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Text Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen:
Planung / Bauablauf:
Es wird von einer Gesamtbauzeit von ca. 10 Monaten ausgegangen.
Der AN gewährleistet, den vorgegebenen Zeitrahmen für die Ausführung der im folgenden Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Arbeiten einzuhalten:
Hierzu wird ein Mitarbeiterstamm von ......... Personen (erforderliche Angabe AN) für dieses Bauvorhaben eingeteilt.
Örtlichkeit und Besichtigung:
Vor Abgabe des Angebotes ist die Örtlichkeit zu besichtigen. Der AN hat sich über Art und Umfang der auszuführenden Leistungen auf der Baustelle zu informieren, insbesondere auch bei den zuständigen Ämtern und Stellen in Bezug auf den Verlauf von Leitungen und sonstige, evtl. die Bauausführung beeinträchtigenden Gegebenheiten.
Mehrkosten aufgrund von Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten können nicht geltend gemacht werden.
Vergütung - Abrechnung:
Sämtliche Positionen sind, sofern in den Einzelpositionen nichts anderes ausgeschrieben, in fix und fertiger Arbeit, einschl. Lieferung sämtlicher Materialien einschl. Antransport, Gestellung und Abtransport sämtlicher Hilfsmittel anzubieten.
Das Einrichten und Räumen der Baustelle, einschl. Vorhalten der Baustelleneinrichtung für die eigenen Arbeiten für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, einschl. der notwendigen Hebe- und Transportwerkzeuge ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Eine Pauschalisierung der im folgenden Leistungsverzeichnis enthaltenen Arbeiten ist beabsichtigt !
Ausführungsunterlagen, Baumaße:
Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen werden dem AN - sofern er nicht zur Erstellung der Ausführungsunterlagen nach Vertrag verpflichtet ist - vom AG nach Baufortschritt übergeben. Soweit erforderlich, ist der AN verpflichtet, vom AG diese Unterlagen unverzüglich schriftlich anzufordern.
Der AN ist verpflichtet, vor Beginn der Ausführung der Leistungen die Ausführungsunterlagen der Architekten, Ingenieure und Sonderfachleute zu prüfen und evtl. Unstimmigkeiten oder Unklarheiten mit dem AG zu klären.
Alle Maße sind auf der Baustelle zu prüfen und vom AN verantwortlich auf der Baustelle zu nehmen, auch wenn dies nicht ausdrücklich auf den Plänen vermerkt ist. In den Zeichnungen / Leistungsbeschreibungen festgestellte Maßdifferenzen sind der Bauleitung zu melden.
Ausführung:
Soweit bauseitige Leistungen ausgeführt werden bzw. erforderlich werden, die zur Vertragserfüllung des AN notwendig sind, wird der AN diese dem AG schriftlich unter Berücksichtigung eines angemessenen Vorbereitungszeitraumes detailliert in Art und Umfang angeben und sich nach deren Ausführung überzeugen, dass sie fach- und termingerecht ausgeführt wurden. Soweit der AN hierfür Pläne und Unterlagen benötigt, wird sie der AG nach rechtzeitiger vorheriger schriftlicher Anforderung dem AN zur Verfügung stellen.
Sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen, die mit der Ausführung der Leistungen erforderlich werden, hat der AN zu treffen. Falls der AN fremde Gerüste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu prüfen, ob sie für seine Zwecke geeignet sind. Vorhandene Schutzabdeckungen und Geländer o.ä., die zur Durchführung der Arbeiten vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäss herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Massnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden.
Der AN hat die von ihm ausgeführten Leistungen bis zur Abnahme vor Beschädigungen, Diebstahl, Winterschäden und Grundwasser zu schützen, ferner Eis und Schnee zu beseitigen.
Sauberhaltung der Baustelle:
Der AN ist verpflichtet, ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und mindestens einmal in der Woche den durch seine Leistungen entstandenen Schmutz, Schutt und Abfall (z.B. Frühstücksabfall, Verpackungsmaterial, Schutt bis 1cbm) entsprechend den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf eigene Kosten zu beseitigen. Der Arbeitsbereich ist mind. wöchentlich besenrein zu hinterlassen. Nach Fertigstellung der Leistungen sind sowohl Lager- als auch Arbeitsplätze und die Baustelle zu räumen und in sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
Die Verfahrensweise bei Verstößen wird im Rahmen der Vergabeverhandlung erörtert und vereinbart.
Baubesprechung:
Der AN ist verpflichtet, einmal wöchentlich auf der Baustelle an allgemeinen Baubesprechungen teilzunehmen (nach Absprache mit der Bauleitung).
Beim unentschuldigten Fernbleiben bzw. Fernbleiben ohne Zustimmung der AG-Bauleitung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,- brutto fällig. Diese gilt für jeden Baubesprechungstermin gesondert.
Sonstiges:
Für alle Unterlagen des AG, seiner Architekten und Sonderfachleute etc., die der AN im Zusammenhang mit der Ausführung des Bauvorhabens erhält, besteht Urheberschutz nach den gesetzlichen Bestimmungen, ohne dass in den Unterlagen hierauf nocheinmal gesondert hingewiesen wird.
Der AN ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung ihm übergebene und von ihm für dieses Bauvorhaben erstellte Unterlagen, Zeichnungen, Pläne etc. anderweitig zu verwenden.
Veröffentlichungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung des AG zulässig.
Arbeits- und Unfallschutz:
Die Arbeiten sind entsprechend der Baustellen-VO durchzuführen.
Sämtliche Arbeits- und Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten, darüber hinaus hat der AN für seine Arbeiten folgendes ständig bereit zu halten:
- Notfalltelefon
- Feuerlöscher
- Erste-Hilfe-Material
- ausgebildeter Ersthelfer (namentliche Benennung vor Arbeitsbeginn).
Ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator wird vom Bauherrn beauftragt, seinen Angaben ist Folge zu leisten.
Baustrom-Bauwasser-Bautoilette:
Für alle am Bau beschäftigten Firmen stellt der AG zur Verfügung:
- Bauwasseranschluss
- Baustromanschluss
- Baustellen-WC
Das Heranbringen der Versorgungseinrichtungen ab der bauseits gestellten Entnahmestelle bis zur Verwendungsstelle ist Sache des AN.
Für die Kosten des Versorgungseinrichtungen behält der AG einen pauschalen Betrag von 0,40 % der Bruttoabechnungssumme ein.
Die Abrechnung der Verbrauchskosten der Folgewerke ist Sache des AN.
Bauwesenversicherung:
Für das Objekt wird eine Bauwesenversicherung vom AG abgeschlossen. Der AN zahlt dafür eine pauschalen Betrag von 0,15 % der Bruttoabrechnungssumme.
Bauschild:
Für die Kosten des Bauschildes behält der AG einen pauschalen Betrag von 0,10 % der Bruttoabechnungssumme ein.
Gewährleistung:
Die Parteien vereinbaren eine Verjährungsfrist für Mängelansprüche von 5 Jahren, für Abdichtungsarbeiten sowie WU-Betonbauteile 10 Jahre.
Sicherheitsleistung:
Der AN hat dem AG bei Vertragsabschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme zu übergeben.
Vertrag:
Vertragsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt.
Versicherungsschutz:
Die Haftpflichtversicherung des Bieters besteht bei:
...........................................................
