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Ausschreibungsergänzungen Nachhaltiges Bauen DGNB+QNG 1. Allgemeine Vorbemerkungen für nachhaltiges Bauen gemäß DGNB & QNGDas Bauvorhaben wird als nachhaltiges Gebäude geplant und ausgeführt. Für den Bauherren sind daher die Umweltverträglichkeit der Bauprodukte, die Qualität der Ausführung, der Verzicht auf Schadstoffe sowie die Minimierung von Umweltbelastungen durch die Baustelle besonders wichtig. Mit Fertigstellung des Gebäudes beabsichtigt der Bauherr eine Zertifizierung nach DGNB sowie QNG durchführen zu lassen. Diese beinhaltet vor allem eine Überprüfung der eingesetzten Bauprodukte sowie umfangreiche Messungen zur Schadstoffbelastung. Die vom Bauherrn in der Planung definierten Vorgaben und Einschränkungen zu Baustoffen und Bauprodukten sind zwingend einzuhalten.
Der Bieter ist aufgefordert, möglichst umweltfreundliche und schadstoffarme Baustoffe und Bauprodukte einzusetzen. Die Bauprodukte und -materialien sollen so gewählt werden, dass Dauerhaftigkeit, Instandhaltungsfreundlichkeit, Rückbaufähigkeit und Reinigungsfreundlichkeit gewährleistet werden.
2. DeklarationAlle Produkte sind mindestens
21 Tage vor Bestellungdurch den Unternehmer zu benennen. Die Einreichung hat über die bereitgestellte Deklarationsliste (als Excel-Datei) zu erfolgen. Tagesaktuelle Produkteinreichungen sind zu vermeiden. Die Nachweise (Sicherheitsdatenblätter oder Herstellererklärungen) sind digital (PDF) vorzulegen. Produktdatenblätter und Technische Merkblätter sind digital vorzulegen. Die Datenblätter sind als separate einzelne Dateien einzureichen (zusammengesetzte Scans sind nicht gestattet).
3. FreigabeEs dürfen nur freigegebene Bauprodukte eingesetzt werden. Die Freigabe erfolgt auf Grundlage der vorzulegenden Nachweise: technischen Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter (soweit für das Produkt vorhanden) und Umweltdeklarationen (kurz: EPD, soweit für das Produkt vorhanden). Diese sind zur Vermeidung von Verzögerungen spätestens 21 Tage vor der Bestellung einzureichen.
Der Anbieter verpflichtet sich, alle Produkte mit Nachhaltigkeitsanforderungen entsprechend der Festlegung zur Deklaration vollständig und gesammelt zu deklarieren und mit den geforderten Unterlagen zu übergeben. Grundsätzlich sind alle Produkte mit Sicherheitsdatenblatt durch den Unternehmer zu benennen und einzureichen. Unvollständig eingereichte Produkte werden nicht bearbeitet. Der AG behält sich vor bei Austauschen einmal freigegebener Produkte eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Bei Unklarheiten über den Einsatz eines Produktes ist unbedingt vor dem Einbau Rücksprache mit der Bauleitung zu halten. Sollte der Anbieter nicht freigegebene Produkte verwenden, sind diese Produkte auf eigene Kosten vollständig zu entfernen und auszutauschen.
4. Produkte mit SicherheitsdatenblätternProdukte mit Sicherheitsdatenblättern sind grundsätzlich zu deklarieren. Dies gilt auch, wenn keine Anforderung an der Position genannt ist. Zusätzlich gelten mindestens folgende Vorgaben. Sind in den Positionen oder Titeln höhere Anforderungen genannt, gelten jene.
PU-Systeme nicht schlechter als GIS-Code PU10 oder RU1.RE-Systeme nur GIS-Code RE05, RE 10 und RE20.Vor Ort eingesetzte Lacke und Farben auf nicht mineralischen Untergründen VOC <10%.Vor Ort eingesetzte dekorative Farben und Beschichtungen auf nicht mineralischen Untergründen nur mit Blauer Engel (DE-UZ 12a) oder gleichwertig.Farben und Beschichtungen auf mineralischen Untergründen mit ELF-Zertifikat.Bitumenprodukte haben GIS-Code BBP10.Kunstschaumdämmstoffe sind ohne (teil) halogenierte Treibmittel und ohne Chlorparaffine (SCCP, MCCP, LCCP) hergestellt.Kunststoffe ohne Stabilisatoren mit Blei, Cadmium und Zinn-Verbindungen.Holz-Öle nur GIS-Code Ö10.Montageschäume sind nur für Fugen in WDVS gemäß abZ zulässig.Montageschäume für die Fenster- und Türenmontage gemäß Leistungsverzeichnis.Für Betontrennmittel/Schalöl nur GIS-Code BTM 01 und BTM 055. Vorgaben zum Einsatz von HolzAlle eingesetzten Hölzer, Holzprodukte oder Holzwerkstoffe müssen ein FSC- oder PEFC-Zertifikat sowie das dazugehörige CoC Zertifikat haben. Es ist die gesamte Lieferkette (CoC) gemäß Vorgaben PEFC/FSC sicherzustellen und nachzuweisen.
