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TrÜbPI Altengrabow, Neubau Kommunikationsnetz
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1. Allgemeine Angaben zur Baumaßnahme Der Truppenübungsplatz Altengrabow bei Möckern zählt zu den größten Ausbildungs- und Übungs- einrichtungen der Bundeswehr. Er dient der Ausbildung unterschiedlichster Truppenteile in den Bereichen Gefechtssimulation, Schießausbildung und Führungsbetrieb. Die bestehende technische Infrastruktur ist durch ihre historische Entwicklung, weiträumige Ausdehnung und heterogene Netzstruktur gekennzeichnet und genügt den heutigen Anforderungen an Betriebssicherheit, Energieeffizienz und IT-Verfügbarkeit nicht mehr. Ziel der Maßnahme "GNUE Neubau Kommunikationsnetz (All-IP)" ist die umfassende Modernisierung und Digitalisierung der Kommunikations- und Energieversorgungssysteme auf dem gesamten Übungsplatz. Damit wird die technische Grundlage geschaffen, den Sprach- und Datenverkehr auf IP-basierte Technologie umzustellen und gleichzeitig eine redundante, ringförmige Stromversorgung mit hoher Ausfallsicherheit aufzubauen. Das Vorhaben ist Teil des Infrastrukturprogramms zur Ertüchtigung der Kommunikationsnetze an militärischen Liegenschaften und wurde auf Grundlage der durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) genehmigten ES-Bau sowie der EW-Bau vom 15.02.2024 erarbeitet. Zur Umsetzung werden zehn IT-Technikgebäude (IT-Gebäude 1-10) und sieben Trafostationen (TST 1-7) in Stahlbeton-Fertigteilbauweise errichtet. Die Bauwerke sind als autarke, funktionsfertige Stationen mit kompletter technischer Ausstattung ausgeführt und übernehmen die Aufgaben der Energieverteilung, IT-Infrastruktur, Klimatisierung und Gebäudeautomation. Das Mittelspannungsnetz wird als 20-kV-Ringstruktur neu aufgebaut und über die Trafostationen an das bestehende Netz angebunden. Parallel hierzu wird das Lichtwellenleitungsnetz (LWL) in gemeinsamer Trasse verlegt. Beide Systeme verlaufen überwiegend entlang der Platzrandstraße und angrenzender Wege; Kreuzungen und Panzerstraßen werden im Bohrspülverfahren (LOS 07) ausgeführt. Die Betonfertigteilstationen erhalten jeweils:        Fundament, Kabeldurchführungen und Dichtungssysteme,        elektrotechnischen Ausbau mit Unterverteilungen und Schaltfeldern,        IT-Schränke mit Steckdosenleisten und USV-Systemen,        Klimatisierung mittels Split-Kälteanlagen,        Beleuchtung, Beheizung, Blitzschutz und Erdungsanlage,        Potentialausgleich und Anbindung an die Gebäudeautomation,        befestigte Außenflächen, Entwässerungseinrichtungen und Zuwegung. Zur Eigenversorgung werden die Dachflächen der Stationen mit Photovoltaikanlagen zur Deckung des Eigenbedarfs ausgestattet. Die Gebäudeautomation wird auf das Insel-GA-System der Clausewitz-Kaserne Burg aufgeschaltet. Die Gesamttrasse umfasst rund 45 km, wovon etwa 3,6 km im Bohrspülverfahren hergestellt werden. Die durchgehende Erdungsleitung aus nichtrostendem Stahl (V4A) verbindet alle Stationen miteinander. Die Bautätigkeiten erfolgen auf einem militärisch genutzten Standort und sind daher mit besonderen betrieblichen Randbedingungen verbunden. Die grundsätzliche Anzeige der Arbeiten auf dem Truppenübungsplatz Altengrabow wurde durch den Auftraggeber bereits vorgenommen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Bauabschnitte rechtzeitig und eigenverantwortlich der Truppenübungsplatzkommandantur anzuzeigen. Die Ausführung darf nur in enger Abstimmung mit der Kommandantur und den nutzungsab- hängigen Sperrzeiten erfolgen; feste Zeitfenster werden durch die Bauunterlage nicht vorgegeben. Eine fortlaufende Koordination zwischen Auftragnehmer, Bauleitung und Platzkommandantur ist sicherzustellen, um den Übungsbetrieb nicht zu beeinträchtigen. Das Vorhaben wird durch das Amt für Immobilien- und Baumanagement Magdeburg, als Bauherr vertreten. Es unterliegt den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) und den Bereichsdienstvorschriften C-1800/114 der Bundeswehr. Die Planung und Ausführung erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen DIN-, VDE-, AMEV- und BFR-Regelwerken. Mit der Realisierung wird die Energie- und Kommunikationsinfrastruktur des Truppenübungsplatzes Altengrabow dauerhaft ertüchtigt und auf den Stand einer zukunftsfähigen, digital vernetzten Nutzung gebracht. Das vorliegende LOS 02.1 beschreibt in diesem Gesamtzusammenhang die Leitungs- und Tiefbauleistungen zur Herstellung der kombinierten Mittelspannungs- und IT-Trasse im rechten Baufeld als Teilstrecke des All-IP-Kommunikationsnetzes. Leistungsbild des Loses 02.1 - IT-Leerrohrtrasse linkes Baufeld Die Kostenkontrolleinheit 02.1 umfasst die Erd-, Tiefbau- und Leitungsbauarbeiten zur Herstellung der IT-Leerrohrtrasse im linken Baufeld. Gegenstand sind sämtliche Leistungen zur normgerechten Verlegung der IT-Leerrohre (LWL-Primärtrasse) im Außenbereich, einschließlich Bettung, Verfüllung, Oberflächenwieder- herstellung und Dokumentation. Mittelspannungs-, Stations- und Gebäudeausbauten sind nicht Bestandteil dieses Loses, sondern anderer Lose (insb. LOS 01, LOS 02.2, LOS 04, LOS 07) zugeordnet. 1.1 Gegenstand und Abgrenzung     Herstellung der IT-Leerrohrtrasse im linken Baufeld entlang der geplanten Streckenführung.     Verlegung eines Rohrbündels aus 3 × DN 50 mm Kunststoffschutzrohren je Trassenstrang.     Ausführung der Leitungsgräben gemäß den in der Planung festgelegten Grabenprofilen    (Regelprofil: Grabenbreite ca. 0,50 m, Grabentiefe ca. 1,00 m, Mindestüberdeckung =0,80 m).        keine Verlegung von Mittelspannungskabeln in diesem LOS; MS-Trassen gehören zu LOS 02.2.        Querungen im Bohrspülverfahren (Panzerstraßen, befestigte Verkehrsflächen) werden in LOS 07       hergestellt; LOS 02.1 umfasst hier nur ggf. den Einzug und Anschluss der IT-Leerrohre in die vorverlegten       Schutzrohre, sofern in der Leistungsbeschreibung vorgesehen. 