To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
1. Allgemeine Angaben zur Baumaßnahme
Der Truppenübungsplatz Altengrabow bei Möckern zählt zu den größten
Ausbildungs- und Übungs- einrichtungen der Bundeswehr. Er dient der
Ausbildung unterschiedlichster Truppenteile in den Bereichen
Gefechtssimulation, Schießausbildung und Führungsbetrieb. Die bestehende
technische Infrastruktur ist durch ihre historische Entwicklung,
weiträumige Ausdehnung und heterogene Netzstruktur gekennzeichnet und
genügt den heutigen Anforderungen an Betriebssicherheit,
Energieeffizienz und IT-Verfügbarkeit nicht mehr. Ziel der Maßnahme
"GNUE Neubau Kommunikationsnetz (All-IP)" ist die umfassende
Modernisierung und Digitalisierung der Kommunikations- und
Energieversorgungssysteme auf dem gesamten Übungsplatz. Damit wird die
technische Grundlage geschaffen, den Sprach- und Datenverkehr auf
IP-basierte Technologie umzustellen und gleichzeitig eine redundante,
ringförmige Stromversorgung mit hoher Ausfallsicherheit aufzubauen. Das
Vorhaben ist Teil des Infrastrukturprogramms zur Ertüchtigung der
Kommunikationsnetze an militärischen Liegenschaften und wurde auf
Grundlage der durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) genehmigten ES-Bau sowie der
EW-Bau vom 15.02.2024 erarbeitet. Zur Umsetzung werden zehn
IT-Technikgebäude (IT-Gebäude 1-10) und sieben Trafostationen (TST 1-7)
in Stahlbeton-Fertigteilbauweise errichtet. Die Bauwerke sind als
autarke, funktionsfertige Stationen mit kompletter technischer
Ausstattung ausgeführt und übernehmen die Aufgaben der
Energieverteilung, IT-Infrastruktur, Klimatisierung und
Gebäudeautomation. Das Mittelspannungsnetz wird als 20-kV-Ringstruktur
neu aufgebaut und über die Trafostationen an das bestehende Netz
angebunden. Parallel hierzu wird das Lichtwellenleitungsnetz (LWL) in
gemeinsamer Trasse verlegt. Beide Systeme verlaufen überwiegend entlang
der Platzrandstraße und angrenzender Wege; Kreuzungen und Panzerstraßen
werden im Bohrspülverfahren (LOS 07) ausgeführt.
Die Betonfertigteilstationen erhalten jeweils:
Fundament, Kabeldurchführungen und Dichtungssysteme,
elektrotechnischen Ausbau mit Unterverteilungen und
Schaltfeldern,
IT-Schränke mit Steckdosenleisten und USV-Systemen,
Klimatisierung mittels Split-Kälteanlagen,
Beleuchtung, Beheizung, Blitzschutz und Erdungsanlage,
Potentialausgleich und Anbindung an die Gebäudeautomation,
befestigte Außenflächen, Entwässerungseinrichtungen und Zuwegung.
Zur Eigenversorgung werden die Dachflächen der Stationen mit
Photovoltaikanlagen zur Deckung des Eigenbedarfs ausgestattet. Die
Gebäudeautomation wird auf das Insel-GA-System der Clausewitz-Kaserne
Burg aufgeschaltet. Die Gesamttrasse umfasst rund 45 km, wovon etwa 3,6
km im Bohrspülverfahren hergestellt werden. Die durchgehende
Erdungsleitung aus nichtrostendem Stahl (V4A) verbindet alle Stationen
miteinander. Die Bautätigkeiten erfolgen auf einem militärisch genutzten
Standort und sind daher mit besonderen betrieblichen Randbedingungen
verbunden. Die grundsätzliche Anzeige der Arbeiten auf dem
Truppenübungsplatz Altengrabow wurde durch den Auftraggeber bereits
vorgenommen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Bauabschnitte
rechtzeitig und eigenverantwortlich der Truppenübungsplatzkommandantur
anzuzeigen. Die Ausführung darf nur in enger Abstimmung mit der
Kommandantur und den nutzungsab- hängigen Sperrzeiten erfolgen; feste
Zeitfenster werden durch die Bauunterlage nicht vorgegeben. Eine
fortlaufende Koordination zwischen Auftragnehmer, Bauleitung und
Platzkommandantur ist sicherzustellen, um den Übungsbetrieb nicht zu
beeinträchtigen. Das Vorhaben wird durch das Amt für Immobilien- und
Baumanagement Magdeburg, als Bauherr vertreten. Es unterliegt den
Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) und
den Bereichsdienstvorschriften C-1800/114 der Bundeswehr. Die Planung
und Ausführung erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik sowie
den einschlägigen DIN-, VDE-, AMEV- und BFR-Regelwerken. Mit der
Realisierung wird die Energie- und Kommunikationsinfrastruktur des
Truppenübungsplatzes Altengrabow dauerhaft ertüchtigt und auf den Stand
einer zukunftsfähigen, digital vernetzten Nutzung gebracht. Das
vorliegende LOS 02.1 beschreibt in diesem Gesamtzusammenhang die
Leitungs- und Tiefbauleistungen zur Herstellung der kombinierten
Mittelspannungs- und IT-Trasse im rechten Baufeld als Teilstrecke des
All-IP-Kommunikationsnetzes.
Leistungsbild des Loses 02.1 - IT-Leerrohrtrasse linkes Baufeld
Die Kostenkontrolleinheit 02.1 umfasst die Erd-, Tiefbau- und
Leitungsbauarbeiten zur Herstellung der IT-Leerrohrtrasse im linken
Baufeld. Gegenstand sind sämtliche Leistungen zur normgerechten
Verlegung der IT-Leerrohre (LWL-Primärtrasse) im Außenbereich,
einschließlich Bettung, Verfüllung, Oberflächenwieder- herstellung und
Dokumentation. Mittelspannungs-, Stations- und Gebäudeausbauten sind
nicht Bestandteil dieses Loses, sondern anderer Lose (insb. LOS 01, LOS
02.2, LOS 04, LOS 07) zugeordnet.
1.1 Gegenstand und Abgrenzung
Herstellung der IT-Leerrohrtrasse im linken Baufeld entlang der
geplanten Streckenführung.
Verlegung eines Rohrbündels aus 3 × DN 50 mm Kunststoffschutzrohren
je Trassenstrang.
Ausführung der Leitungsgräben gemäß den in der Planung festgelegten
Grabenprofilen
(Regelprofil: Grabenbreite ca. 0,50 m, Grabentiefe ca. 1,00 m,
Mindestüberdeckung =0,80 m).
keine Verlegung von Mittelspannungskabeln in diesem LOS;
MS-Trassen gehören zu LOS 02.2.
Querungen im Bohrspülverfahren (Panzerstraßen, befestigte
Verkehrsflächen) werden in LOS 07
hergestellt; LOS 02.1 umfasst hier nur ggf. den Einzug und
Anschluss der IT-Leerrohre in die vorverlegten
Schutzrohre, sofern in der Leistungsbeschreibung vorgesehen.
