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Projektbeschreibung Im Rahmen des Neubaus von zwei Mehrfamilienhäuser werden die Außenanlagen neu angelegt.
Die Gebäude bekommen jeweils straßenseitig einen Zugang mit Treppe und Rampenanlage.Im Südwesten liege eine TG Zufahrt im Norden zwischen den beiden Gebäuden eine Zufahrt zu einen oberirdischen Parkplatz.
Um die Gebäude herum liegen Gärten die nach außen hin mit Begrünung abgeschirmt sind. Im Bereich Süd zwischen den Gebäuden ist die TG unterbaut und als Dachbegrünung auszubauen.
Die Fahrradstellplätze, Müllplätze und Technikbereiche sind jeweils eingezäunt und teilweise überdacht und liegen einerseits im Nordosten sowie im Nordwesten.
Im Südbereich liegen die anliegenden Grundstücke deutlich höher und werden mit einer Verbau- Stützwand abgefangen, diese Wand ist mit Begrünung auszuführen.
Projektbeschreibung
Landschaftsbauarbeiten Technische Vorbemerkung - Landschaftsbauarbeiten
1. Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Erläuterungen:
Gilt nur für öffentliche Bauvorhaben: Dieser Hinweis soll gemäß ATV DIN 18299 grundsätzlich in die Vorbemerkungen aufgenommen werden, sobald in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen Bezug genommen wird.
DIN 18035-2
Sportplätze – Teil 2: Bewässerung
DIN EN 805
Wasserversorgung – Anforderungen an Wasserversorgungssysteme und deren Bauteile außerhalb von Gebäuden
DIN EN 1271
Spielfeldgeräte – Volleyballgeräte – Funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren
DIN EN 1510
Spielfeldgeräte – Tenniseinrichtungen – Funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren
AGI-Arbeitsblatt B 11
Industriedächer. Leitlinien für Planung und Ausführung von Industriedachbegrünungen >
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
FGSV 2932
ELA – Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau mit den Musterkarten für die einheitliche Gestaltung landschaftspflegerischer Ausführungspläne im Straßenbau (Musterkarten LAP) >
Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
FGSV 293/3
RAS LG-3 – Richtlinien für die Anlage von Straßen – Teil: Landschaftsgestaltung (RAS LG) – Abschnitt 3: Lebendverbau >
Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
FGSV 293/4
R SBB – Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen >
Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
FLL Regelwerk
Empfehlungen für Baumpflanzungen, Teil 1: Planung, Pflanzarbeiten, Pflege >
Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
FLL Regelwerk
Empfehlungen für Baumpflanzungen, Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate >
Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
FLL Regelwerk
Baumkontrollrichtlinien – Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit>
Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
FLL Regelwerk
Baumuntersuchungsrichtlinien – Richtlinien für eingehende Untersuchungen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen >
Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
FLL Regelwerk
Dachbegrünungsrichtlinien – Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Dachbegrünungen >
Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
FLL Regelwerk
Fassadenbegrünungsrichtlinien – Richtlinien für Planung, Bau und Pflege Instandhaltung von Fassadenbegrünungen >
Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
FLL Regelwerk
Innenraumbegrünungsrichtlinien – Richtlinien für die Planung, Ausführung und Pflege von Innenraumbegrünungen >
Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
FLL Regelwerk
Empfehlungen zur Begrünung von Problemflächen >
Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
FLL Regelwerk
Empfehlungen zur Versickerung und Wasserrückhaltung >
Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
FLL Regelwerk
Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen >
Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
FLL Regelwerk
Empfehlungen für Planung, Bau, Pflege und Betrieb von Pflanzenkläranlagen (naturnahe Klärverfahren mit Pflanzenbewuchs) >
Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
FLL Regelwerk
Richtlinien für Planung, Bau, Instandhaltung und Betrieb von Freibädern mit biologischer Wasseraufbereitung (Schwimm- und Badeteiche) >
Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
FLL Regelwerk
Richtlinien für Planung, Bau, und Instandhaltung von privaten Schwimm- und Badeteichen >
Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
FLL Regelwerk
Reitplatzempfehlungen – Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Reitplätzen >
Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
FLL Regelwerk
Golfplatzbaurichtlinie – Richtlinie für den Bau von Golfplätzen >
Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
FLL Regelwerk
Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung der Übergangsbereiche von Freiflächen zu Gebäuden (Fassadensockel)>
Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
FLL Regelwerk
Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Trockenmauern aus Naturstein>
Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
FLL Regelwerk
Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Gabionen>
Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
2. Angaben zur Baustelle
Baugrund
Art und Umfang des sich auf den zu bearbeitenden Flächen befindenden Aufwuchses: (IHRE EINGABE)
Es wurden Voruntersuchungen durchgeführt.
