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01 Tucherpark TZ - Außenfassade 4.OG, Innenfassade 1. bis 4.OG, Eingangsanlagen
01
Tucherpark TZ - Außenfassade 4.OG, Innenfassade 1. bis 4.OG, Eingangsanlagen
0. Vorbemerkungen Leistungsverzeichnis Wir laden Sie hiermit zur Angebotsabgabe für die beschriebenen Arbeiten ein. Angebote gehen in unser Eigentum über und werden nicht vergütet.
ANGEBOTSABGABE / AUFLISTUNG BIETERANGABEN
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung Bestandsgebäude - Außenfassade 4. OG
Innenfassade 1. bis 4. OG, Eingangsanlagen
Tucherpark in München
Gebäude TZ
Am Tucherpark 12, 80538 München
Das Angebot ist im GAEB 90 Format (D84) abzugeben.
Mit dem Angebot sind die Bietertextergänzungen mit allen relevanten Informationen wie:
Fabrikats- und Typenangaben zu angebotenen Materialien und Bauteilen einschl. Nachweisen der Gleichwertigkeit
Zulassungen und Prüfbescheinigungen
Qualifikationsnachweise
u. a.
zu bearbeiten und abzugeben. Dazu sind die Bietertextergänzungen in den jeweiligen Positionen zu nutzen. Bei Positionen, bei denen die als Richtqualität ausgeschriebenen Fabrikate und Typen angeboten werden, ist dies ausdrücklich zu bestätigen, ansonsten gilt das ausgeschriebene Fabrikat als angeboten.
Bei Positionen mit Fabrikats-Angaben, aber ohne Bietertextergänzung, ist die ausgeschriebene Leistung zu bepreisen und etwaige Alternativen sind als Nebenangebot im Anschreiben zu beschreiben und ebenfalls zu bepreisen.
Die „Einheitlichen Formblätter Preis" 221 sind ausgefüllt bei Angebotsabgabe als Anlage abzugeben!
0.1 Allgemeine Angaben
Zeichenerklärung:
AG Auftraggeber
AN Auftragnehmer
LV Leistungsverzeichnis
OÜ Objektüberwachung
Gleichwertigkeit:
Sofern in den Verdingungsunterlagen Fabrikate, Erzeugnisse oder Hersteller genannt werden, dienen diese nur der Darstellung des gewünschten Standards. Daher können gleichwertige Erzeugnisse angeboten werden und zur Verwendung kommen.
Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom AN zu erbringen und dem LV beizulegen.
Die Entscheidung hierüber liegt beim AG.
0.2 Angebotsbearbeitung
Rückfragen:
Rückfragen bei der Angebotsbearbeitung sind an die auf dem Deckblatt der Ausschreibung angegebene Stelle zu richten. Etwaige Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe mit dem AG zu klären bzw. auf sie hinzuweisen.
Verdingungsunterlagen:
Die Verdingungsunterlagen sind vollständig auszufüllen.
Prüfpflicht:
Der Bieter ist verpflichtet, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck in jedem Einzelfall zu überprüfen. Dies gilt auch im Hinblick auf die vorgesehene Verbindung mit dem Bauwerk und die zu erwartenden Beanspruchungen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Zusätze sind mit einer entsprechenden Begründung und als „zusätzliches Angebot" gekennzeichnet bei Angebotsabgabe mit einzureichen. Der Bieter kann alternative Vorschläge für Konstruktionen und Materialien, die seiner Ansicht nach technisch besser oder preiswerter sind, mit der Angebotsabgabe schriftlich bekannt geben. Soweit erforderlich, sind ergänzende Unterlagen wie Prüfzeugnisse, Handmuster und dergleichen kostenlos mit dem Angebot vorzulegen.
Einheitspreise:
Die Einheitspreise des Angebotes gelten auch für die Ausführung in schwierigen Bereichen und bei bauablaufbedingten Arbeitsunterbrechungen, unabhängig von der Lage der Leistungserbringung auf dem Baugrundstück oder im Objekt, soweit in den einzelnen Positionen keine Unterscheidung gemacht ist.
Wortlaut:
Der Wortlaut des vom AG verfassten Leistungsverzeichnisses (Urschrift) ist allein verbindlich, auch wenn der AN für sein Angebot selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen verwendet hat.
Eventual-, (Bedarfs-) und/oder Alternativ- und/oder Preisanfragepositionen:
Soweit im Leistungsverzeichnis Eventual-, (Bedarfs-) und/oder Alternativ- und/oder Preisanfragepositionen aufgeführt sind, darf mit der Ausführung und auch deren Vorbereitung erst nach besonderer schriftlicher Anordnung des AG begonnen werden.
Der AN ist verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den AG auszuführen.
Der AG kann seine Entscheidung auch noch nach Auftragserteilung treffen.
0.3 Nachtrags- und Zusatzleistungen
Preisvereinbarungen für Nachtrags- bzw. Zusatzleistungen bedürfen eines prüfbaren Angebotes mit Leistungsbeschreibung, Mengenangaben und Preisaufgliederung sowie etwaigen Einflüssen auf die vereinbarten Vertragstermine vor Beginn der Leistungsausführung.
Die Kalkulation dieser Leistungen muss auf der Grundlage der Kalkulation des Hauptangebotes erfolgen.
Die Herleitung der Einheitspreise des Nachtrages ist offen zu legen.
Im Auftragsfall wird ein Nachtrag mit einer entsprechenden Zusatzvereinbarung zum Hauptauftrag belegt. Sofern es im Einzelfall bis zum Abschluss einer Zusatzvereinbarung nicht möglich sein sollte, Kosten für angeordnete Leistungsänderungen oder zusätzliche Leistungen zu ermitteln, oder sofern ein Vertrag nicht zustande kommt, z. B. weil sich die Parteien im Einzelfall nicht über die Höhe der Kosten oder der Kostentragungspflicht einigen können, so ist der AN dennoch zur Ausführung der Leistungsänderungen bzw. der zusätzlichen Leistungen verpflichtet, sofern der AG diese schriftlich anordnet.
Die Kosten bzw. die Kostentragungspflicht sind dann später auf der Basis marktüblicher Vergleichspreise respektive den Kalkulationsgrundlagen dieses Vertrages zu ermitteln
0.4 Preis- und Vertragsform
Der Auftragnehmer muss bereit sein, zu den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Arbeiten, unter angemessenen Bedingungen auf Verlangen zusätzliche Arbeiten auszuführen.
Bedenken des AN gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen die Güte der bauseits gelieferten Baustoffe und gegen die Leistung anderer Unternehmer sind dem Bauherren so rechtzeitig anzuzeigen, dass keine Bauverzögerungen entstehen. Das Anmelden von Bedenken ist nur schriftlich in prüfbarer Form mit Hinweisen auf Baunormen bzw. Ausführungsrichtlinien wirksam.
Für die Ausführungsfristen sind die im Rahmen-Terminplan (soweit vorhanden) festgelegte Zwischentermine und oder die Ecktermindaten gemäß Deckblatt verbindlich.
0.5 Baubeschreibung
Das leerstehende, zu sanierende und zu entkernende Gebäude des TZ befindet sich im denkmalschutzrechtlich geschützten Ensemble der Bebauung „Tucherpark“, Am Tucherpark 12 in 80538 München und ist ein Einzeldenkmal des Architekten Sep Ruf.
Auf der östlichen Seite verläuft die Ifflandstraße, an der Nord- und Westseite die Straße „Am Tucherpark“.
Die allgemeine Anfahrt zum Tucherpark erfolgt von Osten her über die Ifflandstraße. Zum TZ gelangt man über die Straße „Am Tucherpark“.
Das Gelände ist frei zugänglich. Die umliegenden Freiflächen sind größtenteils um das Gebäude gepflastert/asphaltiert.
Auf v. g. Platzfläche im Süden befindet sich ein großer zu schützender Baumbestand. Auch alle anderen umliegenden Bäume sind mittels Baumschutzzäunen gemäß der Vorgabe der Unteren Naturschutzbehörde bzw. gemäß Vorgabe des AG geschützt. Weitere Details über die Nachbarschaftssituation und Baustelleneinrichtung können der beiliegenden BE-Planung entnommen werden.
Es erfolgt ein Teilabbruch des Bestandsgebäudes mit Neubau und Sanierung für die geänderte Nutzung.
Auf dem Baugrundstück stehen keine freien BE-Flächen für Materialcontainer o. Ä. zur Verfügung. Diese sind bei Bedarf nahe des Objekts eigenständig anzumieten. Demzufolge sind auch Materiallieferungen immer just-in-time zu disponieren. Damit verbundene zusätzliche Aufwendungen sind in die einzelnen EPs mit einzukalkulieren.
Anlieferungsart, Standort sowie Auf- und Abladearbeiten sind mit dem Koordinator zwingend abzustimmen. Dies gilt z. B. für Schwertransporte. Der Auftragnehmer hat die für ihn angelieferten Materialien sicher zu lagern. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Baustelle unverzüglich zu räumen. Die benutzten Flächen sind nach der Räumung in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit der Vertrag nichts anderes vorsieht.
ALLGEMEIN
Verkehrsflächen sowie Feuerwehrzufahrten dürfen nicht durch Bau- oder Montagearbeiten beeinträchtigt werden. Ausnahmen sind mit dem Koordinator zu vereinbaren. Rückwärtsfahrten sind grundsätzlich nur mit Einweiser gestattet. Es besteht Einweisungspflicht. Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind freizuhalten. Auf der gesamten Baustelle gilt grundsätzlich die STVO. Weitere Informationen sind der beiliegenden BE-Planung zu entnehmen.
Sicherung der Baustelle:
Wachdienst, Ausweise
Der Bauherr behält sich vor, für die Baustelle einen Wachdienst einzurichten. Alle am Bau beteiligten Personen unterliegen den Kontrollmaßnahmen des Wachdienstes.
Fotografieren:
Das Fotografieren und Filmen auf der Baustelle ist nur mit Einwilligung des Bauherrn gestattet. Entsprechende Anträge sind schriftlich an den Bauherrn zu stellen. Für die Bauleitung des AG und den SiGeKo gilt im Rahmen der Mängel- und Schadensfeststellung eine Fotografiererlaubnis.
Besucher:
Für Besichtigungen und Führungen ist das Einverständnis des Bauherrn einzuholen. Die Besucher müssen zwingend die vorgegebene Sicherheitsausrüstung tragen (Mindeststandard Helm und Sicherheitsschuhe). Bei Bedarf erhalten Besucher Tagesausweise.
Schutzmaßnahmen:
Arbeiten im Bereich der denkmalgeschützten Gebäudeteile/ Bauteile sind mit besonderer Sorgfalt auszuführen. Die vorhandenen Schutzmaßnahmen sind zu respektieren und dürfen nicht eigenmächtig rückgebaut werden. Hier ist in jedem Fall die örtliche OÜ zu informieren. Ein eigenmächtiges Betreten von abgesperrten Bereichen (z. B. TH etc. ) ist ohne Erlaubnis der Bauleitung nicht zulässig.
0.6 Abrechnung allgemein
Die Abrechnungsarbeiten des AN sind entsprechend dem Baufortschritt zeitnah durchzuführen. Abschlagsrechnungen sind kumulierend zu stellen.
Alle Rechnungen einschl. der Abschlagsrechnungen sind vom AN durch Abrechnungsunterlagen (Massenberechnungen und sonstige Nachweise) zu belegen. Aufmaßpläne sind zwingend erforderlich und vom AN den Rechnungen beizulegen. Aufmaßpläne bleiben im Besitz des AG.
Die Massenberechnungen des AN sind so aufzustellen, dass sie von der Objektüberwachung und dritter Seite eindeutig nachvollzogen werden können. Maßangaben sind aus den Plänen zu entnehmen und soweit erforderlich, vom AN in die Pläne nachzutragen. Die Massenberechnungen sind wie die Abschlagsrechnungen in steigendem Aufmaß (kumulierend) zu stellen.
Sonstige Angaben zur Abrechnung nach ATV 1.19
0.7 Baubesprechungen und Protokolle der Objektüberwachung
Von den Baubesprechungen der Objektüberwachung werden durchlaufend nummerierte Protokolle angefertigt und dem AN ausgehändigt.
Der AN hat den lückenlosen Eingang der Protokolle zu prüfen und mögliche Einwendungen gegen den Inhalt bei der Objektüberwachung unverzüglich, spätestens jedoch bei der nächsten Baubesprechung vorzutragen.
Die Teilnahme eines bevollmächtigten und fachkundigen Vertreters des AN an den wöchentlichen Baubesprechungen der Objektüberwachung des AG ist Pflicht.
0.8 Unfallverhütung
Bei der Montagedurchführung sind zu beachten:
Die Gesetzgebung der Bayerischen Landesbauordnung und das Baugesetzbuch. Die einschlägigen Bestimmungen der Berufs-Genossenschaften als gesetzliche Unfall-Versicherungen.
Die Bestimmungen und Auflagen der Kreis-, Stadt- und Gemeinde-Verwaltungsbehörden sowie die zur Verhütung von Unglücksfällen und zum Schutze der Monteure geltenden Gesetze und Unfall-Verhütungsvorschriften.
Der AN hat deren Einhaltung vollverantwortlich zu garantieren. Er haftet für alle Schäden und Folgen, die infolge Nichteinhaltung der Vorschriften oder durch seine Arbeit verursacht werden, alleine und in vollem Umfang.
0.9 Sonstiges
Bauwasser, Baustrom, Sanitär:
Die Stromversorgung, Baustellenbeleuchtung, Bauwasser und Sanitärcontainer werden vom AG zur Verfügung gestellt.
Ab den Unterverteilern ist die Stromversorgung Sache des Auftragnehmers und mit dem Koordinator im Zweifelsfall abzusprechen.
Für ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung hat der Auftragnehmer zu sorgen.
Parken auf dem Gelände :
Auf der BE-Fläche und dem Baugelände stehen keinerlei Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge werden umgehend und kostenpflichtig ohne Aufforderung abgeschleppt --> beiliegenden BE-Plan beachten.
0.10 Ausführungsunterlagen
Der AN erhält vom AG alle für die Ausführung erforderlichen Werkpläne und Regeldetails der Architekten. Sämtliche Pläne und Details werden digital übergeben. Mit mehrfacher Indizierungen (i. M. 5-fach) der Pläne ist zu rechnen.
Die Kosten für das Ausplotten bzw. Ausdrucken von vom AG erhaltenen Plan-Dateien sind vom AN zu tragen, hierbei ist wiederum die o. a. mehrfache Indizierung (i. M. 5-fach) zu berücksichtigen, für die keine Mehrkosten geltend gemacht werden können.
Die Unterlagen sind vom AN im Hinblick auf seine Belange bzw. Unzulänglichkeiten zu prüfen, evtl. Einwendungen und Bedenken sind unverzüglich - in jedem Fall jedoch vor Inangriffnahme der Leistungen - mit ausreichendem Verlauf bei dem AG schriftlich anzumelden.
Der AN hat die Unterlagen jeweils rechtzeitig beim AG anzufordern. Auf fehlende Unterlagen kann sich der AN nur berufen, wenn er rechtzeitig deren Fehlen angezeigt hat. Der Planvorlauf wird im Auftragsfall über einen verbindlichen Planlieferterminplan zwischen AG und AN geregelt.
Planaustausch und -verwaltung der Planunterlagen:
Die Pläne sind nach dem Planschlüssel des AGs zu benennen. Der Planaustausch erfolgt immer in Form einer CAD-Datei, sowie zusätzlich als druckfähiges Datenformat (PLT oder PDF).
Der Planaustausch erfolgt über die Internetdokumentenverwaltung „Pave". Der Auftragnehmer verpflichtet sich diese zu nutzen.
Alle Beteiligten erhalten per E-Mail eine Information, wenn für sie relevante Pläne durch den Generalplaner oder andere Planungsbeteiligte eingestellt wurden. Diese stehen dann dem jeweiligen Auftragnehmer in der Dokumentenverwaltung zur Verfügung und sind eigenverantwortlich herunterzuladen.
Nach Eigenbedarf und auf eigene Kosten sind durch den Auftragnehmer Pläne in Papierform herzustellen und zu verteilen. Alle Vorgänge werden dokumentiert.
Alles, was zur Nutzung von „Pave" benötigt wird, ist eine Internetverbindung, sowie ein Internet-Browser (z. B. Internet Explorer), der auf den meisten Computern bereits vorhanden ist oder kostenlos bezogen werden kann. Die Zusendung der Zugangsdaten sowie eine Benutzeranleitung erfolgt im Fall einer Auftragserteilung umgehend.
Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen:
Planvorlage der Ausführungsplanung erfolgt über „Pave"; Benachrichtigung und Einstellen wie oben beschrieben.
Die Ausführungsunterlagen müssen die Freigabevermerke des AG bzw. der von ihm beauftragten Planungsbeteiligten tragen. Bei statischen Unterlagen ist zusätzlich der Freigabevermerk des Prüfstatikers erforderlich. Die 2. Ausfertigung der geprüften Statik und der freigegebenen Ausführungsunterlagen wird bei der Objektüberwachung des AG auf der Baustelle hinterlegt.
Montage- und Werkplanung allgemein:
Das Anfertigen der Montagepläne ist Sache des AN. Die CAD Richtlinien bzw. Projektvorgaben zu Form, Inhalt und Dateiformat der Planunterlagen und Berechnungen sind bindend einzuhalten.
Die rechtzeitige Vorlage, d. h. in der Regel vier Wochen vor Bestellung, der M+W Planung ist für alle Leistungen Sache des AN. Die M+W-Planung umfasst u. a. Firmenplanung, Werkstattstatiken, Werkstattzeichnungen usw.
Bestellfristen, Produktionsfristen usw. sind vom Auftragnehmer selbst zu berücksichtigen, sodass die freigegebenen M+W-Planung dementsprechend früher vorliegen muss. Sie ist der Objektüberwachung in Kopie in 1-facher Ausfertigung vor Beginn der Arbeiten sowie digital als PDF-Datei und als CAD-Datei geordnet kostenfrei vorzulegen.
Die M+W-Planung ist vom AN zu prüfen, bevor diese vom AN an die Objektüberwachung übergeben wird.
Die M+W Planung muss mind. folgende Angaben beinhalten:
a) Übersichtsplan mit Positionsnummern zur geometrischen Zuordnung der Bauteile.
b) Zeichnerische Darstellung aller zum Einsatz kommender Bauteile in Ansicht, Schnitt und Grundriss.
c) Vollständige Angabe der zum Einsatz kommenden Werkstoffe, Beschläge, Verbindungsmittel etc.
d) Positionierung der Bauteile.
e) Übersichts-, Grundriss-, Detail-Schnittzeichnungen usw., aus denen alle gewerkspezifischen Punkte und Angaben ersichtlich sein
müssen.
Die Planprüfung und Freigabe erfolgt durch den AG beauftragten Planer (Prüfdauer im Regelfall 3 KW). Korrektureintragungen sind einzuarbeiten und gleichzustellen. Dies ist hinsichtlich der rechtzeitigen Vorlage durch den AN zu berücksichtigen.
Die Ausführungsplanung ist durch den AN in den Projektraum „Pave" gemäß vorgegebener Plan- und Dateicodierung einzustellen und über den Datenraum zu verteilen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diesen zu nutzen.
Pläne gelten nur dann als abgegeben, wenn sie als *.dwg und als *.pdf oder als *.plt eingestellt und verteilt worden sind.
Der AN stellt sicher, dass im Projektraum „Pave" der aktuellste Stand der Planung eingestellt ist.
Eventuelle Änderungen sind durch den AN in Planform festzuhalten und später in die Bestandspläne (Revisionspläne) zu übernehmen.
Montageunterlagen des AN müssen in deutscher Sprache erstellt sein. Sie sind projektbezogen bezeichnet und mit Datum und Unterschrift des Projektleiters versehen. Geänderte Unterlagen erhalten einen Index mit aktuellem Datum. Die Änderungen sind deutlich kenntlich zu machen.
Für die Dokumentation sollen vorzugsweise Symbole und Bezeichnungen nach DIN und VDI verwendet werden.
Für die vom AG unterschriebenen und zur Ausführung ausdrücklich freigegebenen Unterlagen trägt ebenfalls der AN die Verantwortung und Haftung für die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen fachgerechte Durchbildung seiner Konstruktionen.
Der AN hat ein Baustellentagebuch im Durchschreibeverfahren zu führen. Er hat arbeitstäglich Eintragungen über den Fortschritt der Arbeiten, Verzögerungen, besondere Vorkommnisse, Abschluss und Abnahme von Arbeiten, Zahl und Qualifikation der am Bau beschäftigten Arbeitnehmer, Geräteeinsatz und Wetter vorzunehmen und dem AG Durchschriften im wöchentlichen Abstand unaufgefordert zu übersenden
Der AN hat nach Aufforderung der BL einen Termin- und Ablaufplan zu erstellen. Dieser ist auch bei Veränderungen laufend und bei Aufforderung durch den AG sofort vom AN zu korrigieren und dem AG zur Kontrolle und Gegenzeichnung vorzulegen.
Dies gilt auch dann, wenn der AN meint, behindert gewesen zu sein. Der Ablaufplan hat alle vom AN zu erbringenden Leistungen zu enthalten und ist in Abstimmung mit dem AG in Teilbereichen zu gliedern.
Dokumentationsunterlagen:
Die Objektdokumentation wird durch das beauftragte Errichtergewerk (AN) geschuldet. Die Dokumentation folgt einer universellen Grundstruktur - siehe auch hierzu Dokumentations- Richtlinie.
Der AN hat alle vom AG geforderten amtlichen Zulassungsbescheide und Prüfzeugnisse, Bauteil- und Materialmuster sowie Prospektunterlagen jeweils unverzüglich beizubringen und nach den Vorgaben des AG als Bestandsunterlagen, sowohl in Papier als auch auf Datenträger, jeweils in dreifacher Ausfertigung, spätestens zur Abnahme zu übergeben. Dies betrifft regelmäßig alle eingesetzten Bauprodukte und -erzeugnisse.
Der AN erkennt an, dass alle ihm vom AG übergebenen Unterlagen urheberrechtlich geschützt sind. Jede Verwertung innerhalb wie außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes, auch auszugsweise, ist urheberrechtswidrig und ohne Zustimmung des AG unzulässig.
Dies gilt auch für alle Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung sowie Verarbeitung mit elektronischen Systemen. Die Sicherung des Urheberrechts und des Datenschutzes ist auf jeder Unterlage nachzuweisen.
0.11 Witterung
Der AN hat seine Leistungen gegen schädliche Witterungseinflüsse aller Art zu schützen. Schutzmaßnahmen sind vom AN laufend auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und ggf. zu erneuern.
Arbeiten bei ungünstiger Witterung, Schlechtwetter:
Alle Vorsorge- und Schutzmaßnahmen zur normgerechten Ausführung der Leistungen bei Temperaturen niedriger als +5 °C sowie alle zusätzlichen Maßnahmen für die Weiterarbeit bei atmosphärischen Einwirkungen (z. B. Regen, Schnee und Eis, Frost usw.) oder deren Folgewirkungen sind in den EPs mit einzukalkulieren; hierzu zählen z. B. alle Aufwendungen für: Arbeits-Versuche, evtl. täglich mehrfache kurzfristige Arbeitsunterbrechungen und Leistungsminderungen.
Alle Vorsorge- und Schutzmaßnahmen sind vom AN in eigener Verantwortung zu planen und durchzuführen und laufend auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und ggf. zu erneuern.
Ausfalltage hat der AN dem AG nachzuweisen und zu belegen. Hierbei sind die spezifischen Angaben des Wetteramtes vorzulegen. Referenzstelle ist die Station des DWD Deutschen Wetterdienstes, welche dem Baufeld am nächsten liegt.
Der AN hat dem AG vor Beginn der Arbeiten die Kriterien für diese vorzulegen. Wenn nichts anderes vereinbart wird, gilt als Ausfalltag -10° C gemessen um 9 Uhr morgens oder 20 cm Neuschnee.
0.12 Zusammenwirken
Der AN ist verpflichtet, zur laufenden Kosten- und Terminkontrolle mit der örtlichen Bauüberwachung zusammenzuwirken. In monatlichen, soweit erforderlich auch kurzfristigeren Abständen sind unter Mitwirkung der Bauüberwachung des AG vom AN Kosten- und Baufristenberichte sowie Hochrechnungen über die zu erwartenden Abrechnungssummen auf der Grundlage des jeweils gültigen Baufristenplanes und gegliedert nach den Abschnitten und Titeln des Leistungsverzeichnisses vorzulegen.
0.13 Maßkontrolle
Sämtliche in den Ausführungsplänen und im LV beschriebenen Maße sind rechtzeitig vor Fertigungsbeginn der jeweiligen Leistungsposition an der Baustelle nachzuprüfen und zu kontrollieren.
Alle Maße, Ausführungsarten, Stückzahlen usw. sind den Architektenplänen zu entnehmen und verantwortlich zu überprüfen. Dieser Aufwand wird ergänzend zur VOB/C als Nebenleistung nicht separat vergütet.
0.14 Genauigkeit
Die Fertigungs- und Montagegenauigkeit muss so sein, dass die fertig montierten Bauteile zwängungsfrei nach Plan eingebaut werden können, entsprechende Ausgleichsmöglichkeiten sind planmäßig vorzusehen und im Einheitspreis zu berücksichtigen.
0.15 Lärmarme Baustelle
Zu beachten ist die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen" vom 19.08.1970 (Beil. zum BAnz. Nr. 160 (AVVV Baulärm), sowie andere bundes- und landesrechtliche Emissionsschutzregelungen.
Für das Bauvorhaben gilt das Bayerische Immissionsschutzgesetz - BayImSchG - (BayRS 2129-1-1-UG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 466) sowie das Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm, herausgegeben von der Landeshauptstadt München. Der Lärmpegel aller durchzuführenden Arbeiten hat nachweislich und dauerhaft unterhalb des Grundgeräuschpegels der Umgebung zu liegen.
Als Immissionrichtwerte gelten für die Baustelle:
BEISPIEL:
In Gebieten mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, in denen weder vorwiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht sind
Tagsüber 60 dB (A)
Nachts 45 dB (A) (Als Nachtzeit gilt die Zeit von 20 Uhr bis 7 Uhr).
0.16 Staubarme Baustelle
Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen.
Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird, soweit technisch möglich, verhindert. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. Einrichtungen zum Abscheiden und zum Erfassen von Stäuben entsprechen dem Stand der Technik.
Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft. Durch diese Maßnahmen werden die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Erfüllung wurde kontrolliert und dokumentiert.
0. Vorbemerkungen Leistungsverzeichnis
1. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) Inhaltsverzeichnis
1.1 Bauvorhaben
1.2 Angaben zur Baustelle
1.3 Allgemeine Grundlagen
1.4 Planunterlagen und Dokumente zum Leistungsverzeichnis
1.5 Normen und Richtlinien
1.6 Ausführungsfristen und Arbeitszeiten
1.7 Art und Umfang der Leistungen
1.8 Nachweise
1.9 Übergabe der Unterlagen
1.10 Zusätzliche Leistungen, Nachträge
1.11 Baustellenmanagement
1.12 Baustelleneinrichtung
1.13 Entsorgung, Bauschutt, Bauabfälle
1.14 Baulärm
1.15 Detail-, Werkstatt- und Montageplanung
1.16 Sicherheits- und Gesundheitskoordination
1.17 Baubiologische Vorgaben
1.18 Schutz der Fassadenkonstruktion bis zur Abnahme
1.19 Abrechnung
1.20 Abnahme
1.21 Koordinationspflicht des AN
1.22 ESG-Anforderungen
1.23 EU-Taxonomie
1.24 Abstimmungen Denkmalschutzbehörde
1.1 Bauvorhaben
Am Tucherpark in München wird das Gebäude TZ saniert.
Objekt : Tucherpark Gebäude TZ
Auftraggeber : CRI Tucherpark VTO N/S GmbH & Co. KG
Der AG hat ein Areal, bestehend aus mehreren Liegenschaften, im sog. Tucherpark in München erworben. Das Areal soll zu einem Vorbild für zukunftsfähige Quartiere entwickelt werden, in welchem Menschen gleichermaßen leben, arbeiten und ihre Freizeit verbringen (nachfolgend „Projekt“ oder „Areal Tucherpark“ genannt). Die einheitlich geprägte Bürosiedlung des Areals Tucherpark ist als Ensemble in der Bayerischen Denkmalliste eingetragen. Auf einer dieser Liegenschaften befindet sich das Gebäude TZ (im Folgenden „Objekt“), das als Einzeldenkmal eingestuft ist. Das Objekt wurde nach Plänen von Sep Ruf beginnend 1968 errichtet und war bis Frühjahr 2024 von der Unicredit AG als Bürogebäude genutzt. Im Zuge des Re-Development soll das Objekt einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Nutzung, unter Einhaltung denkmalschutzrechtlicher Vorgaben, zugeführt, für die Nutzer attraktiver gestaltet und das Areal einschließlich der öffentlichen Räume spürbar aufgewertet werden.
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist die Sanierung der Innenhoffassade im 2. und 3. Obergeschoss, der Eingänge sowie der Außen- und Innenfassade im 4. Obergeschoss.
Der Haupteingang im Erdgeschoss wird durch eine neue Eingangsanlage mit festverglasten Seitenfeldern und Oberlicht ersetzt. Das mittlere Portal bleibt wahrscheinlich erhalten und erhält auf er Außenseite neue Türanlagen (Ausführung derzeit in Planung - in Abstimmung mit UDB).
Zusätzlich werden in der Fassade des Erdgeschosses zwei Nebeneingänge ergänzt.
Die Innenhoffassade im 1. Obergeschoss ist neu herzustellen. Diese Fassade besteht aus frei gespannten Glasscheiben, die oben und unten mit Edelstahlkonsolen gehalten werden. Die Scheiben sind vertikal mittels SG-Fugen verklebt und mit zwei motorisch betriebenen Schiebeflügeln ausgestattet.
Die übrigen Innenhoffassaden vom 2. bis zum 4. Obergeschoss werden inklusive Sonnenschutz saniert, technisch zeitgemäß ertüchtigt, optisch aufgewertet und gereinigt. Die tragende Fassadenstruktur (Pfosten, Fassadenbefestigungen) bleibt dabei erhalten. Teilweise werden bestehende Schiebetüren zurückgebaut und in festverglaste Bereiche umgewandelt.
Die Außenfassade im 4. Obergeschoss ist vollständig zu demontieren und durch eine neue Aluminiumfassade zu ersetzen. Der Leistungsumfang umfasst hierbei auch Schiebetüranlagen, Sonnenschutz, Attikaverblechungen sowie Absturzsicherungen.
Alle Maßnahmen sind unter Beibehaltung der optischen Erscheinung und unter Einhaltung der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben auszuführen.
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz als Einzeldenkmal. Planung und Ausführung haben daher in nahezu übereinstimmender optischer Gestaltung zu erfolgen. Die optische Gestaltung ist in den der Leistungsbeschreibung beigefügten Leitdetailplänen vorgegeben und verbindlich umzusetzen.
Die Leitdetailpläne wurden bereits mit der Unteren Denkmalschutzbehörde (UDB) abgestimmt. Eine mündliche Zustimmung liegt vor.
1.2 Angaben zur Baustelle
Lage der Baustelle:
Tucherpark München VTO
Am Tucherpark 12
80538 München
Zufahrt über die Ifflandstraße, in die Straße „Am Tucherpark“.
Die Zufahrt und Umgebung ist beengt und vor Angebotsabgabe zu erkunden.
Lagerflächen und Transportwege werden noch festgelegt, in Abstimmung mit dem Auftragnehmer (AN).
Es bleibt zu beachten, dass die Lagerflächen auch durch Abbruchfirmen, Firmen des Innenausbaus und der Haustechnik belegt werden. Eine Abstimmung hierzu erfolgt noch.
1.3 Allgemeine Grundlagen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung, Lieferung und Montage der beschriebenen Fassadenkonstruktionen gemäß DIN EN 14351-1 und DIN EN 13830. Im Leistungsumfang sind sämtliche Metallbau-, Verglasungs- und Montagearbeiten, Sonnenschutzarbeiten, sowie die Inbetriebnahme und Demontagearbeiten enthalten.
Grundlage für das Angebot sind neben diesen ATV die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (VOB/C) der jeweils neuesten Fassung (VOB 2019 und Ergänzungsband 2023). Leistungen mit abweichenden technischen Spezifikationen:
Nach § 7a Abs. 3 VOB/A kann von technischen Spezifikationen der Leistungsbeschreibung abgewichen werden, hierbei ist aber nach den Bestimmungen der VOB/A § 13 Absatz 2 und 3 ein Nachweis der Gleichwertigkeit zu erbringen. Nach den Vorgaben der VOB/A muss die Abweichung im Angebot eindeutig nachgewiesen werden um den Auftraggeber die notwendige Prüfung zu ermöglichen. Wird die Gleichwertigkeit vom Bieter nicht nachgewiesen, so ist sein Angebot unvollständig und aus der Wertung auszuschließen. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe an Ort und Stelle über die örtlichen Gegebenheiten umfassend und genau zu informieren. Dies gilt ebenso für behördliche Auflagen. Alle hieraus erkennbaren kostenbildenden Faktoren sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Grundlage des Angebotes ist die Leistungsbeschreibung. Zur detaillierten Erläuterung des Bauvorhabens erhalten die Bieter die Ausführungsplanungen (wie z. B. Fenster- und Fassadenansichten, Grundrisse, Gebäudeschnitte etc.) des Architekten gemäß Planliste.
Sind im Leistungsverzeichnis Detailzeichnungen der Fenster-, Tür- oder Fassadenkonstruktionen beigelegt, sind diese für das Angebot verbindlich zu berücksichtigen.
Abweichungen von den vorgeschlagenen Konstruktionen müssen durch neue Zeichnungen dargestellt werden und die Gleichwertigkeit nachgewiesen werden.
Diese Zeichnungen und der Nachweis der Gleichwertigkeit sind dem Angebot beizulegen, damit eine technische Bewertung erfolgen kann. Angebote ohne Detailzeichnungen und Nachweis der Gleichwertigkeit haben keine Gültigkeit.
Der Bieter ist verpflichtet, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf fachliche Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Dies gilt auch besonders im Hinblick auf die vorgesehene Verbindung mit dem Bauwerk und die zu erwartenden Beanspruchungen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Ergänzungen oder Änderungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. Nachforderungen aus Unkenntnis der Sachlage werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Im Auftragsfall sind vom Bieter für sämtliche Positionen vor Beginn der Arbeiten eine Werk- und Montageplanung zu erstellen und dem Auftraggeber und dem Architekten zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Fertigung kann erst nach Prüfung und schriftlicher Freigabe erfolgen. Für die eingetragenen Maße in den Zeichnungen ist der Auftragnehmer voll verantwortlich. Anhand eines Musterelementes, welches im Bedarfsfall vor der Serienfertigung bereitzustellen ist, sind die vorgesehenen Eigenschaften und Funktionsfähigkeiten nachzuweisen.
Den Ausschreibungsunterlagen liegen Konstruktionsvorschläge zu Grunde, die mit Systemherstellern abgestimmt sind. Werden andere Systeme eingesetzt, so muss durch objektbezogene Zeichnungen, Muster, Berechnungen und Systemprüfzeugnisse die Gleichwertigkeit nachgewiesen werden.
Die aufgeführten Konstruktionsteile und Materialien stellen den Amtsvorschlag dar, sie müssen den gestellten Anforderungen in allen Belangen entsprechen.
Sämtliche Einheitspreise beinhalten das Liefern aller nötigen Materialien, das Herstellen und Montieren der Leistung an allen Fassaden in allen Geschoßen.
Das Leistungsverzeichnis ist vollständig auszufüllen, ohne voll ausgefülltes Angebot erfolgt keine Wertung.
1.4 Planunterlagen und Dokumente zum Leistungsverzeichnis
Folgende im Regelfall bei der Kalkulation zu berücksichtigende Pläne und Unterlagen stehen als PDF als Anlage zur Verfügung.
Die Reihenfolge der Unterlagen in der folgenden Übersicht kann von der Reihenfolge der übermittelten Unterlagen abweichen.
Leitdetailpläne Fachplaner Fassade:
Innenhof 1. OG
TUC_TZ_FAS_5_LD_01_150_-_2
TUC_TZ_FAS_5_LD_01_151_-_2
TUC_TZ_FAS_5_LD_01_152_-_2
TUC_TZ_FAS_5_LD_01_153_-_2
TUC_TZ_FAS_5_LD_01_154_-_2
TUC_TZ_FAS_5_LD_01_155_-_2
TUC_TZ_FAS_5_LD_01_156_-_2
TUC_TZ_FAS_5_LD_01_157_-_2
TUC_TZ_FAS_5_LD_01_158_-_2
Innenhoffassade 2. OG bis 5. OG
TUC_TZ_FAS_5_LD_02_200_-_2
TUC_TZ_FAS_5_LD_02_202_-_2
TUC_TZ_FAS_5_LD_02_210_-_2
TUC_TZ_FAS_5_LD_02_211_-_2
TUC_TZ_FAS_5_LD_02_212_-_2
TUC_TZ_FAS_5_LD_03_201_-_2
TUC_TZ_FAS_5_LD_03_203_-_2
TUC_TZ_FAS_5_LD_04_204_-_2
TUC_TZ_FAS_5_LD_04_205_-_2
TUC_TZ_FAS_5_LD_04_206_-_2
TUC_TZ_FAS_5_LD_05_207_-_2
Außenfassade 4. OG
TUC_TZ_FAS_5_LD_04_109_-_2
TUC_TZ_FAS_5_LD_04_113_-_2
TUC_TZ_FAS_5_LD_04_120_-_2
TUC_TZ_FAS_5_LD_04_121_-_2
TUC_TZ_FAS_5_LD_04_122_-_2
TUC_TZ_FAS_5_LD_04_123_-_2
TUC_TZ_FAS_5_LD_05_114_-_2
Eingangsanlagen
TUC_TZ_FAS_5_LD_EG_130_-_2
TUC_TZ_FAS_5_LD_EG_131_-_2
TUC_TZ_FAS_5_LD_EG_133_-_2
TUC_TZ_FAS_5_LD_EG_134_-_2
TUC_TZ_FAS_5_LD_EG_135_-_2
Positionspläne
TUC_TZ_FAS_5_PP_SO_906
TUC_TZ_FAS_5_PP_NO_907
TUC_TZ_FAS_5_PP_NW_908
TUC_TZ_FAS_5_PP_SW_909
TUC_TZ_FAS_5_PP_SO_910
TUC_TZ_FAS_5_PP_NO_911
TUC_TZ_FAS_5_PP_NW_912
TUC_TZ_FAS_5_PP_SW_913
Architektenplanung
0292-1_260306_Planverzeichnis_Fassaden
Architekt Übersichten
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_190
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_191
Architekt Grundrisse und Schnitte
TUC_TZ_ARC_3_GR_EG_100
TUC_TZ_ARC_3_GR_01_102
TUC_TZ_ARC_3_GR_02_103
TUC_TZ_ARC_3_GR_03_104
TUC_TZ_ARC_3_GR_04_105
TUC_TZ_ARC_3_GR_05_106
TUC_TZ_ARC_3_GR_DA_107
TUC_TZ_ARC_3_SC_AA_201
TUC_TZ_ARC_3_SC_BB_201
Architekt Ansichten
TUC_TZ_ARC_3_AN_NO_310
TUC_TZ_ARC_3_AN_NW_311
TUC_TZ_ARC_3_AN_SO_312
TUC_TZ_ARC_3_AN_SW_313
Architekt Ansichten (Abbruch)
TUC_TZ_ARC_3_AN_NO_300
TUC_TZ_ARC_3_AN_NW_301
TUC_TZ_ARC_3_AN_SO_302
TUC_TZ_ARC_3_AN_SW_303
Architekten Leitdetails Kataloge
Architekten Katalog Fassaden
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_140
Architekten Türkatalog Außentüren (nur informativ; siehe Plan UE_174)
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_174
0292-1_251205_Haupteingang (nur informativ; weitere Planung folgt)
Architekten Übersichten Details
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_190
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_191
Architekten Leitdetails DETAILS INNEN
Innenwände:
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_250
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_251
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_252
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_253
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_254
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_255
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_256
Architekten Leitdetails
Lichthof 1. OG:
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_300
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_301
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_302
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_303
Innenhof 2.- 5. OG:
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_310
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_311
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_312
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_313
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_314
Außenfassade:
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_326
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_327
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_328
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_329
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_330 (gehört zu Leistungspaket 1 Fassade)
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_331
Zugänge:
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_272
Architekten Konzepte
2026-03-13_TUC_TZ_ARC_KO_Material-undOberflächenkonzept
2025-10-10_TUC_TZ_ARC_KO_Denkmalschutzkonzept
Sonstige Anlagen
TUC Baulogistikhandbuch (Stand 07.10.2024)
TUC Baulogistikhandbuch - Anlage 11
2026-01-14_TUC_TZ_FAS_SB_Innenhof- + 4. OG-Fassaden-statische Vordimensionierungen A04-00b
UB_FB2867 TE_TZ_TUC_EV
TUC-TZ_Anlage4_Baustelleneinrichtung
BU03 2025-09-09 TZ Außenlärm
2026-01-23_TUC_TZ_PST_TP_Rahmenterminplan_RC+_ENT
TUC_TZ_BRS_3_VB_GR_00_A_3
TUC_TZ_BRS_3_VB_GR_Kommentar260227
2025-11-17_TUC_TZ_BPH_GA_Wärmeschutznachweis
2025-10-21_TUC_TZ_BRS_GA_1
TUC_TZ_ELT_3_GR_01_102_C_2
TUC_TZ_ELT_3_GR_03_104_C_2
TUC_TZ_ELT_3_GR_04_105_C_2
TUC_TZ_ELT_3_GR_DA_106_C_2
TUC_TZ_ELT_3_GR_EG_101_C_2-1
Bestandsunterlagen
1.5 Normen und Richtlinien
Sämtliche für die entsprechenden Arbeiten in Frage kommenden DIN und EU- Normen
VOB Teil B/C in der neuesten gültigen Fassung
Richtlinien und Empfehlung der zuständigen Fachverbände und Hersteller
Sämtliche behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
Die technischen und umwelttechnischen Bestimmungen und Auflagen der Genehmigungsbehörde der Stadt München
Das Bundesemissionsgesetz
Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm
Zusätzlich sind nachstehende Normen Vertragsgrundlage, soweit im Einzelbeschrieb nichts anderes festgelegt ist.
