TGA Planung
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Leistungsverzeichnis Gewerk: Sanitär, Heizung, Lüftung, Kälte, Druckluft Bauvorhaben: Neubau Truck & Bus Servicebetrieb Am Kraichgaublick 74847 Obrigheim Auftraggeber: Gieseke GmbH Leugermannstraße 3 48431 Rheine TGA-Planung: PlanC² GmbH Harderhook 19 46395 Bocholt Datum: 20.02.2026 Christian Ritte
Leistungsverzeichnis
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeines / Leistungsumfang Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die komplette Lieferung und Montage sowie den betriebsfertigen Anschluss und die Übergabe der geplanten Anlage. Mit der Abgabe und Unterzeichnung des Angebotes bestätigt der Bieter alle im LV enthaltenen Vertragsbedingungen und Vorgaben. Die Kosten sämtlicher im Leistungsverzeichnis, insbesondere in den Technischen Vorbemerkungen geforderten Leistungen und Nebenleistungen sind, wenn das LV keine gesonderten Positionen dafür enthält, in die Gemeinkosten bzw. in die Positionen der Leistungsbereiche einzukalkulieren. Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer selbst nicht bestätigte Gegenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet sowie für Eventual- oder Alternativpositionen. Einwände oder Bedenken gegen die Ausführung und das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in technischer Hinsicht sind vom Bieter vor Abgabe seines Angebotes in schriftlicher Form vorzubringen und zu be grüden. Zu einem späterem Zeitpunkt vorgebrachte Einwände sind nicht preisverändernd wirksam. Eine Baustellenbesichtigung nach vorheriger Terminabstimmung mit dem Auftraggeber kann vereinbart werden. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören auch ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Eventual- bzw. Bedarfspositionen werden nur auf ausdrückliche Anordnung des Auftraggebers oder der Objektüber- wachung ausgeführt. Die im LV abgefragten Stundensätze und Zuschläge beziehen sich nur auf Zusatzleistungen, die vorher schriftlich beauftragt werden müssen. Der Auftragnehmer hat mit der Abgabe des Angebotes Auskunft über die Kapazität des in seiner Firma tätigen Personals und die beschäftigten Montagekräfte zu erteilen. Vorschriften Sämtliche Vorschriften, insbesondere Arbeitnehmerschutz-, Umweltschutz-, Baulärm-, Luftreinhalte- und Wassergefährdungsvorschriften sind einzuhalten. Die Kosten für deren Erfüllung sowie auch alle während der Ausführung seiner Leistungen anfallenden Gebühren und Abgaben wie Straßenbenutzungsgebühren, Ausweisgebühren, Mauten, Pachten etc. sind durch den Auftragnehmer zu tragen und in die Einheitspreise einzurechnen. Bei der Ausführung des Auftrages sind die nachfolgenden technischen Vorschriften und Vorgaben in ihrer jeweils gültigen Fassung, soweit zutreffend, einzuhalten: - generelle Gültigkeit hat die VOB, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, neueste Fassung, in allen ihren Teilen - bei Widersprüchen im Vertrag gelten die einzelnen Vertragsteile entsprechend der in der VOB/B, §1, Pkt. 2 beschriebenen Reihenfolge - die Bauordnung des Landes Baden-Württemberg - die einschlägigen DIN/EN-Vorschriften - die einschlägigen VDI/ VDE-Vorschriften - die einschlägigen DVGW-Richtlinien - die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) - die einschlägigen orts-, gewerbe-, feuer- und verkehrspolizeilichen Vorschriften und Zulassungen sowie alle sonstigen betreffenden öffentlich- rechtlichen Bestimmungen und Sonderauflagen - die Verordnungen zur Lebensmittelhygiene sowie die Vorschriften und Regeln der Berufsgenossenschaft - die anerkannten Regeln der Technik sowie die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller der zum Einsatz kommenden Materialien - die Auflagen der zur Abnahme vorgesehenen Institute - die Baustellenordnung des Auftraggebers - an statisch wichtigen Bauteilen dürfen Stemm- und Bohrarbeiten nur mit Genehmigung der Bauleitung und mit geeignetem Werkzeug unter Schonung des Bauwerkes ausgeführt werden - alle körperschallführenden Leitungen sind schallgedämmt durch Wände und Decken zu führen - Brandabschnitte sind vom Auftragnehmer rauchdicht mit zugelassenen Materialien herzustellen (gem. LV-Beschreibung), die Zulassungen/ Nachweise sind vorzulegen - für Aggregate mit Schalldämm-Maßnahmen ist die erreichte Reduzierung des Emmissionspegels anhand von Schallmessungen nachzuweisen
Allgemeine Vorbemerkungen
1 Sanitär
1
Sanitär
Technische Vorbemerkungen für Sanitäranlagen Technische Vorbemerkungen für Sanitäranlagen Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbestimmungen (ATV) für Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen DIN 18381 in der aktuellen Version. 1. Fabrikatsangaben Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate sind in jedem Falle anzubieten. Möchte der Bieter alternative Fabrikate anbieten, so sind diese zu benennen und deren technische Datenblätter dem Angebot beizufügen. Das ausgeschriebene Fabrikat ist dabei als Qualitätsfestlegung zu betrachten. 2. Bauliche Nebenarbeiten Sämtliche Wand- und Deckendurchbrüche sowie Wandschlitze werden bauseits hergestellt und auch wieder geschlossen, soweit dies im Leistungsverzeichnis nicht als eigenständige Position aufgeführt ist. Das Herstellen der Wandschlitze für die eigentlichen Anschlussleitungen zu den Objekten ist, soweit keine Vorwandinstallation vorgesehen ist, im Leistungsverzeichnis aufgeführt und vom Auftragnehmer auszuführen. Das Verschließen erfolgt bauseits. Das Einsetzen sämtlicher Objektbefestigungen sowie Rohrhalterungen ist vom Auftragnehmer auszuführen. 