Bodenbelagsarbeiten
TAG Sanierung MFH Bremen
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Text Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen: Planung / Bauablauf: Es wird von einer Gesamtbauzeit von ca. 10 Monaten ausgegangen. Der AN gewährleistet, den vorgegebenen Zeitrahmen für die Ausführung der im folgenden Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Arbeiten einzuhalten: Hierzu wird ein Mitarbeiterstamm von ......... Personen (erforderliche Angabe AN) für dieses Bauvorhaben eingeteilt. Örtlichkeit und Besichtigung: Vor Abgabe des Angebotes ist die Örtlichkeit zu besichtigen. Der AN hat sich über Art und Umfang der auszuführenden Leistungen auf der Baustelle zu informieren, insbesondere auch bei den zuständigen Ämtern und Stellen in Bezug auf den Verlauf von Leitungen und sonstige, evtl. die Bauausführung beeinträchtigenden Gegebenheiten. Mehrkosten aufgrund von Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten können nicht geltend gemacht werden. Vergütung - Abrechnung: Sämtliche Positionen sind, sofern in den Einzelpositionen nichts anderes ausgeschrieben, in fix und fertiger Arbeit, einschl. Lieferung sämtlicher Materialien einschl. Antransport, Gestellung und Abtransport sämtlicher Hilfsmittel anzubieten. Das Einrichten und Räumen der Baustelle, einschl. Vorhalten der Baustelleneinrichtung für die eigenen Arbeiten für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, einschl. der notwendigen Hebe- und Transportwerkzeuge ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine Pauschalisierung der im folgenden Leistungsverzeichnis enthaltenen Arbeiten ist beabsichtigt ! Ausführungsunterlagen, Baumaße: Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen werden dem AN - sofern er nicht zur Erstellung der Ausführungsunterlagen nach Vertrag verpflichtet ist - vom AG nach Baufortschritt übergeben. Soweit erforderlich, ist der AN verpflichtet, vom AG diese Unterlagen unverzüglich schriftlich anzufordern. Der AN ist verpflichtet, vor Beginn der Ausführung der Leistungen die Ausführungsunterlagen der Architekten,  Ingenieure und Sonderfachleute zu prüfen und evtl. Unstimmigkeiten oder Unklarheiten mit dem AG zu klären. Alle Maße sind auf der Baustelle zu prüfen und vom AN verantwortlich auf der Baustelle zu nehmen, auch wenn dies nicht ausdrücklich auf den Plänen vermerkt ist. In den Zeichnungen / Leistungsbeschreibungen festgestellte Maßdifferenzen sind der Bauleitung zu melden. Ausführung: Soweit bauseitige Leistungen ausgeführt werden bzw. erforderlich werden, die zur Vertragserfüllung des AN notwendig sind, wird der AN diese dem AG schriftlich unter Berücksichtigung eines angemessenen Vorbereitungszeitraumes detailliert in Art und Umfang angeben und sich nach deren Ausführung überzeugen, dass sie fach- und termingerecht ausgeführt wurden. Soweit der AN hierfür Pläne und Unterlagen benötigt, wird sie der AG nach rechtzeitiger vorheriger schriftlicher Anforderung dem AN zur Verfügung stellen. Sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen, die mit der Ausführung der Leistungen erforderlich werden, hat der AN zu treffen. Falls der AN fremde Gerüste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu prüfen, ob sie für seine Zwecke geeignet sind. Vorhandene Schutzabdeckungen und Geländer o.ä., die zur Durchführung der Arbeiten vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäss herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Massnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden. Der AN hat die von ihm ausgeführten Leistungen bis zur Abnahme vor Beschädigungen, Diebstahl, Winterschäden und Grundwasser zu schützen, ferner Eis und Schnee zu beseitigen. Sauberhaltung der Baustelle: Der AN ist verpflichtet, ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und mindestens einmal in der Woche den durch seine Leistungen entstandenen Schmutz, Schutt und Abfall (z.B. Frühstücksabfall, Verpackungsmaterial, Schutt bis 1cbm) entsprechend den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf eigene Kosten zu beseitigen. Der Arbeitsbereich ist mind. wöchentlich besenrein zu hinterlassen. Nach Fertigstellung der Leistungen sind sowohl Lager- als auch Arbeitsplätze und die Baustelle zu räumen und in sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Die Verfahrensweise bei Verstößen wird im Rahmen der Vergabeverhandlung erörtert und vereinbart. Baubesprechung: Der AN ist verpflichtet, einmal wöchentlich auf der Baustelle an allgemeinen Baubesprechungen teilzunehmen (nach Absprache