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Unit price EUR
Net total EUR
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. Angebotsbedingungen
Dem Angebot liegen zugrunde und werden Bestandteile des Auftrages:
"Allgemeine Vertragsbedingungen"
diese "Technischen Vertragsbedingungen"
die nachfolgend beschriebenen "Technischen Baubeschreibungen"
die VDE-Vorschriften und -Richtlinien sowie die einschlägigen DIN-
Normen; insbesondere VDE 0100, 0105, 0108 usw., neueste Fassung und
Gelbdruck, sofern diese für die Zukunft Bedeutung haben.
die Vorschriften und Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des
zuständigen EVU und die Vorschriften der gewerblichen
Berufsgenossenschaften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften
nach VBG4.
die einschlägigen Vorschriften und Richtlinien der Deutschen Bundespost.
alle Bauteile für die Datentechnik müssen konform IEEE802.3 sein.
das Leistungsverzeichnis und die evtl. gesondert beiliegenden
Vertragsbedingungen des Bauherrn, bzw. dessen Beauftragten.
die Verdingungsverordnungen für Bauleistungen (VOB) oder, falls
anwendbar, die Verdingungsverordnung für Lieferungen (VOL), soweit nicht
in den Vertragsbedingungen des Bauherrn bzw. dessen Beauftragten anders
lautende Bedingungen festgelegt werden.
zusätzlich vom Gesetzgeber erlassene Grundlagen, die im Baurecht bzw. im
Gewerberecht verankert sind und damit behördliche Auflagen wurden, wie
Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinien, Elt-Bauverordnungen
und sonstige Bauauflagen, entsprechend der jeweiligen Verordnung der
zuständigen Länder.
2. Auftragsabwicklung
Der Auftragnehmer erhält vom Bauherrn bzw. dessen Vertreter der
Bauleitung ein Auftrags-LV und die zugehörigen Planunterlagen, 2 Satz
Pläne.
Der Bieter hat auf Verlangen und insbesondere bei Änderungen
Montagezeichnungen von der Anlage, von der Versorgungsanlage, wie
Verteilungen, Stationen, Fernmeldeanlagen, ELA-, Uhren-, Fernseh-,
Telefonanlagen usw., einschl. Stromlauf- und Aufbaupläne zu erstellen
und vor Beauftragung dem Ingenieurbüro bzw. dem Fachbauleiter zur
Genehmigung vorzulegen. Erst nach Freigabe dieser Pläne kann eine
weitere Beauftragung erfolgen.
Sollten weitere Pläne und Blankette vom Ingenieurbüro zusätzlich
verlangt werden, so werden diese zum Selbstkostenpreis an den
Auftragnehmer abgegeben und berechnet.
Grundsätzlich sind die Kosten für die Erstellung der Montagezeichnungen
bzw. die Kosten der oben erwähnten Aufbau- und Stromlaufpläne mit in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Zwecks genauer Preisgestaltung hat der Bieter vor Abgabe des Angebots
Gelegenheit, die örtlichen Verhältnisse in Augenschein zu nehmen
Nachforderungen scheiden als Folge von Unkenntnis über den tatsächlichen
Arbeitsumfang der jeweiligen Anlagenteile aus. Ebenfalls hat der Bieter
kein Recht, Nachforderungen zu verlangen.
Grundsätzlich hat sich der Bieter vor Einbau von Geräten, wie Schalter,
Steckdosen, Leuchten, Verteilungen usw. durch Vorlage eines Musters
seine schriftliche Genehmigung vom Bauherrn bzw. von der Fachbauleitung
einzuholen.
3. Außervertragliche Arbeiten
Für Bauvorhaben bei EUR 150.000 Auftragssummen ist vom Bieter ein
Monteur bzw. ein Obermonteur zu benennen, der die Baustellenleitung inne
hält. Von diesem ist ein Bautagebuch zu führen, welches wöchentlich dem
Fachbauleiter oder Oberbauleiter (nach Absprache in anderen
Zeitabständen) vorzulegen ist.
