Aufzugsanlagen
TMV / Wohnen am Münsterländchen / MFH 89 / Aachen
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Allgemeine Vorbemerkungen(AV) Allgemeine Vorbemerkungen(AV) Art und Lage des Bauvorhabens Allgemeine Grundlagen des Angebots Die in der Anlage gekennzeichneten Pläne (soweit vorhanden) sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind vom AN zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen. Sollten Sie bei den ausgeschriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten. In der Preisgestaltung des AN sind alle Hinweise aus den allgemeinen Vorbemerkungen und zusätzlichen technischen Vorbemerkungen des AG zu berücksichtigen. Alle Einzelpreise sind als Komplettpreise zu kalkulieren. Termine Die Angaben im Anschreiben entsprechen dem derzeitigen Terminplan und werden abschließend bei der Auftragserteilung mit Ihnen festgelegt. Qualität- und Eigenprüfung Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und für nesseler grünzig bau gmbh verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden. Bei unseren Mitunternehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik zu unserer Zufriedenheit und damit auch der unserer Kunden auszuführen und sich gleichzeitig als Partner für neue Projekte zu qualifizieren. Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen: Technische VorbemerkungenLeistungsverzeichnis mit AnlagenVOB Teil B/CTechnische Vorschriften für BauleistungenBauordnungsrechtliche Bestimmungen,Unfallverhütungsvorschriften,Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe in den jeweils zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassungen. Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum jetzigen Zeitpunkt gültig sind, berücksichtigt werden. Fabrikate/Produkte Als Mindeststandard gelten die in den Leistungsbeschreibungen geforderten Fabrikate und Qualitäten. In den einzelnen Leistungsverzeichnissen sind z. T. Fabrikate und Produkte vorgegeben, die den geforderten Qualitätsstandard definieren. Dem Angebot sind die Fabrikate zu Grunde zu legen, die in der jeweiligen Leistungsposition angeführt sind. Werden alternative Fabrikate / Produkte kalkuliert, sind diese in einem Nebenangebot darzustellen. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen und das alternative Fabrikat ist in einem dazugehörigen Formblatt mit allen relevanten Daten zu beschreiben. Der Gleichwertigkeitsnachweis bezieht sich immer auf das in den Leistungsbeschreibungen angegebene Fabrikat. Werk- und Montageplanung Der AN hat auf Grundlage der vom AG zur Verfügung gestellten Planung eine für die Ausführung der Leistung vollständige und umfassende Werk- und Montageplanung nach der Vorgabe der VOB/C und den Gewerke spezifischen DIN-Vorschriften zu erstellen. Die weiteren Anforderungen an Art und Umfang der Werk- und Montageplanung sind in den Vorbemerkungen aufgeführt. Der Ablauf des Prüfprozesses inkl. der Regelungen zur Übergabe und die Übergabe der Planunterlagen an den AG ist dringend einzuhalten. Die Unterlagen sind mindestens 2fach in Papierformat und einmal in digitaler Form, in einem mit den AG und dessen Vertreter abgestimmten Dateiformat, an den AG in dem vorgegebenen Planportal zu übergeben. Die Erstellung der Werk- und Montageplanung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der AN hat die Werk- und Montage dem AG vor Installation zur Sichtung vorzulegen. Eine Freigabe durch den AG erfolgt nicht. Die Installation der Leistung des AN darf erst mit dem Sichtvermerk des AG oder dessen Vertreter, auf der vom AN zu erstellenden Montageplanung erfolgen. Bei installierten Leistungen die nicht den Anforderungen des Bausolls entsprechen, hat der AG das Recht auf eine kostenlose Demontage der nicht abgestimmten Leistung, ohne das der vereinbarte Terminplan gefährdet wird. Revisionsunterlagen (Dokumentation) Der AN erstellt vollumfängliche Revisionsunterlagen in einer Qualität, die langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb der Liegenschaft ermöglicht. Der AN hat die Revisionsunterlagen nach dem tatsächlichen Stand der Ausführung zu fertigen, gemäß den formalen Vorgaben des AG, die im Leistungsverzeichnis definiert sind bzw. nachgereicht werden. Die Unterlagen sind mindestens 2-fach in Papierform und einmal auf Datenträger an den AG zu übergeben. Die Revisionsunterlagen sind entsprechend den Anforderungen der VDI 6026 "Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung; Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen" zu erstellen, und im Planportal des AG einzustellen. Bemusterung Ziel der Bemusterung ist die Sicherung des Qualitätsstandards und in Sonderfällen das Aufzeigen der Funktionsweise. Die Musterflächen und Objekte sollen die endgültige Bauausführung und den geforderten Qualitätsstandard zeigen, der von Auftraggeber, Architekten und Fachplanern zur Ausführung freigegeben wird. Sie dienen als Referenz für die weitere Ausführung. Die Bemusterung kann in unterschiedlicher Form durchgeführt werden. Zur Ausführung kommen a) Katalogbemusterung, b) Handbemusterung, c) Musterausführungen in definierten Größen und d) 1:1 Einrichtung eines Musterraumes. Ein 1:1 Muster soll entsprechend Ihrer späteren Einbausituation gezeigt werden. Das Bemustern von Funktionen ist nur in Sonderfällen gefordert, die jeweils in den einzelnen dafür vorgesehenen Positionen aufgelistet werden. Dort sind die jeweils geforderte Art und der Umfang näher beschrieben. Grundsätzlich soll die ausgeschriebene Qualität zur Bemusterung kommen. Sollte diese wider Erwarten nicht erreicht werden, behält sich der Auftraggeber vor, weitere Muster einzufordern, bis die beschriebene Qualität erreicht wird. Bei bereits Installierten Leistungen die nicht der ausgeschrieben Qualität entsprechen, hat der AG ein Recht auf Wandlung und/oder Schadensersatz. Eine Bemusterung gemäß Ausführung a) bis c) ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Sieht die Baubeschreibung eine 1:1 Bemusterung in Form eines Musterraumes vor, ist dieser auch Bestandteil einer pauschalen Beauftragung. Pflichten des AN Die Pflichten des AN sind bei Auftragserteilung im Verhandlungsprotokoll geregelt, und werden hier nicht weiter beschreiben. Die Teilnahme an Baubesprechungen ist Pflicht. Die Kosten hierzu sind in den EP`s zu berücksichtigen. Eventuelle Stellvertreter/innen müssen nicht nur weisungsbefugt sein, sondern auch für ihren Teil die ausreichend Fachkompetenz besitzen. Er/Sie muss mit dem Projekt so weit vertraut sein, dass er/sie kompetente Auskunft erteilen kann. Der AN hat den gesamten Bauablauf zu dokumentieren. Besonders zu dokumentieren sind Begehungsprotokolle, Sicht- und Vorabnahmen usw. Eine Prüfung ohne geeichte Prüfgeräte wird nicht anerkannt. Sämtliche Kosten für die Dokumentationen sind mit in die EP`s zu kalkulieren. Jeder Mitarbeiter des AN, welcher am Bau beteiligt ist, muss vom AN selbst, eine aktuelle Einweisung zur Einhaltung der UVV und der Baustellenordnung erhalten haben. Eine Teilnehmerliste zur Einhaltung der UVV und Baustellenordnung des AN ist dem AG vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert zu übergeben. Aus arbeitssicherheitstechnischen Gründen hat der AG das Recht, bei Nichteinhaltung ein Baustellenverbot für nichtunterwiesene Mitarbeiter des AN zu erteilen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarten Termine hierdurch nicht gefährdet werden. Für den AN gilt grundsätzlich die Bringschuld und die Holschuld gleichermaßen. Fristen Die Fristen des AN sind bei Auftragserteilung im Verhandlungsprotokoll geregelt, und werden hier nicht weiter beschrieben. Allgemeine Hinweise Alle Hinweise aus den Bauumständen, aus der Baustellenordnung, aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und der Baustellenlogistik sowie den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und technischen Vorbemerkungen auf Gewerke- Paket- und/oder Losebene resultierenden Randbedingungen, zusätzlichen Leistungen, Erschwernisse und Behinderungen sind in die Positionen mit einzukalkulieren. Die unter den VOB/C benannten Nebenleistungen sind in die EP`s einzukalkulieren. Sollte eine Kalkulation aus besonderen Gründen nicht möglich sein, muss dies vor Angebotsabgabe dem AG benannt werden. Eine Nachforderung nach Auftragserteilung ist nicht mehr möglich. Alle Installationsarbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen.
