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Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Hinweise zur Kalkulation / Ausführung: Hinweise zur Kalkulation / Ausführung:
Der persönliche Arbeitsschutz für die Mitarbeiter ist
in die enstprechenden Leistungspositionen
einzukalkulieren und wird, wenn im LV nicht gesondert
aufgeführt, nicht gesondert vergütet.
Alle zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe gültigen behördlichen und sonstigen Vorschriften sind beinhaltet, ebenso eine sach- und fachgerechte Ausführung.
Die zur Verwendung gelangenden Baustoffe müssen ein amtliches Prüfzeichen haben oder sind vor dem Einbau durch eine zugelassene Materialprüfstelle auf ihre
Eignung zu untersuchen. Falls die Durchführung der Eignungs- und Güteprüfungen der Baustoffe in DIN-Normen geregelt ist, sind diese anzuwenden.
Außerdem dürfen sämtliche Geräte und Maschinen nur
mit den gültigen Zulassungen und Prüfzeugnissen
verwendet werden. Sämtliche Zulassungen und
Prüfzeugnisse befinden sich in dem Baustellenordner vor
Ort.
Hinweise zur Sauberkeit und Grundsätzliches
Die Arbeitsbereiche sind arbeitstäglich geordnet zu
hinterlassen.
Zusätzliche Vetragsbedingungen
Die Durchführung aller Arbeiten hat grundsätzlich nach den
anerkannten Regeln der Technik und Baukunst
zu erfolgen. Es gelten die Bestimmungen der VOB und die für
die im Leistungsverzeichnis angeführten Gewerke geltenden DIN und ZTV in ihrer jeweils neuesten Fassung sowie alle mitgeltenden Normen und Regelwerke.
Für den Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und
Vegetationsflächen ist die DIN 18920 zu beachten.
Die zusätzlichen Vertragsbedingungen umfassen insbesondere
in der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe aktuell gültigen Fassung:
- Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen Wasserbau
(ZTV-W)
-Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien
für den Ingenieurbau (ZTV-Ing)
Im Rahmen der Wegebauarbeiten zu beachten:
- ZTV E-StB
- ZTV SoB-StB
- ZTV Ew-StB
– ZTV Asphalt-StB
– TL Asphalt-StB
– TL Gestein-StB
– DIN 18300 Erdarbeiten
– DIN 18301 / DIN 18302 Entwässerungs- und Wasserhaltungsarbeiten
– DIN 18304 / DIN 18306 Verbau- und Rammarbeiten
– DIN 18331 / DIN 18332 Beton- und Stahlbetonarbeiten
– Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
– AVV / LAGA (Entsorgung)
Abschlagszahlungen
Abschlagszahlungen können nach Maßgabe des jeweiligen Baufortschritts und in Abstimmung mit der Bauleitung gewährt werden; sie sind auf eine Abschlagszahlung pro Monat begrenzt.
Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis geprüfter und bestätigter Aufmaßblätter.
Abrechnung zu Pauschalpositionen
Pauschalpositionen werden nach Baufortschritt vergütet. 70 % der Pauschale sind nach nachgewiesenem Baubeginn abrechenbar, die verbleibenden 30 % nach vollständiger Leistungserbringung und Abnahme. Voraussetzung sind prüffähige Unterlagen und die Bestätigung durch die BÜ.
Angebotshinweis
Es wird empfohlen, dass sich der Bieter vor Abgabe des
Angebots vom Zustand der künftigen Baustelle und damit über
die örtlichen Bedingungen informiert.
Abkürzungen
Die im Folgenden verwendete Abkürzung AG bezeichnet den
Auftraggeber. Die Abkürzung AN bezeichnet denjenigen
Auftragnehmer, dessen Vertrags-Soll mit dieser Unterlage definiert wird. Die Abkürzung BÜ bezeichnet die örtliche
Bauüberwachung.
Der Begriff 'Baustelle' umfasst im weiteren LV die
Arbeitsbereiche der beschriebenen Leistungen.
Hinweise zur Kalkulation / Ausführung:
01 Technische Bearbeitung
01
Technische Bearbeitung
01.01 Technische Bearbeitung, Qualitätssicherung
01.01
Technische Bearbeitung, Qualitätssicherung
01.03 Planungsleistungen
01.03
Planungsleistungen