Erdarbeiten
Umbau des Betriebshofes Merheim
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VORSCHRIFTEN VORSCHRIFTEN Die vorliegenden Technischen Vorbemerkungen gelten für alle Erd- und Bodenarbeiten. Über die der Ausschreibung zugrundeliegenden Normen hinaus gelten die anerkannten Regeln der Technik, die VOB Teil B und C sowie die nachfolgend aufgeführte Vorschriften (keine abschließende Auflistung): ZTV E-StB 17 ZTV SoB StB DIN 18 202   Toleranzen im Hochbau DIN 1986-100Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke DIN 12056   Schwerkraftentwässerung innerhalb von Gebäuden DIN EN 752   Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden Sowie die jeweiligen systembezogenen, technischen Planungs- und Verarbeitungsanleitungen des Herstellers. Der vorliegende geotechnische Bericht, die Tragwerksplanung sowie die Auflagen und Nebenbestimmungen der Baugenehmigung sind bei der Preisfindung und Ausführung zu berücksichtigen. ALLGEMEINES Alle Leistungen des Auftragnehmers umfassen den Transport aller erforderlichen Materialien bis zum Montageort, die Transporteinrichtungen, Hebezeuge, Gerüste bis 2,00 m Arbeitsbühnen über Gelände bzw. Fußboden, die Lieferung und den betriebsfertigen Einbau, sowie Kosten für Vorkehrungen bei zu erkennender Gefahr, auch dritten gegenüber. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Die Leistung beinhaltet die Prüfung der Vorleistung. Der AN hat vor Herstellung die Baumaße an Ort und Stelle zu nehmen. Geringfügige Maßabweichungen sind von ihm zu berücksichtigen. Geringfügige Maßabweichungen sind in den von ihm herzustellenden Konstruktionsteilen zu berücksichtigen. Werden größere Maßabweichungen festgestellt, hat er umgehend den Auftraggeber von dem Sachverhalt zu unterrichten, der dann die erforderlichen Maßnahmen veranlasst. Gegen Verschmutzung und Beschädigung anderer Bauteile sowie zur Vermeidung der Gefährdung von Personen sind vom AN der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen. (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, etc.) AUSFÜHRUNG Vorleistungen, die mit Mängeln behaftet sind, sowie zusätzlich notwendige Besondere Leistungen sind dem AG sofort bei Erkennen und rechtzeitig vor Ausführung der Arbeiten schriftlich mitzuteilen. Für die Erdarbeiten wird die ZTV E-StB 17 vertraglich vereinbart. Als Prüfmethode wird die Methode M1 gewählt. Sich hieraus ergebende Leistungen oder Erschwernisse (so z.B. auch Art und Umfang der Eigenüberwachungsprüfungen) sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Boden-, Auffüllungseinbau: maximale Schichtstärke pro Einbaulage 0,30 m Hinsichtlich der Anforderungen an die Erdarbeiten, Homogenbereiche und Bodenzusammensetzung, Inhaltsstoffe und Zuordnungswerte wird grundsätzlich auf das beiliegende Baugrundgutachten  und auf aktuell geltende Verordnungen (EBV, DepV etc.) verwiesen. Angaben die sich hieraus ergeben sind zu beachten und in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren. Die auf dem Bereitstellungslager für den Anbau gebildeten Mieten dürfen gesamt maximal 500m³ umfassen. Werden organoleptische Auffälligkeiten im ausgehobenen Auffüllungs- / Bodenmaterial aufgefunden, ist der AG unverzüglich zu benachrichtigen, die Erdarbeiten sind in diesem Bereich einzustellen. Der vom AN beauftragte Baugrundgutachter zur fachgutachterlichen Überwachung entscheidet dann über das weitere Vorgehen. Auf dem Gelände sind zahlreiche unterirdische in Betrieb befindliche Leitungen wie z.B. Wasserversorgungsleitungen, Abwasserleitungen, stromführende Kabel oder auch z.B. Steuerleitungen vorhanden. Siehe hierzu auch den als Anlage beigefügten Leitungsplan. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Bestandsunterlagen kann nicht garantiert werden. In den Arbeitsbereichen sind hierfür im Zuge der Arbeiten vom AN Suchschlitze und Kopflöcher auszuführen. Die Vergütung hierfür erfolgt in separaten Positionen. Hierbei findet eine baubegleitende Begutachtung durch den AG statt. Die Sohlen von Baugruben und Arbeitsebenen sind fluchtgerecht, und mit der vorgegebenen Höhenlage störungsfrei herzustellen und nach Erfordernis nachzuverdichten. Für alle Bodenaustauschmaterialien, welche als Trag- oder Dränschichten ausgeführt werden, wird die ZTV SoB StB vertraglich vereinbart. Sofern nicht in den nachfolgenden Positionen beschrieben, sind die folgenden Leistungen im Angebotspreis einzukalkulieren: - Herstellung von Übergängen - Notwendige Schutzmaßnahmen gegen Witterungseinflüsse, auch bei Arbeitsunterbrechung - alle Hilfsmittel wie Rollgerüste, Leitern etc. MATERIALIEN Die nachfolgenden Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Für Ausführung und Anwendung der jeweiligen freigegebenen Materialien gelten die neusten technischen Richtlinien und Herstellervorschriften. Vorgaben des geotechnischen Berichts und der Tragwerksplanung sind einzuhalten. Kommen Materialien zum Einsatz, für die Gütenachweise in Form von Zulassungen, Prüfzeugnisse o.ä. erforderlich sind, so sind diese vom AN unaufgefordert rechtzeitig, jedoch min. 2 Wochen, vor Ausführung dem Auftraggeber zu übergeben. Der AG behält sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Materialien Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung untersuchen zu lassen. MANTELVERORDNUNG: Die neue Mantelverordnung regelt die Stoffströme von Aushub, Bodenmaterial und Baggergut (novellierte BBodSchV), Ersatzbaustoffen (neue EBV) und Abfall (novellierte DepV) neu. Die neue Mantelverordnung verzahnt sich mit dem weiterhin gültigen KrWG. Wesentlich ist die Weichenstellung bzw. die Zuordnung zu einer Regimeeinordnung (BBodSchV, EBV, oder  DepV) gemäß des Zieles der Verwendung, Verwertung oder Entledigung. Somit muss das Ziel vorher definiert sein, um ein regelkonformes Boden-/Materialmanagement betreiben zu können. Sämtliche Bodenschürfungen zur Entnahme von Bodenproben (Deklaration der Bodenklasse) sind unter Begleitung des vom AN beauftragten Bodengutachters zur fachgutachterlichen Überwachung durchzuführen. Die Entnahme der Bodenproben erfolgt durch die fachkundliche Überwachung. Die Deklarationsanalyse erfolgt durch Laborauswertungen des Bodengutachters.
VORSCHRIFTEN
01 Baufeldvorbereitung / allgemeine Erdarbeiten
01
Baufeldvorbereitung / allgemeine Erdarbeiten
01.__.0010 Sträucher, Hecken roden und entsorgen Baufeldfreimachung durch Rodung von Sträuchern, Hecken, Kleinbäumen u.ä. einschließlich Wurzelwerk, in Einzelflächen sowie Entsorgung nach AVV-Schlüssel. Leistungsbestandteil: Rodung Wurzelfreimachung bis ca. 50 cm tief Zerkleinern Laden und Verbringen auf eine Verwertungs- und Entsorgungsanlage Stammdurchmesser: bis 10 cm (gemessen 1,00m über GOK) Höhe:       bis 2,00 m Anwendungsort: Baufeld Abrechnung erfolgt nach m2 Abtragsfläche.
01.__.0010
Sträucher, Hecken roden und entsorgen
562.00
m2
01.__.0020 Rieselstreifen aufnehmen Den im Mittel ca. 0,50m breiten und im Mittel ca. 10 - 30cm tiefen Kiesstreifen am Gebäude einschl. Randeinfassung und Unterbau aus Schotter- bzw. Mineralbeton in verschiedenen Stärken aufnehmen und gemäß den gesetzlichen Vorschriften entsorgen, einschl. Transport und Entsorgungsgebühr. Evtl. erforderliches Sortieren ist einzukalkulieren.
01.__.0020
Rieselstreifen aufnehmen
41.00
m
01.__.0030 Plattenbeläge aufnehmen Befestigung aus Gehwegplatten und Pflastersteinen aus Beton, Naturstein, Rasengittersteine etc. einschl. Randeinfassung und Unterbau aus Schotter- bzw. Mineralbeton in verschiedenen Stärken aufnehmen und gemäß den gesetzlichen Vorschriften entsorgen, einschl. Transport und Entsorgungsgebühr. Evtl. erforderliches Sortieren ist einzukalkulieren.
01.__.0030
Plattenbeläge aufnehmen
187.00
m2
01.__.0040 Hochbord / Tiefbord abbrechen und entsorgen Hochboard / Tiefboard inkl. Rückenstütze abbrechen, aufnehmen und entsorgen. Inkl. im Allgemeinen aller hierfür erforderlichen Erdarbeiten
01.__.0040
Hochbord / Tiefbord abbrechen und entsorgen
30.00
m
01.__.0050 Sockel- und Fundamentflächen freilegen Sockel- und Fundamentflächen unter Geländeoberkante freilegen und vor nachrieselndem Erdreich schützen, Fläche säubern und ausreichend trocknen lassen. Handaushub ist einzukalkulieren. Aushub sortenrein sortieren, laden und in Mieten zur Beprobung durch den Fachgutachter des AN lagern. Leistung einschließlich Verbau. Aushubtiefe:      bis ca. 1,40 m Sohlenbreite:ca. 0,60 m
01.__.0050
Sockel- und Fundamentflächen freilegen
41.00
m
01.__.0060 Geotextil als Unterlage Oberboden-/ Aushubmieten Verlegung eines Geotextils, unterhalb der Oberboden- /Aushubmieten aus den, entsprechend den nachfolgenden technischen Angaben: Geotextil mit einem Flächengewicht von mind. 250 g/m², mechanisch verfestigt, Geotextil-Robustheitsklasse 4 für Vliesstoffe nach dem Merkblatt für Anwendung von Geotextil und Geogitter im Erdbau des Straßenbaus. Überlappung 20 cm. Abgerechnet wird die belegte Grundfläche. Überlappungen sind in den Einheitspreis dieser Position einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
01.__.0060
Geotextil als Unterlage Oberboden-/ Aushubmieten
1,780.00
m2
01.__.0070 Abdecken Mieten von Aushubmaterial Mieten mit witterungsempfindlichem Boden mittels Planen ordnungsgemäß abdecken. Die Planen sind gegen Abheben zu sichern. Später wieder abplanen und Planen entsorgen. LDPE Baufolie Dicke mindestens 170 my. Überlappung: 20 cm . Der Zustand der Abdeckung ist regelmäßig zu kontrollieren, zu erneuern und ggf. neu herzustellen. Abgerechnet wird die abgeplante Oberfläche. Überlappungen sind in den Einheitspreis dieser Position einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
01.__.0070
Abdecken Mieten von Aushubmaterial
2,780.00
m2
01.__.0080 Oberboden abtragen und lagern Oberboden inkl. Vegetationsdecke abtragen und im Baustellenbereich in Mieten locker aufsetzen, eine Bodengruppe. Die Oberbodenmieten sind gegen Durchfeuchtung zu schu¨tzen. Bewuchs, Baumstu¨mpfe, Wurzeln und sa¨mtliche anderen organischen Substanzen sind restlos zu entfernen. Abtragsdicke:ca. 50 - 70 cm Förderweg:      max. 120 m Vor Beginn und nach vollsta¨ndigem Oberbodenaushub sind als Abrechnungsgrundlage Fla¨chenivellements im Beisein des Auftraggebers aufzunehmen.