Allgemeine Vorbemerkungen(AV)
Zusätzliche technische Vorbemerkungen (ZtV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen sind Bestandteil im Sinne der VOB und sind vom AN bei der Kalkulation, Ausführung und Berechnung von Lieferung und Leistungen zu beachten. Die ZTV und AV sollen die Regelungen des Vertrages und den ATV (VOB-B und -C) lediglich ergänzen und wo notwendig hervorheben. Die Anforderungen der ZTV und AV sind bei der Kalkulation des AN zu berücksichtigen, eine besondere Vergütung erfolgt hierzu nicht, es sei den, hierzu wird ein gesonderter Preis abgefragt. Allgemeines Es wird großen Wert auf die optimale Harmonisierung der einzelnen Anlagenteile für die Gebäudetechnik gelegt. Preisangaben beinhalten grundsätzlich die Lieferung, die Einbringung, transportieren zum Einbau-/ Montageort, die Montage und die Inbetriebnahme, sofern in den Leistungspositionen keine anderen Angaben gemacht werden. Die in den Leistungspositionen genannten Montagehöhen verstehen sich inkl. der erforderlichen Gerüststellung, für darüber hinausgehende Montagehöhen können in entsprechende Gerüstpositionen in der Leistungsbeschreibung vorgesehen sein. Die Regelungen bei der Erstellung von Dokumenten, Berechnungen, Plänen, etc. sind zu beachten und einzuhalten. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählen neben den freigegebenen Werkstatt- und Montagezeichnungen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung sowie die Fortschreibung der W+M- Planung (auch in Form von Handeintragungen und Skizzen). Baustelleneinrichtung Alle für die Baustelleneinrichtungen erforderlichen Leistungen, die der AN benötigt, um seine Leistung zu erbringen, hat der AN in in die Einheitspreise einzukalkulieren, bei der Baudurchführung zu liefern, vorzuhalten und nach Abschluss der Arbeiten in Abstimmung mit dem Auftraggeber wieder abzubauen. Werk- und Montageplanung Der Auftragnehmer (AN) erhält vom Auftraggeber (AG) eine Ausführungsplanung. Mit Abgabe des Pauschalangebotes bestätigt der AN, dass die Planunterlagen ausreichend sind, um eine Montageplanung zu erstellen. Eventuell notwendige Details für die Ausführung erarbeitet der AN selbständig. Die Planung des AG ist als Standard zu übernehmen und demzufolge fortzuschreiben. Die nach VOB-B § 3 Absatz 3 gegebene Prüfpflicht des AN für die vom Auftraggeber (AG) beigestellten Planungsunterlagen sind von AN prüffähig nach Art und Umfang zu dokumentieren. Sämtliche Werk-/Montagepläne sind vor Montagebeginn vom AN mit den anderen Fachgewerken (z.B. ausführende Firmen Lüftung, Elektro, Heizung, Kälte, Sanitär, Sprinkler etc.) abzustimmen, zu koordinieren und im Rahmen der Baubesprechungen gegenzuzeichnen. Gleiches gilt für alle anderen am Bau beteiligten Gewerke gleichermaßen. Änderungen im Zuge der W+M-Planung durch den AN, welche neue Berechnungen und Dimensionierungen der Anlagen nach sich ziehen, sind vom AN anzufertigen, in die Montagepläne einzuarbeiten und dem Auftraggeber vorzulegen. Hierbei sind die in den ZTVs angegebenen Garantiewerte sowie die vertraglich festgelegten Fabrikate und Typen inkl. deren technischer Werte zu beachten. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Angaben zur Ausführung Der AN hat alle Transport- und Einbringmöglichkeiten bei der Montage- und Werkstattplanung zu prüfen, zu berücksichtigen und bei unzureichenden Transport- bzw. Einbringverhältnissen rechtzeitig Bedenken geltend zu machen. Auf Grund der baulichen Gegebenheiten sind die Geräte nach Erfordernis in geteilter Ausführung anzuliefern und einzubringen. Der AN hat die für seine Leistungen erforderlichen Berechnungen und Ausführungsunterlagen zu erstellen. Er hat Werkstattpläne, Elektrische Anschlusswerte, Angaben zur Netzberechnung - Selektivität, etc.), ohne besondere Vergütung zu erstellen und dem AG rechtzeitig vorzulegen. Ebenso sind vom AN alle Angaben und Daten für seinen Leistungsumfang, die für andere Lose / Gewerke von Bedeutung sind, rechtzeitig bereitzustellen. Mit der Genehmigung und Freigabe übernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Geeignetheit der Unterlagen. Alle erforderlichen Vermessungsarbeiten für die zu erbringenden Leistungen sind vom AN verantwortlich durchzuführen und sind im Leistungsumfang enthalten. Vermessungspunkte sind ausreichend zu sichern, auch wenn diese nicht vom AN hergestellt wurden. Soweit für die Leistungsabwicklung die Abmessung der Vorleistungen ausschlaggebend ist, hat der AN das örtliche Aufmass verantwortlich durchzuführen. Der AN hat auf Verlangen des AG nachzuweisen, dass die Qualität der von ihm verwendeten Stoffe/Materialien seiner fertigen Leistungen den vertraglichen Anforderungen und Vorgaben entspricht und die Stoffe/Materialien gesundheitlich unbedenklich sind. Im Zweifel kann der AG Qualitätsprüfungen verlangen, die der AN nach den einschlägigen Vorschriften durchzuführen hat. Dies ist im Leistungsumfang enthalten. Der AN hat alle im Zusammenhang mit seinen geschuldeten Leistungen erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Auch für die Zeiten der Arbeitsruhe müssen alle Gefahrstellen durch andere geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden. Die Benutzung vom AG oder Dritter zur Verfügung gestellter Gerüste und Schutzvorrichtungen geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr. Sie sind erforderlichenfalls, gemäß den Unfallverhütungsvorschriften, zu ergänzen und zu erweitern. Nach Abschluss der Arbeiten hat der AN die übernommenen Schutzvorrichtungen ordnungsgemäß zurückzugeben. Über die Lage von Leitungen aller Art, insbesondere unterirdische Leitungen, hat sich der AN vor Beginn der Arbeiten eingehend selbst zu informieren. Eingriffe in solche Leitungen oder Anlagen sind nur mit