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Text Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen:
Planung / Bauablauf:
Es wird von einer Gesamtbauzeit von ca. 10 Monaten ausgegangen.
Der AN gewährleistet, den vorgegebenen Zeitrahmen für die Ausführung der im folgenden Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Arbeiten einzuhalten:
Hierzu wird ein Mitarbeiterstamm von ......... Personen (erforderliche Angabe AN) für dieses Bauvorhaben eingeteilt.
Örtlichkeit und Besichtigung:
Vor Abgabe des Angebotes ist die Örtlichkeit zu besichtigen. Der AN hat sich über Art und Umfang der auszuführenden Leistungen auf der Baustelle zu informieren, insbesondere auch bei den zuständigen Ämtern und Stellen in Bezug auf den Verlauf von Leitungen und sonstige, evtl. die Bauausführung beeinträchtigenden Gegebenheiten.
Mehrkosten aufgrund von Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten können nicht geltend gemacht werden.
Vergütung - Abrechnung:
Sämtliche Positionen sind, sofern in den Einzelpositionen nichts anderes ausgeschrieben, in fix und fertiger Arbeit, einschl. Lieferung sämtlicher Materialien einschl. Antransport, Gestellung und Abtransport sämtlicher Hilfsmittel anzubieten.
Das Einrichten und Räumen der Baustelle, einschl. Vorhalten der Baustelleneinrichtung für die eigenen Arbeiten für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, einschl. der notwendigen Hebe- und Transportwerkzeuge ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Eine Pauschalisierung der im folgenden Leistungsverzeichnis enthaltenen Arbeiten ist beabsichtigt !
Ausführungsunterlagen, Baumaße:
Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen werden dem AN - sofern er nicht zur Erstellung der Ausführungsunterlagen nach Vertrag verpflichtet ist - vom AG nach Baufortschritt übergeben. Soweit erforderlich, ist der AN verpflichtet, vom AG diese Unterlagen unverzüglich schriftlich anzufordern.
Der AN ist verpflichtet, vor Beginn der Ausführung der Leistungen die Ausführungsunterlagen der Architekten, Ingenieure und Sonderfachleute zu prüfen und evtl. Unstimmigkeiten oder Unklarheiten mit dem AG zu klären.
Alle Maße sind auf der Baustelle zu prüfen und vom AN verantwortlich auf der Baustelle zu nehmen, auch wenn dies nicht ausdrücklich auf den Plänen vermerkt ist. In den Zeichnungen / Leistungsbeschreibungen festgestellte Maßdifferenzen sind der Bauleitung zu melden.
Ausführung:
Soweit bauseitige Leistungen ausgeführt werden bzw. erforderlich werden, die zur Vertragserfüllung des AN notwendig sind, wird der AN diese dem AG schriftlich unter Berücksichtigung eines angemessenen Vorbereitungszeitraumes detailliert in Art und Umfang angeben und sich nach deren Ausführung überzeugen, dass sie fach- und termingerecht ausgeführt wurden. Soweit der AN hierfür Pläne und Unterlagen benötigt, wird sie der AG nach rechtzeitiger vorheriger schriftlicher Anforderung dem AN zur Verfügung stellen.
Sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen, die mit der Ausführung der Leistungen erforderlich werden, hat der AN zu treffen. Falls der AN fremde Gerüste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu prüfen, ob sie für seine Zwecke geeignet sind. Vorhandene Schutzabdeckungen und Geländer o.ä., die zur Durchführung der Arbeiten vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäss herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Massnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden.
Der AN hat die von ihm ausgeführten Leistungen bis zur Abnahme vor Beschädigungen, Diebstahl, Winterschäden und Grundwasser zu schützen, ferner Eis und Schnee zu beseitigen.
Sauberhaltung der Baustelle:
Der AN ist verpflichtet, ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und mindestens einmal in der Woche den durch seine Leistungen entstandenen Schmutz, Schutt und Abfall (z.B. Frühstücksabfall, Verpackungsmaterial, Schutt bis 1cbm) entsprechend den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf eigene Kosten zu beseitigen. Der Arbeitsbereich ist mind. wöchentlich besenrein zu hinterlassen. Nach Fertigstellung der Leistungen sind sowohl Lager- als auch Arbeitsplätze und die Baustelle zu räumen und in sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
Die Verfahrensweise bei Verstößen wird im Rahmen der Vergabeverhandlung erörtert und vereinbart.
Baubesprechung:
Der AN ist verpflichtet, einmal wöchentlich auf der Baustelle an allgemeinen Baubesprechungen teilzunehmen (nach Absprache mit der Bauleitung).
Beim unentschuldigten Fernbleiben bzw. Fernbleiben ohne Zustimmung der AG-Bauleitung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,- brutto fällig. Diese gilt für jeden Baubesprechungstermin gesondert.
Sonstiges:
Für alle Unterlagen des AG, seiner Architekten und Sonderfachleute etc., die der AN im Zusammenhang mit der Ausführung des Bauvorhabens erhält, besteht Urheberschutz nach den gesetzlichen Bestimmungen, ohne dass in den Unterlagen hierauf nocheinmal gesondert hingewiesen wird.
Der AN ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung ihm übergebene und von ihm für dieses Bauvorhaben erstellte Unterlagen, Zeichnungen, Pläne etc. anderweitig zu verwenden.
Veröffentlichungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung des AG zulässig.
Arbeits- und Unfallschutz:
Die Arbeiten sind entsprechend der Baustellen-VO durchzuführen.
Sämtliche Arbeits- und Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten, darüber hinaus hat der AN für seine Arbeiten folgendes ständig bereit zu halten:
- Notfalltelefon
- Feuerlöscher
- Erste-Hilfe-Material
- ausgebildeter Ersthelfer (namentliche Benennung vor Arbeitsbeginn).
Ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator wird vom Bauherrn beauftragt, seinen Angaben ist Folge zu leisten.
Baustrom-Bauwasser-Bautoilette:
Für alle am Bau beschäftigten Firmen stellt der AG zur Verfügung:
- Bauwasseranschluss
- Baustromanschluss
- Baustellen-WC
Das Heranbringen der Versorgungseinrichtungen ab der bauseits gestellten Entnahmestelle bis zur Verwendungsstelle ist Sache des AN.
Für die Kosten des Versorgungseinrichtungen behält der AG einen pauschalen Betrag von 0,40 % der Bruttoabechnungssumme ein.
Die Abrechnung der Verbrauchskosten der Folgewerke ist Sache des AN.
Bauwesenversicherung:
Für das Objekt wird eine Bauwesenversicherung vom AG abgeschlossen. Der AN zahlt dafür eine pauschalen Betrag von 0,15 % der Bruttoabrechnungssumme.
Bauschild:
Für die Kosten des Bauschildes behält der AG einen pauschalen Betrag von 0,10 % der Bruttoabechnungssumme ein.
Gewährleistung:
Die Parteien vereinbaren eine Verjährungsfrist für Mängelansprüche von 5 Jahren, für Abdichtungsarbeiten sowie WU-Betonbauteile 10 Jahre.
Sicherheitsleistung:
Der AN hat dem AG bei Vertragsabschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme zu übergeben.
Vertrag:
Vertragsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt.