Alle Verarbeiter von Holz- und Holzprodukten haben eine Erklärung abzugeben, dass Sie nur Produkte mit gültigem Zertifikat bestellt und verarbeitet haben. Dies erfolgt auf Firmenpapier mit Nennung der Baustelle, Auflistung der Lieferscheine (Lieferscheinnummer) und Bestätigung, dass nur zertifiziertes Holz eingesetzt wurde.
6. Vorgaben zum Einsatz von NatursteinEs darf nur Naturstein verwendet werden, der frei von Kinder- und Zwangsarbeit ist. Dies ist erfüllt bei Steinen aus der EU (CE-Kennzeichnung notwendig) und Steinen mit dem WIN=WIN Fair Stone Siegel.
7. Vorgaben zum Einsatz von BetonEs sollte nach Möglichkeit Beton verwendet werden, der CSC (Concrete Sustainability Council) zertifiziert ist. Hier besteht eine Transparenz über den Herstellungsprozess, die Wertschöpfungskette und über die Auswirkungen auf das soziale und ökologische Umfeld.
8. MengennachweiseMit Fertigstellung der Arbeiten ist ein Mengen- und Massennachweis zu führen. Dieser dient zur abschließenden Feststellung der real im Gebäude verbauten Produktmengen. Der Mengen- und Massennachweis kann auf Grundlage der LV Mengen und Massen erfolgen, die um Mehr- oder Mindermengen ergänzt werden.
9. Vorgaben BaustelleAbfälle auf der Baustelle sind weitgehend zu vermeiden. Die dennoch anfallenden Abfälle sind sortenrein in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und asbesthaltige Abfälle zu sortieren.Eine lärmarme Baustelle ist grundsätzlich anzustreben. Dazu sind soweit technisch möglich lärmarme Baumaschinen und Geräte einzusetzen. In den Schutzzeiten werktags 20:00 bis 6:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist Baustellenlärm prinzipiell auszuschließen.Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist, soweit technisch möglich, zu verhindern. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung von Staub sind Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren einzusetzen. Die Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben haben dem Stand der Technik zu entsprechen und sind regelmäßig zu warten.Es ist sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Es ist auszuschließen, dass kein mit folgenden H-Sätzen und dem Gefahrensymbol gekennzeichneter Stoff in Kontakt mit der Umwelt kommt: H300, H310, H330 Akute Toxizität; H340 Keimzell-Mutagenität Muta. 1A / 1B; H341 Keimzell-Mutagenität Muta. 2; H350 Karzinogenität Carc. 1A / 1B; H351 Karzinogenität Carc. 2; H360 Reproduktionstoxizität Rep. 1A /1B; H361 Reproduktionstoxizität Rep. 1A/1B; H400 akut gewässergefährdend; H400, H410, H411, H412, H413 chronisch gewässergefährdend; H420 Ozonschicht schädigend; H334 Sensibilisierung der Atemwege; H317 Sensibilisierung der Haut; PTB-Eigenschaft persistent, bioakkumulierend und toxisch; vPvB-Eigenschaft sehr persistent und sehr bioakkumulierend.Der Boden auf und um die Baustelle ist soweit technisch möglich vor unnötigen Verdichtungen zu schützen.10. Anlage SchadstoffvorgabenGRUNDSÄTZLICHE VORGABE: maximaler Anteil 0,1% besonders besorgniserregenden Stoffe nach CLP- / REACH Verordnung mit sensibilisierenden, humantoxischen oder umweltgefährdenden Eigenschaften oder besonders besorgniserregende Stoffe.
Ausschreibungsergänzungen Nachhaltiges Bauen DGNB+QNG
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN (WBVB) 1. Angaben zur Baustelle1.1. ObjektstandortDas Bauvorhaben Teilersatzneubau der Rheinisch-Westfälische Realschule befindet sich an der Uhlandstraße 88 in 44147 Dortmund. Die Zufahrt zum Baugelände erfolgt über die Uhlandstraße.
