Bentonitpulver
zur Abdichtung von Arbeitsfugen, Bauwerksanschlüssen
und sonstigen Fugen im Rahmen von Erdbau- und
Tiefbaumaßnahmen. Die Abdichtung muss dauerhaft
wasserdicht und gegen im Boden vorkommende chemische
und biologische Einflüsse beständig sein.
Technische Anforderungen an das Bentonitpulver:
Das zu verwendende Bentonitpulver muss folgende
Mindestanforderungen erfüllen:
Typ: Hochquellfähiges Naturbentonit
(Na-Bentonit) in Pulverform
Quellfähigkeit: Mindestens 600 % (Volumenvergrößerung
nach 24 Stunden Lagerung in destilliertem Wasser,
gemessen nach DIN EN ISO 10520 oder
vergleichbarer Norm)
Wasseraufnahme:Mindestens 300 % des Eigengewichts
Korngröße: Mindestens 90 % < 0,075 mm
(Siebanalyse)
Dichte: Trockenrohdichte ca. 2,4 - 2,6 g/cm³
Beständigkeit:Dauerhaft beständig gegen im Erdreich
vorkommende
Salze, Säuren und Laugen sowie mikrobielle
Zersetzung
Umweltverträglichkeit: Das Material muss
umweltverträglich sein und
darf keine schädlichen Stoffe an das Grundwasser
abgeben. Es ist ein entsprechendes
Sicherheitsdatenblatt vorzulegen
Der Einbau des Bentonitpulvers hat gemäß den
anerkannten Regeln der Technik, den Herstellervorgaben
und den Besonderheiten der Baustelle zu erfolgen.
Insbesondere sind folgende Punkte zu beachten:
Die Einbaudicke ist maximal 1 cm dick vorzunehmen, das
Bentonitpulver ist händisch anzudrücken.
Der Brunnendämmer auf dem Planum muss abgetrocknet
sein,
Die Arbeiten dürfen nicht bei Regenwetter und starken
Wind erfolgen.
Der Einbau der bindigen Bodenschicht darüber muss
unmittelbar nach Fertigstellung erfolgen.
Einbau je abzudichtendem Brunnenring, d = 2,0m: ca. 25
kg
05.__.0190
Einbau Bentonitpulver, Brunnenring d=2,0m
15.00
St
05.__.0200 Einbau Bentonitpulver, Brunnenring d=2,5m Einbau je abzudichtendem Brunnenring, d = 2,5m: ca. 25
kg
05.__.0200
Einbau Bentonitpulver, Brunnenring d=2,5m
H
6.00
St
Unbenannt
Unbenannt
Baugruben werden als geböschte Baugruben in einem Baugruben werden als geböschte Baugruben in einem
Winkel von 45° ausgebildet. Bei den Erdarbeiten ist auf
vorhandenen Rohrleitungen im Baugrund zu achten. Siehe
hierzu auch den Lageplan der Bestandsleitungen.
Baugruben werden als geböschte Baugruben in einem
05.__.0210 Baugrube ausheben bis 1,60m Auffüllung der Baugruben von Einzel- und
Streifenfundamenten, Bodenplatte und sonstigen
baulichen Anlagen sowie erforderlichem Bodenaustausch
ausheben und sortenrein sortieren, laden und in Mieten
zur Beprobung durch den Fachgutachter des AN lagern.
Auffüllung bestehend überwiegend aus Kies, sandig bis
schwach schluffig z.T. mit Anteilen an Bauschutt und
Geovlies. Das Sortieren des Bodens ist einzurechnen.
Aushubtiefe: bis 1,60 m Böschungsneigung:
< 45°
Arbeitsraum: 0,60 m
Vor Beginn und nach vollsta¨ndigem Oberbodenaushub sind
als Abrechnungsgrundlage Fla¨chennivellements im
Beisein des Auftraggebers aufzunehmen.
Um sicher zu stellen, dass die Gru¨ndung jeweils auf
ausreichend tragfa¨higen Auffu¨llungen erfolgt, ist
unmittelbar nach dem Freilegen bzw. vor den
Nachverdichtungsarbeiten eine Abnahme der
Gru¨ndungsebene durch den zuständigen Bodengutachter
erforderlich.
Abgerechnet wird nach Aushubprofil gem. VOB/C
05.__.0210
Baugrube ausheben bis 1,60m
964.00
m3
05.__.0220 Abbruch Randabschlussbalken Randabschlussbalken aus Stahlbeton, ohne
Schadstoffbelastung, abbrechen und gemäß den
gesetzlichen Vorschriften entsorgen, einschl. Transport
und Entsorgungsgebühr.