3. Vermeidung von Geräuschentwicklung und Geräuschübertragung Besonderes Augenmerk ist auf die Vermeidung von Geräuschentwicklung und Geräuschübertragung zu legen. Es ist zwingend zu gewährleisten, dass durch das Rohrnetz keine Knack-, Reibungs-, Fließ- und sonstigen Geräusche entstehen. Zu diesem Zweck sind bei allen Rohrdurchführungen durch Wände und Decken Mineralfaser-Halbschalen in ausreichender Stärke und Länge um die Rohre zu legen und diese ausreichend zu befestigen. Sämtliche Rohrhalterungen sind mit erprobten Dämmprofilen aus Spezialgummi auszukleiden. Die DIN-Regel 4109 "Schallschutz im Hochbau" ist zwingend zu beachten, und die dort gestellten Forderungen sind unbedingt einzuhalten. 4. Rohrleitungsmontage Sämtliche Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass eine genügende Ausdehnungsmöglichkeit gegeben ist und dass sie einzeln isoliert werden können. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass alle Leitungen entsprechend den bestehenden Vorschriften ausreichend stark gegen Wärmeverluste gedämmt werden können. Sind im Leistungsverzeichnis keine Wärmedämmungsarbeiten aufgeführt, werden diese getrennt ausgeschrieben und auch ausgeführt. Sichtbare Leitungen sind mit ausreichenden Decken- bzw. Wandabständen zu verlegen. Alle Wand-, Decken- und Fußbodenaustrittsstellen sind mit Kunststoffrosetten zu versehen. Bei Bodenaustritten in Feuchträumen oder Räumen, die feucht geputzt werden, sind ungeteilte Überschiebrohre einzubauen, die gegen den Bodenbelag mit einer dauerelastischen Silikonmasse wasserdicht abzuspritzen sind. Sämtliche Rohrhalterungen sind gegen Körperschallübertragungen entsprechend auszukleiden. Innerhalb der Wand- und Deckendurchführungen sind die Rohre mit Mineralfaser-Halbschalen in ausreichender Stärke und Länge zu umkleiden. Rohraufhängungen dürfen nur als Pendelschellen (keine Rohrbänder) ausgeführt werden und sind jeweils an einer unter der Decke anzubringenden Querschiene zu befestigen. Sämtliche Muffenarmaturen sind mit einer Verschraubung zu montieren, so dass sie jederzeit ohne Trennung der Rohrleitungen ausgewechselt werden können. Diese Verschraubungen sind im Leistungsverzeichnis nicht gesondert aufgeführt und sind daher in die jeweiligen Einheitspreise mit einzurechnen. 5. Anmeldungen zur Erlangung von Genehmigungen bei Versorgungsunternehmen und Behörden Alle Anmeldungen und Genehmigungen sowie Abnahmen bei den Versorgungsunternehmen und Behörden sind vom Auftragnehmer vorzunehmen bzw. zu beschaffen. Hierzu gehört auch die Erstellung und Vorlage von entsprechenden Unterlagen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. 6. Ausländische Erzeugnisse Die Verwendung ausländischer Erzeugnisse und Materialien bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. Sie müssen in jedem Falle den deutschen Gütebestimmungen entsprechen. Die Vorlage eines amtlichen Prüfzeugnisses einer Material-Prüfanstalt mit Sitz in Deutschland kann gefordert werden. Ausnahmeregelungen, hervorgerufen durch den Europäischen Binnenmarkt, bedürfen ebenfalls der Zustimmung des Auftraggebers. 7. Technische Unterlagen Bei Auftragserteilung werden dem Auftragnehmer die technischen Unterlagen des Projektes ausgehändigt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Unterlagen und Berechnungen im Rahmen der Montageplanung zu überprüfen und mit der tatsächlichen Bauausführung zu vergleichen. Anhand dieser Unterlagen und der tatsächlichen Bauausführung sind vom Auftragnehmer innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung die Montagepläne zu fertigen und ein kompletter Satz dem Ingenieurbüro bzw. der Bauleitung vorzulegen. Der Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung den übrigen am Bau tätigen Firmen alle für die Gesamtfunktion erforderlichen Angaben zu machen und falls erforderlich Planunterlagen hierfür zu fertigen. 8. Vollständigkeit der Leistungen In die Preise der einzelnen Positionen sind einzuschließen alle Lieferungen und Leistungen sowie Betriebsstoffe, soweit nicht im Leistungsverzeichnis bauseitige Lieferung oder Ausführung vermerkt ist, die zur betriebsfertigen Herstellung der Gesamteinrichtung erforderlich sind. Die eingetragenen Einheitspreise der einzelnen Leistungen müssen die komplette betriebsfertige Ausführung umfassen, einschließlich Montageauslösungen, Fahrgelder und sonst. Zulagen für das Montagepersonal. Technische Vorbemerkungen für Dämmarbeiten Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbestimmungen (ATV) für Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen DIN 18421 in der aktuellen Version sowie die DIN 4140, DIN 4102 und DIN EN 13501, die Brandschutzrichtlinien, sowie die VDI - Richtlinie 2055. Ausführung Dämmarbeiten Die Ausführung der einzelnen Isolierarbeiten ist in dem nachstehenden Leistungsverzeichnis genau beschrieben. Die Einheitspreise müssen die komplette Ausführung der einzelnen Isolierungen umfassen. Alle evtl. vorgefertigten Bögen, Abzweige, Ausschnitte oder sonstige Nebenarbeiten sind daher in die Einheitspreise mit einzurechnen. Für eventuell vorkommende und erforderlich werdende Montageunterbrechungen erfolgt keine besondere Vergütung. Nach Beendigung der Arbeiten sind alle Armaturen und sowie die angrenzenden Wände und Fußböden zu reinigen. Der anfallende Abfall ist abzufahren. Keine Verwendung gefährlicher Stoffe Es ist erklärtes Ziel des Auftraggebers, dass keine Stoffe verwendet werden, deren Inhalt ganz oder teilweise als gefährlicher Stoff in der Gefahrstoff-Verordnung (Bundesgesetzblatt 1976, Nr. 47, Seite 1470) aufgeführt ist. Gleichwertigkeit der Fabrikate, Alternativen zur Ausschreibung In dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis sind alle vorgegebenen Fabrikate anzubieten. Werden andere Produkte gewählt, so sind diese zu benennen und deren technische Datenblätter dem Angebot beizufügen. Für diese Produkte ist die Qualität, die Gleichwertigkeit und die Konformität mit den europäischen Normen (harmonisierte technische Regeln) und den dazu gehörenden deutschen Anwendungsnormen nachzuweisen. Das ausgeschriebene Fabrikat ist dabei als Qualitätsfestlegung zu betrachten.