01.__.0080
Oberboden abtragen und lagern
410.00
m3
02 Arbeitsschutz
02
Arbeitsschutz
Die erforderlichen Leistungen des Arbeitsschutzes sind Die erforderlichen Leistungen des Arbeitsschutzes sind im beiliegenden Arbeits- und Sicherheitsplan beschrieben. Die jeweiligen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzausrüstungen sind hierin zusammengefasst und vom AN vorzuhalten sowie auf Anweisung der öBÜ einzusetzen. Der AN hat alle Arbeitsschutzvorkehrungen gemäß Arbeits- und Sicherheitsplan sowohl zum Schutz seiner eigene Mitarbeiter als auch seiner Nachauftragnehmer zu treffen und in den nachfolgenden Positionen zu kalkulieren. Der AN hat alle notwendigen Anzeigen, Mitteilungen, etc. im Zusammenhang mit den Arbeiten im kontaminierten Bereich selbstständig und fristgerecht auszuführen. Die Anzeigen sind im Baustellenordner in Kopie vorzuhalten und dem AG/öBÜ vor Beginn der Arbeiten vorzulegen.
Die erforderlichen Leistungen des Arbeitsschutzes sind
02.__.0010 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gem. AS-Plan Durchführung der arbeitsmedizinischen Untersuchungen als Pflicht- und Angebotsvorsorge für alle auf der Baustelle und mit dem jeweiligen Gefahrstoff Beschäftigten. Das Untersuchungsprogramm für die Beschäftigten ist im Ausgang der Gefährdungsbeurteilung des ausführenden Unternehmens auf Grundlage des §5 ArbSchG i. V. m. §6 GefStoffV eigenverantwortlich festzulegen, Abgleich mit Asi-Plan zu dokumentieren und gem. ArbMedVV durch den Unternehmer durchführen und protokollieren zu lassen. Die Nachweise sind auf der Baustelle vorzuhalten und Kopien sind gemeinsam mit dem Beleg der Unterweisung zu übergeben.
02.__.0010
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gem. AS-Plan
L
1.00
psch
02.__.0020 Erstellen Betriebsanweisungen, Belehrungen Erstellen der Betriebsanweisungen nach berufsgenossenschaftlichen Richtlinien (TRGS 555) auf Grundlage des Arbeits- und Sicherheitsplan nach DGUV 101-004 / TRGS 524 erarbeiten. Abstimmung mit den Projektbeteiligten, der zuständigen Aufsichtsbehörde und zuständigen Berufsgenossenschaft, einschl. Anpassung im Verlauf der Sanierung. Durchführung und aktenkundige Belehrung / Unterweisung aller auf der Baustelle Beschäftigten, einschließlich aller Nachauftragnehmer. Unterschriebene Nachweise der Unterweisung sind vor Aufnahme der Arbeiten an den AG und die öBÜ zu übergeben. Die Betriebsanweisungen werden Bestandteil der Sanierungsenddokumentation.
02.__.0020
Erstellen Betriebsanweisungen, Belehrungen
L
1.00
psch
02.__.0030 Schwarz-Weiß-Anlage liefern, aufstellen, beräumen Schwarz-Weiß-Anlage (SWA) für alle Arbeitnehmer, die auf der Baustelle tätig (Feststellung Anzahl durch AN) sind zzgl. 2 AN für AG/BL einzubeziehen, einschließlich Abwasserbehälter für den Sanitärbereich. Der Umkleide-Bereich ist vom Sanitärteil eindeutig zu trennen. Ausstattung des Containers wie folgt: Umkleidebereich Schwarz: verschließbare Umkleidespinde für Arbeitskleidung / PSA entsprechend der Anzahl der Beschäftigten aller Gewerke zzgl. 2 Platz für AG, 1 Stück Heizkörper Sanitärbereich: 1 Stück WC-Becken 1 Stück Urinal 2 Stück Handwaschbecken 1 Stück Duschanlage 1 Stück Heizkörper 1 Warmwasserboiler ausreichend dimensioniert für Warmwasserversorgung der Dusche und 1 Handwaschbecken Umkleidebereich Weiß: verschließbare Umkleidespinde für Straßenkleidung entsprechend der Anzahl der Beschäftigten aller Gewerke zzgl. 2 Platz für AG, 1 Stück Heizkörper Die Ausstattung des Containers muss der Arbeitsstättenverordnung § 47 und Arbeitsstättenrichtlinie 47/1-3, 5 entsprechen; einschließlich der notwendigen Anzahl an Toilettenpapierhaltern, Seifenspendern, Papierhandtuchhaltern und Papierkörben im Sanitärbereich. Einschließlich ausreichender Beleuchtung und Beheizung. An den Eingängen der SWA ist jeweils ein Windfang sowie ein Abtrittrost erforderlich. Die Leistung umfasst die Anlieferung, die Aufstellung, ggf. Herrichtung von Fundamenten, den Abbau nach Ende der Baumaßnahme und den Rücktransport, einschl. der erforderlichen Anschlussarbeiten für die Medienver- und -entsorgung.
02.__.0030
Schwarz-Weiß-Anlage liefern, aufstellen, beräumen
L
1.00
psch
02.__.0040 Schwarz-Weiß-Anlage vorhalten und betreiben Schwarz-Weiß-Anlage Vorhalten und Betreiben über die gesamte Dauer der Arbeiten im kontaminierten Bereich. Einschließlich Reinigung 2 x wöchentlich und Ersatz von Verbrauchsmitteln. Medienverbrauch ist in den EP mit einzurechnen.
02.__.0040
Schwarz-Weiß-Anlage vorhalten und betreiben
16.00
Wo
02.__.0050 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung Beschilderung der gesamten Baustelle gemäß DGUV Vorschrift 9 entsprechend der bestehenden Gefährdung durch Sicherheitszeichen entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz".
02.__.0050
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
L
1.00
psch
02.__.0060 Stiefelwaschanlage liefern und beräumen manuelle Stiefelwaschanlage, auch zur Reinigung von Hand- und Kleingeräten geeignet, mit Auffangwanne und Bürsten einrichten und beräumen nach Maßnahmenende. Täglicher Wasseraustausch mit Ableitung des Schmutzwassers in die Wasservorlage der Reifenreinigungsanlage. Aufstellung am Ausgang zum Schwarzbereich an der SWA.
02.__.0060
Stiefelwaschanlage liefern und beräumen
L
1.00
psch
02.__.0070 Stiefelwaschanlage vorhalten und betreiben manuelle Stiefelwaschanlag vorhalten und betreiben über die gesamte Bauzeit. Tägliches Reinigen und nach Bedarf im Baufortschritt. Während der gesamten Baumaßnahme ist anfallendes Schmutzwasser regelmäßig auszutauschen, zu sammeln und zur Tagwasserreinigungsanlage zu verbringen.
02.__.0070
Stiefelwaschanlage vorhalten und betreiben
23.00
Wo
02.__.0080 Persönliche Schutzausrüstung für Beschäftigte /ITB Persönliche Schutzausrüstung für Beschäftigte Liefern, Bereitstellen, Vorhalten und Einsetzen von Grundausrüstung und persönliche Schutzausrüstungen gemäß DGUV 101-004 und ASP für alle Beschäftigten die im Schwarzbereich tätig sind, liefern, für die gesamte Dauer der Leistungen vorhalten und einsetzen. Baustiefel bzw. Arbeitsschuhe nach DIN EN ISO 20347 mit der Kennzeichnung S3 oder Sicherheitsstiefel S5D (mit durchtrittsicheren Sohlen und Stahlkappe) nach EN 345 gem. DGUV-R 112-189 für die auf der Baustelle Beschäftigten des AN Sicherheitshandschuhe der Kat. III gem. DIN EN 374 und EN 388, chemikalienbeständig, mit textilem Innenfutter oder unterzuziehenden Baumwollhandschuhen entsprechend den Anforderungen der DGUV-R 112-195 sowie des Arbeitssicherheitsplans, Einwegschutzanzug (z.B. TYVEK 800J, Tychem C2 oder gleichwertig) gem. CE-Kat. III Typ 3,4,5,6; (gem. DGUV 112-189) (sprühdicht, nicht thermisch isoliert) Atemschutzmaske mit Kombinationsfilter gem. den Anforderungen an Filtergeräte nach den "Regeln für die Benutzung von Atemschutzgeräten - DGUV-R 112-190" und entsprechend den Anforderungen der Fortschreibung des Arbeitssicherheitsplans, Seiten 24 und 25. Die Pflege und Reinigung der Atemschutzmasken (arbeitstäglich nach Einsatz) ist in den Preis einzukalkulieren.
02.__.0080
Persönliche Schutzausrüstung für Beschäftigte /ITB
L
1.00
psch
02.__.0090 Filteranlagen für Baumaschinen liefern und einbauen Maschinen (z.B. Bagger, LKW, Radlader etc.) für Tätigkeiten im Schwarzbereich Staub-Filteranlage zur Atemluftversorgung einschl. der notwendigen Kabinenfilter betriebsbereit in ausreichender Anzahl für die Dauer des Bodenaushubs liefern und einbauen.
02.__.0090
Filteranlagen für Baumaschinen liefern und einbauen
L
1.00
psch
02.__.0100 Filteranlagen für Baumaschinen vorhalten und betreiben Maschinen (z.B. Bagger, LKW, Radlader etc.) Staubfilteranlage zur Atemluftversorgung einschl. der notwendigen Kabinenfilter betriebsbereit vorhalten und einsetzen. Kosten für Wartung und arbeitstägliche Reinigung der Fahrerkabine sind im Preis enthalten. Die fachgerechte Entsorgung von gebrauchten Filtern ist einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
02.__.0100
Filteranlagen für Baumaschinen vorhalten und betreiben
16.00
St
02.__.0110 Kabinenfilter aller Baumaschinen Kabinenfilter für die Filteranlage der vorgenannten Position 03.02.0090 liefern und ständig in ausreichender Anzahl vorhalten und bei Bedarf wechseln.
02.__.0110
Kabinenfilter aller Baumaschinen
16.00
St
02.__.0120 Verschließbarer Behälter Gestellung und Vorhalten eines verschließbaren Behälters zum Sammeln verbrauchter Arbeitsschutzausrüstung incl. Entsorgung mit Nachweis.