Versicherungsschutz:
Die Haftpflichtversicherung des Bieters besteht bei:
...........................................................
Deckungssumme bei Personenschäden:
.......................................................................EUR
Deckungssumme bei Sachschäden:
.......................................................................EUR
(erforderliche Angaben AN)
Text Allgemeine Vorbemerkungen
Text Baubeschreibung Baubeschreibung
Das hier beschriebene Bauvorhaben befindet sich in der Hannoverschen Straße 111 in Bremen-Hemelingen.
Es handelt sich um die Brandschadensanierung nach einem Wohnungsbrand in der 1. Etage im Haus 111; das Nachbargebäude 111a wurde in Teilbereichen ebenfalls beschädigt und die angrenzenden Wohnungen gehören ebenfalls zur Sanierungsmaßnahme.
Das Gebäude 111 ist Teil einer größeren Wohnanlage mit mehreren Gebäudeteilen, Gewerbeeinheiten sowie einer Garagenanlage.
Die Gebäude wurden konventionell gemauert, die Decke über EG ist betoniert, in den oberen Geschossen wurde eine Holzbalkendecke eingebaut.
Das Dachgeschoss ist als Satteldach ausgeführt.
Das Gebäude 111 besteht aus 1 Kellergeschoss, 2 Vollgeschossen und 1 Dachgeschoss. Es befinden sich jeweils 4 Wohnungen auf jeder Etage. Insgesamt 12 Wohneinheiten.
Im Kellergeschoss befindet sich die Heizungsanlage für den gesamten Baukomplex sowie die Abstellräume für die Wohnungen.
Die Wohnungen im Erdgeschoss verfügen teilweise über eine Terrasse, im Obergeschoss verfügen die Wohnungen teilweise über einen Balkon; im Dachgeschoss sind keine Balkone vorhanden.
Im Zuge der Erstmaßnahmen wurde das Gebäude komplett entkernt, der Dachstuhl erneuert und die Fenster ausgetauscht.
Baugrundstück / Lagebeschreibung
Bestehende Situation:
Es werden keine Lagerräume für Materialien und keine Mitarbeiter-Aufenthaltsräume vom AG zur Verfügung gestellt. Falls diese benötigt werden, sind sie auf einem mit der Bauleitung abzustimmenden Platz im Außenraum aufzustellen, dies gilt insbesondere auch für die im Bauablauf später arbeitenden Ausbaugewerke. Während des Bauablaufs ist mit Umlagerungen zu rechnen.
Text Baubeschreibung
Text beigefügte Unterlagen Anlagenverzeichnis:
mit desem Leistungsverzeichnis übergebene Unterlagen:
2. Grundrisse
3. Lageplan
4. Gebäudeschnitt
6. Bautechnische Stellungnahme des Ing.-Büros KTC
Die vorgenannten Unterlagen sind zu beachten und werden Vertragsbestandteil.
Text beigefügte Unterlagen
ZTV Maler- und Lackierarbeiten ZTV Maler- und Lackierarbeiten
Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18363 - Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen
Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen:
DIN 18364 - Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
DIN 18366 - Tapezierarbeiten
DIN 18451 - Gerüstbauarbeiten
Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken.
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten:
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 2404 - Kennfarben für Heizungsrohrleitungen
DIN 6173-1 - Farbabmusterungen; Allgemeine Farbabmusterungsbedingungen
DIN EN 927-1 - Lacke und Anstrichstoffe - Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für Holz im Außenbereich - Teil 1: Einteilung und Auswahl
DIN EN 971-1 - Lacke und Anstrichstoffe - Fachausdrücke undDefinitionen für Beschichtungsstoffe - Teil 1: Allgemeine Begriffe
DIN EN ISO 4628 - Beschichtungsstoffe - Beurteilung von Beschichtungsschäden - Bewertung der Menge und Größe von Schäden und der Intensität von gleichmäßigen Veränderungen im Aussehen (Normenreihe)
Zusätzlich zu beachtende technische Regeln:
Merkblätter Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz:
Merkblatt 2 - Imprägnierungen und Beschichtungen auf
Kalksandstein-Sichtmauerwerk
Merkblatt 3 - Beschichtungen auf nicht maßhaltigen Außenbauteilen aus Holz
Merkblatt 4 - Zinkstaubbeschichtungen
Merkblatt 5 - Beschichtungen auf Zink und verzinktem Stahl
Merkblatt 6 - Beschichtungen auf Bauteilen aus Aluminium
Merkblatt 7 - Prüfrichtlinien für Wandbekleidungen vor der Verarbeitung
Merkblatt 8 - Innenbeschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf
Betonflächen mit geschlossenem Gefüge
Merkblatt 9 - Beschichtungen auf Außenputzen
Merkblatt 10 - Beschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Innenputz
Merkblatt 11 - Beschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Porenbeton
Merkblatt 12.2 - Oberflächenbehandlung von Gipskartonplatten
Merkblatt 13 - Beschichtungen auf Ziegel-Sichtmauerwerk
Merkblatt 14 - Beschichtungen von Platten aus Faserzement und Asbestzement
Merkblatt 15 - Brandschutzbeschichtungen auf Holzwerkstoffen und Stahlbauteilen
Merkblatt 16 - Technische Richtlinien für Tapezier- und Klebearbeiten
Merkblatt 17 - Beschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Wänden aus Wandbauplatten aus Gips
Merkblatt 18 - Beschichtungen auf maßhaltigen Außenbauteilen aus Holz, insbesondere Fenstern und Außentüren
Merkblatt 19 - Risse in Außenputzen, Beschichtungen und Armierung
Merkblatt 19.1 - Risse in unverputztem und verputztem Mauerwerk, in Gipskartonplatten und ähnlichen Stoffen auf Unterkonstruktionen;Ursachen und Bearbeitungsmöglichkeiten
Merkblatt 20 - Beurteilung des Untergrundes für Beschichtungs- und Tapezierarbeiten, Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden
Merkblatt 20.1 - Beurteilung des Untergrundes für Putzarbeiten, Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden
Merkblatt 22 - Beschichtungen auf Kunststoff im Hochbau
Merkblatt 24 - Beschichtungen auf pulverlackierten Bauteilen
Merkblatt 25 - Richtlinien zur Beurteilung von Farbübereinstimmungen und Farbabweichungen
Güteschutz:
RAL-GZ 841 - Anti-Graffiti - Gütesicherung
Richtlinien des Verbandes der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. (VFF), insbesondere:
VFF Al.02 - Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten (lackierten) Oberflächen auf Aluminium
HO.01/A1 - Klassifizierung von Beschichtungen für Holzfenster und -Haustüren
VFF HO.03 - Anforderungen an Beschichtungssysteme von Holzfenstern und Haustüren
VFF HO.04 - Empfehlungen zur Qualitätssicherung von Beschichtungssystemen
VFF HO.05 - Richtlinie zur visuellen Beurteilung einer fertigbehandelten Oberfläche bei Holzfenstern und -fenstertüren
VFF St.01 - Beschichten von Stahlteilen im Metallbau
VFF St.02 - Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten (lackierten) Oberflächen auf Stahl
Merkblätter der Wissenschaftlich-Technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege (WTA e.V.):
2-3-92/D - Bestimmung der Wasserdampfdiffusion von Beschichtungsstoffen entsprechend DIN 55 945
2-5-97/D - Anti-Graffiti-Systeme
2-8-03/D - Bewertung der Wirksamkeit von Anti-Graffiti-Systemen (AGS)
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Das zu verarbeitende Material muss der jeweiligen Stoffnorm und ggf. ebenso dem Muster entsprechen. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sollen eingehalten werden, dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren.
