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ZTV TG-Dämmung ZTV TG-Dämmung
1. Allgemeines
Die Reinigung der Baustelle und der Zufahrtsstraße von durch eigene Arbeiten herrührendem Schutt, Abfällen etc. hat der Unternehmer eigenverantwortlich und kostenlos und ohne Aufforderung täglich vorzunehmen, dabei sind die Abfälle bzw. Restmaterialien nur an Örtlichkeiten, die mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen wurden, getrennt zwischenzulagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechung sofort, bei kontinuierlichen Arbeiten jedoch mindestens wöchentlich, abzufahren. Nach den jeweils gültigen kommunalen Abfallsatzungen sind die Abfälle getrennt zu entsorgen, der AN verpflichtet sich, seine eigenen Arbeitskräfte und die seiner Subunternehmer, Zulieferer auf die jeweilige Abfallsatzung hinzuweisen. Wenn der AN den vertragsgemäßen Verpflichtungen der regelmäßigen Bauschuttentsorgung nicht oder nicht vollständig nachkommt, hat die Bauleitung darüber hinaus das Recht, Kosten für Schuttbeseitigung den Verursachern anteilig bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der Aufteilungsschlüssel wird ausschließlich durch die Bauleitung bestimmt, er richtet sich nach der Inaugenscheinnahme und dem Verursacherprinzip.
Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftragnehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2. Mitgeltende Normen und Regeln
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18345 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Gemäß VOB Teil C, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299, gilt das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen als Nebenleistung. Eine Baustelleneinrichtung wird somit nicht gesondert vergütet.
Mannschaftscontainer, Magazincontainer o.ä. für das eigene Personal sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Vor Beginn und während jeglicher Montagearbeit sind alle nach den allgemein gültigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) nötigen Sicherheitsmaßnahmen - wie z.B. seitliche Absturzsicherung, Sicherung von Dachöffnungen gegen Absturz usw. - einzuhalten und fachgerecht auszuführen. Bei jeder montagebedingten Entfernung von vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind diese nach Beendigung der Arbeiten wieder herzustellen.
Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragt. Obwohl der SiGeKo gemäß Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 keine Weisungsbefugnisse hat, sind die Hinweise und Vorgaben des SiGeKo unverzüglich zu beachten und auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen, werden mit der Schlussrechnung verrechnet.
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Materialien sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten.
Es dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die in der jeweils gültigen Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB ) aufgeführt sind. Für nicht geregelte Bauprodukte ist ein Brauchbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall) und ein Übereinstimmungsnachweis vorzulegen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten.
Die Anlieferung aller Stoffe und Bauteile muss in der Originalverpackung erfolgen.
Es dürfen nur die Produkte / Systeme eines Materialherstellers angeboten werden. Der Einsatz von Materialien unterschiedlicher Hersteller ist aus Gewährleistungsgründen und der nicht sichergestellten Verträglichkeit bzw. Haftung untereinander nicht erlaubt. Die Verwendung von Materialien unterschiedlicher Hersteller führt ggfls. zum Verlust der bauaufsichtlichen Zulassung.
4. Angaben zur Ausführung
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
Gerüste / Hebebühnen innerhalb des Gebäudes sind entsprechend den, in den Positionen, angegebenen Höhen von AN zu stellen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Alle für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten notwendigen Befestigungsmittel sind vom AN zu liefern und einzubauen. Die Kosten sind in die jeweiligen Positionen einzurechnen.
Der Auftragnehmer wird die ausgeschriebenen Leistungen als Fachunternehmen prüfen und Bedenken hinsichtlich der ausgeschriebenen Materialien, der Ausführungsart usw. mit der Abgabe seines Angebotes schriftlich mitteilen.
Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen. Die Übernahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auftragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der DGVU Vorschrift 1, der allgemeinen und der für das Gewerk besonderen UVV zu.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung.
5. Angaben zur Abrechnung
Die Vergabe erfolgt nach freier Wahl des AG pauschal oder auf Nachweis (Einheitspreisvertrag).
Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Neben- und Besonderen Leistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustelleneinrichtungen sind inbegriffen.
Tagelohnarbeiten sind nur auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen.
Grundlage ist § 15 Abs. 3 VOB/B. Die Nachweise sind werktäglich vorzulegen. Verspätet vorgelegte Tagelohnnachweise werden nicht anerkannt und vergütet.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Der Auftragnehmer garantiert, dass er den Pflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Trägern der Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig nachkommt.
Eventuelle Beanstandungen der baukontrollierenden Behörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenverantwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Die Ausführungsunterlagen werden durch den AG ausschließlich über einen Planserver zur Verfügung gestellt. Der AN erhält mit Auftragserteilung die Zugangsdaten. Der AN ist verpflichtet, eigenständig die aktuelle Planung einzusehen und sich diese herunterzuladen. Pläne und Unterlagen in Papierform werden vom AG nicht verteilt.