Es gelten jeweils die aktuellsten Ausgaben der entsprechenden Vorschriften :
Aluminium:
DIN EN 485 Bänder und Bleche aus Aluminium
DIN EN 573 Aluminiumlegierungen
DIN EN 754 Aluminium und Aluminiumlegierungen, gezogene Stangen und Rohre
DIN EN 755 Strangpressprofile aus Aluminium
DIN EN 12020-1 Aluminiumlegierungen – Stranggepresste Präzisionsprofile aus Legierung EN AW 6060 und - 6063
DIN EN 12373 Aluminium und Aluminiumlegierungen, Anodisieren
DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten
Stahl:
DIN 18800 Stahlbauten
DIN 18801 Stahlhochbau
DIN 18360 Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten
DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten
DIN 55928 Korrosionsschutz von Stahlbauten
DIN EN ISO 1461 Korrosionsschutz; durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken)
DIN EN ISO 12944 Beschichtungsstoffe – Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungssysteme
Edelstahl:
DIN EN 10088-1 Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle (in Bearbeitung: Normentwurf 01.2022)
DIN EN 10088-2 Nichtrostende Stähle - Teil 2: Technische Lieferbedingungen für Blech und Band aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung (in Bearbeitung: Normentwurf 01.2022)
DIN EN 10088-3 Nichtrostende Stähle - Teil 3: Technische Lieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung (in Bearbeitung: Normentwurf 01.2022)
DIN EN 10088-4 Nichtrostende Stähle - Teil 4: Technische Lieferbedingungen für Blech und Band aus korrosionsbeständigen Stählen für das Bauwesen
DIN EN 10088-5 Nichtrostende Stähle - Teil 5: Technische Lieferbedingungen für Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für das Bauwesen
DIN EN 10095 Hitzebeständige Stähle und Nickellegierungen
DIN EN 10302 Warmfeste Stähle, Nickel- und Cobalt-Legierungen
Vorhangfassaden:
DIN EN 13830 Vorhangfassaden – Produktnorm
DIN EN 12152 Vorhangfassaden - Luftdurchlässigkeit - Leistungsanforderungen und Klassifizierung
DIN EN 12153 Vorhangfassaden - Luftdurchlässigkeit – Prüfverfahren
DIN EN 12154 Vorhangfassaden - Schlagregendichtheit - Leistungsanforderungen und Klassifizierung
DIN EN 12155 Vorhangfassaden - Schlagregendichtheit - Laborprüfung unter Aufbringung von statischem Druck
DIN EN 12179 Vorhangfassaden - Widerstand gegen Windlast – Prüfverfahren
DIN EN 13050 Vorhangfassaden - Schlagregendichtheit - Laborprüfung mit wechselndem Luftdruck und Besprühen mit Wasser
DIN EN 13051 Vorhangfassaden - Schlagregendichtheit – Feldversuch
DIN EN 13116 Vorhangfassaden - Widerstand gegen Windlast
DIN EN 13119 Vorhangfassaden – Terminologie
Fenster- und Türen:
DIN EN 179 (Vollpanik) Schlösser und Baubeschläge - Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte für Türen in Fluchtwegen - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 1027 Fenster und Türen - Schlagregendichtheit – Prüfverfahren
DIN EN 1026 Fenster und Türen - Luftdurchlässigkeit - Prüfverfahren
DIN EN 1125 Schlösser und Baubeschläge - Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange für Türen in Rettungswegen - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 1154 Türschließer mit hydraulischer Dämpfung, Obentürschließer mit Linearbetrieb, Bodentürschließer
DIN EN 1155 Türschließer mit hydraulischer Dämpfung, feststellbare Türschließer mit und ohne Freilauf
DIN EN 1522 Fenster, Türen, Abschlüsse – Durchschusshemmung Anforderungen und Klassifizierung
DIN EN 1523 Fenster, Türen, Abschlüsse – Durchschusshemmung Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 1627 Fenster, Türen, Abschlüsse – Einbruchhemmung Anforderungen und Klassifizierung
DIN EN 1628 Fenster, Türen, Abschlüsse – Einbruchhemmung Anforderungen und Prüfverfahren, statische Belastung
DIN EN 1629 Fenster, Türen, Abschlüsse – Einbruchhemmung Anforderungen und Prüfverfahren, dynamische Belastung
DIN EN 1630 Fenster, Türen, Abschlüsse – Einbruchhemmung Anforderungen und Prüfverfahren, manuelle Einbruchversuche
DIN EN 1634 Feuerwiderstandsprüfungen für Tür- und Abschlusseinrichtungen
DIN EN 12207 Fenster und Türen - Luftdurchlässigkeit, Klassifizierung
DIN EN 12208 Fenster und Türen - Schlagregendichtheit, Klassifizierung
DIN EN 12210 Fenster und Türen - Widerstandsfähigkeit bei Windlast
DIN EN 12211 Fenster und Türen - Widerstand gegen Windlast – Prüfverfahren
DIN EN 12365 Baubeschläge - Dichtungen und Dichtungsprofile für Fenster, Türen und andere Abschlüsse sowie vorgehängte Fassaden
DIN EN 13126 Baubeschläge
DIN EN 13501-1 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten
DIN EN 14024 Metallprofile mit thermischer Trennung - Mechanisches Leistungsverhalten - Anforderungen, Nachweis und Prüfungen für die Beurteilung
DIN EN 14351-1 Fenster und Außentüren – Produktnorm
DIN 18054 Einbruchhemmende Türen; Begriffe, Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung
DIN 18095 Türen – Rauchschutztüren
DIN 18055 Fenster, Fugendurchlässigkeit, Schlagregendichtheit und mechanische Beanspruchung, Anforderungen und Prüfung
DIN 18263 Schlösser und Baubeschläge, Türschließer mit hydraulischer Dämpfung
DIN 18273 Türdrückergarnituren Feuerschutz- und Rauchschutztüren
DIN 18650 Schlösser und Baubeschläge – Automatische Türsysteme
Verglasungsarbeiten:
DIN 1249 Flachglas im Bauwesen, Glas im Bauwesen
DIN EN 356 Sicherheitssonderverglasung
DIN EN 357 Brandschutzverglasungen
DIN EN 572 Glas im Bauwesen
DIN EN 1063 Glas im Bauwesen – Sicherheitssonderverglasung
DIN EN 1096 Glas im Bauwesen – Beschichtetes Glas
DIN EN 1279 Glas im Bauwesen – Mehrscheiben-Isolierglas
DIN EN 12150 Einscheibensicherheitsglas (ESG)
DIN EN 12543 Verbundglas (VG) und Verbund-Sicherheitsglas (VSG)
DIN EN 12600 Glas im Bauwesen – Pendelschlagversuch
DIN EN 13363 Sonnenschutzeinrichtungen in Kombination mit Verglasungen
DIN 18008 Glas im Bauwesen
DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit DichtstoffenD
DIN EN 15651-2 Fugendichtstoffe für nichttragende Anwendungen – Fugendichtstoffe für Verglasungen
DIN EN 7863-1 Elastomer-Dichtstoffe für Fenster und Fassade
DIN 7864 Elastomer-Bahnen für Abdichtung
Bauphysikalische und statische Normen:
DIN 1055 Lastannahmen für Bauten
DIN EN 1090 Ausführung von Stahltragwerken
DIN EN 1991 Einwirkungen auf Tragwerke (inkl. nationaler Anhang)
DIN EN 1993 Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten (inkl. nationaler Anhang)
DIN EN 1999 Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken (inkl. nationaler Anhang)
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen
DIN 4108 Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 18005 Schallschutz im Städtebau
DIN EN ISO 6946 Bauteile – Wärmedurchlasswiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient - Berechnungsverfahren
DIN EN ISO 10077-1 Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Anschlüssen
DIN EN ISO 10211 Wärmebrücken im Hochbau
DIN EN 12567 Wärmetechnisches Verhalten von Fenster und Türen
DIN EN 12631 Wärmetechnisches Verhalten von Vorhangfassaden
DIN EN 12101-2 Rauch- und Wärmefreihaltung
DIN EN 20140 Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen
DIN 18232 Rauch- und Wärmefreihaltung
Sonstige Normen:
DIN EN / 12154 / Schlagregendichtheit (Vorhangfassaden)
DIN EN ISO 1163 Kunststoffe, weichmacherfreie Polyvinylchlorid (PVC-U) Formmasse
DIN 16935 Polyisobutylen-Bahnen für Bauabdichtungen
DIN 18073 Rollabschlüsse, Sonnenschutz- und Verdunkelungsanlagen im Bauwesen, Begriffe und Anforderung
DIN 18164 Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für das Bauwesen
DIN 18165 Faserdämmstoffe für das Bauwesen
DIN 18195 Bauwerksabdichtungen
DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen, Begriffe, Grundsätze, Anwendungen und Prüfung
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau, Bauwerke
DIN 18336 Abdichtungsarbeiten
DIN 18358 Rollladenarbeiten
DIN 18421 Wärmedämmarbeiten und Isolierungen
DIN 18451 Gerüstarbeiten
DIN 18516 Außenwandbekleidungen, hinterlüftet
DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau
DIN 18542 Abdichten von Außenwandfugen mit imprägnierten Dichtungsbändern
EN / 1090 / Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken
DIN EN / 1993 / Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten
Weiter sind nachfolgende Vorschriften, Regeln und Richtlinien zu beachten:
Landesbauordnung
Richtlinien der Gemeinde-Unfallversicherer GUV
DIN 18008-4 Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln – Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen
Technische Richtlinien des Glashandwerkes für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar
Verglasungsvorschriften der Isolierglashersteller
Verarbeitungs-Richtlinien von Systemherstellern
Energieeinsparverordnung (EnEV aktuell gültige Fassung)
VDI-Richtlinie 2719 „Schalldämmung von Fenster"
Richtlinie für ein Gütezeichen für anodisch erzeugte Oxydschichten auf Aluminium, die in der Architektur Anwendung finden (EURAS/EWAA)
Güte- und Prüfvorschriften der Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen e.V., Franziskanergasse 6, 73525 Schwäbisch Gmünd , GSB)
DASt Richtlinien sind einzuhalten (insbesondere 022 und 014)
Güte- und Prüfbestimmungen der nachfolgend genannten Gütegemeinschaften:
ift Institut für Fenstertechnik, Theodor-Gietl-Straße 7-9, 83026 Rosenheim
RAL -Gütegemeinschaften Fenster, Fassaden und Haustüren
VFF-Merkblätter des Verbandes der Fenster und Fassadenhersteller e.V.
AGl-Arbeitsblätter der Arbeitsgemeinschaft Industriebau E.V.- Gütegemeinschaft für die Reinigung von Metallfassaden e.V. (GRM), lrrerstraße 17-19, 90403 Nürnberg
Die Einhaltung von Unfallvorschriften der Berufsgenossenschaften und der Landesbauordnung muss sichergestellt sein.
1.6 Ausführungsfristen und Arbeitszeiten
Angebotsabgabe: 19.04.2026
Zuschlag: 08.05.2026
Gerüstaufbau: bis 14.09.2026
Demontagestart: 15.09.2026
Montage neue Fassaden: 22.09.2026
Baudicht Fassaden: 28.05.2026
Montageende: 14.05.2027
Zwischentermine nach Bauablaufplan Projektsteuerung.
Die genannten Einzelfristen sind verbindliche Fristen.
Die Arbeiten können in Teilabschnitten mit Unterbrechungen oder vorgezogen ausgeführt werden. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen, eine separate Vergütung erfolgt nicht.
Die angegebenen Termine (Anfang, Ende und Zwischentermine) und der Bauablaufplan sind vom Bieter in seiner Kalkulation zu berücksichtigen.
Der Personaleinsatz in der Konstruktion, Werkstatt und auf der Baustelle muss entsprechend gewählt und zum Angebot vom Bieter nachgewiesen werden. Im Zuge des Angebots hat der Bieter verbindlich darzulegen, wie viele Mitarbeiter er mit den einzelnen Projektaufgaben betraut.
Sollten Sonderschichten auf der Baustelle nötig werden, so ist dies auch an Sonn- und Feiertagen möglich. Dies ist im Vorfeld mit dem Bauherrn und den zuständigen Genehmigungsstellen abzustimmen. Die Verantwortung hierfür obliegt dem AN.
Bei Projektstart hat der AN einen Feinterminplan in Anlehnung an die oben genannten Fristen zu erstellen und von der Bauleitung und des AG genehmigen zu lassen.
Die Leistungen in den Obergeschossen, wie die Prallscheiben innen, die Reparatur und Teilerneuerung der Sonnenschutzanlagen und inneren Pfostenverkleidungen, die inneren Anschlussbleche zur Rohbetondecke und zum Fußboden, sowie die Reinigung der Fassaden in den Obergeschossen auf der Außenseite sind die zuerst auszuführenden Arbeiten.
Sämtliche Arbeiten an der EG-Fassade und der VTO Mitte (2-geschossige Stahlfassade in Zackenform) sind nach Terminablaufplan des Bauherrn auszuführen.
1.7 Art und Umfang der Leistungen
Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten umfassen:
- Planung, Fertigung, Lieferung und Montage der Fassaden- und Fenstersysteme (Leistungsposition)
- Bemusterung aller Fassadenbauteile (Leistungsposition)
- Werkplanung mit Vorlage zur Planprüfung (Leistungsposition)
- Sämtliche Leistungen, die zur fachgerechten Fertigung und Montage der neuen Fassadenbereiche nötig sind (Nebenleistung)
- Gerüstarbeiten
- Vorlage Montagekonzept (Nebenleistung)
- Statische und bauphysikalische Nachweise (Leistungsposition)
- Baustelleneinrichtung und -unterhalt (Leistungsposition)
- Planung, Fertigung, Lieferung und Montage Sonnenschutzanlagen (Leistungsposition)
- Planung, Fertigung, Lieferung und Montage von auszutauschenden Fassadenbauteilen (Leistungsposition)
- Planung, Fertigung, Lieferung und Montage sonstiger Fassadenbauteile, z. B. Blechverkleidungen, Wartungsbalkonverlängerungen,
optische Verkleidungen etc. (Leistungsposition)
- Demontagearbeiten Bestandsfassaden (Leistungsposition)
1.8 Nachweise
Für sämtliche Fassadenbereiche sind statische und bauphysikalische Nachweise in prüfbarer Form zu erbringen, die in den nachfolgenden zusätzlichen Vertragsbedingungen genauer beschrieben sind.
Bei sämtlichen zum Einsatz kommenden Materialien, Oberflächen, Verbindungsmittel, Verglasungen, Verblechungen, Profile etc. ist ein Nachweis zu erbringen, dass sie der Bauregelliste des DIBt oder der ETA entsprechen und ein Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweis (Ü-Zeichen und/oder CE-Zeichen) aufweisen.
Für alle anderen Bauteile ist eine Zustimmung im Einzelfall (ZIE) zu erwirken.
1.9 Übergabe der Unterlagen
Im Zuge der Werkplanung sind firmenspezifische Detail-, Ansichts-, Grundriss- und Montagepläne des gesamten Gebäudes zu erstellen, die seitens des AGs freizugeben sind. Erst nach erfolgter Freigabe darf mit der Produktion begonnen werden.
Bei Detailplänen sind Maßstäbe 1:1 und 1:2 zulässig.
Bei Übersichten, Ansichten, Teilansichten, Grundrissen sind Maßstäbe 1:5, 1:10, 1:20, 1:25, 1:50 und 1:100 zulässig.
Die Bezugsblattgröße ist hierbei ein DIN A0 Blatt.
Die Übergabe aller freizugebenden Pläne und Endstandunterlagen hat digital als PDF und DWG-File und in Kopie auf dem Postwege (Pläne 1-fach und verkleinert auf DIN A3) zu erfolgen.
Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise der LV Positionen einzurechnen, eine besondere Vergütung erfolgt nicht.
Vor Abschluss der Fassadenarbeiten ist dem Bauherrn eine Projektdokumentation in digitaler Form und 2-fach in Papierform zu übergeben.
Diese muss nachfolgenden Inhalt vollständig aufweisen:
- Sämtliche Detail-, Werkstatt- und Montagepläne mit Planlisten
- Alle genehmigten Planunterlagen als Kopie mit Freigabevermerk
- Angaben und Datenblätter zu allen verwendeten Materialien, Beschlägen, Dichtstoffen, Beschichtungen, Befestigungen,
Dichtungen, Brandschutzmaterialien, Verglasungen, Trennwandkonstruktionen
- Sicherheitsdatenblätter
- Werkbescheinigungen und Herstellererklärungen
- CE - Konformitätserklärungen, Zulassungsbescheinigungen
- Prüfzeugnisse, bauphysikalische und statische Nachweise
- Zustimmungen im Einzelfall, falls erforderlich
- Wartungs- und Reinigungsvorgaben
- Fotodokumentation und Aufmaße
- Pläne mit Angaben zu Sonnenschutzarbeiten
- Übereinstimmungserklärungen und Zulassungen
- Übersichtspläne mit Angaben der Glas-, Fenster- und Tür-Typen
- Beschlaglisten zu allen verbauten Fenster und Türen mit Positionierung
(Auflistungen sämtlicher Beschlagsteile inkl. Beschreibung Funktion)
- Einbau- und Bedienungsanleitungen
- Zulassungsbescheinigungen für Türen
1.10 Zusätzliche Leistungen, Nachträge
Zusätzliche Leistungen werden separat vergütet und sind in prüfbarer Form dem Bauherrn zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Eine eventuelle Bauzeitenverlängerung aus Mehrleistungen ist nicht zugelassen. Es sind durch verstärkten Personaleinsatz und eventuellen Baudichtmaßnahmen die Fassaden rechtzeitig abzudichten, sodass der Innenausbau ungestört ausgeführt werden kann und die Fertigstellungstermine eingehalten werden.
Zur Prüfung von Nachträgen hat der AN bei Fabrikat- und/oder Materialänderungen die Nachweise über die Lieferantenangebote zu führen. Nachträge müssen als Mehrkosten zur beauftragten Leistung nachgewiesen werden. Hierzu behält sich der Bauherr vor, Preisanfragen bei Firmen einzuholen und die Kosten zu vergleichen.
Eine Nachtragsbegründung ist in nachprüfbarer Form zu erstellen.
Die Nachträge sind durchlaufend zu nummerieren.
Nachtragsangebote, die den oben gestellten Anforderungen nicht entsprechen, werden als nicht prüfbar zurückgewiesen.
1.11 Baustellenmanagement
Klärungen und Abstimmungen sind nur mit der örtlichen Bauüberwachung, dem Bauherrn und den Architekten möglich und sind im Vorfeld zu koordinieren.
Es finden in regelmäßigen Abständen Baustellenbesprechungen statt. An diesen Besprechungsterminen hat neben der Montageleitung des AN auch ein verantwortlicher Techniker des AN vor Ort zu sein, der mit den Konstruktionen betraut ist. Offene Fragen sollten größtenteils an den Baustellenbesprechungen geklärt werden.
Der AN hat ein Bautagebuch zu führen. Hierzu sind arbeitstäglich Bautagesberichte anzufertigen und der OÜ bzw. der zuständigen Fachbauleitung arbeitstäglich zu übergeben (siehe hierzu auch WBVS Ziffer 12.8) sowie wochenweise digital zu senden.
Die Bautagesberichte gelten nicht als Nachweis für Stundenlohnarbeiten.
Die in den Bautagesberichten enthaltenen Angaben sind rein informativ und für den AG nicht verbindlich. Mit der Übergabe bzw. der Bestätigung des Erhalts ist keine Anerkennung deren Inhalts durch den AG verbunden.
Die Bautagesberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.
Im Einzelnen müssen mindestens folgende Angaben enthalten sein:
- Name des verantwortlichen Bauleiters
- Uhrzeiten zu Beginn und Ende der Arbeitsschichten; die Anzahl und Namen der vom AN beschäftigten Mitarbeiter,
aufgeschlüsselt nach Funktionen/Lohngruppen
- Benennung der eingesetzten Nachunternehmer, mit Angabe der Teilleistung sowie der Anzahl und Namen
der vom NU beschäftigten Mitarbeiter
- Wetterverhältnisse (Temperatur, Niederschläge, Wolken, Wind, Sturm mit Windstärken, etc.)
inkl. Temperaturen um 8:00 Uhr, 13:00 Uhr, 17:00 Uhr
- Anlieferung von Baustoffen/Bauelementen etc.
- Zugang, Einsatz und Abgang, Dauer des Einsatzes sowie Ursache eines etwaigen Ausfalls von Großgeräten
- Leistungsbeschreibung, Montagetätigkeiten
- Problematiken vor Ort
- Beschädigungen vor Ort
- Angabe Fertigstellungsgrad der Fassadenbereiche
Der AN erstellt einen Baustellen-Organisationsplan, in dem die Verantwortlichen der Baustelle, wie Oberbauleiter, Bauleiter und Obermonteure
Der AN erstellt einen Baustellen-Organisationsplan, in dem die Verantwortlichen der Baustelle, wie Oberbauleiter, Bauleiter und Obermonteure
namentlich
mit ihrer Qualifikation
mit ihrer Funktion
der spezifischen Zuständigkeit
mit Vertretungsregelung
der Erreichbarkeit
mit Telefonnummer, Mailadresse etc.
anzugeben sind.
Dies gilt sinngemäß auch für die vom AN „Fassade" eingesetzten Nachunternehmer (NU).
Der Baustellen-Organisationsplan ist innerhalb von 21 Werktagen nach
Auftragserteilung digital in PDF- und Excel-Format der OÜ zu übergeben. Bei nachträglichen Änderungen ist der Baustellen-Organisationsplan zu aktualisieren und wie beschrieben erneut zu verteilen.
Die Daten sind zudem eigenverantwortlich auf dem Projektserver hochzuladen.
Alle Aufwendungen für das Baustellenmanagement sind Leistungsbestandteil des AN und in die Einheitspreise der Fassadenkonstruktionen einzurechnen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht.
1.12 Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung ist vom Auftragnehmer (AN) zu stellen.
Sämtliche Kosten für alle im nachstehenden Leistungsverzeichnis nicht separat aufgeführten Baustelleneinrichtungen, Geräte, Maschinen, Toiletten usw. soweit diese zur Durchführung der Arbeiten notwendig sind, sind in der entsprechenden LV-Position mit anzubieten.
Antransport der erforderlichen Mannschaften, Hebezeuge, Geräte, Maschinen, Hilfs-und Betriebsmittel, mit allen Merkmalen, wie sie in den WBVB, ATV, sowie zusätzlichen Hinweisen für den Leistungsbereich Baustelleneinrichtung aufgeführt sind, auf Grundlage des Baustelleneinrichtungskonzepts.
Die Baustelleneinrichtung und die Lagerung der Baustoffe auf dem Bauplatz ist jeweils mit der Objektüberwachung abzustimmen. Die Baustelleneinrichtung besteht aus allen Maschinen, Geräten, Magazincontainern und sonstigen Ausstattungen zur Ausführung der eigenen Leistung, soweit nicht im Weiteren gesondert beschrieben.
Die Zufahrten und Containerstellfläche ist der BE-Skizze zu entnehmen. Bauseitig wird über die VE Baustellenlogistik die Infrastruktur der Baustelle inkl. Zufahrten und Container hergestellt.
Ein bauseitiger Kran für die Montage ist vorhanden (Maximalgewicht der Elemente 1000 kg). Für alle sonstigen Hebezeuge und dergleichen, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung erforderlich sind, ist der AN verantwortlich. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Kosten für erforderliche Kleingerüste, Hebewerkzeuge, Arbeitsbühnen, Mobilkräne sind als Nebenleistungen in die Fassadenpositionen einzurechnen.
Nach Auftragserteilung hat der AN den Platzbedarf für seine Baustelleneinrichtung und die Lagerflächen anzumelden und die von ihm benötigten Flächen im Einvernehmen mit der Bauleitung festzustellen. Über die vorgesehene Einrichtung der Lager- und Arbeitsplätze ist vom Unternehmer eine maßstäbliche Baustelleneinrichtungsskizze vorzulegen, die dem Baustelleneinrichtungsplan entsprechen muss.
Die Lagerung der Materialien, der Transport zur und innerhalb der Baustelle, sowie die vorgesehene Montageweise sind frühzeitig mit dem Bauherrn und der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen.
Nach Auftragserteilung ist innerhalb von 2 Wochen ein Baustelleinrichtungskonzeptplan vom AN zu erstellen und dem AG über die Objektüberwachung zur Genehmigung vorzulegen. Nach Genehmigung wird dieses Konzept in den entsprechenden Bau-Phasenplan der VE Baustellenlogistik übernommen.
Es sind die vom Bauherrn zugewiesenen Lagerflächen mit einem blickdichten Bauzaun zu versehen. In diesem Bereich sind die Aufenthalts- und Werkzeugcontainer zu platzieren. Auf den Lagerflächen sind Waschmöglichkeiten und Toiletten für das Montagepersonal durch den AN vorzurichten.
Der Wasseranschluss, der Baustrom und die Stromverteiler sind Teil der Baustelleneinrichtung und selbst zu stellen.
Für die Entsorgungscontainer werden je nach Bauabschnitt Stellflächen ausgewiesen, die ebenfalls vor Zugänglichkeit der Öffentlichkeit mit einem Bauzaun zu schützen sind. Diese Flächen sind rechtzeitig und verbindlich abzustimmen.
Sämtliche Bereiche in denen Arbeiten ausgeführt werden, sind durch blickdichte Bauzäune zu umgeben. Es muss gewährleistet sein, dass keine unbefugten Personen die Montagebereiche betreten.
Veränderungen der Baustelleneinrichtung während der Bauzeit dürfen nur im Einvernehmen mit dem Bauherrn und der örtlichen Bauüberwachung erfolgen und bleiben, wenn nicht vom AG veranlasst, unvergütet.
Neben den bereits in VOB Teil C aufgeführten Nebenleistungen sind folgende Leistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren:
- Einrichtungen zur Materiallagerung
- Wasser- Abwasseranschluss
- Stromanschluss und Stromverteiler
- Container für Müllentsorgung
- Vorkehrungen für Witterungsschutz (Zelte, Folienabdeckungen etc.)
Das Aufstellen von Wohnbaracken für auswärtige Arbeitskräfte oder Gastarbeiter ist nicht gestattet.
Für behördliche Genehmigungen und Abnahmen zum Aufstellen von Baracken, Maschinen, Geräten und Sonstigem, sowie für die Genehmigung der Benutzung der Zufahrtsstraßen zur Baustelle und deren Absicherung ist der Auftragnehmer verantwortlich.
Die vom Unternehmer in Anspruch genommenen Lagerplatzflächen sind nach Durchführung der Arbeiten wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Zum Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen ist DIN 18 920 zu beachten.
Alle Aufwendungen für Baustelleneinrichtung sind Leistungsbestandteil des AN.
Die Baustellenbeleuchtung ist sowie die wöchentliche Reinigung der Verkehrswege auf der Baustelle ist Leistungsbestandteil der Baustelleneinrichtung.
1.13 Entsorgung, Bauschutt, Bauabfälle
Bauschutt und Bauabfälle sind fachgerecht zu entsorgen. Es sind feste Materialien in Container unter Materialtrennung zu sammeln und Dämmungen in dichte Foliensäcke zu verpacken.
Es ist auch darauf zu achten, dass keine Bauabfälle auf dem Gelände liegen bleiben, diese sind wöchentlich einzusammeln und zu entsorgen.
Der AN wird sich bemühen bei der Erbringung seiner Leistung, Abfälle zu vermeiden (Bemühungsklausel).
Der AN trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Abfälle möglichst getrennt zu erfassen und getrennt zu halten und diese einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
Für die Einstufung und Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) der Abfälle ist der Leitfaden Bauabfälle in der jeweils gültigen Fassung heranzuziehen.
Der AN übernimmt mit Aufnahme seiner Tätigkeit die Pflichten zur Verwertung und Beseitigung der nicht gefährlichen Abfälle. Er führt die unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen, sowie des Standes der Technik zu erbringenden abfallrechtlichen Nachweise. Er bleibt für die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle so lange verantwortlich, bis deren schadlose Wiederverwendung oder geordnete Beseitigung durchgeführt ist.
Für gefährliche Abfälle im Sinne der Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung, AVV) gilt Satz 1 nur, wenn im Leistungsverzeichnis entsprechende Positionen enthalten sind.
Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Entsorgungsnachweise, Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber im Original spätestens dann vorzulegen, wenn in den davon betroffenen Abschlags-, Teil- oder Schlussrechnungen Ansätze für Entsorgungskosten enthalten sind.
Zudem sind die einschlägigen Vorschriften der Stadt München zu beachten.
Alle im Zusammenhang mit der Verwertung oder Beseitigung von Abfällen entstehenden Kosten, einschließlich Gebühren und Auslagen, wenn nicht separat im LV erwähnt, trägt der AN.
1.14 Baulärm
Für den Schutz gegen Baulärm gelten die Anforderungen des BIMSCHG, die allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm - Geräuschimmission - und die zusätzlichen landesrechtlichen und städtischen Vorschriften.
Der Baubetrieb muss so betrieben werden, dass keine Geräusche entstehen, die vermeidbar sind. Es sind Vorkehrungen zu treffen, die Geräuschentwicklung auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Alle eingesetzten Maschinen und Geräte haben dem Stand der Technik zu entsprechen und müssen als lärmarm eingestuft sein. Die Vorgaben der Geräte- und Maschinenlärmverordnung hinsichtlich der Beschaffenheit sind zu beachten.
Die Geräuschentwicklung von der Baustelle, einschließlich des dazugehörigen Baustellenverkehrs dürfen die gesetzlich zulässigen Immissionswerte nicht überschreiten.
Nachts und an Sonn- und Feiertagen sind Bauarbeiten ohne Zustimmung der entsprechenden Stellen unzulässig.
1.15 Detail-, Werkstatt- und Montageplanung
Der Ausschreibung liegen die Grundsatzdetailpläne, welche die Anforderungen an die auszuführenden Fassadensysteme und die Bauwerksanschlüsse stellen, bei.
Im Zuge der Werkplanung hat der AN seine eigene Detailplanung mit Ansichts- und Grundrissplanung, sowie Montageplanung auszuführen.
Die Planung ist vollumfänglich für alle Detailpunkte am Bau zu erstellen und muss vor Produktionsstart freigegeben werden. Es ist von einer Prüfungszeit von mindestens 14 Tage auszugehen. Alle Kosten hierfür sind in die Einzelpositionen einzurechnen.
Mehrere Prüfungsläufe bei der Freigabe sind Leistungsbestandteil.
Abweichungen vom optischen Erscheinungsbild der Fassaden und den Leitdetailplänen werden nicht akzeptiert und sind zu vermeiden. Pläne mit solchen Abweichungen werden nicht freigegeben.
Die Fertigstellungstermine dürfen durch verspätete und unzureichende Planung nicht betroffen sein. Eine rechtzeitige Einreichung der Pläne ist erforderlich.
Alle Aufwendungen für die Detail-, Werkstatt und Montageplanung des AN sind in die Einheitspreise der Fenster- und Fassadenkonstruktionen einzurechnen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht.
Sämtliche im Leistungsverzeichnis und in der Ausführungsplanung des Architekten angegebenen Maße sind Richtmaße. Der AN ist verpflichtet, eine Maßaufnahme am Rohbau bzw. Stahlbau durchzuführen.
Er hat vor Fertigungsbeginn zu prüfen, ob die Ausführung am Bau nach den vereinbarten Details und den zulässigen Toleranzen erfolgt ist. Für Toleranzen gelten DIN 18201, DIN 18202, Blatt 1 und 4, DIN 18203, Blatt 1. Liegen die Rohbau- bzw. Stahlbautoleranzen über den Vorgaben der geltenden Normen, ist der AG unverzüglich schriftlich zu informieren. Evtl. Änderungs- oder Zusatzmaßnahmen sind vor Fertigungsbeginn zu vereinbaren. Abweichend hiervon kann die Fertigung nach theoretischen Maßen (Planmaßen) vereinbart werden.
Die Fassadenmontage muss flucht- und lotrecht nach den bauseits in jedem Geschoss angelegten Meterrissen und Achsen erfolgen. Die Lage der Elemente in Bezug auf Achse und Meterrisse ist in den Genehmigungszeichnungen einzutragen.
Die in den Konstruktionsbeschreibungen und Positionen angegebenen Zeichnungen der Architekten stellen nur das optisch funktionale Prinzip der einzelnen Konstruktionen und Anschlüsse dar. Ebenso liegt der Architektenplanung eine Leitdetailplanung zu den wesentlichen Anschluss- und Konstruktionspunkten bei. Sämtliche auf den Leitdetails dargestellten Systeme und Anschlüsse sind Vertragsbestandteil und in die Kosten einzurechnen.
Die im LV angegebenen Abmessungen sind ca. Maße und beziehen sich großteils auf theoretische Achsmaße. Alle erforderlichen Anschlüsse sind darüber hinaus entsprechend der Einbausituation maßlich zu berücksichtigen. Fassadenübersichten dienen zur Darstellung der Aufteilung und Einbaulage.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die in der Ausschreibung aus gestalterischen Gründen enthaltenen konstruktiven Vorgaben nicht statisch geprüft sind, da sie wegen der zu erwartenden firmeneigenen und herstellerabhängigen Konstruktion keine endgültige konstruktive Lösung darstellen.
Die bauphysikalischen, statischen, funktionalen und konstruktiven Ausbildungen sind unter Berücksichtigung der in und den nachstehenden Konstruktionsbeschreibungen sowie der in den Plänen der Architekten enthaltenen Qualitätsanforderungen und gestalterischen Vorgaben vom AN eigenverantwortlich entsprechend den Gesetzen,
Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie dem Stand der Technik zu planen und auszuführen. Dabei sind die M+W-Planung mit Statik und die Ausführung ein komplettes Werk des AN.
Aufgrund der in direktem Zusammenhang mit den verglasten Fassadenelementen stehenden Leistungen „Sonnenschutz" sowie den bauseitigen Abdichtungsarbeiten (AN - „Abdichtung") ist das Ineinandergreifen von Funktionen, Montageabhängigkeiten und geometrischen Abhängigkeiten bei Planung und Montage bzw. Montageabfolge zu berücksichtigen.
Im Zuge der M+W-Planung sind daher die Anschlüsse der Fassaden am Rohbau, die Anordnung der Dichtfolien und Verankerungskonsolen, Wärmedämmungen etc. darzustellen.
Dies gilt auch für die bauseitigen Abdichtungsarbeiten an den Fassadenfußpunkten einschl. der seitlichen Abdichtungshochzüge am Massivbau, für deren dichten Anschluss gemäß DIN 18531 und DIN 18533 entsprechende Vorrüstungen bei den bodentiefen Fassadenelementen auszubilden sind.
1.16 Sicherheits- und Gesundheitskoordination
Der Bauherr beauftragt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) für die Baustelle, der in regelmäßigen Abständen die Baustelle besucht und die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes überwacht.
Dieser ist gegenüber allen auf der Baustelle befindlichen Personen gemeinsam mit der Bauleitung weisungsberechtigt. Der AN prüft die bauseitigen Sicherheitseinrichtungen für seinen Bereich selbstständig.
Den Maßgaben des auf der Baustelle aushängenden SiGe-Plans ist unbedingt Folge zu leisten. Beschädigungen oder fehlende Sicherheitseinrichtungen sind der Objektüberwachung des AG sofort zu melden bzw. sofort abzustellen.
Der AN verpflichtet sich die EU-Richtlinien für Sicherheits- und Gesundheitsschutz gem. § 1 9 des Arbeitsschutzgesetzes einzuhalten. Bei der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen oder ab mindestens 20 Beschäftigten auf der Baustelle ist der AN zudem verpflichtet, einen Verantwortlichen nach § ArbSchG sowie nach § 6 BGV A1 zu benennen. Der SiGe-Plan wird zur Vergabephase nachgereicht.
Eine entsprechende Einweisung des SiGeKo findet vor Montagebeginn statt, an dem alle Bauleiter und Monteure teilnehmen müssen.
Den übergebenen Sicherheitsunterlagen und dem auf der Baustelle aushängenden
SiGe-Plans ist fortwährend Folge zu leisten.
1.17 Baubiologische Vorgaben
Alle verwendeten Materialien und Teile müssen in der EU zugelassen sein, für deren Einsatz gelten die entsprechenden Normen (DIN-, ISO- und EN- Normen), Gesetze und Bestimmungen.
Die EU-weit geltende REACH-Verordnung hinsichtlich umweltgefährdender Stoffeigenschaften ist zu beachten. Diese wird durch die CLP-Verordnung ergänzt.
Bei geregelten Bauprodukten muss die Verwendbarkeit über ein Ü-Zeichen nachgewiesen werden. Bei der Verwendung von nicht geregelten Bauprodukten muss die Verwendbarkeit aus der Übereinstimmung mit einer allgemein bauaufsichtlichen Zulassung, einem allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder einer Zustimmung im Einzelfall nachgewiesen werden. Die Kosten hierfür sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Der AG legt Wert auf die Verwendung von Baustoffen, die sowohl für die menschliche Gesundheit als auch für die Umwelt unbedenklich sind. Die Luftqualität der Innenräume unter hygienischen Gesichtspunkten soll sichergestellt werden. Hierzu soll die Exposition gegenüber Schadstoffen und mikrobiellen Emissionen minimiert werden.
Sämtliche Baustoffe und die zu ihrer Verarbeitung erforderlichen Hilfsmittel (Bauhilfsstoffe, z. B. Kleber, Spachtelmassen etc.) dürfen in eingebautem Zustand keine gesundheitliche Beeinträchtigung des menschlichen Organismus durch Freisetzen von toxischen Bestandteilen in Gasen, Dämpfen oder gesundheitsgefährdenden Schwebestoffen hervorrufen.
Folgende Bau- und Bauhilfsstoffe bzw. Inhaltsstoffe dürfen nicht verwendet werden:
Bau- und Bauhilfsstoffe bzw. Inhaltsstoffe mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften (CMR-Stoffe siehe TRGS900). Dies gilt für CMR-Stoffe der Kategorie 1A (aus Erfahrung beim Menschen nachgewiesen),
Kategorie 1B (bei Tieren nachgewiesen, wird beim Menschen vermutet) und Kategorie 2 (es wird angenommen, dass es beim Menschen so ist).
Es sind möglichst emissionsarme Oberflächenbehandlungen, Anstriche und Klebstoffe zu verwenden (z. B. Pulverlacke, Einbrennverfahren). Diese sollten ein Umweltzeichen für „schadstoffarm“ (z. B. www.blauer-engel.de ) besitzen.
Montageschaum:
Das Verwenden von Montageschaum und sonstigen Ortschäumen ist ausgeschlossen.
Polyvinylchlorid (PVC) / Chlorchemische Produkte:
Auf den Einsatz von chlorchemischen Produkte ist zu verzichten.
Recyclingprodukte zum Bauteilschutz:
Bei Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen oder der Einrichtung sind Produkte aus Recyclingmaterial (Altpapier, Alttextilien, PE-Regenerat) zu verwenden.
Trennmittel:
Es dürfen nur Trennmittel verwendet werden, die biologisch schnell abbaubar sind und dem Umweltzeichen RAL-UZ 64 entsprechen. Auf technisch notwendige Ausnahmen ist die Bauleitung hinzuweisen.
Sofern umweltfreundliche Ersatzstoffe möglich sind (z. B. Polyethylen, Polypropylen), ist auf PVC zu verzichten (z. B. bei Zu- und Abwasserleitungen, Folien, Bodenbelägen, Kleinbauteile, Innenausbau).
