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Baubeschreibung Ausgangssituation SunYard Heidelberg
Geplant ist der Neubau eines 3- bis 5-gschossigen Büro- und Dienstleistungsgebäudes, bestehend aus den Häusern A, B und C, welche oberirdirsch mit aufgeständerten Brücken verbunden sind.
Einer eingeschoßigen Tiefgarage im 1.UG sowie Technik- und Lagerflächen im 1. und 2. Untergeschoss, die in den Plänen dargestellt sind.
Das 1. Untergeschoß beinahltet neben ca. 93 PKW-Stellplätzen sowie Fahrradstellplätzen (gefordert 96 Stück), Sanitär- sowie Dusch- und Umkleidemöglichkeiten für die Mieter der Häuser A, B, und C.
Im Erdgeschoß sind Läden- und eine Gastronomieeinheite vorgesehen.
Baubeschreibung
DGNB GOLD + QNG Zertifizierung nach DGNB
Für das Gebäude wird eine DGNB-Zertifizierung in der Systemversion 2023 (Neubau Hotelgebäude) durchgeführt. Ein im Juli 2023 abgeschlossener PreCheck ergab eine geplante Zertifizierung im Standard „Gold“.
Die sich aus der Förderung und der Zertifizierung ergebenden Vorgaben sind bei der Umsetzung des BV zu erfüllen und im Angebot einzukalkulieren.
Im Rahmen der Zertifizierung sind ökologische, ökonomische, soziokulturelle und prozessbedingte Aspekte zu beachten. Ziel ist, die umweltrelevanten Auswirkungen des neuen Gebäudes bezüglich Ressourcenverbrauch und Emissionen gering zu halten und gleichzeitig ein flexibel nutzbares und bei geänderter Nutzung anpassungsfähiges, zukunftssicheres Gebäude mit hohem Nutzerkomfort zu schaffen.
Auf folgende Aspekte wird im Rahmen dieser Vorbemerkungen übergeordnet hingewiesen.
Schadstoffarmes Bauen
Nicht zuletzt zur Verbesserung der Innenraumluftqualität und damit im Sinne des Schutzes der Gesundheit der Gebäudenutzer sind schadstoffarme Baustoffe einzusetzen. Es sind mindestens die Anforderungen der Qualitätsstufe 3 entsprechend Kriterienmatrix DGNB Kriterium ENV 1.2 zu beachten, umzusetzen und nachzuweisen. Diese ist in der Anlage zur Ausschreibung beigefügt und grundsätzlich zu beachten.
Die vorgesehenen Produkte sind vor endgültiger Bestellung und Verarbeitung dem DGNB-Auditor zur Freigabe vorzulegen (Technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, Zertifikate). Angaben über den Einbauort und die Menge sind digital zur Verfügung zu stellen.
Insbesondere zu beachten sind flüchtige Inhaltsstoffe von Verlegehilfsstoffen wie Kleber, Beschichtungen, Grundierungen, Fugenmaterial, Lacke.
Folgende explizite Anforderungen sind hinsichtlich der Alu-Fenster zu erfüllen. Die vorgesehenen Produkte sind zu benennen und die Anforderungen an das schadstoffarme Bauen sind über Datenblätter nachzuweisen:
Ressourcengewinnung
Als Mindestanforderung an alle im Gebäude und den Außenanlagen eingesetzten Produkte sind folgende Grundätze durch Selbsterklärung oder Auszüge aus dem Unternehmensleitbild des Herstellers sicherzustellen:
- Ausschluss von Korruption und Bestechung
- Ausschluss von Verstößen gegen die Menschenrechte, Kinder- und Zwangsarbeit
- Verhinderung von illegalem Rohstoffabbau
In die Nachhaltigkeitsbewertung fließt die Verwendung von Baustoffen positiv ein, für die der Hersteller zusätzlich die in den Produkten eingesetzten Primärrohstoffe und Verarbeitungsschritte sowie die jeweiligen Orte der Verarbeitung in Form einer Herstellererklärung dokumentiert (z.B. Auszüge aus Unternehmensleitlinien, Auszüge aus Risikomanagement der eingesetzten Rohstoffe o.ä.). Diese sind zusammen mit den Nachweisen zum schadstoffarmen Bauen vor Einbau zur Freigabe vorzulegen.