Für den Beschichtungsaufbau einschließlich Haftgrund, Abtönstoffe u. dgl. sollen möglichst Produkte desselben Herstellers verwendet werden, um das System als Ganzes zu erhalten. Bei nicht eindeutigen Produktnamen ist auf Verlangen die Bindemittelbasis nachzuweisen.
Beschichtungsstoffe, Lösungs- und Verdünnungsmittel müssen neben den Aussagen der DIN 18363 bei der Verwendung in Räumen, die überwiegend dem Aufenthalt von Menschen oder Tieren dienen, so beschaffen sein, dass keine Belästigung oder Gesundheitsgefährdung auftritt.
Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS einzuordnende Beschichtungsstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustele verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Vertrieb von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen.
Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über die verwendeten Beschichtungsstoffe, gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Fabrikat, Hersteller und Chargen-Nummer wegen evtl. Nachbestellungen zu übergeben.
Als "ölbeständig" ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung besitzen.
Für Dispersionsfarben sind folgende wesentliche Eigenschaften gefordert:
- ohne organische Lösungsmittel
- ohne giftige Topfkonservierungsmittel
- ohne giftige Fungizide und Algizide
- keine Schadstoffemission an die Umwelt
- keine freiwerdenden KH-Monomeranteile
- keine negative Geruchsbildung
- Wasserdampfdurchlässigkeit
- äquivalente Luftschichtdicke sd </= 0,02m
Bei brandschutztechnischen Forderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen.
Holzbeschichtungen im Außenbereich mit lasierenden oder pigmentfreien Beschichtungsstoffen sollen UV-Strahlen hemmende Bestandteile aufweisen.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Falls aus den Planungsunterlagen nicht ausreichend ersichtlich, hat der AN nach Auftragserteilung mit dem AG rechtzeitig über vorgesehene Farben und Tönungen im Detail Rücksprache zu halten.
Durch die Benutzung von Räumen als Unterkunft oder Baustofflager dürfen die Arbeiten anderer Gewerke nicht behindert werden.
Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Bauleitung.
Nach Aufforderung durch den AG sind benutzte Räume innerhalb von drei Werktagen besenrein zu räumen.
Strahlmittelrückstände sind auch aus dem umliegenden Verkehrsraum, Poren, Fugen u. dgl. sowie von den Gerüstböden zu entfernen.
Ergänzend zu Nr. 3.1.1 DIN 18363 hat der AN Bedenken anzumelden, wenn der Untergrund mit dem ausgeschriebenen Reinigungsverfahren nicht für das gewählte Beschichtungssystem vorbereitet werden kann.
Beschichtungsstoffe und -techniken müssen auf den Untergrund abgestimmt sein und den zu erwartenden oder ausgeschriebenen Beanspruchungen gerecht werden.
Sieht der AG in seinem Leistungsverzeichnis eine für den Untergrund ungeeignete Beschichtung vor, hat der AN Bedenken geltend zu machen.
Das gilt ergänzend zu Abschnitt 3.1.1 der DIN 18363.
Die im Leistungsverzeichnis vorgesehene Effektwirkung der Beschichtung (matt, halbmatt, seidenglänzend usw.) ist unbedingt einzuhalten.
Das eingebaute Material muss dem vorgelegten Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherrn sollte eingeholt werden.
Glas- und Aluminiumflächen sind bei Verwendung silikat- bzw. kalkhaltiger Beschichtungsstoffe durch Abkleben zu schützen.
Wenn möglich, sind vorhandene Dichtungen an Zargen, Türen, Fenstern u. dgl. vor den Arbeiten zu entfernen und anschließend wieder einzubauen, anderenfalls sind sie abzukleben. Das gilt in gleicher Weise für Beschläge. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten.
Beim Aus- und Einbau von Dichtungen ist zu gewährleisten (z. B. durch Nummerierung), dass sie an der ursprünglichen Stelle wieder eingebaut werden.
Abdeckungen von Schaltern, Steckdosen u. dgl. sind vor den Arbeiten soweit möglich abzunehmen, rückseitig zu kennzeichnen, sicher zu lagern und nach Beendigung der Arbeiten wieder einzubauen. Können einzelne Bauteile nicht vom AN ausgebaut werden, ist die Bauleitung zu informieren, damit diese ggf. den Ausbau und späteren Einbau durch den entsprechenden Fachunternehmer ausführen lässt oder alternativ der Abklebung statt eines Ausbaus zustimmt.
Mehrfache Beschichtung von Metallen kann von der Bauleitung in unterschiedlicher Tönung verlangt werden.
Falls Haustechnik-Leitungen zu beschichten sind, sind sie farblich entsprechend DIN 2403 - Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff - und DIN 2404 - Kennfarben für Heizungsrohrleitungen - zu kennzeichnen.
Ungeachtet dessen sind die Kennzeichnungen von Leitungen sowie Markierungshinweise vor Ausführung mit dem Architekten abzusprechen.
Restmaterial ist, sofern es nicht vom Auftraggeber ausdrücklich übernommen wird, zu entsorgen. Gleiches gilt für Verpackung, Behälter,
Abdeckmaterial u. dgl. Dabei sind die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall einzuhalten. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden
Nachweis verlangen.
Lagerfähiges Restmaterial ist dem AG für spätere Reparaturarbeiten zur Verfügung zu stellen.
Die Vorschriften über Sonderabfall sind einzuhalten. Der AG kann einen entsprechenden Nachweis verlangen.
Farbreste, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz unbedenklich sind, dürfen nicht in die Entwässerung des Gebäudes bzw. der Außenanlagen geschüttet werden.
Mit lösemittelhaltigen Abbeizmitteln entfernte Altanstriche gelten als Sonderabfall im Sinne der "TA Sonderabfall" und sind entsprechend zu entsorgen.
Fassadenbeschichtungen dürfen nicht bei starker Sonneneinstrahlung durchgeführt werden. Erforderlichenfalls ist in Absprache mit der Bauleitung eine Verschattung durch Planen o. ä. vorzunehmen.
Korrosionsgefährdete Teile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen zuvor beschichtet werden. Der Auftragnehmer hat diese Arbeiten nach Aufforderung durch die Bauleitung vorrangig auszuführen.
Einzelteile aus Holz, wie Scheuerleisten, Ortbretter u.a., erhalten die Schlussbeschichtung grundsätzlich erst nach dem Einbau.
Untergründe und Vorbehandlung
Alle zu beschichtenden Untergründe sind vom AN auf Eignung gemäß Nr. 3.1.1 DIN 18363, sowie auf nachfolgende Kriterien zu prüfen:
- nicht einwandfrei schließende Fenster und Türen, sofern sie beschichtet sind
- Bindemittelanreicherungen oder Schalölrückstände bei Betonflächen
- alkalische Reaktion des Untergrundes
- harzreiches, gerissenes oder astreiches Holz
- ungeeignete Grundanstriche sowie Unterrostungen bei Stahlbauteilen
- nicht beschichtbarer Untergrund
Falls in der Ausschreibung keine besonderen Angaben zur Mörtelqualität des Untergrundes gemacht werden, ist davon auszugehen, dass der Untergrund für die vorgesehene Beschichtung geeignet ist.