1.2 Erd- und Tiefbauarbeiten
Umfasst sind insbesondere:
Abtragen und Sichern der Oberflächenbefestigungen (Asphalt,
Pflaster, Schotter, Bankette, Grünflächen) im Bereich der Trasse.
Herstellen der Leitungsgräben für die IT-Leerrohrtrasse im linken
Baufeld mit den vorgesehenen Querschnitten; Böschung oder Verbau
gemäß DIN 4124.
Zwischenlagerung des wiedereinbaufähigen Bodens und Abtransport /
Entsorgung nicht wiederverwendbarer Massen.
Schutz bestehender Leitungen und Bauwerke, ggf. Handschachtung im
Kreuzungsbereich vorhandener Leitungsbestände.
Herstellung des Sandbetts (10-15 cm) unterhalb der Rohrlage sowie
Profilierung der Grabensohle.
1.3 Verlegung der IT-Leerrohrtrasse (3 × DN 50)
Lieferung, Verlegung und Montage der Leerrohrbündel 3 × DN 50 mm
aus PE/PP (oder gleichwertig, für Erdverlegung zugelassen).
Führung der Rohre entsprechend der Trassenplanung mit möglichst
geradlinigem Verlauf, Einhaltung der zulässigen Biegeradien,
Verlegung ohne Querschnittsverengungen und Knicke.
Ausbildung eines geschlossenen Rohrsystems mit Muffen, Dichtungen
und Formteilen; endseitige Abdichtung gegen Schmutz und
Feuchtigkeit.
Ausbildung von Rohrverbänden und Fixierungen in der Trasse,
soweit für Lagegenauigkeit und spätere Kabelverlegung
erforderlich.
Einbindung der Rohrtrasse in Kabelschächte, Übergabepunkte oder
Gebäudeeinführungen; die gas- und wasserdichte Ausführung der
Hauseinführungen bzw. Schachteinführungen erfolgt gemäß den Angaben in
den Ausführungsplänen und den Vorgaben der einschlägigen Regelwerke.
Die Verlegung ist so auszuführen, dass nach der späteren
Einbringung der LWL-Außenkabel die Anforderungen des HB IT-LtgN
(Mindestüberdeckung =0,80 m, Führung in Schutzrohren, normgerechte
Trassenführung) eingehalten werden.
1.4 Bettung, Warnband und Verfüllung
Abdeckung der Rohrtrasse mit Feinsand (ca. 10-15 cm) als Schutzlage.
Verlegung eines Trassenwarnbands über der IT-Leerrohrtrasse in einer
Höhe von ca. 0,30 m über der Rohroberkante.
Lagenweises Verfüllen der Gräben mit dem wiederverwendbaren
Bodenaushub bzw. geeignetem Füllmaterial; Verdichtung entsprechend
dem Verdichtungsgrad der angrenzenden Bestandsflächen.
Herstellung eines homogenen Untergrundes zur späteren
Wiederherstellung der Oberflächen.
1.5 Wiederherstellung der Oberflächen
Wiederherstellung sämtlicher betroffener Oberflächen gemäß Bestand:
Asphaltflächen einschließlich Tragschichten,
Pflasterflächen inkl. Bettung und Randbefestigungen,
Schotterwege / Bankette,
Oberbodenprofil / Raseneinsaat in Grünstreifen.
Gestaltung und Übergänge so, dass keine Kanten, Stolperstellen oder
Setzungsfugen entstehen.
1.6 Prüfungen, Reinigung und Dichtheitskontrolle
Reinigung und Spülung der verlegten Leerrohrsysteme (z. B. mit
Schwammkörpern oder Druckluft), Nachweis der Durchgängigkeit.
Dichtheitsprüfung der Rohrsysteme nach anerkannten Regeln der
Technik und ggf. nach Vorgabe des Rohrherstellers.
Beseitigung festgestellter Mängel (z. B. Querschnittsverengungen,
Undichtigkeiten) auf Kosten des Auftragnehmers.
17 Einmessung und Dokumentation
Einmessung der Trasse im offenen Graben (Rohrachsen, Schächte,
Einführungen) in Lage und Höhe.
Erstellung digitaler Bestandsunterlagen entsprechend BFR Verm zur
Übernahme in das Liegenschaftsinformationssystem (LISA) des Bundes.
Erstellung von Übersichts- und Detailplänen mit Trassenverlauf,
Querschnitten und Kreuzungspunkten.
Fotodokumentation der wesentlichen Ausführungszustände (u. a.
Rohrlage vor Verfüllung, Schächte, Einführungen).
1.8 Abgrenzung zu weiteren Losen
LOS 02.1 (dieses LV):
IT-Leerrohrtrasse im linken Baufeld, einschließlich Erdarbeiten,
Rohrverlegung, Bettung, Verfüllung, Oberflächenwiederherstellung,
Reinigung, Prüfung und Dokumentation.
LOS 02.2:
Verlegung der Mittelspannungskabel und der kombinierten MS/IT-Trasse
im rechten Baufeld (MS-Trasse + IT-Leerrohre), inkl. Auflegen der
Kabel in den Stationen, wird gesondert beschrieben.
LOS 03 - Kabel- und Leitungsarbeiten Schwachstrom:
Einzug und Abschluss der LWL-Außenkabel in die im Rahmen des Loses
02.1 verlegten Leerrohre sowie Spleißarbeiten und Anschluss in den
Stationen.
LOS 04 - Tiefbauarbeiten im Außenbereich:
großflächige Erdarbeiten, Unterbauten, Fundamente der Stationskörper,
ggf. zentrale Trassenbauwerke und Kabelzugschächte, soweit nicht
explizit LOS 02.1 zugeordnet.
LOS 07 - Bohrspülverfahren:
Herstellung der Bohrtrassen unter Verkehrswegen und Panzerstraßen
inkl. Einbau von Schutzrohren.
2. Allgemeine Angaben zur Bauabwicklung
2.1 Übergeordnete Baustelleneinrichtung
Auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes Altengrabow sind keine
Einrichtungen zur Ableitung oder Behandlung von Baustellenabwasser
vorhanden. Anfallendes Baustellenabwasser (z. B. aus Reinigungs-, Bohr-
oder Spülvorgängen im Zusammenhang mit der Verlegung und Reinigung der
IT-Leerrohrtrasse der
LOS 02.1) ist vom Auftragnehmer aufzufangen, zwischenzulagern und in
einem zugelassenen Fachbetrieb ordnungsgemäß zu entsorgen. Über die
übergeordnete Baustelleneinrichtung hinaus erfolgt durch den
Auftraggeber keine weitere Herrichtung oder Vorbereitung der Baufelder.
Alle darüber hinausgehenden Leistungen zur Einrichtung, Unterhaltung,
Nutzung und Räumung der jeweiligen baustellenbezogenen Einrichtungen,
die zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen des Loses
02.1 erforderlich sind, liegen in der Verantwortung des Auftragnehmers.
