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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
01 Betonarbeiten
01
Betonarbeiten
Hinweis Es wird ein Bauwerk der Beanspruchungsklasse 1 "ständig oder zeitweise drückendes Wasser / WU-Dächer" gem. WU-Richtlinie, Ausgabe Dezember 2017, erstellt.
Es handelt sich um eine Baustelle mit Überwachungsklasse 2 (DIN 1045-3)
Anzubieten ist die Lohnleisutung. Die Materialgestellung erfolgt vom AG.
Betondeckung:
Für die allgemeinen Anforderungen an die Betondeckung gelten auch die DBV-Merkblätter, herausgegeben vom Deutschen Beton-Verein E.V. und dem Deutschen Ausschuss für Stahlbeton, soweit im folgenden keine höheren Angaben festgeschrieben werden.
Um die Lage der Bewehrung zu sichern, erfolgt die Wahl und die Lage der Abstandhalter nach den DBV-Merkblättern (siehe auch Details). Abstandhalter aus Kunststoff sind nicht gestattet. Rödeldrähte sind in den Behältern und Schwimmbecken aus Edelstahl oder Aluminium vorzusehen.
Sollten aus Gründen des Brandschutzes größere Betondeckungen erforderlich werden, werden diese bei den entsprechenden Bauteilen in den zugehörigen Statikteilen mit angegeben.
Ausführung:
3. ALLGEMEINER TEIL - Allgemeine Regelungen für
Bauarbeiten jeder Art
ZTV - Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE
VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV für alle Gewerke und gelten
zusätzlich zu den Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
jeder Art nach DIN 18299.
3.1.1
Als Grundlage zur Ausführung gelten die VOB Teile B+C
in der jeweils gültigen Fassung, sowie
alle einschlägigen baupolizeilichen technischen
Vorschriften
die Unfallverhütungsvorschriften
die Vorschriften der Berufsgenossenschaft
die Bestimmungen der Bauaufsicht
die geprüfte Statik
die Baugenehmigung
Zeichnungen und Leistungsbeschreibungen
Ausführungs- und Montagerichtlinien der
Systemhersteller
3.1.2
Die Bauleistungen haben den allgemein anerkannten
Regeln der Technik zu entsprechen. Die Anwendung der
angegebenen Normen befreit nicht von der Verantwortung
für eigenes Handeln. Sind bautechnische Regeln
einzuhalten, so gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt
der Abnahme in Kraft befindliche Vorschrift, sofern
diese keinen eigenen späteren Gültigkeitsvermerk trägt.
3.3.8
Bauteile aus eigenen oder fremden Leistungen, die
bereits Endprodukte darstellen, sind - soweit
erforderlich - besonders zu schützen. An ihnen dürfen
keine Kennzeichen, Beschriftungen u. dgl. angebracht
werden. Sind bei der Ausführung der Arbeiten
Verschmutzungen zu erwarten, so gehören - unbeachtlich
der jeweiligen Vergütungsregelung (Nebenleistung,
Besondere Leistung) - die gewerksüblichen Maßnahmen zur
Vermeidung zu den Pflichten des Auftragnehmers, auch
wenn diese nicht ausgeschrieben sind.
3.3.9
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
während der Ausführung seiner Leistungen immer
mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter
seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
3.3.10
Durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder
technische Normen geforderte Abnahmen sind durch den
Auftragnehmer eigenständig und rechtzeitig bei den
zuständigen Behörden oder staatlich anerkannten
Prüfstellen zu beantragen, falls das nicht
Angelegenheit des Bauherrn ist. Technische Abnahmen
beinhalten die Überprüfung des Liefer- und
Leistungsumfangs sowie die Funktionskontrolle.
Die Abnahmen erfolgen nach Vorgaben der VOB/B.
3.5.3
Eigene Räume zur Unterkunft oder Baustofflager dürfen
die Arbeiten anderer Gewerke nicht behindern. Die
Freizeitnutzung von durch den AN aufgestellten
Aufenthalts- und Schlafräume ist nicht gestattet.
3.5.7
Durch Verbrennungsmotoren angetriebene Maschinen sind
so aufzustellen, dass die Fassaden oder deren Bauteile
nicht verschmutzt werden.
Eine Verwendung von Verbrennungsmotor angetriebener
Maschinen in geschlossenen Innenräumen ist
grundsätzlich untersagt.
3.5.9
Alle Baustellentransporte, auch vertikal, sind vom
Auftragnehmer in eigener Regie durchzuführen und bei
Erfordernis mit den anderen Baubeteiligten abzustimmen,
falls vorhandene Fördermittel und Hebezeuge mit benutzt
werden sollen. Der Auftraggeber gewährt Unterstützung
im Rahmen seiner Pflichten.
3.6.3
Der Abwurf von Baumaterial oder Bauschutt ist
untersagt.
3.6.4
Anpflanzungen sind zu schützen.
Hinweis
01.01 Fundament Stahltreppe aussen
01.01
Fundament Stahltreppe aussen
01.02 Unterzüge Technik
01.02
Unterzüge Technik
01.03 Zwischendecke Technik-Chlorgasraum
01.03
Zwischendecke Technik-Chlorgasraum
01.04 Schwimmerbecken-"RISE-Förderung"
01.04
Schwimmerbecken-"RISE-Förderung"
01.05 Sprunganlage-"RISE-Förderung"
01.05
Sprunganlage-"RISE-Förderung"
01.06 Decke Technik
01.06
Decke Technik
01.07 Decke Bestand-Restaurant-Wikieland
01.07
Decke Bestand-Restaurant-Wikieland
01.08 Außenwände Eingangsebene
01.08
Außenwände Eingangsebene
01.09 Innenwände und Stützen Eingangsebene
01.09
Innenwände und Stützen Eingangsebene
01.10 Unterzüge und Ringbalken Eingangsebene
01.10
Unterzüge und Ringbalken Eingangsebene
01.11 Treppen
01.11
Treppen
01.12 Einbauteile
01.12
Einbauteile
01.13 Betonarbeiten-Sonstiges
01.13
Betonarbeiten-Sonstiges
02 Mauerarbeiten
02
Mauerarbeiten
02.01 Mauerarbeiten Technikebene
02.01
Mauerarbeiten Technikebene
03 Dämmarbeiten
03
Dämmarbeiten
03.01 Außenwände Technikebene
03.01
Außenwände Technikebene