Oberflächenbeschaffenheit von Decken und Wänden:
Unter dem Begriff "glatt" sind folgende Flächen einzuordnen:
geglättete und geriebene Putzflächen, glatt gespachtelte Putzflächen, d.h. Flächen, bei denen höchstens an vereinzelten Stellen geringfügige Unebenheiten auftreten, glatte Sichtbetonflächen und Zementplatten, mit Raufaserpapier tapezierte Flächen u.ä. Untergründe.
Unter dem Begriff "rau" sind einzuordnen:
Kalk- und Zementputzflächen mit grobem Sandkorn, ungeputztes, jedoch bündig verfugtes Ziegel- und Kalksandsteinmauerwerk, schalungsraue Sichtbetonflächen mit geringen Schalungsgraten, strukturierte Anstriche, sandgefüllte Kunststoff-Dispersionsputze u.ä. Untergründe.
Unter dem Begriff "stark rau" sind einzuordnen:
stark profilierte Oberflächen von Spritzputz, Wabenputz, Rohbeton, Kunststeinbossen u. ä. Untergründe.
Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht nachteilig beeinflussen. Im Zweifel sind Proben an unsichtbarer Stelle vorzunehmen.
Absperrmittel dürfen die Wasserdampfdurchlässigkeit der nachfolgend vorgesehenen Beschichtungen nicht wesentlich verändern.
In Feuchträumen ist das Ausbessern kleiner Putzschäden nur mit gipsfreiem Mörtel bzw. Spachtelmassen vorzunehmen. Noch alkalisch reagierende Nachputzstellen sind mit Fluat zu neutralisieren.
Die Verwendung von Abbeizmitteln beinhaltet auch das gründliche Nachwaschen mit Wasser (bei alkalischen Mitteln) bzw. entsprechenden Lösungsmitteln (bei Fluiden). Holzteile müssen nach alkalischem Abbeizen vor der Weiterbehandlung trocken sein. Alle Abbeizmittel müssen frei von FCKW sein.
Bei Beschichtung von Beton ist auf das sichere Entfernen von Schalungstrennmittel-Rückständen zu achten. Im Zweifel ist der AG über das verwendete Trennmittel (reemulgierbar oder nicht, öl- oder wachshaltig) zu befragen und ggf. eine Benetzungsprobe durch den AN durchzuführen.
Bei glattem Sichtbeton sind die Luftporen durch eine alkalische Spachtelmasse zu schließen. Zementleim ist zur Vermeidung von Haarrissen zu entfernen.
Zu beschichtende Putzflächen sind vor der Grundierung mit einem Messingbesen abzukehren.
Porenbeton ist nur in trockenem Zustand zu beschichten. Die unmittelbare Beschichtung von Porenbeton für normale Anforderungen soll mit Beschichtungsstoffen - innen wie außen - auf der Basis von Acrylharz-Dispersion erfolgen. Sind andere Beschichtungen ausgeschrieben, muss ggf. eine Vorbehandlung erfolgen. Die Herstellerrichtlinien sowohl des Lieferanten von Porenbeton als auch die des Beschichtungsstoff-Herstellers sind in diesem Fall zwingend zu beachten. Das gilt entsprechend bei erhöhten Anforderungen an die Gestaltung, relativer Luftfeuchtigkeiten von über 70% über längere Zeit und chemischer Beanspruchung.
Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der AN Gewissheit über die Verträglichkeit der Stoffe zu verschaffen. Werden von ihm selbst Dichtstoffe verwendet, so sind sie grundsätzlich nicht zu überstreichen, sondern farblich entsprechend auszuwählen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage sollen nicht überstrichen werden, sie sind vorher abzukleben.
Kunststoffuntergründe sind grundsätzlich anzuschleifen, abzuwaschen und mit einem Haftmittler vorzubehandeln. Durch Aufladung angezogener Staub ist mit entsprechenden Mitteln im Rahmen der Reinigung zu entfernen.
Weiße maßhaltige Kunststoffbauteile im Außenbereich (Türen, Fenster) sollen nicht dunkel beschichtet werden.
Mörtelreste dürfen keinesfalls überstrichen werden, sie sind vollständig zu entfernen.
Sind Untergründe zu entkalken, so ist dazu die Verwendung eines speziellen Kalk-Entfernungsmittels vorgeschrieben.
Im Innenbereich sind bei Holzuntergründen Löcher und Risse mit einem der Beschichtung entsprechenden Holzkitt in passendem Farbton auszufüllen;
bei lasierenden Anstrichen ist zuvor eine Absprache mit der Bauleitung erforderlich. Letzteres gilt auch bei festgestellten Rissen im Außenbereich.
Bei der Vorbehandlung von Gipskartonplatten sind Papieroberflächen und Spachtelflächen zu behandeln.
Eisenteile in Fenstern, Türen u. dgl. sind bei Lasuren oder Kunststoff-Dispersions-Beschichtungen entsprechend vorzustreichen. Das gilt auch für nicht-korrosionsgeschützte Verbindungsmittel wie Nägel, Schrauben u. dgl.
Bei Stahlblech, Walzprofilen u. ä. umfasst das Reinigen auch das Entfernen einer etwa vorhandenen Walzhaut sowie von Öl, Fett oder Staub.
Strahlverfahren, auch Flammstrahlen, dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch den AG angewendet werden.
Preisinhalte
Zusätzlich zu Nr. 4.1 DIN 18363 gelten als Nebenleistung:
- Schutzmaßnahmen für den Personenverkehr durch Hinweisschilder oder Absperrungen im gewerksüblichen Umfang, Fußgängerüberwege aus Bohlen für nicht begehbare Flächen.
- Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist.
- Das Sichern von Außenwandbeschichtungen gegen Verschmutzung durch Spritzwasser von den Gerüsten.
- Bei Brandschutzbeschichtungen das Messen der Stahltemperatur (> 5 ¯C) und der relativen Luftfeuchtigkeit (< 80 %).
Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem AN überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Als Besondere Leistungen gelten in Erweiterung von Nr. 4.2 DIN 18363:
- Das Beiarbeiten schadhafter Holzteile mit spezieller Füllmasse (soweit technisch noch möglich).
- Das Abrunden von scharfen und gefasten Kanten bei Fenstern und Türen im Außenbereich.
- Das Beischleifen und Beispachteln an Übergängen zur Altbeschichtung.
- Das Verkitten von Fugen an Deckleisten, Übergängen von Füllung und Rahmen bei Türen und dgl.
- Das Ausbessern von Kittfasen.
- Der Voranstrich hinter Heizkörpern in Kleinflächen bis zur Größe der Heizkörper.
- Sonderbehandlung der Witterungsseite von Fassaden.
- Sonderbehandlung von Beschlägen und Befestigungen sowie Formstücken.
- Markierungen und Beschriftungen.
- Beschichtungen für besondere Beanspruchungen.
- Fugenabdichtungen.