Die Standorte der zentralen Baustelleneinrichtungen (z. B. Hauptlager,
Bürocontainer) werden durch den Auftraggeber festgelegt und den
jeweiligen Baufeldern zugeordnet.
Der Auftragnehmer hat seine Baustelleneinrichtung eigenverantwortlich zu
planen, einzurichten, zu betreiben und nach Abschluss der Arbeiten
ordnungsgemäß zu räumen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der
großflächigen Ausdehnung (ca. 42 km Gesamttrassenweg) des Projekts
zwischen den einzelnen Baufeldern und der zentralen übergeordneten
Baustelleneinrichtung teilweise erhebliche Entfernungen bestehen.
Diese Entfernungen und die damit verbundenen Transport-, Wege- und
Logistikzeiten sind vom Auftragnehmer in seiner Ablauf- und
Terminplanung sowie in der Kalkulation zu berücksichtigen. Die
Baustelleneinrichtung hat die ordnungsgemäße, sichere und umweltgerechte
Durchführung der Bauleistungen zu gewährleisten. Hierzu gehören
insbesondere:
Bereitstellung und Betrieb von Büro-, Lager- und
Materialcontainern,
Herstellung und Unterhaltung von Baustrom- und
Bauwasseranschlüssen,
Einrichtung von Lager-, Montage- und Verkehrsflächen,
Abfall- und Entsorgungsbereiche einschließlich Getrennthaltung
nach Kreislaufwirtschaftsgesetz,
Zufahrten, Absperrungen, Zäune, Beschilderungen und
Sicherheitsmaßnahmen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers und der
Truppenübungsplatz-Kommandantur.
Sämtliche hierfür erforderlichen Leistungen und Einrichtungen sind in
den aufgeführten Leistungen zur Titel KG 591 Baustelleneinrichtung zu
kalkulieren und gelten mit der Auftragserteilung als abgegolten. Für die
Koordination und Einhaltung der sicherheits- und zugangsrelevanten
Vorgaben ist der Auftragnehmer verantwortlich.
2.2 Bauüberwachung
Die Bauüberwachung des Auftraggebers ist beauftragt, die im Rahmen des
Loses 02.1 vom Auftragnehmer ausgeführten Leistungen fortlaufend auf
ihre Übereinstimmung mit den vertraglich vereinbarten technischen,
terminlichen und organisatorischen Anforderungen zu prüfen. Hierzu
zählen insbesondere die Güteprüfung, die Leistungsfeststellung sowie die
Kontrolle der Einhaltung der technischen Regelwerke, Normen und Auflagen
des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle für die
Bauüberwachung relevanten Informationen, Nachweise und Unterlagen
rechtzeitig bereitzustellen. Er hat anstehende Güteprüfungen,
Funktions-/Dichtheitsprüfungen der Leerrohrsysteme, Inbetriebnahmen von
Teilabschnitten oder Leistungsfeststellungen rechtzeitig bei der
Bauüberwachung bzw. den benannten Fachplanern anzumelden und deren
Durchführung abzustimmen. Vom Auftragnehmer sind insbesondere folgende
Unterlagen rechtzeitig vor Ausführung oder Einbau einzureichen:
Werk- und Montagepläne, technische Produktdatenblätter (insbesondere
Rohrsysteme, Muffen, Dichtungen),
Nachweise und Bestätigungen der Übereinstimmung mit einschlägigen
DIN-, VDE- und AMEV-Vorschriften,
bauaufsichtliche Zulassungen und Herstellerbescheinigungen,
Nachweise über verwendete Materialien, Systeme und Geräte,
Prüf- und Messprotokolle der Eigenüberwachung (z. B. Spül- und
Dichtheitsprüfungen der Leerrohre),
Nachweise über Qualifikationen und Berechtigungen des eingesetzten
Fachpersonals, soweit einschlägig.
Alle Prüf- und Kontrolltermine sind rechtzeitig abzustimmen und in den
Bauablaufplan aufzunehmen. Abnahmen von Teilleistungen (z. B.
Trassenabschnitte) dürfen erst nach erfolgter Freigabe durch die
Bauüberwachung erfolgen. Die Bauüberwachung ist berechtigt, die
Baustelle jederzeit zu betreten und Prüfungen durchzuführen. Der
Auftragnehmer hat hierfür uneingeschränkten Zugang zu gewähren und die
erforderliche Unterstützung sicherzustellen. Feststellungen der
Bauüberwachung, die eine Anpassung, Nachbesserung oder Korrektur von
Leistungen betreffen, sind verbindlich umzusetzen. Die Bauüberwachung
des Auftraggebers kann in Abstimmung mit der
Truppenübungsplatz-Kommandantur Altengrabow zusätzliche Kontrollen zur
Einhaltung von Sicherheits-, Umwelt- oder Zugangsvorschriften
durchführen. Deren Anordnungen sind für den Auftragnehmer ebenfalls
verbindlich.
2.3 Baubesprechungen
Sofern durch den Auftraggeber oder dessen Bauüberwachung nichts
Abweichendes festgelegt wird, findet in der Regel einmal wöchentlich
eine Baubesprechung mit allen am Bau Beteiligten statt. Die Teilnahme an
den Baubesprechungen ist für den Auftragnehmer verpflichtend. Der
Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ein bevollmächtigter,
deutschsprachiger und weisungsbefugter Vertreter anwesend ist, der
technische, organisatorische und wirtschaftliche Entscheidungen für den
Auftragnehmer treffen kann. Die Baubesprechungen dienen der Abstimmung
des Bauablaufs, der Koordinierung mit anderen Auftragnehmern sowie der
Dokumentation des Baufortschritts.
Themen sind insbesondere:
Ausführungsstand, Termin- und Logistikplanung des Loes 02.1
(linkes Baufeld),
Koordination der Arbeiten mit anderen Gewerken und LOS (insb. LOS
02.2, LOS 03, LOS 04, LOS 07),
Sicherheitsbestimmungen, Sperrzeiten und Zugangsregelungen in
Abstimmung mit der Truppenübungsplatz- Kommandantur,
Festlegung von Prüf- und Abnahmeterminen (z. B.
Dichtheitsprüfungen Leerrohre),
Klärung technischer Details und Planungsfragen,
Übergabe von Aufmaßen, Nachweisen und Dokumentationen.
Über jede Baubesprechung wird durch die Bauüberwachung des Auftraggebers
ein Protokoll erstellt. Das Protokoll ist allen Beteiligten zur
Verfügung zu stellen und gilt als verbindliche Arbeitsgrundlage.
Einwendungen gegen den Inhalt sind innerhalb von fünf Werktagen nach
Versand schriftlich an die Bauüberwachung zu richten; danach gilt das
Protokoll als anerkannt. Die Bauüberwachung kann bei Bedarf
Sonderbesprechungen oder digitale Abstimmungen (Videokonferenz,
Webmeeting) ansetzen, insbesondere bei witterungsbedingten
Einschränkungen oder zur Klärung spezieller technischer Themen im
Zusammenhang mit dem LOS 02.1.