DGNB GOLD + QNG
ATV-WÄRMEDÄMMVERBUNDSYSTEME ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUM GEWERK:
WÄRMEDÄMMVERBUNDSYSTEME
Grundlage der Ausführung sind die Bestimmungen der VOB sowie alle einschlägigen und während der Bauzeit gültigen DIN-Vorschriften, Gesetze, Verordnungen und Herstellerrichtlinien, jeweils in der neuesten Fassung.
Darüber hinaus müssen die Einheitspreise beinhalten:
Das Wärmedämmverbundsystem, bestehend aus: Klebemörtel, Wärmedämmung, Armierung und Schlussbeschichtung muss als Gesamtsystem ausgeführt werden. Die Verarbeitungsanweisungen des Systemanbieters sind genauestens zu beachten.
Es darf nur völlig einwandfreies Material, evtl. unter Vorlegung entsprechender Gütezeugnisse verwendet werden. Im Zweifelsfalle hat der Auftragnehmer ein amtliches Gutachten kostenlos zu beschaffen.
Für die Güte und Beschaffenheit der zur Verwendung kommenden Baustoffe haftet der Bauherrschaft gegenüber allein der Auftragnehmer nicht etwa die Hersteller- u. Lieferfirma.
Die zu verputzenden Wandflächen sind im wesentlichen Mauerwerksflächen oder Betonflächen.
Vor Beginn der Arbeiten sind alle Bauteile, die nicht verputzt werden, mit geeigneten Materialien (Folien, Tafeln) abzudecken, abzuhängen oder anderweitig zu schützen, damit Verschmutzungen oder Beschädigungen vermieden werden (z.B. Fenster, Balkonbrüstungen, Balkongeländer, fertig verlegte Terrassenplatten, Türen und sonstige Einbauten).
Bauseits notwendige Nachreinigungen geht zu Lasten des AN, ebenso evtl. notwendige Auswechselung beschädigter Teile.
Die Einheitspreise müssen weiterhin folgende Leistungen und Nebenleistungen beinhalten:
a) Alle Leistungen und Nebenleistungen die zum fix und fertigen Abschluss der in den Positionen beschriebenen Arbeiten notwendig werden, auch solche, die nicht beschrieben, aber fachlich und nach den anerkannten Regeln der Technik und den Verarbeitungsrichtlinien der Materialhersteller erbracht werden müssen
b) Wandflächen reinigen, lose Teile, vorstehende Grate oder Fugenmörtel abstoßen u. entstauben.
c) Besonders wird darauf hingewiesen, dass bauaufsichtlich zugelassene und abgelagerte Wärmedämmstoffe verwendet werden.
d) Farben und Strukturen sind durch Ansetzen von Musterflächen dem AG zu überlassen (min. 4 Muster).
e) Die Anarbeitung an alle im Plan ersichtlichen Einbauteile (Türen, Fenster,
Schlüsseltresore, Schlüsselschalter, Fensterbänke, Fensterbankhalter,
Blitzschutzleitungen u. hierzu gehörende Befestigungen) inkl. ggf.
erforderliche Anpassung der Wärmedämmung.
Arbeits- u. Schutzgerüste werden bauseitig aufgestellt. Verankerungspunkte sind beim Abbau der Gerüste fachgerecht mit Gerüstankerstopfen aus Schaumstoff und entsprechend der Wandoberfläche u. Farbe mit Oberputz zu schließen.
Die Standzeit des bauseitigen Gerüstes ist begrenzt. Die Ausführung der Außenputzarbeiten muss deshalb zügig, jedoch unter Beachtung notwendiger Aushärte- u. Trocknungszeiten der Armierungsschichten erfolgen.
Gerüstmietkosten für längere Standzeiten infolge schleppender oder unterbrochener Ausführung gehen zu Lasten des AN.
Während der Montagezeit stehen dem AN keine Hebezeuge, Aufzüge, Aufenhalts- u. Lagerräume bauseits zu Verfügung.
Der AN hat seine Leistungen je nach Baustand und Baufortschritt evtl. abschnittsweise ohne Mehrkosten zu erbringen.
Die in den nachfolgenden Positionen beschriebenen Leistungen müssen die Forderungen der "Allgemeinen Technischen Vorbemerkungen" in vollem Umfang erfüllen. Die Einheitspreise sind entsprechend zu ermitteln, auch wenn in den einzelnen Positionen dies nicht besonders vermerkt wird.
ATV-WÄRMEDÄMMVERBUNDSYSTEME
01 WDVS
01
WDVS
01.01 WDVS
01.01
WDVS