- Besondere Maßnahmen bei Beschichtungen im Außenbereich, wenn die Temperaturen unter 5¯ und über 30¯C liegen.
Abrechnungshinweise
Flächen mit besonderer Profilierung sind gesondert zu erfassen.
Nr. 5.1.4 DIN 18363 ist so zu verstehen, dass sich das "zusammenhängend" auf den Zusammenhang unterschiedlicher Bauteile bezieht (z.B. Fensteröffnung über einer Nische), nicht für den Zusammenhang von Öffnungen untereinander. So ist z.B. eine gemeinsame Öffnung von Tür und Fenster bei Balkonen oder ein Eckfenster als eine Öffnung zu betrachten.
Brüstungen in ausgefachten Skelettbauten gelten nicht als Nische, sondern als Wandteil.
Die Beschichtung von Zäunen, Geländern, Gittern u.ä. umfasst auch ohne besondere Erwähnung auch die Beschichtung von Befestigungen, Stützen, Handläufen u. dgl..
Sonstige Angaben zur Bauausführung
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender weisungsbefugter Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung.
ZTV Maler- und Lackierarbeiten
01 Malerarbeiten Wohnungen (Haus 111)
01
Malerarbeiten Wohnungen (Haus 111)
01.__.010 Grundierung Wände Liefern und Auftragen einer verfestigenden und die Saugfähigkeit reduzierende Grundbeschichtung mit einem wasserverdünnbaren, lösemittel- und weichmacherfreien, emissionsarmen und schadstoffgeprüften Grundbeschichtungsstoff auf Acrylbasis.
Wandhöhe: bis 2,60 m
Oberflächen: Gipsputz, Gipskarton, Kalkzementputz
01.__.010
Grundierung Wände
1,720.00
m2
01.__.020 Grundierung Laibungen Grundbeschichtung wie vor, jedoch auf Fensterlaibungen.
Laibungstiefe bis 20 cm.
01.__.020
Grundierung Laibungen
134.00
lfdm
01.__.030 Grundierung Decken Grundierung wie vor, jedoch
auf den Deckenuntersichten.
Oberflächen: Gipskarton, Kalkzementputz, Stahlbeton
01.__.030
Grundierung Decken
617.00
m2
01.__.040 Spachtelung Wände, Q2 Spachtelung mit Dispersionsspachtel.
Qualitätsstufe: Q2
Untergrund auf Eignung, Trag- sowie
Haftfähigkeit prüfen.
Vollflächig Auftragen, und glätten mit
spritzbarem Füllspachtel auf Dispersionsbasis im
Innenbereich bis zur Glätte. Oberfläche nachschleifen.
Eventuelle Fehlstellen nachspachteln.
Bauteil: Wände
01.__.040
Spachtelung Wände, Q2
1,720.00
m2
01.__.050 Spachtelung Laibungen Q2 Spachtelung wie vor, jedoch
Bauteil: Laibungen
01.__.050
Spachtelung Laibungen Q2
134.00
lfdm
01.__.060 Spachtelung Decken Q2 Spachtelung wie vor, jedoch
Bauteil: Deckenuntersichten
01.__.060
Spachtelung Decken Q2
617.00
m2
01.__.070 Spachtelung Wände, Q3 Glattspachtelung, bis zur vollständigen Glättung mit
Dispersionsspachtel.
Qualitätsstufe: Q3
Untergrund auf Eignung, Trag- sowie
Haftfähigkeit prüfen.
Vollflächig Auftragen, und glätten mit
spritzbarem Füllspachtel auf Dispersionsbasis im
Innenbereich bis zur Glätte. Oberfläche nachschleifen.
Eventuelle Fehlstellen nachspachteln.
Schichtdicke ca. 3 mm pro Arbeitsgang
Ebenheitstoleranzen mit erhöhten Anforderungen nach DIN 18 202, Tab. 3, Zeile 7
Bauteil: Wände, Teilflächen gemäß Absprache mit der Bauleitung
01.__.070
Spachtelung Wände, Q3
O
1,720.00
m2
01.__.080 Spachtelung Laibungen Q3 Spachtelung wie vor, jedoch
Bauteil: Laibungen
01.__.080
Spachtelung Laibungen Q3
O
134.00
lfdm
01.__.090 Spachtelung Decken Q3 Spachtelung wie vor, jedoch
Bauteil: Deckenuntersichten
01.__.090
Spachtelung Decken Q3
O
617.00
m2
01.__.100 Raufaser tapezieren Wände Raufasertapete tapezieren auf Stoß mit gebrauchsfertigem, transparentem, lösemittel- und weichmacherfreiem, emissionsarmen und schadstoffgeprüften Dispersionskleber, auf tragfähigem Untergrund.
Wandhöhe: bis 2,60 m
01.__.100
Raufaser tapezieren Wände
1,720.00
m2
01.__.110 Raufaser tapezieren Laibungen Raufaser tapezieren wie vor, jedoch auf Fensterlaibungen.
Laibungstiefe bis 20 cm.
01.__.110
Raufaser tapezieren Laibungen
134.00
lfdm
01.__.120 Raufaser tapezieren Decken Raufaser tapezieren wie vor, jedoch
auf Deckenuntersichten.
Wandhöhe: bis 2,60 m
01.__.120
Raufaser tapezieren Decken
617.00
m2
01.__.130 Anstrich Wände Auftragen einer gut deckenden, matten, Zwischen- und Schlussbeschichtung mit einer lösemittel- und weichmacherfreien, emissionsarmen und schadstoffgeprüften Innendispersionsfarbe, Nassabriebklasse 3 nach DIN EN 13300.
Wandhöhe: bis 2,60 m
Farbton weiß, bzw. RAL nach Wahl des AG.
01.__.130
Anstrich Wände
1,720.00
m2
01.__.140 Anstrich Laibungen Anstrich wie vor, jedoch auf Fensterlaibungen.
Laibungstiefe bis 20 cm.
01.__.140
Anstrich Laibungen
134.00
lfdm
01.__.150 Anstrich Decken Auftragen einer gut deckenden, matten Zwischen- und Schlussbeschichtung wie vor, jedoch
auf den Deckenuntersichten
Raumhöhe: bis 2,60 m
Farbton weiß, bzw. RAL nach Wahl des AG.
01.__.150
Anstrich Decken
617.00
m2
01.__.160 Stahlzargen grundiert, innen, lackieren 0,635 bis 0,885 x 2,135 m - Untergrundvorbehandlung: Vorhandene Grundierung auf Eignung, Trag- und Haftfähigkeit prüfen. Nicht tragfähige Anstrichteile entfernen und Schadstellen entrosten (Oberflächenvorbereitungsgrad St 2).
Grundierte Flächen gründlich anschleifen und säubern.
Schadstellen mit Haftgrund grundieren.
- Zwischenanstrich
- Schlussanstrich
Bauteil: Stahlumfassungszarge
Farbe: RAL nach Wahl des AG
Abmessungen: 0,635 bis 0,885 x 2,135 m
01.__.160
Stahlzargen grundiert, innen, lackieren 0,635 bis 0,885 x 2,135 m
54.00
Stck
01.__.170 Stahlzargen grundiert, innen, lackieren 1,01 bis 1,125x2,135 m - Untergrundvorbehandlung: Vorhandene Grundierung auf Eignung, Trag- und Haftfähigkeit prüfen. Nicht tragfähige Anstrichteile entfernen und Schadstellen entrosten (Oberflächenvorbereitungsgrad St 2).