Deckungssumme bei Personenschäden:
.......................................................................EUR
Deckungssumme bei Sachschäden:
.......................................................................EUR
(erforderliche Angaben AN)
Text Allgemeine Vorbemerkungen
Text Baubeschreibung Baubeschreibung
Das hier beschriebene Bauvorhaben befindet sich in der Hannoverschen Straße 111 in Bremen-Hemelingen.
Es handelt sich um die Brandschadensanierung nach einem Wohnungsbrand in der 1. Etage im Haus 111; das Nachbargebäude 111a wurde in Teilbereichen ebenfalls beschädigt und die angrenzenden Wohnungen gehören ebenfalls zur Sanierungsmaßnahme.
Das Gebäude 111 ist Teil einer größeren Wohnanlage mit mehreren Gebäudeteilen, Gewerbeeinheiten sowie einer Garagenanlage.
Die Gebäude wurden konventionell gemauert, die Decke über EG ist betoniert, in den oberen Geschossen wurde eine Holzbalkendecke eingebaut.
Das Dachgeschoss ist als Satteldach ausgeführt.
Das Gebäude 111 besteht aus 1 Kellergeschoss, 2 Vollgeschossen und 1 Dachgeschoss. Es befinden sich jeweils 4 Wohnungen auf jeder Etage. Insgesamt 12 Wohneinheiten.
Im Kellergeschoss befindet sich die Heizungsanlage für den gesamten Baukomplex sowie die Abstellräume für die Wohnungen.
Die Wohnungen im Erdgeschoss verfügen teilweise über eine Terrasse, im Obergeschoss verfügen die Wohnungen teilweise über einen Balkon; im Dachgeschoss sind keine Balkone vorhanden.
Im Zuge der Erstmaßnahmen wurde das Gebäude komplett entkernt, der Dachstuhl erneuert und die Fenster ausgetauscht.
Baugrundstück / Lagebeschreibung
Bestehende Situation:
Es werden keine Lagerräume für Materialien und keine Mitarbeiter-Aufenthaltsräume vom AG zur Verfügung gestellt. Falls diese benötigt werden, sind sie auf einem mit der Bauleitung abzustimmenden Platz im Außenraum aufzustellen, dies gilt insbesondere auch für die im Bauablauf später arbeitenden Ausbaugewerke. Während des Bauablaufs ist mit Umlagerungen zu rechnen.
Text Baubeschreibung
Text beigefügte Unterlagen Anlagenverzeichnis:
mit desem Leistungsverzeichnis übergebene Unterlagen:
2. Grundrisse
3. Lageplan
4. Gebäudeschnitt
6. Bautechnische Stellungnahme des Ing.-Büros KTC
Die vorgenannten Unterlagen sind zu beachten und werden Vertragsbestandteil.
Text beigefügte Unterlagen
Text beigefügte Unterlagen Anlagenverzeichnis:
mit desem Leistungsverzeichnis übergebene Unterlagen:
2. Grundrisse
3. Lageplan
4. Gebäudeschnitt
6. Bautechnische Stellungnahme des Ing.-Büros KTC
Die vorgenannten Unterlagen sind zu beachten und werden Vertragsbestandteil.
Text beigefügte Unterlagen
ZTV Fliesenarbeiten ZTV Fliesenarbeiten
Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18352 - Fliesen- und Plattenarbeiten.
Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen:
ATV/DIN 18336 - Abdichtungsarbeiten
Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken.
Zusätzlich zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten:
DIN EN 1347 - Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten - Bestimmung der Benetzungsfähigkeit
DIN EN 12808 - Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten
DIN EN 13888 - Fugenmörtel für Fliesen und Platten - Definitionen und Festlegungen
Zu beachten sind außerdem folgende Technische Regeln:
Merkblätter des Fachverbandes Deutsches Fliesengewerbe im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB):
- Hinweise für die Ausführung von Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich
- Mechanisch hochbelastbare keramische Bodenbeläge
- Belagskonstruktionen mit keramischen Fliesen und Platten außerhalb von Gebäuden
- Putz und Trockenbau in Feuchträumen mit Bekleidung aus keramischen Fliesen und Platten oder Naturwerksteinen
- Keramische Fliesen und Platten, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf calciumsulfatgebundenen Estrich
- Keramische Fliesen und Platten, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf beheizten zementgebundenen Fußbodenkonstruktionen
- Keramische Fliesen und Platten, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf zementgebundenen Fußbodenkonstruktionen mit Dämmschichten
- Bewegungsfugen in Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten
- Höhendifferenzen in keramischen, Betonwerkstein- und Naturwerksteinbekleidungen und Belägen
IVD-Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V. (IVD),
insbesondere
Nr. 1 :Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen
Nr. 3 :Konstruktive Ausführung und Abdichtung der Fugen in Sanitär- und Feuchträumen
Nr. 4 :Abdichtung von Fugen im Hochbau mit Elastomer-Fugenbändern unter Verwendung von Klebstoffen
Nr. 5 :Butylbänder
Nr. 7 :Elastischer Fugenverschluss bei Fassaden aus angemörtelten keramischen Fliesen
Nr. 14 :Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln:
BGR 181 - Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz:"oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherrn sollte eingeholt werden.
Für Material ist - wenn nicht anders beschrieben - erste Wahl anzubieten.
Fliesen dürfen nicht bleihaltig sein.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen u. dgl. zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen.
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu prüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Sofern Wannen oder Brausetassen auf schwimmendem Estrich stehen und vor Ausführung der Fliesenbekleidung eingemauert oder verkleidet werden, ist auf eine Trennung (10 mm Schaumstoffstreifen, geschlossenzeilig) von den flankierenden Wänden zu achten. Abdichtungen in Sanitär- und Feuchträumen sind unter und hinter Wannen und Duschwannen grundsätzlich durchzuführen. Anschlüsse und Ecken sind mit Dichtband zu schließen und mit Dichtungsmittel zu überdecken.
Unabhängig der Regelung von Abschnitt 3.2.1.2 der ATV DIN 18352 sind vor Beginn der Arbeiten die Verlegerichtung, der Einsatz von Schmuckelementen u. dgl. mit Bauleitung und Bauherrn festzulegen. Bei gleichen Kantenlängen von Wand- und Bodenfliesen sollen die Fugen entsprechend durchlaufen. Ist das wegen der Geometrie des Raumes nicht möglich, ist eine Abstimmung vorzunehmen.
Bei Außenbekleidungen sowie bei Bekleidungen in Nassräumen sind Hohlräume im Ansatzmörtelbett zu vermeiden.
Passstücke dürfen nicht kleiner als eine halbe Platte sein; das Verlegen von schmalen Streifen ist zu vermeiden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Die Ausführung als Dünnbettverlegung erfolgt - falls nicht anders beschrieben - mit hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel.
Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren u. dgl. verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt werden.
Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so ist der Auftraggeber vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen.
Sind an der Unterseite der Platten Rillenstrukturen vorhanden, so ist auf gleiche Verlegerichtung zu achten.
Werden flüssige Abdichtungen gegen nicht drückendes Wasser im Zusammenhang mit Fliesen- und Plattenarbeiten ausgeschrieben, müssen diese nachweisbar folgende Eigenschaften besitzen:
- Temperaturbeständigkeit zwischen 5 und 75¯ C
- chemische Resistenz gegenüber Flüssigkeiten mit einem pH-Wert zwischen 7 und 12
- Wasserdruckbeständigkeit bis 10 N/cm2
- Haftzugfestigkeit von mindestens 0,8 N/mm2
Risse in der Ebene bis 0,5 mm müssen überbrückt werden können. Die gleichen Werte gelten bei Verwendung von Dichtmörtel im Dünnbettverfahren.