Es liegen folgende Ergebnisse vor: (IHRE EINGABE)
Die Untersuchungsergebnisse sind dem Leistungsverzeichnis als Anlage beigefügt.
Die Höhe des zu begrünenden Flachdaches beträgt ca. (IHRE EINGABE) m.
Das zu begrünende geneigte Dach hat eine Neigung von ca. (IHRE EINGABE)
Die Traufhöhe beträgt ca. (IHRE EINGABE) m.>
Die Firsthöhe beträgt ca. (IHRE EINGABE) m.
Die größte Neigung des zu begrünenden gewölbten Daches beträgt ca. (IHRE EINGABE)
Die Traufhöhe beträgt ca. (IHRE EINGABE) m.>
Die Firsthöhe beträgt ca. (IHRE EINGABE) m.
Die Höhe der zu begrünenden Fassade beträgt ca. (IHRE EINGABE) m.
Lage und Transportwege
Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: (IHRE EINGABE)
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Die Pflanzenlieferung erfolgt gemäß Pflanzliste.
Gehölze sind im nicht zurück geschnittenen Zustand anzuliefern. Vorherige Entblätterung ist unzulässig. Bei Lieferung der Pflanzen sind diese leicht zählbar und übersichtlich sortiert zu lagern und ggf. einzuschlagen. Eine technische Zwischenabnahme bleibt vorbehalten.
Ersatzlieferungen sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers vorzunehmen.
Nicht angewachsene Pflanzen werden für den Auftraggeber kostenfrei ersetzt. Feststellung erfolgt nach Ablauf der Fertigstellungspflege.
Sind einzelne Pflanzen (Anzahl, Gattung, Art, Sorte, Sortierung, Güteklasse) nicht termingerecht zu beschaffen, ist der Auftraggeber umgehend zu verständigen. Dabei sind ihm entsprechende Ersatzvorschläge über beschaffbare Pflanzen zu machen. Art, Umfang und Zeitpunkt der Ersatzlieferung werden gesondert vereinbart.
Auf Verlangen ist die Herkunft der Pflanzen und Gehölze nachzuweisen.
Bei Leistungen für Bodenarbeiten ist das Liefern des Bodens entgegen ATV DIN 18320 Abschnitt 2.1.2 als Bestandteil der Leistung einzurechnen.
4. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann.
Weil die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Vermarkungen und sonstiger Hindernisse vor der Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden kann, hat der Auftragnehmer das Vorhandensein und die Lage entsprechend Abschnitt 3 der ATV zu erkunden.
Diese Besondere Leistung ist in die Angebotspreise einzurechnen.
Erläuterungen:
Dies ist eine alternative Klausel zur folgenden Klausel. Bitte wählen Sie die entsprechende Klausel die für Ihre Vergabeeinheit passt.
Diese Besondere Leistung wird gesondert vergütet.
Erläuterungen:
Dies ist eine alternative Klausel zur vorhergehenden Klausel. Bitte wählen Sie die entsprechende Klausel die für Ihre Vergabeeinheit passt.
Der Auftragnehmer hat ihm übergebene Festpunkte, Absteckungen und Markierungen zu sichern.
Vor Ausführung der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer zu vergewissern, welche Flächen, Wege und Böschungen mit welchen Fahrzeugen befahren werden dürfen.
Humusierte Flächen dürfen wegen der Gefahr der Verdichtung in keinem Fall mit schweren oder gummibereiften Fahrzeugen befahren werden.