Zustimmung des AG und nach Weisung der zuständigen Stellen gestattet. Der AN haftet für jeden weiteren daraus entstehenden Schaden. Anlagen, die einer Bedienung und/oder Überwachung bedürfen, sind bis zur Abnahme vom AN eigenverantwortlich zu warten und zu betreiben. Eine Ausführliche Nutzereinweisung, bei Bedarf auch mehrfach, ist in die Einzelpreise einzurechnen. Montagehinweise Bei der Montage aller mechanischen und elektrischen Anlagenteile ist auf eine einwandfreie Zugänglichkeit zur Wartung, bei der Bedienung und bei etwaigen Auswechslungsarbeiten zu achten. Die gesamten haustechnischen Anlagen sind nach DIN VDE0100 Teil 410, an den Hauptpotentialausgleich anzuschließen. Hierfür sind sämtliche galvanische Brückenelemente vorzusehen. Verkabelungen sind, wenn nicht besonders im LV beschrieben, im ELT-Teil enthalten. Das Auflegen und die Funktionsprüfungen aller in den Gewerken gelieferten Verbraucher erfolgt über das jeweilige Gewerk selbst. Sämtliche Einbaukomponenten sind bis zur Abnahme/Gefahrenübergang durch den AN vor Beschädigungen, Verschmutzungen, Beschriftung etc zu schützen Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Grundsätzlich sind durch den AN geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Leistungen Dritter zu schützen. Dies gilt analog für oberflächenfertige Bauteile anderer Baustoffklassen, insbesondere für glänzende, lackierte und gläserne Oberflächen. Bei der Ausführung der Leistungen sind alle geltenden Deutschen und EU- Normen, Richtlinien und Verordnungen einzuhalten. Einheitlichkeit von Geräten Alle Systembedingten Einzelteile, die zur Montage der zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen Anlagenteile gehören und nicht besonders erwähnt sind, aber für die Herstellung und zur Vollendung der Anlage unerlässlich sind, müssen im Leistungsumfang enthalten sein. Geräte gleicher Zweckbestimmung müssen auch gleichen Fabrikates sein. Alle Geräte- und Anlagenteile sind mit dem zum einwandfreien Dauerbetrieb notwendigen Zubehör auszurüsten. Es sind prinzipiell Typen der letzten aufgelegten Serien zu verwenden. Die Eignung aller zum Einbau vorgesehenen Materialien und Produkte sind durch Prüfzeugnisse bzw. Prüfberichte staatlich anerkannter Materialprüfungsämter zu belegen. Sie müssen in allen Teilen der gültigen Bau- und DIN-Vorschriften entsprechen und die entsprechenden Gütesiegel tragen. Brandschutzmaßnahmen Durchdringungen brandschutztechnisch qualifizierter Wände oder Decken sind durch den Einsatz von Brandschutzmaterialien in der entsprechenden Qualität bzw. Feuerwiderstandsdauer mit zugelassenen Systemen herzustellen. Prüfzeugnisse, allgemein - bauaufsichtliche Zulassungen oder Einzelfallzulassungen der eingesetzten Materialien sind vor Einbau und zur Abnahme vorzulegen. Die dem AN vom AG zu Verfügung gestellten Auflagen der Baubehörde, des Brandschutzgutachters und des Sachverständigen hinsichtlich des geforderten Brandschutzzieles sind durch den AN eigenständ umzusetzen. In den Ausführungsplänen werden Brandschotts zeichnerisch nicht dargestellt. Sollten sich im Zuge der Werk- und Montageplanung Änderungen hinsichtlich des ausgeschriebenen Leistungsumfanges ergeben, so sind diese durch den AN auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept und Regeln der Technik zum vorbeugenden Brandschutz abzugleichen, zu dokumentieren und der Fachbauleitung sowie dem AG zur Prüfung vorzulegen. Grundlage sind die behördlichen Auflagen, das Brandschutzgutachten, die Bauordnung in Verbindung mit der MLAR und insbesondere auch die Detaillösungen der Gutachter. Der Montageablauf hat mindestens so zu erfolgen, das Brandschutzklappen von zwei Seiten und Rohrleitungen sowie Kabeltrassen von einer Seite frei für die Brandschutzarbeiten zugänglich sind. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund und die Anforderung (z.B. Brandschutz) abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Bei Schweißarbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten sind die zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 zu beachten. Hier sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom AN zu treffen. Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltender Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen sowie Leistungen Dritter abzudecken. Befestigungen und Konsolen Zur Aufhängung und Befestigung der Kabeltralssen, Steigeleitern, Verteiler etc., sowohl in den Montageschächten als auch an den Decken sind stabile Konstruktionen aus Profileisen und industriell gefertigte Befestigungssysteme, jeweils in verzinkter Ausführung, herzustellen bzw. zu montieren. Der rechnerische Nachweis über die Zug- und Druckfestigkeit ist vorzulegen. Schweißstellen an feuerverzinkten Konstruktionen sind mit Kaltverzinkung zu behandeln. Das Durchstemmen von Decken zu Befestigungszwecken ist grundsätzlich nicht zulässig. Befestigungen, gleich welcher Art, dürfen nicht eingeschossen werden. Für Befestigungen in Fluren und Rettungswegen sind nur F30 zugelassene Befestigungen (DIBt) nach der gültigen LAR zugelassen. Sämtliche Befestigungen und Aufhängungen sind durch Bohren und Verdübeln auszuführen. Das Einschießen von Dübeln ist nicht zulässig. Es dürfen nur vom Institut für Bautechnik allgemein bauaufsichtlich und baurechtlich zugelassene Dübel verwendet werden. Dübel im Bereich von Außenlufteinflüssen, z.B. Tiefgarage oder Feuchträume, benötigen einen entsprechenden Korrosionsschutz und müssen für den Einbau geeignet sein. Die in der Zulassung festgelegten Vorgaben für den Einbau sind genauestens einzuhalten und vom AN eigenverantwortlich zu kontrollieren. Genehmigungsunterlagen Der AN ist verpflichtet, in Verbindung mit dem Bauherrn und Fachplanern, alle erforderlichen