Generell hat sich der Bieter bei Nachtragsaufträgen vor Arbeitsbeginn
die Preise schriftlich genehmigen zu lassen. Ansonsten werden diese
Preise von der Fachbauleitung festgelegt und sind vom Bieter nicht
anfechtbar.
Stundenlohnarbeiten dürfen erst begonnen werden, wenn sie vom
Auftraggeber oder von der Fachbauleitung usw. mündlich und schriftlich
in Auftrag gegeben sind und sie dem Auftragnehmer bzw. dem Fachbauleiter
innerhalb von 1 Woche durch Abzeichnen der Stundenlohnzettel schriftlich
bestätigt werden.
Stundenlohnarbeiten verfallen grundsätzlich, wenn sie nicht innerhalb
eines Monates abgerechnet sind.
4. Aufmaß, Abnahme, Revisionszeichnungen
Die Leistung des Auftragnehmers ist durch die Fachbauleitung in jedem
Fall durch eine schriftliche Abnahmeerklärung abzunehmen. Die
Niederschrift der Abnahme mit Datum wird Beginn der
Gewährleistungsfrist.
Eine Abnahme ist spätestens 3 Wochen vor der Übergabe bzw. Abnahme
schriftlich zu beantragen unter gleichzeitiger Vorlage der
Revisionsunterlagen und -zeichnungen. Benötigt werden 2 Satz
Revisionszeichnungen und Revisionsunterlagen von technischen Geräten.
Es sind Revisionszeichnungen mit Kabelverlauf und Kabellängen zu
erstellen sowie Messprotokolle über das statische Durchmessen der
Datenanlagensegmente.
Im Falle der Notwendigkeit eines Aufmaßes, hat der Auftraggeber dies
frühzeitig anzumelden. Nicht mehr aufzumessende Materialien werden vom
Auftraggeber bzw. von der Fachbauleitung ermittelt und festgelegt.
Im Falle, dass Abnahmen durch Sachverständige gesetzlich oder aber vom
Auftraggeber gefordert werden, so hat der Auftragnehmer diese zu
beantragen und mit der Schlussrechnung einzureichen. Die Kosten
sämtlicher durch diese Forderung verursachten Prüfungen gehen zu Lasten
des Auftragnehmers. Dies trifft insbesondere bei notwendigen
Wiederholungsprüfungen zu.
Auch die Kosten für die behördlichen Anmeldungen von Anlagen sind vom
Auftragnehmer zu entrichten.
5. Fristen
Die genauen Bauzeiten und Fristen werden in einem Terminplan festgelegt.
Diesen hat der Auftragnehmer zu überprüfen. Gegebenenfalls muss er
schriftlich Einspruch einlegen, falls diese Termine technisch nicht
einzuhalten sind.
Die im Angebot festgelegten Preise sind Einheitspreise für die Länge der
Bauzeit. Das gilt ebenfalls für die Lohn-, Preis- und
Kupferpreisgestaltung.
Überschreitet jedoch die Baufrist einen Zeitraum von 24 Monaten, so wird
dem Bieter die Möglichkeit der Lohngleitklausel für die Arbeiten nach
dem 24. Monat unter Nachweis der Löhne und Zuschläge zugestanden.
Das gleiche gilt für den Rohstoffpreis des Kupfers.
Dem Angebot ist ein Rohstoffpreis für Kupfer von
EUR 980,00 / 100 kg
zugrunde zu legen.
Die Abrechnung erfolgt nach dem Kupferpreis (DEL-Notiz), der 5 Werktage
nach der Auftragserteilung gültig ist. Dieser Kupferpreis ist vom Bieter
in seiner Auftragsbestätigung aufzuführen und findet nur bei Lieferungen
über 24 Monate hinaus Anwendung.
6. Leitungsverlegung
Bei einer Deckendurchführung ist ein Stahl-Schutz-Rohr bis zu einer Höhe
von 0.10 m über Fertigfußboden zu verlegen, soweit die Leitungsführung
nicht in einem separaten Kabelschacht erfolgt. Auch ein
Kunststoffpanzerrohr ist nunmehr zulässig.
