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Technische Vorbemerkungen Trockenbauarbeiten Technische Vorbemerkungen Trockenbauarbeiten
3. Mitgeltende Normen und Regeln
3.1. Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Die im Leistungsverzeichnis ausgeschriebene Arbeiten umfassen im Wesentlichen gem. VOB Teil C Bauleistungen nach:
- DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
- DIN 18340 - Trockenbauarbeiten
Es sind alle gültigen DIN-Normen, Rechtsnormen, Merkblätter und Richtlinien der jeweiligen Gewerke bei der Ausführung zu beachten!
DIN 4102
Normenreihe: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 18100
Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172
DIN 18168-1
Gipsplatten-Deckenbekleidungen und Unterdecken - Teil 1: Anforderungen für die Ausführung
VDI 3755
Schalldämmung und Schallabsorption abgehängter Unterdecken
VDI 3762
Schalldämmung von Doppel- und Hohlraumböden
AGI A 20
Doppelbodensysteme - Anforderungen, Ausführungsgrundsätze
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
BG Bau Fachinfo Prävention
Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen
IVD-Merkblatt Nr. 16:
Anschlussfugen im Trockenbau; Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
Merkblatt Nr. 1
Baustellenbedingungen; Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 2
Verspachtelungen von Gipsplatten - Oberflächengüten
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 3
Gipsplattenkonstruktionen - Fugen und Anschlüsse
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 5
Bäder und Feuchträume im Holzbau und Trockenbau
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 6
Vorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten zur weitergehenden Oberflächenbeschichtung bzw. -bekleidung; Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
RAL-GZ 531
Trockenbau - Gütesicherung
Richtlinie
Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 12825 Doppelböden; Herausgeber: Bundesverband Systemböden e.V.
Richtlinie
‑ Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 13213 Hohlböden; Herausgeber: Bundesverband Systemböden e.V.
VdS 2097-01
Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 1, Prüfung und Anerkennung von Baustoffen, Bauteilen und Bauarten; Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
VdS 2097-02
Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 2, Nichtbrennbare Baustoffe; Baustoffe für Brandschutzmaßnahmen; Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
VdS 2097-03
Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 3; Konstruktive Bauteile
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
VdS 2097-04
Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 4; Feuerschutzabschlüsse, sonstige Brandschutztüren und ergänzende Sonderbauteile; Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
VdS 2097-06
Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 6; Kabel- und Rohrschottungen
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
VdS 2097-07
Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 7, Lüftungsleitungen und Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung; Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
VdS 2097-08
Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 8; Installationskanäle, Kabelanlagen mit Funktionserhalt
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
3.2. Angaben zur Ausführung
3.2.1. Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen; wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten.
Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung.
Offen bleibende Schnittkanten imprägnierter Platten, z.B. an Außenecken, sind nachzuimprägnieren.
Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind so zu verarbeiten, dass überstehendes Material abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist zu vermeiden.
3.2.2. Trockenbauoberflächen
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist, sind die Oberflächen von Gipsplatten oder gipsfaserplatten in der Qualitätsstufe Q 3 nach Merkblatt Nr.2 bzw. Nr. 2.1 Verspachtelungen von Gipsplatten - Oberflächengüten auszuführen.
Für Flächen mit Oberflächen in den Qualitätsstufen Q3 und Q4 gelten die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 Zeile 7 DIN 18202.
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Wandflächen vorgesehen: Anstrich
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Deckenflächen vorgesehen: Anstrich
Elastische Verfugungen sind grundsätzlich mit überstreichbarem Material auszuführen.
Sämtliche Anschlüsse der Decken an Außen- und Innenwände sowie Trennwände sind so auszubilden, dass keine der an die Unterdecke gestellten Anforderungen gemindert wird. Die Anschlüsse müssen die Bewegungen der angrenzenden Bauteile sowie der Decke selbst ohne Beeinträchtigung ermöglichen.