02.__.0120
Verschließbarer Behälter
2.00
St
Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Bereich des gesamten Baufeldes Freisetzungen von Methan (CH4) und von Kohlendioxid (CO2) aus dem Unter- bzw. Baugrund erfolgen können und auch bereichsweise in hohen Konzentrationen nachgewiesen ist. Korrespondierend dazu ist der Sauerstoffgehalt im Gasgemisch gering. Sämtliche Arbeitsschutz- und Sicherungsmaßnahmen, sofern nicht in den Positionen des Untertitels aufgeführt, sind mit in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet. Entstehende Mehrkosten für Behinderungen, Abstimmungen, Verzögerungen etc., die durch die genannten Einschränkungen entstehen, sowie sämtliche daraus entstehenden Baubehelfe, werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Zur Bestimmung der Gaszusammensetzung werden Mehrkomponentengaswarngeräte eingesetzt. Die tragbaren Gasmessgeräte müssen mindestens die Gehalte an Methan (CH4) von 0 bis 4,4 Vol.-% bzw. von 0 bis100 % UEG, an Kohlendioxid (CO2) von 0 bis 5 Vol.-% und Sauerstoff (O2) von 0 bis 25 Vol.-% anzeigen und bei Verletzung der Grenzwerte optischen und akustischen Alarm ausgeben. Die Messgeräte müssen von einem anerkannten Prüfinstitut auf Funktionsfähigkeit geprüft und für explosionsgefährdete Bereiche zugelassen sein (ATEX-Zulassung). Die Handhabung derartiger Messeinrichtungen setzt die genaue Kenntnis und Beachtung der jeweiligen Betriebs- und Wartungsanleitung voraus. Darüber hinaus müssen die Geräte in Anlehnung an das Merkblatt T023 (BGI 518) "Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz - Einsatz und Betrieb" der BG Chemie geprüft und betrieben werden. Die T 021 "Gaswarneinrichtungen und -geräte für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff - Einsatz und Betrieb" ist entsprechend zu beachten. Als technische Schutzmaßnahme ist der Einsatz einer technischen Belüftungseinrichtung (Querbewetterung) möglich. Die Sonderbewetterung besteht aus Ventilator und elektrisch leitfähigen Spiral oder -Blaslutten (Bergbauqualität, d.h. Ausführung el), die frei in die Baugruben bzw. die Brunnenfundamente geführt werden. Die Lüftungseinrichtung ist so zu installieren und zu betreiben, dass die oben beschriebenen Grenzwerte eingehalten werden. Der Mindestvolumenstrom beträgt für den vorliegenden Fall 2 m3/s am Auslass. Die Luttenleitungen haben einen Mindestdurchmesser von 300 mm und eine Gesamtlänge von mindestens 20 m. Die Ansaugung erfolgt im Frischwetterbereich. Eine Gefährdung würde im vorliegenden Fall durch über den Baugrund aufsteigendes Methan entstehen können, welches in Verbindung mit Luft eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre (g.e.A.) bildet. Mögliche Zündquellen wären dann z.B. durch herabfallendes Material erzeugte Funken, herabfallende Schweißfunken, Rauchen, etc. Eine weitere direkte Gefährdung für die Beschäftigten besteht durch Sauerstoffarmut und erhöhte Kohlendioxidgehalte. Methan (CH4) kann in Verbindung mit Luftsauerstoff ein zündfähiges Gasgemisch bilden. Dazu muss im Gasgemisch Methan in Konzentrationen zwischen 4,4 und 16,5 Vol.-% und ein Sauerstoffgehalt von mindestens 9,9 Vol.-% vorhanden sein. Der Grenzwert von Methan am Arbeitsplatz beträgt 1,0 Vol.-%. Kohlendioxid (CO2) kann bei Konzentrationen größer 2 Vol.-% zu einer Lähmung des Atemzentrums und daraus resultierend zu Bewusstlosigkeit und Tod durch Ersticken führen. Der an Arbeitsplätzen maximal zulässige Grenzwert (AGW-Wert) von Kohlendioxid beträgt 0,5 Vol.-%. Niedrige Sauerstoffgehalte (O2-Gehalte) führen zu Atembeschwerden, Bewusstlosigkeit und Tod durch Ersticken. An Arbeitsplätzen darf ein O2-Gehalt von 19 Vol.-% nicht unterschritten werden. Folgende ausgasungstechnische Überwachung ist mindestens durchzuführen: Messung von CH4, CO2 und O2 in den betroffenen Bereichen vor Arbeitsaufnahme, während der Arbeitszeit und nach Beendigung der Arbeiten mit Hilfe tragbarer Gasmessgeräte. Das Erreichen oder Überschreiten von 1,0 Vol.-% CH4 oder 0,5 Vol.-% CO2 bzw. das Unterschreiten von 19 Vol.-% O2 sind durch optischen und akustischen Alarm zu signalisieren. Wichtig: die Messgeräte müssen mit Zusatzpumpe und Meßschläuchen oder Sonden ausgestattet sein, sodass immer von gefahrloser Stelle freigemessen werden kann. Arbeiten sind nur zulässig, wenn der CO2-Gehalt kleiner als 0,5 Vol.-%, der O2-Gehalt größer als 19 Vol.-% und der CH4-Gehalt kleiner als 1,0 Vol.-% ist. Im Alarmfall ist der betroffene Bereich zu räumen und ggf. eine Belüftung des Bereichs mit Ventilatoren und Luttenleitungen vorzunehmen. Für Brenn- und Schweißarbeiten müssen gesonderte Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Brennarbeiten und alle funkenreißenden Arbeiten dürfen grundsätzlich nur ausgeführt werden, wenn zuvor durch Messungen nachgewiesen worden ist, dass der CH4-Gehalt an allen Stellen, auf die Funken fallen können, kleiner ist als der Grenzwert von 0,3 Vol.-% Methan. Nach Schweiß- und Brennarbeiten ist eine Brandwache von mind. 2 Stunden durchzuführen. Dies ist in die Einheitspreise einzurechnen. Eine Unterweisung und Bestellung verantwortlicher Personen wird empfohlen. Rauchen, Feuer, offenes Licht etc. sind im Gefahrenbereich grundsätzlich verboten.
Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf
02.__.0130 Gaswarngerät mit Messgaspumpe Vorhalten und Betreiben eines tragbaren Gaswarngerätes mit Messgaspumpe während der gesamten Bauzeit. Das Gaswarngerät muss mindestens die Gehalte an Methan (CH4) von 0-5 Vol.-% bzw. von 0-100 % UEG,an Kohlendioxid (CO2) von 0-25 Vol.-% und Sauerstoff (O2) von 0-25 Vol.-% anzeigen und bei Verletzung der Grenzwerte optischen und akustischen Alarm ausgeben. Zusätzlich sind Messschläuche und Messsonden (Stahl-, Messing- oder el. leitfähige Kunststoffsonden) vorzuhalten. Das tragbare Gaswarngerät muss als explosionsgeschütztes elektrisches Betriebsmittel ausgeführt sein und eine ATEX-Zertifizierung haben. Die Kosten für die regelmäßigen Kalibrierungen, Prüfungen und Wartungen sowie die dafür notwendigen Einrichtungen und Materialien sind in den Einheitspreis einzurechnen. Bei mehreren parallelen Betriebsstellen empfiehlt sich der Einsatz mehrerer Messgeräte oder es ist durch Organisation dafür zu sorgen, dass eine ausreichende messtechnische Überwachung vorliegt.
02.__.0130
Gaswarngerät mit Messgaspumpe
L
1.00
psch
02.__.0140 Gaswarngerät (Diffusionsbetrieb) Tragbare Gaswarngeräte (Diffusionsbetrieb) als Personenschutz für das gesamte auf der Baustelle eingesetzte Personal liefern und während der gesamten Bauzeit Vorhalten und Betreiben. Die Gaswarngeräte mmüssen mindestens die Gehalte an Methan (CH4) von 0-5 Vol.-% bzw. von 0-100 % UEG, an Kohlendioxid (CO2) von 0-25 Vol.-% und Sauerstoff (O2) von 0-25 Vol.-% anzeigen und bei Verletzung der Grenzwerte optischen und akustischen Alarm ausgeben. Die tragbaren Gaswarngeräte müssen als explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel ausgeführt sein und eine ATEX-Zertifizierung haben. Die Kosten für die regelmäßigen Kalibrierungen, Prüfungen und Wartungen sowie die dafür notwendigen Einrichtungen und Materialien sind in den Einheitspreis einzurechnen.
02.__.0140
Gaswarngerät (Diffusionsbetrieb)
L
1.00
psch
02.__.0150 Technische Lüftung Liefern, vorhalten, einrichten, umsetzen und Abräumen einer Belüftungseinrichtung, bestehend aus einem Ventilator und elektrisch leitfähigen Spiral- oder Blaslutten-Luttenleitungen. Der Mindestvolumenstrom beträgt 2 m3/s. Die Luttenleitungen haben einen Mindestdurchmesser von 300 mm und eine Gesamtlänge von mindestens 20 m. Inkl. aller Nebenleistungen, Erdung, Stromversorgung etc.
02.__.0150
Technische Lüftung
1.00
St
02.__.0160 Lüftung Lüftung mit der technischen Lüftung aus 03.02.0150 Vergütet wird die tatsächliche Betriebsdauer auf von der örtlichen Bauleitung schriftlich anerkannten Nachweis gemäß Einheitspreis. Abgerechnet wird nach Stundenaufwand. Es ist ein Wetterbuch zu führen. Die Kosten sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
02.__.0160
Lüftung
20.00
h
03 Wasserhaltung
03
Wasserhaltung
03.__.0010 Tagwasserhaltung Innenliegende Tagwasserhaltung während der Dauer der Bauzeit bis zur Fertigstellung der Wiederverfüllung der Baugruben/ Gräben/ Brunnenfundamente. Komponenten für das Abpumpen des innerhalb der Baugruben/ Gräben/ Brunnenfundamente anfallende bzw . in die Baugrube eindringende Regenwetter, Schicht - und Sickerwassermengen, nach Wahl des AN, komplett herstellen, vorhalten, betreiben und beseitigen; Abmessung der trocken zu haltenden Grundrissfläche: ca. 36,00 x 12,00 m. Einschl. aller für die Einrichtung und für das Betreiben der Tagwasserhaltung und Entleerung erforderlichen Pumpensümpfe, Drainageleitungen, Maschinen, Pumpen, und Materialien (z. B. Notstromaggregat) einschl. der Anschlussleitungen zur Einleitung in das Gewässer (Teich). Horizontale Entfernung ca. 50 m. Hinweis: mögliche Straßenquerungen sind zu beachten und in den Einheitspreis einzurechnen. Der Betrieb der vorbeschriebenen Wasserhaltungseinrichtung ist mit einem Notstromaggregat gegen Stromausfall abzusichern. Für alle Schäden, die dem AN oder dem AG durch den Ausfall der Wasserhaltungsanlage entstehen, ist der AN haftbar. Die Kosten zur Absicherung der Wasserhaltungsanlage gegen Stromausfall ist im Einheitspreis einzurechnen.