ZTV TG-Dämmung
01 Tektalan
01
Tektalan
Base group ZZ.001.0
1 Zweischichtplatte A2 035, gerade Kante, geschraubt
[1]
Zweischichtplatte A2 035, gerade Kante, geschraubt
E
01.__.01 Decke Zweischichtplatte 035 175mm Zweischichtplatte wie beschrieben an Deckenunterseite
Plattendicke: 175 mm (10+165 mm)
01.__.01
Decke Zweischichtplatte 035 175mm
R
674.75
m²
01.__.02 Wand Zweischichtplatte 035 100mm Zweischichtplatte wie beschrieben Raumhoch an Wänden
Plattendicke: 100 mm
01.__.02
Wand Zweischichtplatte 035 100mm
R
305.46
m²
01.__.03 Unterzug 40/40cm 3-seit. Zweischichtplatte 035 100mm Zweischichtplatte wie beschrieben an Unterzug, einschließlich Schnittkantenabdeckprofil aus weißem Stahlblech im Bereich der Plattenschnittkanten.
Anzahl Seiten: 3
Breite: bis 40 cm
Dämmung Unterseite: 100 mm
Höhe bis Deckendämmung: bis 40 cm
Dämmung Seiten: 100 mm
01.__.03
Unterzug 40/40cm 3-seit. Zweischichtplatte 035 100mm
R
90.00
m
01.__.04 Unterzug 55/40cm 3-seit. Zweischichtplatte 035 100mm Zweischichtplatte wie beschrieben an Unterzug, einschlie ßlich Schnittkantenabdeckprofil aus weißem Stahlblech im Bereich der Plattenschnittkanten.
Anzahl Seiten: 3
Breite: bis 55 cm
Dämmung Unterseite: 100 mm
Höhe bis Deckendämmung: bis 30 cm
Dämmung Seiten: 100 mm
01.__.04
Unterzug 55/40cm 3-seit. Zweischichtplatte 035 100mm
R
9.95
m
01.__.05 Schnittkantenabdeckprofil Schnittkantenabdeckprofil aus weißem Stahlblech liefern und im Bereich der Plattenschnittkanten an freien Enden und Außenecken einbauen. Profilabwicklung gemäß den beschriebenen Plattendicken.
01.__.05
Schnittkantenabdeckprofil
B
87.50
m
01.__.06 Schnittkantenabdeckprofil Schnittkantenabdeckprofil aus weißem Stahlblech liefern und im Bereich der Plattenschnittkanten an freien Enden und Außenecken einbauen. Profilabwicklung gemäß den beschriebenen Plattendicken.
01.__.06
Schnittkantenabdeckprofil
A
87.50
m
01.__.07 Anschluss Boden / Sockelausbildung Unterer Abschluss / Bodenanschluss der raumhohen Wanddämmung mit einem Abschlussprofil, welches die komplette Unterseite der Dämmung abdeckt und ca. 3-5 cm über OKFF befestigt ist, einschließlich Befestigungsmittel.
01.__.07
Anschluss Boden / Sockelausbildung
122.85
m
01.__.08 Anarbeiten einzelne Durchführungen Anarbeiten der Decken- und Wanddämmung an vorhandene einzelne Rohrdurchführungen, Abhänger, Gewindestangen etc..
01.__.08
Anarbeiten einzelne Durchführungen
14.00
St
01.__.09 Anarbeiten große Durchführungen Anarbeiten der Decken- und Wanddämmung an vorhandene Durchführungen von mehreren Rohrleitungen oder Kanälen.
01.__.09
Anarbeiten große Durchführungen
9.00
St
01.__.10 Schließen von Durchbrüchen, nachträglich Zulage für nachträgliches Schließen von Wand- und Deckendurchbrüchen mit mehreren Rohrleitungen bei einzelnen in der Fläche ausgesparten Platten.
Eine zusätzlich erforderliche Anfahrt wird gesondert vergütet.
01.__.10
Schließen von Durchbrüchen, nachträglich
O
1.00
St
01.__.11 Türen einflügelig, ohne Laibung Anarbeiten der Wanddämmung an Türöffnungen bis 1,135 / 2,135 m, ohne Abdeckung der Laibung. Abdecken der freien Dämmungsenden mit Kantenprofilen.
Die Lieferung der Profile ist in dieser Position enthalten.