1.2 Erd- und Tiefbauarbeiten Umfasst sind insbesondere:        Abtragen und Sichern der Oberflächenbefestigungen (Asphalt, Pflaster, Schotter, Bankette, Grünflächen) im       Bereich der Trasse.        Herstellen der Leitungsgräben für die IT-Leerrohrtrasse im linken Baufeld mit den vorgesehenen       Querschnitten; Böschung oder Verbau gemäß DIN 4124.        Zwischenlagerung des wiedereinbaufähigen Bodens und Abtransport / Entsorgung nicht       wiederverwendbarer Massen.        Schutz bestehender Leitungen und Bauwerke, ggf. Handschachtung im Kreuzungsbereich vorhandener       Leitungsbestände.     Herstellung des Sandbetts (10-15 cm) unterhalb der Rohrlage sowie Profilierung der Grabensohle. 1.3 Verlegung der IT-Leerrohrtrasse (3 × DN 50)        Lieferung, Verlegung und Montage der Leerrohrbündel 3 × DN 50 mm aus PE/PP (oder gleichwertig, für       Erdverlegung zugelassen).        Führung der Rohre entsprechend der Trassenplanung mit möglichst geradlinigem Verlauf, Einhaltung der       zulässigen Biegeradien, Verlegung ohne Querschnittsverengungen und Knicke.        Ausbildung eines geschlossenen Rohrsystems mit Muffen, Dichtungen und Formteilen; endseitige       Abdichtung gegen Schmutz und Feuchtigkeit.        Ausbildung von Rohrverbänden und Fixierungen in der Trasse, soweit für Lagegenauigkeit und spätere       Kabelverlegung erforderlich.        Einbindung der Rohrtrasse in Kabelschächte, Übergabepunkte oder Gebäudeeinführungen; die gas- und       wasserdichte Ausführung der Hauseinführungen bzw. Schachteinführungen erfolgt gemäß den Angaben in     den Ausführungsplänen und den Vorgaben der einschlägigen Regelwerke. Die Verlegung ist so       auszuführen, dass nach der späteren Einbringung der LWL-Außenkabel die Anforderungen des HB IT-LtgN (Mindestüberdeckung =0,80 m, Führung in Schutzrohren, normgerechte Trassenführung) eingehalten       werden. 1.4 Bettung, Warnband und Verfüllung     Abdeckung der Rohrtrasse mit Feinsand (ca. 10-15 cm) als Schutzlage.     Verlegung eines Trassenwarnbands über der IT-Leerrohrtrasse in einer Höhe von ca. 0,30 m über der    Rohroberkante.     Lagenweises Verfüllen der Gräben mit dem wiederverwendbaren Bodenaushub bzw. geeignetem    Füllmaterial; Verdichtung entsprechend dem Verdichtungsgrad der angrenzenden Bestandsflächen.     Herstellung eines homogenen Untergrundes zur späteren Wiederherstellung der Oberflächen. 1.5 Wiederherstellung der Oberflächen     Wiederherstellung sämtlicher betroffener Oberflächen gemäß Bestand:     Asphaltflächen einschließlich Tragschichten,     Pflasterflächen inkl. Bettung und Randbefestigungen,     Schotterwege / Bankette,     Oberbodenprofil / Raseneinsaat in Grünstreifen.     Gestaltung und Übergänge so, dass keine Kanten, Stolperstellen oder Setzungsfugen entstehen. 1.6 Prüfungen, Reinigung und Dichtheitskontrolle     Reinigung und Spülung der verlegten Leerrohrsysteme (z. B. mit Schwammkörpern oder Druckluft),    Nachweis der Durchgängigkeit.     Dichtheitsprüfung der Rohrsysteme nach anerkannten Regeln der Technik und ggf. nach Vorgabe des    Rohrherstellers.     Beseitigung festgestellter Mängel (z. B. Querschnittsverengungen, Undichtigkeiten) auf Kosten des    Auftragnehmers. 17 Einmessung und Dokumentation     Einmessung der Trasse im offenen Graben (Rohrachsen, Schächte, Einführungen) in Lage und Höhe.     Erstellung digitaler Bestandsunterlagen entsprechend BFR Verm zur Übernahme in das    Liegenschaftsinformationssystem (LISA) des Bundes.     Erstellung von Übersichts- und Detailplänen mit Trassenverlauf, Querschnitten und Kreuzungspunkten.     Fotodokumentation der wesentlichen Ausführungszustände (u. a. Rohrlage vor Verfüllung, Schächte,    Einführungen). 1.8 Abgrenzung zu weiteren Losen     LOS 02.1 (dieses LV):    IT-Leerrohrtrasse im linken Baufeld, einschließlich Erdarbeiten, Rohrverlegung, Bettung, Verfüllung,    Oberflächenwiederherstellung, Reinigung, Prüfung und Dokumentation.     LOS 02.2:    Verlegung der Mittelspannungskabel und der kombinierten MS/IT-Trasse im rechten Baufeld (MS-Trasse +    IT-Leerrohre), inkl. Auflegen der Kabel in den Stationen, wird gesondert beschrieben.     LOS 03 - Kabel- und Leitungsarbeiten Schwachstrom:    Einzug und Abschluss der LWL-Außenkabel in die im Rahmen des Loses 02.1 verlegten Leerrohre sowie    Spleißarbeiten und Anschluss in den Stationen.     LOS 04 - Tiefbauarbeiten im Außenbereich:    großflächige Erdarbeiten, Unterbauten, Fundamente der Stationskörper, ggf. zentrale Trassenbauwerke und    Kabelzugschächte, soweit nicht explizit LOS 02.1 zugeordnet.     LOS 07 - Bohrspülverfahren:    Herstellung der Bohrtrassen unter Verkehrswegen und Panzerstraßen inkl. Einbau von Schutzrohren. 2. Allgemeine Angaben zur Bauabwicklung 2.1 Übergeordnete Baustelleneinrichtung Auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes Altengrabow sind keine Einrichtungen zur Ableitung oder Behandlung von Baustellenabwasser vorhanden. Anfallendes Baustellenabwasser (z. B. aus Reinigungs-, Bohr- oder Spülvorgängen im Zusammenhang mit der Verlegung und Reinigung der IT-Leerrohrtrasse der LOS 02.1) ist vom Auftragnehmer aufzufangen, zwischenzulagern und in einem zugelassenen Fachbetrieb ordnungsgemäß zu entsorgen. Über die übergeordnete Baustelleneinrichtung hinaus erfolgt durch den Auftraggeber keine weitere Herrichtung oder Vorbereitung der Baufelder. Alle darüber hinausgehenden Leistungen zur Einrichtung, Unterhaltung, Nutzung und Räumung der jeweiligen baustellenbezogenen Einrichtungen, die zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen des Loses 02.1 erforderlich sind, liegen in der Verantwortung des Auftragnehmers. Die Standorte der zentralen Baustelleneinrichtungen (z. B. Hauptlager, Bürocontainer) werden durch den Auftraggeber festgelegt und den jeweiligen Baufeldern zugeordnet. Der