03.__.0010
Tagwasserhaltung
L
1.00
psch
04 Bewetterung
04
Bewetterung
04.__.0010 Bewetterungsanlage liefern, aufstellen und abfahren Bewetterungsanlage inklusive ca. 20 m Ansauglutte und 30m Belüftungslutte, beide aus fliegend verlegten flexiblen Leitungen zum Ansaugen und Ableiten des Luftstroms zur blasenden Belüftung der Sanierungsbaugrube liefern, und betriebsbereit aufstellen und nach Ende der Arbeiten wieder von der Baustelle entfernen. Beide Leitungen im Boden mittels Erdnägeln und Gurten befestigen. Die Ansauglutte befindet sich außerhalb der Baustellenumzäunung, Lüftungsaggregat und Belüftungslutte innerhalb. Die Zuführung von elektrischem Strom ist einzukalkuliere. Leistung:    bis 5 m3/s,    bei mehrstufigem oder stufenlos geregeltem Lüftungsaggregat Leitungsdurchmesser unter Berücksichtigung einer ausreichenden Strömungsgeschwindigkeit zur Verwirbelung der Luft am Austritt und der Geräuschbildung beim Betrieb nach Wahl und Bemessung des AN.
04.__.0010
Bewetterungsanlage liefern, aufstellen und abfahren
1.00
St
04.__.0020 Bewetterungsanlage vorhalten Bewetterungsanlagen der Vorpositionen über die Dauer der maßgebenden Bearbeitungszeit vorhalten. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand, der sich aus dem Produkt der vorgehaltenen Arbeitstage und der Anzahl der eingesetzten Geräte berechnet.
04.__.0020
Bewetterungsanlage vorhalten
50.00
d
04.__.0030 Bewetterungsanlage betreiben und umsetzen Das Betreiben der Bewetterungsanlage wird als Zulage zur Vorhalteposition nach Stunden berechnet. Die Position umfasst das Umsetzen der Anlage und der Belüftungsleitung gegebenenfalls mehrmals täglich zur Belüftung der aktuellen Aushubstelle sowohl während der Schurfbeprobung als auch während der Sanierungs- und Verladearbeiten. Zur Abrechnung sind von der örtlichen Bauüberwachung abgezeichnete arbeitstägliche Stundenzettel vorzulegen. Die Zeiteinheit Stunden bezieht sich auf den Einsatz einer Bewetterungsanlage.
04.__.0030
Bewetterungsanlage betreiben und umsetzen
400.00
h
05 Erdbau und Baugrube
05
Erdbau und Baugrube
05.__.0010 Fachgutachterliche Begleitung Fachgutachterliche Überwachung der Aushubmaßnahmen , Beauftragung eines Bodengutachters durch den AN,mit Sachkunde nach TRGS 524 aufgehaldetes Aushubmaterial ist nach den Regeln des LAGA Merkblatt PN 9 8 zu beproben. Verdichtungskontrollen sind an jeder Brunnensohle auszuführen.
05.__.0010
Fachgutachterliche Begleitung
L
1.00
psch
Unbenannt
Unbenannt
05.__.0020 Deklarationsanalyse gem. Ersatzbaustoffverordnung Boden BM / BG 0* Deklarationsanalyse gem. Ersatzbaustoffverordnung Boden Analyse nach Ersatzbaustoffverordnung, EBV vom 09.07.2021 Materialwerte für Boden/Baggergut BM/BG-0* gem. Anlage 1 Tab. 3 (TOC konv.) inkl. Elotion nach DIN 19529
05.__.0020
Deklarationsanalyse gem. Ersatzbaustoffverordnung Boden BM / BG 0*
1.00
St
05.__.0030 Deklarationsanalyse gem. Ersatzbaustoffverordnung Boden BM / BG F0*, F1, F2 od. F3 Deklarationsanalyse gem. Ersatzbaustoffverordnung Boden EBV vom 09.07.2021 Materialwerte für Boden/Baggergut BM/BG-F0*, F1, F2, F3 gem. Anlage 1 Tab. 3 (TOC konv.) inkl. Elution DIN 19529
05.__.0030
Deklarationsanalyse gem. Ersatzbaustoffverordnung Boden BM / BG F0*, F1, F2 od. F3
1.00
St
05.__.0040 Deklarationsanalyse gem. Ersatzbaustoffverordnung Bauschutt Analyse nach Ersatzbaustoffverordnung, Anlage 1, Tabelle 1, Materialwerte Recyclingbaustoffe RC 1-3, inkl. Eluat nach DIN 19529
05.__.0040
Deklarationsanalyse gem. Ersatzbaustoffverordnung Bauschutt
1.00
St
05.__.0050 Untersuchung gem. Deponieverordnung, DK 0 Untersuchung gem. Deponieverordnung Zuordnungswerte gem. DEP V Anhang 3, Tab. 2, Spalte 5 (DK 0)
05.__.0050
Untersuchung gem. Deponieverordnung, DK 0
1.00
St
05.__.0060 Untersuchung gem. Deponieverordnung, DK I -III Untersuchung gem. Deponieverordnung  Zuordnungswerte gem. Anhang 3, Tab. 2,  Spalte 6-8 (DK I-III)
05.__.0060
Untersuchung gem. Deponieverordnung, DK I -III
1.00
St
05.__.0070 Untersuchung gem. Deponieverordnung AT 4 Untersuchung gem. Deponieverordnung AT 4 Atmungsaktivität nach 4 Tagen,
05.__.0070
Untersuchung gem. Deponieverordnung AT 4
1.00
St
05.__.0080 Untersuchung gem. Deponieverordnung GB 21 Untersuchung gem. Deponieverordnung GB 21 Gasbildungsrate nach 21 Tagen, GB21
05.__.0080
Untersuchung gem. Deponieverordnung GB 21
1.00
St
05.__.0090 statatische Plattendruckversuche, n. DIN 18134 Durchführung eines stat. Plattendruckversuches, n. DIN 18134, inkl. Ergebnisprotokoll inkl. Gestellung Gestellung des Gegengewichtes (mind. 5 t Achsgewicht), d = 300 mm Vergütet wrid der bestandene Versuch.
05.__.0090
statatische Plattendruckversuche, n. DIN 18134
1.00
St
05.__.0100 Durchführung dyn. Plattendruckversuche Durchführung dyn. Plattendruckversuche n.TP BF-StB Teil B 8.3 inkl. Ergebnisprotokoll Vergütet wrid der bestandene Versuch.
05.__.0100
Durchführung dyn. Plattendruckversuche
21.00
St
Unbenannt
Unbenannt
Folgende Leistungen werden bauseits erbracht: Folgende Leistungen werden bauseits erbracht: statische Nachweise der Tiefergründung Die Einbringung der Brunnengru¨ndungen ist in Abstimmung mit dem Statiker abschnittsweise, mo¨glichst achsversetzt hintereinander einzubauen. Ausfu¨hrung der Abbrucharbeiten erschu¨tterungsarm nach DIN 4150. Der Abbruch ist so durchzufu¨hren, dass sich mo¨glichst keine Erschu¨tterungen auf angrenzende Geba¨udeteile u¨bertragen ko¨nnen. Betonverfüllung der Brunnengründungen gem. gesonderter Position in Titel "Beton- und Stahlbetonarbeiten.
Folgende Leistungen werden bauseits erbracht:
05.__.0110 Brunnengru¨ndungen einmessen nach Lage, Ho¨he Einmessen der Achsen und Ho¨hen der Brunnengru¨ndungen, auf Grundlage der vom AG u¨bergebenen Achs- und Ho¨henmesspunkte, einschließlich Abstecken und Sichern der Hauptachsen und Ho¨henfestpunkte fu¨r die Dauer der anstehenden Arbeiten. Die Vermessungsleistungen sind nach Abschluss der eigenen Leistungen vom AN in Form von Aufmaßpla¨nen, aus denen die genaue Lage der Brunnengru¨ndungen etc. zu ersehen ist, zu dokumentieren.(siehe sep. Pos.)
05.__.0110
Brunnengru¨ndungen einmessen nach Lage, Ho¨he
L
1.00
psch
05.__.0120 Brunnengru¨ndungen d=2,0 m, l= 3,10 m Brunnengru¨ndungen im Absenkverfahren mittels vorgefertigten Schachtringen/ Betonringen (StB-Schachtringe) in unterschiedlichen La¨ngen bis auf gru¨ndungsfa¨higem Boden (siehe hierzu Baugrundgutachten und statische Berechnungen) in aufgeschu¨ttetem Boden erstellen. Die Gru¨ndungssohlen sind vom Bodengutachter frei zu geben. Inkl. fortlaufendem Erdaushub und Trockenlegung. Aushub nach Wahl des AN mit Kleingera¨t oder als Handaushub. Hohlra¨ume zum Betonring sind im Zuge der Einbringung sofort zu verfu¨llen und zu verdichten. Die Brunnen werden gem. Statik unbewehrt ausgefu¨hrt. Brunnengru¨ndungen: d = 2,00 m Außendurchmesser Brunnenla¨nge:l bis ca. 3,10 m ab 49,50 üNN bis 46,40 üNN Schachtringdicke: d = 9 cm, gem. statischer Erfordernis Einwirkungen auf Brunnen: charakteristische Sohlpressung 500,0 N/mm Bodenschichten gem. Baugrundgutachten: Schicht 1: Auffüllungen Sand, bis ca. 48,70 / 48,40 üNN (Homogenbereich B1) Schicht 2: Tonabdichtung ca. 30-40 cm; bis ca. 48,00 üNN (Homogenbereich B2) Schicht 3: gewachsener Boden Sand / Kies, ca. 46,00 üNN (Homogenbereich B3) Das Material in dieser Baugrube erfüllt nach Voreinschätzung die Zuordnungskriterien gemäß LAGA wie folgt: Schicht 1 :      Z0 Schicht 2:       Z1.2 (Sulfat) Schicht 3:       n.b. Der Bodenaushub ist in Abhängigkeit von der weiteren Verwendung / Verwertung, den geotechnischen und umwelttechnischen Eigenschaften schichtweise getrennt vorzunehmen, zu transportieren und in Mieten zur Beprobung durch den Fachgutachter des AN zu lagern. Der hierdurch entstehende Mehraufwand wird nicht gesondert vergütet und ist einzukalkulieren. Vom AN hat eine Bodenseparierung nach der stofflichen und chemischen Zusammensetzung des Aushubmaterials sowie nach den Lagerungsverhältnissen und der bautechnischen Beurteilung der Aushubmaterialien zu erfolgen. Es ist durch den AN sicherzustellen, dass gewachsene, unbelastete und zur Wiederverfüllung geeignete Böden nicht durch andere Bodenschichten verunreinigt werden. Abrechnung nach Stu¨ck (1 Stu¨ck = 1 Brunnengru¨ndung). Beseitigen des anfallenden Aushubs, wie laden und transportieren einschl. fachgerechte Entsorgung wird u¨ber die nachfolgende Entsorgungspositionen abgerechnet. Betonverfu¨llung der Brunnengru¨ndung wird gesondert vergu¨tet (Titel Beton- und Stahlbetonarbeiten).