Abmessung: ca. 0,5 x 0,45 m (B x H)
Zuordnung: Z0
Ausbauort: nördlich von Achse 1"
05.__.0220
Abbruch Randabschlussbalken
8.50
m3
05.__.0230 Planum herstellen Planum herstellen, in geböschten und verbauten
Baugruben,
zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 2 cm.
05.__.0230
Planum herstellen
547.00
m2
05.__.0240 Baugrubensohle verdichten Baugrubensohle verdichten,
Verdichtungsgrad: mind. DPr >= 98 % nach DIN 1054:2010
Verformungsmodul:Evd > = 40 MN/m2
Ev2 >= 80 MN/m2
Die ausreichende Verdichtung ist nachzuweisen und
einzurechnen.
05.__.0240
Baugrubensohle verdichten
547.00
m2
05.__.0250 Bodenaustausch, d = 30-100 cm, HKS 0/32 bis 0/45 Hartsteinschotter 0/35 bis 0/45 mm gemäß ZTV-SoB-STB
frei Verwendungsstelle liefern und als lastverteilende
Schicht zwischen den Brunnenfundamenten und oberhalb
der mineralischen Abdichtung einbringen und lagenweise
(max. 30 cm Stärke) mit geeignetem Verdichtungsgerät
erdichten. Auf der Oberfläche ist ein
Verdichtungsnachweis zu erbringen. Außerdem ist ein
Nachweis der Frostbeständigkeit vorzulegen.
Verwendung von Recyclingmaterial ist nicht zulässig.
Verdichtungsgrad:mind. DPr 98%
Verformungsmodul:Evd > = 40 MN/m2
Ev2 >= 80 MN/m2
Die ausreichende Verdichtung ist nachzuweisen und
einzurechnen.
Einbauhöhe: OK Bodenaustausch = OK Brunnenfundamente
Einbaustärke: ca. 0,30 - 1,00m
Abgerechnet wird nach Einbauprofil gem. VOB/C
05.__.0250
Bodenaustausch, d = 30-100 cm, HKS 0/32 bis 0/45
356.00
m3
05.__.0260 Trag-/ Dränschicht, d = 28 cm, HKS 0/32 bis 0/45 Liefern, einbauen und verdichten einer
Trag-/Dränschicht nach Fertigstellung des
Bodenaustausches.
Material: Hartsteinschotter (HKS), Körnung 0/35 bis
0/45 mm, in Tragschichtqualität TLG SoB-StB04,
lagenweise (d < 30 cm) einbauen
Verdichtungsgrad:mind. DPr 98%
Verformungsmodul: Evd > = 40 MN/m2
Ev2 >= 80 MN/m2
Die ausreichende Verdichtung ist nachzuweisen und
einzurechnen.
Einbaudicke: d = 28 cm unterhalb der Bodenplatte
Einbau: profilgerecht gemäß Planung
Abgerechnet wird nach Einbauprofil gem. VOB/C
05.__.0260
Trag-/ Dränschicht, d = 28 cm, HKS 0/32 bis 0/45
90.00
m3
05.__.0270 Arbeitsraumverfüllung, Material lagernd Auf Miete lagernde und wiedereinbaufähige Böden für die
Arbeitsraumverfüllung lösen, laden, transportieren
(Transportentfernung: bis 100 m), abkippen, lagenweise
(d <= 30 cm) sowie profilgerecht einbauen und
verdichten.
Einbautiefe: bis 1,00 m unter Geländeoberkante
Baugrube: geböscht 45°
Verdichtungsgrad:mind. Dpr >= 98 %
Verformungsmodul: Evd > = 40 MN/m2
Ev2 >= 80 MN/m2
Die ausreichende Verdichtung ist nachzuweisen und
einzurechnen.
Ausführungsort: Arbeitsraumverfüllung von Baugruben
Abgerechnet wird nach Einbauprofil gem. VOB/C
05.__.0270
Arbeitsraumverfüllung, Material lagernd
393.00
m3
05.__.0280 Planum unter Rohrbettung herstellen Planum unter Rohrbettung herstellen, zulässige
Abweichung von der Sollhöhe +/- 2 cm.
Verdichtungsgrad:mind. Dpr >= 98 %
Verformungsmodul:Evd > = 40 MN/m2
Ev2 >= 80 MN/m2
Die ausreichende Verdichtung ist nachzuweisen und
einzurechnen.
05.__.0280
Planum unter Rohrbettung herstellen
208.00
m2
05.__.0290 Rohr- und Schachteinbettung Sand ( Korngröße 0,4 mm ) für Rohr- und
Schachteinbettung liefern, zum Verwendungsort
transportieren, lagenweise einbauen und verdichten,
Verdichtungsgrad DPr mind. 97%. Der Sand ist von Hand
mit Flaschenstampfern und/oder mit leichten
maschinellen Geräten zu verdichten.