mit der Bauleitung). Beim unentschuldigten Fernbleiben bzw. Fernbleiben ohne Zustimmung der AG-Bauleitung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,- brutto fällig. Diese gilt für jeden Baubesprechungstermin gesondert. Sonstiges: Für alle Unterlagen des AG, seiner Architekten und Sonderfachleute etc., die der AN im Zusammenhang mit der Ausführung des Bauvorhabens erhält, besteht Urheberschutz nach den gesetzlichen Bestimmungen, ohne dass in den Unterlagen hierauf nocheinmal gesondert hingewiesen wird. Der AN ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung ihm übergebene und von ihm für dieses Bauvorhaben erstellte Unterlagen, Zeichnungen, Pläne etc. anderweitig zu verwenden. Veröffentlichungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung des AG zulässig. Arbeits- und Unfallschutz: Die Arbeiten sind entsprechend der Baustellen-VO durchzuführen. Sämtliche Arbeits- und Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten, darüber hinaus hat der AN für seine Arbeiten folgendes ständig bereit zu halten: - Notfalltelefon - Feuerlöscher - Erste-Hilfe-Material - ausgebildeter Ersthelfer   (namentliche Benennung vor Arbeitsbeginn). Ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator wird vom Bauherrn beauftragt, seinen Angaben ist Folge zu leisten. Baustrom-Bauwasser-Bautoilette: Für alle am Bau beschäftigten Firmen stellt der AG zur Verfügung: - Bauwasseranschluss - Baustromanschluss - Baustellen-WC Das Heranbringen der Versorgungseinrichtungen ab der bauseits gestellten Entnahmestelle bis zur Verwendungsstelle ist Sache des AN. Für die Kosten des Versorgungseinrichtungen behält der AG einen pauschalen Betrag von 0,40 % der Bruttoabechnungssumme ein. Die Abrechnung der Verbrauchskosten der Folgewerke ist Sache des AN. Bauwesenversicherung: Für das Objekt wird eine Bauwesenversicherung vom AG abgeschlossen. Der AN zahlt dafür eine pauschalen Betrag von 0,15 % der Bruttoabrechnungssumme. Bauschild: Für die Kosten des Bauschildes behält der AG einen pauschalen Betrag von 0,10 % der Bruttoabechnungssumme ein. Gewährleistung: Die Parteien vereinbaren eine Verjährungsfrist für Mängelansprüche von 5 Jahren, für Abdichtungsarbeiten sowie WU-Betonbauteile 10 Jahre. Sicherheitsleistung: Der AN hat dem AG bei Vertragsabschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme zu übergeben. Vertrag: Vertragsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt. Versicherungsschutz: Die Haftpflichtversicherung des Bieters besteht bei: ........................................................... Deckungssumme bei Personenschäden: .......................................................................EUR Deckungssumme bei Sachschäden: .......................................................................EUR (erforderliche Angaben AN)
Text Allgemeine Vorbemerkungen
Text Baubeschreibung Baubeschreibung Das hier beschriebene Bauvorhaben befindet sich in der Hannoverschen Straße 111 in Bremen-Hemelingen. Es handelt sich um die Brandschadensanierung nach einem Wohnungsbrand in der 1. Etage im Haus 111; das Nachbargebäude 111a wurde in Teilbereichen ebenfalls beschädigt und die angrenzenden Wohnungen gehören ebenfalls zur Sanierungsmaßnahme. Das Gebäude 111 ist Teil einer größeren Wohnanlage mit mehreren Gebäudeteilen, Gewerbeeinheiten sowie einer Garagenanlage. Die Gebäude wurden konventionell gemauert, die Decke über EG ist betoniert, in den oberen Geschossen wurde eine Holzbalkendecke eingebaut. Das Dachgeschoss ist als Satteldach ausgeführt. Das Gebäude 111 besteht aus 1 Kellergeschoss, 2 Vollgeschossen und 1 Dachgeschoss. Es befinden sich jeweils 4 Wohnungen auf jeder Etage. Insgesamt 12 Wohneinheiten. Im Kellergeschoss befindet sich die Heizungsanlage für den gesamten Baukomplex sowie die Abstellräume für die Wohnungen. Die Wohnungen im Erdgeschoss verfügen teilweise über eine Terrasse, im Obergeschoss verfügen die Wohnungen teilweise über einen Balkon; im Dachgeschoss sind keine Balkone vorhanden. Im Zuge der Erstmaßnahmen wurde das Gebäude komplett entkernt, der Dachstuhl erneuert und die Fenster ausgetauscht. Baugrundstück / Lagebeschreibung Bestehende Situation: Es werden keine Lagerräume für Materialien und keine Mitarbeiter-Aufenthaltsräume vom AG zur Verfügung gestellt. Falls diese benötigt werden, sind sie auf einem mit der Bauleitung abzustimmenden Platz im Außenraum aufzustellen, dies gilt insbesondere auch für die im Bauablauf später arbeitenden Ausbaugewerke. Während des Bauablaufs ist mit Umlagerungen zu rechnen.