Während der Verarbeitung der Bau- und Hilfsstoffe sind die Vorschriften der Gefahrstoff-Verordnung und die Empfehlungen der Bauberufsgenossenschaften einzuhalten. Die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) sowie die TRK-Werte (Technischen Richtkonzentration) dürfen nicht überschritten werden. Ziel ist es, weit unter diesen Höchstwerten zu liegen.
Zur Vermeidung von staub- und faserförmigen Emissionen darf auf der Baustelle nicht trocken, nur nass gefegt werden. Staubsaugen ist nur mit einem Industriestaubsauger der Verwendungskategorie mind. G (Staubklasse M, Durchlassgrad 0,5 %) gestattet. In Bereichen, in denen künstliche Mineralfaser verarbeitet wurde, sind Industriestaubsauger der Verwendungskategorie K 1 (Staubklasse H, Durchlassgrad 0,01 %) erforderlich.
Die bei Reinigungsarbeiten eingesetzten Reinigungsmittel müssen „unter realen Umweltbedingungen leicht und schnell abbaubar“ (Definition gemäß OECD) sowie frei von Lösemitteln, Aromaten, Halogenen, Bioziden und Treibmitteln sein. Nur bei starken Restverschmutzungen dürfen nach Freigabe chemisch stärkere Mittel (z. B. Alkoholreiniger) eingesetzt werden.
Können die oben genannten Verwendungsverbote und Verwendungseinschränkungen von Bau- und Inhaltsstoffen sowie Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten werden, ist umgehend eine Ausnahmegenehmigung des Bauherrn einzuholen.
Der AN hat dafür zu sorgen, dass die Baustoffe und Bauteile in umweltfreundlicher Verpackung mit möglichst geringem Verpackungsanteil (z. B. Großgebinde, Siloware oder recycelbare Verpackung) angeliefert werden. Mehrwegverpackungen und Verpackungsmaterial aus Papier, Pappe und Polypropylenfolie werden bevorzugt.
Alle Aufwendungen für die baubiologischen Vorgaben sind in die Einheitspreise der Fassadenkonstruktionen einzurechnen. Eine besondere Vergütung erfolgt hierfür nicht.
1.18 Schutz der Fassadenkonstruktion bis zur Abnahme
Sämtliche sichtbaren Fassadenbestandteile sind während der Lieferung und Montage bis zur Abnahme mit geeigneten Materialien vor Verschmutzung und Beschädigung zu schützen und vor der Abnahme gründlich zu reinigen. Für Art und Umfang gilt DIN 18299, Absatz 4.1.11 bzw. 4.1.12 (VOB) d. h. der Auftragnehmer entsorgt alle Verunreinigungen, die von seinen Arbeiten herrühren.
Der Schutz der Fassadenkonstruktionen und die Endreinigung ist als Nebenleistung in die Einheitspreise einzurechnen.
1.19 Abrechnung
Für die Abrechnungen sind vom AN Mengennachweise beizulegen.
Die Abrechnung erfolgt über Abrechnungspläne, auf denen die erbrachte Leistung farbig zu markieren ist und über ein Kurz-LV, in dem die geleisteten Positionen farbig angelegt sind.
Es werden nur fix und fertige Fassadenbereiche zur Abrechnung zugelassen, Einzelabrechnungen für bestelltes Material werden nicht akzeptiert.
Abrechnungen vor der Endabnahme werden bis zu 90 % der erbrachten Leistung bezahlt.
Nach Abnahme und geprüfter Mängelbeseitigung kann 100 % abgerechnet werden, abzüglich evtl. festgesetztem Sicherheits-Einbehalt.
Ein zusätzlicher Sicherheits-Einbehalt und eventuelle Vertragsstrafen bei Terminüberschreitungen werden durch den Bauherrn abgestimmt und in den Verträgen verankert.
1.20 Abnahme
Die Abnahme sämtlicher Leistungen erfolgt nach Gesamtfertigstellung aller Arbeiten. Gemäß VOB/C muss der AN eine Abnahme nach Fertigstellung seiner Leistungen beantragen, die Abnahme erfolgt dann spätestens 4 Wochen danach.
Die Gewährleistung beginnt nach der mängelfreien Abnahme.
Vor der Bauabnahme sind sämtliche Fenster und Türen auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Das Ergebnis ist zu protokollieren und der Bauleitung ohne Aufforderung zur Verfügung zu stellen.
Vor Ort werden durch die örtliche Bauüberwachung Zustandsfeststellungen für fertig gestellte Montagebereiche durchgeführt. Diese werden im Projektfortschritt mit dem AN abgestimmt. Bei den Zustandsfeststellungen hat immer ein Bauleiter des AN anwesend zu sein. Es wird ein Mängelprotokoll erstellt, das umgehend abzuarbeiten ist.
Der Auftragnehmer ist verantwortlich, dass die Fassadenbereiche abnahmebereit sind und meldet diese der Bauleitung schriftlich zur Abnahme an, alternativ kann die Abnahme auch auf Verlangen des AG bzw. der Bauleitung abgerufen werden. Über das Ergebnis der Abnahme wird ein Protokoll durch die Bauleitung erstellt, das sowohl vom AG, der Bauleitung als auch vom AG unterzeichnet wird. Hierzu wird zudem eine Mängelliste erstellt.
Notwendige Wiederholungen der Abnahme infolge von Mängeln gehen zu Lasten des AN.
1.21 Koordinationspflicht des AN
Der AN ist verpflichtet Koordinationstätigkeiten mit anderen Baufirmen vor Ort und der örtlichen Bauüberwachung, die zur fachgerechten Ausführung sämtlicher Bauleistungen des Bauvorhabens beitragen, unentgeltlich zu erbringen.
Ebenso sind die Bauteile anderer Gewerke, die im direkten Zusammenhang mit den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Fassadenkonstruktionen stehen, unentgeltlich auf zu messen.
1.22 ESG-Anforderungen: Abfall
Es müssen mindestens 70 % (nach Gewicht) der auf der Baustelle anfallenden, nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (alle AVV 17 xx xx) für die Wiederverwendung aufbereitet, dem Recycling oder einer anderen stofflichen Verwertung zugeführt werden – einschließlich Verfüllmaßnahmen, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden. Die energetische Verwertung zählt nicht als Recycling. Eine Bestätigung der Einhaltung über nationale Gesetzgebung ist nicht ausreichend. Diese Anforderung schließt jedoch natürlich vorkommende Materialien, wie sie in AVV 17 05 04 des Europäischen Abfallverzeichnisses (natürlich vorkommende Böden und Steine) definiert sind, aus.
Folgende Nachweise zur Einhaltung der Anforderungen sind zu erbringen:
Abfall – und Entsorgungskonzept – Anforderungen siehe nächste Seite
Entsorgungs-Nachweisbuch mit Übersicht aller Abfälle unter Berücksichtigung der Dokumentationsanforderungen Hines
Vollständige Abfallbilanz gemäß GewAbfV zur Ermittlung folgender Abfall KPI´s:
- Berechnung der Recyclingquote total (KPI:% waste recycled total)
- Berechnung der Recyclingquote der AVV-Kategorie 17 (KPI: % waste recycled)
- Abfallaufkommen (m³ und t) pro 100m² BG
(KPI: Waste generated (m³ and tonnes) per 100m² gross internal floor area)
- Abfallaufkommen (%) der nicht auf einer Deponie abgelagert wird (% waste diverted from landfill)
Entsorgungs-Nachweisbuch – Dokumentationsanforderungen :
Die Nachweisführung erfolgt kontinuierlich in einem zentralen Dokument, das nach Rücksprache mit dem AG im vordefinierten Zyklus vorgelegt werden muss.
Folgende Angaben sind im Entsorgungs-Nachweisbuch für alle Bau- und Abbruchabfälle zu erfassen:
· LV-Pos. (optional)
· Datum
· Abfallschlüssel AVV-Nr.
· Abfallbezeichnung nach AVV
· Datum der Annahme
· Status des Abfalls (gefährlich/nicht gefährlich)
· Zuordnungswert (z. B. > Z 2)
· Anfallort des Materials
· Menge in t
· Nachweis-Nr. + Nachweisart (EN/SN/VEN/VSN)
· (B) Begleit-, (Ü) Übernahme-, (R) Registerbeleg oder (W) Wiegeschein-Nr.
· Angaben zum Erzeuger: Name, Str., Ort, Erzeuger Nr.
· Angaben zum Beförderer: Name, Str., Ort, Beförderer Nr.
· Angaben zum Entsorger: Name, Str., Ort, Entsorger Nr.
· Entsorgungsverfahren: Vorgesehenes Behandlungsverfahren (R- oder D-Code) mit Angabe
· der Zahl (z.B. D5 Deponierung) und wo dieser verbleibt/weiterverarbeitet wird
· Recyclingquote in %
· Getrenntsammelquote in %
· Transportentfernung in km
Abfall – und Entsorgungskonzept – zu beachtende Aspekte:
· Wurde das Abfallaufkommen bei den Bau- und Abbrucharbeiten unter Verwendung der besten verfügbaren Techniken begrenzt?
· Selektiver Abbruch, um die Entfernung und sichere Handhabung von Gefahrenstoffen zu ermöglichen
· Erleichterung der Wiederverwendung und des hochwertigen Recyclings durch selektive Entnahme von Materialien mittels Sortiersystemen für Bau- und Abbruchabfällen
· Der Abfallhierarchie des EU-Bau- und Abbruchabfall Management-Protokoll sollte gefolgt werden
· Prozessbeschreibung: Umgang mit boden- und wassergefährdenden Baumaterialien
1.23 EU-Taxonomie
Allgemein:
Nach dem EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Aktivitäten (Taxonomie) müssen Wirtschaftsaktivitäten in einem von sechs Umweltzielen einen deutlich positiven Effekt erreichen. Gleichzeitig dürfen sie keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die anderen fünf Umweltziele haben. In dem System nennt sich dies „Do No Significant Harm“ (DNSH). Für alle sechs Umweltziele werden technische Bewertungskriterien entwickelt, anhand derer die konkreten Aktivitäten auf ihre ökologische Nachhaltigkeit hin beurteilt werden können.
Aktuelle Unterlagen sind zu finden unter:
https://www.dgnb.de/de/zertifizierung/esg-verifikation-zur-eu-taxonomie
Bauprodukte und Materialien:
Für die Baumaterialien müssen im Rahmen des EU-Taxonomie-Checks die positiven Eigenschaften insbesondere zu D4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, 5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, um im Sinne des Taxonomie-Systems als ökologisch nachhaltig zu gelten.
Umweltverschmutzung durch Baumaterialien
Für Bauprodukte müssen folgende Eigenschaften nachgewiesen werden:
· nur bau- und chemikalienrechtlich (Europarecht) zugelassene Produkte werden eingesetzt/eingebaut (über CE-Kennzeichnung)
· Nachweis SVHC Stoff > 0,1 Massenprozent (Angabe
i.d.R. im SDB vorhanden)
· Bei Gemischen = Sicherheitsdatenblatt (SDB) prüfen
· Bei Erzeugnissen = Herstellererklärung (max. 1 Jahr alt) einholen
Mechanische Befestigungsprodukte z. B. Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben, Dübel etc. unterliegen nicht der Materialprüfung.
Für diese Produkte erfolgt keine Prüfung auf CE-Kennzeichnung und muss kein Nachweis für SVHC vorgelegt werden.
Es wurden nur Bauteile und Materialien verwendet, die weniger als 0,06 mg Formaldehyd pro m³ Material oder Bauteil und weniger als 0,001 mg anderer krebserregender VOC der Kategorien 1A und 1B pro m³ Material oder Bauteil emittieren.
Diese Anforderung gilt für folgende Produkte, die in Neubauten verwendet werden: Farben, Lacke, Deckenplatten, Bodenbeläge, Kleb- & Dichtstoffe, Innendämmung und Oberflächenbehandlungen im Innenbereich. (Systemgrenze: alle Produkte die in Nutzungsflächen (NUF) nach DIN 277:2016 in allen Schichten eingesetzt werden).
Allgemeine Nachweise für Emissionsanforderungen:
Formaldehyd:
1. Formaldehyd ist als Rezepturbestandteil nicht im Produkt vorhanden
2. Einhaltung der Grenzwerte in Produkt-Emissionsprüfung nachgewiesen
3. „ Blauer Engel" oder vergleichbares Label
Bezug zur Kriterienmatrix DGNB-System:
Materialien Kriterien Nr. Anforderung
Farben Zeile 2 „Blauen Engel“ Label gemäß
DE-UZ 102
oder Formaldehyd < 60 µg/m3
und
∑ VOC Carc. 1A/Carc. 1B < 1
µg/m3
Lacke inkl. Grundierungen Zeile 1 „Blauen Engel“ gemäß DE-ZU 12a
oder Formaldehyd < 60 µg/m3
und
∑ VOC Carc. 1A/Carc. 1B < 1
µg/m3
Deckenplatten Zeile 47a und 47b „Blauer Engel“ gemäß DE-UZ 76
oder Formaldehyd < 60 µg/m3
und
∑ VOC Carc. 1A/Carc. 1B < 1
µg/m3
Bodenbeläge aus Holz/ / „Blauer Engel“ gemäß DE-ZU-176
Holzwerkstoffen oder Formaldehyd < 60 µg/m3
und
∑ VOC Carc. 1A/Carc. 1B < 1
µg/m3
Elastische Böden Zeile 7 „Blauen Engel“ gemäß DE-ZU
120.
oder Formaldehyd < 60 µg/m3
und
∑ VOC Carc. 1A/Carc. 1B < 1
µg/m3
Textilbodenbeläge Zeile 6 QS1, QS2, QS3, QS4
oder „Blauer Engel“ gemäß
DE-UZ 128 oder „GUT
Gütesiegel“ oder Formaldehyd
< 60 µg/m3 und
∑ VOC Carc. 1A/Carc. 1B < 1
µg/m3
Bodenbelags- Zeile 8 QS2, QS3 oder QS4
Kleb- und Dichtstoffe oder EMIDCODE EC1Plus, EC1
oder EC2
oder Formaldehyd < 60 µg/m3
und
∑ VOC Carc. 1A/Carc. 1B < 1
µg/m3
Dichtstoffe an Rändern von Zeile 12 EMIDCODE EC1Plus, EC1 oder EC2
Bodenbelägen oder Formaldehyd < 60 µg/m3
und
∑ VOC Carc. 1A/Carc. 1B < 1
µg/m3
Innendämmung / „Blauen Engel“ gemäß DE-UZ 132
oder Formaldehyd < 60 µg/m3
und
∑ VOC Carc. 1A/Carc. 1B < 1
µg/m3
Ob erflächenbehan-dlungen im / Erklärung, ob solche Produkte
Innenbereich (z.B. zur eingesetzt wurden. Falls ja,
Behandlung von Feuchtigkeit ist ein produktspezifischer
und Schimmel) Nachweis für beide
Anforderungen zu führen.
Vorrangig gelten die aktuellen Anforderungen an dieSchadstoffvermeidung in Baumaterialien gemäß hier gemäß:
https://www.dgnb.de/de/zertifizierung/esg-verifikation-zur-eu-taxonomie
1.24 Abstimmungen Denkmalschutzbehörde
Nach erfolgter Planprüfung durch die Architekten sowie der UDB sind die Werkzeuge einzurichten und die Musterprofile herzustellen. Eine anschließende Bemusterung und Freigabe durch die UDB hat vor Beginn der Fertigung zu erfolgen.
Entsprechendes gilt für sämtliche Glastypen:
Diese sind ebenfalls vor der Bestellung zu bemustern und müssen vom Bauherrn, der örtlichen Bauleitung sowie der UDB freigegeben werden.
Für die Außenfassaden wurden im 1. Bauabschnitt bereits bemustert. PMA003.1 für 3-fach-Verglasungen bzw, PMA004.1 für 2-fach-Verglasungen (AGC-Interpane – Stopray Ultraselect 70/33) wurden als Verglasung seitens der UDB und der Architekten freigegeben. Diese Verglasung ist auch bei den Außenfassaden im EG und im 4. OG zu verwenden. Es wird angeraten, diese Verglasung auch im Innenhof zu verwenden. Sollte davon abgewichen werden wollen, ist die Gleichwertigkeit, auch in optischer Hinsicht nachzuweisen und zu bemustern.
Die terminliche Auswirkungen einer erneuten Bemusterung sind in den bisherigen Terminvorgaben nicht berücksichtigt. Sämtliche daraus resultierenden zusätzlichen zeitlichen Aufwendungen, Terminverschiebungen o. Ä. sind in den Alternativpositionen mit einzurechnen.
1. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)
2. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV) Inhaltsverzeichnis
2.1 Allgemein
2.1.1 Gerüstbauarbeiten
2.1.2 Arbeitsbühnen, Kleingerüste, Hebezeuge
2.1.3 Statische Anforderungen
2.1.4 Bauphysikalische Anforderungen
2.1.5 Schallschutz
2.1.6 Brandschutz
2.1.7 Blitzschutz und Potentialausgleich
2.2 Bauteile, Materialien, Werkstoffe, Oberflächen
2.2.1 Allgemein
2.2.2 Aluminiumprofile
2.2.3 Aluminiumbleche
2.2.4 Recyclingprozess für den Werkstoff Aluminium
2.2.5 Stahlbauteile
2.2.6 Edelstahlbauteile
2.2.7 Holzbauteile
2.2.8 Zusammenbau von Aluminium mit anderen Werkstoffen
2.2.9 Verbindungsmittel, Schrauben, Dübel
2.2.10 Dichtungen (Dichtungsprofile, Silikone)
2.2.11 Dichtungsbahnen
2.2.12 Dämmstoffe
2.2.13 Kunststoffe
2.2.14 Oberflächenbehandlung Aluminiumprofile
2.2.15 Oberflächenbehandlung von Stahlmaterialien
2.2.16 Oberflächenbehandlung Edelstahlmaterialien
2.3 Verglasungen
2.3.1 3-fach Isolierverglasung EG Eingang
(Sonnenschutzverglasung)
2.3.2 3-fach Isolierverglasung 1. OG Innenfassade
(Sonnenschutzverglasung)
2.3.3 2-fach Isolierverglasung 2. OG + 4. OG Innenfassade
(Sonnenschutzverglasung)
2.3.4 2-fach Isolierverglasung absturzsichernd 3. OG Innenfassade
(Sonnenschutzverglasung)
2.3.5 3-fach Isolierverglasung 4. OG Außenfassade
(Sonnenschutzverglasung)
2.4 Paneelfüllungen
2.4.1 Blechpaneel Außen- und Innenschalen in Aluminium
2.5 Sonstiges
2.5.1 Attiken
2.5.2 Antidröhnbeschichtung
2.5.3 Schutzlacke und Klebefolien
2.5.4 Fassadendehnungen
2.5.5 Baustellenschweißungen
2.5.6 Rohbautoleranzen
2.5.7 Toleranzen bei den Fassadenkonstruktionen
2.5.8 Rohbaubewegungen
2.5.9 Anforderungen an die Anschlüsse
2.6 Anforderungen an die Fassadensysteme und Füllungen
2.6.1 P/R-Fassaden-Systeme
2.6.2 Fenstersysteme
2.6.3 Verglasung und Paneel-Ausfachungen
2.1 Allgemein
Alle Konstruktionen sind fachgerecht und den anerkannten Regeln der Technik entsprechend auszuführen.
Die technischen Angaben dieser Ausschreibung stellen qualitative Mindestanforderungen dar, die endgültige Ausführung ist dem Bieter zur Anwendung eigener Erfahrung freigestellt und im Zuge der Ausführung mit der Bauleitung abzusprechen.
Mit Abgabe des Angebotes sind folgende (allgemein anerkannte) Nachweise der Firma bzw. firmeneigener Mitarbeiter, zusätzlich vorzulegen:
- Schweißfachkraft
- Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Alle Materialien und Bauteile, die zur kompletten Leistungserbringung notwendig sind z. B. Schrauben, Dübel, Dämmungen, Konsolen, Folien, Bänder, Kunststoffe etc. sind in den Einheitspreisen einzurechnen.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach Abstimmung mit dem Beauftragten des AG.
Generell hat der AN den Montageablauf und die Termine der einzelnen Montagebereiche mit dem AG und dessen Terminvorgaben abzustimmen.
Die Montagetermine sind vom AG vorgegeben und zwingend einzuhalten.
Aluminium- und Stahl-Fassaden-Bauteile dürfen eine Abweichung von +/- 2 mm nicht überschreiten.
Die Planung der neuen Fassaden- und Fensterkonstruktionen müssen die Rohbautoleranzen nach DIN 18202 aufnehmen können, wobei je Verankerungspunkt im Rasterabstand ein Toleranzausgleich von +/- 25 mm in allen Richtungen herzustellen ist. Die vorgelegte Planung des AN muss diesen Toleranzausgleich in allen Richtungen ermöglichen.
Verformungen des Rohbaus und der Stahlbauteile sind in der gesamten Konstruktion zu beachten, die mittels geeigneter Befestigungen zwängungsfrei, mit ausreichend Aufnahme von thermischen Längenänderungen und Verformungen des Rohbaus bzw. Stahlbaus herzustellen sind.
In den Preisen der Leistungspositionen sind die Lieferungen und alle Leistungen abgegolten, die zur Verankerung und Befestigung der Fassaden, der geforderten Dämmung und Abdichtung erforderlich sind, auch wenn sie nicht einzeln erwähnt sind, sowie alle Korrosionsschutz- und Lackierungsarbeiten.
Für die Fassaden ist allgemein eine Verankerung mit Dübeln oder Verschraubungen geplant.
Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Konstruktionsteile und Werkstoffe sind vom AN hinsichtlich der geforderten Güte und Qualität auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Auf Verlangen des AG ist vom AN vor Ausführung der Nachweis vorzulegen, dass die Konstruktionsteile und Werkstoffe den gestellten Anforderungen entsprechen.
2.1.1 Gerüstbauarbeiten
Gerüste sind im Innenhof 1. OG bis 4. OG und Außenfassade im 4. OG für die Demontage-, Montage- und Reinigungsarbeiten zu stellen.
Es sind Arbeits- und Schutzgerüste nach DIN EN 12811-1 und DIN 4420-1 als längenorientiertes Standgerüst auszuführen.
Lastklasse 3 (2,0 kN/m2)
Breitenklasse W09
Höhenklasse H1
Für die Gerüste ist rechtzeitig im Vorfeld eine Gerüstplanung inklusive Statik zu erstellen, und mit allen Bauverantwortlichen (OÜ, SiGeKo, sowie sonstigen an der Umbaumaßnahme beteiligten Firmen) abzustimmen.
Die Anbindepunkte des Gerüsts an der Fassade sind im Vorfeld zu klären und mit einzukalkulieren.
Leistungsumfang:
Beistellung der gesamten benötigten Gerüste in jenem Ausmaß, so dass jedes Bauteil ohne Unterbrechung durchgehend bearbeitet werden kann.
Das Auf- und Abbauen aller Gerüstteile.
Alle Gerüstlagen sind mit einem äußeren Geländer als Absturzsicherung zu versehen.
An- und Abtransport, Lagern und Zwischenlagern aller Gerüstteile erfolgen in Abstimmung mit der OÜ.
Der notwendige Unterbau zur Erzielung einer geeigneten Aufstandsfläche ist einzukalkulieren.
Der AN hat dafür zu sorgen, dass die wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung nicht beschädigt werden. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung und nach vorheriger Unterlage von Abdeckungen und lastverteilenden Schutzplatten genutzt werden. Im Zweifel ist die OÜ zu informieren. Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu sichern.
Das Ausbessern von Beschädigungen in der Abdichtung, die nachweislich durch den Gerüstbau verursacht wurden, wird dem AN in Rechnung gestellt.
Gerüste und Absturzsicherungen sind auch Fremdgewerken zur Verfügung zu stellen. Der AN muss sich mit den anderen am Bau beteiligten Firmen so vereinbaren, dass gegenseitige Behinderungen nicht entstehen.
Ergänzend zu VOB 3.7 sind die Gerüste wöchentlich zu begehen und auf ihren Zustand zu überprüfen. Dies ist in die EPs mit einzukalkulieren. Fehlstellen o. Ä. sind dabei umgehend auszubessern bzw. zu beheben. Die Begehung hat auf Verlangen zusammen mit dem SiGeKo des Bauherrn zu erfolgen.
Nicht einsatzbereite Gerüste/Bereiche sind mit dem Verbotszeichen „Zutritt verboten" zu kennzeichnen und der Zugang zur Gefahrenzone ist abzusperren.
Für die Erstellung der Gerüste ist die entsprechende Gefährdungsanalyse gem. §§ 5,6 ArbSchG und § 3 BetrSichV sowie die zugehörige Montageanweisung durch den Gerüstbauer vor Arbeitsbeginn vorzulegen.
Die Prüfung aller Gerüste und das Verfassen eines Protokolls hat zu erfolgen:
- nach Erstaufstellung
- nach Sturm und Schlechtwetterperioden
- nach Umstellungen
- in der Regel einmal wöchentlich, jedoch mind. 1x monatlich.
Das Prüfprotokoll ist der OÜ zu übermitteln.
Für alle Gerüstarten sind auf Verlangen gültige Typenzulassungen der zur Verwendung kommenden Systeme vorzulegen.
Falls es der Bauablauf erfordert, muss auf Anweisung der OÜ der Arbeitsablauf der einzurüstenden Flächen geändert werden. Um- und Abbaumaßnahmen am Gerüst müssen spätestens 1 Woche nach Vorankündigung ausgeführt werden. Probleme oder Unklarheiten bei der Gerüstaufstellung sind im Vorfeld mit der OÜ zu besprechen.
Die Durchführung aller Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie die Behördenauflagen (Baubehörde, Polizei, Straßenaufsichtsbehörde, EVU etc.) sowie die üblicherweise verlangten Sicherheits- und Schutzbestimmungen sind einzukalkulieren.
Gerüstplanung:
Eine Gerüstplanung inklusive Gerüststatik ist für die Gerüste und Gerüstbestandteile rechtzeitig vor Gerüstaufbau zu erstellen, und der Objektüberwachung des AG, und dem SiGeKo, spätestens 4 Wochen vor Ausführungsbeginn zur Prüfung und Freigabe vorlegen.
Die Planung beinhaltet Ansichten, Schnitte mit Gerüstlagen und Queraussteifungen, Treppen etc.
Podesttürme:
Es ist eine Arbeitsbühne aus modularen Gerüstteilen als Turm, mit Absetzpodesten vorzusehen.
Die Oberkanten der Absetzpodeste hat den Oberkanten der Wartungsbalkone zu entsprechen.
Abmessungen Podestflächen ca. 3 x 3 m
Ausbilden des Gerüsts als flächenbezogene Arbeitsbühne der Lastklasse 3 mit 200 kg / m2 belastbar einschl. Durchstieg mit entsprechendem Leiterzugang.
Der Podestturm ist in die Gerüstposition mit einzurechnen.
2.1.2 Arbeitsbühnen, Kleingerüste, Hebezeuge
Sämtliche Arbeitsbühnen, Kleingerüste und Hebezeuge, die zur Durchführung der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten nötig sind, sind in die Einheitspreise der Fassaden einzurechnen.
2.1.3 Statische Anforderungen
Die gesamte Fassadenkonstruktion einschließlich aller Verbindungs- und Verankerungselemente muss alle planmäßig auf sie einwirkende Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke der Bestandsfassaden und des Baukörpers abgeben können. Dies gilt auch für alle Vorsatz- und Anbauteile wie Sonnenschutzkonstruktionen, vorgesetzten Brüstungsverglasungen, Geländer, Absturzsicherungen, abgehängte Decken usw. und der jeweils zugehörigen Unterkonstruktionen.
Der AN hat hierzu einen prüffähigen statischen Nachweis für die gesamten Fassadenkonstruktionen einschließlich aller Verbindungs- und Verankerungselemente, sowie für die Vorsatz- und Anbauteile zu erbringen.
Ebenso ist eine Glasstatik für alle Verglasungen zu erstellen.
Die zu erstellende Statik ist dem Bauherrn zu übergeben und wird durch einen Prüfingenieur, der vom Bauherrn beauftragt wird, kontrolliert und freigegeben.
Mit der Fertigung der Konstruktion darf erst nach erfolgter Prüfung und Freigabe durch den Prüfstatiker begonnen werden, die Prüfzeit beträgt mindestens 4 Wochen. Die Statik ist so rechtzeitig vorzulegen, damit keine Verzögerungen im Baufortschritt entstehen.
Die Statischen Nachweise sind nach den derzeit in Deutschland gültigen Normen und Regelwerken in der jeweils gültigen Fassung zu führen. Es sind die relevanten Teile des Eurocodes mit den nationalen Anhängen für Deutschland zu verwenden.
Dies sind u. a. folgende Normen inkl. der entsprechenden Normenteile:
DIN EN 1990 Eurocode 0: Grundlagen der Tragwerksplanung
DIN EN 1991 Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke
DIN EN 1992 Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken
DIN EN 1993 Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten
DIN EN 1999 Eurocode 9: Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken
DIN 18008 Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln
DIN 18516 Außenwandbekleidungen, hinterlüftet
Einwirkungen/Lastannahmen:
Eigenlasten:
Eigenlasten der Bauteile sind mit ihrem spezifischen Gewicht nach
DIN EN 1991-1-1:2010-12 /+NA zu berücksichtigen.
Windlasten:
Windlasten nach DIN EN 1991-1-4:2010-12 /+NA.
Die entsprechenden aerodynamischen Beiwerte für Eck- und Dachkantenbereiche sind zu berücksichtigen.
Schnee- und Eislasten:
Schneelasten nach DIN EN 1991-1-3:2010-12 /+NA.
Nutzlasten:
Nutzlasten nach DIN EN 1991-1-1:2010-12 /+NA.
Horizontale Nutzlast für Fassadenkonstruktion:
(Holmlast aus absturzsichernder Funktion)
Bereiche mit Publikumsverkehr:
Nutzlastkategorie B2 Holmlast: q H,k = 1,00 kN/m
Die Holmlasten sind in einer Höhe von 1,10 m über OK FFB (bzw. Höhe gemäß Landesbauordnung) für die absturzsichernde Verglasungen und die Fassadenkonstruktion berücksichtigt. Ebenso sind die Holmlasten auf absturzsichernde Bauteile wie Geländer anzusetzen.
Für absturzsichernde Verglasungen und deren direkte Befestigung sind zusätzlich die Nachweise für stoßartige Einwirkungen nach DIN 18008-4, Abschnitt 6 zu erbringen.
Einwirkungen aus Personensicherungssystemen (PSS)/Anschlagpunkte, falls vorhanden:
Für Anschlagpunkte zur Absturzsicherung von Personen und für Personensicherungssysteme (PSS) sowie Seilsicherungssysteme sind Einzellasten nach DIN 4426:2013-12 zu berücksichtigen.
Anschlagpunkt für eine Person: F k = 6,00 kN
Für jede weitere gesicherte Person am selben Anschlagpunkt: F k = 1,00 kN
Endhalterung von Seilsicherungssystemen: F k = 15,00 kN
Gerüstverankerungen:
Nach DIN 4426:2001-09, Abschnitt 7 sind folgende Lasten für die Gerüstverankerung anzusetzen:
Der vertikale Abstand zwischen den Verankerungsebenen darf 4,0 m nicht überschreiten, der horizontale Abstand der Vorrichtungen wird nicht festgelegt.
Die Vorrichtungen sind für folgende Kräfte zu bemessen:
-rechtwinklig zur Fassade 2,25 kN je Meter Fassadenlänge
-parallel zur Fassade 0,75 kN je Meter Fassadenlänge
Beträgt der vertikale Abstand weniger als 4,00 m, dürfen die Kräfte proportional abgemindert werden. An Gebäudekanten (z. B. Traufkanten, Gebäudeecken) sind die angegebenen Kräfte zu verdoppeln.
Thermische Einwirkungen:
Für die Isolierverglasungen und Glaspaneele sind Klimalasten aus Druckdifferenzen zwischen Scheibenzwischenraum und äußeren atmosphärischen Bedingungen nach DIN 18008-1:2010-12 zu berücksichtigen. Diese sind sowohl von Temperaturdifferenzen als auch von unterschiedlichen Höhenlagen zwischen Herstell- und Einbauort abhängig.
Für Sonnenschutzverglasungen mit erhöhten Absorptionsraten, sowie für Verglasungen mit innenliegendem Sonnenschutz sind erhöhte Temperaturdifferenzen nach DIN 18008-1:2010-12, Tabelle 4 anzusetzen.
Die Fassadenkonstruktionen sind so auszubilden, dass thermische Dehnungen innerhalb der Konstruktion aufgenommen werden können und Zwangsspannungen vermieden werden.
Die Fassadenkonstruktionen sind geschossweise durch je einen Festpunkt und einen vertikal gleitenden Anschluss am Rohbau/Stahlbau zu befestigen. Eventuelle Gebäudedehnfugen sind zu beachten.
Die voraussichtlichen, thermischen Längenänderungen sind zu berechnen und die Aufnahme nachzuweisen. Hierbei ist zu beachten, dass alle Befestigungen so ausgebildet werden, dass sie zwängungsfrei und geräuschlos alle Lasten übertragen.
Sonstige Einwirkungen/Belastungen:
Zusätzliche Belastungen z. B. aus Befahranlagen, Fahrkorbanprall, Reinigungsleitern, Absturzsicherungen, Aussteifungslasten sowie sonstige zusätzliche Belastungen, die bei der Baumaßnahme auftreten sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Gebrauchstauglichkeitsanforderungen/Verformungsgrenzwerte:
Zum Nachweis der Gebrauchstauglichkeit werden folgende Grenzwerte für die rechnerischen Verformungen aus charakteristischen Einwirkungen zugelassen:
Horizontale Durchbiegung Fassadenelement/Pfosten nach DIN EN 13830:
Stützweite L ≤ 3000 mm: max. f = L /200
Stützweite 3000 < L = 7500 mm: max. f = (L /300) + 5 mm
Stützweite L > 7500 mm: max. f = L /250
Horizontale Durchbiegung am Kragarmende auskragender Profile:
max. f = L/100 = 19 mm
Horizontale Durchbiegung von Profilen entlang einer Glaskante LGlas:
max. f = LGlas/200 = 8 mm
Vertikale Riegeldurchbiegung:
max. f = L/500 = 3 mm
Unter Umständen können sich aus der gewählten Verglasung engere Grenzwerte ergeben. Die geforderten Verformungsgrenzwerte sind mit dem Planer und dem jeweiligen Glaslieferanten abzustimmen und einzuhalten.
Eine statische Vordimensionierung der Innenhoffassade im 1. OG (Verglasungen, Konsolen, Schiebeflügelanlagen, SG-Verklebungen etc.) sowie der Verglasungen im 2. bis 4. OG Innenhof und der Außenfassade im 4. OG ist in der Anlage in folgendem Dokument zu finden:
„2026-01-14_TUC_TZ_FAS_SB_Innenhof- +4. OG-Fassaden - statische Vordimensionierungen A04-00b“
2.1.4 Bauphysikalische Anforderungen
Wärmeschutz, Tauwasserschutz:
Wärmeschutz gemäß DIN 4108 und DIN EN ISO 10077, sowie nach GEG und projektspezifischen bauphysikalischen Vorgaben.
Verglasung der Außenfassade EG (Eingänge):
Ug < = 0,60 W / m2 K
Verglasung der Außenfassade 4. OG:
Ug < = 0,60 W / m2 K
Verglasung der Innenhoffassade 1. OG:
Ug < = 0,60 W / m2 K
Verglasung der Innenhoffassade 2. OG bis 4. OG:
Ug < = 1,00 W / m2 K
Neue Fassadenkonstruktion Außenfassade EG:
Ucw < = 1,10 W / m2 K (gesamt inkl. Öffnungen)
Neue Fassadenkonstruktion Außenfassade 4. OG:
Ucw < = 1,10 W / m2 K (gesamt inkl. Öffnungen)
Neue Fassadenkonstruktion Innenhoffassade 1. OG:
Ucw < = 1,00 W / m2 K (gesamt inkl. Öffnungen)
Neue Fassadenkonstruktion Innenhoffassade 2. OG bis 4. OG:
Ucw < = 1,50 W / m2 K (gesamt inkl. Öffnungen)
Für sämtliche Fassadenbereiche sind Wärmeschutznachweise mit Tauwassernachweis zu führen und vor Ausführungsbeginn zur Prüfung vorzulegen. Die Kosten für die Nachweise sind in den angebotenen Preisen enthalten, eine separate Vergütung ist ausgeschlossen.
Für nichttransparente Füllungen (Paneele) in Fassaden und Fensterwänden gelten die Anforderungen an leichte Außenwände. Die Einwirkung von Schlagregen und Tauwasser ist so zu begrenzen, dass Schäden (z. B. unzulässige Minderung des Wärmeschutzes) vermieden werden.
Lage und Anordnung von Dampfsperren und Folien müssen den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Abdichtungen zum Baukörper sind luft- und feuchtigkeitsdicht, sowie raumseitig dampfdicht herzustellen.
Für die Fassadenkonstruktionen sind Isothermen-Berechnungen zu erstellen, um den Wärmeschutz und die Tauwasserfreiheit nachzuweisen. Die Nachweise sind vor der Werkstattplanung im Zuge der Detailplanung anzufertigen und rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe zu übergeben.
Sämtliche Konstruktionen sind grundsätzlich als wärmegedämmte bzw. thermisch getrennte Systeme auszubilden.
Bei der Wärmedämmung eines Bauteils ist stets darauf zu achten, dass die dampfdichten Materialien auf der warmen Seite und die dampfdurchlässigen auf der kalten Seite angebracht werden.
Baukörperanschlüsse sind fachgerecht abzudichten. Die Abdichtung der Fenster-, Tür- und PR-Fassadenelemente zum Baukörper ist im Regelfall mit Bauabdichtungsfolien bzw. in gesondert beschriebenen Ausnahmefällen auf der Innenseite mit abgekanteten Blechprofilen einschl. geeigneter Kompribänder bzw. dauerelastischer Versiegelungen inkl. Vorfüller zu angrenzenden Bauteilen herzustellen.
Lage und Anordnung von Dampfsperren und Folien müssen wärme- und feuchtetechnischen Erfordernissen entsprechen. Alle Flächen der Fassadenelemente und der Anschlüsse müssen so entkoppelt, gedämmt und abgedichtet werden, dass an keiner Stelle (Flächen, Ecken, Randbereiche, Deckenbereiche und Fußpunkte etc.) unzulässiges Tau- bzw. Kondenswasser anfällt.
Konsolen, Anschlüsse, Unterkonstruktionen etc., welche die Dämmebene zum Rohbau durchstoßen, sind generell mit hierfür zugelassenen Zwischenlagen thermisch zu trennen.
Zur Vermeidung von Tauwasser- und Schimmelpilzbildung auf raumseitigen Bauteiloberflächen darf die raumseitige Oberflächentemperatur von 12,6 °C gemäß DIN 4108 bezogen auf 20 °C Rauminnentemperatur und -5 °C Außentemperatur nicht unterschritten werden.
Die Mindestforderungen zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung im Bereich von Wärmebrücken sind gemäß DIN 4108 einzuhalten.
Soweit die Anschlussausbildungen entsprechend dem Beiblatt 2 zur DIN 4108 ausgeführt werden, ist kein gesonderter Nachweis erforderlich. Für alle abweichenden Konstruktionen müssen die Mindestanforderungen nachgewiesen werden. Die Nachweise sind im Zuge der M+W-Planung vorzulegen.
Die 12 °C-Isotherme muss innerhalb der Konstruktion liegen, um Tauwasserfreiheit zu gewährleisten. Durch den AN ist für die Standard-Fassadenanschlüsse eine Isothermen-Berechnung als Nachweis zu erstellen.
Nachweis sommerlicher Wärmeschutz:
Die Verglasung der Fassaden erfolgt mit Wärmeschutzverglasung und größtenteils mit außen liegendem Sonnenschutz. Als Sonnenschutz sind Lamellen-Raffstoreanlagen vorgesehen, die den Bestandsanlagen entsprechend auszuführen sind.
Außenfassade EG (Eingänge):
g-Wert Verglasung: g ≤ 0,27
Lichtdurchlässigkeit Verglasung ca. 57 %
Außenfassade 4. OG:
g-Wert Gesamtsystem mit Sonnenschutz: g tot ≤ 0,04
g-Wert Verglasung: g ≤ 0,27
Lichtdurchlässigkeit Verglasung ca. 57 %
Innenhoffassade 1. OG:
g-Wert Verglasung: g ≤ 0,47
Lichtdurchlässigkeit Verglasung ≥ 70 %
Innenhoffassade 2. OG bis 4. OG:
g-Wert Gesamtsystem mit Sonnenschutz: g tot ≤ 0,05
g-Wert Verglasung: g ≤ 0,31
Lichtdurchlässigkeit Verglasung ≥ 61 %
Die Verglasungen sind in separaten Verglasungspositionen und Leistungspositionen näher beschrieben.