Auftragnehmer hat seine Baustelleneinrichtung eigenverantwortlich zu planen, einzurichten, zu betreiben und nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgemäß zu räumen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der großflächigen Ausdehnung (ca. 42 km Gesamttrassenweg) des Projekts zwischen den einzelnen Baufeldern und der zentralen übergeordneten Baustelleneinrichtung teilweise erhebliche Entfernungen bestehen. Diese Entfernungen und die damit verbundenen Transport-, Wege- und Logistikzeiten sind vom Auftragnehmer in seiner Ablauf- und Terminplanung sowie in der Kalkulation zu berücksichtigen. Die Baustelleneinrichtung hat die ordnungsgemäße, sichere und umweltgerechte Durchführung der Bauleistungen zu gewährleisten. Hierzu gehören insbesondere:        Bereitstellung und Betrieb von Büro-, Lager- und Materialcontainern,        Herstellung und Unterhaltung von Baustrom- und Bauwasseranschlüssen,        Einrichtung von Lager-, Montage- und Verkehrsflächen,        Abfall- und Entsorgungsbereiche einschließlich Getrennthaltung nach Kreislaufwirtschaftsgesetz,        Zufahrten, Absperrungen, Zäune, Beschilderungen und Sicherheitsmaßnahmen gemäß den Vorgaben des       Auftraggebers und der Truppenübungsplatz-Kommandantur. Sämtliche hierfür erforderlichen Leistungen und Einrichtungen sind in den aufgeführten Leistungen zur Titel KG 591 Baustelleneinrichtung zu kalkulieren und gelten mit der Auftragserteilung als abgegolten. Für die Koordination und Einhaltung der sicherheits- und zugangsrelevanten Vorgaben ist der Auftragnehmer verantwortlich. 2.2 Bauüberwachung Die Bauüberwachung des Auftraggebers ist beauftragt, die im Rahmen des Loses 02.1 vom Auftragnehmer ausgeführten Leistungen fortlaufend auf ihre Übereinstimmung mit den vertraglich vereinbarten technischen, terminlichen und organisatorischen Anforderungen zu prüfen. Hierzu zählen insbesondere die Güteprüfung, die Leistungsfeststellung sowie die Kontrolle der Einhaltung der technischen Regelwerke, Normen und Auflagen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle für die Bauüberwachung relevanten Informationen, Nachweise und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen. Er hat anstehende Güteprüfungen, Funktions-/Dichtheitsprüfungen der Leerrohrsysteme, Inbetriebnahmen von Teilabschnitten oder Leistungsfeststellungen rechtzeitig bei der Bauüberwachung bzw. den benannten Fachplanern anzumelden und deren Durchführung abzustimmen. Vom Auftragnehmer sind insbesondere folgende Unterlagen rechtzeitig vor Ausführung oder Einbau einzureichen:     Werk- und Montagepläne, technische Produktdatenblätter (insbesondere Rohrsysteme, Muffen, Dichtungen),     Nachweise und Bestätigungen der Übereinstimmung mit einschlägigen DIN-, VDE- und AMEV-Vorschriften,     bauaufsichtliche Zulassungen und Herstellerbescheinigungen,     Nachweise über verwendete Materialien, Systeme und Geräte,     Prüf- und Messprotokolle der Eigenüberwachung (z. B. Spül- und Dichtheitsprüfungen der Leerrohre),     Nachweise über Qualifikationen und Berechtigungen des eingesetzten Fachpersonals, soweit einschlägig. Alle Prüf- und Kontrolltermine sind rechtzeitig abzustimmen und in den Bauablaufplan aufzunehmen. Abnahmen von Teilleistungen (z. B. Trassenabschnitte) dürfen erst nach erfolgter Freigabe durch die Bauüberwachung erfolgen. Die Bauüberwachung ist berechtigt, die Baustelle jederzeit zu betreten und Prüfungen durchzuführen. Der Auftragnehmer hat hierfür uneingeschränkten Zugang zu gewähren und die erforderliche Unterstützung sicherzustellen. Feststellungen der Bauüberwachung, die eine Anpassung, Nachbesserung oder Korrektur von Leistungen betreffen, sind verbindlich umzusetzen. Die Bauüberwachung des Auftraggebers kann in Abstimmung mit der Truppenübungsplatz-Kommandantur Altengrabow zusätzliche Kontrollen zur Einhaltung von Sicherheits-, Umwelt- oder Zugangsvorschriften durchführen. Deren Anordnungen sind für den Auftragnehmer ebenfalls verbindlich. 2.3 Baubesprechungen Sofern durch den Auftraggeber oder dessen Bauüberwachung nichts Abweichendes festgelegt wird, findet in der Regel einmal wöchentlich eine Baubesprechung mit allen am Bau Beteiligten statt. Die Teilnahme an den Baubesprechungen ist für den Auftragnehmer verpflichtend. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ein bevollmächtigter, deutschsprachiger und weisungsbefugter Vertreter anwesend ist, der technische, organisatorische und wirtschaftliche Entscheidungen für den Auftragnehmer treffen kann. Die Baubesprechungen dienen der Abstimmung des Bauablaufs, der Koordinierung mit anderen Auftragnehmern sowie der Dokumentation des Baufortschritts. Themen sind insbesondere:        Ausführungsstand, Termin- und Logistikplanung des Loes 02.1 (linkes Baufeld),        Koordination der Arbeiten mit anderen Gewerken und LOS (insb. LOS 02.2, LOS 03, LOS 04, LOS 07),        Sicherheitsbestimmungen, Sperrzeiten und Zugangsregelungen in Abstimmung mit der Truppenübungsplatz-      Kommandantur,        Festlegung von Prüf- und Abnahmeterminen (z. B. Dichtheitsprüfungen Leerrohre),        Klärung technischer Details und Planungsfragen,        Übergabe von Aufmaßen, Nachweisen und Dokumentationen. Über jede Baubesprechung wird durch die Bauüberwachung des Auftraggebers ein Protokoll erstellt. Das Protokoll ist allen Beteiligten zur Verfügung zu stellen und gilt als verbindliche Arbeitsgrundlage. Einwendungen gegen den Inhalt sind innerhalb von fünf Werktagen nach Versand schriftlich an die Bauüberwachung zu richten; danach gilt das Protokoll als anerkannt. Die Bauüberwachung kann bei Bedarf Sonderbesprechungen oder digitale Abstimmungen (Videokonferenz, Webmeeting) ansetzen, insbesondere bei witterungsbedingten Einschränkungen oder zur Klärung spezieller technischer Themen im Zusammenhang mit dem LOS 02.1. Für Teilabschnitte oder getrennte Baufelder kann der Auftraggeber regionale oder themenbezogene Baubesprechungen anordnen. Hierzu sind durch den Auftragnehmer die jeweiligen Bauleiter oder Fachbauleiter zu benennen, um eine durchgängige Informationskette sicherzustellen. 