Elektroinstallation
TAG Sanierung MFH Bremen
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01 Elektroinstallationsarbeiten
01
Elektroinstallationsarbeiten
B E S O N D E R E V E R T R A G S B E D I N G U N G E N B E S O N D E R E  V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (BVB) A) VORSCHRIFTEN Grundlage des Angebotes ist die VOB Teil C sowie alle einschlägigen DIN-Vorschriften, Verordnungen und Richtlinien, sofern nicht in den Zeichnungen oder der Ausschreibung weitergehende Forderungen erhoben werden. Maßgebend für die formale Gestaltung sind die Ausführungs- und Detailpläne der Architekten. B) LEISTUNGSUMFANG Kostenbeeinflussende Faktoren der Technischen Vertragsbedingungen, die nicht in den Positionen gesondert aufgeführt sind, sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Die Einheitspreise des Angebotes gelten auch für vorgezogene und nachträgliche Ausführung von Einzelleistungen, auch in kleinen Mengen. C) GEBRAUCHSFERTIGE AUSFÜHRUNG Die Einheitspreise sind grundsätzlich Festpreise. Sie enthalten, sofern im LV-Text nichts anderes vermerkt ist: 1. das Vorhalten sämtlicher Maschinen, Werkzeuge, Geräte und Gerüste, die zur Durchführung erforderlich sind 2. die Lieferung und Verarbeitung der erforderlichen Materialien und Stoffe 3. die Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und die damit verbundenen Maßnahmen 4. das ordnungsgemäße Aufräumen der Baustelle 5. die anteiligen Kosten für Bauwesenversicherung, Bauschild und Gemeinkosten 6. die Kosten für Energie, Wasser und Abwasser 7. der Schutz der Bauleistung bis zur Übergabe D) ÖRTLICHES AUFMASS Die Ausführungsmaße sind selbstverantwortlich am Bau zu nehmen. Werden Abweichungen von den planmäßigen Abmessungen festgestellt, hat der Auftragnehmer diese örtlich zu kennzeichnen und die Architekten hiervon zu unterrichten. E) FABRIKATE/MATERIALIEN Sind im Leistungsverzeichnis bestimmte Fabrikate gefordert, so kann der Bieter auch gleichwertige anbieten. Sie sind in einem gesonderten Schreiben zu erläutern. Über die Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate entscheidet der Auftraggeber. Der Bieter hat den Nachweis der Gleichwertigkeit durch vergleichbare statische Werte, Konstruktionszeichnungen, Prüfzeugnisse und Muster zu erbringen. F) GÜTENACHWEIS Der Nachweis über die geforderten gütegesicherten Baustoffe ist auf Verlangen durch den Auftragnehmer zu führen. G) WERKPLANUNG Die Darstellung der konstruktiven Details mit den unmittelbaren Anschlußbauteilen ist eine Leistung des AN, die nicht gesondert vergütet wird. Diese Werkpläne sind dem AG und der dem Fachingenieur in Dateiform zur Prüfung und Genehmigung einzureichen. Dabei ist ein Prüfzeitraum von 2 Wochen zu berücksichtigen, bevor eine Ausführung der dargestellten Arbeiten oder eine Bestellung der dargestellten Bauteile erfolgen kann. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt ausschließlich nach den genehmigten Werkplänen sowie nach den aktuellen Detailzeichnungen der Architekten. Die WU-Planung der "Weißen Wanne" wird vom AN im Zuge der erweiterten Werkplanung erstellt. Der AN übernimmt hierzu die Ausführungsunterlagen vom Architekten, Statiker und Haustechniker und berücksichtigt diese bei seiner Arbeitsvorbereitung, Planung und Realisierung. Insbesondere bei Leistungsumstellungen aufgrund von Sondervorschlägen des AN (Betonfertigteile, Mauerwerksformate und vorfabrizierte Bauteile) übernimmt dieser sämtliche erforderlichen Leistungen zur Umbemessung, Planung und behördlichen Genehmigung einschl. den anfallenden Gebühren. H) FACHBAULEITUNG Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeit auf der Baustelle ständig eine fachlich qualifizierte Person anwesend ist, die in deutscher Sprache verhandeln kann. I) SUBUNTERNEHMER Der Auftragnehmer darf andere Unternehmer (Subunternehmer) nur