Für die Außenfassaden wurden im 1. Bauabschnitt bereits Verglasungen bemustert. PMA003.1 für 3-fach-Verglasungen bzw. PMA004.1 für 2.fach-Verglasungen (AGC-Interpane-Stopray Ultraselect 70/33) wurden als Verglasung seitens der UDB und der Architekten freigegeben. Diese Verglasung ist auch bei den Außenfassaden im EG und im 4. OG zu verwenden. Es wird angeraten, diese Verglasung auch im Innenhof zu verwenden. Sollte davon abgewichen wollen, ist die Gleichwertigkeit, auch in optischer Hinsicht nachzuweisen und zu bemustern.
Schlagregendichtigkeit und Fugendurchlässigkeit
Schlagregensicherheit und Fugendurchlässigkeit müssen sichergestellt werden. Dies gilt ebenfalls für die Widerstandsfähigkeit bei Windlast sowie für die Stoßfestigkeit.
Folgende Werte sind gefordert:
a) PR-Fassaden
Luftdurchlässigkeit
Prüfverfahren gemäß DIN EN 12153
Klassifizierung nach DIN EN 12152 AE +900 Pa
Schlagregendichtheit für Fassaden
Prüfung gemäß DIN EN 12155,
Klassifizierung nach DIN EN 12154 RE 900 Pa
Widerstand gegen Windlast
Prüfung gemäß DIN EN 12179,
Klassifizierung nach DIN EN 13116
Zulässige Last bis 2,5 kN/m2
Stoßfestigkeit; Belastung von außen,
EN 12600; Klassifizierung E5
Stoßfestigkeit; Belastung von innen,
EN 12600; Klassifizierung I5
b) Fenster und Türen
Entsprechend der Produktnorm für Fenster und Außentüren DIN EN 14351-1 in Verbindung mit DIN 18055 sind die nachfolgend geforderten Eigenschaften einzuhalten und nachzuweisen.
Es sind nur Konstruktionen zugelassen, die eine Systemprüfung mit Erfolg bestanden haben. Diese sind nach Auftragserteilung durch den AN kostenlos nachzuweisen.
Bei Fenstern, die das RAL-Gütezeichen besitzen, entfällt der Nachweis. Die Konstruktion muss den Angaben der Systemprüfung (RAL-RG 636/1) entsprechen.
Prüfzeugnisse über eine ausreichende Schlagregendichtigkeit und Luftdurchlässigkeit - bezogen auf jedes einzelne Element - sind
vorzulegen.
Aluminiumfenster/Schiebetüren:
Luftdurchlässigkeit
Prüfung gemäß EN 1026
Klassifizierung nach DIN EN 12207 4
Schlagregendichtheit
Prüfung gemäß EN 1027
Klassifizierung nach DIN EN 12208 9A
Widerstandsfähigkeit gegen Windlast
Prüfung gemäß DIN EN 12211,
Klassifizierung nach DIN EN 12210 C5
Aluminium-Türen:
Luftdurchlässigkeit
Prüfung gemäß EN 1026
Klassifizierung nach DIN EN 12207 4
Schlagregendichtheit
Prüfung gemäß EN 1027
Klassifizierung nach DIN EN 12208 4A
Widerstandsfähigkeit gegen Windlast
Prüfung gemäß DIN EN 12211,
Klassifizierung nach DIN EN 12210 C3
Schutz gegen Kondenswasser und Entwässerung der Konstruktion:
Durch Verwendung thermisch getrennter, wärmegedämmter Profilkonstruktionen muss im Bereich der normalen Betriebsbedingungen die Bildung von Schwitzwasser auf den raumseitigen Profilflächen und Glasrändern vermieden werden.
Falzräume und Kammern, in die Niederschlagwasser eindringen kann, müssen indirekt nach außen entwässert werden. Die nach außen führenden Entwässerungsauslässe sind verdeckt liegend anzuordnen und so zu dimensionieren, dass ein ungehinderter Wasserablauf möglich ist. Aufgesetzte Profile/Kappen sind im Regelfall nicht zulässig; in begründeten Ausnahmefällen ist eine Abstimmung mit dem Architekten durchzuführen und die Freigabe einzuholen.
Ebenso muss bei Fenstern und Türen die Abführung von Kondenswasser in den Glasfalzräumen sowie bei den PR-Fassaden in den Dichtebenen sichergestellt sein. Es sind ausreichende Be- und Entlüftungslöcher vorzusehen, um Ansammlungen von Kondensat im Bereich des Glasfalzes bzw. des Glaseinstandes zu vermeiden (siehe Verglasungsrichtlinien und Systemvorschriften des Herstellers).
2.1.5 Schallschutz
Die Schalldämmung der Fassaden hat den Bestimmungen der DIN 4109 und der VDI-Richtlinie 2719 zu entsprechen.
Weitere Angaben können der Anlage „BU03 2025-09-09 TZ Außenlärm“ entnommen werden.
Fassaden, Verglasungen und Fensterelemente:
Außenfassade EG (Eingänge):
Rw (>) = 44 dB Prüfwert
Außenfassade 4. OG:
Rw (>) = 44 dB Prüfwert
Innenhoffassade 1. OG:
Rw (>) = 37 dB Prüfwert
Innenhoffassade 2. OG bis 4. OG:
Rw (>) = 37 dB Prüfwert
Trennwandanschlüsse:
Trennwandschwerter und Fassadenpfosten Standardanschluss (siehe z. B. TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_254_-2 ; UC_TZ_ARC_3_LD_UE_256_-_2): Die Trennwandschwerter und die Fassadenpfosten im Bereich von Trennwandanschlüssen müssen bei den Standardbereichen ein R`w = 42 dB (eingebauter Zustand) erreichen. Bei diesen 42 dB ist keine Anpassung am Fassadenpfosten nötig. Die innere Verkleidung am Pfosten kann verbleiben.
Trennwandschwerter und Fassadenpfosten Standardanschluss erhöhter Schallschutzanforderung (siehe z. B. TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_250_A_2; TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_255_-_2):
Die Trennwandschwerter (bauseits) und die Fassadenpfosten im Bereich von Trennwandanschlüssen müssen bei erhöhten Anforderungen ein R`w = 45 dB (eingebauter Zustand) erreichen. Bei diesen 45 dB wird die innere Verkleidung am Pfosten durch eine Überplattung der Tragpfostenstruktur erreicht (bauseitige Leistung). Die inneren Pfosten-Verkleidungen werden innen überall vorgesehen - im Falle eines Trennwandanschlusses werden diese dann zurückgebaut. Dieser Rückbau ist in die Position mit einzukalkulieren.
Trennwandschwerter und Fassadenpfosten mit hoher Schallschutzanforderung (siehe z. B. TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_251_A_2; TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_252_A_2; TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_253_-_2):
Die Trennwandschwerter (bauseits) und Fassadenpfosten im Bereich von Trennwandanschlüssen müssen bei den Bereichen mit hoher Schallschutzanforderung ein R`w = 53 dB (eingebauter Zustand) erreichen. Bei diesen 53 dB wird die innere Verkleidung am Pfosten durch eine mehrstufige Überplattung der Tragpfostenstruktur erreicht (bauseitige Leistung). Die inneren Pfosten-Verkleidungen werden innen überall vorgesehen - im Falle eines Trennwandanschlusses werden diese dann zurückgebaut. Dieser Rückbau ist in die Position mit einzukalkulieren.
Die geforderten Werte sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn nachzuweisen und der Objektüberwachung zur Freigabe zu übergeben. Die im Prüfstand ermittelten Werte sind um mind. 2 dB bis 3 dB zu erhöhen. Die Fassadenprofile am Trennwandanschluss sind gegebenenfalls mit Pfostenverfüllungen oder Überplankungen schalltechnisch zu ertüchtigen. Dies ist in die Zulageposition mit einzurechnen.
Horizontale Blechflächen – Antidröhn:
Alle horizontale Blechflächen sind mit einem Antidröhnbelag (keine aufgeklebten Folien) zu versehen. Die Schichtdicke der Entdröhnungsstoffe hat mindestens 3 mm zu betragen.
Es ist ein Produkt mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, mit Brandverhalten nach 4102, B1 (schwer entflammbar), Brandverhalten nach DIN 5510, Brennbarkeitsklasse: S 4, Rauchentwicklungsklasse: SR 2, Tropfbarkeitsklasse: ST 2 zu verwenden.
2.1.6 Brandschutz
Sämtliche Konstruktionselemente müssen aus nicht brennbaren Stoffen bestehen (Baustoffklasse A1/A2). Nur Dichtungsmaterialien und Antidröhnbeschichtungen dürfen in B1 ausgeführt werden.
Es gelten die Festlegungen der DIN 4102, sowie die Landesverordnung über den vorbeugenden Brandschutz.
Sämtliche Dämmmaterialien sind in Baustoffklasse A - nicht brennbar nach DIN 4102 - auszuführen.
Sämtliche Nachweise, Zulassungen etc. sind der Bauleitung rechtzeitig zur Freigabe und Dokumentation zu übergeben.
2.1.7 Blitzschutz und Potentialausgleich
Sämtliche neue Fassadenbauteile sind mit geeigneten leitenden Verbindungen zu versehen.
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- elektrisch leitende Verbindung
- Verbindungsquerschnitt mind. 50 mm²
- Verbindung gemäß DIN 18384, DIN 57185 und VDE 0185
- Leitende Verbindung nach Vorgabe Blitzschutzplanung
- Durchführung der Abnahmeprüfung und Vorlage eines
schriftlichen Prüfberichts nach DIN 18384
Bei allen Metall- und Stahlkonstruktionen z. B. den Pfosten- und Riegel-Konstruktionen, Fenstern, Türen und Sonnenschutzanlagen sind verdeckt liegende Verbindungen durch Bohrungen mit Verschraubungen und Schleifleitungen mit dem erforderlichen Querschnitt möglichst verdeckt vorzunehmen.
An den Fußpunkten der Innenfassade im Sockelbereich (2. OG), der Außenfassade (4. OG) sowie an den Kopfpunkten der Innen- und Außenfassade (5. OG) sind in Abstimmung mit der bauseitigen Blitzschutzfirma Anschlussfahnen an den vorgesehenen Klemmschuhen zur leitfähigen Verbindung mit der Fassadenkonstruktion auszuführen.
Die Ausführung hat gemäß den Beschreibungen in den Leitdetailplänen zu erfolgen. Art und Anzahl der Anschlusspunkte sind vom AN Fassade mit dem AN Blitzschutz festzulegen.
Der Anschluss an die Erdungsableitung erfolgt bauseits.
Die Leistungen hierfür sind in die Einheitspreise der LV Positionen einzurechnen, eine separate Vergütung erfolgt nicht.
2.2 Bauteile, Materialien, Werkstoffe, Oberflächen
2.2.1 Allgemein
Sämtliche verwendeten Baumaterialien, Befestigungsmittel etc. müssen das Gütezeichen (Ü und oder CE Kennzeichen) des Herstellers tragen und den Qualitäts- und Prüfbestimmungen der gültigen DIN bzw. EN-Vorschriften entsprechen.
2.2.2 Aluminiumprofile
Aluminiumprofile sind in Eloxalqualität mit der Legierung EN AW-6060 nach DIN EN 573 und DIN EN 755 zu verwenden. Für höher beanspruchte Teile ist EN AW-6063 bzw. EN AW-6082 einzusetzen.
Die zulässigen Materialspannungen sind der DIN EN 1999-1-1 zu entnehmen. Für die Strangpressprofile und Toleranzen gilt die DIN EN 12020-2 2 (bis 350mm) und DIN EN 755-9 Aluminium und Aluminiumlegierungen - Stranggepresste Stangen, Rohre und Profile (bis 800mm).
Vom AN sind die erforderlichen Eignungsnachweise zum Schweißen von tragenden Aluminium-Schweißkonstruktionen nach DIN 4113, bzw. DIBt-Regelwerk, dem AG vorzulegen.
2.2.3 Aluminiumbleche
Bei Aluminiumblechen in dekorativer Eloxalqualität ist die Legierung EN AW 5754 EQ (ALMG 3), doppelt gerichtet zu verwenden.
Für lackierte Aluminiumbleche kann die Legierung AlMg1, halbhart, EN AW 5005A nach DIN EN 573 und DIN EN 485 in Eloxalqualität verwendet werden. Die Blechdicke ist nach statischen Anforderungen zu dimensionieren.
Bei Fassadenblechen ist auf eine einheitliche Walzrichtung im eingebauten Zustand zu achten.
Aufschweißbolzen zur unsichtbaren Befestigung von Blechen dürfen sich nach der Oberflächenbehandlung nicht abzeichnen. Diesbezüglich sind die Materialstärken zu wählen. Ein Handmuster, das zugleich als Referenzmuster dient, ist vorzulegen.
2.2.4 Recyclingprozess für den Werkstoff Aluminium
Der AN hat sicherzustellen, dass die von ihm angebotenen und verarbeiteten Aluminiumbauteile von Lieferanten stammen, die der A/U/F Initiative, Recycling im Bausektor, angehören, oder einen gleichwertigen schlüssigen produktspezifischen Recyclingprozess (PRP) nachweisen können.
Es ist sicherzustellen, dass Produktionsabfälle und demontierte Elemente (Sanierungsbau) aus Aluminium dem Verwertungsprozess, für die Herstellung von Fenster- und Fassadenprofilen, zurückgeführt werden.
In diesem Zusammenhang ist die Veröffentlichung des Gesamtverbandes der deutschen Aluminiumindustrie e.V., Aluminium im Bauwesen, „ökologisch und nachhaltig", Grundlage der v. g. Forderung.
Für Stahlfassaden und Aluminium Fenster muss ein nachweisbarer, produktspezifischer Recyclingprozess für eine Nachhaltigkeitsbewertung (EPD = Environmental Product Declarations) als Grundlage für Gebäudezertifizierungssysteme (LEED Leadership in Energy and Environmental Design, DGNB Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen, BNB Bewertungssystem nachhaltiges Bauen) beigebracht werden, um einen optimalen Ressourceneinsatz zu gewährleisten.
Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung der v. g. Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen.
2.2.5 Stahlbauteile
Stahlteile haben DIN 18800 und DIN EN ISO 1461 zu entsprechen. Wandstärken ab 4 mm sind feuerverzinkt, mit Mindestschichtauflage von 100 Mikrometer, zu liefern.
Wandstärken unter 4 mm können aus sendzimirverzinkten Stahlblechen hergestellt werden.
Der Korrosionsschutz ist entsprechend DIN 55928 auszuführen.
Mindestqualitäten nach DIN EN 10025:
- S 235JRG2 (St 37-2)
- S 355JO (St 52-3U)
Grundsätzlich sollten Konstruktionen zur Anwendung kommen, die ein Verschweißen auf der Baustelle nicht notwendig machen. Müssen jedoch Stahlteile verschweißt werden, so sind diese unmittelbar nach dem Schweißen mit der Drahtbürste fachgerecht zu reinigen und mit Kaltzinkfarbe zu streichen.
Statisch beanspruchte Bauteile aus Stahl sind nur an Flächen möglich, die nach dem Einbau zugänglich bleiben und entsprechend DIN 55928 gegen Korrosion geschützt werden.
Statisch beanspruchte Bauteile, die im Kalt- oder Außenbereich von Fassaden entsprechend DIN 18516, T1, liegen, müssen aus Edelstahl, Aluminium oder aus einem korrosionsfreien Material gefertigt werden.
Für die eingesetzten Stähle und Edelstähle sind die notwendigen Materialbescheinigungen nach DIN EB 10204 vorzulegen.
Vom AN sind die erforderlichen Eignungsnachweise, bzw. die Bescheinigungen zum Schweißen von Stahlbauten nach DIN 18800 T7, mit den notwendigen Erweiterungen, bzw. den gültigen Regelwerken zu erbringen.
Stahlbleche sind nach DIN 1623, bzw. DIN EN 10142 /DIN EN 10147 in sendzimirverzinkter Ausführung, bis zu einer Dicke von 3 mm auszuführen.
2.2.6 Edelstahlbauteile
Es sind ausschließlich austenitische nichtrostende Stahlprofile Werkstoff-Nr. 1.4401, Kurzname X5CrNiMo17-12-2 nach DIN 10088-1, Oberflächenbeschaffenheit 2B nach DIN EN 10088-2 zur Erzielung guter Korrosionsbeständigkeit, Glattheit und Ebenheit einzusetzen.
Bei den Fassadenelementen des Pausen- und Allwetterplatzes kommen lackierte Edelstahlprofile zur Ausführung, da diese Fassaden beidseitig bewittert werden.
2.2.7 Stahlbauteile - Fassadenprofile
Die Fassadenprofile aus Stahl sind aus bandverzinktem Bandstahl herzustellen, der zum Pulverbeschichten geeignet sein muss. Es sind Fassadensystemprofile der Fa. Jansen oder Forster vorgesehen. Die Leisten außen bei den Stahl-Fassaden sind in Edelstahl auszuführen, die farbbeschichtet werden.
2.2.8 Zusammenbau von Aluminium mit anderen Werkstoffen
Der Zusammenbau von Aluminium mit einwandfrei feuerverzinktem Stahl (DIN 50976), sowie rostfreiem Edelstahl z. B. austenitischer CrNiMo-Stahl (1.4401) oder CrNi-Stahl (1.4301) ist unbedenklich. Hinweise enthält das Merkblatt über die Ausführung von Metall-Dächern des ZVSHK, St. Augustin.
Der Zusammenbau mit Kupfer, Baustahl und Schwermetallen ist unzulässig. In diesem Fall sind Zwischenlagen z. B. aus EPDM, Kunststoff-Folien ohne einen entsprechenden Anstrich, erforderlich.
Bei der Verwendung von Isoliermaterialien ist zu beachten, dass diese alterungsbeständig sind, nicht verspröden, keine Feuchtigkeit aufnehmen, nicht korrodierend wirken und kein Kupfer, Blei oder Quecksilber enthalten.
Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine andere ungünstige Beeinflussung entstehen kann. Gegebenenfalls sind Zwischenlagen aus nichtleitendem Material oder dergleichen vorzusehen.
2.2.9 Verbindungsmittel, Schrauben, Dübel
Alle eingesetzten Verbindungsmittel sind in Edelstahl A4 auszuführen, nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-30.3-6 in Werkstoff 1.4571 bzw. 1.4401.
Es sind möglichst keine sichtbaren Schrauben gewünscht, jedoch, wenn es unumgänglich ist, sind Verschraubungen mit lnnensechskanteinsatz oder Torx zu verwenden. Im Sichtbereich sind alle sichtbaren Verbindungsmittel in allen Fassadenbereich in der jeweiligen Fassadenfarbe auszuführen. Dies ist in den jeweiligen Positionen mit einzukalkulieren.
Die spezielle Vorbehandlung bei Edelstahlmaterial ist zu berücksichtigen.
Sämtliche Verbindungs-, Befestigungs- und Verankerungsmittel müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung haben.
Die Verwendung von Dübeln ist vorzusehen, wobei für tragende Befestigungen nur amtlich zugelassene Dübel zu verwenden sind.
Alle Dübel sind in Edelstahl-Qualität auszuführen (Edelstahl Werkstoff A4 1.4401 nach DIN EN ISO 3506).
Für Dübelbefestigungen in der Zugzone des Betons sind für die Zugzone zugelassene Dübel zu verwenden.
2.2.10 Dichtungen (Dichtungsprofile, Silikone)
Konstruktionsfugen, Baukörperanschlüsse und sonstige Abdichtungen sind mit ozon-, witterungs-, alterungsbeständigen und temperaturfesten Materialien auszubilden.
Für Dichtprofile sind elastomere Werkstoffe, vorzugsweise EPDM zu verwenden. Die Qualität muss DIN 7863 entsprechen. Dichtungen, die mit SG-Verklebungen eine dichte Verbindung eingehen, müssen in Silikon ausgeführt werden.
Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften dem Verwendungszweck entsprechen (DIN 18361 und DIN 18540). Sie dürfen nach DIN 52460 keine aggressiven Bestandteile beinhalten. Die Dimensionierung der Fugen sind entsprechend der Dehn- und Komprimierfähigkeit des Dichtstoffes und auftretender Dehnungen und Schrumpfung des Bauelementes auszuführen. Die Dauerdehnfähigkeit des Dichtstoffes soll mindestens 25 % der Fugenbreite betragen.
Die Ausführung von SG-Verklebungen im Bereich der Konstruktionen ist nach den Richtlinien des Dichtstoffherstellers vorzunehmen.
Zur Abdichtung der Fassaden an den Baukörper sind Abdichtungsprodukte einzusetzen, die einen bauphysikalisch einwandfreien Anschluss gewährleisten. Hierbei ist ein Gefälle der Dampfdiffusionswiderstandswerte gemäß DIN EN ISO 12572 von der inneren zur äußeren Abdichtung um mindestens den Faktor 5-10 zu erreichen. Es ist ein Abdichtungssystem zu wählen, so dass eine zusätzliche mechanische Fixierung nicht benötigt wird. Die Produkte dürfen ausschließlich nach den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller eingesetzt und verarbeitet werden.
Eine Dreiflankenhaftung des Dichtstoffes ist in allen Anschlussfugen zu vermeiden.
Die eingesetzten Dichtmaterialien müssen UV-beständig sein und gegen Witterungseinflüssen, Öle und Chemikalien resistent sein.
2.2.11 Dichtungsbahnen
Dichtungsbahnen sind aus EPDM zu verwenden mit folgenden Eigenschaften:
- Zugfestigkeit 7,5 N/mm² - Prüfung nach DIN 53504
- Bruchdehnung 450 % - Prüfung nach DIN 53504
- Härte Shore 60° 5 - Prüfung nach DIN 53505
- Temperaturbeständigkeit von -40° bis +100°
- Wasserdampf-Diffusionswiderstandsfaktor 2,6 x 10 hoch 5 - Prüfung nach DIN 53122
- Mindestdicke 1,3 mm
- UV-beständig
- Bitumen verträglich
- Ozonbeständig
Diese Dichtungsbahnen sind nach Herstellervorschrift satt an die Oberfläche der anzuschließenden Bauteile anzukleben. Klebe- und Stoßflächen sind mit mind. 60 bis 80 mm auszuführen.
Alle äußeren Dichtbahnen sind zusätzlich mit Klemmprofilen aus Aluminium mechanisch zu befestigen.
Für komplizierte Eckausbildungen, welche an der Baustelle nicht mit ausreichender Zuverlässigkeit geklebt werden können, sind Eckformteile zu verwenden.
Im Außenbereich sind bei den Bauteilanschlüssen wasserdichte Folien zu verwenden, die dampfoffen sind.
Im Innenbereich sind dementsprechend Dampfsperrfolien zu verwenden. Auf die unterschiedlichen Dampfdurchlasswiderstände wird hingewiesen. Es muss vor Ort mittels Aufdruck klar sichtbar sein, um welche Folie es sich beim Einbau handelt.
Für alle Dichtungsfolien, die mit Dichtungsbahnen der bauseitigen Dachkonstruktion zusammenlaufen und mit diesen verbunden werden, ist ein mit der Dachdichtungsbahn verträgliches Material einzusetzen.
2.2.12 Dämmstoffe
Dämmstoffe haben der DIN 18164 bzw. DIN 18165 zu entsprechen. Ihre Verlegung muss wärmebrückenfrei und formhaltig erfolgen. Mineralfaser-Dämmplatten sind in hydrophober Einstellung nach DIN 18165 zu verwenden. Konstruktionsfugen sind mit loser Mineralwolle zu hinterfüllen.
Hinterlüftete Fassaden sind unter Beachtung der DIN 4108, der VOB Teil C (DIN 18351-ATV Fassadenarbeiten) sowie DIN 18516 mit nachfolgender Dämmung herzustellen:
- Fassaden-Dämmplatten aus Mineralwolle oder Steinwolle mit RAL- Gütezeichen der Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V.
- gesundheitlich unbedenklich nach der Gefahrstoffverordnung und freigezeichnet nach EU-Richtlinie 97/69 Nota Q
- einseitig mit schwarzem Glasvlies kaschiert
- Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit Lambda = 0,032 W/m*K nach DIN EN 13162
- Anwendungsgebiet WAB nach DIN V 4108-10
- Nichtbrennbar, Euroklasse A1 nach DIN EN 13501
- Schmelzpunkt > = 1000° C
- Grenzabmaße für die Dicken T 3 nach DIN EN 13162
- Langzeitige Wasseraufnahme WL(P) nach DIN EN 13162
- Bezeichnungsschlüssel: MW-EN 13 162-T3-WL(P)-AFr 5
Die Dämmungen sind fachgerecht mit der Vlieskaschierung nach außen im Verband zu verlegen. Die Wärmedämmungen sind mit Dämmstoffhaltern (Tellerdurchmesser ab 90 mm, Auszugsfestigkeit > 200 N, z. B. Fischer DHK) fachgerecht zu befestigen. Farbe der Dämm-Befestigungs-Teller wie Vlieskaschierung.
Die Dämmungen der Paneele haben der oben aufgeführten Dämmung zu entsprechen, jedoch kann auf die Vlieskaschierung verzichtet werden.
Alle Plattenstöße sind pressdicht und überlappend auszuführen. Bei hinterlüfteten Fassaden dürfen nur Dämmmaterialien mit einer sehr geringen Feuchtigkeitsaufnahme WL(P) entsprechend DIN EN 12087 verwendet werden.
Perimeterdämmungen sind mit hoher Druckbelastbarkeit aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaum (XPS) für Bodenfeuchte und nicht stauendes Sickerwasser herzustellen:
Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(m K)
Brandverhalten: Euroklasse: E
Druckspannung bzw. Druckfestigkeit bei 10 % Stauchung - nach DIN EN 826: 300 kPa
Langzeit-Kriechverhalten (50 Jahre) bei 2 % Stauchung - nach DIN EN 1606: 110 kPa
Bauschäume sind nicht zugelassen.
2.2.13 Kunststoffe
Alle in der Fassadenkonstruktion eingesetzten Kunststoffe dürfen keine Stabilisatoren aus Blei-, Cadmium- und Zinnverbindungen enthalten. Es sind anstelle von PVC Kunststoffen (aufgrund der Rauchentwicklung bei Brand) PE-Materialien bzw. bei Kontakt mit Silikonen PA-Materialien einzusetzen.
Alternativ eingesetzte Kunststoffe müssen schwer entflammbar und druckfest sein und sind mit Datenblättern zu belegen.
2.2.14 Oberflächenbehandlung Aluminiumprofile
Farbbeschichtung von Aluminium:
Die Vorbehandlung ist nach DIN EN ISO 3892 „Konversionsschichten auf metallischen Werkstoffen" auszuführen. Die Lackschicht muss in Bezug auf Haftfähigkeit, Härte, Abriebfestigkeit, Elastizität, Kreidungsresistenz, Glanzhaltung, Farbkonstanz, Schichtdicke, Lichtbeständigkeit den Qualitätsanforderungen der für die jeweiligen Eigenschaft üblichen Prüfmethode entsprechen.
Die Mindestschichtdicke muss mind. 65 µm betragen.
Es sind HWF Beschichtungen in RAL oder NCS-Tönen vorgesehen.
Der Farbton, sowie der Glanzgrad wird seitens der Architekten festgelegt und ist zu bemustern.
Für sämtliche Oberflächenbehandlungen aller Materialien sind Handmuster (mind. in DIN A4-Format) vorzulegen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Verarbeitungsvorschriften des Systemherstellers sind zu beachten.
Eloxierung von Aluminium:
Die Beschichtung der Aluminiumprofile und -bleche erfolgt mittels anodischer Oxidation und zusätzlicher elektrolytischer Färbung.
Alle nicht sichtbaren Aluminiumteile sind nach DIN 17611 in E6 Eloxalqualität auszuführen.
Alle sichtbaren Aluminiumteile sind nach DIN 17611 in E6/ EV1 bis EV3 oder C31 bis C35 Eloxalqualität herzustellen.
Für die Außenfassaden wurden im 1. Bauabschnitt bereits C33 als Eloxalfarbe bemustert ist von der UDB und den Architekten freigegeben. Dieser Farbton ist auch bei den Außenfassaden im EG und im 4. OG zu verwenden (an allen Stellen, wo dieser Farbton auch im Bestand vorhanden ist).
Mindestschichtdicke 20 µm.
Möglichst geringe Schwankungen in der Erscheinung der eloxierten Aluminium Bauteile sind anzustreben. Es sind Grenzmuster für die Eloxalschwankungen vorzulegen, die freigegeben werden müssen.
Schweißen von eloxierten Bauteilen ist nur zulässig, wenn die optische Erscheinung erhalten bleibt, d. h. sichtbare Nähte, Durchschlagen von rückseitigen Schweißungen und Aufschweißbolzen ist unzulässig und wird nicht zugelassen.
Sämtliche sichtbaren, oberflächenbehandelten Aluminium-Bauteile sind beim Transport und der Montage bis zur Abnahme gegen Kratzer, Verschmutzung und Beschädigungen zu schützen. Hierzu bieten sich Schutzfolien an.
2.2.15 Oberflächenbehandlung von Stahlmaterialien
Wenn im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben, ist die Korrosionsschutzklasse III nach DIN 55 928, Teil 8 zu erbringen. Vom Verarbeiter ist das geeignete Korrosionsschutz-System auszuwählen und mit dem Beschichtungsunternehmer zu vereinbaren.
Bei der Pulverbeschichtung darf die im Ofen am Rahmen zu messende Objekttemperatur 180 °C über 20 Minuten nicht überschreiten. Dies ist regelmäßig zu prüfen und zu dokumentieren.
Sichtbare Stahlprofile innen erhalten werkseitig eine PUR-AC-Nasslackbeschichtung (2-Komponentenlack) im Farbton RAL nach Wahl des Bauherrn.
Korrosionsschutz von nicht verzinkten Stahlkonstruktionen im Innenbereich:
Beschichtungssystem in Anlehnung an DIN EN ISO 12944-4
Oberflächenvorbereitung: SA 2 1/2 (DIN EN ISO 12944-4)
Grundbeschichtung lcosit - EG Phosphat, Schichtdicke 80 mµ
Zwischenbeschichtung lcosit - Poxicolor, Schichtdicke 120 mµ
Deckbeschichtung lcosit - EG 4, Schichtdicke 80 mµ
Auf das Merkblatt „Korrosionsschutz im Stahlbau", Tabelle 1, wird hingewiesen.
Beschichtung von Stahlteilen im Außenbereich (auch in unzugänglichen Bereichen) außerhalb der Dampfsperre:
Sandstrahlen mit Normeinheitsgrad SA 2 1/2
Feuerverzinken im Vertikal Galva-Verfahren
Schichtdicke der Zinkschicht mind. 80 bis 120 mµ
1. Grundanstrich mit Epoxydharz Zweikomponenten Zinkphosphatfarbe
2. Grundanstrich mit Epoxydharz Zweikomponenten ZMP I DS Metallgrund 60 mµ - geeignet für Deckanstriche
Deckanstrich mit Zweikomponenten PUR AC-Nasslack 40 - 60 mµ
Auf die Verträglichkeit der Schutz- und Deckanstriche ist zu achten.
Farbton nach Wahl des Architekten
Beschädigte Stellen der Oberflächen sind nach den Vorschriften des Herstellers fachgerecht auszubessern. Nacharbeiten vor Ort oder Schweißungen an korrosionsgeschützten Bauteilen sind nicht zulässig. Ausgenommen davon ist das Nachschneiden von Gewinden (mit Dichtmitteln nachdichten).
2.2.16 Oberflächenbehandlung Edelstahlmaterialien
Auch hierzu sind die Hinweise und Empfehlungen des Systemherstellers zu beachten und einzuhalten. Ganz besonders wird darauf hingewiesen, dass zum Reinigen, Entfetten und Beizen in keiner Verarbeitungsstufe chlorhaltige Mittel verwendet werden dürfen.
Sichtbare, nicht lackierte Edelstahlteile sind geschliffen mit Korn 240 und chemisch gebeizt auszuführen.
2.3 Verglasungen
Sämtliche Gläser und Glastypen sind von einem Glashersteller zu beziehen.
Hersteller der Gläser:
-------------------------------------------------------------------------------------
Auszuführen sind alle Isolierglasscheiben in klar/farbneutral als Wärmeschutzverglasung, mit Sonnenschutzbeschichtung, teilweise mit Anforderungen an Glasqualität wegen Zugänglichkeit.
Die Schallschutzanforderungen an die Verglasungen sind unter dem Punkt Schallschutz beschrieben.
Bei Schallschutzgläsern ist kein SF 6 Gas im SZR zugelassen, ebenso sind Gießharz-Scheiben zu vermeiden. Schalllschutzanforderungen sind durch SI Folien zu erfüllen.
Die Gläser sind im Erscheinungsbild und in der Farbgebung mit den Bestandsverglasungen abzustimmen und sollten sich von der Außenseite nicht bzw. kaum unterscheiden. Hierzu wird ein Bemusterungstermin mit der UDB vor Ort stattfinden, bei dem mehrere Glasvarianten vorzustellen sind.
Beschichtungen der Isolierglasscheiben dürfen nur auf den zum Randverbund der Scheibe zeigenden Seite aufgebracht sein, auf der Außenseite und Raumseite sind keine Beschichtungen zugelassen.
Nachfolgende Einzelverglasungen bei den 2-fach bzw. 3-fach Isolierverglasungen kommen zum Einsatz:
ESG-H , Einscheibensicherheitsglas
Floatglas
VSG , Verbundsicherheitsglas
TVG , Teilvorgespanntes Glas
Der Glaseinbau in die Fassadenkonstruktionen hat gemäß den Systemhersteller-Vorgaben zu erfolgen. Die Glasauflager und Verglasungsbrücken müssen ausreichend Platz für eine umlaufende Falzraumbelüftung bieten.
Die Berechnung der Verglasungen und somit auch der erforderliche Glasaufbau hat nach DIN 18008-1 bis -4 zu erfolgen.
Zulässige Glastoleranzen:
Planität von Verglasungen: +/- 1.0 mm bei 1 m.
Höhen- und Flächenversatz zwischen zwei direkt nebeneinander liegenden Glasscheiben: +/- 1.5 mm.
Die Kanten aller ESG-H / TVG-Scheiben sind grundsätzlich geschliffen (KGN) herzustellen. Die Kanten aller Isolierglasscheiben müssen grundsätzlich ringsum nass gesäumt (KGS) werden. Höherwertigere Kantenbearbeitungen sind den Glaspositionen zu entnehmen.
Sämtliche Glastypen und Kantenbearbeitungen sind vor der Bestellung zu bemustern und müssen vom Bauherrn, der örtlichen Bauleitung und UDB freigegeben werden (Handmuster ca. 40 x 40 cm).
Bewitterte und der UV-Strahlung ausgesetzte Isolierglas-Randverbindungen sind mit Rand-Emaillierung gemäß Herstellervorgaben auf der Rückseite der äußeren Scheibe auszuführen. Die Rand-Emaillierung muss den Isolierglas-Randverbund mind. 3 mm überdecken.
Die Isolierglas-Randverbundprofile sind mit thermisch verbesserten Profilen auszuführen.
ψg-Wert von < / = 0.04 W/mK.
Auf den Randverbundprofilen ist der Glashersteller, der Glastyp, Produktionsjahr und Scheibenaufbau zu bezeichnen (immer unten horizontal).
Sonnenschutz-Beschichtungen sind nur gegen den Scheibenzwischenraum oder im VSG-Verbund zulässig.
Die Eigenschaften der Gläser und die Eignung für den Verwendungszweck sind durch Prüfzeugnisse zu belegen.
Die Glas-Spezifikationen und die Eignung für den Verwendungszweck sind mit Produktdatenblättern des Herstellers/Lieferanten zu bestätigen.
Es ist davon auszugehen, dass innenseitig Blendschutzanlagen angebracht werden. Die genaue Farbgebung und der Reflexionsgrad sind derzeit noch nicht festgelegt. Es ist von einem vollständig geschlossenen, dunklen Blendschutz auszugehen. Die hieraus resultierenden thermischen Belastungen auf die Verglasungen sind für die Bemessungen der unten aufgeführten Glastypen zu berücksichtigen.
2.3.1 3-fach Isolierverglasung EG Eingang (Sonnenschutzverglasung)
Die 3-fach Isoliergläser müssen nachfolgende Werte mindestens erreichen:
Wärmedurchgangskoeffizient (EN 673) Ug ≤ 0,60 W/m²K
Lichttransmission (DIN 5036) TL = ca. 57 %
Gesamtenergiedurchlassgrad (EN 410) g = max. 27 %
Psi-Wert ψ = 0,04 W/mK
Schalldämmwert Rw ≥ 42 dB
Für die Außenfassaden wurden im 1. Bauabschnitt bereits Verglasungen bemustert. PMA003.1 für 3-fach-Verglasungen bzw. PMA004.1 für 2-fach-Verglasungen (AGC-Interpane – Stopray Ultraselect 70/33) wurden als Verglasung seitens der UDB und der Architekten freigegeben. Diese Verglasung ist auch bei den Außenfassaden im EG und im 4. OG zu verwenden.
Statische Nachweise zum gewählten Glasaufbau sind unter Berücksichtigung der Einbaulage, Lagerung, auf sie wirkende Maximalbelastungen zu führen.
Bei erhöhten thermischen oder mechanischen Belastungen sind die Einzelscheiben vorzuspannen (mind. TVG).
Bei diesen nahezu raumhohen Verglasungen sind aus Gründen der Verletzungsgefahr wegen der freien Zugänglichkeit innen und außen jeweils ESG- oder VSG-Glasscheiben zu verwenden.
Für sämtliche ESG-H Glasscheiben gilt DIN 1249-12 und DIN EN 12150. Sämtliche ESG-H Scheiben sind mit einer minimalen Dicke von 6 mm auszuführen.
Sämtliche ESG- und ESG-H-Scheiben am Gebäude sind mit einem ESG Stempel unten rechts von außen zu kennzeichnen.
2.3.2 3-fach Isolierverglasung 1. OG Innenfassade (Sonnenschutzverglasung)
Die 3-fach Isoliergläser müssen nachfolgende Werte mindestens erreichen:
Wärmedurchgangskoeffizient (EN 673) Ug ≤ 0,60 W/m²K
Lichttransmission (DIN 5036) TL ≥ 70 %
Gesamtenergiedurchlassgrad (EN 410) g = max. 47 %
Psi-Wert ψ = 0,036 W/mK
Schalldämmwert Rw ≥ 37 dB
Für die Außenfassaden wurden im 1. Bauabschnitt bereits Verglasungen bemustert. PMA003.1 für 3-fach-Verglasungen bzw. PMA004.1 für 2-fach-Verglasungen (AGC-Interpane – Stopray Ultraselect 70/33) wurden als Verglasung seitens der UDB und der Architekten freigegeben. Es wird angeraten, diese Verglasung auch im Innenhof zu verwenden. Sollte davon abgewichen werden wollen, ist die Gleichwertigkeit, auch in optischer Hinsicht nachzuweisen und zu bemustern.
Statische Nachweise zum gewählten Glasaufbau sind unter Berücksichtigung der Einbaulage, Lagerung und die auf sie wirkende Maximalbelastungen zu führen.
Bei erhöhten thermischen oder mechanischen Belastungen sind die Einzelscheiben vorzuspannen (mind. TVG).
Bei diesen nahezu raumhohen Verglasungen sind aus Gründen der Verletzungsgefahr wegen der freien Zugänglichkeit innen und außen jeweils ESG- oder VSG-Glasscheiben zu verwenden.
Für sämtliche ESG-H Glasscheiben gilt DIN 1249-12 und DIN EN 12150. Sämtliche ESG-H Scheiben sind mit einer minimalen Dicke von 6 mm auszuführen.
Gemäß statischer Vorgabe sind die Glaskanten im Bereich der SG-Verklebung poliert auszuführen.
Sämtliche ESG- und ESG-H-Scheiben am Gebäude sind mit einem ESG Stempel unten rechts von außen zu kennzeichnen.
2.3.3 2-fach Isolierverglasung 2.OG + 4.OG Innenfassade (Sonnenschutzverglasung)
Die 2-fach Isoliergläser müssen nachfolgende Werte mindestens erreichen:
Wärmedurchgangskoeffizient (EN 673) Ug ≤ 1,0 W/m²K
Lichttransmission (DIN 5036) TL ≥ 61 % Gesamtenergiedurchlassgrad (EN 410) g = max. 31 %
Psi-Wert ψ = 0,036 W/mK
Schalldämmwert Rw ≥ 40 dB
Für die Außenfassaden wurden im 1. Bauabschnitt bereits Verglasungen bemustert. PMA003.1 für 3-fach-Verglasungen bzw. PMA004.1 für 2-fach-Verglasungen (AGC-Interpane – Stopray Ultraselect 70/33) wurden als Verglasung seitens der UDB und der Architekten freigegeben. Es wird angeraten, diese Verglasung auch im Innenhof zu verwenden. Sollte davon abgewichen werden wollen, ist die Gleichwertigkeit, auch in optischer Hinsicht nachzuweisen und zu bemustern.