05.__.0120
Brunnengru¨ndungen d=2,0 m, l= 3,10 m
15.00
St
05.__.0130 d = 2,50 m, l = 3,10 m d = 2,50 m, l = 3,10 m
05.__.0130
d = 2,50 m, l = 3,10 m
H
6.00
St
05.__.0140 Brunnensohle verdichten Sohle der Brunnengründungen verdichten, die Nachverdichtung der Sohle erfolgt mittels Anbaugerät vom Bagger. Auf Lastplattendruckversuche auf der Sohle kann verzichtet werden, wenn die Einbindetiefe gem. Planung und Rücksprache mit dem Bodengutachter gewährleistet ist.
05.__.0140
Brunnensohle verdichten
77.00
m2
Unbenannt
Unbenannt
05.__.0150 Bodenaushub - Brunnendämmer Bodenaushub an den Brunnenfundamenten zum Einbau des Brunnendämmers ausheben und sortenrein sortieren, laden und in Mieten zur Beprobung durch den Fachgutachter des AN lagern. Aushubtiefe:         bis ca. 1,00 m ab OK mineralische Abdichtung (Schicht 2) Aushubbreite:   30-60 cm, umlaufend Böschungsneigung:   ca. 60° Bodenschichten gem. Baugrundgutachten: Schicht 1: Auffüllungen Sand, bis ca. 48,70 / 48,40 üNN (Homogenbereich B1) Schicht 2: Tonabdichtung ca. 30-40 cm; bis ca. 48,00 üNN (Homogenbereich B2) Schicht 3: gewachsener Boden Sand / Kies, ca. 46,00 üNN (Homogenbereich B3) Das Material in dieser Baugrube erfüllt nach Voreinschätzung die Zuordnungskriterien gemäß LAGA wie folgt: Schicht 1 :      Z0 Schicht 2:       Z1.2 (Sulfat) Schicht 3:       n.b. Der Bodenaushub ist in Abhängigkeit von der weiteren Verwendung / Verwertung, den geotechnischen und umwelttechnischen Eigenschaften schichtweise getrennt vorzunehmen, zu transportieren und in Mieten zur Beprobung durch den Fachgutachter des AN zu lagern. Der hierdurch entstehende Mehraufwand wird nicht gesondert vergütet und ist einzukalkulieren. Vom AN hat eine Bodenseparierung nach der stofflichen und chemischen Zusammensetzung des Aushubmaterials sowie nach den Lagerungsverhältnissen und der bautechnischen Beurteilung der Aushubmaterialien zu erfolgen. Es ist durch den AN sicherzustellen, dass gewachsene, unbelastete und zur Wiederverfüllung geeignete Böden nicht durch andere Bodenschichten verunreinigt werden. Vor Beginn und nach vollsta¨ndigem Bodenaushub sind als Abrechnungsgrundlage Fla¨chennivellements im Beisein des Auftraggebers aufzunehmen. Abgerechnet wird nach Aushubprofil gem. VOB/C
05.__.0150
Bodenaushub - Brunnendämmer
50.00
m3
Gegenstand der Nachfolgepositionen ist die Lieferung Gegenstand der Nachfolgepositionen ist die Lieferung und der fachgerechte Einbau von Brunnendämmermaterial zur dauerhaften und dichten Verfüllung des Ringraums der mineralischen Abdichtung um die Brunnenfundamente. Zielstellung ist, die Brunnenfundamente im Bereich der mineralischen Abdichtung dauerhaft gasdicht abzudichten.
Gegenstand der Nachfolgepositionen ist die Lieferung
05.__.0160 Brunnendämmer Lieferung und fachgerechter Einbau von Brunnendämmermaterial gemäß den aktuellen technischen Regeln und Vorschriften des DVGW Arbeitsblattes W 121. Sicherstellung einer vollständigen und hohlraumfreien Verfüllung des Ringraums umlaufend um die Brunnenfundamente. Dokumentation der ausgeführten Arbeiten, einschließlich der verwendeten Materialmengen und gegebenenfalls der Einbauparameter. Wasserzementwert (W/Z-Wert): Der Wasserzementwert des verwendeten Zementmörtels/Suspension darf einen maximalen Wert von =0,6 nicht überschreiten, um die geforderte Durchlässigkeit von kf < 10-9 m/s und die Mindestdruckfestigkeit von p =5N/mm² (nach 28 Tagen) einzuhalten. Der eingesetzte Brunnendämmer muss quellfähig sein, um eine gute Anbindung an das umgebende Erdreich und die Brunnenfundamente zu gewährleisten. Es dürfen keine umweltgefährdenden Stoffe freigesetzt werden die das Grundwasser beeinträchtigen könnten. Der Bieter hat eine Woche nach Auftragserteilung die Nachweise (z.B. Produktdatenblätter, Prüfzeugnisse) für die Einhaltung der genannten Anforderungen vorzulegen. Einbaumenge pro Brunnenfundament ca. 0,9 m³
05.__.0160
Brunnendämmer
43.00
m3
05.__.0170 Einbau kornabgestufter bindiger Boden Liefern und Profilgerechtes lagenweises Einbauen von unbelastetem, gemischtkörnigem Boden BM/BG 0 gem. EBV frei Baustelle, profilgerechte Herstellung der umlaufenden Abdeckung des Brunnendämmers an den Brunnenfundamenten. Mengenermittlung nach Aufmaß an der Einbaustelle. Ausführung unter fachgutachterlicher Aufsicht. Ausführung in Teilmengen, Verzögerungen aufgrund gutachterlicher Kontrolle, Probennahme und Dokumentation der Eigen- und Fremdüberwachung sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Anforderungen an den Boden: Durchlässigkeitsbeiwert:kf = 10-7 m/s, Feinkornanteil:25%, reine wasserempfindliche       Schluffböden oder plastische Tone sind       nicht zugelassen Glühverlust:      < 2% Wassergehalt des gelieferten Bodens und beim Einbau:w = 95%DPr Einbau:      lagenweise unverdichtete Lage:30cm dick Verdichtungsnachweise 5 Stck, durch Stechzylinderentnahme,       mind. Dpr>=95 %.
05.__.0170
Einbau kornabgestufter bindiger Boden
34.00
m3
05.__.0180 Eignungsprüfung kornabgestufter bindiger Boden Eignungsprüfung des zu liefernden kornabgestuften bindigen Bodenmaterials auf Anordnung des AG durchführen. Die Eignungsprüfung umfasst: Angaben zur Herkunft des Materials, Ermittlung der Körnungslinie mit einer kombinierten Sieb- und Schlämmanalyse nach DIN 18123, inkl., grafischer Darstellung, Bestimmung der Konsistenzzahlen DIN 18122, Bestimmung des Wasserbindungsvermögens nach DIN 18132, Bestimmung des organischen Gehaltes DIN 18128, Bestimmung des Kalkgehalts, DIN 18129, Bestimmung der Korndichte nach DIN 18124, Bestimmung der Proctordichte und des optimalen Wassergehalts von fein- bis gemischtkörnigen Bodenproben nach DIN 18127 inkl. grafischer Darstellungdes Versuchsergebnisses, Durchführung von Durchlässigkeitsversuchen und Bestimmung des Durchlässigkeitsbeiwertes k von ungestört entnommenen fein- bis gemischtkörnigen Bodenproben (Stechzylinder) nach DIN 18130 inkl. grafischer Darstellung des Versuchsablaufs, Prüftopfdurchmesser 100 mm, Forderung kf <=10-7 m/s. Die Ergebnisse der Eignungsprüfung sind dem AG mindestens 2 Wochen vor Einbau des Materials zu übergeben. Die Eignungsprüfung ist je Entnahmestelle bzw. Lieferant vorzulegen.
05.__.0180
Eignungsprüfung kornabgestufter bindiger Boden
L
1.00
psch
05.__.0190 Einbau Bentonitpulver, Brunnenring d=2,0m Lieferung und fachgerechter Einbau von Bentonitpulver zur Abdichtung von Arbeitsfugen, Bauwerksanschlüssen und sonstigen Fugen im Rahmen von Erdbau- und Tiefbaumaßnahmen. Die Abdichtung muss dauerhaft wasserdicht und gegen im Boden vorkommende chemische und biologische Einflüsse beständig sein. Technische Anforderungen an das Bentonitpulver: Das zu verwendende Bentonitpulver muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: Typ:       Hochquellfähiges Naturbentonit       (Na-Bentonit) in Pulverform Quellfähigkeit: Mindestens 600 % (Volumenvergrößerung       nach 24 Stunden Lagerung in destilliertem Wasser,       gemessen nach DIN EN ISO 10520 oder       vergleichbarer Norm) Wasseraufnahme:Mindestens 300 % des Eigengewichts Korngröße:       Mindestens 90 % < 0,075 mm (Siebanalyse) Dichte:      Trockenrohdichte ca. 2,4 - 2,6 g/cm³ Beständigkeit:Dauerhaft beständig gegen im Erdreich vorkommende       Salze, Säuren und Laugen sowie mikrobielle       Zersetzung Umweltverträglichkeit: Das Material muss umweltverträglich sein und       darf keine schädlichen Stoffe an das Grundwasser       abgeben. Es ist ein entsprechendes       Sicherheitsdatenblatt vorzulegen Der Einbau des Bentonitpulvers hat gemäß den anerkannten Regeln der Technik, den Herstellervorgaben und den Besonderheiten der Baustelle zu erfolgen. Insbesondere sind folgende Punkte zu beachten: Die Einbaudicke ist maximal 1 cm dick vorzunehmen, das Bentonitpulver ist händisch anzudrücken. Der Brunnendämmer auf dem Planum muss abgetrocknet sein, Die Arbeiten dürfen nicht bei Regenwetter und starken Wind erfolgen. Der Einbau der bindigen Bodenschicht darüber muss unmittelbar nach Fertigstellung erfolgen. Einbau je abzudichtendem Brunnenring, d = 2,0m: ca. 25 kg
05.__.0190
Einbau Bentonitpulver, Brunnenring d=2,0m
15.00
St
05.__.0200 Einbau Bentonitpulver, Brunnenring d=2,5m Einbau je abzudichtendem Brunnenring, d = 2,5m: ca. 25 kg
05.__.0200
Einbau Bentonitpulver, Brunnenring d=2,5m
H
6.00
St
Unbenannt
Unbenannt
Baugruben werden als geböschte Baugruben in einem Baugruben werden als geböschte Baugruben in einem Winkel von 45° ausgebildet. Bei den Erdarbeiten ist auf vorhandenen Rohrleitungen im Baugrund zu achten. Siehe hierzu auch den Lageplan der Bestandsleitungen.
