Zimmer- und Holzbauarbeiten
The Joseph Frankfurt
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Projektbeschreibung Das zu sanierende Gebäude befindet sich in 60329 Frankfurt am Main in der Baseler Straße 27 (Baujahr 1898, Nutzung als Büro bis Juli 2025). Es misst etwa 43 m in der Länge und 19 m in der Breite; die Firsthöhe liegt bei ca. 30 m über Geländeoberkante, die Unterkante des Kellers bei ca. 3,5 m unter Geländeoberkante. Das Bauwerk umfasst ein Erdgeschoss, sechs Obergeschosse sowie ein Kellergeschoss, welches in einer Art Split-Level ausgebildet wurde. Die Außenfassaden des Gebäudes inklusive Durchfahrt und die Geländer der beiden Treppenhäuser stehen unter Denkmalschutz. Das ehemalige Büro- und Verwaltungsgebäude soll repositioniert werden. Hierfür werden drei große Themen angeregt: Die Aktivierung der Keller- und Erdgeschoss Situation - in Form eines Anbaues, das Schaffens eines neuen Nebeneinganges, der Neugestaltung des Haupteinganges, die Umgestaltung des Hofes Der komplette Neuausbau der Innenflächen – entkernen der Bestandsgeschosse, teilweiser Erhalt des Versorgungskernes, Umbau des Versorgungskernes, flexibel gestaltbare Büroflächen Die denkmalgerechten Umbaumaßnahmen in den Dachgeschossen. Summe BGF =    ca. 7.363 m² Mietfläche =   ca. 5.787 m²
Projektbeschreibung
ZTV Zimmerer und Holzbau Zimmerer und Holzbau ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Vorschriften / Richtlinien / Merkblätter Für diesen Leistungsbereich gelten als Vertragsgrundlage: -   Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung    von Bauleistungen (VOB Teil B) in ihrer jeweils neuesten    Fassung -   Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen - ATV    (VOB Teil C) in der jeweils neuesten Fassung -   Die allgemein anerkannten Regeln der Technik in der bei    Abnahme gültigen Fassung. Hierzu gehören insbesondere    die DIN-, EN-, und ISO-Normen, auch soweit sie nicht in der    VOB Teil C benannt sind. Hierzu gehören weiterhin: a)   Erlässe, Merkblätter und Richtlinien für den jeweiligen    Leistungsbereich / Gewerk b)   Verarbeitungshinweise der Material- und Produkthersteller    sowie der Fachverbände und Gemeinschaften c)   Zulassungen sowie Empfehlungen der Fachverbände und     Arbeitskreise d)   die für das Bauvorhaben gültige Landesbauordnung mit allen    zutreffenden Durchführungsverordnungen  und Sonderbau-    richtlinien e)   die Ausführungsrichtlinien der Bauaufsichtsbehörde, techn.    Bestimmungen etc. f)   die für das Bauvorhaben vorliegende Baugenehmigung mit    den hierzu erteilten Auflagen und vorhandenen bautech-    nischen Nachweisen / Gutachten g)   die UVV der Berufsverbände Allgemeine Ausführungshinweise Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes vorhandene Bedenken, die aus der Leistungsbeschreibung und den Planunterlagen abzuleiten sind, anzuzeigen. Spätere Einwände entbinden nicht von der Gewährleistung und berechtigen nicht zu Nachforderungen. Sollten sich Widersprüche zwischen Leistungsbeschreibung, Planunterlagen, Gutachten etc. ergeben, so sind diese vom Bieter mit dem Angebot aufzuzeigen, ansonsten ist die qualitativ hochwertigere Ausführung zu realisieren. In den Preisen ist enthalten, was zur vollständigen, funktionsfähigen und termingerechten Ausführung der ange- botenen Leistungen und Lieferungen notwendig ist sowie alle sonstigen Kosten, die zur Erfüllung sämtlicher Vertrags- bedingungen