Die Leitungen sind generell nach VDE nur senkrecht und waagerecht in der
oberen Zone von 15 - 45 cm unter der fertigen Deckenfläche, in der
unteren Zone von 15 - 45 cm über der fertigen Fußbodenfläche und in
einer mittleren Zone von 90 - 120 cm über der Fußbodenfläche zu
verlegen. Genauer ist dies in der DIN 18015 Teil 3 festgelegt. Es hat
lediglich eine senkrechte und waagerechte Installation der Leitungen zu
erfolgen.
Die im Leistungsverzeichnis genannten Längen und Maße sind überschlägig
ermittelt.
Vor der Bestellung durch den Auftragnehmer sind die genauen Mengen am
Bau zu ermitteln.
7. Erdausbreitungswiderstand und Schutzmaßnahmen
Generell erhält jedes Neubauvorhaben eine Potentialausgleichserde. Diese
wird in das Fundament des zu erstellenden Baues eingebracht. Eine Fahne
ist im Elektroanschlussraum einzuführen und später auf die
Potentialausgleichsschiene aufzulegen. Der gesamte Potentialausgleich
ist nach den gültigen VDE-Vorschriften durchzuführen.
Bei voneinander getrennten Bauteilen muss auf ein gleiches Erdpotential
geachtet werden.
Der Erdausbreitungswiderstand sowie die Schutzisolation und die
Schutzmaßnahme sind nach Fertigstellung der Arbeiten zu messen und in
einem Messprotokoll festzuhalten. Diese Messprotokolle und eine
Errichterbescheinigung sind der Schlussrechnung beizufügen.
Das Gleiche gilt im Falle einer Abnahme durch einen Sachverständigen. In
diesem Falle muss das Prüfprotokoll ebenfalls der Schlussrechnung
beigelegt werden.
8. Kabel und Leitungen für Heizung, Lüftung, Sanitär
Vorbemerkung:
Die Leitungen für Heizung, Lüftung, Sanitär sind in ausreichender Länge
so zu verlegen, dass sie durch den Lieferanten der Geräte abgesetzt,
eingeführt, aufgelegt und die Anlage in Betrieb genommen werden kann.
Aus Gewährleistungsgründen können die Arbeiten wie Auflegen,
Inbetriebnahme usw. nur dann vom Auftragnehmer des Gewerkes Elektro
durchgeführt werden, wenn ihm diese Arbeiten direkt in Auftrag gegeben
werden.
Das gilt auch für Rechnungsstellung und Abrechnung.
9. Einverständniserklärung
Durch die Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er technisch und
betrieblich in der Lage ist, die im Leistungsverzeichnis genannte
Elektroinstallation selbstverantwortlich zu erstellen.
Er erklärt sich weiterhin mit den vorstehenden Vertragsbedingungen
vollinhaltlich einverstanden.
_____________________, den ________________________
(Ort, Datum)
__________________________________________________
(Stempel und Unterschrift des Bieters)
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1 Verteilungen
1
Verteilungen
Hinweis Verteilungen
Verteilungen
Fabrikat: Striebel & John
Einbaugeräte: ABB
oder gleichwertig
angebotenes
Fakrikat: .............................................
.....................
angebotener
Typ: .................................................
.................
angebotenes Fabr.
Einbauten: ............................................
......................
Kennzeichnungsschilder sind mit Gravur und Text, nach
Angabe, Innen und außen dauerhaft zu befestigen.
Im Zuge der Werk- und Montageplanung ist durch eine
Netzberechnung die Lastfluss- und Kurz-
schlussverhältnisse, sowie die Selektivität der Anlage
graphisch und tabellarisch zu dokumentieren. Die Netz-
berechnung ist mit den Ausführungsplänen der Verteiler-
anlage zur Genehmigung vorzulegen.
Die Kosten sind in den Einzelpreisen zu
berücksichtigen.