1.2. Baustelleneinrichtung1.2.1. Zur Verfügung stehende FlächenFür Container, Materiallager und Geräte werden durch den Auftraggeber (AG) begrenzt Flächen auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt. Die genaue Lage und Größe dieser Flächen ist dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Die Nutzung von Räumen im Gebäudeinneren als Lagerräume bedarf der vorherigen Zustimmung durch den AG. Diese Räume müssen durch den AG und dessen Beauftragte jederzeit zugänglich sein. Die Einrichtung von Tagesunterkünften hat unter Beachtung der Arbeitsstättenverordnung sowie der einschlägigen technischen Regeln zu erfolgen. Für Firmenfahrzeuge stehen nur begrenzte Stellplätze zur Verfügung. Das Parken von Privatfahrzeugen sowie das Aufstellen von Wohnunterkünften auf dem Baugrundstück ist untersagt.
1.2.2. Gemeinsame Nutzungseinrichtungen | Bauwasser & BaustromDie zentrale Baustelleneinrichtung des Rohbauunternehmens umfasst Sanitärcontainer auf dem Grundstück. Diese Einrichtungen stehen den übrigen Auftragnehmern (AN) kostenfrei zur Mitbenutzung zur Verfügung. Baustrom und Bauwasser werden bauseitig durch den AG bis zu zentralen Entnahmestellen auf dem Baufeld hergestellt und vorgehalten. Von diesen bereitgestellten Entnahmestellen versorgen sich die weiteren AN eigenverantwortlich mit den erforderlichen Anschlüssen und Verteilleitungen für ihren jeweiligen Baustellenbetrieb. Die Entnahme von Baustrom und Bauwasser aus den bereitgestellten Entnahmestellen ist für die AN kostenfrei. Eine separate Abrechnung erfolgt nicht. Die Entnahmestellen sind pfleglich zu behandeln. Bei erkennbarem, nicht sachgerechtem oder übermäßigem Verbrauch behält sich der AG geeignete Maßnahmen vor, z. B. zusätzliche Verbrauchsüberwachung oder Einschränkungen der Nutzung. Reichen die bereitgestellten Kapazitäten für den ordnungsgemäßen Betrieb der beauftragten Leistungen eines AN nicht aus, so ist dieser verpflichtet, auf eigene Kosten für eine ergänzende Medienversorgung Sorge zu tragen. Etwaige Maßnahmen hierzu sind mit der Objektüberwachung abzustimmen und genehmigungspflichtig.
Baustrom bauseits: Hauptverteiler vorhanden, 2 Anschlüsse je 63A / ca. 40KWBauwasser bauseits: Hauptverteiler vorhanden, DN 20, 3 Anschlüsse1.2.3. Koordination der BaustelleneinrichtungSofern eine Baustelleneinrichtung geplant ist, hat der AN dem AG spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung einen Einrichtungsplan mit dem voraussichtlichen Platzbedarf vorzulegen. Dieser wird vom AG geprüft und freigegeben. Änderungen im Bauablauf können eine Anpassung oder Einschränkung der zur Verfügung gestellten Flächen erforderlich machen. Der AG behält sich daher vor, Nutzungsrechte für eingerichtete Flächen zu widerrufen, sofern dies zur Sicherstellung des Baufortschritts erforderlich ist.
1.2.4. Wiederherstellung der Baustelleneinrichtungungsfläche nach FertigstellungNach Abschluss der vertraglichen Leistungen ist die dem AN überlassene Fläche für die Baustelleneinrichtung vollständig zu beräumen und in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Hierzu gehört insbesondere die Entfernung sämtlicher provisorischer Installationen, Leitungen, Fundamente, befestigter Flächen und sonstiger baulicher Anlagen, die vom AN errichtet wurden. Die Wiederherstellung umfasst auch gegebenenfalls notwendige Verdichtungs-, Begrünungs- oder Reinigungsmaßnahmen, sofern diese zur ursprünglichen Flächennutzung gehören. Der Rückbau ist mit der Objektüberwachung abzustimmen und zur Abnahme vorzulegen.
1.2.5. Leistungen des AuftragnehmersSämtliche für die mängelfreie Ausführung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Maßnahmen der Baustelleneinrichtung, einschließlich Transport- und Logistikkosten, sind vom AN in den angebotenen Einheitspreisen zu berücksichtigen. Hierzu zählen auch alle Einrichtungen, die nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung oder den Nebenleistungen gemäß VOB/C genannt sind, aber zur ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten notwendig sind und vom Bieter als erforderlich angesehen werden.