Text Baubeschreibung
Text beigefügte Unterlagen Anlagenverzeichnis: mit desem Leistungsverzeichnis übergebene Unterlagen: 2.   Grundrisse 3.   Lageplan 4.   Gebäudeschnitt 6.   Bautechnische Stellungnahme des Ing.-Büros KTC Die vorgenannten Unterlagen sind zu beachten und werden Vertragsbestandteil.
Text beigefügte Unterlagen
ZTV Bodenbelagsarbeiten ZTV Bodenbelagsarbeiten Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18365 -Bodenbelagsarbeiten. Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken. Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten: DIN 4102-1 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen DIN 4102-14 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Bodenbeläge und Bodenbeschichtungen; Bestimmung der Flammenausbreitung bei Beanspruchung mit einem Wärmestrahler DIN EN 12529 - Räder und Rollen - Möbelrollen - Rollen für Drehstühle - Anforderungen DIN EN 13415 - Klebstoffe - Prüfung von Klebstoffen für Bodenbeläge - Bestimmung des elektrischen Widerstandes von Klebstofffilmen DIN EN 13501-1 - Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten DIN EN ISO 140-8 - Akustik - Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen - Teil 8: Messung der Trittschallminderung durch eine Deckenauflage auf einer massiven Bezugsdecke in Prüfständen BEB-Hinweisblätter des Bundesverbands Estrich und Belag (BEB): - Oberflächenzug- und Haftzugfestigkeit von Fußböden - Allgemeines, Prüfung, Einflüsse, Beurteilung - Bauklimatische Voraussetzungen zur Trocknung von Estrichen - Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen, Verlegen von elastischen und textilen Bodenbelägen, Schichtstoffelementen (Laminat), Parkett und Holzpflaster. Beheizte und unbeheizte Fußbodenkonstruktionen. - Arbeitsanweisung CM-Messung Merkblätter des Industrieverbands Klebstoffe (IVK): TKB-7 - Kleben von PVC-Bodenbelägen TKB-8 - Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen für Bodenbelag- und Parkettarbeiten Güteschutz: Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Das zu verarbeitende Material muss der jeweiligen Stoffnorm entsprechen. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind grundsätzlich zu beachten, auf Verlangen ist dem AG Einsicht in diese zu gewähren. Bodenbeläge, die der Baustoffklasse A oder B1 nach DIN 4102 entsprechen, sind prüfzeichenpflichtig und müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Das Prüfzeugnis darf nur von einer im Verzeichnis des Instituts für Bautechnik aufgeführten und zugelassenen Prüfstelle erteilt worden sein. Neben dem Belag müssen auch die verwendeten Kleber und Spachtelmassen für den vorgesehenen Zweck geeignet sein (z.B. Fußbodenheizung, elektrisch ableitende und isolierende Eigenschaften, Treppen-, Feuchtraum- und Stuhlrolleneignung). Es dürfen nur Vorstriche und Kleber verwendet werden, die zu den Ersatzstoffen nach TRGS 610 zählen. Das eingebaute Material muss dem ggf. vorgelegten Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherren sollte eingeholt werden. Angaben zur Ausführung Der AN hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Beheizung der Räume durch den AG. Bei Belagsarbeiten über Fußbodenheizungen wird vom AG ein Aufheizprotokoll übergeben. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Beläge sind an durchdringende Bauteile sorgfältig anzuarbeiten. Abdeckrosetten dürfen nur nach Rücksprache mit dem AG eingebaut werden. Begrenzungen zu anderen Belägen sind durch Trennschienen herzustellen. Trenn- oder Abdeckschienen im Bereich von Türen sind so einzubauen, dass das geforderte Schalldämmmass oder die vorgeschriebene Feuerwiderstandsklasse beibehalten werden. Der AN übergibt nach Fertigstellung eine Aufstellung der verwendeten Materialien mit Hinweis auf Hersteller, Fabrikat und Chargen-Nummer zwecks eventuell erforderlicher Nachbestellung. Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen. Wenn für längenorientierte Beläge wie Laminatböden oder Beläge mit längenorientierten Mustern im Leistungstext keine Verlegerichtung vorgegeben ist, ist diese vor Beginn der Verlegung mit dem AG abzustimmen. Bei PVC-Belägen hat der AN auf die künftige Nutzung des Raumes abgestimmte Materialien anzubieten, die ein Wandern von Weichmachern verhindern. PVC-Sockelleisten sind sowohl mit dem PVC-Belag als auch an den Stößen zu verschweißen (nach Trocknung des Klebers). Alle Bodenbeläge müssen für die geplanten Nutzungsanforderungen geeignet sein. Dazu ist auf Verlangen der Herstellernachweis zu führen über - Verschleißgruppe - Eignungsklasse - Komfortwert - antistatisches Verhalten (Aufladbarkeit) - Ableitfähigkeit - Stuhlrolleneignung - Treppeneignung - Feuchtraumeignung - Fußbodenheizungseignung Entsprechend den Forderungen des AGs sind auf Verlangen die Herstellernachweise bzw. Gütezertifikate zu erbringen über - Brandverhalten - Trittschallverbesserungsmass - Schallabsorptionsgrad - Wärmedurchlasswiderstand - Eigengewicht Soweit erforderlich sind Gutachten vorzulegen über - schmutzabweisende Eigenschaften - antibakterielle Wirkung - elektrische Eigenschaften (Isolierwert, Aufladefähigkeit) - Licht- und Wasserechtheit - rutschhemmende Eigenschaften Farbabweichungen an den Stoßstellen sowie Verschmutzungen oder Beschädigungen vor Übergabe der Leistung gelten als wesentliche Mängel. Entgegen Nr. 3.4.4 DIN 18365 wird die Verlegerichtung durch den AG festgelegt. Die Bahnen müssen in gleicher Richtung verlaufen. Entgegen Nr. 3.4.6 Satz 2 DIN 18365 dürfen Streifen nur verlegt werden, wenn dadurch zusätzlicher Verschnitt vermieden wird. Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Das Aufstellen eines Hygrometers zählt zu den Nebenleistungen. Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem AN überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Der AN hat die verlegten Beläge bis zur Übergabe auf geeignete Weise (Abdeckung, Hinweisschilder, Verschluss) zu schützen, textile Beläge sind frei von Fusseln und Schnittresten zu übergeben. Preisinhalte Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18365 gelten als Nebenleistung: - Das Ein- und Aushängen der Türen. - Der Schutz frischer Spachtelaufträge gegen Begehen. - Das Herstellen von Aussparungen in Sockelleisten, z.B. für vertikalen Durchgang von Heizungsrohren. Ergänzend zu Nr. 4.2 DIN 18365 gelten als Besondere Leistung: Räume mit "besonderer Installation" im Sinne von Nr. 4.2.7 DIN 18365 sind Räume mit Spezialeinrichtungen, z.B. Schaltzentralen, Behandlungsräume u.ä.; Räume mit üblicher Sanitär- und Heizungsinstallation, bei denen die Rohrdurchführungen mit handelsüblichen Rosetten abgedeckt werden können, fallen nicht darunter. Nachträglich eingearbeitete Teile im Sinne von Abschnitt 5.1.3 DIN 18365 sind nur solche Teile, die nicht sofort während des Verlegens mit eingearbeitet werden können, sondern erst nach der Verlegung der Fläche, z.B. durch Ausschneiden der erforderlichen Aussparungen, eingearbeitet werden können. Weitere Besondere Leistungen: - Das Herstellen von Aussparungen für Bodenkanäle - Das Belegen der Sohle von Bodenkanälen - Das erstmalige Einwachsen oder Bohnern bzw. Polieren elastischer oder plastischer Beläge Abrechnungshinweise Werden Mehrdicken als Zulagepositionen oder in anderer Form ausgeschrieben, so gilt bei Nichteinhaltung der genormten Toleranzen durch den vorhandenen Untergrund der Preis für die Mehrdicke bereits bei geringer Überschreitung der ursprünglich vorgesehenen Gesamtdicke, sofern in der gleichen Position kein angemessener Ausgleich für die Mehrleistung enthalten ist. In allen anderen Fällen wird der Gesamteinzelpreis für eine bestimmte vorgegebene Dicke aus dem Grundpreis zuzüglich der Mehrdicke je angefangene Einheit gebildet. Sonstige Angaben zur Bauausführung Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender weisungsbefugter Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. In den zu belegenden Räumen ist während und nach Ausführung der Arbeiten das Rauchen untersagt. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung. Die Ausführungszeichnungen können vor der Angebotsabgabe nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.