Einbauhöhe: bis 0,30 m
05.__.0290
Rohr- und Schachteinbettung
63.00
m3
Unbenannt
Unbenannt
05.__.0300 Bodanaushub Z0, lagernd, entsorgen Überschüssigen Aushub, bauseits gelagert, laden,
abfahren und gemäß den gültigen Entsorgungsvorschriften
entsorgen, inkl. Transport, Entsorgungsnachweise /
Entsorgungsbelege, Gebühren für die Entsorgung sind
einzukalkulieren
Zuordnung: Z0 gemäß Bodengutachten
Umrechnungsfaktor:
1 m3 geschüttetes Material = 1,55 t
1 m3 verdichtetes Material = 1,85 t.
Abrechnung erfolgt nach Wiegescheinen die vom Vertreter
des AG abgezeichnet werden müssen.
Die Wiegekarten sind dem AG zum Abzeichnen vorzulegen.
Abgerechnet wird nach vom AG anerkannten
Originalwiegekarten.
05.__.0300
Bodanaushub Z0, lagernd, entsorgen
1,440.00
t
05.__.0310 Z1.2 (Sulfat) Umrechnungsfaktor:
1 m3 geschüttetes Material = 1,80 t
1 m3 verdichtetes Material = 2,14 t.
05.__.0310
Z1.2 (Sulfat)
H
534.00
t
06 Demontagearbeiten - Entwässerung
06
Demontagearbeiten - Entwässerung
In den nachfolgenden Positionen sind die In den nachfolgenden Positionen sind die
Demontagearbeiten enthalten. In sämtliche Positionen
ist immer die Trennung, Demontage, fachgerechte
Sortierung, Abführung und Entsorgung enthalten.
Die Kosten dafür sind in die Einzelposition mit
einzukalkulieren.
Nach aktuellem Stand der Planung sind keine
gesundheitsgefährdenden Stoffe verbaut, die eine
besondere Behandlung erfordern.
Der Umfang der Entsorgung (Kleinteiligkeit, Rohrlängen,
etc.) ist nach eigenem Umfang zu gestalten. Es werden
pauschalen abgefragt, in der die kompletten Leistungen
enthalten sind.
Bei sämtlichen Demontage-Arbeiten gilt: Es ist immer
bis Wand-Bündig zu demontieren. Heißt:
Halterungssysteme wie Stockschrauben sind wandbündig
abzuschneiden oder herauszudrehen.
In den nachfolgenden Positionen sind die
Der Anbau wird an die bestehende Halle gebaut. In dem Der Anbau wird an die bestehende Halle gebaut. In dem
Baufeld liegen bestehende Abwasser-, Regenwasser-,
Gas-Drainage- und Wasser-Drainageleitungen.
Im Zuge des Aushubs sind sämtliche Leitungen
fachgerecht zu demontieren und zu entsorgen.
Der Anbau wird an die bestehende Halle gebaut. In dem
06.__.0010 Provisorische Regenwasseranschluss Im Zuge der Baumaßnahme wird die Regenwasserleitung der
Werkstatthalle teilweise außer Betrieb genommen (2
Fallleitungen). Diese ist durch provisorische Maßnahmen
in Betrieb zu halten. Die Maßnahme ist wie folgt
durchzuführen:
Trennen der bestehenden Fallleitung an der Decke, in
Höhe von ca. 4 m. Verbinden der Fallleitung mit einer
flexiblen Abwasser-Schlauch-Verbindung. Verlegen der
Schlauchverbindung bis zum nächsten sicheren
Ablaufpunkt.
Benötigtes Material:
flexibler Schlauch: ca. 50 m
Verbindungsschellen für die Anbindung an der
Fallleitung
Hinweis: Die herausgetrennten Rohrstücke der
Fallleitung sind der Bauleitung zu übergeben.
06.__.0010
Provisorische Regenwasseranschluss
2.00
St
06.__.0020 Demontage Regen- und Schmutzwasser, Steinzeug Fachgerechte Demontage der vorhandenen Regenwasser- und
Schmutzwassleitungen.
Leitungen bis einschl. DN200
06.__.0020
Demontage Regen- und Schmutzwasser, Steinzeug
60.00
m
06.__.0030 Demontage Schacht Fachgerechte Demontage der vorhandenen Regenwasser- und
Schmutzwasserschächte.
Schächte bis einschl. DN 1000, Schächte aus Beton, bis
zu 2m Tiefe.