1.3. Arbeitszeit, Lärm und GeräuschimmissionenDie Arbeiten sind ausschließlich während der gesetzlich zulässigen Arbeitszeiten gemäß den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) und der örtlichen Bestimmungen auszuführen. Es sind dabei ausschließlich immissionsarme und erschütterungsarme Arbeitsverfahren zu wählen, die den Anforderungen der Lärmschutzverordnung (12. BImSchV) sowie den örtlichen Lärmschutzbestimmungen entsprechen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeiten in einer Weise ausgeführt werden, die keinerlei unzumutbare Belästigungen oder Störungen der Anwohner oder der benachbarten Bebauung verursacht.
1.4. Schutz der vorhandenen Bebauung / Nutzung öffentlicher FlächenFür bauliche Maßnahmen und Eingriffe an öffentlichen Straßen, Gehwegen oder anderen Flächen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Aufnehmen von Gehwegplatten und Bordsteinen, hat der AN sämtliche erforderlichen Genehmigungen von den zuständigen Behörden einzuholen. Die Kosten für die Genehmigungen sowie für die Nutzung der öffentlichen Flächen und deren ordnungsgemäße Wiederherstellung sind vom AN zu tragen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Öffentliche Flächen, die als Baustelleneinrichtungsflächen festgelegt und durch den AG zur Nutzung bereitgestellt werden, können nach vorheriger Genehmigung durch den AG genutzt werden. Der AN hat sicherzustellen, dass die Nutzung dieser Flächen den gemäß Gestattungsvertrag erteilten Genehmigungen und Bedingungen entspricht.
1.5. Baustellenbewachung / Verschließen der BaustelleFür dieses Bauvorhaben ist keine Baustellenbewachung bzw. kein Wachdienst durch den Auftraggeber vorgesehen. Der Auftragnehmer ist daher verpflichtet, sämtliche auf der Baustelle befindlichen Materialien, Geräte, Werkzeuge, Maschinen und andere Ausstattungen eigenverantwortlich vor Diebstahl, Beschädigung oder Verlust zu schützen. Der AG übernimmt keinerlei Haftung für Diebstähle, Sachbeschädigungen oder Schäden an den Leistungen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass alle auf der Baustelle befindlichen Gegenstände jederzeit ausreichend gesichert sind. Der AN verpflichtet sich, die Baustelle bei Beendigung seiner Arbeiten oder sobald er als letzter die Baustelle verlässt, ordnungsgemäß zu verschließen. Der Verschluss der Baustelle ist durch den Auftragnehmer zu dokumentieren. Dies umfasst alle erforderlichen Maßnahmen zum sicheren Verschluss und Schutz der Baustelle sowie zur Vermeidung unbefugten Zugriffs.
1.6. BaustellenbesprechungenDer AN ist verpflichtet, an den wöchentlichen Baustellenbesprechungen während der gesamten Vertragslaufzeit teilzunehmen. Sollte der AN einen Vertreter zur Baustellenbesprechung entsenden, muss dieser Vertreter die Befugnis besitzen, Entscheidungen zu treffen und Handlungen zu veranlassen. Die Teilnahme an den Baustellenbesprechungen wird nicht gesondert vergütet, sondern ist Teil der vertraglichen Verpflichtungen des AN.
1.7. BaustellenreinigungDer AN ist verpflichtet, täglich den Bauschutt und Müll, der durch seine Arbeiten entsteht, eigenverantwortlich zu entsorgen. Eine ordnungsgemäße und fachgerechte Entsorgung ist Voraussetzung. Alle geltenden Vorschriften und Verordnungen zur Abfallentsorgung sind zu beachten. Der Arbeitsbereich ist täglich besenrein zu hinterlassen. Sollte der AN dieser Verpflichtung nicht nachkommen, ist der Auftraggeber berechtigt, ohne weitere Aufforderung die Beseitigung der Verschmutzungen und die Reinigung auf Kosten des AN anderweitig durchführen zu lassen. Bei Aufforderung durch die Objektüberwachung hat der AN auch Schutt oder Müll von anderen Parteien zu beseitigen. In diesem Fall erfolgt die Vergütung für die Reinigung oder Entsorgung nach Nachweis zum Helferlohn.
2. Ausführungsunterlagen2.1. Projektkommunikation und DokumentenaustauschDer AN erhält alle Dokumente und Planunterlagen vom AG in Form von PDF-Dateien oder im DWG-Format zur weiteren Planung. Die erforderlichen Plot- bzw. Kopierleistungen (inklusive der Erstellung von zusätzlichen Ausdrucken oder weiteren Formaten) sind vom AN zu tragen. Alternativ können die Planunterlagen kostenpflichtig (auf Grundlage der Selbstkosten) beim AG angefordert werden. Der AG stellt kostenfrei für alle Beteiligten eine Internet-Projektplattform zur Verfügung. Diese ist vom AN für die Ablage von Plänen, Dokumenten sowie für Prüf- und Freigabeanforderungen zu nutzen. Nachrichten gelten als mit dem Upload-Zeitpunkt zugestellt. Der AN muss regelmäßig die Inhalte des Projektraums aufrufen und ist verpflichtet, alle relevanten Informationen über diese Plattform zu versenden und zu dokumentieren.