Ausblühungen müssen vor Ausführung der Fliesenarbeiten trocken abgebürstet werden (keine Metallbürste verwenden!); das Mauerwerk muss dazu ausgetrocknet sein.
Bodenbeläge
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Der Auftragnehmer ist angehalten, vor dem Verlegen von Belägen die Belegreife festzustellen. Bei Zementestrich soll ein Feuchtigkeitsgehalt von 2%, bei Anhydritestrich von 0,3% nicht überschritten werden.
Scheinfugen im Estrich sind kraftschlüssig mit Kunstharz vor dem Verlegen der Beläge zu schließen.
Bodeneinläufe sind in Decken mit Abdichtung mit Klebeflansch einzubauen.
Ist das Einspannen der Abdichtung gefordert, sind Abläufe mit Pressdichtungsflansch erforderlich. Ist ein Anschluss für den Potentialausgleich vorgesehen, darf dieser nur vom Elektrofachbetrieb ausgeführt werden. Fehlt ein solcher, ist die Bauleitung zu informieren.
Das gilt sinngemäß auch für den Einbau von Rohrhülsen aus Metall für durchführende Steig- und Fallleitungen.
Einläufe mit Geruchverschluss sind mit Wasser zu füllen.
Fußbodeneinläufe erhalten im Anschlussbereich zusätzlich ein leichtes Gefälle. Die wasserführende Schicht muss grundsätzlich mit Gefälle zu den Einläufen verlaufen. Werden vor oder bei der Ausführung diesbezügliche Probleme erkennbar, ist die Bauleitung zu informieren und mit ihr gemeinsam eine Lösung der Probleme zu suchen.
Es darf keine starre Verbindung zwischen Sockelleisten bzw. Sockelplatten und dem Belag entstehen; eine elastische Verfugung ist hier erforderlich. Hierauf ist insbesondere bei Stufenbelägen zu achten.
Werden Bodenbeläge mit rutschhemmenden Eigenschaften verlangt, ist der Nachweis für den jeweiligen Anwendungsfall nachzuweisen.
Die belegten Flächen sind besenrein und frei von Bindemittelschleiern und anderen Verunreinigungen zu übergeben. Mörtel- und Fugmaterialreste sind vom Verursacher zu beseitigen.
Die Dickbettverlegung von Bodenplatten ist erst nach ausreichender Erhärtung des Verlegemörtels zu verfugen. Ist eine Imprägnierung vorgesehen (z.B. bei Cotto-Platten), ist erst nach der Imprägnierung (gemäß Herstellervorschrift) zu verfugen.
Für Außenbeläge, Feuchträume und über Fußbodenheizungen sind die besonderen Anforderungen an den Belag auch für den Fugenmörtel zu berücksichtigen. In der Regel sind hierbei flexiblere Mörtel einzusetzen.
Für mechanisch hochbelastete Bodenbeläge (z.B. Werkstätten) ist zu beachten:
- Auf dem Untergrund ist zusätzlich eine Haftbrücke aufzubringen, falls im Dickbett verlegt wird.
- Der Dickbettmörtel muss der Festigkeit C 20 nach DIN 18560 entsprechen.
- Auf das verdichtete und eben abgezogene Mörtelbett ist unmittelbar eine Haftschlämme aufzubringen.
- Fugen sind mit der zulässigen Mindestbreite anzulegen.
- Dünnbettmörtel soll nicht dicker als 4 mm aufgetragen werden.
- An Wandanschlüssen und Durchdringungen sind Bewegungsfugen anzuordnen.
- Bei Verlegung auf Trennschicht ist ein Mörtelbett von 60 mm Dicke und mit Bewehrungseinlage grundsätzlich erforderlich. Schwimmende Verlegung ist zu vermeiden.
- Liegen Bewegungsfugen in Verkehrsbereichen, müssen die Fugenflanken durch korrosionsbeständige, oberflächenbündige Metallprofile geschützt werden. Längs der Fugen ist eine Reihe ungeschnittener Platten zu verlegen.
Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Das Aufstellen eines Hygrometers zählt zu den Nebenleistungen.
Wandbekleidungen
Trockenbauflächen, die gefliest werden sollen, sind mit lösungsmittelhaltigem Tiefgrund vorzubehandeln, wenn die Herstellervorschriften nicht Gegenteiliges aussagen. Bei Fliesen ohne Randglasur sind an allen sichtbaren Kanten Fliesenwinkel einzubauen.
Bei Wandbelägen ist bezüglich Fliesenschnitt auf die Lage sanitärer Einrichtungen, Befestigungen, Armaturen, Schalter, Steckdosen u. ä. zu achten. Die entsprechenden Angaben sind mit der Bauleitung abzusprechen in Abhängigkeit vom Rastermaß. Sofern Dosen oder Kästen für Installationen nur lose oder geheftet angebracht sind, sind sie bei der Verlegung der Platten endgültig zu fixieren.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Fugen
Dichtmaterial elastischer Fugen muss auf Fliesen und Untergrund abgestimmt sein. Weichmacherwanderung und chemische Reaktionen müssen ausgeschlossen sein. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzeilige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
Das Verfugungsmaterial muss biologisch unbedenklich sein und darf nicht zu Verfärbungen der Platten führen. Das Verfugen darf erst nach Abbinden bzw. Trocknen des Verlegemörtels erfolgen.
Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen beeinträchtigen, freizuhalten.
Anschlüsse von Wand- an Bodenflächen, von Gegenständen (Badewannen u.ä.) sowie von Türschwellen an geflieste Flächen sind wasserbeständig und elastisch auszufugen, sofern im einzelnen nichts anderes ausgeschrieben ist.
Für Außenbeläge sind werkseitig hergestellte und relativ elastische Fugenmörtel zu verwenden.
Preisinhalte
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18352 gelten als Nebenleistung:
- Das Verfugen der Flächen nach Abschnitt 3.4.1 bis 3.4.3 nach ATV DIN 18352.
- Das Abdecken der Flächen mit Malerpapier statt mit Sägespänen,
entsprechend der Forderung der Bauleitung; das Entfernen der Abdeckung.
- Das nachträgliche Ausspachteln von Fugen einschließlich Vorbehandlung, wenn diese beim Kugelstrahlen beschädigt worden sind.
- Verwendung von Formstücken für die Ausbildung der Ecken am Schnittpunkt vertikaler und horizontaler Kantenschutzwinkel, sofern eine Liefermöglichkeit besteht.
- Das Überprüfen der ggf. erforderlichen Rechtwinkeligkeit der Flächen.
- Das Sichern von Außenwandbekleidungen gegen Verschmutzung durch Spritzwasser von den Gerüsten.
- Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben.
Nr. 4.1.5 DIN 18352 (Toleranzausgleich des Untergrundes) gilt auch für das Ansetzen und Verlegen im Dünnbett, soweit es nach den Herstellerhinweisen für den Kleber oder Dünnbettmörtel technisch möglich ist. Dabei ist das Format der Platten zu beachten.
Mit dem Preis sind die üblichen Verlegearten (Kreuzfuge, Verband, Diagonalverlegung) abgegolten. Schrägschnitte, die bei Diagonalverlegung in verstärktem Maße vorhanden sind, können zusätzlich berechnet werden, wenn diese Verlegeart nicht in der Leistungsposition ausdrücklich vorgesehen ist.
Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf-und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist.
Ergänzend zu Nr. 4.2 DIN 18352 gelten als Besondere Leistung:
- Aufrauen des Untergrundes
- Trennschichten
- Einstreuungen, Friese, Bordüren
- Bekleidungen und Beläge an bzw. auf schwierigen Flächen
- Ausbilden von Rinnen
- Verlegen im Gefälle
Abrechnungshinweise
Werden Mehrdicken als Zulageposition oder in anderer Form ausgeschrieben, so gilt bei Nichteinhaltung der genormten Toleranzen durch den vorhandenen Untergrund der Preis für die Mehrdicke bereits bei geringer Überschreitung der ursprünglich vorgesehenen Gesamtdicke, sofern in der gleichen Position kein angemessener Ausgleich für die Mehrleistung enthalten ist.
In allen anderen Fällen wird der Gesamteinzelpreis für eine bestimmte vorgegebene Dicke aus dem Grundpreis zuzüglich der Mehrdicke je angefangene Einheit gebildet.
Sonstige Angaben zur Bauausführung
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender, weisungsbefugter Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung.
Die Ausführungszeichnungen können vor der Angebotsabgabe nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.
ZTV Fliesenarbeiten
ZTV Betonwerksteinarbeiten ZTV Betonwerksteinarbeiten
Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18333 - Betonwerksteinarbeiten.
Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen:
DIN 18318 - Verkehrswegebauarbeiten; Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen
DIN 18331 - Betonarbeiten
DIN 18351 - Vorgehängte hinterlüftete Fassaden
Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken.
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten:
DIN 18516-1 - Außenwandbekleidungen, hinterlüftet - Teil 1: Anforderungen, Prüfgrundsätze
DIN EN 1308 - Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten; Bestimmung des Abrutschens
DIN EN 1323 - Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten; Betonplatten
DIN EN 1324 - Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten; Bestimmung der Haftfestigkeit von Dispersionsklebstoffen für innen
DIN EN 1339 - Platten aus Beton - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 12004 - Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten - Definitionen und Spezifikationen
DIN EN 12154 - Vorhangfassaden; Schlagregendichtheit - Leistungsanforderungen und Klassifizierung
DIN EN 12620 - Gesteinskörnungen für Beton
DIN EN 13748 - Terrazzoplatten
Ebenso gelten die Technischen Regeln:
Merkblätter des Fachverbandes Deutsches Fliesengewerbe im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB):
- Hinweise für die Ausführung von Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich
- Keramische Fliesen und Platten, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf calciumsulfatgebundenen Estrich
- Keramische Fliesen und Platten, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf beheizten zementgebundenen Fußbodenkonstruktionen
- Keramische Fliesen und Platten, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf zementgebundenen Fußbodenkonstruktionen mit Dämmschichten
- Prüfung von Abdichtungen und Abdichtungssystemen
- Bewegungsfugen in Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten
- Hinweise und Erläuterungen zu Wärme- und Schallschutzmaßnahmen bei Fußbodenkonstruktionen mit Belägen aus Fliesen und Platten
Weiter sind zu beachten:
IVD-Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V., insbesondere
Nr. 1:- Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen
Nr. 3:- Konstruktive Ausführung und Abdichtung der Fugen im Sanitär- und Feuchträumen
Nr. 14:- Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall
Werden nicht rostende Stähle ausgeschrieben, so müssen diese grundsätzlich in DIN EN 10088-1 - Nicht rostende Stähle; Verzeichnis der nicht rostenden Stähle - enthalten sein.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz:"oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Mit Auftragserteilung sind verbindliche Materialmuster vorzulegen. Das zur Ausführung gelieferte Material hat den Mustern zu entsprechen.
Für Betonwerkstein können vom Auftraggeber Gütezeugnisse und Angaben über ihre Verwendung bei ausgeführten Bauten angefordert werden.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Sämtliche Maße sind zuvor am Bau zu nehmen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Bei Bodenbelägen und Fassadenbekleidungen müssen alle benötigten Platten für zusammenhängende Flächen aus gemeinsamer Produktion stammen, um Farbunterschiede zu vermeiden.
Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die Wahl einer Haftbrücke, so hat er rechtzeitig entsprechende Vorschläge zu machen. Dabei ist ein Mörtelbett in solcher Zusammensetzung zu erstellen, dass Fleckenbildungen, Randverfärbungen und Ausblühungen im Werkstein ausgeschlossen sind.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Die belegten Flächen sind besenrein und frei von Bindemittelschleiern und anderen Verunreinigungen zu übergeben. Mörtel- und Fugmaterialreste sind vom Verursacher zu beseitigen.
Fensterbankabdeckungen im Außenbereich sollen einen Überstand zur Außenbekleidung (Putz und dgl.) von mindestens 40 mm haben und müssen eine Tropfkante besitzen. Im Zweifel über die Dicke der späteren Bekleidung des Rohbaus hat der Auftragnehmer diese zu erfragen.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an geputzten Wänden sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
In der Regel ist bei Stufen- und Podestbelägen keine starre Verbindung zwischen Sockelleisten bzw. Sockelplatten und dem Belag geplant und daher eine elastische Verfugung erforderlich.
Blockstufen aus Werkstein sind mit gebrochenen Vorderkanten herzustellen. Stufen mit keilförmigem Querschnitt sind an der unteren Kante grundsätzlich mit Auflagerfalz, an der hinteren Kante mit dazu passender Brechung oder Fase auszubilden. Die Leistungen sind in den Preis einzurechnen.
Fugen
Bei Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile ist darauf zu achten, dass keine Mörtelbrücken entstehen, welche die Funktion der Fuge beeinträchtigen können.
Für Außenbeläge, Feuchträume und über Fußbodenheizungen sind die besonderen Anforderungen an den Belag auch für den Fugenmörtel zu berücksichtigen. In der Regel sind hierbei flexiblere Mörtel einzusetzen.
Bei der Ausbildung von Bewegungsfugen sind zu beachten:
- die Wärmeleitfähigkeit des Untergrundes
- die Farbe der Bekleidung
- die Himmelsrichtung bzw. der Sonneneinfallswinkel
- der Materialausdehnungskoeffizient von Untergrund und Bekleidung
- die Art der Anbringung der Bekleidung
Bewegungsfugen sind sowohl horizontal als auch vertikal bei Erfordernis anzuordnen. Sie sind grundsätzlich auch an Außen- und Innenecken auszubilden.
Wenn bei Fassadenbekleidungen durch anschließende Bauteile Bewegungen zu erwarten sind, ist eine elastische Anschlussfuge auszubilden. Das gilt auch, wenn Bauteile, z.B. Sohlbänke und Gewände, in die Naturwerksteinfassade integriert sind.
Hinterlüftete Fassaden mit offenen Fugen (Schattenfugen) sind so auszuführen, dass das Wasser auf der Rückseite abgeleitet wird.
Preisinhalte
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18333 gelten als Nebenleistung:
- Transportbewehrung
- Bruchverlust
- Das Verfugen der Flächen
- Das Mörtelbett bis zu einer Dicke von 3 cm
- Grob- und Feinschliff der Sichtflächen
- Das nachträgliche Ausspachteln von Fugen einschließlich Vorbehandlung, wenn diese beim Kugelstrahlen beschädigt worden sind.