2.4 Fachbauleitung Die Fachbauleitung gemäß den landesrechtlichen Bestimmungen obliegt dem Auftragnehmer. Während der gesamten Bauzeit ist ständig eine fachlich qualifizierte, deutschsprachige Aufsichtsperson des Auftragnehmers auf der Baustelle anwesend. Diese Person muss die fachliche Verantwortung für die Ausführung der Leistungen des Loses 02.1 übernehmen und ist gegenüber der Bauüberwachung als verantwortliche Bauleitung zu benennen. Die Fachbauleitung hat sicherzustellen, dass sämtliche Arbeiten entsprechend der Ausführungsunterlagen, Normen, Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen durchgeführt werden. Insbesondere sind die Sicherheitsvorgaben des Auftraggebers und die Zugangsregelungen der Truppenübungsplatz-Kommandantur Altengrabow einzuhalten.Vertretungen der Fachbauleitung sind nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauüberwachung zulässig. Die ständige Erreichbarkeit der Fachbauleitung auf der Baustelle ist sicherzustellen. 2.5 Materialtransport und Lagerung Aufgrund der großen Flächenausdehnung des Truppenübungsplatzes Altengrabow und der teilweise nur eingeschränkt befahrbaren Zufahrtswege sind die Möglichkeiten zur Lagerung von Material im unmittelbaren Baufeld begrenzt. Der Materialfluss ist daher so zu organisieren, dass angelieferte Materialien (insbesondere Leerrohre, Formteile, Bettungsmaterial, Warnbänder, Schachtbauteile) unmittelbar an den vorgesehenen Einbauort transportiert und dort verbaut werden können. Eine längerfristige Zwischenlagerung auf den Baustellenflächen ist nur in abgestimmten Ausnahmefällen und nach Freigabe durch die Bauüberwachung bzw. die Truppenübungsplatz-Kommandantur zulässig. Die Liefer- und Transportlogistik ist auf die jeweiligen Baufeldabschnitte des Loses 02.1 abzustimmen. Dabei sind die sicherheits- und zugangsrelevanten Vorschriften des Auftraggebers sowie die Anweisungen der Kommandantur strikt zu beachten.Transportzeiten, Zufahrtsbeschränkungen und mögliche Sperrzeiten sind in der Bauablaufplanung zu berücksichtigen. Für alle Transporte, Anlieferungen und Lagerungen gilt:     Die Transportwege innerhalb des Truppenübungsplatzes sind nur nach vorheriger Genehmigung und unter    Berücksichtigung der militärischen Nutzung befahrbar.     Es ist sicherzustellen, dass die Transporte keine Schäden an vorhandenen Wegen, Vegetationsflächen oder    Leitungsanlagen verursachen.     Die Zufahrts- und Arbeitsbereiche sind sauber zu halten; Verunreinigungen sind durch den Auftragnehmer    unverzüglich zu beseitigen.     Der Einsatz von geeigneten Fahrzeugen und Geräten entsprechend den Geländeverhältnissen (unbefestigte    Wege, Böschungen, Schießbahnen etc.) ist sicherzustellen. Materialien, Geräte und Baustoffe sind gegen Diebstahl, Beschädigung und Umwelteinflüsse zu sichern. Lager- und Montageflächen sind nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgemäß zu beräumen, zu reinigen und in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Alle für den Materialtransport und die Lagerung erforderlichen Leistungen, Genehmigungen und Sicherungsmaßnahmen sind im Leistungsumfang des Auftragnehmers im Rahmen des Loses 02.1 enthalten und mit den Einheitspreisen abzugelten. 2.6 Rechnungslegung und Aufmaße Die Rechnungslegung für das LOS 02.1 erfolgt ausschließlich auf Grundlage der nachgewiesenen, geprüften und bestätigten Leistungen. Als Nachweis gelten nur vom Auftraggeber oder dessen Bauüberwachung geprüfte und bestätigte Aufmaße. Rechnungen, die nicht auf diesen geprüften Aufmaßen basieren, gelten als nicht prüffähig und werden zurückgewiesen. Aufmaßführung     Aufmaße sind positionsweise gemäß Leistungsverzeichnis des Loses 02.1 zu führen.     Der jeweilige Leistungszuwachs ist je Abrechnungszeitraum separat auszuweisen.     Den Aufmaßen sind vollständige Aufmaßpläne mit allen prüfrelevanten Maßen beizufügen.     Aufmaße sind den einzelnen Teilmaßnahmen und Kosteneinheiten eindeutig zuzuordnen.     Die schriftlichen Aufmaße sind nach dem Muster des beauftragten Ingenieurbüros zu erstellen.     Die Einsicht in die Aufmaße muss jederzeit gewährleistet sein. Der Auftragnehmer hat die Aufmaße laufend mit dem Baufortschritt zu führen und sie wöchentlich in prüfbarer Form unaufgefordert der Bauüberwachung vorzulegen. Auf dieser Basis erfolgt die Erstellung der Mengenermittlung, deren Gliederung sich zwingend am Leistungsverzeichnis des Loses 02.1 orientiert. Digitale Abrechnung Die Rechnungslegung erfolgt ausschließlich digital, basierend auf den geprüften und freigegebenen Aufmaßen. Die Rechnungen sind in einem gängigen elektronischen Format (z. B. PDF oder GAEB) in Abstimmung mit dem Auftraggeber an die benannte E-Mail-Adresse oder das zugewiesene elektronische Rechnungsportal zu übermitteln. Jede Rechnung muss die vollständige Bestell- oder Auftragsnummer enthalten. Rechnungen ohne korrekte Angaben oder mit fehlenden Nachweisen werden nicht anerkannt und zur Korrektur zurückgesandt. Abrechnungsgrundsätze        Die Abrechnung erfolgt kumulativ, die Aufmaße selbst dürfen jedoch nicht kumuliert werden.        Den jeweiligen Abschlagsrechnungen sind ausschließlich die zugehörigen Aufmaße beizulegen.        Aufmaße bereits abgerechneter Leistungen dürfen nicht erneut beigefügt werden.        Nachträge sind als gesonderte Titel mit prüffähiger, nachvollziehbarer Kalkulation einzureichen; Minder- und       Mehrmengen sind ausdrücklich auszuweisen.        Freigegebene und bestätigte Aufmaßblätter sind der jeweiligen Rechnung beizufügen.        