Baugruben werden als geböschte Baugruben in einem
05.__.0210 Baugrube ausheben bis 1,60m Auffüllung der Baugruben von Einzel- und Streifenfundamenten, Bodenplatte und sonstigen baulichen Anlagen sowie erforderlichem Bodenaustausch ausheben und sortenrein sortieren, laden und in Mieten zur Beprobung durch den Fachgutachter des AN lagern. Auffüllung bestehend überwiegend aus Kies, sandig bis schwach schluffig z.T. mit Anteilen an Bauschutt und Geovlies. Das Sortieren des Bodens ist einzurechnen. Aushubtiefe:         bis 1,60 m Böschungsneigung:                                 < 45° Arbeitsraum:         0,60 m Vor Beginn und nach vollsta¨ndigem Oberbodenaushub sind als Abrechnungsgrundlage Fla¨chennivellements im Beisein des Auftraggebers aufzunehmen. Um sicher zu stellen, dass die Gru¨ndung jeweils auf ausreichend tragfa¨higen Auffu¨llungen erfolgt, ist unmittelbar nach dem Freilegen bzw. vor den Nachverdichtungsarbeiten eine Abnahme der Gru¨ndungsebene durch den zuständigen Bodengutachter erforderlich. Abgerechnet wird nach Aushubprofil gem. VOB/C
05.__.0210
Baugrube ausheben bis 1,60m
964.00
m3
05.__.0220 Abbruch Randabschlussbalken Randabschlussbalken aus Stahlbeton, ohne Schadstoffbelastung, abbrechen und gemäß den gesetzlichen Vorschriften entsorgen, einschl. Transport und Entsorgungsgebühr. Abmessung: ca. 0,5 x 0,45 m (B x H) Zuordnung:       Z0 Ausbauort:       nördlich von Achse 1"
05.__.0220
Abbruch Randabschlussbalken
8.50
m3
05.__.0230 Planum herstellen Planum herstellen, in geböschten und verbauten Baugruben, zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 2 cm.
05.__.0230
Planum herstellen
547.00
m2
05.__.0240 Baugrubensohle verdichten Baugrubensohle verdichten, Verdichtungsgrad: mind. DPr >= 98 % nach DIN 1054:2010 Verformungsmodul:Evd > = 40 MN/m2       Ev2 >= 80 MN/m2 Die ausreichende Verdichtung ist nachzuweisen und einzurechnen.
05.__.0240
Baugrubensohle verdichten
547.00
m2
05.__.0250 Bodenaustausch, d = 30-100 cm, HKS 0/32 bis 0/45 Hartsteinschotter 0/35 bis 0/45 mm gemäß ZTV-SoB-STB frei Verwendungsstelle liefern und als lastverteilende Schicht zwischen den Brunnenfundamenten und oberhalb der mineralischen Abdichtung einbringen und lagenweise (max. 30 cm Stärke) mit geeignetem Verdichtungsgerät erdichten. Auf der Oberfläche ist ein Verdichtungsnachweis zu erbringen. Außerdem ist ein Nachweis der Frostbeständigkeit vorzulegen. Verwendung von Recyclingmaterial ist nicht zulässig. Verdichtungsgrad:mind. DPr 98% Verformungsmodul:Evd > = 40 MN/m2       Ev2 >= 80 MN/m2 Die ausreichende Verdichtung ist nachzuweisen und einzurechnen. Einbauhöhe: OK Bodenaustausch = OK Brunnenfundamente Einbaustärke: ca. 0,30 - 1,00m Abgerechnet wird nach Einbauprofil gem. VOB/C
05.__.0250
Bodenaustausch, d = 30-100 cm, HKS 0/32 bis 0/45
356.00
m3
05.__.0260 Trag-/ Dränschicht, d = 28 cm, HKS 0/32 bis 0/45 Liefern, einbauen und verdichten einer Trag-/Dränschicht nach Fertigstellung des Bodenaustausches. Material: Hartsteinschotter (HKS), Körnung 0/35 bis 0/45 mm, in Tragschichtqualität TLG SoB-StB04, lagenweise (d < 30 cm) einbauen Verdichtungsgrad:mind. DPr 98% Verformungsmodul: Evd > = 40 MN/m2       Ev2 >= 80 MN/m2 Die ausreichende Verdichtung ist nachzuweisen und einzurechnen. Einbaudicke:   d = 28 cm unterhalb der Bodenplatte Einbau:      profilgerecht gemäß Planung Abgerechnet wird nach Einbauprofil gem. VOB/C
05.__.0260
Trag-/ Dränschicht, d = 28 cm, HKS 0/32 bis 0/45
90.00
m3
05.__.0270 Arbeitsraumverfüllung, Material lagernd Auf Miete lagernde und wiedereinbaufähige Böden für die Arbeitsraumverfüllung lösen, laden, transportieren (Transportentfernung: bis 100 m), abkippen, lagenweise (d <= 30 cm) sowie profilgerecht einbauen und verdichten. Einbautiefe:       bis 1,00 m unter Geländeoberkante Baugrube:      geböscht 45° Verdichtungsgrad:mind. Dpr >= 98 % Verformungsmodul: Evd > = 40 MN/m2       Ev2 >= 80 MN/m2 Die ausreichende Verdichtung ist nachzuweisen und einzurechnen. Ausführungsort: Arbeitsraumverfüllung von Baugruben Abgerechnet wird nach Einbauprofil gem. VOB/C
05.__.0270
Arbeitsraumverfüllung, Material lagernd
393.00
m3
05.__.0280 Planum unter Rohrbettung herstellen Planum unter Rohrbettung herstellen, zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 2 cm. Verdichtungsgrad:mind. Dpr >= 98 % Verformungsmodul:Evd > = 40 MN/m2       Ev2 >= 80 MN/m2 Die ausreichende Verdichtung ist nachzuweisen und einzurechnen.
05.__.0280
Planum unter Rohrbettung herstellen
208.00
m2
05.__.0290 Rohr- und Schachteinbettung Sand ( Korngröße 0,4 mm ) für Rohr- und Schachteinbettung liefern, zum Verwendungsort transportieren, lagenweise einbauen und verdichten, Verdichtungsgrad DPr mind. 97%. Der Sand ist von Hand mit Flaschenstampfern und/oder mit leichten maschinellen Geräten zu verdichten. Einbauhöhe: bis 0,30 m
05.__.0290
Rohr- und Schachteinbettung
63.00
m3
Unbenannt
Unbenannt
05.__.0300 Bodanaushub Z0, lagernd, entsorgen Überschüssigen Aushub, bauseits gelagert, laden, abfahren und gemäß den gültigen Entsorgungsvorschriften entsorgen, inkl. Transport, Entsorgungsnachweise / Entsorgungsbelege, Gebühren für die Entsorgung sind einzukalkulieren Zuordnung:       Z0 gemäß Bodengutachten Umrechnungsfaktor: 1 m3 geschüttetes Material = 1,55 t 1 m3 verdichtetes Material = 1,85 t. Abrechnung erfolgt nach Wiegescheinen die vom Vertreter des AG abgezeichnet werden müssen. Die Wiegekarten sind dem AG zum Abzeichnen vorzulegen. Abgerechnet wird nach vom AG anerkannten Originalwiegekarten.
05.__.0300
Bodanaushub Z0, lagernd, entsorgen
1,440.00
t
05.__.0310 Z1.2 (Sulfat) Umrechnungsfaktor: 1 m3 geschüttetes Material = 1,80 t 1 m3 verdichtetes Material = 2,14 t.
05.__.0310
Z1.2 (Sulfat)
H
534.00
t
06 Demontagearbeiten - Entwässerung
06
Demontagearbeiten - Entwässerung
In den nachfolgenden Positionen sind die In den nachfolgenden Positionen sind die Demontagearbeiten enthalten. In sämtliche Positionen ist immer die Trennung, Demontage, fachgerechte Sortierung, Abführung und Entsorgung enthalten. Die Kosten dafür sind in die Einzelposition mit einzukalkulieren. Nach aktuellem Stand der Planung sind keine gesundheitsgefährdenden Stoffe verbaut, die eine besondere Behandlung erfordern. Der Umfang der Entsorgung (Kleinteiligkeit, Rohrlängen, etc.) ist nach eigenem Umfang zu gestalten. Es werden pauschalen abgefragt, in der die kompletten Leistungen enthalten sind. Bei sämtlichen Demontage-Arbeiten gilt: Es ist immer bis Wand-Bündig zu demontieren. Heißt: Halterungssysteme wie Stockschrauben sind wandbündig abzuschneiden oder herauszudrehen.
In den nachfolgenden Positionen sind die
Der Anbau wird an die bestehende Halle gebaut. In dem Der Anbau wird an die bestehende Halle gebaut. In dem Baufeld liegen bestehende Abwasser-, Regenwasser-, Gas-Drainage- und Wasser-Drainageleitungen. Im Zuge des Aushubs sind sämtliche Leitungen fachgerecht zu demontieren und zu entsorgen.
Der Anbau wird an die bestehende Halle gebaut. In dem
06.__.0010 Provisorische Regenwasseranschluss Im Zuge der Baumaßnahme wird die Regenwasserleitung der Werkstatthalle teilweise außer Betrieb genommen (2 Fallleitungen). Diese ist durch provisorische Maßnahmen in Betrieb zu halten. Die Maßnahme ist wie folgt durchzuführen: Trennen der bestehenden Fallleitung an der Decke, in Höhe von ca. 4 m. Verbinden der Fallleitung mit einer flexiblen Abwasser-Schlauch-Verbindung. Verlegen der Schlauchverbindung bis zum nächsten sicheren Ablaufpunkt. Benötigtes Material: flexibler Schlauch: ca. 50 m Verbindungsschellen für die Anbindung an der Fallleitung Hinweis: Die herausgetrennten Rohrstücke der Fallleitung sind der Bauleitung zu übergeben.
06.__.0010
Provisorische Regenwasseranschluss
2.00
St
06.__.0020 Demontage Regen- und Schmutzwasser, Steinzeug Fachgerechte Demontage der vorhandenen Regenwasser- und Schmutzwassleitungen. Leitungen bis einschl. DN200
06.__.0020
Demontage Regen- und Schmutzwasser, Steinzeug
60.00
m
06.__.0030 Demontage Schacht Fachgerechte Demontage der vorhandenen Regenwasser- und Schmutzwasserschächte. Schächte bis einschl. DN 1000, Schächte aus Beton, bis zu 2m Tiefe.