ZTV Bodenbelagsarbeiten
01 Bodenbelagsarbeiten- Wohnungen (Haus 111)
01
Bodenbelagsarbeiten- Wohnungen (Haus 111)
01.__.010 Untergrund vorbereiten, reinigen Untergrund von groben Verschmutzungen, wie Mörtel- und Farbreste reinigen, wenn sie von anderen Unternehmen stammen. Nur auf Anweisung der Bauleitung.
01.__.010
Untergrund vorbereiten, reinigen
O
568.00
m2
01.__.020 Randstreifen entfernen Randstreifen und Überstände aus Abdichtungs- oder Dämmmaterial entfernen, inkl. Entsorgung und Deponiegebühr.
01.__.020
Randstreifen entfernen
660.00
lfdm
01.__.030 Arbeitsfugen und Risse schließen, Estrich Arbeitsfugen und Schwindrisse im Estrich fachgerecht schließen und anschließend mit Quarzsand abstreuen. Material : 2-Komponenten-Kunststoffmasse
01.__.030
Arbeitsfugen und Risse schließen, Estrich
O
1.00
lfdm
01.__.040 Untergrund vorbereiten, Haftgrund und spachteln bis 2 mm Untergrund zur Verlegung des Bodenbelags, wie folgt vorbereiten: - Haftgrund aufbringen - Untergrund vollflächig spachteln und schleifen, inkl. Ausgleichen von geringen Unebenheiten Spachteldicke :1 - 2 mm Chem. Basis Haftgrund: Dispersion Untergrund: Trockenestrich (Gips)
01.__.040
Untergrund vorbereiten, Haftgrund und spachteln bis 2 mm
568.00
m2
01.__.050 Bodenbelag Vinyl-Belag, Planken, Nutzschicht 0,3 mm Bodenbelag nach EN 649 liefern und fachgerecht auf vorbereiteten Untergrund verlegen: Material: Vinyl, heterogen, 2,0 mm, antistatisch Nutzschichtdicke: 0,3 mm Farbe und Dessin: nach Wahl des AG Oberfläche: vergütet, dadurch ersteinpflegefrei für Fußbodenheizung geeignet Format: Planken Produkt: Gerfloor Creation 30 (oder gleichwertiger Art) Angebotenes Produkt:  ..............................
01.__.050
Bodenbelag Vinyl-Belag, Planken, Nutzschicht 0,3 mm
568.00
m2
01.__.060 Trennschiene, Edelstahl, 22/3 mm Trennschiene aus Edelstahl, als Winkelprofil, für Bodenbelag, mit Dübel und Schrauben. Abmessung: 22/ 3 mm Befestigung: geschraubt Einzellängen: bis 1,0 m
01.__.060
Trennschiene, Edelstahl, 22/3 mm
12.00
lfdm
01.__.070 Übergangsprofil, Edelstahl, 40 mm Übergangsprofil aus Edelstahl an Übergängen verschiedener Bodenbeläge. Oberfläche: matt, leicht gerundet Breite: 40 mm Befestigung: geschraubt Einzellängen: bis 1,0 m
01.__.070
Übergangsprofil, Edelstahl, 40 mm
1.00
lfdm
01.__.080 Sockelleiste, MDF, lackiert, 15/60 mm Sockelleiste aus MDF. Eckenausbildung durch passgenaues Gehrungsschneiden mit feinzahniger Säge. Oberseite: schräg, Kante scharfkantig Befestigungsart: geklebt Farbe: endlackiert, weiß matt Abmessungen: ca. 15/60 mm
01.__.080
Sockelleiste, MDF, lackiert, 15/60 mm
660.00
lfdm
01.__.090 Sockelleiste Viertelstab, Holz, weiß lackiert, 15/15 mm Sockelleiste aus Holz. Eckenausbildung durch passgenaues Gehrungsschneiden mit feinzahniger Säge. Oberseite gewölbt, Befestigungsart: geklebt, Oberfläche: endlackiert, weiß matt Abmessungen: ca. 15/15 mm Die Montage erfolgt jeweils in den Nischen der bodentiefen Fenster. Einschl. Herstellen der Übergänge zu den Standardfußleisten.