Alle für die Abrechnung erforderlichen Nachweise (z. B. Abnahme- und Prüfprotokolle) sind mit der Rechnung       einzureichen oder auf Verlangen unverzüglich nachzureichen. Zahlungsabwicklung Die Zahlung erfolgt erst nach Vorlage einer formal und inhaltlich korrekten Rechnung sowie nach Prüfung und Freigabe durch den Auftraggeber. Für die Rechnungsstellung gelten die vertraglich vereinbarten Zahlungsbedingungen und die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. 2.7 Baufristenplan Der Auftragnehmer hat innerhalb von 15 Werktagen nach Auftragserteilung einen Baufristenplan (eigene Leistungsposition) vorzulegen, aus dem die zeitliche Abfolge und Dauer sämtlicher vertraglich geschuldeter Leistungen des Loses 02.1 hervorgehen. Der Baufristenplan dient zur Überwachung der Vertragsfristen und bildet die Grundlage für die terminliche Koordinierung mit den weiteren Auftragnehmern und der Truppenübungsplatz-Kommandantur. 2.8 Dokumentation und Bautagebuch Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für seine erbrachten Leistungen des Loses 02.1 eine vollständige technische und organisatorische Dokumentation gemäß Checklistenmaster zu erstellen. Diese Dokumentation muss alle für die Abnahme, Inbetriebnahme und spätere Nutzung erforderlichen Unterlagen enthalten und ist Grundlage der Leistungsabnahme (eigene Leistungsposition). Bautagebuch Der Auftragnehmer hat für die gesamte Bauzeit ein Bautagebuch zu führen. Dieses muss alle wesentlichen Angaben zur Bauausführung enthalten, insbesondere:     ausgeführte Leistungen und den jeweiligen Leistungsfortschritt (je Trassenabschnitt im rechten Baufeld),     eingesetztes Personal, Geräte und Maschinen,     Witterungsverhältnisse, Unterbrechungen, Stillstände,     Material- und Geräteeinsätze, Anlieferungen und Prüfungen,     besondere Vorkommnisse, Ereignisse oder Abweichungen vom Ablaufplan. Das Bautagebuch ist täglich zu führen und wöchentlich der Bauüberwachung des Auftraggebers in digitaler Form (PDF) vorzulegen. Auf Anforderung kann das Bautagebuch zusätzlich in gedruckter Form einzureichen sein. Für Teilprojekte oder getrennte Bauabschnitte (z. B. linkes / rechtes Baufeld, Bohrspülabschnitte) kann die Bauüberwachung separate Bautagebücher verlangen, um die Nachverfolgung der Leistungen zu erleichtern. Alle Eintragungen müssen fortlaufend, vollständig und nachvollziehbar geführt werden. 3. Besondere Bedingungen auf dem Truppenübungsplatz Altengrabow 3.1 Zugang und Sicherheitsbestimmungen Der Truppenübungsplatz Altengrabow ist eine militärische Sicherheitszone. Der Zutritt zu den Baustellen- bereichen darf nur mit schriftlicher Genehmigung der Truppenübungsplatz-Kommandantur (Kdt TrÜbPl Altengrabow) erfolgen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass alle eingesetzten Personen rechtzeitig (mindestens 10 Werktage vor erstem Zutritt) in einer Personal- und Fahrzeugliste gemeldet werden. Diese Listen sind durch den Auftraggeber gebilligt und der Kommandantur zur Freigabe vorzulegen. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Für alle auf der Liegenschaft tätigen Personen gelten die Sicherheits-, Verhaltens- und Zutrittsbestimmungen der Bundeswehr. Ein Aufenthalt außerhalb der zugewiesenen Baufelder ist nicht gestattet. Fotografieren, Filmen und die Nutzung von GPS-fähigen Geräten sind nur nach vorheriger Zustimmung der Kommandantur zulässig. Die Zufahrt erfolgt ausschließlich über die genehmigten Zufahrtsstellen und Bewegungsachsen. Zufahrten zu militärisch genutzten Bereichen dürfen weder blockiert noch befahren werden. Die Anweisungen des Wachpersonals und der Kommandantur sind zwingend zu befolgen. 3.2 Sperr- und Freigabezeiten Baumaßnahmen dürfen nur in durch die Kommandantur freigegebenen Sperrzeiten durchgeführt werden. Der Auftraggeber hat die Arbeiten dem Truppenübungsplatz bereits angezeigt; der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine bauabschnittsweise Ausführung rechtzeitig anzumelden und mit der Kommandantur abzustimmen. Feste Zeitfenster werden nicht vorgegeben; die Freigaben erfolgen abschnittsweise und in Abhängigkeit vom militärischen Übungsbetrieb. Der Auftragnehmer hat seine Ablauf- und Terminplanung (Nullablaufplan / Baufristenplan) entsprechend auszurichten. Arbeiten außerhalb der freigegebenen Zeiträume sind unzulässig. 3.3 Kampfmittel und Sicherheit Auf dem Truppenübungsplatz besteht grundsätzlich Kampfmittelverdacht. Die zur Ausführung vorgesehenen Baufelder gelten nur dann als freigegeben, wenn eine Kampfmittelräumung nach BFR KMR abgeschlossen und durch den Auftraggeber bestätigt wurde. Der Auftragnehmer darf in Bereichen mit Kampfmittelverdacht keine Arbeiten eigenständig beginnen. Etwaige Verdachtsfunde oder metallische Gegenstände unbekannter Herkunft sind unverzüglich zu sichern und der Bauüberwachung sowie der Kommandantur zu melden. Das Räumen oder Bewegen solcher Gegenstände ist untersagt. 3.4 Naturschutz- und Umweltauflagen Der Truppenübungsplatz Altengrabow liegt in Teilen innerhalb von FFH-Gebieten und geschützten Landschaftsbereichen. Es gelten die naturschutzrechtlichen Auflagen aus der EW-Bau, insbesondere:        Schutz von Flora und Fauna in den Bauabschnitten,        Einhaltung von Rodungs- und Vegetationsschutzzeiten,        Durchführung von Arbeiten unter Aufsicht der ökologischen Baubegleitung,        Umsetzung der in den Gutachten festgelegten Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen (LBP). Die Baustelle ist umweltgerecht zu führen. Öle, Schmierstoffe, Reinigungs- und Kraftstoffe sind nur in zugelassenen, dichten Behältern zu lagern. Eintragungen in Boden, Wasser oder Vegetation sind zu vermeiden; eventuelle Havarien sind sofort der Bauüberwachung und der Kommandantur zu melden. 