Der Einsatz chemischer Mittel ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Dachbegrünung
Innerhalb der Vegetationsschicht liegende Dachabläufe müssen durch 30 bis 50 cm breite Kiesschüttungen oder eingebaute Kontrollschächte vor Verunreinigungen geschützt werden.
Die Filterschicht darf die Oberfläche des maximalen Wasserstaus nicht berühren.
Werden im Leistungsverzeichnis keine detaillierten Angaben über die Art der Vegetationstragschicht gemacht, obliegt es dem Bieter, die geeignete Ausführung für den vorgegebenen Aufbau und die vorgegebene Begrünung anzubieten.
Erdarbeiten, Straßenaufbruch
Grasnarben und Oberbodenaushub sind nach Absprache mit dem Auftraggeber an geeigneter Stelle und auf geeigneter Lagerfläche getrennt zu lagern.
Auf der Baustelle wieder benötigter Oberboden ist in trapezförmigen Mieten, Höhe max. 1,50 m, zu lagern; die Böschungen sind abzugleichen. Die Mieten sind bei Bauvorhaben mit längerer Bauzeit mit Lippenblütlern zu bepflanzen.
Oberboden
Grasnarben und Oberbodenaushub sind nach Absprache mit dem Auftraggeber an geeigneter Stelle und auf geeigneter Lagerfläche getrennt zu lagern.
Auf der Baustelle wieder benötigter Oberboden ist in trapezförmigen Mieten, Höhe max. 1,50 m, zu lagern; die Böschungen sind abzugleichen. Die Mieten sind bei Bauvorhaben mit längerer Bauzeit mit Lippenblütlern zu bepflanzen.
Bodenarbeiten für vegetationstechnische Zwecke
Baumgruben und Pflanzflächen sind vor dem Aufbringen des Oberbodens mit Pfählen gut sichtbar zu markieren.
Fremdkörper im Oberboden (Wurzelstöcke, Betonreste, große Steine) sind zu laden und abzufahren.
Der Einbau und die Verteilung des Bodens sind zur Vermeidung von Verdichtungen mit geeigneten Erdbaumaschinen und bei entsprechender Witterung durchzuführen. Bei Humuslieferung ist der Boden vor dem Einbau dem Auftraggeber vorzuzeigen und unter Angabe der Herkunft in steter, gleich bleibender Qualität nachzuliefern. Oberboden aus Bereichen kontaminierten Erdreiches darf nicht geliefert bzw. wieder verwendet werden.
Soll Oberboden abgetragen werden, sind hoch gewachsene Kräuter und Gräser vorher zu mähen und zu zerkleinern. Frisches Häckselgut darf nicht in den Oberboden eingemischt werden.
Pflanzarbeiten
Die Überprüfung der Pflanzlieferung erfolgt durch den Auftraggeber erstmals bei Anlieferung, solange die Pflanzen noch nach Art und Sorten getrennt sind. Es ist Sache des Auftragnehmers, den Auftraggeber dazu rechtzeitig zu benachrichtigen. Dabei sind die Pflanzenlieferscheine (Bezeichnung der Stückzahl, Art, Wuchsform und Größe) zu übergeben.
Der Abstand der Pflanzen untereinander sowie die Entfernung zu den Wegen und Straßen bzw. Grundstücksgrenzen sind nach Plan, nach örtlicher Angabe des Auftraggebers und nach behördlichen Bestimmungen vorzunehmen.
Hochstämme und Stammbüsche ab 18 cm Stammumfang sind vom Wurzelhals bis zum Kronenbeginn zu schattieren (mit Sackleinen einzuschlagen etc.).
Gehölze dürfen erst nach der Kontrollprüfung zurück geschnitten werden.>
Der Rückschnitt darf nur mit geeigneten Werkzeugen erfolgen, damit ein glatter Schnitt entsteht.
Soll Mähgut zum Mulchen verwendet werden, so darf es nur bis zu 15 cm dick im lockeren Zustand aufgetragen werden. Das Mulchen soll unmittelbar nach dem Pflanzen erfolgen.