2.2. Unstimmigkeiten der AusführungsunterlagenVor Beginn der Arbeiten hat der AN die Maße der Zeichnungen auf deren Richtigkeit zu überprüfen und etwaige Unstimmigkeiten dem AG oder dessen Vertreter unverzüglich anzuzeigen. Der AN haftet für Schäden, die durch unterlassene oder verspätete Meldung entstehen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Maße liegt beim AN.
2.3. Werkplanung des ANDie Werk- und Montageplanung des AN ist auf der Ausführungsplanung basierend zu erstellen. Eigenmächtige Änderungen sind unzulässig und bedürfen der Zustimmung des zuständigen Planers. Der AN hat sicherzustellen, dass alle Arbeiten dem anerkannten Stand der Technik entsprechen und eine Koordination mit anderen Gewerken erfolgt. Die Freigabe der Unterlagen durch den AG entbindet den AN nicht von der Haftung. Darüber hinaus wird vorausgesetzt, dass die Unterlagen lediglich die vertraglich vereinbarten Leistungen beinhalten. Aus der Freigabe der Unterlagen kann der AN keine zusätzlichen Ansprüche, insbesondere Vergütungs- und Terminanpassungsansprüche, ableiten. Diesbezüglich bedarf es separater Nachtragsangebote und -beauftragungen.
2.4. PlanprüfungDie Werk- und Montagezeichnungen des AN sind zur Freigabe beim Architekten, Tragwerksplaner oder Fachplaner vorzulegen. Es darf nur nach freigegebenen Plänen gearbeitet werden. Die Werkstatt- und Montageplanung ist durch den AN rechtzeitig und zum Bauablauf passend vorzulegen. Die rechtzeitige Vorlage aller Werk- und Montagezeichnungen zur Prüfung auf generelle Übereinstimmung mit den Planungszielen des AG ist Sache des AN. Wiederholte Vorlage von Unterlagen zur Prüfung und die daraus resultierenden Verzögerungen gehen zu Lasten des AN. Zu berücksichtigen sind:
Unverzügliche Prüfung der Ausführungsplanung auf etwaige Unstimmigkeiten mit schriftlicher Mitteilungmind. 15-werktägigen Prüfzeitraum des AGEinarbeitung der Prüfanmerkungen; WiedervorlageMaterialdisposition des ANÜbergabe der Werkstatt- und Montageplanung: In Dateiform als PDF und DWG als Upload auf der vom AG bereitgestellten Projektplattform3. Ausführung3.1. BautagesberichteDer AN ist verpflichtet, täglich Bautagesberichte zu führen, die alle für die Ausführung, Abrechnung und terminliche Auswirkungen des Auftrags relevanten Angaben enthalten. Die Bautagesberichte sind wöchentlich abgestimmt und in digitaler Form dem AG zu übergeben, bzw. auf der Projektplattform abzulegen. Besondere Vorkommnisse sind dem AG zudem täglich zusätzlich zu melden. Die Bautagesberichte müssen insbesondere folgende Punkte beinhalten:
Detaillierte Berichte über die täglichen ArbeitenAnzahl der eingesetzten Arbeitskräfte (Name und Berufsgruppe)GeräteeinsatzWitterungsbedingungen und TemperaturenMateriallieferungenBesondere Vorkommnisse3.2. Sicherheits- und GesundheitsschutzkoordinatorDer AG beauftragt einen Sicherheitskoordinator gemäß der Baustellenverordnung. Der AN ist verpflichtet, den Anweisungen des SiGeKo Folge zu leisten. Ferner hat der AN dem SiGeKo sämtliche erforderlichen Nachweise, Prüfbescheinigungen, Anwendungsbescheinigungen etc. in digitaler Ausfertigung (PDF-Datei) zur Verfügung zu stellen. Der AN muss sich mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten beim zuständigen SiGeKo anmelden. Die Kontaktdaten des SiGeKo können über die Projektplattform abgerufen werden. Der AN trägt die alleinige Verantwortung für die Sicherheitsvorkehrungen im Zusammenhang mit seinen eigenen Leistungen, um Sach- und Personenschäden zu vermeiden.
3.3. StundenlohnarbeitenStundenlohnarbeiten sind gemäß den Regelungen der VOB/B vor Ausführung schriftlich bei der Objektüberwachung anzumelden und nur nach deren Genehmigung auszuführen.