Statische Nachweise zum gewählten Glasaufbau sind unter Berücksichtigung der Einbaulage, Lagerung und die auf sie wirkende Maximalbelastungen zu führen.
Bei erhöhten thermischen oder mechanischen Belastungen sind die Einzelscheiben vorzuspannen (mind. TVG).
Bei diesen nahezu raumhohen Verglasungen sind aus Gründen der Verletzungsgefahr wegen der freien Zugänglichkeit innen und außen jeweils ESG- oder VSG-Glasscheiben zu verwenden.
Für sämtliche ESG-H Glasscheiben gilt DIN 1249-12 und DIN EN 12150. Sämtliche ESG-H Scheiben sind mit einer minimalen Dicke von 6 mm auszuführen.
Sämtliche ESG- und ESG-H-Scheiben am Gebäude sind mit einem ESG Stempel unten rechts von außen zu kennzeichnen.
2.3.4 2-fach Isolierverglasung absturzsichernd 3. OG Innenfassade (Sonnenschutzverglasung)
Die 2-fach Isoliergläser müssen nachfolgende Werte mindestens erreichen:
Wärmedurchgangskoeffizient (EN 673) Ug ≤ 1,0 W/m²K
Lichttransmission (DIN 5036) TL ≥ 61 %
Gesamtenergiedurchlassgrad (EN 410) g = max. 31 %
Psi-Wert ψ = 0,036 W/mK
Schalldämmwert: Rw ≥ 40 dB
Für die Außenfassaden wurden im 1. Bauabschnitt bereits Verglasungen bemustert. PMA003.1 für 3-fach-Verglasungen bzw. PMA004.1 für 2-fach-Verglasungen (AGC-Interpane – Stopray Ultraselect 70/33) wurden als Verglasung seitens der UDB und der Architekten freigegeben. Es wird angeraten, diese Verglasung auch im Innenhof zu verwenden. Sollte davon abgewichen werden wollen, ist die Gleichwertigkeit, auch in optischer Hinsicht nachzuweisen und zu bemustern.
Statische Nachweise zum gewählten Glasaufbau sind unter Berücksichtigung der Einbaulage, Lagerung und die auf sie wirkende Maximalbelastungen zu führen.
Bei erhöhten thermischen oder mechanischen Belastungen sind die Einzelscheiben vorzuspannen (mind. TVG).
Bei diesen nahezu raumhohen Verglasungen sind aus Gründen der Verletzungsgefahr wegen der freien Zugänglichkeit innen und außen jeweils ESG- oder VSG-Glasscheiben zu verwenden.
Für sämtliche ESG-H Glasscheiben gilt DIN 1249-12 und DIN EN 12150. Sämtliche ESG-H Scheiben sind mit einer minimalen Dicke von 6 mm auszuführen.
Sämtliche ESG- und ESG-H-Scheiben am Gebäude sind mit einem ESG Stempel unten rechts von außen zu kennzeichnen.
2.3.5 3-fach Isolierverglasung 4. OG Außenfassade (Sonnenschutzverglasung)
Die 3-fach Isoliergläser müssen nachfolgende Werte mindestens erreichen:
Wärmedurchgangskoeffizient (EN 673) Ug ≤ 0,6 W/m²K
Lichttransmission (DIN 5036) TL = ca. 57 %
Gesamtenergiedurchlassgrad (EN 410) g = max. 27 %
Psi-Wert ψ = 0,036 W/mK
Schalldämmwert Rw ≥ 47dB
Für die Außenfassaden wurden im 1. Bauabschnitt bereits Verglasungen bemustert. PMA003.1 für 3-fach-Verglasungen bzw. PMA004.1 für 2-fach-Verglasungen (AGC-Interpane – Stopray Ultraselect 70/33) wurden als Verglasung seitens der UDB und der Architekten freigegeben. Diese Verglasung ist auch bei den Außenfassaden im EG und im 4. OG zu verwenden.
Statische Nachweise zum gewählten Glasaufbau sind unter Berücksichtigung der Einbaulage, Lagerung und die auf sie wirkende Maximalbelastungen zu führen.
Bei erhöhten thermischen oder mechanischen Belastungen sind die Einzelscheiben vorzuspannen (mind. TVG).
Bei diesen nahezu raumhohen Verglasungen sind aus Gründen der Verletzungsgefahr wegen der freien Zugänglichkeit innen und außen jeweils ESG- oder VSG-Glasscheiben zu verwenden.
Für sämtliche ESG-H Glasscheiben gilt DIN 1249-12 und DIN EN 12150. Sämtliche ESG-H Scheiben sind mit einer minimalen Dicke von 6 mm auszuführen.
Sämtliche ESG- und ESG-H-Scheiben am Gebäude sind mit einem ESG Stempel unten rechts von außen zu kennzeichnen.
2.4 Paneelfüllungen
Die in die Fenster- und Fassadenkonstruktionen eingesetzte Paneele sind als hochwärmegedämmte, mehrschalige Fassadenpaneele (Glaspaneel oder Blechpaneel) auszuführen. Der Einspannbereich ist mit druckfestem, feuchtigkeitsbeständigem Randumleimer herzustellen.
Auf der Außenseite ist ein eloxiertes 3 mm Aluminium-Blech auszuführen. Die Zwischenlage besteht aus einer Mineralfaserdämmplatte. Die Innenschale des Paneels wird aus einem 3 mm Aluminium-Blech hergestellt. Zur Installation in die Fassadenkonstruktion sind die Paneele teilweise an den Rändern verjüngt auszuführen. Der Randverbund der Paneele ist zwingend dampfdicht und ohne Wärmebrücke herzustellen.
Die Dicke der Paneele und die integrierten Dämmplatten sind objektbezogen festzulegen und müssen den gestellten Anforderungen an Wärmeschutz und Schallschutz gerecht werden.
Der Einbau der Paneele erfolgt gemäß Einbauvorschriften der Systemhersteller, umlaufend im Falz zwischen inneren und äußeren EPDM Dichtprofilen.
Teilweise werden die Bestandspaneele auch nur ertüchtigt bzw. auf der Innenseite zusätzlich gedämmt. Der komplette innere Anschluss muss dampfdicht ausgeführt werden (durchgehende Folienüberklebungen). Die äußere Ebene muss wasserdicht (unsichtbare Folien oder Dichtstoff) ertüchtigt werden.
Technische Anforderungen an die Fassadenpaneele:
Wärmedämmung aus Mineralfaserplatte WLG 032, Dicke nach konstruktiver Erfordernis. Hochwärmegedämmter und wasserdichter Randverbund, druckfest zwischen -20 °C und +80 °C mit Druckentspannungsbohrungen unten horizontal. Die Werte des Wärmedurchgangskoeffizienten müssen nachgewiesen werden.
Der Paneelaufbau ist den Leitdetails zu entnehmen und in maximal möglicher Paneeldicke, passend zur gewählten Fassadenkonstruktion auszuführen (kein Überstand innen).
Die verwendeten Werkstoffe müssen wie vorab beschrieben Ü-Zeichen bzw. das CE-Zeichen aufweisen.
2.4.1 Blechpaneel Außen- und Innenschale in Aluminium
Blechpaneel mit nachfolgendem Aufbau:
Außenschale aus mind. 3 mm Aluminium Blech eloxiert, Farbe nach Wahl des Bauherrn (C33, C34 oder Mischton)
(C33 wurde bereits bemustert und ist von der UDB freigegeben - kommt voraussichtlich überall zur Ausführung.)
Mineralfaserdämmplatte gemäß Punkt 2.2.11, Stärke und Ausführung gemäß bauphysikalischen Anforderungen (Wärmeschutz, Schallschutz)
Innenschale aus mind. 3 mm Aluminium Blech eloxiert, Farbe nach Wahl des Bauherrn (C33, C34 oder Mischton)
(C33 wurde bereits bemustert und ist von der UDB freigegeben - kommt voraussichtlich überall zur Ausführung.)
Randbereich auf Einspannstärke in Fassadenkonstruktion ausgelegt mit hochgedämmten Randverbund in dampfdichter Ausführung
Die Dicke der Blechschale außen ist in Abhängigkeit der Größe nach statischen Anforderungen auszuführen und vor Preisfindung zu bemessen. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Blechstärken unter 2 mm sind nicht zugelassen.
2.5 Sonstiges
2.5.1 Attiken
Sämtliche Attiken sind aus mind. 3 mm Aluminium-Blechen mit Antidröhnbeschichtung herzustellen. Die Unterkonstruktionen der Attikaverblechungen ist in geeigneten Abständen aus Metall- und Kunststoffteilen herzustellen.
Die Ecken der Attiken und Verblechungen sind ohne Fugen
auszubilden, die Stoßfugen der Bleche sind mit stabilen Rillen-Unterdeckungen dicht zu hinterlegen. Unterhalb aller Attiken wird eine 2. Dichtebene mit einer wasserdichten Folie hergestellt.
Der Blitzschutz und Potentialausgleich der gesamten Fassade erfolgt rückseitig an den Attikablechen. Hierzu sind Laschen zum Anschluss an die Blitzschutzanlage vorzusehen. Der Anschluss an die Blitzschutzanlage ist mit Leistungsbestandteil.
2.5.2 Antidröhnbeschichtung
Sämtliche horizontalen Blechflächen sind mit Antidröhnbeschichtung auszuführen, diese ist aus einem aufspritzbaren Material herzustellen, Folien oder aufgeklebte Bänder sind nicht zulässig.
Die Antidröhnbeschichtung darf nicht in einem sichtbaren Bereich aufgebracht werden. Sie muss nicht brennbar ausgeführt werden. Zulassungen und Materialkennblätter sind vor Ausführung vorzulegen.
2.5.3 Schutzlacke und Klebefolien
Die Fassadensysteme und alle später, von innen und außen sichtbaren Bauteile, sind bei der Lieferung und Montage bis kurz vor der Abnahme mit Schutzlacken oder Klebefolien vor Verunreinigung und Beschädigung zu schützen.
Die Fassaden sind vor Abnahme von diesen Schutzmaterialien zu befreien und gründlich zu reinigen. Verschmutzte und beschädigte Bauteile werden nicht abgenommen.
Es sind geeignete Materialien zu verwenden, die sich restlos entfernen lassen und keine Kleberückstände auf den Bauteilen hinterlassen.
2.5.4 Fassadendehnungen
Die Dehnungen der Fassadenprofile aus Temperatur sind zwingend in den Befestigungen der Fassaden und in den Stoßpunkten der Profile und Bleche zu beachten und nachzuweisen.
Temperaturbereich - 20 °C bis + 80 °C
2.5.5 Baustellenschweißungen
Baustellenschweißungen sind zu vermeiden.
Punktschweißungen sind insofern zugelassen, sofern sichergestellt wird, dass hieraus keine Brandgefahr entsteht. Eine Überwachung aller geschweißten Bereiche auch in der Nacht ist bis zur endgültigen Abkühlung der Schweißung erforderlich und muss sichergestellt sein.
2.5.6 Rohbautoleranzen
Rohbautoleranzen sind nach DIN 18 202 festgelegt. Die Ebenheit der
Massivbauteile ist gemäß DIN 18 202, Tabelle 3, Zeile 1 für Oberseiten von Decken und Zeile 5 für nichtflächenfertige Wände und Unterseiten von Decken definiert. Sämtliche Konstruktionsdetails, insbesondere die Bauanschlüsse und die
Justierbarkeit der Befestigungselemente, sind nach den theoretischen Maßen entsprechend den Ausführungsplänen des Architekten unter Berücksichtigung dieser zulässigen Toleranzwerte zu planen, auszuführen und einzukalkulieren.
Die Rohbauteile sind - ungeachtet der vorgezogenen Fertigung -
abschnittsweise, sofort nach deren Erstellung (geschossweise) maßlich aufzunehmen und zu kontrollieren; die Toleranzabweichungen sind zu dokumentieren und - sofern sie von den eingeplanten zulässigen Toleranzen (DIN-Werte bei Massivbau) abweichen - dem AG bzw. der OÜ rechtzeitig vor Montage vorzulegen, um ggf. unzulässige Toleranzüberschreitungen vom AN „Rohbau" beseitigen zu lassen.
Dabei ist zu beachten, dass die verglasten Fassaden-Konstruktionen mit den theoretischen Rastermaßen vorgefertigt werden müssen. Die Bautoleranzen sind in diesem Fall von besonderen „Toleranzausgleichs-Elementen" aufzunehmen.
Die zulässigen Rohbautoleranzen sind mit der Unterkonstruktion und im Anschlussbereich auszugleichen, so dass ein auf Dauer funktionsfähiger und dichter Fassadenanschluss entsteht.
Um auch größere Toleranzen auszugleichen, sind in Abstimmung mit dem Architekten einzelne Passelemente zu planen, die ermöglichen, dass das Gebäude kurzfristig nach Rohbauerstellung durch Montage der Standardelemente ausreichend witterungsgeschützt für die Ausbauarbeiten ist.
Alle Mehraufwendungen, die aus diesem Umstand entstehen können, sind in die jeweiligen Fassadenpositionen einzukalkulieren.
Die Überprüfung der Geometer-Festpunkte ist ebenso Aufgabe des AN, Abweichungen sind bei der OÜ unverzüglich anzumelden.
2.5.7 Toleranzen bei den Fassadenkonstruktionen
Die Montage aller Fassaden-Elemente muss flucht- und lotrecht erfolgen.
Die Toleranzen sind so auszumitteln, dass bei Elementstößen innerhalb von Fassadenelementen fluchtende Linien entstehen.
Für die Ausführungstoleranzen bei allen Metallbauteilen ist die
Toleranzklasse fein gemäß DIN ISO 2768 gefordert.
Die horizontalen Einbauebenen sind vom Auftragnehmer einzumessen; dazu sind in jedem Geschoss mind. 3 bauseitige Höhen-Festmarken vorhanden.
Die Bezugshöhen sind eigenverantwortlich vom AN an die für ihn relevanten Stellen zu übertragen.
Folgende maximalen Toleranzen, die unter den Werten der DIN 18202 liegen, sind bei verglasten Fassaden-Elementen einzuhalten:
Abweichungen der Horizontalität der Riegel bzw. Rahmen bis 10 m Element-Breite 3 mm
Abweichungen der Horizontalität der Riegel bzw. Rahmen in gesamter Länge (über alle Felder je Fassadenseite) 3 mm* *ohne sichtbare Versätze einzelner benachbarter Felder > 2 mm
Abweichungen der Horizontalität der Riegel bzw. Rahmen in gesamter Länge (geschossweise) umlaufend 5 mm*
*ohne sichtbare Versätze einzelner benachbarter Felder > 2 mm
Abweichungen von der Höhenlage der Riegel bzw. Rahmen ± 2 mm
Abweichungen der Vertikalität der Pfosten und Rahmen (Ansichtsseite) geschossweise bis 3,50 m 2 mm
Abweichungen der Vertikalität der Pfosten in der mehrgeschossigen PR-Fassade PR 3 bis 16,00 m 3 mm
Abweichungen der Parallelität von Pfosten und Riegeln sowie
Fenster-Profilen ± 2 mm
Ansonsten gelten die um 50 % reduzierten max. Toleranzen der DIN 18202 Tabelle 1 und Tabelle 2, jeweils für Nennmaße bis 15 m.
Bei Nennmaßen über 15 m sind die reduzierten Toleranzen wie bei Nennmaß 15 m einzuhalten.
Für die Ebenheit sind die max. Toleranzen gemäß DIN 18202 Tabelle 3 - Zeile 7, bis 4 m Messpunktabstand einzuhalten.
Bei größeren Messpunktabständen sind die max. Toleranzen wie bei
Messpunktabstand bis 4 m einzuhalten.
Versätze über 1 mm zwischen angrenzenden Fassadenelementen sind nicht zugelassen.
Für die Ebenheit der Glattblechtafeln gelten die auf 50 % reduzierten
Werte gemäß DIN 18202 Tabelle 3 - Zeile 7.
Größere Toleranzabweichungen sind bei der werkseitigen Fertigung
auszuschließen. Bei der Montage sind Abweichungen feldweise zu
korrigieren, so dass sowohl die geforderten Einzeltoleranzen sowie die Gesamttoleranzen eingehalten werden können.
Die erhöhten Toleranzanforderungen sind durch geeignete Messgeräte und Verfahren sowie durch reduzierte Messpunktabstände sicherzustellen. Die Messergebnisse sind vom AN zu dokumentieren und im Zuge der Ausführung der OÜ schrittweise digital in PDF sowie im Rahmen der gesondert vergüteten Dokumentation gesammelt vorzulegen.
2.5.8 Rohbau-Bewegungen und Differenzverformungen
Nach der Fassadenmontage kann es infolge von Nutz- und Verkehrslasten zu Verformungen im Rohbau kommen. Diese werden sich als Parallelverschiebung der einzelnen Decken einstellen.
Die hierbei entstehenden Differenzverformungen (Relativbewegungen) zwischen benachbarten Decken werden im gesamten Gebäude bei maximal 20 mm liegen (Vertikalverformungen nach Fassadenmontage).
Diese Bewegungen müssen mit den Fassadenkonstruktionen, den
Anschlussausbildungen, ihren Befestigungen und Unterkonstruktionen zwängungsfrei, ohne Geräuschentwicklung, aufgenommen werden können und nachjustierbar sein.
Zur Vermeidung größerer Fugen und Spaltmaße bzw. von Stauchungen übereinander angeordneter Elemente aufgrund der nachträglichen Durchbiegung sind die Fassadenelemente nach zu richten.
Auch Dehnungen innerhalb der Elemente und untereinander müssen
geräuschfrei in den Anschlüssen und Stößen der Elemente aufgenommen werden. Auftretende Reibungskräfte sind durch geeignete und zugelassene Zwischenlagen entsprechend zu mindern bzw. zu neutralisieren.
Die o. g. Verformungen sind vom AN im Zuge der Planung beim
Tragwerksplaner abzuklären und zusätzlich zu den Rohbautoleranzen zu berücksichtigen.
Der AN hat die Größe, Lage und Einteilung/Abstände aller
Befestigungsmittel eigenverantwortlich unter Beachtung der auftretenden Lasten zu ermitteln. Für die Verankerung von Türen
sind die Befestigungsabstände gemäß Prüfzeugnis und in Abhängigkeit der restlichen Belastungen auszulegen.
Alle Aufwendungen, die aus o. g. Umständen entstehen können, sind in die jeweiligen Fassadenpositionen einzukalkulieren.
2.5.9 Anforderungen an die Anschlüsse
Alle Anschlüsse sind entsprechend dem Stand der Technik sowie entsprechend den bauphysikalischen Anforderungen unter Einbeziehung der gestalterischen Anforderungen herzustellen.
Die Anforderungen aus Wärme-, Feuchtigkeits-, Schallschutz und bzgl. der Fugenbewegungen sind zu erfüllen. Wärme- und Schallbrücken sind auszuschließen.
Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das
Außenklima sind zu berücksichtigen.
Die Anschlussfugen müssen raumseitig ausreichend luftdicht und diffusionsdicht, außenseitig diffusionsoffen, wind- und schlagrechendicht sowie am Fußpunkt zusätzlich wasserdicht mit seitlichen Hochzügen bis 30 cm über Gelände ausgebildet werden.
Die raumabschließenden Konstruktionen sind so zu gestalten, dass ein Feuchteausgleich nach außen ermöglicht wird. Ein Feuchteausgleich ist dadurch sicherzustellen, dass raumseitig Dichtmaterialien mit höherem Diffusionswiderstand verwendet werden als außenseitig.
Einflüsse z. B. Bauwerksbewegungen dürfen die Abdichtungen nicht in ihrer Funktion beeinträchtigen.
Die Anordnung und die Ausbildung der Wärmedämmung im Anschlussbereich sowie die Abdichtung der Fugen muss unter Berücksichtigung der bauphysikalischen und klimatischen Gegebenheiten erfolgen.
Wird der Baukörperanschluss abweichend von DIN 4108 Bbl. 2 ausgeführt, muss für den raumseitigen Bereich der Baukörperanschlussausbildung der PR-Fassadenkonstruktionen sowie der Fenster und Türen die Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit gemäß DIN 4108-2 durch Angabe des in diesem Bereich erreichten Temperaturfaktors fRsi nachgewiesen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Temperaturfaktor fRsi, min. 0,7 betragen muss.
Alle Hohlräume zwischen Bauwerk und Fassaden-Elementen sind satt mit MW-Dämmstoff auszustopfen.
Bei den Anschlüssen muss sichergestellt werden, dass die 12 °C-Isotherme innerhalb der Konstruktion liegen, um Tauwasserfreiheit sicherzustellen.
2.6 Anforderungen an die Fassadensysteme und Füllungen
Die ausgewiesenen Wärmedurchgangskoeffizienten der Profile (Uf) sind durch Berechnung nach DIN EN ISO 10077-2 nachzuweisen, die
Wärmedurchgangskoeffizienten der Verglasungen (Ug) sind gemäß der DIN EN 673, DIN EN 674 und DIN EN 675 zu ermitteln.
2.6.1 Element-Fassaden-Systeme
Sämtliche neue Außenfassaden im 4. OG und Eingangsanlagen sind als wärmegedämmte, thermisch getrennte Fassadensysteme mit Aluminium-Profilen gemäß Konstruktionsbeschreibungen, herzustellen. Das Fassadensystem ist zusammen mit einem Systemhersteller (z. B. Raico, Schüco, Wicona etc.) zu entwickeln und zu testen.
Das System muss mindestens den Anforderungen der DIN EN 13830
entsprechen.
Nachfolgende Mindestanforderungen müssen erfüllt sein:
Tragkraft für Glasauflager als Standardlösung bis 500 kg
systemzugehöriges Verglasungssystem inkl. der zugehörigen Dichtungsprofile als Neuprofil
Für alle Konstruktionen sind die in den entsprechenden Fertigungsunterlagen des Systemherstellers ausgewiesenen Dichtungen zu verwenden. Dichtungen sind fehlstellenfrei einschl. der dicht auszubildenden Ecken und Stöße herzustellen.
Das angebotene Fassadensystem muss je nach Einbaulage über mindestens zwei Entwässerungsebenen verfügen. Die Auswahl der verwendeten Dichtungen muss der Einbausituation entsprechend nach den Anwendungsvorschriften des Systemherstellers erfolgen.
Die innere Glasanlagedichtung dient zudem als Dampfsperre des Fassadensystems.
Die Glasanlagedichtung hat nachfolgende Eigenschaften sicherzustellen:
dichte Ausführung der wasserführenden Ebene, auch über Profilstöße hinweg
dichte Ausführung im Kreuzungspunkt
Bei der zur Ausführung kommenden Elementfassade ist darauf zu achten, dass die Drainage im Bereich des Kreuzpunktes der Elemente sichergestellt ist.
2.6.2 Fenster- und Türsysteme
Bei allen Fenster- und Türsystemen müssen die Eckverbinder in ihrem Querschnitt den inneren Profilkonturen der Profile entsprechen. Bei den Gehrungen ist auf eine einwandfreie Verklebung der Gehrungsfläche zu achten. Auch an den T-Stößen ist das Einsickern von Wasser in die Konstruktion durch entsprechende Füllstücke mit dauerelastischer Abdichtung zu verhindern. Bei den hoch wärmegedämmten Profilen muss die Dämmwirkung auch im Eck- und T-Verbinderbereich voll erhalten bleiben.
Alle Dichtungsprofile müssen so angebracht sein, dass sie die Forderungen an die verlangte Beanspruchungsgruppe für die Fensterkonstruktionen dauerhaft erfüllen und auswechselbar sind.
Für alle Konstruktionen sind die in den entsprechenden Fertigungsunterlagen des Systemherstellers ausgewiesenen Dichtungen zu verwenden. Dichtungen sind fehlstellenfrei einschl. der dicht auszubildenden Ecken und Stöße herzustellen.
Der Blendrahmen wird mit einer umlaufenden, werkseitig als Rahmen vorkonfektionierten Dichtung aus hochwertigem TPE oder EPDM zwischen Rahmen und Flügel ausgeführt. Ein lackierter Wetterschenkel aus Aluminium ist an allen Fenstern vorzusehen.
Für Einsatzelemente wird eine umlaufende Dichtung vorgeschrieben. Die Ecken müssen dauerhaft dicht sein. Die Dichtungsprofile sind außen im Fensterrahmenbereich als geschlossene, eckvulkanisierte Rahmen auszuführen. Geklebte Dichtungsrahmen werden nicht akzeptiert.
Die Verglasung erfolgt außenseitig mit einer vierseitig umlaufenden EPDM-Verglasungsdichtung. Innenseitig wird eine Trockenverglasung mit EPDM-Dichtungen in abgestuften Dichtungsdicken eingesetzt.
Für die Verglasung kommen umlaufende Dichtprofile aus EPDM zum Einsatz. Dieser Kunstkautschuk muss wetter- und ozonbeständig sowie widerstandsfähig gegen atmosphärische Einflüsse, die UV-Strahlen, Wärmedampf und Feuchtigkeit sein.
Die Alterungsbeständigkeit und Dauerelastizität, wie der Druckverformungstest, muss den Prüfbedingungen nach DIN 7863 und NAAMM-Spezifikation entsprechen.
Bei der Verglasung mit Dichtprofilen ist nach den Richtlinien des Glaserhandwerks der Glasfalz zu belüften. Bohrungsöffnungen, Kerbstellungen bei Eckverbindungen, Gehrungen, Stöße und Kreuzungspunkte müssen wasserdicht abgedichtet werden.
Die gezielt nach außen führende Entwässerung ist unter den nach DIN 18055 in Verbindung mit DIN EN 14351-1 auftretenden Beanspruchungen sicherzustellen.
Gemäß DIN 18055 in Verbindung mit DIN EN 14351-1 muss sichergestellt sein, dass in die Rahmenkonstruktion eingedrungenes Wasser unmittelbar und kontrolliert abgeführt wird, um Schäden am Fenster und am Baukörper zu vermeiden.
Alle Profile sind so zu gestalten, dass anfallendes Wasser unmittelbar und kontrolliert abgeleitet wird. Falze zur Aufnahme von Verglasungen müssen den Normen und bei Verwendung von Mehrscheiben-Isolierglas auch den Einbaurichtlinien der Isolierglashersteller entsprechen. Es ist sicherzustellen, dass die Glasfalze zum Dampfdruckausgleich nach außen geöffnet sind. Die Belüftung des Falzgrundes bei Isolierverglasungen muss nach den Richtlinien der Isolierglas-Hersteller erfolgen.
Die Entwässerungsöffnungen zur Außenseite sowie alle entstehenden Öffnungen und Stoßstellen (z. B. Schraubenlöcher, Eckverbinder-Kerbstellen und dgl.) im Rahmen müssen mit besonderer Sorgfalt abgedichtet sein.
Die Entwässerung der vor der Mitteldichtung liegenden Vorkammer bei Aluminium-Fenster- Öffnungsflügeln (Einsatzelemente) erfolgt durch Öffnungen zur Außenfläche, die durch Metall-Regenkappen im Farbton der Fassade abgedeckt werden müssen.
Bei allen verglasten Fassadenelementen ist der Rahmen im Glasfalzbereich mit Dampfdruckausgleichsöffnungen, entsprechend den Vorschriften der Isolierglashersteller bzw. gemäß den Vorgaben der Systembeschreibung, auszuführen.
Es dürfen nur für das zum Einsatz kommende System zugelassene Beschläge oder durch den Systemhersteller freigegebene Beschläge verwendet werden. Die Beschläge müssen die Qualitäts- und Prüfbedingungen nach RAL/RG 607/3 erfüllen und nach RAL F 130-9 klassifiziert sein.
Die Beschläge müssen die Anforderungen der EN 13 126 erfüllen und den zu erwartenden Belastungen angepasst und ausreichend dimensioniert sein; die verwendeten Werkstoffe müssen gegen Korrosion geschützt sein.
Eine dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlags- und Verbindungsteilen muss sichergestellt sein, ebenso die Möglichkeit zur Wartung und - im Bedarfsfall - zum Austausch der Beschläge.
Die im Falz angeordneten Beschläge sind form- und kraftschlüssig mit den Profilen zu verbinden. Bei Schraubverbindungen in Profilwandungen sind Einnietmuttern oder Hinterleg-Stücke zu verwenden.
Der Einbau muss nach den vorgegebenen Anwendungsbereichen den Richtlinien der Beschlaghersteller entsprechen.
Bei Verwendung von Beschlägen verschiedener Hersteller ist auf die Übereinstimmung des Schliffes und des Farbtones zu achten.
Die Möglichkeit zur Ersatzteilbeschaffung für die eingesetzten Beschläge muss für mind. 15 Jahre gegeben sein.
Alle Beschlagsteile sind grundsätzlich in stabiler, verschleißfester Objektqualität und in leicht bedienbarer Ausführung sowie aus nicht rostenden Materialien herzustellen.
Die angebotenen Produkte müssen in Form, Material, Farbe, Oberflächentextur sowie in funktions- und wartungstechnischer Hinsicht in allen Punkten gegenüber den in der Ausschreibung beschriebenen Anforderungen an die Beschläge gleichwertig sein und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des AG bzw. des Architekten. Zur Freigabe der Beschläge sind komplette Muster vorzulegen, dies wird nicht gesondert vergütet.
Nach abgeschlossener Montage muss eine Feinjustierung vorgenommen werden. Dabei müssen noch Möglichkeiten zum Nachjustieren bleiben.
Die beweglichen Beschlagteile müssen, sofern gemäß den Vorgaben der Beschlaghersteller erforderlich, geölt bzw. gefettet sein.
Sämtliche Benutzerinformationen, insbesondere zu Wartungs- und Pflegearbeiten, sind als Bestandteil der Dokumentation an die OÜ zur Weiterleitung an den AG zu übergeben.
2.6.3 Verglasung und Paneel-Ausfachungen
Verglasungen:
Die folgenden allgemeinen Richtlinien für die fachgerechte Verglasung von Isolierglas sind neben DIN 18008 unbedingt zu beachten:
- Verglasungsrichtlinie für Isolierglas des Flachglas Marken-Kreises in der letztgültigen Fassung, Fensterbau, Hadamar (IGH)
- DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen
- „Tabellen zur Ermittlung der Beanspruchungsgruppen (BG) zur Verglasung von Fenstern" des Instituts für Fenstertechnik e.V., Rosenheim
- Verglasungsrichtlinien des Herstellers
- Aktuelle Bauregelliste des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), Berlin
- Die Vorgaben des Bundesverbands Flachglas (BF) und der Gütegemeinschaft Flachglas zu Einscheibensicherheitsglas insbesondere bzgl. ESG-HF.
Die Glasdicken sind vom AN im Zuge des gesondert vergüteten statischen Nachweises mit der Glasstatik unter Berücksichtigung der Scheibengrößen, der zu berücksichtigenden Belastungen, des Schall- und Wärmeschutzes zu ermitteln.
Das Isolierglas muss in seinem Randaufbau für eine Andruckverglasung geeignet sein.
Es sind ausschließlich Wärmeschutzverglasungen sowie kombinierte Wärme- und Sonnenschutzverglasungen mit wärmetechnisch verbessertem Randverbund als „warme Kante" nach DIN EN ISO 10077 - Anhang E mit Psi kleiner/gleich 0,04 W/mK auszuführen.
Wird konstruktiv der Randverbund der Scheiben nicht bedeckt, ist ein UV- beständiger, gasdichter Randverbund auszuführen, die Glasscheibe ist hierbei auf Pos. 2 mit einem schwarzen Siebdruck über dem Randverbund auszubilden. Die mit dem Randverbund in Verbindung stehenden Materialien müssen mit diesem verträglich sein. Der Nachweis ist vorzulegen.
Soweit nicht anders beschrieben, muss die visuelle Qualität von Glas der Zone H, gem. Tabelle der Richtlinie zur visuellen Qualität von Glas im Bauwesen von Technischen Beirat im Institut des Glaserhandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar, entsprechen.
Zum Leistungsumfang der Verglasungsarbeiten gehören alle hierfür
erforderlichen Dichtungen und deren Einbau, einschließlich der dicht auszuführenden Eckausbildungen und Stöße. Weiterhin mitzuliefern sind alle erforderlichen Dichtstoffe, Glasauflager und Klotzungsbrücken.
Es dürfen aus Gründen eines einheitlichen, optischen Erscheinungsbildes nur Gläser zum Einsatz kommen, die in der Färbung einheitlich und ansichtsgleich sind.
Die Trag- und Distanzklötze sind entsprechend der Flügelöffnungsart nach den „Verklotzungsrichtlinien" des Instituts des Glaserhandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau (IHG) Hadamar auszuführen.
Grundsätzlich dürfen keine Holzklötze, gleich welcher Art, verwendet werden. In Frage kommen nur Klötze aus weichmacherfreien Kunststoffen. Die tragenden Klötze müssen 80 mm bis 100 mm lang sein.
Über die Glashalte- bzw. Pressleisten ist bei vorgefertigten
Dichtprofilen über die gesamte Länge ein gleichmäßiger Anpressdruck sicherzustellen. Die Glashalteleisten sind in den Ecken dicht zu stoßen und müssen jederzeit austauschbar sein. Die Angaben des Systemgebers sind einzuhalten.
Bei zustimmungspflichtigen Verglasungen z. B. absturzsichernden Verglasungen, sind alle rechnerischen Nachweise einschließlich FEM-Berechnungen, Bauteilversuche sowie Pendelschlag- bzw. Fallversuche (sofern erforderlich) von einem unabhängigen durch den AN beauftragten Institut zu erstellen und in einer prüffähigen Form bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Die Kosten sind in die betreffenden Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Absturzsichernde, raumhohe Verglasungen und Verglasungen in
Brüstungsbereichen müssen durchsturzsicher gem. DIN 18008-4 ausgebildet werden.
ESG-Scheiben sind in jedem Fall einem Heißlagerungstest („Heat-Soak-Test"), in der Qualität „ESG-H", zu unterziehen; zusätzlich ist bei ESG-H-Scheiben mit einer Fremdüberwachung (ESG-HF) eine hohe Stoß- und Schlagfestigkeit sicherzustellen und nachzuweisen.
Die geforderte Qualität ist mit einer Werksbescheinigung des Glasherstellers und einem Zertifikat der Fremdüberwachung z. B. RAL-GZ 525 zu bestätigen, hierzu ist ein Protokoll zum Verlauf der Heißlagerungsprüfung vorzulegen.
Alle ESG-HF-Scheiben benötigen zudem einen Prüfstempel (Anordnung immer von außen rechts unten).
Die zulässigen Abweichungen der Geradheit der ESG-Scheiben dürfen maximal 50 % der in der „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen" unter Ziffer 3 angegebenen Werte betragen.
Erhöhte Rückenüberdeckungen aus Klimalasten bei allen Dreifach-Isolierverglasungen sind einzurechnen.
Die Kanten der Einzelscheiben von Verglasungen sind so zu bearbeiten, dass aufgrund von thermischen Spannungen, keine Spannungsrisse auftreten, falls nicht ohnehin schon ESG verwendet wird.
Insbesondere sind die Kanten von Floatscheiben mindestens in der Qualität KGS (gesäumt) auszuführen; erforderliche höherwertige Kantenbearbeitungen sind entsprechend den Erfahrungswerten der Isolierglashersteller in die Einheitspreise einzurechnen. Sie werden nicht gesondert vergütet.
Scheibenversätze sowie Folienüberstände bzw. gequetschte PVB-Folien bei VSG-Gläsern im sichtbaren Bereich sind nicht zugelassen.
Es dürfen aus Gründen eines einheitlichen, optischen Erscheinungsbildes, nur Gläser in Einsatz kommen, die ausschließlich von einem Glashersteller gefertigt sind.
Die optische Farbgleichheit und Lichtdurchlässigkeit beim Einsatz von unterschiedlichen Glasarten und Glasdicken innerhalb der Fassadenfläche ist sicherzustellen.
Farbunterschiede in der Außenansicht und Durchsicht bei zusammenwirkenden Ansichten aufgrund unterschiedlicher Glasdicken, Schichtpositionen sind zu vermeiden.
Paneel-Ausfachungen:
Für die Lieferung und den Einbau von Ausfachungen gelten sinngemäß die für die Verglasung beschriebenen Anforderungen.
Der Up-Wert der Paneele muss so gewählt werden, dass der geforderte Uw-Wert der verglasten Fassadenelemente sichergestellt wird.
Die vorgegebenen Stoffe sind vom AN auf ihre Eignung für den
vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen. Die bereits beschriebenen Angaben zum Wärmeschutz, Schallschutz etc. sowie die für diese Bereiche geltenden DIN-Normen sind zu berücksichtigen.
Bei Glaspaneelen ist die rückseitig emaillierte Verglasung dem optischen Eindruck der Nachbarverglasung anzupassen.
Die Farbtöne der Emaillierung sind mit Original-Glasmustern in DIN
A4-Größe sowie mit den zum Einsatz kommenden benachbarten Glasarten in DIN A4-Größe zu bemustern. (Muster werden gesondert vergütet).
Kommt als Dämmkern Mineralwolle zur Ausführung, so ist diese als
stehende Faser und mit zusätzlicher mechanischer Sicherung gegen
Absacken zu verarbeiten.
Die Paneele müssen nach dem Stand der Technik dampfdiffusionsdicht ausgebildet sein. Durch konstruktive Maßnahmen muss verhindert werden, dass eine Durchfeuchtung sowie eine mechanische Zerstörung des Dämmstoffes eintritt.
Der Rand der Paneele ist umlaufend mit einem Abstandhalter aus,
temperatur-, druck- und verrottungsbeständigem Werkstoff mit einer Wärmeleitfähigkeit von max. 0,08 W/mK herzustellen.
2. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV)
3. Konstruktionsbeschreibungen (KOB) NEU 3.1 - 3.5 Inhaltsverzeichnis
3.1 Eingangsanlagen EG
3.1.1 Nebeneingänge
3.1.2 Haupteingang
3.2 Innenhoffassade 1. OG
3.2.1 Raumhohe Festverglasung mit Schiebetüranlagen und Attika
3.3 Elementfassaden Innenhof 2. bis 4. OG
3.3.1 Elementfassade Innenhof im 2. bis 3. OG + Attikaverkleidung + Geländer 4. OG
Elementfassade Innenhof im 4. OG + Attikaverkleidung + Geländer 5. OG
3.4 Elementfassaden Außen 4. OG mit Attika, Sonnenschutz und Absturzgeländer
3.4.1 Elementfassaden Außen mit Sonnenschutzanlagen, Attika und Absturzgeländer im 4. OG
3.5 Reinigungsarbeiten
3.1 Eingangsanlagen EG
Die neuen Eingangsanlagen der EG-Fassade sind auf nachfolgenden Leitdetailplänen dargestellt:
LD_EG_130
LD_EG_131
LD_EG_133
LD_EG_135
Die Eingangsanlagen sind in C33 ähnlich der Bestandsfassade, auszuführen; sonstige Bauteile nach Architektenwahl.
(C33 wurde bereits bemustert und ist von der UDB freigegeben - kommt voraussichtlich überall zur Ausführung.)
Die Beschläge und Türdrücker sind in Edelstahl zu liefern bzw. nach Wahl des Architekten.
Eine Funktions- und Beschlagsliste zu den einzelnen Türbeschlägen, weitere Anforderungen und Sicherheitsvorkehrungen liegen diesem LV bei.
Die Beschläge, Türfunktionen und Sicherheitsvorkehrungen sind in den Leistungspositionen zu den Türen näher spezifiziert.
Es gilt zu beachten, dass die Ansichtsbreiten der Profile innen und außen zu den Ansichtsbreiten der Leitdetailplanung aus denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht verändert werden dürfen.
Die neuen Fassadenkonstruktionen müssen unter Berücksichtigung aller Kältebrücken einen Gesamt-U-Wert von mind. 1,20 W/m²K erreichen. Ein bauphysikalischer Nachweis ist zu erbringen.
Alle in den Leitdetails in rot dargestellten Bauteile - ausgenommen die als bauseits markierten Bauteile - sind Leistung der neuen Eingangsanlagen.
Sämtliche in den Leitdetails dargestellten Bauteile, z. B. Bleche, thermische Trennlagen, Dämmungen, Folien, Bänder, Profile, Befestigungselemente etc., sind Bestandteil der Leistung und in die Einheitspreise der Eingangsanlagen im EG einzurechnen.
3.1.1 Nebeneingänge
Die zwei Eingangsanlagen der Nebeneingänge werden jeweils mit zwei doppelflügligen Türanlagen ausgeführt.
Ausschließlich die nach außen öffnenden Türflügel sind als Notausgangstüren gemäß DIN EN 179 (Vollpanik) ausgebildet.
Die Türanlagen werden überwiegend mechanisch betrieben.
Eine doppelflüglige Türanlage wird abweichend hiervon mit einer Automatisierung in Form eines elektromechanischen Drehtürantriebes ausgestattet und nach innen öffnend ausgeführt.