Grundierte Flächen gründlich anschleifen und säubern.
Schadstellen mit Haftgrund grundieren.
- Zwischenanstrich
- Schlussanstrich
Bauteil: Stahlumfassungszarge
Farbe: RAL nach Wahl des AG, stark getönt
Abmessungen: 1,01 bis 1,125 x 2,135 m
01.__.170
Stahlzargen grundiert, innen, lackieren 1,01 bis 1,125x2,135 m
O
1.00
Stck
01.__.180 Anstrich Heizungsrohrleitungen Heizungsrohrleitungen vorbereiten, grundieren und 2x mit Heizkörperlack streichen.
Farbton: weiß
Durchmesser: bis 20 mm
01.__.180
Anstrich Heizungsrohrleitungen
116.00
lfdm
01.__.190 Acrylfugen Anschlussfugen zu angrenzenden Bauteilen mit Acryl versiegeln.
Farbton: nach Wahl des AG.
01.__.190
Acrylfugen
1,020.00
lfdm
01.__.200 Fugenverschluss an Sockelleiste oben Fugenverschluss zwischen Wand und Sockelleiste mit dauerelastischen Acryl-Fugenmasse.
Farbton: weiß
01.__.200
Fugenverschluss an Sockelleiste oben
660.00
lfdm
Stundenlohn
Stundenlohn
Hinweis Stundenlohn Im Stundenlohn sind Arbeiten nur auf besondere Anordnung des AG auszuführen.
Ansprüche aus Mehr- und Minderleistungen oder wegen Fortfall der Pos. können nicht gestellt werden.
Geleistete Lohnstunden werden vergütet mit den angebotenen Verrechnungssätzen, in die alle Lohn- und Gehaltskosten und Gemeinkostenanteile einschl. der Sozialkassenbeiträge und vermögenswirksamen Leistungen sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten einzurechnen sind.
Hinweis Stundenlohn
01.__.210 Stundenlohnarbeiten Stundenverrechnungssatz für einen Facharbeiter.
01.__.210
Stundenlohnarbeiten
O
20.00
h
02 Malerarbeiten Wohnungen (Haus 111a)
02
Malerarbeiten Wohnungen (Haus 111a)
02.__.010 Grundierung Wände Liefern und Auftragen einer verfestigenden und die Saugfähigkeit reduzierende Grundbeschichtung mit einem wasserverdünnbaren, lösemittel- und weichmacherfreien, emissionsarmen und schadstoffgeprüften Grundbeschichtungsstoff auf Acrylbasis.
Wandhöhe: bis 2,60 m
Oberflächen: Gipsputz, Gipskarton, Kalkzementputz
02.__.010
Grundierung Wände
393.00
m2
02.__.020 Grundierung Laibungen Grundbeschichtung wie vor, jedoch auf Fensterlaibungen.
Laibungstiefe bis 20 cm.
02.__.020
Grundierung Laibungen
35.00
lfdm
02.__.030 Grundierung Decken Grundierung wie vor, jedoch
auf den Deckenuntersichten.
Oberflächen: Gipskarton, Kalkzementputz, Stahlbeton
02.__.030
Grundierung Decken
149.00
m2
02.__.040 Spachtelung Wände, Q2 Spachtelung mit Dispersionsspachtel.
Qualitätsstufe: Q2
Untergrund auf Eignung, Trag- sowie
Haftfähigkeit prüfen.
Vollflächig Auftragen, und glätten mit
spritzbarem Füllspachtel auf Dispersionsbasis im
Innenbereich bis zur Glätte. Oberfläche nachschleifen.
Eventuelle Fehlstellen nachspachteln.
Bauteil: Wände
02.__.040
Spachtelung Wände, Q2
393.00
m2
02.__.050 Spachtelung Laibungen Q2 Spachtelung wie vor, jedoch
Bauteil: Laibungen
02.__.050
Spachtelung Laibungen Q2
35.00
lfdm
02.__.060 Spachtelung Decken Q2 Spachtelung wie vor, jedoch
Bauteil: Deckenuntersichten
02.__.060
Spachtelung Decken Q2
149.00
m2
02.__.070 Spachtelung Wände, Q3 Glattspachtelung, bis zur vollständigen Glättung mit
Dispersionsspachtel.
Qualitätsstufe: Q3
Untergrund auf Eignung, Trag- sowie
Haftfähigkeit prüfen.
Vollflächig Auftragen, und glätten mit
spritzbarem Füllspachtel auf Dispersionsbasis im
Innenbereich bis zur Glätte. Oberfläche nachschleifen.
Eventuelle Fehlstellen nachspachteln.
Schichtdicke ca. 3 mm pro Arbeitsgang
Ebenheitstoleranzen mit erhöhten Anforderungen nach DIN 18 202, Tab. 3, Zeile 7
Bauteil: Wände, Teilflächen gemäß Absprache mit der Bauleitung
02.__.070
Spachtelung Wände, Q3
O
393.00
m2
02.__.080 Spachtelung Laibungen Q3 Spachtelung wie vor, jedoch
Bauteil: Laibungen
02.__.080
Spachtelung Laibungen Q3
O
35.00
lfdm
02.__.090 Spachtelung Decken Q3 Spachtelung wie vor, jedoch
Bauteil: Deckenuntersichten
02.__.090
Spachtelung Decken Q3
O
149.00
m2
02.__.100 Raufaser tapezieren Wände Raufasertapete tapezieren auf Stoß mit gebrauchsfertigem, transparentem, lösemittel- und weichmacherfreiem, emissionsarmen und schadstoffgeprüften Dispersionskleber, auf tragfähigem Untergrund.
Wandhöhe: bis 2,60 m
02.__.100
Raufaser tapezieren Wände
393.00
m2
02.__.110 Raufaser tapezieren Laibungen Raufaser tapezieren wie vor, jedoch auf Fensterlaibungen.
Laibungstiefe bis 20 cm.
02.__.110
Raufaser tapezieren Laibungen
35.00
lfdm
02.__.120 Raufaser tapezieren Decken Raufaser tapezieren wie vor, jedoch
auf Deckenuntersichten.
Wandhöhe: bis 2,60 m
02.__.120
Raufaser tapezieren Decken
149.00
m2
02.__.130 Anstrich Wände Auftragen einer gut deckenden, matten, Zwischen- und Schlussbeschichtung mit einer lösemittel- und weichmacherfreien, emissionsarmen und schadstoffgeprüften Innendispersionsfarbe, Nassabriebklasse 3 nach DIN EN 13300.
Wandhöhe: bis 2,60 m
Farbton weiß, bzw. RAL nach Wahl des AG.
02.__.130
Anstrich Wände
393.00
m2
02.__.140 Anstrich Laibungen Anstrich wie vor, jedoch auf Fensterlaibungen.
Laibungstiefe bis 20 cm.
02.__.140
Anstrich Laibungen
35.00
lfdm
02.__.150 Anstrich Decken Auftragen einer gut deckenden, matten Zwischen- und Schlussbeschichtung wie vor, jedoch
auf den Deckenuntersichten
Raumhöhe: bis 2,60 m
Farbton weiß, bzw. RAL nach Wahl des AG.