Hinweis Verteilungen
1.1 Niederspannungs-Hauptverteilung
1.1
Niederspannungs-Hauptverteilung
1.2 Verteilungseinbauten
1.2
Verteilungseinbauten
2 Zuleitungen und Potentialausgleich
2
Zuleitungen und Potentialausgleich
2.1 Zuleitungen (mit Brandverhalten Eca)
2.1
Zuleitungen (mit Brandverhalten Eca)
2.2 Potentialausgleich
2.2
Potentialausgleich
2.3 Leitungen - Potentialausgleich - (mit
Brandverhalten Eca)
2.3
Leitungen - Potentialausgleich - (mit
Brandverhalten Eca)
3 Elektroinstallation
3
Elektroinstallation
3.1 Schalter, Steckdosen und Geräte
3.1
Schalter, Steckdosen und Geräte
3.2 Leitungen (mit Brandverhalten Eca)
3.2
Leitungen (mit Brandverhalten Eca)
3.3 Leitungen Schwachstrom
3.3
Leitungen Schwachstrom
3.4 Leitungsnetz Brandmeldeanlage
3.4
Leitungsnetz Brandmeldeanlage
3.5 Leitungsnetz Einbruchmeldeanlage
3.5
Leitungsnetz Einbruchmeldeanlage
4 Leitungsführungssysteme
4
Leitungsführungssysteme
4.1 Brüstungs- und Fußbodenkanäle
4.1
Brüstungs- und Fußbodenkanäle
4.2 Sammelhalter
4.2
Sammelhalter
5 Beleuchtung
5
Beleuchtung
5.1 Beleuchtung -Innen-
5.1
Beleuchtung -Innen-
5.2 Beleuchtung -Aussen-
5.2
Beleuchtung -Aussen-
6 Sicherheitsbeleuchtung
6
Sicherheitsbeleuchtung
6.1 Dezentrales Notlicht Versorgungssystem
6.1
Dezentrales Notlicht Versorgungssystem
7 Passives Datennetz
7
Passives Datennetz
Errichtung eines Kupferdatennetzes Klasse EA
Vorbemerkungen für die Errichtung eines
Kupferdatennetzes Klasse EA
Auf das Verkabelungssystem ist eine Hersteller-Garantie
von 25 Jahren zu gewähren. Die Herstellergarantie deckt
im Garantiefall die Kosten des auszutauschenden
Materials und die dadurch entstehenden Montagekosten
ab. Um die Voraussetzungen zur Erlangung der
Herstellergarantie zu erfüllen, muss die Verkabelung
durch einen von Fa. Reichle & De-Massari (R&M)
geschulten und zertifizierten Freenet-Installateur
erfolgen. Dieser hat den Nachweiß einer gültigen
Zertifizierung dem Angebot beizulegen.
Die Herstellergarantie ist nach Fertigstellung des
Projektes bei Fa. R&M zu beantragen. Die Messwerte der
Linkmessungen sind der Fa. R&M zur Überprüfung
vorzulegen und es ist die Abnahme der Verkabelung zu
erwirken.
Anforderung und Zertifikate
Für das Kupfer-Verkabelungssystem der Fa. R&M sind mit
dem Angebot folgende Zertifikate von akkreditierten
Prüflabors vorzulegen, über die Einhaltung:
- der Kategorie 6A Einzelproduktanforderung nach der
ISO/IEC 11801 Ed.2.2:2011-06 und re-embedded nach
IEC 60603-7-51 und IEC 60512-27-100
- der Grenzwerte der Übertragungsklasse EA für die
gesamte Übertragungsstrecke (4-Connector-Model),
Channel-Link nach ISO/IEC 11801 Ed.2.2:2011-06.
- des PVP Standards, Teilnahme an der dauerhaften
Qualitätskontrolle des "GHMT Premium Verification
Program".