- Abdecken der fertigen Plattenbeläge mit Sägespänen oder Papier inkl. Entfernung vor der Abnahme
- Das Verankern der Fassadenbekleidung mit Ausnahme der bereits bei den Rohbauarbeiten einzusetzenden Anker
- Der spannungsfreie Anschluss von Fensterbänken inkl. Beiputzarbeiten und elastischer Verfugung bei Renovierungsarbeiten
- Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben
- das Weiterrücken fahrbarer Gerüste im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist.
Mit dem Preis sind die üblichen Verlegearten (Kreuzfuge, Verband, Diagonalverlegung) abgegolten. Schrägschnitte, die bei Diagonalverlegung in verstärktem Maße vorhanden sind, können zusätzlich berechnet werden, wenn diese Verlegeart nicht in der Leistungsposition ausdrücklich vorgesehen ist.
Abrechnungshinweise
Werden Mehrdicken als Zulagepositionen oder in anderer Form ausgeschrieben, so gilt bei Nichteinhaltung der genormten Toleranzen durch den vorhandenen Untergrund der Preis für die Mehrdicke bereits bei geringer Überschreitung der ursprünglich vorgesehenen Gesamtdicke, sofern in der gleichen Position kein angemessener Ausgleich für die Mehrleistung enthalten ist.
In allen anderen Fällen wird der Gesamteinzelpreis für eine bestimmte vorgegebene Dicke aus dem Grundpreis zuzüglich der Mehrdicke je angefangene Einheit gebildet.
Sonstige Angaben zur Bauausführung
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender, weisungsbefugter Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der
Leistungsbeschreibung.
Die Ausführungszeichnungen können vor der Angebotsabgabe nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.
ZTV Betonwerksteinarbeiten
1 FLIESENARBEITEN WOHNUNGEN
1
FLIESENARBEITEN WOHNUNGEN
1.010 Reinigung des Untergrundes von grober Verschmutzung Reinigung des Untergrundes von grober Verschmutzung, wenn diese von anderen Unternehmen stammen, einschl. Entsorgung des anfallenden Bauschutts.
Nur auf besondere Anweisung der Bauleitung
1.010
Reinigung des Untergrundes von grober Verschmutzung
203.00
m2
1.020 Beton- und Putzüberstände entfernen Beton- und Putzüberstände sowie sonstige Unebenheiten des Untergrundes vor Verlegung des Fliesenbelages entfernen und entsorgen.
Nur auf besondere Anweisung der Bauleitung.
1.020
Beton- und Putzüberstände entfernen
O
1.00
m2
1.030 Untergrundausgleich Wandfliesen Größere Unebenheiten des Untergrundes durch Aufbringen einer Ausgleichsspachtelung egalisieren.
Schichtdicke: bis 2 mm
Untergrund: Kalk-Zementputz, GKBI-Platten.
Nur auf besondere Anweisung der Bauleitung.
1.030
Untergrundausgleich Wandfliesen
O
78.00
m2
1.040 Rohrverkleidung, Hartschaum, waagerecht Rohrleitungen, waagerecht verlaufend, mit Rohrverkleidungskasten aus extrudiertem Hartschaum mit beidseitig in Flexmörtel eingearbeitetem Glasfaserarmierungsgewebe. Der Rohrverkleidungskasten dient als verlegefertiger Untergrund für die Wandfliesen.
Schenkellängen des L-förmigen Kastens: 15/15 cm
Plattendicke: 20 mm
1.040
Rohrverkleidung, Hartschaum, waagerecht
O
1.00
lfdm
1.050 Überstand von Randstreifen entfernen Überstand von Randstreifen anderer Gewerke an Wänden und Estrichbegrenzungen nach dem Verlegen und Verfugen des Bodenbelages entfernen
1.050
Überstand von Randstreifen entfernen
105.00
lfdm
1.060 Grundierung Grundierung
der neu zu fliesenden Wand- und Bodenflächen;
Gereinigte Untergründe vollflächig mit sehr emissionsarmer (EMICODE EC 1) Dispersionsgrundierung vorbehandeln. Grundierung 1:1 mit Wasser verdünnen. Zur Erlangung eines Porenverschlusses Grundiervorgang ggf. wiederholen.
Grundierung zu einem kratzfesten Film trocknen lassen.
Untergrund: Kalk-Zementputz, GKBI-Platten, Trockenestrich.
Produkt: MAPEI Primer G
(oder gleichwertiger Art)
Angebotenes Fabrikat: ...................................................
1.060
Grundierung
B
203.00
m2
1.070 Grundierung Grundierung
der neu zu fliesenden Wand- und Bodenflächen;
Gereinigte nichtsaugende Untergründe mit einer 1-komponentigen, wässrigen Epxidharzgrundierung vollständig grundieren.
Nach Trocknung der Grundierung, ca. 1 bis 3 Stunden, und innerhalb von max. 24 Stunden abdichten.
Untergrund: Kalk-Zementputz, GKBI-Platten, Trockenestrich.
Produkt: MAPEI Mapeprim 1K
(oder gleichwertiger Art)
Angebotenes Fabrikat: .................................................
1.070
Grundierung
A
203.00
m2
1.080 Abdichten der Randfuge Abdichtung von Eck-, Anschluss- und Dehnungsfugen mit Dichtband: dabei Dichtband in vorgelegtes Abdichtungsmaterial einlegen und andrücken, anschließend Geweberänder mit Abdichtungsmaterial überdecken.
Untergrund: Kalk-Zementputz, GKBI-Platten, Trockenestrich.
Produkt: MAPEI Mapeband
(oder gleichwertiger Art)
Angebotenes Fabrikat: .........................................................
Einbaubereiche: In allen Bädern.
1.080
Abdichten der Randfuge
153.00
lfdm
1.090 Zulage: Anarbeiten von Innen- und Außenecken Zulage zur Vorposition:
Abdichten von Raumecken mit vorgefertigten Dichtecken; dabei Dichtecke (Innen- bzw. Außenecken) in vorgelegtes Abdichtungsmaterial einlegen und andrücken, anschließend Geweberänder mit Abdichtungsmaterial überdecken.
Produkt: MAPEI Mapeband Dichtecke
(oder gleichwertiger Art)
Angebotenes Fabrikat: .....................................................
1.090
Zulage: Anarbeiten von Innen- und Außenecken
72.00
Stck
1.100 Dichtmanschette Bodenabläufe Dichtmanschette Bodenabläufe:
Eindichten von Bodenabläufen in der Abdichtungsebene mit Dichtmanschetten-Boden; dabei die Dichtmanschette in vorgelegtes Abdichtungsmaterial einlegen und andrücken, anschließend Geweberänder mit Abdichtungsmaterial überdecken.
Größe der Bodenabläufe ca. 150 x 150 mm.
Produkt: MAPEI Mapeband Dichtmanschette-Boden
(oder gleichwertiger Art)
Angebotenes Fabrikat: ................................................
Einbaubereich: Duschen
1.100
Dichtmanschette Bodenabläufe
O
1.00
Stck
1.110 Armaturen im Wandbereich eindichten Armaturen im Wandbereich fachgerecht eindichten;
Eindichten von Rohrdurchdringungen (d <= 1/2") mit Dichtmanschetten-Wand: dabei die Dichtmanschette über die aus der Wandebene herausstehenden Hahnverlängerungen bzw. Rohrstutzen stülpen, in vorgelegtes Abdichtungsmaterial einlegen und andrücken, anschließend Geweberänder mit Abdichtungsmaterial überdecken.