Die Konstruktion der Türanlagen, einschließlich Rahmen, Beschläge und Antriebssysteme ist aufeinander abgestimmt und entspricht den geltenden technischen Regelwerken sowie den Anforderungen an Nutzung, Sicherheit und Dauerhaftigkeit.
Leitdetails:
LD_EG_130
LD_EG_131
LD_EG_133
LD_EG_135
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_272
Türsystem:
Schüco AD UP 75 (oder gleichwertig), wärmegedämmtes Aluminium Tür-System mit 75 mm Grundbautiefe.
Konstruktionsmerkmale:
Außen flächenbündige Türkonstruktion mit außen umlaufender 7 mm Schattenfuge.
5 Kammer Profilaufbau, symmetrisch angeordnet, bestehend aus drei Aluminiumschalen die mittels spezieller Isolierstege ohne Dämmschäume verbunden sind.
Die Türflügelprofile sind als Hybridverbund mit einem großen schubfesten Anteil zwischen Innen- und Mittelschale sowie einer entkoppelten Außenschale (sogenannter schubloser Verbund) auszuführen.
Die Entkopplung muss zwischen der äußeren Aluminiumhalbschale und dem Isoliersteg erfolgen, um den Bimetall-Effekt zu verringern.
Die Türflügel sind mit einem 4-seitig umlaufenden, auf Gehrung gefertigten Flügelprofil auszuführen.
Die Abdichtung muss über eine Mitteldichtungsebene und zwei Anschlagdichtungsebenen erfolgen.
Die Beschlagsmontage erfolgt in der Aluminium Mittelschale, nicht im Isoliersteg.
Eine Bauwerksbefestigung ist im Profil mittig über die Mittelschale möglich.
Der untere Türabschluss ist mit einer stabilisierenden, dazwischen gesetzten, thermisch getrennten Aluminium-Schwelle (barrierefrei) und entsprechenden Dichtformstücken, auszustatten.
Profilbautiefen (siehe Leitdetailpläne):
Blendrahmen, Pfosten, Riegel 75 mm
Flügelrahmen (Tür) 75 mm
Profilansichtsbreiten (siehe Leitdetailpläne):
Blendrahmen, seitlich und oben 76 mm
Flügelrahmen, nach außen öffnend 119 mm
Flügelrahmen, nach innen öffnend 87 mm
Stulpprofil, nach außen öffnend 87 mm
Stulpprofil, nach innen öffnend 119 mm
Rahmenprofil Seitenteilintegration 64 mm
Rahmenprofil Seitenteilintegration 32 mm
Türsprosse mit Verstärkung 108 mm
Abschlussprofil seitlich und oben 48 mm
Die Ansichtsbreiten sind Maximalmaße.
Verglasung / Entwässerung / Belüftung:
Es kommen nur Trockenverglasungen zum Einsatz.
Außenseitig ist die 3-fach Isolierglasscheibe mit einer Glasanlagedichtung (Ausführung als Dichtungsrahmen) mit dem Rahmenprofil abgedichtet.
Innen wird die Scheibe über eine Glasleiste und einer Innendichtung, die als Dampfsperre fungiert, gehalten.
Das in den Falzräumen anfallende Kondensat muss unten kontrolliert nach außen abgeleitet werden. Dies hat unsichtbar zu erfolgen. Zudem muss das Element-Fassadensystem einen Druckausgleich des Falzraumes mit der Außenluft ermöglichen. Ort und Anzahl der Druckausgleichsöffnungen sind entsprechend der Verarbeitungsrichtlinie des Systemherstellers auszuführen.
Sämtliche Dichtungen müssen aus vorgeformtem, systemgeprüftem, witterungsbeständigem schwarzem EPDM-Material hergestellt sein.
Statische Anforderungen:
Statische Anforderungen gemäß den Technischen Vorbemerkungen ZTV Punkt 2.1.3
Bauphysikalische Anforderungen:
Wärmeschutz siehe hierzu ZTV Punkt 2.1.4
- Gesamt-U-Wert Element-Fassaden mit Verglasung Uw ≤ 1,20 W/m²K
Schallschutz siehe hierzu ZTV Punkt 2.1.5
- Bewertetes Schalldämm-Maß System von außen nach innen Rw ≥ 42 dB (Prüfwert)
Fassadenfüllungen:
- 3-fach Isolierverglasung Fassade nach ZTV 2.3.1
Beschläge der Türanlagen:
siehe einzelne Türpositionen
Seitliche Fassadenanschlüsse Türanlagen Nebeneingänge:
Leitdetails: LD_EG_130, LD_EG_131
Die seitlichen Fassadenanschlüsse der Türanlagen werden mit mehrfach gekanteten Edelstahlblechen t = 5 mm ausgeführt, die zur Feinjustierung über Schraubverbindungen abgebohrt und verbunden werden.
Das innere Edelstahlblech ist ebenfalls mit Aussteifungsrippen versehen und mit einer thermischen Trennung über eine Dübel-Verbindung inkl. Feinjustierung am Rohbau befestigt. Diese Edelstahlkonsole dient der Befestigung der Türanlage und muss entsprechend statisch dimensioniert sein. Auf der Innenseite ist die gesamte Konsole von Türrahmen bis zum Rohbau dampfdicht mit einer Dampfsperrfolie abzudichten.
Auf der Tür abgewandten Seite wird ein einfach gekantetes Edelstahl-Kantteil t = 3 mm an den Rohbau gedübelt. Dieses Blech muss dem Erddruck des Landschaftsbaus standhalten. Auf der Außenseite des Anschlusses ist ein Phonothermstreifen zwischen der Edelstahlkonsole und dem Edelstahl-Kantteil anzuschrauben, worauf anschließend eine Wasserfolie vom Rohbau bis zum Türrahmen verklebt wird. Sämtliche Hohlräume zwischen den Fassadenfolien sind vollständig mit Mineralfaserdämmung WLG 032 auszufüllen.
Als Abdeckung des kompletten Anschlusses wird zum einen ein 2 mm starkes Edelstahlblech in einem Farbton oder mit einer Oberflächenbearbeitung nach Wahl des Architekten verwendet, das an den Türrahmen mit einer Gummidichtung eingeschoben wird und zusätzlich mit einem Phonothermblock am Rahmen verschraubt wird.
Zum anderen grenzt ein zurückliegendes 2 mm Edelstahlblech an, das die restlichen Folienverläufe verdeckt und im Phonothermstreifen fixiert wird.
Die seitlichen Anschlüsse sind an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen und sinngemäß den hier beschriebenen Anschlüssen des Fahrradeingangs auszuführen (siehe Leitdetails).
Auf der gegenüberliegenden Seite wird innenseitig eine bauseitige Windfanganlage angeordnet. Eine Koordination mit dem Architekten hat zu erfolgen und wird nicht separat vergütet.
Die Koordination mit dem Landschaftsbauer obliegt dem Auftragnehmer und ist vollständig in dessen Leistungsumfang einzukalkulieren.
Sämtliche im Leitdetail dargestellten Bauteile, z. B. Bleche, thermische Trennlagen, Dämmungen, Folien, Bänder, Profile und Befestigungseinheiten, sind Bestandteil dieses Anschlusses und in die Einheitspreise der Eingangsanlagen im EG einzurechnen.
Die auf der Innenseite angebrachte Profilverkleidung ist unsichtbar zum einen mit dem Aufsatzprofil des Türrahmens und zum anderen mit der seitlichen Zargenkonstruktion zu verbinden. Auf die Stirnseite der Profilverkleidung ist außerdem ein 2 mm gekantetes Aluminiumblech, das nach Aufmaß zu fertigen ist, unsichtbar zu befestigen und gegen den Rohbau, Trennwand, Windfang etc. anzudichten. Die Verkleidungsprofile und -bleche sind in C33, ähnlich der Bestandsfassade, auszuführen; sonstige Bauteile nach Architektenwahl.
Oberer Fassadenanschluss Türanlagen Nebeneingänge:
Leitdetails: LD_EG_133, LD_EG_135
Die Türanlage wird in den bauseitigen Elementrahmen am Kopfpunkt eingesetzt. Dabei ist sicherzustellen, dass die thermische Längenausdehnung der Türanlage gewährleistet ist. Eine Abstimmung mit dem Architekten und dem bauseitigen Fassadenbauer ist erforderlich. Diese Koordination erfolgt ohne separate Vergütung.
Sämtliche im Leitdetail dargestellten Bauteile, z. B. Bleche, thermische Trennlagen, Dämmungen, Folien, Bänder, Profile und Befestigungseinheiten etc., sind Bestandteil dieses Anschlusses und in die Einheitspreise der Eingangsanlagen im EG einzurechnen.
Unterer Fassadenanschluss Türanlagen Nebeneingänge:
Leitdetails: LD_EG_133, LD_EG_135
Am Fußpunkt der Türanlagen ist an den Rohbau ein zweifach gekantetes 5 mm Edelstahlblech (Farbton oder Oberflächenbearbeitung nach Wahl des Architekten) mit Aussteifungsrippen und einer Dübel-Verbindung zu fixieren. Eine Feinjustierung des Edelstahlblechs ist vorzusehen. Auf der Oberseite des Kantteils ist ein durchgängiges, zweifach gekantetes Edelstahlblech mit einer Schraubverbindung zu befestigen und mit einer thermischen Trennbeilage am Adapterprofil sowie an der Schwelle der Türanlage zu verschrauben. Auf die Außenseite des Adapterprofils und an der angedübelten Edelstahlkonsole ist ein zweifach gekantetes 3 mm Edelstahlblech (Farbton oder Oberflächenbearbeitung nach Wahl des Architekten) zu fixieren.
Sämtliche Hohlräume zwischen den Edelstahl-Kantteilen sind vollständig mit Mineralfaserdämmung WLG 032 auszufüllen.
Auf der Innenseite ist die gesamte Edelstahlkonsole von Türrahmen bis zum Rohbau dampfdicht mit einer Dampfsperrfolie abzudichten. Der wasserdichte Abschluss der Türanlage erfolgt über die mit Flüssigkunststoff an Rohbau und Türrahmen abgedichtete Edelstahlverblechung.
Ein 2 mm gekantetes Edelstahl-Abschlussblech (Farbton oder Oberflächenbearbeitung nach Wahl des Architekten) ist zwischen Türrahmen und bauseitiger Abwasserrinne durchgängig anzubringen.
Die Türschwelle muss für Punktlasten von 1000 kg ausgelegt sein; ein statischer Nachweis ist zu führen.
Sämtliche im Leitdetail dargestellten Bauteile, z. B. Bleche, thermische Trennlagen, Dämmungen, Folien, Bänder, Profile und Befestigungseinheiten, sind Leistungsbestandteil des Anschlusses und in die Einheitspreise der Eingangsanlagen im EG einzurechnen.
3.1.2 Haupteingang
noch in Klärung mit Architekt und UDB (zurückgestellt)
3.2 Innenhoffassade 1. OG
Im Innenhof des 1. Obergeschosses ist eine Ganzglasfassade aus frei gespannten Glasscheiben mit integrierten Schiebeflügeln und Attika herzustellen.
Diese Fassade ist auf den nachfolgenden Leitdetailplänen dargestellt:
LD_EG_150
LD_EG_151
LD_EG_152
LD_EG_153
LD_EG_154
LD_EG_155
LD_EG_156
LD_EG_157
LD_EG_158
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_300
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_301
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_302
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_303
Die Glasscheiben werden horizontal am Fuß- und Kopfpunkt mittels Edelstahlkonsolen gehalten. Vertikal erfolgt die Verbindung der Glasscheiben über verklebte SG-Fugen.
Die Eckbereiche sind als Ganzglasecken auszubilden.
Der Fassadenbereich erhält als Austritt zur Dachterrasse zwei barrierefreie, motorisch betriebene Schiebeflügelelemente aus Aluminium.
Am oberen Kopfpunkt ist umlaufend eine Attikaverblechung anzubringen.
Besonders zu beachten ist, dass auf der Bauachse E eine Gebäudedehnfuge verläuft. Diese ist in der Fassadenkonstruktion entsprechend zu berücksichtigen.
Die neuen Fassadenkonstruktionen müssen einen Gesamt-U-Wert von mindestens U = 1,00 W/m²K erreichen. Dabei sind sämtliche Wärmebrücken zu berücksichtigen. Ein bauphysikalischer Nachweis ist zu erbringen.
3.2.1 Raumhohe Festverglasung mit Schiebetüranlagen und Attika
Leitdetails:
LD_01_154
LD_01_155
LD_01_156
LD_01_157
LD_01_158
Farbton oder Oberflächenbearbeitung (Schliff) der sichtbaren Edelstahlbauteile bzw. der Silikonversiegelungen nach Wahl des Architekten.
Fassadenkonstruktion:
Die neue Fassadenkonstruktion im 1. OG des Innenhofs ist als Ganzglaskonstruktion auszuführen.
Die Glasscheiben werden horizontal am Fuß- und Kopfpunkt mittels Konsolen gehalten. Diese Konsolen sind statisch tragend mit dem Rohbau zu verbinden.
Die Lastabtragung der Glasscheibe am Fußpunkt der Fassade erfolgt über Glasauflager aus Edelstahl, die an eine durchgängige Edelstahlkonsole (Farbton oder Oberflächenbearbeitung nach Wahl des Architekten) auf der Innenseite angeschweißt sind.
Die Fassadenkonstruktion wird als Aufsatzkonstruktion ausgeführt.
Die Pressleiste besteht aus Edelstahlflachmaterial (Farbton oder Oberflächenbearbeitung nach Wahl des Architekten). Die Befestigung erfolgt mittels Schraubverbindungen in aufgeschweißte Edelstahlbuchsen der Edelstahlkonsolen.
Die Glasscheiben werden mit einem Gegenlager aus Kunststoff in die Aufsatzkonstruktion eingespannt. Das Kunststoff-Flach ist mit Entwässerungsöffnungen vorzusehen.
Zur thermischen Verbesserung sind in den Zwischenräumen zwischen Glas und Kunststoff Dämmblöcke einzubringen.
Profile und Glas haben einen rechnerischen Ucw-Wert von ca. 1,00 W/m²K zu erreichen.
Die Glasscheiben werden an den Kopf- und Fußpunkten mit Silikonfugen innen und außen durchgängig versiegelt.
Die raumhohen Glasscheiben werden vertikal über SG-Fugen geschlossen.
Eine statischer Vordimensionierung der Ganzglasfassade liegt dem LV in den Anlagen bei.
Die statische Bemessung des Tragsystems, einschließlich der Bemessung der Verankerung der Fassade, ist vom AN im Rahmen einer nicht gesondert vergüteten Fassadenstatik vorzunehmen.
Die Gebrauchstauglichkeit der verwendeten Glasauflagen (vertikale Verformung) muss nach den neuesten Anforderungen der DIN 18008 nachgewiesen sein, z. B. durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. durch Nachweise gemäß der DIN 18008.
Die Verarbeitung des Systems muss nach den jeweils gültigen Verarbeitungsrichtlinien des Systemherstellers mit den dafür vorgeschriebenen Werkzeugen erfolgen; bei hauseigenen Systemen entsprechend.
Verglasung/Entwässerung/Belüftung:
Es kommen nur Nassverglasungen zum Einsatz.
Außenseitig ist die 3-fach Isolierglasscheibe mit einer Silikonversiegelung an die Pressleiste abgedichtet.
Innenseitig wird die Scheibe über die Edelstahlkonsole und Silikonversiegelung, die als Dampfsperre fungiert, gehalten.
Ein Nachweis der Verträglichkeit zwischen der SG-Verklebung und Silikonfuge ist zu führen.
Das in den Falzräumen anfallende Kondensat muss unten kontrolliert nach außen abgeleitet werden. Dies hat unsichtbar zu erfolgen. Zudem muss das Fassadensystem einen Druckausgleich des Falzraumes mit der Außenluft ermöglichen.
Im Bereich der vertikalen Glasfugen ist eine SG-Verklebung auszuführen und statisch nachzuweisen. Ein Nachweis der Verträglichkeit zwischen der SG-Verklebung und SGP-Folie der VSG Scheiben ist zu führen und wird nicht separat vergütet.
Statische Anforderungen:
Statische Anforderungen gemäß den Technischen Vorbemerkungen
ZTV Punkt 2.1.3
Bauphysikalische Anforderungen:
Wärmeschutz siehe hierzu ZTV Punkt 2.1.4
- Gesamt-U-Wert Fassade mit Verglasung Ucw <= 1,00 W/m²K
Schallschutz siehe hierzu ZTV Punkt 2.1.5
- Bewertetes Schalldämm-Maß System von außen nach innen Rw ≥ 37 dB (Prüfwert)
Elektromotorisch betriebene Aluminium Schiebefenster:
Hersteller: Solarlux Schiebefenster Cero III oder gleichwertig
Leitdetails:
LD_01_150
LD_01_151
LD_01_152
LD_01_153
LD_01_157
Schiebefensteranlage in C33, ähnlich der Bestandsfassade (innerhalb der freigegebenen Grenzwertmuster), sonstige Bauteile nach Architektenwahl.
Rahmen- und Flügelprofile
Das wärmegedämmte Schiebesystem besteht aus thermisch getrennten Aluminium-Verbundprofilen mit glasfaserverstärkten Polyamidstegen und einer Rahmen-Einbauhöhe von 79 mm.
Bautiefen des Blendrahmens: 2-spurig: 197 mm
Die Dichtigkeit zwischen Rahmen- und Flügelprofil muss innen und außen über in den Blendrahmen eingezogene Bürstendichtungen mit Polyamidsteg hergestellt werden. Die obere Führungsschiene wie auch die Bodenschiene müssen beidseitig mit einer Formdichtung und einem Aluminium-Enddeckel dauerhaft geschlossen werden. Im Schwellenprofil befindet sich ein thermisch getrenntes Laufschienenprofil mit einer Edelstahl-Lauffläche. Die barrierefreie, thermisch getrennte Einbaubodenschiene erfüllt die DIN 18040-1/-2. Die Bodenschiene muss über eine funktionale und verdeckt liegende Systementwässerung verfügen.
Der Flügelrahmen hat eine umlaufende Ansichtsbreite von 34 mm. Die Flügellasten werden über die im Flügelrahmen integrierten Laufwagen senkrecht in das Laufschienenprofil der Bodenschiene eingeleitet. Im Stulp greifen die Flügelprofile mäanderförmig ineinander und garantieren über Bürsten- und EPDM-Dichtungen eine sehr hohe Dichtigkeit.
Eine innenliegenden Verstärkung muss bei extrem hohen statischen Anforderungen im Stulpprofil eingesetzt werden können.
Laufwagen
Pro Flügel müssen mindestens vier CNC-gefräste Aluminium-Laufwagen verdeckt in den unteren Flügelrahmen lose eingestellt werden. Diese dienen der Aufnahme von zwei taillierten Edelstahl-Laufrollen mit gekapselten Doppelrillen-Kugellagern. In Kombination mit den darauf abgestimmten, hochlegierten Edelstahl-Laufschienen sorgt dies für einen verschleiß- und geräuscharmen Lauf auch bei Einzelflügelgewichten von bis zu 1000 kg.
Vor den Laufwagen müssen verstärkte Bürstendichtungen ein Reinigen der Fahrspur bei jedem Bedienvorgang gewährleisten. Dies bietet einen erhöhten Schutz vor Verschmutzung und sorgt für Langlebigkeit der Laufrollen. Ein Austausch der Laufwagen muss bei eingebautem Flügel möglich sein.
Verglasung
Es wird ein ESG-Sicherheitsglas als 3-fach-Trockenverglasung nach ZTV 2.3.2 eingesetzt. Hierbei sind der Glaseinstand und die Falzbelüftung nach den allgemeinen Verglasungsrichtlinien für Isolier-Glasscheiben nach DIN 18545 auszuführen. Glasdicken von 48-54 mm können eingesetzt werden. Ein nachträglicher Austausch der Scheiben muss möglich sein.
Automation
Die Schiebeflügel werden elektrisch angetrieben. Hierbei ist sowohl eine Totmann-Schaltung (Tastschalter), als auch ein Automatikbetrieb über entsprechende Sensorik auszuführen. Der E-Motor ist auf dem oberen Blendrahmenprofil platziert. Im Bauraum zwischen Rahmen und Flügel befindet sich der zugängliche Zahnriemenantrieb, über den Flügelgewichte bis 600 kg bewegt werden können. Jeder motorisch betriebene Flügel benötigt einen eigenen Antrieb.
Zum Lieferumfang eines E-Antriebs gehört ein Motorsteuergerät, das die Bewegungsfunktionalität (nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) des Schiebeflügels regelt. Über zwei integrierte Akkus muss bei Stromausfall die Positionsspeicherung, sowie das einmalige Fahren eines Schiebeflügels ermöglicht werden (Sicherstellung über Wartungsvertrag). Das Motorsteuergerät erfüllt den Staub-und Spritzwasserschutz (nach IP54) und muss gut zugänglich neben der Schiebeanlage verbaut werden.
Steuerungsintelligenz
Steuerbefehle können von der bauseitigen Hausautomation (bspw. KNX) an das Motorsteuergerät übertragen werden, um eine Spaltlüftung zu ermöglichen.
Elektrische Verriegelung
Diese wird durch ein Motorschloss mit Doppelverriegelung über Riegelbolzen und Hakenschloss in den oberen Flügelrahmen ausgeführt. Eine Kombination von motorischem Flügelantrieb und elektrischer Verriegelung muss gewährleistet werden.
Verschlussüberwachung
Mit der Verschlussüberwachung wird die mechanische Verriegelung der Schiebeflügel kontaktlos (Reed-Kontakt) im Blendrahmen überprüft.
Positionsüberwachung
Die Positionsüberwachung ermittelt die Stellung eines oder mehrerer Flügel über einen Reed-Kontakt im Flügel- und Blendrahmen.
Laserscanner
Ein Laserscanner gewährleistet einen sicheren Automatikbetrieb durch optische Überwachung des Fahrbereichs. Die sensorische Absicherung muss im Innen- und Außenbereich eingesetzt werden können.
Die Kabel für die Motoren und Kontakte sind nach oben über den Blendrahmen in ein Leerrohr zu führen, das über eine PG Verschraubung mit Zugentlastung an der verdecktliegenden Blechverkleidung befestigt wird.
Das Leerrohr verläuft hinter einer bauseitigen Holzverkleidung bis an die Unterkante der Betondecke. Ab hier ist ein freies Kabelende von 20 m jeweils vorzusehen.
Die Kabel inklusive Lehrrohre und PG-Verschraubungen sind in die Einheitspreise der Schiebetüranlage im 1. OG mit einzukalkulieren.
Fassadenfüllungen:
- 3-fach Isolierverglasung Fassade nach ZTV 2.3.2
- 3-fach Isolierverglasung Schiebetüranlagen nach ZTV 2.3.2
Unterer Fassadenanschluss raumhohe Verglasung:
Leitdetail: LD_01_154
Auf der Fassadeninnenseite ist ein einfach gekantetes Edelstahlblech (Farbton oder Oberflächenbearbeitung nach Wahl des Architekten) mit Aussteifungsrippen anzuordnen.
Die Befestigung erfolgt mittels Dübelverbindungen am Rohbau. Zur Höhenjustierung sind geeignete Beilagen vorzusehen. Eine Justiermöglichkeit der Edelstahlkantteile muss in alle Richtungen (horizontal, vertikal und in der Tiefe) gewährleistet sein.
Auf der Außenseite der Edelstahlkonsolen ist ein durchgängiges Edelstahlrohr anzuschweißen. Zusätzlich sind M12-Aufschweißbolzen vorzusehen, welche einen druckwasserfesten Dichtanschluss ermöglichen.
Der auf die M12-Aufschweißbolzen abgestimmte Edelstahlklemmflansch ist vom Auftragnehmer mit zu liefern. Der Anschluss des Klemmflansches erfolgt bauseits durch den Dachdecker im Rahmen seines Gewerks.
Unter dem Edelstahlklemmflansch ist die Dichtfolie (diffusionsoffen) einzuspannen, die an der vorher beschriebenen Edelstahlkonsole zu verkleben und mit einer Kunststoffbeilage mechanisch zu fixieren ist.
Die Glasscheiben werden horizontal am Fuß- und Kopfpunkt mittels Konsolen gehalten. Diese Konsolen sind statisch tragend mit dem Rohbau zu verbinden.
Die Lastabtragung der Glasscheibe am Fußpunkt der Fassade erfolgt über Glasauflager aus Edelstahl, die an eine durchgängige Edelstahlkonsole (Farbton oder Oberflächenbearbeitung nach Wahl des Architekten) auf der Innenseite angeschweißt sind.
Die Fassadenkonstruktion wird als Aufsatzkonstruktion ausgeführt. Die Pressleiste besteht aus Edelstahlflachmaterial (Farbton oder Oberflächenbearbeitung nach Wahl des Architekten). Die Befestigung erfolgt mittels Schraubverbindungen in die aufgeschweißten Edelstahlbuchsen der Edelstahlkonsolen.
Die Glasscheiben werden mit einem Gegenlager aus Kunststoff in die Aufsatzkonstruktion eingespannt. Das Kunststoff-Flach ist mit Entwässerungsöffnungen vorzusehen.
Zur thermischen Verbesserung sind in den Zwischenräumen zwischen Glas und Kunststoff Dämmblöcke einzubringen.
Die Koordination mit dem Dachdecker obliegt dem Auftragnehmer und ist vollständig in dessen Leistungsumfang einzukalkulieren.
Die komplette Konstruktion ist auf der Innenseite bis an den Rohbau durchgängig mit einer dampfdichten Folie anzuschließen.
Sämtliche im Leitdetail dargestellten Bauteile, z. B. Bleche, thermische Trennlagen, Dämmungen, Folien, Bänder, Profile und Befestigungseinheiten, sind Leistungsbestandteil des Anschlusses und in die Einheitspreise der Innenhoffassade 1. OG einzurechnen.
Oberer Fassadenanschluss raumhohe Verglasung:
Leitdetail: LD_01_155
Auf der Fassadeninnenseite ist ein einfach gekantetes Edelstahlblech (Farbton oder Oberflächenbearbeitung nach Wahl des Architekten) anzuordnen. Dieses ist unter Verwendung einer Trennlage gegen die verzinkten Stahlkonsolen mittels Schraubverbindungen zu befestigen.
Die mehrteilig geschweißten und verzinkten Stahlkonsolen aus Flachstahl sind mit Aussteifungsrippen zu versehen. Die Befestigung der Stahlkonsolen erfolgt mittels Dübel-Verbindungen am Rohbau. Eine Justiermöglichkeit der Stahlkonsolen muss in alle Richtungen (horizontal, vertikal und in der Tiefe) gewährleistet sein.
Auf den Oberseiten der Stahlkonsolen ist zusätzlich ein vierfach gekantetes verzinktes Stahlblech mittels Schweißverbindung zu befestigen. Dieses dient als Befestigungsmöglichkeit für die Attika-Unterkonstruktion.
Zwischen den Stahlkonsolen ist ein verzinktes Folienleitblech (4 mm) mittels Dübel-Verbindungen am Rohbau zu befestigen. An dieses ist entlang der Fassade ein zweifach gekantetes eloxiertes Aluminium-Kantteil (3 mm) mittels Schraubverbindung anzubringen, welches zusätzlich an der Edelstahlkonsole zu fixieren ist. Eine dampfdichte Ebene zwischen Edelstahlkonsole und Rohbau ist mittels geeigneter Folien sicherzustellen.
An der Unterseite des Folienleitblechs ist ein mehrfach gekantetes eloxiertes 3 mm Aluminiumblech anzubringen, das als Befestigungsunterkonstruktion für die bauseitige Holzverkleidung dient. Die Koordination sämtlicher Anschlussdetails obliegt dem Auftragnehmer und ist vollständig in dessen Leistungsumfang einzukalkulieren.
Zum Andichten der bauseitigen Dachabdichtungsbahnen ist ein zweifach gekantetes, thermisch getrenntes verzinktes Stahl-Folienleitblech (8 mm) als Unterkonstruktion mit M12-Aufschweißbolzen herzustellen, welches einen druckwasserfesten Dichtanschluss ermöglicht. Der erforderliche Edelstahl-Klemmflansch ist aufgrund der Abstimmung mit den M12-Aufschweißbolzen mitzuliefern. Der Anschluss der Dachabdichtung erfolgt durch den Dachdecker im Rahmen seines Gewerks.
Die Fassadenfolie (diffusionsoffen) ist sowohl unter dem Edelstahl-Klemmflansch als auch unter der Pressleiste der Fassade durchgängig wasserdicht zu fixieren. Zwischen den Fassadenfolien ist eine vollflächige Wärmedämmung aus Mineralfaserdämmung WLG 032 einzubauen. Sämtliche Hohlräume sind vollständig mit Mineralwolle WLG 032 auszufüllen.
Die Fassadenkonstruktion wird als Aufsatzkonstruktion ausgeführt. Die Pressleiste besteht aus Edelstahl-Flachmaterial (Farbton oder Oberflächenbearbeitung nach Wahl des Architekten). Die Befestigung erfolgt mittels Schraubverbindungen in die aufgeschweißten Edelstahlbuchsen der Edelstahl-Konsolen.
Die Glasscheiben werden mit einem Gegenlager aus Kunststoff in die Aufsatzkonstruktion eingespannt. Das Kunststoff-Flach ist mit Entwässerungsöffnungen vorzusehen.
Zur thermischen Verbesserung sind in den Zwischenräumen zwischen Glas und Kunststoff, Dämmblöcke einzubringen.
Die Koordination mit dem Dachdecker obliegt dem Auftragnehmer und ist vollständig in dessen Leistungsumfang einzukalkulieren.
Sämtliche im Leitdetail dargestellten Bauteile, z.B. Bleche, thermische Trennlagen, Dämmungen, Folien, Bänder, Profile, Befestigungseinheiten etc., sind Leistungsbestandteil des Anschlusses und in die Einheitspreise der Innenhoffassade 1. OG einzurechnen.
Unterer Fassadenanschluss Schiebeflügelanlagen:
Leitdetails: LD_01_150, LD_01_152
Auf der Fassadeninnenseite ist eine verzinkte Stahlkonsole am Rohbau zu verdübeln. Die Höhenjustierung erfolgt über ineinander gesteckte verzinkte Stahlrohre. Nach dem Ausrichten sind diese zusammen abzubohren. Die Bohrungen sind auf der Baustelle kalt zu verzinken.
Die horizontale und vertikale Feinjustierung der Konsole erfolgt über eine großdimensionierte Justierbohrung, welche nach dem Ausrichten vollständig mit Vergussmörtel zur dauerhaften Lagesicherung auszugießen ist.
Am oberen Einschubteil der Konsole ist ein durchgängiges, zweifach gekantetes Edelstahlblech (6 mm) durch eine Schwarz-Weiß-Verbindung anzuschweißen. Zusätzlich sind M12-Aufschweißbolzen vorzusehen, die einen druckwasserfesten Dichtanschluss ermöglichen.
Der Edelstahl-Klemmflansch, auf die M12-Aufschweißbolzen abgestimmt, ist vom Auftragnehmer mitzuliefern. Der Anschluss des Klemmflansches erfolgt bauseits durch den Dachdecker im Rahmen seines Gewerkes.
Unter den Edelstahl-Klemmflansch ist die Fassadenfolie (diffusionsoffen) einzuklemmen. Die Fassadenfolie ist am aufgeschweißten Edelstahlblech zu verkleben und vor Montage der Schiebetüranlage hinter den Blendrahmen zu führen.
Auf der Außenseite der Fassade ist im Fußpunktbereich ein Folienleitblech aus 3 mm Edelstahl vorzusehen, welches am Rohbau zu verdübeln und bis an das durchgängige Edelstahlblech heranzuführen ist, um den erforderlichen Dichtungs-Hochzug durch den Dachdecker zu ermöglichen.
Zwischen den Konsolen ist auf der Innenseite ein weiteres verzinktes Stahl-Folienleitblech zu montieren. Dieses ist am Rohbeton zu verdübeln und mit einem Edelstahlwinkel zu verschrauben, welcher mittels Aufschweißbolzen am durchgängigen Edelstahlblech befestigt ist. Die Folienleitbleche sind im Bereich der Konsolen entsprechend auszusparen, sodass eine durchgängige Dichtebene entsteht.
Die gesamte Konstruktion ist auf der Innenseite vom Blendrahmen der Schiebetüranlage bis an den Rohbau durchgehend mit einer dampfdichten Folie luftdicht zu verkleben.
Zwischen den inneren und äußeren Folienleitblechen ist eine Mineralfaserdämmung WLG 032 vollflächig einzubringen.
Die Befestigung der Schiebetüranlage erfolgt unsichtbar an den zuvor beschriebenen Fassadenkonsolen.
Die vollständige Koordination mit dem Dachdecker obliegt dem Auftragnehmer und ist vollständig in dessen Leistungsumfang einzukalkulieren.
Am Blendrahmenprofil der Schiebetüranlage ist ein zweifach gekantetes, C33 eloxiertes 2 mm Aluminiumblech (innerhalb der freigegebenen Grenzwertmuster) mit Unterdeckung an den Stoßfugen anzubringen. Die Befestigung erfolgt unsichtbar über eine am Blendrahmen verschraubte Klemmfeder. Das Aluminiumblech hat in die vorgelagerte, bauseitige Schlitzrinne einzugreifen und die Fuge zwischen Rinne und Rahmen dauerhaft zu schließen.
Sämtliche im Leitdetail dargestellten Bauteile, z. B. Bleche, thermische Trennlagen, Dämmungen, Folien, Bänder, Profile, Befestigungseinheiten etc., sind Leistungsbestandteil des Anschlusses und in die Einheitspreise der Innenhoffassade 1. OG einzurechnen.
Oberer Fassadenanschluss Schiebeflügelanlagen:
Leitdetails: LD_01_151, LD_01_153
Die mehrteilig geschweißten und verzinkten Stahlkonsolen aus Flachstahl sind mit Aussteifungsrippen zu versehen. Die Befestigung der Stahlkonsolen erfolgt mittels Dübel-Verbindungen am Rohbau. Eine Justiermöglichkeit der Stahlkonsolen muss in alle Richtungen (horizontal, vertikal und in der Tiefe) gewährleistet sein.
Auf den Oberseiten der Stahlkonsolen ist zusätzlich ein vierfach gekantetes verzinktes 3 mm Stahlblech mittels Schweißverbindung zu befestigen. Dieses dient als Befestigungsmöglichkeit für die Attika-Unterkonstruktion.
Zwischen den Stahlkonsolen ist ein verzinktes Folienleitblech (4 mm) mittels Dübel-Verbindungen am Rohbau zu befestigen. Daran ist entlang der Fassade ein zweifach gekantetes eloxiertes Aluminium-Kantteil (3 mm) mittels Schraubverbindung anzubringen, welches zusätzlich am Blendrahmen der Schiebetüranlage zu fixieren ist. Der Blendrahmen der Schiebetüranlage ist gleitend und unsichtbar an der verzinkten Stahlkonsole zu befestigen.
An der Unterseite des Folienleitblechs ist ein mehrfach gekantetes eloxiertes 3 mm Aluminiumblech anzubringen, das als Befestigungsunterkonstruktion für die bauseitige Holzverkleidung dient. Die Koordination sämtlicher Anschlussdetails obliegt dem Auftragnehmer und ist vollständig in dessen Leistungsumfang einzukalkulieren.
Zum Andichten der bauseitigen Dachabdichtungsbahnen ist ein zweifach gekantetes, thermisch getrenntes verzinktes Stahl-Folienleitblech (8 mm) als Unterkonstruktion mit M12-Aufschweißbolzen herzustellen, welches einen druckwasserfesten Dichtanschluss ermöglicht. Der erforderliche Edelstahl-Klemmflansch ist aufgrund der Abstimmung mit den M12-Aufschweißbolzen mitzuliefern. Der Anschluss der Dachabdichtung erfolgt durch den Dachdecker im Rahmen seines Gewerkes.
Die Dichtfolie (diffusionsoffen) ist an der Außenseite des Blendrahmens wasserdicht anzuschließen. Zwischen der Dicht- und Dampfsperrfolie ist eine vollflächige Wärmedämmung aus Mineralfaserdämmung WLG 032 einzubauen. Sämtliche Hohlräume sind vollständig mit Mineralwolle WLG 032 auszufüllen.
Der Motor der Schiebetüranlage ist am Blendrahmen zu befestigen. Zur Wartung oder im Schadensfall muss der Motor jederzeit revisionsfähig sein. Eine genaue Beschreibung der Revisionsöffnung erfolgt im Rahmen der Beschreibung der Attikaverblechung.
Die Koordination sämtlicher Anschlussdetails, insbesondere mit dem Dachdecker, obliegt dem Auftragnehmer und ist vollständig in dessen Leistungsumfang einzukalkulieren.
Sämtliche im Leitdetail dargestellten Bauteile, z. B. Bleche, thermische Trennlagen, Dämmungen, Folien, Bänder, Profile, Befestigungseinheiten etc., sind Leistungsbestandteil des Anschlusses und in die Einheitspreise der Innenhoffassade 1. OG einzurechnen.
Attikaausbildung:
Leitdetails:
LD_01_151
LD_01_153
LD_01_155
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_300
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_301
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_302
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_303.
Farbe der Attikaverblechung (C33 bzw. nach Wahl des Architekten).
Im 1. Obergeschoss ist oberhalb der Innenhoffassade eine umlaufende Attikaausbildung auszuführen.
Die Attikaverblechungen sind gemäß den oben genannten Leitdetails herzustellen und auf den zuvor beschriebenen Stahlkonsolen sowie auf den Kantteilen der Folienleitbleche zu befestigen. Die Befestigung der mehrfach gekanteten, eloxierten 5 mm Aluminiumblechen der Unterkonstruktion erfolgt mittels Schraubverbindungen unter Verwendung thermischer Trennbeilagen an den oben beschriebenen Bauteilen.
Das Attikablech mit Antidröhnbeschichtung ist an der Fassadenvorderseite in die Unterkonstruktion einzuhängen und auf der dachzugewandten Seite mittels Schraubverbindung mechanisch zu sichern.
Die betretbare Attikahaube ist aus 4 mm starkem Aluminiumblech herzustellen. Die Unterkonstruktion ist entsprechend für die Begehbarkeit auszulegen.
An zwei Stellen der Attika sind Revisionsöffnungen für die Motoren der Schiebetüranlagen vorzusehen und im Angebot zu berücksichtigen.
Die Revisionsöffnungen müssen verschraubt, wasserdicht und flächenbündig in die Attikaverblechung integriert werden.
Die Stoßfugen der Attikahauben sind mit Rillenunterdeckungen auszuführen. Die Attika-Eckbleche sind auf Gehrung, dicht hinterlegt zu verbinden. Stöße und Einteilung der Attikableche gemäß Vorgabe TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_300.
An den Dehnfugen sind Sonderlösungen für die Attikahauben und deren Unterkonstruktionen vorzusehen, die Bewegungen in allen Richtungen von ca. 20 mm aufnehmen können.
Der Blitzschutz Anschluss an die Konsole ist wie folgt zu koordinieren und anzuschließen (siehe Leitdetail):
- Klemmschuh an Abdichtungskonsole schrauben --> Leistung Fassade
- Anschlussfahne (V4A-Rund 8 mm) 1500 mm lang --> Leistung Fassade
- Abschottbleche/Dämmungen (bei Bedarf) ausschneiden und an die Fahne andichten --> Leistung Fassade
Lage siehe Grundrisse Fachplaner Elektro/Blitzschutz.,
Sämtliche Durchstoßpunkte der Bleche sowie alle Anschlüsse sind dauerhaft abzudichten. Unterhalb der Attikaverblechungen ist eine durchgehende Dichtfolie vorzusehen, die fachgerecht in die Dachabdichtung einzubinden ist.
Sämtliche im Leitdetail dargestellten Bauteile, z. B. Bleche, thermische Trennlagen, Dämmungen, Folien, Bänder, Profile, Befestigungseinheiten etc., sind Leistungsbestandteil des Anschlusses und in die Einheitspreise der Innenhoffassade 1. OG einzurechnen.
Eckausbildung Ganzglasecke:
Leitdetail: LD_01_156
An den vier Innenecken der Ganzglasfassade ist jeweils eine Ganzglasecke auszuführen.
Pro Ecke ist eine Scheibe als Stufenglas auszuführen; die jeweils anschließende Scheibe ist als planebene Scheibe herzustellen. Die SG-Verklebung ist gemäß statischer Erfordernis auszuführen. Eine Vordimensionierung liegt dem Leistungsverzeichnis als Anlage bei.
Ein Nachweis der Verträglichkeit zwischen der SG-Verklebung und der SGP-Folie der VSG-Scheiben ist zu führen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Entlang der sichtbaren SG-Verklebungen ist eine Emaillierung der Scheiben auszuführen. Diese Leistung ist in die Einheitspreise der Innenhoffassade im 1. Obergeschoss einzurechnen.