3.5 Kommunikation und Meldepflichten Der Auftragnehmer hat während der gesamten Bauzeit sicherzustellen, dass seine verantwortliche Bauleitung und Fachbauleitung für den Auftraggeber und die Kommandantur ständig erreichbar ist. Alle sicherheitsrelevanten oder abweichenden Ereignisse (z. B. Fundmeldungen, Schäden, Witterungseinflüsse, Unfallereignisse) sind unverzüglich schriftlich zu melden. Die Kommunikation mit der Kommandantur erfolgt grundsätzlich über den Auftraggeber oder die Bauüberwachung. Direkte Abstimmungen sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 3.6 Verkehr und Ordnung auf dem Übungsplatz Die Wege- und Verkehrsordnung der Bundeswehr ist einzuhalten. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den internen Verkehrswegen beträgt 30 km/h, sofern keine andere Regelung der Kommandantur gilt. Das Befahren von unbefestigten Flächen ist untersagt, sofern es nicht ausdrücklich genehmigt wurde. Die Baustellen sind so zu betreiben, dass der militärische Übungsbetrieb zu keiner Zeit beeinträchtigt wird. Besondere Rücksicht ist auf militärische Bewegungen, Kolonnenverkehr, Lärmschutzbereiche und Sicherheitsabsperrungen zu nehmen. 3.7 Abschluss der Arbeiten Nach Abschluss der Arbeiten sind alle Baustellenbereiche, Zufahrten und Zwischenlagerflächen ordnungsgemäß zu räumen und wiederherzustellen. Rückstände, Abfälle, Bodenverunreinigungen oder Beschädigungen sind durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beseitigen. Die Räumung ist mit der Bauüberwachung und der Kommandantur abzustimmen und schriftlich zu bestätigen. 3.8 Altlasten und historischen Nutzungen des Geländes Das Baugelände wurde über einen langen Zeitraum militärisch genutzt. Die Nutzung erfolgte durch unterschiedliche Streitkräfte in verschiedenen historischen Zeiträumen, unter anderem auch durch sowjetische/russische Truppen. Aufgrund dieser Nutzungsgeschichte können im Untergrund Altlasten, Verunreinigungen oder anthropogene Hinterlassenschaften (z. B. Bauschutt, metallische Gegenstände, Betriebsstoffe, Kampfmittelreste oder sonstige militärische Relikte) nicht ausgeschlossen werden. Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung der Tiefbau- und Erdarbeiten besondere Sorgfalt walten zu lassen und den Boden während der Arbeiten aufmerksam zu beobachten. Sollten Anhaltspunkte für Altlasten, kontaminierte Böden oder sonstige auffällige Bodenverhältnisse festgestellt werden, sind die Arbeiten im betroffenen Bereich unverzüglich einzustellen und der Auftraggeber sowie die zuständigen Stellen umgehend zu informieren.Weitergehende Untersuchungen, Maßnahmen oder besondere Sicherungs- bzw. Entsorgungsleistungen sind nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen, sofern diese nicht ausdrücklich gesondert beauftragt werden. 4. Technische Vorbemerkungen 4.1 Leistungsumfang Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Leistungen, Materialien, Geräte und Ausrüstungsgegenstände bereitzustellen, die für die vollständige, fachgerechte und betriebsbereite Herstellung der IT-Leerrohrtrasse im linken Baufeld erforderlich sind. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:     Erd- und Tiefbauarbeiten für die Herstellung der IT-Trasse,     Lieferung und Verlegung der Leerrohrsysteme (3 × DN 50 mm),     Bettung, Schutzlagen, Warnband, Verfüllung,     Reinigung, Druckprüfung und Kalibrierung der Rohrsysteme,     Wiederherstellung aller Oberflächen,     Dokumentation, Einmessung und Übergabe aller Unterlagen,     Abstimmung mit Auftraggeber, Bauüberwachung und Truppenübungsplatz-Kommandantur. Alle einschlägigen Normen (DIN, VDE, BFR Verm, HB IT-LtgN, BWI-Regelwerke) sind einzuhalten - unabhängig davon, ob sie im LV einzeln genannt sind. 4.2 Prüfung der AFU und Erstellung des Bau- und Montageablaufkonzepts Die Trassenführung (Geometrie, Tiefen, Breiten, Abstände, Querungen, Schächte) wird vollständig durch die AFU (Ausführungsunterlagen) des Auftraggebers vorgegeben. Eine eigenständige Ausführungsplanung der Trasse durch den Auftragnehmer erfolgt nicht. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, eine prüffähige Bau- und Montageablaufunterlage ("Bau- und Montageablaufkonzept") seiner eigenen Leistung zu erstellen (Kalkulation erfolgt in Leistungsposition unter Titel 3 KG 549, Sonstiges). 4.3 Allgemeine technische Anforderungen 4.3.1 Normativer Rahmen Die Ausführung erfolgt nach:        DIN EN 50174-3 - Kommunikationstrassen im Freien,        DIN 18300 / 18305 - Erd- und Kabelbau,        DIN 4124 - Gräben, Böschungen, Verbau,        HB IT-LtgN - Mindestüberdeckung =0,80 m, Schutzrohrpflicht, Dokumentation,        BWI-Bedarfsanforderungen - LWL ausschließlich in Schutzrohren,        BFR Verm - Einmessvorgaben,        VDE-Regelwerke, soweit für IT-/Schwachstromtrassen relevant. 4.3.2 Trassenprofil Die IT-Trasse im linken Baufeld ist gemäß AFU wie folgt auszubilden:        Grabenbreite ca. 0,50 m,        Grabentiefe ca. 1,00 m,        resultierende Mindestüberdeckung =0,80 m,        Rohrsystem 3 × DN 50 mm,        Sandbettung 10-15 cm,        Feinsandabdeckung 10-15 cm,        Warnband ca. 0,30 m über Rohrlage,        lagenweise Verfüllung und Verdichtung. 4.3.3 Schnittstellenkoordination Der AN ist verantwortlich für die Koordination mit:     LOS 01 (Trafostation und IT-Technikgebäude)     LOS 04 (Erdarbeiten),     LOS 07 (Bohrspülverfahren / Querungen),     LOS 02.2 (MS-/IT-Trasse rechtes Baufeld),     LOS 03 (Einblasen und Spleißen der LWL-Kabel),     Kommandantur (Zugangs- und Sperrzeiten). 4.4 Rohrsystem - Anforderungen für das spätere LWL-Einblasverfahren (LOS 03) Die im linken Baufeld verlegten Leerrohre müssen vollständig für das spätere Einblasverfahren geeignet sein. 4.4.1 Normative Anforderungen     Rohrsystem gemäß DIN 16874,     innen geriffelte Innenstruktur ("ribbed inner wall") für optimierte Gleiteigenschaften,     systemgleiche Muffen und Formteile. 4.4.2 Mechanische und betriebliche Anforderungen     PE-HD/PP Rohrsystem, erdverlegbar,     Einblasdruckzulassung =10 bar,     zulässige Ovalität einhalten,     druckdichte Muffensysteme. 