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Vorbemerkungen Vorbemerkungen
Die Einheitsgemeinde Teuchern beabsichtet das denkmalgeschützte Haus des Rittergutes Plotha zu sanieren. Unter Berücksichtigung lokaler Bedürfnisse ist, in enger Zusammenarbeit mit der Bevölkerung, das Konzept für das künftige Rittergut „?LandLeben Plotha“? entstanden.
Anschrift der Baustelle:
Altes Rittergut Plotha
Schulplatz 6
06682 Teuchern / OT Plotha
geplante Baumaßnahmen:
Das historische Rittergut in Plotha, ursprünglich als bischöflicher Sitz für die Naumburger Bischöfe errichtet, diente zuletzt bis 2016 als Bildungsstätte. Die geplante Sanierung soll den Verfall des, speziell für die Gemeinde, bedeutsamen Bauwerkes aufhalten und gleichzeitig die soziokulturellen Strukturen der Region stärken. Das Projekt „?LandLeben“? zielt darauf ab das ehemalige Rittergut als Gemeindehaus generationsübergreifend zu nutzen. Neben Räumen für den ortsansässigen Hort sollen ebenfalls Räume für eine medizinische Versorgung bzw. Betreuungspflege vorgesehen werden. Der Vereins- sowie der Veranstaltungsraum bieten die Möglichkeit das Rittergut zukünftig für vielfältige Kultur- und Freizeitangebote zu nutzen. Bei der denkmalgerechten Sanierung besteht ein zentraler Aspekt darin, dass die Begegnungsstätte zukünftig so variabel wie möglich genutzt werden kann. Besonders im Hinblick auf den Strukturwandel soll die Wiederbelebung des Gebäudes der Abwanderung im ländlichen Raum entgegenwirken, sowie die regionale Identität stärken.
Das Bestandsgebäude ist freistehend und liegt auf einem begrünten Grundstück.
Gebäudeparameter:
max. Länge:ca. 31,32 m
max. Breite:ca. 20,55 m
max. Höhe:ca. 17,64 m (Turmspitze)
Nutzfläche:ca. 787 m²
Nettogrundfläche:ca. 1.265 m²
Bruttogrundfläche:ca. 1.580 m²
Brutto-Rauminhalt:ca. 5.790 m³
Das Bauwerk ist U-förmig ausgebildet, wobei der Innenhof nachträglich überdacht und ein Raum angebaut wurde. Dieser Raum und die Überdachung sollen aufgelöst werden, um den Charakter des Gebäudes wiederherzustellen. Der Zugang zum Gebäude soll zum einen südlich über die bestehende Eingangstür möglich sein, zum anderen wird das Gebäude im Innenhof über zwei im nördlichen Teil neu zu errichtende Treppenräume erschlossen.
Durch das Treppenhaus 1 wird mit einem integrierten Aufzug ein barrierefreier Zugang zum Gebäude sowie allen Etagen geschaffen. Die bestehende Treppe im Foyer, welche vom Erd- ins Obergeschoss führt, das Bleiglasfenster sowie der Fußboden des Foyers werden restauratorisch aufgearbeitet.
Der östliche Teil soll als Saal für Veranstaltungen und Feste mit angrenzender Küche genutzt werden. Die Räumlichkeiten sollen Vereinen, dem Kindergarten, Senioren, sowie der Dorfgemeinschaft zur Verfügung stehen. Derzeitig finden Seniorennachmittage und Veranstaltungen in einem angemieteten Raum statt. Außerdem wird in diesem Bereich das Mittagessen für die Hortkinder bzw. die Besucher einer möglichen Tagespflege ausgegeben.
Im westlichen Gebäudeteil wird neben dem Treppenhaus eine Garderobe für die Hortkinder angeordnet. Über das Foyer erreicht man die Sanitärbereiche, inklusive eines rollstuhlgerechten WCs.
Obergeschoss:
Wenn man das Obergeschoss über das Haupttreppenhaus betritt, erreicht man im Osten den Vereins- und Veranstaltungsraum, welcher der Dorfgemeinschaft für verschiedenste Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden soll. Nördlich davon schließt sich ein Sanitärbereich für Damen, sowie eine rollstuhlgerechte Toilette an. Die Räume im Südwesten sind für eine medizinische Versorgung bzw. Betreuungspflege (z.B. Tagespflege) vorgesehen. Im nordwestlichen Teil wird der zugehörige Verwaltungsbereich entstehen
Dachgeschoss:
Das Dachgeschoss soll dem ortsansässigen Hort zur Verfügung stehen. Außerdem befinden sich hier weitere WC-Anlagen.
baubegleitende Untersuchungen
Während der gesamten Baudurchführung sind begleitend rest- auratorische und holzschutz-technische Untersuchungen durchzuführen und vorschriftsmäßig zu dokumentieren.
Angaben zur Leistungsbeschreibung:
Grundlage des Angebotes ist die Leistungsbeschreibung des Architekten und ggf. ergänzende Planunterlagen. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle des AG zu klären.