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN (WBVB)
03 Betonarbeiten
03
Betonarbeiten
Betonanforderungen Die Anforderungen an die folgenden Betonarbeiten - Schalung / Beton / Sichtbeton. etc. sind der Anlage "Betonanforderungen" zu entnehmen
Betonanforderungen
Hinweise QNG / DGNB - Betonarbeiten Folgende Hinweise sind neben der "Anlage QNG DGNB" in die Einheitspreise einzukalkulieren und zwingend zu beachten
Für kalt verarbeitete Bitumenprodukte (wie Voranstriche unter Dachabdichtungen, Bauwerksabdichtungen gegen Erdreich, Bitumendickbeschichtungen und Dämmstoffkleber) gilt: GISCODE BBP10
Für Wand- und Deckenbekleidungen und -beschichtungen, Lichtkuppeln, Kunststofffenster sowie Folien zur Abdichtung an Dach und Außenwänden (auch im erdberührten Bereich) aus PVC etc. gilt: Keine Zinn-, Cadmium- und Bleistabilisatoren ǀ Dekorative Wandbekleidungen und -beschichtungen, Deckenverkleidungen und Deckenkonstruktionen (innen): Einhaltung AgBB-Schema ǀ Reproduktions-toxische Phthalat-Weichmacher ≤ 0,10 % ǀ SVHC ≤ 0,10 %
Für Kunstschaumdämmstoffe (aus EPS, XPS, PUR, PIR, Melaminharzschaum, Phenolharzschaum) und Spritzschäume (aus PUR und UF) innen und außen und für die Haustechnik gilt: Kein gespritzter PUR- oder UF-Dämmschaum ǀ Frei von halogenierten Treibmitteln ǀ Keine halogenierten organischen Verbindungen als Flammschutzmittel (wie HBCD, PBB, PBDE, Chlorparafine (SCCPs + MCCPs + LCCPs)), Antimontrioxid < 0,10 % ǀ ergänzend für PUR/PIR: TCEP ≤ 0,10 % ǀ ergänzend Innenräume: Einhaltung AgBB-Schema ǀ
Für Schalöle und Trennmittel gilt: DE-UZ 178 oder EU-Ecolabel ǀ GISCODE BTM01, BTM05 oder BTM10 ǀ VOC ≤ 1,0 % ǀ Leicht biologisch abbaubar nach OECD 301
Hinweise QNG / DGNB - Betonarbeiten
03.01 Ortbeton
03.01
Ortbeton
03.02 Fertigteile inkl. Montage
03.02
Fertigteile inkl. Montage
03.03 zusätzliche Bewehrung
03.03
zusätzliche Bewehrung
07 Stundenlohnarbeiten
07
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten müssen vor Beginn angemeldet und durch die Bauleitung in Art und Umfang freigegeben werden. Nachträglich eingereichte Stundenlohnarbeiten werden nicht anerkannt.
Stundenrapporte sind grundsätzlich nur vom Auftraggeber abzeichnen zu lassen.
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten
07.__.__.0001 Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Facharbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und
Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und
lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Erschwerniszuschläge
sowie Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
07.__.__.0001
Facharbeiterstunden
30.00
h
07.__.__.0002 Zuschläge für Überstunden / Facharbeiter Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die
jeweilige Arbeitskraft umfasst Zuschläge für
Überstunden.
07.__.__.0002
Zuschläge für Überstunden / Facharbeiter
15.00
h
07.__.__.0003 Zuschläge für Nachtarbeit / Facharbeiter Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die
jeweilige Arbeitskraft umfasst Zuschläge für
Nachtarbeit
07.__.__.0003
Zuschläge für Nachtarbeit / Facharbeiter
15.00
h
07.__.__.0004 Zuschläge für Arbeiten Sonn + Feiertags / Facharbeiter Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die
jeweilige Arbeitskraft umfasst Zuschläge für
Arbeiten an Sonn und Feiertagen.
07.__.__.0004
Zuschläge für Arbeiten Sonn + Feiertags / Facharbeiter
15.00
h
07.__.__.0005 Helferstunden Stundenlohnarbeiten durch Hilfsarbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und
Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und
lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Erschwerniszuschläge
sowie Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet
07.__.__.0005
Helferstunden
30.00
h
07.__.__.0006 Zuschläge für Überstunden / Helfer Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die
jeweilige Arbeitskraft umfasst Zuschläge für
Überstunden.
07.__.__.0006
Zuschläge für Überstunden / Helfer
15.00
h
07.__.__.0007 Zuschläge für Nachtarbeit / Helfer Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die
jeweilige Arbeitskraft umfasst Zuschläge für
Nachtarbeit.