Technische Vorbemerkungen für Sanitäranlagen
1.1 Schmutzwasserleitungen und Zubehör
1.1
Schmutzwasserleitungen und Zubehör
1.2 Trinkwasserleitungen und Zubehör
1.2
Trinkwasserleitungen und Zubehör
1.3 Trinkwasserarmaturen
1.3
Trinkwasserarmaturen
1.4 Warmwasserbereitung
1.4
Warmwasserbereitung
1.5 Ausrüstungsgegenstände
1.5
Ausrüstungsgegenstände
1.6 Regenwassernutzungsanlage
1.6
Regenwassernutzungsanlage
1.7 Dämmung
1.7
Dämmung
1.8 Brandschutzdurchführungen
1.8
Brandschutzdurchführungen
1.9 Sonstiges
1.9
Sonstiges
2 Heizung
2
Heizung
Technische Vorbemerkungen für Wärmeversorgungsanlagen Technische Vorbemerkungen für Wärmeversorgungsanlagen Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbestimmungen (ATV) für Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen DIN 18380 in der aktuellen Version. 1. Fabrikatsangaben Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate sind in jedem Falle anzubieten. Möchte der Bieter alternative Fabrikate anbieten, sind diese in einem separaten Angebot anzubieten. Das ausgeschriebene Fabrikat ist dabei als Qualitätsfestlegung zu betrachten. Liegt keine Fabrikatsangabe vor, so ist das angebotene Fabrikat anzugeben. 2. Bauliche Nebenarbeiten Sämtliche Wand- und Deckendurchbrüche sowie Wandschlitze werden bauseits hergestellt und auch wieder geschlossen, soweit dies im Leistungsverzeichnis nicht als eigenständige Position aufgeführt ist. Das Herstellen der Wandschlitze für die eigentlichen Anschlussleitungen zu den Objekten ist, soweit keine Vorwandinstallation vorgesehen ist, im Leistungsverzeichnis aufgeführt und vom Auftragnehmer auszuführen. Das Verschließen erfolgt bauseits. Das Einsetzen sämtlicher Objektbefestigungen sowie Rohrhalterungen ist vom Auftragnehmer auszuführen. 3. Ausführung und Umfang des Fliesenbelages Der Auftragnehmer hat sich vor der Ausführung beim Architekten bzw. der Bauleitung über die Ausführung und den Umfang des vorgesehenen Fliesenbelags der Sanitärräume zu erkundigen. Die in diesen Räumen vorgesehenen Heizkörper und Rohrleitungen, soweit diese vor der Wand verlegt werden, sind dann mit dem entsprechenden Abstand zu installieren. 4. Vermeidung von Geräuschentwicklung und Geräuschübertragung Besonderes Augenmerk ist auf die Vermeidung von Geräuschentwicklung und Geräuschübertragung zu legen. Es ist zwingend zu gewährleisten, dass durch das Rohrnetz keine Knack-, Reibungs-, Fließ- und sonstigen Geräusche entstehen. Zu diesem Zweck sind bei allen Rohrdurchführungen durch Wände und Decken Mineralfaser-Halbschalen in ausreichender Stärke und Länge um die Rohre zu legen und diese ausreichend zu befestigen. Sämtliche Rohrhalterungen sind mit erprobten Dämmprofilen aus Spezialgummi auszukleiden. Die DIN-Regel 4109 "Schallschutz im Hochbau" ist zwingend zu beachten, und die dort gestellten Forderungen sind unbedingt einzuhalten. 5. Rohrleitungsmontage Sämtliche Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass eine genügende Ausdehnungsmöglichkeit gegeben ist und dass sie einzeln isoliert werden können. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass alle Leitungen entsprechend den bestehenden Vorschriften ausreichend stark gegen Wärmeverluste gedämmt werden können. Sind im Leistungsverzeichnis keine Wärmedämmungsarbeiten aufgeführt, werden diese getrennt ausgeschrieben und auch ausgeführt. Sichtbare Leitungen sind mit ausreichenden Decken- bzw. Wandabständen zu verlegen. Alle Wand-, Decken- und Fußbodenaustrittsstellen sind mit Kunststoffrosetten zu versehen. Bei Bodenaustritten in Feuchträumen oder Räumen, die feucht geputzt werden, sind ungeteilte Überschiebrohre einzubauen, die gegen den Bodenbelag mit einer dauerelastischen Silikonmasse wasserdicht abzuspritzen sind. Sämtliche Rohrhalterungen sind gegen Körperschallübertragungen entsprechend auszukleiden. Innerhalb der Wand- und Deckendurchführungen sind die Rohre mit Mineralfaser-Halbschalen in ausreichender Stärke und Länge zu umkleiden. Rohraufhängungen dürfen nur als Pendelschellen (keine Rohrbänder) ausgeführt werden und sind jeweils an einer unter der Decke anzubringenden Querschiene zu befestigen. Sämtliche Muffenarmaturen sind mit einer Verschraubung zu montieren, so dass sie jederzeit ohne Trennung der Rohrleitungen ausgewechselt werden können. Diese Verschraubungen sind im Leistungsverzeichnis nicht gesondert aufgeführt und sind daher in die jeweiligen Einheitspreise mit einzurechnen. 6. Heizkörpermontage Der Mindestabstand vom fertigen Fußboden sind 150 mm und von Oberkante Heizkörper bis Unterkante Abdeckung mit mind. 50 mm ist unbedingt einzuhalten. Sämtliche Heizkörperbefestigungen dürfen bei der Erwärmung und Abkühlung keine Geräusche erzeugen. Das Bohren der Löcher hierzu ist jeweils in die Einheitspreise mit einzurechnen. 