Produkt: MAPEI Dichtmanschette-Wand
(oder gleichwertiger Art)
Angebotenes Fabrikat: .................................................
Einbaubereich: Duscharmaturen in den Bädern
1.110
Armaturen im Wandbereich eindichten
120.00
Stck
1.120 Flächenabdichtung Flächenabdichtung Fußböden und Wände;
Ausführung einer Abdichtung im Verbund mit keramischen Fliesen und Platten mit einer 1-komponentigen Elastomer-Dichtfolie mit allgemeinen bauaufsichtlichem Prüfzeugnis.
Die Abdichtung ist auf die vorgenannten Untergründe in zweimaliger Applikation im Roll-, Streich- oder Spachtelverfahren aufzutragen. Vor Auftragen der zweiten Schicht muss die erste vollständig durchgetrocknet sein (ca. 3 Std.)
Die Gesamttrockenschichtdicke muss mind. 0,5 mm betragen.
Untergrund: Kalk-Zementputz, GKBI-Platten, Trockenestrich.
Produkt: MAPEI Mapegum WPS
(oder gleichwertiger Art)
Angebotenes Fabrikat: ........................................................
Einbaubereiche:
Alle Böden in den Bädern und die Wände der Duschen, Sockel
1.120
Flächenabdichtung
102.00
m2
1.130 Bodenfliesen Bäder, WC`s 30x30 cm Bodenfliesen
liefern und mit einem hydraulisch erhärtenden, kunststoffvergüteten, staubarmen Dünn- und Mittelbettmörtel (C2TE-Si gem. DIN EN 12004) im Dünn- bzw. Mittelbettverfahren gem. den anerkannten Regeln der Technik verlegen. Eck-, Anschluss- und Belagdehnungsfugen sauber aussparen bzw. auskratzen.
Produkt: MAPEI Keraflex Maxi Si
(oder gleichwertiger Art)
Angebotenes Fabrikat: .....................................................
Feinsteinzeug.
Fliesenformat: 30x30 cm.
Fabrikat: nach Wahl des AG
Leistung einschl. aller Zuschnitt- und Anpaßarbeiten.
Einschl. fachgerechter Verfugung in zementgrau:
Fugen mit zementärem, sehr emissionsarmem (EMICODE EC 1R), kunststoffvergütetem, ausblühungsfreiem Schnellfugenmörtel (CG2 gem. DIN EN 13888) mit DropEffect (wasserabweisend) und BioBlock-Technologie (schimmelpilzhemmend) fachgerecht verfugen.
Eck-, Anschluss- und Belagdehnungsfugen sauber aussparen bzw. auskratzen.
Produkt: MAPEI Ultracolor Plus
(oder gleichwertiger Art)
Angebotenes Fabrikat: .........................................................
Einbaubereiche: Bäder, WCs
Anzubieten sind die Lieferung der Fliesen und die Verlegung einschl. aller erforderlicher Nebenprodukte. Verschnitt ist miteinzukalkulieren.
Anzunehmender Fliesenpreis: 30,00 € (netto)
1.130
Bodenfliesen Bäder, WC`s 30x30 cm
48.00
m2
1.140 Sockelfliesen Bäder und WC`s Sockelfliesen in den Bädern und WC`s
passend zu den Bodenfliesen der Vorposition.
Material und Verarbeitung wie in der Hauptposition Fliesen beschrieben.
1.140
Sockelfliesen Bäder und WC`s
O
1.00
lfdm
1.150 Wandfliesen 30x60 cm Wandfliesen
liefern und mit einem hydraulisch erhärtenden, kunststoffvergüteten, staubarmen Dünn- und Mittelbettmörtel (C2TE-Si gem. DIN EN 12004) im Dünn- bzw. Mittelbettverfahren gem. den anerkannten Regeln der Technik verlegen. Eck-, Anschluss- und Belagdehnungsfugen sauber aussparen bzw. auskratzen.
Produkt: MAPEI Keraflex Maxi Si
(oder gleichwertiger Art)
Angebotenes Fabrikat: ..........................................................
Fliesenformat: 30/60 cm.
Einbauhöhe H=2,20m im Bereich der Duschen;
H=1,50m im Bereich der Vorwandinstallationen; zuzüglich Fliesenstreifen oberhalb der horizontalen Vorwandablage.
Leistung einschl. aller Zuschnitt- und Anpaßarbeiten.
Verlegung orthogonal.
Einschl. fachgerechter Verfugung in zementgrau:
Fugen mit zementärem, sehr emissionsarmem (EMICODE EC 1R), kunststoffvergütetem, ausblühungsfreiem Schnellfugenmörtel (CG2 gem. DIN EN 13888) mit DropEffect (wasserabweisend) und BioBlock-Technologie (schimmelpilzhemmend) fachgerecht verfugen.
Eck-, Anschluss- und Belagdehnungsfugen sauber aussparen bzw. auskratzen.
Produkt: MAPEI Ultracolor Plus
(oder gleichwertiger Art)
Angebotenes Fabrikat: .......................................................
Einbaubereiche in Bäder und WCs
Anzubieten sind die Lieferung der Fliesen und die Verlegung einschl. aller erforderlicher Nebenprodukte. Verschnitt ist miteinzukalkulieren.
Anzunehmender Fliesenpreis: 30,00 € (netto)
1.150
Wandfliesen 30x60 cm
155.00
m2
1.160 Wandfliesen Treppenhäuser 30x60 cm Wandfliesen
liefern, fachgerecht verlegen und verfugen in fertiger Arbeit;
Anforderungen und Ausführung wie vor beschrieben; jedoch:
Einbau im Treppenhaus:
- Abmessung 30 x 60 cm
Einbauhöhe H=1,20 m über Treppenwange und OKFF
Farb- und Materialmuster sind vorzulegen.
Einbaubereiche:
Treppenhauswandbereiche im KG und EG
Anzubieten sind die Lieferung der Fliesen und die Verlegung einschl. aller erforderlicher Nebenprodukte. Verschnitt ist miteinzukalkulieren.
Anzunehmender Fliesenpreis: 30,00 € (netto)
1.160
Wandfliesen Treppenhäuser 30x60 cm
15.00
m2
1.170 Zulage Anarbeiten Bodenfliesen an Bodenabläufe Zulage Anarbeiten der Bodenfliesen an bauseits eingebaute Bodenabläufe in den bodengleichen Duschen.
1.170
Zulage Anarbeiten Bodenfliesen an Bodenabläufe
O
1.00
Stck
1.180 Zulage Duschwannenträger einfliesen Duschwannenträger ein- oder zweiseitig mit Wandfliesen im Dünnbett verkleiden, inkl. Anlegen einer Revisionsöffnung im Fliesenraster.
Duschwanne: ca. 100 / 100 cm
1.180
Zulage Duschwannenträger einfliesen
12.00
Stck
1.190 Zulage runden Ausparungen 20 bis 100 mm Zulage für das Herstellen von runden Ausparungen für Installationen und Einbauteile.
d= 20 bis 100 mm
1.190
Zulage runden Ausparungen 20 bis 100 mm
132.00
Stck
1.200 Zulage runden Ausparungen 101 bis 150 mm Zulage für das Herstellen von runden Ausparungen für Installationen und Einbauteile.
d= 101 bis 150 mm
1.200
Zulage runden Ausparungen 101 bis 150 mm
12.00
Stck
1.210 Elastische Verfugung Wand / Boden Elastische Verfugung an den Übergängen
Fußboden / Wände;
in Schnittfugen;
mit fungizidem Silikondichtstoff in Farbe der Bodenverfugung herstellen.