anfallen, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Mit dem Angebot sollen Prospekte und Datenblätter übergeben werden. Sämtliche sichtbaren Teile sind vor Ausführung mit dem AG zu bemustern. Zur Leistung des AN gehört, wenn vom AG gewünscht, die Herstellung von Mustern als Vorstufe zur endgültigen Ausführung. Alle Maße sind am Bau zu nehmen oder zu überprüfen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen nach DIN ist der Auftraggeber zu verständigen. Dies gilt insbesondere für vorhandene und vorgesehene Winkeltoleranzen. Die vom AG angegebenen Meterrissmarken und Achsen sind in Eigenverantwortung zu übernehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Nachweise (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis und die entsprechenden Leistungserklärungen) vorzulegen. Dies gilt auch für Sonderkonstruktionen und Anpassungsarbeiten. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten hat sich der AN generell über die Lage vorhandener Unterputz-Installationen oder sonstige Bohrbeschränkungen zu informieren. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein. Der NU hat seine Arbeiten rechtzeitig mit allen am Bau Beteiligten zu koordinieren. Bei baustellenbedingten Arbeitsunterbrechungen oder Arbeitsbeschränkungen besteht kein Anspruch auf Vergütung. Erforderliche Arbeits- und Schutzgerüste bis 4m Arbeitshöhe bzw. Sicherungsmaßnahmen während der Bauzeit, sowie Schutzmaßnahmen der hergestellten Leistungen gehören zum Leistungsumfang des Bieters, sofern sie nicht gesondert als LV-Position beschrieben sind und werden nicht gesondert vergütet. Für alle auszuführenden Leistungen können kostengünstigere  Alternativen angeboten werden. Die Wahl der Materialien obliegt dem Bieter sofern der Auftraggeber nicht die Verwendung spezieller Fabrikate bzw. Qualitäten vorschreibt. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit der Bemusterung nachzuweisen. Der Ausführung sind immer die jeweils höheren Forderungen zugrunde zulegen. Besondere Hinweise Vom Bieter ist die Werk- und Montageplanung inklusive der Darstellung aller erforderlichen Anschlüsse und Detailpunkte zu liefern und zur Freigabe vorzulegen. Ein Sparrenplan inkl. der erforderlichen statischen Nachweise ist anzufertigen, sofern dieser nicht vorliegt. Der Bieter hat für alle Materialien vor deren Baustellenanlieferung und Einbau deren Materialeigenschaften und Zertifikate zu belegen.
ZTV Zimmerer und Holzbau
PROJEKTSPEZIFISCHE VORBEMERKUNGEN 00.01 Projekthinweise Gegenstand dieser Ausschreibung sind sämtliche Zimmerer- und Holzbauarbeiten im Zuge der Sanierung, Umgestaltung und Erweiterung des Dachgeschosses eines Bestandsgebäudes. Die bestehende Dachkonstruktion wird teilweise zurückgebaut und durch neue Dachaufbauten ergänzt. Hierzu gehören insbesondere die Anpassung und Ergänzung der Hauptdachkonstruktion, die Herstellung neuer Schleppgauben und Dachgauben, die Verlängerung des bestehenden Zwerchhauses sowie die Anarbeitung an neue Dachterrassenbereiche. Die vorhandene Stahltragkonstruktion des Dachgeschosses bleibt gemäß Planung erhalten und ist in die neue Dachkonstruktion zu integrieren. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sämtliche erforderlichen Zimmerer- und Holzbauarbeiten einschließlich Werkplanung, Abbund, Vorfertigung, Lieferung und Montage. Grundlage der Ausführung sind die Ausschreibungsunterlagen bestehend aus Ausführungsplanung, statischer Berechnung, Detailzeichnungen, Bauteilkatalog sowie den zugehörigen Planunterlagen. Sämtliche Unterlagen sind vom Auftragnehmer vor Angebotsabgabe auf Plausibilität und Ausführbarkeit zu prüfen. Erkennbare Unklarheiten, Widersprüche oder Bedenken sind vor Angebotsabgabe schriftlich anzuzeigen. 