4.4.3 Druckprüfung (Pflicht)     Prüfdruck 5-10 bar,     Mindestprüfzeit 10 min,     vollständiges Prüfprotokoll,     Wiederholungsprüfung bei Undichtigkeiten. 4.4.4 Kalibrierung (Pflicht)     Kalibrierkörper (90-95 % des Innenrohr-Innendurchmessers),     vollständiges Durchziehen jeder Rohrstrecke,     Dokumentation je Abschnitt,     Nachweis der Einblasfähigkeit. 4.4.5 Dokumentation Der AN hat einzureichen:     Rohrdatenblätter, Zulassungen,     Druck- und Kalibrierprotokolle,     Fotos der Rohrenden,     Nachweis der vollständigen Einblasfähigkeit. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abnahme. 4.5 Nebenleistungen des Auftragnehmers Folgende Nebenleistungen sind ohne gesonderte Vergütung Bestandteil der Einheitspreise:     Nebenleistungen gem. VOB/C (DIN 18300 / 18305),     Bereitstellung von Lager-/Montageflächen,     Abstimmung mit angrenzenden Losen und Gewerken,     Setzen von Markierungen, Schildern, Absperrungen,     Bereitstellen und Einbau erforderlicher Befestigungsmittel,     Anzeichnen von Übergängen, Einführungen und Schachtpunkten,     Schnittstellenprüfungen und Übergabe an LOS 03 (LWL-Einblasen),     Protokollierung sämtlicher Teil- und Abschnittsabnahmen. Alle Leistungen sind vollständig, fachgerecht und gemäß den geltenden technischen Regeln auszuführen. 5. Allgemeine technische Ausführungsbedingungen 5.1 Allgemeines Alle Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Es gelten die einschlägigen DIN-, VDE-, VDI-, AMEV-, BFR-Regelwerke sowie die Zentralvorschriften der Bundeswehr, insbesondere die Bereichsdienstvorschrift C-1800/114. Maßgeblich ist der Stand der Regelwerke zum Zeitpunkt der Ausschreibung, sofern keine abweichenden Fassungen ausdrücklich benannt sind. Die Leistungen sind handwerksgerecht, betriebssicher, funktionsfähig und wartungsfreundlich auszuführen. Alle eingesetzten Materialien und Betriebsmittel müssen:     neu,     typgeprüft,     normkonform,     für den Einsatz im Außenbereich und auf militärischen Liegenschaften geeignet sein    (hohe Robustheit, Temperatur-/Feuchtebeständigkeit, UV-Stabilität, EMV-Tauglichkeit). 5.2 Normen und Richtlinien Für Planung, Lieferung, Verlegung, Prüfung und Dokumentation der IT-Trasse gelten u. a.: Tiefbau / Rohrbau     DIN 18300 - Erdarbeiten     DIN 18305 - Kabel- und Leitungsbau     DIN 4124 - Gräben, Böschungen, Verbau     DIN 16874 - Rohrsysteme für LWL-Einblasverfahren     BFR Verm - Vermessung / Einmessung (LISA-Datenstruktur) IT-/Kommunikationstechnik     DIN EN 50174-1 bis 3 - Installation von Kommunikationsverkabelungen     DIN EN 60794-x - LWL-Außenkabel     Handbuch IT-Leitungsnetze (HB IT-LtgN), Version 3.0     BWI-Bedarfsanforderung IT-LtgN Allgemeine technische Vorschriften     VDI/AMEV - Kommunikation, Elektro, Tiefbau     Zentrale Anweisung B1-1810/0-6502 - Blitz- und Überspannungsschutz    (sofern Leitungen in Stationen eingeführt werden) Abweichungen oder Ersatzlösungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. 5.3 Materialien und Geräte Alle Materialien müssen den geltenden DIN-, VDE-, EN- und IEC-Normen entsprechen und die erforderlichen Hersteller- und Konformitätskennzeichnungen aufweisen. Für LOS 02.1 gelten insbesondere folgende Anforderungen:Rohrsystem     Rohrsystem 3 × DN 50 mm,     Ausführung gemäß DIN 16874,     innen geriffelte Innenstruktur ("ribbed inner wall") für spätere LWL-Einblasverfahren,     druckfest für Einblasdrücke =10 bar,     UV-beständig, chemisch beständig, mechanisch belastbar. Muffen / Formteile     systemkompatibel,     druckdicht,     nach DIN- und Herstellerangaben zugelassen. Materialien Tiefbau     Bettungssande, Füllmaterialien, Schutzmaterialien gemäß DIN und AFU. 5.4 Prüf- und Nachweispflichten Vor der Abnahme und Übergabe an das LOS 03 sind folgende Prüfungen zwingend durchzuführen: 5.4.1 Rohrprüfungen (Pflicht gemäß DIN 16874)     Druckprüfung     Prüfdruck: 5-10 bar     Mindestprüfzeit: 10 Minuten     Protokollpflicht     Kalibrierung ("Pigging")     Kalibrierkörper 90-95 % des Innenrohrdurchmessers     Kalibrierung jeder Rohrstrecke     Dokumentation je Abschnitt     Nachweis der vollständigen Einblasfähigkeit     Rohrreinigung / Durchgängigkeitsprüfung     mittels Druckluft oder Schwammkörper     Protokollierung 5.4.2 Weitere Prüfungen     Kontrolle Bettung und Verfüllung     Überprüfung der Mindestüberdeckung     Kontrolle der Lage und Befestigung 5.4.3 Dokumentation Die Prüfergebnisse sind:     prüffähig zu dokumentieren,     durch den Auftragnehmer zu unterzeichnen,     der Bauüberwachung vorzulegen,     bis zur Abnahme vollständig beizubringen. Erst nach vollständiger und geprüfter Dokumentation dürfen Trassenabschnitte freigegeben oder geschlossen werden. 5.5 Schnittstellenkoordination Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit allen angrenzenden Kosteneinheiten kontinuierlich abzustimmen, insbesondere:     LOS 01 - Trafostation und IT-Technikgebäude     LOS 02.2 - MS- / IT-Trasse rechtes Baufeld     LOS 03 - LWL-Einzug und Spleißen     LOS 04 - Tiefbau / Trassenbau     LOS 05 - GA-Schnittstellen (Stationsanbindung)     LOS 06 - Bestandsinstallationen     LOS 07 - Bohrspülverfahren Schnittstellen, Abhängigkeiten und Übergabepunkte sind im:     Nullablaufplan,     Bau- und Montageablaufkonzept,     und der Dokumentationdarzustellen. Freigaben der Rohrtrasse (z. B. nach Druck- und Kalibrierprüfung) sind rechtzeitig mit der Bauüberwachung abzustimmen. 5.6 Dokumentations- und Nachweispflichten Die vollständige Dokumentation gemäß Checklistenmaster des Loses 02.1 ist Voraussetzung für die Abnahme. 5.7 Qualitätssicherung Der Auftragnehmer hat ein funktionsfähiges Qualitätssicherungs- und Eigenüberwachungssystem einzusetzen. Dies beinhaltet:     fortlaufende Kontrolle der Ausführung,     Prüfung der eingesetzten Materialien,     Dokumentation aller Zwischenschritte,     Meldung von Abweichungen/Mängeln an die Bauüberwachung,     unverzügliche Mangelbeseitigung ohne Mehrkosten,     Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verlegung und Bettung. Arbeiten, die ohne erforderliche Freigaben oder entgegen der Vorgaben ausgeführt wurden, sind auf Kosten des Auftragnehmers zurückzubauen oder zu korrigieren. 