Sämtliche im Leitdetail dargestellten Bauteile, z. B. Bleche, thermische Trennlagen, Dämmungen, Folien, Bänder, Profile, Befestigungseinheiten etc., sind Leistungsbestandteil des Anschlusses und in die Einheitspreise der Innenhoffassade 1. OG einzurechnen.
Übergänge zu den Schiebetüranlagen:
Leitdetail: LD_01_157
Die Übergänge zu den Schiebetüranlagen sind gemäß Leitdetail auszuführen.
Die seitlichen Fugenausbildungen und Rücksprünge am Blendrahmen sind mit einem eloxierten Aluminiumblech, Materialstärke 2 mm (in C32, C33 oder in einem Mischton, ähnlich der Bestandsfassade) abzudecken, dessen Befestigung durch Verklebung mit Silikon erfolgt. Zusätzlich ist das Blech unsichtbar mechanisch mittels Schraubverbindung zu sichern.
Die äußeren Rahmenausbildungen sind mit Aluminium-Flachprofilen zu schließen und zu fixieren, um eine ebene Fläche für die SG-Verklebung sicherzustellen.
Die SG-Verklebung ist gemäß statischer Erfordernis auszuführen. Eine Vordimensionierung liegt dem Leistungsverzeichnis als Anlage bei. Ein Nachweis der Verträglichkeit zwischen der SG-Verklebung und der SGP-Folie der VSG-Scheiben ist zu führen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Sämtliche im Leitdetail dargestellten Bauteile, z. B. Bleche, thermische Trennlagen, Dämmungen, Folien, Bänder, Profile, Befestigungseinheiten etc., sind Leistungsbestandteil des Anschlusses und in die Einheitspreise der Innenhoffassade 1. OG einzurechnen.
Dehnfugenausbildung zwischen den Schiebetüranlagen und Ganzglasscheiben:
Leitdetails: LD_01_157, LD_01_158
Die Dehnfugenausbildungen sind sinngemäß den Leitdetails auszuführen.
Das Dichtungsprofil muss die Dampf- und Wasserdichtheit der Fassade auch im Bewegungsfall (Gebäudedehnfugen, Windbeanspruchung, temperaturbedingte Längenänderungen) dauerhaft sicherstellen.
Gegebenenfalls erforderliche Sonderprofile der Dichtungsprofile sind herzustellen. Die Herstellung, Anpassung und Lieferung der Sonderprofile sind Bestandteil der Leistung und in die Einheitspreise der Innenhoffassade im 1. Obergeschoss einzurechnen.
Zwischen den Dichtungsprofilen sind Dämmkerne sowie Mineralwolle der Wärmeleitgruppe WLG 032 vollflächig einzubauen.
Sämtliche im Leitdetail dargestellten Bauteile, z. B. Bleche, thermische Trennlagen, Dämmungen, Folien, Bänder, Profile, Befestigungseinheiten etc., sind Leistungsbestandteil des Anschlusses und in die Einheitspreise der Innenhoffassade 1. OG einzurechnen.
Nach erfolgter Komplettmontage der Innenhoffassade im 1.OG ist diese außenseitig zu säubern. Die Fassaden sind auf der Innenseite erst nach Abschluss des Innenausbaus zu reinigen. Dies ist terminlich abzustimmen.
Sämtliche Kosten für die Reinigung sind in die Einheitspreise der Fassaden einzurechnen.
3.3 Elementfassaden Innenhof 2. bis 4. OG
Die bestehenden Fassadenelemente sind aufgrund der Anforderungen der Denkmalschutzbehörde größtmöglich zu erhalten.
Die gesamte Tragstruktur (Pfosten und Riegel - innen und außen), der größte Teil der äußeren Verblechungen, die Geländer und die grundlegende Struktur der bestehenden Schiebetüren bleibt erhalten.
Alle sichtbaren Bestandsprofile und Verblechungen werden im Zuge der Sanierung gereinigt (Leistungsposition).
Die innere Pfosten- und Riegelverblendungen, die Absturzverglasungen vor den Schiebeflügeln im 3. OG sowie die Einhängebleche vor den Heizkörpern im Sockelbereich werden entfernt (nähere Beschreibung siehe Demontagearbeiten).
Paneele werden brandschutztechnisch und bauphysikalisch jeweils oberhalb und unterhalb der Geschossdecken ertüchtigt. Die Bestandspaneele werden auf der Außenseite neu eingedichtet.
Neben den Tragpfosten und Fassadenriegeln bleiben die Fassadenbefestigungen erhalten.
Die neuen Verglasungen werden an neu installierte EPDM- oder Silikondichtungen, welche auf den Bestandsprofilen befestigt werden, angelegt. Die neuen innen dampfdicht angeordneten Verglasungsleisten müssen zusammen mit den verwendeten Dichtungen den erforderlichen Anpressdruck für ein dichtes Fassadensystem gewährleisten.
Die im Bestand vorhandenen Schiebetüren im 2. - 4. OG werden bis auf 2 Schiebetüranlagen im 2. OG und 2 Schiebetüranlagen im 4. OG außer Betrieb genommen. Es sind auf der Baustelle 2
verschiedene Schiebeflügel verbaut, deren Profilierung und Beschlag sich leicht unterscheiden.
Die 4 Stück verbleibenden Schiebetüranlagen sind beschlags- und dichtungstechnisch aufzuarbeiten:
Die Bürsten- und Gummidichtungen sind zu tauschen.
Die Laufschienen sind zu reinigen, bei Bedarf sind sie mit Laufschienen von „außer Betrieb" genommenen Schiebetüren zu tauschen.
Die Beschläge sind zu reinigen und bei Bedarf mit Beschlägen von „außer Betrieb" genommenen Schiebetüren zu tauschen oder neu zu fertigen.
Der auf drei Seiten angeordnete Sonnenschutz (2. bis 3. OG.) wird ersetzt. Auf der Nord-/Westseite ist im Bestand kein Sonnenschutz installiert. Bei der Sanierung werden nun jedoch allseitig neue Sonnenschutzanlagen montiert. Fehlende Sonnenschutz-Halter sind in Anlehnung an die Bestandshalter vorzusehen (in den Leitdetails nicht in rot dargestellt). Durch die Bestandspaneele und die neuen, innen angeordneten St-Bleche sind für den Sonnenschutz Leerrohre mit außen angeordneter dampfdichter Ebene und Zugentlastung der Kabel (z. B. PG-Verschraubung) vorzusehen. Innenseitig sind diese Leerrohre anzudichten.
Innenseitig der neuen Fassaden-Verkleidungsbleche wird direkt an den Verkleidungsprofilen ein Blendschutz (Leistung Gewerk Innenausbau) angeordnet. Dieser ist auf den Leitdetails nicht dargestellt. Es ist von einem dunklen, vollflächigen Blendschutz auszugehen, der dicht an der Innenseite der inneren Aluminium-Verkleidungen anschließt.
Es gilt zu beachten, dass die Ansichtsbreiten der neuen inneren Profile zu den Ansichtsbreiten der Leitdetailplanung aus denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht verändert werden dürfen.
Die ertüchtigten Fassadenkonstruktionen müssen einen Gesamt-U-Wert von mind. 1,5 W/m²K erreichen, unter Berücksichtigung aller Kältebrücken. Ein bauphysikalischer Nachweis ist zu erbringen.
Alle auf den Bestandsplänen enthaltenen Bauteile, die auf den Leitdetails der neuen (ertüchtigten) Innenfassade nicht mehr in schwarz dargestellt sind, müssen demontiert und fachgerecht recycelt bzw. entsorgt werden. Bei der Demontage der Bestandsdämmungen, die ca. aus dem Jahre 1967 bzw. 1990 stammen und bei Teilen noch vorhandener Anschlussverkleidungen z. B. Reste von Trennwänden, ist bei der Demontage die TRGS 521 zu beachten.
Bei der Demontage beschädigte Teile, die später noch gebraucht bzw. wieder eingebaut werden, sind zu ersetzen. Dies ist in die Leistungspositionen mit einzukalkulieren.
Die Fassadenbefestigungen werden nicht getauscht.
Alle in den Leitdetails in rot dargestellten Bauteile in der Fassadenebene oder laut Beschriftung zugeordnete Teile sind Leistung der neuen Innenfassaden. Die senkrechten Dachabdichtungen und der Dachaufbau ist Leistung Gewerk Dach.
Die asbesthaltige Verkleidungsplatte im 2. OG wird durch das Gewerk Ausbau entfernt (siehe Leitdetail 02_202).
3.3.1 Elementfassade Innenhof im 2. bis 3. OG + Attikaverkleidung + Geländer 4. OG
Elementfassade Innenhof im 4. OG + Attikaverkleidung + Geländer 5. OG
Leitdetails:
02_200
02_202
02_210
02_211
02_212
03_201
03_203
04_204
04_205
04_206
05_207
Elementkonstruktion:
Die neuen Verglasungen der Fassadenelemente werden zwischen die Bestandspfostenprofile sowie den Boden- und Deckenriegeln eingesetzt. Die Verglasungen sind alle nach Aufmaß herzustellen.
Es ist von geringen Maßveränderungen zu den theoretischen Maßen auszugehen.
Die Bestandsfassadenprofile haben keine Thermostege. Die Einfassungsprofile der neuen Verglasungen sind umlaufend mit wasserresistenten Dämmstoffen (z. B. PE, Phonotherm) gegen direkte Kälteeinwirkung in den Innenraum abzudämmen. Innenseitig sind neue Verglasungsleisten anzuordnen, welche direkt durch die inneren Verkleidungsprofile überplankt werden (keine sichtbare Haarfuge).
Die Verglasungsleisten sind umlaufend dampfdicht anzuschließen. Am unteren Riegel ist innenseitig eine unsichtbar befestigte Brüstungverkleidung anzuordnen, welche zwischen der neuen Pfostenverkleidungen 1 mm zurückversetzt liegt, damit die Verkleidungen nirgends über die Pfostenprofile überstehen.
Am Kopfpunkt sind neue 3 mm Stahl-Bleche anzuordnen, welche am Bestandsriegel bzw. am Bestandsdecken-Abschlussblech befestigt werden. Bei Bedarf (z. B. instabiles Bestandsdeckenblech) sind diese Bleche mit zusätzlichen Befestigungspunkten an der Decke zu fixieren.
Profilierungen:
Im Glasbereich ist hier die Anforderung, dass Profile und Glas zusammen einen U-Wert von ca. 1,5 W/m²K erreichen. Durch die Paneelbereiche wird dieser U-Wert dann noch weiter verbessert.
Das System ist mit Glasleisten auszustatten, welche von den neuen Innenverkleidungen überdeckt werden.
Für den erhöhten Wärmeschutz können Verglasungsdichtungen mit Fahnen eingesetzt werden.
Das ertüchtigte Fassadenelement erfährt durch die neue Verglasung eine Lasterhöhung aus Eigenlasten. Die Bestandsfassadenelemente werden weiterhin über die bestehenden Befestigungen am Rohbau verankert. Für diese Bestandsbefestigungen und die Lasterhöhungen aus Eigengewicht ist kein statischer Nachweis durch das Gewerk Fassade zu erbringen.
Dieser Nachweis wurde bereits von IB-Aster erbracht.
Sollten an statisch relevanten Grundprofilen, Einhängungen, Geländern, sonstigen Fassadenteilen etc. jedoch Änderungen zum Bestand vorgenommen werden, so ist hierfür ein statischer Nachweis durch das Gewerk Fassade zu führen und auch mit dem zuständigen Prüfstatiker abzustimmen. Dies ist in die jeweiligen Leistungspositionen mit einzukalkulieren.
Die statische Bemessung des Tragsystems/der Verglasung ist vom AN im Rahmen einer nicht gesondert vergüteten Fassadenstatik vorzunehmen.
Die Gebrauchstauglichkeit der verwendeten Glasauflagen (vertikale Verformung) muss nach den neuesten Anforderungen der DIN 18008 nachgewiesen sein, z. B. durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. durch Nachweise gemäß der DIN 18008.
Die Verarbeitung des Systems muss nach den jeweils gültigen Verarbeitungsrichtlinien des Systemherstellers mit den dafür vorgeschriebenen Werkzeugen erfolgen; bei hauseigenen Systemen entsprechend.
Verglasung/Entwässerung/Belüftung:
Es kommen nur Trockenverglasungen zum Einsatz.
Außenseitig ist die 2-fach Isolierglasscheibe mit einer Glasanlagedichtung (Ausführung als Dichtungsrahmen) mit dem Rahmenprofil abgedichtet.
Innen wird die Scheibe über eine Glasleiste und einer Innendichtung, die zugleich als Dampfsperre fungiert, gehalten.
Das in den Falzräumen anfallende Kondensat muss unten kontrolliert nach außen abgeleitet werden. Dies hat unsichtbar zu erfolgen. Zudem muss das Element-Fassadensystem einen Druckausgleich des Falzraumes mit der Außenluft ermöglichen. Ort und Anzahl der Druckausgleichsöffnungen sind entsprechend der Verarbeitungsrichtlinie des Systemherstellers auszuführen.
Sämtliche Dichtungen müssen aus vorgeformtem, systemgeprüftem, witterungsbeständigem schwarzem EPDM-Material hergestellt sein.
Statische Anforderungen:
Statische Anforderungen gemäß den Technischen Vorbemerkungen ZTV Punkt 2.1.3
Zusätzliche statische Anforderungen/Maßnahmen:
In der Regel sollte das eingesetzte Fassaden-System, einschl. erforderlicher systemzugehöriger Maßnahmen, folgende Glasgewichte (2-fach-Verglasung) ungeachtet der tatsächlich eingesetzten Glasscheiben aufnehmen können:
- System geeignet für Scheibengewichte bis ca. 260 kg
Bauphysikalische Anforderungen:
Wärmeschutz siehe hierzu ZTV Punkt 2.1.4
- Gesamt-U-Wert Element-Fassaden mit Verglasung Uw ≤ 1,50 W/m²K
Schallschutz siehe hierzu ZTV Punkt 2.1.5
- Bewertetes Schalldämm-Maß System von außen nach innen Rw ≥ 37 dB (Prüfwert)
Fassadenfüllungen:
2-fach Isolierverglasung nach ZTV 2.3.3 bzw. 2.3.4
Sonnenschutzanlagen:
Basis-Raffstoren mit 50 mm breiten Flachlamellen und Seilführung -Typ E 50 AF
Zur Ausführung kommen Basis-Raffstoren Fabrikat WAREMA, Typ E 50 AF oder Raffstoren mit mindestens gleichwertigen technischen Ausstattungsmerkmalen.
Werden alternative Anlagen eingesetzt müssen diese die gleichen Eigenschaften aufweisen.
alternativ angebotenes Fabrikat: ____________________
alternativ angebotener Typ: ____________________
Um den Verschleiß an den Raffstoren über die Gewährleistungsfrist hinaus einzugrenzen, werden folgende Forderungen zwingend vorgeschrieben:
Die angebotenen Raffstoren müssen die Lebensdauerklasse 3 nach DIN EN 13659: 2009-01 - Abschlüsse außen - erfüllen.
Die Querstege der Leiterkordel werden durch Spezial-Stanzungen jeweils fest mit den Lamellen verklemmt. Die Oberschiene ist aus stranggepresstem Aluminium (kein Zink- oder Aluminium-Blech) vorzusehen.
Um eine bessere Kräfteverteilung zu erreichen, sind die Motoren als Mittelmotoren mit angeflanschtem Planetengetriebe und beidseitigem Wellenabgang auszuführen. Außerdem vereinfacht sich dadurch das Ankuppeln von Behängen bei einer nachträglichen Raumaufteilung.
Für die Produkte liegen über die IVRSA e. V. Umweltproduktdeklarationen (EPD) nach ISO 14025 und EN 15804+A2 vor.
1. Oberschiene
59 mm breit, 51 mm hoch, aus 1,5 mm starkem stranggepresstem Aluminiumprofil ohne Oberflächenbehandlung (kein rollgeformtes Aluminium-Band oder verzinkte Stahlbänder). Aus optischen Gründen muss die Oberschiene nach unten geschlossen ausgeführt werden. Weiterhin ist hierdurch ein Verschieben oder Wandern der Einbauteile ausgeschlossen. Wendewelle aus verzinktem Vierkant-Stahlrohr. Wartungsfreie, gekapselte, teflonhaltige Lager mit Wenderolle und Bandspule aus Kunststoff, Segmentwendung zur Verhinderung der selbsttätigen Verstellung der Lamellen.
2. Lamellen
50 mm breit, ca. 0,45 mm dick, konkav-konvex-gewölbt, aus speziallegiertem mit lichtechtem Lack im Spezialverfahren korrosionsbeständig einbrennlackiertem Aluminium. Lamellen mit Federstahl-Effekt zur Verhinderung bleibender Deformierungen.
Alternativ preisneutral - Lamellen 50 mm breit, ca. 0,45 mm dick, konkav-konvex-gewölbt, aus speziallegiertem, mit lichtechtem Lack im Spezialverfahren korrosionsbeständig einbrennlackiertem Aluminium. Lamellen mit Federstahl-Effekt zur Verhinderung bleibender Deformierungen.
Lamellen mit Spezial-Stanzung zur Arretierung der Leiterkordel. Oberste Lamelle verstärkt. Farben gemäß Lieferantenskala. Es müssen mindestens 2 Farben lagermäßig zur Verfügung stehen.
Alle Lamellen-Stanzungen der Flachlamelle mit Schutzösen für Aufzugsband und Seilführung ausgekleidet.
Der Raffstore fährt geschlossen tief und waagerecht hoch.
3. Leiterkordel
Polyester-Leiterkordel, mit Kevlar-Einlage, schwarz in schwerer Sonderausführung, mit Doppelstegen. Jede Lamelle wird am oberen Steg der Leiterkordel befestigt.
4. Aufzugsbänder
Spezialbeschichtetes Polyesterband 6 mm breit, schwarz in witterungsbeständiger Ausführung, dehnungs- und schrumpfarm, bruch- und knickfest. Das Aufzugsband wird durch nur 5 x 9 mm große Stanzungen geführt, wodurch der Lichteinfall in den Innenraum im Bereich der Stanzungen auf ein Minimum reduziert wird. Größere Stanzungen für das Aufzugsband sind nicht zulässig.
5. Endschiene
50 mm breit, 20 mm hoch, aus stranggepresstem Aluminiumprofil, mit schwarzen Endkappen aus Kunststoff. Um ausreichende Torsionssteifigkeit zu gewährleisten sind nicht geschlossene Endschienenprofile bzw. ein Verschließen durch eine aufgeclipste Lamelle nicht zulässig.
6. Seitliche Führung
A2 = Windsicherung durch polyamid-ummantelte Stahldrahtlitze. Die obere Anbindung der Stahldrahtlitze erfolgt durch ein Edelstahl-Pressfitting mit mindestens 2000 N Auszugskraft über einen in der Oberschiene fixierten Federspanntopf, um thermisch bedingte Längenänderungen zu kompensieren. Die Stahldrahtlitze läuft durch Stanzungen in allen Lamellen, durch die Endschiene und wird mittels Spannschraube am Spannseilhalter aus Aluminium befestigt. Der Spannseilhalter wird am Fenster oder an der Wand verschraubt.
7. Antrieb
Verdeckt eingebauter 230 V Mittelmotor, Schutzart IP 54, mit angeflanschtem Planetengetriebe und beidseitigem Wellenabgang sowie eingebauten Endschaltern und Thermoschutzschalter. Es sind Motoren mit einstellbaren, oberen und unteren Endschaltern einzusetzen. Die Motoren sind generell mit einem geräuschoptimierten Oberschienenträger zu versehen, um die Körperschallübertragung auf ein Minimum zu reduzieren.
8. Bedienung
Hoch- und Tieffahren der Raffstoren durch Bedienung eines Schalters. Wenden der Lamellen durch leichtes Antippen der jeweiligen Richtung. Bei Erreichen der oberen oder unteren Endlage bewirken die im Motor eingebauten Endschalter das automatische Abschalten des Antriebes.
9. Oberflächenbehandlung
Die sichtbaren Aluminiumteile sind in Pulverfarben gemäß pulverbeschichtet auszuführen HWF (silberähnlich E6/EV1) oder in E6/EV1 (nach Wahl der Architekten). Es müssen mindestens die Oberflächenqualitäten seidenglänzend, hochwetterfest Matt und hochwetterfest Feinstruktur zur Auswahl stehen.
Die Pulverbeschichtung ist mit einem Polyesterpulver in einer Schichtdicke von 50 - 120 µm auszuführen. Die Vorbehandlung muss chromfrei im No-Rinse-Verfahren nach Qualitätsrichtlinie GSB AL 631 erfolgen.
Die Beschichtung muss die Qualität „GSB - Sea Proof“ erfüllen.
10. Befestigung
Bei Befestigung der Spannseilhalter auf Holz, Aluminium oder Kunststoff müssen Schrauben mit Dichtbeschichtung zur Verhinderung von Wassereintritt durch Kapillarwirkung eingesetzt werden. Bei Montage auf Holz müssen zusätzlich Edelstahl-Distanzhülsen mit EPDM-Dichtscheibe montiert werden. Ein Prüfnachweis über die Dichtigkeit des Befestigungssystems ist auf Verlangen nachzureichen.
Das Sonnenschutzkabel ist durch das vorgesehene Leerrohr zu führen und dicht durch das Fassadensystem nach innen zu verlegen. Freies Kabelende ab Austrittspunkt Fassadeninnenseite 10,0 m. Die Steckkupplung außen (Hirschmannstecker) ist hierbei ebenfalls Leistungsbestandteil.
Nach Anschluss der Anlagen sind diese mit der Haustechnik auf Funktion zu testen.
Leitdetails der Innenhoffassaden:
Leitdetail: 02_200
An den 4 Innenecken ist die Ecke mit einer diffusionsoffenen Folie neu einzudichten, mit Mineralfaser A1, WLG 032 zu dämmen und innenseitig ein neues mehrfach gekantetes Alu-Blech 3 mm unsichtbar befestigt anzuordnen. Auf den Riegeln sind die Verkleidungsprofile über Eck anzuordnen und unsichtbar miteinander zu verbinden.
Die inneren Pfostenprofile werden mit neuen Aluminium Deckleisten vollständig abgedeckt und vollständig ausgedämmt. Als Unterkonstruktion kann entweder die des Bestandes verwendet werden oder eine neue Unterkonstruktion installiert werden.
Auf der Nordseite sind im Bestand keine Spannseilhalter installiert. Diese Spannseilhalter sind nun zu ergänzen, Ausführung analog zum Bestand.
Die vorhanden Schiebetüranlagen werden bis auf 2 Stück außer Betrieb genommen, bleiben jedoch inkl. des Beschlages erhalten (Vorgabe UDB), der Schiebeflügel wird hierfür unsichtbar fixiert.
Der Griff der Bestandsverriegelung kann entfernt werden. Der Falzraum des Flügels wird umlaufend mit einem scharfkantigen Aluminiumprofil (unsichtbar befestigt), flächenbündig geschlossen.
Eine neue Verglasung (im 3. OG absturzsicher) wird in der Ebene der Bestandsfestverglasungen angeordnet. Dieser Umbau wurde als Mockup auf der Baustelle einmal ausprobiert und kann besichtigt werden.
Leitdetail: 03_201
Die inneren Pfostenprofile werden mit neuen Aluminium Deckleisten vollständig abgedeckt und vollständig ausgedämmt. Als Unterkonstruktion kann entweder die des Bestandes verwendet werden oder eine neue Unterkonstruktion installiert werden.
Auf der Nordseite sind im Bestand keine Spannseilhalter installiert. Diese Spannseilhalter sind nun zu ergänzen, Ausführung analog zum Bestand.
Die vorhanden Schiebetüranlagen werden außer Betrieb genommen, bleiben jedoch inkl. des Beschlages erhalten (Vorgabe UDB), der Schiebeflügel wird hierfür unsichtbar fixiert. Der Griff der Bestandsverriegelung kann entfernt werden. Der Falzraum des Flügels wird umlaufend mit einem scharfkantigen Aluminiumprofil (unsichtbar befestigt), flächenbündig geschlossen.
Eine neue Verglasung (im 3. OG absturzsicher) wird in der Ebene der Bestandsfestverglasungen angeordnet.
Leitdetail: 02_202/1
Zur Montage der neuen unteren Zargenkonstruktion im 2. OG (inkl. Anschlussflansch für die bauseitige Dachabdichtung) ist die äußere Sockelverblechung zu entfernen, zu lagern und nach der Montage der Dachabdichtung, der neuen Abdichtung der Fassadenelemente und der Dämmung des Sockelbereiches wieder zu montieren.
Es wird empfohlen, dass in diesem Zusammenhang auch gleich die Reinigung (in einer anderen Leistungsposition beschrieben) mit ausgeführt wird.
Zum Andichten der bauseitigen Dachabdichtungsbahnen ist ein Edelstahl-Folienleitblech als Unterkonstruktion mit M12- Aufschweißbolzen herzustellen, das einen druckwasserfesten Dichtanschluss ermöglicht. Der Edelstahl-Klemmflansch ist aufgrund der Abstimmung mit den M12-Aufschweißbolzen mitzuliefern. Der Dachdecker schließt diesen mit seinem Gewerk an.
Hinter dem Bestandssockelblech ist ein 2 mm Aluminiumblech (Farbe analog zum Sockelblech) als Sichtschutz vor die senkrechten bauseitigen Abdichtungen zu stellen. Die Stöße sind in den Bereich hinter die Pfostenverkleidungen zu legen und zu hinterlegen.
Auf der Unterseite des Bestandsriegels ist eine neue Wasserfolie vollflächig zu verkleben, ggf. ist diese neue Folie innenseitig am Bestandsriegelprofil hochzuziehen und zu verflanschen. Die notwendigen Folienaussparungen im Bereich der unteren Befestigungen sind sauber einzudichten. Die Folie ist in den Klemmflansch mit einzuspannen.
Alle Zwischenräume sind vollflächig mit Mineralfaser WLG 032 zu verfüllen. Innenseitig ist die senkrecht gestellte Mineralfaserplatte mit einer durchgehenden Dampfsperrfolie einzupacken. Auf einen umlaufenden dampfdichten Anschluss ist zu achten. Im Sockelbereich wird zum Schutz der Folie auf der Innenseite ein 2 mm Aluminium Blech, Abwicklung ca. 600 mm, angeordnet.
Leitdetail: 02_202/2
Das Paneel wird innenseitig aufgeschnitten, die „Honig-Wabendämmung“ mind. bis 100 mm oberhalb der Rohdeckenkante herausgekratzt, durch eine Minerfaserdämmung A1, WLG 032 mit einem spezifischen Gewicht von mind. 70 kg/m³ ergänzt und innenseitig durch neue 3 mm St-Bleche und dampfdichte Abdichtungen wieder geschlossen. Hier wird der Paneelbereich jedoch noch bis auf die Verkleidungstiefe aufgedickt. Auf gleitende Anschlussbereiche ist zu achten. Der gesamte Paneelbereich ist wasserdicht einzudichten. Dies kann entweder von der Außenseite des Paneels und/oder von der Innenseite des Bleches des Bestandspaneels erfolgen.
Für die Durchführung der Sonnenschutzkabel ist eine dampfdichte Kabelabdichtung mit Zugentlastung für die Sonnenschutzverkabelung vorzusehen (z. B. PG-Verschraubung). Das Kabel wird über ein Leerrohr, welches ebenfalls dampfdicht angebunden ist, in den Deckenbereich geführt.
Leitdetail: 03_203
Zur Abdichtung der Bestandspaneele im 3. OG ist die äußere Blechverkleidung zu entfernen, zu lagern und nach Ertüchtigung der Bestandspaneele wieder zu montieren.
Es wird empfohlen, dass in diesem Zusammenhang auch gleich die Reinigung (in anderer Leistungsposition beschrieben) mit ausgeführt wird.
Das Paneel wird innenseitig aufgeschnitten, die „Honig-Wabendämmung“ mind. bis 100 mm unterhalb der späteren Rohdeckenkante herausgekratzt, durch eine Minerfaserdämmung A1, WLG 032 mit einem spezifischen Gewicht von mind. 70 kg/m³, Schmelzpunkt > 1000 °C ergänzt und innenseitig durch neue 3 mm Stahl-Bleche und dampfdichte Abdichtungen wieder geschlossen.
Der Riegelbereich wird komplett überdämmt und mittels Dampfsperrfolien gegen Feuchtigkeit aus dem Falzraum bzw. aus dem Gebäude abgeschirmt. Auf umlaufend dampfdichte und gleitende Anschlüsse ist zu achten.
Leitdetail: 04_204
Zur Neudämmung des Brüstungsbereiches mit vlieskaschierten Mineralfaserdämmplatten WLG 032 im Übergang zum 4. OG ist die äußere Blechverkleidung zu entfernen, zu lagern und nach Ertüchtigung der Anschlüsse wieder zu montieren.
Es wird empfohlen, dass in diesem Zusammenhang auch gleich die Reinigung (in anderer Leistungsposition beschrieben) mit ausgeführt wird.
Die vorhandene Verblechung, welche direkt im Bereich der Außenkante der Betondecke angeordnet ist, ist mit Folien einzudichten. Sollten Bereiche ohne Folienleitbleche vorhanden sein, so sind diese mit neuen Leitblechen zu schließen. Im gesamten Deckenbereich werden innenseitig neue mehrteilige Folienleitbleche für die neue Dampfsperrfolien angeordnet und der Zwischenraum, in dem auch die Bestandsfassadenbefestigungen liegen, mit Mineralfaserdämmung vollflächig gefüllt. Auf gleitende Anschlussbereiche ist zu achten.
Für die Durchführung der Sonnenschutzkabel ist eine dampfdichte Kabelabdichtung mit Zugentlastung für die Sonnenschutzverkabelung vorzusehen (z. B. PG-Verschraubung). Das Kabel wird über ein Leerrohr, welches ebenfalls dampfdicht angebunden ist, in den Deckenbereich geführt.
Für den seitlichen Hochzug der bauseitigen Dachabdichtung sind die darüber liegenden Abdeckungen, Leisten, Handlauf und Verglasungen zu entfernen, zu lagern und nach Ertüchtigung der Anschlüsse und der bauseitigen Dachabdichtung wieder zu montieren.
Es wird empfohlen, dass in diesem Zusammenhang auch gleich die Reinigung (in einer anderen Leistungsposition beschrieben) mit ausgeführt wird.
Zum Andichten der bauseitigen Dachabdichtungsbahnen ist das vorhandene Folienleitblech zu säubern, zu ergänzen oder ein neues Edelstahl-Folienleitblech als Unterkonstruktion mit M12- Aufschweißbolzen herzustellen, das einen druckwasserfesten Dichtanschluss ermöglicht. Der Edelstahl-Klemmflansch ist aufgrund der Abstimmung mit den M12-Aufschweißbolzen mitzuliefern. Der Dachdecker schließt diesen mit seinem Gewerk an.
Leitdetail: 04_205
Die inneren Pfostenprofile werden mit neuen Aluminium Deckleisten vollständig abgedeckt und vollständig ausgedämmt. Eine neue Unterkonstruktion für die neuen Verkleidungsbleche ist vorzusehen, Wärmebrücken sind größtmöglich zu vermeiden.
Auf der Nordseite sind im Bestand keine Spannseilhalter installiert (nicht im Leitdetail dargestellt). Diese Spannseilhalter sind nun zu ergänzen, Ausführung analog zum Bestand.
Die vorhandenen Schiebetüranlagen werden bis auf 2 Stück außer Betrieb genommen, bleiben jedoch inkl. des Beschlages erhalten (Vorgabe UDB), der Schiebeflügel wird hierfür unsichtbar fixiert. Der Griff der Bestandsverriegelung kann entfernt werden. Der Falzraum des Flügels wird umlaufend mit einem scharfkantigen Aluminiumprofil (unsichtbar befestigt), flächenbündig geschlossen.
Eine neue Verglasung wird in der Ebene der Bestandsfestverglasungen angeordnet.
Leitdetail: 04_206/1
Zur Montage der neuen unteren Zargen-Konstruktion im 4. OG (inkl. Anschlussflansch für die bauseitige Dachabdichtung) ist die äußere Simsbank zu entfernen, zu lagern und nach der Montage der Dachabdichtung, der neuen Abdichtung der Fassadenelemente und der Dämmung des Sockelbereiches wieder zu montieren.
Es wird empfohlen, dass in diesem Zusammenhang auch gleich die Reinigung (in einer anderen Leistungsposition beschrieben) mit ausgeführt wird.
Zum Andichten der bauseitigen Dachabdichtungsbahnen ist ein Edelstahl-Folienleitblech als Unterkonstruktion mit M12- Aufschweißbolzen herzustellen, das einen druckwasserfesten Dichtanschluss ermöglicht. Der Edelstahl-Klemmflansch ist aufgrund der Abstimmung mit den M12-Aufschweißbolzen mitzuliefern. Der Dachdecker schließt diesen mit seinem Gewerk an.
Auf der Unterseite des Bestandsriegels ist eine neue Wasserfolie vollflächig zu verkleben, ggf. ist diese neue Folie innenseitig am Bestandsriegelprofil hochzuziehen und zu verflanschen. Die notwendigen Folienaussparungen im Bereich der unteren Befestigungen sind sauber einzudichten. Die Folie ist in den Klemmflansch mit einzuspannen.
Alle Zwischenräume sind vollflächig mit Mineralfaser WLG 032 zu verfüllen. Innenseitig ist die senkrecht gestellte Mineralfaserplatte mit einer durchgehenden Dampfsperrfolie einzupacken. Auf einen umlaufenden dampfdichten Anschluss ist zu achten. Im Sockelbereich wird zum Schutz der Folie auf der Innenseite ein 2 mm Aluminium Blech, Abwicklung ca. 300 mm, angeordnet.
Leitdetail: 04_206/2
Zur Neudämmung des Brüstungsbereiches mit vlieskaschierten Mineralfaserdämmplatten WLG 032, mind. 100 mm dick, im Übergang zum 5. OG ist die äußere Blechverkleidung zu entfernen, zu lagern und nach Ertüchtigung der Anschlüsse wieder zu montieren.
Es wird empfohlen, dass in diesem Zusammenhang auch gleich die Reinigung (in einer anderen Leistungsposition beschrieben) mit ausgeführt wird.
Die vorhandene Verblechung, welche direkt im Bereich der Außenkante der Betondecke angeordnet ist, ist mit Folien einzudichten. Sollten Bereiche ohne Folienleitbleche vorhanden sein, so sind diese mit neuen Leitblechen zu schließen. Im gesamten Deckenbereich werden innenseitig neue mehrteilige Folienleitbleche für die neuen Dampfsperrfolien angeordnet und der Zwischenraum, in dem auch die Bestandsfassadenbefestigungen liegen, mit Mineralfaserdämmung vollflächig gefüllt. Auf gleitende Anschlussbereiche ist zu achten.
Für die Durchführung der Sonnenschutzkabel ist eine dampfdichte Kabelabdichtung mit Zugentlastung für die Sonnenschutzverkabelung vorzusehen (z. B. PG-Verschraubung). Das Kabel wird über ein Leerrohr, welches ebenfalls dampfdicht angebunden ist, in den Deckenbereich geführt.
Leitdetail: 05_207
Für den seitlichen Hochzug der bauseitigen Dachabdichtung sind die darüber liegenden Abdeckungen, Leisten und der Handlauf zu entfernen, zu lagern und nach Ertüchtigung der Anschlüsse und der bauseitigen Dachabdichtung wieder zu montieren.
Es wird empfohlen, dass in diesem Zusammenhang auch gleich die Reinigung (in einer anderen Leistungsposition beschrieben) mit ausgeführt wird.
Die bauseitige Dachabdichtung wird bis auf die OK-Betonbrüstung geführt. Oben auf der Brüstung ist eine neue Dämmschicht zu installieren und mit einem Folienstreifen zu überdecken, welcher beidseitig mind. 100 mm nach unten ragt und mit der senkrechten Dämmung verklebt wird.
Auf der Innenseite ist vom Gewerk Fassade ein senkrechtes Aluminium-Sockelblech (mind. 2 mm) vor die senkrecht aufstehende, bauseitige Dämmung zu stellen. Es ist darauf zu achten, dass zwischen der waagrechten Folie und dem Bestands-Attikablech und dem Sockelblech die Hinterlüftung gewährleistet bleibt (durchgehend mind. 10 mm).
Leitdetail: 02_210
Sinngemäß zu Leitdetail 02_200 ist hier einer der Schiebeflügel dargestellt, der aufgearbeitet werden soll und in den eine neue Verglasung eingesetzt wird. Die äußeren Glasanlagedichtungen sind zu erneuern, die inneren Dichtungen sind zu prüfen, ob diese nochmals verwendet werden können - nur wenn Dichtungen vollständig und noch weich sind - ansonsten sind auch diese zu ersetzen.
Es ist zu prüfen, welche maximale Glasstärke in die zu ertüchtigenden Schiebeflügel eingebaut werden kann (evtl. abweichend von der Regelverglasung). Der Dickenunterschied ist möglichst durch einen angepassten SZR auszugleichen, um ein möglichst homogenes Glasbild zu erhalten.
Innenseitig werden bei diesen Schiebetürflügeln Trennwände in unterschiedlichen Ausführungen angebunden. Der Trennwandanschluss an sich wird vom Gewerk Innenausbau erstellt. Es kann jedoch sein, dass die Pfostenprofile mit Sand gefüllt werden müssen. Dies ist in diese Position mit einzukalkulieren. Die inneren Verkleidungsprofile werden bei diesen Trennwand-Anschlüssen weggelassen. Sollten erhöhte Schallschutzanforderungen bei diesen Trennwandanschlüssen zur Ausführung kommen, so werden bei den seitlichen Verglasungen Siebdruckstreifen (Farbe/Breite nach Angabe Architekt) angeordnet.
Diese werden in separater Leistungsposition vergütet.
Für die Schiebetürflügel im 4. OG gilt gleiches Leitdetail. Diese Schiebeflügel sind sinngemäß aufgebaut, jedoch andere Höhe, anderer Fußpunkt etc.
Leitdetail: 02_211
Sinngemäß zu Leitdetail 02_202 ist hier die Schnittebene jedoch durch den Schiebeflügel gelegt, wobei die Verglasung in die Ebene der nebenliegenden Festverglasungen verlegt wird. Hier ist auf dem Bestandsriegel ein zusätzlicher Winkel zu installieren, welcher als äußerer Anschlag für die Festverglasung dient.
Außenseitig wird der untere Glasfalz des Schiebeflügelrahmens mit einem Neuprofil oder Kantblech geschlossen.
Seitlich und oben wird der Falzraum des Schiebeflügelrahmens mit bündigen Aluminiumprofilen geschlossen, welche unsichtbar befestigt werden.
Die restlichen Anschlüsse sind wie in Leitdetail 02_202 beschrieben.
Leitdetail: 02_212
Sinngemäß zu Leitdetail 02_200/2 ist hier ein Fassadenelement mit stillgelegtem Schiebeflügel und Festverglasungen dargestellt.
Innenseitig werden bei einigen Schiebetürflügeln Trennwände in unterschiedlichen Ausführungen angebunden. Der Trennwandanschluss an sich wird vom Gewerk Innenausbau erstellt. Die inneren Verkleidungsprofile werden bei diesen Trennwand-Anschlüssen weggelassen. Sollten erhöhte Schallschutzanforderungen bei diesen Trennwandanschlüssen zur Ausführung kommen, so werden bei den seitlichen Verglasungen Siebdruckstreifen (Farbe/Breite nach Angabe Architekt) angeordnet.
Diese werden in separater Leistungsposition vergütet.
Für die Trennwandanschlüsse im 4. OG gilt gleiches Leitdetail. Diese Fassadenelemente sind sinngemäß aufgebaut, jedoch andere Höhe, anderer Fußpunkt etc.
3.4 Elementfassaden Außen mit Sonnenschutzanlagen, Attika und Absturzgeländer im 4. OG
Die neue Elementfassade der Außenfassade im 4. OG inklusive Attika, Sonnenschutz und Absturzgeländer ist auf nachfolgenden Leitdetailplänen dargestellt:
LD_04_109
LD_04_113
LD_04_114
LD_04_120
LD_04_121
LD_04_122
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_327
TUC_TZ_ARC_3_LD_UE_328
Elementfassade in
C33 (gemäß Grenzwertmuster/wie freigegeben), Attikableche, Geländer in E6/EV1, sonstige Bauteile nach Architektenwahl.
Es gilt zu beachten, dass die Ansichtsbreiten der Profile innen und außen zu den Ansichtsbreiten der Leitdetailplanung aus denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht verändert werden dürfen.
Die neuen Fassadenkonstruktionen müssen einen Gesamt-U-Wert von mind. 1,10 W/m²K erreichen, unter Berücksichtigung aller Kältebrücken.
Ein bauphysikalischer Nachweis ist zu erbringen.