07.__.__.0007
Zuschläge für Nachtarbeit / Helfer
15.00
h
07.__.__.0008 Zuschläge für Arbeiten Sonn + Feiertags / Helfer Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die
jeweilige Arbeitskraft umfasst Zuschläge für
Arbeiten an Sonn und Feiertagen.
07.__.__.0008
Zuschläge für Arbeiten Sonn + Feiertags / Helfer
15.00
h
08 Werk- und Montageplanung
08
Werk- und Montageplanung
08.__.__.0001 Werk- und Montageplanung / Leerrohrplanung Erstellung der Werk- und Montageplanung nach VDI 6026 Blatt 1, Tabelle 6 für die Ausführung von Leerrohren auf Grundlage der zugelieferten Ausführungsplanung. Ein Anrecht auf Bereitstellung der Ausführungsplanung nach den Maßgaben der VDI 6026 besteht nicht. Die Leistung beinhaltet zudem: Fortschreibung der Werk- und Montageplanung auf die spezifischen Merkmale der verwendeten Produkte sowie auf die Ergebnisse der Bemusterung. Die Erstellung von Bestandsplanunterlagen für alle ausgeführten Einlegearbeiten mit Darstellung sämtlicher Rohrstrecken, Nenngrößen, Rohrgrößen, Montagemassen und Längenangaben (Aufmaßplan). Des Weiteren ist ein Einweisungs- und Übergabetermin an die spätere Elektrofirma zu vereinbaren, bei dem alle Schnittstellenpunkte besprochen und evtl. Fragen geklärt werden können. Der Zeitaufwand ist in diese Position mit einzurechnen. Die Werk- und Montageplanung ist gemäß WBVB durch den AN rechtzeitig und zum Bauablauf passend vorzulegen. Zu berücksichtigen sind:
Unverzügliche Prüfung der Ausführungsplanung auf etwaige Unstimmigkeiten mit schriftlicher Mitteilungmind. 15-werktägigen Prüfzeitraum des AGEinarbeitung der Prüfanmerkungen; WiedervorlageMaterialdisposition des ANÜbergabe der Werk- und Montageplanung erfolgt gemäß der WBVBs. zu berücksichtigende Bauteile:
Sichtbetonbauteile EingangshalleSichtbetondecken Adapter (Verbindung zwischen Bauteilen)Sichtbeton-Fertigteile Treppenhäuser der Bauteile A, B, C
08.__.__.0001
Werk- und Montageplanung / Leerrohrplanung
1.00
psch
08.__.__.0002 Werk- und Montageplanung / Sichtbeton Erstellung der Werk- und Montageplanung, sowie Schalungsbilder für die Ausführung der unter Titel 03 Betonarbeiten beschriebenen Ortbetonbauteile mit Sichtbetonflächen auf Grundlage der zugelieferten Ausführungsplanung. Planungsbereiche gem. Darstellung in Übersichtsplan: RWR_05_A_UP_GE_GE_7041-Uebersichtsplaene-Betonbauteile. Die Leistung umfasst:
die Umsetzung der Sichtbetonanforderungen SB3 gem. Hinweistext Schalung / Sichtbeton unter Titel 03 Betonarbeiten mit zeichnerischer Darstellung aller sichtbaren Elemente (Fugenbild, Arbeitsfugen, Scheinfugen, Ankerstellen, gebrochene Kanten, Einbauteile, usw.)Die Werk- und Montageplanung ist gemäß WBVB durch den AN rechtzeitig und zum Bauablauf passend vorzulegen. Zu berücksichtigen sind:
Unverzügliche Prüfung der Ausführungsplanung auf etwaige Unstimmigkeiten mit schriftlicher Mitteilungmind. 15-werktägigen Prüfzeitraum des AGEinarbeitung der Prüfanmerkungen; WiedervorlageMaterialdisposition des ANÜbergabe der Werk- und Montageplanung erfolgt gemäß der WBVBs.