06.__.0030
Demontage Schacht
2.00
St
06.__.0040 Demontage Entsorgungsleitungen, Gas & Wasser-Drainage DN150 Demontage der Entsorgungsleitungen, Gas & Wasser-Drainage Dimension: DN150
06.__.0040
Demontage Entsorgungsleitungen, Gas & Wasser-Drainage DN150
100.00
m
06.__.0050 Demontage Entsorgungsleitungen, Schmutzwasser DN200 Demontage der Entsorgungsleitungen, Grundleitung Schmutzwasser. Dimension: bis einschl. DN200
06.__.0050
Demontage Entsorgungsleitungen, Schmutzwasser DN200
50.00
m
07 Entwässerungskanalarbeiten
07
Entwässerungskanalarbeiten
Entwässerungskanalarbeiten sind nach DIN 18 306 und Entwässerungskanalarbeiten sind nach DIN 18 306 und nach DIN 18 381 auszuführen. Alle Abflussleitungen und Formstücke müssen der jeweiligen DIN entsprechen. Die Verbindung der verschiedenen Rohrmaterialien untereinander erfolgt durch Zwischenschaltung des entsprechenden Anschluss- bzw. Übergangsstückes. Abnahmen sind rechtzeitig anzumelden, mit der Bauüberwachung abzustimmen und, wenn erforderlich, auch bei der Bauaufsicht zu veranlassen. Einzelne Ausführungsabschnitte sind in Abstimmung mit der Bauüberwachung des Auftraggebers durch eine "Technische Zustandsfeststellung" zu dokumentieren, hierbei ist darauf zu achten, dass die Leistung noch sichtbar ist. Die Befestigung der Leitungen ist besonders sorgfältig auszuführen. Während der Betonierarbeiten ist ein Vertreter des Auftragnehmers zur Kontrolle der Leistungen und zur eventuellen Vornahme von Korrekturen zur Verfügung zu stellen. Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf alle selbstverständlichen Ausdrücke wie "Liefern, Verlegen, Herstellen, Montieren einschl. Klein- und Befestigungsmaterial, Gerüste, Geräte und Werkzeuge vorhalten, Schutzvorkehrungen treffen etc." verzichtet. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfertige Erbringung der geforderten Leistung, einschl. aller notwendigen aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen. Die Baumaßnahmen finden auf einer Deponie mit Alt-Gas-Belastungen statt. Alle Dichtungen sind als NBR Dichtugen auszuführen. Dichtungen aus EPDM (Standard-Dichtungen) sind nicht zulässig. Nach Abschluss der Installationen ist eine Gas-Dichte-Druckprüfung mit Formiergas durchzuführen.
Entwässerungskanalarbeiten sind nach DIN 18 306 und
Die Grundleitungen werden unterhalb der Bodenplatte und Die Grundleitungen werden unterhalb der Bodenplatte und nichtr durch Fundamente verlegt. Die Mehraufwendungen für das einmessen der Lagen und Anschlusspunkte sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und mit den Einheitspreisen abgegolten. Die Rohrverlegung erfolgt nach Herstellerrichtlinien unter Einhaltung der DIN EN 12056 und DIN 1986-100. Bei Durchdringung der Betonwände sowie bei Rohranschlüssen aus/in die Bodenplatte sind Mauerkragen als Dichtflansch einzusetzen. Bei Durchquerung der Bodenplatte sind bei der oberen und der unteren oder seitlichen Durchdringung Mauerkragen zu setzen. Alle Mauerkragen sind nur mit NBR Dichtung auszuführen. EPDM Dichtungen sind nicht zulässig. Im Bereich von Rohranschlüssen aus/in die Bodenplatte sind Enddeckel als provisorischer Schutzdeckel zum Schutz vor Schmutzeintrag ins Grundleitungssystem einzusetzen. Richtungsänderungen und T-Stücke sind mit Bögen bzw. Anschlusswinkeln mit maximal 45° auszuführen. Die Kosten für das Höhennivellement zur lagerechten Verlegung der Grundleitungen ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und abgegolten.
Die Grundleitungen werden unterhalb der Bodenplatte und
2 Leitbeschreibung Rohr KG 2000
[2]
Leitbeschreibung Rohr KG 2000
E
07.__.0010 KG2000 Rohr mit NBR Dichtung DN 110 Leistung wie vor beschrieben, jedoch: Nennweite: DN 110 liefern und montieren
07.__.0010
KG2000 Rohr mit NBR Dichtung DN 110
R
12.00
m
07.__.0020 KG2000 Rohr mit NBR Dichtung DN125 Leistung wie vor beschrieben, jedoch: Nennweite: DN 125 liefern und montieren
07.__.0020
KG2000 Rohr mit NBR Dichtung DN125
R
18.00
m
07.__.0030 KG2000 Rohr mit NBR Dichtung 160 Leistung wie vor beschrieben, jedoch: Nennweite: DN 160 liefern und montieren
07.__.0030
KG2000 Rohr mit NBR Dichtung 160
R
12.00
m
07.__.0040 KG2000 Rohr mit NBR Dichtung 200 Leistung wie vor beschrieben, jedoch: Nennweite: DN 200 liefern und montieren
07.__.0040
KG2000 Rohr mit NBR Dichtung 200
R
18.00
m
07.__.0050 KG2000 Rohr mit NBR Dichtung DN 250 Leistung wie vor beschrieben, jedoch: Nennweite: DN 250 liefern und montieren
07.__.0050
KG2000 Rohr mit NBR Dichtung DN 250
R
15.00
m
07.__.0060 Passstücke aus KG2000 DN 110 Länge bis 500 mm, liefern und montieren.
07.__.0060
Passstücke aus KG2000 DN 110
R
4.00
St
07.__.0070 Passstücke aus KG2000 DN 125 Länge bis 500 mm, liefern und montieren.
07.__.0070
Passstücke aus KG2000 DN 125
R
4.00
St
07.__.0080 Passstücke aus KG2000 DN 160 Länge bis 500 mm, liefern und montieren.
07.__.0080
Passstücke aus KG2000 DN 160
R
4.00
St
07.__.0090 Passstücke aus KG2000 DN 200 Länge bis 500 mm, liefern und montieren.
07.__.0090
Passstücke aus KG2000 DN 200
R
4.00
St
07.__.0100 Passstücke aus KG2000 DN 250 Länge bis 500 mm, liefern und montieren.
07.__.0100
Passstücke aus KG2000 DN 250
R
4.00
St
07.__.0110 KG2000 Rohr Bogen DN 110 in allen Winkelgraden, als Zulage liefern und montieren
07.__.0110
KG2000 Rohr Bogen DN 110
R
4.00
St
07.__.0120 KG2000 Rohr Bogen DN 125 in allen Winkelgraden, als Zulage liefern und montieren
07.__.0120
KG2000 Rohr Bogen DN 125
R
6.00
St
07.__.0130 KG2000 Rohr Bogen DN 160 in allen Winkelgraden, als Zulage liefern und montieren
07.__.0130
KG2000 Rohr Bogen DN 160
R
4.00
St
07.__.0140 KG2000 Rohr Bogen DN 200 in allen Winkelgraden, als Zulage liefern und montieren
07.__.0140
KG2000 Rohr Bogen DN 200
R
5.00
St
07.__.0150 KG2000 Rohr Bogen DN 250 in allen Winkelgraden, als Zulage liefern und montieren
07.__.0150
KG2000 Rohr Bogen DN 250
R
6.00
St
07.__.0160 KG2000 Rohr Abzweig DN 110 in allen Winkelgraden und Abgangsnennweiten, liefern und montieren
07.__.0160
KG2000 Rohr Abzweig DN 110
R
2.00
St
07.__.0170 KG2000 Rohr Abzweig DN 125 in allen Winkelgraden und Abgangsnennweiten, liefern und montieren
07.__.0170
KG2000 Rohr Abzweig DN 125
R
2.00
St
07.__.0180 KG2000 Rohr Abzweig DN 160 in allen Winkelgraden und Abgangsnennweiten, liefern und montieren
07.__.0180
KG2000 Rohr Abzweig DN 160
R
2.00
St
07.__.0190 KG2000 Rohr Abzweig DN 200 in allen Winkelgraden und Abgangsnennweiten, liefern und montieren
07.__.0190
KG2000 Rohr Abzweig DN 200
R
2.00
St
07.__.0200 KG2000 Rohr Abzweig DN 250 in allen Winkelgraden und Abgangsnennweiten, liefern und montieren
07.__.0200
KG2000 Rohr Abzweig DN 250
R
2.00
St
07.__.0210 KG2000 Rohr Muffe DN 110 Doppel- oder Überschiebmuffen, liefern und montieren
07.__.0210
KG2000 Rohr Muffe DN 110
R
4.00
St
07.__.0220 KG2000 Rohr Muffe DN 125 Doppel- oder Überschiebmuffen, liefern und montieren
07.__.0220
KG2000 Rohr Muffe DN 125
R
5.00
St
07.__.0230 KG2000 Rohr Muffe DN 160 Doppel- oder Überschiebmuffen, liefern und montieren
07.__.0230
KG2000 Rohr Muffe DN 160
R
4.00
St
07.__.0240 KG2000 Rohr Muffe DN 200 Doppel- oder Überschiebmuffen, liefern und montieren
07.__.0240
KG2000 Rohr Muffe DN 200
R
5.00
St
07.__.0250 KG2000 Rohr Muffe DN 250 Doppel- oder Überschiebmuffen, liefern und montieren
07.__.0250
KG2000 Rohr Muffe DN 250
R
4.00
St
07.__.0260 KG2000 Rohr Übergang DN 125 / DN 100 Übergang als Reduzierung, liefern und montieren
07.__.0260
KG2000 Rohr Übergang DN 125 / DN 100
R
4.00
St
07.__.0270 KG2000 Rohr Übergang DN 160/ DN 125 Übergang als Reduzierung, liefern und montieren
07.__.0270
KG2000 Rohr Übergang DN 160/ DN 125
R
2.00
St
07.__.0280 KG2000 Rohr Übergang DN 200/ DN 160 Übergang als Reduzierung, liefern und montieren
07.__.0280
KG2000 Rohr Übergang DN 200/ DN 160
R
2.00
St
07.__.0290 KG2000 Rohr Übergang DN 250/ DN 200 Übergang als Reduzierung, liefern und montieren
07.__.0290
KG2000 Rohr Übergang DN 250/ DN 200
R
1.00
St
07.__.0300 Muffenstopfen aus KG DN 110 zum Schutz der Rohrstutzen  liefern und montieren
07.__.0300
Muffenstopfen aus KG DN 110
R
2.00
St
07.__.0310 Muffenstopfen aus KG DN 125 zum Schutz der Rohrstutzen  liefern und montieren
07.__.0310
Muffenstopfen aus KG DN 125
R
2.00
St
07.__.0320 Muffenstopfen aus KG DN 160 zum Schutz der Rohrstutzen  liefern und montieren
07.__.0320
Muffenstopfen aus KG DN 160
R
2.00
St
07.__.0330 Mauerkragen DN 110 Rohrdurchführung Ausführung mit Profilgummi aus EPDM und Edelstahl-Spannband, je Durchführung mit 2 Spannbändern, zur freien Fixierung auf dem verlegten Rohr in Abhängigkeit der Statikvorgaben zur Herstellung einer druckwasserdichten Rohrdurchführung bis 30m Wassersäule im wasserundurchlässigen Beton.