06.__.0030
Demontage Schacht
2.00
St
06.__.0040 Demontage Entsorgungsleitungen, Gas & Wasser-Drainage DN150 Demontage der Entsorgungsleitungen, Gas &
Wasser-Drainage
Dimension: DN150
06.__.0040
Demontage Entsorgungsleitungen, Gas & Wasser-Drainage DN150
100.00
m
06.__.0050 Demontage Entsorgungsleitungen, Schmutzwasser DN200 Demontage der Entsorgungsleitungen, Grundleitung
Schmutzwasser.
Dimension: bis einschl. DN200
06.__.0050
Demontage Entsorgungsleitungen, Schmutzwasser DN200
50.00
m
07 Entwässerungskanalarbeiten
07
Entwässerungskanalarbeiten
Entwässerungskanalarbeiten sind nach DIN 18 306 und Entwässerungskanalarbeiten sind nach DIN 18 306 und
nach DIN 18 381 auszuführen.
Alle Abflussleitungen und Formstücke müssen der
jeweiligen DIN entsprechen.
Die Verbindung der verschiedenen Rohrmaterialien
untereinander erfolgt durch Zwischenschaltung des
entsprechenden Anschluss- bzw. Übergangsstückes.
Abnahmen sind rechtzeitig anzumelden, mit der
Bauüberwachung abzustimmen und, wenn erforderlich, auch
bei der Bauaufsicht zu veranlassen.
Einzelne Ausführungsabschnitte sind in Abstimmung mit
der Bauüberwachung des Auftraggebers durch eine
"Technische Zustandsfeststellung" zu dokumentieren,
hierbei ist darauf zu achten, dass die Leistung noch
sichtbar ist.
Die Befestigung der Leitungen ist besonders sorgfältig
auszuführen. Während der Betonierarbeiten ist ein
Vertreter des Auftragnehmers zur Kontrolle der
Leistungen und zur eventuellen Vornahme von Korrekturen
zur Verfügung zu stellen.
Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen
der Vereinfachung auf alle selbstverständlichen
Ausdrücke wie "Liefern, Verlegen, Herstellen, Montieren
einschl. Klein- und Befestigungsmaterial, Gerüste,
Geräte und Werkzeuge vorhalten, Schutzvorkehrungen
treffen etc." verzichtet.
Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als
die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfertige
Erbringung der geforderten Leistung, einschl. aller
notwendigen aber nicht immer besonders erwähnten
Nebenleistungen.
Die Baumaßnahmen finden auf einer Deponie mit
Alt-Gas-Belastungen statt. Alle Dichtungen sind als NBR
Dichtugen auszuführen. Dichtungen aus EPDM
(Standard-Dichtungen) sind nicht zulässig.
Nach Abschluss der Installationen ist eine
Gas-Dichte-Druckprüfung mit Formiergas durchzuführen.
Entwässerungskanalarbeiten sind nach DIN 18 306 und
Die Grundleitungen werden unterhalb der Bodenplatte und Die Grundleitungen werden unterhalb der Bodenplatte und
nichtr durch Fundamente verlegt.
Die Mehraufwendungen für das einmessen der Lagen und
Anschlusspunkte sind bei der Kalkulation zu
berücksichtigen und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Die Rohrverlegung erfolgt nach Herstellerrichtlinien
unter Einhaltung der DIN EN 12056 und DIN 1986-100.
Bei Durchdringung der Betonwände sowie bei
Rohranschlüssen aus/in die Bodenplatte sind Mauerkragen
als Dichtflansch einzusetzen. Bei Durchquerung der
Bodenplatte sind bei der oberen und der unteren oder
seitlichen Durchdringung Mauerkragen zu setzen. Alle
Mauerkragen sind nur mit NBR Dichtung auszuführen. EPDM
Dichtungen sind nicht zulässig.
Im Bereich von Rohranschlüssen aus/in die Bodenplatte
sind Enddeckel als provisorischer Schutzdeckel zum
Schutz vor Schmutzeintrag ins Grundleitungssystem
einzusetzen.
Richtungsänderungen und T-Stücke sind mit Bögen bzw.
Anschlusswinkeln mit maximal 45° auszuführen.
Die Kosten für das Höhennivellement zur lagerechten
Verlegung der Grundleitungen ist in die Einheitspreise
mit einzukalkulieren und abgegolten.