Ist Fertigrasen ohne weitere Bezeichnung ausgeschrieben, können wahlweise eingebaut werden: >
Rasensoden in Dicken von 30-60 mm >
Rollrasen in Bahnen über 1 m Länge >
Rasenmatten, industriell hergestellt (kein Kunststoffrasen)
Ansaaten haben grundsätzlich unverzüglich nach Bearbeitung des Oberbodens zu erfolgen.
5. Angaben zur Abrechnung
Nach ATV DIN 18299 ist der Abrechnung nach Zeichnung Vorrang zu geben. Wenn trotzdem nach örtlichem Aufmaß abgerechnet wird, sind auch hierbei die vereinbarten Sollmaße Grundlage der Abrechnung. Abweichungen hiervon werden nur in den Fällen bei der Abrechnung berücksichtigt, in denen die Abweichung von den Sollmaßen mit dem Auftraggeber oder seinem Objektüberwacher vereinbart oder von diesen angeordnet worden sind. Wenn eine solche Abweichung aufgrund der örtlichen Verhältnisse zwingend erforderlich wird, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Maßabweichung zu vereinbaren.
Bei einer Abrechnung nach örtlichem Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung im Originalmaßstab beigefügt: (IHRE EINGABE)
Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung verkleinert beigefügt: (IHRE EINGABE)
Weitere Angaben: >
(IHRE EINGABE)
Erläuterungen:
Tragen Sie hier bei Bedarf eigene Angaben ein.
Landschaftsbauarbeiten
01 510 Erdbau
01
510 Erdbau
01.01 511 Herstellung
01.01
511 Herstellung
02 530 Oberbau, Deckschichten
02
530 Oberbau, Deckschichten
02.01 531 Wege und Plätze
02.01
531 Wege und Plätze
03 540 Baukonstruktionen
03
540 Baukonstruktionen
03.01 541 Einfriedungen
03.01
541 Einfriedungen
03.02 543 Wandkonstruktionen
03.02
543 Wandkonstruktionen
03.03 547 Kanal - und Schachtbaumaßnahmen
03.03
547 Kanal - und Schachtbaumaßnahmen
04 560 Einbauten in Außenanlagen
04
560 Einbauten in Außenanlagen
04.01 561 Allgemeine Einbauten
04.01
561 Allgemeine Einbauten
05 570 Vegetationtstechn. Bodenarbeiten
05
570 Vegetationtstechn. Bodenarbeiten
05.01 571 Vegetationstechnische Bodenbearbeitung
05.01
571 Vegetationstechnische Bodenbearbeitung
05.02 573 Pflanzflächen
05.02
573 Pflanzflächen
05.03 574 Rasen und Saatflächen
05.03
574 Rasen und Saatflächen
05.04 579 Begrünung Unterbauter Flächen
05.04
579 Begrünung Unterbauter Flächen
06 590 Sonstige Maßnahmen in Außenanlagen
06
590 Sonstige Maßnahmen in Außenanlagen
06.01 591 - Baustelleneinrichtung
06.01
591 - Baustelleneinrichtung
06.02 594 Abbruchmaßnahmen
06.02
594 Abbruchmaßnahmen
07 Arbeiten im öffentlichen Bereich
07
Arbeiten im öffentlichen Bereich
Hinweis Die Arbeiten im öffentlichen Bereich sind unter großer sorgfalt in Abstimmung mit der zuständigen Gemeinde auszuführen. Der Bauherr hat hierzu vorab eine Genehmigung der Gemeinde eingeholt die Arbeiten durch ein Fachunternehmen ausführen zu lassen. Nach der Vergabe der Leistung meldet der Bauherr den NU bei der Gemeinde an. Der Bieter stellt die erforderlichen Nachweise dem Bauherren zur Verfügung.
Hinweis
07.01 Gehwegabsenkungen
07.01
Gehwegabsenkungen
08 Stundenlohnarbeiten
08
Stundenlohnarbeiten
08.01 599 Stundenlohnarbeiten Personal
08.01
599 Stundenlohnarbeiten Personal
08.02 599 Sonstiges Stundenlohnarb. Maschinen
08.02
599 Sonstiges Stundenlohnarb. Maschinen