5.8 Arbeitsschutz und Unfallverhütung Es gelten:     DGUV-Vorschriften,     VOB/B,     Regelungen der Bau-BG,     Sicherheitsrichtlinien der Truppenübungsplatz-Kommandantur Altengrabow. Der Auftragnehmer ist für die Umsetzung sämtlicher Arbeitsschutzmaßnahmen verantwortlich. Pflichten des AN:     Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) vor Baubeginn zur Prüfung vorlegen,     Unterweisung des Personals,     Zugangs- und Sperrzeiten gemäß Kommandantur einhalten,     Unfälle, Gefahrensituationen und Schäden unverzüglich melden. 6. Umwelt-, Natur- und Sicherheitsanforderungen 6.1 Allgemeines Der Truppenübungsplatz Altengrabow ist ein militärisch genutztes Gelände mit besonderen umwelt-, natur- und sicherheitsrelevanten Rahmenbedingungen. Der Auftragnehmer hat sämtliche einschlägigen gesetzlichen Vorgaben sowie alle behördlichen und militärischen Anweisungen strikt einzuhalten. Die Vorgaben der Truppenübungsplatz-Kommandantur Altengrabow sind für den Auftragnehmer verbindlich und in der Bauausführung jederzeit zu berücksichtigen. 6.2 Umwelt-, Boden- und Gewässerschutz Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Maßnahmen so auszuführen, dass Umwelt, Boden, Vegetation und Wasserhaushalt nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere gelten:     Schutz von Vegetationsflächen, Böschungen und Bodenstrukturen; Eingriffe sind zu minimieren.     Verbot jeglicher Einträge von Stoffen, die Boden oder Wasser gefährden können (Öle, Kraftstoffe,    Hydraulikflüssigkeiten).     Sofortige Beseitigung von Verunreinigungen auf Kosten des Auftragnehmers.     Abfälle sind getrennt zu sammeln, nachweislich zu entsorgen und gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zu    handhaben.     Zwischenlagerung von Aushub- oder Baumaterial nur in durch die Kommandantur freigegebenen Bereichen.     Oberboden und Unterboden sind gemäß DIN 18300 getrennt zu lösen, zu lagern und wieder einzubauen.     Querungen von wasserführenden Bereichen oder Feuchtflächen sind besonders zu schützen; die    Kommandantur ist einzubinden. Die Baustelle ist sauber zu halten. Rückstände sind täglich zu entfernen. 6.3 Kampfmittel- und Gefährdungsbereiche Auf dem Truppenübungsplatz besteht grundsätzlich die Gefahr, auf Kampfmittel oder kampfmittelverdächtige Objekte zu treffen. Folgende Maßnahmen sind zwingend:     Arbeiten dürfen nur in freigegebenen Bereichen erfolgen.     Der Auftragnehmer hat sich täglich über gültige Sperr- und Freigabepläne zu informieren.     Beim Auffinden eines verdächtigen Gegenstands (z. B. Munition, Metallkörper, Blindgänger):         Arbeiten sofort einstellen,         Bereich absperren,         Bauüberwachung und Kommandantur unverzüglich informieren,         keine Manipulation oder Annäherung.         Weisungen der Kommandantur sind strikt einzuhalten; sie gehen organisatorisch und fachlich allen          anderen Regelungen vor.     Das Betreten oder Befahren nicht freigegebener Flächen ist strengstens untersagt. 6.4 Schieß- und Übungsbetrieb Während der Bauausführung ist der reguläre Schieß- und Übungsbetrieb der Bundeswehr zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat:     Schieß- und Übungspläne einzusehen und einzuhalten,     Zugangs- und Sperrzeiten strikt zu beachten,     Arbeitsbereiche und Transportwege an die laufende Nutzung anzupassen,     keine Arbeiten in unmittelbarer Nähe aktiver Übungsbereiche auszuführen,     jederzeit mit kurzfristigen Sperrungen oder Einschränkungen zu rechnen. Aus Sperr- oder Wartezeiten entstehende Einschränkungen stellen keine Behinderung im Sinne der VOB/B dar, sofern die Zeiten durch die Kommandantur vorgegeben sind. 6.5 Zutritts-, Melde- und Kommunikationspflichten Der Auftragnehmer ist verpflichtet:     tägliche Anwesenheits-, Personal- und Fahrzeuglisten zu führen und bei Bedarf vorzulegen,     Änderungen der Mannschaftsstärke oder Fahrzeugflotte der Kommandantur zu melden,     alle Mitarbeitenden vor Arbeitsaufnahme sicherheitstechnisch zu unterweisen,     sicherzustellen, dass nur unterwiesene und zugelassene Personen das Gelände betreten,     jederzeit erreichbare Ansprechpartner vorzuhalten,     sicherheitsrelevante Ereignisse unverzüglich an Bauüberwachung und Kommandantur zu melden. 6.6 Besondere Anforderungen an den Baustellenbetrieb im militärischen Umfeld Der Auftragnehmer hat bei allen Tätigkeiten zu berücksichtigen:     das militärische Gelände ist kein öffentlicher Baubereich - besondere Vorsicht ist erforderlich,     alle Anlagen (Hindernisse, Deckungen, technische Einrichtungen, Beschilderungen, Schießbahnen) sind zu    schützen,     das Fahren abseits freigegebener Wege ist nicht gestattet,     Vegetationsschutz gemäß Kommandanturvorgaben,     temporäre Absperrungen und Sicherheitszonen sind einzuhalten,     die Bauüberwachung ist bei sicherheitsrelevanten Fragestellungen unverzüglich einzubeziehen. Verstöße können zu Baustopp, Sperrung von Abschnitten oder Entzug der Zutrittsberechtigungen führen. Alle daraus entstehenden Kosten trägt der Auftragnehmer.
1. Allgemeine Angaben zur Baumaßnahme
1 KG 214 Herrichten der Geländeoberfläche
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KG 214 Herrichten der Geländeoberfläche
1. 1 Beseitigung Baumstubben/Wurzelwerke, Geländeangleichung
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Beseitigung Baumstubben/Wurzelwerke, Geländeangleichung
2 KG 547 Fernmelde- und Infromationstechnische Anlagen
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KG 547 Fernmelde- und Infromationstechnische Anlagen
2. 6 Abbrucharbeiten
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