Die Grundleitungen werden unterhalb der Bodenplatte und
2 Leitbeschreibung Rohr KG 2000
[2]
Leitbeschreibung Rohr KG 2000
E
07.__.0010 KG2000 Rohr mit NBR Dichtung DN 110 Leistung wie vor beschrieben,
jedoch:
Nennweite: DN 110
liefern und montieren
07.__.0010
KG2000 Rohr mit NBR Dichtung DN 110
R
12.00
m
07.__.0020 KG2000 Rohr mit NBR Dichtung DN125 Leistung wie vor beschrieben,
jedoch:
Nennweite: DN 125
liefern und montieren
07.__.0020
KG2000 Rohr mit NBR Dichtung DN125
R
18.00
m
07.__.0030 KG2000 Rohr mit NBR Dichtung 160 Leistung wie vor beschrieben,
jedoch:
Nennweite: DN 160
liefern und montieren
07.__.0030
KG2000 Rohr mit NBR Dichtung 160
R
12.00
m
07.__.0040 KG2000 Rohr mit NBR Dichtung 200 Leistung wie vor beschrieben,
jedoch:
Nennweite: DN 200
liefern und montieren
07.__.0040
KG2000 Rohr mit NBR Dichtung 200
R
18.00
m
07.__.0050 KG2000 Rohr mit NBR Dichtung DN 250 Leistung wie vor beschrieben,
jedoch:
Nennweite: DN 250
liefern und montieren
07.__.0050
KG2000 Rohr mit NBR Dichtung DN 250
R
15.00
m
07.__.0060 Passstücke aus KG2000 DN 110 Länge bis 500 mm, liefern und montieren.
07.__.0060
Passstücke aus KG2000 DN 110
R
4.00
St
07.__.0070 Passstücke aus KG2000 DN 125 Länge bis 500 mm, liefern und montieren.
07.__.0070
Passstücke aus KG2000 DN 125
R
4.00
St
07.__.0080 Passstücke aus KG2000 DN 160 Länge bis 500 mm, liefern und montieren.
07.__.0080
Passstücke aus KG2000 DN 160
R
4.00
St
07.__.0090 Passstücke aus KG2000 DN 200 Länge bis 500 mm, liefern und montieren.
07.__.0090
Passstücke aus KG2000 DN 200
R
4.00
St
07.__.0100 Passstücke aus KG2000 DN 250 Länge bis 500 mm, liefern und montieren.
07.__.0100
Passstücke aus KG2000 DN 250
R
4.00
St
07.__.0110 KG2000 Rohr Bogen DN 110 in allen Winkelgraden, als Zulage liefern und montieren
07.__.0110
KG2000 Rohr Bogen DN 110
R
4.00
St
07.__.0120 KG2000 Rohr Bogen DN 125 in allen Winkelgraden, als Zulage liefern und montieren
07.__.0120
KG2000 Rohr Bogen DN 125
R
6.00
St
07.__.0130 KG2000 Rohr Bogen DN 160 in allen Winkelgraden, als Zulage liefern und montieren
07.__.0130
KG2000 Rohr Bogen DN 160
R
4.00
St
07.__.0140 KG2000 Rohr Bogen DN 200 in allen Winkelgraden, als Zulage liefern und montieren
07.__.0140
KG2000 Rohr Bogen DN 200
R
5.00
St
07.__.0150 KG2000 Rohr Bogen DN 250 in allen Winkelgraden, als Zulage liefern und montieren
07.__.0150
KG2000 Rohr Bogen DN 250
R
6.00
St
07.__.0160 KG2000 Rohr Abzweig DN 110 in allen Winkelgraden und Abgangsnennweiten, liefern
und montieren
07.__.0160
KG2000 Rohr Abzweig DN 110
R
2.00
St
07.__.0170 KG2000 Rohr Abzweig DN 125 in allen Winkelgraden und Abgangsnennweiten, liefern
und montieren
07.__.0170
KG2000 Rohr Abzweig DN 125
R
2.00
St
07.__.0180 KG2000 Rohr Abzweig DN 160 in allen Winkelgraden und Abgangsnennweiten, liefern
und montieren
07.__.0180
KG2000 Rohr Abzweig DN 160
R
2.00
St
07.__.0190 KG2000 Rohr Abzweig DN 200 in allen Winkelgraden und Abgangsnennweiten, liefern
und montieren
07.__.0190
KG2000 Rohr Abzweig DN 200
R
2.00
St
07.__.0200 KG2000 Rohr Abzweig DN 250 in allen Winkelgraden und Abgangsnennweiten, liefern
und montieren
07.__.0200
KG2000 Rohr Abzweig DN 250
R
2.00
St
07.__.0210 KG2000 Rohr Muffe DN 110 Doppel- oder Überschiebmuffen, liefern und montieren
07.__.0210
KG2000 Rohr Muffe DN 110
R
4.00
St
07.__.0220 KG2000 Rohr Muffe DN 125 Doppel- oder Überschiebmuffen, liefern und montieren
07.__.0220
KG2000 Rohr Muffe DN 125
R
5.00
St