01.__.11
Türen einflügelig, ohne Laibung
10.00
St
02 Abakus white light
02
Abakus white light
Alternative group ZZ.001.1 to ZZ.001.0
2 Schienensystem MF+Miwo WLG 035
[2]
Schienensystem MF+Miwo WLG 035
E
02.__.01 Decke Schienensystem MF+Miwo 035/160mm Dämmung mit Schienensystem wie beschrieben an Deckenunterseite
Dämmstoffdicke: 160 mm
Systemdicke: 175 mm
02.__.01
Decke Schienensystem MF+Miwo 035/160mm
R
674.75
m²
02.__.02 Wand Schienensystem MF+Miwo 035/100mm Dämmung mit Schienensystem wie beschrieben raumhoch an Wänden
Dämmstoffdicke: 100 mm
Systemdicke: 115 mm
02.__.02
Wand Schienensystem MF+Miwo 035/100mm
R
305.46
m²
02.__.03 Unterzug 40/40cm 3-seit. Schienensystem MF-Miwo 035/100mm Dämmung mit Schienensystem wie beschrieben 3-seitig an Unterzügen
Kantenabdeckprofil in weiß an den freien Plattenenden einbauen. Die Lieferung der Profile ist in dieser Position enthalten.
Abwicklung Unterzug ohne Dämmung: bis 1,20 m
Dämmung Unterseite: 100 mm
Dämmung Seiten: 100 mm
02.__.03
Unterzug 40/40cm 3-seit. Schienensystem MF-Miwo 035/100mm
R
90.00
m
02.__.04 Unterzug 55/40cm 3-seit. Schienensystem MF-Miwo 035/100mm Dämmung mit Schienensystem wie beschrieben 3-seitig an Unterzügen
Kantenabdeckprofil in weiß an den freien Plattenenden einbauen. Die Lieferung der Profile ist in dieser Position enthalten.
Abwicklung Unterzug ohne Dämmung: bis 1,35 m
Dämmung Unterseite: 100 mm
Dämmung Seiten: 100 mm
02.__.04
Unterzug 55/40cm 3-seit. Schienensystem MF-Miwo 035/100mm
R
9.95
m
02.__.05 Kantenabdeckprofil 2-fach gekantetes Abdeckprofil aus verzinktem Stahlblech, beschichtet in RAL 9010, zur Abdeckung von offenen Schnittkanten, Ecken und Abschlüssen.
Profilabwicklung gemäß den beschriebenen Plattendicken.
02.__.05
Kantenabdeckprofil
87.50
m
02.__.06 Anschluss Boden / Sockelausbildung Unterer Abschluss / Bodenanschluss der raumhohen Wanddämmung mit einem Abschlussprofil, welches die komplette Unterseite der Dämmung abdeckt und ca. 3-5 cm über OKFF befestigt ist, einschließlich Befestigungsmittel.
02.__.06
Anschluss Boden / Sockelausbildung
122.85
m
02.__.07 Anarbeiten einzelne Durchführungen Anarbeiten der Decken- und Wanddämmung an vorhandene einzelne Rohrdurchführungen, Abhängungen von Kabeltrassen, Gewindestangen etc., einschließlich zusätzlicher Querprofile, Abhänger etc.
Ausführung im Zuge des Deckeneinbaus.
02.__.07
Anarbeiten einzelne Durchführungen
14.00
St
02.__.08 Anarbeiten große Durchführungen Anarbeiten der Decken- und Wanddämmung an vorhandene Durchführungen von mehreren Rohrleitungen oder Kanälen, einschließlich zusätzlicher Querprofile, Abhänger etc.
Ausführung im Zuge des Deckeneinbaus.
02.__.08
Anarbeiten große Durchführungen
9.00
St
02.__.09 Schließen von Durchbrüchen, nachträglich Zulage für nachträgliches Schließen von Wand- und Deckendurchbrüchen mit mehreren Rohrleitungen bei einzelnen in der Fläche ausgesparten Platten, einschließlich zusätzlicher Querprofile, Abhänger etc.
Eine zusätzlich erforderliche Anfahrt wird gesondert vergütet.
02.__.09
Schließen von Durchbrüchen, nachträglich
O
1.00
St
02.__.10 Türen einflügelig, ohne Laibung Anarbeiten der Wanddämmung an Türöffnungen bis 1,135 / 2,135 m, ohne Abdeckung der Laibung. Abdecken der freien Dämmungsenden mit Kantenprofilen.
Die Lieferung der Profile ist in dieser Position enthalten.
02.__.10
Türen einflügelig, ohne Laibung
10.00
St
03 Regie
03
Regie
03.__.01 Stundenlohnarbeiten Mittellohn Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Ebenfalls enthalten sind Kosten für benötigte Kleingeräte und Werkzeuge - Bohrmaschine, Flex, Akkuschrauber u.ä., Standzeiten für benötigte Kfz - Mannschaftstransporter, Werkstattwagen o.ä.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
Mittellohn zur gegenseitigen Verrechnung
03.__.01
Stundenlohnarbeiten Mittellohn
O
1.00
h
03.__.02 Zusätzliche Anfahrt Zusätzliche Anfahrt für nicht vom AN verschuldete, später auszuführende Arbeiten.
03.__.02
Zusätzliche Anfahrt
O
L
1.00
psch