7. Elektroinstallationen Die Verkabelung der Pumpen, Schalt- und Regelgeräte oder sonstiger Bauteile, bei denen eine elektrische Stromversorgung erforderlich ist, wird, wenn im Leistungsverzeichnis nicht anders aufgeführt, grundsätzlich von der Elektrofirma ausgeführt. Die einzelnen Kabel werden jedoch vom Elektriker nur in die einzelnen Geräte wie Schaltschränke, Regler, Ventile, Schalter usw. eingeführt. Das Ablängen, Entisolieren und Auflegen der Kabel ist vom Auftragnehmer auszuführen. Er ist hierfür voll verantwortlich. Dem Elektriker ist ein Schaltplan sowie eine Grundrisszeichnung mit den einzelnen Positionen zu übergeben. Der Elektriker ist verpflichtet, die einzelnen Kabel zu kennzeichnen. Die Überprüfung ist jedoch Sache des Auftragnehmers. Die VDE-Vorschriften sind zu beachten. 8. Anmeldungen zur Erlangung von Genehmigungen bei Versorgungsunternehmen und Behörden Alle Anmeldungen und Genehmigungen sowie Abnahmen bei den Versorgungsunternehmen und Behörden sind vom Auftragnehmer vorzunehmen bzw. zu beschaffen. Hierzu gehört auch die Erstellung und Vorlage von entsprechenden Unterlagen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. 9. Ausländische Erzeugnisse Die Verwendung ausländischer Erzeugnisse und Materialien bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. Sie müssen in jedem Falle den deutschen Gütebestimmungen entsprechen. Die Vorlage eines amtlichen Prüfzeugnisses einer Material-Prüfanstalt mit Sitz in Deutschland kann gefordert werden. Ausnahmeregelungen, hervorgerufen durch den Europäischen Binnenmarkt, bedürfen ebenfalls der Zustimmung des Auftraggebers. 10. Technische Unterlagen Bei Auftragserteilung werden dem Auftragnehmer die technischen Unterlagen des Projektes ausgehändigt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Unterlagen und Berechnungen im Rahmen der Montageplanung zu überprüfen und mit der tatsächlichen Bauausführung zu vergleichen. Anhand dieser Unterlagen und der tatsächlichen Bauausführung sind vom Auftragnehmer innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung die Montagepläne zu fertigen und ein kompletter Satz dem Ingenieurbüro bzw. der Bauleitung vorzulegen. Der Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung den übrigen am Bau tätigen Firmen alle für die Gesamtfunktion erforderlichen Angaben zu machen und falls erforderlich Planunterlagen hierfür zu fertigen. 11. Vollständigkeit der Leistungen In die Preise der einzelnen Positionen sind einzuschließen alle Lieferungen und Leistungen sowie Betriebsstoffe, soweit nicht im Leistungsverzeichnis bauseitige Lieferung oder Ausführung vermerkt ist, die zur betriebsfertigen Herstellung der Gesamteinrichtung erforderlich sind. Die eingetragenen Einheitspreise der einzelnen Leistungen müssen die komplette betriebsfertige Ausführung umfassen, einschließlich Montageauslösungen, Fahrgelder und sonst. Zulagen für das Montagepersonal. Technische Vorbemerkungen für Dämmarbeiten Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbestimmungen (ATV) für Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen DIN 18421 in der aktuellen Version sowie die DIN 4140, DIN 4102 und DIN EN 13501, die Brandschutzrichtlinien, sowie die VDI - Richtlinie 2055. Ausführung Dämmarbeiten Die Ausführung der einzelnen Isolierarbeiten ist in dem nachstehenden Leistungsverzeichnis genau beschrieben. Die Einheitspreise müssen die komplette Ausführung der einzelnen Isolierungen umfassen. Alle evtl. vorgefertigten Bögen, Abzweige, Ausschnitte oder sonstige Nebenarbeiten sind daher in die Einheitspreise mit einzurechnen. Für eventuell vorkommende und erforderlich werdende Montageunterbrechungen erfolgt keine besondere Vergütung. Nach Beendigung der Arbeiten sind alle Armaturen und sowie die angrenzenden Wände und Fußböden zu reinigen. Der anfallende Abfall ist abzufahren. Keine Verwendung gefährlicher Stoffe Es ist erklärtes Ziel des Auftraggebers, dass keine Stoffe verwendet werden, deren Inhalt ganz oder teilweise als gefährlicher Stoff in der Gefahrstoff-Verordnung (Bundesgesetzblatt 1976, Nr. 47, Seite 1470) aufgeführt ist. Gleichwertigkeit der Fabrikate, Alternativen zur Ausschreibung In dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis sind alle vorgegebenen Fabrikate anzubieten. Werden andere Produkte gewählt, so sind diese zu benennen und deren technische Datenblätter dem Angebot beizufügen. Für diese Produkte ist die Qualität, die Gleichwertigkeit und die Konformität mit den europäischen Normen (harmonisierte technische Regeln) und den dazu gehörenden deutschen Anwendungsnormen nachzuweisen. Das ausgeschriebene Fabrikat ist dabei als Qualitätsfestlegung zu betrachten.