Genehmigungsunterlagen zur behördlichen Abnahme zu erstellen. Die hierfür erforderlichen Aufwendungen sind im Leistungsumfang enthalten. Die Anlagen werden von dem AG erst nach Zulassung bzw. nach behördlicher Genehmigung abgenommen (Funktionsabnahme). Qualitätsüberwachung und -prüfung Die Qualitätsüberwachung hat abgestimmt auf die jeweiligen Leistungen strukturiert nach einem zu erstellendem Pflichtenheft, einem Prüfplan, Prüflisten, Protokollen und Berichten in folgenden Projektphasen bzw. durch Nachweise durch den Errichter zu erfolgen. Der AN ist verpflichtet mit dem vom AG zur verfügung gestellten Qualitätsmanagement NQ zu arbeiten. An den im Prüfplan festgelegten Qualitätsprüfungen ist es dem AG und/oder dessen beauftragten Dritten jederzeit gestattet teilzunehmen, um sich von der Ausführungsqualität und dem Erfüllungsgrad des Pflichtenheftes einen Eindruck zu verschaffen. Aufwendungen hierfür sind im Leistungsumfang enthalten. Abnahme Die Abnahme regelt sich im übrigen nach den Vereinbarungen im Verhandlungsprotokoll bei der Beauftragung. Aufmass (Planaufmass) / Leistungsnachweise Bei Aufmassaufträgen ist das Aufmass mittels Aufmassplänen als prüffähiger Abrechnungsnachweis zu erstellen. Zum Planaufmass gehören mindestens: Aufmasspläne (M 1:50) mit MaßangabenStücklisten mit PositionsangabenFotodokumentation für später nicht mehr einsehbare BauteileMarkierte Aufmasspläne Die Aufmasspläne sind entsprechend fortzuschreiben und das Aufmass ist kumuliert entsprechend den späteren Rechnungsstellungen aufzubauen. Im Fall einer Pauschalisierung der Leistung entfallen die vorgenannten Leistungsnachweise. Die Abrechnung erfolg, wenn nichts anderes vereinbart ist, global pauschal. Alle hierfür anfallenden Kosten sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Anerkennung des Bieters Der Bieter bestätigt ausdrücklich und rechtsverbindlich, die allgemeinen Vorbemerkungen und die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen des AG durch die Unterschrift dieses Angebotes anzuerkennen. ...................................................... Ort / Datum / Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift Stand: 07/2009
Zusätzliche technische Vorbemerkungen (ZtV)
Vorbemerkungen Aufzug Vorbemerkungen Allgemein Soweit im Folgenden nichts anderes geregelt wird, gelten die Bestimmungen der VOB, in der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Es ist entsprechend nachfolgender Spezifikation anzubieten. Änderungen und nicht vorgesehene Eintragungen haben keine Gültigkeit. Abweichungen vom Leistungsverzeichnis müssen als Anlage zum Angebot beschrieben und begründet werden. Beigefügte Firmenangebote finden keine Bewertung. Es steht dem Bieter frei, zusätzliche Alternativvorschläge als Anlage beizufügen. Alternativen sind komplett mit allen erforderlichen Leistungsangaben (Fabrikat/Typ/Modell/Größe/Nennleistung etc.) detailliert zu beschreiben. Artikel-, Modell- und Bestellnummern etc. gelten lediglich als Hinweise. Es gilt grundsätzlich der Text der jeweiligen LV-Position. Die angebotenen Preise sind als Festpreis für die vollendete Lieferung und Montage innerhalb der vorgesehenen Ausführungstermine zu kalkulieren. Bei Ausführungspositionen mit dem Zusatz "Ausführung wie" mit einer folgenden Hersteller/Typenangabe, gilt dieser Absatz als Hinweis. Der hiermit vorgegebene Qualitätsstandard ist jedoch verbindlich, d.h. es dürfen nur gleichwertige Fabrikate verwendet werden. Der AN hat die Gleichwertigkeit nachzuweisen, sofern er die als Hinweis vorgegebenen Fabrikate nicht einsetzt. Die Bauleitung behält sich vor, Bauteile, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, zu Lasten des AN austauschen zu lassen. Etwaige Folgekosten, die sich aus einer Änderung gegenüber der vorgesehenen Ausführung infolge von Alternativen ergeben, sind mit einzukalkulieren (z.B. Mehraufwand infolge von Maß- oder Gewichtsänderungen etc.). Eintragungen im Leistungsverzeichnis sind nur an den hierfür vorgesehenen Stellen zulässig. Änderungen der Leistungstexte sind grundsätzlich nicht zulässig. Alle erforderlichen Genehmigungsverfahren sind rechtzeitig vor Baubeginn einzuleiten. Die Ausführungsunterlagen sind vom Auftragnehmer Eigenverantwortlich zu prüfen. Auf evtl. Unstimmigkeiten sind Planer und Bauleiter unverzüglich hinzuweisen. Sämtliche Maßangaben etc. sind am Bau örtlich zu prüfen. Die Werkstatt- und Detailplanung inkl. Koordination mit allen beteiligten Gewerken gehört zum Leistungsumfang des Auftragnehmers. Entstehender Verschnitt, techn. Gase, sowie Schweiß-, Löt-, Dichtungs- und Befestigungsmaterial, Bohren von Befestigungen mit den entsprechenden Verankerungen (Dübel), Decken- und Wandhülsen sind in den entsprechenden Pos. mit in die Einheitspreise einzukalkulieren. Durch den AN sind alle Leistungen zur Installation der Anlagen, bis zur vollständigen, mängelfreien Betriebsfertigkeit zu erbringen. Er hat ebenso die erforderlichen Abnahmen (z.B. durch ein TÜV-SV) sowie alle weiteren Koordinationen mit den Bauaufsichtsbehörden eigenverantwortlich zu veranlassen. Materialien Für Fahrkörbe, Türrahmen und Verkleidungen sind Qualitätsbleche zu verwenden. Edelstahlteile sind aus nichtrostendem Chrom-Nickel-Stahl mit der Werkstoffgüte 1.4031 herzustellen. Sämtliche Stahlteile mit Ausnahme aller funktionsbedingten blanken Flächen sind mit Korrosionsschutz zu versehen. Beschädigungen sind nach Montage auszubessern. Vorschriften / Normen: Die Montage und deren Aufsicht hat durch qualifiziertes Personal des AN zu erfolgen. Aufzugsanlagen und deren Herstellung haben allen derzeit gültigen Vorschriften, DIN-Normen und VDE-Richtlinien zu entsprechen, insbesondere: - Die jeweils gültige Landesbauordnung - Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMV-Gesetz) - Die Unfallverhütungsvorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften - Die Verordnung über die Errichtung und den Betrieb von Aufzugsanlagen (AufzV) - § 39 BauO NW - DIN 18024 - Technische Regeln für Aufzüge 200 (TRA 200) - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie EN 81-1 - Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Personen- und Lastenaufzügen insbesondere die EN 81-20 und EN 81-50 - Die Aufzugsrichtlinie 2006/42/EG - Die VDE- sowie DIN-Bestimmungen für Materialien, Konstruktion und Geräte, VDE-0100, VDE-0185, VDE-0190 und die Bestimmungen des EVU - Körperschalldämmung nach VDI-Richtlinie 2566 - Elektrische Sicherheit nach NEN 1010 - Ausführung der elektrischen Ausrüstung entsprechend den Forderungen der EN 12015/12016 Schallschutz im Hochbau, VDI 2566 und DIN 4109; - Unfallverhütungsvorschriften; Wasserhaushaltsgesetz. - Entwurf, Herstellung, Montage und Endabnahme der Aufzugsanlagen sind entsprechend Aufzugsrichtlinie (Richtlinie 95/16/EG, Anhang XIII) auszuführen. - Die Anlagen werden in trockenen Räumen betrieben (Raumarten entsprechend VDE 0100). Abnahme: Die vorgeschriebene Abnahmeprüfung wird vom AN veranlasst. Erstellung der erforderlichen Unterlagen, Terminvereinbarungen und Durchführung sind Sache des AN. Prüfgewichte stellt der AN. Die Prüfgebühren werden vom AN getragen. Wartung: Kostenfreie Wartung beginnend mit der Abnahme. Der AN übernimmt für die Dauer der Gewährleistung, beginnend mit dem Ende der kostenfreien Wartung, einen Wartungsdienst entsprechend der Beauftragung. Dieser umfasst ein regelmäßiges prüfen, reinigen und schmieren der Anlage, sowie erforderliche Nachstellarbeiten und Beseitigung von Betriebsstörungen während der aufgeführten Arbeitszeit. Reinigung- und Schmiermaterial sowie Kleinteile stellt der AN während dieser Zeit. Der Wartungspreis wird in die Wertung mit einbezogen. Gewährleistung: Der Auftragnehmer übernimmt für die Dauer von 12 Monaten nach Abnahme durch den Bauherrn, die Gewährleistung der Ausführung. Er repariert oder ersetzt bei Erfordernis alle Teile binnen angemessener Frist, die durch Konstruktionsmängel oder unnatürlichem Verschleiß in diesem Zeitraum unbrauchbar werden (Störungsbeseitigung einschl. Schmiermaterial). Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind bei erfolgreicher Nachbesserung oder Ersatzteillieferung ausgeschlossen. Reparaturen und Ersatzteillieferungen sind nicht durch den Auftragnehmer zu vertreten, wenn sie auf Missbrauch oder anderen Gründen außerhalb seines Einflussbereiches zurückzuführen sind. Gewährleistung setzt eine fachgerechte Wartung voraus. Alle Unterhaltsarbeiten werden während der normalen täglichen Arbeitszeit durchgeführt und sind den Aufzugswärtern vorher anzuzeigen. Bauseitige Leistungen: Lasthaken sowie Rüsthülsen nach Angaben des AN Verlegen der Elektrische-Zuleitung 400 V zum Triebwerksraum Bereitstellung der Baustromversorgung Schallschutz Entsprechend den VDI-Richtlinien 2566 soweit diese die Leistungen des AN betreffen. Der durchschnittliche Geräuschpegel, der in Betrieb befindlichen Aufzugskomponenten in 1,00 m Abstand gemessen, darf folgende Werte nicht überschreiten: Vorbeifahrt vor den Türen55 dB (A) Im Fahrkorb55 dB (A) Türbewegung im Fahrkork55 dB(A) Der mittlere Geräuschpegel darf 50 dB (A) nicht überschreiten und die Geräusche in der neben der Schachtwand befindlichen Wohnung 30 dB ( A). Qualitätssicherung Ein Qualitätssicherungssystem nach DIN ISO 9001 / EN 29901 ist erforderlich. Ein entsprechendes Zertifikat ist dem Angebot beizulegen. Der Geltungsbereich des Zertifikates muss aus den eingereichten Unterlagen hervorgehen. Leistungen des Auftragnehmers: Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen sämtliche Leistungen, die zur Erstellung der betriebsfähigen Anlage und zur Erfüllung der behördlichen Auflagen erforderlich sind. Ausgenommen davon sind die bauseitigen Leistungen. Die Aufzugsanlagen sind frei Baustelle und Transport zum Montageort einschließlich Verpackung, allen Materialien entsprechend den Bauzeichnungen und Beschreibungen, Montage und Inbetriebsetzung durch Fachmonteure anzubieten. Die Montage erfolgt ohne bauseitige Hilfestellung und Schachtgerüste. Kosten für Unterkunft, Auslösung sowie Wege- und Fahrgelder sind in die Angebotspreise einzurechnen. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Absichern der Schachtzugänge bis zum Montagebeginn sowie Schutzgeländer für Deckendruchbrüche, Absätze und Treppen BAUSEITS - Stellung und Lieferung der Prüfgewichte zur innerbetrieblichen Abnahme sowie der eventuell erforderlichen Hilfskräfte - Herrichten der Transportwege im Gebäude bis zur Einbaustelle für die erforderlichen Lasten - Liefern sowie Ein- und Ausbau der Rüstungen im Fahrschacht nach DIN 4420 und UVV durch den AN einschließlich der in die Schachtwände einzusetzende Einbauteile - Lieferung frei Baustelle inkl. abladen von Hebezeugen, Rüstschuhen Lasthaken, Ankerschienen, Rüsthülsen, Halfeneisen Stahlaufsetzpuffer für die Grube, Maschinenrahmen mit Gummi-Isolation - Lieferung und Montage Grubenset und Abstiegseinrichtung für die Schachtgrube - Anschluss und Lieferung der erforderlichen Hauptschalters an bauseits verlegte Zuleitung. - Lieferung und Montage aller zur einwandfreien Funktion der Aufzugsanlagen erforderlichen Materialien, inkl. Öle, Schmierstoffe sowie aller Werkzeuge - Lieferung und Installation der Schachtbeleuchtung nach DIN-81-20/50, mit Wechselschaltung, schaltbar vom Steuerschrank und Schachtgrube, inklusive Schuko-Steckdose. - Montage der beigestellten Aufzugszuleitung im Schacht - Auf- und Abbauen, sowie Vorhalten von Gerüsten, deren Arbeitsbühnen höher als 2,00 m über Gelände