Für Teilabschnitte oder getrennte Baufelder kann der Auftraggeber
regionale oder themenbezogene Baubesprechungen anordnen. Hierzu sind
durch den Auftragnehmer die jeweiligen Bauleiter oder Fachbauleiter zu
benennen, um eine durchgängige Informationskette sicherzustellen.
2.4 Fachbauleitung
Die Fachbauleitung gemäß den landesrechtlichen Bestimmungen obliegt dem
Auftragnehmer. Während der gesamten Bauzeit ist ständig eine fachlich
qualifizierte, deutschsprachige Aufsichtsperson des Auftragnehmers auf
der Baustelle anwesend. Diese Person muss die fachliche Verantwortung
für die Ausführung der Leistungen des Loses 02.1 übernehmen und ist
gegenüber der Bauüberwachung als verantwortliche Bauleitung zu benennen.
Die Fachbauleitung hat sicherzustellen, dass sämtliche Arbeiten
entsprechend der Ausführungsunterlagen, Normen, Vorschriften und
Sicherheitsbestimmungen durchgeführt werden. Insbesondere sind die
Sicherheitsvorgaben des Auftraggebers und die Zugangsregelungen der
Truppenübungsplatz-Kommandantur Altengrabow einzuhalten.Vertretungen der
Fachbauleitung sind nur nach vorheriger Abstimmung mit der
Bauüberwachung zulässig. Die ständige Erreichbarkeit der Fachbauleitung
auf der Baustelle ist sicherzustellen.
2.5 Materialtransport und Lagerung
Aufgrund der großen Flächenausdehnung des Truppenübungsplatzes
Altengrabow und der teilweise nur eingeschränkt befahrbaren Zufahrtswege
sind die Möglichkeiten zur Lagerung von Material im unmittelbaren
Baufeld begrenzt. Der Materialfluss ist daher so zu organisieren, dass
angelieferte Materialien (insbesondere Leerrohre, Formteile,
Bettungsmaterial, Warnbänder, Schachtbauteile) unmittelbar an den
vorgesehenen Einbauort transportiert und dort verbaut werden können.
Eine längerfristige Zwischenlagerung auf den Baustellenflächen ist nur
in abgestimmten Ausnahmefällen und nach Freigabe durch die
Bauüberwachung bzw. die Truppenübungsplatz-Kommandantur zulässig. Die
Liefer- und Transportlogistik ist auf die jeweiligen Baufeldabschnitte
des Loses 02.1 abzustimmen. Dabei sind die sicherheits- und
zugangsrelevanten Vorschriften des Auftraggebers sowie die Anweisungen
der Kommandantur strikt zu beachten.Transportzeiten,
Zufahrtsbeschränkungen und mögliche Sperrzeiten sind in der
Bauablaufplanung zu berücksichtigen.
Für alle Transporte, Anlieferungen und Lagerungen gilt:
Die Transportwege innerhalb des Truppenübungsplatzes sind nur nach
vorheriger Genehmigung und unter Berücksichtigung der militärischen
Nutzung befahrbar.
Es ist sicherzustellen, dass die Transporte keine Schäden an
vorhandenen Wegen, Vegetationsflächen oder Leitungsanlagen
verursachen.
Die Zufahrts- und Arbeitsbereiche sind sauber zu halten;
Verunreinigungen sind durch den Auftragnehmer unverzüglich zu
beseitigen.
Der Einsatz von geeigneten Fahrzeugen und Geräten entsprechend den
Geländeverhältnissen (unbefestigte Wege, Böschungen, Schießbahnen
etc.) ist sicherzustellen.
Materialien, Geräte und Baustoffe sind gegen Diebstahl, Beschädigung und
Umwelteinflüsse zu sichern. Lager- und Montageflächen sind nach
Abschluss der Arbeiten ordnungsgemäß zu beräumen, zu reinigen und in den
ursprünglichen Zustand zu versetzen. Alle für den Materialtransport und
die Lagerung erforderlichen Leistungen, Genehmigungen und
Sicherungsmaßnahmen sind im Leistungsumfang des Auftragnehmers im Rahmen
des Loses 02.1 enthalten und mit den Einheitspreisen abzugelten.
2.6 Rechnungslegung und Aufmaße
Die Rechnungslegung für das LOS 02.1 erfolgt ausschließlich auf
Grundlage der nachgewiesenen, geprüften und bestätigten Leistungen. Als
Nachweis gelten nur vom Auftraggeber oder dessen Bauüberwachung geprüfte
und bestätigte Aufmaße. Rechnungen, die nicht auf diesen geprüften
Aufmaßen basieren, gelten als nicht prüffähig und werden zurückgewiesen.
Aufmaßführung
Aufmaße sind positionsweise gemäß Leistungsverzeichnis des Loses
02.1 zu führen.
Der jeweilige Leistungszuwachs ist je Abrechnungszeitraum separat
auszuweisen.
Den Aufmaßen sind vollständige Aufmaßpläne mit allen prüfrelevanten
Maßen beizufügen.
Aufmaße sind den einzelnen Teilmaßnahmen und Kosteneinheiten
eindeutig zuzuordnen.
Die schriftlichen Aufmaße sind nach dem Muster des beauftragten
Ingenieurbüros zu erstellen.
Die Einsicht in die Aufmaße muss jederzeit gewährleistet sein.
Der Auftragnehmer hat die Aufmaße laufend mit dem Baufortschritt zu
führen und sie wöchentlich in prüfbarer Form unaufgefordert der
Bauüberwachung vorzulegen. Auf dieser Basis erfolgt die Erstellung der
Mengenermittlung, deren Gliederung sich zwingend am Leistungsverzeichnis
des Loses 02.1 orientiert.
Digitale Abrechnung
Die Rechnungslegung erfolgt ausschließlich digital, basierend auf den
geprüften und freigegebenen Aufmaßen. Die Rechnungen sind in einem
gängigen elektronischen Format (z. B. PDF oder GAEB) in Abstimmung mit
dem Auftraggeber an die benannte E-Mail-Adresse oder das zugewiesene
elektronische Rechnungsportal zu übermitteln. Jede Rechnung muss die
vollständige Bestell- oder Auftragsnummer enthalten. Rechnungen ohne
korrekte Angaben oder mit fehlenden Nachweisen werden nicht anerkannt
und zur Korrektur zurückgesandt.
Abrechnungsgrundsätze
Die Abrechnung erfolgt kumulativ, die Aufmaße selbst dürfen
jedoch nicht kumuliert werden.
Den jeweiligen Abschlagsrechnungen sind ausschließlich die
zugehörigen Aufmaße beizulegen.
Aufmaße bereits abgerechneter Leistungen dürfen nicht erneut
beigefügt werden.
Nachträge sind als gesonderte Titel mit prüffähiger,
nachvollziehbarer Kalkulation einzureichen; Minder- und Mehrmengen
sind ausdrücklich auszuweisen.
Freigegebene und bestätigte Aufmaßblätter sind der jeweiligen
Rechnung beizufügen.
Alle für die Abrechnung erforderlichen Nachweise (z. B. Abnahme-
und Prüfprotokolle) sind mit der Rechnung einzureichen oder auf
Verlangen unverzüglich nachzureichen.