Technische Vorbemerkungen für Wärmeversorgungsanlagen
2.1 Wärmeerzeugung
2.1
Wärmeerzeugung
2.2 Armaturen
2.2
Armaturen
2.3 Rohrleitung
2.3
Rohrleitung
2.4 Dämmung
2.4
Dämmung
2.5 Brandschutzdurchführungen
2.5
Brandschutzdurchführungen
2.6 Raumheizflächen
2.6
Raumheizflächen
2.7 Sonstiges
2.7
Sonstiges
3 Lüftung
3
Lüftung
Technische Vorbemerkungen für Lüftungsanlagen Technische Vorbemerkungen für Lüftungsanlagen Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbestimmungen (ATV) für Raumlufttechnische Anlagen DIN 18379 in der aktuellen Version. 1. Fabrikatsangaben Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate sind in jedem Falle anzubieten. Möchte der Bieter alternative Fabrikate anbieten, so sind diese zu benennen und deren technische Datenblätter dem Angebot beizufügen. Das ausgeschriebene Fabrikat ist dabei als Qualitätsfestlegung zu betrachten. 2. Vermeidung von Geräuschentwicklung und Geräuschübertragung Besonderes Augenmerk ist auf die Vermeidung von Geräuschentwicklungen und Geräuschübertragungen zu legen. Es ist zwingend zu gewährleisten, dass durch die Lüftungskanäle und Lüftungsrohre keine Geräusche in die angrenzenden Räume übertragen werden und keine Strömungs-, Körperschall oder sonstigen Geräu- sche entstehen. Zu diesem Zweck sind bei allen Kanal- und Rohrdurchführungen durch Wände und Decken Mineralfasermatten in ausreichender Stärke und Länge um die Lüftungskanäle und -rohre zu legen und diese ausreichend zu befestigen. Lüftungskanäle sind entsprechend den Druckverhältnissen mit geeigneten Versteifungen zu versehen und gegen Geräuschentwicklung beim Ein- und Ausschalten der Anlagen zu sichern. 3. Schallschutz Sämtliche Halterungen sind mit erprobten Dämmprofilen aus Spezial-Gummi auszukleiden. Die DIN-Regel 4109 "Schallschutz im Hochbau" ist zwingend zu beachten, und die dort gestellten Forderungen sind unbedingt einzuhalten. Weiter zu beachten ist der zugelassene Schallpegel in den einzelnen Räumen gemäß den VDI-Richtlinien 2052 und 2058 oder den im Leistungsverzeichnis festgelegten Vorgaben. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Einfügungsdämpfungen der einzelnen Schalldämpfer basieren auf Angaben der Gerätehersteller, die der Planung zugrunde lagen. Diese sind vor der Ausführung aufgrund der endgültigen Gerätedaten und Erfordernisse nachzuprüfen. 4. Kanal- und Rohrmontage Sämtliche Lüftungskanäle und -rohre sind so zu verlegen, dass eine genügende Ausdehnungsmöglichkeit gegeben ist und dass sie einzeln isoliert werden können. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sie entsprechend den bestehenden Vorschriften ausreichend stark gegen Wärmeverluste gedämmt werden können. Sind im Leistungsverzeichnis keine Wärmedämmungsarbeiten aufgeführt, werden diese getrennt ausgeschrieben und auch ausgeführt. Sichtbare Lüftungskanäle und -rohre sind mit ausreichenden Decken- bzw. Wandabständen zu verlegen. Das Aufhängematerial ist in verzinkter Ausführung vorzusehen. Es sind ausreichende Inspektions- und Reinigungsöffnungen einzubauen. Ausreichende Luftmengen-Messöffnungen sind an gut zugänglichen und strömungsgünstigen Stellen anzuordnen. Die Befestigung der Rohre erfolgt an der Stahlbetondecke im EG sowie im OG an dem Trapezblech der Dachkonstruktion. Leitern und weitere Hilfsmittel sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Die Rohre sind bei Durchführungen durch Wände oder Decken, soweit diese nicht gedämmt sind, mit 30 mm starker Mineralwolle, Baustoffklasse A1 nichtbrennbar, zu umwickeln, abzukleben und gegen Beschädigung zu schützen. Sämtliche Lüftungskanäle und -rohre sind ca. alle 3 m mit farblichen Richtungs- und Mediumspfeilen als Aufkleber zu kennzeichnen. Wand- und Deckendurchbrüche sind bereits angelegt oder als separate Position beschrieben. Die Werk- und Montagepläne sind dem Auftraggeber rechtzeitig vor Montagebeginn zu übergeben. 5. Elektroinstallationen Die Verkabelung der Schalt- und Regelgeräte oder sonstiger Bauteile, bei denen eine elektrische Stromversorgung erforderlich ist, wird, wenn im Leistungsverzeichnis nicht anders aufgeführt, grundsätzlich von der Elektrofirma ausgeführt. Die einzelnen Kabel werden jedoch vom Elektriker nur in die einzelnen Geräte wie Schaltschränke, Regler, Schalter usw. eingeführt. Das Ablängen, Entisolieren und Auflegen der Kabel ist vom Auftragnehmer auszuführen. Er ist hierfür voll verantwortlich. Dem Elektriker ist ein Schaltplan sowie eine Grundrisszeichnung mit den einzelnen Positionen zu übergeben. Der Elektriker ist verpflichtet, die einzelnen Kabel zu kennzeichnen. Die Überprüfung ist jedoch Sache des Auftragnehmers. Die VDE-Vorschriften sind zu beachten. 6. Anmeldungen, Genehmigungen und Abnahmen Alle Anmeldungen und Genehmigungen sowie Abnahmen bei den Behörden und Sachverständigen sind vom Auftragnehmer vorzunehmen bzw. zu beschaffen. Hierzu gehören auch die Erstellung und Vorlage von entsprechenden Unterlagen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. 7. Ausländische Erzeugnisse Die Verwendung ausländischer Erzeugnisse und Materialien bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. Sie müssen in jedem Falle den deutschen Gütebestimmungen entsprechen. Die Vorlage eines amtlichen Prüfzeugnisses einer Material-Prüfanstalt mit Sitz in Deutschland kann gefordert werden. Ausnahmeregelungen, hervorgerufen durch den Europäischen Binnenmarkt bedürfen, ebenfalls der Zustimmung des Auftraggebers. 