07.__.0230 KG2000 Rohr Muffe DN 160 Doppel- oder Überschiebmuffen, liefern und montieren
07.__.0230
KG2000 Rohr Muffe DN 160
R
4.00
St
07.__.0240 KG2000 Rohr Muffe DN 200 Doppel- oder Überschiebmuffen, liefern und montieren
07.__.0240
KG2000 Rohr Muffe DN 200
R
5.00
St
07.__.0250 KG2000 Rohr Muffe DN 250 Doppel- oder Überschiebmuffen, liefern und montieren
07.__.0250
KG2000 Rohr Muffe DN 250
R
4.00
St
07.__.0260 KG2000 Rohr Übergang DN 125 / DN 100 Übergang als Reduzierung, liefern und montieren
07.__.0260
KG2000 Rohr Übergang DN 125 / DN 100
R
4.00
St
07.__.0270 KG2000 Rohr Übergang DN 160/ DN 125 Übergang als Reduzierung, liefern und montieren
07.__.0270
KG2000 Rohr Übergang DN 160/ DN 125
R
2.00
St
07.__.0280 KG2000 Rohr Übergang DN 200/ DN 160 Übergang als Reduzierung, liefern und montieren
07.__.0280
KG2000 Rohr Übergang DN 200/ DN 160
R
2.00
St
07.__.0290 KG2000 Rohr Übergang DN 250/ DN 200 Übergang als Reduzierung, liefern und montieren
07.__.0290
KG2000 Rohr Übergang DN 250/ DN 200
R
1.00
St
07.__.0300 Muffenstopfen aus KG DN 110 zum Schutz der Rohrstutzen liefern und montieren
07.__.0300
Muffenstopfen aus KG DN 110
R
2.00
St
07.__.0310 Muffenstopfen aus KG DN 125 zum Schutz der Rohrstutzen liefern und montieren
07.__.0310
Muffenstopfen aus KG DN 125
R
2.00
St
07.__.0320 Muffenstopfen aus KG DN 160 zum Schutz der Rohrstutzen liefern und montieren
07.__.0320
Muffenstopfen aus KG DN 160
R
2.00
St
07.__.0330 Mauerkragen DN 110 Rohrdurchführung Ausführung mit Profilgummi aus EPDM und
Edelstahl-Spannband, je Durchführung mit 2
Spannbändern, zur freien Fixierung auf dem verlegten
Rohr in Abhängigkeit der Statikvorgaben zur Herstellung
einer druckwasserdichten Rohrdurchführung bis 30m
Wassersäule im wasserundurchlässigen Beton.
07.__.0330
Mauerkragen DN 110 Rohrdurchführung
2.00
St
07.__.0340 Mauerkragen DN 125 Rohrdurchführung
07.__.0340
Mauerkragen DN 125 Rohrdurchführung
H
2.00
St
07.__.0350 Mauerkragen DN 160 Rohrdurchführung
07.__.0350
Mauerkragen DN 160 Rohrdurchführung
H
1.00
St
Nachfolgende sonstigen Leistungen beziehen sich auf Nachfolgende sonstigen Leistungen beziehen sich auf
alle Grundleitungen
Nachfolgende sonstigen Leistungen beziehen sich auf
07.__.0360 Anschluss an Bestand Anschluss an Bestand bestehend aus:
Herrichten des bestehenden Kanalanschluss inkl. allen
Nebenarbeiten
Anschluss mittels Übergang herstellen.
Anschluss auf alle Materialien
Anschluss bis einschl. DN 200
07.__.0360
Anschluss an Bestand
5.00
St
07.__.0370 Dichtheitsprobe nach DIN 4060 für Rohre einschl. Anfertigung einer
Niederschrift über die Ergebnisse, Lieferung,
Einfüllung und Ableitung des Formiergas, Wiederholung
der Dichtheitsprobe nach etwa erforderlichen
Nachdichtungsarbeiten einschließlich aller notwendigen
Verschlussteller, Klemmbügel und
Verschlussmaterialien.Die Prüfung erfolgt in
Teillängen, dem Baufortschritt angepasst, basierend auf
den angegebenen Rohrmassen.
07.__.0370
Dichtheitsprobe
4.00
St
07.__.0380 Spülen der Rohrleitungen Vor der Abnahme sind alle Grundleitungen gründlich
durchzuspülen, auch in Teilbereichen, so dass alle
Verunreinigungen beseitigt sind. Über das Spülen ist
ein Protokoll zu erstellen.
07.__.0380
Spülen der Rohrleitungen
75.00
m
08 Drainageleitungen - Gas-Drainage
08
Drainageleitungen - Gas-Drainage
Drainage - nach DIN 4095, als Gas-Drainage Drainage - nach DIN 4095, als Gas-Drainage
Alle Leitungen und Formstücke müssen der jeweiligen DIN
entsprechen.