01.__.090
Sockelleiste Viertelstab, Holz, weiß lackiert, 15/15 mm
O
25.00
lfdm
01.__.100 Fugenverschluss an Sockelleiste unten Fugenverschluss zwischen Sockelleiste und Bodenbelag mit dauerelastischen Silikon-Fugenmasse. Farbton: passend zum Bodenbelag
01.__.100
Fugenverschluss an Sockelleiste unten
660.00
lfdm
01.__.110 Fugenverschluss an Sockelleiste oben Fugenverschluss zwischen Wand und Sockelleiste mit dauerelastischen Acryl-Fugenmasse. Farbton: weiß
01.__.110
Fugenverschluss an Sockelleiste oben
O
1.00
lfdm
01.__.120 Fugenverschluss an Türzargen Fugenverschluss zwischen Türzarge und Bodenbelag mit dauerelastischen Silikon-Fugenmasse. Farbton: passend zum Bodenbelag
01.__.120
Fugenverschluss an Türzargen
54.00
Stck
Stundenlohn
Stundenlohn
Hinweis Stundenlohnarbeiten Im Stundenlohn sind Arbeiten nur auf besondere Anordnung des AG auszuführen. Ansprüche aus Mehr- und Minderleistungen oder wegen Fortfall der Pos. können nicht gestellt werden. Geleistete Lohnstunden werden vergütet mit den angebotenen Verrechnungssätzen, in die alle Lohn- und Gehaltskosten und Gemeinkostenanteile einschl. der Sozialkassenbeiträge und vermögenswirksamen Leistungen sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten einzurechnen sind.
Hinweis Stundenlohnarbeiten
01.__.130 Regiearbeiten / Facharbeiter Stundenverrechnungssatz für einen Facharbeiter.
01.__.130
Regiearbeiten / Facharbeiter
O
10.00
h
02 Bodenbelagsarbeiten- Wohnungen (Haus 111a)
02
Bodenbelagsarbeiten- Wohnungen (Haus 111a)
02.__.010 Untergrund vorbereiten, reinigen Untergrund von groben Verschmutzungen, wie Mörtel- und Farbreste reinigen, wenn sie von anderen Unternehmen stammen. Nur auf Anweisung der Bauleitung.
02.__.010
Untergrund vorbereiten, reinigen
149.00
m2
02.__.020 Randstreifen entfernen Randstreifen und Überstände aus Abdichtungs- oder Dämmmaterial entfernen, inkl. Entsorgung und Deponiegebühr.
02.__.020
Randstreifen entfernen
O
1.00
lfdm
02.__.030 Arbeitsfugen und Risse schließen, Estrich Arbeitsfugen und Schwindrisse im Estrich fachgerecht schließen und anschließend mit Quarzsand abstreuen. Material : 2-Komponenten-Kunststoffmasse
02.__.030
Arbeitsfugen und Risse schließen, Estrich
O
1.00
lfdm
02.__.040 Untergrund vorbereiten, Haftgrund und spachteln bis 2 mm Untergrund zur Verlegung des Bodenbelags, wie folgt vorbereiten: - Haftgrund aufbringen - Untergrund vollflächig spachteln und schleifen, inkl. Ausgleichen von geringen Unebenheiten Spachteldicke :1 - 2 mm Chem. Basis Haftgrund: Dispersion Untergrund: Trockenestrich (Gips)
02.__.040
Untergrund vorbereiten, Haftgrund und spachteln bis 2 mm
1.00
m2
02.__.050 Bodenbelag Vinyl-Belag, Planken, Nutzschicht 0,3 mm Bodenbelag nach EN 649 liefern und fachgerecht auf vorbereiteten Untergrund verlegen: Material: Vinyl, heterogen, 2,0 mm, antistatisch Nutzschichtdicke: 0,3 mm Farbe und Dessin: nach Wahl des AG Oberfläche: vergütet, dadurch ersteinpflegefrei für Fußbodenheizung geeignet Format: Planken Produkt: Gerfloor Creation 30 (oder gleichwertiger Art) Angebotenes Produkt:  ..............................