02.__.150
Anstrich Decken
149.00
m2
02.__.160 Stahlzargen grundiert, innen, lackieren 0,635 bis 0,885 x 2,135 m - Untergrundvorbehandlung: Vorhandene Grundierung auf Eignung, Trag- und Haftfähigkeit prüfen. Nicht tragfähige Anstrichteile entfernen und Schadstellen entrosten (Oberflächenvorbereitungsgrad St 2).
Grundierte Flächen gründlich anschleifen und säubern.
Schadstellen mit Haftgrund grundieren.
- Zwischenanstrich
- Schlussanstrich
Bauteil: Stahlumfassungszarge
Farbe: RAL nach Wahl des AG
Abmessungen: 0,635 bis 0,885 x 2,135 m
02.__.160
Stahlzargen grundiert, innen, lackieren 0,635 bis 0,885 x 2,135 m
15.00
Stck
02.__.170 Stahlzargen grundiert, innen, lackieren 1,01 bis 1,125x2,135 m - Untergrundvorbehandlung: Vorhandene Grundierung auf Eignung, Trag- und Haftfähigkeit prüfen. Nicht tragfähige Anstrichteile entfernen und Schadstellen entrosten (Oberflächenvorbereitungsgrad St 2).
Grundierte Flächen gründlich anschleifen und säubern.
Schadstellen mit Haftgrund grundieren.
- Zwischenanstrich
- Schlussanstrich
Bauteil: Stahlumfassungszarge
Farbe: RAL nach Wahl des AG, stark getönt
Abmessungen: 1,01 bis 1,125 x 2,135 m
02.__.170
Stahlzargen grundiert, innen, lackieren 1,01 bis 1,125x2,135 m
O
1.00
Stck
02.__.180 Anstrich Heizungsrohrleitungen Heizungsrohrleitungen vorbereiten, grundieren und 2x mit Heizkörperlack streichen.
Farbton: weiß
Durchmesser: bis 20 mm
02.__.180
Anstrich Heizungsrohrleitungen
1.00
lfdm
02.__.190 Acrylfugen Anschlussfugen zu angrenzenden Bauteilen mit Acryl versiegeln.
Farbton: nach Wahl des AG.
02.__.190
Acrylfugen
247.00
lfdm
02.__.200 Fugenverschluss an Sockelleiste oben Fugenverschluss zwischen Wand und Sockelleiste mit dauerelastischen Acryl-Fugenmasse.
Farbton: weiß
02.__.200
Fugenverschluss an Sockelleiste oben
157.00
lfdm
Stundenlohn
Stundenlohn
Hinweis Stundenlohn Im Stundenlohn sind Arbeiten nur auf besondere Anordnung des AG auszuführen.
Ansprüche aus Mehr- und Minderleistungen oder wegen Fortfall der Pos. können nicht gestellt werden.
Geleistete Lohnstunden werden vergütet mit den angebotenen Verrechnungssätzen, in die alle Lohn- und Gehaltskosten und Gemeinkostenanteile einschl. der Sozialkassenbeiträge und vermögenswirksamen Leistungen sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten einzurechnen sind.
Hinweis Stundenlohn
02.__.210 Stundenlohnarbeiten Stundenverrechnungssatz für einen Facharbeiter.
02.__.210
Stundenlohnarbeiten
O
20.00
h
03 Malerarbeiten Keller
03
Malerarbeiten Keller
03.__.010 Grundierung Wände Liefern und Auftragen einer verfestigenden und Saugfähigkeit reduzierenden Grundbeschichtung mit einem wasserverdünnbaren, lösemittel- und weichmacherfreien, emissionsarmen und schadstoffgeprüften Grundbeschichtungsstoff auf Acrylbasis.
Wandhöhe: bis 2,50 m
Oberflächen: KS-Mauerwerk, Stahlbeton, tlw.Dämmplatten
03.__.010
Grundierung Wände
O
450.00
m2
03.__.020 Grundierung Decken Grundierung wie vor, jedoch
auf den Deckenuntersichten.
03.__.020
Grundierung Decken
O
170.00
m2
03.__.030 Anstrich Wände Auftragen einer gut deckenden, matten, Zwischen- und Schlussbeschichtung mit einer lösemittel- und weichmacherfreien, emissionsarmen und schadstoffgeprüften Innendispersionsfarbe,
Nassabriebklasse 2 nach DIN EN 13300.
Wandhöhe: bis 2,50 m
Oberflächen: KS-Mauerwerk, Stahlbeton, tlw.Dämmplatten
Farbton weiß
03.__.030
Anstrich Wände
O
450.00
m2
03.__.040 Anstrich Decken Auftragen einer gut deckenden, matten, Zwischen- und Schlussbeschichtung wie vor, jedoch
auf den Deckenuntersichten
03.__.040
Anstrich Decken
O
170.00
m2
03.__.050 Anstrich sonstige Rohrleitungen Sonstige Rohrleitungen streichen (Gas, Wasser etc.)
03.__.050
Anstrich sonstige Rohrleitungen
O
50.00
lfdm
03.__.060 Stahlzargen grundiert, innen, lackieren bis 0,885x2,01 m - Untergrundvorbehandlung: Vorhandene Grundierung auf Eignung, Trag- und Haftfähigkeit prüfen. Nicht tragfähige Anstrichteile entfernen und Schadstellen entrosten (Oberflächenvorbereitungsgrad St 2).
Grundierte Flächen gründlich anschleifen und säubern.
Schadstellen mit Haftgrund grundieren.
- Zwischenanstrich
- Schlussanstrich
Bauteil: Stahlumfassungszarge
Farbe: RAL nach Wahl des AG, getönt
Abmessungen: bis ca. 0,885 x 2,01 m
03.__.060
Stahlzargen grundiert, innen, lackieren bis 0,885x2,01 m
O
5.00
Stck
03.__.070 Stahlzargen grundiert, innen, lackieren 1,01 bis 1,125x2,01 m - Untergrundvorbehandlung: Vorhandene Grundierung auf Eignung, Trag- und Haftfähigkeit prüfen. Nicht tragfähige Anstrichteile entfernen und Schadstellen entrosten (Oberflächenvorbereitungsgrad St 2).
Grundierte Flächen gründlich anschleifen und säubern.
Schadstellen mit Haftgrund grundieren.
- Zwischenanstrich
- Schlussanstrich
Bauteil: Stahlumfassungszarge
Farbe: RAL nach Wahl des AG, getönt
Abmessungen: 1,01 bis 1,125 x 2,01 m
03.__.070
Stahlzargen grundiert, innen, lackieren 1,01 bis 1,125x2,01 m
O
1.00
Stck
03.__.080 Stahltür grundiert innen, lackieren - Untergrundvorbehandlung: Vorhandene Grundierung auf Eignung, Trag- und Haftfähigkeit prüfen. Nicht tragfähige Anstrichteile entfernen und Schadstellen entrosten (Oberflächenvorbereitungsgrad St 2).
Grundierte Flächen gründlich anschleifen und säubern. Schadstellen mit Haftgrund grundieren.