8. Technische Unterlagen Bei Auftragserteilung werden dem Auftragnehmer die technischen Unterlagen des Projektes ausgehändigt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Unterlagen und Berechnungen im Rahmen der Montageplanung zu überprüfen und mit der tatsächlichen Bauausführung zu vergleichen. Der Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung den übrigen am Bau tätigen Firmen alle für die Gesamtfunktion erforderlichen Angaben zu machen und falls erforderlich Planunterlagen hierfür zu fertigen. Die Fertigung und Montage auf der Bau- stelle darf nur nach vom Auftraggeber genehmigten Montageplänen erfolgen. Diese sind in zweifacher Ausfertigung rechtzeitig der Bauleitung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. 9. Vollständigkeit der Leistungen In die Preise der einzelnen Positionen sind einzuschließen alle Lieferungen und Leistungen sowie Betriebsstoffe, soweit nicht im Leistungsverzeichnis bauseitige Lieferung oder Ausführung vermerkt ist, die zur betriebsfertigen Herstellung der Gesamteinrichtung erforderlich sind. Die eingetragenen Einheitspreise der einzelnen Leistungen müssen die komplette betriebsfertige Ausführung umfassen, einschließlich Montageauslösungen, Fahrgelder und sonst. Zulagen für das Montagepersonal. Technische Vorbemerkungen für Dämmarbeiten Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbestimmungen (ATV) für Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen DIN 18421 in der aktuellen Version sowie die DIN 4140, DIN 4102 und DIN EN 13501, die Brandschutzrichtlinien, sowie die VDI - Richtlinie 2055. Ausführung Dämmarbeiten Die Ausführung der einzelnen Isolierarbeiten ist in dem nachstehenden Leistungsverzeichnis genau beschrieben. Die Einheitspreise müssen die komplette Ausführung der einzelnen Isolierungen umfassen. Alle evtl. vorgefertigten Bögen, Abzweige, Ausschnitte oder sonstige Nebenarbeiten sind daher in die Einheitspreise mit einzurechnen. Für eventuell vorkommende und erforderlich werdende Montageunter- brechungen erfolgt keine besondere Vergütung. Nach Beendigung der Arbeiten sind alle angrenzenden Wände und Fußböden zu reinigen. Der anfallende Abfall ist abzufahren. Keine Verwendung gefährlicher Stoffe Es ist erklärtes Ziel des Auftraggebers, dass keine Stoffe verwendet werden, deren Inhalt ganz oder teilweise als gefährlicher Stoff in der Gefahrstoff-Verordnung (Bundesgesetzblatt 1976, Nr. 47, Seite 1470) aufgeführt ist. Gleichwertigkeit der Fabrikate, Alternativen zur Ausschreibung In dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis sind alle vorgegebenen Fabrikate anzubieten. Werden andere Produkte gewählt, so sind diese zu benennen und deren technische Datenblätter dem Angebot beizufügen. Für diese Produkte ist die Qualität, die Gleichwertigkeit und die Konformität mit den europäischen Normen (harmonisierte technische Regeln) und den dazu gehörenden deutschen Anwendungsnormen nachzuweisen. Das ausgeschriebene Fabrikat ist dabei als Qualitätsfestlegung zu betrachten.
Technische Vorbemerkungen für Lüftungsanlagen
3.1 Zu- und Abluftanlage Büro
3.1
Zu- und Abluftanlage Büro
3.2 Abluftventilator Waschhalle
3.2
Abluftventilator Waschhalle
3.3 Abluftventilator Öllagerräume
3.3
Abluftventilator Öllagerräume
3.4 Be- und Entlüftung Kompressor
3.4
Be- und Entlüftung Kompressor
3.5 Sonstiges
3.5
Sonstiges
4 Kälte
4
Kälte
Technische Vorbemerkungen für Kälteanlagen Technische Vorbemerkungen für Kälteanlagen 1. Fabrikatsangaben Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate sind in jedem Falle anzubieten. Möchte der Bieter alternative Fabrikate anbieten, sind diese in einem separaten Angebot anzubieten. Das ausgeschriebene Fabrikat ist dabei als Qualitätsfestlegung zu betrachten. Liegt keine Fabrikatsangabe vor, so ist das angebotene Fabrikat anzugeben. 2. Bauliche Nebenarbeiten Sämtliche Wand- und Deckendurchbrüche sowie Wandschlitze werden bauseits hergestellt und auch wieder geschlossen, soweit dies im Leistungsverzeichnis nicht als eigenständige Position aufgeführt ist. Das Herstellen der Wandschlitze für die eigentlichen Anschlussleitungen zu den Objekten ist, soweit keine Vorwandinstallation vorgesehen ist, im Leistungsverzeichnis aufgeführt und vom Auftragnehmer auszuführen. Das Verschließen erfolgt bauseits. Das Einsetzen sämtlicher Objektbefestigungen sowie Rohrhalterungen ist vom Auftragnehmer auszuführen. 3. Vermeidung von Geräuschentwicklung und Geräuschübertragung Besonderes Augenmerk ist auf die Vermeidung von Geräuschentwicklung und Geräuschübertragung zu legen. Es ist zwingend zu gewährleisten, dass durch das Rohrnetz keine Knack-, Reibungs-, Fließ- und sonstigen Geräusche entstehen. Zu diesem Zweck sind bei allen Rohrdurchführungen durch Wände und Decken Mineralfaser-Halbschalen in ausreichender Stärke und Länge um die Rohre zu legen und diese ausreichend zu befestigen. Sämtliche Rohrhalterungen sind mit erprobten Dämmprofilen aus Spezialgummi auszukleiden. Die DIN-Regel 4109 "Schallschutz im Hochbau" ist zwingend zu beachten, und die dort gestellten Forderungen sind unbedingt einzuhalten. 4. Rohrleitungsmontage Sämtliche Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass eine genügende Ausdehnungsmöglichkeit gegeben ist und dass sie einzeln isoliert werden können. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass alle Leitungen entsprechend den bestehenden Vorschriften ausreichend stark gegen Wärmeverluste gedämmt werden können. Sind im Leistungsverzeichnis keine Wärmedämmungsarbeiten aufgeführt, werden diese getrennt ausgeschrieben und auch ausgeführt. Sichtbare Leitungen sind mit ausreichenden Decken- bzw. Wandabständen zu verlegen. Alle Wand-, Decken- und Fußbodenaustrittsstellen sind mit Kunststoffrosetten zu versehen. Bei Bodenaustritten in Feuchträumen oder Räumen, die feucht geputzt werden, sind ungeteilte Überschiebrohre einzubauen, die gegen den Bodenbelag mit einer dauerelastischen Silikonmasse wasserdicht abzuspritzen sind. Sämtliche Rohrhalterungen sind gegen Körperschallübertragungen entsprechend auszukleiden. Rohraufhängungen dürfen nur als Pendelschellen (keine Rohrbänder) ausgeführt werden und sind jeweils an einer unter der Decke anzubringenden Querschiene zu befestigen. 5. Elektroinstallationen Die Verkabelung der Schalt- und Regelgeräte oder sonstiger Bauteile, bei denen eine elektrische Stromversorgung erforderlich ist, wird, wenn im Leistungsverzeichnis nicht anders aufgeführt, grundsätzlich von der Elektrofirma ausgeführt. Die einzelnen Kabel werden jedoch vom Elektriker nur in die einzelnen Geräte wie Schaltschränke, Regler, Ventile, Schalter usw. eingeführt. Das Ablängen, Entisolieren und Auflegen der Kabel ist vom Auftragnehmer auszuführen. Er ist hierfür voll verantwortlich. Dem Elektriker ist ein Schaltplan sowie eine Grundrisszeichnung mit den einzelnen Positionen zu übergeben. Der Elektriker ist verpflichtet, die einzelnen Kabel zu kennzeichnen. Die Überprüfung ist jedoch Sache des Auftragnehmers. Die VDE-Vorschriften sind zu beachten. 6. Anmeldungen zur Erlangung von Genehmigungen bei Behörden Alle Anmeldungen und Genehmigungen sowie Abnahmen bei den Behörden sind vom Auftragnehmer vorzunehmen bzw. zu beschaffen. Hierzu gehört auch die Erstellung und Vorlage von entsprechenden Unterlagen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. 7. Ausländische Erzeugnisse Die Verwendung ausländischer Erzeugnisse und Materialien bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. Sie müssen in jedem Falle den deutschen Gütebestimmungen entsprechen. Die Vorlage eines amtlichen Prüfzeugnisses einer Material-Prüfanstalt mit Sitz in Deutschland kann gefordert werden. Ausnahmeregelungen, hervorgerufen durch den Europäischen Binnenmarkt, bedürfen ebenfalls der Zustimmung des Auftraggebers. 8. Technische Unterlagen Bei Auftragserteilung werden dem Auftragnehmer die technischen Unterlagen des Projektes ausgehändigt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Unterlagen und Berechnungen im Rahmen der Montageplanung zu überprüfen und mit der tatsächlichen Bauausführung zu vergleichen. Anhand dieser Unterlagen und der tatsächlichen Bauausführung sind vom Auftragnehmer innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung die Montagepläne zu fertigen und ein kompletter Satz dem Ingenieurbüro bzw. der Bauleitung vorzulegen. Der Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung den übrigen am Bau tätigen Firmen alle für die Gesamtfunktion erforderlichen Angaben zu machen und falls erforderlich Planunterlagen hierfür zu fertigen. 9. Vollständigkeit der Leistungen In die Preise der einzelnen Positionen sind einzuschließen alle Lieferungen und Leistungen sowie Betriebsstoffe, soweit nicht im Leistungsverzeichnis bauseitige Lieferung oder Ausführung vermerkt ist, die zur betriebsfertigen Herstellung der Gesamteinrichtung erforderlich sind. Die eingetragenen Einheitspreise der einzelnen Leistungen müssen die komplette betriebsfertige Ausführung umfassen, einschließlich Montageauslösungen, Fahrgelder und sonst. Zulagen für das Montagepersonal. Technische Vorbemerkungen für Dämmarbeiten Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbestimmungen (ATV) für Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen DIN 18421 in der aktuellen Version sowie die DIN 4140, DIN 4102 und DIN EN 13501, die Brandschutzrichtlinien, sowie die VDI - Richtlinie 2055. Ausführung Dämmarbeiten Die Ausführung der einzelnen Isolierarbeiten ist in dem nachstehenden Leistungsverzeichnis genau beschrieben. Die Einheitspreise müssen die komplette Ausführung der einzelnen Isolierungen umfassen. Alle evtl. vorgefertigten Bögen, Abzweige, Ausschnitte oder sonstige Nebenarbeiten sind daher in die Einheitspreise mit einzurechnen. Für eventuell vorkommende und erforderlich werdende Montageunterbrechungen erfolgt keine besondere Vergütung. Nach Beendigung der Arbeiten sind alle Armaturen und sowie die angrenzenden Wände und Fußböden zu reinigen. Der anfallende Abfall ist abzufahren. Keine Verwendung gefährlicher Stoffe Es ist erklärtes Ziel des Auftraggebers, dass keine Stoffe verwendet werden, deren Inhalt ganz oder teilweise als gefährlicher Stoff in der Gefahrstoff-Verordnung (Bundesgesetzblatt 1976, Nr. 47, Seite 1470) aufgeführt ist. Gleichwertigkeit der Fabrikate, Alternativen zur Ausschreibung In dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis sind alle vorgegebenen Fabrikate anzubieten. Werden andere Produkte gewählt, so sind diese zu benennen und deren technische Datenblätter dem Angebot beizufügen. Für diese Produkte ist die Qualität, die Gleichwertigkeit und die Konformität mit den europäischen Normen (harmonisierte technische Regeln) und den dazu gehörenden deutschen Anwendungsnormen nachzuweisen. Das ausgeschriebene Fabrikat ist dabei als Qualitätsfestlegung zu betrachten.