Für die Ausführung von Fertigteilestrichen, Trockenunterböden und Systemböden gelten als Grenzabweichungen die jeweils halben Werte der Tabelle 1 Zeilen 2 und 4 DIN 18202 und als Grenzwerte für Winkelabweichungen die halben Werte der Tabelle 2 DIN 18202.
Technische Vorbemerkungen Trockenbauarbeiten
Vorbemerkungen Trockenbauarbeiten Wände und Decken Vorbemerkungen - Trockenbauarbeiten Wände, Vorsatzschalen, Verkofferungen und Decken
Ausgeschriebene Mengen wurden i. d. Regel vom digitalen Modell abgeleitet und sind in dem Fall Nettomengen (d. h. es erfolgte keine VOB-konforme Übermessung von Öffnungen).
Als Nebenleistung gelten u.a.:
- Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen Bauteile an den Baukörper.
- Das Lüften der Räume und das Staubsaugen in geschlossenen Räumen nach der Verarbeitung oder dem
Trennen von Mineralfasererzeugnissen.
- Das Hinterfüllen von Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben.
- Das ggf. auch nachträgliche, Abschleifen von Spachtelgraten.
- Das Beseitigen von Schneidrückständen durch Absaugen.
- Sämtliche Schallentkopplungsstreifen angrenzender Bauteile.
In die Einheitspreise einzukalkulieren sind:
- der Transport aller Materialen bis zum Einbauort
- alle Eckausbildungen inkl. der Eckschutzschienen
- alle dauerelastischen An- und Abschlüsse an begrenzende Bauteile
- alle Anarbeitungen an Durchdringungen wie z.B. Rohrdurchführungen etc.
- vorzeitiges Abstellen der Trockenbauwände durch vorzeitigen Modulbodeneinbau
- alle Ausführungen mit systemkonformer Spachtelung und Verschraubung
- Schraubenköpfe, Stöße, Plattenflächen anstrichbereit verspachtelt, Oberflächenqualität in Q2 auf allen sichtbaren Decken, Wänden, Vorsatzschalen, Schächten etc.
- Ausführung der Spachtelarbeiten in Qualitätsstufe Q2 nach Merkblatt Nr.2/2.1 der Industriegruppe Gips- und Gipsbauplatten im Bundesverband der Gipsbauplatten-Industrie e.V. (www.gipsindustrie.de).
- Wechsel an den Ständerprofilen, UHD sowie Querriegeln im Bereich von Revisionsklappen o.ä. einbauen
- Schrägschnitte und Anpassungsschnitte an angrenzende Bauteile sind in die jeweiligen Wand- und
Deckenpositionen einzukalkulieren.
- eventuelle Fugenbewehrung gemäß Herstellerangaben
- Zulage für Kleinflächen bis einer Einzelgröße von 5 m²
- Öffnungen für Sanitäreinrichtungen, Haustechnik etc.
- Beplankung : siehe Positionen
- Dämmung : Mineralfaserwolle
Es ist zu beachten, dass in bestimmten Bereichen (z.B. an der Schnittstelle zwischen HLSE) sich die Anzahl der Arbeitsgänge an den Bauteilen erhöht!
Vorbemerkungen Trockenbauarbeiten Wände und Decken
Bestätigung Grundvoraussetzung Bestätigung Grundvoraussetzung
Vom ausführenden Unternehmen ist zu bestätigen, dass nur bau- und chemikalienrechtlich (Europarecht) zugelassene Produkte eingesetzt bzw. eingebaut werden (über CE-Kennzeichnung).
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Datum, rechtsgültige Unterschrift, Stempel
Bestätigung Grundvoraussetzung
01 Wände
01
Wände
01.01 Vorsatzschalen - Bäder
01.01
Vorsatzschalen - Bäder
01.02 Wände
01.02
Wände
02 Decken
02
Decken
02.01 Wohnungen
02.01
Wohnungen
02.02 Treppenhäuser
02.02
Treppenhäuser
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
03.01 Stundenlohnarbeiten
03.01
Stundenlohnarbeiten