Einrichtung, Vorhaltung und Rückbau der eigenen Baustellen- einrichtung für die Ausführung der Arbeiten obliegt dem AN innerhalb der dafür vorgesehenen Flächen.
Container- und Lagerplätze können gemäß Baustelleneinrichtungsplan in den gekennzeichneten Flächen genutzt werden. Die für das Gewerk zur Verfügung stehenden Flächen werden vor Nutzungsaufnahme mit der Bauleitung abge- stimmt. Die Rasenflächen dürfen nicht als Lagerplätze genutzt werden.
Baustellen-WC's, Baustrom, Bauwasser und Beleuchtung werden für die Dauer der Baustelle bereitgestellt und gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen prozentual zur Auftragssumme in Rechnung gestellt.
Das Objekt kann mit vorheriger Anmeldung besichtigt werden.
Vorbemerkungen
Vorbemerkungen
Besondere Hinweise Baustelleneinrichtung Besondere Hinweise Baustelleneinrichtung
Die für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung stehenden Flächen werden vom Auftraggeber (AG) ausgewiesen.
Baustelleneinrichtung auf Grasnarben oder Humus ist nicht gestattet.
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der AN über den Verlauf von Leitungen, Kabeln usw. (unter- und oberirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom AN zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom AN an dem AG ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen.
Der sachliche Geltungsbereich betrifft alle Bauleistungen - mit Ausnahme der Gewerke Gerüstbauarbeiten, Wasserhaltungsarbeiten, Schalungsarbeiten, Ver- bau- und Rammarbeiten, die in der Regel nicht körperlich in das Bauvorhaben eingehen, aber zu seiner Herstellung erforderlich sind.
Von den einschlägigen Normen sind besonders zu beachten:
RSA - Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen;
DIN 18920-:2026-06 Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzen bei
ständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
DIN EN 12352 -Anlagen zur Verkehrssteuerung; Warn- und Sicherheits-
leuchten
DIN EN IEC 61439_
2024-10 Besondere Anforderungen an Niederspannungs-
Schaltgeräte-Kombinationen, die im Freien an öffentlich zugängigen Plätzen aufgestellt werden; Kabelverteiler-
schränke (KVS) in Energieversorgungs- netzen
Gesetzzur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen
RAB 30 -Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse für Koordinatoren nach Baustellenverordnung
die landesbezogenen Richtlinien für Ausführung und Abrechnung von Bau- stelleneinrichtungen sind zu beachten;
die einschlägigen Vorschriften des Arbeits- und Gesund- heitschutzes, des Denkmalschutzes sowie des Umwelt- und Naturschutzes sind zwingend einzu- halten;
die für Verwendung und Einsatz von Stoffen und Bauteilen geltenden Hersteller vorschriften sind bindend;
Besondere Hinweise Baustelleneinrichtung
Besondere Hinweise Baustelleneinrichtung
Kalkulationshinweise Kalkulationshinweise
Die Aufwendungen für folgende Leistungen sind in die Einheitspreise einzu- rechnen:
1. Das unfall-, diebstahlsichere und sachgemäße Lagern sämtlicher zur Baustelle gehörenden Geräte und Materialien sowie das Sichern, Absperren, Beschildern und Beleuchten der Baustelle und des Lagerplatzes gemäß den Bauaufsichts-, Verkehrs- und Unfallverhütungsvorschriften. Eine möglichst geringe Behinderung des Straßenverkehrs ist während der Dauer der Bauarbeiten anzustreben.
Der Aus- und Einbau von vorhandenen Verkehrszeichen und Verkehrs- leittafeln, Sperr- bzw. Leiteinrichtungen jeder Art wie Schutzgeländer, Hinweisschilder usw. im Zusammenhang mit den Bauarbeiten.
Bei der An- und Abfuhr und beim Einbau von sperrigen Bauteilen oder Materialien sind die örtlichen Bedingungen zu beachten.
Container- und Lagerplätze können innerhalb der Baustelle in den gekennzeichneten und befestigten Flächen in begrenzter Menge zur Verfügung gestellt werden. Die für das Gewerk zur Verfügung stehenden Flächen werden vor Nutzungsaufnahme mit der Bauleitung abgestimmt.
Die Ausführung sämtlicher Nebenarbeiten, die mit den genannten Leistungen unmittelbar zusammenhängen einschl. Sicherung und Schutz der im Baustellenbereich vorhandenen Grünflächen, Gehölze und Bäume. Die Baumschutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung ist zu beachten.
Die Rasenflächen dürfen nicht als Lagerplätze genutzt werden.
Baustellen-WC's, Baustrom, Bauwasser und Beleuchtung werden für die Dauer der Baustelle bereitgestellt und gemäß den Vertragsbedingungen prozentual zur Auftragssumme in Rechnung gestellt.
Der Bieter sollte eine Ortsbesichtigung durchführen, um auch seinerseits die äußerlich erkennbaren Umstände der gegebenen Situation bei der Preisbildung zu berücksichtigen.
Kalkulationshinweise
Kalkulationshinweise
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Vorleistung Baustelleneinrichtung
01.01
Vorleistung Baustelleneinrichtung