1.210
Elastische Verfugung Wand / Boden
105.00
lfdm
1.220 Elastische Verfugung Wand / Wand Vertikale Verfugung der gefliesten Wandecken und an den Übergängen zu den Türzargen und Fenstern;
in weiß; sonst wie vor beschrieben.
1.220
Elastische Verfugung Wand / Wand
134.00
lfdm
1.230 Winkelabschlussschiene Winkelabschlussschiene aus V-2A
liefern und jeweils unter den Türblättern und beim Belagswechsel in die Bodenfliesen miteinarbeiten.
Fabrikat: Schlüter
(oder gleichwertiger Art)
1.230
Winkelabschlussschiene
12.00
lfdm
1.240 Zulage Eckschutzwinkel, Edelstahl, gerade Abschluss- und Eckprofil für Wandbeläge mit trapezförmig gelochtem Befestigungsschenkel und einem unter 87° geneigt angeordneten Abschlussschenkel mit verbreiteter Profilkopfausbildung liefern und im Zuge der Fliesenverlegung fachgerecht unter Beachtung der Herstellerangaben verlegen.
Material: Edelstahl, gebürstet
1.240
Zulage Eckschutzwinkel, Edelstahl, gerade
B
60.00
lfdm
1.250 Zulage Eckschutzwinkel, Aluminium, gerade Abschluss- und Eckprofil für Wandbeläge mit trapezförmig gelochtem Befestigungsschenkel und einem unter 87° geneigt angeordneten Abschlussschenkel mit verbreiteter Profilkopfausbildung liefern und im Zuge der Fliesenverlegung fachgerecht unter Beachtung der Herstellerangaben verlegen.
Material: Aluminium
1.250
Zulage Eckschutzwinkel, Aluminium, gerade
A
60.00
lfdm
Stundenlohn
Stundenlohn
Hinweis Stundenlohn Im Stundenlohn sind Arbeiten nur auf besondere Anordnung des AG auszuführen.
Ansprüche aus Mehr- und Minderleistungen oder wegen Fortfall der Pos. können nicht gestellt werden.
Geleistete Lohnstunden werden vergütet mit den angebotenen Verrechnungssätzen, in die alle Lohn- und Gehaltskosten und Gemeinkostenanteile einschl. der Sozialkassenbeiträge und vermögenswirksamen Leistungen sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten einzurechnen sind.
Hinweis Stundenlohn
1.260 Stundenlohnarbeiten Stundenverrechnungssatz für einen Facharbeiter.
1.260
Stundenlohnarbeiten
O
10.00
h
2 WERKSTEINARBEITEN
2
WERKSTEINARBEITEN
2.000 Untergrundreinigung Reinigung des Untergrundes von grober Verschmutzung, wenn diese von anderen Unternehmen stammen, einschl. Entsorgung des anfallenden Bauschutts.
Nur auf besondere Anweisung der Bauleitung.
Untergründe:
Zementestrichflächen - Bodenbeläge.
Stahlbetonfertigteile - Treppenläufe.
2.000
Untergrundreinigung
44.00
m2
2.001 Beton- und Putzüberstände entfernen Beton- und Putzüberstände sowie sonstige Unebenheiten des Untergrundes vor Verlegung des Bodenbelages entfernen und entsorgen.
Nur auf besondere Anweisung der Bauleitung.
2.001
Beton- und Putzüberstände entfernen
O
1.00
m2
2.002 Haftgrund bzw. Kontaktschlämme Haftgrund bzw. Kontaktschlämme für nachfolgendes Mörtelbett aufbringen.
Untergrund: Zementestrich bzw. STB-Fertigteil.
2.002
Haftgrund bzw. Kontaktschlämme
44.00
m2
2.003 Überstand von Randstreifen entfernen Überstand von Randstreifen anderer Gewerke an Wänden und Estrichbegrenzungen nach dem Verlegen und Verfugen des Bodenbelages entfernen
2.003
Überstand von Randstreifen entfernen
O
1.00
lfdm
2.004 Bodenbelag; Treppengeschosspodeste Werksteinbodenbelag liefern und auf verlegefertigen Untergrund im Bereich der Treppengeschoss- und Zwischengeschosspodeste im Dünnbettkleber verlegen; auf bauseitigen Estrich.
- Format: 30 / 30 cm
- Dicke: D= 2,0 cm
- Oberfläche fein geschliffen.
- Imprägniert.
- Kalibriert.
- Rutschhemmend R 9.
- Einschl. aller Zu- und Ausschnitte, soweit
nicht gesondert ausgeschrieben
Fabrikat:
" Rehburger Beton- & Marmorwerk,
Betonwerkstein" o.gl.
Preisgruppe PK I als Kalkulationsgrundlage.
Der auszuführende Werkstein ist zu bemustern.
Farb- und Materialmuster sind vorzulegen !
Leistung in fertiger Arbeit einschließlich Verfugen durch
einschlämmen mit Zementmörtel;
Farbe nach Angabe AG.
Verlegung im Läuferverband.
Einbauort: Treppenhaus -
Geschoss- und Zwischengeschosspodeste.
Angebotenes Fabrikat:
........................................................................................
2.004
Bodenbelag; Treppengeschosspodeste
24.00
m2
2.005 WE-Türschwellen Lieferung und Herstellung von Türschwellen;
in den Türleibungsbereichen der Wohnungseingangstüren;
Abmessung.: ca. 1,00 x 0,20 m
Ausführung und Material wie Vorposition.
2.005
WE-Türschwellen
O
12.00
Stck
2.006 Sockelleisten Treppengeschosspodeste Sockelleisten aus Werkstein,
für die Treppenpodeste der Vorposition,
aus dem Material des Bodenbelages der Vorposition
liefern und fachgerecht ansetzen; an die angrenzenden aufgehenden Wände; sowie Verfugen in fertiger Arbeit.
Leistung einschl. der vorherigen Untergrundreinigung.
Abmessung: 60 / 7 / 1 cm.
Oberseitige Kante geschliffen und gefast.
2.006
Sockelleisten Treppengeschosspodeste
28.00
lfdm
2.007 Massiver Randbalken an freien Rändern Massiver Randbalken an den freien Rändern der Treppengeschosspodeste liefern und fachgerecht einbauen in fertiger Arbeit.
Einbau im Bereich der freien Deckenränder.
Randbalken B x D = 20 x 3 cm im Dünnbett.
Sichtbare Kanten geschliffen und gefast.
Ausführung und Material wie Vorposition.
Leistung einschl. erforderlicher schalltechnischer Trennung mittels Randstreifen zum angrenzenden normalen Podestaufbau.
Der Randbalken ist im 1. Arbeitsgang anzulegen; die vorbeschriebenen Podestflächen im 2. Arbeitsgang.
Leistung einschl. elastischer Versiegelung zwischen
Randbalken und Podestbelag.
2.007
Massiver Randbalken an freien Rändern
3.00
lfdm
2.008 Treppenstufenbelag, Treppe gerade Treppenstufenbelag aus Werkstein,
Tritt- und Setzstufen, ohne Untertritt,
liefern und auf verlegefertigen Untergrund
im Mörtelbett Dicke 2 cm verlegen
Steigungsverhältnis :
ca. 17,5 / 28,0 cm;
Treppenlaufbreite ca. 1,10 m;
einläufige, gerade Treppenläufe
Fabrikat:
" Rehburger Beton- & Marmorwerk,
Betonwerkstein" o.gl.