nach vorher einzuholender schriftlicher Genehmigung der Bauleitung an der Baustelle einsetzen. Nachunternehmer müssen fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sein, insbesondere ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sein und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. J) BAUTAGEBERICHTE Der Auftragnehmer hat ein Bautagebuch zu führen und Bautageberichte dem Auftraggeber zu Händen des bauleitenden Architekten zu übergeben. Die Bautageberichte müssen folgende Angaben enthalten: - Datum, Witterung - Personaleinsatz (Anzahl und Name der eingesetzten Mitarbeiter) - Art der Leistung, LV Position und Kurztext K) SICHERHEIT AUF DER BAUSTELLE Es wird besonders darauf hingewiesen, daß für die sachgemäße Anwendung der erforderlichen Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen der Bau-Berufsgenossenschaft allein der Auftragnehmer die volle Verantwortung zu übernehmen hat. Für Unfälle bei unvorschriftsmäßigen Gerüsten usw. übernimmt die Bauleitung keine Verantwortung. Evtl. Schadensersatzansprüche gehen zu Lasten des Auftragnehmers. L) PERSONAL-UNTERKÜNFTE Die Unterbringung und Fürsorge für die Arbeitskräfte nach den Bestimmungen der Berufsgenossenschaft geht zu Lasten der Unternehmer. Bereits vorhandene Räume im Bau dürfen nur dann benutzt werden, wenn hierdurch der weitere Bauablauf nicht behindert wird und eine schriftliche Genehmigung der örtlichen Bauleitung erteilt worden ist. M) STROM- UND WASSERANSCHLÜSSE Die Anschlüsse für Strom und Wasser werden vom Bauherrn zur Verfügung gestellt. Die Verteilerleitungen bis zum Verwendungsort legt der AN. Die Kosten für den Verbrauch von Strom und Wasser sind vom Auftragnehmer zu tragen und mit dem Bauherrn abzurechnen. N) PLANEINSICHT UND AUSKÜNFTE Detail- und Ausführungspläne werden digital auf einer Cloud zur Verfügung gestellt. Der Link für die Cloud kann nach Auftragserteilung beim AG angefordert werden. Auskünfte zum Leistungsverzeichnis sind mit ausreichendem Vorlauf schriftlich bei den Architekten abzufragen. O) GERÜSTINSTANDHALTUNG Bauseits wird vom Rohbauunternehmer ein Konsolgerüst gestellt, welches von den ausführenden Firmen mitgenutzt werden kann. Entfernte Konsolen und Absturzsicherungen zur Beschickung sind während und nach Beendigung der Arbeiten einzuhängen, bzw. wiederherzustellen. Die Sicherheit muss in dieser Zeit weiterhin gewährleistet werden. Die Verantwortung hierfür trägt der AN. P) FIRMENWERBUNG Das Anbringen von Firmenwerbung an Bauzaun, Gerüst, anderen Teilen der Baustelleneinrichtung oder am Bauwerk ist gestattet. Q) STUNDENLOHNARBEITEN Stundenlohnarbeiten sind Ausnahmen, sie sind vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung schriftlich zu vereinbaren. Stundennachweise sind innerhalb von 3 Werktagen einzureichen und müssen genaue Angaben über die geleistete Arbeiten enthalten. Später eingereichte Stundennachweise werden nicht anerkannt. Regieleistungen des AN werden nicht vergütet, arbeitet ein Vorarbeiter oder Meister mit, so erfolgt die Vergütung nach dem Satz des Facharbeiters. R) MÜLLENTSORGUNG Die Müllentsorgung obliegt dem AN als Erzeuger und Besitzer der Bauabfälle. Er hat die "Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV)" in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Die Bauabfälle sind gem. GewAbfV Abschnitt 3 §8 getrennt zu sammeln und der Wiederverwertung zuzuführen. S) AUSFÜHRUNGSZEITRÄUME Die Ausführungszeiträume sind dem beiliegendem Ausschreibungsterminplan zu entnehmen. GELESEN UND ANERKANNT Die vertraglichen Regelungen (BVB) und zusätzlichen technischen Vorschriften (ZTV) sind Grundlage unseres Angebotes und vollinhaltlich in der Kalkulation berücksichtigt. ORT: .............................. DATUM: ............................. UNTERSCHRIFT: .......................................................