Zahlungsabwicklung
Die Zahlung erfolgt erst nach Vorlage einer formal und inhaltlich
korrekten Rechnung sowie nach Prüfung und Freigabe durch den
Auftraggeber. Für die Rechnungsstellung gelten die vertraglich
vereinbarten Zahlungsbedingungen und die einschlägigen gesetzlichen
Vorschriften.
2.7 Baufristenplan
Der Auftragnehmer hat innerhalb von 15 Werktagen nach Auftragserteilung
einen Baufristenplan (eigene Leistungsposition) vorzulegen, aus dem die
zeitliche Abfolge und Dauer sämtlicher vertraglich geschuldeter
Leistungen des Loses 02.1 hervorgehen. Der Baufristenplan dient zur
Überwachung der Vertragsfristen und bildet die Grundlage für die
terminliche Koordinierung mit den weiteren Auftragnehmern und der
Truppenübungsplatz-Kommandantur.
2.8 Dokumentation und Bautagebuch
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für seine erbrachten Leistungen des
Loses 02.1 eine vollständige technische und organisatorische
Dokumentation gemäß Checklistenmaster zu erstellen. Diese Dokumentation
muss alle für die Abnahme, Inbetriebnahme und spätere Nutzung
erforderlichen Unterlagen enthalten und ist Grundlage der
Leistungsabnahme (eigene Leistungsposition).
Bautagebuch
Der Auftragnehmer hat für die gesamte Bauzeit ein Bautagebuch zu führen.
Dieses muss alle wesentlichen Angaben zur Bauausführung enthalten,
insbesondere:
ausgeführte Leistungen und den jeweiligen Leistungsfortschritt (je
Trassenabschnitt im rechten Baufeld),
eingesetztes Personal, Geräte und Maschinen,
Witterungsverhältnisse, Unterbrechungen, Stillstände,
Material- und Geräteeinsätze, Anlieferungen und Prüfungen,
besondere Vorkommnisse, Ereignisse oder Abweichungen vom Ablaufplan.
Das Bautagebuch ist täglich zu führen und wöchentlich der Bauüberwachung
des Auftraggebers in digitaler Form (PDF) vorzulegen. Auf Anforderung
kann das Bautagebuch zusätzlich in gedruckter Form einzureichen sein.
Für Teilprojekte oder getrennte Bauabschnitte (z. B. linkes / rechtes
Baufeld, Bohrspülabschnitte) kann die Bauüberwachung separate
Bautagebücher verlangen, um die Nachverfolgung der Leistungen zu
erleichtern. Alle Eintragungen müssen fortlaufend, vollständig und
nachvollziehbar geführt werden.
3. Besondere Bedingungen auf dem Truppenübungsplatz Altengrabow
3.1 Zugang und Sicherheitsbestimmungen
Der Truppenübungsplatz Altengrabow ist eine militärische
Sicherheitszone. Der Zutritt zu den Baustellen- bereichen darf nur mit
schriftlicher Genehmigung der Truppenübungsplatz-Kommandantur (Kdt
TrÜbPl Altengrabow) erfolgen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen,
dass alle eingesetzten Personen rechtzeitig (mindestens 10 Werktage vor
erstem Zutritt) in einer Personal- und Fahrzeugliste gemeldet werden.
Diese Listen sind durch den Auftraggeber gebilligt und der Kommandantur
zur Freigabe vorzulegen. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
Für alle auf der Liegenschaft tätigen Personen gelten die Sicherheits-,
Verhaltens- und Zutrittsbestimmungen der Bundeswehr. Ein Aufenthalt
außerhalb der zugewiesenen Baufelder ist nicht gestattet. Fotografieren,
Filmen und die Nutzung von GPS-fähigen Geräten sind nur nach vorheriger
Zustimmung der Kommandantur zulässig.
Die Zufahrt erfolgt ausschließlich über die genehmigten Zufahrtsstellen
und Bewegungsachsen. Zufahrten zu militärisch genutzten Bereichen dürfen
weder blockiert noch befahren werden. Die Anweisungen des Wachpersonals
und der Kommandantur sind zwingend zu befolgen.
3.2 Sperr- und Freigabezeiten
Baumaßnahmen dürfen nur in durch die Kommandantur freigegebenen
Sperrzeiten durchgeführt werden.
Der Auftraggeber hat die Arbeiten dem Truppenübungsplatz bereits
angezeigt; der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine bauabschnittsweise
Ausführung rechtzeitig anzumelden und mit der Kommandantur abzustimmen.
Feste Zeitfenster werden nicht vorgegeben; die Freigaben erfolgen
abschnittsweise und in Abhängigkeit vom militärischen Übungsbetrieb. Der
Auftragnehmer hat seine Ablauf- und Terminplanung (Nullablaufplan /
Baufristenplan) entsprechend auszurichten. Arbeiten außerhalb der
freigegebenen Zeiträume sind unzulässig.
3.3 Kampfmittel und Sicherheit
Auf dem Truppenübungsplatz besteht grundsätzlich Kampfmittelverdacht.
Die zur Ausführung vorgesehenen Baufelder gelten nur dann als
freigegeben, wenn eine Kampfmittelräumung nach BFR KMR abgeschlossen und
durch den Auftraggeber bestätigt wurde.
Der Auftragnehmer darf in Bereichen mit Kampfmittelverdacht keine
Arbeiten eigenständig beginnen.
Etwaige Verdachtsfunde oder metallische Gegenstände unbekannter Herkunft
sind unverzüglich zu sichern und der Bauüberwachung sowie der
Kommandantur zu melden.
Das Räumen oder Bewegen solcher Gegenstände ist untersagt.
3.4 Naturschutz- und Umweltauflagen
Der Truppenübungsplatz Altengrabow liegt in Teilen innerhalb von
FFH-Gebieten und geschützten Landschaftsbereichen.
Es gelten die naturschutzrechtlichen Auflagen aus der EW-Bau,
insbesondere:
Schutz von Flora und Fauna in den Bauabschnitten,
Einhaltung von Rodungs- und Vegetationsschutzzeiten,
Durchführung von Arbeiten unter Aufsicht der ökologischen
Baubegleitung,
Umsetzung der in den Gutachten festgelegten Vermeidungs- und
Ersatzmaßnahmen (LBP).
Die Baustelle ist umweltgerecht zu führen. Öle, Schmierstoffe,
Reinigungs- und Kraftstoffe sind nur in zugelassenen, dichten Behältern
zu lagern. Eintragungen in Boden, Wasser oder Vegetation sind zu
vermeiden; eventuelle Havarien sind sofort der Bauüberwachung und der
Kommandantur zu melden.
3.5 Kommunikation und Meldepflichten
Der Auftragnehmer hat während der gesamten Bauzeit sicherzustellen, dass
seine verantwortliche Bauleitung und Fachbauleitung für den Auftraggeber
und die Kommandantur ständig erreichbar ist.
Alle sicherheitsrelevanten oder abweichenden Ereignisse (z. B.