Leitdetails der Außenfassaden:
Alle auf den Bestandsplänen enthaltenen Bauteile, die auf den Leitdetails der neuen Außenfassade in gelb markiert sind, müssen demontiert und fachgerecht recycelt bzw. entsorgt werden.
Alle in den Leitdetails in rot dargestellten Bauteile (bis auf die als bauseits markierten Bauteile) sind Leistung der neuen Außenfassaden.
Sollten erhöhte Schallschutzanforderungen bei Trennwandanschlüssen zur Ausführung kommen, so werden bei den seitlichen Verglasungen Siebdruckstreifen (Farbe/Breite nach Angabe Architekt) angeordnet. Diese werden in einer separaten Leistungsposition vergütet.
Sämtliche im Leitdetail dargestellten Bauteile, z. B. Bleche, thermische Trennlagen, Dämmungen, Folien, Bänder, Profile und Befestigungseinheiten etc., sind Bestandteil der Leistung und in die Einheitspreise der Außenfassade im 4. OG einzurechnen.
3.4.1 Elementfassaden Außen mit Sonnenschutzanlagen, Attika und Absturzgeländer im 4. OG
Leitdetails:
LD_04_109
LD_04_113
LD_04_120
LD_04_121
LD_04_122
LD_04_123.
Elementkonstruktion:
Die dargestellte Elementkonstruktion basiert auf dem System
RAICO SLIFT 170. Es kann auch ein alternatives Produkt mit den gleichen Eigenschaften verwendet werden. Die Abmessungen auf den Leitdetails sind jedoch zwingend nach Vorgaben der UDB einzuhalten. Geringere Abmessungen können akzeptiert werden.
Das ausgewählte System sind Hebe-Schiebetür-Anlagen, die mit Einschubprofilen miteinander verbunden werden. Für diese Verbindung sind Sonderprofile zu entwickeln. Diese sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Allgemein:
RAICO SLIFT 170 - hochwärmegedämmtes Aluminium Hebe-Schiebetür-System auf Grundlage Fenstersystem FRAME+ 75 WI mit 170 mm Rahmenbautiefe, mit doppeltem Isolierzonenbereich für idealen Isothermenverlauf, mit zusätzlichen Dämmeinlagen in den Verbundprofilen und im Glasfalzraum. Aluminium-Verbundprofile ausschließlich im Werksverbund.
Das SLIFT Hebe-Schiebetür-Systeme ist nach der Produktnorm für Fenster und Außentüren EN 14351-1 zu prüfen. Das verwendete System sollte eine CE-Kennzeichung besitzen.
RAICO SLIFT 170 (oder gleichwertig)
Thermisch getrennte Rahmenprofile aus Aluminium, Materialeigenschaften Aluminium nach ZTV
Weitere Produkteigenschaften, Verglasungsmöglichkeiten, Sonderbauteile etc. entsprechend den Beschreibungen nach ZTV
Schiebetüren von innen abschließbar (Beschlag nach Wahl Architekt).
Konstruktionsmerkmale:
Die in den Leitdetails aufgeführten, vorgegebenen Profilbautiefen und Ansichtsbreiten sind einzuhalten.
Blendrahmen:
Rahmenprofile aus Aluminium mit doppelter Isolierzone, Laufrollenprofil aus rollgeformten Edelstahlprofil für optimale Überrollbarkeit bei einer Schwellenhöhe von max. 5 mm. Durch aufliegende Hohlkammer-Dichtungen ist die Schwelle äußerst flach auszuführen und hat somit keine tiefe Fugen, eine einfache Reinigung des Schwellenbereichs ist zu gewährleisten.
Blendrahmen in fertigungsoptimierter Ausführung mit integrierter Aufnahmenut für Laufschiene, für den Elementstoß der Blendrahmen ist ein Sonderprofil zu entwickeln, das die Einschubprofile mit Dichtungen aufnehmen kann und vier Dichtungsebenen gewährleistet.
Die Ausführung der Ecken hat gemäß den Leitdetails zu erfolgen.
Die Blendrahmen bei rein festverglasten Elementen (ohne Schiebeflügel) sind am Bodenriegel mit denselben Profilabdeckungen wie an den Pfosten auszuführen, sodass eine plane Oberfläche ohne Fugen im Innenbereich abgebildet wird.
Für Rahmenprofile mit Längsstoß sind Systembauteile gemäß Vorgabe Systemhersteller zu verwenden.
Profilbautiefen:
170 mm - 2-spurig
Ansichtsbreite:
Innen / Außen
oben 50 mm / 50 mm
seitlich 50 mm / 50 mm
unten 50 mm / 50 mm
Festverglasungselemente - Blendrahmen Verglasung:
Direktverglasung (Zusatzbezeichnung „+"):
Im Bereich der Festverglasungselemente der Schiebeflügelelemente erfolgt die Verglasung direkt über die Blendrahmenprofile.
Flügelprofile:
Flügelprofile mit schubweichen Isolierstegen für eine Minimierung des Bimetall-Effektes.
Flügelgewichte bis 330 kg mit „Single-Laufwagen" bzw. 440 kg mit „Tandem-Laufwagen" und maximale Flügelabmessungen bis zu (Breite x Höhe) 4500 mm x 3200 mm (max. 10 m²).
Profilbautiefen: 75 mm
Ansichtsbreite: 95 mm
Mittelstoßprofil:
Mittelstoßprofil mit wärmedämmenden „Eckverbund" zur Optimierung des Isothermen Verlaufes und der Uf-Werte.
Verstellbare Mitteldichtleiste mit Verstellbereich von +/- 2 mm zum Anpassen der Dichtleiste an Fertigungstoleranzen, Montagetoleranzen, Einbausituation, für eine nachträgliche Anpassung der Dichtigkeit.
Profilbautiefen: 75 mm (Gesamtrahmenbautiefe 170 mm)
Ansichtsbreite: 110 mm
Verglasungsvariante
Flügelvariante GI zur Verglasung von innen:
Einbaustärke für geforderte 3-fach Isolierverglasung
Wärmedämmung nach EN ISO 10077-2:
Uf = 1,9 W/m²K (mittlerer Uf-Wert im Durchschnitt über alle Profile)
Uw = 1,20 W/m²K
Schallschutz :
Rw bis 44 dB
Öffnungsvarianten:
Schema A / (Schema A+ Direktverglasung):
Hebe-Schiebeflügel + Festverglasungselement für maximale Transparenz, bei gleichbleibenden thermischen Gegebenheiten
Leistungseigenschaften:
Entsprechend der Produktnorm für Fenster und Außentüren DIN EN 14351-1 sind folgende Klassifizierungen gefordert und müssen nachgewiesen werden:
Luftdurchlässigkeit: Klasse 4
Widerstand Windlast: Klasse B4 / C4
Schlagregendichtheit: Klasse E 750
Bedienkräfte: Klasse 1
Verglasung/Entwässerung/Belüftung:
Es kommen nur Trockenverglasungen zum Einsatz.
Außenseitig ist die 3-fach Isolierglasscheibe mit einer Glasanlagedichtung (Ausführung als Dichtungsrahmen) mit dem Rahmenprofil abgedichtet. Innen wird die Scheibe über eine Glasleiste und einer Innendichtung, die als Dampfsperre fungiert, gehalten.
Das in den Falzräumen anfallende Kondensat muss unten kontrolliert nach außen abgeleitet werden. Dies hat unsichtbar zu erfolgen. Zudem muss das Element-Fassadensystem einen Druckausgleich des Falzraumes mit der Außenluft ermöglichen. Ort und Anzahl der Druckausgleichsöffnungen sind entsprechend der Verarbeitungsrichtlinie des Systemherstellers auszuführen.
Sämtliche Dichtungen müssen aus vorgeformtem, systemgeprüftem, witterungsbeständigem schwarzem EPDM-Material hergestellt sein.
Statische Anforderungen:
Statische Anforderungen gemäß den Technische Vorbemerkungen ZTV Punkt 2.1.3
Bauphysikalische Anforderungen:
Wärmeschutz siehe hierzu ZTV Punkt 2.1.4
- Gesamt-U-Wert Element-Fassaden mit Verglasung Uw ≤ 1,20 W/m²K
Schallschutz siehe hierzu ZTV Punkt 2.1.5
- Bewertetes Schalldämm-Maß System von außen nach innen Rw ≥ 44dB (Prüfwert)
Beschläge (für System Raico, bei alternativen System mit gleichen Eigenschaften):
H-S-T Grund-Beschlag 440 kg:
Hebe-Schiebetür-Beschlag, Fabrikat Alu-HS 440
Ausführung entsprechend des jeweiligen Schemata, komplett mit Laufwagen, Betätigungsgriff, Getriebeschloss, Riegelbolzen etc., inkl. systembedingten Zubehör und Befestigungsmittel
Mit comfort Endlagendämpfung und automatischen Flügeleinzug auf der Griffseite - Fabrikat ATRIUM HS comfort close
Mit comfort Endlagendämpfung und automatischen Flügeleinzug auf der nicht-Griffseite - Fabrikat ATRIUM HS comfort stop
Mit Sicherheitsbremseinrichtung, welche den Flügel an vorgegebener Position sicher zum Stehen bringt - Fabrikat ATRIUM HS safety stop
Griffrückschlag-Sicherung und Hebekraftreduzierung, verhindert das unkontrollierte Zurückschlagen der Betätigungs-Griffe und reduziert die Hebekraft beim Öffnen des Flügels um ca. 20 % - Fabrikat ATRIUM HS soft lift
Verschluss-Kontrolle, sichere Überwachung der Verschluss- Stellung, höhenverstellbar, zertifiziert nach Vds Klasse B oder gleichwertig
Achtung:
Beschlagsauswahl - Tabelle muss berücksichtigt werden (System Raico) !
Fassadenfüllungen:
3-fach Isolierverglasung Fassade nach ZTV 2.3.5
Sonnenschutzanlagen:
Basis-Raffstoren mit Abdunkelungslamellen und Schienenführung - Typ E 80 A6 Z mit Motorbedienung E 80 A6 Z :
Zur Ausführung kommen Basis-Raffstoren Fabrikat WAREMA, Typ E 80 A6 Z oder Raffstoren mit mindestens gleichwertigen technischen Ausstattungsmerkmalen.
Der angebotene Raffstore muss bei Laibungsmontage und Behangbreiten < 2000 mm eine Windbelastbarkeit von bis zu 22 m/s erfüllen.
Werden alternative Anlagen eingesetzt müssen diese die gleichen Eigenschaften aufweisen.
alternativ angebotenes Fabrikat: ____________________
alternativ angebotener Typ: ____________________
Die Formgebung der Lamelle mit eingewalzter Dicht- und Dämpfungseinlage sowie die seitliche Lamellenaufhängung ermöglichen einen sehr guten, geräuscharmen Lamellenschluss und somit eine projektionsgerechte Abdunkelung für Präsentationen und ähnliches.
Um den Verschleiß an den Raffstoren über die Gewährleistungsfrist hinaus einzugrenzen, werden folgende Forderungen zwingend vorgeschrieben:
Die angebotenen Raffstoren müssen die Lebensdauerklasse 3 nach DIN EN 13659: 2009-01 - Abschlüsse außen - erfüllen.
Um eine bessere Kräfteverteilung zu erreichen sind die Motoren als Mittelmotoren mit angeflanschtem Planetengetriebe und beidseitigem Wellenabgang auszuführen. Außerdem vereinfacht sich dadurch das Ankuppeln von Behängen bei einer nachträglichen Raumaufteilung.
Für die Produkte liegen über die IVRSA e. V. Umweltproduktdeklarationen (EPD) nach ISO 14025 und EN 15804 + A2 vor.
1. Oberschiene
59 mm breit, 51 mm hoch, aus 1,5 mm starkem, stranggepresstem Aluminiumprofil ohne Oberflächenbehandlung (kein rollgeformtes Aluminium-Band oder verzinkte Stahlbänder). Aus optischen Gründen muss die Oberschiene nach unten geschlossen ausgeführt werden. Weiterhin ist hierdurch ein Verschieben oder Wandern der Einbauteile ausgeschlossen. Wendewelle aus verzinktem Vierkant-Stahlrohr. Wartungsfreie, gekapselte, teflonhaltige Lager mit Wenderolle und Bandspule aus Kunststoff, Segmentwendung zur Verhinderung der selbsttätigen Verstellung der Lamellen.
2. Lamellen
80 mm breit, ca. 0,44 mm dick, aus speziallegiertem, mit lichtechtem Lack im Spezialverfahren korrosionsbeständig einbrennlackiertem Aluminium. Die Lamelle ist aufgeteilt in zwei konkav-gewölbte Reflexionsflächen für eine optimale Raumausleuchtung bei gleichzeitiger Blendfreiheit.
Beidseitige Randbördelung, Abkantung im Randbereich und mittige Stufenabkantung führen zu erhöhter Lamellenstabilität gegen Durchbiegung, sorgen bei maximal zulässiger Windbelastung für ein ruhiges Behangbild und wirken dem Verschleiß durch Reibung entgegen.
In die vordere Randbördelung ist zur besseren Abdunkelung ein licht-, ozon- und alterungsbeständiges Dichtungsprofil aus weichelastischem Kunststoff eingewalzt. Bei geschlossenem Behang schließen alle Lamellen senkrecht stehend zueinander ab.
Zwischen Endschiene und letzter Lamelle darf hinsichtlich Abdunkelung kein durchlaufender Lichtschlitz durch nicht senkrecht abschließende Lamellen entstehen. Die Stanzungen für Aufzugsbänder müssen zur Verringerung der Lichtpunkte ins Rauminnere bei geschlossener Lamellenstellung vertikal eingestanzt sein.
Die Aluminiumlamellen sind in Pulverfarben gemäß pulverbeschichtet auszuführen HWF (silberähnlich E6/EV1). Es müssen mindestens die Oberflächenqualitäten seidenglänzend, hochwetterfest Matt und hochwetterfest Feinstruktur zur Auswahl stehen. Alternativ preisneutral in Eloxal E6/EV1.
Der Raffstore fährt geschlossen tief und waagerecht hoch.
3. Lamellenaufhängung
In seitlich angebrachten Schlaufenkordeln aus spinndüsengefärbtem, schwarzem (Standard) oder grauem, witterungs- und UV- beständigem Polyester mit eingewebter Aramidfaser zur Verbesserung von Schrumpf, Dehnung und Reißfestigkeit, sowie Sollknickstellen zur kontrollierten Schlaufenbildung.
Die Verbindung der Schlaufenkordel zum Wendelager erfolgt durch eine Kupplung aus Edelstahl über ein Kupplungsband, wodurch eine exakte Justierung der Lamellenstellung möglich ist.
4. Aufzugsbänder
Aus spezialbeschichtetem, schwarzen (Standard) oder grauen Polyester. Das Aufzugsband wird durch nur ca. 3x8 mm große Stanzungen geführt, wodurch der Lichteinfall in den Innenraum im Bereich der Stanzungen auf ein Minimum reduziert wird. Größere Stanzungen für das Aufzugsband sind nicht zulässig. Zur Vermeidung von Verschleiß und Geräuschbildung muss das Aufzugsband durch die Lamellenachse verlaufen. Achs-Abweichungen von größer 5 % zur Lamellenachse sind nicht zulässig
5. Endschiene
Ca. 80 mm breit, stranggepresstes Aluminiumprofil, welches gleichzeitig die Befestigungsteile des Aufzugsbandes aufnimmt. Seitenschluss durch schwarze, UV-stabile und witterungsbeständige Endkappen aus Kunststoff. In den Endkappen sind verschiebbare Führungsnippel mit Hinterschnitt, um ein Aushängen des Behanges zur verhindern. Um ausreichende Torsionssteifigkeit zu gewährleisten sind nicht geschlossene Endschienenprofile bzw. ein Verschließen durch eine aufgeclippte Lamelle nicht zulässig. Gegen seitlichen Lichteinfall muss bei geschlossenem Behang die letzte Lamelle senkrecht stehend an der eingezogenen Gummilippe der Endschiene anliegen.
6. Seitliche Führung
Durch schwarze Führungsnippel aus Kunststoff, schlagfest, mit den Lamellen verschweißt. Bei der Anbindung des Führungsnippels auf der Lamellenoberseite muss eine umlaufende Mindestüberlappung von 1 mm gegeben sein. Geclippte sowie Druckguss-Führungsnippel sind aufgrund der erhöhten Gefahr des Ausreißens ausgeschlossen. Zudem sind Druckguss-Führungsnippel aufgrund zu hoher Geräuschentwicklung und des durch Reflektion bedingten Lichteintrages im seitlichen Bereich nicht zulässig. Lamellen wechselseitig genippelt, Führungsnippel sind zur Verringerung von Verschleiß (einseitige Belastung) nahe der Lamellenachse angebracht, Achsabweichungen Lamellenachse/Führungsnippelachse von größer 10% sind nicht zulässig. Führungsschienen 25/18 mm, C-Profil aus stranggepresstem Aluminium, mit eingezogenen schwarzen Kedern zur Geräuschdämmung, einschl. der erforderlichen Führungsschienenhalter.
Spannseile jeder Art sind nicht zulässig!
Die Führungsschienen sind in Fassadenfarbe (C33, nach Angabe Architekt) auszuführen.
7. Antrieb
Verdeckt eingebauter 230 V Mittelmotor, Schutzart IP 54, mit angeflanschtem Planetengetriebe und beidseitigem Wellenabgang, eingebauten Endschaltern und Thermoschutzschalter. Es sind Motoren mit einstellbaren oberen und unteren Endschaltern einzusetzen. Die Motoren sind generell mit einem geräuschoptimierten Oberschienenträger zu versehen, um die Körperschallübertragung auf ein Minimum zu reduzieren.
8. Bedienung
Hoch- und Tieffahren der Raffstoren durch Bedienung eines Schalters. Wenden der Lamellen durch leichtes Antippen der jeweiligen Richtung. Bei Erreichen der oberen oder unteren Endlage bewirken die im Motor eingebauten Endschalter das automatische Abschalten des Antriebes.
9. Oberflächenbehandlung
Die sichtbaren Aluminiumteile sind in Pulverfarben gemäß pulverbeschichtet auszuführen HWF (silberähnlich E6/EV1). Es müssen mindestens die Oberflächenqualitäten seidenglänzend, hochwetterfest Matt und hochwetterfest Feinstruktur zur Auswahl stehen.
Die Pulverbeschichtung ist mit einem Polyesterpulver in einer Schichtdicke von 50 - 120 µm auszuführen. Die Vorbehandlung muss chromfrei im No-Rinse-Verfahren nach Qualitätsrichtlinie GSB AL 631 erfolgen.
Die Beschichtung muss die Qualität „GSB - Sea Proof“ erfüllen.
Alternativ preisneutral in Eloxal (E6/EV1) nach Angabe Architekt.
10. Befestigung
Bei Befestigung der Führungsschienenhalter auf Aluminium müssen Schrauben mit Dichtbeschichtung zur Verhinderung von Wassereintritt durch Kapillarwirkung eingesetzt werden. Ein Prüfnachweis über die Dichtigkeit des Befestigungssystems ist auf Verlangen nachzureichen.
Das Sonnenschutzkabel ist durch das vorgesehene Leerrohr zu führen und dicht durch das Fassadensystem nach innen zu verlegen. Freies Kabelende ab Austrittspunkt Fassadeninnenseite 10,0 m. Die Steckkupplung außen (Hirschmannstecker) ist hierbei ebenfalls Leistungsbestandteil.
Nach Anschluss der Anlagen sind diese mit der Haustechnik auf Funktion zu testen.
Unterer Fassadenanschluss Außenfassade 4. OG:
Leitdetail: LD_04_109, LD_04_121
Auf der Fassadeninnenseite ist eine verzinkte Stahlkonsole, bestehend aus Stahlrohren sowie Kopf- und Fußplatte, am Rohbau zu verdübeln. Die Höhenjustierung erfolgt über ineinandergesteckte verzinkte Stahlrohre. Nach dem Ausrichten sind diese zusammen abzubohren; die Bohrungen sind auf der Baustelle kalt zu verzinken. Die horizontale und vertikale Feinjustierung der Konsole erfolgt über eine großdimensionierte Justierbohrung, die nach dem Ausrichten vollständig mit Vergussmörtel zur dauerhaften Lagesicherung auszugießen ist.
Am oberen Einschubteil der Konsole ist auf der Kopfplatte ein zweifach gekantetes 3 mm Edelstahlblech mit Trennbeilage mittels Schraubverbindung zu befestigen.
An das angebrachte Edelstahlblech ist auf der Außenseite ein 6 mm Edelstahlflach anzuschrauben. Auf dieses sind zusätzlich M12-Aufschweißbolzen vorzusehen, die einen druckwasserfesten Dichtanschluss ermöglichen.
Der auf die M12-Aufschweißbolzen abgestimmte Edelstahl-Klemmflansch ist vom Auftragnehmer mitzuliefern. Der Anschluss des Klemmflansches erfolgt bauseits durch den Dachdecker im Rahmen seines Gewerks.
Auf der Innenseite des durchgängigen Edelstahlblechs ist ein 2 mm einfach gekantetes, verzinktes Stahlblech mit Trennbeilage und Schraubverbindung zu fixieren. Dies dient als Folienleitblech der inneren Dampfsperre, die oberhalb der thermischen Trennbeilage am Rohbau zu verkleben ist.
Das durchlaufende Edelstahlblech wird auf der Oberseite mit einer thermischen Trennung ausgeführt, auf das ein durchgängiges Rechteck-Aluminiumrohr aufgeschraubt wird. Auf dieses ist vor der Montage der Elemente eine diffusionsoffene Folie zu verlegen und unter dem Edelstahl-Klemmflansch der Dachbahnen einzuklemmen.
Auf der Außenseite der Fassade ist im Fußpunktbereich ein Folienleitblech vorzusehen, das am Rohbau zu verdübeln und bis an das durchgängige Edelstahlblech heranzuführen ist, um den erforderlichen Dichtungs-Hochzug durch den Dachdecker zu ermöglichen.
Als zusätzliches Auflager des Elements ist auf der Innenseite am unteren Riegel ein durchgängiges quadratisches Aluminiumrohr zu befestigen.
Auf der Außenseite vor der Wasserfolie ist ein Dämmkern inkl. eines 4 mm Edelstahlsockelbleches mit Unterdeckung (Farbton oder Oberflächenbearbeitung nach Wahl des Architekten) anzubringen. Vor die bauseitige Dichtungsbahn ist eine Perimeterdämmung, angepasst an den Dichtanschluss, zu liefern und zu montieren.
Der Blitzschutzanschluss an die Konsole ist wie folgt zu koordinieren und auszuführen (siehe Leitdetail):
· Klemmschuh an Abdichtungskonsole schrauben --> Leistung Fassade
· Anschlussfahne (Alu-Rund 8 mm) --> Leistung Blitzschutzfachbetrieb
· Abschottbleche/Dämmungen (bei Bedarf) ausschneiden und an Fahne andichten --> Leistung Fassade
Lage siehe Grundrisse Fachplaner Elektro/Blitzschutz.
Zwischen den äußeren und inneren Folienleitblechen sowie der Betonbrüstung ist eine Mineralfaserdämmung WLG 032 vollflächig einzubringen.
Die Befestigung der Schiebetüranlage erfolgt unsichtbar an den zuvor beschriebenen Fassadenkonsolen.
Die vollständige Koordination mit dem Dachdecker obliegt dem Auftragnehmer und ist vollständig in dessen Leistungsumfang einzukalkulieren.
Sämtliche in den Leitdetails dargestellten Bauteile, z. B. Bleche, thermische Trennlagen, Dämmungen, Folien, Bänder, Profile und Befestigungselemente etc., sind Bestandteil der Leistung und in die Einheitspreise der Außenfassade im 4. OG einzurechnen.
Oberer Fassadenanschluss Außenfassade 4. OG:
Leitdetails: LD_04_113, LD_04_121
Auf der Fassadeninnenseite sind zwei durchgängige, verzinkte Stahlkantteile (einfach gekantet, 5 mm) mit Aussteifungsrippen zu montieren. Sie dienen sowohl als Fassadenbefestigung als auch als Folienleitbleche der Außenfassade im 4. OG. Das obere Stahlkantteil wird am Rohbau verschraubt, das untere wird mit der Fassade verbunden. Beide Fassadenbefestigungen sind gleitend miteinander zu verbinden.
An den Elementstößen der Fassade sind DEHN-Überbrückungsbänder für den Blitzschutz vorzusehen. Eine Dampfsperrfolie ist entlang der Verblechung sowohl am Element als auch am Rohbau abzudichten. Auf der Außenseite ist eine wasserdichte, diffusionsoffene Folie von den Elementen bis hin zum Rohbau zu verkleben. Umlaufend an der Fassade ist ein wasser- und dampfdichter Anschluss sicherzustellen. Zwischen den Fassadenfolien ist eine vollflächige Mineralfaserdämmung WLG 032 einzubringen.
Für die Kabeldurchführung des Sonnenschutzes ist eine PG-Verschraubung mit Zugentlastung an der Fassaden Außen- und -innenseite zu installieren
Innenseitig wird diese in das untere Stahlkantteil integriert. Außenseitig dient ein zweiteiliges, durchgängiges, eloxiertes 2 mm Aluminiumblech als Anbindepunkt.
An dieses Aluminiumblech wird ein dreifach gekantetes, eloxiertes 2 mm Aluminiumkantteil befestigt, das als Sichtschutz hinter dem Sonnenschutz und den Folien fungiert. Das am Rohbau befestigte Kantteil ist so dimensioniert, dass die davor liegende Dämmung auf der Unterseite ausreichend abgestützt wird.
Die beschriebenen Sonnenschutzanlagen werden mit Haltewinkeln aus 6 mm eloxierten Aluminiumblechen über Dübel am Rohbau fixiert.
Alle in den Leitdetails dargestellten Bauteile – einschließlich Bleche, thermischer Trennlagen, Dämmungen, Folien, Bänder, Profile und Befestigungselemente – sind Bestandteil der Leistung und in die Einheitspreise der Außenfassade im 4. Obergeschoss einzurechnen.
Pfostenaufdopplungen mit integrierten Sonnenschutz Führungsschienen Außenfassade 4. OG:
Leitdetails: LD_04_120, LD_04_121, LD_04_122
Die Elementpfosten erhalten auf der Außenseite der Außenfassade im 4. OG eine Aufdopplung. Diese besteht aus eloxierten Aluminium-Rechteckrohren sowie Sonnenschutz-Führungsschienen.
Die Aufdopplungen sind entsprechend den Fassadenelementen mit Fix- und Loslagern auszuführen, um temperaturbedingte Dehnungen der Fassade aufnehmen zu können.
Hierzu wird das eloxierte Aluminium-Rechteckrohr mittels Schraubverbindungen und durchgehender, eloxierter Aluminium-Abstandshalter (Stärke 6 mm) an der Fassade befestigt. Auf dieses Aluminium-Rechteckrohr wird außenseitig ein weiteres eloxiertes Aluminium-Rechteckrohr aufgedoppelt. An diesem sind beidseitig die Sonnenschutz-Führungsschienen unsichtbar zu befestigen.
Die Führungsschienen sind ebenfalls zu eloxieren (C33, nach Angabe Architekt).
Bei der Konstruktion ist darauf zu achten, dass sämtliche Bauteile der Aufdopplung unsichtbar befestigt werden. Die Maße gemäß Leitdetails sind zwingend einzuhalten.
Sämtliche in den Leitdetails dargestellten Bauteile, z. B. Bleche, thermische Trennlagen, Dämmungen, Folien, Bänder, Profile, Befestigungselemente etc., sind Bestandteil der Leistung und in die Einheitspreise der Außenfassade im 4.OG einzukalkulieren.
Leitdetail: LD_04_123
Sinngemäß zu Leitdetail 04_120 sind hier mögliche Trennwandanschlüsse dargestellt, die in unterschiedlichen Ausführungsvarianten angebunden werden.
Der Trennwandanschluss an sich wird vom Gewerk Innenausbau erstellt. Es kann jedoch sein, dass die Pfostenprofile mit Stahlbeilagen bzw. Schwerfolie ertüchtigt werden müssen- bei erhöhter Schallschutzanforderung an die Trennwand > 45 dB. Dies ist in diese Position mit einzukalkulieren. Die inneren Verkleidungsprofile werden bei diesen Trennwand-Anschlüssen weggelassen. Sollten erhöhte Schallschutzanforderungen bei diesen Trennwandanschlüssen zur Ausführung kommen, so werden bei den seitlichen Verglasungen Siebdruckstreifen (Farbe/Breite nach Angabe Architekt) angeordnet. Diese werden in separater Leistungsposition vergütet.
Eckausbildung Außenfassade 4. OG:
Leitdetail: LD_04_122
Die Eckausbildung der Außenfassade im 4. Obergeschoss ist als durchgängiges Eckelement auszuführen.
Die äußere Bekleidung besteht aus einem einfach gekanteten, 4 mm starken, eloxierten Aluminiumblech (C33,C34 oder Mischton bzw. Angabe Architekt). Das Aluminiumblech ist unsichtbar an den Elementpfosten zu befestigen.
Die Hohlräume hinter der Blechverkleidung sind vollflächig mit Mineralwolle WLG 032 hohlraumfrei zu dämmen.
Im Inneneck des Eckelementes sind Dampfsperrfolien luftdicht zu verkleben, sodass eine durchgängige Dampfsperrebene sichergestellt wird.
Kopf- und Fußpunkte sind entsprechend der Regelfassade auszubilden und konstruktiv durchgängig fortzuführen.
Die Pfostenaufdopplungen sind wie zuvor beschrieben mit Fix- und Lospunkten auszuführen, um temperaturbedingte Längenänderungen aufnehmen zu können.
Nicht benötigte Sonnenschutz-Führungsschienen sind mit einem durchgängigen Metallclip in Fassadenfarbe fachgerecht zu verschließen.
Bei der Konstruktion ist darauf zu achten, dass sämtliche Bauteile der Aufdopplung unsichtbar befestigt werden. Die Maße gemäß den Leitdetails sind zwingend einzuhalten.
Sämtliche in den Leitdetails dargestellten Bauteile, z. B. Bleche, thermische Trennlagen, Dämmungen, Folien, Bänder, Profile, Befestigungselemente etc., sind Bestandteil der Leistung und in die Einheitspreise der Außenfassade im 4. OG einzukalkulieren.
Hinterlüftete Blechverkleidung (Attika) Außenfassade 4. OG:
Leitdetail:
LD_04_113
LD_04_114
LD_04_120
LD_04_121
LD_04_122
Oberhalb der Elementfassade beginnt auf Höhe der Unterkante des oberen Riegels eine durchgängige Blechverkleidung aus 4 mm starkem, eloxiertem Aluminiumblech (E6/EV1 bzw. Angabe Architekt). Diese wird mit drei Abkantungen ausgeführt und hinter die Betonbrüstung im 5. Obergeschoss geführt.
Die hinterlüftete Blechverkleidung ist am Rohbau mittels zweifach gekanteter, eloxierter Aluminium-U-Haltewinkel mit thermischer Trennlage zu befestigen und fachgerecht zu verdübeln. An den U-Haltewinkeln ist eine durchgängige Agraffen-Einhängeschiene zu montieren. Die Befestigung ist mit definierten Los- und Festpunkten auszuführen.
Auf der Rückseite der Blechverkleidung sind verdeckt Agraffen mittels aufgeschweißter Bolzen zu befestigen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass nach dem Eloxieren keine Aufschweißbolzen auf der Sichtseite erkennbar sind. Es ist mindestens ein 4 mm starkes Aluminiumblech zu verwenden. Das Verfahren ist anhand eines Musters (eloxiertes Aluminiumblech mit Aufschweißbolzen) zur Freigabe vorzulegen.
Eine normgerechte Hinterlüftung der Blechverkleidung im Bereich der Attika ist sicherzustellen.
Die Stirnseite der Betonbrüstung ist mit 120 mm Mineralwolle - Baustoffklasse A1, WLG 032, vlieskaschiert - zu dämmen. Die Dämmung ist mit geeigneten Dämmhaltern mechanisch zu befestigen. Die Dämmplatten sind so zu verlegen, dass keine Fugen entstehen und die Vlieskaschierung durchgehend vorhanden ist. An den Enden sind die Dämmungen zusätzlich mit Vliesstreifen zu schließen.
Auf der Oberkante der Betonbrüstung ist ein zweifach gekantetes, eloxiertes Aluminiumblech anzudübeln. Dieses dient als Unterkonstruktion der zuvor beschriebenen Blechverkleidung. Zusätzlich sind durchgängige Haltewinkel aus gekantetem, eloxiertem Aluminiumblech auf der Betonbrüstung zu befestigen.
Die Betonbrüstung ist gemäß Leitdetails mit ca. 50 mm Mineralwolle - Baustoffklasse A1, WLG 032, vlieskaschiert - zu dämmen. Über der Dämmung ist eine diffusionsoffene Wasserfolie zu verlegen und an den Haltewinkeln zu befestigen.
Die Stirnseite auf der Dachseite ist mit einem 3 mm starken, eloxierten Aluminiumblech (Farbe nach Wahl des Architekten) zu verkleiden. Dieses ist einerseits mit der hinter die Betonbrüstung geführten Blechverkleidung zu verschrauben und andererseits mittels Z-Einhängung inklusive Unterkonstruktion mit dem Rohbau zu verbinden.
Aussparungen für Geländerbefestigungen sind zu berücksichtigen.
Die Blechverkleidungen sind im Bereich der Attika sowie am hinteren Stirnblech mit entsprechenden Unterdeckungen mit Gummianlagedichtung auszuführen.
Die Dachdeckerarbeiten einschließlich Verwahrungsblech sind Leistungen des bauseitigen Dachdeckers.
Sämtliche in den Leitdetails dargestellten Bauteile, einschließlich Bleche, thermische Trennlagen, Dämmungen, Folien, Dichtbänder, Profile, Befestigungselemente etc., sind Bestandteil der Leistung und in die Einheitspreise der Außenfassade im 4. Obergeschoss einzukalkulieren.
Absturzgeländer Außenfassade 5. OG:
Leitdetail: LD_04_114
Das Absturzgeländer der Außenfassade im 5. OG besteht aus eloxierten Aluminiumpfosten (E6/EV1 bzw. Angabe Architekt) mit angeschweißter Kopf- und Fußplatte. An der Oberseite ist ein horizontal verlaufendes, eloxiertes Aluminiumrohr (E6/EV1) verschraubt.
Die Fußplatte ist über eine durch das Stirnblech verbundene Aluminium-Unterkonstruktion lastabtragend mit dem Rohbau zu verbinden; eine thermische Trennbeilage ist vorzusehen.
2 Edelstahlseile sind mittels Spannseilhaltern normgerecht als Absturzsicherung in das Geländer zu integrieren.
Vor Ausführung ist ein Aufmaß des bestehenden Absturzgeländers durchzuführen; das Geländer ist entsprechend dem Denkmalschutz nachzubauen.
Die Verbindung der Geländerelemente untereinander erfolgt durch in das horizontal verlaufende Aluminiumrohr eingeschobene und fixierte eloxierte Aluminium-U-Profile (E6/EV1).
Ein Blitzschutz an der Fußplatte des Geländers ist wie folgt vorzusehen:
· Klemmschuh an der Geländerkonsole montieren --> Leistung Fassade
· Anschlussfahne (Alu-Rund 8 mm) anschließen --> Leistung Blitzschutzfachbetrieb
Ein statischer Nachweis für das Geländersystem mit Befestigung ist zu erbringen.
Sämtliche in den Leitdetails dargestellten Bauteile, einschließlich Bleche, thermischer Trennlagen, Dämmungen, Folien, Dichtbänder, Profile, Befestigungselemente etc., sind Bestandteil der Leistung und in die Einheitspreise der Außenfassade im 4. Obergeschoss einzukalkulieren.
Nach erfolgter Komplettmontage der Außenfassade im 4. OG ist diese außenseitig zu säubern. Die Fassaden sind auf der Innenseite erst nach Abschluss des Innenausbaus zu reinigen. Dies ist terminlich abzustimmen. Sämtliche Kosten für die Reinigung ist in die Einheitspreise der Fassaden einzurechnen.
3.5 Reinigungsarbeiten
Die Reinigungsarbeiten an den neuen Fassaden sind wie zuvor beschrieben in die Leistungspositionen der Fassaden mit einzurechnen und erfolgen außen vorgezogen nach Montage der Fassaden und innen nach dem Innenausbau.
Sämtliche sichtbaren Teile der Bestandsfassaden die erhalten bleiben (Profile, Bleche etc.), mit allen vor der Fassade liegenden Bauteilen, z. B. Sonnenschutzkästen, Handläufe, Sockelbleche, Blechverkleidungen, Glasgeländer, Konsolen etc., sind wie folgt beschrieben zu reinigen und zu konservieren.
Die Grundreinigung und Konservierung hat nach GRM-Reinigungsklasse G 12 und K 14 zu erfolgen:
1) Abwaschen mit Wasser, Netzmittel und Schwamm zur Entfernung der losen und leichthaftenden Verschmutzungen
2) Mehrmalige abrasive Reinigung der Oberfläche mit einem organischen Reiniger
3) Abwaschen der Reinigungsrückstände
4) Nachwaschen mit klarem Wasser
5) Aufbringen eines Konservierungsmittels auf Wachsbasis
6) Abpolieren der gesamten Oberfläche, um ein gleichmäßiges Erscheinungsbild zu erhalten.
Grundlage der Leistungsbeschreibung sind alle einschlägigen DIN-Normen sowie alle weiteren Vorschriften, die für die Arbeiten in Frage kommen einschl. Verarbeitungsvorschriften der Hersteller.
Der AN hat kostenlos eine Musterfläche von mindestens 5 lfm. bei den Wartungsstegen zur Begutachtung anzulegen. Diese Musterreinigung muss freigegeben werden und dient als Qualitätsvorgabe für alle übrigen, noch zu reinigenden Flächen.
Die von dem Verantwortlichen des AG beanstandeten Mängel bzgl. der Reinigung sind innerhalb von einer festgesetzten Frist zu beseitigen. Sollte der AN diese Beanstandungen nicht zur Zufriedenheit des AG erledigen, können entweder die Mängel auf seine Kosten beseitigt oder die Rechnung um den entsprechenden Wertminderungsbetrag gekürzt werden.
Sämtliche auszuführenden Reinigungsarbeiten sind nach den Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 632 (GPB) der Gütegemeinschaft für die Reinigung von Metallfassaden (GRM) auszuführen. Sitz der GRM ist in Nürnberg.
Der vom AG geforderte Sauberkeitsgrad und die Reinigungsintensität setzen voraus, dass sämtliche Reinigungs- und Pflegearbeiten nach der Leistungsbeschreibung so ausgeführt werden, dass die behandelten Reinigungsobjekte auf Grund einer Sichtkontrolle als sauber bezeichnet werden können und das Ergebnis dem der abgenommenen Musterfläche entspricht.
Alle zum Einsatz kommenden Reinigungs- und Pflegemittel müssen von der GRM zugelassen sein und allen Anforderungen gerecht werden. Sie sind nach der Gebrauchsanleitung einzusetzen. Die Reinigungsobjekte sind entsprechend der Materialbeschaffenheit mit Mitteln zu reinigen/pflegen, die das Reinigungsobjekt nicht angreifen oder zerstören. Neu einzuführende Reinigungs- und Pflegemittel sowie sonstige Betriebsmittel dürfen nur in
Absprache mit dem Verantwortlichen des AG zur Anwendung gelangen. Es sollen möglichst umweltschonende Mittel verwandt werden.
Zur Einschätzung des Aufwands für die Reinigung wird eine Besichtigung vor Ort empfohlen.
Anfallende Kosten für eine unter Umständen notwendige Entsorgung des anfallenden Schmutzwassers sind im Angebot zu berücksichtigen, die Kosten ebenfalls mit in die Einheitspreise einzurechnen. Die kommunalen Vorschriften sind zwingend einzuhalten.
3. Konstruktionsbeschreibungen (KOB) NEU 3.1 - 3.5
01.01 Innenhoffassade 1. OG
01.01
Innenhoffassade 1. OG
01.02 Elementfassaden Innenhof 2. bis 4. OG, Sonnenschutz, Reinigung + Absturzgeländer
01.02
Elementfassaden Innenhof 2. bis 4. OG, Sonnenschutz, Reinigung + Absturzgeländer
01.03 Elementfassade Außen 4. OG mit Attika, Sonnenschutz und Absturzgeländer
01.03
Elementfassade Außen 4. OG mit Attika, Sonnenschutz und Absturzgeländer
01.04 Eingangsanlagen EG
01.04
Eingangsanlagen EG
01.05 Demontagearbeiten und Anpassungen bei den Außen- und Innenfassaden
01.05
Demontagearbeiten und Anpassungen bei den Außen- und Innenfassaden
01.06 Gerüstbauarbeiten
01.06
Gerüstbauarbeiten
01.07 Sonstige Arbeiten
01.07
Sonstige Arbeiten
01.08 Stundenlohnarbeiten
01.08
Stundenlohnarbeiten