B E S O N D E R E V E R T R A G S B E D I N G U N G E N
01.01 Hauptleitungen und Verteilungen
01.01
Hauptleitungen und Verteilungen
01.02 Wohnungsinstallation
01.02
Wohnungsinstallation
01.03 Allgemeine Installation
01.03
Allgemeine Installation
01.04 Anschluß bauseits gelieferter Geräte
01.04
Anschluß bauseits gelieferter Geräte
01.05 Kabel und Leitungen
01.05
Kabel und Leitungen
01.06 Telekommunikationsanlagen
01.06
Telekommunikationsanlagen
01.07 Gegensprechanlage
01.07
Gegensprechanlage
01.08 Kabelträgersysteme
01.08
Kabelträgersysteme
01.09 Leuchten, Lampen und Geräte
01.09
Leuchten, Lampen und Geräte
01.10 Sonstiges
01.10
Sonstiges
Text Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen: Planung / Bauablauf: Es wird von einer Gesamtbauzeit von ca. 10 Monaten ausgegangen. Der AN gewährleistet, den vorgegebenen Zeitrahmen für die Ausführung der im folgenden Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Arbeiten einzuhalten: Hierzu wird ein Mitarbeiterstamm von ......... Personen (erforderliche Angabe AN) für dieses Bauvorhaben eingeteilt. Örtlichkeit und Besichtigung: Vor Abgabe des Angebotes ist die Örtlichkeit zu besichtigen. Der AN hat sich über Art und Umfang der auszuführenden Leistungen auf der Baustelle zu informieren, insbesondere auch bei den zuständigen Ämtern und Stellen in Bezug auf den Verlauf von Leitungen und sonstige, evtl. die Bauausführung beeinträchtigenden Gegebenheiten. Mehrkosten aufgrund von Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten können nicht geltend gemacht werden. Vergütung - Abrechnung: Sämtliche Positionen sind, sofern in den Einzelpositionen nichts anderes ausgeschrieben, in fix und fertiger Arbeit, einschl. Lieferung sämtlicher Materialien einschl. Antransport, Gestellung und Abtransport sämtlicher Hilfsmittel anzubieten. Das Einrichten und Räumen der Baustelle, einschl. Vorhalten der Baustelleneinrichtung für die eigenen Arbeiten für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, einschl. der notwendigen Hebe- und Transportwerkzeuge ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine Pauschalisierung der im folgenden Leistungsverzeichnis enthaltenen Arbeiten ist beabsichtigt ! Ausführungsunterlagen, Baumaße: Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen werden dem AN - sofern er nicht zur Erstellung der Ausführungsunterlagen nach Vertrag verpflichtet ist - vom AG nach Baufortschritt übergeben. Soweit erforderlich, ist der AN verpflichtet, vom AG diese Unterlagen unverzüglich schriftlich anzufordern. Der AN ist verpflichtet, vor Beginn der Ausführung der Leistungen die Ausführungsunterlagen der Architekten,  Ingenieure und Sonderfachleute zu prüfen und evtl. Unstimmigkeiten oder Unklarheiten mit dem AG zu klären. Alle Maße sind auf der Baustelle zu prüfen und vom AN verantwortlich auf der Baustelle zu nehmen, auch wenn dies nicht ausdrücklich auf den Plänen vermerkt ist. In den Zeichnungen / Leistungsbeschreibungen festgestellte Maßdifferenzen sind der Bauleitung zu melden. Ausführung: Soweit bauseitige Leistungen ausgeführt werden bzw. erforderlich werden, die zur Vertragserfüllung des AN notwendig sind, wird der AN diese dem AG schriftlich unter Berücksichtigung eines angemessenen Vorbereitungszeitraumes detailliert in Art und Umfang angeben und sich nach deren Ausführung überzeugen, dass