- Zwischenanstrich
- Schlussanstrich
Bauteil: Stahltürblatt, beidseidtig, einschl. Umfassungszarge
Farbe: RAL nach Wahl des AG, getönt
Abmessungen: ca. 1,01 x 2,01 m
03.__.080
Stahltür grundiert innen, lackieren
O
1.00
Stck
Bodenbeschichtung Kellerbereich Bodenbeschichtung Kellerbereich
Bodenbeschichtung Kellerbereich
03.__.090 Untergrundvorbehandlung Sinter- und minderfeste Schichten sowie haftungsfeindliche Substanzen restlos entfernen. Bodenflächen ausreichend aufrauen.
Untergrund: Stahlbetonsohle (alt)
Ausführungsart nach Wahl des AN (kugelstrahlen, strahlen mit festen Strahlmitteln oder diamantschliefen), passend zur nachfolgenden Bodenbeschichtung.
gewählte Ausführungsart:..............................
(vom Bieter einzutragen)
03.__.090
Untergrundvorbehandlung
O
170.00
m2
03.__.100 Grundierung Untergrund auf Eignung, Trag- sowie Haftfähigkeit prüfen. Fläche säubern.
Grundanstrich saugfähiger Flächen innen, ca. 5-10 % wasserverdünnt.
Fabrikat: Sika Floor
(oder gleichwertiger Art)
03.__.100
Grundierung
O
170.00
m2
03.__.110 Beschichtung Boden Kellerbereich bestehend aus
- Zwischenanstrich
- Schlussanstrich
Standardfarbton: RAL 7030 oder RAL 7032 bzw. nach Wahl des AG.
Fabrikat: Sika Floor
(oder gleichwertiger Art)
03.__.110
Beschichtung Boden Kellerbereich
O
170.00
m2
03.__.120 Beschichtung Sockel Kellerbereich Beschichtung Boden wie vor, jedoch
als umlaufender Sockelstreifen, h= ca. 10 cm.
03.__.120
Beschichtung Sockel Kellerbereich
O
200.00
lfdm
04 Malerarbeiten Treppenhaus
04
Malerarbeiten Treppenhaus
04.__.010 Grundierung Wände Liefern und Auftragen einer verfestigenden und Saugfähigkeit reduzierenden Grundbeschichtung mit einem wasserverdünnbaren, lösemittel- und weichmacherfreien, emissionsarmen und schadstoffgeprüften Grundbeschichtungsstoff auf Acrylbasis.
Wandhöhe: bis 2,90 m
Oberflächen: Gipsputz, Kalkzementputz
Kalkulation einschl. ggfls. erf. Innengerüst.
04.__.010
Grundierung Wände
101.00
m2
04.__.020 Grundierung Decken Grundierung wie vor, jedoch
auf den Deckenuntersichten.
Oberflächen: Gipskarton, Kalkzementputz, Stahlbeton
04.__.020
Grundierung Decken
37.00
m2
04.__.030 Spachtelung Wände Q3 Glattspachtelung, bis zur vollständigen Glättung mit
Dispersionsspachtel.
Qualitätsstufe: Q3
Untergrund auf Eignung, Trag- sowie
Haftfähigkeit prüfen.
Vollflächig Auftragen, und glätten mit
spritzbarem Füllspachtel auf Dispersionsbasis im
Innenbereich bis zur Glätte. Oberfläche nachschleifen.
Eventuelle Fehlstellen nachspachteln.
Schichtdicke ca. 3 mm pro Arbeitsgang
Ebenheitstoleranzen mit erhöhten Anforderungen nach DIN 18 202, Tab. 3, Zeile 7
Bauteil: Wände, Teilflächen gemäß Absprache mit der Bauleitung
Kalkulation einschl. ggfls. erf. Innengerüst.
04.__.030
Spachtelung Wände Q3
101.00
m2
04.__.040 Spachtelung Decken Q3 Spachtelung wie vor, jedoch
Bauteil: Deckenuntersichten, Teilflächen
04.__.040
Spachtelung Decken Q3
37.00
m2
04.__.050 Raufaser tapezieren Wände Raufasertapete tapezieren auf Stoß mit gebrauchsfertigem, transparentem, lösemittel- und weichmacherfreiem, emissionsarmen und schadstoffgeprüften Dispersionskleber, auf tragfähigem Untergrund.
Wandhöhe: bis 2,60 m
04.__.050
Raufaser tapezieren Wände
101.00
m2
04.__.060 Raufaser tapezieren Decken Raufaser tapezieren wie vor, jedoch
auf Deckenuntersichten.
Wandhöhe: bis 2,60 m
04.__.060
Raufaser tapezieren Decken
37.00
m2
04.__.070 Anstrich Wände (Latex) Auftragen einer gut deckenden, matten, Zwischen- und Schlussbeschichtung mit einer lösemittel- und weichmacherfreien, emissionsarmen und schadstoffgeprüften Latexfarbe,
Nassabriebklasse 2 nach DIN EN 13300.
Wandhöhe: bis 2,90 m
Kalkulation einschl. ggfls. erf. Innengerüststellung.
Farbton weiß, bzw. RAL nach Wahl des AG.
Der Schlußanstrich erfolgt erst nach Bezug der Wohnungen durch die Mieter. Die zusätzliche Anfahrt ist hier mit zu berücksichtigen.
04.__.070
Anstrich Wände (Latex)
101.00
m2
04.__.080 Anstrich Decken (Dispersion) Auftragen einer gut deckenden, matten, Zwischen- und Schlussbeschichtung wie vor, jedoch
- Dispersionfarbe
- auf den Deckenuntersichten
04.__.080
Anstrich Decken (Dispersion)
37.00
m2
04.__.090 Zulage Treppenbereiche Zulage für Treppenbereiche bearbeiten. Wand, Decke, Treppenuntersichten und -wangen
für alle aufgrund der baulichen Erschwernisse erforderlichen Zusatzarbeiten.
Einschl. der erforderlichen Gerüstarbeiten.
1 Treppenhaus, vom KG bis DG
04.__.090
Zulage Treppenbereiche
L
1.00
psch
04.__.100 Beschichtung,Geländer,Stahl, innen Beschichtung auf Stahl-Treppengeländer im Innenbereich,
bestehend aus Ober- und Untergurt, senkrechten Stäben (e= ca. 12 cm), Flachstahl,
deckend, als Kunstharzbeschichtung.
Einschl. vorbereiten, grundieren
Zwischenbeschichtung, Endbeschichtung
Untergrund: Altbeschichtung
Farbton: RAL nach Wahl des AG, dunkel getönt
Abrechnungseinheit ist lfdm Geländer, H= ca. 1,00 m
04.__.100
Beschichtung,Geländer,Stahl, innen
14.00
lfdm
04.__.110 Anstrich Heizungsrohrleitungen Heizungsrohrleitungen vorbereiten, grundieren und 2x mit Heizkörperlack streichen.
Farbton: weiß
Durchmesser: bis 20 mm
04.__.110
Anstrich Heizungsrohrleitungen
O
1.00
lfdm
04.__.120 Acrylfugen Anschlussfugen zu angrenzenden Bauteilen mit Acryl versiegeln.
Farbton: nach Wahl des AG.
04.__.120
Acrylfugen
100.00
lfdm
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