00.02 Bestand Es handelt sich um ein Bestandsgebäude. Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse zu informieren. Sämtliche für die Ausführung relevanten Maße, Höhen, Neigungen, Auflager- und Anschlussbedingungen sind vor Fertigungsbeginn vor Ort zu überprüfen. Abweichungen gegenüber den Planunterlagen sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen. 00.03 Vorhandene Stahltragkonstruktion Die vorhandene Stahltragkonstruktion des Dachgeschosses bleibt gemäß Planung und statischer Berechnung erhalten. Die Stahlkonstruktion selbst ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Herstellung sämtlicher erforderlicher Anschlüsse der neuen Holzkonstruktionen an die vorhandene Stahlkonstruktion ist Bestandteil der Leistung und in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren. 00.04 Bauabschnitte Die Ausführung der Dachumbauarbeiten erfolgt abschnittsweise. Nach aktuellem Planungsstand wird von einer Ausführung in drei Bauabschnitten ausgegangen. Die endgültige Abschnittsbildung ist durch den Auftragnehmer im Rahmen seiner Arbeitsvorbereitung zu überprüfen und mit der Bauleitung abzustimmen. Abweichende Vorschläge zur Abschnittsbildung sind zulässig, sofern diese technisch sinnvoll sind und keine Nachteile hinsichtlich Bauablauf, Arbeitssicherheit, Witterungsschutz oder Terminplanung verursachen. Die abschnittsweise Ausführung ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. 00.05 Witterungsschutz Die Dachflächen werden während der Ausführung abschnittsweise geöffnet. Der Umfang der durch den Auftragnehmer zu erbringenden temporären Witterungsschutzmaßnahmen ergibt sich ausschließlich aus den hierfür ausgeschriebenen Positionen des Leistungsverzeichnisses. 00.06 Werkplanung Der Auftragnehmer erstellt sämtliche zur Ausführung erforderlichen Werk-, Detail-, Abbund- und Montagepläne. Die Werkplanung ist vor Fertigungsbeginn der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen. Die Prüfung durch die Bauleitung entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Ausführbarkeit der Planung. 00.07 Abbund Sämtliche Holzkonstruktionen sind einschließlich vollständigem Abbund herzustellen. Der Abbund einschließlich aller erforderlichen Zuschnitte, Ausklinkungen, Bohrungen, Fräsungen, Aussparungen und Kennzeichnungen ist Bestandteil der jeweiligen Positionen. 00.08 Bestandssparren Die Entscheidung über Wiederverwendung, Verstärkung oder Austausch vorhandener Sparren erfolgt nach Freilegung in Abstimmung mit Bauleitung und Tragwerksplaner. Zusätzliche Leistungen werden über die vorgesehenen Bedarfspositionen vergütet. 00.09 Wesentliche Tragglieder In den einzelnen Positionen werden die wesentlichen Tragglieder gemäß statischer Berechnung beschrieben. Die angegebenen Sparren, Pfetten, Pfosten, Schwellen, Rähme, Wechsel und sonstigen Haupttragglieder dienen der Kalkulationsgrundlage. Sämtliche für die fachgerechte und vollständige Herstellung der jeweiligen Konstruktion erforderlichen Nebenhölzer, Anschlusshölzer, Auflagerhölzer, Aussteifungen, Verstärkungen, Verbindungsmittel, Befestigungsmittel und konstruktiven Ergänzungen sind Bestandteil der Leistung, auch wenn diese nicht einzeln aufgeführt sind. Dies gilt insbesondere für Bauteile, die sich aus Statik, Werkplanung oder den anerkannten Regeln der Technik ergeben. 