08.__.__.0002
Werk- und Montageplanung / Sichtbeton
1.00
psch
08.__.__.0003 Werk und Montageplanung / Halbfertigteile Erstellung der Werk- und Montageplanung der Halbfertigteile sowie Bewehrungspläne für die Ausführung der unter Titel 03 Betonarbeiten beschriebenen Halbfertigteile auf Grundlage der zugelieferten Statik und Ausführungsplanung. Planungsbereiche gem. Darstellung in Übersichtsplänen:
RWR_05_A_UP_GE_A_7011-Uebersichtsplaene-Elemente-BT-ARWR_05_A_UP_GE_B_7021-Uebersichtsplaene-Elemente-BT-BRWR_05_A_UP_GE_C_7031-Uebersichtsplaene-Elemente-BT-CDie Leistung umfasst: Die Planung der Konstruktion aller Elemente und Nachweis der Anschlüsse und Verbindungsmittel im Fertigteil- und Halbfertigteilbau. Werkzeichnungen / Elementpläne für Stahlbetonfertigteile inkl. Schal- und Bewehrungspläne sowie Stahl- und Stücklisten mit Darstellung aller Elemente. Bei Elementen mit Sichtanforderung (Podestuntersichten der Treppenräume Bauteile A, B, C): die Umsetzung der Sichtbetonanforderungen in SB3 gem. Hinweistext Schalung / Sichtbeton unter Titel 03 Betonarbeiten mit zeichnerischer Darstellung aller sichtbaren Elemente (Fugenbild, Arbeitsfugen, Scheinfugen, Ankerstellen, gebrochene Kanten, Einbauteile, usw.). Planerische Berücksichtigung der Schnittstellen und Toleranzen zwischen Fertigteil-, Ortbeton-Rohbau und Holzbau. Erforderliche Planungen und Berechnungen für Montage- und Zwischenbauzustände, sowie Hebezustände und Abstützungskonzepte. Die Werk- und Montageplanung ist gemäß WBVB durch den AN rechtzeitig und zum Bauablauf passend vorzulegen. Zu berücksichtigen sind:
Unverzügliche Prüfung der Ausführungsplanung auf etwaige Unstimmigkeiten mit schriftlicher Mitteilungmind. 15-werktägigen Prüfzeitraum des AGEinarbeitung der Prüfanmerkungen; WiedervorlageMaterialdisposition des ANÜbergabe der Werk- und Montageplanung erfolgt gemäß der WBVBs.
08.__.__.0003
Werk und Montageplanung / Halbfertigteile
1.00
psch
08.__.__.0004 Werkstatt und Montageplanung / Vollfertigteile Erstellung der Werk- und Montageplanung für die Ausführung der unter Titel 03 Betonarbeiten beschriebenen Vollfertigteile auf Grundlage der zugelieferten Statik und Ausführungsplanung. Planungsbereiche gem. Darstellung in Übersichtsplänen:
RWR_05_A_UP_GE_A_7011-Uebersichtsplaene-Elemente-BT-ARWR_05_A_UP_GE_B_7021-Uebersichtsplaene-Elemente-BT-BRWR_05_A_UP_GE_C_7031-Uebersichtsplaene-Elemente-BT-CDie Leistung umfasst: Die Planung der Konstruktion aller Elemente und Nachweis der Anschlüsse und Verbindungsmittel im Fertigteil- und Halbfertigteilbau. Werkzeichnungen / Elementpläne für Stahlbetonfertigteile inkl. Schal- und Bewehrungspläne sowie Stahl- und Stücklisten mit Darstellung aller Elemente. Bei Elementen mit Sichtanforderung (Innenseiten der Treppenräume Bauteile A, B, C): die Umsetzung der Sichtbetonanforderungen in SB3 gem. Hinweistext Schalung / Sichtbeton unter Titel 03 Betonarbeiten mit zeichnerischer Darstellung aller sichtbaren Elemente (Fugenbild, Arbeitsfugen, Scheinfugen, Ankerstellen, gebrochene Kanten, Einbauteile, usw.). Planerische Berücksichtigung der Schnittstellen und Toleranzen zwischen Fertigteil-, Ortbeton-Rohbau und Holzbau. Erforderliche Planungen und Berechnungen für Montage- und Zwischenbauzustände, sowie Hebezustände und Abstützungskonzepte. Die Werk- und Montageplanung ist gemäß WBVB durch den AN rechtzeitig und zum Bauablauf passend vorzulegen. Zu berücksichtigen sind:
Unverzügliche Prüfung der Ausführungsplanung auf etwaige Unstimmigkeiten mit schriftlicher Mitteilungmind. 15-werktägigen Prüfzeitraum des AGEinarbeitung der Prüfanmerkungen; WiedervorlageMaterialdisposition des ANÜbergabe der Werk- und Montageplanung erfolgt gemäß der WBVBs.
08.__.__.0004
Werkstatt und Montageplanung / Vollfertigteile
1.00
psch
08.__.__.0005 Statische Berechnungen Im Zuge der vorgenannten Positionen der Werkstatt- und Montageplanungen sind prüffähige Detailnachweise für alle Anschlüsse und Verbindungen zu erbringen. Die statischen Detailnachweise werden durch den AN an den Prüfingenieur des AG zur Prüfung und Freigabe übergeben. Die Kosten für die 1-fache Prüfung trägt der AG.
08.__.__.0005
Statische Berechnungen
1.00
psch