Fundmeldungen, Schäden, Witterungseinflüsse, Unfallereignisse) sind
unverzüglich schriftlich zu melden.
Die Kommunikation mit der Kommandantur erfolgt grundsätzlich über den
Auftraggeber oder die Bauüberwachung.
Direkte Abstimmungen sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
3.6 Verkehr und Ordnung auf dem Übungsplatz
Die Wege- und Verkehrsordnung der Bundeswehr ist einzuhalten. Die
zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den internen Verkehrswegen beträgt
30 km/h, sofern keine andere Regelung der Kommandantur gilt.
Das Befahren von unbefestigten Flächen ist untersagt, sofern es nicht
ausdrücklich genehmigt wurde. Die Baustellen sind so zu betreiben, dass
der militärische Übungsbetrieb zu keiner Zeit beeinträchtigt wird.
Besondere Rücksicht ist auf militärische Bewegungen, Kolonnenverkehr,
Lärmschutzbereiche und Sicherheitsabsperrungen zu nehmen.
3.7 Abschluss der Arbeiten
Nach Abschluss der Arbeiten sind alle Baustellenbereiche, Zufahrten und
Zwischenlagerflächen ordnungsgemäß zu räumen und wiederherzustellen.
Rückstände, Abfälle, Bodenverunreinigungen oder Beschädigungen sind
durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beseitigen.
Die Räumung ist mit der Bauüberwachung und der Kommandantur abzustimmen
und schriftlich zu bestätigen.
3.8 Altlasten und historischen Nutzungen des Geländes
Das Baugelände wurde über einen langen Zeitraum militärisch genutzt. Die
Nutzung erfolgte durch unterschiedliche Streitkräfte in verschiedenen
historischen Zeiträumen, unter anderem auch durch sowjetische/russische
Truppen.
Aufgrund dieser Nutzungsgeschichte können im Untergrund Altlasten,
Verunreinigungen oder anthropogene Hinterlassenschaften (z. B.
Bauschutt, metallische Gegenstände, Betriebsstoffe, Kampfmittelreste
oder sonstige militärische Relikte) nicht ausgeschlossen werden.
Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung der Tiefbau- und Erdarbeiten
besondere Sorgfalt walten zu lassen und den Boden während der Arbeiten
aufmerksam zu beobachten.
Sollten Anhaltspunkte für Altlasten, kontaminierte Böden oder sonstige
auffällige Bodenverhältnisse festgestellt werden, sind die Arbeiten im
betroffenen Bereich unverzüglich einzustellen und der Auftraggeber sowie
die zuständigen Stellen umgehend zu informieren.Weitergehende
Untersuchungen, Maßnahmen oder besondere Sicherungs- bzw.
Entsorgungsleistungen sind nicht Bestandteil der ausgeschriebenen
Leistungen, sofern diese nicht ausdrücklich gesondert beauftragt werden.
4. Technische Vorbemerkungen
4.1 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Leistungen, Materialien,
Geräte und Ausrüstungsgegenstände bereitzustellen, die für die
vollständige, fachgerechte und betriebsbereite Herstellung der
IT-Leerrohrtrasse im linken Baufeld erforderlich sind.
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
Erd- und Tiefbauarbeiten für die Herstellung der IT-Trasse,
Lieferung und Verlegung der Leerrohrsysteme (3 × DN 50 mm),
Bettung, Schutzlagen, Warnband, Verfüllung,
Reinigung, Druckprüfung und Kalibrierung der Rohrsysteme,
Wiederherstellung aller Oberflächen,
Dokumentation, Einmessung und Übergabe aller Unterlagen,
Abstimmung mit Auftraggeber, Bauüberwachung und
Truppenübungsplatz-Kommandantur.
Alle einschlägigen Normen (DIN, VDE, BFR Verm, HB IT-LtgN,
BWI-Regelwerke) sind einzuhalten - unabhängig davon, ob sie im LV
einzeln genannt sind.
4.2 Prüfung der AFU und Erstellung des Bau- und Montageablaufkonzepts
Die Trassenführung (Geometrie, Tiefen, Breiten, Abstände, Querungen,
Schächte) wird vollständig durch die AFU (Ausführungsunterlagen) des
Auftraggebers vorgegeben. Eine eigenständige Ausführungsplanung der
Trasse durch den Auftragnehmer erfolgt nicht. Der Auftragnehmer ist
jedoch verpflichtet, eine prüffähige Bau- und Montageablaufunterlage
("Bau- und Montageablaufkonzept") seiner eigenen Leistung zu erstellen
(Kalkulation erfolgt in Leistungsposition unter Titel 3 KG 549,
Sonstiges).
4.3 Allgemeine technische Anforderungen
4.3.1 Normativer Rahmen
Die Ausführung erfolgt nach:
DIN EN 50174-3 - Kommunikationstrassen im Freien,
DIN 18300 / 18305 - Erd- und Kabelbau,
DIN 4124 - Gräben, Böschungen, Verbau,
HB IT-LtgN - Mindestüberdeckung =0,80 m, Schutzrohrpflicht,
Dokumentation,
BWI-Bedarfsanforderungen - LWL ausschließlich in Schutzrohren,
BFR Verm - Einmessvorgaben,
VDE-Regelwerke, soweit für IT-/Schwachstromtrassen relevant.
4.3.2 Trassenprofil
Die IT-Trasse im linken Baufeld ist gemäß AFU wie folgt auszubilden:
Grabenbreite ca. 0,50 m,
Grabentiefe ca. 1,00 m,
resultierende Mindestüberdeckung =0,80 m,
Rohrsystem 3 × DN 50 mm,
Sandbettung 10-15 cm,
Feinsandabdeckung 10-15 cm,
Warnband ca. 0,30 m über Rohrlage,
lagenweise Verfüllung und Verdichtung.
4.3.3 Schnittstellenkoordination
Der AN ist verantwortlich für die Koordination mit:
LOS 01 (Trafostation und IT-Technikgebäude)
LOS 04 (Erdarbeiten),
LOS 07 (Bohrspülverfahren / Querungen),
LOS 02.2 (MS-/IT-Trasse rechtes Baufeld),
LOS 03 (Einblasen und Spleißen der LWL-Kabel),
Kommandantur (Zugangs- und Sperrzeiten).
4.4 Rohrsystem - Anforderungen für das spätere LWL-Einblasverfahren (LOS
03)
Die im linken Baufeld verlegten Leerrohre müssen vollständig für das
spätere Einblasverfahren geeignet sein.
4.4.1 Normative Anforderungen
Rohrsystem gemäß DIN 16874,
innen geriffelte Innenstruktur ("ribbed inner wall") für optimierte
Gleiteigenschaften,
systemgleiche Muffen und Formteile.
4.4.2 Mechanische und betriebliche Anforderungen
PE-HD/PP Rohrsystem, erdverlegbar,
Einblasdruckzulassung =10 bar,
zulässige Ovalität einhalten,
druckdichte Muffensysteme.