oder Fußboden liegen. - Lieferung von Hinweis- und Belastungsschildern, vor Aufzügen bzw. in Aufzugskabinen, insbesondere "Aufzug im Brandfall nicht benutzen", "Fluchtweg über Treppenraum." - Beschreibung der Aufzugsanlage und der Steuerung, allgemeine Wartungsanleitung und Anlagenzeichnungen, - eine Handlampe sowie zwei Notentriegelungsschlüssel. - Besenreine Endreinigung der Aufzugsanlage inklusive Schachtraum sowie Entsorgung von Verpackungsmaterialien, welche von Aufzugsteilen stammen. - Sämtliche Stahlteile, mit Ausnahme aller funktionsbedingt blanken Flächen, sind mit Korrosionsschutz zu versehen. Beschädigungen sind auszubessern. Alle drehenden Teile erhalten einen Sicherheitsanstrich. - bis zu zweimalige Einweisung des Betriebspersonals. Die Einweisung ist schriftlich zu protokollieren und den Revisionsunterlagen 3-fach beizufügen. - Lieferung und Montage eines Notrufsystems. Das Notrufsystem hat in einer ständig besetzten Notrufzentrale aufgeschaltet zu sein. - Für die verbauten Komponenten muss eine Ersatzteilbevorratung von 20 Jahren garantiert sein. Montageplanung Der Auftragnehmer hat alle gelieferten Planungsunterlagen und Berechnungen des Auftraggebers zu prüfen. Sofern der Auftragnehmer bei der Prüfung Bedenken anzumelden hat, sind diese binnen 2 Wochen ab Erhalt der Unterlagen dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung gegenüber bekanntzugeben. Die Ausführungspläne sind innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung und Vorlage aktueller Baupläne dem Planungsbüro zu übergeben. Die Kosten für die Erstellung der Planunterlagen sind im Angebotspreis enthalten. Alle Montagepläne und Anlagenzeichnungen für Fahrschächte und Triebwerksraum sind mindestens im Maßstab 1:50 und Detailzeichnungen im Maßstab 1:20 vom Auftragnehmer zu erstellen. Die optisch relevanten Teile der Aufzugsanlage sind nach Auftragsvergabe über den AG mit dem Bauherren und dem Architekten abzustimmen und zusätzlich zu den technischen Anlagenzeichnungen in Detailzeichnungen im Maßstab 1:10 bzw. 1:20 darzustellen. Dies betrifft insbesondere die Kabinenausstattung, Bedienungseinrichtungen, Leuchtenanordnung, Kabinen- und Schachttüren. Diese Detailplanung ist in den den Angebotspreis mit einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht. TÜV-Abnahme Die TÜV-Abnahmeprüfung wird erst durchgeführt, wenn durch den Auftragnehmer sichergestellt ist, dass alle dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Auftragnehmer hat dies der Bauleitung schriftlich anzuzeigen und einen Termin zur Abnahmeprüfung mit der Bauleitung abzustimmen. Erstellung des Aufzugsbuches und aller für die TÜV-Abnahmeprüfung notwendigen Anlagenzeichnungen und Unterlagen in erforderlicher Anzahl. Stellung sowie An- und Abtransport der erforderlichen Belastungsgewichte. Durchführung der TÜV - Abnahmeprüfung nach vorheriger Terminabstimmung mit der Bauleitung, einschl. Übernahme der anfallenden Kosten und Stellung des Fachper- sonals, auch bei mehrfacher TÜV-Abnahmeprüfung. Funktionsprüfung Meß- und Übergabeprotokolle der TÜV-Prüfung für alle Anlagen sind zu erstellen. Vor einer beabsichtigten Funktionsprüfung ist dem Auftraggeber bzw. dem Vertreter der örtl. Bauleitung dieses anzuzeigen. Es ist ein Teilnahmetermin abzustimmen. Revisionsunterlagen Folgende Revisions- und Bestandsunterlagen sind zu liefern: 1. Alle Meß- und Übergabeprotokolle 2. Einweisungsprotokolle 3. Funktionsbeschreibung der Anlagen 4. Revisionszeichnungen Grundriß 1 : 50 5. Detailzeichnungen, Ansichten 1 : 20 6. Übersichts-, Stromlauf- und Klemmenpläne 7. Verteilungs- und Rangierverteilerpläne 8. Ersatzteilliste 9. Fabrikatslisten und Katalogblätter aller eingebauter Teile Die Revisionsunterlagen sind wie folgt einzureichen: - 1 CD mit DWG-Dateien aller Detail-, Grundriß-, Schacht- und Schnittzeichnungen, sowie Schalt- und Klemmenpläne - 3-fache Ausfertigung in Papierform (Grundrisse DIN-A1, Detailzeichnungen DIN-A3) Anzeigen, Anträge, Genehmigungen Sämtliche Anzeigen oder Anträge die für eine Erlaubnis, Genehmigung oder Prüfung des Aufzuges notwendig sind, sind so rechtzeitig durch den Auftragnehmer einzureichen, dass keine Behinderungen des eigenen Gewerkes als auch der anderen Gewerke auftreten. Vor dem Einreichen von Anzeigen oder Anträgen sind diese mit dem Vertreter des Bauherren abzustimmen. Dieser erhält die Unterlagen 2 Wochen zur Prüfung um sie mit dem Bauherren abzustimmen, ggf. auch unterzeichnen zu lassen. Die Kosten für sämtliche Anzeigen oder Anträge sind im Angebotspreis enthalten, eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Vorbemerkungen Aufzug
01 Förderanlagen
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Förderanlagen
01.0030 Personenaufzug Haus 89 Grundlage des Angebots sind die Angaben / Maße in den beiliegenden Schnitten der Architektur Auszug aus der Baubeschreibung 4.6 Förderanlagen Allgemein: Maschinenraumloser Aufzug, Innenmaß Aufzugskabine 1,10 m x 1,40 m. Kabine: Kabine teilweise verspiegelt, Edelstahl gebürstet oder gleichwertig, Bodenbelag wie Treppenhaus, Beleuchtung. Kabinentürmaß min. 0,90 m lichte Öffnung. Aufzugswartung Zur TÜV-Abnahme der Aufzugsanlagen wird ein Wartungsvertrag abgeschlossen. Die KäuferInnen verpflichten sich im Rahmen der WEG mit Besitzübergang in den Wartungsvertrag einzutreten. Schlüsseltresor/ Notfallrettung Aufzugsanlage Als Treppenhauszugang zur Notfallrettung wird neben dem Eingang ein Schlüsseltresor in der Fassade eingebaut. Penthaus Steuerung: Für Notbefreiungs- und Wartungspersonal ist die Zutrittsmöglichkeit der Penthaus-Wohnung mit direkter Aufzugsbefahrung jederzeit sicherzustellen. Die Zugangsschlüssel werden in einem externen Schlüsseltresor hinterlegt. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Lieferung und Montage eines Personenaufzug mit Haltestellen lt. Schnittzeichnung Türen: automatische Schiebetüren, einteilig, seitlich öffnend Tragfähigkeit: 630 kg / 8Personen Geschwindigkeit:1 m/s Motordaten: Leistung: ...................... KW Netz-Nennstrom: ...................... A Netz-Anlaufstrom: ...................... A LEISTUNGSBESCHREIBUNG Antrieb: Um einen hohen Wirkungsgrad zur Energieeinsparung mit langfristiger Stromkostenreduzierung zu erzielen, soll der Aufzug mit einem frequenzgeregelten, getriebelosen Treibscheibenantrieb als Axialmotor mit direkt montierter Treibscheibe ausgeführt werden. Eine möglichst geringe Drehzahl des Motors, ca. 100 Umdrehungen pro Minute bei Nenngeschwindigkeit, soll den Verschleiß der Antriebseinheit auf ein Minimum reduzieren. Der Motor soll im Schachtkopfbereich schwingungsisoliert befestigt werden. Aus diesemGrunde wird bauseits kein Maschinenraum vorgesehen. Zur Sicherheit der Fahrgäste ist ein Zweikreisbremssystemam Motor vorzusehen. Der Motor muß für Drehstrom 400 V, 50 Hz und für 180 Fahrten pro Stunde ausgelegt sein. Antriebsregelung: Die wegabhängige Spannungs- und Frequenzregelung soll eine optimale Etagenfahrt, eine große Haltegenauigkeit von +/- 5 mm sowie eine komfortable Fahrweise mitruckfreiem Anfahren und Anhalten garantieren. Die Regelung muß dem neuesten Stand der Technik auf der Basis eines Vierquadranten Regelungssystems und mit IGBT (Isolated Gate Bipolar Transistor) entsprechen. Die Stromzuführung muss über ein Netzfilter an die Netzbrücke, wo der Strom gerichtet wird, angeschlossen werden. Tragrahmen: Statisch nachweisbare Profilstahl- oder Blechkonstruktion mit einer Bremsfangvorrichtung und Gleitführungen mit automatischen Schienenölern. Der Tragrahmen/Kabine ist gegenüber den Führungsschienen schwingungsisoliert zu lagern. Eine vibrations- und geräuscharme Fahrt der Aufzugbenutzer muß gewährleistet werden. Eine Rucksackaufhängung ist nicht zulässig! Kabine: In Abkantbauweise hergestellt und von außen geräuschisoliert. Ausstattung der Kabine wie folgt: - Kabinenwände-, Portal und Türblätter aus Edel-Stahlblech bekleidet. Oberfläche nach Wahl des AG.      - Abgehängte Kabinendecke mit direkter LED Beleuchtung (4 Einbaustrahler). Oberfläche der Decke nach Wahl des AG. Decke klappbar. - Fußboden vorbereitet für bauseitigen Boden. - Handlauf nach Wahl des AG. - Steuertableau nach Wahl des AG. - inkl. Spiegel, Anordnung und Größe nach AG. - Verdeckt angeordneter, geräuscharmer Kabinenlüfter. Die Ansteuerung erfolgt entweder über einen Taster im Kabinentableau oder automatisch während der Fahrt zzgl. einer Nachlaufzeit. Kabinentableau Es sind Edelstahl Druckknöpfe (Behindertengerecht) anzubieten. Der den Tastern umschließende Leuchtring dient als Kommandoquittierung. Zusätzlich sind ein Notruf- und ein Tür-Auf-Taster vorzusehen. Inklusive einer Punktmatrix zur Geschossanzeige. Etagentableau Vandalensichere Kurzhubtaster Taster mit optischer Rufquittierung Zargenkasten Deckplatten aus Edelstahl Kabinentür Der Türantrieb muß für die Anforderungen des rücksichtsvollen und reibungslosen Ein- und Aussteigens sowie für eine effektive Beförderung der Fahrgäste ausgelegt sein. Der Kabinentürantrieb muss in jeder Stellung mit der Kabinentür form- und kraftschlüssig verbunden sein. Die Kupplung zwischen Fahrkorbtür und Schachttür muß spielfrei erfolgen. Der Türbereich soll auf der gesamten Türhöhe mit einem Lichtvorhang überwacht werden. Ausführung in Edelstahl, Muster nach Wahl AG Schachttüren Die Türen des Aufzuges werden in Edelstahl, Muster nach Wahl AG installiert. Portaleinfassungen Die Portaleinfassungen werden geputzt ausgeführt. Führungsschienen Aus speziell für die Aufzugtechnik entwickelten und statisch ausgelegten Spezialprofilen. Die Befestigungsbügel sollen aus verzinktem Stahlblech hergestellt werden. Der Befestigungsabstand darf max. 2.500 mm betragen. Für alle einzubauenden Komponenten gilt folgendes: - Türaufhängung mit wartungs- und geräuscharmen Laufrollen - Türschützen nach Vorschrift - Ausreichende elektrische und thermische Dimensionierung. - Problemorientierte Software - Servicefreundlichkeit Die Steuerung ist seitlich des Aufzugschachtes einzubauen. Elektroinstallation Für den Fahrschacht in Kunststoffkabelkanälen nach VDE. Hängekabel mit Tragorgan und Aufknüpfpunkten einschl. Anschlusstecker. Montage Die Aufzugmontage ist gerüstlos durchzuführen. Hierbei sind insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Auf Wunsch des AG hat der AN Unterlagen zum Montageablauf bereitzustellen. Wenn keine gerüstlose Montage durchgeführt werden kann, so sind die Lieferung, Montage und Demontage der erforderlichen Montagegerüste nach DIN 4420 durch den AN zu erbringen. Vor den Zugängen zu den Aufzügen und in den Aufzugskabinen wird gut sichtbar das Verbotszeichen P020 („Aufzug im Brandfall nicht benutzen“) nach DIN EN ISO 701 angebracht. Liefern, betriebsfertig einbauen inkl. Abnahme durch den TÜV angebotenes Fabrikat: ................................................ Preis versteht sich inklusive Dübeln der Ankerschienen
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Personenaufzug Haus 89