Preisgruppe PK I als Kalkulationsgrundlage.
Der auszuführende Werkstein ist zu bemustern.
- Tritt-Stufen: d= 4 cm.
- Setz-Stufen: d= 3 cm.
- Oberfläche fein geschliffen.
- Imprägniert.
- Kalibriert.
- Rutschhemmend R 9.
- Zusätzliche Rutschsicherung:
Rutschsicherung für Stufen aus Betonwerkstein durch
Sandstrahlen von Streifen im vorderen Bereich,
beidseitig 5 cm kürzer als die Stufen.
Streifenbreite: 20 mm
- zweiseitig sichtbare Kanten, geschliffen und gefast.
Leistung in fertiger Arbeit einschließlich Verfugen durch einschlämmen mit Zementmörtel;
Farbe nach Angabe AG.
Einbau im Treppenhaus vom KG bis STG;
Angebotenes Fabrikat:
........................................................................................
2.008
Treppenstufenbelag, Treppe gerade
42.00
St
2.009 Randsockel zu vor, Treppenstufen Sockelleiste aus Werkstein.
Randsockel für den Treppenstufenbelag KG bis STG
aus dem Material des Bodenbelages der Vorpositionen,
liefern und fachgerecht ansetzen; an die angrenzenden aufgehenden Wände; sowie Verfugen in fertiger Arbeit.
Leistung einschl. der vorherigen Untergrundreinigung.
Abgetreppter Randsockel entsprechend des Treppensteigungsverhältnisses.
Zweiteilig abgetreppt;
Abmessung H / B= 7 / 1 cm
Oberseitige Kante geschliffen und gefast.
Anzubieten ist jeweils ein Sockelpaar bestehend aus Tritt- und Setzstufe.
2.009
Randsockel zu vor, Treppenstufen
42.00
St
2.010 Bodenbelag, Kellergeschosse Werksteinbodenbelag liefern und auf verlegefertigen Untergrund im Bereich der Treppengeschoss- und Zwischengeschosspodeste im Dünnbettkleber verlegen; auf bauseitigen Estrich.
- Format: 3 0 /60 cm
- Dicke: D= 2,0 cm
- Oberfläche fein geschliffen.
- Imprägniert.
- Kalibriert.
- Rutschhemmend R 9.
- Einschl. aller Zu- und Ausschnitte, soweit
nicht gesondert ausgeschrieben
Fabrikat:
"Rehburger Beton- & Marmorwerk,
Betonwerkstein" o.gl.
Preisgruppe PK I als Kalkulationsgrundlage.
Der auszuführende Werkstein ist zu bemustern.
Farb- und Materialmuster sind vorzulegen !
Leistung in fertiger Arbeit einschließlich Verfugen durch einschlämmen mit Zementmörtel;
Farbe nach Angabe AG.
Verlegung im Läuferverband.
Einbauort: Kellergeschoss
Angebotenes Fabrikat:
........................................................................................
2.010
Bodenbelag, Kellergeschosse
O
5.00
m2
2.011 Sockelleisten zu vor Sockelleisten aus Werkstein, für die Bodenbläge der Vorposition, aus dem Material des Bodenbelages der Vorpositionen liefern und fachgerecht ansetzen; an die angrenzenden aufgehenden Wände; sowie verfugen in fertiger Arbeit.
Leistung einschl. der vorherigen Untergrundreinigung.
Abmessung: 60 / 7 / 1 cm.
Oberseitige Kante geschliffen und gefast.
2.011
Sockelleisten zu vor
O
5.00
lfdm
2.012 Innenfensterbank D= 3,0 cm Fensterbank im Innenbereich, Vorderkante und beide
Köpfe auf einer Länge von 5 cm gefast und poliert;
Tiefe : ca. 0,18 m
Untergrund : Mauerwerk
Fabrikat: "Micro Carrara" o.gl.
Plattendicke : 3,0 cm
Oberfläche poliert.
In unterschiedlichen Längen von ca. 0,70 - 2,0 m.
2.012
Innenfensterbank D= 3,0 cm
4.80
lfdm
2.013 Elastische Verfugung an den Übergängen Elastische Verfugung an den Übergängen; mit fungizidem Silikondichtstoff in Farbe der Bodenverfugung herstellen.
2.013
Elastische Verfugung an den Übergängen
25.00
lfdm
2.014 Hauseingangsmatte 1,70 x 1,50 m Alu-Bürstenmatte; zur Aufnahme von Grob- und Feinschmutz liefern und montieren.
Oberseitig mit Bürstenfunktion, herausnehmbar.
Einschließlich des Edelstahl-Mattenrahmens,
Edelstahlschiene / Verlegeschiene mit aufrecht stehenden Zacken zur Fixierung der Matte im Mattenrahmen, Kleber, Nahtbänder.
Farbton nach Wahl des AG, Muster sind vorzulegen.
Lieferung und Einbau, einschließlich spachteln der Einbaufläche und versiegeln der Oberfläche zur leichteren Reinigung.
Abmessungen: ca. 1,70 x 1,50 m, h= 22 mm
Leistung einschl. Lieferung und Einbau eines umlaufenden Randwinkels.
Einbaubereiche:
Hauseingangsbereiche Erdgeschoss;
Fabrikat: EMCO-RIP o.gl.
Angebotenes Fabrikat:.......................................................
2.014
Hauseingangsmatte 1,70 x 1,50 m
1.00
Stck
2.015 Reinigung und Erstpflege Reinigung und Einpflege gemäß den Herstellervorschriften des angebotenen Fabrikats.
2.015
Reinigung und Erstpflege
L
1.00
psch
2.016 Bodenschutzabdeckung Bodenschutzabdeckung herstellen bestehend aus:
Selbsthaftendes Polyestervlies kaschiert mit einer atmungsaktiven Membrane.
Träger: 100% Polyestervlies
Kaschierung: Membrane
Flächengewicht: 180g/qm
Dampfoffen von unten, wasserdicht von oben.
2.016
Bodenschutzabdeckung
24.00
m2
2.017 Treppenschutzabdeckung Stufenschutzabdeckung - Laufbereich bestehend aus:
Selbsthaftendes Polyestervlies kaschiert mit einer atmungsaktiven Membrane.
Träger: 100% Polyestervlies
Kaschierung: Membrane
Flächengewicht: 180g/qm
Dampfoffen von unten, wasserdicht von oben.
Die Schutzabdeckung ist zu befestigen und gegen Verrutschen zu sichern.
2.017
Treppenschutzabdeckung
42.00
Stck
Stundenlohn
Stundenlohn
Hinweis Stundenlohn Im Stundenlohn sind Arbeiten nur auf besondere Anordnung des AG auszuführen.
Ansprüche aus Mehr- und Minderleistungen oder wegen Fortfall der Pos. können nicht gestellt werden.
Geleistete Lohnstunden werden vergütet mit den angebotenen Verrechnungssätzen, in die alle Lohn- und Gehaltskosten und Gemeinkostenanteile einschl. der Sozialkassenbeiträge und vermögenswirksamen Leistungen sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten einzurechnen sind.
Hinweis Stundenlohn
2.018 Stundenlohnarbeiten Stundenverrechnungssatz für einen Facharbeiter.
2.018
Stundenlohnarbeiten
O
20.00
h
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