Technische Vorbemerkungen für Kälteanlagen
4.1 Kälteerzeugung
4.1
Kälteerzeugung
4.2 Rohrleitung & Dämmung
4.2
Rohrleitung & Dämmung
4.3 Brandschutzdurchführungen
4.3
Brandschutzdurchführungen
4.4 Sonstiges
4.4
Sonstiges
5 Druckluft
5
Druckluft
Technische Vorbemerkungen für Druckluftanlagen Technische Vorbemerkungen für Druckluftanlagen 1. Fabrikatsangaben Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate sind in jedem Falle anzubieten. Möchte der Bieter alternative Fabrikate anbieten, so sind diese zu benennen und deren technische Datenblätter dem Angebot beizufügen. Das ausgeschriebene Fabrikat ist dabei als Qualitätsfestlegung zu betrachten. 2. Bauliche Nebenarbeiten Sämtliche Wand- und Deckendurchbrüche sowie Wandschlitze werden bauseits hergestellt und auch wieder geschlossen, soweit dies im Leistungsverzeichnis nicht als eigenständige Position aufgeführt ist. Das Herstellen der Wandschlitze für die eigentlichen Anschlussleitungen zu den Objekten ist, soweit keine Vorwandinstallation vorgesehen ist, im Leistungsverzeichnis aufgeführt und vom Auftragnehmer auszuführen. Das Verschließen erfolgt bauseits. Das Einsetzen sämtlicher Objektbefestigungen sowie Rohrhalterungen ist vom Auftragnehmer auszuführen. 3. Vermeidung von Geräuschentwicklung und Geräuschübertragung Besonderes Augenmerk ist auf die Vermeidung von Geräuschentwicklung und Geräuschübertragung zu legen. Es ist zwingend zu gewährleisten, dass durch das Rohrnetz keine Knack-, Reibungs- und sonstigen Geräusche entstehen. Zu diesem Zweck sind bei allen Rohrdurchführungen durch Wände und Decken Mineralfaser-Halbschalen in ausreichender Stärke und Länge um die Rohre zu legen und diese ausreichend zu befestigen. Sämtliche Rohrhalterungen sind mit erprobten Dämmprofilen aus Spezialgummi auszukleiden. Die DIN-Regel 4109 "Schallschutz im Hochbau" ist zwingend zu beachten, und die dort gestellten Forderungen sind unbedingt einzuhalten. 4. Rohrleitungsmontage Sämtliche Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass eine genügende Ausdehnungsmöglichkeit gegeben ist und dass sie einzeln isoliert werden können. Sichtbare Leitungen sind mit ausreichenden Decken- bzw. Wandabständen zu verlegen. Alle Wand-, Decken- und Fußbodenaustrittsstellen sind mit Kunststoffrosetten zu versehen. Sämtliche Rohrhalterungen sind gegen Körperschallübertragungen entsprechend auszukleiden. Rohraufhängungen dürfen nur als Pendelschellen (keine Rohrbänder) ausgeführt werden und sind jeweils an einer unter der Decke anzubringenden Querschiene zu befestigen. 5. Ausländische Erzeugnisse Die Verwendung ausländischer Erzeugnisse und Materialien bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. Sie müssen in jedem Falle den deutschen Gütebestimmungen entsprechen. Die Vorlage eines amtlichen Prüfzeugnisses einer Material-Prüfanstalt mit Sitz in Deutschland kann gefordert werden. Ausnahmeregelungen, hervorgerufen durch den Europäischen Binnenmarkt, bedürfen ebenfalls der Zustimmung des Auftraggebers. 6. Technische Unterlagen Bei Auftragserteilung werden dem Auftragnehmer die technischen Unterlagen des Projektes ausgehändigt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Unterlagen und Berechnungen im Rahmen der Montageplanung zu überprüfen und mit der tatsächlichen Bauausführung zu vergleichen. Anhand dieser Unterlagen und der tatsächlichen Bauausführung sind vom Auftragnehmer innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung die Montagepläne zu fertigen und ein kompletter Satz dem Ingenieurbüro bzw. der Bauleitung vorzulegen. Der Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung den übrigen am Bau tätigen Firmen alle für die Gesamtfunktion erforderlichen Angaben zu machen und falls erforderlich Planunterlagen hierfür zu fertigen. 7. Vollständigkeit der Leistungen In die Preise der einzelnen Positionen sind einzuschließen alle Lieferungen und Leistungen sowie Betriebsstoffe, soweit nicht im Leistungsverzeichnis bauseitige Lieferung oder Ausführung vermerkt ist, die zur betriebsfertigen Herstellung der Gesamteinrichtung erforderlich sind. Die eingetragenen Einheitspreise der einzelnen Leistungen müssen die komplette betriebsfertige Ausführung umfassen, einschließlich Montageauslösungen, Fahrgelder und sonst. Zulagen für das Montagepersonal. Keine Verwendung gefährlicher Stoffe Es ist erklärtes Ziel des Auftraggebers, dass keine Stoffe verwendet werden, deren Inhalt ganz oder teilweise als gefährlicher Stoff in der Gefahrstoff-Verordnung (Bundesgesetzblatt 1976, Nr. 47, Seite 1470) aufgeführt ist. Gleichwertigkeit der Fabrikate, Alternativen zur Ausschreibung In dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis sind alle vorgegebenen Fabrikate anzubieten. Werden andere Produkte gewählt, so sind diese zu benennen und deren technische Datenblätter dem Angebot beizufügen. Für diese Produkte ist die Qualität, die Gleichwertigkeit und die Konformität mit den europäischen Normen (harmonisierte technische Regeln) und den dazu gehörenden deutschen Anwendungsnormen nachzuweisen. Das ausgeschriebene Fabrikat ist dabei als Qualitätsfestlegung zu betrachten.
Technische Vorbemerkungen für Druckluftanlagen
5.1 Rohrleitung & Armaturen
5.1
Rohrleitung & Armaturen
5.2 Brandschutzdurchführungen
5.2
Brandschutzdurchführungen
5.3 Sonstiges
5.3
Sonstiges
6 Allg. Sonstiges
6
Allg. Sonstiges
6.1 Sonstiges
6.1
Sonstiges
6.2 Kernbohrungen
6.2
Kernbohrungen