02.__.050
Bodenbelag Vinyl-Belag, Planken, Nutzschicht 0,3 mm
1.00
m2
02.__.060 Trennschiene, Edelstahl, 22/3 mm Trennschiene aus Edelstahl, als Winkelprofil, für Bodenbelag, mit Dübel und Schrauben. Abmessung: 22/ 3 mm Befestigung: geschraubt Einzellängen: bis 1,0 m
02.__.060
Trennschiene, Edelstahl, 22/3 mm
9.00
lfdm
02.__.070 Übergangsprofil, Edelstahl, 40 mm Übergangsprofil aus Edelstahl an Übergängen verschiedener Bodenbeläge. Oberfläche: matt, leicht gerundet Breite: 40 mm Befestigung: geschraubt Einzellängen: bis 1,0 m
02.__.070
Übergangsprofil, Edelstahl, 40 mm
1.00
lfdm
02.__.080 Sockelleiste, MDF, lackiert, 15/60 mm Sockelleiste aus MDF. Eckenausbildung durch passgenaues Gehrungsschneiden mit feinzahniger Säge. Oberseite: schräg, Kante scharfkantig Befestigungsart: geklebt Farbe: endlackiert, weiß matt Abmessungen: ca. 15/60 mm
02.__.080
Sockelleiste, MDF, lackiert, 15/60 mm
157.00
lfdm
02.__.090 Sockelleiste Viertelstab, Holz, weiß lackiert, 15/15 mm Sockelleiste aus Holz. Eckenausbildung durch passgenaues Gehrungsschneiden mit feinzahniger Säge. Oberseite gewölbt, Befestigungsart: geklebt, Oberfläche: endlackiert, weiß matt Abmessungen: ca. 15/15 mm Die Montage erfolgt jeweils in den Nischen der bodentiefen Fenster. Einschl. Herstellen der Übergänge zu den Standardfußleisten.
02.__.090
Sockelleiste Viertelstab, Holz, weiß lackiert, 15/15 mm
O
1.00
lfdm
02.__.100 Fugenverschluss an Sockelleiste unten Fugenverschluss zwischen Sockelleiste und Bodenbelag mit dauerelastischen Silikon-Fugenmasse. Farbton: passend zum Bodenbelag
02.__.100
Fugenverschluss an Sockelleiste unten
157.00
lfdm
02.__.110 Fugenverschluss an Sockelleiste oben Fugenverschluss zwischen Wand und Sockelleiste mit dauerelastischen Acryl-Fugenmasse. Farbton: weiß
02.__.110
Fugenverschluss an Sockelleiste oben
O
1.00
lfdm
02.__.120 Fugenverschluss an Türzargen Fugenverschluss zwischen Türzarge und Bodenbelag mit dauerelastischen Silikon-Fugenmasse. Farbton: passend zum Bodenbelag
02.__.120
Fugenverschluss an Türzargen
15.00
Stck
Stundenlohn
Stundenlohn
Hinweis Stundenlohnarbeiten Im Stundenlohn sind Arbeiten nur auf besondere Anordnung des AG auszuführen. Ansprüche aus Mehr- und Minderleistungen oder wegen Fortfall der Pos. können nicht gestellt werden. Geleistete Lohnstunden werden vergütet mit den angebotenen Verrechnungssätzen, in die alle Lohn- und Gehaltskosten und Gemeinkostenanteile einschl. der Sozialkassenbeiträge und vermögenswirksamen Leistungen sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten einzurechnen sind.
Hinweis Stundenlohnarbeiten
02.__.130 Regiearbeiten / Facharbeiter Stundenverrechnungssatz für einen Facharbeiter.
02.__.130
Regiearbeiten / Facharbeiter
O
20.00
h

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