4.4.3 Druckprüfung (Pflicht)
Prüfdruck 5-10 bar,
Mindestprüfzeit 10 min,
vollständiges Prüfprotokoll,
Wiederholungsprüfung bei Undichtigkeiten.
4.4.4 Kalibrierung (Pflicht)
Kalibrierkörper (90-95 % des Innenrohr-Innendurchmessers),
vollständiges Durchziehen jeder Rohrstrecke,
Dokumentation je Abschnitt,
Nachweis der Einblasfähigkeit.
4.4.5 Dokumentation
Der AN hat einzureichen:
Rohrdatenblätter, Zulassungen,
Druck- und Kalibrierprotokolle,
Fotos der Rohrenden,
Nachweis der vollständigen Einblasfähigkeit.
Ohne Dokumentation erfolgt keine Abnahme.
4.5 Nebenleistungen des Auftragnehmers
Folgende Nebenleistungen sind ohne gesonderte Vergütung Bestandteil der
Einheitspreise:
Nebenleistungen gem. VOB/C (DIN 18300 / 18305),
Bereitstellung von Lager-/Montageflächen,
Abstimmung mit angrenzenden Losen und Gewerken,
Setzen von Markierungen, Schildern, Absperrungen,
Bereitstellen und Einbau erforderlicher Befestigungsmittel,
Anzeichnen von Übergängen, Einführungen und Schachtpunkten,
Schnittstellenprüfungen und Übergabe an LOS 03 (LWL-Einblasen),
Protokollierung sämtlicher Teil- und Abschnittsabnahmen.
Alle Leistungen sind vollständig, fachgerecht und gemäß den geltenden
technischen Regeln auszuführen.
5. Allgemeine technische Ausführungsbedingungen
5.1 Allgemeines
Alle Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Es gelten die einschlägigen DIN-, VDE-, VDI-, AMEV-, BFR-Regelwerke
sowie die Zentralvorschriften der Bundeswehr, insbesondere die
Bereichsdienstvorschrift C-1800/114. Maßgeblich ist der Stand der
Regelwerke zum Zeitpunkt der Ausschreibung, sofern keine abweichenden
Fassungen ausdrücklich benannt sind. Die Leistungen sind
handwerksgerecht, betriebssicher, funktionsfähig und wartungsfreundlich
auszuführen. Alle eingesetzten Materialien und Betriebsmittel müssen:
neu,
typgeprüft,
normkonform,
für den Einsatz im Außenbereich und auf militärischen Liegenschaften
geeignet sein
(hohe Robustheit, Temperatur-/Feuchtebeständigkeit, UV-Stabilität,
EMV-Tauglichkeit).
5.2 Normen und Richtlinien
Für Planung, Lieferung, Verlegung, Prüfung und Dokumentation der
IT-Trasse gelten u. a.:
Tiefbau / Rohrbau
DIN 18300 - Erdarbeiten
DIN 18305 - Kabel- und Leitungsbau
DIN 4124 - Gräben, Böschungen, Verbau
DIN 16874 - Rohrsysteme für LWL-Einblasverfahren
BFR Verm - Vermessung / Einmessung (LISA-Datenstruktur)
IT-/Kommunikationstechnik
DIN EN 50174-1 bis 3 - Installation von Kommunikationsverkabelungen
DIN EN 60794-x - LWL-Außenkabel
Handbuch IT-Leitungsnetze (HB IT-LtgN), Version 3.0
BWI-Bedarfsanforderung IT-LtgN
Allgemeine technische Vorschriften
VDI/AMEV - Kommunikation, Elektro, Tiefbau
Zentrale Anweisung B1-1810/0-6502 - Blitz- und Überspannungsschutz
(sofern Leitungen in Stationen eingeführt werden)
Abweichungen oder Ersatzlösungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung
des Auftraggebers.
5.3 Materialien und Geräte
Alle Materialien müssen den geltenden DIN-, VDE-, EN- und IEC-Normen
entsprechen und die erforderlichen Hersteller- und
Konformitätskennzeichnungen aufweisen. Für LOS 02.1 gelten insbesondere
folgende Anforderungen:Rohrsystem
Rohrsystem 3 × DN 50 mm,
Ausführung gemäß DIN 16874,
innen geriffelte Innenstruktur ("ribbed inner wall") für spätere
LWL-Einblasverfahren,
druckfest für Einblasdrücke =10 bar,
UV-beständig, chemisch beständig, mechanisch belastbar.
Muffen / Formteile
systemkompatibel,
druckdicht,
nach DIN- und Herstellerangaben zugelassen.
Materialien Tiefbau
Bettungssande, Füllmaterialien, Schutzmaterialien gemäß DIN und AFU.
5.4 Prüf- und Nachweispflichten
Vor der Abnahme und Übergabe an das LOS 03 sind folgende Prüfungen
zwingend durchzuführen:
5.4.1 Rohrprüfungen (Pflicht gemäß DIN 16874)
Druckprüfung
Prüfdruck: 5-10 bar
Mindestprüfzeit: 10 Minuten
Protokollpflicht
Kalibrierung ("Pigging")
Kalibrierkörper 90-95 % des Innenrohrdurchmessers
Kalibrierung jeder Rohrstrecke
Dokumentation je Abschnitt
Nachweis der vollständigen Einblasfähigkeit
Rohrreinigung / Durchgängigkeitsprüfung
mittels Druckluft oder Schwammkörper
Protokollierung
5.4.2 Weitere Prüfungen
Kontrolle Bettung und Verfüllung
Überprüfung der Mindestüberdeckung
Kontrolle der Lage und Befestigung
5.4.3 Dokumentation
Die Prüfergebnisse sind:
prüffähig zu dokumentieren,
durch den Auftragnehmer zu unterzeichnen,
der Bauüberwachung vorzulegen,
bis zur Abnahme vollständig beizubringen.
Erst nach vollständiger und geprüfter Dokumentation dürfen
Trassenabschnitte freigegeben oder geschlossen werden.
5.5 Schnittstellenkoordination
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit allen angrenzenden
Kosteneinheiten kontinuierlich abzustimmen, insbesondere:
LOS 01 - Trafostation und IT-Technikgebäude
LOS 02.2 - MS- / IT-Trasse rechtes Baufeld
LOS 03 - LWL-Einzug und Spleißen
LOS 04 - Tiefbau / Trassenbau
LOS 05 - GA-Schnittstellen (Stationsanbindung)
LOS 06 - Bestandsinstallationen
LOS 07 - Bohrspülverfahren
Schnittstellen, Abhängigkeiten und Übergabepunkte sind im:
Nullablaufplan,
Bau- und Montageablaufkonzept,
und der Dokumentationdarzustellen.
Freigaben der Rohrtrasse (z. B. nach Druck- und Kalibrierprüfung) sind
rechtzeitig mit der Bauüberwachung abzustimmen.
5.6 Dokumentations- und Nachweispflichten
Die vollständige Dokumentation gemäß Checklistenmaster des Loses 02.1
ist Voraussetzung für die Abnahme.
5.7 Qualitätssicherung
Der Auftragnehmer hat ein funktionsfähiges Qualitätssicherungs- und
Eigenüberwachungssystem einzusetzen.