00.10 Holzqualität Sämtliche tragenden Holzbauteile sind entsprechend den Anforderungen der statischen Berechnung auszuführen. Sofern nicht anders angegeben, sind KVH C24 bzw. BSH GL24h vorzusehen. 00.11 Holzrahmenbaukonstruktionen Soweit Holzrahmenbaukonstruktionen Bestandteil der Leistung sind, umfassen diese grundsätzlich: - Schwellen - Ständer - Rähme - Sturzriegel - Brüstungsriegel - Auswechslungen - Aussteifungen - konstruktive Verstärkungen - erforderliche OSB-Aussteifungsbeplankungen Massive Bauteile, Mauerwerksarbeiten, Betonarbeiten sowie Stahlbetonarbeiten sind nicht Bestandteil der Zimmererarbeiten, sofern diese nicht ausdrücklich beschrieben sind. Fenster und Fenstermontage sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. 00.12 Schalungen Dachschalungen sind gemäß Bauteilkatalog auszuführen. Zuschnitt, Befestigung, Aussparungen und Anschlüsse sind Bestandteil der jeweiligen Positionen. 00.13 Schnittstellen zu anderen Gewerken Nicht Bestandteil dieser Ausschreibung sind insbesondere: Dachdeckerarbeiten - Aufsparrendämmung - Konter- und Traglattung - Schieferdeckung - Dachabdichtungen Fensterbau - Fenster - Fenstertüren - Fenstermontage Metallbau - Geländer - Geländerunterkonstruktionen Klempnerarbeiten - Dachrinnen - Fallrohre - Verblechungen - Anschlussbleche - Attikaabdeckungen - Sonderkantteile 00.14 Besondere Leistungen Mit den Einheitspreisen sind sämtliche Nebenleistungen abgegolten, die zur vollständigen und funktionsfähigen Herstellung der ausgeschriebenen Konstruktionen erforderlich sind. Dies gilt auch für Leistungen, die sich aus Planung, Statik, Werkplanung, den örtlichen Gegebenheiten oder den anerkannten Regeln der Technik ergeben und nicht gesondert beschrieben sind. 00.15 Anlieferung und Entladung Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt ausschließlich gemäß der gesondert zur Verfügung gestellten Anfahrtsbeschreibung. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten kann jeweils nur ein Fahrzeug bzw. LKW gleichzeitig die Lade- und Entladezone befahren. Sämtliche zur Anlieferung eingesetzten Fahrzeuge müssen für eine Kranentladung von oben geeignet sein. Hierzu sind Anhänger bzw. Auflieger mit öffenbarem Dach (z. B. Schiebeverdeck) einzusetzen. Eine seitliche Entladung ist aufgrund der Platzverhältnisse nicht möglich. Die Entladung erfolgt ausschließlich mittels Kran. Anlieferungen dürfen ausschließlich innerhalb zuvor abgestimmter und durch die Bauleitung bestätigter Zeitfenster erfolgen. Der Auftragnehmer hat seine Lieferanten, Spediteure und Nachunternehmer entsprechend zu koordinieren. Wartezeiten, Fehlanfahrten, Mehrkosten oder Verzögerungen infolge der Nichtbeachtung dieser Vorgaben gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
PROJEKTSPEZIFISCHE VORBEMERKUNGEN
01 Zimmer-und Holzbauarbeiten
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Zimmer-und Holzbauarbeiten
01.01 WERKPLANUNG UND ARBEITSVORBEREITUNG
01.01
WERKPLANUNG UND ARBEITSVORBEREITUNG
01.02 RÜCKBAUARBEITEN
01.02
RÜCKBAUARBEITEN
01.03 HAUPTDACHKONSTRUKTION
01.03
HAUPTDACHKONSTRUKTION
01.04 SCHLEPPGAUBEN
01.04
SCHLEPPGAUBEN
01.05 DACHGAUBEN
01.05
DACHGAUBEN
01.06 ZWERCH
01.06
ZWERCH
01.07 DACH-UND WANDSCHALUNG, UNTERDECKUNG UND WÄRMEDÄMMUNG
01.07
DACH-UND WANDSCHALUNG, UNTERDECKUNG UND WÄRMEDÄMMUNG