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01.0040 Enev Kit Enev Kit (falls im Vertragssoll beschrieben) Gemäß der Energieeinsparverordnung EnEV besteht die Forderung, dass alle Gebäudeumfassungsflächen so auszuführen sind, dass sie entsprechend dem Stand der Technik dauerhaft luftundurchlässig sind. Hintergrund für diese Vorschrift ist die generelle Zielsetzung, unnötige Wärmeenergieverluste durch unkontrolliertes Entweichen erwärmter Gebäudeluft über Permanent-Öffnungen im Aufzugsschachtkopf zu vermeiden. Gefordert wird ein nach DIN EN 12101-2 und DIN EN 54-20 zertifiziertes System zur kontrollierten Be- und Entlüftung von Aufzugschächten. Das System ist Teil der Aufzugsanlage und wird durch ein Aufzugfachunternehmen vollständig innerhalb des Fahrschachtes installiert, in Betrieb genommen und gewartet. Im Alarmfall ist die Aufzugsteuerung mittels potentialfreier Kontakte anzusteuern. Systemanforderungen: Das System besteht aus: - einer Zentraleinheit mit VDS/EN54-20 zertifizierten Rauchansaugsystem für Schachthöhen bis 100 m und Filtereinheit, fertig montiert auf einer Grundplatte. Kabelanbindungen sind steckbar ausgeführt. Der Anschluss an eine vorhandene GLT oder BMZ ist mit den potentialfreien Kontakten für externe Alarmauslösung, externer Reset, externer Reset, Betriebsstörung, CO2 Auslösung, Feuchtigkeitsauslösung und Temperaturauslösung vorgesehen. Betriebsspannung: 24 V; Schutzart: IP 54 Anerkennungsgrundlagen: DIN EN 54-20: 2006 + AC: 2008 DIN EN 54-17: 2005 + AC: 2007 VDS 2344: 2014-07 VDS 2504: 1996-12/5.6 - einem Ansaugrohrstrang aus Ø25mm Kunststoffrohr (PVC), welche ohne Zusatz von lösemittelhaltigen Klebstoffen und Reinigern durch Aluminiumsteckverbindungen zusammen gefügt werden. Inkl. Montagematerial zur Befestigung des Rohrstranges. Schachthöhe: ca. 15 m - einer Verschlusseinrichtung für die Entlüftungsöffnung, welche aus einer Jalousieklappe und einem Belimo Sicherheitsstellantrieb mit Federrücklauf besteht. Die Jalousieklappe aus verzinktem Stahlblech verfügt über Hohlkammerlamellen mit elastischen Dichtungen, welche im geschlossenen Zustand luftdicht abschließen. Zertifiziert als NRWG nach DIN EN 12101-2 Jalousieklappe: …… x …… mm mit Einbaurahmen für die flächenbündige Montage in der Leibungsöffnung. Rauchauslösung: Die angesaugte Luft wird permanent auf Rauchpartikel untersucht. Bei Überschreitung eines Schwellwertes (0,8% / Meter) löst das Gerät Alarm aus und die Jalousieklappe öffnet sofort. CO2-Auslösung: Die angesaugte Luft wird permanent auf hren CO2-Gehalt untersucht. Bei Überschreitung eines Schwellwertes von 1500 ppm öffnet die Jalousieklappe sofort, so dass frische Luft in den Schacht nachströmen kann. Temperaturauslösung: Bei Überschreitung eines Wertes von 35°C im Schachtkopf öffnet die Jalousieklappe und schließt erst bei Unterschreitung des eingestellten Wertes (unter Einhaltung einer Schalthysterese). Der Wert lässt sich bedarfsorientiert einstellen (max. 45°C). Luftfeuchtigkeitsauslösung (optional): Bei Überschreitung eines einstellbaren Feuchtigkeitswertes im Schachtkopf öffnet die Jalousieklappe und schließt erst bei Unterschreitung des eingestellten Wertes x g/m³. Der Wert lässt sich bedarfsorientiert einstellen. Automatik-Lüftung: Eine Zeituhr gesteuerte automatische Lüftungsfunktion sorgt für den regelmäßigen Luftaustausch im Schacht. Die Zeituhr lässt sich bedarfsorientiert programmieren. Die Sommer-Winterzeit-Umstellung erfolgt automatisch. Externes Bedienterminal: Grafikdisplay, welches in der Aufzugssteuerung oder im Schacht montiert wird, zeigt Funktionen und Betriebszustände an. Über die Tastatur können Einstellungen der Grenzwerte und Zeit so wie der Gerätereset vorgenommen werden. 5 frei programmierbare Relais stehen für den Anschluss an Brandmeldeanlagen und Gebäudeleittechnik zur Verfügung. Das Gerät wird über die Aufzugsteuerung eingespeist (24V DC / In 150 mA). Ein zusätzlicher Netzanschluss ist nicht erforderlich. Eine Notstromeinheit ist nicht erforderlich. Die Rauchabzugöffnung öffnet bei Netzausfall mechanisch über Federkraft. Bei Wiederkehr der Netzspannung schließt die Rauchabzugsöffnung automatisch und das System geht von allein in den normalen Betriebszustand über. Planungsgrundlage: Enev-kit der Firma Aleatec GmbH Industriestr. 24, 23879 Mölln Tel. 04542-830300, Fax 04542-83030222 Mail: info@aleatec.de Bei von der Planungsgrundlage abweichenden Fabrikaten ist die Gleichwertigkeit des Produktes durch beigefügte Zertifikate der betreffenden Einzelkomponenten und Unterlagen nachzuweisen. Betriebsanleitungen, Schaltpläne, Wartungs- und Prüfhinweise sind in die technische Dokumentation der Aufzugsanlage einzupflegen.
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01.0045 Alternativ zu vor, jedoch Fabrikat Base Typ JK165
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Alternativ zu vor, jedoch Fabrikat Base Typ JK165
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01.0050 Wartung Enev Kit Wartung Enev Kit Im Zuge der regelmäßigen Aufzugwartung wird das System einmal jährlich gewartet. Die Wartung beinhaltet: Inspektion aller Komponenten auf evtl. vorhandene Beschädigungen Funktionstest „Raucherkennung“ mit Aerosol-Testspray Funktionstest „CO2-Auslösung“ mit CO2-Testspray Funktionstest Luftfeuchtigkeit Kontrolle und ggf. Reinigung der Ansaugbohrungen Erneuerung des Luftfiltereinsatzes
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Wartung Enev Kit
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01.0060 GSM-Modul GSM-Modul zum absetzen von Notrufen liefern und betriebsfertig montieren
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GSM-Modul
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01.0070 Vollwartungsvertrag Aufzug über 5 Jahre Vollwartungsvertrag Aufzug über 5 JahreVollwartungsvertrag (alles inklusive) für einen vorher beschriebenen Aufzug nach VDMA. Laufzeit 5 Jahre (Gewährleistung) in Form der Festpreisbindung, Vollwartung inkl. Notruf. Abwicklung Auftragnehmer ist nach DIN EN 13015 zertifiziert. Bitte übersenden Sie uns mit Ihrem Angebot Ihren Leistungskatalog für eine Vollwartung zu.
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Vollwartungsvertrag Aufzug über 5 Jahre
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