Die Verbindung der verschiedenen Rohrmaterialien
untereinander erfolgt durch Zwischenschaltung des
entsprechenden Anschluss- bzw. Übergangsstückes.
Abnahmen sind rechtzeitig anzumelden, mit der
Bauüberwachung abzustimmen und, wenn erforderlich, auch
bei der Bauaufsicht zu veranlassen.
Einzelne Ausführungsabschnitte sind in Abstimmung mit
der Bauüberwachung des Auftraggebers durch eine
"Technische Zustandsfeststellung" zu dokumentieren,
hierbei ist darauf zu achten, dass die Leistung noch
sichtbar ist.
Die Befestigung der Leitungen ist besonders sorgfältig
auszuführen. Während der Betonierarbeiten ist ein
Vertreter des Auftragnehmers zur Kontrolle der
Leistungen und zur eventuellen Vornahme von Korrekturen
zur Verfügung zu stellen.
Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen
der Vereinfachung auf alle selbstverständlichen
Ausdrücke wie "Liefern, Verlegen, Herstellen, Montieren
einschl. Klein- und Befestigungsmaterial, Gerüste,
Geräte und Werkzeuge vorhalten, Schutzvorkehrungen
treffen etc." verzichtet.
Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als
die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfertige
Erbringung der geforderten Leistung, einschl. aller
notwendigen aber nicht immer besonders erwähnten
Nebenleistungen.
Drainage - nach DIN 4095, als Gas-Drainage
Die Drainageleitungen werden unterhalb und außerhalb Die Drainageleitungen werden unterhalb und außerhalb
der Bodenplatte.
Die Mehraufwendungen für das einmessen der Lagen und
Anschlusspunkte sind bei der Kalkulation zu
berücksichtigen und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Die Rohrverlegung erfolgt nach Herstellerrichtlinien
unter Einhaltung der DIN 4095.
Es ist darauf zu achten, dass die Leitungen frei von
sämtlichen Materialien ist, insbesondere Sand, Kies und
Baureste.
Richtungsänderungen und Abzweige sind mit Bögen bzw.
Anschlusswinkeln mit maximal 45° auszuführen.
Die Kosten für das Höhennivellement zur lagegerechten
Verlegung der Grundleitungen ist in die Einheitspreise
mit einzukalkulieren und abgegolten.
Die Drainageleitungen werden unterhalb und außerhalb
3 Gas-Drainage Rohr
[3]
Gas-Drainage Rohr
E
08.__.0010 Drainage DN 100 HDPE Leistung wie vor beschrieben,
jedoch:
Nennweite: DN 100
ausgeführt als einfache Drainage
als DN 100 Leitung als Saugleitung
als DN 100 Leitung als Gas-Kontroll-System
08.__.0010
Drainage DN 100 HDPE
R
54.00
m
08.__.0020 Drainage DN 150 HDPE Leistung wie vor beschrieben,
jedoch:
Nennweite: DN 150
ausgeführt als einfache Drainage
als DN 150 Leitung als Sammelleitung
als DN 150 Leitung als Ring - Leitung der Werkstatt
08.__.0020
Drainage DN 150 HDPE
R
125.00
m
08.__.0030 Bogen DN 100 in allen Winkelgraden
08.__.0030
Bogen DN 100
R
2.00
St
08.__.0040 Bogen DN 150 in allen Winkelgraden
08.__.0040
Bogen DN 150
R
14.00
St
08.__.0050 Abzweig DN 100 in allen Winkelgraden und Abgangsnennweiten
08.__.0050
Abzweig DN 100
R
1.00
St
08.__.0060 Abzweig DN 150 in allen Winkelgraden und Abgangsnennweiten
08.__.0060
Abzweig DN 150
R
1.00
St
08.__.0070 Muffe DN 100 als Doppel- oder Überschiebmuffen
08.__.0070
Muffe DN 100
R
8.00
St
08.__.0080 Muffe DN 150 als Doppel- oder Überschiebmuffen
08.__.0080
Muffe DN 150
R
10.00
St
08.__.0090 Endkappe DN 100 Einbau am Ende der Rohrleitungsstiche
08.__.0090
Endkappe DN 100
R
12.00
St
08.__.0100 Endkappe DN 150 Einbau am Ende der Rohrleitungsstiche
08.__.0100
Endkappe DN 150
R
2.00
St
08.__.0110 Anschluss an Bestand Anschluss an Bestand bestehend aus:
Herrichten des bestehenden Kanalanschluss inkl. allen
Nebenarbeiten
Anschluss mittels Übergang herstellen.