- bei der ausschließlichen Verwendung von geschirmten
R&M Produkten und Installation durch einen
Zertifizierten Freenet-Installateur wird für den
Permanent Link eine Systemreserve von 4dB NEXT
garantiert
Das Verkabelungssystem muss vorbereitet sein für die
Aufnahme von:
- Visueller Farbmarkierung mit integriertem
Staubschutz von Dose, Rangierfeld und Rangierkabel
- Mechanischer Codierung von Dose, Rangierfeld und
Rangierkabel
- Mechanischem Aus- und Einsteckschutz von Dose und
Rangierfeld (entriegelbar nur mit Spezialschlüssel)
- Staub- und Feuchtigkeitsschutz bis IP54 von Dose
Normen
Die Produktanforderungen und Messungen basieren auf den
Spezifikationen der Normen:
ISO/IEC 11801 Ed.2.2:2011-06.
DIN-EN 50173-1:2011 und DIN-EN 50173-2:2011, DIN-EN
50173-3:2011, DIN-EN 50173-4:2011, DIN-EN 50173-5:2011
IEC 60603-7-51
Kalibrierung von Messgeräten
Die fristgemäße Kalibrierung des Messgerätes ist
entsprechend Herstellerbestimmungen nachzuweisen. Die
Messungen der Kabelstrecken mit den vorgegebenen NVP-
Werten ist nicht genau genug. Es sind deshalb exakte
Referenzlängen für die Kalibrierung der Messgeräte
vorzustellen. Auf dieser Grundlage wird der neue
mittlere NVP festgelegt und als Standard definiert. Die
Abweichung der Fertigungstoleranzen wird zu Gunsten der
Installationsfirmen ausgelegt.
Klasse EA Messung der Twisted-Pair Kupferverkabelung
Klasse EA Permanentlinkmessung der Kupferverkabelung
nach der ISO/IEC 11801 Ed.2.2:2011-06. Messung und
Auswertung aller in der Norm beschriebenen Parameter
und Dokumentation in Schriftform und auf Datenträger.
Anforderungsprofil für Kupferkabel-Messtechnik
Zur Überprüfung bzw. Zertifizierung von
dienstneutralen, strukturierten Verkabelungen ist ein
Messgerät einzusetzen, das folgende technische
Eigenschaften aufweist.
Eigenschaften:
- Level IV - Genauigkeit gefordert.
- ISO/IEC 11801 Ed.2.2:2011-06 bis 500 MHz
- Messung gemäß Grenzwerten nach DIN-EN 50173-1:2011
und DIN-EN 50173-2:2011, DIN-EN 50173-3:2011,
DIN-EN 50173-4:2011, DIN-EN 50173-5:2011 bis 500 MHz
Messbereich:
Frequenzbereich: 1-500 MHz
geforderte Messparameter:
- Verdrahtungsplan
- Widerstand
- Länge
- Kapazität
- Dämpfung
- DUAL NEXT TM ( Nahnebensprechen von beiden Seiten)
- ACR-N
- Impedanz ( 85 - 115 Ohm)
- Laufzeit / Laufzeitdifferenz
- Dual Return Loss ( Rückflussdämpfung von beiden
Seiten)
- Power Sum NEXT
- Power Sum ACR
- ACR-F (gleichpegliges Übersprechen am fernen Ende)
- Power Sum ACR-F
- Headroom (Systemreserve)
Errichtung eines Kupferdatennetzes Klasse EA
7.1 Datennetz KAT 6A
7.1
Datennetz KAT 6A
7.2 Systembeschreibung "LWL-Netz"
7.2
Systembeschreibung "LWL-Netz"
8 Videoüberwachungsanlage
8
Videoüberwachungsanlage
8.1 Kameratechnik
8.1
Kameratechnik
8.2 Aufzeichnung / Workstation
8.2
Aufzeichnung / Workstation
8.3 Netzwerktechnik
8.3
Netzwerktechnik
8.4 Montage, Programmierung- und
Inbetriebnahme
8.4
Montage, Programmierung- und
Inbetriebnahme
9 Sonstiges
9
Sonstiges
9.1 Stundenlohnarbeiten
9.1
Stundenlohnarbeiten
9.2 Fussbodentemperierung
9.2
Fussbodentemperierung
9.3 Brandabschottungen
9.3
Brandabschottungen
9.4 Dokumentation / Wartung
9.4
Dokumentation / Wartung
9.5 Sachverständigenabnahme
9.5
Sachverständigenabnahme