Dies beinhaltet:
fortlaufende Kontrolle der Ausführung,
Prüfung der eingesetzten Materialien,
Dokumentation aller Zwischenschritte,
Meldung von Abweichungen/Mängeln an die Bauüberwachung,
unverzügliche Mangelbeseitigung ohne Mehrkosten,
Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verlegung und Bettung.
Arbeiten, die ohne erforderliche Freigaben oder entgegen der Vorgaben
ausgeführt wurden, sind auf Kosten des Auftragnehmers zurückzubauen oder
zu korrigieren.
5.8 Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Es gelten:
DGUV-Vorschriften,
VOB/B,
Regelungen der Bau-BG,
Sicherheitsrichtlinien der Truppenübungsplatz-Kommandantur
Altengrabow.
Der Auftragnehmer ist für die Umsetzung sämtlicher
Arbeitsschutzmaßnahmen verantwortlich.
Pflichten des AN:
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) vor Baubeginn zur
Prüfung vorlegen,
Unterweisung des Personals,
Zugangs- und Sperrzeiten gemäß Kommandantur einhalten,
Unfälle, Gefahrensituationen und Schäden unverzüglich melden.
6. Umwelt-, Natur- und Sicherheitsanforderungen
6.1 Allgemeines
Der Truppenübungsplatz Altengrabow ist ein militärisch genutztes Gelände
mit besonderen umwelt-, natur- und sicherheitsrelevanten
Rahmenbedingungen. Der Auftragnehmer hat sämtliche einschlägigen
gesetzlichen Vorgaben sowie alle behördlichen und militärischen
Anweisungen strikt einzuhalten. Die Vorgaben der
Truppenübungsplatz-Kommandantur Altengrabow sind für den Auftragnehmer
verbindlich und in der Bauausführung jederzeit zu berücksichtigen.
6.2 Umwelt-, Boden- und Gewässerschutz
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Maßnahmen so auszuführen, dass
Umwelt, Boden, Vegetation und Wasserhaushalt nicht beeinträchtigt
werden.
Insbesondere gelten:
Schutz von Vegetationsflächen, Böschungen und Bodenstrukturen;
Eingriffe sind zu minimieren.
Verbot jeglicher Einträge von Stoffen, die Boden oder Wasser
gefährden können (Öle, Kraftstoffe, Hydraulikflüssigkeiten).
Sofortige Beseitigung von Verunreinigungen auf Kosten des
Auftragnehmers.
Abfälle sind getrennt zu sammeln, nachweislich zu entsorgen und
gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zu handhaben.
Zwischenlagerung von Aushub- oder Baumaterial nur in durch die
Kommandantur freigegebenen Bereichen.
Oberboden und Unterboden sind gemäß DIN 18300 getrennt zu lösen, zu
lagern und wieder einzubauen.
Querungen von wasserführenden Bereichen oder Feuchtflächen sind
besonders zu schützen; die Kommandantur ist einzubinden.
Die Baustelle ist sauber zu halten. Rückstände sind täglich zu
entfernen.
6.3 Kampfmittel- und Gefährdungsbereiche
Auf dem Truppenübungsplatz besteht grundsätzlich die Gefahr, auf
Kampfmittel oder kampfmittelverdächtige Objekte zu treffen.
Folgende Maßnahmen sind zwingend:
Arbeiten dürfen nur in freigegebenen Bereichen erfolgen.
Der Auftragnehmer hat sich täglich über gültige Sperr- und
Freigabepläne zu informieren.
Beim Auffinden eines verdächtigen Gegenstands (z. B. Munition,
Metallkörper, Blindgänger):
Arbeiten sofort einstellen,
Bereich absperren,
Bauüberwachung und Kommandantur unverzüglich informieren,
keine Manipulation oder Annäherung.
Weisungen der Kommandantur sind strikt einzuhalten; sie gehen
organisatorisch und fachlich allen anderen Regelungen vor.
Das Betreten oder Befahren nicht freigegebener Flächen ist
strengstens untersagt.
6.4 Schieß- und Übungsbetrieb
Während der Bauausführung ist der reguläre Schieß- und Übungsbetrieb der
Bundeswehr zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat:
Schieß- und Übungspläne einzusehen und einzuhalten,
Zugangs- und Sperrzeiten strikt zu beachten,
Arbeitsbereiche und Transportwege an die laufende Nutzung
anzupassen,
keine Arbeiten in unmittelbarer Nähe aktiver Übungsbereiche
auszuführen,
jederzeit mit kurzfristigen Sperrungen oder Einschränkungen zu
rechnen.
Aus Sperr- oder Wartezeiten entstehende Einschränkungen stellen keine
Behinderung im Sinne der VOB/B dar, sofern die Zeiten durch die
Kommandantur vorgegeben sind.
6.5 Zutritts-, Melde- und Kommunikationspflichten
Der Auftragnehmer ist verpflichtet:
tägliche Anwesenheits-, Personal- und Fahrzeuglisten zu führen und
bei Bedarf vorzulegen,
Änderungen der Mannschaftsstärke oder Fahrzeugflotte der
Kommandantur zu melden,
alle Mitarbeitenden vor Arbeitsaufnahme sicherheitstechnisch zu
unterweisen,
sicherzustellen, dass nur unterwiesene und zugelassene Personen das
Gelände betreten,
jederzeit erreichbare Ansprechpartner vorzuhalten,
sicherheitsrelevante Ereignisse unverzüglich an Bauüberwachung und
Kommandantur zu melden.
6.6 Besondere Anforderungen an den Baustellenbetrieb im militärischen
Umfeld
Der Auftragnehmer hat bei allen Tätigkeiten zu berücksichtigen:
das militärische Gelände ist kein öffentlicher Baubereich -
besondere Vorsicht ist erforderlich,
alle Anlagen (Hindernisse, Deckungen, technische Einrichtungen,
Beschilderungen, Schießbahnen) sind zu schützen,
das Fahren abseits freigegebener Wege ist nicht gestattet,
Vegetationsschutz gemäß Kommandanturvorgaben,
temporäre Absperrungen und Sicherheitszonen sind einzuhalten,
die Bauüberwachung ist bei sicherheitsrelevanten Fragestellungen
unverzüglich einzubeziehen.
Verstöße können zu Baustopp, Sperrung von Abschnitten oder Entzug der
Zutrittsberechtigungen führen.
Alle daraus entstehenden Kosten trägt der Auftragnehmer.
1. Allgemeine Angaben zur Baumaßnahme
1 KG 214 Herrichten der Geländeoberfläche
1
KG 214 Herrichten der Geländeoberfläche
1. 1 Beseitigung Baumstubben/Wurzelwerke,
Geländeangleichung
1. 1
Beseitigung Baumstubben/Wurzelwerke,
Geländeangleichung
2 KG 547 Fernmelde- und
Infromationstechnische Anlagen
2
KG 547 Fernmelde- und
Infromationstechnische Anlagen
2. 6 Abbrucharbeiten
2. 6
Abbrucharbeiten