Anschluss auf alle Materialien
Anschluss bis einschl. DN 200
08.__.0110
Anschluss an Bestand
2.00
St
09 Drainageleitungen - Wasser-Drainage
09
Drainageleitungen - Wasser-Drainage
Drainage - nach DIN 4095, als Wasser-Drainage Drainage - nach DIN 4095, als Wasser-Drainage
Alle Leitungen und Formstücke müssen der jeweiligen DIN
entsprechen.
Die Verbindung der verschiedenen Rohrmaterialien
untereinander erfolgt durch Zwischenschaltung des
entsprechenden Anschluss- bzw. Übergangsstückes.
Abnahmen sind rechtzeitig anzumelden, mit der
Bauüberwachung abzustimmen und, wenn erforderlich, auch
bei der Bauaufsicht zu veranlassen.
Einzelne Ausführungsabschnitte sind in Abstimmung mit
der Bauüberwachung des Auftraggebers durch eine
"Technische Zustandsfeststellung" zu dokumentieren,
hierbei ist darauf zu achten, dass die Leistung noch
sichtbar ist.
Die Befestigung der Leitungen ist besonders sorgfältig
auszuführen. Während der Betonierarbeiten ist ein
Vertreter des Auftragnehmers zur Kontrolle der
Leistungen und zur eventuellen Vornahme von Korrekturen
zur Verfügung zu stellen.
Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen
der Vereinfachung auf alle selbstverständlichen
Ausdrücke wie "Liefern, Verlegen, Herstellen, Montieren
einschl. Klein- und Befestigungsmaterial, Gerüste,
Geräte und Werkzeuge vorhalten, Schutzvorkehrungen
treffen etc." verzichtet.
Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als
die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfertige
Erbringung der geforderten Leistung, einschl. aller
notwendigen aber nicht immer besonders erwähnten
Nebenleistungen.
Drainage - nach DIN 4095, als Wasser-Drainage
Die Drainageleitungen werden unterhalb und außerhalb Die Drainageleitungen werden unterhalb und außerhalb
der Bodenplatte verlegt.
Die Mehraufwendungen für das einmessen der Lagen und
Anschlusspunkte sind bei der Kalkulation zu
berücksichtigen und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Die Rohrverlegung erfolgt nach Herstellerrichtlinien
unter Einhaltung der DIN 4095.
Es ist darauf zu achten, dass die Leitungen frei von
sämtlichen Materialien ist, insbesondere Sand, Kies und
Baureste.
Richtungsänderungen und Abzweige sind mit Bögen bzw.
Anschlusswinkeln mit maximal 45° auszuführen.
Die Kosten für das Höhennivellement zur lagegerechten
Verlegung der Grundleitungen ist in die Einheitspreise
mit einzukalkulieren und abgegolten.
Die Drainageleitungen werden unterhalb und außerhalb
4 Drainage Rohr
[4]
Drainage Rohr
E
09.__.0010 Drainage DN 150 HDPE Leistung wie vor beschrieben,
jedoch:
Nennweite: DN 150
ausgeführt als einfache Drainage
als DN 150 Leitung als Sammelleitung
als DN 150 Leitung als Ring - Leitung der Werkstatt
09.__.0010
Drainage DN 150 HDPE
R
5.00
m
09.__.0020 Bogen DN 100 in allen Winkelgraden
09.__.0020
Bogen DN 100
R
2.00
St
09.__.0030 Abzweig DN 100 in allen Winkelgraden und Abgangsnennweiten
09.__.0030
Abzweig DN 100
R
1.00
St
09.__.0040 Muffe DN 100 als Doppel- oder Überschiebmuffen
09.__.0040
Muffe DN 100
R
8.00
St
09.__.0050 Endkappe DN 100 Einbau am Ende der Rohrleitungsstiche
09.__.0050
Endkappe DN 100
R
2.00
St
5 Revisionsschacht
[5]
Revisionsschacht
E
09.__.0060 Revisionsschacht DN 1000 wie vor beschrieben jedoch:
1 x Drainage-Kontroll Schacht:
Höhe max: 2,5 m
Zu-& Abläufe: max 1 Stk
Max DN Zu- und Ablauf: DN100
Schacht mit verzinktem Steigeisen, Rohrdurchführungen,
Formstücken, Schachtabdeckung und Reinigungen liefern
und in Baugrube setzen, inkl. der Anschlüsse.
09.__.0060
Revisionsschacht DN 1000
R
1.00
St
09.__.0070 Anschluss an Bestand Anschluss an Bestand bestehend aus:
Herrichten des bestehenden Kanalanschluss inkl. allen
Nebenarbeiten
Anschluss mittels Übergang herstellen.
Anschluss auf alle Materialien
Anschluss bis einschl. DN 200
09.__.0070
Anschluss an Bestand
2.00
St
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