07.__.0330
Mauerkragen DN 110 Rohrdurchführung
2.00
St
07.__.0340 Mauerkragen DN 125 Rohrdurchführung
07.__.0340
Mauerkragen DN 125 Rohrdurchführung
H
2.00
St
07.__.0350 Mauerkragen DN 160 Rohrdurchführung
07.__.0350
Mauerkragen DN 160 Rohrdurchführung
H
1.00
St
Nachfolgende sonstigen Leistungen beziehen sich auf Nachfolgende sonstigen Leistungen beziehen sich auf alle Grundleitungen
Nachfolgende sonstigen Leistungen beziehen sich auf
07.__.0360 Anschluss an Bestand Anschluss an Bestand bestehend aus: Herrichten des bestehenden Kanalanschluss inkl. allen Nebenarbeiten Anschluss mittels Übergang herstellen. Anschluss auf alle Materialien Anschluss bis einschl. DN 200
07.__.0360
Anschluss an Bestand
5.00
St
07.__.0370 Dichtheitsprobe nach DIN 4060 für Rohre einschl. Anfertigung einer Niederschrift über die Ergebnisse, Lieferung, Einfüllung und Ableitung des Formiergas, Wiederholung der Dichtheitsprobe nach etwa erforderlichen Nachdichtungsarbeiten einschließlich aller notwendigen Verschlussteller, Klemmbügel und Verschlussmaterialien.Die Prüfung erfolgt in Teillängen, dem Baufortschritt angepasst, basierend auf den angegebenen Rohrmassen.
07.__.0370
Dichtheitsprobe
4.00
St
07.__.0380 Spülen der Rohrleitungen Vor der Abnahme sind alle Grundleitungen gründlich durchzuspülen, auch in Teilbereichen, so dass alle Verunreinigungen beseitigt sind. Über das Spülen ist ein Protokoll zu erstellen.
07.__.0380
Spülen der Rohrleitungen
75.00
m
08 Drainageleitungen - Gas-Drainage
08
Drainageleitungen - Gas-Drainage
Drainage - nach DIN 4095, als Gas-Drainage Drainage - nach DIN 4095, als Gas-Drainage Alle Leitungen und Formstücke müssen der jeweiligen DIN entsprechen. Die Verbindung der verschiedenen Rohrmaterialien untereinander erfolgt durch Zwischenschaltung des entsprechenden Anschluss- bzw. Übergangsstückes. Abnahmen sind rechtzeitig anzumelden, mit der Bauüberwachung abzustimmen und, wenn erforderlich, auch bei der Bauaufsicht zu veranlassen. Einzelne Ausführungsabschnitte sind in Abstimmung mit der Bauüberwachung des Auftraggebers durch eine "Technische Zustandsfeststellung" zu dokumentieren, hierbei ist darauf zu achten, dass die Leistung noch sichtbar ist. Die Befestigung der Leitungen ist besonders sorgfältig auszuführen. Während der Betonierarbeiten ist ein Vertreter des Auftragnehmers zur Kontrolle der Leistungen und zur eventuellen Vornahme von Korrekturen zur Verfügung zu stellen. Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf alle selbstverständlichen Ausdrücke wie "Liefern, Verlegen, Herstellen, Montieren einschl. Klein- und Befestigungsmaterial, Gerüste, Geräte und Werkzeuge vorhalten, Schutzvorkehrungen treffen etc." verzichtet. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfertige Erbringung der geforderten Leistung, einschl. aller notwendigen aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen.
Drainage - nach DIN 4095, als Gas-Drainage
Die Drainageleitungen werden unterhalb und außerhalb Die Drainageleitungen werden unterhalb und außerhalb der Bodenplatte. Die Mehraufwendungen für das einmessen der Lagen und Anschlusspunkte sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und mit den Einheitspreisen abgegolten. Die Rohrverlegung erfolgt nach Herstellerrichtlinien unter Einhaltung der DIN 4095. Es ist darauf zu achten, dass die Leitungen frei von sämtlichen Materialien ist, insbesondere Sand, Kies und Baureste. Richtungsänderungen und Abzweige sind mit Bögen bzw. Anschlusswinkeln mit maximal 45° auszuführen. Die Kosten für das Höhennivellement zur lagegerechten Verlegung der Grundleitungen ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und abgegolten.
Die Drainageleitungen werden unterhalb und außerhalb
3 Gas-Drainage Rohr
[3]
Gas-Drainage Rohr
E
08.__.0010 Drainage DN 100 HDPE Leistung wie vor beschrieben, jedoch: Nennweite: DN 100 ausgeführt als einfache Drainage als DN 100 Leitung als Saugleitung als DN 100 Leitung als Gas-Kontroll-System
08.__.0010
Drainage DN 100 HDPE
R
54.00
m
08.__.0020 Drainage DN 150 HDPE Leistung wie vor beschrieben, jedoch: Nennweite: DN 150 ausgeführt als einfache Drainage als DN 150 Leitung als Sammelleitung als DN 150 Leitung als Ring - Leitung der Werkstatt
08.__.0020
Drainage DN 150 HDPE
R
125.00
m
08.__.0030 Bogen DN 100 in allen Winkelgraden
08.__.0030
Bogen DN 100
R
2.00
St
08.__.0040 Bogen DN 150 in allen Winkelgraden
08.__.0040
Bogen DN 150
R
14.00
St
08.__.0050 Abzweig DN 100 in allen Winkelgraden und Abgangsnennweiten
08.__.0050
Abzweig DN 100
R
1.00
St
08.__.0060 Abzweig DN 150 in allen Winkelgraden und Abgangsnennweiten
08.__.0060
Abzweig DN 150
R
1.00
St
08.__.0070 Muffe DN 100 als Doppel- oder Überschiebmuffen
08.__.0070
Muffe DN 100
R
8.00
St
08.__.0080 Muffe DN 150 als Doppel- oder Überschiebmuffen
08.__.0080
Muffe DN 150
R
10.00
St
08.__.0090 Endkappe DN 100 Einbau am Ende der Rohrleitungsstiche
08.__.0090
Endkappe DN 100
R
12.00
St
08.__.0100 Endkappe DN 150 Einbau am Ende der Rohrleitungsstiche
08.__.0100
Endkappe DN 150
R
2.00
St
08.__.0110 Anschluss an Bestand Anschluss an Bestand bestehend aus: Herrichten des bestehenden Kanalanschluss inkl. allen Nebenarbeiten Anschluss mittels Übergang herstellen. Anschluss auf alle Materialien Anschluss bis einschl. DN 200
08.__.0110
Anschluss an Bestand
2.00
St
09 Drainageleitungen - Wasser-Drainage
09
Drainageleitungen - Wasser-Drainage
Drainage - nach DIN 4095, als Wasser-Drainage Drainage - nach DIN 4095, als Wasser-Drainage Alle Leitungen und Formstücke müssen der jeweiligen DIN entsprechen. Die Verbindung der verschiedenen Rohrmaterialien untereinander erfolgt durch Zwischenschaltung des entsprechenden Anschluss- bzw. Übergangsstückes. Abnahmen sind rechtzeitig anzumelden, mit der Bauüberwachung abzustimmen und, wenn erforderlich, auch bei der Bauaufsicht zu veranlassen. Einzelne Ausführungsabschnitte sind in Abstimmung mit der Bauüberwachung des Auftraggebers durch eine "Technische Zustandsfeststellung" zu dokumentieren, hierbei ist darauf zu achten, dass die Leistung noch sichtbar ist. Die Befestigung der Leitungen ist besonders sorgfältig auszuführen. Während der Betonierarbeiten ist ein Vertreter des Auftragnehmers zur Kontrolle der Leistungen und zur eventuellen Vornahme von Korrekturen zur Verfügung zu stellen. Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf alle selbstverständlichen Ausdrücke wie "Liefern, Verlegen, Herstellen, Montieren einschl. Klein- und Befestigungsmaterial, Gerüste, Geräte und Werkzeuge vorhalten, Schutzvorkehrungen treffen etc." verzichtet. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfertige Erbringung der geforderten Leistung, einschl. aller notwendigen aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen.
Drainage - nach DIN 4095, als Wasser-Drainage
Die Drainageleitungen werden unterhalb und außerhalb Die Drainageleitungen werden unterhalb und außerhalb der Bodenplatte verlegt. Die Mehraufwendungen für das einmessen der Lagen und Anschlusspunkte sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und mit den Einheitspreisen abgegolten. Die Rohrverlegung erfolgt nach Herstellerrichtlinien unter Einhaltung der DIN 4095. Es ist darauf zu achten, dass die Leitungen frei von sämtlichen Materialien ist, insbesondere Sand, Kies und Baureste. Richtungsänderungen und Abzweige sind mit Bögen bzw. Anschlusswinkeln mit maximal 45° auszuführen. Die Kosten für das Höhennivellement zur lagegerechten Verlegung der Grundleitungen ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und abgegolten.
Die Drainageleitungen werden unterhalb und außerhalb
4 Drainage Rohr
[4]
Drainage Rohr
E
09.__.0010 Drainage DN 150 HDPE Leistung wie vor beschrieben, jedoch: Nennweite: DN 150 ausgeführt als einfache Drainage als DN 150 Leitung als Sammelleitung als DN 150 Leitung als Ring - Leitung der Werkstatt
09.__.0010
Drainage DN 150 HDPE
R
5.00
m
09.__.0020 Bogen DN 100 in allen Winkelgraden
09.__.0020
Bogen DN 100
R
2.00
St
09.__.0030 Abzweig DN 100 in allen Winkelgraden und Abgangsnennweiten
09.__.0030
Abzweig DN 100
R
1.00
St
09.__.0040 Muffe DN 100 als Doppel- oder Überschiebmuffen
09.__.0040
Muffe DN 100
R
8.00
St
09.__.0050 Endkappe DN 100 Einbau am Ende der Rohrleitungsstiche
09.__.0050
Endkappe DN 100
R
2.00
St
5 Revisionsschacht
[5]
Revisionsschacht
E
09.__.0060 Revisionsschacht DN 1000 wie vor beschrieben jedoch: 1 x Drainage-Kontroll Schacht: Höhe max:       2,5 m Zu-& Abläufe: max 1 Stk Max DN Zu- und Ablauf: DN100 Schacht mit verzinktem Steigeisen, Rohrdurchführungen, Formstücken, Schachtabdeckung und Reinigungen liefern und in Baugrube setzen, inkl. der Anschlüsse.
09.__.0060
Revisionsschacht DN 1000
R
1.00
St
09.__.0070 Anschluss an Bestand Anschluss an Bestand bestehend aus: Herrichten des bestehenden Kanalanschluss inkl. allen Nebenarbeiten Anschluss mittels Übergang herstellen. Anschluss auf alle Materialien Anschluss bis einschl. DN 200
09.__.0070
Anschluss an Bestand
2.00
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