sie fach- und termingerecht ausgeführt wurden. Soweit der AN hierfür Pläne und Unterlagen benötigt, wird sie der AG nach rechtzeitiger vorheriger schriftlicher Anforderung dem AN zur Verfügung stellen. Sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen, die mit der Ausführung der Leistungen erforderlich werden, hat der AN zu treffen. Falls der AN fremde Gerüste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu prüfen, ob sie für seine Zwecke geeignet sind. Vorhandene Schutzabdeckungen und Geländer o.ä., die zur Durchführung der Arbeiten vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäss herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Massnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden. Der AN hat die von ihm ausgeführten Leistungen bis zur Abnahme vor Beschädigungen, Diebstahl, Winterschäden und Grundwasser zu schützen, ferner Eis und Schnee zu beseitigen. Sauberhaltung der Baustelle: Der AN ist verpflichtet, ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und mindestens einmal in der Woche den durch seine Leistungen entstandenen Schmutz, Schutt und Abfall (z.B. Frühstücksabfall, Verpackungsmaterial, Schutt bis 1cbm) entsprechend den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf eigene Kosten zu beseitigen. Der Arbeitsbereich ist mind. wöchentlich besenrein zu hinterlassen. Nach Fertigstellung der Leistungen sind sowohl Lager- als auch Arbeitsplätze und die Baustelle zu räumen und in sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Die Verfahrensweise bei Verstößen wird im Rahmen der Vergabeverhandlung erörtert und vereinbart. Baubesprechung: Der AN ist verpflichtet, einmal wöchentlich auf der Baustelle an allgemeinen Baubesprechungen teilzunehmen (nach Absprache mit der Bauleitung). Beim unentschuldigten Fernbleiben bzw. Fernbleiben ohne Zustimmung der AG-Bauleitung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,- brutto fällig. Diese gilt für jeden Baubesprechungstermin gesondert. Sonstiges: Für alle Unterlagen des AG, seiner Architekten und Sonderfachleute etc., die der AN im Zusammenhang mit der Ausführung des Bauvorhabens erhält, besteht Urheberschutz nach den gesetzlichen Bestimmungen, ohne dass in den Unterlagen hierauf nocheinmal gesondert hingewiesen wird. Der AN ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung ihm übergebene und von ihm für dieses Bauvorhaben erstellte Unterlagen, Zeichnungen, Pläne etc. anderweitig zu verwenden. Veröffentlichungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung des AG zulässig. Arbeits- und Unfallschutz: Die Arbeiten sind entsprechend der Baustellen-VO durchzuführen. Sämtliche Arbeits- und Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten, darüber hinaus hat der AN für seine Arbeiten folgendes ständig bereit zu halten: - Notfalltelefon - Feuerlöscher - Erste-Hilfe-Material - ausgebildeter Ersthelfer   (namentliche Benennung vor Arbeitsbeginn). Ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator wird vom Bauherrn beauftragt, seinen Angaben ist Folge zu leisten. Baustrom-Bauwasser-Bautoilette: Für alle am Bau beschäftigten Firmen stellt der AG zur Verfügung: - Bauwasseranschluss - Baustromanschluss - Baustellen-WC Das Heranbringen der Versorgungseinrichtungen ab der bauseits gestellten Entnahmestelle bis zur Verwendungsstelle ist Sache des AN. Für die Kosten des Versorgungseinrichtungen behält der AG einen pauschalen Betrag von 0,40 % der Bruttoabechnungssumme ein. Die Abrechnung der Verbrauchskosten der Folgewerke ist Sache des AN. Bauwesenversicherung: Für das Objekt wird eine Bauwesenversicherung vom AG abgeschlossen. Der AN zahlt dafür eine pauschalen Betrag von 0,15 % der Bruttoabrechnungssumme. Bauschild: Für die Kosten des Bauschildes behält der AG einen pauschalen Betrag von 0,10 % der Bruttoabechnungssumme ein. Gewährleistung: Die Parteien vereinbaren eine Verjährungsfrist für Mängelansprüche von 5 Jahren, für Abdichtungsarbeiten sowie WU-Betonbauteile 10 Jahre. Sicherheitsleistung: Der AN hat dem AG bei Vertragsabschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme zu übergeben. Vertrag: Vertragsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt. Versicherungsschutz: Die Haftpflichtversicherung des Bieters besteht bei: ........................................................... Deckungssumme bei Personenschäden: .......................................................................EUR Deckungssumme bei Sachschäden: .......................................................................EUR (erforderliche Angaben AN)
Text Allgemeine Vorbemerkungen
Text Baubeschreibung Baubeschreibung Das hier beschriebene Bauvorhaben befindet sich in der Hannoverschen Straße 111 in Bremen-Hemelingen. Es handelt sich um die Brandschadensanierung nach einem Wohnungsbrand in der 1. Etage im Haus 111; das Nachbargebäude 111a wurde in Teilbereichen ebenfalls beschädigt und die angrenzenden Wohnungen gehören ebenfalls zur Sanierungsmaßnahme. Das Gebäude 111 ist Teil einer größeren Wohnanlage mit mehreren Gebäudeteilen, Gewerbeeinheiten sowie einer Garagenanlage. Die Gebäude wurden konventionell gemauert, die Decke über EG ist betoniert, in den oberen Geschossen wurde eine Holzbalkendecke eingebaut. Das Dachgeschoss ist als Satteldach ausgeführt. Das Gebäude 111 besteht aus 1 Kellergeschoss, 2 Vollgeschossen und 1 Dachgeschoss. Es befinden sich jeweils 4 Wohnungen auf jeder Etage. Insgesamt 12 Wohneinheiten. Im Kellergeschoss befindet sich die Heizungsanlage für den gesamten Baukomplex sowie die Abstellräume für die Wohnungen. Die Wohnungen im Erdgeschoss verfügen teilweise über eine Terrasse, im Obergeschoss verfügen die Wohnungen teilweise über einen Balkon; im Dachgeschoss sind keine Balkone vorhanden. Im Zuge der Erstmaßnahmen wurde das Gebäude komplett entkernt, der Dachstuhl erneuert und die Fenster ausgetauscht. Baugrundstück / Lagebeschreibung Bestehende Situation: Es werden keine Lagerräume für Materialien und keine Mitarbeiter-Aufenthaltsräume vom AG zur Verfügung gestellt. Falls diese benötigt werden, sind sie auf einem mit der Bauleitung abzustimmenden Platz im Außenraum aufzustellen, dies gilt insbesondere auch für die im Bauablauf später arbeitenden Ausbaugewerke. Während des Bauablaufs ist mit Umlagerungen zu rechnen.
Text Baubeschreibung
Text beigefügte Unterlagen Anlagenverzeichnis: mit desem Leistungsverzeichnis übergebene Unterlagen: 2.   Grundrisse 3.   Lageplan 4.   Gebäudeschnitt 6.   Bautechnische Stellungnahme des Ing.-Büros KTC Die vorgenannten Unterlagen sind zu beachten und werden Vertragsbestandteil.
Text beigefügte Unterlagen

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